Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuererklärung in Frankreich - Für Ansässige und Nichtansässige Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte ...

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Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuererklärung in Frankreich - Für Ansässige und Nichtansässige Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte ...
Mai 2021

                                                              Ein
                                                               S    on
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               Aktuelles Recht in Frankreich

                                                                        ste
                                                                            u er
               Einkommensteuerpflicht
               und Einkommensteuererklärung
               in Frankreich
               • Für Ansässige und Nichtansässige
               • Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte
                 des Jahres 2020

 Das Magazin der deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzlei
Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuererklärung in Frankreich - Für Ansässige und Nichtansässige Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte ...
Laura Rejano DJCE                                                      Anne-Lise Lamy DJCE
                              Avocat au Barreau de Paris, Rechtsanwältin                             Avocat au Barreau de Strasbourg
                              rejano@rechtsanwalt.fr                                                 lamy@rechtsanwalt.fr
                              T +49 (0) 7221 30 23 70                                                T +33 (0) 3 88 45 65 45

    Einkommensteuererklärungspflicht
    in Frankreich
    Unsere Kanzlei, die 1994 von Rechtsanwalt Emil Epp                     Im Rahmen unserer Tätigkeit unterstützen wir Unterneh-
    gegründet wurde, ist auf die Wirtschafts- und Rechts-                  men mit Mitarbeitern, die sich vorübergehend in Frank-
    beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich                        reich aufhalten (entsandte Mitarbeiter oder Mitarbeiter,
    spezialisiert. Aktuell zählt unsere Kanzlei über 20 (deut-             die sich aus beruflichen Gründen auf französischem Ge-
    sche und französische) Rechtsanwälte, die jeweils die                  biet aufhalten ohne dort einen festen Wohnsitz zu ha-
    verschiedenen Bereiche des deutsch-französischen                       ben) oder dort ansässig sind, aber auch die Mitarbeiter
    Rechtsgeschäfts betreuen. Dank unserer verschiede-                     selbst, bei ihren Steuererklärungspflichten in Frankreich.
    nen Standorte (Straßburg, Baden-Baden, Sarregue-                       Darüber hinaus unterstützen wir auch Privatpersonen,
    mines, Paris und Bordeaux) haben wir die nötige Nähe                   die nicht in Frankreich steuerlich ansässig sind, aber Ver-
    zu unseren Mandanten, um Unternehmen in sämtlichen                     mögen in Frankreich haben, bei all ihren steuerlichen
    Aspekten ihrer Tätigkeit in Frankreich effizient zu beglei-            Meldepflichten.
    ten. In gleicher Weise unterstützen wir auch französi-
    sche Unternehmen bei ihren Aktivitäten in Deutschland.                 Wir haben diesen Newsletter verfasst, um Sie genauer
    Besonderen Wert legen wir auf eine Beratung, die                       über die steuerlichen Pflichten und die strengen Fristen,
    praxisnah, umsetzbar und wirtschaftlich ist.                           innerhalb derer diese Erklärungen bei den Finanzbehör-
                                                                           den abgegeben werden müssen, zu informieren.
    Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sprechen sowohl
    Deutsch als auch Französisch und haben ihre universi-                  Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur
    täre Laufbahn in beiden Ländern absolviert, was dazu                   Einkommensteuererklärung in Frankreich. Unser Team
    führt, dass sie die Feinheiten und Unterschiede beider                 steht Ihnen gerne zur Verfügung.
    Rechtssysteme bei der Beratung bestmöglich zugunsten
    unserer Mandanten berücksichtigen können. Außerdem
    wird unser Team durch erfahrene, beeidigte Übersetze-
    rinnen und durchgehend zweisprachige Assistentinnen
    ergänzt.

