Schutzkonzept für den Schwimmunterricht der Schwimmschule Delfin GmbH

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Schutzkonzept für den Schwimmunterricht der Schwimmschule Delfin GmbH
Schutzkonzept für den
Schwimmunterricht der
Schwimmschule Delfin GmbH

Nach diesem Schutzkonzept startet zum Teil ab 8. Juni 2020 das Angebot der
Schwimmschule Delfin GmbH nach Vorschriften des Bundesamts für Gesundheit
BAG und den Empfehlungen des Schweizer Verbands für Hallen- und Freibäder
VHF in Zusammenarbeit mit dem BASPO, des Internationalen Verband
Schwimmschulen INVSCH und verschiedenen Experten Pandemiebedingungen.
Inhaltsverzeichnis

1. Präambel ........................................................................................................................................3
2. Ziel………………………………………………………………………………………………………………………………………………….3
3. Einordnung von Hallen- und Freibädern in seuchenhygienischer Hinsicht........................................3
4. Bauliche Voraussetzungen der Hallen- und Freibäder......................................................................4
5. Massnahmen für den Betrieb von Hallen- und Freibädern ...............................................................4
   5.1. Eingangsbereich .......................................................................................................................4
   5.2. Umkleidebereich ......................................................................................................................4
   5.3. Schwimmhallen ........................................................................................................................5
   5.4. Schwimmkappen, Material……………………………………………………….………………………………………...…..5
   5.6. Freibäder..................................................................................................................................6
6. Massnahmen für Kursbetrieb der Schwimmschule Delfin ...............................................................6
7. Vorschlag zur Strategie für den Wiedereinstieg ..............................................................................7
8. Standorte der Schwimmschule Delfin GmbH ..................................................................................7
   8.1. Schulhaushallenbad Kleinhüningen ..........................................................................................7
   8.2. Hallenbad Haus zur Hoffnung ...................................................................................................8
   8.3. Hallenbad Muttenz ...................................................................................................................8
   8.4. Hallenbad Oberwil....................................................................................................................9
   8.5.Hallenbad Gitterli Liestal ...........................................................................................................9
    8.6. Freibad Gitterli in Liestal ..........................................................................................................9
   8.7. Hallenbad Sisseln ................................................................................................................... 10
   8.8. Freibad Rheinfelden KUBA...................................................................................................... 10
9. Gruppierungen ............................................................................................................................. 10
   9.1. Kleinkinderschwimmen .......................................................................................................... 10
   9.2. Kinderschwimmen.................................................................................................................. 11
   9.3. Wettkampfgruppe .................................................................................................................. 11
   9.4. Privatlektionen ....................................................................................................................... 11
   9.5. Aqua-Fit ................................................................................................................................. 11
10. Schutzkonzept Kunden der Schwimmschule Delfin GmbH .......................................................... 12
11. Hygienevorschriften .................................................................................................................... 13
12. Symptome Krankheit Covid 19 .................................................................................................... 14

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1. Präambel
Der Internationale Schwimmverband Schwimmschulen INVSCH ist zuständig für alle Bedürfnisse und
Anliegen von Schwimmschulen und Schwimmsportlehrpersonen auf der ganzen Welt. Er widmet sich
der Fairness, Weiterentwicklung und Optimierung International .

    2. Ziel

Das vorliegende Schutzkonzept soll eine geordnete Wiederaufnahme des Schwimmsportbetriebs in
der Schweiz ermöglichen und dabei sowohl die Schwimmsporttreibenden wie auch die allgemeine
Bevölkerung von einer COVID-19 Ansteckung schützen.

Dieses Schutzkonzept ist spezifisch auf die Schwimmschule Delfin GmbH ausgerichtet.
Das Schutzkonzept stellt sicher, dass aktuell geltende Verordnungen und Vorgaben eingehalten
werden.

    3. Einordnung von Hallen- und Freibädern in
       seuchenhygienischer Hinsicht

Hallenbänder sind in fast allen für den Badegast zugänglichen Bereichen gefliest und werden
regelmäßig mechanisch gereinigt sowie desinfiziert. Die Hallenbäder unterliegen strengen
Hygieneregeln. Die Lüftungsanlagen in Hallenbäder sind im Vergleich zu anderen Gebäuden mit hohe
Luftwechselzahlen ausgelegt und lassen sich häufig auch mit 100% Aussenluft betreiben.

