SCHUTZKONZEPT Konzept Betrieb NFH Reutsperre unter COVID-19

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Naturfreundehaus Reutsperre                  Tel +41 78 912 86 68
NF Sektion Reutsperre Oberhasli              reutsperre@nfh.ch
Reutsperre 434                               www.nfh.ch/reutsperre
3860 Schattenhalb

Konzept Betrieb NFH Reutsperre unter COVID-19
Gültig ab 18.01.2021

SCHUTZKONZEPT
1. EINLEITUNG
• Dieses Schutzkonzept ist gültig bis auf Widerruf oder bis zur Publikation einer neuen Version. Das
  Schutzkonzept Gastgewerbe ist vorliegend eingearbeitet.
• Es dürfen nur übernachtende Gäste im Restaurant verpflegt werden.
• Take-away Angebote für Laufkundschaft sind von 6 Uhr bis 23 uhr erlaubt.
• Ab 23 Uhr gilt eine Sperrstunde bis 6 Uhr morgens. Das NFH kann jedoch Getränke und Speisen für die
  Konsumation im Zimmer zur Verfügung stellen.

2. HÄNDEHYGIENE
Alle Personen im Unternehmen (Personal und Gäste) reinigen sich regelmässig die Hände.
Anfassen von Objekten und Oberflächen möglichst vermeiden.

Massnahmen

• Aufstellen einer Händehygienestation beim Gästeempfang und Eingang des Essraumes: Die Gäste müs-
  sen sich bei Betreten die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel
  desinfizieren können. Das Händewaschen soll als neue Hausregel kommuniziert werden.
• Alle Mitarbeitenden im Betrieb waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife, insbesondere
  unmittelbar nach Ankunft sowie vor und nach Pausen.
• Wer in der Küche arbeitet nutzt zudem die am Eingang stehende Händehygienestation einschliesslich
  Desinfektionsmittel.
• Hände sind zu waschen oder zu desinfizieren:
  o vor dem Tische eindecken, Servietten falten und Besteck polieren
  o nach dem Abräumen der Tische, bevor sauberes Geschirr wieder angefasst wird.
• Die Kaffeeecke (Selbstbedienung) in der Lounge wird bis auf Weiteres aufgehoben.
• Zeitschriften, Visitenkarten und Prospekte werden in der Lounge vorübergehend nicht mehr aufgelegt.

3. GESICHTSMASKEN
Alle Personen tragen eine Gesichtsmaske in öffentlich zugänglichen Innenräume des NFH.

Massnahmen

• Jede Person muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen des NFH eine Ge-
  sichtsmaske tragen. Davon ausgenommen sind Gäste in Restaurationslokalen (während der Konsuma-
  tion), wenn sie an einem Tisch sitzen. Wenn die Personen aber auf dem Weg zum Tisch sind oder die
  Toiletten aufsuchen, ist eine Gesichtsmaske zu tragen.
• Die Maskentragpflicht gilt auch für das Personal, das dort arbeitet, soweit kein wirkungsvoller Schutz vor
  einer Ansteckung durch spezielle Schutzvorrichtungen (Kunststoff- oder Glasscheiben) sichergestellt ist.
  Auch das Küchenpersonal muss eine Maske tragen, es sei denn, es arbeitet nur eine Person im
  Raum/Küchenbereich. Beim Verlassen des Bereichs oder wenn eine zweite Person dazu kommt, ist eine
  Maske zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann verzichtet werden, wenn ein ausreichender Abstand
  zwischen den Mitarbeitenden besteht oder bei Tätigkeiten, bei denen aus Sicherheitsgründen oder auf-
  grund der Art der Tätigkeit keine Maske getragen werden kann.

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• Das Tragen einer Gesichtsmaske ändert nichts an den übrigen vorgesehenen Schutzmassnahmen. Na-
  mentlich ist der erforderliche Abstand auch beim Tragen einer Maske möglichst einzuhalten.
• Als Gesichtsmasken gelten Atemschutzmasken, Hygienemasken sowie auch Textilmasken, die eine hin-
  reichende, schützende Wirkung entfalten.
• Kinder vor ihrem 12. Geburtstag sind von der Maskentragpflicht ausgenommen, ebenso Personen, die
  nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichts-
  masken tragen können.

4. GÄSTEGRUPPEN AUSEINANDERHALTEN – NUR SITZEND KONSUMIEREN
Der Betrieb stellt sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen, und dass Speisen
und Getränke nur sitzend konsumiert werden. Eine Gästegruppe umfasst im Herbergsbereich maximal 5
Personen. Diese treffen gemeinsam ein oder es erfolgte eine gemeinsame Reservation. Mitarbeitende und
andere Personen halten 1.5 m Distanz zueinander. Veranstaltungen mit über 5 Personen (nur Gäste ge-
zählt) sind nicht gestattet.

