HYGIENEKONZEPT DES EV DUISBURG - TRAININGS UND SPIELBETRIEB AUF GRUNDLAGE DER VERORDNUNGEN DES DEUTSCHEN EISHOCKEY BUNDES
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HYGIENEKONZEPT DES EV DUISBURG TRAININGS UND SPIELBETRIEB AUF GRUNDLAGE DER VERORDNUNGEN DES DEUTSCHEN EISHOCKEY BUNDES Nachfolgende Eishallenspezifische Ergänzungen zum Hygienekonzept des Deutscher Eishockey-Bund e.V. vom 23.07.2020 (Anlage)
HYGIENEKONZEPT DES EV TEAMSPORT DUISBURG TRAININGS UND SPIELBETRIEB AUF GRUNDLAGE DER VERORDNUNGEN DES DEUTSCHEN EISHOCKEY Bei sportlicher Betätigung schüttet BUNDES STAND 24.11.2021 der Körper Adrenalin aus. Dabei handelt es sich um das 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Ablauf Trainingsbetrieb körpereigene Stresshormon, das 3. Ablauf Spielbetrieb früher dazu diente, die Flucht zu 4. Beteiligte Personen und Standorte 5. Bestimmungen für die Zuschauer ermöglichen. Durch die vermehrte 6. Bestimmungen für die Zuschauer Freisetzung von Adrenalin steigt Seniorenmannschaft die Anzahl der Immunzellen im Blut an. Bereits nach wenigen Sekunden sportlicher Betätigung vermehren sich natürliche Killerzellen. Dabei handelt es sich um wichtige Helfer, die virusinfizierte Zellen bekämpfen. 1
1. Allgemeine Bestimmungen 1. Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung —– CoronaSchVO) vom 24. November 2021 2. Alle SportlerInnen, am Spiel Beteiligte sowie ZuschauerInnen müssen im Vorfeld durch die beteiligten Vereine über das Konzept aufgeklärt werden und dieses konsequent befolgen! 3. Mannschaften im Trainings- und Spielbetrieb Grundsätzlich gilt für den Sport die 2-G-Regelung! Ab dem 16. Lebensjahr gilt somit die 2-G-Regel für die Jugendlichen Folgende Ausnahmen von der 2G-Regel werden definiert. Hier gilt die 3G-Regel: a. Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (16. Geburtstag) sind von der 2-G-Regel ausgenommen. c. ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen. Die Durchführung der Testung der Trainer, Betreuer und Spieler können von den zertifizierten Mitarbeitern im Verein überwacht werden. 4. Zeigt ein Sportler Symptome oder fühlt sich krank ist der Trainer berechtigt den Sportler umgehend vom Training auszuschließen und den Pandemiebeauftragten zu informieren. Ihm ist es untersagt am Spielbetrieb teilzunehmen. Sollten Sportler eine chronische oder jahreszeitübliche Krankheit (z. Bsp. Heuschnupfen) haben, ist ein Schreiben, das dies bestätigt an den zuständigen Betreuer zu übergeben der dies mitführt. Eigenattest zu chronischen oder jahreszeitlich üblichen Erkrankungen reicht hier nicht aus, ein ärztliches Attest ist zwingend. 5. Die Spieler haben in einer kleinen Sporttasche ein frisch gewaschenes Handtuch, Hygieneartikel, sowie einen Einweg-Plastikbeutel zur Wiedermitnahme des gebrauchten Duschhandtuches mitzubringen. Hygieneartikel dürfen nicht untereinander getauscht oder geliehen werden. 6. Jeder Spieler benutzt seine eigenen Getränke/Flaschen und Snack. 7. Fahrgemeinschaften sollten vermieden werden. 8. Jeder Spieler sollte die Corona-App auf seinem Smartphone installiert haben. 2
9. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 müssen auch die Verantwortlichen beider Vereine umgehend informiert werden. 10. Die allgemeinen Verhaltensregeln bitte auch in der Eishalle beachten (Abstand halten/ Hände waschen und desinfizieren/ Mund-Nasen-Bedeckung tragen/ keine Gruppenbildung/ in Taschentuch oder Armbeuge niesen) 11. Sitzungen und Versammlungen des Vereins (ohne geselligen Charakter!) dürfen unter der 3-G-Regel durchgeführt werden. 