Hygienekonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs an der Volkshochschule Berlin Mitte unter Pandemiebedingungen - Berlin.de
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Hygienekonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs an der Volkshochschule Berlin Mitte unter Pandemiebedingungen Version 3.0 vom 25.05.2021
Inhalt 1 Einleitung…………………………………………………………………………………………2 2 Allgemeine Regeln ……………………………………………………………………………..3 3 Persönliche Hygieneregeln …………………………………………………………………..3 4 Gebäude- und Raumhygiene………………………………………………………………….5 5 Angebots- und Personalplanung ……………………………………………………………6 6 Unterrichtsgestaltung …………………………………………………………………………7 7 Besonderheiten für bestimmte Angebotsbereiche ………………………………………7 8 Verwendete Quellen…………………………………………………………………………….8 9 Anhang.....................…………………………………………………………………………….9
2 Steuerungsrunde der Volkshochschule Berlin Mitte 25.05.2021 Hygienekonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an der Volkshochschule Berlin Mitte unter Pandemiebedingungen 1. Einleitung Für die schrittweise Wiederaufnahme des Publikumsverkehrs an den Berliner Volkshochschulen unter den Bedingungen der SARS-Cov-2-Pandemie ist die Einhaltung der Hygienevorgaben zum lnfektionsschutz unerlässlich. Die Einhaltung dieser Hygienevorgaben erfordert für jede Volkshochschule einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan. Um diesen vereinfacht aufstellen zu können, hat die Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren das „Rahmenhygienekonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an den Berliner Volkshochschulen unter Pandemiebedingungen“ vom 20.05.2020 entwickelt. Es basiert auf dem Rahmenkonzept des DVV (Deutscher Volkshochschul-Verband) zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs in den Volkshochschulen vom 07.05.2020 und wurde regelmäßig gemäß der aktuellen Festlegungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angepasst. Es wurde auf Grundlage der SARS- CoV-2-Infektionschutzmaßnahmenverordnung in der geltenden Fassung erstellt. Berücksichtigt sind alle für die Berliner Volkshochschulen verbindlichen Vorschriften und Verordnungen über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin. Mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 hat der Bundesgesetzgeber bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen ergriffen, in deren Fokus die Regelungen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes stehen. Diese finden ebenso Berücksichtigung wie die Regelungen der aktuell geltenden Fassung der SARS-CoV-2-Infektionschutzmaßnahmenverordnung. Das Hygienekonzept der Volkshochschule Berlin Mitte basiert auf den o.g. Rahmenkonzepten und Regelungen. Die VHS Berlin Mitte hat mit diesem Hygienekonzept, wie dort empfohlen, den eigenen Hygieneplan schriftlich (in digitaler, nicht veränderlicher Form) fixiert und gibt diesen dem zuständigen Gesundheitsamt zur Kenntnis. Außerdem gilt: • Die Kursleitenden der VHS Berlin Mitte werden zur Einhaltung der getroffenen Regelungen durch einen entsprechenden Zusatz zum Honorarvertrag vertraglich verpflichtet. Eine entsprechend geänderte Vorlage für die Vertragserstellung wurde durch das Servicezentrum zur Verfügung gestellt. • Die pandemiebezogenen Verhaltens- und Hygieneregelungen wurden in einer Ergänzung zur Hausordnung fixiert. Sie werden nach Möglichkeit bereits mit der Anmeldung, spätestens am ersten Kurstermin an die Teilnehmer*innen kommuniziert. • Hinweisschilder mit Hygienevorschriften und Verhaltensregeln sind gut sichtbar an entsprechenden Stellen angebracht (am besten mehrsprachig sowie in einfacher Sprache, mit Piktogrammen). • Hygieneverantwortliche sind für die einzelnen Häuser festgelegt und können über die Mitglieder der Steuerungsrunde und info@vhsmitte.de kontaktiert werden. Das Konzept geht nicht auf die pandemiegerechte Ausgestaltung des Dienstbetriebes der VHS- Mitarbeiter*innen ein. Hierfür sind die Arbeitsschutzvorschriften und die Regelungen des Bezirksamtes Mitte maßgeblich. Alle Kursleitenden und Teilnehmer*innen sowie alle weiteren Besucher*innen der Volkshochschule Berlin Mitte sind über die nachstehenden Regeln hinaus gehalten, die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden und des Robert Koch-Instituts (RKI) zu beachten.
