BLSV-Update zur Corona-Pandemie - BLSV-Präsident Jörg Ammon am 25.01.2021 um 18:30 Uhr
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Programm 1. Begrüßung und Einführung 2. Grußbotschaft Sportminister Joachim Herrmann 3. Update zur Corona-Pandemie 4. Sportpolitik 5. Sport 5.1 Breiten- und Gesundheitssport 5.2 Leistungssport 5.3 Kinder- und Jugendsport 6. #sportlichfair – BLSV Faktencheck 7. Die bayerische Sportfamilie hält zam! 2
2. Grußbotschaft Sportminister Herrmann Videobotschaft von Bayerns Sportminister Joachim Herrmann vom 25.01.2021 4
Entwicklung der Corona-Pandemie 16.03. bis 16.06. bayernweiter Katastrophenfall - Lockdown Lockerungen 08.06. – Stufe 1 17.12. harter Lockdown Freibäder / Fitnessstudios wieder offen 20 Personen im Freien Sport Lockerungen 29.07. – Stufe 4 01.11. Lockdown light 06.01. Verlängerung Lockdown 20.01. Verlängerung Lockdown bis Mitte Feb. März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar Quelle: LGL Bayern (Stand 25.01.2021) 25.01. 01.04. 6
Vorschlag: Corona-Ampel für den Sport 7-Tage-Inzidenz über 100 • Individualsport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands im Innen- und Außenbereich • Trainings- und Wettkampfbetrieb nur für Berufssportler sowie Kaderathleten der Bundes- und Landeskader 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 • Trainingsbetrieb in allen Sportarten in festen Trainingsgruppen (mit Körperkontakt) bis max. 10 Personen im Innen- und Außenbereich (z.B. Fünf gegen Fünf) • Wenn möglich sollte auf Körperkontakt verzichtet werden und Training ohne Körperkontakt geplant werden. • Sportveranstaltungen im Freien und in Hallen / Räumen ohne Zuschauer • Nutzung von Hallen- und Schwimmbädern möglich • Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportler sowie Kaderathleten der Bundes- und Landeskader 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 • Trainingsbetrieb in allen Sportarten in festen Gruppen (mit Körperkontakt) bis max. 20 Personen im Innen- und Außenbereich • Wettkampfbetrieb für kontaktlos betriebene Sportarten möglich • Sportveranstaltungen im Freien und in Hallen / Räumen mit Zuschauern (Maskenpflicht) • Nutzung von Hallen- und Schwimmbädern möglich • Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportler sowie Kaderathleten der Bundes- und Landeskader 7-Tage-Inzidenz unter 35 • Trainingsbetrieb in allen Sportarten im Innen- und Außenbereich • Wettkampfbetrieb für alle Sportarten möglich • Sportveranstaltungen im Freien und in Hallen / Räumen mit Zuschauern unter Einhaltung der Abstandsregeln • Nutzung von Hallen- und Schwimmbädern möglich • Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportler sowie Kaderathleten der Bundes- und Landeskader in Zusammenarbeit mit der TU München 7
Aktuelle Bestimmungen Die Bayerische Staatsregierung hat folgende Maßnahmen, die den organisierten Sport betreffen, zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese gelten bis einschließlich 14. Februar 2021: Was darf gemacht werden: Was darf nicht gemacht werden: - Digitaler Sport (Videostreaming aus der - Geschlossen ist der Freizeit- und Sporthalle) Amateursportbereich - Individualsport alleine, zu zweit oder - Vereinsgaststätten sind von der mit dem eigenen Hausstand Schließung ebenfalls betroffen - Kadertraining – ausgenommen von der - Es sind keine Versammlungen 15 km Regel. Öffnung der (Gremiensitzungen, Mit- entsprechenden Sportstätten gliederversammlungen) im - Profisportveranstaltungen dürfen Präsenzformat erlaubt stattfinden, jedoch ohne Zuschauer - Nutzung von Loipen in der freien Natur 8
Leitplanken für digitale Sportangebote Unsere Sportvereine bleiben aktiv in Corona Zeiten mit digitalen Sportangeboten! ➢ Leitplanken für digitale Sportangebote ➢ Erläuterungen der Leitplanken ➢ Webinare als Hilfestellung mit Tricks zur Technik sowie mit praktischen Trainingstipps im BLSV QualiNET buchbar ➢ best practice #zamfitbleiben & #sports4YOUth ➢ In Vorbereitung auch Leitplanken und Fortbildungen für die digitale Mitgliederversammlung. 9
