Hygiene-Konzept Zeltlager 2021 - Kirchengemeinde Christ König Berhard-Lohmann-Str. 36 - Pfarreiengemeinschaft Lingen Süd

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Zeltlager – Kath. Kirchengemeinde Christ König Lingen-Darme

                  Hygienekonzept       Datum: 16.07.2021         Seite 1 von 12

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            Hygiene-Konzept
                            Zeltlager 2021

                   Kirchengemeinde Christ König
                      Berhard-Lohmann-Str. 36
                        49809 Lingen-Darme
Zeltlager – Kath. Kirchengemeinde Christ König Lingen-Darme

                     Hygienekonzept              Datum: 16.07.2021                  Seite 2 von 12

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     Inhaltsverzeichnis:

     1     Allgemeines ………………………………………………………………….. 3
     1.1   Grundkonzept ……………………………………………………………….. 5
     1.2   Gruppeneinteilung …………………………………………………………... 6
     1.3   Testkonzept ………………………………………………………………….. 6
     1.4   Positiver Test oder Symptomatik bei Teilnehmern …………………….... 6
     1.5   Kontaktverfolgung …………………………………………………………... 8
     2     Unterbringung ……………………………………………………………….. 8
     3     Verpflegung ………………………………………………………………….. 8
     3.1   Lebensmittel – Beschaffung ……………………………………………….. 8
     3.2   Essenszubereitung …………………………………………………………. 9
     3.3   Essensaufgabe ……………………………………………………………… 9
     3.4   Spülen/Reinigung …………………………………………………………… 9
     3.5   Prävention ………….............................................................................. 10
     3.6   Generelles und Tagesablauf ……………………………………………... 10
     3.7   Sonstige Tätigkeiten ………………………………………………………. 11
     4     Sanitäranlagen …………………………………………………………….. 11
     4.1   Toilette und Waschbereich ……………………………………………….. 11
     4.2   Duschen ……………………………………………………………………. 11
     5     Anreise und Abreise ………………………………………………………. 12
     6     Gepäck ……………………………………………………………………… 12
     7     Sonstiges …………………………………………………………………… 12
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     1 Allgemeines

     Die aktuelle Corona-Krise stellt für viele Kinder und Jugendliche, sowie deren Familien eine
     hohe Belastung dar. Die Betreuung durch Kindergärten und Schulen ist nicht wie gewohnt
     gewährleistet, offene Angebote von Jugendeinrichtungen entfallen und das Angebot von
     Sportvereinen ist durch die Hygieneauflagen zum Schutz vor Ansteckung stark reduziert.
     Daraus resultiert für viele Jugendliche ein starker Mangel an sozialen Kontakten und
     Ausgleich durch Sport oder gewohnte Hobbies. Auch viele Eltern werden durch die aktuelle
     Situation an ihre Belastungsgrenzen getrieben, da sie neben der teils schwierigen
     wirtschaftlichen und politischen Lage die Betreuung Ihrer Kinder im Blick halten und
     gewährleisten müssen.

     Betreuungsangebote in den Sommerferien stellen daher eine dringend benötigte Entlastung
     für Familien dar. Gerade mehrtägige Sommerfreizeiten ermöglichen es Kindern und
     Jugendlichen, den Trott der letzten Monate zu verlassen und in einem neuen Umfeld
     Abwechslung zum aktuell eher eintönigen Lebensalltag zu bekommen.
     Zurzeit besteht allerdings eine hohe Planungsunsicherheit bei Einrichtungen der Jugend-
     arbeit, da es keine klaren Konzepte oder Vorgaben gibt, wie solche Freizeiten unter den
     aktuellen Kontaktbeschränkungen und Hygienevorgaben möglich sind. Daher wird oft auf
     die Möglichkeit einer „Ferienbetreuung vor Ort“ verwiesen. Ein solches Angebot lässt sich
     zwar einfacher verwirklichen als eine Ferienfreizeit, kann aber aus verschiedenen Gründen
     vielerorts den benötigten Bedarf nicht decken:
           Aufgrund der beschränkten Räumlichkeiten vor Ort sind solche Angebote auf eine
            kleine Teilnehmerzahl beschränkt.
           Durch die oft stark begrenzten Raumgrößen ist das Einhalten von Abstandsregeln
            aufwändiger, weshalb ein deutlich höherer Betreuungsaufwand nötig wird.
           Programmmöglichkeiten sind dadurch stark eingeschränkt.
           Jugendliche bleiben innerhalb des gewohnten Umfelds und haben daher weniger
            Entfaltungsmöglichkeiten.

