Hygienekonzept der FH Westküste - Stand: 30.11.2021

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Hygienekonzept der FH Westküste

         Stand: 30.11.2021
Hygienekonzept der FH Westküste, Fassung vom 2. Dezember 2021

Hygienekonzept der FH Westküste für den Verwaltungs-, Lehr-, Prüfungs- und Forschungsbetrieb
sowie für Veranstaltungen an der FH Westküste

Das Präsidium der FH Westküste erlässt mit Wirkung vom 30.11.2021 folgendes Hygienekonzept für
den Lehr-, Prüfungs-, Verwaltungs- und Forschungsbetrieb sowie für Veranstaltungen an der FH
Westküste im Wintersemester 2021/22.
Der Infektionsschutz und die Risikominimierung haben für alle Beteiligten weiterhin Vorrang.
Für das Verhalten in den Dienstgebäuden der FH Westküste auf dem Campus sowie in den
angemieteten Außenstellen gelten folgende grundsätzliche Regelungen:

1. Zutrittsregelung zu den Gebäuden der Hochschule

Die Gebäude der FH Westküste inklusive aller Außenstellen darf nach Regelung des
Infektionsschutzgesetzes nur betreten, wer geimpft, genesen oder aktuell getestet ist (Gültigkeit: 24
Stunden bei einem Schnelltest, 48 Stunden bei einem PCR-Test). Ein entsprechender Nachweis ist mit
sich zu führen, bereit zu halten und/oder durch die Mitarbeitenden der FH Westküste in der
Personalabteilung zu hinterlegen.
Die Personalabteilung der FH Westküste überwacht die Nachweispflicht der Mitarbeitenden
hinsichtlich der Testnachweise täglich durch Kontrollen und dokumentiert diese.
Alle Mitarbeitenden der FH Westküste sind verpflichtet, VOR Dienstantritt, d.h., bevor sie sich an ihren
Präsenzarbeitsplatz begeben, ihren 3G-Status prüfen zu lassen. Ansonsten gilt ein striktes
Betretungsverbot. Die Regelung gilt für alle Beschäftigten, studentischen Hilfskräfte sowie
Lehrbeauftragte der FH Westküste ausnahmslos. Ein Formular inkl. Widerrufsbelehrung, mit dem das
Einverständnis für die bis zum 28.02.2022 (Ende des Wintersemesters) befristete Speicherung des 3G-
Status‘ erklärt werden kann, liegt in der Personalabteilung aus.
Mitarbeitende, die aufgrund einer medizinischen Indikation noch mit keinem der aktuell zur Verfügung
stehenden Impfstoffe geimpft werden können, weisen dies vor Dienstantritt ab dem 24.11.2021 durch
ein ärztliches Attest bei der Dienststellenleitung nach und erbringen anschließend einen täglichen
Testnachweis.
Zuwiderhandlungen stellen einen arbeitsrechtlichen Pflichtverstoß dar und ziehen arbeits- bzw.
dienstrechtliche Konsequenzen sowie einen entsprechenden Umgang mit der Vergütung bzw.
Besoldung nach sich.

Studierende werden in den Lehrveranstaltungen durch die jeweiligen Lehrenden und Hilfskräfte auf
Einhaltung des 3G-Regelung kontrolliert.

Besucherinnen und Besucher der FH Westküste, die einen Termin in der Hochschule wahrnehmen,
sind durch die Veranstalterin / den Veranstalter des jeweiligen Termins auf die Beachtung der 3G-
Regelung hinzuweisen und müssen entsprechende Nachweise bei sich führen.

Der Zutritt kann im Zuge der Ausübung des Hausrechts von Mitarbeitenden der FH Westküste
verweigert werden.
Für Personen mit akuten, ungeklärten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemprobleme) gilt ein
Zutrittsverbot zu den Gebäuden der FH Westküste.

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Reisen Sie aus einem Risikogebiet ein, beispielsweise als Reiserückkehrerin oder Reiserückkehrer,
beachten Sie bitte die Regelungen in der „Coronavirus-Einreiseverordnung“ in der jeweils aktuellen
Fassung.
Personen, die dem Hygienekonzept der Hochschule zuwiderhandeln, wird die Hochschule einmalig
oder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen für einen befristeten Zeitraum ihres
Geländes verweisen.

