HYGIENEKONZEPT TEMPORÄRE MASSNAHMEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZ VOR SARS-COV-2 AN DER HMDK STUTTGART

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HYGIENEKONZEPT TEMPORÄRE MASSNAHMEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZ VOR SARS-COV-2 AN DER HMDK STUTTGART
HYGIENEKONZEPT

      TEMPORÄRE MASSNAHMEN
ZUM INFEKTIONSSCHUTZ VOR SARS-COV-2
      AN DER HMDK STUTTGART

                      HMDK_Hygienekonzept Sept 2021 | Stand: 29.09.21
HYGIENEKONZEPT TEMPORÄRE MASSNAHMEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZ VOR SARS-COV-2 AN DER HMDK STUTTGART
Inhalt

1.  Vorbemerkung: Verantwortlichkeit jedes Einzelnen ................................................................. 2
2.  Anwendungsbereich und allgemeine Massnahmen ................................................................... 3
    2.1. Räumlicher Anwendungsbereich ....................................................................................... 3
    2.2. Hygienemassnahmen im Anwendungsbereich .................................................................. 3
    2.3. Zugang zu den Gebäuden .................................................................................................. 4
3. Studienbetrieb und hochschulöffentliche Veranstaltungen ........................................................ 5
4. Öffentliche Veranstaltungen ...................................................................................................... 6
    4.1. Grundsätzliche Massnahmen zum Gesundheitsschutz ...................................................... 7
    4.2. Besondere Massnahmen für den Veranstaltungsort Urbanstraße 25 ................................ 9
    4.3. Besondere Massnahmen für den Veranstaltungsort Wilhelma Theater ............................. 9
5. Schutzmassnahmen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ............................................... 11
6. Arbeitsplatzgestaltung und Besprechungen ............................................................................. 14
7. Arbeitsplatzgestaltung der Lehre ............................................................................................. 14
8. Kommunikation ....................................................................................................................... 15
9. Verdachtsfälle / Erkrankungen................................................................................................. 15
10. Kontakt mit Expert*Innen........................................................................................................ 17
11. Anhang ..................................................................................................................................... 18
    11.1. Formulare zur Dokumentation des Aufenthalts in der HMDK........................................ 18
    11.2. Fundstellen zur Hygiene bei Tasteninstrumenten ............................................................ 18
    11.3. Fundstellen zu den Besonderheiten im Bereich Musik.................................................... 18
    11.4. Fundstellen zu den Besonderheiten im Bereich Veranstaltung ....................................... 19
    11.5. Lüftungsanlagen .............................................................................................................. 19

1. VORBEMER KUNG: VER ANTWORTLICHKEIT JEDES EINZELNEN

Liebe Dozierende, liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung,

seit dem 11.03.2020 werden Maßnahmen gegenüber den Dienststellen des Landes und gegenüber
der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellung Stuttgart (kurz HMDK) im Rahmen der
Pandemie angeordnet und laufend den jeweils aktuellen Verhältnissen der Pandemie angepasst und
inzwischen wieder gelockert. Die Hochschulleitung hat in den letzten Wochen in vielerlei Hinsicht
reagiert und dokumentiert die aktuellen Maßnahmen aus hygienischer Sicht mit diesem Hygiene-
konzept.

Die in Baden-Württemberg geltenden rechtlichen Regelungen binden jede/n Hochschulangehö-
rige/n direkt. Daher bitten wir alle Hochschulangehörigen, die für sie / für ihn unmittelbar gelten-
den Maßnahmen selbst zu prüfen und sich auch außerhalb dieses Hygienekonzepts informiert zu
halten. Nur durch das verantwortungsbewusste Zusammenwirken aller wird die Eindämmung der

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Pandemie erfolgreich gelingen. Wir bauen auf verantwortungsbewusstes und eigeständiges Han-
deln von allen Mitgliedern unserer Hochschule.

Mit bestem Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Unterstützung; bleiben Sie gesund!

Dr. Regula Rapp, Christof Wörle-Himmel und das erweiterte Rektorat

2. ANWENDUNGSBEREICH UND ALLGEMEINE MASSNAHMEN

Die HMDK Stuttgart fällt in den Anwendungsbereich der „Verordnung der Landesregierung über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2“ (kurz Corona-
Verordnung oder CoronaVO). Es gilt die CoronaVO in ihrer jeweils gültigen Fassung (derzeit:
16.09.2021 mit den jeweiligen Änderungen). Sie lässt weitere Einzelregelungen durch die jeweils
zuständigen Ministerien zu, wovon das MWK mit der „CoronaVO Studienbetrieb“ Gebrauch
macht. Auch wenn die Geltung der derzeit geltende CoronaVO zeitlich im Wesentlichen begrenzt
ist, so ist gleichwohl abhängig von dem konkreten Infektionsgeschehen auch zukünftig mit Be-
schränkungen zu rechnen.

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen zeigen die konkrete Umsetzung dieser Verordnungen
an der HMDK. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf erweitert und der aktuellen Situation ange-
passt.

2.1.    RÄUMLICHER ANWENDUNGSBEREICH

Dieses Hygienekonzept erfasst den Studien- und Veranstaltungsbetrieb in Stuttgart in

    -   dem Hauptgebäude der HMDK in der Urbanstraße 25
    -   der Opernschule in der Konrad-Adenauer-Straße 30 (Zugang über die Eugenstraße)
    -   den Räumen des Studiengangs Figurentheater am Urbansplatz 2
    -   dem Wilhelma Theater in der Neckartalstraße. 9
    -   der Schneiderei, dem Fundus und der Kulissenwerkstatt des Wilhelma Theaters in der Kre-
        felder Straße 32

2.2.    HYGIENEMASSNAHME N IM ANWENDUNGSBEREICH

Es gilt ein generelles Betretungs- und Teilnahmeverbot für Ansteckungsverdächtige. Wer hierunter
fällt, ist in der aktuellen CoronaVO geregelt: Erfasst sind Personen, die in Kontakt zu einer mit
dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht
14 Tage vergangen sind, Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus,
namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen und
Personen, bei denen ein Selbsttest eine positive Testung auf das Virus ergeben hat und dieser Test
noch nicht durch einen PCR-Test überprüft wurde.

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Weiterhin gilt ein generelles Betretungs- und Teilnahmeverbot für Personen ohne medizinische
Mund-Nasen-Bedeckung.

Die vom zuständigen Sozialministerium verordneten Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückrei-
sende sind zu beachten. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen bei Risikogebieten.1

Im Anwendungsbereich dieses Hygienekonzepts gilt im Übrigen:

    1. Es muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt nicht,
       wenn das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder
       sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder in ausdrücklich geregelten
       Ausnahmefällen.
    2. An der Nachverfolgung der Infektionswege ist durch die getroffenen Maßnahmen mitzu-
       wirken.
    3. Es sind die für einzelne Räume oder Bereiche empfohlenen Einschränkungen zu beachten.
       Solche Einschränkungen können insbesondere die Begrenzungen der Personenzahlen für
       Räume oder Sperrungen von Räumen oder Bereichen sein. Die Einschränkungen sind an
       den Räumen ausgehängt. Pro Person sind 10m2 anzusetzen.
    4. Regelungen für Personenströme und Warteschlangen sind einzuhalten. Bitte beachten Sie
       die Markierungen im Gebäude und die Aushänge.
    5. Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen ist mit den vorhandenen Lüf-
       tungsmöglichkeiten sicher zu stellen.
    6. Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, müssen regelmä-
       ßig gereinigt werden. Für die Reinigung der Instrumente sind die Musiker selbst verant-
       wortlich.

