Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuererklärung in Frankreich - Für Ansässige und Nichtansässige Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte ...
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Mai 2021 Ein S on ko de ra m us m ga en be Aktuelles Recht in Frankreich ste u er Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuererklärung in Frankreich • Für Ansässige und Nichtansässige • Erklärungspflicht 2021 für die Einkünfte des Jahres 2020 Das Magazin der deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzlei
Laura Rejano DJCE Anne-Lise Lamy DJCE Avocat au Barreau de Paris, Rechtsanwältin Avocat au Barreau de Strasbourg rejano@rechtsanwalt.fr lamy@rechtsanwalt.fr T +49 (0) 7221 30 23 70 T +33 (0) 3 88 45 65 45 Einkommensteuererklärungspflicht in Frankreich Unsere Kanzlei, die 1994 von Rechtsanwalt Emil Epp Im Rahmen unserer Tätigkeit unterstützen wir Unterneh- gegründet wurde, ist auf die Wirtschafts- und Rechts- men mit Mitarbeitern, die sich vorübergehend in Frank- beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich reich aufhalten (entsandte Mitarbeiter oder Mitarbeiter, spezialisiert. Aktuell zählt unsere Kanzlei über 20 (deut- die sich aus beruflichen Gründen auf französischem Ge- sche und französische) Rechtsanwälte, die jeweils die biet aufhalten ohne dort einen festen Wohnsitz zu ha- verschiedenen Bereiche des deutsch-französischen ben) oder dort ansässig sind, aber auch die Mitarbeiter Rechtsgeschäfts betreuen. Dank unserer verschiede- selbst, bei ihren Steuererklärungspflichten in Frankreich. nen Standorte (Straßburg, Baden-Baden, Sarregue- Darüber hinaus unterstützen wir auch Privatpersonen, mines, Paris und Bordeaux) haben wir die nötige Nähe die nicht in Frankreich steuerlich ansässig sind, aber Ver- zu unseren Mandanten, um Unternehmen in sämtlichen mögen in Frankreich haben, bei all ihren steuerlichen Aspekten ihrer Tätigkeit in Frankreich effizient zu beglei- Meldepflichten. ten. In gleicher Weise unterstützen wir auch französi- sche Unternehmen bei ihren Aktivitäten in Deutschland. Wir haben diesen Newsletter verfasst, um Sie genauer Besonderen Wert legen wir auf eine Beratung, die über die steuerlichen Pflichten und die strengen Fristen, praxisnah, umsetzbar und wirtschaftlich ist. innerhalb derer diese Erklärungen bei den Finanzbehör- den abgegeben werden müssen, zu informieren. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sprechen sowohl Deutsch als auch Französisch und haben ihre universi- Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur täre Laufbahn in beiden Ländern absolviert, was dazu Einkommensteuererklärung in Frankreich. Unser Team führt, dass sie die Feinheiten und Unterschiede beider steht Ihnen gerne zur Verfügung. Rechtssysteme bei der Beratung bestmöglich zugunsten unserer Mandanten berücksichtigen können. Außerdem wird unser Team durch erfahrene, beeidigte Übersetze- rinnen und durchgehend zweisprachige Assistentinnen ergänzt. 2 Sonderausgabe Einkommensteuer
Frankreich – Steuererklärung 2020 Sie sind NICHT in Frankreich Sie sind in Frankreich steueransässig steueransässig Abzugebende Steuererklärungen Einkommensteuer Einkommensteuer insbesondere: • Auf die weltweiten Einkünfte • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von in Frankreich gelegenen Immobilien • Einkünfte aus einer Tätigkeit in Frankreich (Arbeitnehmer, Selbständige, Geschäftsführer) • Einkünfte aus französischen Quellen Immobilienvermögenssteuer Immobilienvermögenssteuer • Wenn das in Frankreich gelegene • Wenn weltweites Immobilienvermögen > 1,3 M€ Immobilienvermögen > 1,3 M€ 3%-Steuer • Für in Frankreich gelegene Immobilien, die sich im Eigentum einer französischen oder