2. Ablauf Trainingsbetrieb 1. Einlass 30 Minuten vor Trainingsbeginn (ohne Eltern) 2. Eine Maskenpflicht besteht nicht aufgrund §3 (2)-15 der Verordnung. „bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen für bis zu 20 Teilnehmende in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Eltern-Kind-Angeboten“ 3. Jede Mannschaft hat ihre eigene Umkleide. 4. Mindestens medizinischer Mund- Nasen- Schutz muss nicht bei der sportlichen Aktivität getragen werden 5. Jeder Spieler muss eine eigene Trinkflasche mithaben und die Ausrüstung muss vollständig sein, da sie nicht untereinander getauscht werden dürfen. • Trainingstrikots sind vorhanden und werden vor Ort beim ersten Training ausgegeben. Nach den Einheiten sollen diese bitte von jedem persönlich zuhause gewaschen werden. 3
3. Ablauf Spielbetrieb 1. Die Spieler beider Mannschaften treffen sich 90 Minuten vor Spielbeginn vor der Eishalle, der Eingangsbereich ist dabei immer freizuhalten. 2. Während der Wartezeit ist immer die Abstandsregel zu beachten. 3. Die Mannschafen treffen sich im Bereich des Parkplatzes jeweils separat. Der Parkplatz ist ausreichend groß. 4. Der Verantwortliche der Gastmannschaft übergibt dem Verantwortlichen der Füchse bei Eintritt in die Halle die vollständige Mannschaftsliste von dem jeweiligen Verband (EHV oder DEB) mit allen Namen der Spieler und Offiziellen inkl. Prüfung der 2G Regeln. Die Kabinen werden den Spielern nach entsprechender Größe zugeteilt, damit der Abstand in der Kabine eingehalten wird. Es stehen genügend Kabinen zur Verfügung. 5. Die Spieler haben in der Eishalle keinen Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund §3 (2)-15 zu tragen, ausgenommen bei der sportlichen Aktivität und bei den Wegen zur und von der Eisfläche. 6. Bei der Off-Ice-Aufwärmung wird das Gebäude durch die jeweiligen Türen verlassen, wie es betreten wurde. Die Off-Ice-Aufwärmung muss getrennt voneinander durchgeführt werden. Ausreichende Freiflächen befinden sich außerhalb. 7. Sollte die Off-Ice-Aufwärmung witterungsbedingt nicht draußen stattfinden können, so nutzt die Heimmannschaft den Tribünenbereich des Stehblocks, die Gastmannschaft den Bereich auf der gegenüberliegenden Seite(Sitzplatzblock). 8. Die Gastmannschaft nutzt zum Betreten und Verlassen der Eisfläche immer die Bandentür im Bereich der Gästebank (Eisflächenmitte), die Heimmannschaft nutzt immer die Tür im Bereich der Spieler (Heim). Diese Regelung gilt immer, d.h. vor dem Spiel, in den Drittelpausen und nach dem Spiel. 9. Die On-Ice-Aufwärmung beider Mannschaften erfolgt in der dem Team zugewiesenen Hälfte der Eisfläche. (Gastmannschaft die Hälfte unterhalb der Spieluhr, Heimmannschaft gegenüberliegende Seite) 10. Die Spielerbänke verfügen über eine ausreichende räumliche Trennung. Für die Teamoffiziellen, mit Ausnahme der Trainer und Betreuer, besteht an der Spielerbank die Pflicht, stets eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 4
11. Die Spieler sollen sich nicht abklatschen, in den Arm nehmen oder gemeinsam jubeln. Das gilt auch nach einem erzielten Tor. 12. Nach Spielende verlassen die Mannschaften umgehend die Eisfläche, eine Verabschiedung mit dem gegnerischen Team findet nicht statt. 13. Beim Duschen ist darauf zu achten, dass sich nur die maximale Anzahl an Spielern gleichzeitig im Duschraum aufhält, die Anzahl der Duschen ist in der Kabine klar gekennzeichnet ggf. ist auf das Duschen zu verzichten. 14. Nach dem Umziehen sollen die Spieler unverzüglich die Eishalle verlassen. 4. Beteiligte Personen und Standorte während des Spiels Heimmannschaft = max. 22 Spieler Gastmannschaft = max. 22 Spieler Auf dem Eis befindlich je Mannschaft 5 Spieler + Torhüter. Trainer je Mannschaft = 1- 2 Personen Betreuer/Türöffner der Wechselzone je Mannschaft: 2 Personen Schiedsrichter = 2 - 3 Personen (Unterschiede in den Altersklassen) Arzt oder Sanitäter = 1 Person (Standort unabhängig, Kontakt nur im Notfall) Zeitnahme = 3 Personen Die Zeitnahme befindet sich gegenüber der Spielerbänke und ist durch die Plexiglasbande abgeschirmt. Dort befinden sich in der Regel Sprecher/ Zeitnehmer und Berichtsführer Strafbank = 2 Personen Eine Person je Eishälfte Generell tragen bis auf Spieler und Trainer alle Beteiligten eine Maske. Wie in der DEB-Vorlage „Hygienekonzept Deutscher Eishockey-Bund e.V. 2020_07_23.pdf“ beschreiben. Das Bild ist aus der Duisburger Eissporthalle, die Anordnung ist identisch mit der Eishalle Wesel. 5