2. Abstandsgebot

Auf dem Gelände der Hochschule ist zu anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5
Metern einzuhalten.
Dies gilt nicht, wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
nicht möglich ist oder wenn die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren
verringert wird.

3. Mund-Nasen-Bedeckung

In den Gebäuden der FH Westküste, in allen Außenstellen, die öffentlich oder hochschulöffentlich
zugänglich sind, an Arbeits- und Betriebsstätten in geschlossenen Räumen sowie in den
Eingangsbereichen unmittelbar vor den Gebäuden ist eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu
tragen (medizinische Maske/OP-Maske oder Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3,
N95, KN95, P2, DS2 oder KF94).
Dies gilt nicht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder die Übertragung von Viren
durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird; bei schweren körperlichen Tätigkeiten;
wenn Kontakte nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen oder bei der Nahrungsaufnahme,
sofern diese im Sitzen oder Stehen erfolgt.
Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung sind Kinder bis
zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder
psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft
machen können. Hierzu ist bei der Dienststellenleitung ein entsprechendes Attest vorzulegen.
Weitere Ausnahmen gelten für Vortragende oder wenn die Verpflichtung zum Tragen einer
qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung auf Grund der Art einer Lehrveranstaltung oder Prüfung nicht
umsetzbar ist.
In Zweifelsfällen ist eine qualifizierte Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Mund-Nasen-Bedeckungen für den Dienstgebrauch sind für die Mitarbeitenden der FH Westküste
bei den Hausmeistern erhältlich.

4. Arbeitgebertests

Die FH Westküste stellt allen Mitarbeitenden nach Maßgabe von § 4 der Corona-ArbSchV wöchentlich
zwei Schnelltests für die Selbsttestung zur Verfügung. Die Testkits sind erhältlich in der
Personalabteilung und im Präsidiumssekretariat.

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Hygienekonzept der FH Westküste, Fassung vom 2. Dezember 2021

5. Grundlegende Hygieneregeln, Reinigung der Veranstaltungsräume, regelmäßiges Lüften

Die bekannten grundlegenden Hygieneregeln sind konsequent umzusetzen:
    - Achten Sie auf Hygiene beim Husten und Niesen: Husten oder niesen Sie in ein Taschentuch
        und wenden Sie sich dabei von anderen ab. Einmaltaschentücher sollten Sie anschließend in
        einem Mülleimer entsorgen, Stofftaschentücher bei 60 Grad waschen. Ist kein Taschentuch
        griffbereit, halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase.
    - Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife, insbesondere wenn Sie nach Hause
        kommen, nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten, vor der Zubereitung von Speisen, vor
        dem Essen, nach dem Toilettengang, vor und nach dem Kontakt mit Erkrankten sowie nach
        Möglichkeit vor dem Anlegen und nach dem Ablegen einer Maske.
    - Waschen Sie die Hände gründlich: Halten Sie die Hände unter fließendes Wasser. Seifen Sie
        dann die Hände rundherum ein. Reiben Sie die Seife an allen Stellen ein und lassen Sie sich
        hierfür 20 bis 30 Sekunden Zeit. Spülen Sie die Hände anschließend ab. Trocknen Sie die Hände
        sorgfältig.
    - Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Nase oder Augen zu berühren. Über die Hände
        können Krankheitserreger übertragen werden, die nach Kontakt mit Oberflächen und
        Gegenständen daran haften können
Die Veranstaltungsräume sowie die Sanitäranlagen werden bei entsprechender Nutzung einmal pro
Tag professionell gereinigt.
In Innenräumen ist generell ein ausreichender Luftaustausch unter Zufuhr von Frischluft (durch
regelmäßiges Lüften) bzw. von gereinigter Luft (mobile Luftreiniger mit UV-Technologie in Räumen,
die nicht oder nicht ausreichend quer zu lüften sind) zu gewährleisten.
Geschlossene Räume, in denen sich mehrere Personen aufhalten, müssen alle 20 Minuten gründlich
durchgelüftet werden (querlüften für mindestens 3-5 Minuten). Verantwortlich hierfür ist die oder der
Verantwortliche für die Veranstaltung oder den Sitzungstermin. Bitte beachten Sie hierzu auch die
jeweils aktuellen Empfehlungen der Kommission für Innenraumluft des Umweltbundesamtes (UBA).

