HYGIENE- UND INFEKTIONS-SCHUTZKONZEPT DER TU DARMSTADT ZU SARS-COV-2

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Hygiene- und Infektions-
schutzkonzept der TU
Darmstadt zu SARS-CoV-2
Version 1.10
(Stand 05.10.2021)
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis                                                                      i
1        Einleitung                                                                     1
2        Allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzregeln                                 2
2.1      Grundsätzliche Verhaltensregeln (AHA+L)                                        2
2.2      3G-Prinzip                                                                     2
2.3      Hygiene- und Infektionsschutzmaterial, persönliche Schutzausrüstung            3
2.4      Reiserückkehrer*innen                                                          3
2.5      Umgang mit COVID-19-Infizierten                                                3
3        Besondere Hygienemaßnahmen                                                     4
3.1      Arbeitsplatz                                                                   4
3.2      Nutzung von Gemeinschaftsräumen                                                4
3.3      Nutzung von Umkleiden und Sanitäranlagen                                       4
3.4      Arbeitsstätten mit Auszubildenden                                              4
3.5      Lehrveranstaltungen                                                            5
3.6      Mündliche und schriftliche Prüfungen                                           5
4        Bereits genehmigte Hygienekonzepte                                             5

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der TU Darmstadt Version 1.10 (Stand 05.10.2021)
1 Einleitung

Die im Folgenden erarbeiteten Handlungshinweise sind auf Basis der Empfehlungen des RKI und den
aktuellen Verordnungen des Landes Hessen erstellt worden. Durch die neue Coronaschutzverordnung
und die Fortschritte bei der Impfkampagne sind weitere Erleichterungen und Schritte hin zu einer
Normalisierung des Universitätsbetriebes möglich.

Dieses Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist für alle Hochschulmitglieder gültig in allen Gebäuden
der TU Darmstadt inklusive der von der TU Darmstadt angemieteten Räumlichkeiten. Ausnahmen
bestehen nur für Organisationseinheiten, mit denen Sondervereinbarungen (z.B. Mietverträge für
Räume der TU Darmstadt) abgeschlossen wurden. Ferner gelten sie für alle Nicht-Hochschulmitglieder,
die sich als Gäste in Räumlichkeiten der TU Darmstadt aufhalten oder als Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Fremdfirmen an der TU Darmstadt eingesetzt werden. Es muss sichergestellt werden,
dass externe Personen von dem Hygiene- und Infektionsschutzkonzept Kenntnis erlangen.

Gefährdungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen und daraus Arbeitsschutzmaßnahmen
abzuleiten ist eine Kernforderung des § 5 Arbeitsschutzgesetzes. Gefährdungsbeurteilungen sind von
den Vorgesetzten für jeden Arbeitsplatz zu erstellen und müssen bei wesentlichen Änderungen
von     Arbeitsbedingungen       aktualisiert    werden.     Im    Anhang     (https://www.intern.tu-
darmstadt.de/verwaltung/dez_iv/corona_leitfaden_und_hygienekonzept_der_tu_darmstadt/index.de.jsp)
dieses Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes finden Sie deshalb die Gefährdungsbeurteilung
„Einrichtung des Arbeitsplatzes unter Bedingungen der Corona-Pandemie“, die die bereits vorliegende
Gefährdungsbeurteilung um spezielle Gefährdungen und spezifische Maßnahmen ergänzt, die sich aus
der Pandemiesituation ergeben. Diese Gefährdungsbeurteilung ist von den Vorgesetzten auszufüllen und
umzusetzen. Das Support-Team Gesundheit berät die Vorgesetzten bei Bedarf.

