Eingliederungsbericht 2020 des - Servicestelle SGB II

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Eingliederungsbericht 2020 des - Servicestelle SGB II
Eingliederungsbericht 2020

           des
Eingliederungsbericht 2020 des - Servicestelle SGB II
Inhalt
1.   Ausgangslage ............................................................................................................... 3
1.1 Flüchtlinge…………………………………………………………………………………………4

1.2 Langzeitleistungsbezieher……………………………………………………………………….9

1.3 Teilhabechancengesetz...………………………………………………………………………10

2.   Kurzportrait..................................................................................................................11
3.   Regionale Strukturen: .................................................................................................13
3.1 Arbeits- und Ausbildungsmarkt………………………………………………………………..15

3.2 SGB II Quote…………………………………………………………………………………….16

4.   Entwicklung der Fallzahlen SGB II .............................................................................17
5.   Strategische Ziele........................................................................................................18
6.   Verwendung des Eingliederungsbudgets .................................................................20
7.   Zielerreichung 2020 .....................................................................................................21
8.   Bewertung....................................................................................................................22

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Eingliederungsbericht 2020 des - Servicestelle SGB II
1. Ausgangslage

Seit dem 01.01.2012 nimmt der Landkreis Mayen-Koblenz in alleiniger Regie die Aufgaben
des Sozialgesetzbuches II (SGB II) wahr. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in Form eines
Eigenbetriebes.

Das Jahr 2020 war geprägt durch die Corona-Pandemie. Auch wenn die Auswirkungen auf
den Arbeitsmarkt im Landkreis bisher noch nicht erkennbar waren. Nach einem Anstieg der
Zahlen ab März 2020 ist das Jobcenter Mayen-Koblenz nach dem Lockdown wieder auf die
Zahlen von vor der Pandemie zurückgegangen. Die eLb- , als auch die BG-Zahlen sind seit
dem Höchststand im März/April rückläufig.

Die Integrationsquote ist um 24,7% zurückgegangen. Dies war im Vergleich zu anderen
Landkreisen allerdings weniger stark.

Es konnten 1.561 Leistungsbezieher in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden - ein Minus
von 465 Integrationen bei weiter zurückgehenden Zahlen der eLb. Die Integrationsquote ging
demnach auch zurück von 30,4 % auf 24,7 %. Waren 2019 hierunter 563 Personen mit
Fluchthintergrund - so konnten, trotz Corona, noch 415 Flüchtlinge integriert werden.

Nach starken Zugängen von anerkannten Flüchtlingen im Jahr 2016 und 2017 mit einem
Endbestand in 2017 von 1.745 Personen, sind die Zugänge in den Jahren danach rückläufig
(Endbestand 2020 = 1.307).

Die Zahl der Langzeitleistungsbezieher ist rückläufig. Zum Jahresende 2019 waren es 4.110
und im Dezember 2020 sind es noch 3.851. Nimmt man die Betrachtung im langjährigen Mittel
konnte die Anzahl der Langzeitleistungsbezieher bis Ende 2020 um 8,6 % gesenkt werden.

Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag im Jahresschnitt 2020 bei 6.606. Dies
ist etwa der gleiche Schnitt wie im Vorjahr 2019 mit 6.612 eLb.

Durch die Eingliederungsmittelverordnung wurden dem Jobcenter Mayen-Koblenz insgesamt
8.302.000,- € im Eingliederungsbudget zugewiesen. Damit die Aufwendungen bei den
Verwaltungskosten     gedeckt    werden    konnten,   war   eine  Umschichtung     ins
Verwaltungskostenbudget von 1.800.000,- EUR erforderlich.

Die Verwendung des Eingliederungsbudgets ist auf Seite 20 dargestellt.

Die Ausgaben im Bereich der passiven Leistungen spiegelte auch die positive Entwicklung der
Leistungsempfänger im SGB II Landkreis Mayen-Koblenz wider. Diese reduzierten sich
gegenüber dem Vorjahr bei den Bundesleistungen um knapp 650.00,- EUR und bei den
kommunalen Leistungen um ca. 621.000,- EUR.