6. Verhalten bei einem bestätigten Infektionsfall

Bei einem bestätigten Infektionsfall (positiver PCR-Test) informieren Sie bitte umgehend
    - als Mitarbeitende/r: die Personalabteilung und das Gesundheitsmanagement (personal@fh-
        westkueste.de SOWIE gesundheit@fh-westkueste.de) bzw.
    - als Studierende/r: das Gesundheitsmanagement der FH Westküste (gesundheit@fh-
        westkueste.de).
Das Gesundheitsmanagement und die Personalabteilung werden in Abstimmung mit dem zuständigen
Gesundheitsamt alle weiteren erforderlichen Schritte koordinieren.

7. Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Wintersemester 2021/22

Der Lehrbetrieb im Wintersemester 2021/22 findet für Lehrveranstaltungen mit bis zu 100
Teilnehmenden grundsätzlich in Präsenz statt.
Auf Antrag an das Präsidium können in begründeten Ausnahmefällen durch das Präsidium hiervon
abweichende Regelungen getroffen werden.
Für die Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen gilt:
    a. Der Zugang zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Innenbereich in Präsenz setzt voraus,
        dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes

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Hygienekonzept der FH Westküste, Fassung vom 2. Dezember 2021

      mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, einer Genesung oder eines negativen Corona-
      Testergebnisses erbringen (3G-Status). Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist
      durch eine Bescheinigung einer für die Abnahme des Tests auf das Vorliegen einer Infektion
      mit dem Coronavirus zuständigen Stelle zu erbringen. Das negative Testergebnis darf nicht
      älter als 24 Stunden sein (Schnelltest; PCR-Test: 48 Stunden). Ein Impf-, Genesenen- oder ein
      Testnachweis von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gilt nur dann, wenn die
      Identität der nachweisenden Person mittels eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises
      überprüft worden oder sie persönlich bekannt ist.
      Es finden entsprechende Zugangskontrollen zu Lehrveranstaltungen und Kontrollen in
      Lehrveranstaltungen durch Lehrende und Hilfskräfte statt.
   b. In Lehrveranstaltungen, in denen nicht durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 Metern
      zwischen allen Teilnehmenden eingehalten werden kann, ist von den Teilnehmenden
      durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung entsprechend § 2a Satz 1 Corona-BekämpfVO zu
      tragen.
   c. Die Veranstaltungsräume sind regelmäßig wie unter Punkt 5. beschrieben zu lüften.

8. Veranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs an der FH Westküste

Für übliche Veranstaltungsformate der Hochschule außerhalb des Lehrbetriebs wie z.B. Exkursionen,
Festakte, Begrüßungsfeiern oder Veranstaltungen mit externen Gästen gilt § 5 Corona-BekämpfVO in
der jeweils aktuellen Fassung.
Grundsätzlich gilt für alle Veranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs:
    - Das Hygienekonzept der Hochschule ist in allen Punkten einzuhalten und den Teilnehmerinnen
         und Teilnehmern durch die / den für die Veranstaltung Verantwortliche/n vorab bekannt zu
         geben.
    - Bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen als
         Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:
             o Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen
                 oder getestet sind,
             o Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
             o minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule
                 nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes
                 regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
    - Alle für eine Veranstaltung genutzten Räume müssen durchgängig ausreichend belüftet
         werden oder in regelmäßigen Abständen nach Maßgabe dieses Hygienekonzepts gründlich
         quergelüftet werden.

9. Büroraumnutzung

Arbeitsbedingte Kontakte und die gemeinsame Nutzung von Büroräumen durch mehrere Personen
sollen weiterhin auf das erforderliche Mindestmaß reduziert bleiben.
Beschäftigte, die in Büros mit mehreren Arbeitsplätzen untergebracht sind, können daher weiterhin
abwechselnd Home-Office wahrnehmen und hierzu untereinander Absprachen zur Büronutzung
treffen, die die jeweiligen Arbeitszeitmodelle sowie besondere Nutzungsbedarfe berücksichtigen.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern in gemeinsam genutzten Büroräumen ist einzuhalten.
Der Raum ist regelmäßig wie unter 2. beschrieben zu lüften bzw. eine ausreichende Frischluftzufuhr
zu gewährleisten.

