Sicherer Start ins Arbeitsjahr 2021/2022 - Land Salzburg

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Sicherer Start ins Arbeitsjahr
           2021/2022

Empfehlungen für den Betrieb in Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
(KBBE) ab September 2021 basierend auf der Covid-19-Öffnungsverordnung und dem Erlass
des BMBWF GZ 2021-0.559.836 und der 7. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung.

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Allgemeine Hygiene- und
Präventionsmaßnahmen
Es wird empfohlen, das in jeder Einrichtung bereits vorliegende Hygiene- und
Präventionskonzept in Zusammenarbeit zwischen pädagogischer Leitung und dem
Rechtsträger zu prüfen und notwendige Änderungen aufzunehmen und/oder zu ergänzen.
Die Nennung eines COVID-Beauftragten ist für jede Einrichtung vorzunehmen und im
Präventionskonzept festzuhalten.
Unser gemeinsames Ziel ist es mit der konsequenten Einhaltung entsprechender
Sicherheitsmaßnahmen einen möglichst sicheren Betrieb der KBBE gewährleisten und
Schließungen vermeiden zu können. Offene Einrichtungen stellen das Grundsatzziel dar.

1. Allgemeine Hygieneempfehlungen
Die Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen trägt wesentlich zu einer weiteren
Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie bei. Die grundlegenden Maßnahmen finden Sie
nachstehend zusammengefasst. Wir empfehlen, sie in den Tagesablauf der KBBE als fixen
Bestandteil einzubetten.

Krank? Zuhause bleiben!

Ist aufgrund einer Erkrankung die Teilnahme am Gruppengeschehen nicht möglich, muss das
Kind/das Personal zu Hause bleiben. Dies gilt in jedem Fall bei allen fieberhaften
Erkrankungen.

Hände waschen!

Jede Person soll sich unmittelbar nach Betreten der Einrichtung sowie mehrmals täglich,
insbesondere nach dem Schnäuzen, Niesen und Husten, vor der Zubereitung von Nahrung,
vor dem Essen und nach der Benutzung von Toiletten etc., gründlich mit Wasser und
Flüssigseife die Hände waschen (mind. 30 Sekunden, die Wassertemperatur spielt dabei
keine Rolle). Alternativ ist die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln möglich. Diese
müssen 30 Sekunden einwirken, um wirksam zu sein.

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Auf Atem- und Hustenhygiene achten!

Beim Husten oder Niesen sollen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem
Papiertaschentuch bedeckt werden, Taschentücher sollen sofort entsorgt werden.

Regelmäßiges Lüften!

Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig – auch während des Tages – zu lüften (wenn möglich
Querlüften). Die Festlegung fixer Intervalle für das Lüften (z. B. alle 20 Minuten, jedenfalls 5
Min. pro Stunde) unterstützt die konsequente Umsetzung und senkt die Viruskonzentration
und damit die Wahrscheinlichkeit einer Infektion deutlich.

Einsatz von Luftreinigungsgeräten!

Luftreinigungsgeräte ersetzen weder das Impfen noch das Testen, sie sind eine ergänzende
Maßnahme zum bestehenden Hygienekonzept und sollen vor allem dort eingesetzt werden,
wo ein hinreichendes Lüften nicht möglich ist.

Die Anschaffung von lüftungsunterstützenden Maßnahmen erleichtert die Überprüfung der
Luftqualität. Die Anschaffung dieser Geräte wird vom Land Salzburg subventioniert.

Reinigung!

Oberflächen in gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen bzw. Flächen mit häufigem
Handkontakt unterschiedlicher Personen (z.B.: Türklinken, Lichtschalter…) sollten
regelmäßig     desinfiziert  werden.    Ebenso    wird    die    Verwendung     von
Wischdesinfektionstüchern (statt Sprühdesinfektion) für Möbel in der Einrichtung
empfohlen.

Integration der Maßnahmen in den pädagogischen Alltag!