3 Die nachstehend für die VHS-Gebäude formulierten Regeln sind sinngemäß auch für die in externen Lehrstätten stattfindenden Kurse und Veranstaltungen anzuwenden, unter zusätzlicher Beachtung der dort geltenden Vorschriften. Die hier enthaltenen Informationen entsprechen dem Kenntnisstand vom 25. Mai 2021. Im weiteren Pandemieverlauf werden die Hygienepläne an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst. Dabei werden die Maßgaben aktualisierter Eindämmungsmaßnahmenverordnungen sowie entsprechende Hinweise der Gesundheitsbehörden und des Robert-Koch-Instituts berücksichtigt. 2. Allgemeine Regeln • Kursteilnehmer*innen und Kursleitenden wird dringend empfohlen, bei nicht abgeklärten Symptomen, die mit SARS-CoV-2 in Verbindung stehen könnten, wie z. B. eine Atemwegserkrankung, Fieber oder Geschmacks-/Geruchsverlust, nicht am Unterricht teilzunehmen bzw. nicht zu unterrichten. Die Mitarbeiter*innen der Volkshochschule sind berechtigt, Kursleitenden mit Symptomen einer Atemwegserkrankung das weitere Unterrichten zu untersagen sowie Teilnehmer*innen mit solchen Symptomen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Zum Ausschluss von Teilnehmer*innen sind auch Kursleitende berechtigt und angehalten, nach Möglichkeit in Abstimmung mit zuständigen Mitarbeiter*innen der Volkshochschule. • Kursleitende und Teilnehmende sollten in o.g. Fall zur Abklärung der Symptome ihren Arzt oder ihre Ärztin kontaktieren bzw. sich bei diesen Untersuchungsstellen melden. • Das Kommunikations- und Verwaltungsgeschehen wird soweit wie möglich kontaktarm (digital oder telefonisch) abgewickelt, einschließlich Kursanmeldung und Beratung. • Der Aufenthalt in den Gebäuden ist auf den notwendigen Zeitraum zu beschränken. Das Haus ist unmittelbar vor Kursbeginn zu betreten. Nach Kursende sollen Teilnehmer*innen und Kursleitende das Gebäude zügig verlassen, nicht verweilen. • In den Eingangsbereichen der Gebäude werden die Besucher*innen auf die Einhaltung der Abstandsregeln und das Tragen einer mindestens medizinischen Maske hingewiesen und ggf. angesprochen. 3. Persönliche Hygieneregeln 3.1 Allgemeine Regeln • Das Einhalten der AHA-L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske (hier: medizinische) tragen, regelmäßig lüften) ist Voraussetzung für den Aufenthalt in der VHS Mitte. 3.2 Testpflicht • Im Zuge der Pandemiebekämpfung ist der Kursbesuch sowie die Inanspruchnahme weiterer Präsenzangebote der VHS Mitte an die Vorlage eines negativen Corona-Tests gekoppelt. • Für Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind oder nach einer Covid- 19-Erkrankung als genesen gelten, entfällt die Testpflicht bei Vorlage entsprechender Nachweise. • Die Kursleitung ist vertraglich verpflichtet, die Teilnahmeberechtigung zu überprüfen. Sie führt neben der Teilnahmeliste eine Corona-Testliste für Teilnehmende. In dieser wird mit Datum vermerkt, wenn ein/e Teilnehmende/r einen negativen Corona-Test nachgewiesen hat und ob jemand geimpft oder genesen ist. • Die Corona-Testliste ist für eventuelle Kontrollen 4 Wochen lang aufzubewahren, z.B. für den Fall des Auftretens eines positiven Falls im Kurs.