Massnahmen

• Bodenmarkierungen anbringen, um die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1.5 m vor dem Emp-
  fang und am Eingang in den Essraum sicherzustellen.
  Wartende Personen beim Check-in ins Freie (gedecktes Vordach) verlagern.
• Am Eingang in den Aufenthaltsraum (Lounge) und Restaurant/Essraum ein klar sichtbares Plakat aufhän-
  gen, das zur 1.5 m Distanz auffordert.
• An einem Tisch im Restaurant oder Aufenthaltsraum dürfen höchstens vier Personen sitzen, ausgenom-
  men Familien mit Kindern. Kontaktdaten aller teilnehmenden Personen müssen erfasst werden.
• Essen und Getränke (auch Kinder) werden sitzend eingenommen. Gäste werden darauf aufmerksam ge-
  macht. Der Wechsel von Tisch zu Tisch ist verboten. Eine Zirkulation im Raum ist zu minimieren.
• Kinderspielecken und Spielplätze sind erlaubt. Die Anzahl Kinder ist nicht beschränkt. Es gelten keine
  Mindestabstände für die Kinder. Allfälliges Spielzeug muss leicht zu reinigen sein. Eltern oder mit der Auf-
  sicht beauftragte Personen halten die soziale Distanz zu anderen Kindern und Personen ein und tragen
  eine Maske.

5. DISTANZ HALTEN
Mitarbeitende und andere Personen halten 1.5 Meter Distanz zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer
Distanz unter 1.5 Meter sollen die Mitarbeitenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchfüh-
rung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein.

Massnahmen

• Zwischen Gast und Personal findet kein Körperkontakt statt. Davon ausgenommen sind medizinische
  Notfälle. Auf Händeschütteln wird strikt verzichtet.
• Die Mitarbeitenden vermeiden jede Anfassung von Utensilien, Kleidungs- und Gepäckstücken des Gas-
  tes.
• Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von 1.5
  Metern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» ein 1.5-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante ein-
  gehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestab-
  stand. Wartende Gäste halten den Mindestabstand von 1.5 Metern zu anderen Gästegruppen ein.
• Der Mindestabstand von 1.5 Metern gilt auch in Sanitäranlagen (z.B. durch Absperrung einzelner Anla-
  gen), Aufenthalts-, Personal- und Umkleideräumen.
• Übernachten zwei sich nicht bekannte Gäste in einem Mehrbettzimmer (unabhängige Anreisen), ist die
  1,5m Abstandregelung einzuhalten. Gäste, die gemeinsam anreisen und in einem Mehrbettzimmer über-
  nachten (Gästegruppe), müssen keine 1,5m Abstand einhalten. Dies gilt auch für Familien. Zwischen den
  Gästegruppen sollte 1,5m Abstand gewährleistet werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den
  Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand von 1,5m.
• Beim Buffetkonzept macht der Betrieb die Gäste mit Plakaten und Bodenmarkierungen auf die Abstands-
  regeln aufmerksam. Es ist genügend Platz vor dem Buffet freizuhalten. Der Betrieb gewährleistet, dass
  jeder Gast vor dem Schöpfen die Hände desinfiziert.
• Die Mitarbeitenden halten während Pausen die Distanz von 1.5 m strikt ein.

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Arbeit mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5 m in nicht öffentlich zugänglichen Innenräumen:

• 2 Personen, die in nicht öffentlich zugänglichen Räumen (z.B. Küche, Lingerie) länger nebeneinander ar-
  beiten, halten einen Abstand von 1,5 Metern zueinander ein, wenden sich den Rücken zu, arbeiten ver-
  setzt, und tragen Hygienemasken oder Gesichtsmasken (z.B. chirurgische Masken, OP-Masken) oder
  Gesichtsvisiere. Werden die Arbeitsplätze durch eine Trennwand, eine Gardine oder einen Vorhang ge-
  trennt, gilt kein Mindestabstand.

6. REINIGUNG
Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbeson-
dere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden

Massnahmen allgemein und im Service

• Der Betrieb sorgt für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch in Arbeits- und Gasträumen
  (4 Mal täglich für ca. 10 Minuten lüften).
• Das Personal verwendet persönliche Arbeitskleidung. Diese wird täglich gewechselt und nach Gebrauch
  mit handelsüblichem Waschmittel gewaschen. Schürzen und Kochhauben werden untereinander nicht
  geteilt.
• Stofflappen zur Reinigung werden mindestens 2 Mal täglich ausgetauscht
• Das Gedeck wird nach jedem Gast ausgetauscht und vor der Wiederverwendung gereinigt. Alternativ
  können Einmal-Gedecke verwendet werden.
• Einmal aufgedecktes Besteck und Geschirr (auch bei Nichtbenutzung) werden im Geschirrspüler gerei-
  nigt (nicht von Hand). Die Spülvorgänge werden bei Temperaturen von über 60 °C durchgeführt.
• Menü- und Getränkekarten werden nach jedem Gast gereinigt oder desinfiziert.