Die Funktionsweise der Lüftungsanlagen im Gebäude Urbanstraße 25 und im Wilhelma Theater
sind in Anlage erläutert.

2.3.    ZUGANG ZU DEN GEBÄUDEN

Das Hauptgebäude der HMDK in der Urbanstraße 25, die Opernschule und die Räume des Studien-
gangs Figurentheater am Urbansplatz 2, das Wilhelma Theater in der Neckartalstraße 9, die Schnei-
derei, der Fundus und die Kulissenwerkstatt des Wilhelma Theaters in der Krefelder Straße 32 sind
für die Öffentlichkeit seit dem 13.03.2020 geschlossen, sofern dort keine hochschulinternen oder
öffentlichen Veranstaltungen stattfinden.

Jeder Aufenthalt im Hauptgebäude der HMDK ist täglich zu dokumentieren. Dazu wurde ein ge-
sondertes Formular entworfen, das am Eingang ausliegt. Dort ist auch zwingend anzugeben, zu
welchem Zweck der Aufenthalt erfolgt. Alternativ ist auch die Nutzung der luca-App möglich.

1Die Risikogebiete sind auf der Website des RKI veröffentlicht: / https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti-
ges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

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Für den Aufenthalt von Kindern gelten gesonderte Regelungen. Der Kommunikation mit den El-
tern wird dabei ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt. In Zusammenarbeit mit den verant-
wortlich unterrichtenden Personen (Pädagogik) der HMDK wurde ein spezielles Merkblatt entwi-
ckelt, das den Ablauf vor, während und nach dem Unterricht festlegt. Ergänzend hierzu sind die
Eltern verpflichtet, eine Einverständniserklärung und einen Fragebogen zur Kontaktrisiko- und
Symptom- Evaluation auszufüllen. Erst dann ist eine Teilnahme des Kindes zulässig. Diese Unter-
lagen sind als Anlage beigefügt.

Der Zugang zum Gebäude Urbanstraße 25 der HMDK ist unverändert ausschließlich über eine der
beiden Trommeltüren von der Urbanstraße aus möglich.

3. STUDIENBETRIEB UND HOCHSCHULÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN

Der Studienbetrieb im Sinne dieses Hygienekonzepts schließt Lehrveranstaltungen, Prüfungen und
Veranstaltungen im Rahmen von Zulassungsverfahren ein.

Der Studienbetrieb ist unter Beachtung der strengen Hygienebestimmungen zum Schutz der Ge-
sundheit aller möglich. Online-Unterricht ist uneingeschränkt möglich. Dasselbe gilt für hochschul-
öffentliche Veranstaltungen.

Hochschulöffentliche Veranstaltungen sind Veranstaltungen, an denen nur Mitglieder der Hoch-
schule sowie Dienstleister für den Veranstaltungsbetrieb oder folgende Gäste teilnehmen: Gäste,
die mit den anwesenden Mitgliedern der Hochschule in gerader Linie verwandt sind, Gäste, die Ge-
schwister oder deren Nachkommen sind oder Gäste, die dem eigenen Haushalt der teilnehmenden
Hochschulmitglieder angehören.

Zu den hochschulöffentlichen Veranstaltungen gehören insbesondere auch die Sitzungen der
Selbstverwaltungsorgane der HMDK.

Für Veranstaltungen im Konzertsaal sind unter Beachtung der Abstandsregeln maximal 200 Zu-
schauer*innen, im Kammermusiksaal maximal 96 Zuschauer*innen und im Orchesterprobenraum
maximal 48 Zuschauer*innen empfohlen.

Für jede einzelne Veranstaltung des Studienbetriebs und für jede hochschulöffentliche Veranstal-
tung ist eine Datenerhebung nach § 6 CoronaVO notwendig, da eine Nachverfolgung von Infekti-
onsketten nur dann wirksam stattfinden kann, wenn die unterschiedliche Zusammensetzung der
Teilnehmer*innen verschiedener Veranstaltungen durch die Datenerhebung abgebildet wird.
Hierzu sind die Formulare zur Dokumentation des Aufenthalts zu verwenden und bei Betreten des
Gebäudes auszufüllen. Alternativ ist die Nutzung der luca-App möglich.

Die aktuelle Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst (CoronaVO Studienbetrieb) des MWK
ist zwingend zu beachten. Die bedeutet insbesondere eine ganz weitgehende Pflicht in den Gebäu-
den eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

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Die Hochschulleitung empfiehlt zudem ausdrücklich, während der gesamten Unterrichtszeit bei
Gesang und Blasinstrumenten einen Abstand von mindestens 2,0 Metern einzuhalten sowie eine
Instrumentenreinigung durchzuführen.

Die Hochschulleitung empfiehlt weiterhin ausdrücklich, bei Sport und Bewegung, einen Abstand
von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen einzuhalten; davon ausge-
nommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituatio-
nen. Zudem sollen möglichst feste Trainings- oder Übungspaare gebildet werden.

4. ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN

Öffentliche Veranstaltungen sind Veranstaltungen, an denen Personen teilnehmen, die nicht Mit-
glieder der Hochschule sind. Es gilt grundsätzlich in der Hochschule, in den Konzertsälen und im
Wilhelma Theater eine Maskenpflicht.

Die Öffnungsschritte sehen ab dem 16. September 2021 wie folgt aus:

Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, sind

1. in der Basisstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt
zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist;
dies gilt auch bei Veranstaltungen im Freien ab 5.000 Besucherinnen und Besuchern oder bei Ver-
anstaltungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden
kann,

2. in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt
zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist; bei Veranstal-
tungen im Freien ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- o-
der PCR-Testnachweises gestattet;

3. in der Alarmstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt
nicht gestattet ist.

Warnstufe
Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in
Folge bei 8,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an
zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder überschreitet.

Alarmstufe
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in
Folge bei 12,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an
zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht oder überschreitet.

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Die Regelungen der Warn- bzw. Alarmstufe werden aufgehoben, wenn die maßgeblichen Werte –
also 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz oder AIB an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter
dem Schwellenwert der jeweiligen Stufe liegen.

Dabei sind zum Schutze der Gesundheit aller enge Hygienemaßnahmen zu beachten. Öffentliche
Veranstaltungen sind nur unter der Leitung des KBB bzw. unter der Leitung des Wilhelma Thea-
ters möglich.

