Handbuch zum Erbrecht Ein Leitfaden für alle Fragen zum Erben, Vererben und Schenken - Sparkasse
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Handbuch zum Erbrecht Ein Leitfaden für alle Fragen zum Erben, Vererben und Schenken
01. Vorwort 6 02. Was versteht man Begriffserklärungen 8 unter Erbrecht? Was ist vererbbar? 8 Was ist nicht vererbbar? 8 Besonderes gilt für die Lebens- versicherung 9 Welche Erbrechtsordnung kommt zur Anwendung? 9 EU-Erbrechtsverordnung 10 03. Wer ist erbberechtigt? 11 04. Gesetzliche Erbfolge Allgemeines 12 Beispiele 14 Uneheliche Verwandtschaft 14 Annahme an Kindes statt (Adoption) 14 Ehegattenerbrecht 14 Gesetzliches Vorausvermächtnis 15 Erbrecht der eingetragenen Partner 15 05. Gemeinsames Wohnungseigentum im Todesfall 16 06. Gesetzliche a) Anerbenrecht – bäuerliches Erbrecht 19 Sondererbfolge b) Gesetzliches Erbrecht nach Geistlichen 20 07. Gewillkürte Erbfolge Der Erbvertrag 21 Das Vermächtnis (Legat) 21 Schenkung auf den Todesfall 21 Das Testament 22 Voraussetzung für die Gültigkeit eines Testamentes 22 Impressum: Eigenhändiges Testament 23 Stand Dezember 2015 Medieninhaber und Herausgeber: Fremdhändiges Testament 25 Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG 1100 Wien, Am Belvedere 1 Mündliches Testament 28 Erbrechtlicher Teil: durchgesehen und überarbeitet von Univ.-Lektor MMag. Dr. Arno Weigand, Testamentszeugen 28 Öffentlicher Notar in 1020 Wien-Leopoldstadt (office@notar1020.at). Ohne Gewähr. Hinterlegung eines Testamentes 29 Steuerlicher Teil: mit besonderer Sorgfalt zusammengestellt von WP Dr. Dieter Ehart, 1010 Wien. Ohne Gewähr. Widerruf und Änderung eines Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf Testamentes 29 www.help.gv.at und www.notar.at (Suchbegriff „Erben“). Klauseln, Bedingungen, Befristungen Die Informationen stammen aus Quellen, die wir als verlässlich und vollständig ansehen. Wir haben sie sehr sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, die Weitergabe erfolgt jedoch ohne Gewähr und wir können keine Garantie auf und Auflagen 30 Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen.
08. Erbunwürdigkeit 31 16. Waisenpension Anspruchsvoraussetzungen 48 Höhe der Waisenpension 48 Bezugsdauer 48 09. Erbverzicht 32 Antragstellung 49 Frist 49 10. Pflichtteilsrecht Pflichtteilsquote 33 Zuständige Behörde 49 Schenkungspflichtteil 34 17. Muster Muster für eine Ablebensmitteilung 50 11. Enterbung 35 Parten 51 12. Erbschaftserwerb Die Vermögensübernahme 18. Stichwortverzeichnis 54 durch den Erben 36 13. Berufung zur Erbfolge 38 14. Das Schenkungs- Inkrafttreten 38 meldegesetz 2008 Meldepflichten bei Schenkungen 38 4 5 Befreiung von der Anzeigepflicht 39 Anzeigefrist 40 Nichtmeldung 40 Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken 40 Stiftungseingangssteuer- gesetz (StiftEG) 42 15. Witwer- bzw. Anspruchsvoraussetzungen 44 Witwenpension Höhe der Witwer- bzw. Witwenpensionen 44 Bezugsdauer 45 Erforderliche Ehedauer bei Ehe- schließung eines Pensionisten/ einer Pensionistin 46 Antragstellung 46 Frist 46 Zuständige Behörde 47
01. Vorwort Sein Leben lang schöpft und arbeitet der Mensch für sich und seine Kinder bzw. Nachkommen. Es wäre schade, wenn eines Tages sein Lebenswerk verloren ginge bzw. es jemand übernehmen würde, der dies nicht zu schätzen vermag oder die Voraussetzung nicht mitbringt. 6 7 So empfiehlt es sich, seine Verlassenschaft zu gegebener Zeit zu regeln. Man erspart sich und seinen Angehörigen viele Probleme, Ärgernisse und Familienzwistigkeiten. Wir möchten Ihnen bei der Beantwortung wichtiger Erbrechtsfragen behilflich sein, dieses „Handbuch zum Erbrecht“ kann und soll aber die ausführliche Beratung durch einen Notar oder Anwalt nicht ersetzen.
