HYGIENEKONZEPT Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Bremerhaven
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Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven INHALT Vorbemerkungen ....................................................................................................................... 2 1. Der Rahmen ............................................................................................................................ 3 1. Die Orte............................................................................................................................... 3 2. Vorbereitungen................................................................................................................... 3 2. Der Gottesdienst .................................................................................................................... 4 1. Ankommen ......................................................................................................................... 5 2. Die Feier .............................................................................................................................. 5 3. Abschluss ............................................................................................................................ 6 4. Freiluftgottesdienst ............................................................................................................ 6 3. Das Gemeindebüro................................................................................................................. 6 1. Der Zugang .......................................................................................................................... 6 2. Im Gemeindebüro ............................................................................................................... 7 3. Nach dem Besuch ............................................................................................................... 7 4. Gemeindegruppen in den Gemeindehäusern........................................................................ 8 1. Verantwortliche .................................................................................................................. 8 2. Gruppenräume ................................................................................................................... 8 3. Gruppengröße .................................................................................................................... 8 4. Verhaltensregeln ................................................................................................................ 8 Schlussbemerkung...................................................................................................................... 9 S. 1
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven VORBEMERKUNGEN Grundlage des folgenden Hygienekonzeptes bildet die Dreiundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Dreiundzwanzigste Coronaverordnung) vom 15. Dezember 2020 der Freien Hansestadt Bremen (Bundesland Bremen) in ihrer je gültigen Fassung. Insbesondere der §2 mit seinen Absätzen 2 und 2a bilden den Rahmen für das kirchliche Handeln der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven: „§ 2 Begrenzung der zulässigen Personenanzahl, Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit bis 100 gleich-zeitig anwesenden Personen erlaubt, soweit zwischen den Besucherinnen und Besuchern ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird; dies gilt nicht für Personen nach § 1 Absatz 2, die eine Veranstaltung gemeinsam besuchen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept nach § 7 Absatz 1 zu erstellen; bei Veranstaltungen in einem Betrieb muss ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept nach § 7 Absatz 2 vorliegen. Eine Namensliste der teilnehmenden Personen zur Kontaktverfolgung nach § 8 ist zu führen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen (2a) Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in für religiöse Zwecke genutzten Räumlichkeiten von Religions- und Glaubensgemeinschaften (zum Beispiel Kirchen, Moscheen, Synagogen) zur Religionsausübung nach Absatz 2 sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, soweit der Veranstalter die Teilnahme nicht auf zehn Personen begrenzt. Religions- und Glaubensgemeinschaften, die ihre Beziehungen zum Land Bremen durch Staatsverträge oder staatvertragsähnliche Vereinbarungen