Schutzkonzept Saison 2021/22 Betrieb ab 20. Dezember 2021

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Schutzkonzept Saison 2021/22 Betrieb ab 20. Dezember 2021
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                                                            Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10
                                                                              Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer

Schutzkonzept Saison 2021/22
Betrieb ab 20. Dezember 2021
Rahmenbedingungen
Die am 17. Dezember 2021 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des
Coronavirus sollen bis Ende März 2022 verlängert werden. mit Auswirkungen auf den Betrieb unserer
Curlinghalle wie auch den Betrieb unseres Restaurant RINK5. Die neuen Massnahmen in der
Kurzübersicht:
    - Ausweitung Zertifikatspflicht und Maskenpflicht
    - 2G-Regime, Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen
    - 2G+, falls ohne Maske Curling gespielt werden will
    - Dauer von Isolation und Quarantäne wird ab sofort auf fünf Tage verkürzt
    - Die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate soll von 365 auf 270 Tage reduziert werden und soll
        per 1. Februar in Kraft gesetzt werden

Medienmitteilung vom 17. Dezember 2021
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-86544.html

Medienmitteilung vom 12. Januar 2022
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-86772.html

Somit gilt ab 20. Dezember 2021 resp. 12. Januar 2022
Nur Personen, die das 2G-Regime* erfüllen dürfen die Sportanlage (Restaurant,
Eisbereich, Umkleideräume, Nebenräume, usw.) betreten.
Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Bei Anlässen nach 2G+-Kontrollen entfällt die Maskenpflicht beim Curling
spielen.
Im Restaurant RINK5 gilt das 2G-Regime. Nur beim Sitzen/Konsumieren
entfällt die Maskenpflicht.

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                                                                             Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
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                                                           Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10
                                                                             Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer

*Das bedeutet 2G:
2G: Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben und zu Indoor-
Veranstaltungen haben nur Geimpfte, Genesene mit Maskentragpflicht; für
Restaurants und Bars kommt eine Sitzpflicht hinzu.
2G+ heisst
   - Zugang haben nur in den letzten 4 Monaten Geimpfte/Genesene
   - oder Geimpfte/Genesene mit negativem Test
Bei 2G+ entfällt die Masken- und Sitzpflicht. Bei uns entfällt die Maskenpflicht
nur beim Curling spielen!

*COVID-ZERTIFIKAT (2G / Geimpfte, Genesene + Maskenpflicht; 2G+ / in den letzten 4 Monaten
Geimpfte, Genesene oder Geimpfte, Genesene mit negativem Test). Ein gültiges Covid-Zertifikat
weist immer einen dazugehörenden QR-Code auf. Beispiele eines gültigen Covid-Zertifikates in
Papierform:

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Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10
                  Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer

                                 Curlinghalle Küsnacht,
                 Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
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                                                        Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10
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Weiterhin gelten die bekannten Hygieneregeln und Abstand halten.

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Überprüfung des COVID-Zertifikates
Grundsatz / Appell zum «Spirit of Curling»

Bei unbefugtem Zutritt, sprich ohne gültigem Zertifikat, können Personen mit 100 Franken gebüsst
werden. Zudem droht dem Curling Club Küsnacht oder Grasshopper Club ebenso eine Busse (max.
10'000 Franken) bis hin zur Schliessung des Betriebs und der Sportanlagen.

In diesem Sinne und im Sinne des «Spirit of Curling» bitten wir alle Mitglieder, Gäste und anderweitige
Besucher:innen unserer Curlinghalle, sich an die Vorgaben zu halten und lediglich mit gültigem
Zertifikat in die Sportanlage einzutreten.

«Covid Certificate Check» - App
Damit die Echtheit und Gültigkeit des COVID-Zertifikats überprüft werden kann, wird die «COVID
Certificate Check»-App verwendet. Damit wird der QR-Code auf dem Papierzertifikat oder in der
«COVID Certificate»-App gescannt und die darin enthaltene elektronische Signatur überprüft.

