COVID-19 | Maßnahmen der Regierung.

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COVID-19 | Maßnahmen der Regierung.
COVID-19 | Maßnahmen der Regierung.
                                                                                                                   Wien, 10. April 2020

Albanien I Bulgarien I Kroatien I Montenegro I Österreich I Polen I Rumänien I Serbien I Slowakei I Sloweni en I Tschechien I Ungarn
COVID-19 | Maßnahmen der Regierung.
Rückblick.
Freitag der 13. des heurigen Jahres wurde all seine Mythen gerecht. Die Bundesregierung präsentierte um 14 Uhr einen Maßnahmenplan
mit diversen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Empfehlungen zu einer maximalen Reduktion der sozialen Kontakte.

Zeitgleich wurden massive Unterstützungen für die heimische Wirtschaft zugesagt und im Eilverfahren umgesetzt.

Aktuell stehen wir bei 5 im Eilverfahren umgesetzten COVID Gesetzen und einem Rahmen der Hilfsmaßnahmen von rd EUR 38 Mrd,
das entspricht rd 10 % der Wirtschaftsleistung Österreichs des Jahres 2019.

Die Hilfsmaßnahmen umfassen:
▪ 4 Mrd. Euro Soforthilfe, davon 2 Mrd. Euro Härtefallfonds
▪ 15 Mrd. Euro Corona Hilfsfonds
▪ 9 Mrd. Euro Kreditgarantien und Haftungen
▪ 10 Mrd. Euro für Steuerstundungen und die Herabsetzung der Vorauszahlungen

               EUR 4 Mrd. Soforthilfe,
                                                                                                           EUR 15 Mrd. für
               davon 2 Mrd.
                                                                                                           Corona Hilfsfonds
               Härtefallfonds

                                                                4           15
              EUR 10 Mrd. für Steuer-                          Mrd.        Mrd.                            EUR 9 Mrd. für
              stundungen u. Herab-                                                                         Kreditgarantien /
              setzung der VZ                            10                          9                      Haftungen
                                                       Mrd.                        Mrd.
                                                                     EUR
                                                                    38 Mrd.

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                 Seite 2
COVID-19 | Maßnahmen der Regierung.
Überblick. Wer und was?

 UNTERSTÜTZUNG                         ZIELGRUPPE               ART DER UNTERSTÜTZUNG

 Finanzamt                             Alle Unternehmer         Stundung, Erleichterungen

 ÖGK und SVS                           Alle Unternehmer         Stundung, Erleichterungen

 Kurzarbeit AMS                        Alle Unternehmer         Zuschuss an Arbeitgeber

 Überbrückungsgarantie AWS             EPU/KMU                  Garantie

 Überbrückungsgarantie ÖHT             Tourismusbranche         Garantie

 Härtefallfonds WKO                    EPU/Kleinstunternehmer   Zuschuss

 Härtefallfonds AMA                    Landwirtschaft           Zuschuss

 Corona-Hilfsfonds                     Alle Unternehmer         Garantie und Zuschuss

 Exportgarantie ÖKB                    Exportunternehmen        Garantie

 Regionale Unterstützung               Alle Unternehmer         Garantie und Zuschuss

 Internationale Unterstützung (CEE)

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                        Seite 3
Überblick. Finanzamt. Stundung.

  WER                     Steuerpflichtige, die individuelle Betroffenheit durch COVID-19 Krise geprüft und glaubhaft machen können

                          ▪ Herabsetzung der Einkommen-/Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020
                              ▪ Antrag bis 31.10.2020 gemäß bis auf EUR 0,00 möglich

                          ▪ Stundung oder Ratenzahlung von Abgaben
                              ▪ Antrag bis 30.09.2020 möglich
                              ▪ Beantragung von Nichtfestsetzung von Stundungszinsen möglich
  WAS                     ▪ Nichtfestsetzung
                              ▪ bereits festgesetzte Säumniszuschlägen
                                   ▪ Beantragung der Stornierung eines festgesetzten Säumniszuschlages möglich
                              ▪ Verspätungszuschlägen
                                   ▪ Verspätungszuschläge für nicht fristgerecht abgegebene Erklärungen werden bis zum 31.08.2020
                                     automatisch nicht verhängt
                              ▪ Anspruchszinsen für das Jahr 2020

  WIE                    mittels Antrag per FinanzOnline bzw teilweise automatisch, nähere Informationen siehe Website

                          https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
  DETAILS                 https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                  Seite 4
Überblick. Finanzamt. Fristen & Steuerbefreiungen.