02. Was versteht man unter Erbrecht? Es ist das ausschließliche Recht, den ganzen Nachlass (Verlassenschaft) oder rechtsnachfolge auf den/die Erben übergehen. und Veräußerungsverbot –– im Zweifel persönliche Dienstbar- Welche Erbrechts- einen Teil desselben nach dem Tode keiten (z. B. Wohnrecht) ordnung kommt zur des Erblassers in Besitz zu nehmen. „RUHENDEN NACHLASS“ nennt man die Gesamtheit der Vermögenswerte –– öffentliche Rechte wie Titel, Auszeichnungen und Gewerbe- Anwendung? und Verbindlichkeiten des Erblassers berechtigungen Die Rechtsnachfolge von Todes we- Begriffserklärungen von seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens. (AUSNAHME: Fortbetriebsrecht des Ehegatten und der Kinder bis gen ist nach dem Personalstatut des zu einem bestimmten Alter) Erblassers im Zeitpunkt seines Todes ERBEN bedeutet den Übergang durch ERBSCHAFT ist die Gesamtheit von zu beurteilen. Das Personalstatut wird Gesamtrechtsnachfolge von Rechten Rechten (§ 532 ABGB) und Pflichten, durch die Staatsangehörigkeit be- und Pflichten beim Tode einer Person stimmt (§ 9 IPRG, § 28 Abs. 1 IPRG). auf eine oder mehrere andere. die übergehen – vom Standpunkt des Erben aus gesehen. Besonderes gilt Somit haben die Bezirksgerichte bei ERBLASSER ist jene Person, deren für die Lebens- ausländischen Staatsbürgern auch materielles ausländisches Erbrecht 8 9 vererbliche Rechte und Pflichten mit versicherung zu erheben und anzuwenden. Nach dem Ableben übergehen (Der Erb- Was ist vererbbar? diesem bestimmt sich nicht nur, wer lasser hinterlässt den Nachlass). Ist die Lebensversicherung auf das gesetzlicher Erbe ist, sondern auch, Grundsätzlich sind alle vermögens- Ableben des Erblassers ausgestellt ob und in welchem Umfang bestimmte ERBE ist jene Person, die ein Recht werten Rechte (Aktiva) und Pflichten und nennt sie einen Begünstigten (z. Familienangehörige Pflichtteilsansprü- auf den ganzen Nachlass oder einen (Verbindlichkeiten/Passiva) vererbbar. B. den Ehegatten), so entsteht der che haben. Mitunter verweisen fremde quotenmäßig bestimmten Teil des Leistungsanspruch mit Eintritt des Rechtsordnungen wieder auf österrei- Nachlasses hat (Der Erbe erbt die Versicherungsfalles (= Tod). In diesem chisches Recht zurück, sodass auch Erbschaft). Was ist nicht Fall gehört die Versicherungssumme nicht zum Nachlass. Nur die auf „Über- bei einem ausländischen Staatsbürger die österreichischen Sachnormen (im VERMÄCHTNISNEHMER (Legatar) ist vererbbar? bringer“ lautende Polizze gehört in den Ergebnis österreichisches Erbrecht) jene Person, der der Erblasser letztwil- Nachlass, wenn diese im Nachlass anzuwenden sind (§ 5 Abs. 2 IPRG). lig Vorteile (Legate) zugewendet hat. Mit dem Tode des Erblassers erlischt gefunden wurde. Ansonsten ist der be- Der Vermächtnisnehmer hat einen der Anspruch auf zugsberechtigt, der die Inhaber-Polizze Wird eine Verlassenschaftsabhandlung schuldrechtlichen Anspruch gegen den in Händen hält und dem sie zu Lebzei- in Österreich durchgeführt, so sind Nachlass und nach der Einantwortung –– den Bezug von Unterhalt ten geschenksweise übergeben wurde. der Erbschaftserwerb und die Haftung gegen die/den Erben. –– Ausstattung Die Versicherungssumme muss unter für Nachlassschulden jedenfalls nach –– das Ausgedinge gewissen Umständen zur Pflichtteil- österreichischem Recht zu beurteilen NACHLASS bzw. VERLASSENSCHAFT –– die Leibrente, wenn auf das Leben abdeckung verwendet werden, im (§ 28 Abs. 2 IPRG); bei einer beding- ist die Gesamtheit der Vermögensrech- des Berechtigten abgestellt Wege der Schenkungsanrechnung. ten Erbantrittserklärung besteht eine te und Verbindlichkeiten des Ver- –– das Wiederkaufs-, Rückkaufs- und Erbenhaftung nur bis zur Höhe des storbenen, die im Wege der Gesamt- Vorkaufsrecht sowie das Belastungs- Werts der Nachlassaktiva, bei einer
03. Wer ist erbberechtigt? unbedingten Erbantrittserklärung be- hörigkeit der Erblasser im Zeitpunkt Erbfähig ist, wer rechtsfähig ist, d. h., stattet worden sind wie die natürlichen steht eine unbeschränkte Haftung aller der Rechtswahl oder im Zeitpunkt des wer Person nach dem ABGB (Allgemei- Personen. Dazu zählen alle juristischen erbantrittserklärter Erben unabhängig Todes besitzt (Art. 22 Abs. 1 EuErbVO), nes Bürgerliches Gesetzbuch) ist. Hier Personen wie Vereine, Anstalten und davon, welches Erbrecht zur Anwen- gewählt werden. Österreicher, die ihren unterscheidet man zwischen NATÜRLI- Stiftungen, aber z. B. auch der „ru- dung kommt. Lebensabend z. B. auf Mallorca ver- CHEN und JURISTISCHEN Personen. hende Nachlass“. Die juristischen bringen und möchten, dass nach ihnen Personen sind entweder solche des österreichisches und nicht spanisches a) NATÜRLICHE Personen sind alle öffentlichen oder des privaten Rechts, EU-Erbrechts- Erbrecht zur Anwendung kommt, sind gut beraten, wenn sie in ihrem Testa- Menschen vom Zeitpunkt ihrer Geburt bis zu ihrem Tod. je nachdem, ob sie durch einen öffent- lich-rechtlichen Hoheitsakt (Gesetz, verordnung ment eine solche Rechtswahl treffen. Verordnung) oder durch einen Gesell- Daher kann niemand Erbe werden, der schaftsvertrag (Satzung, Statuten) Ab 17.08.2015 ist auf die meisten beim Tod des Erblassers noch nicht geschaffen werden. EU-Bürger die EU-Erbrechtsverordnung lebt bzw. nicht mehr lebt. Dem bereits anzuwenden (nur GB, Dänemark und gezeugten Ungeborenen fällt die Erb- Zu den juristischen Personen des 10 11 Irland nehmen nicht teil): Zentraler schaft unter der Bedingung seiner Le- öffentlichen Rechts gehören vor allem Anknüpfungspunkt für EU-Bürger ist bendgeburt wie einem Geborenen an. der Bund, die Länder, die Gemeinden