Die Ausgaben im Bereich Bildung und Teilhabe haben sich im Vergleich zu 2019 reduziert.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Mittagsverpflegung während der Pandemie aufgrund
der Ausfälle an Schulen nicht so genutzt wurde, wie in den Jahren zuvor. Trotzdem ist

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weiterhin eine positive Entwicklung bei den Ausgaben erkennbar. Die Ausgaben in 2020 lagen
bei 891.961,- €. Im Vergleich zum Einführungsjahr 2011 wurden knapp 40 % mehr im Bildungs-
und Teilhabepaket zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen verausgabt.

1.1 Flüchtlinge

Ende 2020 waren insgesamt 2.079 geflüchtete Personen – darunter 1.307 im erwerbsfähigen
Alter (zum Vergleich Ende 2019 lag die Zahl bei 1.470 - in der Betreuung des Jobcenters.

Der prozentuale Anteil an der Gesamtzahl der betreuten Leistungsbezieher
(Arbeitslosengeld II + Sozialgeld) ist mit 23,2% relativ konstant geblieben im Vergleich zum
Vorjahreswert. Dies liegt aber daran, dass auch die Anzahl der Leistungsbezieher im SGB II
insgesamt gesunken ist.

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Das Verhältnis von männlichen zu weiblichen asylberechtigten Leistungsbeziehern lag Ende
des Jahres 2020 bei 52 % (Männer) zu 48 % (Frauen). Dies hat sich im Vergleich zum Vorjahr
nicht verändert.

Die Flüchtlinge haben eine junge Altersstruktur. Ende 2020 waren knapp 43 % der Flüchtlinge
im Alter von 15-39 Jahren und noch einmal etwas über 35 % waren unter 15 Jahren.

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Mit 74,5 % stellten die Syrer weiterhin die größte Gruppe. Die nächst größere Gruppe sind
Flüchtlinge aus Afghanistan mit knapp 12,1 %.

Zusammen mit den Somaliern und Eritreern haben die Afghanen schlechteste Bildungsniveau.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Sprachkurse ausgefallen oder haben nur
unregelmäßig stattgefunden. Die Sprachkurse konnten in vielen Fällen auch nicht alternativ
umgesetzt werden. Aufgrund dieser Ausfälle sind bereits erworbene sprachliche Kompetenzen
verloren gegangen und müssen in den nächsten Monaten wieder neu erworben werden. Das
jobcentereigene Projekt Leben-Qualifizieren-Arbeiten (LQA) konnte einen Teil der fehlenden
Sprachangebote für die Zielgruppe auffangen.

Eine weitere Herausforderung bei der Zielgruppe ist weiterhin die fehlenden schulischen und
beruflichen Qualifikationen

Im Jahr 2020 sind von den 415 Integrationen 87,2 % Integrationen einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Vollzeit. Von diesen Arbeitsaufnahmen waren
nur noch 243 auf Helferniveau.

Auch bei den abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen zeigte sich eine gute Entwicklung.
Es konnten in 2020 47Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen werden.

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Folgende Angebote wurden in 2020 fortgeführt bzw. erweitert um ein „Ankommen in
Deutschland“ zu ermöglich und zu erleichtern:

      Anerkennungsberatung in Zusammenarbeit mit dem IQ-Netzwerk. Das
       Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" wird durch das
       Bundesministerium Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds finanziert.

      FAIR (Flüchtlinge und Asylsuchende integriert in die Region) ist ein ESF- finanziertes
       Projekt der Caritas. In 2019 konnte die Mitarbeiterzahl in diesem Projekt auf 2
       Vollzeitäquivalente gesteigert werden. Die Aufgaben: Hilfe bei der beruflichen und
       sprachlichen Orientierung geben, Vermittlung zur Anerkennungsberatung, Hilfe bei
       ersten Schritten in den Arbeitsmarkt, Begleitung bei Konflikten zum Arbeitgeber.

