Hygienekonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs an der Volkshochschule Berlin Mitte unter Pandemiebedingungen - Berlin.de

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Hygienekonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs an der Volkshochschule Berlin Mitte unter Pandemiebedingungen - Berlin.de
Hygienekonzept
   für die Wiederaufnahme des
        Präsenzlehrbetriebs
an der Volkshochschule Berlin Mitte
   unter Pandemiebedingungen

            Version 3.0 vom 25.05.2021
Inhalt

1 Einleitung…………………………………………………………………………………………2

2 Allgemeine Regeln ……………………………………………………………………………..3

3 Persönliche Hygieneregeln …………………………………………………………………..3

4 Gebäude- und Raumhygiene………………………………………………………………….5

5 Angebots- und Personalplanung ……………………………………………………………6

6 Unterrichtsgestaltung …………………………………………………………………………7

7 Besonderheiten für bestimmte Angebotsbereiche ………………………………………7

8 Verwendete Quellen…………………………………………………………………………….8

9 Anhang.....................…………………………………………………………………………….9
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Steuerungsrunde der Volkshochschule Berlin Mitte                                              25.05.2021

Hygienekonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an
der Volkshochschule Berlin Mitte unter Pandemiebedingungen

    1. Einleitung
Für die schrittweise Wiederaufnahme des Publikumsverkehrs an den Berliner Volkshochschulen unter
den Bedingungen der SARS-Cov-2-Pandemie ist die Einhaltung der Hygienevorgaben zum
lnfektionsschutz unerlässlich. Die Einhaltung dieser Hygienevorgaben erfordert für jede
Volkshochschule einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan. Um diesen vereinfacht aufstellen zu
können, hat die Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren das „Rahmenhygienekonzept
für die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an den Berliner Volkshochschulen unter
Pandemiebedingungen“ vom 20.05.2020 entwickelt. Es basiert auf dem Rahmenkonzept des DVV
(Deutscher Volkshochschul-Verband) zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs in den
Volkshochschulen vom 07.05.2020 und wurde regelmäßig gemäß der aktuellen Festlegungen der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angepasst. Es wurde auf Grundlage der SARS-
CoV-2-Infektionschutzmaßnahmenverordnung in der geltenden Fassung erstellt.
Berücksichtigt sind alle für die Berliner Volkshochschulen verbindlichen Vorschriften und
Verordnungen über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen
Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin. Mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 hat der Bundesgesetzgeber
bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen ergriffen, in deren Fokus die Regelungen des § 28b des
Infektionsschutzgesetzes stehen. Diese finden ebenso Berücksichtigung wie die Regelungen der
aktuell geltenden Fassung der SARS-CoV-2-Infektionschutzmaßnahmenverordnung.

Das Hygienekonzept der Volkshochschule Berlin Mitte basiert auf den o.g. Rahmenkonzepten und
Regelungen. Die VHS Berlin Mitte hat mit diesem Hygienekonzept, wie dort empfohlen, den eigenen
Hygieneplan schriftlich (in digitaler, nicht veränderlicher Form) fixiert und gibt diesen dem zuständigen
Gesundheitsamt zur Kenntnis. Außerdem gilt:

        •    Die Kursleitenden der VHS Berlin Mitte werden zur Einhaltung der getroffenen
             Regelungen durch einen entsprechenden Zusatz zum Honorarvertrag vertraglich
             verpflichtet. Eine entsprechend geänderte Vorlage für die Vertragserstellung wurde durch
             das Servicezentrum zur Verfügung gestellt.

        •    Die pandemiebezogenen Verhaltens- und Hygieneregelungen wurden in einer Ergänzung
             zur Hausordnung fixiert. Sie werden nach Möglichkeit bereits mit der Anmeldung,
             spätestens am ersten Kurstermin an die Teilnehmer*innen kommuniziert.

        •    Hinweisschilder mit Hygienevorschriften und Verhaltensregeln sind gut sichtbar an
             entsprechenden Stellen angebracht (am besten mehrsprachig sowie in einfacher
             Sprache, mit Piktogrammen).