Die prüfende Person sieht bei diesem Vorgang auf der «COVID Certificate Check»-App den Namen und
das Geburtsdatum der Zertifikats-Inhaber:in und, ob das Covid-Zertifikat gültig ist. Bei Personen
welche der prüfenden Person nicht bekannt sind, muss der Identitätscheck mittels einem
Ausweisdokument (mit Foto) durchgeführt werden.

Die «COVID Certificate Check»-App steht wie die «COVID Certificate»-App kostenlos im Apple App
Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery zum Herunterladen bereit.

Prüfung muss bei jedem Zugang erfolgen.
Nach heutigem Stand, muss die Überprüfung des Zertifikates bei jedem neuerlichen Eintritt in die
Sportanlage durchgeführt werden. Die Prüfenden sehen auf der «COVID Certificate Check»-App
jeweils kein Gültigkeitsdatum, sondern nur, ob das Zertifikat zum Zeitpunkt des Zugangs gültig ist.

Entsprechend brauchen wir die Mithilfe der Mitglieder bei der Überprüfung, sowie die
unaufgeforderte Vorweisung des Zertifikates.

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Überprüfung bei Clubanlässen, Spielbetrieb wie Turniere, interne Anlässe der Curlinghalle
Küsnacht: Verantwortliche für die Prüfung der Zertifikate ist die jeweils verantwortliche SPIKO.
Meldung pro Gruppe/Spielzeit (18:00, 20:00 oder 20:15).

Bei internen Anlässen der Curlinghalle gilt neu das 2G+ Regime.
Bei Turnieren, zu welchen eingeladen wird, gilt die 2G-Regel (Maskentragpflicht), Kontaktdaten
müssen erfasst werden. Ausnahme: die Turnierspiko verlangt in der Ausschreibung ausdrücklich
die 2G+-Regel.
Wird bei einem Turnier festgestellt, dass sämtliche Teilnehmer die 2G+-Regel erfüllen, entfällt die
Maskenpflicht. Die Spiko des Turniers wird die Teilnehmer:innen vor Ort entsprechend Informieren.

In allen bis hier genannten Fällen: Im Anschluss an die Spiele/Turniere, spätestens bis zum
Tagesende, meldet die prüfende Person die erfolgreiche Durchführung der Kontrolle mittels Email
an corona@cck.ch .

Clubmeisterschaft: NEU GILT DIE 2G+-REGEL
Die Teilnehmer:innen der Clubmeisterschaft haben ihr Zertifikat hinterlegen lassen, eine sich
wiederholende Prüfung entfällt. Der Status ist notiert (u.a. auch im Rinkmaster-File) und kann durch
die verantwortliche Spiko jederzeit überprüft werden. Score-Karten müssen ausgefüllt nach dem
Spiel abgegeben werden, damit festgestellt werden kann, welche Teammitglieder gespielt haben.
Nicht gemeldete/erfasste Ersatzspieler müssen beim Eintritt auf das Zertifikat geprüft werden. Es
muss keine Kontroll-Meldung übermittelt werden.

Für die Ligen SIEPaG und SUPERLIGA gilt die 2G+-Regel.
SIEPaG:
Jeder Skip ist verantwortlich dafür, dass er und sein Team das geforderte Regime erfüllt und über ein
gültiges Covid-Zertifikat verfügt. Die beiden Teams auf demselben Rink kontrollieren sich gegenseitig.
Mit ihrer Unterschrift auf der Score-Karte auf welcher die anwesenden Spieler:innen markiert sind,
bestätigen die beiden Skips diesen Sachverhalt und übernehmen die Verantwortung dafür. Die
Scorekarte wird als Kopie an die SIEPaG ( resultate@zsl.ch ) gesendet.

Superliga:
Bei dieser Liga ist immer ein Spielleiter oder ein Vorstandsmitglied am Spielabend in der Halle. Diese
Person prüft die teilnehmenden Spieler:innen auf gültige Covid-Zertifikate gemäss gefordertem
Regime.