      Lotsenhaus - in Kooperation mit der Arbeitsagentur, den Kommunen, den Kammern
       und den Migrationsdiensten.

      Weiterbeschäftigung    von   Integrationshelfern   mit   arabischen   und   persischen
       Sprachkenntnissen.

      MIB (Mütter mit Migrationshintergrund in Beschäftigung) richtet sich an Mütter mit
       Migrationshintergrund im Alter von 18 bis 50 Jahren aus verschiedenen
       Herkunftsregionen. Insbesondre werden Frauen angesprochen, die nach einer
       Familienphase in das Erwerbsleben einsteigen oder zurückkehren wollen. Im Jahr
       2018 hat sich das Jobcenter erneut um die Durchführung beworben. Das Projekt ist für
       eine zweite Förderphase für den Zeitraum 01.01.2019-30.06.2022 bewilligt worden.
       Die Finanzierung erfolgt über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
       und Jugend und den Europäischen Sozialfonds.

      Leben-Qualifizieren-Arbeiten (LQA) als Flüchtlingsprojekt des Jobcenters mit der
       Schwerpunktsetzung Qualifizierung und Vermittlung.

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1.2 Langzeitleistungsbezieher

Die Betreuung von Langzeitleistungsbeziehern erfordert Konzepte, die nicht an der Jährlichkeit
des Haushaltes scheitern. Daher war es schon lange die Forderung der Jobcenter für diese
Personengruppe Projekte durchzuführen, die die Möglichkeit einer längerfristigen Betreuung
umfassen.

Das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz pilotierte seit November 2014 das Projekt unter dem
Namen „ANI“ Analyse und Inklusion.

Das Konzept richtete sich an den individuellen Bedarfen des Einzelnen aus. Die folgenden
Themenschwerpunkte sind gleichrangig:

 -   Vermittlung in Arbeit / Ausbildung / Selbstständigkeit
 -   Verbesserung der Leistungsfähigkeit / Gesundheit
 -   Verbesserung der Motivationslage / Resilienz
 -   Begleiteter Übergang in zuständige Sozialsysteme (SGB V, SGB VIII, SGB XII)

Die Aktivierungsquote der LZB lag im Dezember 2020 im bundesweiten Ranking mit 17,9 %
auf dem 2. Rang.

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1.3. Teilhabechancengesetz

Unter dem Titel MitArbeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 01.01.2019
ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Als Teil dieses
Konzepts schafft das Teilhabechancengesetz mit zwei neuen Fördermöglichkeiten neue
Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Zum
01.01.2019 wurde ein neuer § 16 i SGB II eingeführt und der § 16 e SGB II geändert. Es geht
darum, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu
fördern. Mit dem § 16 i SGB II werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Personen gefördert, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit
mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder
nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Zudem wird, um mehr sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung von Personen mit mindestens zweijähriger Arbeitslosigkeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu unterstützen, der § 16 e SGB II neu gefasst
und eine Rechtsgrundlage für einen weiteren neuen Lohnkostenzuschuss geschaffen. Das
Jobcenter hat seit Beginn insgesamt 109 KundInnen nach §16 i SGB II gefördert. Bei den
Förderungen nach §16e SGB II gab es seit Beginn 43 Eintritte. Trotz der schwierigen
Voraussetzungen in 2020 konnten 20 neue Eintritte bei der Förderung nach § 16e SGB II und
26 Eintritte nach §16i SGB II erreicht werden. Außerdem gab es nur wenige Austritte.