     Hinzu kommt, dass für die Betreuenden keine Möglichkeit besteht, nachzuvollziehen, ob
     Kontaktbeschränkungen außerhalb der begrenzten Betreuungszeiten eingehalten werden.
     Daher besteht die Gefahr, dass trotz strenger Hygieneregeln vor Ort, eine Verbreitung
     innerhalb der Gemeinde begünstigt wird.

     Das vorliegende Dokument stellt ein Konzept dar, unter dem Zeltlager (und gegebenenfalls
     Sommerfreizeiten mit ähnlichen Rahmenbedingungen) durchgeführt werden könnten.
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     Das diesjährige Zeltlager der katholischen Kirchengemeinde Christ König, Lingen-Darme,
     soll unter folgenden Bedingungen stattfinden:

      Teilnehmer*innen                             Aktuell planen wir mit ca. 110 Kindern
      (Kinder von 9-16 Jahren):                    (Jungs und Mädchen)

      Gruppenleiter*innen + Lagerpersonal          Aktuell planen wir mit 70 Personen als
      (über 16 Jahre und älter):                   Begleitung

      Zeltplatz:                                   Jugendzeltplatz am Erikasee in
                                                   Esterwegen

      Zuständiges Gesundheitsamt:                  Gesundheitsamt Landkreis Emsland
      Erlaubte Gruppengrößen:                      laut Verordnung nach jetzigem Stand
                                                   unbegrenzt

     Das Konzept basiert auf folgenden Grundgedanken:

          Der Zeltplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem Freizeitsee, ist aber ein
           abgetrennter Bereich außerhalb der Camping und Touristenbereiche. Die
           umliegenden Ortschaften sind mehrere Kilometer entfernt, sodass ein Kontakt zu
           Menschen außerhalb des Teilnehmerkreises und eine damit verbundene Infektion
           von außen auf ein Minimum an Risiko reduziert werden kann. Ob und in welchem
           Umfang Spiele in den umliegenden Ortschaften möglich sind, bleibt abzuwarten.
          Die Einkäufer dürfen (unter aktuellen Maßnahmen) mit Mundschutz einkaufen
           gehen. Sollten die Verordnungen verschärft werden, müssen die
           Schutzmaßnahmen eventuell angepasst werden.
          Die Kindergruppen sind dabei auf maximal 12 Kinder pro Gruppe plus 3-4
           Gruppenleiter*innen beschränkt.
          „Hot-Spots“ wie Sanitäranlagen, Auf- und Abbau, gemeinsame Mahlzeiten oder das
           Lagerfeuer, an denen potentiell viele Teilnehmer*Innen miteinander in Kontakt
           kommen können, wurden identifiziert.
          Die Gruppenleiter*innen einer Gruppe fragen die Kinder jeden Morgen nach
           Symptomen. Dies wird dokumentiert. Auch die Symptomfreiheit der
           Gruppenleiter*Innen wird zu Beginn jeden Tages protokolliert.
          Vor Beginn des Zeltlagers und werden alle Gruppenleiter*Innen und
           Teilnehmer*innen getestet. Ebenfalls werden während des Zeltlagers in
           regelmäßigen Abständen Tests durchgeführt. Somit auch vor der Abfahrt nach
           Hause.
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         Gleiches gilt für alle weiteren am Zeltlager beteiligten Personen auf dem Platz
          (Lagerleitung, Technischer Stab und Küche)
         Auf Grund der Testungen und der geschlossenen Gruppe kann auf das Tragen
          eines Mundschutzes auf dem Zeltplatz verzichtet werden.
         Wenn Personen, die nicht zum Lager gehören, den Platz betreten wollen erfolgt dies
          nur mit einem tagesaktuellem negativen Coronatest.
         Überfälle sind verboten und etwaige Versuche werden konsequent unterbunden.