  WER                     Steuerpflichtige, die individuelle Betroffenheit durch COVID-19 Krise geprüft und glaubhaft machen können

                          Fristen
                          ▪ Lauf von Beschwerdefristen, Einspruchsfristen, Vorlageantragsfristen sowie der
                            Maßnahmenbeschwerdefristen, die am 16. 3. 2020 noch offen waren oder deren Fristenlauf zwischen
                            16.3. und 30.4. begonnen hat, werden bis 1.5.2020 unterbrochen und beginnen danach neu zu laufen.

                          ▪ Fristerstreckung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen für 2019 auf 31.8.2020
  WAS
                          ▪ Fristerstreckung für die Aufstellung und die Einreichung des Jahresabschlusses 2019

                          Steuerbefreiungen
                          ▪ Bestimmte Bonuszahlungen und Zuwendungen für Leistungen werden steuerfrei gestellt

                          ▪ Keine Gebühren und Bundesverwaltungsabgabe für die Beantragung von Unterstützungsleistungen, keine
                            Rechtsgeschäftsgebühren für Rechtsgeschäfte, die zur Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang
                            mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation notwendig sind.

                          https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
  DETAILS                 https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                  Seite 5
Überblick. ÖGK. SVS.

  WER                     Unternehmen, die von der COVID-19-Krise betroffen sind

                          ÖGK
                          ▪ Stundung von Beiträgen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 (verzugszinsenfrei)
                               ▪ keine Einbringungsmaßnahmen für fällige Beiträge in den Monaten März, April und Mai 2020
                               ▪ keine Insolvenzanträge für fällige Beiträge in den Monaten März, April und Mai 2020
                               ▪ keine Säumniszuschläge in den Monaten März, April und Mai 2020; ausgenommen sind:
                                    ▪ Säumniszuschläge wegen verspäteter Anmeldungen und
                                    ▪ Beitragszuschläge wegen fehlender Anmeldungen vor Arbeitsantritt in Fällen von Betretungen.
                               ▪ Vorgehensweise
                                    ▪ Automatische Stundung für Unternehmen, die von der Schließung betroffen sind, dazu zählen grundsätzlich
                                      (beachte Ausnahmenkatalog, siehe Website)
  WAS                                     ▪ Handelsunternehmen
                                          ▪ Dienstleistungsunternehmen
                                          ▪ Freizeit- und Sportbetriebe
                                    ▪ Stundung aufgrund Antrag, für alle anderen Unternehmen, die von der Schließung NICHT betroffen sind
                          SVS
                          ▪ Stundung von Beiträgen oder Ratenzahlung
                          ▪ Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
                          ▪ Mahnungen und weitere Maßnahmen vorerst ausgesetzt
                          ▪ Keine Verzugszinsen
                          ▪ Vorgehensweise: Antragstellung über Website der SVS

  WIE                     automatisch, bzw per Antrag siehe Website

                          ÖGK: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.734649&version=1586152402
  DETAILS                 SVS: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857964&portal=svsportal

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                            Seite 6
Überblick. Kurzarbeit AMS.

  ZIEL                   Sicherung der Arbeitsplätze, Liquidität der Unternehmen erhalten, bewährte Fachkräfte sichern

                          Dienstgeber
                               ▪ Kurzarbeit ist für Unternehmen unabhängig von jeweiliger Betriebsgröße und Branche möglich
                               ▪ Arbeitskräfteüberlasser sind förderbar
                               ▪ Nicht förderbar sind Unternehmen in Konkurs- oder Sanierungsverfahren und Gebietskörperschaften bzw. politische Parteien
  WER                     Dienstnehmer
                               ▪ Alle arbeitslosenversicherten Dienstnehmer, Lehrlinge und geschäftsführende Organe, wenn ASVG-versichert, sind förderbar
                               ▪ Nicht förderbar sind Dienstnehmer unter Geringfügigkeitsgrenze, freie Dienstverhältnisse, EPU, Gesellschafter-Geschäftsführer
                                 die keine Dienstnehmer sind