Bitte achten Sie darauf, dass für Schwangere eine spezielle Gefährdungsbeurteilung unter
Pandemiebedingungen gilt, nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Dezernat VII:
https://www.intern.tu-darmstadt.de/verwaltung/dez_vii/info_a_z_vii/mutterschutz.de.jsp

Es können spezielle Hygienekonzepte, die dieses übergeordnete Hygiene- und Infektionsschutzkonzept
der TU Darmstadt ergänzen und für bestimmte Bereiche oder Situationen besondere Regelungen und
deren Umsetzung beschreiben, erstellt werden. Bitte senden Sie entsprechende Hygienekonzepte an das
Support-Team Gesundheit, dass Sie bei Rückfragen gerne berät: gesundheit@tu-darmstadt.de.
Einmalige Veranstaltungen einschließlich des Hygienekonzeptes melden Sie bitte beim Team
Veranstaltungsmanagement (veranstaltungen@pvw.tu-darmstadt.de) an.

Dieses Hygienekonzept ist bis auf Widerruf aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen
oder der Auflagen des Gesundheitsamts Darmstadt-Dieburg gültig.

Darmstadt, den 05.10.2021
Die Präsidentin der TU Darmstadt

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2 Allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzregeln

2.1   Grundsätzliche Verhaltensregeln (AHA+L)
Bei allen Tätigkeiten beachten Sie bitte folgende allgemeine Verhaltensregeln:
  Abstand: Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m, sowohl außerhalb als auch innerhalb
    von Gebäuden, ist grundsätzlich anzustreben.
  Hygieneregeln:
    1) Halten Sie die Hust- und Niesetikette ein, niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein
        Taschentuch.
    2) Waschen Sie sich regelmäßig und mindestens 20 Sekunden die Hände.
    3) Halten Sie Ihre Hände von Ihrem Gesicht fern.
    4) Vermeiden Sie Berührungen wie Händeschütteln, Umarmungen, etc.
    5) Halten Sie stets ausreichend Abstand zu Menschen, insbesondere bei Krankheitssymptomen wie
        Husten, Schnupfen oder Fieber.
  Masken (ehemals Alltagsmasken): Ein Mund-Nasen-Schutz ist in folgenden Situationen zu tragen:
    1) -Auf Verkehrsflächen in den Gebäuden
    2) In Dienstwagen für die Beifahrerin oder den Beifahrer
    3) Grundsätzlich dort wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, unabhängig ob es
    sich um Innenräume oder Außenbereiche handelt.
    Ein Mund-Nasen-Schutz ist entweder eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske.
    Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingesetzten Alltagsmasken, auch Mund-Nasen-Bedeckung
    genannt, aus Stoff sind nicht zulässig. Es gibt keine Empfehlungen zu Tragezeiten von OP-Masken.
    Hinweise        zur      Tragedauer         von       FFP2-Masken      finden      sich     hier:
    https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2021/quartal_1/details_1_418252.jsp

Lüften: Bitte lüften Sie die von Ihnen genutzten Räumlichkeiten gründlich und regelmäßig. Es wird
empfohlen, mehrfach täglich 5-10 Minuten zu lüften. Die einfachste Form der Lüftung ist die
Fensterlüftung. Eine Fensterlüftung muss bei Tätigkeitsaufnahme in den Räumen und dann in
regelmäßigen Abständen erfolgen. Es wird ein zeitlicher Abstand zum Lüften von Büroräumen nach 60
Minuten und von Besprechungsräumen nach 20 Minuten empfohlen. Eine sogenannte Stoßlüftung
über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster ist anzuwenden. In Räumen mit raumlufttechnischen
Anlagen ist individuelles Lüften i.d.R. nicht möglich, hier erfolgt eine automatische Versorgung mit
Frischluft über die Leittechnik. Achten Sie bei der Lüftung von Räumen und Fluren bitte darauf, dass
Brandschutztüren nicht durch Holzkeile oder anderen Sperren aufgehalten werden dürfen, da der
Brandschutz ansonsten nicht gewährleistet ist. Eine Anschaffung von Luftreinigungsgeräten ist weder
nötig noch empfohlen, da die Gefahr der Verbreitung von Viren durch Aerosole größer ist als der
nützliche Effekt einer Luftreinigung. Der Einsatz von Umluftgeräten (Ventilatoren, Heizlüfter,
Umluftkühler, etc.) ist ausschließlich in Räumen (Büros, Labore etc.) gestattet, die lediglich von einer
Person genutzt werden.