5. Bestimmungen für die Zuschauer Nachwuchsspiele und Training 1. Die maximale Personenzahl liegt bei unter 100 Personen. Wir rechnen mit ca. 50 Personen. 2. Jeder Zuschauer muss vor dem Betreten der Halle einen Nachweis der 2G Regeln vorweisen. Bei den Spielen wird dies über einen Ordner beim Einlass geprüft. 3. Der Nachweis der 2G Regeln der Zuschauer im Trainingsbetrieb (nur Eltern) werden stichprobenartig kontrolliert. 4. Der Stadionsprecher weißt die Zuschauer auf die aktuellen Regelungen hin. 5. Auf der Tribüne ist die Einhaltung der Abstandsregelung zu beachten. 6. Im gesamten Gebäude (Eishalle und Foyer) ist in der Bewegung eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Am Platz darf die Maske abgenommen werden. 7. Der Eintritt in die Halle ist erst ab 30 Minuten vor Spielbeginn möglich, nach Beendigung des Spiels ist die Halle unverzüglich zu verlassen. Eine Kontaktaufnahme unmittelbar nach dem Spiel mit den Spielern ist nicht möglich. 8. Der Aufenthalt im Eingangsbereich ist zu jeder Zeit untersagt. 9. Verkauf von Speisen und Getränke im Eingangsbereich durch den Nachwuchs - Essen und Trinken darf am Platz auf der Tribüne verzehrten werden. - Es ist nur Einweggeschirr zu verwenden. - Der Konsum leicht alkoholischer Getränke ist erlaubt (Bier) 6
6. Bestimmungen für die Zuschauer Seniorenmannschaft 1. Laut aktueller Verordnung, liegt keine Zuschauerbegrenzung vor. Wir rechnen mit ca. 800 Zuschauern. 2. Jeder Zuschauer muss vor dem Betreten der Halle einen Nachweis der 2G Regeln vorweisen. Ab dem 26.11.2021 soll die CovPassCheck-App zusätzlich genutzt werden. Bei Dauerkarten Besitzern haben wir eine 1G Prüfung bei Übergabe der Karte durchgeführt. Die Karte ist auch nicht übertragbar. 3. Der Stadionsprecher weißt die Zuschauer auf die aktuellen Regelungen hin. 4. Auf der Tribüne ist die Einhaltung der Abstandsregelung gemäß Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO NRW I. Punkt.2 „Möglichst 1,5 Meter Abstand zu fremden Personen einhalten!“ zu beachten. Ein unterschreiten der 1,5 m ist durch Einhaltung der 2G Regelung gegeben. 5. Ordner in der Halle sorgen für die Durchsetzung der Regelungen und leiten den Zuschauerstrom vor und in der Halle. Im gesamten Gebäude (Eishalle und Foyer) ist in der Bewegung eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Am Platz darf die Maske abgenommen werden. 6. Verkauf von Speisen und Getränke in der Pistenbar durch den Betreiber der Halle - Zum Essen und Trinken darf die Maske am Platz auf der Tribüne abgenommen werden. - Es ist nur Einweggeschirr zu verwenden. - Der Konsum leicht alkoholischer Getränke ist erlaubt (Bier) 7. Der Eintritt in die Halle ist erst ab 60 Minuten vor Spielbeginn möglich, nach Beendigung des Spiels ist die Halle unverzüglich zu verlassen. Eine Kontaktaufnahme unmittelbar nach dem Spiel mit den Spielern ist nicht möglich. Duisburg, den 24. November. 2021 Eissport-Verein Duisburg e. V. 7
Zu 2 und 3. Seite 17 des Hygienekonzept Deutscher Eishockey-Bund e.V. 2020_07_23.pdf ANLAGEN Hygienekonzept Deutscher Eishockey-Bund e.V. 2020_07_23.PDF 96 Seiten Hallenübersicht 1 Seiten 8
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