Hygienekonzept Südbadischer Volleyball-Verband e.V. 2021 Anpassung durch SC Önsbach Volleys angelegt an Corona-Regeln Ortenaukreis und Gemeinde SC ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Sport-Club Önsbach e.V. Hygienekonzept Südbadischer Volleyball-Verband e.V. 2021 Anpassung durch SC Önsbach Volleys angelegt an Corona-Regeln Ortenaukreis und Gemeinde SC Önsbach Sport-Club Önsbach e.V.
Hygienekonzept Landesverbände 2021 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen............................................................................................... 3 1.1 Veranstalter................................................................................................................ 3 1.2 Turniere ...................................................................................................................... 3 1.3 Kurzbeschreibung der Veranstaltungen ................................................................ 3 1.4 Ansprechpartner der Turnierorte ............................................................................ 3 2 Grundlage für die Durchführbarkeit der Veranstaltungen ......................................... 4 3 Hygieneregeln .................................................................................................................. 4 4 Veranstaltungsgelände ................................................................................................... 5 5 Anreise .............................................................................................................................. 5 6 Allgemeiner Trainings- und Sportbetrieb ..................................................................... 5 7 Sanitäre Bereiche ............................................................................................................ 6 7.1 Toiletten ...................................................................................................................... 6 7.2 Umkleiden & Duschen Teams ................................................................................ 6 8 Verpflegung ...................................................................................................................... 6 9 Einschätzung des Infektionsrisikos ..................................................................................... 6 10 Haftung und Rechtliches ............................................................................................. 7 10.1 Haftung.................................................................................................................... 7 10.2 Rechtliches ............................................................................................................. 7 11 Neue Corona-Verordnung: weitreichende Lockerungen und Erleichterungen im Ortenaukreis ab Montag ............................................................................................................ 7 12 Anhang ......................................................................................................................... 11
Hygienekonzept Landesverbände 2021 1 Allgemeine Informationen Das vorliegende Dokument versteht sich als Arbeitspapier zum Wiedereinstieg in den Trainings und Wettkampfbetrieb überregionaler und regionaler Spielklassen im Volley- ball sowie zur Durchführung der Landesverbandsturniere die im Sommer 2021 im Rah- men der Kampagne „VEREINt zurück“ stattfinden. Da es in den unterschiedlichen Regionen unterschiedliche Vorgaben und Bestimmun- gen gibt, müssen jeder Verein und jede Mannschaft die örtlichen Regularien bezüglich Corona ergänzen, berücksichtigen und ggf. zusätzlich einhalten. Wichtig ist dabei auch, die Prozesse und Abläufe im Sportbetrieb den jeweiligen – sich ggf. auch kurz- fristig – veränderten Situationen anzupassen. Aus Wettbewerbsgründen sollten die groben Rahmenbedingungen in allen Bundes- ländern gleich sein. 1.1 Veranstalter Südbadischer Volleyball-Verband e.V. Salzstr. 10a, 78073 Bad Dürrheim Telefon: 07726-370385 E-Mail: info@sbvv-online.de Anprechpartner: Martin Rumpel (SBVV Spielwart), Andrea Greguric (SBVV Ges- chäftsstelle) 1.2 Turniere Sommer Beachliga Mixed 3 Spieltage: 20.06.2021 ab 11:00Uhr; 25.07.2021 ab 11:00 Uhr 1.3 Kurzbeschreibung der Veranstaltungen Beachliga mit 2er und 3er Begegnungen, 4 gegen 4 Spieler, 2 Damen, 2 Herren pro Mannschaft 1.4 Ansprechpartner der Turnierorte 1) Ort: Beach-Volleyballfeld des SC Önsbach e.V. Gewerbestraße 39, 77855 Achern-Önsbach Mannschaftsvertreter, Hygienebeauftragter: Tobias Bär Telefon:0171 / 1237758; E-Mail: tobias.baer@gmx.de