        •    Hygieneverantwortliche sind für die einzelnen Häuser festgelegt und können über die
             Mitglieder der Steuerungsrunde und info@vhsmitte.de kontaktiert werden.
Das Konzept geht nicht auf die pandemiegerechte Ausgestaltung des Dienstbetriebes der VHS-
Mitarbeiter*innen ein. Hierfür sind die Arbeitsschutzvorschriften und die Regelungen des Bezirksamtes
Mitte maßgeblich.

Alle Kursleitenden und Teilnehmer*innen sowie alle weiteren Besucher*innen der Volkshochschule
Berlin Mitte sind über die nachstehenden Regeln hinaus gehalten, die Hygienehinweise der
Gesundheitsbehörden und des Robert Koch-Instituts (RKI) zu beachten.
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Die nachstehend für die VHS-Gebäude formulierten Regeln sind sinngemäß auch für die in externen
Lehrstätten stattfindenden Kurse und Veranstaltungen anzuwenden, unter zusätzlicher Beachtung der
dort geltenden Vorschriften.

Die hier enthaltenen Informationen entsprechen dem Kenntnisstand vom 25. Mai 2021.
Im weiteren Pandemieverlauf werden die Hygienepläne an das aktuelle Infektionsgeschehen
angepasst. Dabei werden die Maßgaben aktualisierter Eindämmungsmaßnahmenverordnungen sowie
entsprechende Hinweise der Gesundheitsbehörden und des Robert-Koch-Instituts berücksichtigt.

     2. Allgemeine Regeln
 •    Kursteilnehmer*innen und Kursleitenden wird dringend empfohlen, bei nicht abgeklärten
      Symptomen, die mit SARS-CoV-2 in Verbindung stehen könnten, wie z. B. eine
      Atemwegserkrankung, Fieber oder Geschmacks-/Geruchsverlust, nicht am Unterricht
      teilzunehmen bzw. nicht zu unterrichten. Die Mitarbeiter*innen der Volkshochschule sind
      berechtigt, Kursleitenden mit Symptomen einer Atemwegserkrankung das weitere Unterrichten
      zu untersagen sowie Teilnehmer*innen mit solchen Symptomen von der weiteren Teilnahme am
      Unterricht auszuschließen.
      Zum Ausschluss von Teilnehmer*innen sind auch Kursleitende berechtigt und angehalten, nach
      Möglichkeit in Abstimmung mit zuständigen Mitarbeiter*innen der Volkshochschule.

 •    Kursleitende und Teilnehmende sollten in o.g. Fall zur Abklärung der Symptome ihren Arzt oder
      ihre Ärztin kontaktieren bzw. sich bei diesen Untersuchungsstellen melden.

 •    Das Kommunikations- und Verwaltungsgeschehen wird soweit wie möglich kontaktarm (digital
      oder telefonisch) abgewickelt, einschließlich Kursanmeldung und Beratung.

 •    Der Aufenthalt in den Gebäuden ist auf den notwendigen Zeitraum zu beschränken. Das Haus ist
      unmittelbar vor Kursbeginn zu betreten. Nach Kursende sollen Teilnehmer*innen und
      Kursleitende das Gebäude zügig verlassen, nicht verweilen.

 •    In den Eingangsbereichen der Gebäude werden die Besucher*innen auf die Einhaltung der
      Abstandsregeln und das Tragen einer mindestens medizinischen Maske hingewiesen und ggf.
      angesprochen.

     3. Persönliche Hygieneregeln
      3.1 Allgemeine Regeln

       •   Das Einhalten der AHA-L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske
           (hier: medizinische) tragen, regelmäßig lüften) ist Voraussetzung für den Aufenthalt in der
           VHS Mitte.
      3.2 Testpflicht
       •    Im Zuge der Pandemiebekämpfung ist der Kursbesuch sowie die Inanspruchnahme
           weiterer Präsenzangebote der VHS Mitte an die Vorlage eines negativen Corona-Tests
           gekoppelt.

       •    Für Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind oder nach einer Covid-
            19-Erkrankung als genesen gelten, entfällt die Testpflicht bei Vorlage entsprechender
            Nachweise.
       •    Die Kursleitung ist vertraglich verpflichtet, die Teilnahmeberechtigung zu überprüfen. Sie
           führt neben der Teilnahmeliste eine Corona-Testliste für Teilnehmende. In dieser wird mit
           Datum vermerkt, wenn ein/e Teilnehmende/r einen negativen Corona-Test nachgewiesen
           hat und ob jemand geimpft oder genesen ist.