4.1.    GRUNDSÄTZLICHE MASSNAHMEN ZUM GESUNDHEITSSCHUTZ

Die Anzahl der Plätze, die pro Veranstaltung vergeben werden können, richtet sich nach den Vor-
gaben der aktuellen CoronaVO. Eine Vollauslastung der Säle ist aktuell wieder möglich, Voraus-
setzung ist eine durchgehende Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske auch wäh-
rend der Veranstaltung am Platz sowie der vorherige Nachweis, dass die externen Gäste geimpft,
genesen oder getestet (3G) sind. Zu beachten sind die verschärften Nachweispflichten in der Warn-
stufe und der Alarmstufe, die zusätzliche Einschränkungen beim Zugang zur Veranstaltung für
nicht-immunisierte Personen vorschreibt (Vorlage eines PCR-Tests in der Warnstufe bzw. Zutritts-
verbot in der Alarmstufe). Warteschlagen sind sowohl beim Einlass als auch nach Ende der Veran-
staltung zu vermeiden.

Die Dauer der Veranstaltung soll so gewählt werden, dass eine Unterbrechung nicht notwendig ist,
Pausen und Catering sind nicht vorgesehen, ebenso wird keine Garderobennutzung angeboten.

Sitzplätze sind durch die Teilnehmer*innen der Veranstaltung nicht frei wählbar, sondern werden
vielmehr durch das Personal der HMDK zugewiesen bzw. im Falle öffentlicher Veranstaltungen
mit Vorverkauf vorab über den elektronischen Vorverkauf („Reservix“) platzgenau gebucht.

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist ein tagesaktueller negativer Test-, ein Impf- oder Ge-
nesenen-Nachweis vorzulegen, andernfalls ist das Betreten nicht gestattet. Für nicht-immunisierte
Personen gelten zudem verschärfte Nachweispflichten in der Warnstufe (Vorlage PCR-Test, max.
48 Stunden alt), in der Alarmstufe ist für diesen Personenkreis eine Teilnahme grundsätzlich nicht
mehr möglich.

Für die Mitwirkenden auf und hinter der Bühne gelten die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-
Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich: Probenbetrieb“ der gesetzli-
chen Unfallversicherung in der jeweils aktuellsten Version.

Auf der Bühne und den Konzertpodien gelten auf dieser Grundlage derzeit folgende Regelungen:

Das HochschulSinfonieOrchester oder Orchester kann/können in einer Besetzung ohne Mindestab-
stände spielen, wenn 3G bei allen auf der Bühne anwesenden Musiker*innen nachgewiesen worden
ist.

Sofern nicht alle Beteiligten vollständig geimpft oder genesen sind bzw. kein kontinuierliches Test-
und Monitoring-Konzept durchgeführt wird, gilt:

    -   Der Mindestanstand von 1,5 m ist auch hier uneingeschränkt und jeder Zeit einzuhalten.

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-   Bei singenden, tanzenden oder exzessiv sprechenden Personen wird ein Abstand von 6 m
        empfohlen. Dieser kann durch geeignete technische Maßnahmen (z.B. Schutzscheiben) re-
        duziert werden. Mund-Nasen-Bedeckungen stellen keine Alternative hierzu dar.
    -   Es dürfen sich auf der jeweiligen Bühne nur die für diese Bühne festgelegte Anzahl von
        Personen gleichzeitig aufhalten. Hierzu zählen neben den darstellenden Personen auch alle
        anderen dort befindlichen Personen, wie Techniker, Feuersicherheitsdienst, Inspizienten
        etc.
    -   Bei Musiker*innen wird ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter, besser jedoch 3
        Meter (aufgrund der unvorhersehbaren instrumentenabhängigen Aerosolbildung) empfoh-
        len.
    -   Der Abstand von Musiker*innen zum/zur Dirigenten/Dirigentin soll 2 Meter betragen.
    -   Bei Chormitgliedern wird ein Abstand von 3 Metern empfohlen. Der Mindestabstand kann
        auch hier unterlaufen werden, wenn alle Beteiligten geimpft oder genesen sind.
    -   Das Personal der HMDK, das bei Veranstaltungen vor Ort eingesetzt wird, ist über alle Ar-
        beitsabläufe und Vorgaben informiert. Detaillierte Ablaufpläne stellen dies sicher. Persön-
        liche Schutzausrüstung wird dem Personal kostenfrei und in ausreichender Menge bereitge-
        stellt.

Zusätzlich zu den Sanitäranlagen mit Seife und Papierhandtüchern stehen den Teilnehmer*innen
der Veranstaltung und dem Personal mehrere Stationen zur Desinfektion der Hände zur Verfügung.
In den Sanitäranlagen, die den Veranstaltungsräumen am nächsten liegen, sind Hinweise auf gründ-
liches Händewaschen angebracht.

Der Zugang zu den Veranstaltungsräumen wird durch Personal der HMDK geregelt und durch far-
bige Bodenmarkierungen unterstützt. Einbahnstraßen-Regelungen werden nach Möglichkeit umge-
setzt.

Die Veranstaltungsräume müssen Lüftungsmöglichkeiten aufweisen. Eine regelmäßige und ausrei-
chende Lüftung dieser Räumlichkeiten wird seitens der HMDK sichergestellt.

Die Veranstaltungsräume werden regelmäßig professionell gereinigt.

Zum Zwecke der etwaigen Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspoli-
zeibehörde wird die HMDK in einer geeigneten Weise die zulässigen Daten der Teilnehmer*innen
der Veranstaltung bevorzugt in digitaler Form („luca-App“) erheben. Diese Daten sind:

    -   Name und Vorname der/des Teilnehmerin/Teilnehmers
    -   Daten der Veranstaltungsteilnahme und, soweit möglich, Beginn und Ende der Teilnahme
    -   Telefonnummer der/des Teilnehmerin/Teilnehmers

Darüber hinaus findet im Eingangsbereich der HMDK Stuttgart und des Wilhelma Theaters eine
3G-Kontrolle (geimpft, genesen, getestet) durch HMDK-Mitarbeiter*innen statt.

Es wird seitens der HMDK Sorge dafür getragen, dass nur die Teilnehmer*innen, die diese Daten
vollständig zur Verfügung stellen, an der Veranstaltung teilnehmen. Hierfür steht die „luca-App“
zur Verfügung. Ein Zugriff auf diese Daten erfolgt im Falle einer Nachverfolgung ausschließlich

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durch das Gesundheitsamt, die HMDK selbst hat keinerlei Möglichkeit, diese Daten abzufragen.
Sie werden zudem vier Wochen nach der Veranstaltung automatisch gelöscht. Die Daten werden –
sofern sie in Ausnahmefällen in Papierform erhoben werden - unter Einhaltung der gängigen Da-
tenschutzbestimmungen verwahrt und vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin datenschutz-
konform vernichtet.