geregelt haben, können für die von ihnen vertretenen Untergliederungen oder Mitgliedsvereine der Anzeigeverpflichtung nach Satz 1 dadurch nachkommen, dass sie entsprechende regelmäßige Veranstaltungen zur Religionsausübung pauschal anzeigen und über die Ausgestaltung der Anzeige für nichtregelmäßige Veranstaltungen mit dem jeweils zuständigen Ordnungsamt Vereinbarungen treffen. Satz 2 gilt für alle anderen Religions- und Glaubensgemeinschaften entsprechend. Den weiteren Rahmen für das hier vorgelegte Hygienekonzept bieten die Handreichungen der Evangelisch-reformierten Kirche (https://www.reformiert.de/hinweise-zur-corona- pandemie.html ). Mit dem vorliegenden Hygienekonzept hoffen wir dem Wunsch, gemeinsamen Gottesdienst feiern zu können, und dem Gesundheitsschutz der Teilnehmenden wie deren Kontaktpersonen Rechnung zu tragen. S. 2
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven 1. DER RAHMEN 1. DIE ORTE A. GEMEINDEHAUS LEHE, LANGE STRASSE 125 Das Gemeindehaus Lehe bietet aufgrund der Möglichkeit, den Kirchsaal mit dem angrenz- enden „kleinen“ Saal zu verbinden, die größtmögliche Grundfläche. Das heißt, dass dort die Anzahl der Teilnehmenden am höchsten sein kann. Für den großen Saal ist die maximale Besucher*innenzahl 35 Personen. Wird der kleine Saal hinzugenommen erhöht sich die Zahl auf 50 Personen. Außerdem bietet es mit dem geräumigen Eingangsbereich und den Toiletten und Hand- waschmöglichkeiten auf der gleichen Ebene im Haus sehr gute Voraussetzungen für die Durchführung von Gottesdiensten unter den hier vorgegebenen Bedingungen. Das Außergelände bietet mit den großen zusammenhängenden Rasenflächen optimale Voraussetzungen für Freiluftgottesdienste. B. GEMEINDEZENTRUM LEHERHEIDE, HEIDESCHULWEG 9-11 In der Kirche können mit ausreichendem Abstand bis zu 25 Stühle gestellt werden. Im Eingangsbereich müssen Teilnehmende eine Nase-Mund-Bedeckung tragen, bis sie ihren Platz eingenommen haben. Im Eingangsbereich wird die Möglichkeit zur Händedesinfektion zur Verfügung gestellt. Markierungen auf dem Boden weisen auf den Mindestabstand hin. Sollten mehr Gottesdienstbesucher*innen erwartet werden, kann der Gottesdienst in den verbundenen Sälen im Gemeindehaus durchgeführt werden. Dort können nach den geltenden Abstandsregeln 25 Stühle gestellt werden. Außerdem bietet das Gemeindehaus mit dem geräumigen Eingangsbereich und den Toiletten und Handwaschmöglichkeiten im Haus sehr gute Voraussetzungen für die Durchführung von Gottesdiensten unter den hier vorgegebenen Bedingungen. Im Außerbereich kann die Terrasse mit der angrenzenden Rasenfläche für Freiluftgottes- dienste genutzt werden. 2. VORBEREITUNGEN Für jeden Gottesdienst wird ein Team von 2 Personen gebildet. Dem Team gehören an: Pastor*in und Küsterin. Die Teams erhalten eine Einweisung in die Hygienemaßnahmen. Sie kommen mindestens 30 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes zusammen, um die Vorbereitungen zu treffen. Da der Kirchsaal mit Einzelstühlen ausgestattet ist, können die vorgegebenen Abstände von 1,5 bis 2 Meter zwischen den Sitzplätzen eingehalten werden, ohne „unzulässige“ Sitzplätze markieren zu müssen. S. 3
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven Da Mitglieder eines Hausstandes zusammensitzen können, werden die Mitarbeitenden im Bedarfsfall weitere Stühle zu den Plätzen bringen, an denen diese Teilnehmenden platziert werden. Es werden Sprühflaschen mit Desinfektionsmittel bereitgestellt, um zwischendurch Klinken und gegebenenfalls Oberflächen in den Sanitärräumen zu desinfizieren. Das Tragen einer OP-Maskee oder einer Maske der Standards „KN95/N95“ oder „FFP2“ (medizinische Gesichtsmasken) ist gemäß § 3 der 23. Coronaverordnung während des Aufenthaltes auf den Grundstücken Lange Str. 125 und Heideschulweg 9-11 außerhalb und innerhalb der Gebäude verpflichtend. §3 Abs. 3 der 23. Coronaverordnung des Landes Bremen gilt entsprechend. Auf jeden Platz wird ein Formular gelegt, auf dem die Teilnehmenden Vor- und Nachnamen, Adresse und/oder Telefonnummer und/oder eine E-Mail-Adresse, unter der Sie zu erreichen sind, eintragen. Das Formular ist mit dem folgenden Text beschriftet: „GOTTESDIENST [Datum]; Ich bin einverstanden, dass die hier erhobenen Daten über die Teilnahme am Gottesdienst im Falle der Feststellung einer Covid-19 Infektion an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergeleitet werden, um mich zu benachrichtigen. Diese Unterlagen werden vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, also spätestens am [Datum].; Unterschrift“. Die Teilnehmenden werden gebeten, das Formular beim Verlassen des Gottesdienstes in einen bereitstehenden Karton einzuwerfen. Des Weiteren wird auf jeden Stuhl ein Stift zum Ausfüllen des Formulars gelegt. Die Teilnehmenden werden gebeten, die Stifte beim Verlassen des Gottesdienstes in einen bereitstehenden farbigen Karton zu werfen. Der verschlossene Karton mit den genutzten Stiften wird mindestens 72 Stunden gelagert. Im Eingangsbereich sowie vor der Eingangstür werden Abstandsmarkierungen in jeweils 1,5 Meter auf den Boden geklebt, um bei Schlangenbildung beim Ankommen (s.u.), die Abstandsregeln einhalten zu können. Im Eingangsbereich steht ein Spender zur Handdesinfektion bereit. Außerdem weist ein Din A3- Übersichtsplakat auf die Hygieneregeln hin. In den Räumlichkeiten weisen weitere Schilder auf die einzelnen verschiedenen Hygieneregeln hin. 2. DER GOTTESDIENST Präsenzgottesdienste sollen, soweit es geht, ermöglicht sein. Sollte der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen binnen 7 Tagen in der Seestadt Bremerhaven oder das Auftreten einer ansteckenderen Mutation des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Seestadt Bremerhaven oder dem Landkreis Cuxhaven bekannt werden, wird die Feier von Präsenzgottesdiensten umgehend eingestellt. Bis dahin gelten für die Gottesdienstfeiern folgende Regeln: S. 4
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven 1. ANKOMMEN Die jeweilige Eingangstür wird mit dem Eintreffen der ersten Teilnehmenden auf „Daueroffen“ gestellt, um Nutzung des Türöffnerschalters sowie der Klinken zu vermeiden. Beim Ankommen achten die Mitarbeitenden darauf, dass im Eingangsbereich alle Besucher*innen eine entsprechende Maske tragen. Im Bedarfsfall händigen sie eine gemeindliche Maske aus. Sollte ein*e Besucher*in keine medizinische Maske tragen wollen, muss eine Bescheinigung über die Befreiung der Maskenpflicht von einem Arzt/einer Ärztin oder der Gesundheitsbehörde vorgelegt werden. Liegt diese nicht vor und fehlt die Bereitschaft, eine medizinische Maske zu tragen, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und der Zutritt verweigert. Ankommenden mit eindeutigen Erkältungs- oder anderen Krankheitssymptomen wird der Zutritt zum Gottesdienst untersagt. Nach Möglichkeit werden die Ankommenden nach ihrem Gesundheitszustand befragt. Die Ankommenden werden auf die Möglichkeit hingewiesen, sich die Hände zu desinfizieren, und gebeten, möglichst davon Gebrauch zu machen. Des Weiteren werden sie auf die Möglichkeiten zum Händewaschen hingewiesen. Die Mitarbeitenden achten darauf, dass in den Eingangsbereichen außen und innen die Abstandsregeln und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Die Mitarbeitenden weisen den Teilnehmenden ihre Plätz an. Dabei wird darauf geachtet, dass die Plätze so belegt werden, dass auch beim Durchgehen der Mindestabstand gewahrt bleibt. 2. DIE FEIER Bei Begrüßung und Votum wird auf die verschiedenen Schutzmaßnahmen noch einmal hingewiesen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist während des gesamten Gottesdienstes. Die Kanzel steht in ausreichenden Abstand zu den ersten Plätzen (mindestens 3 Meter). Musik wird entweder digital eingespielt oder von einer/einem Kirchenmusiker*in gespielt. Auf gemeinsamen Gemeindegesang und gemeinsame Lesungen (im Wechsel) wird verzichtet. Gesangbücher werden nicht verteilt. Der Gottesdienst soll einen Zeitrahmen von 40 Minuten nicht überschreiten. Nach dem Segen werden die Teilnehmenden aufgefordert, den Gottesdienstraum in der angesagten Reihenfolge zügig zu verlassen und auch im Eingangsbereich oder dem Außenbereich nicht in Gruppen stehen zu bleiben, sondern auch dort jederzeit den Mindestabstand von 1,5 Meter zu wahren. Die Sammlung der Kollekte erfolgt ausschließlich am Ausgang. Dabei kann das Geld in eine bereitstehende Schale gegeben werden. Das Geld wird im Anschluss in einem verschließbaren Beutel für mindestens 48 Stunden im Tresor der Gemeinde aufbewahrt. Anschließend wird S. 5
