Hygienekonzept der FH Westküste - Stand: 30.11.2021
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Hygienekonzept der FH Westküste Stand: 30.11.2021
Hygienekonzept der FH Westküste, Fassung vom 2. Dezember 2021 Hygienekonzept der FH Westküste für den Verwaltungs-, Lehr-, Prüfungs- und Forschungsbetrieb sowie für Veranstaltungen an der FH Westküste Das Präsidium der FH Westküste erlässt mit Wirkung vom 30.11.2021 folgendes Hygienekonzept für den Lehr-, Prüfungs-, Verwaltungs- und Forschungsbetrieb sowie für Veranstaltungen an der FH Westküste im Wintersemester 2021/22. Der Infektionsschutz und die Risikominimierung haben für alle Beteiligten weiterhin Vorrang. Für das Verhalten in den Dienstgebäuden der FH Westküste auf dem Campus sowie in den angemieteten Außenstellen gelten folgende grundsätzliche Regelungen: 1. Zutrittsregelung zu den Gebäuden der Hochschule Die Gebäude der FH Westküste inklusive aller Außenstellen darf nach Regelung des Infektionsschutzgesetzes nur betreten, wer geimpft, genesen oder aktuell getestet ist (Gültigkeit: 24 Stunden bei einem Schnelltest, 48 Stunden bei einem PCR-Test). Ein entsprechender Nachweis ist mit sich zu führen, bereit zu halten und/oder durch die Mitarbeitenden der FH Westküste in der Personalabteilung zu hinterlegen. Die Personalabteilung der FH Westküste überwacht die Nachweispflicht der Mitarbeitenden hinsichtlich der Testnachweise täglich durch Kontrollen und dokumentiert diese. Alle Mitarbeitenden der FH Westküste sind verpflichtet, VOR Dienstantritt, d.h., bevor sie sich an ihren Präsenzarbeitsplatz begeben, ihren 3G-Status prüfen zu lassen. Ansonsten gilt ein striktes Betretungsverbot. Die Regelung gilt für alle Beschäftigten, studentischen Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte der FH Westküste ausnahmslos. Ein Formular inkl. Widerrufsbelehrung, mit dem das Einverständnis für die bis zum 28.02.2022 (Ende des Wintersemesters) befristete Speicherung des 3G- Status‘ erklärt werden kann, liegt in der Personalabteilung aus. Mitarbeitende, die aufgrund einer medizinischen Indikation noch mit keinem der aktuell zur Verfügung stehenden Impfstoffe geimpft werden können, weisen dies vor Dienstantritt ab dem 24.11.2021 durch ein ärztliches Attest bei der Dienststellenleitung nach und erbringen anschließend einen täglichen Testnachweis. Zuwiderhandlungen stellen einen arbeitsrechtlichen Pflichtverstoß dar und ziehen arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen sowie einen entsprechenden Umgang mit der Vergütung bzw. Besoldung nach sich. Studierende werden in den Lehrveranstaltungen durch die jeweiligen Lehrenden und Hilfskräfte auf Einhaltung des 3G-Regelung kontrolliert. Besucherinnen und Besucher der FH Westküste, die einen Termin in der Hochschule wahrnehmen, sind durch die Veranstalterin / den Veranstalter des jeweiligen Termins auf die Beachtung der 3G- Regelung hinzuweisen und müssen entsprechende Nachweise bei sich führen. Der Zutritt kann im Zuge der Ausübung des Hausrechts von Mitarbeitenden der FH Westküste verweigert werden. Für Personen mit akuten, ungeklärten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemprobleme) gilt ein Zutrittsverbot zu den Gebäuden der FH Westküste. Seite 2 von 8