4 3.2.1 Testpflicht für Teilnehmende • Teilnehmende können eine negative Testung auf das Coronavirus nachweisen, indem sie der Kursleitung entweder einen schriftlichen oder elektronischen Nachweis über einen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test, (offiziell bestätigten) Selbsttest oder PCR- Test beim Kursbesuch vorlegen. Der Nachweis kann von einem der Berliner Bürgertestzentren, einer (ggf. kostenpflichtigen) Corona-Teststelle oder der Teststelle eines Dienstleistungsbetriebes, Einzelhandelsgeschäfts o.ä. ausgestellt worden sein. • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. • Kommen Lerngruppen mehrmals wöchentlich im gleichen Personenkreis zusammen, so ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses an zwei nicht aufeinander folgenden Unterrichtstagen zu erbringen. • Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die Person so lange nicht berechtigt, am Kurs teilzunehmen, bis eine negative Testung wie gefordert nachgewiesen wird. 3.2.2 Testpflicht für Kursleitende • Kursleitende müssen 2x pro Woche ein negatives Testergebnis an 2 nicht aufeinander folgenden Tagen nachweisen können, wenn sie mehr als an 1 Tag der Woche unterrichten. Für Kursleitende, die nur an 1 Tag in der Woche unterrichten, ist lediglich 1 negativer Test zum Tag des Unterrichts nötig. Dieser Test darf dann nicht älter als 24 Stunden sein. Kursleitende verpflichten sich dazu gegenüber der VHS in einer Eigenerklärung. • Als Testnachweis gilt eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, (offiziell bestätigten) Selbsttests oder PCR-Tests. Die Bescheinigung kann von einem der Berliner Bürgertestzentren, einer (ggf. kostenpflichtigen) Corona-Teststelle oder der Teststelle eines Dienstleistungsbetriebes, Einzelhandelsgeschäfts o.ä. ausgestellt worden sein. • Die Kursleitung hebt ihre Corona-Testnachweise für eventuelle Überprüfungen 4 Wochen lang auf. Diese müssen auf Verlangen vorgezeigt werden, wenn z.B. ein positiver Fall im Kurs aufgetreten ist. 3.3 Regelungen für geimpfte und genesene Personen • Für Geimpfte, asymptomatische Personen, welche alle für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfdosen erhalten haben, besteht ab dem 15. Tag nach Verabreichung der letzten Impfdosis keine Testpflicht mehr. Ein Nachweis hierüber ist vorzulegen. ▪ Genesene, asymptomatische Personen, sind ebenfalls von der Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses befreit. Als genesen gelten Personen, wenn der positive PCR-Test mind. 6 Monate zurückliegt und die erste Impfdosis verabreicht wurde oder wenn der positive PCR-Test mind. 28 Tage bis max. 6 Monate zurückliegt. Entsprechende Nachweise hierüber sind vorzulegen. • Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin dazu verpflichtet, sich an alle anderen Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot zu halten.