2                Sonderausgabe Einkommensteuer
Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuererklärung in Frankreich - Für Ansässige und Nichtansässige Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte ...
Frankreich – Steuererklärung 2020
             Sie sind NICHT in Frankreich                               Sie sind in Frankreich
                    steueransässig                                          steueransässig

                                        Abzugebende Steuererklärungen

                   Einkommensteuer                                       Einkommensteuer

insbesondere:                                          • Auf die weltweiten Einkünfte
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von
  in Frankreich gelegenen Immobilien
• Einkünfte aus einer Tätigkeit in Frankreich
  (Arbeitnehmer, Selbständige, Geschäftsführer)
• Einkünfte aus französischen Quellen

            Immobilienvermögenssteuer                              Immobilienvermögenssteuer

• Wenn das in Frankreich gelegene                      • Wenn weltweites
  Immobilienvermögen > 1,3 M€                            Immobilienvermögen > 1,3 M€

                                                                              3%-Steuer

                                                       • Für in Frankreich gelegene Immobilien, die sich im
                                                         Eigentum einer französischen oder ausländischen
                                                         juristischen Personen befinden
                                                       • Abgabefrist: 15. Mai 2021

                                                                     Ausländische Bankkonten

                                                       • Mit der Einkommensteuererklärung sind die
                                                         Bankkonten, Kapitalisierungsverträge oder Anlagen
                                                         und insbesondere Lebensversicherungserträge zu
                                                         erklären

                Fristen für die Einkommensteuer- und Immobilienvermögenssteuererklärungen

            Online-Erklärung : 26. Mai 2021                               Online-Erklärung

                Papierform : 20. Mai 2021                  Departements-Nr.                      Frist

                                                              Nr. 01 bis 19                26. Mai 2021

                                                              Nr. 20 bis 54                 1. Juni 2021

                                                           Nr. 55 bis 974/976               8. Juni 2021

                                                                     Papierform : 20. Mai 2021

                                                                 Sonderausgabe Einkommensteuer                3
Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuererklärung in Frankreich - Für Ansässige und Nichtansässige Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte ...
Bin ich in Frankreich steueransässig,
    wenn ich einen Wohnsitz
    in Frankreich habe?
    Bestimmung und Folgen der Steueransässigkeit                Wenn die Frage der Steueransässigkeit unklar ist, sind
    in Frankreich                                               folgende alternativen Kriterien zu berücksichtigen:
    Der Steuersitz (= Steueransässigkeit) kann sich von der     Folgende Personen werden als in Frankreich
    Nationalität einer Person oder von ihrem Hauptwohnsitz      steueransässig angesehen:
    unterscheiden.
                                                                • Personen, die ihre Wohnstätte oder ihren
                                                                  hauptsächlichen Aufenthaltsort in Frankreich haben;
    Es ist wichtig, den Steuersitz einer Person zu bestimmen,
    um zu wissen, welche Steuervorschriften Anwendung           • Personen, die ihre berufliche Tätigkeit in Frankreich
    finden.                                                       ausüben, es sei denn, diese Tätigkeit wird in
                                                                  Frankreich nachweislich nur als Nebentätigkeit
    Wenn Sie in Frankreich ansässig sind…                         ausgeübt;
    …unterliegen Sie für Ihre weltweiten Gesamteinkünfte        • Personen, die in Frankreich den Mittelpunkt ihrer
    und den weltweiten Immobilienbestand (das heißt für           wirtschaftlichen Interessen haben;
    sämtliche Einkünfte aus ausländischer und französischer
                                                                • Staatsbedienstete, die ihre Tätigkeit oder einen
    Quelle und für sämtliches Immobilienvermögen, das in
                                                                  Auftrag in einem anderen Land ausüben, in dem sie
    Frankreich und im Ausland gelegen ist) unabhängig von
                                                                  keiner persönlichen Steuer für ihre gesamten
    Ihrer Nationalität der Steuerpflicht in Frankreich.
                                                                  Einkünfte unterliegen.
    Wenn Sie nicht in Frankreich ansässig sind…
                                                                Es ist ausreichend, wenn eine einzige dieser vier Vor-
    …sind Sie nur hinsichtlich Ihres in Frankreich gelegenen    aussetzungen erfüllt ist, denn diese sind alternativ. Im
    Immobilienvermögens und Ihrer Einkünfte aus französi-       Übrigen kann diese Definition aufgrund internationaler
    schen Quellen in Frankreich steuerpflichtig.                Doppelbesteuerungsabkommen abweichen.