Digitalisierung im Vereinsmanagement Planungen Verein ➢ Einführung eines eigenständigen Moduls „Digitalisierungsbeauftragter im Verein“ ➢ Implementierung der Thematik „Digitalisierung im Sportverein“ ins Bildungsangebot des Vereinsmanagements Planungen Ehrenamt ➢ Webinar-Reihe zum Thema „Digitale Sportangebote“ für ehrenamtliche Mitarbeiter, um Kunden bestmöglich beraten zu können ➢ Implementierung der Thematik „Digitalisierung“ beim Kompetenzworkshop für ehrenamtliche Mitarbeiter 10
Service Laufend aktualisierte… …FAQ für Sportvereine und Sportfachverbände Zu finden in BLSVdigital und auf der BLSV-Website unter https://www.blsv.de/coronavirus Ergänzend dazu die sportartspezifischen Regelungen der bayerischen Sportfachverbände beachten! Kontakte und Websites unter https://www.blsv.de/blsv/blsv/sportfachverbaende.html Informationen zum Coronavirus des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coron avirus/faq/index.php 11
Zahlen/Daten/Fakten „Schäden durch Corona“ Zielsetzung: • Erhalt einer realistischen Einschätzung über die finanziellen Auswirkungen auf Vereine und Sportfachverbände. • Qualitative Datengrundlage für die Aufnahme erneuter Gespräche mit dem Bayerische Staatsministerium (StMi) • Erwirkung von weiteren monetären Hilfsmitteln für die Sportvereine und Sportfachverbände zur Reduzierung der existenziellen Notlage. • Weiterentwicklung der BLSV Serviceleistungen Zeitraum der Online-Abfrage: 22.01.2021 bis 21.02.2021 Berechtigte Teilnehmer: Alle Mitgliedsvereine und Sportfachverbände des BLSV 12
Zahlen/Daten/Fakten - Mitgliederentwicklung 2020 März 2019: 4.412.184 März 2020: 4.404.705 ➢ Erkennbarer Knick im März 2020 ➢ Rund 100.000 Mitglieder unter 2019 Dez. 2019: 4.624.000 Dez. 2018: 4.602.474 (BLSV-Prognose war zutreffend) Dez. 2020: 4.532.591 ➢ Vorgemerkte Kündigungen zum 31.12.2020 waren ca. 83.000 Mitglieder 2019 2020 ➢ Starker Rückgang im Bereich Kinder und Kinder 1.068.833 1.015.585 -5,0% Jugendliche Jugendliche 357.957 344.790 -3,7% Erwachsene 3.197.210 3.172.216 -0,8% 13
Zahlen/Daten/Fakten - Bestandserhebung 2021 Abgabe der Bestandserhebung bis 31.01.2021 14
Finanzielle Förderung des Sports November- / Dezember-Hilfen 2020 - Aktuelles ➢ Von angeordneten Schließungen betroffene Vereine werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt „Novemberhilfe“. ➢ Antragsberechtigt: gemeinnützige Unternehmen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind. Maßgeblich sind die Einnahmen (anstatt Umsatzerlöse). ➢ Höhe: Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent ihrer durchschnittlichen Einnahmen im November 2019. ➢ Anträge: ab sofort - bis zum 30.04.2021 (verlängerte Abgabefrist) möglich. ➢ Zuständigkeit in Bayern: IHK München und Oberbayern ➢ Antragstellung: ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt durchgeführt, wenn Zuschuss > EUR 5.000. Weitere Informationen https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Downloads/vollzugshinweise- novemberhilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4 https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe.html 15
Ziele bei der finanziellen Förderung des Sports Corona-Hilfen 2021 Förderung für Sportvereine 2021 • Erneute Aufstockung der Vereinspauschale • Bitte Vereine wegen Beantragung ansprechen • Erleichterung (Aussetzung der Bagatellgrenze) Förderung für Sport(fach)verbände • Festbetragsfinanzierung • Insolvenzabsicherung • Restmittelverteilung • Weitere finanzielle Unterstützungen notwendig: z.B. Sportschule Oberhaching
4. Sportpolitik