       •    Die Corona-Testliste ist für eventuelle Kontrollen 4 Wochen lang aufzubewahren, z.B. für
           den Fall des Auftretens eines positiven Falls im Kurs.
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     3.2.1 Testpflicht für Teilnehmende

      •   Teilnehmende können eine negative Testung auf das Coronavirus nachweisen, indem
          sie der Kursleitung entweder einen schriftlichen oder elektronischen Nachweis über
          einen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test, (offiziell bestätigten) Selbsttest oder PCR-
          Test beim Kursbesuch vorlegen. Der Nachweis kann von einem der Berliner
          Bürgertestzentren, einer (ggf. kostenpflichtigen) Corona-Teststelle oder der Teststelle
          eines Dienstleistungsbetriebes, Einzelhandelsgeschäfts o.ä. ausgestellt worden sein.

      •   Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

      •   Kommen Lerngruppen mehrmals wöchentlich im gleichen Personenkreis zusammen,
          so ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses an zwei nicht aufeinander
          folgenden Unterrichtstagen zu erbringen.

      •   Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die Person so lange nicht berechtigt, am Kurs
          teilzunehmen, bis eine negative Testung wie gefordert nachgewiesen wird.

     3.2.2 Testpflicht für Kursleitende

     •    Kursleitende müssen 2x pro Woche ein negatives Testergebnis an 2 nicht
          aufeinander folgenden Tagen nachweisen können, wenn sie mehr als an 1 Tag der
          Woche unterrichten. Für Kursleitende, die nur an 1 Tag in der Woche unterrichten, ist
          lediglich 1 negativer Test zum Tag des Unterrichts nötig. Dieser Test darf dann nicht
          älter als 24 Stunden sein. Kursleitende verpflichten sich dazu gegenüber der VHS in
          einer Eigenerklärung.

     •    Als Testnachweis gilt eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein
          negatives Testergebnis eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, (offiziell bestätigten)
          Selbsttests oder PCR-Tests. Die Bescheinigung kann von einem der Berliner
          Bürgertestzentren, einer (ggf. kostenpflichtigen) Corona-Teststelle oder der Teststelle
          eines Dienstleistungsbetriebes, Einzelhandelsgeschäfts o.ä. ausgestellt worden sein.
     •    Die Kursleitung hebt ihre Corona-Testnachweise für eventuelle Überprüfungen 4
          Wochen lang auf. Diese müssen auf Verlangen vorgezeigt werden, wenn z.B. ein
          positiver Fall im Kurs aufgetreten ist.

3.3 Regelungen für geimpfte und genesene Personen

     • Für Geimpfte, asymptomatische Personen, welche alle für den vollständigen
       Impfschutz notwendigen Impfdosen erhalten haben, besteht ab dem 15. Tag nach
       Verabreichung der letzten Impfdosis keine Testpflicht mehr. Ein Nachweis hierüber
       ist vorzulegen.
     ▪ Genesene, asymptomatische Personen, sind ebenfalls von der Nachweispflicht
       eines negativen Testergebnisses befreit. Als genesen gelten Personen, wenn der
       positive PCR-Test mind. 6 Monate zurückliegt und die erste Impfdosis verabreicht
       wurde oder wenn der positive PCR-Test mind. 28 Tage bis max. 6 Monate
       zurückliegt. Entsprechende Nachweise hierüber sind vorzulegen.

     • Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin dazu verpflichtet, sich an alle
       anderen Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot zu halten.
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 3.4 Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen (z.B. AHA-L-Regel) gelten unabhängig
     von der Testpflicht weiterhin fort:

  •      Abstand halten:
         ▪      mindestens 1,5 m - während des Unterrichts und im gesamten Gebäude,
                einschließlich der Sanitäranlagen.
         ▪      Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
         ▪      Ansprachen Auge-in-Auge/mit geringem Abstand vermeiden.

  •      Händehygiene:
         ▪      mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern (werden in den Sanitärräumen
                vorgehalten).
         ▪      Spender zur Händedesinfektion in den Eingangsbereichen nutzen.

  •      In allen Verkehrsflächen des Gebäudes mindestens eine medizinische Maske tragen.
         Das gilt für Besucher*innen, Kursteilnehmer*innen, Kursleitende und
         Mitarbeiter*innen.

