Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - Abitur 2021 - Herzlich Willkommen zum Schüler-Elternabend für die ...

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Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - Abitur 2021 - Herzlich Willkommen zum Schüler-Elternabend für die ...
Herzlich Willkommen
                   zum
Schüler-Elternabend für die Jahrgangsstufe 1
am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium Heilbronn
               10.10.2019

         Die gymnasiale Oberstufe
    am allgemein bildenden Gymnasium
    in Baden-Württemberg – Abitur 2021
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - Abitur 2021 - Herzlich Willkommen zum Schüler-Elternabend für die ...
Die gymnasiale Oberstufe
  am allgemein bildenden Gymnasium
  in Baden-Württemberg – Abitur 2021

v Allgemeine Informationen zum Elly
v Wahl der Elternvertreter*innen
v Informationen zur Jahrgangsstufe 1
v Termine & weitere Entscheidungen
v Tutor*innen
v Studienfahrten
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - Abitur 2021 - Herzlich Willkommen zum Schüler-Elternabend für die ...
Allgemeine Informationen

Schülersprecher*in

• Daniel Strelzov
• Clara-Sophia Spohr

 Wir gratulieren herzlich und bedanken uns dafür, dass sie die Aufgabe
 übernehmen werden.

 Auch im Namen unseres Schulleiters Herrn Zänglein
 sowie der Verbindungslehrer *innen Frau Röske, Herr Benz und Herr Krämer.

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Allgemeine Informationen

Neue Lehrer*innen:
 Fr. Albrecht (L, D, Lit&Th)
 Hr. Balcke (G – bili, E, Gk)
 Hr. Böhm (F, Bk)
 Hr. Prieschl (M, Ph, NwT)
 Fr. Walter (D, G, Gk)

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Allgemeine Informationen
Versicherungen/Gebühren
        a. Schülerbibliotheksbeitrag             1.00 €
        b. Elternbeiratsabgabe                   0.50 €
        c. SMV-Beitrag                           0.50 €
        d. Beitrag zum Unterhalt des             0.50 €
           Wasserspenders

Die Schülerzusatzversicherung erfolgt durch die Stadt Heilbronn.

Infektionsschutzgesetz
         (vgl. Merkblatt, in Kl. 5 ausgeteilt)

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Allgemeine Informationen
                       Schulbesuchsverordnung
Entschuldigungsregelung:
Ø Nur in schriftlicher Form unter Angabe des Grundes und
   Verwendung des entsprechenden Formulars.
Ø Spätestens am dritten Tag der Abwesenheit muss die
  Entschuldigung der/m Tutor*in vorgelegt werden. Anruf am
  ersten Tag nicht vergessen.
Ø Bei jeder/m Lehrer*in in der nächsten Unterrichtsstunde, in der
  man wieder am Unterricht teilnimmt, schriftlich abzeichnen lassen.
Ø Bei längerem Fehlen genügt eine schriftliche Entschuldigung /
    ein Attest für den Tutor.
Ø GFS- & Klausurtermine:
   Vorlage eines Attests kann verlangt werden,
   Unentschuldigt: 0 Punkte,
   Nachschreibetermine müssen nicht angeboten werden.

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Allgemeine Informationen

Entschuldigungsformular Oberstufe

 Das Formular
 kann von der
 Homepage
 heruntergeladen
 werden.

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Allgemeine Informationen

                   Schulbesuchsverordnung

 Beurlaubungsregelung:

 Ø Anders als Entschuldigung:
   Nur auf rechtzeitigen Antrag im Vorfeld.
         Ø bis zu 2 Tagen: Tutor*in
         Ø mehr als 2 Tage: Schulleitung
 Ø Beurlaubungen zur Verlängerung der Ferien können
   im Allgemeinen nicht genehmigt werden. Im Zweifelsfall
   Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen.
 Ø Schule (vor allem Klausuren & GFS) hat Vorrang,
   eine Fahrprüfung ist z. B. ein privater Termin.