2.2   3G-Prinzip
Gemäß des 3G-Prinzips ist ein Negativnachweis ein Nachweis eines vollständigen Impfschutzes, oder
einer Genesung, oder eines negativen Corona-Testergebnisses. Ein PCR-Tests darf maximal 48 h alt sein,
ein Antigen-Tests maximal 24 h zurückliegen. Das 3G-Prinzip kommt an der TU Darmstadt zum Beispiel
in folgenden Situationen zur Anwendung:
-Lehrveranstaltungen in Präsenz,
-Universitätssport,
-Veranstaltungen wie Konferenzen, Projekttreffen, Kooperationsveranstaltungen, Klausurtagungen,
-Veranstaltungen oder Treffen mit musikalischer Darbietung oder bei denen gemeinsam musiziert wird.

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Für Dienst- und Arbeitsverhältnisse finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des Dez. VII:
https://www.intern.tu-
darmstadt.de/verwaltung/dez_vii/info_a_z_vii/informationen_a_z_vii/artikel_details_de_en_311360.
de.jsp
https://www.intern.tu-
darmstadt.de/verwaltung/dez_vii/info_a_z_vii/informationen_a_z_vii/artikel_details_de_en_311424.
de.jsp

2.3   Hygiene- und Infektionsschutzmaterial, persönliche Schutzausrüstung
Jede Organisationseinheit (z.B. Fachbereich, Fachgebiet, zentrale Einrichtung) ist für die Bereitstellung
der entsprechenden Materialien eigenverantwortlich zuständig. Bestellungen können zentral über
Dezernat III unter der Mailadresse dez-3-z@zv.tu-darmstadt.de getätigt werden.

2.4   Reiserückkehrer*innen
Eine sofortige Präsenz am Arbeitsplatz kann nach einer Rückreise von einer Dienstreise oder einem
Urlaub aus dem Ausland nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Die Quarantäneregelungen
für Reiserückkehrer sind bundeseinheitlich geregelt und sind in einem Merkblatt nachzulesen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea.html.
Ein Dienstantritt in Präsenz ohne die in diesem Merkblatt genannten Maßnahmen ist nicht möglich. Eine
aktuelle Auflistung der Virusvarianten- und Hochrisikogebiete stellt das Robert-Koch-Institut
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) bereit. Bitte
wägen Sie auch hier verantwortungsvoll und achtsam ab, welchen Risiken/Gefahren Sie während der
Reise ausgesetzt waren und welche Konsequenzen dies für Sie selbst aber auch für die
Arbeitskolleg*innen haben könnte. Sollten Bedenken bestehen, sich einem erhöhten Infektionsrisiko
ausgesetzt zu haben, sollte die Führungskraft angesprochen und ggf. mobiles Arbeiten vereinbart
werden. Für organisatorische Rückfragen steht Ihnen das Support-Team Gesundheit gerne zur
Verfügung: gesundheit@tu-darmstadt.de. Für medizinische Fragen im beruflichen Kontext können Sie
sich an den Betriebsärztlichen Dienst MAS wenden.

2.5   Umgang mit COVID-19-Infizierten
Sollten Sie sich während der Arbeit vor Ort an der TU Darmstadt aufhalten und Symptome wie Husten,
Fieber und/oder Atemnot verspüren, dann informieren Sie Ihre Führungskraft bzw. das Dekanat Ihres
Fachbereichs unverzüglich und gehen Sie sofort nach Hause. Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer
Hausarztpraxis oder dem Gesundheitsamt auf und besprechen das weitere Vorgehen.
Sollte sich ein*e Mitarbeiter*in bei ihrer Führungskraft mit einem Verdacht auf oder einem bestätigten
Fall von COVID-19 krankmelden, bitten wir um Nachricht an gesundheit@tu-darmstadt.de, damit wir
gemeinsam mit Ihnen evtl. notwendige weitere Schritte einleiten können. Auch Geimpfte und Genesene
– sowohl Mitarbeitende als auch Studierende – werden gebeten mit dem Support-Team Rücksprache zu
halten. Selbstverständlich werden sämtliche Angaben von uns vertraulich behandelt.
Ausführliche Hinweise finden Sie auf der Webseite des Dezernats IV: https://www.intern.tu-
darmstadt.de/verwaltung/dez_iv/corona_leitfaden_und_hygienekonzept_der_tu_darmstadt/index.de.jsp#t
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3 Besondere Hygienemaßnahmen