  •      Teilnehmer*innen und Kursleitende werden vorab auf die Maskenpflicht hingewiesen.
         Mund-Nasen-Bedeckungen richtig handhaben, sonst Erhöhung des
         Ansteckungsrisikos.

  •      Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge.

  •      Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (v.a. keine Schleimhäute berühren).

  •      Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst
         nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen (Ellbogen etc. nutzen).

  •      Kein Verzehr von Lebensmitteln in den Fluren und anderen Verkehrsbereichen.

4. Gebäude- und Raumhygiene
  •      Abstandsmarkierungen in Eingangs- und Wartebereichen, ggf. auch in
         Sanitärbereichen

  •      Wegeleitsystem im gesamten Gebäude
         ▪      Steht für das Verlassen des VHS-Gebäudes ein alternativer Ausgang zur
                Verfügung, werden Ein- und Ausgang voneinander getrennt.
         ▪      Einbahnwegsysteme werden ausgeschildert, ggf. mit Absperrband
                gekennzeichnet

  •      Zutritts- und Nutzungsbeschränkungen:
         ▪      Zutritt zu kleinen Räumen oder engen Verkehrsflächen immer nur einer
                Person gewähren. Dies gilt ausdrücklich auch für Sanitärräume.
         ▪      Aufenthalts-/Sozialräume werden geschlossen.

  •      Husten-/Spuckschutzwände in Empfangsbereichen und in Servicebüros mit
         Publikumsverkehr

 • Tische/Bestuhlung in Unterrichtsräumen:
         ▪      mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen allen Plätzen
         ▪      Einzeltische
         ▪      frontale Sitzordnung
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 • Öffnung der Kursräume rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (Vermeidung von
     Ansammlungen vor den Räumen)

 • Alle Räume (Kursräume, Flure, Büros) möglichst alle 20 min für 5 min an kalten Tagen und
     mind. 10-15 min an warmen Tagen gründlich lüften (Stoßlüftung, Querlüftung). Die Türen
     der Unterrichtsräume dürfen nur unter Aufsicht offen stehen bleiben. Räume ohne
     Möglichkeit zum gründlichen Lüften sind für den Unterricht nicht geeignet. Zur Unterstützung
     des Lüftens sind in den Unterrichtsräumen der VHS Mitte CO2 Messgeräte installiert. Wird ein
     Überschreiten der CO2 Grenze signalisiert, ist sofort zu lüften.
 •   Jacken und Mäntel sind von Teilnehmer*innen an ihrem Sitzplatz zu halten. Damit soll der
     Kontakt der Kleidung mehrerer Personen und die Verletzung der Abstandsregelungen an den
     Garderoben vermieden werden. Bei Kursen ohne Sitzplatz sind in Absprache mit der
     Kursleitung individuelle Ablagen zu wählen, die diese Anforderungen erfüllen.

 • Die Reinigung der Einrichtung durch die Reinigungskräfte muss täglich erfolgen.
     Die Reinigungspläne wurden ggf. pandemiegerecht aktualisiert. Folgende Areale sind
     besonders gründlich zu reinigen oder zu desinfizieren:
           ▪       Sanitärräume (2x täglich)
           ▪       Türklinken und Griffe (z. B. Schubladen- und Fenstergriffe) sowie Umgriffe der
                   Türen
           ▪       Tische, Stühle
           ▪       Handläufe
           ▪       Lichtschalter

 • Tische, ggf. Stuhlarmlehnen sowie Türklinken in den Unterrichtsräumen sind vor und/oder
     nach jedem Kurstermin zu reinigen. Sofern das nicht durch Reinigungskräfte erfolgen kann,
     stellt die Volkshochschule den Kursleitenden und Teilnehmer*innen die benötigten
     Reinigungs-/Desinfektionsmittel zur Verfügung.

 • Für Computertastaturen und –mäuse sowie andere von mehreren Personen genutzte
     Unterrichtsmittel sind geeignete Reinigungs-/Desinfektionszyklen einzuführen.