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Allgemeine Informationen

                    Unterstützung & Beratung

• Herr Gebauer-Barth, Beratungslehrer:
  schulische Laufbahn, Lernschwierigkeiten;
  Gewaltprävention und Sozialcurriculum

• Frau Hoch, Sozialpädagogin:
  Erziehungs- und Verhaltensprobleme

• Frau Kachel, Frau Lorbeer, AKSE:
  Suchtprävention (Drogen, Alkohol etc.), Gesundheitsvorsorge und
  Verkehrserziehung

• Frau Röske, Herr Benz, Herr Krämer, Verbindungslehrer:
  Klassensituation

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Allgemeine Informationen

                 Beschwerde- & Konfliktmanagement

                Schüler
abhängig vom Konflikt:
a.) Streitschlichter, „offenes Ohr“ (F.                    Eltern
Hoch), Beratungslehrer,
Verbindungslehrer                         1. Schritt: mit dem betreffenden
                                          Fachlehrer sprechen
b.) Oberstufenberatung
bzw. Tutor                                2. Schritt: die Oberstufenberatung
                                          hinzunehmen
                                          3. Schritt: Gespräch mit einem Vertreter
                                          der Schulleitung

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Elternbeirat

Wahl der Elternvertreter*innen
5 Elternvertreter*innen und 5 Stellvertreter*innen

Frau Lumpp, Herr Pfleger, Frau Röske, Frau Scheel, Frau Walter

           Vielen Dank für Ihr Engagement und
           die Bereitschaft, dieses wichtige Amt zu übernehmen!

             Termin der 1. Elternbeiratssitzung:
             Mittwoch, 16. Oktober 2019, 19:00 Uhr
             Ort: Mensa

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Informationen Jahrgangsstufe 1

Rolle der Tutoren
Jeder/m Schüler*in steht in den Jahrgangsstufen ein/e Tutor*in zur Seite.

Tutor*innen erfüllen die Aufgaben, die bisher Klassenlehrer*innen wahrgenommen
haben:
• Vertretung der Interessen der Schüler*in (auch in den Konferenzen)
• Kontrolle der Anwesenheit, Beurlaubungen
• Kontakt zu den Erziehungsberechtigten
• Verteilung der GFS
• Verantwortlich für die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse
   (1. Hj, 2. Hj, 3. Hj)

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Informationen Jahrgangsstufe 1

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Informationen Jahrgangsstufe 1

Klausuren statt Klassenarbeiten
• in fünfstündigen Kursen: mindestens 2 pro Halbjahr
  (außer im 4. HJ: mindestens 1)
• Sonderfall Sport:
    - LF: in allen Schulhalbjahren jeweils eine Klausur + in den ersten beiden
      Schulhalbjahren zusammen mindestens drei Klausuren
• in zwei- und dreistündigen Kursen: mindestens 1 pro Halbjahr

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Informationen Jahrgangsstufe 1

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Informationen Jahrgangsstufe 1

Notengebung
 Punkte   15   14 13 12 11 10     9    8    7    6   5    4    3   2   1    0

  Note     sehr gut       gut     befriedigend   ausreichend   mangelhaft   ug

Belegungspflichtige Kurse dürfen nicht mit 0 Punkten abgeschlossen
werden
à Wiederholung von J1 oder Nichtzulassung zur Abiturprüfung

 Kurse mit weniger als 5 Punkten werden als „unterpunktet“ bezeichnet
 à u.U. Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife

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Informationen Jahrgangsstufe 1

GFS 1
• Verpflichtung zu mindestens 3 Gleichwertigen Feststellungen
  von Schülerleistungen (GFS) im Verlauf der Kursstufe in
  3 verschiedenen Fächern (4. auf Wunsch möglich)
• z. B. schriftliche Hausarbeiten, Projekte, Referate, mündliche Prüfungen,
  Präsentationen, Experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen
  Bereich
• Gewichtung wie eine Klausur, aber kein Ersatz

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Informationen Jahrgangsstufe 1

GFS 2
• Schüler*in wählt drei verschiedene Fächer
• Zeitpunkt der Wahl der drei verbindlichen GFS: innerhalb der ersten 6
  Wochen nach Beginn des Unterrichts des ersten Schulhalbjahres (Abgabe:
  Mittwoch, 23.10.19)
• Die Verteilung auf die einzelnen Halbjahre erfolgt durch die Fachlehrkraft.
• Die Form kann durch die Fachlehrkraft festgelegt werden.
• Wahl einer 4. GFS: Mit dem Eintritt in das 4. Halbjahr (4. Fach)

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Informationen Jahrgangsstufe 1

Voraussetzungen für Wiederholung:
Generell gilt: 4 Kurshalbjahre bilden pädagogische Einheit, keine
Versetzung, keine Wiederholung einzelner Kurse!