4.2.   BESONDERE MA SSNAHMEN FÜR DEN VERAN STALTUNGSORT URBANSTRAßE
       25

Für Veranstaltungen in den Konzertsälen der HMDK ist in der CoronaVO eine hundertprozentige
Auslastung durch die Landesregierung möglich. Entgegen dieser Öffnungsoption entscheidet sich
die Hochschulleitung für eine Auslastung der Platzkapazität von rund 50%, um zum einen dem
Schutz für die Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zum anderen auch
dem Sicherheitsbedürfnis des Publikums Rechnung zu tragen.

Für Veranstaltungen im Konzertsaal werden unter Beachtung der Abstandsregeln und je nach Per-
sonenkonstellation 200 Zuschauer*innen, im Kammermusiksaal 96 Zuschauer*innen und im Or-
chesterprobenraum maximal 48 Zuschauer*innen empfohlen.

Die Erfassung von Daten zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt o-
der der Ortspolizeibehörde erfolgt bei öffentlichen Veranstaltungen über das Ticketsystem „Reser-
vix“ und über die luca-App. Ein individueller QR-Code ist an den drei Konzertsälen angebracht.
Alternativ ist eine Erfassung in Papierform möglich. Die vorgeschriebenen Mindestabstände wer-
den durch das Ticketsystem automatisch generiert. Der Kartenvorverkauf erfolgt im Online-An-
meldeverfahren und auch eingeschränkt an der Abendkasse.

Der Aufenthalt von Zuschauer*innen ist über die Dauer der besuchten Veranstaltung hinaus im ge-
samten Hochschulgebäude nicht gestattet.
Für die Mitwirkenden auf und hinter der Bühne gelten die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-
Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich: Probenbetrieb“ der gesetzli-
chen Unfallversicherung in der jeweils aktuellsten Version.

Es dürfen sich auf dem Podium des Konzertsaals 46 Personen, auf dem Podium des Kammermu-
siksaals 8 Personen (je nach Instrumentenart oder Darsteller*innen) und auf dem Podium des Or-
chesterprobenraumes 10 Personen gleichzeitig aufhalten. Hierzu zählen neben den darstellenden
Personen auch alle anderen dort befindlichen Personen, wie Veranstaltungs- und Tontechniker etc.

Es stehen für Mitwirkende maximal 6 Garderobenplätze in den Garderobenräumen der HMDK zur
Verfügung.

4.3.   BESONDERE MA SSNAHMEN FÜR DEN VERAN STALTUNGSORT WILHELMA
       THEATER

Zu den oben genannten Vorkehrungen bei Veranstaltungen gelten im Wilhelma Theater darüber
hinaus folgende zusätzliche Regelungen:

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Für Veranstaltungen im Wilhelma Theater ist wieder eine Vollbesetzung mit Publikum möglich.
Sofern aber die Abstandsregelungen (1,5m in jede Richtung) nicht durchgehend eingehalten wer-
den können, gilt auch während der Veranstaltung durchgehend die Maskenpflicht.

Die Plätze werden den Zuschauer*innen bei Veranstaltungen ohne öffentlichen Kartenverkauf
durch Personal der HMDK einzeln und unter Wahrung der Abstandsregelungen zugewiesen. An-
spruch auf einen bestimmten Platz besteht dabei nicht. Eine Voranmeldung über das Betriebsbüro
des Theaters ist unbedingt angezeigt.

Bei Veranstaltungen mit öffentlichem Kartenvorverkauf werden die Plätze vorab über den elektro-
nischen Vorverkauf („Reservix“) direkt von den Besuchern gebucht. Die vorgeschriebene Erfas-
sung der Personalisierung ist im System bereits integriert. Eine Reservierung ohne entsprechende
Personalisierung ist nicht möglich.

Die Erfassung von Daten zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt o-
der der Ortspolizeibehörde erfolgt bei allen Veranstaltungen am Veranstaltungstag digital über die
„luca-App“. Alternativ ist eine Erfassung in Papierform möglich.

Der Erwerb von Eintrittskarten für das Theater soll rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung in di-
gitaler Form erfolgen. Ein Vorort-Verkauf ist zur Vermeidung von Warteschlangen nur sehr be-
grenzt möglich. Bei Veranstaltungen ohne Vorverkauf bzw. mit freiem Eintritt werden die gefor-
derten Daten zur Nachverfolgung in digitaler Form von jedem Besucher bzw. jeder Besucherin im
Vorfeld über die „luca-App“ erhoben bzw. in Ausnahmefällen in Papierform erfasst und gemäß den
Datenschutzrichtlinien nach vier Wochen datenschutzkonform vernichtet. Auch bei diesen Veran-
staltungen ist eine Anmeldung rechtzeitig vor der Veranstaltung im Betriebsbüro des Theaters un-
abdingbar notwendig, um Warteschlangen zu vermeiden.

Beim Betreten des Theaters sowie bei allen Bewegungen innerhalb des Theatergebäudes ist immer
eine medizinischer Mund-Nasenschutz bzw. eine FFP2-Maske über Mund und Nase zu tragen. Be-
sucher*innen, die eine solche Bedeckung nicht vorweisen können, haben die Möglichkeit, gegen
einen kleinen Kostenbeitrag eine solche Maske bei Betreten des Theaters zu erwerben.

Auch während der Dauer der Vorstellung gilt für alle Zuschauer*innen jederzeit die Maskenpflicht.

Darüber hinaus gelten für spezielle Schulvorstellungen vorbehaltlich den jeweils aktuellen Rege-
lungen der CoronaVO bzw. der SchulVO folgende Regelungen:

            -   Schulvorstellungen werden nur für Schulen oder Volkshochschulen für Gruppen-
                buchungen angeboten. Ein Verkauf von Tickets an Einzelpersonen findet für diese
                speziell ausgewiesenen Veranstaltungen nicht statt.
            -   Den Gruppen werden festgelegte Plätze zugewiesen.
            -   Die verantwortliche Begleitperson der Gruppe stellt bereits bei der Buchung si-
                cher, dass die notwendigen Daten für die Personalisierung im Falle einer behördli-
                chen Nachverfolgung für den Veranstaltungstag vorliegen.

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-   Die Wegeführung im Gebäude in den Zuschauerraum vor der Veranstaltung sowie
                diejenige nach der Veranstaltung erfolgt nach Gruppen getrennt, um Kontakte mit
                anderen Gruppen weitgehend zu vermeiden.
            -   Es wird auf Abstände der einzelnen Gruppen im Zuschauersaal zueinander geach-
                tet.
            -   Eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung be-
                steht bei Schulvorstellungen auch während der Veranstaltung.

Der Aufenthalt von Besucher*innen ist über die Dauer der besuchten Veranstaltung hinaus im ge-
samten Theatergebäude nicht gestattet.

Für die Mitwirkenden auf und hinter der Bühne gelten die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-
Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich: Probenbetrieb“ der gesetzli-
chen Unfallversicherung in der jeweils aktuellsten Version. Für die Mitwirkenden stehen maxi-
mal 9 Garderobenplätze in den Garderobenräumen des Wilhelma Theaters zur Verfügung.