Im Rahmen der Einführung des neuen Regelinstruments nach § 16 i SGB II hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine zweite Säule zur Finanzierung dieses
Instrumentes geschaffen, den Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). Der PAT ermöglicht es dem
Jobcenter weitere Mittel neben den Eingliederungstitel zur Verfügung zu haben. Die Grundidee
des PAT ist es Arbeit anstelle von Arbeitslosigkeit zu fördern. Die Nutzung des PAT ist für die
Jobcenter     freiwillig.   Das    Jobcenter     Mayen-Koblenz       nutzt    diese    weitere
Finanzierungsmöglichkeit seit Beginn bei jeder Bewilligung eines Arbeitsverhältnisses nach §
16 i SGB II. In 2020 wurden insgesamt 534.640,- € an PAT-Mitteln ausgezahlt.

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2. Kurzportrait

Das kommunale Jobcenter des Landkreises Mayen-Koblenz betreute 2020 an vier Standorten
im Schnitt 6.324 eLb in 4.684 Bedarfsgemeinschaften.

In den fünf operativen Teams, geführt über eine Teamleitung, werden sowohl Beratungs- und
Eingliederungsleistungen erbracht als auch Leistungen zur Sicherstellung des
Lebensunterhalts.

Dem Geschäftsführer des Eigenbetriebes sind jeweils vier Bereiche mit ihren jeweiligen
Bereichsleitungen unterstellt:

            Markt und Integration

            Leistung

            Projekte

            Zentrale Dienste/Finanzen

Im Projektbereich angesiedelt ist        MYKJobnetz     als   zertifizierter   Träger   von
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.

Widerspruchs- und Klageverfahren werden durch den Kreisrechtsausschuss abgewickelt.
Eine Abteilung des Kreisrechtsauschusses befasst sich nur mit Verfahren des SGB II.

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3. Regionale Strukturen:

Der Landkreis Mayen-Koblenz ist insgesamt wirtschaftlich stark – und die Wirtschaftskraft
wächst. Indiz dafür ist auch die stetig wachsende Beschäftigtenzahl.

Die Wirtschaft im Landkreis ist geprägt von klein- und mittelständischen Betrieben. Die meisten
Beschäftigten hat der Dienstleistungssektor. Danach folgen der produzierende Bereich und
die Bereiche Handel, Verkehr und Lager, Gastgewerbe.

Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den einzelnen Wirtschaftsbereichen:

Die Konjunkturumfrage der Handwerkskammer Koblenz vom Herbst 2020 zeigt: Im
Kammerbezirk Koblenz beurteilen 85 Prozent der Befragten das Geschäftsklima
zufriedenstellend. Zu Beginn der Corona-Pandemie haben nur 66 Prozent der
Handwerksbetriebe Ihre Geschäftslage als gut und befriedigend eingestuft. Dies hat sich
erfreulicherweise im 2. Halbjahr 2020 verbessert.

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Quelle: Konjunkturumfrage der HWK Koblenz Herbst 2020

Auch im Personalbereich gibt es ein Aufwärtstrend im Vergleich zum Start der Pandemie. 72
Prozent der Befragten möchten keine Veränderungen vornehmen, 17 Prozent möchten
Mitarbeiter einstellen und nur 11 Prozent wollen Entlassungen vornehmen. Positiv hat sich
sicherlich die vereinfachte Möglichkeit der Beantragung von Kurzarbeitergeld ausgewirkt.

Das Investitionsklima im Kammerbezirk Koblenz bleibt insgesamt stabil. In der aktuellen
Herbstumfrage geben 72 Prozent (83 %) der Befragten höhere oder gleich hohe Investitionen
an.

Bei der IHK ist die Einschätzung der Unternehmen hinsichtlich der Geschäftsentwicklung in
den kommenden zwölf Monaten überwiegend pessimistisch geprägt. Dabei sind vor allem die
beiden Bereiche Einzelhandel und personenbezogenen Dienstleistungen hervorzuheben.

Der IHK‑Konjunkturklimaindikator für den Einzelhandel fällt auf aktuell 77 Punkte. Noch
schlechter ist die Lage bei den personenbezogenen Dienstleistern, dort der Indikator auf 64
Punkten.