      Alters- und entwicklungsadäquate Aufklärung über Hygiene (Husten/Niesen etc.)
      Vermeidung von Aufstauungen beim Eintreffen bzw. Abholen der Kinder
      Alternative Begrüßungsrituale anwenden (Hände reichen vermeiden)
      Gruppenwechsel so gering wie möglich halten
      Gestaltung der Eingewöhnungszeit neuer Kinder hinsichtlich geltender
       Hygienerichtlinien reflektieren
      Sorgfalt bei der Jause und zu Mittag; Buffets und gemeinsame Teller vermeiden;
       Tragen einer Maske bei der Vorbereitung des Essens

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2. TESTUNGEN / ZUTRITT ZUR EINRICHTUNG

     2.1 KINDER
         Möglichkeit zur PCR-Lutschtestung in KBBE ab KW 38/39
Um die Sicherheit in Salzburger KBBE zu erhöhen, wurde die Möglichkeit einer freiwilligen
Teilnahme zur Selbsttestung von unter 6-jährigen Kindern geschaffen.
Es wird für jedes Kind für vier Wochen 1 PCR Lutscher-Test pro Woche zur Verfügung gestellt.
Diese Testung obliegt den Erziehungsberechtigten auf freiwilliger Basis.
Für die Teilnahme am ScreeningProgramm ist eine Einverständniserklärung von Seiten der
Erziehungsberechtigten notwendig. Das entsprechende Formular sowie weitere
Informationen zum PCR-Lutschertest folgen mittels einer erneuten Aussendung.

     2.2 PERSONAL
          aktuelle Covid-19-Öffnungsverordnung des BMSGPK
Die Regelungen für das Personal ergeben sich aus der jeweils aktuell geltenden Covid-19-
Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums. Wir informieren regelmäßig auf unserer
Homepage www.salzburg.gv.at/themen/bildung/kinderbetreuung über Anpassungen bzw.
Verlängerungen der geltenden Regelung.

Mit der jüngsten Novelle der Covid-19-Öffnungsverordnung wurden die Regelungen für das
Personal von KBBE an die Regelungen der Schule angeglichen (C-SchVO 2021/22).

Um einen möglichst hohen Schutz zu erreichen, ist in Zukunft – analog der Schulen – ein
Impfnachweis oder ein Testnachweis für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in KBBE
nötig. Wenn kein Impfnachweis erbracht werden kann, ist eine lückenlose Testung
erforderlich.

Das bedeutet, dass für die Arbeit in der KBBE – abweichend von der allgemeinen 3-G-Regel –
ein Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr ab 13. September nur
folgendermaßen erbracht werden kann:

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-   Durch die Covid-19-Impfung
              Ein Impfnachweis gilt als erbracht:
                   sofort ab der Zweitimpfung
                     ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem Impfstoff, bei dem nur
                      eine Impfung vorgesehen ist.
                     sofort ab der Impfung für Genesene
                     bei Vorliegen entsprechender Unterlagen (Genesungsnachweis über
                      eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2
                      oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen
                      überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch
                      bestätigt wurde, oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper
                      nicht älter als 90 Tage)

   -   Durch einen negativen Covid-19-Test
              Folgende Vorgaben zu Tests sind zu beachten:
                  Es ist für jeden Arbeitstag ein lückenloser Testnachweis zu erbringen
                      und die Testergebnisse müssen jederzeit vorgelegt werden können.
                     ein Antigen-Selbsttest Test mit QR-Code gilt für 24h
                     ein Antigen-Test, bei einer dazu befugten Stelle, gilt überall für 48h
                     ein PCR-Test, bei einer dazu befugten Stelle, gilt überall für 72h
                     jedenfalls einmal pro Woche ist ein PCR Test bei einer externen dazu
                      befugten Stelle (z.B.: Apotheke, Teststraße, priv. Anbieter)
                      durchzuführen

Im Eingangsbereich und in den Garderoben der Einrichtungen haben alle Personen ab 12
Jahren durchgängig einen MNS zu tragen (FFP2 wird empfohlen).

Strengere Regelungen wie z.B.: das Tragen einer FFP2 Maske können vom Rechtsträger
festgelegt werden.

       2.3 ALLGEMEINE MASSNAHMEN FÜR DAS BETRETEN DER
           EINRICHTUNGEN

Alle „betriebsfremden“ Personen ab 6 Jahren und einer Aufenthaltsdauer ab 15 Minuten
haben beim Betreten der KBBE einen 3-G-Nachweis vorzuweisen und eine Maske zu tragen.
Diese Personen sind als Kontakte zu dokumentieren.