Es sollen sich auf der Bühne maximal 9 Darsteller*innen gleichzeitig aufhalten. Im Orchestergra-
ben sind derzeit unter Wahrung der oben genannten Abstände 24 Musiker*innen und ein/e Diri-
gent*in möglich.

Alle am Produktionsprozess Beteiligten sowohl auf, als auch hinter der Bühne sind angehalten,
zweimal wöchentlich einen Schnelltest zu absolvieren, die Tests werden dabei zur Verfügung ge-
stellt.

Sofern die Darsteller*innen und Musiker*innen auf der Bühne oder im Orchestergraben den Min-
destabstand von 1,5m unterschreiten, ist von allen täglich nachzuweisen, dass einer der 3G (ge-
impft, genesen, getestet) vorliegt. Ein Test darf dabei nicht älter als 24h (bzw. bei PCR-Tests max.
48 Stunden alt) ein. Selbsttests sind nicht zugelassen.

Der Mindestabstand kann unterlaufen werden, wenn alle Mitwirkenden geimpft oder genesen sind.

5. SCHUTZMA SSNAHMEN UND PERSÖNLICHE SC HUTZAUSRÜSTUNG (PSA)

Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Bescheinigung die Behandlung einer Erkrankung mit
COVID-19 aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist oder
ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit COVID-19 vorliegt, sind ge-
beten, sich bei der Hochschulleitung zu melden.

Beim Betreten des Gebäudes und auf den Verkehrsflächen, insbesondere Tür- und sonstigen Ein-
gangsbereichen, Durchgängen, Fluren, Treppenhäusern und Sanitäranlagen ist medizinischer
Mund-Nasenschutz zu tragen. Darauf weisen zahlreiche Aushänge hin. Die Mitarbeiter der Pforte
sind angehalten, alle Personen darauf hinzuweisen, falls sie ohne Maske das Gebäude betreten soll-
ten.

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Zudem steht im Eingangsbereich gut sichtbar eine Hygiene-Station mit Desinfektionsmittel bereit,
auf die durch einen zusätzlichen Aushang hingewiesen wird.

Aushänge weisen darauf hin, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist. Dies
wird in besonders frequentierten Bereichen durch auffällige, farbige Markierungen auf dem Boden
und an Handläufen illustriert. Zudem weisen Aushänge darauf hin, dass generell Abstand zu halten
ist. Die Abstandsregelungen gelten auch in den Personenaufzügen.

Für den besonderen Schutz der Mitarbeiter*innen der Verwaltung ist der Publikumsverkehr auf ein
Minimum beschränkt. Die Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail sowie die Verwendung der
zentralen Postfächer im Bereich der Pforte ist dem persönlichen Besuch vorzuziehen.

Alle Büros der Verwaltung wurden in Rücksprache mit den entsprechenden Mitarbeiter*innen mit
Aushängen und/oder individuellen Schutzmaßnahmen ausgestattet. Dies können Spuckschutze oder
andere bauliche Maßnahmen sein, die den räumlichen Begebenheiten und zusätzlich dem individu-
ellen Sicherheitsbedürfnis der Mitarbeiter*innen entsprechen.

Jedem und jeder Mitarbeiter*in wird zweimal pro Woche die Möglichkeit angeboten, einen kosten-
freien Antigen-Schnelltest zu machen. Dieser ist in sinnvollen Abständen zu absolvieren und nach-
zuweisen.

Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter*innen der Verwaltung kostenlos Masken. Zusätzlich sind soge-
nannte Gesichtsvisiere erhältlich, die beispielsweise von den Sänger*innen der Opernschule als
sehr hilfreiche Schutzausrüstung bewertet wurden.

Ergänzend hierzu erhalten sie nach Bedarf Einmal-Handschuhe und Desinfektionsmittel in ausrei-
chender Menge.

Die Reinigungsfirma ist angehalten, besonders frequentierte Bereiche mehrmals am Tag gründlich
zu reinigen und zu desinfizieren.

Für das Wilhelma Theater gelten ergänzend folgende Vorgaben im Theater selbst und in der
Schneiderei sowie der Kulissenwerkstatt in der Krefelder Straße 32:

     Büroräume werden jeweils nur von einer Person gleichzeitig genutzt. In der Schneiderei sol-
      len sich die Arbeitszeiten der Kolleginnen, die in einem Raum arbeiten, möglichst wenig
      überschneiden. Sollte dies aus zwingenden Gründen dennoch notwendig sein, ist ein medizi-
      nischer Mund- und Nasenschutz zu tragen bzw. geeignete Trennschutzwände aufzustellen.
      Auf den Mindestabstand ist auch in diesem Fall unbedingt zu achten!

     Sofern Computertastaturen, Computermäuse oder Telefone nicht ausschließlich von nur ei-
      ner Person genutzt werden, sind diese nach jeder Benutzung zu reinigen.
     Alle Räume mit Fenstern sind regelmäßig (am besten stündlich) zu lüften.

     Das Dienstfahrzeug darf immer nur von einer einzigen Person gefahren werden, Fahrten zu
      zweit sind bis auf weiteres nicht erlaubt. Sollten Alleinfahrten aus zwingenden Gründen

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nicht möglich sein, sind festgelegte Zweierteams zu bilden, die bis auf weiteres auch nicht
    wechseln dürfen, damit Infektionsketten nachverfolgt werden können. Das Fahrzeug wird bis
    auf weiteres nicht an Dritte verliehen. Zudem liegen im Fahrzeug Desinfektionsmittel für
    Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Müllbeutel und Einmalhandtücher bereit.

   Auf allen Verkehrswegen innerhalb des Theaters sowie in Räumen, die nicht alleine genutzt
    werden, ist stets ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

   Bei gemeinsamen Arbeiten, bei welchen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten
    werden kann, ist grundsätzlich ein medizinischer Mund-Nasenschutz oder ein Schutzvisier
    zu tragen. Dies gilt auch für die Kolleginnen der Schneiderei, sofern sie miteinander an ei-
    nem Kostüm o.ä. arbeiten. Außerdem müssen beim gemeinsamem Tragen / Heben von Ge-
    genständen Handschuhe (Arbeitshandschuhe oder Einmalhandschuhe) getragen werden.

   Kostümanproben werden – sofern sie unabdingbar notwendig sind – auf ein absolutes Mini-
    mum beschränkt und nur von einer Kollegin allein durchgeführt, der hierfür eine FFP2-
    Maske, sowie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt wird.

   Zu reinigende Wäsche wird gesondert in Körben gesammelt, bei der Handhabung werden
    Handschuhe sowie eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen.

   Werkzeuge oder andere Gegenstände, die von mehreren Personen genutzt werden, müssen
    nach jeder Nutzung vom Nutzer gereinigt werden. Dies gilt für ALLE Gegenstände, also
    auch Scheren, Schraubendreher, Akkuschrauber, Telefone, Nähmaschinen, etc. Zum Reini-
    gen reicht abwischen mit einfacher Seifenlauge / Spülmittel o.ä. aus. Eine Desinfektion ist
    nicht zwingend notwendig.