Gemeinnützigkeitsrecht Beschluss durch Bundestag und Bundesrat mit deutlicher Stärkung des gemeinnützigen Sektors: • Anhebung Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) von 2.400 € auf 3.000 € sowie • Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) von 720 € auf 840 € • Anhebung der Grenze für vereinfachte Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Abs. 4 Nummer 2 EStDV) von 200 € auf 300 € • Erhöhung der Besteuerungsgrenze des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (§ 64 Abs. 3 AO) von 35.000 € auf 45.000 € Die Sozialversicherung hat bereits mitgeteilt, dass auch sozialversicherungsrechtlich die erhöhten Beträge für Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige ab 01.01.2021 zur Anwendung kommen. 18
Zivilrecht Zivilrechtliche Anpassungen zur Abhaltung von Mitgliederversammlungen sind mit Beschluss vom 18.12.2020 erfolgt (GesRuaCOVBekG neu): • Grundsatz: Mitgliederversammlung in Präsenz (§ 32 Abs. 1 S. 1 BGB) 2020: Virtuelle Versammlung mit Ergänzung durch schriftl. Abstimmung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) 2021: Virtuelle Versammlung mit virtueller Abstimmung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 neu) • Grundsatz: Mitgliederversammlung muss nach Satzung stattfinden (§ 36 BGB) 2020: Rechtsunsicherheit, ob Versammlung aufgeschoben werden durfte. 2021: Keine Verpflichtung eine Versammlung abzuhalten, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der MV virtuell für den Verein oder die Mitglieder nicht zumutbar ist (§ 5 Abs. 2 Nr. 2a neu). • Die Neuregelungen treten voraussichtlich Ende März 2021 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2021. 19
5. Sport Breiten- und Gesundheitssport Leistungssport Kinder- und Jugendsport
5.1 Breiten- und Gesundheitssport – Bildung 2021 Verlängerungsmodalitäten 2021 • Absagen aller Präsenzveranstaltungen bis einschließlich 31.03.2021 • 10 UE für gültige Lizenzen -> komplett digital möglich • Keine Reaktivierung im ersten Jahr nach Ablauf, da Lizenzen mit Ablaufdatum 2020 auch 2021 gültig sind • Reaktivierung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf mit 20 UE möglich ➢ Dieses geplante Vorgehen wird vom DOSB am 26.01.2021 im hauptberuflichen Vorstand geprüft Bis zur Entscheidung gelten die bisherigen Lizenzverlängerungsmodalitäten
5.1 Breiten- und Gesundheitssport - Sportstättenbau Videobotschaft von Joachim Herrmann und Jörg Ammon zur Digitalisierung im Sportstättenbau - https://www.youtube.com/watch?v=h6joq4KT4m0 Anzahl der Anträge im Sonderförderprogramm nach Bezirken
5.1 Breiten- und Gesundheitssport – Leistungssport Sportcamps - Sportschule Oberhaching Sportcamps in Inzell, Regen und am Spitzingsee - Rd. 200.000 Übernachtungen p.a. (ohne Corona) - Ergebnisbeiträge Sportcamps rd. 800 TEUR p.a. - Bischofsgrün: Eröffnung im September 2021 - Neuer GF: Kai Melerski - Zielgruppen: - Sportvereine - Sportfachverbände - Schulen - Privat reisende Sportler Sportschule - „Unser Flaggschiff“ - Leistungssporteinrichtung - 60.900 Übernachtungen - Sanierungsbedarf: rd. 50 Mio. EUR - Umfangreicher Beteiligungsprozess der Nutzer angestoßen - kurzfristig: neuer Pächter und neuer GF (über 160 Bewerbungen)
5.2 Leistungssport – Sportentwicklung Zur Person: - LK Sport anschl. Studium der Sportökonomie in Bayreuth - Internationaler MBA in Madrid - u.a. für Puma und Nike in China tätig - Zuletzt drei Jahre bei adidas in Geschäftsfeld Herzogenaurach mit Fokus in der Sportentwicklung Leitung strategischen Ausrichtung Jörg Preis datengetriebener Analysen. - Seit 01.01.2021 beim BLSV
5.2 Leistungssport Aktuelle Themen aus der Sportförderung • Antragsverfahren für Gesamtantrag 2021 in Bearbeitung • Temporärer Verstärkungstopf für NK2 in 2021 in Bearbeitung • Regionale Zielvereinbarungsgespräche im ersten Quartal • Investitionsmaßnahmen