der gewöhnliche Aufenthaltsort des Wer nicht mehr lebt, kann nicht erben. (die sogenannten Gebietskörperschaf- Erblassers! Stirbt der zum Erbrecht Berufene vor ten), die Sozialversicherungsträger dem Erblasser, ist seine Erbaussicht und zahlreiche Interessenvertretungen Nach Art. 21 EuERbVO unterliegt die und die seiner Erben vereitelt. Außer (Kammern). Zu den juristischen Perso- gesamte Rechtsnachfolge von Todes im Fall der gesetzlichen Erbfolge, wo nen des privaten Rechts zählen z. B. wegen für EU-Bürger dem Recht jenes der vorverstorbene Erbe durch seine Aktiengesellschaften, Gesellschaften Mitgliedstaates, in dem der Erblasser Nachkommen repräsentiert wird. Hat mit beschränkter Haftung, Genossen- seinen letzten gewöhnlichen Aufent- der Erbe den Erbfall jedoch erlebt und schaften und Vereine. halt hatte, sofern sich nicht zu einem stirbt er vor Antritt oder Einantwortung anderen Mitgliedstaat eine „engere des Nachlasses, geht sein Erbrecht Diese juristischen Personen sind ver- Verbindung“ ergibt (sog. Ausweichklau- auf seine Erben über, außer es wurde mögens- und somit auch erbfähig. sel). Damit wird es in manchen Fällen bei testamentarischer Erbfolge ein Grundsätzlich gilt: Sie müssen zur Zeit zu einer massiven Rechtsunsicherheit Ersatzerbe eingesetzt und der Erbe des Erbfalles schon bzw. noch existie- darüber kommen, welches nationale hat noch keine Erbantrittserklärung ren (bestehen). Erbrecht zur Anwendung kommt; abgegeben. z. B.: ein Österreicher lebt abwech- selnd in Deutschland und in Polen. b) JURISTISCHE Personen sind Personenvereinigungen oder Vermö- Es besteht aber eine beschränkte gensgemeinschaften, die durch die Rechtswahl: Letztwillig kann das Recht Rechtsordnung im Wesentlichen mit jenes Staates, dessen Staatsange- gleichen Rechten und Pflichten ausge-
04. Gesetzliche Erbfolge Allgemeines Zur gesetzlichen Erbfolge kommt es nur dann, wenn: verstorben ist, so fällt sein Anteil wiederum seinen Nachkommen zu = Zweifel jedoch auch zu Lasten der Nachkommen der Verzichtenden aus Repräsentationsrecht (§§ 732 f. (§ 551). Die österreichische Rechtsordnung –– keine gültige letztwillige Verfügung ABGB). Ein Erbverzicht wirkt sich im zwingt niemanden dazu, sich über den (Testament) vorliegt Verbleib seines Vermögens Gedanken –– oder sich die gültige letztwillige Ver- zu machen. Das Allgemeine Bürgerli- fügung nicht auf den ganzen Nach- che Gesetzbuch (ABGB) enthält detail- Stammbaum lass bezieht lierte Vorschriften für den Fall, dass –– oder die in einer letztwilligen An- jemand ohne letztwillige Verfügung Urgroßeltern (Vaterseite) Urgroßeltern (Mutterseite) ordnung bedachten Personen die über sein Hab und Gut verstirbt. Das ihnen zugedachte Zuwendung nicht 4. Parentel gesetzliche Erbrecht folgt dem Prinzip annehmen können oder wollen. der Familienerbfolge, d. h. Erbfolge der Verwandten und des Ehegatten oder Das gesetzliche Verwandtenerbrecht 12 des eingetragenen Partners. Verschwä- Großeltern Großeltern 13 ist nach dem sogenannten Paren- gerte (z. B. Schwager, Schwägerin, (Vaterseite) (Mutterseite) telen-System (Linien, Grade) geregelt. Schwiegermutter, Schwiegersohn, 3. Parentel Stiefvater) erben dabei nicht. Auch der 1. Parentel (Linie): die Kinder des Lebensgefährte hat kein gesetzliches Erblassers und deren Nachkommen Erbrecht, kann also nur mit einer letzt- Geschwister Geschwister 2. Parentel (Linie): die Eltern des willigen Anordnung bedacht werden. des Vaters der Mutter Erblassers und deren Nachkommen Ausgenommen ist dies im Mietrecht. Eltern des Erblassers 3. Parentel (Linie): die Großeltern des Nach dem Tod des Hauptmieters 2. Parentel Erblassers und deren Nachkommen treten bestimmte Personen, zu denen Vater Mutter 4. Parentel (Linie): die Urgroßeltern auch der Lebensgefährte zählt, von Ge- des Erblassers (jedoch nicht mehr setzes wegen in den Mietvertrag ein. deren Nachkommen = Erbrechtsgrenze) Geschwister Geschwister Als Lebensgefährte im Sinne des Miet- des Erblassers des Erblassers Die sogenannten Parentelen kommen rechtsgesetzes gilt, wer mit dem bishe- nacheinander an die Reihe. Daher kön- rigen Mieter bis zu dessen Tod mindes- nen Angehörige der 2. Linie nur dann tens drei Jahre lang in der Wohnung erben, wenn aus der ersten Parentel in einer Hausgemeinschaft gelebt hat, niemand vorhanden ist. Angehörige die in wirtschaftlicher Hinsicht der Ehe der 3. Linie werden durch die 2. Linie Sohn Tochter entspricht (§ 14 Mietrechtsgesetz), ausgeschlossen usw. 1. Parentel sofern diese Personen ein dringendes Wohnbedürfnis haben. Gelangt ein Kind nicht zur Erbschaft, weil es z. B. erbunfähig bzw. bereits Enkel Enkel
Beispiele Annahme an Kindes 2. Parentel) den Eltern und den Geschwistern des Erblassers oder nachlasszugehörig ist. Aber auch das Mietrechtsgesetz und das Wohnungsei- Der Erblasser hinterlässt zwei Töchter statt (Adoption) neben (der 3. Parentel) den Großel- gentumsgesetz schützen das Wohnbe- tern. Wenn neben Großeltern Nach- dürfnis des überlebenden Ehegatten. (A und B) und einen Sohn (C). Durch die Annahme an Kindes statt kommen verstorbener Großeltern A, B und C erhalten je ein Drittel. entstehen zwischen dem Annehmen- (Onkel, Tanten) vorhanden sind, so Einfluss der Scheidung auf die gesetzli- den und dessen Nachkommen einer- erhält der Ehegatte vom restlichen che Erbfolge: Ist die Ehe beim Tod des Der Erblasser hat zwei Töchter (A und seits und dem Wahlkind und dessen Drittel überdies auch den Teil, der Erblassers geschieden, so hat sein B) und einen Sohn (C); B ist bereits zum Zeitpunkt der Adoption minderjäh- den Nachkommen der verstorbenen früherer Ehegatte kein