   Wenn fremde Personen, z.B. wegen Wartung, Reparatur o.ä. im Gebäude sind, müssen sich
    diese zur Dokumentation in das „Handwerkerbuch“ an der Pforte eintragen. Zu vermerken
    sind Firma, Name, Datum, Uhrzeit und Grund des Aufenthalts in den Räumen. Alternativ ist
    eine Erfassung über die „luca-App“ möglich.

   Für Unterrichtseinheiten oder Aufnahme- bzw. Abschlussprüfungen, die im Wilhelma Thea-
    ter aus zwingenden Gründen durchgeführt werden müssen, gelten die jeweils aktuell gültigen
    Abstands- und Hygieneregeln.

   Allen Mitarbeiter*innen stellt das Theater zweimal wöchentlich einen Schnelltest zur Verfü-
    gung. Teilnahme und Ergebnis kann testiert werden. Die Nutzung ist freiwillig.

   Wer Corona-bedingt Ängste, Sorgen oder psychische Belastungen hat oder befürchtet, kann
    sich unter der allen Beschäftigten zur Verfügung gestellten B.A.D. -Hotline beraten lassen.
    Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht. Informationsblätter wurden zur Verfügung ge-
    stellt und hängen im Theater aus.

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6. ARBEITSPLATZGESTALTUNG UND BESPRECHUNGEN

Die Nutzung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsgeräte ist ausschließlich einer Person vorenthalten.
Sollte eine gemeinsame Nutzung unabdingbar sein, sind der Arbeitsplatz und die Arbeitsgeräte vor
und nach Gebrauch zu desinfizieren.

Die Gestaltung der Arbeitsplätze entspricht der gültigen Abstandsregel.

Alle Mitarbeiter*innen sind angehalten, ihre Arbeitsräume regelmäßig zu lüften.

Für Besprechungen sind ausreichend große Räume zu organisieren, um die Abstandregel zu wah-
ren. Die regelmäßige Lüftung des Besprechungsraumes und eine zeitliche Beschränkung auf ein
Minimum sind zu beachten. Besprechungen per Telefon- und/oder Videokonferenzsysteme sind
klar zu präferieren. Dazu stehen der HMDK verschiedene technische Systeme zur Verfügung.

Bei allen Exkursionen und Dienstreisen von Mitgliedern der HMDK haben Gesundheit und Sicher-
heit oberste Priorität. Die Durchführung von Reisen in Risikogebiete ist daher nicht möglich. Ein-
zelheiten ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Merkblatt.

Ebenso ist die Vermietung der hochschuleigenen Fahrzeuge an Mitglieder der Hochschule zum
Zwecke des Personentransports ausgesetzt, Materialtransporte sind möglich. Ausnahmen sind mit
Genehmigung der Hochschulleitung zulässig.

7. ARBEITSPLATZGESTALTUNG DER LEHRE

Die Mitarbeiter*innen der Lehre sind gebeten, Seminare und Vorlesungen nach Möglichkeit als
Online-Unterricht anzubieten. Um dies zu koordinieren wurde ein Arbeitskreis „E-learning“ initi-
iert, der sich aus Vertretern der unterschiedlichen Einrichtungen der HMDK zusammensetzt. Die-
ser Arbeitskreis dient auch als erster Ansprechpartner für technische und rechtliche Fragen.

In allen begründeten Fällen, in denen kein Online-Unterricht stattfinden kann, werden Räume in
der HMDK genutzt.

In den Räumen selbst steht in den besonders betroffenen Instituten für Gesang und für Blasinstru-
mente Spuckschutz zur Verfügung. Dies sind einerseits große Schallblenden, die für gewöhnlich
ihren Einsatz in einem Orchester finden und andererseits Plexiglas-Abschirmungen, die für ge-
wöhnlich im Tonstudio und der Veranstaltungstechnik verwendet werden. Ergänzend hierzu wur-
den weitere Holz-Konstruktionen hergestellt, die zusätzlich als Spuckschutz eingesetzt werden
können. Die beiden Institute organisieren den Einsatz dieser Gegenstände weitgehend selbständig.

Für die Reinigung der Instrumente, die fest verortet in einem Raum stehen, z.B. Klaviere und Flü-
gel, stellt die Hochschulleitung Reinigungsmaterialien zur Verfügung. Die Nutzer der Instrumente
sind hierzu selbst verpflichtet. Bei Bedarf bitte direkt an Frau Wolfsteiner wenden.

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Das Rektorat weist auf Empfehlungen von Experten hin, z.B. auf ein Video zur Desinfektion von
Tasteninstrumenten, das die Firma Pianohaus Fischer veröffentlicht und zur Verfügung gestellt hat.

8. KOMMUNIKATION

Ansprechpartner für Fragen zum vorliegenden Hygienekonzept ist die Hochschulleitung, unter-
stützt durch die Sachgebiete des Hochschulmanagements.

Je nach Fragestellung und konkretem Bedarf berät sich die Hochschulleitung mit den Mitgliedern
des erweiterten Rektorats und einzelnen Mitarbeiter*innen der Lehre und der Verwaltung.

Die Hochschulleitung informiert regelmäßig über Neuigkeiten hinsichtlich der Rechtsgrundlage,
die sich aus der Corona-Verordnung ergibt, als auch über konkrete Maßnahmen der HMDK. Diese
Kommunikation erfolgt über spezielle E-Mail Verteiler, ergänzt durch die Veröffentlichung von
Neuigkeiten über die Website der HMDK.

9. VERDACHTSFÄLLE / ERKRANKUNGEN

Ein Betretungsverbot besteht für alle Personen, die keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Im Fol-
genden wird beschrieben, wie mit Verdachtsfällen oder Erkrankungen umzugehen ist. Hierzu zäh-
len Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen,
wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typischen Symptome
einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Ge-
schmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.

Bei Auftreten von Verdachtssymptomen, die auf eine mögliche Corona-Erkrankung hinweisen
könnten, sind umgehend das Rektorat und die Leitung der Personalabteilung zu informieren. Den
Anordnungen vom zuständigen Gesundheitsamt, Amt für öffentliche Ordnung sowie den Empfeh-
lungen der behandelnden Ärzte ist Folge zu leisten.

Ergänzend hierzu hat das Rektorat folgendes Vorgehen festgelegt und an die relevanten Personen-
gruppen kommuniziert (E-Mail vom 24.04.2020):

Was hat ein Mitglied der Hochschule (Lehrende, Studierende, Verwaltungsmitarbeiter) zu
tun, wenn es positiv getestet wurde?

In diesem Fall gilt striktes Betretungsverbot für die Hochschule. Dieses Betretungsverbot gilt übri-
gens bereits dann, wenn Sie die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur auf-
weisen. Das weitere Verfahren legen das Gesundheitsamt und Ärzte fest.

Was hat ein Mitglied der Hochschule (Lehrende, Studierende, Verwaltungsmitarbeiter) zu
tun, wenn es Kontakt mit einer Person hatte, die positiv getestet wurde?

