Schutzkonzept Saison 2021/22 Betrieb ab 20. Dezember 2021
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Seite 1 von 9 Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10 Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer Schutzkonzept Saison 2021/22 Betrieb ab 20. Dezember 2021 Rahmenbedingungen Die am 17. Dezember 2021 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sollen bis Ende März 2022 verlängert werden. mit Auswirkungen auf den Betrieb unserer Curlinghalle wie auch den Betrieb unseres Restaurant RINK5. Die neuen Massnahmen in der Kurzübersicht: - Ausweitung Zertifikatspflicht und Maskenpflicht - 2G-Regime, Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen - 2G+, falls ohne Maske Curling gespielt werden will - Dauer von Isolation und Quarantäne wird ab sofort auf fünf Tage verkürzt - Die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate soll von 365 auf 270 Tage reduziert werden und soll per 1. Februar in Kraft gesetzt werden Medienmitteilung vom 17. Dezember 2021 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-86544.html Medienmitteilung vom 12. Januar 2022 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-86772.html Somit gilt ab 20. Dezember 2021 resp. 12. Januar 2022 Nur Personen, die das 2G-Regime* erfüllen dürfen die Sportanlage (Restaurant, Eisbereich, Umkleideräume, Nebenräume, usw.) betreten. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Bei Anlässen nach 2G+-Kontrollen entfällt die Maskenpflicht beim Curling spielen. Im Restaurant RINK5 gilt das 2G-Regime. Nur beim Sitzen/Konsumieren entfällt die Maskenpflicht. Curlinghalle Küsnacht, Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
Seite 2 von 9 Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10 Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer *Das bedeutet 2G: 2G: Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben und zu Indoor- Veranstaltungen haben nur Geimpfte, Genesene mit Maskentragpflicht; für Restaurants und Bars kommt eine Sitzpflicht hinzu. 2G+ heisst - Zugang haben nur in den letzten 4 Monaten Geimpfte/Genesene - oder Geimpfte/Genesene mit negativem Test Bei 2G+ entfällt die Masken- und Sitzpflicht. Bei uns entfällt die Maskenpflicht nur beim Curling spielen! *COVID-ZERTIFIKAT (2G / Geimpfte, Genesene + Maskenpflicht; 2G+ / in den letzten 4 Monaten Geimpfte, Genesene oder Geimpfte, Genesene mit negativem Test). Ein gültiges Covid-Zertifikat weist immer einen dazugehörenden QR-Code auf. Beispiele eines gültigen Covid-Zertifikates in Papierform: Curlinghalle Küsnacht, Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
Seite 3 von 9 Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10 Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer Curlinghalle Küsnacht, Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
Seite 4 von 9 Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10 Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer Weiterhin gelten die bekannten Hygieneregeln und Abstand halten. Curlinghalle Küsnacht, Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
Seite 5 von 9 Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10 Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer Überprüfung des COVID-Zertifikates Grundsatz / Appell zum «Spirit of Curling» Bei unbefugtem Zutritt, sprich ohne gültigem Zertifikat, können Personen mit 100 Franken gebüsst werden. Zudem droht dem Curling Club Küsnacht oder Grasshopper Club ebenso eine Busse (max. 10'000 Franken) bis hin zur Schliessung des Betriebs und der Sportanlagen. In diesem Sinne und im Sinne des «Spirit of Curling» bitten wir alle Mitglieder, Gäste und anderweitige Besucher:innen unserer Curlinghalle, sich an die Vorgaben zu halten und lediglich mit gültigem Zertifikat in die Sportanlage einzutreten. «Covid Certificate Check» - App Damit die Echtheit und Gültigkeit des COVID-Zertifikats überprüft werden kann, wird die «COVID Certificate Check»-App verwendet. Damit wird der QR-Code auf dem Papierzertifikat oder in der «COVID Certificate»-App gescannt und die darin enthaltene elektronische Signatur überprüft. Die prüfende Person sieht bei diesem Vorgang auf der «COVID Certificate Check»-App den Namen und das Geburtsdatum der Zertifikats-Inhaber:in und, ob das Covid-Zertifikat gültig ist. Bei Personen welche der prüfenden Person nicht bekannt sind, muss der Identitätscheck mittels einem Ausweisdokument (mit Foto) durchgeführt werden. Die «COVID Certificate Check»-App steht wie die «COVID Certificate»-App kostenlos im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery zum Herunterladen bereit. Prüfung muss bei jedem Zugang erfolgen. Nach heutigem Stand, muss die Überprüfung des Zertifikates bei jedem neuerlichen Eintritt in die Sportanlage durchgeführt werden. Die Prüfenden sehen auf der «COVID Certificate Check»-App jeweils kein Gültigkeitsdatum, sondern nur, ob das Zertifikat zum Zeitpunkt des Zugangs gültig ist. Entsprechend brauchen wir die Mithilfe der Mitglieder bei der Überprüfung, sowie die unaufgeforderte Vorweisung des Zertifikates. Curlinghalle Küsnacht, Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