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3.1 Arbeits-und Ausbildungsmarkt

Das Jahr 2020 ist durch das allumfassende Thema Corona geprägt worden. Die Pandemie
hat Schwächen in der Arbeitswelt und im Bildungsbereich offenbart. Es hat aber auch die
Möglichkeiten der digitalen Welt nähergebracht, und das in alle Bereichen des täglichen
Lebens.

In 2020 setzt die Corona-Krise den Arbeitsmarkt enorm unter Druck und verstärkt existierende
Problembereiche. Dies hatte auch kurzfristig ab März einen Anstieg der
Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) zur Folge. Nach
Ende des Lockdown und den ersten Hilfen durch die Politik sind die Zahlen seit Juni wieder
rückläufig. Hier sind in erster Linie Kurzarbeitergeld und Hilfen für Selbständige zu nennen.

Im Landkreis Mayen- Koblenz sind die Auswirkungen der Pandemie derzeit nicht besonders
spürbar. Auch die viel diskutierten Branchen, wie Hotel- und Gaststättengewerbe,
Einzelhandel und Reisebranche sind bisher nur vereinzelt im Jobcenter angekommen. Diesen
Eindruck bestätigt auch eine Befragung der Unternehmen durch die Fachkräfte-Allianz des
Landkreises Mayen- Koblenz. Aus der Befragung geht hervor, dass viele Unternehmen bisher
gut durch die Pandemie gekommen sind und der größte Teil auch positiv in die Zukunft blickt.
in Defizit ist bei einigen Unternehmen bei der Digitalisierung erkennbar. In der nächsten Zeit
wird in diesem Bereich viel bewegt werden, dem sich die Unternehmen vor Ort stellen müssen.
Aber nicht nur Unternehmen müssen sich verändern, sondern auch Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer.

Eine Vorhersage für das kommende Jahr ist derzeit schwierig. Die enge Zusammenarbeit mit
den Akteuren vor Ort und die Nähe zu den Hilfebedürftigen hat dem Jobcenter Mayen-Koblenz
geholfen, trotz der Pandemie gut durch das Jahr 2020 zu kommen.

Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen ging im Vergleich zum Vorjahr zurück. Dies ist
vor allem auf die derzeitigen Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Im Bereich des Jobcenters Mayen-Koblenz konnten keine Corona bedingten Veränderungen
festgestellt werden. Die Zahl der unversorgten Bewerber entspricht den Zahlen aus 2019. Das
Jobcenter konnte auch in diesem Jahr allen Jugendlichen eine Perspektive für das kommende
Jahr geben. Geschlossenen Ausbildungsverträge konnten angetreten werden.

In einer Befragung der Unternehmen vor Ort, die im Rahmen der Fachkräfte-Allianz
durchgeführt wurde, gaben 80-90% der Unternehmen an, dass sie ihre Mitarbeiterzahl
beibehalten oder sogar erhöhen möchten. Dies gilt für alle befragten Branchen.

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3.2 SGB II Quote

Ein wichtiger Aspekt in der Betrachtung der regionalen Strukturen ist die SGB II-Betroffenheit
des Landkreises.

Die SGB II-Quote zeigt an, wie stark die Bevölkerungsgruppe im Alter von 0 bis zur
Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr) von Hilfebedürftigkeit betroffen ist.

Nach stetigem Rückgang der Quote - 2016 lag sie bei 6,2 % - war 2017 erstmalig ein Anstieg
zu verzeichnen (Dezember 2017: 6,3 %). Ursache hierfür war der Übergang der anerkannten
Flüchtlinge in die Betreuung des Jobcenters. In 2018, 2019 und 2020 ging die SGB II-Quote
jedoch wieder zurück und lag im Dezember 2020 bei 5,0 %. Das ist der niedrigste Stand seit
2006. Durch gute Integrationsarbeit, auch bei den Flüchtlingen, ging der Anteil der
Hilfebedürftigen im Landkreis zurück.