Hygienekonzept der FH Westküste, Fassung vom 2. Dezember 2021 Reisen Sie aus einem Risikogebiet ein, beispielsweise als Reiserückkehrerin oder Reiserückkehrer, beachten Sie bitte die Regelungen in der „Coronavirus-Einreiseverordnung“ in der jeweils aktuellen Fassung. Personen, die dem Hygienekonzept der Hochschule zuwiderhandeln, wird die Hochschule einmalig oder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen für einen befristeten Zeitraum ihres Geländes verweisen. 2. Abstandsgebot Auf dem Gelände der Hochschule ist zu anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt nicht, wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist oder wenn die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird. 3. Mund-Nasen-Bedeckung In den Gebäuden der FH Westküste, in allen Außenstellen, die öffentlich oder hochschulöffentlich zugänglich sind, an Arbeits- und Betriebsstätten in geschlossenen Räumen sowie in den Eingangsbereichen unmittelbar vor den Gebäuden ist eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (medizinische Maske/OP-Maske oder Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94). Dies gilt nicht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird; bei schweren körperlichen Tätigkeiten; wenn Kontakte nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen oder bei der Nahrungsaufnahme, sofern diese im Sitzen oder Stehen erfolgt. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können. Hierzu ist bei der Dienststellenleitung ein entsprechendes Attest vorzulegen. Weitere Ausnahmen gelten für Vortragende oder wenn die Verpflichtung zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung auf Grund der Art einer Lehrveranstaltung oder Prüfung nicht umsetzbar ist. In Zweifelsfällen ist eine qualifizierte Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Mund-Nasen-Bedeckungen für den Dienstgebrauch sind für die Mitarbeitenden der FH Westküste bei den Hausmeistern erhältlich. 4. Arbeitgebertests Die FH Westküste stellt allen Mitarbeitenden nach Maßgabe von § 4 der Corona-ArbSchV wöchentlich zwei Schnelltests für die Selbsttestung zur Verfügung. Die Testkits sind erhältlich in der Personalabteilung und im Präsidiumssekretariat. Seite 3 von 8
Hygienekonzept der FH Westküste, Fassung vom 2. Dezember 2021 5. Grundlegende Hygieneregeln, Reinigung der Veranstaltungsräume, regelmäßiges Lüften Die bekannten grundlegenden Hygieneregeln sind konsequent umzusetzen: - Achten Sie auf Hygiene beim Husten und Niesen: Husten oder niesen Sie in ein Taschentuch und wenden Sie sich dabei von anderen ab. Einmaltaschentücher sollten Sie anschließend in einem Mülleimer entsorgen, Stofftaschentücher bei 60 Grad waschen. Ist kein Taschentuch griffbereit, halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase. - Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife, insbesondere wenn Sie nach Hause kommen, nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten, vor der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang, vor und nach dem Kontakt mit Erkrankten sowie nach Möglichkeit vor dem Anlegen und nach dem Ablegen einer Maske. - Waschen Sie die Hände gründlich: Halten Sie die Hände unter fließendes Wasser. Seifen Sie dann die Hände rundherum ein. Reiben Sie die Seife an allen Stellen ein und lassen Sie sich hierfür 20 bis 30 Sekunden Zeit. Spülen Sie die Hände anschließend ab. Trocknen Sie die Hände sorgfältig. - Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Nase oder Augen zu berühren. Über die Hände können Krankheitserreger übertragen werden, die nach Kontakt mit Oberflächen und Gegenständen daran haften können Die Veranstaltungsräume sowie die Sanitäranlagen werden bei entsprechender Nutzung einmal pro Tag professionell gereinigt. In Innenräumen ist generell ein ausreichender Luftaustausch unter Zufuhr von Frischluft (durch regelmäßiges Lüften) bzw. von gereinigter Luft (mobile Luftreiniger mit UV-Technologie in Räumen, die nicht oder nicht ausreichend quer zu lüften sind) zu gewährleisten. Geschlossene Räume, in denen sich mehrere Personen aufhalten, müssen alle 20 Minuten gründlich durchgelüftet werden (querlüften für mindestens 3-5 Minuten). Verantwortlich hierfür ist die oder der Verantwortliche für die Veranstaltung oder den Sitzungstermin. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweils aktuellen Empfehlungen der Kommission für Innenraumluft des Umweltbundesamtes (UBA). 6. Verhalten bei einem bestätigten Infektionsfall Bei einem bestätigten Infektionsfall (positiver PCR-Test) informieren Sie bitte umgehend - als Mitarbeitende/r: die Personalabteilung und das Gesundheitsmanagement (personal@fh- westkueste.de SOWIE gesundheit@fh-westkueste.de) bzw. - als Studierende/r: das Gesundheitsmanagement der FH Westküste (gesundheit@fh- westkueste.de). Das Gesundheitsmanagement und die Personalabteilung werden in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt alle weiteren erforderlichen Schritte koordinieren. 7. Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Wintersemester 2021/22 Der Lehrbetrieb im Wintersemester 2021/22 findet für Lehrveranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmenden grundsätzlich in Präsenz statt. Auf Antrag an das Präsidium können in begründeten Ausnahmefällen durch das Präsidium hiervon abweichende Regelungen getroffen werden. Für die Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen gilt: a. Der Zugang zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Innenbereich in Präsenz setzt voraus, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes Seite 4 von 8
Hygienekonzept der FH Westküste, Fassung vom 2. Dezember 2021 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, einer Genesung oder eines negativen Corona- Testergebnisses erbringen (3G-Status). Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist durch eine Bescheinigung einer für die Abnahme des Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus zuständigen Stelle zu erbringen. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein (Schnelltest; PCR-Test: 48 Stunden). Ein Impf-, Genesenen- oder ein Testnachweis von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gilt nur dann, wenn die Identität der nachweisenden Person mittels eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises überprüft worden oder sie persönlich bekannt ist. Es finden entsprechende Zugangskontrollen zu Lehrveranstaltungen und Kontrollen in Lehrveranstaltungen durch Lehrende und Hilfskräfte statt. b. In Lehrveranstaltungen, in denen nicht durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Teilnehmenden eingehalten werden kann, ist von den Teilnehmenden durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung entsprechend § 2a Satz 1 Corona-BekämpfVO zu tragen. c. Die Veranstaltungsräume sind regelmäßig wie unter Punkt 5. beschrieben zu lüften. 8. Veranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs an der FH Westküste Für übliche Veranstaltungsformate der Hochschule außerhalb des Lehrbetriebs wie z.B. Exkursionen, Festakte, Begrüßungsfeiern oder Veranstaltungen mit externen Gästen gilt § 5 Corona-BekämpfVO in der jeweils aktuellen Fassung. Grundsätzlich gilt für alle Veranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs: - Das Hygienekonzept der Hochschule ist in allen Punkten einzuhalten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch die / den für die Veranstaltung Verantwortliche/n vorab bekannt zu geben. - Bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden: o Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind, o Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie o minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. - Alle für eine Veranstaltung genutzten Räume müssen durchgängig ausreichend belüftet werden oder in regelmäßigen Abständen nach Maßgabe dieses Hygienekonzepts gründlich quergelüftet werden. 