5 3.4 Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen (z.B. AHA-L-Regel) gelten unabhängig von der Testpflicht weiterhin fort: • Abstand halten: ▪ mindestens 1,5 m - während des Unterrichts und im gesamten Gebäude, einschließlich der Sanitäranlagen. ▪ Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln. ▪ Ansprachen Auge-in-Auge/mit geringem Abstand vermeiden. • Händehygiene: ▪ mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern (werden in den Sanitärräumen vorgehalten). ▪ Spender zur Händedesinfektion in den Eingangsbereichen nutzen. • In allen Verkehrsflächen des Gebäudes mindestens eine medizinische Maske tragen. Das gilt für Besucher*innen, Kursteilnehmer*innen, Kursleitende und Mitarbeiter*innen. • Teilnehmer*innen und Kursleitende werden vorab auf die Maskenpflicht hingewiesen. Mund-Nasen-Bedeckungen richtig handhaben, sonst Erhöhung des Ansteckungsrisikos. • Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge. • Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (v.a. keine Schleimhäute berühren). • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen (Ellbogen etc. nutzen). • Kein Verzehr von Lebensmitteln in den Fluren und anderen Verkehrsbereichen. 4. Gebäude- und Raumhygiene • Abstandsmarkierungen in Eingangs- und Wartebereichen, ggf. auch in Sanitärbereichen • Wegeleitsystem im gesamten Gebäude ▪ Steht für das Verlassen des VHS-Gebäudes ein alternativer Ausgang zur Verfügung, werden Ein- und Ausgang voneinander getrennt. ▪ Einbahnwegsysteme werden ausgeschildert, ggf. mit Absperrband gekennzeichnet • Zutritts- und Nutzungsbeschränkungen: ▪ Zutritt zu kleinen Räumen oder engen Verkehrsflächen immer nur einer Person gewähren. Dies gilt ausdrücklich auch für Sanitärräume. ▪ Aufenthalts-/Sozialräume werden geschlossen. • Husten-/Spuckschutzwände in Empfangsbereichen und in Servicebüros mit Publikumsverkehr • Tische/Bestuhlung in Unterrichtsräumen: ▪ mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen allen Plätzen ▪ Einzeltische ▪ frontale Sitzordnung
6 • Öffnung der Kursräume rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (Vermeidung von Ansammlungen vor den Räumen) • Alle Räume (Kursräume, Flure, Büros) möglichst alle 20 min für 5 min an kalten Tagen und mind. 10-15 min an warmen Tagen gründlich lüften (Stoßlüftung, Querlüftung). Die Türen der Unterrichtsräume dürfen nur unter Aufsicht offen stehen bleiben. Räume ohne Möglichkeit zum gründlichen Lüften sind für den Unterricht nicht geeignet. Zur Unterstützung des Lüftens sind in den Unterrichtsräumen der VHS Mitte CO2 Messgeräte installiert. Wird ein Überschreiten der CO2 Grenze signalisiert, ist sofort zu lüften. • Jacken und Mäntel sind von Teilnehmer*innen an ihrem Sitzplatz zu halten. Damit soll der Kontakt der Kleidung mehrerer Personen und die Verletzung der Abstandsregelungen an den Garderoben vermieden werden. Bei Kursen ohne Sitzplatz sind in Absprache mit der Kursleitung individuelle Ablagen zu wählen, die diese Anforderungen erfüllen. • Die Reinigung der Einrichtung durch die Reinigungskräfte muss täglich erfolgen. Die Reinigungspläne wurden ggf. pandemiegerecht aktualisiert. Folgende Areale sind besonders gründlich zu reinigen oder zu desinfizieren: ▪ Sanitärräume (2x täglich) ▪ Türklinken und Griffe (z. B. Schubladen- und Fenstergriffe) sowie Umgriffe der Türen ▪ Tische, Stühle ▪ Handläufe ▪ Lichtschalter • Tische, ggf. Stuhlarmlehnen sowie Türklinken in den Unterrichtsräumen sind vor und/oder nach jedem Kurstermin zu reinigen. Sofern das nicht durch Reinigungskräfte erfolgen kann, stellt die Volkshochschule den Kursleitenden und Teilnehmer*innen die benötigten Reinigungs-/Desinfektionsmittel zur Verfügung. • Für Computertastaturen und –mäuse sowie andere von mehreren Personen genutzte Unterrichtsmittel sind