     Die Zusammensetzung des Zeltlagers und die Funktion einzelner Personengruppen sehen
     wie folgt aus:

         Lagerpersonal (Küche und Technischer Stab): Zuständig für die Zubereitung von
          Mahlzeiten inklusive der Beschaffung dafür notwendiger Lebensmittel; Versorgung
          von medizinischen Problemen
         Lagerleitung: Zuständig für administrative, organisatorische und disziplinarische
          Angelegenheiten vor, während und nach dem Zeltlager
         Gruppenleiter*Innen: Zuständig für die Beaufsichtigung der Kinder. Verantwortung
          für das Wohl der Kinder. Organisieren die Tagesprogramme
         Kinder (Teilnehmer*Innen): Spaß haben, sich wohl fühlen

     Aufgrund der schwankenden Fallzahlen sei darauf hingewiesen, dass Zeltlager selbst bei
     akzeptiertem Hygienekonzept abgesagt werden müssen, wenn die Fallzahlen in den
     entsprechenden Regionen stark ansteigen oder die Bestimmungen des Bundes, der Länder
     und der Kreise verschärft werden müssen.

     1.1 Grundkonzept

     Um die Gefahr einer Ansteckung zu minimieren und die Sicherheit der Teilnehmer*Innen zu
     gewährleisten, ist ein Hygienekonzept, das alle Bereiche des Zeltlagers umfasst,
     unabdinglich. Eine 100% Sicherheit kann niemand gewährleisten. Dennoch können Risiken
     minimiert werden, indem gewisse Hygienestandards etabliert und eingehalten werden. Das
     Hygienekonzept dient daher in erster Linie dem Zweck, eine potenzielle Ausbreitung der
     Infektion zu verhindern und im Ernstfall Infektionsketten nachzuvollziehen.
     Die Teilnehmer*innen bleiben daher in ihren bestehenden Gruppen mit ihren festen
     Gruppenleiter*innen eingeteilt. Diese Gruppenleiter*Innen sind für die Einhaltung der
     allgemeinen Hygieneregeln ihrer Gruppenkinder verantwortlich.
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     1.2 Gruppeneinteilung

     Die Gruppeneinteilung kann erst nach genauer Teilnehmerzahl erfolgen. Falls nötig wird die
     Gruppeneinteilung bei den zuständigen Stellen nachgereicht.

     1.3 Testkonzept

     Eine zusätzliche Sicherheit kann das Durchführen von Tests zu Beginn und am Ende des
     Zeltlagers bringen. Folgende Testmaßnahmen werden dabei angestrebt:
           Eine Testung erfolgt bei allen am Zeltlager beteiligten. Diese Tests sollten auch bei
             bereits geimpften Personen erfolgen.
           Test aller Gruppenleiter*Innen vor Abfahrt ins Lager, sodass die aktuellen
             Testergebnisse zu Beginn des Lagers vorliegen. Diese Tests sollten auch bei bereits
             geimpften Personen erfolgen.
           Test aller Zeltlagerteilnehmer*Innen vor Abfahrt ins Lager.
           Test aller Zeltlagerteilnehmer*Innen und Gruppenleiter*Innen alle drei Tage und am
             Tag vor der Abreise nach Hause. (drei Testdurchläufe)
           Test des Küchenpersonals, des Technischen Stabes und der Lagerleitung vor
             Abfahrt ins Lager, sodass die aktuellen Testergebnisse zu Beginn des Lagers
             vorliegen.
           Test des Küchenpersonals, des Technischen Stabes und der Lagerleitung alle drei
             Tage im Zusammenhand mit der Testung der abreisenden Zeltlager-
             teilnehmer*Innen und Gruppenleiter*Innen.
     Ein späteres Anreisen von Zeltlagerteilnehmer*Innen und Gruppenleiter*Innen ist nur in
     Ausnahmen und mit Testung vorgesehen.

     1.4 Positiver Test oder Symptomatik bei Teilnehmern

     Fällt der Schnelltest eines Lagerteilnehmers positiv aus, erfolgt die sofortige räumliche
     Isolierung der Person im Sanitätszelt isoliert. Die betroffene Person und alle interagierenden
     Personen tragen dabei eine FFP 2-Maske.