In Freibädern erübrigt sich das Problem des Luftwechsels und auch risikobehaftete Kontaktflächen sind
reduziert. Hygienerelevante Flächen werden wir in Hallenbäder regelmäßig mechanisch gereinigt und
desinfiziert.

Es gilt, die persönlichen Abstands- und Hygieneregeln der Teilnehmerinnen/Teilnehmer,
Begleitpersonen, Schwimmlehrpersonen und Aqua-Fit Leiter, organisatorischen Massnahmen und vor
allem auch durch die eigene Initiative der Betroffenen praktisch umzusetzen.

Alle vorliegenden Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Vieren durch das Chlor sicher abgetötet
werden. Damit besteht in Hallen- und Freibäder ein geringes Ansteckungsrisiko als in anderen
Einrichtungen (Vgl. DGfdB Fachbericht: Pandemieplan Bäder und Aussagen Daniel Koch März, April
2020).

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4. Bauliche Voraussetzungen der Hallen- und Freibäder
Hallen- und Freibäder sind grundsätzlich für große Besuchergruppen ausgelegt, wie zum Beispiel:

   •   Öffentlichkeit
   •   Schulklassen
   •   Vereine
   •   Schwimmschulen

Diese Benutzergruppen nutzen die Bäder in der Regel gemeinsam. Zur Beschränkung der Anzahl
zeitgleich anwesender Personen können diese Benutzergruppen per Belegungsplan voneinander
getrennt werden (Abtrennung). Mittels Einlassbeschränkung kann die max. Gruppengrösse, bzw.
Anzahl Personen kontrolliert und limitiert werden. Die maximale Gruppengrösse, bzw. Anzahl
Personen sollte einerseits durch die Grösse der Schwimmanlage (Quadratmeter der verfügbaren
Wasserfläche, bspw. 10m2/Person) und andererseits durch die geltenden übergeordneten
Schutzmaßnahmen festgelegt werden. So kann die soziale Distanz in den Bädern sehr gut gewährleistet
werden.

   5. Massnahmen für den Betrieb von Hallen- und Freibädern

5.1. Eingangsbereich

Im Eingangsbereich geht es darum, den erforderlichen Abstand der Schüler und anwesenden
Erwachsenen sicherzustellen.

   •   Zutritt zum Bad und Austritt aus dem Bad sind, sofern möglich zu separieren.
   •   Am Eingang sind Aushänge mit Hinweisen zu den Verhaltensregeln anzubringen.
   •   Abstandsmarkierungen auf dem Boden und zusätzliche Barrieren für wartende Personen.
   •   Desinfektionsmittelständer wenn möglich direkt am Eingang aufstellen. Ansonsten Hände mit
       Seife waschen.
   •   Kassentheken mit Schutz aus Plexiglas, Sicherheitsglas oder Folie versehen.
   •   Möglichkeiten zum bargeldlosen und berührungsfreien Zahlen einrichten.
   •   Individuelle und minuziöse Führung aller Präsenzlisten (An- und Abwesenheit, wie
       Schulschwimmen, freiwilliger Schulsport, Schwimmschulen und Vereine.
   •   Benutzen von Oberflächen (Türgriffe, Handläufe, etc.) mehrmals täglich mit
       Desinfektionsmittel oder Seife reinigen.
   •   Die Flächendesinfektion der Bodenbeläge erfolgt täglich.
   •   In den Gängen vor den Hallen- und Freibädern dürfen sich nicht zu viele Personen mit mind. 2
       m Abstand aufhalten. Unter den Kindern gelten keine Anstandsregeln.

5.2. Umkleidebereich

In den Umkleidebereichen sollte das Einhalten des Abstandsgebotes zwischen den Besuchern durch
gestalterische und bauliche Maßnahmen unterstützt werden.

   •   Im Garderobebereich sind Aushänge mit Hinweisen zu den Verhaltensregeln anzubringen.
   •   Falls Sammelumkleiden genutzt werden, sollten am Boden und/oder auf den Sitzbänken
       Abstandsmarkierungen angebracht werden.
   •   Auch in den Umkleiden sollten Desinfektionsmittelspender stehen.