Hygienekonzept Landesverbände 2021 2 Grundlage für die Durchführbarkeit der Veranstaltungen Die jeweils aktuellen Corona-Verordnungen der Bundesländer und der Bundesregierung bilden die Grundlage für die Durchführung der Veranstaltungen. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen steht während der Planung und Umsetzung an erster Stelle. Um dies zu gewährleisten wird für jeden Standort ein Hygienebeauftragter benannt, dessen Aufgabe es ist das Hygiene- und Corona-Test- Konzept zu planen, vor Ort umzusetzen und zu kontrollieren. Alle an der Veranstaltung beteiligten Personen sind sich der Wichtigkeit der Einhaltung folgender Ziele bewusst: 1) Minimierung des Infektionsrisikos für alle beteiligten Personen 2) Einhaltung der erhöhten Hygienestandards gemäß Empfehlungen des RKI 3) Einhaltung der Mindestabstände zwischen Personen 4) Bestmögliche Sicherstellung der Symptomfreiheit aller beteiligten Personen Zuschauer bei den Veranstaltungen sind zunächst nicht vorgesehen. Sofern es die übergeordneten Regelungen der Bundesländer und der Bundesregierung zulassen, kann die Durchführbarkeit mit Zuschauer im Einzelfall nochmals geprüft werden. 3 Hygieneregeln Die Einhaltung der Hygieneregeln zur Minimierung des Infektionsrisikos ist das höchste Ziel der Veranstaltung. Folgende Hygieneregeln wurden zur sicheren Durchführung der Veranstaltung de- finiert: 1) Desinfizieren der Hände vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes 2) regelmäßiges Waschen oder Desinfizieren der Hände auf dem Veranstaltungsgelände 3) Einhalten der Abstandsregel von 1,5 m zu anderen Personen und kontaktfreier Umgang vor, während und nach den Spielen 4) körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Hände schütteln, Umarmungen, Abklatschen) sind zu unterlassen 5) Beachtung der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) 6) konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten 7) Begrenzung der Personenanzahl in den einzelnen Aufenthaltsbereichen; die Beschilderung weist auf die maximale Anzahl an Personen hin, die sich gleichzeitig in einem Aufenthalts- bereich befinden dürfen; mindestens 10 m² pro Person stehen in den Aufenthaltsbereichen zur Verfügung.
Sport-Club Önsbach e.V. Bei nicht Einhaltung der Hygieneregeln wird die Person ermahnt und bei wiederholten Vor- kommnissen vom Veranstaltungsgelände verwiesen. Zudem wird empfohlen, für den Schutz der eigenen Gesundheit und aller Mitmenschen die Corona-App herunterzuladen und zu nutzen. 4 Veranstaltungsgelände Grundsätzliche Hygienehinweise sind am Veranstaltungsort sichtbar angebracht. Mit diesen Aus- hängen informiert und erinnert der Verein alle Sportstättenbesucher bzw. Nutzer an die Einhaltung der Hygieneetikette und Abstandsregelungen. 5 Anreise Bei An- und Abfahrt sind die allgemein gültigen Regeln zu beachten; auf Fahrgemeinschaften ist prinzipiell, außer bei Personen, die in einem Haushalt leben, zu verzichten. Den Mitfahrern wird empfohlen eine Mund-Nase-Abdeckung zu tragen. Die Registrierung aller Spielbeteiligten ist am Eingang zu gewährleisten und auf Verlangen nachzu- weisen. Dies dient der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Alle Personen, die die Sportstätte betreten, füllen einen Gesundheitsfragebogen aus, damit Infekti- onswege ggf. leichter zurückverfolgt werden können, sofern die jeweiligen Rechtsverordnungen (Corona-Verordnungen) des eigenen Landes oder sonstige lokale Rechtsvorschriften dies vorse- hen. 6 Allgemeiner Trainings- und Sportbetrieb Es dürfen maximal drei Mannschaften gleichzeitig an der Sportstätte mit einem Spielfeld anwesend sein. Bei Sportstätten mit zwei Spielfeldern bis sechs, bei drei bis 9, wobei darauf zu achten ist, dass nur die spielenden zwei Mannschaften sich auf dem Spielfeld befinden inkl. Schiedsrichter. Jede Mannschaft bekommt ihren eigenen Aufenthaltsbereich zugeteilt, welcher außerhalb des Spielbetriebes einzuhalten ist. Auf gewohnte Rituale wie Begrüßungen, „Abklatschen“ oder Verabschiedungen per Handschlag bzw. Umarmung ist zu verzichten. Es wird empfohlen, dass sich die Mannschaften stattdessen vor und nach dem Spiel auf der Grundlinie gegenüber aufstellen. Der Sportbetrieb ist so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Vor und nach jedem Spiel werden die Bälle desinfiziert. Das Risiko der Ballberührung scheint, Sport-Club Önsbach e.V.