                          Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe in Pauschalsätzen je Ausfallstunde
                               ▪ Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen lohnbezogenen Dienstgeberabgaben enthalten
                          Voraussetzungen
                               ▪ Vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten in Zusammenhang mit COVID-19 (Corona).
                               ▪ Arbeitszeitausfall: mindestens 10% und maximal 90% der gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegten Normalarbeitszeit.
                                     ▪ Innerhalb des Kurzarbeitszeitraumes ist Ausfallzeit bis zu 100% möglich, im Durchschnitt des Kurzarbeitszeitraumes dürfen aber
                                        90% Ausfallzeit nicht überschritten werden.
  WAS                          ▪ COVID-19-Sozialpartnervereinbarung über die näheren Bedingungen der Kurzarbeit
                          Bedeutung für Dienstgeber
                               ▪ Dienstgeber ist defacto nur noch mit Kosten für die geleistete Arbeitszeit belastet. Differenz trägt AMS.
                          Bedeutung für Dienstnehmer
                               ▪ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in Abhängigkeit des Bruttoentgeltes 80% bis 90% des bisherigen Nettoentgeltes.
                               ▪ Lehrlinge erhalten 100% Lehrlingsentschädigung
                          Dauer
                               ▪ Zunächst höchstens 3 Monate, Verlängerung um maximal 3 weitere Monate möglich

                          Vollständig ausgefülltes und unterschriebener Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe und Sozialpartnervereinbarung per eAMS-Konto,
  WIE                     per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder per Post an die entsprechende AMS (Landes)Geschäftsstelle
                          Antrag kann rückwirkend ab 01.03.2020 gestellt werden.

  DETAILS                 https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                                                    Seite 7
Überblick. Überbrückungsgarantie AWS.

  ZIEL                    Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von der Corona-Krise beeinträchtigten Unternehmen

                          ▪ Gewerbliche und industrielle KMU‘s
  WER                     ▪ Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbständig ausüben

                          ▪ Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
                          ▪ Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien
  WER                       (EK-Quote < 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer >15a) negativ erfüllen
                          ▪ Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen
  NICHT                   ▪ Banken- und sonstiges Finanzierungswesen; Versicherungswesen
                          ▪ Realitätenwesen (z.B. Bauträger sowie Vermietung & Verpachtung; ausgenommen: Immobilienvermittler/innen und Hausverwaltungen, die
                            förderbar sind)

                          Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien
                          an wirtschaftlich gesunde Unternehmen, deren Geschäft aufgrund der gegenwärtigen Situation beeinträchtigt ist.

  WAS                     ▪ Bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU (inkl. Verflechtungen)
                          ▪ Garantielaufzeit max. 5 Jahre; Garantie-Entgelt: ab 0,3 % p.a. (risikoabhängig) des Obligos
                          ▪ Keine Kreditsicherheiten erforderlich (auch keine persönliche Haftung Eigentümer des Unternehmens)

  WAS
                          Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen.
  NICHT

                          ▪ Einreichung des Antrages durch finanzierende Bank bei aws
  WIE                     ▪ Erforderliche Unterlagen (Bankpromesse, Rating der Bank für einjährige Ausfallswahrscheinlichkeit, Bestätigung der Bank bzgl URG-Kriterien)

  DETAILS                 https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                                                      Seite 8
Überblick. Überbrückungsgarantie ÖHT.

  ZIEL                    Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten

  WER                     KMU in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

                          Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT
                              ▪ Max EUR 500.000,00
                              ▪ Bundeshaftung iHv 80%
                              ▪ Max Laufzeit 36 Monate
  WAS                         ▪ Kostenübernahme der Bearbeitungsgebühr (1%) und der Haftungsprovision (0,8%)

                          Voraussetzung
                              ▪ Erwarteter Rückgang der Umsatzerlöse von mindestens 15% gegenüber dem Vorjahr

                          Notwendige Unterlagen neben dem Antragsformular
                             ▪ Betriebsbeschreibungsbogen
                             ▪ Verpflichtungserklärung
  WIE                        ▪ Beilage Förderungsansuchen „Coronavirus-Maßnahmenpaket“
                             ▪ Jahresabschluss 2018 oder aktueller

                          Antragstellung nach Abstimmung mit Hausbank über Online-Portal

  DETAILS                 https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                            Seite 9
Überblick. Härtefallfonds WKO.