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•   Bei Umkleideschränken gilt es per Markierung die Abstandsregeln durchzusetzen.
   •   In den Duschbereichen sollten einzelne Duschen außer Betrieb genommen werden, oder ggf.
       mobile Spritzschutzwände angebracht werden.
   •   Benutzen von Oberflächen (Türgriffe, Handläufe, etc.) mehrmals täglich mit
       Desinfektionsmittel oder Seife reinigen.
   •   Die Flächendesinfektion der Bodenbeläge erfolgt täglich.
   •   In Freibäder werden Umkleiden i.d.R. weniger benutzt. Teilnehmerinnen/Teilnehmer können
       sich bereits zu Hause umziehen. Die Umkleiden müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert
       werden.

5.3. Schwimmhallen

Im Bereich der Becken, Beckenumgänge und Liegeflächen sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:

   •   Separierte Ein- und Ausstiegsbereiche in den Schwimmbecken sollten markiert werden.
   •   In der Schwimmhalle sollten Liegen und Sitzmöglichkeiten entfernt bzw. reduziert werden
       (Abstand 2m). Bei durchgehenden Sitzbereichen sollten bei Bedarf Abstandsmarkierungen
       angebracht werden.
   •   Anbringen von Abstandsmarkierungen am Boden vor Rutschen und Sprungtürme etc. ggf.
       außer Betrieb nehmen.
   •   Markierung der Abstände zwischen den Liegebereichen im Pool.
   •   Warmbecken mit geringem Platzangebot ggf. außer Betrieb nehmen.
   •   Benutzen von Oberflächen (Türgriffe, Handläufe, etc.) mehrmals täglich mit
       Desinfektionsmittel oder Seife reinigen.
   •   Die Flächendesinfektion der Bodenbeläge erfolgt täglich (in Absprache mit der zuständigen
       Person)

5.4. Schwimmkappen, Material

Die Schwimmkappen haben neben der Sicherheit auch einen wichtigen hygienischen Aspekt,
weshalb das Tragen von Schwimmkappen als Schutzmassnahme gilt. Das Hallenbad wird „ohne
Duschen“ betreten, weil die Schwimmkappe neu, im Hallenbad nach Anweisung von der
Schwimmlehrperson von den Schülern gegenseitig angezogen werden. Hilfestellung anziehen der
Schwimmkappe, bitte als Schwimm- oder Lehrperson eine Schutzmaske tragen. Geduscht wird
nach Abweisung der Schwimmlehrperson. Die ausgeliehenen und mit Seife ausgewaschenen
Schwimmkappen werden nach dem Duschen von der Lehrperson/Elternteil wieder in das
Hallenbad retour gebracht. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Aqua-Fit Kurse dürfen ohne Schwimmkappen durchgeführt werden. Falls die Teilnehmer nachträglich
Schwimmen und im Kurs abtauchen, dann ist hier auch ein Tragen der Kappe Pflicht.
Schwimm-Material nur wenn nötig verwenden. Man muss das Material zusätzlich reinigen. Das
Chlorwasser reinigt das Material nicht genügend.

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5.5. Freibäder

Im Freibad sind die Regeln grundsätzlich leichter einzuhalten. Doch auch hier ist eine Kontrolle wichtig.

    •   Zutritt zum Bad und Austritt aus dem Bad sind, sofern möglich, zu separieren.
    •   Am Eingang sind Aushänge mit Hinweisen zu den Verhaltensregeln anzubringen.
    •   Am Eingangsbereich gilt es die Abstandsregeln durch zu setzen.
    •   Handdesinfektionsspender sollten am Eingang aufgestellt werden.
    •   Separierte Ein- und Ausstiegsbereiche in den Schwimmbecken sollten markiert werden.
    •   Im Freibad sollten Liegen und Sitzmöglichkeiten entfernt bzw. reduziert werden (Abstand 2m).
        Bei durchgehenden Sitzbereichen sollten bei Bedarf Abstandsmarkierungen angebracht
        werden.
    •   Anbringen von Abstandsmarkierungen am Boden vor Rutschen und Sprungtürme etc. ggf. oder
        außer Betrieb nehmen.
    •   Markierung der Abstände zwischen den Liegebereichen im Pool.
    •   Benutzen von Oberflächen (Türgriffe, Handläufe, etc.) mehrmals täglich mit
        Desinfektionsmittel oder Seife reinigen.