Sport-Club Önsbach e.V. wie die medizinische Kommission des DOSB aufgrund von ihr eingeholter Expertenmei- nung geäußert hat, gering. Sportler mit ihrer jeweiligen Sporttasche und Ausrüstung positionieren sich mit jeweils entsprechen- den räumlichen Abständen zueinander (Trinkpause, Umziehen usw.). Kein Sportler, Trainer und Betreuer darf bei jeglichen Krankheitssymptomen am Sportbetrieb teil- nehmen sowie die Sportstätte betreten. Beim Auftreten von Infekten oder Symptomen einer Corona Virusinfektion hat eine sofortige Mel- dung an den jeweiligen Trainer oder Betreuer und eine Weiterleitung der Meldung an den Verant- wortlichen (Corona-Beauftragter/Abteilungsleitung/Vorstand) des betroffenen Vereines zu erfolgen. Bestätigte Corona-Infektionen oder Verdachtsfälle der am Sportbetrieb beteiligten Personen sind durch den Verein sofort an das Gesundheitsamt des jeweilig betroffenen Ortes weiterzugeben 7 Sanitäre Bereiche 7.1 Toiletten Die Toiletten der jeweiligen Sportstätte können unter Einhaltung der Hygieneregeln genutzt werden. In allen Toiletten und sanitären Bereichen wird Desinfektionsmittel und Seife angeboten. 7.2 Umkleiden & Duschen Teams Umkleidekabinen und Duschen auf dem Veranstaltungsgelände stehen den Teams nicht zur Verfü- gung. Grundsätzlich wird empfohlen, bereits in Sportkleidung zu erscheinen. Das Veranstaltungs- gelände wird sofort nach Abschluss der Veranstaltung bzw. des Wettkampfes wieder verlassen. 8 Verpflegung Für die Verpflegung sorgen die Teams selbst. 9 Einschätzung des Infektionsrisikos Ausgangslage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen, Regelungen und Empfehlungen ist die An- nahme, dass eine Ansteckung mit SARS-Corona-Virus-2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist. Die Einschätzung eines erhöhten Infektionsrisikos wird in Abstimmung zwischen den für die Sport- stätte zuständigen Behörden (in der Regel lokales Gesundheitsamt) und dem betreffenden Verein getroffen. Entsprechend der Einschätzung können in einzelnen Bereichen verschiedene erhöhte Hygienemaßnahmen vorgesehen werden. Sport-Club Önsbach e.V.
Sport-Club Önsbach e.V. 10 Haftung und Rechtliches 10.1 Haftung Bei Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs ist jeder Verein selbst verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten. Das bedeutet jedoch keine gene- relle Haftung der Vereine und der für sie handelnden Personen für eine Ansteckung mit SarsCoV-2 im Rahmen des Trainings- oder Spielbetriebs. Denn es ist klar, dass sich auch bei Einhaltung größt- möglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung nicht zu 100 % vermeiden lässt (we- der im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften in- soweit nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Trainings- und Spielbetrieb beteiligten Perso- nen. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein ein schuldhaftes, also vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kom- men. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein bzw. die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte. 10.2 Rechtliches Dieses Konzept wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 11 Neue Corona-Verordnung: weitreichende Lockerungen und Erleichterun- gen im Ortenaukreis ab Montag Ortenaukreis konstant unter der neuen Inzidenzstufe 35 Die Landesregierung hat aufgrund landesweit sinkender Sieben-Tage-Inzidenzen am Donnerstag (3. Juni) eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die Verordnung sieht – abhängig vom Infektionsgeschehen – weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor, bei- spielsweise bei der Testpflicht. Auch ist der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durch- laufen werden muss. Zudem wurde eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt, die weitere Erleichterun- gen ermöglicht, wenn der Schwellenwert von 35 (Sieben-Tage-Inzidenz) in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird. Der Ortenaukreis liegt bereits seit dem 27. Mai unter dem Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Das Robert-Koch-Institut hat heute (6. Juni) einen 7-Tage Inzidenzwert von 18,3 für den Ortenaukreis festgestellt. Damit treten im Ortenaukreis sowohl die Lockerungen der Öffnungsstufe 3 ab Montag, 7. Juni, in Kraft sowie die Erleichterungen der neuen Inzidenzstufe 35. Sport-Club Önsbach e.V.
Sport-Club Önsbach e.V. Ab Montag, 7. Juni, gelten zusätzlich zu den bereits erfolgten Lockerungen im Or- tenaukreis für Sportveranstaltungen folgende Regelungen: • Wegfall der Testpflicht aus den Öffnungsstufen 1, 2 und 3 für den Außenbereich. • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleich- barer Einrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist allgemein gestattet; dies gilt für den or- ganisierten Vereinssport sowie den allgemeinen Hochschulsport auch außerhalb von Sportanla- gen und Sportstätten • Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind ohne Begrenzung der Teilnehmenden mit bis zu 750 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien und in geschlossen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer gestattet. Es sind jeweils die detaillierten Regelungen der Corona Verordnungen zu beachten. Alles auf einen Blick – was gilt jetzt: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/da- teien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf (Stufenplan der Landesregierung BW, Stand: 3. Juni 2021). Sport-Club Önsbach e.V.
Sport-Club Önsbach e.V. 12 Anhang 1 Anleitung Händewaschen 2 Aushang: Allgemeine Hygieneregeln 3 Hygienetipps der BZgA 4 Mund-Nase-Schutz 5 Geländeplan des Veranstaltungsortes 6 Teilnehmerliste Sport-Club Önsbach e.V.