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven damit nach den Verordnungen der Evangelisch-reformierten Kirche zum Umgang mit Kollekten und Spenden weiter verfahren. 3. ABSCHLUSS Nach dem Gottesdienst gibt es keine Zusammenkünfte (z.B Kirchenkaffee), sondern die Teilnehmenden werden gebeten, das Gebäude zu verlassen. Die Ausgangstüren stehen wie bei der Ankunft permanent offen. Haben alle Teilnehmenden das Gebäude verlassen, werden die bereitgestellten Kartons zur Verwahrung in einen geeigneten Raum gebracht. Gibt es einen zweiten Gottesdienst am selben Tag, desinfizieren die Mitarbeitenden glatte Oberflächen, füllen gegebenenfalls Desinfektionsmittel. Der Raum wird mindestens 30 Minuten bei offenen Türen und Fenstern gelüftet. Außerdem werden sie Sitzplätze mit neuen Formularen und Stiften ausstatten. 4. FREILUFTGOTTESDIENST Erlaubt es die Wetterlage, sollen Gottesdienste möglichst als Freiluftgottesdienste auf dem Gelände Lange Straße 125 oder Heideschulweg 9-11 gefeiert werden. Dazu werden bei der Vorbereitung Stühle entsprechend den Vorgaben für den Raum auf der Rasenfläche gestellt. Ansonsten gelten die gleichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie oben beschrieben. 3. DAS GEMEINDEBÜRO Das Gemeindebüro ist lediglich nach telefonischer Anmeldung für Besucher*innen geöffnet. Bei einem Inzidenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen binnen 7 Tagen in der Seestadt Bremerhaven wird das Gemeindebüro für den Publikumsverkehr geschlossen. Den Mitarbeiterinnen des Gemeindebüros können auf eigenen Wunsch tageweise von Zuhause aus arbeiten. Um die Erreichbarkeit des Gemeindebüros zu gewährleisten soll mindestens eine Person zu den Geschäftszeiten des Gemeindebüros anwesend sein. Bei Inzidenzzahlen von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen binnen 7 Tagen in der Seestadt Bremerhaven oder dem Auftreten einer ansteckenderen Mutation des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Seestadt Bremerhaven oder dem Landkreis Cuxhaven wird die Beschränkung von nur einer Mitarbeiter*in im Büro verpflichtend. Die Büroräume sind in einem Abstand von 60 Minuten jeweils 10 Minuten gründlich zu lüften. 1. DER ZUGANG Da es schon bisher notwendig war, für den Zugang zum Gemeindebüro zu klingeln und erst nach Aufforderung einzutreten, ist es möglich, den Zugang nur für Einzelpersonen zu S. 6
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven gestatten. Der Zutritt ist nur mit einer medizinischen Maske (s.o.) erlaubt. Sollte ein*e Besucher*in keine medizinische Maske tragen wollen, muss eine Bescheinigung über die Befreiung der Maskenpflicht von einem Arzt/einer Ärztin oder der Gesundheitsbehörde vorgelegt werden. Liegt diese nicht vor und fehlt die Bereitschaft, eine Nase-Mund-Bedeckung zu tragen, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und der Zutritt verweigert. Auch Ankommenden mit eindeutigen Erkältungs- oder anderen Krankheitssymptomen wird der Zutritt zum Gemeindebüro untersagt. Nach Möglichkeit werden die Ankommenden nach ihrem Gesundheitszustand befragt. Die Person, die das Haus betritt, wird aufgefordert sich am Treppenaufgang die Hände zu desinfizieren. Ein Ständer mit einem Desinfektionsmittelspender steht bereit. Ist schon ein*e Besucherin im Gemeindebüro, wird darum gebeten, im Außenbereich des Gemeindehauses zu warten. Einen Wartebereich innerhalb des Gebäudes gibt es nicht. Alle bisherigen Sitzmöglichkeiten im Eingangsbereich werden entfernt. 2. IM GEMEINDEBÜRO Die/der Besucher*in wird beim Betreten gebeten, sich auf einen Platz vor dem Schreibtisch der Mitarbeiterin hinzusetzen. Die/der Besucher*in und die Mitarbeiterin sind durch einen Spuckschutz aus Plexiglas getrennt. Eine Durchreicheöffnung dient dem möglichen Austausch von Papieren. Sollte die Notwendigkeit einer Unterschrift bestehen, liegt auf einem Seitentisch ein Stift bereit. Die/der Besucher*in wird gebeten, sich kurz zu fassen und sich nicht länger als notwendig im Büro aufzuhalten. Sind alle Arbeiten beendet, wird die/der Besucher*in aufgefordert, das Gebäude umgehend zu verlassen. Für eine ausreichende Belüftung des Raumes nach dem Besuch ist zu sorgen. 3. NACH DEM BESUCH Nach Beendigung des Besuches werden die Sitzmöglichkeit, die genutzten Schreibtisch- oberflächen und der ausliegende Stift desinfiziert. Erst danach kann eine wartende Person aufgefordert werden, das Gebäude zu betreten. Außerdem werden regelmäßig die Türklinken des Büros desinfiziert. S. 7