geeignete Reinigungs-/Desinfektionszyklen einzuführen. • Nutzung von Fahrstühlen nur einzeln und vorwiegend für mobilitätseingeschränkte Personen (Hinweisschilder an Fahrstuhltüren anbringen) 5. Angebots- und Personalplanung • Für alle Kursangebote – incl. die kursbegleitende Kinderbeaufsichtigung oder Mutter-Kind- Sprachlerngruppen – ist zu prüfen, ob sie unter Einhaltung der in der jeweils aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegten Distanz- und Hygieneregeln durchgeführt werden können. Die Kurskonzepte sind pandemiebezogen zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Sie sind von den Kursleitungen zur Abstimmung und Bestätigung vorzulegen. • In den Raumnutzungskonzepten ist für jeden Raum die maximale Belegungszahl, abhängig von der Raumgröße und der Nutzungsart, pandemiegerecht neu zu definieren. • Kursbeginn und –ende sowie Pausen nach Möglichkeit mit zeitlicher Staffelung (zeitversetzt) planen, um Personenansammlungen in Fluren, auf Treppen und in den Räumen zu vermeiden. Pufferzeiten zwischen den Unterrichtsstunden vorsehen, um ausreichend lüften zu können. • Alternative Kursformate prüfen: ▪ Angebote oder Angebotsteile nach Möglichkeit im Freien durchführen (nach Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
7 ▪ Gruppen aufteilen und in verschiedenen Räumen zeitgleich oder abwechselnd (wöchentlich rotierend oder im Schichtbetrieb) unterrichten. ▪ Einbindung/Aufbau digitaler Vermittlungsformen (blended learning, Onlinekurs). • Für Bewegungskurse und ähnliche Angebote sind gesonderte Regelungen zu treffen (s. unter 7.) • Bei Nutzung externer Räume (Schulen, Stadtteilzentren, andere Kooperationspartner etc.) ist die Umsetzung von Schutzmaßnahmen gemeinsam und rechtzeitig abzustimmen. 6. Unterrichtsgestaltung • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt für alle Teilnehmenden und Kursleitenden auch während des Unterrichts. Sogenannte Face Shields/Gesichtsvisiere und Alltagsmasken bieten keinen ausreichenden Schutz und sind somit nicht erlaubt. • Die Anwesenheit der Teilnehmer*innen ist in den Teilnahmelisten korrekt zu dokumentieren, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können. • Der Nachweis über den absolvierten Test der Teilnehmer*innen in der Corona-Testliste ist korrekt zu dokumentieren, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können. • Die Raumausstattung und Tischanordnung folgt dem Hygieneplan und darf daher nicht verändert werden. • Kontaktlose Umgangs- und Sozialformen. Auf jeglichen Körperkontakt (wie Händeschütteln oder etwa bei Hilfestellungen/Korrekturen im Unterricht) ist zu verzichten. • Partner- und Kleingruppenarbeit nur unter Einhaltung der Abstandsregel. • Gemeinsame Nutzung und Austausch von Arbeits- und Unterrichtsmitteln, Sportgeräten, Werkzeugen, Maschinen, Hilfsmitteln und Materialien vermeiden. Wenn sich eine gemeinsame Nutzung nicht vermeiden lässt, sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen. • Durchmischung mit anderen Gruppen (z. B. in den Pausen) vermeiden. 7. Besonderheiten für bestimmte Angebotsbereiche • Alle Angebote, die mit einer deutlich erhöhten Aerosolproduktion einhergehen, insbesondere in geschlossenen Räumen (z.B. Theater) sind einer besonderen Prüfung zu unterziehen und ggf. zu vermeiden. • Bildungsangebote, in denen es zu Nahrungszubereitung oder Nahrungsverzehr kommt, dürfen in Präsenz nicht stattfinden. Damit sind derzeit Veranstaltungen in Lehrküchen (Bereich Kochen/Ernährung) ausgesetzt. • Bildungsangebote, in denen es zu sportlicher Betätigung, körperlich anstrengender Bewegung und direktem Körperkontakt kommt, sind nur im Freien zulässig und nur für Gruppen von maximal zehn Personen, die sämtlich negativ getestet sind. • Bildungsangebote, bei denen gesungen wird, sind derzeit ausgesetzt.