    6. Massnahmen für Kursbetrieb der Schwimmschule Delfin
       GmbH

Die Schwimmschule Delfin GmbH hat für die Wiederaufnahme des Kursbetriebs folgendes erarbeitet:
Die Vorschläge berücksichtigen die Empfehlungen und Vorschriften des Bundesamt für Gesundheit
BAG, des Gesundheits- und Erziehungsdepartements Basel-Stadt, der Schweizerischen Konferenz der
kantonalen Erziehungsdirektoren EDK, das Konzept zum Betrieb von Schwimmanlagen unter
Pandemiebedingungen des VHF (in Zusammenarbeit mit dem BASPO), das Schutzkonzept des INVSCH,
sowie Experteneinschätzungen.
Einzelsportarten sind generell möglich, wobei auf den Mindestabstand zu anderen Sportlern zu achten
ist. Wenn Sportler in einer kontrollierten Selbstquarantäne sind oder in kleinen Gruppen (bis max. 5
Sportler) im nicht-öffentlichen Raum.
(BAG, Bundesrätin Viola Amherd 29.4.2020)

Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter
Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen.
(Pierre-André Weber Chef Jugend- und Erwachsenensport J+S 1.5.2020)

Für Kinder bis 10 Jahren gelten keine Abstandsregel.
(Bildungsdirektorin ZH Silvia Steiner 30.04.2020)

Ab dem 11. Mai 2020 beginnt für Schülerinnen und Schüler im Kindergarten, der Primarschule und der
Sekundarschule der Unterricht gemäß den üblichen Unterrichtszeiten und dem regulären Stundenplan
in ihren Klassen Der Sport- und Schwimmunterricht findet statt, mit so wenig Körperkontakt wie
möglich und unter Einhaltung der Hygieneregeln. Die schulinternen Sportanlagen (Turn- und
Schwimmhallen) sind geöffnet. Unter den Schülerinnen und Schüler gelten keine Abstandsregeln.
Zwischen Erwachsenen und Schülerinnen und Schüler soll der vom BAG vorgegebene Mindestabstand
von zwei Meter möglichst eingehalten werden. Kitas: Gruppengrösse und Gruppenzusammensetzung:
Die Gruppen sind so klein wie möglich zu halten. Die maximale Grösse einer Kindergruppe beträgt 10
Kinder. Für Kleinkinder gelten die Distanzvorschriften nicht. Das Kindeswohl geht vor.
(Bildungsdirektor BS Dr. Conradin Cramer 30.04.2020.)

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Ab 06. Juni 2020 sind Aktivitäten in Freizeit, Unterhaltung und Sport von über 30 Personen wieder
möglich, sowie Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen.
Das Führen von Präsenz-Abwesenheitslisten ist Pflicht. 10m2 Schwimmfläche pro Person, wenn immer
möglich 2m Abstand. Training von Sportarten mit engem Körperkontakt in beständigen Gruppen.
Nach wie vor gelten: Verfeinerte und gut organisierte Schutzkonzepte mit Kontaktlisten, um die
Ansteckungen Covid 19 bei der Lockerung, sprich Wiederaufnahme gering zu halten.
(Bundesrat Alain Berset 27.5.2020)

   7. Vorschlag zur Strategie für den Wiedereinstieg
Die Schwimmschule Delfin GmbH unterrichtet an mehreren Standorten und ist daher betreffend
Wiederaufnahme des Schwimmunterrichtes vom jeweiligen Standortbetreiber abhängig. Wann öffnet
der jeweilige Standort?

Kontaktaufnahme der Standorte mit Einreichung des Schutzkonzepts der Schwimmschule Delfin
GmbH.
Die Schwimmschule Delfin GmbH unterrichtet folgende Gruppierungen.

