Covid19: Hygienekonzept und Schutzmaßnahmen der Bertelsmann Repräsentanz Unter den Linden

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Covid19:
Hygienekonzept und Schutzmaßnahmen der Bertelsmann
Repräsentanz Unter den Linden 1
Inhalt:
1.   Allgemeine Maßnahmen in UdL1

2.   Veranstaltungsbedingte Maßnahmen in UdL1

3.   Maßnahmen der veranstaltungsrelevanten Dienstleistungsunternehmen in UdL1

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1. Allgemeine Maßnahmen in UdL1
Alle Bertelsmann-Mitarbeiter(innen) verpflichten sich vor Arbeitsantritt Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen.

Bei Auffälligkeiten – wie zum Beispiel trockenem Husten, Luftnot, Fieber über 38 Grad Celsius – gehen die Mitarbeiter(innen) auf keinen Fall zur Arbeit,
sondern halten telefonische Rücksprache mit ihrem Hausarzt. Anschließend informieren sie ihren jeweiligen Vorgesetzten, um das weitere Vorgehen
abzustimmen.

Wenn Mitarbeiter:innen während der Arbeit stärkere Symptome bekommen, melden sie sich bei ihrer Vorgesetzten telefonisch oder per Mail ab und gehen
sofort nach Hause – und rufen von dort den Hausarzt oder das Gesundheitsamt an. Falls sich der Verdacht bestätigen sollte, dass Mitarbeiter(innen) sich mit
der hochansteckenden Krankheit (Corona) infiziert haben, informieren sie unverzüglich Ihre Vorgesetzte.

Auf nicht-kontaktfreie Begrüßungsrituale wird verzichtet.

In den zur Verfügung stehenden Büroflächen im Gebäude halten sich dauerhaft ein:e Mitarbeiter:in pro Raum und Arbeitsplatz auf. In Büroräumen, in denen
sich mehr als eine Person aufhält, müssen der Mindestabstand zwischen den Arbeitsplätzen von 1,5 m eingehalten und Mund-Nasen-Masken getragen
werden. Des Weiteren sind Plexiglasschutzwände zwischen den Arbeitsplätzen aufzustellen.

Außerhalb des eigenen Büros, auf den Fluren des Gebäudes besteht eine generelle Tragepflicht der Mund-Nasen-Maske.

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1. Allgemeine Maßnahmen in UdL1
Eingangsbereich:
• Aufsteller mit zweisprachigen Hinweisen zur Abstandseinhaltung, Maskenpflicht (medizinische OP-Masken oder FFP2-Masken), Hygienemaßnahmen
• Ausstattung des Empfangs mit einem Plexiglasschutz
• Bereithalten von Masken und Hand-Desinfektionsmittel
• Information über 2G/3G

Foyer-Bereich der einzelnen Konferenzzonen:
• Aufsteller mit zweisprachigen Hinweisen zur Abstandseinhaltung, Maskenpflicht, Hygienemaßnahmen, Information über 2G/3G

WC-Bereich:
• zweisprachige Hinweise zur richtigen Handhygiene
• ausreichend Hand-Desinfektionsmittel

Lift:
• Die Personenlifte sind möglichst einzeln zu benutzen, es besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske, eine dementsprechende Beschilderung an den Liften
  ist vorgesehen

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2. Veranstaltungsbedingte Maßnahmen in UdL1
In der Zeit von 06:00 bis 24:00 Uhr besteht die Möglichkeit, Veranstaltungen mit Ausgabe von Speisen und/oder Getränken in UdL1 durchzuführen.