Sport-Club Önsbach e.V. 1 Anlage: Anleitung Händewaschen Sport-Club Önsbach e.V.
Sport-Club Önsbach e.V. 2 Aushang: Allgemeine Hygieneregeln AUSHANG ALLGEMEINE HYGIENEREGELN Grundsätzlich gelten immer die aktuellen, lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. • Bei coronaverdächtigen Symptomen wie Husten und Fie- ber zu Hause bleiben • Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) • Tragen von Mund-Nase-Schutz auf dem gesamten Veran- staltungsgebäude • Vermeiden von körperlichen Begrüßungsritualen (zum Beispiel Händedruck/Umarmungen) • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) • Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände Sport-Club Önsbach e.V.
Sport-Club Önsbach e.V. 3 Anlage: Hygienetipps der BZgA Sport-Club Önsbach e.V.
Sport-Club Önsbach e.V. 4 Anlage: Mund-Nase-Schutz (MNS) Mund-Nase-Schutz (MNS) Als mechanische Barriere bzw. Bremse für eine Übertragung von Atem- tröpfchen oder Speichel beim Atmen, Husten oder Niesen. Was ist beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu beachten: Der richtige Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz ist ganz wesentlich, um einen größtmöglichen Schutz zu erreichen: • Waschen Sie sich vor dem Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes gründlich die Hände (mindes- tens 20 bis 30 Sekunden mit Seife). • Achten Sie beim Aufsetzen darauf, dass Nase und Mund bis zum Kinn abgedeckt sind und der Mund-Nasen-Schutz an den Rändern möglichst eng anliegt. • Wechseln Sie den Mund-Nasen-Schutz spätestens dann, wenn Sie durch die Atemluft durchfeuch- tet ist, denn dann können sich zusätzliche Keime ansiedeln. • Vermeiden Sie, während des Tragens Schutz anzufassen und zu verschieben. • Berühren Sie beim Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes möglichst nicht die Außenseiten, da sich hier Erreger befinden können. Greifen Sie die seitlichen Laschen oder Schnüre und legen Sie den Mund-Nasen-Schutz vorsichtig ab. • Waschen Sie sich nach dem Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes gründlich die Hände (min- destens 20 bis 30 Sekunden mit Seife). Mit gründlichem Händewaschen von mindestens 20 Sekunden Dauer lassen sich die Keime an den Händen auf ein Tausendstel und weniger senken. Allerdings waschen sich laut einer Befragung der BZGA in Deutschland mehr als die Hälfte der Befragten die Hände kürzer. Dies bedeutet, dass sie die Keimzahl an ihren Händen beim Händewaschen nicht wirksam reduzieren und so ein erhöhtes Risiko haben, selbst zu erkranken oder Keime an andere zu übertragen. Sport-Club Önsbach e.V.
Sport-Club Önsbach e.V. 5 Anlage: Lageplan Beachvolleyballanlage Sport-Club Önsbach e.V.
Sport-Club Önsbach e.V. 6 Anlage: Teilnehmerliste Volleyball Spieltag beim SC Önsbach Teilnahmedokumentation lt. Corona Verordnung Sport mit Gültigkeit ab 07.06.2021 - Dieses Formular muss beim Betreten der Sportstätte vom Mannschaftsverantwortlichen jeder teilnehmenden Mannschaft ausgefüllt dem Verantwortlichen der Heimmannschaft übergeben werden. - Die Teilnahme am Spieltag setzt die Einhaltung des als Anlage beigefügten Hygienekonzeptes des SCÖ (in Abstimmung mit der aktuellen Regelung zur Hallennutzung der Stadt Achern) voraus. Verein: ________________________________ Mannschaftsverantwortliche/r: ____________________________________ (mit Kontaktdaten) ____________________________________ Datum: ________________________________ Unterschrift (Mannschaftsverantwortliche/r): _______________________________ Spieler*innen 1. ____________________________________ 2. ____________________________________ 3. ____________________________________ 4. ____________________________________ 5. ____________________________________ 6. ____________________________________ 7. ____________________________________ Sport-Club Önsbach e.V.
Sport-Club Önsbach e.V. 8. ____________________________________ 9. ____________________________________ 10. ____________________________________ 11. ____________________________________ 12. ____________________________________ 13. ____________________________________ 14. ____________________________________ Begleitpersonen 1. ____________________________________ 2. ____________________________________ 3. ____________________________________ 4. ____________________________________ 5. ____________________________________ 6. ____________________________________ 7. ____________________________________ 8. ____________________________________ 9. ____________________________________ 10. ____________________________________ Sport-Club Önsbach e.V.
Sie können auch lesen