3.1    Arbeitsplatz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen mit ihren Vorgesetzten in Eigenverantwortung Möglichkeiten
der mobilen Arbeit und der notwendigen Präsenzarbeit ausloten und im Hinblick auf die individuellen
räumlichen wie persönlichen Gegebenheiten abstimmen bzw. Arbeitsmodelle vereinbaren. Beim
Abwägen kann ein wichtiger Aspekt die mentale Gesundheit sein, die individuelle Faktoren sowie soziale
Aspekte umfasst.
Eine Mehrfachbelegung von Arbeitsräumen in Büros, Werkstätten, Laboren usw. ist möglich. Kann dabei
der Mindestabstand nicht eingehalten werden und können auch nicht anderweitige
Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden, die das Infektionsrisiko reduzieren, gilt am Arbeitsplatz
eine Maskenpflicht. Auf eine feste Aufteilung in Teams kann allgemein verzichtet werden.
An bestimmten Arbeitsplätzen kann eine Abtrennung, z.B. aus Plexiglas, trotz Einhaltung des
Mindestabstands sinnvoll sein. Dies gilt vor allem für Bereiche mit häufigem und längerem
Publikumsverkehr, also z.B. in Beratungssituationen und an Counterschaltern, unter Umständen aber
auch in Laboren und Werkstätten. Das Support-Team Gesundheit (gesundheit@tu-darmstadt.de) berät
Sie dabei gerne.
Die Notwendigkeit von Dienstbesprechungen in Präsenz soll weiterhin kritisch geprüft werden. Kann
einem digitalen Format nicht der Vorzug gegeben werden und finden dienstliche Zusammenkünfte statt,
sind die Örtlichkeiten und die Teilnehmerzahl so zu wählen, dass die AHA+L-Regeln (Abschnitt 2.1)
umgesetzt sind. Weiterhin ist auf eine möglichst kurze Dauer zu achten. Weitere Hinweise und
Informationen zur Arbeit in Präsenz, zu mobiler Arbeit und zu dienstlich veranlassten Zusammenkünften
finden Sie auf der Webseite des Dezernats VII:
https://www.intern.tu-darmstadt.de/verwaltung/dez_vii/info_a_z_vii/corona_virus_handlungsanweisungen.de.jsp

3.2    Nutzung von Gemeinschaftsräumen
Bei der Nutzung von Pausenräumen und Teeküchen achten Sie auf den Mindestabstand von 1,5 Metern.
Pausen sind grundsätzlich zeitversetzt zu nehmen, um Begegnungen in Innenräumen beim Essen
möglichst zu vermeiden. Masken sollen nur zum Verzehr kurzzeitig abgenommen werden. Bei der
Nutzung von Teeküchen achten Sie auf die Einhaltung der allgemein üblichen Hygieneregeln z.B. in
Bezug auf die Nutzung von Besteck und Geschirr sowie Handtüchern.

3.3    Nutzung von Umkleiden und Sanitäranlagen
Halten Sie sich bitte in WC-Anlagen vor dem Waschbeckenbereich nicht mit mehreren Personen
gleichzeitig auf. Auf eine regelmäßige Lüftung von Sanitäranlagen ist zu achten. Bei der Nutzung von
Umkleiden ist zusätzlich eine Lüftung nach jeder Nutzung vorzunehmen. Bitte achten Sie in Umkleide-
kabinen auf den Sicherheitsabstand. Sollte dieser wegen räumlicher Gegebenheiten nicht eingehalten
werden können, müssen organisatorische Maßnahmen wie z.B. eine zeitlich versetzte Nutzung festgelegt
werden.