ausländischen juristischen Personen befinden • Abgabefrist: 15. Mai 2021 Ausländische Bankkonten • Mit der Einkommensteuererklärung sind die Bankkonten, Kapitalisierungsverträge oder Anlagen und insbesondere Lebensversicherungserträge zu erklären Fristen für die Einkommensteuer- und Immobilienvermögenssteuererklärungen Online-Erklärung : 26. Mai 2021 Online-Erklärung Papierform : 20. Mai 2021 Departements-Nr. Frist Nr. 01 bis 19 26. Mai 2021 Nr. 20 bis 54 1. Juni 2021 Nr. 55 bis 974/976 8. Juni 2021 Papierform : 20. Mai 2021 Sonderausgabe Einkommensteuer 3
Bin ich in Frankreich steueransässig, wenn ich einen Wohnsitz in Frankreich habe? Bestimmung und Folgen der Steueransässigkeit Wenn die Frage der Steueransässigkeit unklar ist, sind in Frankreich folgende alternativen Kriterien zu berücksichtigen: Der Steuersitz (= Steueransässigkeit) kann sich von der Folgende Personen werden als in Frankreich Nationalität einer Person oder von ihrem Hauptwohnsitz steueransässig angesehen: unterscheiden. • Personen, die ihre Wohnstätte oder ihren hauptsächlichen Aufenthaltsort in Frankreich haben; Es ist wichtig, den Steuersitz einer Person zu bestimmen, um zu wissen, welche Steuervorschriften Anwendung • Personen, die ihre berufliche Tätigkeit in Frankreich finden. ausüben, es sei denn, diese Tätigkeit wird in Frankreich nachweislich nur als Nebentätigkeit Wenn Sie in Frankreich ansässig sind… ausgeübt; …unterliegen Sie für Ihre weltweiten Gesamteinkünfte • Personen, die in Frankreich den Mittelpunkt ihrer und den weltweiten Immobilienbestand (das heißt für wirtschaftlichen Interessen haben; sämtliche Einkünfte aus ausländischer und französischer • Staatsbedienstete, die ihre Tätigkeit oder einen Quelle und für sämtliches Immobilienvermögen, das in Auftrag in einem anderen Land ausüben, in dem sie Frankreich und im Ausland gelegen ist) unabhängig von keiner persönlichen Steuer für ihre gesamten Ihrer Nationalität der Steuerpflicht in Frankreich. Einkünfte unterliegen. Wenn Sie nicht in Frankreich ansässig sind… Es ist ausreichend, wenn eine einzige dieser vier Vor- …sind Sie nur hinsichtlich Ihres in Frankreich gelegenen aussetzungen erfüllt ist, denn diese sind alternativ. Im Immobilienvermögens und Ihrer Einkünfte aus französi- Übrigen kann diese Definition aufgrund internationaler schen Quellen in Frankreich steuerpflichtig. Doppelbesteuerungsabkommen abweichen. 4 Sonderausgabe Einkommensteuer
Sie sind in Frankreich steueransässig Erklärungspflichten der Steueransässigen Wenn Sie Ihren Steuersitz in Frankreich haben, unterlie- gen Sie für Ihre weltweiten Einkünfte aus ausländischer Wenn Sie Ihren Steuersitz in Frankreich haben, unterlie- und französischer Quelle und für Ihr weltweites Immobi- gen Sie für Ihre weltweiten Einkünfte aus ausländischer lienvermögen, das in Frankreich und im Ausland gelegen und französischer Quelle und für Ihr weltweites Immobi- ist, der Steuerpflicht in Frankreich. lienvermögen, das in Frankreich und im Ausland gelegen ist, der Steuerpflicht in Frankreich. Zu beachten: Wenn Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind, sind Sie Abzugebende Steuererklärungen (per Haushalt) verpflichtet, gleichzeitig mit Ihrer Einkommenssteuerer- klärung Bankkonten, Kapitalisierungsverträge oder Anla- Einkommensteuererklärung 2021 über die Einkünfte gen und insbesondere Lebensversicherungsverträge zu des Jahres 2020 erklären, die außerhalb Frankreichs gezeichnet wurden, auch wenn sie inaktiv oder ruhend sind. Andernfalls • Weltweite Einkünfte aus der selbstständigen oder un- kann eine Strafe von 1.500 Euro pro Konto und Jahr ver- selbstständigen Arbeit, unabhängig vom Ausübungs- hängt werden. ort, Renten, Pensionen • Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung welt- weit gehaltener Immobilien • Veräußerungsgewinne (aus beweglichem und unbe- weglichem Vermögen) • Erträge aus Wertpapieren Immobilienvermögensteuererklärung 2021 • Weltweites Vermögen mit einem Gesamtverkehrs- wert von über 1.300.000 € am 1. Januar 2021 Sonderausgabe Einkommensteuer 5
Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020 und der Erklärung zur Immobilienvermögensteuer 2021 Die Frist für die Online-Einreichung der französischen Steuererklärungen und ihrer Anlagen endet, je nach Departement, in dem Sie ansässig sind, zwischen dem 26. Mai und dem 8. Juni 2021: Online-Erklärung Departements Frist für die Einreichung der Erklärung Departements Nr. 01 bis 19 Mittwoch, 26. Mai 2021 Departements Nr. 20 bis 54 Dienstag, 1. Juni 2021 Departements Nr. 55 bis 974/976 Dienstag, 8. Juni 2021 Die Abgabe einer Online-Steuererklärung im Internet Die Steuererklärung in Papierform muss bis spätestens (www.impots.gouv.fr) ist grundsätzlich Pflicht. 20. Mai 2021 eingereicht werden. Nur Steuerpflichtige, die an ihrem Hauptwohnsitz keinen Internetzugang haben, sind davon befreit. 6 Sonderausgabe Einkommensteuer
Erklärungspflichten für in Frankreich nicht steueransässige Personen Sie haben im Jahr 2020 in Frankreich gearbeitet bzw. Ein- Diese Erklärung befreit den Mitarbeiter bzw. Geschäfts- künfte aus Frankreich bezogen, Ihr steuerlicher Wohn- führer jedoch nur dann von jeglicher eigener Erklärung sitz blieb während dieser Zeit aber weiterhin in Ihrem in Frankreich, wenn seine für die Tätigkeit in Frankreich Heimatland bestehen. eingenommene steuerpflichtige Vergütung jene Gren- ze nicht überschreitet, ab der der 20 %-Steuersatz gilt Grundsätzlich müssen für Einkünfte aus Tätigkeiten, (Grenze für das Jahr 2020: ca. 48.300 €) und wenn er die in Frankreich ausgeübt wurden, in Frankreich keine anderen quellensteuerpflichtigen Einkünfte hat. Steuern entrichtet werden. Sind diese beiden Voraussetzungen nicht kumulativ er- Gehalt, das an einen im Ausland steueransässigen Ar- füllt – dies ist in der Praxis insbesondere der Fall, wenn beitnehmer für seine in Frankreich ausgeübte Tätigkeit die jährliche Vergütung aus französischen Quellen gezahlt wird, unterliegt der Quellensteuer nach Artikel 48.300 € übersteigt –, muss bei den französischen Steu- 182 A des französischen Steuergesetzbuchs (Code Géné- erbehörden eine Erklärung abgegeben werden. ral des Impôts). Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Sitz des Arbeitgebers in Frankreich oder im Ausland be- Darüber hinaus müssen auch Nichtansässige eine findet. Die gleichen Regeln gelten für Vergütungen aus- Steuererklärung in Frankreich abgeben,… ländischer Geschäftsführer französischer Unternehmen. …wenn sie im Jahr 2020 insbesondere Einkünfte aus Der Arbeitgeber bzw. (bei Geschäftsführertätigkeit) die französischen Wertpapieren, Einkünfte aus in Frankreich Gesellschaft nimmt monatlich einen Quellensteuerab- gelegenen landwirtschaftlichen, industriellen oder ge- zug vor und führt die so einbehaltene Quellensteuer werblichen Betrieben oder Einkünfte aus in Frankreich vierteljährlich an das Finanzamt in Frankreich ab. Gleich- ausgeübter selbständiger Tätigkeit bezogen haben. Die zeitig reicht der Arbeitgeber bzw. die Gesellschaft eine gleiche Erklärungspflicht gilt bei Einkünften aus Vermie- entsprechende Quellensteuererklärung ein. tung und Verpachtung von französischen Immobilien bzw. Grundstücken: Über dieses spezielle Thema hatten wir bereits zu Beginn der Woche informiert. Abgabefrist der Steuererklärung für Nichtansässige: 20. Mai 2021 Sonderausgabe Einkommensteuer 7