Erbrecht. Ein verstorben, hat jedoch einen Sohn (En- rigen Nachkommen andererseits die Großeltern zufallen würde (die Groß- aus einer Scheidung gegen den Erblas- kel des Erblassers). A und C und Enkel gleichen Rechte, wie sie durch eheli- eltern sind hier die Erbrechtsgrenze). ser bestehender Unterhaltsanspruch erhalten je ein Drittel. che Abstammung begründet werden Gleiches gilt seit 1.1.2005 auch für richtet sich nach dessen Tod gegen (§ 197 Abs. 1 ABGB). Darüber hinaus jene Erbteile, die den Nachkommen die Erben. Der Berechtigte muss sich Der Erblasser hat keine Nachkommen. bleibt das Erbrecht zwischen dem verstorbener Geschwister (Neffen, jedoch die Herabsetzung auf einen 14 Seine Eltern (V und M) leben noch. 15 Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern Nichten) zufallen würden. Betrag gefallen lassen, der bei Berück- Zusätzlich leben noch seine Geschwis- aufrecht, wobei aber beim Tode des –– Sind also weder Eltern noch sichtigung der Verhältnisse des Erben ter (A und B). Wahlkindes die Wahleltern den leibli- Geschwister oder Großeltern des und der Ertragsfähigkeit des Nachlas- V und M (Eltern) erhalten je die Hälfte. chen Eltern vorgehen. Verstorbenen am Leben, erhält der ses der Billigkeit entspricht. Außerdem Ist V verstorben, so fällt seine Hälfte Ehegatte den ganzen Nachlass. muss sich der geschiedene Ehegatte an A und B, d. h., M erhält die Hälfte, gegenüber den Erben des Unterhalts- A und B erhalten je ein Viertel. Sind V und M verstorben, so erhalten A und B Ehegattenerbrecht pflichtigen alles einrechnen lassen, je die Hälfte. Gesetzliches was er an sonstigen Leistungen erhält. Ein gesetzliches Erbrecht hat der Ehe- gatte, welcher mit dem Erblasser zum Vorausvermächtnis Uneheliche Zeitpunkt des Todes in g ü I t i g e r Dem Ehegatten gebührt zusätzlich das Erbrecht der ein- Verwandtschaft Ehe lebt. Die Höhe der Erbquote richtet sich danach, welche anderen Verwand- „Gesetzliche Vorausvermächtnis“. Das getragenen Partner Vorausvermächtnis besteht aus zwei ten (der 1., 2. oder 3. Parentel) neben Teilen: aus den Haushaltssachen und Mit 1. Jänner 2010 ist das Eingetrage- Seit 1.1.1991 sind die unehelichen dem Ehegatten noch vorhanden sind. (manchmal) aus einem Wohnrecht. ne Partnerschaft-Gesetz (EPG) in Kraft Verwandten des Verstorbenen (des Sie beträgt Dem Ehegatten gebühren die zum getreten, womit gleichgeschlechtlichen Erblassers) seinen ehelichen Nachkom- ehelichen Haushalt gehörenden beweg- Paaren die Möglichkeit zur Legalisierung men gleichgestellt. –– 1/3 des Nachlasses neben (der 1. lichen Sachen, soweit sie zu dessen ihrer Beziehung in eheähnlicher Weise er- Parentel) den Kindern des Erblas- Fortführung entsprechend den bisheri- öffnet wird. Der neue § 537a ABGB legt sers und deren Nachkommen (Enkel gen Lebensverhältnissen erforderlich für eingetragene Partner die sinngemäße usw.) sind. Außerdem kann er in der Ehe- Anwendung der für Ehegatten maßgebli- –– 2/3 des Nachlasses neben (der wohnung weiter wohnen, wenn diese chen Vorschriften im Erbrecht fest.
05. Gemeinsames Wohnungs- eigentum im Todesfall Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG Folgendes: Verfolgung seines Anspruchs, so tritt nungseigentumsrechts eine Wohnung 2002) brachte insbesondere für den der Eigentumsübergang auf den über- war (also kein Pkw-Abstellplatz, kein gemeinsamen Erwerb einer Eigentums- –– Der Anteil des Verstorbenen am lebenden Partner ein. Gleiches gilt, Geschäftslokal), wohnung durch zwei natürliche Perso- Mindestanteil und dem gemeinsa- wenn der Begünstigte den Erbfall nicht –– die dem überlebenden Partner zur nen erhebliche Änderungen: men Wohnungseigentum geht von erlebt oder vor seiner Eintragung in Befriedigung seines dringenden Gesetzes wegen unmittelbar in das das Grundbuch stirbt. Wohnbedürfnisses dient, War bis einschließlich 30.6.2002 der Eigentum des überlebenden Part- –– kein anderer Pflichtteilsberechtigter Erwerb einer Eigentumswohnung nur ners über (ANWACHSUNG). Ausgleichszahlungen: vorhanden ist durch eine Person oder durch Ehegat- –– Dieser Eigentumserwerb tritt jedoch Grundsätzlich gilt, dass der überleben- –– und die Verlassenschaft nicht über- ten möglich, so können nunmehr auch nicht ein, wenn der überlebende de Partner, der den Anteil des Verstor- schuldet wäre. zwei beliebige natürliche Personen als Partner innerhalb einer vom Verlas- benen durch Zuwachs erhält, an die eine sogenannte Eigentümerpartner- senschaftsgericht festzusetzenden Verlassenschaft oder später an die Er- Wenn aber neben dem überlebenden schaft eine Eigentumswohnung, einen angemessenen Frist entweder auf ben die Hälfte des Verkehrswerts des Partner noch ein anderer Pflichtteils- Kfz-Abstellplatz oder eine sonstige ihn verzichtet (VERZICHT) und so Mindestanteils als Übernahmspreis zu berechtigter vorhanden ist, so hat der 16 17 selbstständige Räumlichkeit (z. B. Ge- eine öffentliche Feilbietung des bezahlen hat (§ 14 Abs. 2 WEG 2002). überlebende Partner ein Viertel des schäftsraum, Einzelgarage) zu gleichen gesamten Mindestanteils durch das Verkehrswertes des Mindestanteils Teilen – das heißt jeweils einen halben Verlassenschaftsgericht bewirkt Diese zumeist beträchtliche finanzielle an die Verlassenschaft zu bezahlen. Mindestanteil – erwerben. oder gemeinsam mit den Erben des Belastung für den Überlebenden ist Gleiches gilt auch im Falle einer über- Verstorbenen unter Zustimmung der nur dann gemildert, wenn die Höhe schuldeten Verlassenschaft nach dem Dabei ist es weder erforderlich, dass Pflichtteilsberechtigten eine Ver- der Zahlungspflicht des überlebenden verstorbenen Partner. die beiden