Dabei ist zu beachten: Die zugelassene Gästezahl einer Veranstaltung richtet sich nach der vom Berliner Senat vorgegebenen Gesamtpersonenzahl für
Veranstaltungen sowie den räumlichen Möglichkeiten in Unter den Linden 1. Somit ist die maximale Personenzahl pro Veranstaltung in den entsprechenden
Räumlichkeiten mit dem zu beachtenden 1,5 Meter Mindestabstand von Personen untereinander auf aktuell 50 (3G) oder 100 (2G) in unseren Innenräumen
beschränkt.
Ab 01. November gibt es die Möglichkeit, 2G oder 3G-Veranstaltungen in UdL 1 durchzuführen.
Je nachdem, ob an dem jeweiligen Tag 2G oder 3G-Veranstaltungen stattfinden, sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen, um an Veranstaltungen
in der Repräsentanz teilnehmen zu können (siehe Seite 7).
Die jeweiligen Veranstalter:innen verpflichten sich, die geltenden Hygienebestimmungen einzuhalten.
Jeder Gast bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Formular zur Anwesenheitsdokumentation, das unmittelbar nach dem Eintreffen in der Repräsentanz
ausgefüllt werden muss, dass er/sie keine Symptome aufweist, die auf eine Covid-19-Infektion hinweisen und dass er/sie die geltenden Infektionsschutz-
verordnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin anerkennt.
Die geltenden Quarantänevorschriften sind einzuhalten.

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2. Veranstaltungsbedingte Maßnahmen in UdL1
Eingangsbereich/öffentliche Bereiche:
• Auslegen des Formulars zur Anwesenheitsdokumentation zur Nachverfolgung von potenziellen Infektionsketten (Aufbewahrungspflicht 2 Wochen)
• Mobile Akkreditierungs-Counter im Eingangsbereich werden so aufgebaut, dass Gästestaus verhindert werden
• Alternativ wird der Foyer-Bereich im Erdgeschoss oberhalb der Haupttreppe mit Wegeleitsystem angeboten, um die Fläche für mehrere gleichzeitig
  ankommende Personen zu entzerren
• Hand-Desinfektionsmittel-Spender direkt am Haupteingang, am Empfang sind bei Bedarf Ersatzmasken hinterlegt
• Veranstalter(innen) und Gäste des Hauses verpflichten sich zum Tragen einer Maske außerhalb ihres fest eingenommenen Platzes im
  Veranstaltungsraum, eine Ausnahme stellt das Zusichnehmen von Speisen und Getränken im zur Veranstaltung gehörigen Cateringbereich unter
  Einhaltung des Abstandsgebots dar. Diese Regel gilt nicht bei 2G Veranstaltungen.

Veranstaltungsbereich:
• Aufsetzen neuer Möblierungsrichtlinien in Anpassung zur Mindestabstandsregelung von mind. 1,5 Meter zwischen den Personen bei 3G Veranstaltungen
• Bei größeren Gästezahlen besteht die Option, eine eingeschränkte räumliche Situation durch Videoübertragung in einen benachbarte Veranstaltungsraum
  zu entzerren
• Die Pausenzeiten der jeweiligen Veranstaltungen werden so gesetzt, dass maximal eine Veranstaltung pro Etage das zugeordnete Areal nutzen kann

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2. Veranstaltungsbedingte Maßnahmen in UdL1
Es gibt ab 01.November 2021 die Möglichkeit, in UdL 1 Veranstaltungen im 3G-Modus oder im 2G-Modus durchzuführen. Am jeweiligen Tag findet
entweder nur 3G oder nur 2G statt, eine Vermischung beider Veranstaltungsformen ist nicht zulässig. Die Information, an welchem Tag 3G und 2G-
Regeln gelten, erfolgt über die Veranstaltungskoordination in Unter den Linden 1.

3G Veranstaltungen
• Alle an Veranstaltungen teilnehmenden Person müssen entweder getestet (Antigen Schnelltest mit Zertifikat, nicht älter als 24 Stunden), genesen
  (innerhalb eines halben Jahres nach einer Covid-19 Infektion mit digital verifizierbarem Nachweis) oder nachweislich vollständig geimpft sein (je
  nach Impfstoff ab dem achten bzw. fünfzehnten Tag nach der Impfung).
• Der Nachweis über Testung, Genesung oder Impfung ist beim Betreten der Repräsentanz vorzuweisen.
• Die Einhaltung geltender Hygieneregeln (Handhygiene, Hust-und Niesetikette) sowie das Tragen einer geeigneten Maske, außer am fest
  eingenommenen Platz und das Wahren des Abstands von 1,50 Meter zur nächsten Person ist verpflichtend einzuhalten
• Der Veranstalter ist verpflichtet, bei einer Teilnehmerzahl von 20 oder mehr zeitgleich anwesenden Personen vorab ein veranstaltungsspezifisches
  Hygienekonzept zu erstellen, das auf behördliche Anordnung vorzulegen ist.
• Geeignete Maßnahmen zur Besucherlenkung sind zu ergreifen, wenn Engpässe oder Wartschlangen zu erwarten sind (z.B. Einbahnsysteme,
  Entzerrung von Wartschlangen z.B. durch Buffets an verschiedenen Stellen)
• Die Möblierung wird so aufgebaut, dass jederzeit ein Abstand von 1,50 Meter zur nächsten Person einzuhalten ist.