4                Sonderausgabe Einkommensteuer
Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuererklärung in Frankreich - Für Ansässige und Nichtansässige Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte ...
Sie sind in Frankreich steueransässig
Erklärungspflichten der Steueransässigen                   Wenn Sie Ihren Steuersitz in Frankreich haben, unterlie-
                                                           gen Sie für Ihre weltweiten Einkünfte aus ausländischer
Wenn Sie Ihren Steuersitz in Frankreich haben, unterlie-
                                                           und französischer Quelle und für Ihr weltweites Immobi-
gen Sie für Ihre weltweiten Einkünfte aus ausländischer
                                                           lienvermögen, das in Frankreich und im Ausland gelegen
und französischer Quelle und für Ihr weltweites Immobi-
                                                           ist, der Steuerpflicht in Frankreich.
lienvermögen, das in Frankreich und im Ausland gelegen
ist, der Steuerpflicht in Frankreich.
                                                           Zu beachten:
                                                           Wenn Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind, sind Sie
Abzugebende Steuererklärungen (per Haushalt)               verpflichtet, gleichzeitig mit Ihrer Einkommenssteuerer-
                                                           klärung Bankkonten, Kapitalisierungsverträge oder Anla-
Einkommensteuererklärung 2021 über die Einkünfte           gen und insbesondere Lebensversicherungsverträge zu
des Jahres 2020                                            erklären, die außerhalb Frankreichs gezeichnet wurden,
                                                           auch wenn sie inaktiv oder ruhend sind. Andernfalls
• Weltweite Einkünfte aus der selbstständigen oder un-
                                                           kann eine Strafe von 1.500 Euro pro Konto und Jahr ver-
  selbstständigen Arbeit, unabhängig vom Ausübungs-
                                                           hängt werden.
  ort, Renten, Pensionen
• Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung welt-
  weit gehaltener Immobilien
• Veräußerungsgewinne (aus beweglichem und unbe-
  weglichem Vermögen)
• Erträge aus Wertpapieren

Immobilienvermögensteuererklärung 2021
• Weltweites Vermögen mit einem Gesamtverkehrs-
  wert von über 1.300.000 € am 1. Januar 2021

                                                                   Sonderausgabe Einkommensteuer                       5
Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuererklärung in Frankreich - Für Ansässige und Nichtansässige Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte ...
Fristen für die Abgabe
    der Einkommensteuererklärung 2020
    und der Erklärung zur
    Immobilienvermögensteuer 2021
    Die Frist für die Online-Einreichung der französischen Steuererklärungen und ihrer Anlagen endet, je nach Departement,
    in dem Sie ansässig sind, zwischen dem 26. Mai und dem 8. Juni 2021:

                                                      Online-Erklärung

                          Departements                                   Frist für die Einreichung der Erklärung

                    Departements Nr. 01 bis 19                                  Mittwoch, 26. Mai 2021

                    Departements Nr. 20 bis 54                                   Dienstag, 1. Juni 2021

                 Departements Nr. 55 bis 974/976                                 Dienstag, 8. Juni 2021

    Die Abgabe einer Online-Steuererklärung im Internet          Die Steuererklärung in Papierform muss bis spätestens
    (www.impots.gouv.fr) ist grundsätzlich Pflicht.              20. Mai 2021 eingereicht werden.

    Nur Steuerpflichtige, die an ihrem Hauptwohnsitz keinen
    Internetzugang haben, sind davon befreit.