  ZIEL                    Sicherheitsnetz für Selbständige, Unterstützung bei Lebenshaltungskosten

                          Natürliche Personen
                               ▪ Ein-Personen-Unternehmer
                               ▪ Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen
  WER                          ▪ Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
                               ▪ Neue Selbständige
                               ▪ Freie Dienstnehmer
                               ▪ Freie Berufe & Privatzimmervermieter

                          Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch
                          von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres

                          Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung seit 27.3.2020 möglich)
                              ▪ Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 EUR p.a.: Zuschuss von 500 EUR
                              ▪ Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 EUR p.a.: Zuschuss von 1.000 EUR
  WAS                         ▪ Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 EUR.

                          Phase 2 - (Beantragung ab 16.2.3030, detaillierte Kriterien noch in Ausarbeitung)
                              ▪ Der Zuschuss wird max. 2.000 EUR pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
                              ▪ Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße (Verdienstentgang).

                          Zuschüsse sind steuerfrei.

                         Online Antrag auf WKO-Website
                         Notwendige Unterlagen
                              ▪ Steuernummer
  WIE                         ▪ KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters) ODER GLN (Global Location Number),
                                Freie Dienstnehmer müssen weder KUR noch GLN eintragen!
                              ▪ gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation

  DETAILS                 https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                                               Seite 10
Überblick. Härtefallfonds WKO. Phase 1.

  ZIEL                    Sicherheitsnetz für Selbständige, Unterstützung bei Lebenshaltungskosten

                          Voraussetzungen im Zeitpunkt der Antragstellung

                          ▪ Selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (WKO-Mitgliedschaft nicht notwendig)

                          ▪ Unternehmensgründung bis 31.12.2019

                          ▪ Unternehmen in Österreich

                          ▪ Obergrenze: Maximal 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage. Dafür wird ein
                            Nettoeinkommenswert von 33.812 EUR jährlich als Obergrenze herangezogen. Der Nettoeinkommenswert ist aus dem
                            letztgültigen Steuerbescheid (2017 oder jünger) zu nehmen.

                          ▪ Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung - sowie auch Einkünfte von zumindest 5.527,92 EUR p.a.

                          ▪ Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 EUR), z.B. aus Vermietung und Verpachtung
  PHASE 1
                          ▪ Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung

                          ▪ Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19

                          ▪ Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit (für etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei Kleinstunternehmen) UND
                            des Härtefall-Fonds ist ausdrücklich möglich.

                          ▪ Werden sowohl der Härtefall-Fonds als auch der Notfallfonds in Anspruch genommen, dann wird der Förderbetrag aus dem
                            Notfallfonds um die bereits aus dem Härtefall-Fonds erhaltene Leistung gesenkt.

                          ▪ Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf - die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive
                            Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein

                          Von einer Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder
                          aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

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Überblick. Härtefallfonds WKO. Phase 2.

  ZIEL                    Sicherheitsnetz für Selbständige, Unterstützung bei Lebenshaltungskosten

                          Eckpunkte
                              ▪ Start mit 16. April 2020

                               ▪ Zuschuss von bis zu maximal EUR 6.000, verteilt über einen Zeitraum von 3 Monaten

                               ▪ Neugründer erhalten Zuschuss von bis zu maximal EUR 1.500, verteilt über einen Zeitraum von 3 Monaten

                          Änderungen der Voraussetzungen im Gegensatz zu Phase 1

                               ▪ Einkommensober- und Einkommensuntergrenze entfallen

                               ▪ Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste sind nicht weiter Ausschlussgründe (Modell „Auffüllen auf EUR 2.000)

                               ▪ Im letztverfügbaren Steuerbescheid müssen Einkünfte aus selbständiger Arbeit deklariert sein
  PHASE 2                      ▪ SV-Anmeldung zum Nachweis der Selbständigkeit

