HYGIENEKONZEPT Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Bremerhaven

Die Seite wird erstellt Harald Klaus
 
WEITER LESEN
HYGIENEKONZEPT Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Bremerhaven
Evangelisch-reformierte
Kirchengemeinde Bremerhaven

        HYGIENEKONZEPT
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven

INHALT

Vorbemerkungen ....................................................................................................................... 2
1. Der Rahmen ............................................................................................................................ 3
   1. Die Orte............................................................................................................................... 3
   2. Vorbereitungen................................................................................................................... 3
2. Der Gottesdienst .................................................................................................................... 4
   1. Ankommen ......................................................................................................................... 5
   2. Die Feier .............................................................................................................................. 5
   3. Abschluss ............................................................................................................................ 6
   4. Freiluftgottesdienst ............................................................................................................ 6
3. Das Gemeindebüro................................................................................................................. 6
   1. Der Zugang .......................................................................................................................... 6
   2. Im Gemeindebüro ............................................................................................................... 7
   3. Nach dem Besuch ............................................................................................................... 7
4. Gemeindegruppen in den Gemeindehäusern........................................................................ 8
   1. Verantwortliche .................................................................................................................. 8
   2. Gruppenräume ................................................................................................................... 8
   3. Gruppengröße .................................................................................................................... 8
   4. Verhaltensregeln ................................................................................................................ 8
Schlussbemerkung...................................................................................................................... 9

S. 1
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven

VORBEMERKUNGEN

Grundlage des folgenden Hygienekonzeptes bildet die Dreiundzwanzigste Verordnung zum
Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Dreiundzwanzigste
Coronaverordnung) vom 15. Dezember 2020 der Freien Hansestadt Bremen (Bundesland
Bremen) in ihrer je gültigen Fassung. Insbesondere der §2 mit seinen Absätzen 2 und 2a bilden
den Rahmen für das kirchliche Handeln der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde
Bremerhaven:
                                           „§ 2
                        Begrenzung der zulässigen Personenanzahl,
                        Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünfte in
geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit bis 100 gleich-zeitig anwesenden
Personen erlaubt, soweit zwischen den Besucherinnen und Besuchern ein Abstand von
mindestens 1,5 Metern eingehalten wird; dies gilt nicht für Personen nach § 1 Absatz 2, die
eine Veranstaltung gemeinsam besuchen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat ein
Schutz- und Hygienekonzept nach § 7 Absatz 1 zu erstellen; bei Veranstaltungen in einem
Betrieb muss ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept nach § 7 Absatz 2 vorliegen. Eine
Namensliste der teilnehmenden Personen zur Kontaktverfolgung nach § 8 ist zu führen. Bei
Veranstaltungen in Innenräumen ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen
(2a) Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in für religiöse Zwecke genutzten
Räumlichkeiten von Religions- und Glaubensgemeinschaften (zum Beispiel Kirchen, Moscheen,
Synagogen) zur Religionsausübung nach Absatz 2 sind beim zuständigen Ordnungsamt
spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, soweit der Veranstalter die Teilnahme nicht auf
zehn Personen begrenzt. Religions- und Glaubensgemeinschaften, die ihre Beziehungen zum
Land Bremen durch Staatsverträge oder staatvertragsähnliche Vereinbarungen geregelt
haben, können für die von ihnen vertretenen Untergliederungen oder Mitgliedsvereine der
Anzeigeverpflichtung nach Satz 1 dadurch nachkommen, dass sie entsprechende regelmäßige
Veranstaltungen zur Religionsausübung pauschal anzeigen und über die Ausgestaltung der
Anzeige für nichtregelmäßige Veranstaltungen mit dem jeweils zuständigen Ordnungsamt
Vereinbarungen treffen. Satz 2 gilt für alle anderen Religions- und Glaubensgemeinschaften
entsprechend.
Den weiteren Rahmen für das hier vorgelegte Hygienekonzept bieten die Handreichungen der
Evangelisch-reformierten     Kirche      (https://www.reformiert.de/hinweise-zur-corona-
pandemie.html ).
Mit dem vorliegenden Hygienekonzept hoffen wir dem Wunsch, gemeinsamen Gottesdienst
feiern zu können, und dem Gesundheitsschutz der Teilnehmenden wie deren
Kontaktpersonen Rechnung zu tragen.