Eigentümerpartner verhei- einbarung schließt, aufgrund derer Partners an die Verlassenschaft einver- ratet, verwandt oder unterschiedlichen der Anteil des Verstorbenen einer nehmlich bestimmt wird; dies setzt vor- Bei unzumutbar hohen Übernahmsprei- Geschlechts sind, noch dass sie beide anderen Person zukommt. aus, dass kein Inventar zu errichten ist sen kann auf Antrag die Zahlungs- auch tatsächlich in der Wohnung leben. und dass dadurch nicht in die Rechte pflicht bis auf fünf Jahre hinausge- Abweichend zu diesen Fällen können von Gläubigern oder Pflichtteilsberech- schoben werden oder es können vom Durch diese Öffnung des gemeinsa- die Partner auch durch eine vor einem tigten des Verstorbenen eingegriffen Verlassenschaftsgericht Teilzahlungen men Wohnungseigentums an einem Notar oder unter anwaltlicher Mitwir- wird. Das Gesetz macht jedoch eine bewilligt werden. Wohnungseigentumsobjekt ergeben kung geschlossene schriftliche Verein- wichtige Ausnahme von dieser Zah- sich aber auch verschiedene erbrecht- barung bestimmen, dass anstelle des lungspflicht des überlebenden Partners Achtung: liche Konsequenzen, die im § 14 WEG gesetzlichen Eigentümerübergangs an gemäß § 14 Abs. 2 WEG 2002. Diese Eine Erlassung der Zahlungspflicht 2002 geregelt sind. Erwirbt beim Tod den Überlebenden der Anteil des Ver- Zahlungspflicht gilt gemäß § 14 Abs. 3 des überlebenden Partners kann seit des einen Partners der überlebende storbenen einer anderen natürlichen WEG 2002 dann nicht, wenn: 1. Oktober 2006 nur mehr erbrechtlich Partner den Anteil des Verstorbenen Person zukommt, die dann diesen (in Testamentsform oder Schenkung nicht ohnedies als Erbe oder Vermächt- Anspruch auf Übereignung gegen den –– der überlebende Partner ein Pflicht- auf den Todesfall) erfolgen, nicht mehr nisnehmer allein, so gilt – vorbehaltlich Nachlass geltend zu machen hat. Un- teilsberechtigter nach dem verstor- durch eine sonstige Vereinbarung der einer abweichenden Vereinbarung terlässt der durch diese Vereinbarung benen Partner ist, Eigentümerpartner. Pflichtteilsberech- zwischen den Eigentümerpartnern – Begünstigte jedoch die fristgerechte –– Gegenstand des gemeinsamen Woh- tigte und Gläubiger des verstorbenen
06. Gesetzliche Sondererbfolge Eigentümerpartners gehen jedoch den Sonderregelungen bestehen nur noch Für die Definition eines Erbhofes Ansprüchen des überlebenden Eigentü- im bäuerlichen Erbrecht. gem. § 2 und 3 Kärntner Erbhöfe- merpartners hinsichtlich ihrer Forderun- Gesetz ist ebenfalls eine wirtschaft- gen durch das allgemeine Erbrecht vor! liche Betrachtungsweise ausschlag- Aufgrund der Komplexität der Rechtsla- ge und der finanziellen Konsequenzen a) Anerbenrecht – gebend, während nach § 1 Tiroler Höfegesetz als „geschlossener Hof“ sollte anlässlich des gemeinsamen bäuerliches Erbrecht jede landwirtschaftliche mit einem Erwerbs eines Wohnungseigentums- Wohnhaus versehene Besitzung gilt, objekts und der Begründung einer Das Anerbenrecht dient der Sicherung die in der Höfeabteilung des Grund- Eigentümerpartnerschaft die Beratung eines wirtschaftlich gesunden und leis- buches eingetragen ist. durch einen Notar oder Rechtsanwalt tungsfähigen Bauernstandes. Es sollen in Anspruch genommen werden. die Zerstückelung des „Erbhofes“ und –– Anerbe: Aus dem Kreis der Miterben die Entstehung von Zwergwirtschaf- wird ein Anerbe bestimmt, der den ten verhindert und durch Ausschluss Erbhof übernimmt und die übrigen 18 19 der Zivilteilung das Bauerngut der Miterben („weichende Erben“) mit Stammfamilie erhalten werden (Aner- einem Übernahmspreis abfinden bengesetz 1958, in der Fassung BGBI. muss. In Tirol und in Kärnten gelten 1989/659). In Kärnten und Tirol sind zum Teil andere Bestimmungen zur auch noch besondere Höferechte in Ermittlung von Anerben als nach Kraft (Tiroler Höfegesetz 1990, in der dem (Bundes-)Anerbengesetz. Fassung BGBI. 1989/657, Kärntner Erbhöfe-Gesetz 1990, in der Fassung –– Übernahmspreis: Dieser kann im BGBI. 1989/658). Einvernehmen der Miterben fest- gelegt werden; kommt es zu keiner Begriffe: Einigung, bestimmt das Verlassen- schaftsgericht aufgrund von zwei –– Erbhöfe: mit einer Hofstelle verse- Sachverständigengutachten dessen hene land- und forstwirtschaftliche Höhe nach Billigkeit. Als Grundsatz Betriebe, die im Eigentum einer gilt, dass der Anerbe „wohl beste- natürlichen Person, von Ehegatten hen kann“. oder eines Elternteils und eines Kin- des stehen und mindestens einen –– Nachtragserbteilung: Überträgt der zur angemessenen Erhaltung von Anerbe innerhalb von zehn Jahren zwei erwachsenen Personen ausrei- nach dem Tod des Erblassers oder, chenden Durchschnittsertrag haben, falls er minderjährig ist, nach Eintritt der jedoch das Zwanzigfache dieses der Volljährigkeit das Eigentum am Ausmaßes nicht übersteigt. ganzen Hof oder an Teilen davon auf