Seite 6 von 9 Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10 Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer Überprüfung bei Clubanlässen, Spielbetrieb wie Turniere, interne Anlässe der Curlinghalle Küsnacht: Verantwortliche für die Prüfung der Zertifikate ist die jeweils verantwortliche SPIKO. Meldung pro Gruppe/Spielzeit (18:00, 20:00 oder 20:15). Bei internen Anlässen der Curlinghalle gilt neu das 2G+ Regime. Bei Turnieren, zu welchen eingeladen wird, gilt die 2G-Regel (Maskentragpflicht), Kontaktdaten müssen erfasst werden. Ausnahme: die Turnierspiko verlangt in der Ausschreibung ausdrücklich die 2G+-Regel. Wird bei einem Turnier festgestellt, dass sämtliche Teilnehmer die 2G+-Regel erfüllen, entfällt die Maskenpflicht. Die Spiko des Turniers wird die Teilnehmer:innen vor Ort entsprechend Informieren. In allen bis hier genannten Fällen: Im Anschluss an die Spiele/Turniere, spätestens bis zum Tagesende, meldet die prüfende Person die erfolgreiche Durchführung der Kontrolle mittels Email an corona@cck.ch . Clubmeisterschaft: NEU GILT DIE 2G+-REGEL Die Teilnehmer:innen der Clubmeisterschaft haben ihr Zertifikat hinterlegen lassen, eine sich wiederholende Prüfung entfällt. Der Status ist notiert (u.a. auch im Rinkmaster-File) und kann durch die verantwortliche Spiko jederzeit überprüft werden. Score-Karten müssen ausgefüllt nach dem Spiel abgegeben werden, damit festgestellt werden kann, welche Teammitglieder gespielt haben. Nicht gemeldete/erfasste Ersatzspieler müssen beim Eintritt auf das Zertifikat geprüft werden. Es muss keine Kontroll-Meldung übermittelt werden. Für die Ligen SIEPaG und SUPERLIGA gilt die 2G+-Regel. SIEPaG: Jeder Skip ist verantwortlich dafür, dass er und sein Team das geforderte Regime erfüllt und über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügt. Die beiden Teams auf demselben Rink kontrollieren sich gegenseitig. Mit ihrer Unterschrift auf der Score-Karte auf welcher die anwesenden Spieler:innen markiert sind, bestätigen die beiden Skips diesen Sachverhalt und übernehmen die Verantwortung dafür. Die Scorekarte wird als Kopie an die SIEPaG ( resultate@zsl.ch ) gesendet. Superliga: Bei dieser Liga ist immer ein Spielleiter oder ein Vorstandsmitglied am Spielabend in der Halle. Diese Person prüft die teilnehmenden Spieler:innen auf gültige Covid-Zertifikate gemäss gefordertem Regime. Die SIEPaG und die Superliga als Veranstalter tragen selbst die Gesamtverantwortung im Covid- Sachverhalt und es muss keine zusätzliche Meldung an die Curlinghalle gesendet werden! Alle Teilnehmer:innen dieser Anlässe sind bekannt und registriert und die Prüfung des Zertifikates gilt auch für den Zugang ins Restaurant RINK 5. Curlinghalle Küsnacht, Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
Seite 7 von 9 Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10 Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer Andere Gäste im Restaurant RINK 5: Verantwortlich für die Prüfung der Zertifikate sind der Gastroverantwortliche sowie sein Servicepersonal. Im Restaurant RINK5 gilt das 2G-Regime. Das heisst: Maskenpflicht entfällt nur beim Sitzen/Konsumieren. Überprüfung beim «organisierten» Training (Curlingschule, Nachwuchs) Trainer:innen sind verantwortlich für die Überprüfung aller anwesenden Personen und prüfen den Besitz eines gültigen Zertifikates. Überprüfung bei Events (Gästeanlässe): Der/die jeweilige Instruktor:in ist verantwortlich für die Überprüfung aller anwesenden Personen und überprüft den Besitz eines gültigen Zertifikates. Gästeanlässe werden weiterhin nach 2G-Kontrollen durchgeführt (generell Maskenpflicht ausser beim Sitzen/ Konsumieren im Restaurant RINK5. Nur bei 2G+ Anlässen darf die Maske beim Curling spielen abgelegt werden. In Absprache mit der Gäste-Gruppe wird festgelegt, unter welchem Regime der Anlass durchgeführt werden soll (2G oder 2G+). Im Anschluss an das Training oder Event, spätestens bis zum Tagesende, bestätigt die prüfende Person die Durchführung der Kontrolle mittels Email an corona@cck.ch . Freie / Spontane Trainings: Die jeweils anwesenden Personen stehen in der Verantwortung und überprüfen sich gegenseitig bezüglich Besitz eines gültigen Zertifikates. Veteranentraining Montagmorgen (10:00 – 12:00) und Dienstags-Club (16:00 – 18:00): Trainieren diese beiden Gruppen mit gültigem Zertifikat überprüfen sie sich gegenseitig. Überprüfung durch den Vorstand: Der Vorstand behält sich vor, jederzeit Kontrollen aller Anwesenden durchzuführen. Verstösse gegen die Zertifikatspflicht: Personen welche sich ohne Zertifikat auf der Sportanlage befinden, gilt es aufzufordern, die Anlage zu verlassen. Die Prüfende Person hat den Vorfall umgehend (per Telefon) dem Vorstand zu melden. Der Vorstand behält sich vor, Verstösse gegen die Zertifikatspflicht in der Sportanlage zu sanktionieren. Curlinghalle Küsnacht, Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