Sie sind ausländischer Steuerbürger und besitzen eine oder mehrere Immobilien in Frankreich Besteuerung des Immobilienbesitzes Steuer in Höhe von 3 % für Immobilien, die sich im Eigentum einer juristischen Person befinden. Unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie in Frankreich direkt oder über eine Gesellschaft besitzen, sind Sie als Französische und auch ausländische juristische Perso- ausländischer Steuerbürger in Frankreich steuerpflichtig nen mit Anlagevermögen in französischen Immobilien und müssen aufgrund der Lage der Immobilie auf fran- haben jährlich eine Steuererklärung mit einem Antrag zösischem Territorium eine Reihe von Erklärungen abge- auf Steuerbefreiung abzugeben. Andernfalls wird eine ben. 3%ige Steuer auf den Marktwert der Immobilie berech- net und erhoben. Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Ab diesem Jahr ist eine Erklärung auf elektronischem Weg verpflichtend. Wenn Sie Ihre Immobilie in Frankreich saisonal oder dauerhaft vermieten, sind die Einkünfte aus Vermietung Abgabefrist: 15. Mai 2021 in Frankreich zu erklären und zu versteuern. In Abhän- gigkeit von der Höhe der jährlichen Einkünfte oder der Art der Vermietung (z. B. Vermietung einer möblierten Wohnung) können Sonderregelungen Anwendung fin- den. Zudem sind Sozialabgaben zu zahlen. Abgabefrist: 20. Mai 2021 8 Sonderausgabe Einkommensteuer
Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung Grund- und Wohnsteuer und Verpachtung Diese Steuern sind von den Bewohnern der Räumlich- Aufgrund des Gesamtwertes Ihres Immobilienvermö- keiten (Wohnsteuer – „Taxe d‘Habitation“) und von den gens unterliegen Sie möglicherweise der Vermögens- Eigentümern (Grundsteuer – „Taxe Foncière“) an die je- steuer. weilige Gemeinde zu zahlen. Die Vermögenssteuer auf Immobilien (Impôt sur la Keine Erklärungspflicht für diese Steuern Fortune Immobilière « IFI ») wird von Personen geschul- det, die zum 1. Januar alleine oder gemeinsam mit ihrem Partner und ihren minderjährigen Kindern ein Immobili- envermögen im Wert von mindestens 1.300.000 € ha- ben. Nicht in Frankreich steueransässige Personen sind nur hinsichtlich ihrer in Frankreich gelegenen Immobilien steuerpflichtig. Die Bemessungsgrundlage entspricht dem Verkehrswert zum 1. Januar eines jeden Jahres. Be- stimmte Kosten sind abzugsfähig. Abgabefrist: 20. Mai 2021 Sonderausgabe Einkommensteuer 9
Deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei Cabinet d’Avocats Franco-Allemand Sarreguemines Unternehmen grenzüberschreitend begleiten Paris Baden-Baden Mon avocat d’affaires outre-Rhin Strasbourg Bordeaux Die Autoren dieser Ausgabe Anne-Lise Lamy DJCE Avocat au Barreau de Strasbourg lamy@rechtsanwalt.fr T +33 (0) 3 88 45 65 45 An fünf Standorten in Deutschland und Frankreich Laura Rejano DJCE Strasbourg Avocat au Barreau de Paris 16 rue de Reims Rechtsanwältin F-67000 Strasbourg rejano@rechtsanwalt.fr T +33 (0) 3 88 45 65 45 T +49 (0) 7221 30 23 70 strasbourg@rechtsanwalt.fr Paris 4 rue Paul Baudry F-75008 Paris T +33 (0) 1 53 93 82 90 paris@rechtsanwalt.fr Baden-Baden Schützenstraße 7 D-76530 Baden-Baden T +49 (0) 7221 3 02 37 0 baden@rechtsanwalt.fr Bordeaux 48 cours d’Alsace et Lorraine F-33000 Bordeaux T +33 (0) 5 56 28 38 07 bordeaux@rechtsanwalt.fr Sarreguemines 50, rue de Grosbliederstroff F-57200 Sarreguemines T +33 (0) 3 87 02 99 87 sarreguemines@rechtsanwalt.fr Der Übermittlung dieses Magazins liegt kein rechtsgeschäftlicher Wille zugrunde. Der Inhalt stellt weder ein Gutachten noch eine individuelle Beratungs- leistung dar. Wir übernehmen dafür gegenüber Dritten keine Haftung. Fotos: Alexander Fischer, Thomas Raffler, Shutterstock, Depositphotos Sonderausgabe Einkommensteuer Mai 2021 www.rechtsanwalt.fr
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