Die SIEPaG und die Superliga als Veranstalter tragen selbst die Gesamtverantwortung im Covid-
Sachverhalt und es muss keine zusätzliche Meldung an die Curlinghalle gesendet werden!

Alle Teilnehmer:innen dieser Anlässe sind bekannt und registriert und die Prüfung des Zertifikates gilt
auch für den Zugang ins Restaurant RINK 5.

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                                                             Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10
                                                                               Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer

Andere Gäste im Restaurant RINK 5: Verantwortlich für die Prüfung der Zertifikate sind der
Gastroverantwortliche sowie sein Servicepersonal.
Im Restaurant RINK5 gilt das 2G-Regime.
Das heisst: Maskenpflicht entfällt nur beim Sitzen/Konsumieren.

Überprüfung beim «organisierten» Training (Curlingschule, Nachwuchs)
Trainer:innen sind verantwortlich für die Überprüfung aller anwesenden Personen und prüfen den
Besitz eines gültigen Zertifikates.

Überprüfung bei Events (Gästeanlässe):
Der/die jeweilige Instruktor:in ist verantwortlich für die Überprüfung aller anwesenden Personen und
überprüft den Besitz eines gültigen Zertifikates.

Gästeanlässe werden weiterhin nach 2G-Kontrollen durchgeführt (generell Maskenpflicht ausser
beim Sitzen/ Konsumieren im Restaurant RINK5.
Nur bei 2G+ Anlässen darf die Maske beim Curling spielen abgelegt werden.

In Absprache mit der Gäste-Gruppe wird festgelegt, unter welchem Regime der Anlass durchgeführt
werden soll (2G oder 2G+).

Im Anschluss an das Training oder Event, spätestens bis zum Tagesende, bestätigt die prüfende
Person die Durchführung der Kontrolle mittels Email an corona@cck.ch .

Freie / Spontane Trainings:
Die jeweils anwesenden Personen stehen in der Verantwortung und überprüfen sich gegenseitig
bezüglich Besitz eines gültigen Zertifikates.

Veteranentraining Montagmorgen (10:00 – 12:00) und Dienstags-Club (16:00 – 18:00):
Trainieren diese beiden Gruppen mit gültigem Zertifikat überprüfen sie sich gegenseitig.

Überprüfung durch den Vorstand:
Der Vorstand behält sich vor, jederzeit Kontrollen aller Anwesenden durchzuführen.

Verstösse gegen die Zertifikatspflicht:
Personen welche sich ohne Zertifikat auf der Sportanlage befinden, gilt es aufzufordern, die Anlage
zu verlassen. Die Prüfende Person hat den Vorfall umgehend (per Telefon) dem Vorstand zu melden.
Der Vorstand behält sich vor, Verstösse gegen die Zertifikatspflicht in der Sportanlage zu
sanktionieren.

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                                                                              Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
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                                                            Curlinghalle Küsnacht, Schutzkonzept, Fassung 2021/1.10
                                                                              Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer

Weiterführende Massnahmen
   ü Nur absolut symptomfreie Personen besuchen die Curlinghalle Küsnacht
   ü Bekannte Hygienemassnahmen und -Regeln sind weiterhin empfohlen
   ü In Innenbereichen von öffentlich zugänglichen Bereichen von Betrieben und Einrichtungen
       auf der KEK (Kunsteisbahn Küsnacht), welche keiner Zertifikatspflicht unterstehen, gilt
       Maskenpflicht
   ü Faustregel: Tragen Sie in Innenräumen immer eine Maske, wenn Sie nicht zu Hause sind und
       den Abstand von 1.5 Metern zu anderen Personen nicht durchgehend einhalten können.
           o Kinder unter 12 Jahren müssen grundsätzlich keine Maske tragen

Küsnacht, 19. Dezember 2021            Der Vorstand, die Corona-Beauftragten

Anpassungen aufgrund aktueller Empfehlungen des BAG jederzeit möglich.