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Hier werden zwei Gruppen von Personen unterschieden: Kontaktpersonen der Kategorie I mit en-
gem Kontakt ("höheres" Infektionsrisiko). Zu den Kontaktpersonen dieser Kategorie zählt das RKI
folgende Personen:

       Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt, z.B.
        im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im
        selben Haushalt.
       Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu re-
        spiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu
        Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
       Personen, die aerosolbildenden Maßnahmen ausgesetzt sind.
       Nach Auffassung der Hochschulleitung kann diese Situation bereits im künstlerischen Un-
        terricht eintreten. Entscheidend sind aber die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.

Für diese Kontaktpersonen gilt in Anlehnung an die Empfehlungen des RKI:

       Striktes Betretungsverbot für die Hochschule, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten
        Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder wenn Sie die Symptome eines Atemwegs-
        infekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
       Sofortiger Kontakt mit dem Gesundheitsamt und mit Ärzten.
       Reduktion der Kontakte zu anderen Personen, häusliche Absonderung
       Häufiges Händewaschen, Einhaltung einer Hustenetikette.
       Gesundheitsüberwachung nach Weisung des Gesundheitsamts

Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko)

Wenn man beispielsweise in den letzten zwei Wochen nur im gleichen Raum mit einem COVID-
19-Erkrankten war und keinen engen Kontakt hatte, dann wird keine Quarantäne angeordnet, da ein
geringes Ansteckungsrisiko besteht.

Zu den Kontaktpersonen dieser Kategorie zählt das RKI folgende Personen:

       Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufhielten, z.B.
        Klassenzimmer, Arbeitsplatz, jedoch keinen kumulativ mindestens 15-minütigen Gesichts-
        („face-to-face“) Kontakt mit dem COVID-19-Fall hatten.
       Familienmitglieder, die keinen mindestens 15-minütigen Gesichts- (oder Sprach-) kontakt
        hatten.

    Für diese Kontaktpersonen gilt in Anlehnung an die Empfehlungen des RKI:

       Tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen
       Falls Zeichen eines Atemwegsinfekts auftreten sollte man zum Arzt gehen, insbesondere
        dann, wenn
       Vorerkrankungen bestehen oder die Atemwegserkrankung schlimmer wird (Atemnot, ho-
        hes Fieber etc.)

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   man bei der Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommt, die ein
        hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben (z.B. im Krankenhaus oder der
        Altenpflege)
       Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause blei-
        ben, alle engen Kontakte unter 1,5 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei
        Kontakt zu anderen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Alle anderen Personen

Für alle anderen Personen außerhalb des medizinischen Bereichs liegen keine besonderen Empfeh-
lungen des RKI vor.

10. KONTAKT MIT EXPERT*INNEN

Um einen möglichst umfassenden und passenden Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 an der
HMDK Stuttgart zu gewährleisten, steht das Rektorat im engen Kontakt mit Expert*innen und an-
deren Hochschulen, um Erfahrungswerte auszutauschen.

Gemeinsam mit der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, Gesundheitszent-
rum Stuttgart wurde am 30.04.2020 erstmalig eine Gefährdungsbeurteilung der Betriebsstätte Ur-
banstraße 25 erstellt, die regelmäßig aktualisiert wird (zuletzt am 23.09.2021). Dabei wurde eine
Bestandsaufnahme anhand eines bestehenden Fragenkatalogs durchgeführt. Dieser Fragekatalog
basiert auf dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ der durch das Bundesministerium für Ar-
beit und Soziales veröffentlicht wurde. Die darin beschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen verfol-
gen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Ge-
sundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und
zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen. Dabei ist
die Rangfolge von technischen über organisatorischen bis hin zu personenbezogenen Schutzmaß-
nahmen zu beachten.

Das Resultat dieser Gefährdungsbeurteilung fällt positiv aus und die zusätzliche Einschätzung der
beratenden B·A·D Expertin zu den bereits getroffenen Maßnahmen an der HMDK zeigt, dass
„schon sehr viel sehr gut umgesetzt“ wurde.

Mittelbarer Handlungsbedarf wird identifiziert bei der Minimierung der psychischen Belastungen
der Mitarbeiter*innen dank passender Unterstützungsangeboten und Maßnahmen, z.B. durch die
Teilnahme an speziellen Webinaren zu Themen wie „Umgang mit Unsicherheiten und Ängsten in
Zeiten von Corona“ oder „Anforderungen an eine gesunde Ernährung bei Doppelbelastung und
Home Office“.

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Weiteren Handlungsbedarf wurde darin gesehen, auf die Existenz des B·A·D Corona-Infotelefons
hinzuweisen. Dabei handelt es sich um eine Hotline für die arbeitsmedizinische Vorsorge und Be-
ratung über das B·A·D Gesundheitszentrum Stuttgart. Diese Hotline ist von Montag bis Freitag von
9 bis 12 Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0711 - 220 45 9 200.

11. ANHANG

11.1. FORMULARE ZUR DOKUMENTATION DES AUFENTHALTS IN DER HMDK

11.2. FUNDSTELLEN ZUR HYGIENE BEI TASTENINSTRUMENTEN

YouTube: https://youtu.be/CW85YAB_MKk

Facebook: https://www.facebook.com/396852986999594/posts/3193822187302646/

11.3. FUNDSTELLEN ZU DEN BESONDERHEITEN IM BEREICH MUSIK

Risikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik von Prof. Dr. med. Dr. phil.
Claudia Spahn, Prof. Dr. med. Bernhard Richter, Freiburger Institut für Musikermedizin, Universi-
tätsklinikum und Hochschule für Musik Freiburg, 13.09.2021 (https://www.mh-freiburg.de/ser-
vice/covid-19/risikoeinschaetzung)
Charité: Beurteilung der Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2-Viren beim Singen, Prof. Dr.
med. Dirk Mürbe, Dr. med. Peter Bischoff, Dr.-Ing. Mario Fleischer, Prof. Dr. med. Petra Gast-
meier, Berlin, 04.05.2020 (https://audiologie phoniatrie.charite.de/metas/meldung/artikel/
detail/uebertragung_von_sars_cov_2_viren_beim_singen/)
Charité: Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie,
Prof. Dr. med. Stefan N. Willich, MPH MBA, Priv.-Doz. Dr. med. Anne Berghöfer, Institut für So-
zialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie, Charité - Universitätsmedizin Berlin, Dr.
med. Miriam Karen Wiese-Posselt, Prof. Dr. med. Petra Gastmeier, Institut für Hygiene und Um-
weltmedizin, Charité - Universitätsmedizin Berlin, Die Orchestervorstände und Intendanzen ver-
schiedener Berliner Orchester, Berlin, aktualisiert am 17.08.2020 (https://epidemiologie.cha-
rite.de/fileadmin/user_upload/microsites/m_cc01/epidemiologie/downloads/Stellungnahme_Spielb
etriebOrchester_17-8-2020.pdf)