9. Büroraumnutzung Arbeitsbedingte Kontakte und die gemeinsame Nutzung von Büroräumen durch mehrere Personen sollen weiterhin auf das erforderliche Mindestmaß reduziert bleiben. Beschäftigte, die in Büros mit mehreren Arbeitsplätzen untergebracht sind, können daher weiterhin abwechselnd Home-Office wahrnehmen und hierzu untereinander Absprachen zur Büronutzung treffen, die die jeweiligen Arbeitszeitmodelle sowie besondere Nutzungsbedarfe berücksichtigen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern in gemeinsam genutzten Büroräumen ist einzuhalten. Der Raum ist regelmäßig wie unter 2. beschrieben zu lüften bzw. eine ausreichende Frischluftzufuhr zu gewährleisten. Seite 5 von 8
Hygienekonzept der FH Westküste, Fassung vom 2. Dezember 2021 Für gemeinsam genutzte Büroräume werden bei den Hausmeistern Flächendesinfektionstücher zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können physische Barrieren (Plexiglaswände, Spuckschutz) in den Büros eingerichtet werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Hausmeister. 10. Dienstreisen und Fortbildungen Dienstlich erforderliche Dienstreisen und Fortbildungen können unter Beachtung der allgemeinen Hygienebestimmungen, unter Berücksichtigung der Hygieneregeln am Zielort, unter Beachtung der Hygienekonzepte der jeweiligen Fortbildungseinrichtungen sowie unter Einhaltung von Quarantäneregelungen durchgeführt werden. Hierbei sind die Erfordernisse einer Dienstreise sorgfältig gegen mögliche zusätzliche Infektionsrisiken abzuwägen. Insbesondere ist zu prüfen, ob nicht alternativ digitale Formate zum Einsatz kommen können. Reisen in Hochrisikogebiete (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) werden bis auf Weiteres nicht genehmigt. Gleiches gilt für Dienstreisen in Regionen und Landkreise mit sehr hohen Inzidenzen innerhalb Deutschlands (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Inzidenz_aktuali siert.html). Für Dienstreisen mit dem Dienstwagen oder Privat-PKW gilt bei Mitnahme von Kolleginnen und Kollegen die 3G-Regelung. Bitte prüfen Sie vor Fahrtantritt wechselseitig die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis, Genesen-Nachweis oder max. 24 Stunden alter zertifizierter Negativtest). 11. Nutzung der Bibliothek an der FH Westküste Für den Zugang zu Bibliotheken gilt § 10 Corona-BekämpfVO des Landes. Seite 6 von 8
Hygienekonzept der FH Westküste, Fassung vom 2. Dezember 2021 Handdesinfektionsständer befinden sich an folgenden Standorten / Stellen: Fritz-Thiedemann-Ring 20, 25746 Heide Gebäude Etage Raum Nr. Nordspange EG 0.05 Nordspange EG 0.06 Nordspange EG 0.07 Nordspange EG 0.08 Nordspange EG 0.09 Nordspange EG 0.10 Nordspange EG 0.11 Nordspange EG 0.12 Nordspange EG 0.13 Nordspange EG 0.14 Nordspange EG 0.15 Nordspange EG 0.29 Nordspange EG 0.39 Nordspange 1OG 1.05 Nordspange 1OG 1.06 Nordspange 1OG 1.07 Nordspange 1OG 1.08 Nordspange 1OG 1.09 Nordspange 1OG 1.10 Nordspange 1OG 1.11 Nordspange 1OG 1.12 Nordspange 1OG 1.13 Nordspange 1OG 1.14 Nordspange 1OG 1.15 Querflügel EG 0.53 Querflügel EG 0.62 Querflügel 1OG 1.053 Kubus 2.2 EG 0.046 Hauptgebäude EG 0.70 Hauptgebäude EG 0.77 Hauptgebäude 1OG 1.073 Hauptgebäude 1OG 1.924 Hauptgebäude 2OG 2.035 Hauptgebäude 2OG 2.056 Verwaltung EG 0.927 Verwaltung 1OG 1.086 Bibliothek EG 0.201 BWL EG 0.928 BWL EG 0.118 BWL 1OG 1.094 BWL 1OG 1.108 BWL 2OG 2.009 BWL 3OG 3.009 LAG EG 0.308 Seite 7 von 8
Hygienekonzept der FH Westküste, Fassung vom 2. Dezember 2021 Hamburger Str. 87, 25746 Heide Gebäude Etage Raum Nr. Nr. 87 EG S1 Nr. 87 EG S2 Am Markt 18, 25746 Heide Gebäude Etage Raum Nr. Am Markt 18 EG Treppenhaus Seite 8 von 8
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