Freiwillige Wiederholung der J1, falls nicht     Wiederholung ab 11.1
bereits Kl. 10 wiederholt worden ist

                                                 Wiederholung 11.2 und 12.1
Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung
                                                 Wiederholung 12 (nach Besuch der
                                                 12.2 bis SJ-Ende)

                                                 Wiederholung 12 (nach halbjähriger
                                                 Unterbrechung)
Nichtzulassung zur mündlichen Abiturprüfung
während 12.2 oder Nichtbestehen der              Wiederholung ab 12.1
mündlichen Abiturprüfung

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Informationen Jahrgangsstufe 1

Erwerb der Fachhochschulreife
setzt sich aus einem schulischen und einem beruflichen Teil
zusammen
• schulischer Teil gewisse Mindestleistungen aus zwei
  aufeinanderfolgenden Halbjahren (z.B. aus 11.1 und 11.2
  oder 11.2 und 12.1 oder 12.1. und 12.2.)
• beruflicher Teil (im Anschluss an den schulischen Teil)
    – einjährige durchgehende Teilnahme an Berufsausbildung
    – mind. einjähriges Praktikum
    – freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
    – Wehr- oder Wehrersatzdienst oder Bundesfreiwilligenjahr
 Vgl. Leitfaden S. 20f.

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Termine und weitere Entscheidungen

Ø Mi, 23.10.2019   Abgabe GFS-Planung bei den Tutor*innen
Ø Mi, 20.11.2019   Studientag
Ø Mo, 20.07.2020 - Fr, 24.07.2020    Studienfahrt
Ø bis spätestens Mi, 05.08.2020     Antrag auf freiwillige Wiederholung J1

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Termine und weitere Entscheidungen

 Ø Spätestens bis zu den Herbstferien des 3. Hj
   Form der Kommunikationsprüfung festlegen, Einzel- oder Tandemprüfung

 Ø Spätestens einen Tag nach der Ausgabe des Zeugnisses für das 3. Hj
    Ø Wahl der mündlichen Prüfungsfächer
    Ø ggf. Wahl einer vierten GFS

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Termine und weitere Entscheidungen

Ø Am Tag der Zeugnisausgabe des 4. HJ
   Ø Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung
   Ø Entscheidung über ggf. weitere mündliche Prüfungen in den
     schriftlichen Prüfungsfächern durch den Prüfungsvorsitzenden
   Ø Zulassung zur mündlichen Abiturprüfung

Ø Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung
   Ø Angabe, welche Leistungsfächer doppelt gewichtet werden sollen
   Ø Angabe, welche Kurse im Block I der Gesamtqualifikation
     angerechnet werden sollen
   Ø Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung
   Ø Evtl. Festlegung zusätzlicher mündlicher Prüfungen in schriftlichen
     Prüfungsfächern

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Vorstellung der Tutor*innen

                 Kurs    Tutor*in
                  d1     Frau Lumpp
                  D2     Herr Pfleger
                  d3     Frau Röske
                  D1     Frau Scheel
                  D2     Frau Walter

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Ziele der Studienfahrten

          Ziele       Begleitende Lehrer*innen
          Berlin      Frau Heronimus, Frau Vormittag
          Bilbao      Frau Röske, Herr Strotbek
          Provence    Frau Henk, Frau Düsseldorf
          Stockholm   Frau Lorbeer, Frau Scheel

                                                       25
Nicht vergessen !

 Oberstufenbrett

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Weitere Informationen

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Abitur+und+Oberstufe

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Zum Schluss

Unseren neuen Oberstufenschüler*innen
wünschen wir ein erfolgreiches Schuljahr
               am Elly!

          Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

                                                               28
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