   •   Kleinkinderschwimmen (1 bis 4 Jahre) = Kleinkind mit Betreuungsperson.
   •   Kinderschwimmen (3.5 bis 13 Jahre)
   •   Wettkampfgruppe (ab ca. 7 Jahre bis Erwachsene)
   •   Privat Lektionen (bis max. 3 Teilnehmerinnen/Teilnehmer)
   •   Aqua -Fit

Da unserer Gruppengrösse immer kleingehalten sind, müssen wir diesbezüglich (siehe Punkt 5) keine
Änderungen vornehmen. Alle Kunden sind mit Adresse bei der Schwimmschule Delfin GmbH
registriert.
Terminvereinbarung der entsprechenden verantwortlichen Person des jeweiligen Standorts. Klarer
Instruktionsaustausch betreffend Wiedereröffnung.
Schwimmlehrpersonen genau aufklären und informieren. Jeweils am Anfang Schwimmlehrperson
mehr einplanen, damit das Schutzkonzept erfolgreich umgesetzt werden kann.
Kunden der Schwimmschule Delfin GmbH, betreffend dem neuen Schutzkonzept wie
Hygienevorschriften, sowie Krankheit Symptome vor der Wiederaufnahme und vor Ort den
Teilnehmerinnen und Teilnehmer nochmals erklären und informieren.

   8. Standorte der Schwimmschule Delfin GmbH

8.1. Schulhaushallenbad Kleinhüningen

Wiederaufnahme ab 08. Juni 2020 starten.

   •   Bitte Schutzkonzept sowie Hausordnung im Schulhaushallenbad Kleinhüningen einhalten.
       Vorgängige Abklärung und alle Punkte des Schutzkonzepts Schwimmschule Delfin GmbH
       kontrollieren und evtl. ergänzen oder selbst erstellen.
   •   Kontrolle Händewaschen der Teilnehmer.
   •   Keine Betreuungspersonen in der Schwimmhalle zulassen.

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•   In den Gängen vor den Hallen- und Freibädern dürfen sich nicht zu viele Personen mit
       mind. 2 m Abstand aufhalten. Unter den Kindern gelten keine Anstandsregeln.
   •   Bei Umkleideschränken gilt es per Markierung die Abstandsregeln, sowie der vereinbarte
       Wechsel der Klassen/Gruppen durchzusetzen.
   •   Separierte Ein- und Ausstiegsbereiche in den Schwimmbecken sollten markiert werden.
   •   Benutzen von Oberflächen (Türgriffe, Handläufe, etc.) mehrmals täglich mit
       Desinfektionsmittel oder Seife reinigen.
   •   Kurzaufenthalte der Duschen und Garderobenräume kontrollieren.
   •   Ausgeliehene Schwimmkappen prüfen, wie Material mit Seife waschen (vor Gebrauch und
       nach Gebrauch), sowie richtig warten.

8.2. Hallenbad Haus zur Hoffnung

Wiederaufnahme ab 08. August 2020.

   •   Bitte Schutzkonzept sowie Hausordnung im Schulhaushallenbad Hoffnung einhalten.
       Vorgängige Abklärung und alle Punkte des Schutzkonzepts Schwimmschule Delfin GmbH
       kontrollieren und evtl. ergänzen oder selbst erstellen.
   •   Kontrolle Händewaschen der Teilnehmer.
   •   Keine Betreuungspersonen in der Schwimmhalle zulassen.
   •   Aufenthalt in den Gängen bis maximal 5 Meter mit 2m Abstand kontrollieren.
   •   Bei Umkleideschränken gilt es per Markierung die Abstandsregeln, sowie der vereinbarte
       Wechsel der Klassen/Gruppen durchzusetzen.
   •   Separierte Ein- und Ausstiegsbereiche in den Schwimmbecken sollten markiert werden.
   •   Benutzen von Oberflächen (Türgriffe, Handläufe, etc.) mehrmals täglich mit
       Desinfektionsmittel oder Seife reinigen.
   •   Kurzaufenthalte der Duschen und Garderobenräume kontrollieren.
   •   Ausgeliehene Schwimmkappen prüfen, wie Material mit Seife waschen (vor Gebrauch und
       nach Gebrauch), sowie richtig warten.