Wird die Einrichtung nur kurz z.B.: zum Bringen und Abholen von Kindern betreten ist kein 3-
G-Nachweis erforderlich, aber der MNS zu tragen.
Strengere Regelungen können vom Rechtsträger festgelegt werden.
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3. BILDUNGSAMPEL und MASSNAHMEN
Das Land Salzburg orientiert sich weiterhin an der Bildungsampel.

 Bildungsampel                                 Maßnahmen
                             Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen
 GRÜN                        MNS beim Betreten und Verlassen einer Kinderbildungs-
 (gilt immer, wenn            und –betreuungseinrichtung für Erziehungsberechtigte
 nichts Anderes               (FFP2-Maske empfohlen)
 geregelt ist)               Aktivitäten ins Freie verlagern, wenn möglich.
                             3-G-Nachweis und Dokumentation für den Zutritt aller
                              Personen über 12 Jahren ab einer Aufenthaltsdauer von 15
                              Min
                             Personal hat einen Impfnachweis, bzw. lückenlosen
                              Testnachweis zu erbringen (siehe geltende Covid-19-
                              Öffnungsverordnung)

                      zusätzliche Maßnahme über Bildungsampel grün hinaus
 Gelb                     MNS im Eingangsbereich auch für Personal (FFP2-Maske
                             empfohlen)
                          Besuch externer Personen mit einem Nachweis geringer
                             epidemiologischer Gefahr (3-G-Regel) möglich
                          Gruppenöffnungen nach Möglichkeit vermeiden und fixe
                             Gruppenzuteilung des Personals forcieren. Sammelgruppen
                             in Randzeiten möglich
                          Regelmäßiges Lüften, Reinigungskonzept
                          Feste und Veranstaltungen sind nur nach Risikoanalyse
                             möglich (die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt
                             aktuell geltenden Bestimmungen der Covid-19-
                             Öffnungsverordnung für Zusammenkünfte sind sinngemäß
                             anzuwenden)

                      zusätzliche Maßnahme über Bildungsampel grün und gelb
 Orange               hinaus, Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen
                          Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe
                          Keine Durchmischung von Gruppen
                          Feste und Feiern ausschließlich im Gruppenverband
                          Empfehlung: Elternabende, Elterngespräche,
                             Besprechungen mit externen Partnern, etc. sollen mittels
                             elektronischer Kommunikation oder telefonisch abgehalten
                             werden

                      Schulkindgruppe:

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  Für alle Schulkinder ab 6 Jahren gilt ein verpflichtendes
                              Tragen des MNS beim Betreten der Einrichtung und
                              außerhalb der Gruppenräume
                       zusätzliche Maßnahme über Bildungsampel grün, gelb und
 Rot                   orange hinaus, Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen
                           Elternabende, Elterngespräche, Besprechungen mit
                              externen Partnern, etc. sind mittels elektronischer
                              Kommunikation oder telefonisch abzuhalten
                           Angebote mit externen Partnern entfallen

                       Schulkindgruppe:
                           Ab 12 Jahren ist auch im Gruppenraum das Tragen eines
                             MNS verpflichtend

4. HYGIENE- UND PRÄVENTIONSKONZEPT

Die Kindergartenleitung erstellt bzw. ergänzt gemeinsam mit dem Rechtsträger das
einrichtungsspezifische Schutz- und Präventionskonzept und ernennt einen COVID-
Beauftragten.
Dabei sind sowohl die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit COVID-19
sowie allgemein gültige Schutz- und Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen.

   4.1. VORLAGE FÜR DIE ERSTELLUNG EINES COVID-19
        HYGIENE- UND PRÄVENTIONSKONZEPTS

Ist auf der Homepage des Landes Salzburg unter folgenden Link zu finden:
Hygiene-undPraeventionskonzept.pdf (salzburg.gv.at)

Das einrichtungsspezifische Hygiene- und Präventionskonzept ist allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit bei der Bildungsdirektion Oberösterreich und die
Möglichkeit Verwendung von Teilen des Öberösterreichischen Leitfadens.
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