S. 2
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven

1. DER RAHMEN

1. DIE ORTE

A. GEMEINDEHAUS LEHE, LANGE STRASSE 125
Das Gemeindehaus Lehe bietet aufgrund der Möglichkeit, den Kirchsaal mit dem angrenz-
enden „kleinen“ Saal zu verbinden, die größtmögliche Grundfläche. Das heißt, dass dort die
Anzahl der Teilnehmenden am höchsten sein kann.
Für den großen Saal ist die maximale Besucher*innenzahl 35 Personen. Wird der kleine Saal
hinzugenommen erhöht sich die Zahl auf 50 Personen.
Außerdem bietet es mit dem geräumigen Eingangsbereich und den Toiletten und Hand-
waschmöglichkeiten auf der gleichen Ebene im Haus sehr gute Voraussetzungen für die
Durchführung von Gottesdiensten unter den hier vorgegebenen Bedingungen.
Das Außergelände bietet mit den großen zusammenhängenden Rasenflächen optimale
Voraussetzungen für Freiluftgottesdienste.

B. GEMEINDEZENTRUM LEHERHEIDE, HEIDESCHULWEG 9-11
In der Kirche können mit ausreichendem Abstand bis zu 25 Stühle gestellt werden.
Im Eingangsbereich müssen Teilnehmende eine Nase-Mund-Bedeckung tragen, bis sie ihren
Platz eingenommen haben. Im Eingangsbereich wird die Möglichkeit zur Händedesinfektion
zur Verfügung gestellt. Markierungen auf dem Boden weisen auf den Mindestabstand hin.
Sollten mehr Gottesdienstbesucher*innen erwartet werden, kann der Gottesdienst in den
verbundenen Sälen im Gemeindehaus durchgeführt werden. Dort können nach den geltenden
Abstandsregeln 25 Stühle gestellt werden.
Außerdem bietet das Gemeindehaus mit dem geräumigen Eingangsbereich und den Toiletten
und Handwaschmöglichkeiten im Haus sehr gute Voraussetzungen für die Durchführung von
Gottesdiensten unter den hier vorgegebenen Bedingungen.
Im Außerbereich kann die Terrasse mit der angrenzenden Rasenfläche für Freiluftgottes-
dienste genutzt werden.

2. VORBEREITUNGEN

Für jeden Gottesdienst wird ein Team von 2 Personen gebildet. Dem Team gehören an:
Pastor*in und Küsterin. Die Teams erhalten eine Einweisung in die Hygienemaßnahmen. Sie
kommen mindestens 30 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes zusammen, um die
Vorbereitungen zu treffen.
Da der Kirchsaal mit Einzelstühlen ausgestattet ist, können die vorgegebenen Abstände von
1,5 bis 2 Meter zwischen den Sitzplätzen eingehalten werden, ohne „unzulässige“ Sitzplätze
markieren zu müssen.