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4. Entwicklung der Fallzahlen SGB II

Im Jahr 2020 ging die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, nach Anstiegen in 2016
und 2017, weiter zurück. Lag im Dezember 2018 die Zahl der eLb bei 6.801 bzw. Dezember
2019 bei 6.215, so wurden im Dezember 2020 nur noch 6.007 eLb registriert. Rückläufige
Zahlen waren sowohl bei den Flüchtlingen als auch den übrigen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zu verzeichnen.

Ohne den Zuzug der Personen aus den Flucht- und Asylstaaten wäre die Zahl der eLb im
Jahresschnitt weiter gesunken.

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5. Strategische Ziele

Bei den im Arbeitsmarktprogramm 2020 wurden geschäftspolitischen Handlungsfelder
festgelegt Die folgenden Handlungsfelder, welche eng mit den Zielen verzahnt sind, gliedern
sich wie folgt:

   1. Bekämpfung des Langzeitleistungsbezugs und der Langzeitarbeitslosigkeit unter
      anderem durch Nutzung der Möglichkeiten des neuen § 16 i SGB II und des neu
      gefassten § 16 e SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (in Kraft ab 01.01.2019). Nutzen
      der Beschäftigungschancen für eLb mit erschwertem Arbeitsmarktzugang. Die Zahl der
      Langzeitleistungsbezieher konnte im Vergleich zu 2018 reduziert werden.

   2. Bestmögliche neigungsgerechte Integration der anerkannten Asylbewerber durch
      individuelle Betreuung und Beratung und den Aufbau sinnvoller Integrationsketten mit
      besonderem Fokus auf der sozialen Integration von Flüchtlingsfrauen und deren
      Heranführung an den Arbeitsmarkt.

   3. Die Zahl der Integrationen von Flüchtlingen konnte gesteigert werden. Besonders
      hervorzuheben ist auch, dass die Integration in Ausbildung gesteigert werden konnte.

   4. Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen zur Sicherstellung einer nachhaltigen
      Integration in den ersten Arbeitsmarkt durch Nachbetreuungsangebote. Die Einführung
      des Nachbetreuungscoaching hat sich positiv auf die Stabilisierung der
      Arbeitsverhältnisse ausgewirkt.

   5. Sicherstellung des Übergangs Schule - Beruf

       Alle Ausbildungssuchenden konnten in den Ausbildungs-Arbeitsmarkt integriert
       werden oder es konnte Ihnen ein alternatives Angebot unterbreitet werden.

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6. Gesundheitsförderung und berufliche Rehabilitation

Neben den verbesserten Möglichkeiten, die die neue gesetzliche Regelung für den
Personenkreis der Rehabilitanden bietet, hat das Jobcenter folgende Angebote angestoßen:

 -    Das Jobcenter hat mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung im Rahmen des
      Projektes „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung“ eng zusammenarbeiten.
      Veranstaltungsreihen zu Themen wie „Gesund Essen“; „Haushaltsplanung“; „Umgang
      mit Stress“, „Bringen Sie Bewegung in ihr Leben“ etc. sind schon in Planung und werden
      für die Hilfesuchenden zur Verfügung gestellt werden.

 -    Zur Verbesserung der Schnittstellen zwischen dem Reha-Träger Deutsche
      Rentenversicherung und den Jobcentern und Arbeitsagenturen haben die DRV
      Rheinland-Pfalz und Saarland ein Modellprojekt im Rahmen des § 11 SGB IX beantragt.
      Dieses wurde bewilligt. Das JC MYK ist Kooperationspartner des Projektes.

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6. Verwendung des Eingliederungsbudgets

Im Jahr 2020 stand ein Eingliederungsbudget von 7.968.546,- € zur Verfügung. Nach der
erforderlichen Umschichtung ins Verwaltungskostenbudget (1.800.000,- €) verblieben noch
6.168.547,- €.