Weiterführende Informationen
Desinfektion Material: weiterhin empfohlen!
   ü VOR Spielbeginn alle Handle der ‘eigenen Farbe’ desinfizieren. Hierzu wird das
       Desinfektionsmittel, welches mit «Handle, Besen, Material» bezeichnet ist verwendet.
       Anwendung: Frisches Papier-Tuch nehmen, mit Desinfektionsmittel besprühen und nur
       Handle reinigen, nur oben berühren. Besen, Messgeräte usw. können vollständig gereinigt
       werden.
   ü Desinfektionsmittel darf keinesfalls aufs Eis gesprüht werden
   ü Die Steinlauffläche nicht mit der blossen Hand abwischen. Dies darf nur mit einem frischen
       Stofftuch, Handschuh, mit Besenkissen gemacht werden
           o Hinweis: Desinfektionsmittel kann Steine, Eis und weiteres Material
               angreifen/beschädigen
   ü Bitte mit eigenem Besen spielen! Wird ausnahmsweise ein Hallenbesen genutzt: Vor dem
       Spiel Besen-Handle desinfizieren, Kissen reinigen
   ü Messgeräte VOR Gebrauch durch die Spielenden zu desinfizieren

Regelmässig werden gereinigt und desinfiziert
   ü Verantwortung: Johnny Brnada
           o Türgriffe: Eingang Club im UG, Haupteingang
           o Handläufe: Aufgang UG zur Eishalle
           o WC-Anlagen, Garderoben
   ü Verantwortung: Eismeister (nach Eisaufbereitung)
           o Eingang zur Eishalle
           o Ablageflächen in der Eishalle
           o Curling-Steine (Handle), Curling-Besen, Sliding-Hilfen (Böckli), Tasten der
              Anzeigetafeln, Besenreinigungs-Bürsten

                                                                                             Curlinghalle Küsnacht,
                                                                             Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
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                                                                                     Datum: 19. Januar 2022 / Michael Baer

 Corona-Beauftragte Curling Club Küsnacht
 Vorsitz                          Michael Baer                             079 703 54 53
 Schnupperkurse                   Michael Baer                             079 703 54 53
 Curlingschule                    Mathias Oertle                           079 435 41 00
                                  Silvio Riesen                            079 667 11 13
 Turniere                         Werner Marti                             076 431 25 78
 Junioren                         Liliane Borer                            079 571 20 73
 Restaurant RINK5                 Johnny Brnada                            076 623 73 69

 Corona-Beauftragte GC Curling
 Präsidium                           Heike Hofer                           076 566 70 68
 Spielleitung                        Cyril Stutz                           078 790 15 02

Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins: Im Curling Club Küsnacht ist dies Michael Baer. Bei
Fragen darf man sich gerne an ihn wenden: T 079 703 54 53 oder halle@cck.ch . Im Club GC Curling
ist dies Heike Hofer: T 076 566 70 68 oder heikehofer@bluewin.ch.

Anpassungen aufgrund aktueller Empfehlungen des BAG jederzeit möglich.

Nützliche Links:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-
ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html
https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#ui-collapse-343 (Fragen und Antworten >
Sportaktivitäten)
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/379/de (818.101.26 Covid-19-Verordnung besondere Lage)
https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/aktuelle-massnahmen.html
https://www.stadt-zuerich.ch/gud/de/index/gesundheitsversorgung/public-health/coronavirus-sars-cov-2.html

Mit der Teilnahme akzeptieren am Spielbetrieb Teilnehmende wie auch Besucher des Restaurants die
Vorgaben. Bei Missachtung werden Teilnehmende / Restaurantbesucher ausgeschlossen.

Wir zählen auf Solidarität und Selbstverantwortung aller. Danke.

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                                                                                    Johannisburgstrasse 11, 8700 Küsnacht
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