S. 3
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven

Da Mitglieder eines Hausstandes zusammensitzen können, werden die Mitarbeitenden im
Bedarfsfall weitere Stühle zu den Plätzen bringen, an denen diese Teilnehmenden platziert
werden.
Es werden Sprühflaschen mit Desinfektionsmittel bereitgestellt, um zwischendurch Klinken
und gegebenenfalls Oberflächen in den Sanitärräumen zu desinfizieren.
Das Tragen einer OP-Maskee oder einer Maske der Standards „KN95/N95“ oder „FFP2“
(medizinische Gesichtsmasken) ist gemäß § 3 der 23. Coronaverordnung während des
Aufenthaltes auf den Grundstücken Lange Str. 125 und Heideschulweg 9-11 außerhalb und
innerhalb der Gebäude verpflichtend. §3 Abs. 3 der 23. Coronaverordnung des Landes Bremen
gilt entsprechend.
Auf jeden Platz wird ein Formular gelegt, auf dem die Teilnehmenden Vor- und Nachnamen,
Adresse und/oder Telefonnummer und/oder eine E-Mail-Adresse, unter der Sie zu erreichen
sind, eintragen. Das Formular ist mit dem folgenden Text beschriftet: „GOTTESDIENST
[Datum]; Ich bin einverstanden, dass die hier erhobenen Daten über die Teilnahme am
Gottesdienst im Falle der Feststellung einer Covid-19 Infektion an die zuständigen
Gesundheitsbehörden weitergeleitet werden, um mich zu benachrichtigen. Diese Unterlagen
werden vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, also spätestens am [Datum].;
Unterschrift“. Die Teilnehmenden werden gebeten, das Formular beim Verlassen des
Gottesdienstes in einen bereitstehenden Karton einzuwerfen.
Des Weiteren wird auf jeden Stuhl ein Stift zum Ausfüllen des Formulars gelegt. Die
Teilnehmenden werden gebeten, die Stifte beim Verlassen des Gottesdienstes in einen
bereitstehenden farbigen Karton zu werfen. Der verschlossene Karton mit den genutzten Stiften
wird mindestens 72 Stunden gelagert.
Im Eingangsbereich sowie vor der Eingangstür werden Abstandsmarkierungen in jeweils 1,5 Meter
auf den Boden geklebt, um bei Schlangenbildung beim Ankommen (s.u.), die Abstandsregeln
einhalten zu können.
Im Eingangsbereich steht ein Spender zur Handdesinfektion bereit. Außerdem weist ein Din A3-
Übersichtsplakat auf die Hygieneregeln hin. In den Räumlichkeiten weisen weitere Schilder auf die
einzelnen verschiedenen Hygieneregeln hin.

2. DER GOTTESDIENST

Präsenzgottesdienste sollen, soweit es geht, ermöglicht sein. Sollte der Inzidenzwert von 200
Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen binnen 7 Tagen in der Seestadt Bremerhaven
oder das Auftreten einer ansteckenderen Mutation des Coronavirus SARS-CoV-2 in der
Seestadt Bremerhaven oder dem Landkreis Cuxhaven bekannt werden, wird die Feier von
Präsenzgottesdiensten umgehend eingestellt. Bis dahin gelten für die Gottesdienstfeiern
folgende Regeln:

S. 4
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven

1. ANKOMMEN

Die jeweilige Eingangstür wird mit dem Eintreffen der ersten Teilnehmenden auf „Daueroffen“
gestellt, um Nutzung des Türöffnerschalters sowie der Klinken zu vermeiden.
Beim Ankommen achten die Mitarbeitenden darauf, dass im Eingangsbereich alle
Besucher*innen eine entsprechende Maske tragen. Im Bedarfsfall händigen sie eine
gemeindliche Maske aus. Sollte ein*e Besucher*in keine medizinische Maske tragen wollen,
muss eine Bescheinigung über die Befreiung der Maskenpflicht von einem Arzt/einer Ärztin
oder der Gesundheitsbehörde vorgelegt werden. Liegt diese nicht vor und fehlt die
Bereitschaft, eine medizinische Maske zu tragen, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und
der Zutritt verweigert.
Ankommenden mit eindeutigen Erkältungs- oder anderen Krankheitssymptomen wird der
Zutritt zum Gottesdienst untersagt. Nach Möglichkeit werden die Ankommenden nach ihrem
Gesundheitszustand befragt.
Die Ankommenden werden auf die Möglichkeit hingewiesen, sich die Hände zu desinfizieren,
und gebeten, möglichst davon Gebrauch zu machen. Des Weiteren werden sie auf die
Möglichkeiten zum Händewaschen hingewiesen.
Die Mitarbeitenden achten darauf, dass in den Eingangsbereichen außen und innen die
Abstandsregeln und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Die Mitarbeitenden weisen den Teilnehmenden ihre Plätz an. Dabei wird darauf geachtet, dass
die Plätze so belegt werden, dass auch beim Durchgehen der Mindestabstand gewahrt bleibt.