     Liegt eine positive Testung vor, trifft die Lagerleitung mit dem Gesundheitsamt Absprachen
     zur weiteren Vorgehensweise. Ebenfalls werden die Eltern informiert. Die positiv getestete
     Person muss das Lager unverzüglich verlassen. Die Rückfahrt wird in Absprache mit der
     Lagerleitung, dem Gesundheitsamt und den Eltern organisiert. Ebenso wird abgesprochen
     wo und wie ein PCR-Test durchzuführen ist.
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     Mit dem Krankenhaus in Sögel wurde bereits Kontakt aufgenommen. Es besteht die
     Möglichkeit, dort PCR-Tests durchführen zu lassen. Der Transport zum Krankenhaus würde
     durch eine involvierte und durchgeimpfte Person erfolgen. Diese und das positiv getestete
     Lagermitglied wählen die Plätze im Fahrzeug mit größtmöglichem Abstand, FFP2-Masken
     müssen während der gesamten Fahrt und im Krankenhaus getragen werden.

     Die Kommunikation mit Gesundheitsamt, externer Leitung und Eltern wird ausschließlich
     durch die Lagerleitung übernommen, um Fehlinformationen und Panik zu vermeiden.

     Da die coronapositive Person den Zeltlagerplatz nicht mehr betreten darf, übernehmen die
     Gruppenleiter*innen das Zusammenpacken des Gepäcks und stellen es an einem
     vereinbarten Ort ab, damit dieses mitgegeben werden kann.

     Die Gruppe, in der der positiv getestete Lagerteilnehmer ist, wird ab dem Moment des ersten
     positiven Schnelltest mit Abstand isoliert und, wenn nicht bereits geschehen, ebenfalls
     getestet. Die Situation muss sensibel gehandhabt werden, Panik ist unbedingt zu
     vermeiden. Über das weitere Verfahren mit den Kontaktpersonen wird in Absprache mit dem
     Gesundheitsamt entschieden.

     Die Gruppenleiter*innen achten auf ihre Kinder, fragen täglich den Gesundheitszustand ab
     und messen ggf. Fieber mit einem kontaktlosen Infrarot-Fieberthermometer.

     Treten bei einer Person Symptome wie Fieber, Gliederschmerzen, Husten und/oder Verlust
     des Geruchs- und Geschmackssinn auf, so wird diese schnellstmöglich isoliert und mit
     einem Schnelltest getestet. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird wie oben beschrieben
     verfahren. Da die oben genannten Symptome auch bei anderen Erkrankungen auftreten
     können, ist zu klären, ob sie eine andere Ursache (z. B. Heuschnupfen, Sonnenstich) haben
     können. Fällt der Schnelltest negativ aus und eine andere Ursache ist naheliegend, kann
     die Person zum Lageralltag zurückkehren. Der Verlauf der Symptome wird dreimal täglich
     durch die eigenen

     Gruppenleiter*innen bzw. eigenständig (bei Gruppenleiter*innen) in einem dafür
     vorgesehenen Dokument protokolliert. Bei einer deutlichen Verschlechterung verlässt die
     Person das Lager. Der Schnelltest wird bis dahin täglich wiederholt.

     Bei unklarer Genese der Symptome trifft die Lagerleitung im Einzelfall die Entscheidung
     über die Abreise des Lagermitglieds, ggf. in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt und den
     Erziehungsberechtigten.
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     1.5 Kontaktverfolgung

     Eine schriftliche Liste aller Beteiligten wird vorliegen. Es wird aber auch versucht eine
     digitale Form bei der Kontaktverfolgung zu verwenden. Eventuell kann ein Großteil der
     Teilnehmer*Innen und Gruppenleiter*innen, sowie des Lagerpersonals über die App LUCA
     erfolgen. Dies wird noch im Detail überprüft.

     2 Unterbringung

     Die Teilnehmer*Innen werden Gruppenweise in Zelten (Zeltgröße immer mind. für 16
     Personen) untergebracht. Die Zelte werden im Halbkreis aufgestellt. Es werden für die
     Teilnehmer ausreichend Zelte aufgebaut. Hier wird auf einen entsprechenden Abstand
     zwischen den Zelten geachtet.

     Die Betreuer*Innen schlafen mit in den Kinderzelten. Hintergrund ist hier die Wahrung der
     Aufsichtspflicht gegenüber Schutzbefohlenen.
          Zeltlagerteilnehmer*Innen und Gruppenleiter*Innen sind getestet.
          Zeltlagerteilnehmer*Innen und Gruppenleiter*Innen sind auf dem Zeltplatz als eine
            Gruppe anzusehen.

     Von Kindergruppen getrennte Gruppen wie das Küchenteam, der Technischer Stab und die
     Lagerleitung, können jeweils in einem eigenen Gemeinschaftszelt übernachten oder in
     selbst mit gebrachten Zelten / Wohnwagen.