Massnahmen für Oberflächen und Gegenstände

• Oberflächen und Gegenstände (z. B. Arbeitsflächen, Arbeitswerkzeuge, Waschgelegenheiten, Tische,
  Stühle) regelmässig mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel reinigen, besonders bei gemeinsamer
  Nutzung
• Türgriffe, Treppengeländer, Fläche am Empfang, Kaffeekrüge und Teekocher, Küchengeräte, die oft von
  mehreren Personen angefasst werden, werden regelmässig, aber mindestens 1 x täglich gereinigt.
• Schlüssel der Gäste werden bei Check-in/out desinfiziert.

Massnahmen für Abfall

• Es müssen genügend Abfalleimer bereitgestellt werden, namentlich zur Entsorgung von Taschentüchern
  und Gesichtsmasken.
• Regelmässiges Leeren von Abfalleimern (insbesondere bei Handwaschgelegenheit)
  Anfassen von Abfall vermeiden; stets Hilfsmittel (Besen und Schaufel) verwenden.
• Abfallsäcke nicht zusammendrücken. Offene Abfalleimer werden täglich mehrmals geleert.
• Das Personal trägt Handschuhe im Umgang mit Abfall und Schmutzwäsche. Die Handschuhe werden
  sofort nach Gebrauch entsorgt, und das Personal wäscht sich nach dem Umgang mit Abfall und
  Schmutzwäsche gründlich die Hände.
• WC-Anlagen werden 2 Mal täglich gereinigt und desinfiziert. Es ist ein Reinigungsprotokoll zu führen.

7. COVID-19-ERKRANKTE AM ARBEITSPLATZ
Massnahmen

• Bei Krankheitssymptomen werden Mitarbeitende nach Hause geschickt und angewiesen, die (Selbst-)Iso-
  lation gemäss BAG (www.bag.admin.ch/isolation-und-quarantaene) zu befolgen. Weitere Massnahmen
  folgen auf Anweisung des kantonsärztlichen Dienstes.

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8. BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN
Massnahmen

• Gesichtsmasken werden je nach Gebrauch, aber mindestens alle vier Stunden gewechselt und/oder ge-
  reinigt.
• Vor dem Anziehen sowie nach dem Ausziehen und Entsorgen der Maske müssen die Hände gewaschen
  werden. Die Einwegmasken sind in einem geschlossenen Abfalleimer zu entsorgen.
• Einweghandschuhe werden nach 1 Stunde gewechselt und in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgt.
• Der Betrieb verzichtet auf gemeinsam benutzte Utensilien (z.B. Tischgewürze, Brotkörbchen) oder reinigt
  diese nach jedem Gast.
• Der Betrieb verzichtet auf Gegenstände, die von mehreren Gästen geteilt werden (Zeitschriften, Maga-
  zine oder Snacks).
• Die Schutzmassnahmen (insbesondere Distanz) gelten auch bei Versorgung und Entsorgung Waren/Ab-
  fällen.

9. INFORMATION
Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen und
Einbezug der Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Massnahmen. Kranke (Gäste/Personal) im Betrieb
nach Hause schicken und instruieren, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen.

Information an die Kundschaft

• Der Betrieb hängt die Schutzmassnahmen gemäss BAG im Eingangsbereich aus. Die Gäste sind insbe-
  sondere auf die Distanzregeln, das Tragen der Masken bis zum Tisch und in die Zimmer sowie auf die
  Vermeidung der Durchmischung der Gästegruppen aufmerksam zu machen.
• Information der Kundschaft, dass kontaktloses Bezahlen bevorzugt wird
• Gäste werden beim Eingang und an der Rezeption gebeten, bei Atemwegserkrankungen auf einen Be-
  such zu verzichten
• Das NFH weist die Gäste auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen (Maskenpflicht, Distanz, Händedes-
  infektion) hin. Bei Nichteinhaltung macht der Betrieb vom Hausrecht Gebrauch.