07. Gewillkürte Erbfolge einen anderen, so hat er jenen Be- Der Erblasser kann von der gesetzli- genauso wenig wie ein Testament, trag, um den der bei einem Verkauf chen Erbfolge abweichen, über sein Vermögen unter Lebenden erzielbare Erlös den Übernahmswert –– entweder einseitig oder zu verfügen. (das ist der Ertragswert, nicht der –– durch Mitwirkung des durch die Verkehrswert) übersteigt, an die Verfügung Betroffenen. Miterben herauszugeben. Für Detailfragen sollte ein Notar zu Letztwillige Verfügungen bzw. Anord- Das Vermächtnis Rate gezogen werden. nungen sind einseitige Erklärungen, (Legat) da der Erbe bzw. Vermächtnisnehmer nicht mitwirkt. Sie sind daher auch Darunter versteht man eine letztwillige b) Gesetzliches jederzeit einseitig widerruflich. Verfügung, bei der eine oder mehrere Personen – genannt Vermächtnisneh- Erbrecht nach mer – bestimmte Gegenstände des Geistlichen Der Erbvertrag Nachlasses (z. B. Briefmarkensamm- lung, Münzen, Bilder, aber auch Geld- 20 21 beträge) erhalten sollen. Dies kann in Ein eigenes gesetzliches Erbrecht Der Erbvertrag ist eine Sonderform einem Testament erfolgen oder auch besteht nunmehr nach dem Inkrafttre- der letztwilligen Verfügung, kann nur in einer letztwilligen Anordnung, die ten des 1. Bundesrechtsbereinigungs- zwischen Ehegatten abgeschlossen keine Erbeinsetzung enthält (Kodizill). gesetzes mit 1.1.2000 für diese nicht werden und bedarf eines Notariats- Ein Vermächtnisnehmer (Legatar) ist mehr; es gilt auch hier die allgemeine aktes, da es sich um einen Ehepakt somit nur Nachlassgläubiger, d . h., gesetzliche Erbfolge. handelt. Im Erbvertrag setzt entweder er übernimmt den ihm vermachten ein Gatte den anderen oder es set- Gegenstand und ist daher mit seinem zen beide einander zu Erben ein. Der persönlichen Vermögen für Nachlass- Erbvertrag muss aber dem Erblasser verbindlichkeiten nicht haftbar. Seine mindestens ein „reines Viertel“ des Forderung ist gegenüber Forderungen Nachlasses zu seiner freien Verfügung der Nachlassgläubiger, Pflichtteilsbe- lassen, so dass er sich nur auf drei rechtigten und Unterhaltsberechtigten Viertel erstrecken kann. Über dieses nachrangig. freie Viertel können die Ehegatten ein (nur ihnen gestattetes) gemeinschaftli- ches Testament errichten. Schenkung auf den Der Erbvertrag bindet den Erblasser. Einer einvernehmlichen Aufhebung Todesfall steht allerdings nichts im Wege. Der Erbvertrag hindert den Erblasser Die Schenkung auf den Todesfall ist eine Schenkung, deren Erfüllung erst
nach dem Tod des Schenkenden er- folgen soll. Der Beschenkte muss das Voraussetzung für Testierunfähig sind: und dann doch die gesetzliche Erbfol- ge, die man vielleicht nicht wünscht, Schenkungsversprechen annehmen. die Gültigkeit eines –– Personen, die das 14. Lebensjahr grundsätzlich zum Tragen kommt. Durch den Schenkungsvertrag ist der Geschenkgeber (spätere Erblasser) Testamentes noch nicht vollendet haben (vor dem 14. Geburtstag); –– Das eigenhändige Testament muss gebunden. Dieser Vertrag muss in –– Geisteskranke und Geistesschwache; eigenhändig handschriftlich, am Form eines Notariatsaktes errichtet a) Testierfähigkeit –– Personen, die aus sonstigen Grün- Ende des Textes mit Datum und werden, in welchem der Schenkende den den Gebrauch der Vernunft Unterschrift (mit vollem Namen) ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht Voll testierfähig sind: nicht haben oder bewusstseins- versehen, geschrieben werden. In verzichten muss. gestört sind (z. B. infolge von diesem Fall sind keine Testaments- –– Personen, die das 18. Lebensjahr Drogenmissbrauch wie Alkohol, zeugen nötig. Etwaige Ergänzungen vollendet haben und denen der Medikamente oder Rauschgift) und müssen nochmals, unter Beisetzung Testiervorgang und der Inhalt der Das Testament Verfügung bewusst sind. daher den Testiervorgang und den Inhalt der Verfügung nicht begreifen des Datums, unterschrieben wer- den. Das Fehlen des Datums macht 22 23 können. ein Testament nicht unwirksam, die Beim Testament ist, wie bei jeder an- Beschränkt testierfähig sind: Wirksamkeitsvoraussetzungen sind deren letztwilligen Verfügung, jegliche b) Formvorschriften lediglich, dass das eigenhändige Art der Vertretung (sowohl durch den –– Minderjährige zwischen dem 14. und Testament handschriftlich geschrie- gesetzlichen Vertreter, wie etwa durch 18. Lebensjahr; Die FORMVORSCHRIFTEN zur Testa- ben und handschriftlich unterschrie- einen Elternteil oder einen Sachwalter, –– psychisch kranke und geistig mentserstellung sind gesetzlich gere- ben ist. als auch durch einen gewillkürten Ver- behinderte Personen, denen ein gelt, um unter anderem zu verhindern, treter, z. B. durch einen berufsmäßigen Sachwalter bestellt worden ist, unter dass ein von dritten Personen vorver- Parteienvertreter) ausgeschlossen. der Voraussetzung, dass sie das fasstes Testament dem Erblasser zur Bewusstsein haben, eine letztwillige Unterfertigung untergeschoben wird. Das Testament ist eine letztwillige Verfügung zu treffen, und wissen, Verfügung, mit der ein Erbe eingesetzt was ihr Inhalt ist. wird. Der Bedachte ist Erbe, wenn er den ganzen Nachlass oder einen Letztwillige Anordnungen von beschränkt Eigenhändiges quotenmäßig bestimmten Teil erhalten soll. Erbt jemand den gesamten Nach- testierfähigen Personen sind nur dann gültig, wenn sie mündlich vor Gericht Testament lass allein, spricht man von oder mündlich vor einem Notar errich- Die wahrscheinlich am häufigsten einem Universalerben. tet wurden (öffentliches Testament). verwendete Form zur Erstellung eines Mündige Minderjährige haben jedoch Testamentes ist die eigenhändig die Möglichkeit, ein wirksames Not- schriftliche Form. Bei dieser Form testament zu errichten (§ 597 ABGB). müssen allerdings einige wichtige Regeln befolgt werden, da ansonsten ein derartiges Testament ungültig ist