6                Sonderausgabe Einkommensteuer
Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuererklärung in Frankreich - Für Ansässige und Nichtansässige Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte ...
Erklärungspflichten für in Frankreich
nicht steueransässige Personen
Sie haben im Jahr 2020 in Frankreich gearbeitet bzw. Ein-    Diese Erklärung befreit den Mitarbeiter bzw. Geschäfts-
künfte aus Frankreich bezogen, Ihr steuerlicher Wohn-        führer jedoch nur dann von jeglicher eigener Erklärung
sitz blieb während dieser Zeit aber weiterhin in Ihrem       in Frankreich, wenn seine für die Tätigkeit in Frankreich
Heimatland bestehen.                                         eingenommene steuerpflichtige Vergütung jene Gren-
                                                             ze nicht überschreitet, ab der der 20 %-Steuersatz gilt
Grundsätzlich müssen für Einkünfte aus Tätigkeiten,          (Grenze für das Jahr 2020: ca. 48.300 €) und wenn er
die in Frankreich ausgeübt wurden, in Frankreich             keine anderen quellensteuerpflichtigen Einkünfte hat.
Steuern entrichtet werden.
                                                             Sind diese beiden Voraussetzungen nicht kumulativ er-
Gehalt, das an einen im Ausland steueransässigen Ar-
                                                             füllt – dies ist in der Praxis insbesondere der Fall, wenn
beitnehmer für seine in Frankreich ausgeübte Tätigkeit
                                                             die jährliche Vergütung aus französischen Quellen
gezahlt wird, unterliegt der Quellensteuer nach Artikel
                                                             48.300 € übersteigt –, muss bei den französischen Steu-
182 A des französischen Steuergesetzbuchs (Code Géné-
                                                             erbehörden eine Erklärung abgegeben werden.
ral des Impôts). Dies gilt unabhängig davon, ob sich der
Sitz des Arbeitgebers in Frankreich oder im Ausland be-
                                                             Darüber hinaus müssen auch Nichtansässige eine
findet. Die gleichen Regeln gelten für Vergütungen aus-
                                                             Steuererklärung in Frankreich abgeben,…
ländischer Geschäftsführer französischer Unternehmen.
                                                             …wenn sie im Jahr 2020 insbesondere Einkünfte aus
Der Arbeitgeber bzw. (bei Geschäftsführertätigkeit) die      französischen Wertpapieren, Einkünfte aus in Frankreich
Gesellschaft nimmt monatlich einen Quellensteuerab-          gelegenen landwirtschaftlichen, industriellen oder ge-
zug vor und führt die so einbehaltene Quellensteuer          werblichen Betrieben oder Einkünfte aus in Frankreich
vierteljährlich an das Finanzamt in Frankreich ab. Gleich-   ausgeübter selbständiger Tätigkeit bezogen haben. Die
zeitig reicht der Arbeitgeber bzw. die Gesellschaft eine     gleiche Erklärungspflicht gilt bei Einkünften aus Vermie-
entsprechende Quellensteuererklärung ein.                    tung und Verpachtung von französischen Immobilien
                                                             bzw. Grundstücken: Über dieses spezielle Thema hatten
                                                             wir bereits zu Beginn der Woche informiert.

                                                             Abgabefrist der Steuererklärung für Nichtansässige:
                                                             20. Mai 2021

                                                                     Sonderausgabe Einkommensteuer                        7
Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuererklärung in Frankreich - Für Ansässige und Nichtansässige Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte ...
Sie sind ausländischer Steuerbürger
    und besitzen eine oder mehrere
    Immobilien in Frankreich
    Besteuerung des Immobilienbesitzes                          Steuer in Höhe von 3 % für Immobilien, die sich im
                                                                Eigentum einer juristischen Person befinden.
    Unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie in Frankreich
    direkt oder über eine Gesellschaft besitzen, sind Sie als   Französische und auch ausländische juristische Perso-
    ausländischer Steuerbürger in Frankreich steuerpflichtig    nen mit Anlagevermögen in französischen Immobilien
    und müssen aufgrund der Lage der Immobilie auf fran-        haben jährlich eine Steuererklärung mit einem Antrag
    zösischem Territorium eine Reihe von Erklärungen abge-      auf Steuerbefreiung abzugeben. Andernfalls wird eine
    ben.                                                        3%ige Steuer auf den Marktwert der Immobilie berech-
                                                                net und erhoben.
    Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und
    Verpachtung                                                 Ab diesem Jahr ist eine Erklärung auf elektronischem
                                                                Weg verpflichtend.
    Wenn Sie Ihre Immobilie in Frankreich saisonal oder
    dauerhaft vermieten, sind die Einkünfte aus Vermietung
                                                                Abgabefrist: 15. Mai 2021
    in Frankreich zu erklären und zu versteuern. In Abhän-
    gigkeit von der Höhe der jährlichen Einkünfte oder der
    Art der Vermietung (z. B. Vermietung einer möblierten
    Wohnung) können Sonderregelungen Anwendung fin-
    den.