 • Nutzung von Fahrstühlen nur einzeln und vorwiegend für mobilitätseingeschränkte Personen
     (Hinweisschilder an Fahrstuhltüren anbringen)

5. Angebots- und Personalplanung
 • Für alle Kursangebote – incl. die kursbegleitende Kinderbeaufsichtigung oder Mutter-Kind-
     Sprachlerngruppen – ist zu prüfen, ob sie unter Einhaltung der in der jeweils aktuellen
     Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegten Distanz- und Hygieneregeln
     durchgeführt werden können. Die Kurskonzepte sind pandemiebezogen zu überprüfen und
     ggf. zu modifizieren. Sie sind von den Kursleitungen zur Abstimmung und Bestätigung
     vorzulegen.

 • In den Raumnutzungskonzepten ist für jeden Raum die maximale Belegungszahl, abhängig
     von der Raumgröße und der Nutzungsart, pandemiegerecht neu zu definieren.

 • Kursbeginn und –ende sowie Pausen nach Möglichkeit mit zeitlicher Staffelung (zeitversetzt)
     planen, um Personenansammlungen in Fluren, auf Treppen und in den Räumen zu
     vermeiden. Pufferzeiten zwischen den Unterrichtsstunden vorsehen, um ausreichend lüften
     zu können.

 • Alternative Kursformate prüfen:
           ▪       Angebote oder Angebotsteile nach Möglichkeit im Freien durchführen (nach
                   Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
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             ▪       Gruppen aufteilen und in verschiedenen Räumen zeitgleich oder abwechselnd
                     (wöchentlich rotierend oder im Schichtbetrieb) unterrichten.
             ▪       Einbindung/Aufbau digitaler Vermittlungsformen (blended learning,
                     Onlinekurs).

 •       Für Bewegungskurse und ähnliche Angebote sind gesonderte Regelungen zu treffen (s.
         unter 7.)

 •       Bei Nutzung externer Räume (Schulen, Stadtteilzentren, andere Kooperationspartner etc.)
         ist die Umsetzung von Schutzmaßnahmen gemeinsam und rechtzeitig abzustimmen.

6. Unterrichtsgestaltung
     •    Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt für alle Teilnehmenden und
         Kursleitenden auch während des Unterrichts. Sogenannte Face Shields/Gesichtsvisiere
         und Alltagsmasken bieten keinen ausreichenden Schutz und sind somit nicht erlaubt.

     •    Die Anwesenheit der Teilnehmer*innen ist in den Teilnahmelisten korrekt zu
         dokumentieren, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können.
     •    Der Nachweis über den absolvierten Test der Teilnehmer*innen in der Corona-Testliste ist
         korrekt zu dokumentieren, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können.

     •    Die Raumausstattung und Tischanordnung folgt dem Hygieneplan und darf daher nicht
         verändert werden.

     •   Kontaktlose Umgangs- und Sozialformen. Auf jeglichen Körperkontakt (wie
         Händeschütteln oder etwa bei Hilfestellungen/Korrekturen im Unterricht) ist zu verzichten.

     •    Partner- und Kleingruppenarbeit nur unter Einhaltung der Abstandsregel.

     •    Gemeinsame Nutzung und Austausch von Arbeits- und Unterrichtsmitteln, Sportgeräten,
         Werkzeugen, Maschinen, Hilfsmitteln und Materialien vermeiden. Wenn sich eine
         gemeinsame Nutzung nicht vermeiden lässt, sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen.

     •    Durchmischung mit anderen Gruppen (z. B. in den Pausen) vermeiden.

7. Besonderheiten für bestimmte Angebotsbereiche
     •   Alle Angebote, die mit einer deutlich erhöhten Aerosolproduktion einhergehen,
         insbesondere in geschlossenen Räumen (z.B. Theater) sind einer besonderen Prüfung zu
         unterziehen und ggf. zu vermeiden.
     •   Bildungsangebote, in denen es zu Nahrungszubereitung oder Nahrungsverzehr kommt,
         dürfen in Präsenz nicht stattfinden. Damit sind derzeit Veranstaltungen in Lehrküchen
         (Bereich Kochen/Ernährung) ausgesetzt.