2. DIE FEIER

Bei Begrüßung und Votum wird auf die verschiedenen Schutzmaßnahmen noch einmal
hingewiesen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist während des gesamten
Gottesdienstes.
Die Kanzel steht in ausreichenden Abstand zu den ersten Plätzen (mindestens 3 Meter).
Musik wird entweder digital eingespielt oder von einer/einem Kirchenmusiker*in gespielt. Auf
gemeinsamen Gemeindegesang und gemeinsame Lesungen (im Wechsel) wird verzichtet.
Gesangbücher werden nicht verteilt.
Der Gottesdienst soll einen Zeitrahmen von 40 Minuten nicht überschreiten.
Nach dem Segen werden die Teilnehmenden aufgefordert, den Gottesdienstraum in der
angesagten Reihenfolge zügig zu verlassen und auch im Eingangsbereich oder dem
Außenbereich nicht in Gruppen stehen zu bleiben, sondern auch dort jederzeit den
Mindestabstand von 1,5 Meter zu wahren.
Die Sammlung der Kollekte erfolgt ausschließlich am Ausgang. Dabei kann das Geld in eine
bereitstehende Schale gegeben werden. Das Geld wird im Anschluss in einem verschließbaren
Beutel für mindestens 48 Stunden im Tresor der Gemeinde aufbewahrt. Anschließend wird

S. 5
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven

damit nach den Verordnungen der Evangelisch-reformierten Kirche zum Umgang mit
Kollekten und Spenden weiter verfahren.

3. ABSCHLUSS

Nach dem Gottesdienst gibt es keine Zusammenkünfte (z.B Kirchenkaffee), sondern die
Teilnehmenden werden gebeten, das Gebäude zu verlassen. Die Ausgangstüren stehen wie
bei der Ankunft permanent offen.
Haben alle Teilnehmenden das Gebäude verlassen, werden die bereitgestellten Kartons zur
Verwahrung in einen geeigneten Raum gebracht.
Gibt es einen zweiten Gottesdienst am selben Tag, desinfizieren die Mitarbeitenden glatte
Oberflächen, füllen gegebenenfalls Desinfektionsmittel. Der Raum wird mindestens 30
Minuten bei offenen Türen und Fenstern gelüftet. Außerdem werden sie Sitzplätze mit neuen
Formularen und Stiften ausstatten.

4. FREILUFTGOTTESDIENST

Erlaubt es die Wetterlage, sollen Gottesdienste möglichst als Freiluftgottesdienste auf dem
Gelände Lange Straße 125 oder Heideschulweg 9-11 gefeiert werden.
Dazu werden bei der Vorbereitung Stühle entsprechend den Vorgaben für den Raum auf der
Rasenfläche gestellt.
Ansonsten gelten die gleichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie oben beschrieben.

3. DAS GEMEINDEBÜRO

Das Gemeindebüro ist lediglich nach telefonischer Anmeldung für Besucher*innen geöffnet.
Bei einem Inzidenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen
binnen 7 Tagen in der Seestadt Bremerhaven wird das Gemeindebüro für den
Publikumsverkehr geschlossen.
Den Mitarbeiterinnen des Gemeindebüros können auf eigenen Wunsch tageweise von
Zuhause aus arbeiten. Um die Erreichbarkeit des Gemeindebüros zu gewährleisten soll
mindestens eine Person zu den Geschäftszeiten des Gemeindebüros anwesend sein. Bei
Inzidenzzahlen von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen binnen 7 Tagen in der
Seestadt Bremerhaven oder dem Auftreten einer ansteckenderen Mutation des Coronavirus
SARS-CoV-2 in der Seestadt Bremerhaven oder dem Landkreis Cuxhaven wird die
Beschränkung von nur einer Mitarbeiter*in im Büro verpflichtend.
Die Büroräume sind in einem Abstand von 60 Minuten jeweils 10 Minuten gründlich zu lüften.