8.3. Hallenbad Muttenz

Wiederaufnahme ab 08. Juni 2020

   •   Bitte Schutzkonzept sowie Hausordnung im öffentlichen Hallenbad Muttenz einhalten.
       Vorgängige Abklärung und alle Punkte des Schutzkonzepts Schwimmschule Delfin GmbH
       kontrollieren und evtl. ergänzen oder selbst erstellen.
   •   Kontrolle Händewaschen der Teilnehmer.
   •   Keine Betreuungspersonen in der Schwimmhalle zulassen.
   •   Aufenthalt in den Gängen bis maximal 5 Meter mit 2m Abstand kontrollieren.
   •   Bei Umkleideschränken gilt es per Markierung die Abstandsregeln, sowie der vereinbarte
       Wechsel der Klassen/Gruppen durchzusetzen.
   •   Separierte Ein- und Ausstiegsbereiche in den Schwimmbecken sollten markiert werden.
   •   Benutzen von Oberflächen (Türgriffe, Handläufe, etc.) mehrmals täglich mit
       Desinfektionsmittel oder Seife reinigen.
   •   Kurzaufenthalte der Duschen und Garderobenräume kontrollieren.
   •   Ausgeliehene Schwimmkappen prüfen, wie Material mit Seife waschen (vor Gebrauch und
       nach Gebrauch), sowie richtig warten.

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8.4. Hallenbad Oberwil

Wiederaufnahme ab 15. August 2020.

   •   Bitte Schutzkonzept sowie Hausordnung im öffentliches Hallenbad Oberwil einhalten.
       Vorgängige Abklärung und alle Punkte des Schutzkonzepts Schwimmschule Delfin GmbH
       kontrollieren und evtl. ergänzen oder selbst erstellen.
   •   Kontrolle Händewaschen der Teilnehmer.
   •   Keine Betreuungspersonen in der Schwimmhalle zulassen.
   •   Aufenthalt in den Gängen bis maximal 5 Meter mit 2m Abstand kontrollieren.
   •   Bei Umkleideschränken gilt es per Markierung die Abstandsregeln, sowie der vereinbarte
       Wechsel der Klassen/Gruppen durchzusetzen.
   •   Separierte Ein- und Ausstiegsbereiche in den Schwimmbecken sollten markiert werden.
   •   Benutzen von Oberflächen (Türgriffe, Handläufe, etc.) mehrmals täglich mit
       Desinfektionsmittel oder Seife reinigen.
   •   Kurzaufenthalte der Duschen und Garderobenräume kontrollieren.
   •   Ausgeliehene Schwimmkappen prüfen, wie Material mit Seife waschen (vor Gebrauch und
       nach Gebrauch), sowie richtig warten.

8.5. Hallenbad Gitterli in Liestal

Wiederaufnahme 13.Septemer 2020.

8.6. Freibad Gitterli in Liestal

Day Camp for Kids Sporttageslager mit Kinderbetreuung, sowie integrierten Schwimmkurs im
Freibad Gitterli in Liestal ab 06. Juli 2020.

   •   Bitte Schutzkonzept sowie Hausordnung im öffentlichen Freibad Gitterli einhalten. Vorgängige
       Abklärung und alle Punkte des Schutzkonzepts Schwimmschule Delfin GmbH kontrollieren und
       evtl. ergänzen oder selbst erstellen.
   •   Kontrolle Händewaschen der Teilnehmer.
   •   In den Gängen vor den Hallen- und Freibädern dürfen sich nicht zu viele Personen mit mind. 2
       m Abstand aufhalten. Unter den Kindern gelten keine Anstandsregeln.
   •   Bei Umkleideschränken gilt es per Markierung die Abstandsregeln, sowie der vereinbarte
       Wechsel der Klassen/Gruppen durchzusetzen.
   •   Separierte Ein- und Ausstiegsbereiche in den Schwimmbecken sollten markiert werden.
   •   Benutzen von Oberflächen (Türgriffe, Handläufe, etc.) mehrmals täglich mit
       Desinfektionsmittel oder Seife reinigen.
   •   Kurzaufenthalte der Duschen und Garderobenräume kontrollieren.
   •   Ausgeliehene Schwimmkappen prüfen, wie Material mit Seife waschen (vor Gebrauch und
       nach Gebrauch), sowie richtig warten

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8.7. Hallenbad Sisseln

Wiederaufnahme 14. August 2020.
Gemeinde hat entschieden das Hallenbad am 10.08.2020 für alle Gruppierungen wieder zu öffnen.