Muster für ein einfaches eigenhändiges Testament Fremdhändiges Testament –– Wird das Testament mit der Schreib- maschine, dem Computer oder von einer anderen Person handschrift- lich für den Erblasser (Testator) geschrieben, dann müssen der Erblasser selbst und drei fähige Testamentszeugen das Testament eigenhändig unterschreiben. Der Erblasser muss den Zeugen erklä- ren, dass der Text seinen letzten 24 25 Willen enthält. Zwei der drei Zeugen müssen gleichzeitig anwesend sein. Die Zeugen müssen neben der Unterschrift einen auf ihre Zeugen- eigenschaft hinweisenden Zusatz anbringen (z. B. Gerhard Mair als ersuchter Testamentszeuge). Den Inhalt müssen sie nicht kennen. Falls Sie Zweifel bei der Errichtung eines gültigen Testamentes haben, lassen Sie Ihre letztwillige Verfügung von einem Notar oder Anwalt entwer- fen oder prüfen. Die dabei anfallenden Kosten sind gering und somit auf alle Fälle gerecht- fertigt. WICHTIG: Versehen Sie das Testament auch mit Ort und Datum. Dies ist zwar kein Gültig- Hinweis: keitserfordernis, wird aber vom Gesetz selbst empfohlen, um spätere Beweis- Ein Testament, das die gesetzlichen schwierigkeiten zu vermeiden, wenn mehrere (einander widersprechende) Formvorschriften nicht erfüllt, ist Testamente auftauchen. ungültig!
Muster für ein fremdhändiges Muster für ein fremdhändiges Testament Testament (handschriftlich von (mit Schreibmaschine) fremder Person) Testament Ich, Fritz Müller, geboren am 24.01.1946, wohnhaft in Linz, Herrenstraße 10, erkläre nach reiflicher Überlegung und vollkommen unbeeinflusst meinen letzten Willen wie folgt: 1. Zu Erben meines gesamten Nachlasses setze ich zu gleichen Teilen meinen Sohn Rudi und meine Tochter Resi ein. 2. Meiner Gattin Rosa vermache ich zur Abdeckung ihres Pflichtteiles meine Sparguthaben bei der Allgemeinen Spar- kasse. Überdies erhält meine Frau im ersten Stock meines Hauses das unentgeltliche Fruchtgenussrecht auf Lebenszeit. Dieses Fruchtgenussrecht ist im Grundbuch sicherzustellen. 26 27 Vorstehendes Testament, das ich selbst gelesen habe, ent- spricht meinem letzten und wahren Willen, und ich fertige dasselbe in gleichzeitiger Gegenwart der hiezu erbetenen drei Testamentszeugen eigenhändig. Linz, am 02.09.2015
Mündliches Testamentszeugen Hinterlegung eines Im Unterschied zum Erbvertrag und Testament Bei fremdhändigen und mündlichen Testamentes zur Schenkung auf den Todesfall kann der Erblasser die Erbeinsetzung, ein Testamenten dürfen die erforderlichen Seit 1.1.2005 kann man nur mehr Eine letztwillige Anordnung sollte bei Vermächtnis oder sonstige Anord- Zeugen nicht von der Zeugenschaft dann, wenn unmittelbare Lebens- einem Notar hinterlegt werden. Diese nungen jederzeit widerrufen. Dies gilt ausgeschlossen sein. gefahr droht oder die Gefahr des Ver- wird im sogenannten „Österreichischen sogar dann, wenn der Erblasser in der lustes der Testierfähigkeit besteht, vor Zentralen Testamentsregister (ÖZTR)“ letztwilligen Verfügung auf den Wider- Untauglich als Zeugen sind: zwei gleichzeitig anwesenden fähigen per Computer registriert. Das Register ruf verzichtet oder erklärt hat, dass Zeugen, die nicht selbst erbberech- wird zentral geführt und beaufsichtigt. jede spätere Anordnung oder Änderung absolut tigt sind, ein mündliches Testament Der Computer kennt den Inhalt des ungültig sei. Auch die Zurückstellung errichten. Zum Beispiel knapp vor einer Testaments nicht. Auskünfte werden und der Widerruf von im ÖZTR erfass- –– Personen unter achtzehn Jahren, Notoperation mit einem Arzt und einer nur dem Verlassenschaftsgericht bzw. ten letztwilligen Anordnungen werden –– Personen, denen aufgrund einer Krankenschwester als Zeugen oder in dem zuständigen Notar als Gerichts- in diesem eingetragen. Sollte ein privat 28 Behinderung die Fähigkeit fehlt, 29 Bergnot durch Zuruf an zwei Bergkame- kommissär erteilt. verwahrtes Testament in mehreren entsprechend der jeweiligen Testa- raden. Gleichschriften errichtet worden sein, mentsform den letzten Willen des Eine solche mündliche letzte Anord- Erblassers zu bezeugen, Widerruf und müssen alle Originale vernichtet wer- den. Da hierbei leicht auf eine Gleich- –– Personen, welche die Sprache des nung muss auf Verlangen eines jeden, Erblassers nicht verstehen; Änderung eines schrift vergessen werden kann, sollte dem daran gelegen ist, durch die man von der Erstellung von Gleich- übereinstimmende Aussage der zwei relativ Testamentes schriften und deren Ausfolgungen tun- Zeugen bestätigt werden, widrigenfalls lichst Abstand nehmen. Der letzte Wil- diese Erklärung des letzten Willens un- Das Testament kann im Gegensatz le sollte auch immer in einer einzigen –– ein Erbe oder Legatar hinsichtlich zum Erbvertrag jederzeit aufgehoben gültig ist. Ein derartiges Testament ver- Testamentsurkunde zusammengefasst des ihm zugedachten Nachlasses, werden. Im Allgemeinen hebt ein Testa- liert zudem drei Monate nach Wegfall sein. Der sicherste Weg des Widerrufs –– der/die Gatte/Gattin, Eltern, Kinder, ment mit neuerem Datum das frühere der Gefahr seine Gültigkeit und sollte eines Testaments ist der Widerruf in Geschwister oder in eben dem Grad auf. Umgekehrt lebt die alte (schriftli- daher umgehend durch ein schriftli- Testamentsform. Dies ist vor allem zu verschwägerte Personen von Erben che) letztwillige Verfügung wieder auf, ches Testament ersetzt werden. empfehlen, wenn sich das zu widerru- oder Legataren. wenn der Erblasser die jüngere vernich- fende Testament in Händen des Erben Ein solches Nottestament kann auch tet. Für eine Änderung gelten die Form- befindet, der nun durch einen anderen Die letztwillige Verfügung kann auch vorschriften, welche ganz allgemein fremdschriftlich unter Beiziehung von nur Erben ersetzt werden soll. notariell oder gerichtIich durch münd- auch für die Erstellung letztwilliger zwei fähigen Zeugen, welche zugleich liche Erklärung (Protokoll) oder durch Verfügungen maßgeblich sind. gegenwärtig sind, errichtet werden. Der Übergabe einer Urkunde errichtet Testamentserrichter muss dieses aber werden. Der Widerruf setzt Testierfähigkeit eigenhändig unterschreiben. voraus. Er kann entweder ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.