                          Berechnung Höhe des Zuschusses aus Phase 2

                               ▪ Verdienstentgang aus „COVID-Monat“ (z.B. 16.03 bis 15.04) im Vergleich zu Einkommen ALT wird mit bis
                                 zu 80 % ersetzt (Deckelung EUR 2.000/Monat, maximal 3 Monate)

                               ▪ Daten für Umsatz ALT und Einkommen ALT stammen aus letztverfügbarem Steuerbescheid bzw.
                                 Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide (optional, um z.B. Karenzzeiten auszugleichen)

                               ▪ Umsatzeinbruch durch Förderwerber nachzuweisen (z.B. Registrierkassenbelege, Kontoauszüge)

                          Antragstellung

                               ▪ Monatliche Antragstellung, Anrechnung von Zuschüssen aus Phase 1

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                                  Seite 12
Überblick. Härtefallfonds AMA.

  ZIEL                    Sicherung der Existenzen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

                         ▪   Nebenerwerb- und Vollerwerbsbetriebe mit bis zu 9 Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu EUR 2 Mio.
                         ▪   Mehrfachversicherungen sind zulässig
                         ▪   Betriebsgründungen seit 1.1.2020 werden mit EUR 500 pauschal gefördert
                         ▪   Betrifft konkret
                                 ▪ Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  WER                            ▪ Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen
                                 ▪ Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof)
                                 ▪ Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische
                                    Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
                                 ▪ Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
                                 ▪ Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

                          Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung
                          um mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein. Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen

                          Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung seit 30.3.2020 möglich)
                              ▪ Einheitswert von bis zu EUR 10.000 - Zuschuss EUR 500
                              ▪ Einheitswert von mehr als EUR 10.000 - Zuschuss EUR 1.000
  WAS
                          Phase 2 – (Start Mitte April)
                              ▪ Voll- und Nebenerwerbsbetriebe können auf den Fonds zugreifen.
                              ▪ Bis zu EUR 2.000 pro Monat Förderung (Deckelung). Nebeneinkünfte werden gegengerechnet
                              ▪ Insgesamt bis zu EUR 6.000 pro Betrieb (3 Monate á EUR 2.000 – gilt für Phase 1 und 2 gemeinsam)
                              ▪ Diese Unterstützungen sind steuerfrei

  WIE                    Antragstellung online über www.eama.at

  DETAILS                 https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/h%C3%A4rtefallfonds-landwirtschaft.html

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                                                    Seite 13
Überblick. Corona Hilfs-Fonds.

                          Rasche Bereitstellung von finanziellen Mitteln für österreichische Unternehmen, die auf Grund der Corona Krise schwerwiegende
  ZIEL                    Liquiditätsengpässe haben

                         Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie
                              ▪ Betretungsverbote,
                              ▪ Reisebeschränkungen oder
                              ▪ Versammlungsbeschränkungen
  WER                    besonders betroffen sind, Liquiditätsprobleme haben und vor der Corona Krise als gesundes Unternehmen galt. Zu beachten sind ergänzende
                         Voraussetzungen ua iZm Ausschüttungen und Bonuszahlungen an Geschäftsführer und Vorstände.

                         Darüber hinaus hilft der Corona Hilfs-Fonds Unternehmen, die in Folge der Corona Krise mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer
                         Geschäftsgrundlage konfrontiert sind.

                          ▪ Direktkredite der COFAG
                          ▪ Garantien der Republik (Beantragung ab 8. April 2020)
                                ▪ zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten
                                ▪ Abdeckung von 90 % der Kreditsumme
                                ▪ Obergrenze maximal 3 Monatsumsätze oder maximal EUR 120 Mio. Diese kann nur in begründeten Ausnahmefällen erhöht werden.
                                ▪ Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden.
                                ▪ Voraussetzung: Standort und die Geschäftstätigkeit müssen in Österreich sein und es muss ein Liquiditätsbedarf für den heimischen
                                  Standort bestehen
  WAS
                          ▪ Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten (Beantragung ab 15. April 2020)
                               ▪ gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens, wenn diese binnen 3 Monaten EUR 2.000 übersteigen, zahlt der Bund:
                                     ▪ 40 – 60 % Ausfall: 25 % Ersatzleistung
                                     ▪ 60 – 80 % Ausfall: 50 % Ersatzleistung
                                     ▪ 80-100 % Ausfall: 75 % Ersatzleistung
                               ▪ Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzausfälle des Unternehmens zwischen 15. März 2020 und
                                 Ende der Covid-Maßnahmen.