3.4    Arbeitsstätten mit Auszubildenden
Ist die Anwesenheit der Auszubildenden erforderlich, müssen die Arbeitsabläufe so gestaltet werden,
dass die Arbeit unter den gegebenen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sicher wiederaufge-
nommen werden kann. Der/Die verantwortliche Ausbilder*in ist für die sichere Gestaltung des Arbeits-
umfeldes verantwortlich. Ergänzend zu dieser Anforderung ist der Bereich des jeweiligen Arbeitsplatzes
zu prüfen (z. B. Anforderungen an Laborarbeit, Werkstätten oder Büroarbeitsplatz). Um den Infektions-
schutz im vollen Umfang zu gewährleisten, sollten die Prozesse und Arbeitsaufträge so gestaltet werden,
dass Teile der Arbeit auch im Rahmen der mobilen Arbeit erledigt werden können. Falls erforderlich,
sollten entsprechende Maßnahmen mit dem jeweils zuständigen Bildungsträger abgestimmt werden.

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3.5    Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen sollen im Wintersemester 2021/22 in der Regel hybrid stattfinden. Für
Präsenzlehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika etc.) gilt dabei die Pflicht eines
Negativnachweises gemäß des 3G-Prinzips (siehe Abschnitt 2.2). Kann dabei der Mindestabstand von
1,5 m eingehalten werden, entfällt die Maskenpflicht am Platz. Hygienekonzepte für Praktika,
Laborarbeiten und Exkursionen müssen mit den jeweiligen Fachbereichen abgestimmt werden.
Abweichende Hygienekonzepte für alle anderen Lehrveranstaltungen müssen mit dem Support-Team
Gesundheit (gesundheit@tu-darmstadt.de) abgestimmt und genehmigt werden. Die Entscheidung,
welche Lehrveranstaltungen digital und welche in Präsenz stattfinden, obliegt den Fachbereichen.
Abschlussarbeiten, die eine Anwesenheit der Studierenden vor Ort erfordern, können durchgehend
angemeldet werden, sofern Hygienekonzepte vorliegen.

3.6    Mündliche und schriftliche Prüfungen
Mündliche Prüfungen inklusive Disputationen sind in Präsenz möglich. Der Mindestabstand ist
einzuhalten, daher gilt keine Maskenpflicht. Es besteht die Pflicht zum Negativnachweis gemäß des 3G-
Prinzips.

Ausführliche Hinweise zur Organisation und Durchführung von mündlichen und schriftlichen Prüfungen
finden Sie auf der Webseite des Dezernats II unter dem Stichwort „Lehre und Prüfungen unter Corona-
Bedingungen“: https://www.intern.tu-darmstadt.de/verwaltung/dez_ii/covid19/index.de.jsp

4 Bereits genehmigte Hygienekonzepte

Bereits genehmigte, besondere Hygienekonzepte für Konferenzen, Projekttreffen, Schulungen,
Weiterbildungen,     Kooperationsveranstaltungen,    Klausurtagungen,    Teambildungsmaßnahmen,
Lehrveranstaltungen, Lernzentren, Bibliotheken, Aktivitäten von Hochschulgruppen usw. behalten mit
folgenden Änderungen ihre Gültigkeit:
• Wird der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten, entfällt die Maskenpflicht.
• Die Pflicht zur Teambildung und Kontaktdatenerfassung entfallen.
• Dort wo bislang Corona-Test nötig waren (ausgewählte Veranstaltungen, bestimmte
   Lehrveranstaltungen etc.) genügt nun ein Negativnachweis gemäß des 3G-Prinzips.
• Externe können ohne Quote an Veranstaltungen (Konferenzen, Tagungen, Kolloquien, Schulungen,
   Schülerlabore etc.) teilnehmen.
Wenden Sie sich bei Fragen an das Support-Team Gesundheit (gesundheit@tu-darmstadt.de), das Sie
gerne berät.

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