8 8. Verwendete Quellen ▪ Deutscher Volkshochschul-Verband (DVV): Rahmenkonzept für die schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs in den Volkshochschulen (Stand: 7. Mai 2020) https://www.volkshochschule.de/medien/downloads/verbandswelt/serv ice-fuer- volkshochschulen/Rahmenkonzept-Wiederaufnahme-vhs- Praesenzbetrieb.pdf ▪ Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren der Berliner Volkshochschulen: Rahmenhygienekonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs an den Berliner Volkshochschulen unter Pandemiebedingungen (Stand: 20. Mai 2020) ▪ Die Corona-Verordnung der Landesregierung (SARS- CoV-2-EindmaßnV) https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung ▪ Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an- schulen/20200423_hygieneplan_a4_final.pdf ▪ Verband deutscher Musikschulen: Orientierungspunkte für den Wiedereinstieg in den Betrieb von Musikschulen nach der Corona- Schließung – zur Unterstützung der Entscheidungsfindung in den Kommunen (Stand: 27. April 2020) https://lvdm-nrw.de/wp- content/uploads/2020/04/vdm-2020-04-27_modelle-des- wiedereinstiegs- musikschulen-nach-corona.pdf ▪ Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Hinweise des BfArM zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. „Community- Masken“), medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) sowie filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19); URL: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE /schutzmasken.ht ml ▪ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin, Abteilung Arbeit und berufliche Bildung, Referat II A: § 12 SARS-CoV-2- Eindämmungsmaßnahmenverordnung. Hinweise und Erläuterungen für die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs durch „sonstige Einrichtungen der beruflichen Bildung“ (Stand: 27.4.2020) ▪ Empfehlungen des Robert Koch-Institutes: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coro navirus/nCoV.html ▪ Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung VBG für den Bereich Unternehmen der beruflichen Bildung sowie für die Branche Bühnen und Studios.http://www.vbg.de/ DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Akt uelles/Coronavirus/ Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/Brancheninfos_Arbeitsschutzsta ndard_node.html ▪ Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vom 12.05.2021 9. Anhang • Anhang 1: Ergänzendes zur Anmeldung/Beratung in der Antonstraße (vom 28.5.2020) • Anhang 2: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in der Antonstraße (vom 24.6.2020) • Anhang 3: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in der Linienstraße (vom 24.6.2020) • Anhang 4: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in der Turmstraße
9 • Anhang 5: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in den Programmbereichen Gesundheit, Instititut für Schauspiel-, Film- und Fernsehberufe (iSFF) und Kulturelle Bildung (vom 31.7.2020) • Anhang 6: Ergänzendes zum Unterrichtsbetrieb in externen Einrichtungen (vom 24.6.2020, wenn nicht anders vermerkt) • DRK-Kiezzentrum Humboldthain • Moabiter Ratschlag (Stadtschloss Moabit) • Moabiter Ratschlag (Mädchen- Kultur-Treff Dünja) • Hygiene-Konzept OPZ-Nachbarschaftstreff • Kreativhaus e.V • Fabrik Osloer Str. e.V. • Selbsthilfe im Vor-Ruhestand e.V. (Grüntaler Treff) • KREATIVHAUS e.V. (AktionsRaum) • Gustav-Falke-Schule • Paul Gerhardt Stift (Zukunftshaus Wedding) • Palästina Jugendclub • John-Lennon-Gymnasium: Hygienekonzept der Schule vom August 2020 und Ergänzungen der Volkshochschule Berlin Mitte zum Hygienekonzept vom September 2020 (zuletzt aktualisiert 17.9.2020 zum Punkt “Wegeleitsystem”)
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