1. DER ZUGANG

Da es schon bisher notwendig war, für den Zugang zum Gemeindebüro zu klingeln und erst
nach Aufforderung einzutreten, ist es möglich, den Zugang nur für Einzelpersonen zu

S. 6
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven

gestatten. Der Zutritt ist nur mit einer medizinischen Maske (s.o.) erlaubt. Sollte ein*e
Besucher*in keine medizinische Maske tragen wollen, muss eine Bescheinigung über die
Befreiung der Maskenpflicht von einem Arzt/einer Ärztin oder der Gesundheitsbehörde
vorgelegt werden. Liegt diese nicht vor und fehlt die Bereitschaft, eine Nase-Mund-Bedeckung
zu tragen, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und der Zutritt verweigert.
Auch Ankommenden mit eindeutigen Erkältungs- oder anderen Krankheitssymptomen wird
der Zutritt zum Gemeindebüro untersagt. Nach Möglichkeit werden die Ankommenden nach
ihrem Gesundheitszustand befragt.
Die Person, die das Haus betritt, wird aufgefordert sich am Treppenaufgang die Hände zu
desinfizieren. Ein Ständer mit einem Desinfektionsmittelspender steht bereit.
Ist schon ein*e Besucherin im Gemeindebüro, wird darum gebeten, im Außenbereich des
Gemeindehauses zu warten. Einen Wartebereich innerhalb des Gebäudes gibt es nicht. Alle
bisherigen Sitzmöglichkeiten im Eingangsbereich werden entfernt.

2. IM GEMEINDEBÜRO

Die/der Besucher*in wird beim Betreten gebeten, sich auf einen Platz vor dem Schreibtisch
der Mitarbeiterin hinzusetzen.
Die/der Besucher*in und die Mitarbeiterin sind durch einen Spuckschutz aus Plexiglas
getrennt. Eine Durchreicheöffnung dient dem möglichen Austausch von Papieren.
Sollte die Notwendigkeit einer Unterschrift bestehen, liegt auf einem Seitentisch ein Stift
bereit.
Die/der Besucher*in wird gebeten, sich kurz zu fassen und sich nicht länger als notwendig im
Büro aufzuhalten. Sind alle Arbeiten beendet, wird die/der Besucher*in aufgefordert, das
Gebäude umgehend zu verlassen.
Für eine ausreichende Belüftung des Raumes nach dem Besuch ist zu sorgen.

3. NACH DEM BESUCH

Nach Beendigung des Besuches werden die Sitzmöglichkeit, die genutzten Schreibtisch-
oberflächen und der ausliegende Stift desinfiziert. Erst danach kann eine wartende Person
aufgefordert werden, das Gebäude zu betreten.
Außerdem werden regelmäßig die Türklinken des Büros desinfiziert.

S. 7
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven

4. GEMEINDEGRUPPEN IN DEN GEMEINDEHÄUSERN

Mindestens bis zum 14. Februar fallen alle Gruppentreffen, Veranstaltungen oder andere
Zusammenkünfte in den Räumen und auf dem Gelände der Evangelisch-reformierten
Kirchengemeinde Bremerhaven aus. Die folgenden Regeln für Gruppentreffen sind daher
außer Kraft gesetzt und können nur durch einen Beschluss des Kirchenrates wieder in Kraft
gesetzt werden.

1. VERANTWORTLICHE

Jede Gruppe, die sich im Gemeindehaus treffen will, muss im Vorfeld eine verantwortliche
Ansprechperson benennen. Diese ist für die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen
dieses Hygienekonzeptes verantwortlich.

2. GRUPPENRÄUME

In den Häusern werden folgende Räume für Gruppentreffen vorbereitet:
Gemeindehaus Lehe:           Kleiner Saal für 10 Personen
Gemeindehaus Leherheide: Halle, Sitzgelegenheit für 5 Personen
                         Clubraum 1 für 10 Personen
                         Clubraum 2 für 8 Personen
In den Räumen werden jeweils Tische und Stühle so aufgestellt, dass sie den Abstandsregeln
entsprechen. Ein Umstellen der Möbel ist nicht gestattet.
Es werden Sprühflaschen mit Desinfektionsmittel bereitgestellt, um zwischendurch Klinken
und gegebenenfalls Oberflächen in den Sanitärräumen zu desinfizieren.