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven 4. GEMEINDEGRUPPEN IN DEN GEMEINDEHÄUSERN Mindestens bis zum 14. Februar fallen alle Gruppentreffen, Veranstaltungen oder andere Zusammenkünfte in den Räumen und auf dem Gelände der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven aus. Die folgenden Regeln für Gruppentreffen sind daher außer Kraft gesetzt und können nur durch einen Beschluss des Kirchenrates wieder in Kraft gesetzt werden. 1. VERANTWORTLICHE Jede Gruppe, die sich im Gemeindehaus treffen will, muss im Vorfeld eine verantwortliche Ansprechperson benennen. Diese ist für die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen dieses Hygienekonzeptes verantwortlich. 2. GRUPPENRÄUME In den Häusern werden folgende Räume für Gruppentreffen vorbereitet: Gemeindehaus Lehe: Kleiner Saal für 10 Personen Gemeindehaus Leherheide: Halle, Sitzgelegenheit für 5 Personen Clubraum 1 für 10 Personen Clubraum 2 für 8 Personen In den Räumen werden jeweils Tische und Stühle so aufgestellt, dass sie den Abstandsregeln entsprechen. Ein Umstellen der Möbel ist nicht gestattet. Es werden Sprühflaschen mit Desinfektionsmittel bereitgestellt, um zwischendurch Klinken und gegebenenfalls Oberflächen in den Sanitärräumen zu desinfizieren. 3. GRUPPENGRÖßE Die Gruppengröße ist auf maximal 10 Personen beschränkt. Es darf nur jeweils eine Gruppe das Haus nutzen. Daher ist eine Anmeldung der Gruppenzeiten im Gemeindebüro sinnvoll. 4. VERHALTENSREGELN Die Häuser dürfen unter der Einhaltung der bestehenden Abstandregeln ausschließlich mit einer medizinischen Maske (s.o.) betreten werden. Das Tragen einer medizinischen Maske ist während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend. Sollte ein*e Besucher*in keine medizinische Maske tragen wollen, muss eine Bescheinigung über die Befreiung der Maskenpflicht von einem Arzt/einer Ärztin oder der Gesundheitsbehörde vorgelegt werden. Liegt diese nicht vor und fehlt die Bereitschaft, eine medizinische Maske zu tragen, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und der Zutritt verweigert. Auch Teilnehmenden mit eindeutigen Erkältungs- oder anderen Krankheitssymptomen wird der Zutritt zum Gemeindehaus untersagt. Nach Möglichkeit werden die Ankommenden nach ihrem Gesundheitszustand befragt S. 8
Hygienekonzept der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bremerhaven Alle Gruppenteilnehmenden müssen sich mit Namen, Adresse und Telefonnummer in ausliegende Listen eintragen, die im Gemeindebüro für vier Wochen verwahrt werden. Das Formular ist mit dem folgenden Text beschriftet: „Gruppe ….. [Datum]; Ich bin einverstanden, dass die hier erhobenen Daten über die Teilnahme am Gottesdienst im Falle der Feststellung einer Covid-19 Infektion an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergeleitet werden, um mich zu benachrichtigen. Diese Unterlagen werden vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.“ Die Listen werden zunächst in dem jeweiligen Haus gesammelt und dann einmal wöchentlich ins Gemeindebüro gebracht. Die jeweiligen Küchenbereiche dürfen ausschließlich hauptamtlich Mitarbeitende und die verantwortlichen Ansprechpersonen betreten. Kaltgetränke werden in Flaschen, Kaffee wird in Thermoskannen, die ausschließlich von den benannten Ansprechpersonen bedient werden, zur Verfügung gestellt. Gebrauchte Tassen und Gläser werden zentral abgestellt und am Folgetag von einer Küsterin in der Spülmaschine gereinigt. Ansonsten sind die Zubereitung und der Verzehr von Lebensmitteln (Kuchen, Kekse, Brötchen etc.) untersagt. Gemeinsames Singen und Musizieren sind nicht möglich, da die dafür notwendigen Abstände nicht eingehalten werden können. In den Gruppenräumen werden ausschließlich die zu Verfügung gestellten Sitzplätze genutzt. Das Gruppentreffen sollte nach Möglichkeit nicht länger als 60 Minuten dauern. Während der Treffen ist eine ausreichende Lüftung der Räume (Fenster, Türen) sicherzustellen. Beim Verlassen der Häuser ist wieder auf die Einhaltung der Abstandregeln zu achten. SCHLUSSBEMERKUNG Uns ist schmerzlich bewusst, dass die zu ergreifenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen eine Gottesdienstfeier sowie Gruppentreffen, wie wir sie gewohnt waren, nicht ermöglichen. Aber wir stehen in der Verantwortung, den Schutz der Gesundheit für alle Teilnehmenden zu gewähren. Dies gebietet uns die Nächstenliebe, die das Wohl des anderen sucht. Die anhaltende Gefährdung durch das Coronavirus stellt uns auch weiterhin vor Herausforderungen. Daher ist es gut, sich in, wenn auch eingeschränkten, Gottesdiensten der Kraft von Glauben, Hoffnung und Liebe zu vergewissern und sich durch gemeinsame Gruppentreffen stärken zu lassen. Bremerhaven, 25. Januar 2021 Der Kirchenrat S. 9
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