   •   Bitte Schutzkonzept sowie Hausordnung im Hallenbad Sisseln einhalten. Vorgängige Abklärung
       und alle Punkte des Schutzkonzepts Schwimmschule Delfin GmbH kontrollieren und evtl.
       ergänzen oder selbst erstellen.
   •   Kontrolle Händewaschen der Teilnehmer.
   •   Keine Betreuungspersonen in der Schwimmhalle zulassen.
   •   In den Gängen vor den Hallen- und Freibädern dürfen sich nicht zu viele Personen mit
       mind. 2 m Abstand aufhalten. Unter den Kindern gelten keine Anstandsregeln.
   •   Bei Umkleideschränken gilt es per Markierung die Abstandsregeln, sowie der vereinbarte
       Wechsel der Klassen/Gruppen durchzusetzen.
   •   Separierte Ein- und Ausstiegsbereiche in den Schwimmbecken sollten markiert werden.
   •   Benutzen von Oberflächen (Türgriffe, Handläufe, etc.) mehrmals täglich mit
       Desinfektionsmittel oder Seife reinigen.
   •   Kurzaufenthalte der Duschen und Garderobenräume kontrollieren.
   •   Ausgeliehene Schwimmkappen prüfen, wie Material mit Seife waschen (vor Gebrauch und
       nach Gebrauch), sowie richtig warten.

8.8. Freibad Rheinfelden KUBA

Day Camp for Kids Sporttageslager mit Kinderbetreuung, sowie integrierten Schwimmkurs
ab 06.Juli 2020. Sommerschwimmkurse ab 13. Juli 2020.

   •   Bitte Schutzkonzept sowie Hausordnung im öffentlichen Freibad Rheinfelden KUBA einhalten.
       Vorgängige Abklärung und alle Punkte des Schutzkonzepts Schwimmschule Delfin GmbH
       kontrollieren und evtl. ergänzen oder selbst erstellen.
   •   Kontrolle Händewaschen der Teilnehmer.
   •   In den Gängen vor den Hallen- und Freibädern dürfen sich nicht zu viele Personen mit mind. 2
       m Abstand aufhalten. Unter den Kindern gelten keine Anstandsregeln.
   •   Bei Umkleideschränken gilt es per Markierung die Abstandsregeln, sowie der vereinbarte
       Wechsel der Klassen/Gruppen durchzusetzen.
   •   Separierte Ein- und Ausstiegsbereiche in den Schwimmbecken sollten markiert werden.
   •   Benutzen von Oberflächen (Türgriffe, Handläufe, etc.) mehrmals täglich mit
       Desinfektionsmittel oder Seife reinigen.
   •   Kurzaufenthalte der Duschen und Garderobenräume kontrollieren.
   •   Ausgeliehene Schwimmkappen prüfen, wie Material mit Seife waschen (vor Gebrauch und
       nach Gebrauch), sowie richtig warten.

   9. Gruppierungen

9.1. Kleinkinderschwimmen

Kleinkinderschwimmen (1 bis ca. 4 Jahre) unterrichtet die Schwimmschule Delfin im Hallenbad Gitterli
in Liestal im Lehrschwimmbecken 32°C. Diese Kurse starten am 13.9.2020. Die max. Gruppengrösse
wird vom Hallenbadbetreiber vorgegeben.

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9.2. Kinderschwimmen

Kinderschwimmen (3.5 – 13 Jahre) unterrichtet die Schwimmschule Delfin an jedem Standort. Durch
die Zertifizierung vom INVSCH (Internationalen Verband Schwimmschulen) wird die Gruppengrösse
kleingehalten.
Der Unterricht wird im Lehrschwimmbecken oder Tiefwasser durchgeführt. Jeder Kurs wird mit dem
Tiefwasser vertraut gemacht.

9.3. Wettkampfgruppe

Dieser Kurs wird auf einer Schwimmerbahn durchgeführt. Voraussetzung: Abzeichen 7. Delphin
(INVSCH), 6. Krokodil (swimsports.ch).

9.4. Privatlektionen

Dieser Unterricht wird neu von der Schwimmschule Delfin überwacht, damit der Schutz der
Nachverfolgung gewährleistet werden kann. Wird an jedem Standort angeboten bis max. 3
Teilnehmerinnen/Teilnehmer.