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2. Veranstaltungsbedingte Maßnahmen in UdL1

    2G Veranstaltungen
    • Alle an Veranstaltungen teilnehmenden Person müssen den 2G-Status erfüllen, also entweder genesen (innerhalb eines halben Jahres nach einer
      Covid-19 Infektion mit digital verifizierbarem Nachweis) oder nachweislich vollständig geimpft sein (je nach Impfstoff ab dem achten bzw. fünfzehnten
      Tag nach der Impfung mit digital verifizierbarem Nachweis).
    • Der Nachweis über die Impfung bzw. Genesung muss beim Eintreffen in der Repräsentanz durch den Veranstalter digital mit geeigneten technischen
      Geräten (Handy, Tablet) des Veranstalters geprüft werden.
    • Personen, die keinen digital verifizierbaren Nachweis bei sich führen, sind von Veranstaltungen in der Repräsentanz ausgeschlossen.
    • Bei 2G-Veranstaltungen entfallen die Maskenpflicht, das Einhalten des Mindestabstands und die Zuweisung fester Plätze im Veranstaltungsraum
    • Personal externer Gewerke und Personal des Caterers muss den 2G-Status erfüllen
    • Der Veranstalter ist verpflichtet, bei einer Teilnehmerzahl von 20 oder mehr zeitgleich anwesenden Personen vorab ein veranstaltungsspezifisches
      Hygienekonzept zu erstellen, das auf behördliche Anordnung vorzulegen ist.

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3. Maßnahmen der veranstaltungsrelevanten Dienstleistungsunternehmen für UdL1
Mitarbeiter:innen der veranstaltungsrelevanten Dienstleistungsunternehmen für UdL1 verpflichten sich vor Arbeitsantritt Ihren Gesundheitszustand zu
überprüfen.

Bei Auffälligkeiten – wie zum Beispiel trockenem Husten, Luftnot, Fieber über 38 Grad Celsius – gehen die Mitarbeiter:innen auf keinen Fall zur Arbeit,
sondern halten telefonische Rücksprache mit Ihrem Hausarzt. Anschließend informieren sie ihre jeweiligen Vorgesetzten, um das weitere Vorgehen
abzustimmen.

Wenn Mitarbeiter:innen während der Arbeit stärkere Symptome bekommen, melden sie sich bei ihren Vorgesetzten telefonisch oder per Mail ab und gehen
sofort nach Hause – und rufen von dort den Hausarzt oder das Gesundheitsamt an. Falls sich der Verdacht bestätigen sollte, dass Mitarbeiter:innen sich mit
der hochansteckenden Krankheit (Corona) infiziert haben, informieren sie unverzüglich Ihre Vorgesetzten.

Des Weiteren verpflichten sie sich, die aktuellen Hygieneregeln einzuhalten und besonders auf eine regelmäßige Handreinigung zu achten.

Die Aufenthaltsbereiche sind so einzurichten, dass die Hygiene- und Abstandsbestimmungen eingehalten werden können. In kleineren Räumen oder Büros
hält sich max. ein:e Mitarbeiter:in auf. In Räumen mit mehr als einer Person, in denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann,
müssen Masken getragen werden.

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3. Maßnahmen der veranstaltungsrelevanten Dienstleistungsunternehmen für UdL1
                                 • Die Haustechniker tragen innerhalb des Gebäudes Masken und gegebenenfalls respektive tätigkeitsabhängig Einweg-
                                   Handschuhe, wenn sie mit Gästen oder dem Team UdL1 vor Ort kommunizieren
                                 • Gleiches gilt für den Kontakt mit Drittunternehmern im Haus, hierbei ist darauf zu achten, dass auch jene Mitarbeiter:innen
(Haustechnik)
                                   sich an die Abstands- und Hygienevorschriften des Hauses halten
                                 • RGM/Gegenbauer hat diesen Drittunternehmern gegenüber seiner Aufsichtspflicht im Gebäude lückenlos nachzukommen
                                 • Besonderes Augenmerk ist auf die Reinigung zu legen, Personalbedarf und Arbeitszeit werden diesbezüglich angepasst
                                 • Zusätzliche Reinigungsrundgänge im Haus mit besonderer Beachtung von WC-Bereich, Lift, Treppengeländer, Klinken und
                                   Schalter der veranstaltungsrelevanten Räumlichkeiten
                                 • Reinigung des benötigten Hausmobiliars vor und nach einer Veranstaltung