     •   Bildungsangebote, in denen es zu sportlicher Betätigung, körperlich anstrengender
         Bewegung und direktem Körperkontakt kommt, sind nur im Freien zulässig und nur für
         Gruppen von maximal zehn Personen, die sämtlich negativ getestet sind.
     •   Bildungsangebote, bei denen gesungen wird, sind derzeit ausgesetzt.
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8. Verwendete Quellen
      ▪   Deutscher Volkshochschul-Verband (DVV): Rahmenkonzept für die
          schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs in den
          Volkshochschulen (Stand: 7. Mai 2020)
          https://www.volkshochschule.de/medien/downloads/verbandswelt/serv
          ice-fuer- volkshochschulen/Rahmenkonzept-Wiederaufnahme-vhs-
          Praesenzbetrieb.pdf
      ▪   Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren der Berliner
          Volkshochschulen: Rahmenhygienekonzept für die Wiederaufnahme
          des Präsenzlehrbetriebs an den Berliner Volkshochschulen unter
          Pandemiebedingungen (Stand: 20. Mai 2020)
      ▪   Die Corona-Verordnung der Landesregierung (SARS-
          CoV-2-EindmaßnV)
          https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung
      ▪   Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen der Senatsverwaltung
          für Bildung, Jugend und Familie
          https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-
          schulen/20200423_hygieneplan_a4_final.pdf
      ▪   Verband deutscher Musikschulen: Orientierungspunkte für den
          Wiedereinstieg in den Betrieb von Musikschulen nach der Corona-
          Schließung – zur Unterstützung der Entscheidungsfindung in den
          Kommunen (Stand: 27. April 2020) https://lvdm-nrw.de/wp-
          content/uploads/2020/04/vdm-2020-04-27_modelle-des- wiedereinstiegs-
          musikschulen-nach-corona.pdf
      ▪   Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Hinweise des BfArM
          zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. „Community-
          Masken“), medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) sowie filtrierenden
          Halbmasken (FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus
          (SARS-CoV-2 / Covid-19); URL:
          https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE
          /schutzmasken.ht ml
      ▪   Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin, Abteilung
          Arbeit und berufliche Bildung, Referat II A: § 12 SARS-CoV-2-
          Eindämmungsmaßnahmenverordnung. Hinweise und Erläuterungen für die
          Wiederaufnahme des Lehrbetriebs durch „sonstige Einrichtungen der
          beruflichen Bildung“ (Stand: 27.4.2020)
      ▪   Empfehlungen des Robert Koch-Institutes:
          https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coro
          navirus/nCoV.html
      ▪   Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung VBG für den Bereich
          Unternehmen der beruflichen Bildung sowie für die Branche Bühnen
          und Studios.http://www.vbg.de/
          DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Akt
          uelles/Coronavirus/
          Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/Brancheninfos_Arbeitsschutzsta
          ndard_node.html
      ▪   Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin
          Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa
          vom 12.05.2021

9. Anhang
 •   Anhang 1: Ergänzendes zur Anmeldung/Beratung in der Antonstraße (vom 28.5.2020)
 •   Anhang 2: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in der Antonstraße (vom 24.6.2020)
 •   Anhang 3: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in der Linienstraße (vom 24.6.2020)
 •   Anhang 4: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in der Turmstraße
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•   Anhang 5: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in den Programmbereichen Gesundheit,
    Instititut für Schauspiel-, Film- und Fernsehberufe (iSFF) und Kulturelle Bildung (vom
    31.7.2020)
•   Anhang 6: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in externen Einrichtungen (vom 24.6.2020,
    wenn nicht anders vermerkt)
          •      DRK-Kiezzentrum Humboldthain
          •      Moabiter Ratschlag (Stadtschloss Moabit)
          •      Moabiter Ratschlag (Mädchen- Kultur-Treff Dünja)
          •      Hygiene-Konzept OPZ-Nachbarschaftstreff
          •      Kreativhaus e.V
          •      Fabrik Osloer Str. e.V.
          •      Selbsthilfe im Vor-Ruhestand e.V. (Grüntaler Treff)
          •      KREATIVHAUS e.V. (AktionsRaum)
          •      Gustav-Falke-Schule
          •      Paul Gerhardt Stift (Zukunftshaus Wedding)
          •      Palästina Jugendclub
          •      John-Lennon-Gymnasium: Hygienekonzept der Schule vom August
                 2020 und Ergänzungen der Volkshochschule Berlin Mitte zum
                 Hygienekonzept vom September 2020 (zuletzt aktualisiert 17.9.2020 zum
                 Punkt “Wegeleitsystem”)
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