    Zudem sind Sozialabgaben zu zahlen.

    Abgabefrist: 20. Mai 2021

8                Sonderausgabe Einkommensteuer
Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuererklärung in Frankreich - Für Ansässige und Nichtansässige Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte ...
Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung                  Grund- und Wohnsteuer
und Verpachtung
                                                          Diese Steuern sind von den Bewohnern der Räumlich-
Aufgrund des Gesamtwertes Ihres Immobilienvermö-          keiten (Wohnsteuer – „Taxe d‘Habitation“) und von den
gens unterliegen Sie möglicherweise der Vermögens-        Eigentümern (Grundsteuer – „Taxe Foncière“) an die je-
steuer.                                                   weilige Gemeinde zu zahlen.

Die Vermögenssteuer auf Immobilien (Impôt sur la          Keine Erklärungspflicht für diese Steuern
Fortune Immobilière « IFI ») wird von Personen geschul-
det, die zum 1. Januar alleine oder gemeinsam mit ihrem
Partner und ihren minderjährigen Kindern ein Immobili-
envermögen im Wert von mindestens 1.300.000 € ha-
ben.

Nicht in Frankreich steueransässige Personen sind nur
hinsichtlich ihrer in Frankreich gelegenen Immobilien
steuerpflichtig. Die Bemessungsgrundlage entspricht
dem Verkehrswert zum 1. Januar eines jeden Jahres. Be-
stimmte Kosten sind abzugsfähig.

Abgabefrist: 20. Mai 2021

                                                                  Sonderausgabe Einkommensteuer                    9
Deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei
                                                          Cabinet d’Avocats Franco-Allemand

                                                                                                                               Sarreguemines

Unternehmen grenzüberschreitend begleiten                                                                            Paris                   Baden-Baden
                                    Mon avocat d’affaires outre-Rhin                                                            Strasbourg

                                                                                                                     Bordeaux

Die Autoren dieser Ausgabe

                             Anne-Lise Lamy DJCE
                             Avocat au Barreau de Strasbourg
                             lamy@rechtsanwalt.fr
                             T +33 (0) 3 88 45 65 45                                   An fünf Standorten
                                                                                       in Deutschland und Frankreich

                             Laura Rejano DJCE
                                                                                                                 Strasbourg
                             Avocat au Barreau de Paris                                                          16 rue de Reims
                             Rechtsanwältin                                                                      F-67000 Strasbourg
                             rejano@rechtsanwalt.fr                                                              T +33 (0) 3 88 45 65 45
                             T +49 (0) 7221 30 23 70                                                             strasbourg@rechtsanwalt.fr

                                                                                                                 Paris
                                                                                                                 4 rue Paul Baudry
                                                                                                                 F-75008 Paris
                                                                                                                 T +33 (0) 1 53 93 82 90
                                                                                                                 paris@rechtsanwalt.fr

                                                                                                                 Baden-Baden
                                                                                                                 Schützenstraße 7
                                                                                                                 D-76530 Baden-Baden
                                                                                                                 T +49 (0) 7221 3 02 37 0
                                                                                                                 baden@rechtsanwalt.fr

                                                                                                                 Bordeaux
                                                                                                                 48 cours d’Alsace et Lorraine
                                                                                                                 F-33000 Bordeaux
                                                                                                                 T +33 (0) 5 56 28 38 07
                                                                                                                 bordeaux@rechtsanwalt.fr

                                                                                                                 Sarreguemines
                                                                                                                 50, rue de Grosbliederstroff
                                                                                                                 F-57200 Sarreguemines
                                                                                                                 T +33 (0) 3 87 02 99 87
                                                                                                                 sarreguemines@rechtsanwalt.fr

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                     Sonderausgabe Einkommensteuer Mai 2021                                                      www.rechtsanwalt.fr
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