Seite 8 von 9 Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10 Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer Weiterführende Massnahmen ü Nur absolut symptomfreie Personen besuchen die Curlinghalle Küsnacht ü Bekannte Hygienemassnahmen und -Regeln sind weiterhin empfohlen ü In Innenbereichen von öffentlich zugänglichen Bereichen von Betrieben und Einrichtungen auf der KEK (Kunsteisbahn Küsnacht), welche keiner Zertifikatspflicht unterstehen, gilt Maskenpflicht ü Faustregel: Tragen Sie in Innenräumen immer eine Maske, wenn Sie nicht zu Hause sind und den Abstand von 1.5 Metern zu anderen Personen nicht durchgehend einhalten können. o Kinder unter 12 Jahren müssen grundsätzlich keine Maske tragen Küsnacht, 19. Dezember 2021 Der Vorstand, die Corona-Beauftragten Anpassungen aufgrund aktueller Empfehlungen des BAG jederzeit möglich. Weiterführende Informationen Desinfektion Material: weiterhin empfohlen! ü VOR Spielbeginn alle Handle der ‘eigenen Farbe’ desinfizieren. Hierzu wird das Desinfektionsmittel, welches mit «Handle, Besen, Material» bezeichnet ist verwendet. Anwendung: Frisches Papier-Tuch nehmen, mit Desinfektionsmittel besprühen und nur Handle reinigen, nur oben berühren. Besen, Messgeräte usw. können vollständig gereinigt werden. ü Desinfektionsmittel darf keinesfalls aufs Eis gesprüht werden ü Die Steinlauffläche nicht mit der blossen Hand abwischen. Dies darf nur mit einem frischen Stofftuch, Handschuh, mit Besenkissen gemacht werden o Hinweis: Desinfektionsmittel kann Steine, Eis und weiteres Material angreifen/beschädigen ü Bitte mit eigenem Besen spielen! Wird ausnahmsweise ein Hallenbesen genutzt: Vor dem Spiel Besen-Handle desinfizieren, Kissen reinigen ü Messgeräte VOR Gebrauch durch die Spielenden zu desinfizieren Regelmässig werden gereinigt und desinfiziert ü Verantwortung: Johnny Brnada o Türgriffe: Eingang Club im UG, Haupteingang o Handläufe: Aufgang UG zur Eishalle o WC-Anlagen, Garderoben ü Verantwortung: Eismeister (nach Eisaufbereitung) o Eingang zur Eishalle o Ablageflächen in der Eishalle o Curling-Steine (Handle), Curling-Besen, Sliding-Hilfen (Böckli), Tasten der Anzeigetafeln, Besenreinigungs-Bürsten Curlinghalle Küsnacht, Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
Seite 9 von 9 Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10 Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer Corona-Beauftragte Curling Club Küsnacht Vorsitz Michael Baer 079 703 54 53 Schnupperkurse Michael Baer 079 703 54 53 Curlingschule Mathias Oertle 079 435 41 00 Silvio Riesen 079 667 11 13 Turniere Werner Marti 076 431 25 78 Junioren Liliane Borer 079 571 20 73 Restaurant RINK5 Johnny Brnada 076 623 73 69 Corona-Beauftragte GC Curling Präsidium Heike Hofer 076 566 70 68 Spielleitung Cyril Stutz 078 790 15 02 Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins: Im Curling Club Küsnacht ist dies Michael Baer. Bei Fragen darf man sich gerne an ihn wenden: T 079 703 54 53 oder halle@cck.ch . Im Club GC Curling ist dies Heike Hofer: T 076 566 70 68 oder heikehofer@bluewin.ch. Anpassungen aufgrund aktueller Empfehlungen des BAG jederzeit möglich. Nützliche Links: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle- ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#ui-collapse-343 (Fragen und Antworten > Sportaktivitäten) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/379/de (818.101.26 Covid-19-Verordnung besondere Lage) https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/aktuelle-massnahmen.html https://www.stadt-zuerich.ch/gud/de/index/gesundheitsversorgung/public-health/coronavirus-sars-cov-2.html Mit der Teilnahme akzeptieren am Spielbetrieb Teilnehmende wie auch Besucher des Restaurants die Vorgaben. Bei Missachtung werden Teilnehmende / Restaurantbesucher ausgeschlossen. Wir zählen auf Solidarität und Selbstverantwortung aller. Danke. Curlinghalle Küsnacht, Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
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