9.5. Aqua-Fit

Dieser Kurs wird am 14.8.2020 erneut im Hallenbad Sissila starten. Achten auf die Abstandsregeln,
sowie keine Vermischung der Garderobe und Dusche mit der Gruppierung Kinderschwimmen.
Aqua-Fit Gürtel, Westen mit Seife reinigen.

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10.        Schutzkonzept Kunden der Schwimmschule Delfin GmbH

Schutzkonzept COVID 19

Wir bitten alle Kunden unser Schutzkonzept gründlich durchzulesen und zu beachten. Bitte
helft mit, denn gemeinsam meistern wir diese Herausforderung!

Grundsätze
Nur gesunde Teilnehmerinnen/Teilnehmer und Begleitpersonen dürfen die Räumlichkeiten
des jeweiligen Schwimmkurses benutzen, sowie am Schwimmkurs teilnehmen.
Die jeweiligen Regeln des entsprechenden Bades müssen strikt eingehalten werden.
Die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Kontrolle Händewaschen der Teilnehmer.

Kundenbeitrag
Wir bitten alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer umgezogen mit Schwimmkappe der
Schwimmschule Delfin in den Schwimmkurs zu erscheinen.
Damit können wir Wartezeiten in den Garderoben verhindern, denn auch da zählt der nötige
Abstand, sowie die optimale Hygiene einzuhalten.
Achtet darauf, dass alle pünktlich erscheinen, gemeinsamer Kursstart ermöglicht keinen
unnötigen Kursunterbruch.
Pünktliches Abholen der Kinder. Wir haben keine Möglichkeit die Kinder nach dem
Schwimmkurs zu betreuen.
Nach dem Schwimmkurs nur kurz abduschen und sofort umziehen. Bitte die Körperpflege zu
Hause fortsetzen.

Wir danken für Ihre solidarische, verantwortungs- und rücksichtsvolle Unterstützung.

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11.        Hygienevorschriften

                            Mindestens 2m Abstand halten.
                            Unter den Kindern bis 10 Jahre gelten keine Abstandsregeln.
                            Kinder und Erwachsene sollten den Abstand einhalten. Wenn
                            nicht möglich geht das Kindswohl vor und es muss keine
                            Distanzregel eingehalten werden. Training von Sportarten mit
                            engem Körperkontakt in beständigen Gruppen

                            Gründlich Hände mit Seife waschen.

                            Händeschütteln verboten.

                            In Taschentuch oder Armbeuge Husten oder niesen.

Das Tragen einer Schutzmaske und Handschuhen ist im Schwimmunterricht, Aqua-Fit
Kursen nicht empfohlen.

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12. Symptome Krankheit Covid 19
Diese treten häufig auf:
    • Husten (meist trocken)
    • Halsschmerzen
    • Kurzatmigkeit
    • Fieber, Fiebergefühl
    • Muskelschmerzen
    • Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns

Selten sind:
    • Kopfschmerzen
    • Magen-Darm-Symptome
    • Bindehautentzündung
    • Schnupfen

Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht sein. Ebenfalls möglich sind
Komplikationen wie eine Lungenentzündung.

Wenn Sie eines oder mehrere der häufig vorkommenden Symptome haben, sind Sie eventuell am
neuen Coronavirus erkrankt.

In diesem Fall:
    •   Bleiben Sie zu Hause.
    •   Wenden Sie sich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung und fragen Sie,
        ob Sie sich testen lassen sollen.

Das Schutzprogramm wird kontinuierlich an die aktuellen COVID-19 Verordnungen und
entsprechenden Vorgaben des Bundesrates angepasst und entsprechende Änderungen werden
kommuniziert.

Zusammenfassend bitten wir Sie während dem Schwimmunterricht die Hygiene und die
Abstandsregeln in den Garderoben einzuhalten, um die Ansteckung Covid 19 begrenzt zu halten.
Birsfelden, 06.05.2020 / Anpassung 16.05.2020 / Anpassung 31.5.2020

Birsfelden, 18.05.2020

Karin Kämpf
eidg. Dipl. Schwimmsportlehrerin, Schwimminstruktorin

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