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Für gemeinsam genutzte Büroräume werden bei den Hausmeistern Flächendesinfektionstücher zur
Verfügung gestellt.
Zusätzlich können physische Barrieren (Plexiglaswände, Spuckschutz) in den Büros eingerichtet
werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Hausmeister.

10. Dienstreisen und Fortbildungen

Dienstlich erforderliche Dienstreisen und Fortbildungen können unter Beachtung der allgemeinen
Hygienebestimmungen, unter Berücksichtigung der Hygieneregeln am Zielort, unter Beachtung der
Hygienekonzepte der jeweiligen Fortbildungseinrichtungen sowie unter Einhaltung von
Quarantäneregelungen durchgeführt werden. Hierbei sind die Erfordernisse einer Dienstreise
sorgfältig gegen mögliche zusätzliche Infektionsrisiken abzuwägen.
Insbesondere ist zu prüfen, ob nicht alternativ digitale Formate zum Einsatz kommen können.

Reisen in Hochrisikogebiete (vgl.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) werden
bis auf Weiteres nicht genehmigt.
Gleiches gilt für Dienstreisen in Regionen und Landkreise mit sehr hohen Inzidenzen innerhalb
Deutschlands                                                                             (vgl.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Inzidenz_aktuali
siert.html).

Für Dienstreisen mit dem Dienstwagen oder Privat-PKW gilt bei Mitnahme von Kolleginnen und
Kollegen die 3G-Regelung. Bitte prüfen Sie vor Fahrtantritt wechselseitig die entsprechenden
Nachweise (Impfnachweis, Genesen-Nachweis oder max. 24 Stunden alter zertifizierter Negativtest).

11. Nutzung der Bibliothek an der FH Westküste

Für den Zugang zu Bibliotheken gilt § 10 Corona-BekämpfVO des Landes.

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Hygienekonzept der FH Westküste, Fassung vom 2. Dezember 2021

 Handdesinfektionsständer befinden sich an folgenden Standorten / Stellen:
                            Fritz-Thiedemann-Ring 20, 25746 Heide
                       Gebäude              Etage           Raum Nr.
                      Nordspange             EG               0.05
                      Nordspange             EG               0.06
                      Nordspange             EG               0.07
                      Nordspange             EG               0.08
                      Nordspange             EG               0.09
                      Nordspange             EG               0.10
                      Nordspange             EG               0.11
                      Nordspange             EG               0.12
                      Nordspange             EG               0.13
                      Nordspange             EG               0.14
                      Nordspange             EG               0.15
                      Nordspange             EG               0.29
                      Nordspange             EG               0.39
                      Nordspange            1OG               1.05
                      Nordspange            1OG               1.06
                      Nordspange            1OG               1.07
                      Nordspange            1OG               1.08
                      Nordspange            1OG               1.09
                      Nordspange            1OG               1.10
                      Nordspange            1OG               1.11
                      Nordspange            1OG               1.12
                      Nordspange            1OG               1.13
                      Nordspange            1OG               1.14
                      Nordspange            1OG               1.15

                      Querflügel             EG                  0.53
                      Querflügel             EG                  0.62
                      Querflügel            1OG                 1.053

                       Kubus 2.2             EG                 0.046

                     Hauptgebäude            EG                  0.70
                     Hauptgebäude            EG                  0.77
                     Hauptgebäude           1OG                 1.073
                     Hauptgebäude           1OG                 1.924
                     Hauptgebäude           2OG                 2.035
                     Hauptgebäude           2OG                 2.056

                      Verwaltung             EG                 0.927
                      Verwaltung            1OG                 1.086

                       Bibliothek            EG                 0.201

                         BWL                 EG                 0.928
                         BWL                 EG                 0.118
                         BWL                1OG                 1.094
                         BWL                1OG                 1.108
                         BWL                2OG                 2.009
                         BWL                3OG                 3.009

                          LAG                EG                 0.308

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Hygienekonzept der FH Westküste, Fassung vom 2. Dezember 2021

                               Hamburger Str. 87, 25746 Heide

                       Gebäude              Etage              Raum Nr.
                        Nr. 87               EG                   S1
                        Nr. 87               EG                   S2

                                   Am Markt 18, 25746 Heide

                      Gebäude               Etage               Raum Nr.
                     Am Markt 18             EG               Treppenhaus

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