     3 Verpflegung

     Da das Küchenteam die Mahlzeiten für alle Gruppenleiter*Innen und Teilnehmer*Innen
     zubereitet, gelten innerhalb der Küche besonderer Vorsichtsmaßnahmen. Die Versorgung
     mit Trinkwasser erfolgt durch einen Trinkwasseranschluss. Die Versorgung mit
     Lebensmitteln erfolgt durch Vorab-Einkäufe und notwendige Einkäufe während des Lagers.

     3.1 Lebensmittel – Beschaffung

     Es gelten folgende Regelungen für den Einkauf:
     Die Einkäufer*Innen haben unter anderem die Aufgabe, frische Lebensmittel für die Küche
     einzukaufen. Das Einkaufen der Lebensmittel unterliegt den allgemein gültigen
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     Hygieneregeln und bedarf daher keiner besonderen Betrachtung, denn es gilt wie sonst
     auch:
         Während des gesamten Einkaufs ist ein Mundschutz zu tragen.
         Nach dem Verlassen eines Ladens sind die Hände zu waschen / desinfizieren.
         Vor dem Abladen der Einkäufe sind die Hände zu waschen / desinfizieren.

     3.2 Essenszubereitung

         Während des Aufenthalts im Küchenzelt und besonders bei Essenszubereitung hat
          das Küchenteam explizites Augenmerk auf Hygienevorschriften.
         Die Husten-und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten
         Das Essen wird unter üblichen Hygienebedingungen (gewaschene Hände, keine
          Ringe, keine gelackten Nägel, keine Uhren, saubere Küchenutensilien und Ar-
          beitsplatten) zubereitet.
         Während der Essenszubereitungen sind die allgemein gültigen Hygieneregeln
          einzuhalten.

     3.3 Essensaufgabe

     Das Essen wird von der Küche an einer gesonderten Ausgabestelle ausgegeben.
     Diejenigen, die das Essen ausgeben, tragen dabei einen Mundschutz und Handschuhe.
          Die Essensausgabe erfolgt Gruppenweise.
          Jeder und jede hat eigenes Geschirr und Besteck. Es gibt keine Besteckkörbe,
             Salzstreuer oder Ähnliches, an denen sich die Teilnehmer selbst bedienen.
          Zur Ausgabe wird stets sauberes Handwerkzeug verwendet.
          Geschirr und Gläser müssen vor Wiederverwendung komplett abgetrocknet sein.
          Die Kinder bedienen sich nicht selbst, sondern lassen Ihre Teller befüllen.

     3.4 Spülen/Reinigung

        Die Küche wird regelmäßig gründlich gesäubert und desinfiziert, jedoch mindestens
         einmal pro Abend.
        Reinigungen werden protokolliert.
        Ins Küchenzelt wird immer nur gründlich gesäubertes Material eingelagert.
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        Trockentücher sind häufig zu wechseln und nur von einer Person zu benutzen.
        Trocken- und Putztücher sind regelmäßig heiß zu waschen und mindestens 1-mal
         täglich zu wechseln.
        Das Geschirr, Besteck, Kochutensilien wird mit heißem Wasser und Spülmittel
         gespült.
        Nach dem Essen bringt einer der Gruppenleiter das Geschirr der eigenen Gruppe zu
         einer dafür vorgesehenen Sammelstelle. Hier wird das Geschirr der eigenen Gruppe
         mit heißem Wasser und Spülmittel gespült.

     3.5 Prävention

         Zu keiner Zeit befinden sich unbefugte Personen in der Küche.
         Hygienemaßnahmen und aktuelle Richtlinien werden jeder teilnehmenden Person
          eingehend erklärt und von den Personen des Teams unterschrieben.
         Maßnahmen und Richtlinien sind zudem ausgehängt und somit stets präsent
         Es befindet sich eine Checkliste mit täglich einzuhaltenden Vorschriften in der
          Küche, nach welcher sich während des Tages gerichtet wird.