5.3 Kinder- und Jugendsport Angebote des Kinder- und Jugendsports: ➢ „Fit mit Felix“ ➢ Einstiegsperspektive: bundesweites 4-Stufenmodell zum Kinder- und Jugendsport in Pandemiezeiten ➢ Förderung von digitalen AeJ-/JuBi-Maßnahmen ➢ https://www.bsj.org/index.php?id=bildung
5.3 Kinder- und Jugendsport Freiwilligendienste im Sport in Bayern ➢ Coronabedingt etwa 15% weniger Stellen besetzt ➢ Trotz Lockdown große Unterstützung durch Freiwillige ➢ Kurzarbeit im Bereich FSJ möglich ➢ Bedarfsabfrage für Jahrgang 2021/22 läuft ➢ „FWD im Ganztag“
5. #sportlichfair – BLSV Faktencheck Behauptet wird, … Richtig ist, … … dass im BLSV die Entscheidung getroffen wurde, sich aus der Sportpraxis komplett … dass kein Beschluss existiert, dass sich der BLSV aus der Sportpraxis zurückzieht. zurückzuziehen. Stattdessen fordern die Sportfachverbände den BLSV immer wieder auf, die Aufgabenteilung im organisieren Sport zu schärfen, wonach die Sportfachverbände für die Pflege und Entwicklung des Sportbetriebs in den jeweiligen Sportarten verantwortlich sind. … dass vom BLSV in dieser schwierigen Phase keine Unterstützung kommt. … dass der BLSV zahlreiche Unterstützungsleistungen für die Sportfachverbände gemeinsam mit dem Freistaat umsetzen konnte, wie z.B. die Zuwendungsfähigkeit von Online- Veranstaltungen oder von Aufwendungen für Corona-bedingte Stornierungen. Neben der finanziellen Unterstützung hat der BLSV z.B. einen Stufenplan zum Wiedereinstieg in die Sportausübung erarbeitet und vorgelegt sowie immer wieder sportartspezifische Fragestellungen, auch Einzelfallfragen, in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration geklärt und beantwortet. Zahlreiche Unterstützungsleistungen des BLSV für die Vereine erhielten enorm positives Feedback. … dass ein neues Nachwuchsleistungssportkonzept erarbeitet wurde, das aber seitdem … dass weite Teile dieses Konzepts bereits umgesetzt wurden: So erfolgte in 2019/2020 ein zu weiten Teilen nicht umgesetzt wurde. Mittelaufwuchs im Sportbetrieb in Höhe von 7,5 Millionen Euro. Daneben wurde ein temporärer Verstärkungstopf für NK2-Bedarfe 2021 in Höhe von 2 Millionen Euro etabliert. Weiterhin erfolgte eine Verpflichtungsermächtigung als Grundlage für eine mehrjährige Bewilligung von Fördermitteln ab diesem Jahr (und damit die Möglichkeit für mehrjährige Trainerverträge). Durch eine Flexibilisierung der Förderung konnte eine Reduzierung der Fördertöpfe erreicht werden. Die sportmedizinischen Betreuungsmöglichkeiten von NK2- und Landeskaderathleten wurden erweitert und flexibilisiert. … dass man es „satt habe, Bittsteller in einem System zu sein, das eigentlich den Sport … dass der BLSV dem dringenden Erfordernis nachkommt, sich als Dienstleister für 28 den fördern und unterstützen“ solle, „sich aber seit Jahren nur mit seiner eigenen Struktur und Bayerischen Sport zukunftsfähig aufzustellen. Dies dient ausschließlich dem Zweck, seine zukünftigen Ausrichtung“ beschäftige. Mitgliedsvereine, seine Sportfachverbände und insgesamt den Bayerischen Sport bestmöglich zu unterstützen und zu fördern.
7. Die bayerische Sportfamilie hält zam! ➢ Beachtung der Hygienemaßnahmen ➢ Haus des Sports darf nur noch mit entsprechenden Masken (mind. medizinische Gesichtsmasken oder FFP2) betreten werden ➢ Reisetätigkeit einschränken ➢ Beachtung der Besuchererfassung Quelle: https://www.bfarm.de/S ➢ Virtuelle Angebote für Mitarbeiter, haredDocs/Risikoinforma tionen/Mediz inprodukte/DE/schutzma Mitglieder & Kunden sken.html ➢ Impfangebote nutzen ➢ Hygienekonzepte aktualisieren 29
7. Die bayerische Sportfamilie hält zam! BLSV TV auf YouTube #Zamfitbleim https://www.youtube.com/playlist?list=PLidcaGsOkzu7 RNlqke6oFZgH-7sxF8ZAx https://www.youtube.com/channel/UCfnNTwgJEeTaskqFbk4kdBg 30
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit Bleibt bitte gesund!
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