Musizieren während der SARS-CoV-2-Pandemie, Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Musikphysiologie und Musikermedizin (DGfMM) zum Infektionsschutz beim Musizieren, ak-
tualisiert am 26.05.2020 (https://dgfmm.org/fileadmin/DGfMM_Musizieren_waeh-
rend_der_SARS_CoV_2_Pandemie__26.05.2020.pdf)

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11.4. FUNDSTELLEN ZU DEN BESONDERHEITEN IM BEREICH VERANSTALTUNG

Arbeitsschutzstandard: Empfehlungen für die Branche Spielstätten, VBG, Hamburg, Septem-
ber 2021

https://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuel-
les/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/Spielst%C3%A4tten.pdf;jsessio-
nid=98A8D15E839B53FC156CB36533146C3C.live3?__blob=publicationFile&v=20

Arbeitsschutzstandard: Empfehlungen für Bühnen und Studios für den Bereich Proben- und
Vorstellungsbetrieb, VBG, Hamburg, Juli 2021

https://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuel-
les/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/BuehnenuStudios_Probenbetrieb.pdf;jsessi-
onid=98A8D15E839B53FC156CB36533146C3C.live3?__blob=publicationFile&v=30

11.5. LÜFTUNGSANLAGEN

Beschreibung der Funktionsweise der Lüftungsanlage im Hauptgebäude der HMDK, Urban-
straße 25

Zur Lüftungsanlage der HMDK im Gebäude Urbanstraße 25 gilt folgendes: Zur regelmäßigen tech-
nischen Lüftung im Hauptgebäude der HMDK werden sogenannte Raumlufttechnische Anlagen
(RLT Anlagen) betrieben. Eine dieser RLT Anlagen wird zentral aus der Ebene 1 betrieben. Diese
Anlage versorgt im 1. Bauabschnitt alle Räume in den Ebenen 2 bis 11, in denen Tasteninstrumente
stehen. Im 2. Bauabschnitt versorgt diese Anlage alle Unterrichtsräume in den Ebenen 1 bis 6.

Die Betriebszeiten dieser RLT Anlage orientieren sich an den Öffnungszeiten der HMDK. Es fin-
det in jedem Raum ein dreifacher Luftwechsel pro Stunde statt. Der Anteil der Außenluft variiert
dabei je nach Außentemperatur, liegt aber mindestens bei 20%. Bei sommerlichen Temperaturen
liegt er bei nahezu 100%. Ein direkter Luftaustausch zwischen den einzelnen Räumen findet nicht
statt.

Die Außenluft wird über ein Filtersystem dem Gebäude zugeführt. Zusätzlich zu diesem Filtersys-
tem durchläuft die Außenluft sogenannte Luftwäscher, die die Luft mit Feuchtigkeit anreichern.
Sowohl das Filtersystem als auch die Luftwäscher werden regelmäßig gewartet und gereinigt.

Die drei großen Veranstaltungsräume Konzertsaal, Kammermusiksaal und Orchesterprobenraum
verfügen über jeweils eigene RLT Anlagen, die manuell gesteuert werden. Je nach Belegung der
Räume wird die passende Lüftungsintensität und Lüftungsdauer festgelegt.

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Beschreibung der Funktionsweise der Lüftungsanlage im Wilhelma Theater, Neckartalstraße
9

Zur regelmäßigen technischen Lüftung im Wilhelma Theater wird eine Raumlufttechnische Anlage
(RLT Anlage) betrieben. Ein Strang der RLT Anlage versorgt Zuschauerraum und Foyer Bereich
mit Zuluft. Ein weiterer Strang ist für den Orchestergraben und eine Vielzahl der Räume im Backs-
tage-Bereich zuständig. Daneben führt eine eigenständige Abluft-Anlage die Luft aus beiden Ge-
bäudeteilen nach außen ab.

Die Außenluft wird über ein Filtersystem dem Gebäude zugeführt. Zusätzlich zu diesem Filtersys-
tem durchläuft die Außenluft sogenannte Luftwäscher, die die Luft mit Feuchtigkeit anreichern.
Sowohl das Filtersystem als auch die Luftwäscher werden regelmäßig gewartet und gereinigt.

Die Betriebszeiten der RLT Anlage orientieren sich an den anfallenden Veranstaltungs-, Proben-
und Dienstzeiten. Es findet in jedem Raum ein etwa dreifacher Luftwechsel pro Stunde statt. Ein
direkter Luftaustausch zwischen den einzelnen Räumen findet nicht statt.

Die Räume/Bereiche werden im Einzelnen wie folgt versorgt:

 Raum              Zu- / Abluft   Max. Luft-     Luftstrom/Person         Bemerkung
                                  strom

 Zuschauerraum     Zu- / Abluft   11400 m³/h     32 m³/Pers./h (bei       Zuluft unter den Sitzen, Abluft über
                                                 Vollauslastung)          die Raumdecke

 Umgänge und       Zu- / Abluft   4000 m³/h
 unteres Foyer

 Bühne             Nur Abluft

 Orchestergraben   Nur Zuluft     1200 m³/h                               Entlüftung über Abluft Zuschauer-
                                                                          raum & Bühne

 Damen-, Herren-   Zu- / Abluft   Je 1200 m³/h
 garderobe,
 Maske (EG)

 Lager und         Zu- / Abluft   2000 m³/h
 Stimmzimmer
 UG

 Sämtliche Toi-    Nur Abluft
 letten / Wasch-
 räume / Küche

Dabei wird im Zuschauerraum auch bei Vollbelegung ein CO²-Wert von rund 1000 ppm nicht
überschritten.

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Gutachten zum Betrieb von Lüftungsanlagen

Ein Gutachten der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH thematisiert die
grundsätzliche Gefahrenlage für eine SARS-CoV-2 Infektionen beim Betrieb von Klima- und Lüf-
tungsanlagen für die Benutzer*innen in Gebäuden und bei der Wartung raumluftechnischer Anla-
gen mit folgendem Ergebnis: „Von einer Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 über in öffentlichen
Gebäuden und Hotels betriebenen Klimaanlagen, ist bei jetzigem Kenntnisstand nicht auszugehen,
da es sich um eine vor allem durch Tröpfchen und nicht primär über die Luft übertragene Infektion
handelt.“

Ergebnisse des Pilotprojekts „Experimentelle Untersuchung zum Infektionsrisiko in Klassen-
räumen in Stuttgarter Schulen“, Juli 2021

Kurzgefasstes Fazit: „Basierend auf den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt ist der flächende-
ckende Einsatz von Luftreinigungsgeräten nicht indiziert.“

Die vollständige Studie ist abrufbar unter: https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldun-
gen/juli-2021/studie-mobile-luftreiniger-sind-keine-universalloesung-im-unterricht-stadt-plant-an-
schaffung-nur-fuer-schlecht-belueftbare-unterrichtsraeume.php.media/229720/2021-07-06-Ab-
schlussbericht_Pilotprojekt_Luftreiniger_Klassenraum_Stuttgart_Finale-Version_06.07.2021.pdf

                                                HMDK_Hygienekonzept Sept 2021 | Stand: 29.09.21 | Seite 21 von 21
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