     3.6 Generelles und Tagesablauf

         Naher physischer Kontakt zu Teilnehmern außerhalb des Küchenteams wird
          vermieden.
         Bei Krankheitssymptomen ist das Betreten der Küche untersagt.
         Tägliche Dokumentation der Symptomfreiheit von Küchenmitgliedern bei Dienst-
          antritt.
         Wechseln von Arbeitskleidung, regelmäßiges Händewaschen & -des-infizieren.
         Es befindet sich ein Desinfektionsmittel-Spender in der Küche, welcher nach Bedarf
          zu benutzen ist.
         Vor Betreten der Küche wäscht (- und desinfiziert) sich das Küchenpersonal die
          Hände (-und zieht einen frischen Mundschutz an)
         Die Getränkeausgabe wird durch die Küche organisiert, es werden an einer
          Abfüllstation Getränke, für das Abfüllen in eigene von den Kindern mitgebrachte
          Trinkflaschen, bereitgestellt. Vor jedem Abfüllen müssen die Hände desinfiziert
          werden.
         Falls Kühlpacks notwendig sind, werden Einwegpacks verwendet. Diese werden
          nach Gebrauch entsorgt.
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     3.7 Sonstige Tätigkeiten

         Der Kühlwagen wird als Teil der Küche angesehen; die bereits aufgeführten Punkte
          gelten somit auch für das Betreten des Kühlwagens
         Der Kühlwagen bleibt das Zeltlager über abgeschlossen. Einzig das Küchenteam
          ist im Besitz des Schlüssels und nur Personen aus dem Küchenteam ist es
          gestattet, den Kühlwagen zu betreten.
         Personen aus dem Küchenteam räumen die Einkäufe, die gekühlt werden müssen,
          in den Kühlwagen und geben gekühlte Lebensmittel aus.

     4 Sanitäranlagen

     Es gibt ein festes Sanitärgebäude. Die sanitären Anlagen sind unterteilt in die Bereiche
     Toiletten und Waschmöglichkeiten, sowie Duschen.

     4.1 Toilette und Waschbereich

     Die Toiletten und der Waschbereich werden dreimal täglich nach jeder Mahlzeit gereinigt.
     Dazu werden vorab einzelne Gruppen bestimmt, die mit Unterstützung der
     Gruppenleiter*innen die Toiletten reinigen. Dabei ist ein Mundschutz und Einweg-
     Handschuhe zu tragen. Die Reinigung des Toiletten- und Waschbereiches wird kontrolliert
     und protokolliert. Sowohl beim Betreten, als auch nach dem Händewaschen sind die Hände
     zusätzlich mit Desinfektionsmittel zu reinigen.

     4.2 Duschen

     Es gibt Duschzeiten für jede Gruppe. Ebenso für das Küchenteam, den Technischen Stab
     und die Lagerleitung. Im Anschluss an die Duschzeit, werden die Duschen von der
     jeweiligen Gruppe gereinigt. Dabei ist ein Mundschutz und Einweg-Handschuhe zu tragen.
     Die Reinigung der Duschen wird kontrolliert und protokolliert. Sowohl beim Betreten, als
     auch nach dem Händewaschen sind die Hände zusätzlich mit Desinfektionsmittel zu
     reinigen.
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     5 Anreise und Abreise
     Die An- und Abreise erfolgt mit dem Bus. Im Bus greift das Hygienekonzept des
     Busunternehmens. Die Teilnehmer*innen treffen sich in Gruppen mit ihren
     Gruppenleiter*innen an der Kirche in Lingen-Darme. Neben organisatorischen
     Erledigungen, muss vor dem Einsteigen und der Abfahrt ins Zeltlager ein negativer
     Coronatest vorgelegt werden, der nicht älter ist als 24 Stunden. Außerdem werden beim
     Pfarrzentrum die Daten zur Kontaktverfolgung aufgenommen. Die Abreise erfolgt in den
     gleichen Gruppen und vorher wird im Lager ein Coronatest unter fachlicher Aufsicht
     durchgeführt.

     6 Gepäck

     Das Gepäck wird gesondert in einem LKW zum Zeltlagerplatz hin und zurück befördert.

     7 Sonstiges

         Chemikalien zur Reinigung und Desinfektion werden außer Reichweite der Kinder
          in der Hütte des Zeltplatzes gelagert.
         Zu Beginn des Zeltlagers sollten alle Kinder darauf hingewiesen werden, dass
          Desinfektionsmittel nicht trinkbar ist. Es ist darauf zu achten, dass die
          Desinfektionsspender im Blick der Gruppenleiter*Innen bleiben.
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