  WIE                    COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur gemeinsam mit AWS, ÖHT und OeKB; Single-Point of Contact ist die Hausbank

  DETAILS                 https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                                                 Seite 14
Überblick. Exportgarantie ÖKB.

  ZIEL                   Sicherstellung der Liquidität der Exportunternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen .

                         ▪ Heimische Exporteure (Großunternehmen und KMU), deren Lieferungen und Leistungen
                              ▪ nicht unter das Sicherheitskontrollgesetz und/oder die Kriegsmaterialverordnung fallen und
                              ▪ in der Regel eine österreichische Wertschöpfung von mind. 25 % aufweisen.
  WER
                         ▪ Unabhängig davon, ob bereits Kunde bei ÖKB oder bestehender Kreditrahmen bereits ausgeschöpft
                         ▪ Voraussetzung ist, dass Sie ein exportierendes Unternehmen sind und vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich
                           gesund waren. Als Nachweis dafür dient die Bilanz zum letzten Bilanzstichtag. Diese darf auch eine vorläufige sein.

                          ▪ Rahmenkredit auf Basis einer Wechselbürgschaft
  WAS                     ▪ Zusätzlich zu bereits bestehender Rahmenfinanzierung bei der OeKB (KRR- oder Exportfonds-Kredit) möglich
                          ▪ Bund kann Insolvenzrisiko - abhängig von Ihrer Bonität zwischen 50 und 70 % des Kreditrahmens - übernehmen

                          Die Höhe des Kredites ist mit Höhe des letztjährigen Exportumsatzes begrenzt:
                               ▪ 10 % (Großunternehmen)
                               ▪ 15 % (KMU)
  WIE                     ▪ Maximale absolute Obergrenze von 60 Mio. EUR für Einzelkredit pro Firmengruppe
                          ▪ Keine Untergrenze
                          ▪ Befristung vorerst zwei Jahre

  DETAILS                 https://www.oekb.at/export-services/sonder-krr-covid-hilfe.html

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                         Seite 15
Überblick. Regional.

Bisher veröffentlichte regionale Unterstützungsmaßnahmen - Förderungen und
Zuschüsse auf Landes- oder Stadtebene:

                                                                                  Schrems

                                                                                      Zwettl
                                                                  Linz
                                                                                                Krems
                                                                                                Langenlois
                                                                                                Wien
                                                                                                St. Pölten
                                       Innsbruck                                                Lilienfeld
                         Telfs

                                                                                         Graz
                                                   Hermagor
                                                        Villach          Klagenfurt

                                                                                                             Österreichweit
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Überblick. CEE.

Wir greifen auf unsere lokale Expertise in Mittel- und Südosteuropa zurück und
können Ihnen nun einen Überblick aller Maßnahmen pro Land präsentieren.

                                                                   PL

                                                         CZ

                                                                   SK

                                                         AT
                                                                    HU
                                                                                  RO
                                                         Sl
                                                              HR

                                                                             RS

                                                                                   BG
                                                                        ME

                                                                             AL

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Ausblick.

                                        Nach derzeitigem Stand ist ein langsames
                                         „Hochfahren“ der Wirtschaft in Österreich
                                         ab dem Osterwochenende geplant.

                                        Die Rückkehr in die Normalität der wirtschaftlichen
                                         Abläufe wird freilich noch länger andauern und sind
                                         die kurzfristig gesetzten Überlebensmaßnahmen
                                         durch eine mittelfristige Therapie bis zur vollständigen
                                         Genesung zu ergänzen.

                                        Alle Unternehmerinnen und Unternehmer werden
                                         deshalb die in Anspruch genommenen
                                         Erleichterungen (zB Fristen) schrittweise wieder in
                                         die Normalität rückführen müssen, in Anspruch
                                         genommene Finanzeirungen in der laufenden
                                         Unternehmensplanung berücksichtigen müssen und
                                         weiterhin die laufende Abwicklung der in Anspruch
                                         genommenen Unterstützungen in den täglichen
                                         Arbeitsablauf

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