                                 • Diensthabende Sicherheitsmitarbeiter:innen sind mit Maske und gegebenenfalls mit Einweg-Handschuhen ausgestattet, die
                                   Maske ist für Personenkontakte in jeglicher Form zu nutzen
                                 • Ankommende Gäste werden auf die Sicherheits- bzw. Hygienerichtlinien im Haus hingewiesen
 (Sicherheitsdienst)
                                 • Diensthabende Sicherheitsmitarbeiter:innen achten im Foyer-Bereich des Erdgeschosses auf die Einhaltung dieser
                                   Richtlinien

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3. Maßnahmen der veranstaltungsrelevanten Dienstleistungsunternehmen für UdL1
                                 • Arbeitswege, das Erstellen von Dokumenten sowie Ausgaben von Arbeitsmaterialien für Gäste werden unter der
                                   Berücksichtigung der Schutz- und Hygieneregeln in UdL1 umgesetzt
(Empfang)                        • außerhalb des Empfangstresens ist eine Maske zu tragen und bei Bedarf zusätzlich Einweg-Handschuhe zu nutzen

                                 • Alle Event-Technik-Mitarbeiter:innen verpflichten sich die in UdL1 vorgeschriebenen Hygiene-Maßnahmen einzuhalten
                                 • Mitarbeiter:innen tragen in ihren Arbeitsbereichen vor Ort Masken sowie bei Bedarf Einweg-Handschuhe
(Veranstaltungstechnik)
                                 • An Gäste ausgegebene technische Geräte werden vor und nach ihrem Gebrauch desinfiziert
                                 • Bei technischen Einweisungen und Vorbereitungen am Gast ist der Mindestabstand, soweit es die Arbeitsabläufe erlauben,
                                   einzuhalten

11    07.10.2021 · Bertelsmann
3. Maßnahmen der veranstaltungsrelevanten Dienstleistungsunternehmen für UdL1
                                 • Mitarbeiter:innen tragen in ihren Arbeitsbereichen Masken sowie tätigkeitsabhängig Einweg-Handschuhe
                                 • Der Mindestabstand zu Kollegen:innen und Gästen wird, soweit es die Arbeitsabläufe erlauben, eingehalten
                                 • Es werden flexible Pausenzeiten, sodass maximal drei Mitarbeiter:innen gleichzeitig unter Einhaltung der Abstandsreglung
                                   in der Pause sind
(Catering)                       Küchenarbeit:
                                 • Das Betreten der Küche ist ausschließlich Mitarbeiter:innen der Küche gestattet
                                 • Küchenpostenverlegung und abgesteckte Arbeitsbereiche zur Vermeidung von Kreuzungswegen bei der Speiseproduktion
                                 • Festgelegtes Schichtsystem in zwei Schichten mit festen Teams
                                 • Speisezubereitungen ausschließlich für den aktuellen Tag - kein Mise en Place für mehrere Tage
                                 • Reinigungs- und Spülvorgänge werden bei Temperaturen über 60 Grad Celsius durchgeführt
                                 Menü-Service:
                                 • Alle Speisen werden zusätzlich mit Handservietten serviert und sind bis zum Einsetzen am Gast mit Gloschen abgedeckt
                                 • Einmalnutzung von Menükarten für Gäste
                                 Buffet-Service:
                                 • Die Aufbauten werden mit einem Plexiglasschutz versehen, die Speisenausgabe erfolgt ausschließlich über eingewiesenes
                                   Catering Personal
                                 • Menagen werden vor und nach jeder Benutzung desinfiziert und nur auf Wunsch ausgegeben
                                 • Beiwerk wird in abgepackter Form gereicht

12    07.10.2021 · Bertelsmann
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