Information an die (freiwilligen) Mitarbeitenden

• Der Betrieb informiert die Arbeitnehmenden über ihre Rechte und Schutzmassnahmen im Betrieb.
  Dies beinhaltet insbesondere auch die Information besonders gefährdeter Arbeitnehmenden.
• Der Betrieb instruiert die Arbeitnehmenden regelmässig über die ergriffenen Hygienemassnahmen und
  einen sicheren Umgang mit der Kundschaft.
• Das Personal wird im Umgang mit persönlichem Schutzmaterial (z. B. Hygienemasken, Handschuhe,
  Schürzen) geschult, sodass die Materialien richtig angezogen, verwendet und entsorgt werden. Die Schu-
  lung kann nachgewiesen werden.
• Das Personal wird geschult beim fachgerechten Anwenden von Flächendesinfektionsmittel, da nicht alle
  Oberflächen alkoholbeständig sind und Oberflächenveränderungen eintreten können. Es empfiehlt sich
  zudem, den Bodenbelag bei Händedesinfektionsmittel-Stationen abzudecken
• Das Personal weist die Kundschaft darauf hin, dass bargeldloses, kontaktloses Bezahlen bevorzugt wird.

10. MANAGEMENT
Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupas-
sen. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen.

Massnahmen

• Regelmässige Instruktion der Mitarbeitenden über Hygienemassnahmen und einen sicheren Umgang mit
  der Kundschaft
• Seifenspender, Händedesinfektionsmittel und Einweghandtücher sowie Reinigungsmittel (für Gegen-
  stände und/oder Oberflächen) regelmässig kontrollieren, nachfüllen, auf genügenden Vorrat achten und
  den Mitarbeitenden anbieten.
• Der Betrieb lässt keine erkrankten Mitarbeitenden arbeiten und schickt Betroffene sofort nach Hause.
• Die Kontaktperson Arbeitssicherheit (NFH Häuserchef*in) überprüft die Umsetzung der Massnahmen.

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• Die Betreiber müssen ihr Schutzkonzept den zuständigen kantonalen Behörden auf deren Verlangen vor-
  weisen und ihnen den Zutritt zu den Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen gewähren. Stellen die
  zuständigen kantonalen Behörden fest, dass kein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt oder dieses
  nicht umgesetzt wird, so treffen sie die geeigneten Massnahmen. Sie können einzelne Einrichtungen oder
  Betriebe schliessen oder einzelne Veranstaltungen verbieten oder auflösen.

11. ERHEBUNG VON KONTAKTDATEN
Massnahmen

• Das NFH erfasst die Kontaktdaten der Gäste, um allfällige Infektionsketten nachverfolgen zu können.
• Bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen sowie in Restaurationsbetrie-
  ben (Bar, Club, genügt die Erfassung der Kontaktdaten nur einer Person der betreffenden Familie oder
  Gruppe.
• Es sind folgende Daten zu erheben: Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer und Tischnummer
• Die Kontaktdaten sind vertraulich, werden 14 Tage aufbewahrt und danach vernichtet. Die erhobenen
  Daten dürfen zu keinem anderen Zweck bearbeitet werden.
• Diese Daten sind nur auf Anfrage durch das Kantonsarztamt durch den Betriebsleiter, jedoch unverzüg-
  lich und in elektronischer Form herauszugegeben.
• Der Betriebsleiter hat durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Korrektheit der erhobenen
  Kontaktdaten gewährleistet ist.

12. ANHÄNGE
•   Richtlinien des BAG
•   Merkblatt des SECO
•   Checkliste für gute Betriebsführung zur Prävention von COVID 19 von HotellerieSuisse
•   Basisgrundlage: Corona News für die NFH Häuser vom 29.10.2020
•   Bestuhlungsplan Esszimmer

13. ABSCHLUSS
•   Dieses Dokument ist gültig bis auf Widerruf. Seine Werthaltigkeit wird wöchentlich geprüft.
•   Dieses Dokument wurde auf Grund der Branchenlösungen für Hotelbetriebe und Restauration erstellt.
•   Die Änderungen des Bundesrats per 29.10.2020 sind eingearbeitet
•   Dieses Dokument wurde allen Mitarbeitern übermittelt und erläutert.
•   Dieses Dokument wurde mit den verantwortlichen Organen der Trägerschaft besprochen

Schattenhalb, 18.03.2021 – der Betriebsleiter, (Unterschrift) ___________________________

14. SCHULUNGSNACHWEIS
Ich bestätige den Inhalt der vorliegenden Anordnung zu kennen und anwenden zu können. Fragen wurden
mir beantwortet und ich bin geschult in der Anwendung.

Mitarbeitende:

Datum __________________ Name __________________ Unterschrift _____________________

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Datum __________________ Name __________________ Unterschrift _____________________

Datum __________________ Name __________________ Unterschrift _____________________

Datum __________________ Name __________________ Unterschrift _____________________

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