Im Jahr 2019 konnten 5.530.180,- € im Eingliederungsbudget verausgabt werden. In 2020
konnte die Auslastung wieder gesteigert werden

Die Ausgaben stellen sich für 2020 wie folgt dar:

Das JC LK MYK legt Wert auf den individuellen Ansatz und die damit verbundene
größtmögliche individuelle Förderung.

Die Mittel des Eingliederungsbudgets wurden daher sowohl für spezifische Maßnahmen
bezogen auf die im Arbeitsmarktprogramm benannten strategischen Ziele eingesetzt, als auch
für individuelle Einzelfallhilfen.

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7. Zielerreichung 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie gab es in 2020 keine Zielvereinbarung mit dem Land. Als
Orientierung dienten die vorgeschlagenen Zielwerte:

             Verringerung der Hilfebedürftigkeit (ohne feste Zielgröße)

            Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
             (Senkung der Quote des Jahres 2019 um max. 0,43 %)

            Vermeidung von Langzeitbezug
             (Bestandsrückgang gegenüber 2019 um 6,8 %)

Folgende Ergebnisse konnten (nicht) erzielt werden:

Die Integrationsquote lag bei 24,7 %. Die Quote ist im Vergleich zu 2019 um 18.8 %
gesunken.

Der Bestand an Langzeitleistungsbezieher ist um 8,6 % gefallen.

Das Jobcenter MYK hat die vorgeschlagenen Ziele nicht vollumfänglich erreicht. Die
Integrationsquote ging stärker zurück. Ausschlaggeben hierfür war die Corona-Pandemie.
Der Rückgang der Langzeitleistungsbezieher wurde noch übertroffen um 1,8 %.

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8. Bewertung

Die durchschnittliche Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) war mit 6.324
Ende 2020 geringer als im Vorjahr 6.612, bedingt durch die guten Integrationsergebnisse
trotz der Corona-Pandemie. Auch im Flüchtlingsbereich ist diese positive Entwicklung zu
verzeichnen. Die Anstrengungen bei der Qualifikation und Integration zeigen auch hier
Wirkung, sodass auch bei den Flüchtlingen rückläufige Zahlen zu verzeichnen sind (1.470
eLb in 2019 - 1.320 eLb in 2020).

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ging weiter zurück um 7,8 % (4.875 in 2019 – 4.684
in 2020).

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Die Langzeitleistungsbezieher konnten von 3.962 auf 3.706 eLb gesenkt werden. Dies ist auf
die, trotz Pandemie, gute Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge zurückzuführen. Weiterhin
hat das Teilhabechancengesetz einen positiven Einfluss auf die Senkung der
Langzeitleistungsbezieher.

Im Jahr 2020 waren das 1.561 Integrationen und eine Integrationsquote von 24,7 %. Die
Integrationsquote aus 2019 von 30,7 % konnte wg. Corona nicht erreicht werden.

Der Anteil der integrierten Flüchtlinge wächst, während die eLb mit Integrationspotential,
außerhalb der Personengruppe mit Fluchthintergrund, weiter zurückgeht.

Die dem Land Rheinland-Pfalz vorgeschlagenen Zielwerte wurden im Hinblick auf die
Integrationsquote nicht, jedoch bei der Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug erreicht.

Die durch das Jobcenter durchgeführten Maßnahmen und Projekte zeigten Wirkung, so dass
letztendlich wieder sehr gute Erfolge erzielt werden konnten. Hervorzuheben sind
insbesondere folgende Ergebnisse:

    Die Zahl der Langzeitleistungsbezieher konnte um 8,6% gesenkt werden

    Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen konnte um 4,4 % gesenkt
     werden

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 Die Integrationsquote ist im Vergleich zum Vorjahr um 18.78 % gesunken. Trotz
  Corona liegt sie bei 24,7 %.

 Bei den Förderungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket konnte ein gutes
  Ergebnis erzielt und knapp 900.00,- EUR. an Förderungen bewilligt werden

 Die durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften konnte auf 4.684
  gesenkt werden

 Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten konnte auf 6.324 gesenkt werden.

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