3. GRUPPENGRÖßE

Die Gruppengröße ist auf maximal 10 Personen beschränkt. Es darf nur jeweils eine Gruppe
das Haus nutzen. Daher ist eine Anmeldung der Gruppenzeiten im Gemeindebüro sinnvoll.

4. VERHALTENSREGELN

Die Häuser dürfen unter der Einhaltung der bestehenden Abstandregeln ausschließlich mit
einer medizinischen Maske (s.o.) betreten werden. Das Tragen einer medizinischen Maske ist
während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend. Sollte ein*e Besucher*in keine
medizinische Maske tragen wollen, muss eine Bescheinigung über die Befreiung der
Maskenpflicht von einem Arzt/einer Ärztin oder der Gesundheitsbehörde vorgelegt werden.
Liegt diese nicht vor und fehlt die Bereitschaft, eine medizinische Maske zu tragen, wird vom
Hausrecht Gebrauch gemacht und der Zutritt verweigert.
Auch Teilnehmenden mit eindeutigen Erkältungs- oder anderen Krankheitssymptomen wird
der Zutritt zum Gemeindehaus untersagt. Nach Möglichkeit werden die Ankommenden nach
ihrem Gesundheitszustand befragt

S. 8
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven

Alle Gruppenteilnehmenden müssen sich mit Namen, Adresse und Telefonnummer in
ausliegende Listen eintragen, die im Gemeindebüro für vier Wochen verwahrt werden. Das
Formular ist mit dem folgenden Text beschriftet: „Gruppe ….. [Datum]; Ich bin einverstanden,
dass die hier erhobenen Daten über die Teilnahme am Gottesdienst im Falle der Feststellung
einer Covid-19 Infektion an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergeleitet werden, um
mich zu benachrichtigen. Diese Unterlagen werden vier Wochen aufbewahrt und anschließend
vernichtet.“ Die Listen werden zunächst in dem jeweiligen Haus gesammelt und dann einmal
wöchentlich ins Gemeindebüro gebracht.
Die jeweiligen Küchenbereiche dürfen ausschließlich hauptamtlich Mitarbeitende und die
verantwortlichen Ansprechpersonen betreten. Kaltgetränke werden in Flaschen, Kaffee wird
in Thermoskannen, die ausschließlich von den benannten Ansprechpersonen bedient werden,
zur Verfügung gestellt. Gebrauchte Tassen und Gläser werden zentral abgestellt und am
Folgetag von einer Küsterin in der Spülmaschine gereinigt. Ansonsten sind die Zubereitung
und der Verzehr von Lebensmitteln (Kuchen, Kekse, Brötchen etc.) untersagt.
Gemeinsames Singen und Musizieren sind nicht möglich, da die dafür notwendigen Abstände
nicht eingehalten werden können.
In den Gruppenräumen werden ausschließlich die zu Verfügung gestellten Sitzplätze genutzt.
Das Gruppentreffen sollte nach Möglichkeit nicht länger als 60 Minuten dauern. Während der
Treffen ist eine ausreichende Lüftung der Räume (Fenster, Türen) sicherzustellen.
Beim Verlassen der Häuser ist wieder auf die Einhaltung der Abstandregeln zu achten.

SCHLUSSBEMERKUNG

Uns ist schmerzlich bewusst, dass die zu ergreifenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen eine
Gottesdienstfeier sowie Gruppentreffen, wie wir sie gewohnt waren, nicht ermöglichen. Aber
wir stehen in der Verantwortung, den Schutz der Gesundheit für alle Teilnehmenden zu
gewähren. Dies gebietet uns die Nächstenliebe, die das Wohl des anderen sucht. Die
anhaltende Gefährdung durch das Coronavirus stellt uns auch weiterhin vor
Herausforderungen. Daher ist es gut, sich in, wenn auch eingeschränkten, Gottesdiensten der
Kraft von Glauben, Hoffnung und Liebe zu vergewissern und sich durch gemeinsame
Gruppentreffen stärken zu lassen.

Bremerhaven, 25. Januar 2021
                                                         Der Kirchenrat

S. 9
Sie können auch lesen