08. Erbunwürdigkeit Klauseln, Bedingun- Es gibt aber auch unmögliche oder ungültige Bedingungen: Erbunwürdig ist beispielsweise, gen, Befristungen –– wer den Erblasser zur Erklärung des und Auflagen Letztwillige Anordnungen, die unter ei- ner aufschiebenden unmöglichen oder letzten Willens gezwungen oder in betrügerischer Weise verleitet hat, aufschiebenden unerlaubten Bedin- –– wer den Erblasser an der Erklärung Der Erblasser kann seinen letzten Wil- gung stehen, sind ungültig. oder Abänderung des letzten Willens len durch Bedingungen oder Auflagen gehindert hat, einschränken. Beispiele sind: –– wer einen vom Erblasser bereits errichteten letzten Willen unterdrückt Durch eine Bedingung kann der Erb- –– Eine bestimmte kinderlose Person hat, lasser die letztwillige Zuwendung von darf nicht heiraten oder –– wer auf andere Weise versucht, den einem ungewissen Ereignis abhängig –– eine bestimmte Person darf nur Willen des Erblassers zu vereiteln, machen, eine Auflage verpflichtet einen bestimmten Partner heiraten. –– wer gegen den Erblasser eine ge- 30 den Bedachten zu einem bestimmten richtlich strafbare Handlung, die nur 31 Verhalten. Eine derartige Bedingung macht die vorsätzlich begangen werden kann letztwillige Anordnung, der sie beige- und mit mehr als einjähriger Freiheits- Folgende Beispiele sollen dies setzt ist, zur Gänze unwirksam und strafe bedroht ist, begangen hat und verdeutlichen: es tritt die gesetzliche Erbfolge ein. –– wer seine sich aus dem Rechtsver- Gänzlich unverständliche oder sinnlose hältnis zwischen Eltern und Kindern –– gültige Bedingung: „Mein Sohn Bedingungen gelten als nicht beige- ergebenden Pflichten (Obsorge, erhält mein beim Institut ... (Name, setzt, das Testament bleibt gültig. Unterhalt) dem Erblasser gegenüber Adresse) geführtes Wertpapierdepot Es empfiehlt sich, den Rat eines gröblich vernachlässigt hat. Nr. ..., wenn er sein Medizinstudium Notars oder Anwaltes einzuholen, da abschließt.“ bei unüberlegt beigesetzten Klauseln Wäre der Erbunwürdige aufgrund des –– gültige Befristung: „Meine Tochter leicht die Gültigkeit des letzten Willens Gesetzes berufen gewesen, so fällt erhält mit der Vollendung ihres 20. vereitelt werden kann. die Erbschaft seinen Nachkommen zu. Lebensjahres meinen gesamten Erbunwürdigkeit beruht auf dem ver- Schmuck.“ muteten letzten Willen des Erblassers, –– gültige Auflage: „Mein Erbe hat für Verzeihung hebt daher die Erbunwürdig- die Erhaltung des Familiengrabs am keit auf. Kalksburger Friedhof aufzukommen.“ Bei Nichterfüllung der Auflage verliert der Bedachte die Zuwendung.
09. Erbverzicht 10. Pflichtteilsrecht Zu einem Erbverzicht kommt es meis- tens dann, wenn der Wunsch besteht, schließlich von der Tochter A über- nommen wird. Er bewegt daher die Bestimmten Personen kommt unabhän- gig vom Inhalt einer etwa bestehenden Pflichtteilsquote die Vermögensnachfolge schon zu Leb- Tochter B dazu, auf ihr Erbrecht, allen- letztwilligen Verfügung der sogenannte Die Pflichtteilsquote richtet sich jeweils zeiten des Erblassers durch Zuwendun- falls gegen Zahlung einer Abfindung, Pflichtteil zu. Voraussetzung ist, dass danach, was die pflichtteilsberechtigten gen an den Verzichtenden herbeizufüh- zu verzichten. diese Personen aufgrund des Gesetzes Personen als gesetzliche Erbquote ren oder zumindest bindend zu regeln. im konkreten Fall erbberechtigt wären erhalten hätten, und beträgt: und dem pflichtteilsberechtigten Perso- Der Erbverzicht kommt durch einen nenkreis angehören. Diese Personen –– bei Nachkommen und Ehegatten die Vertrag zwischen dem Erblasser und nennt man auch „Noterben“. Ausge- Hälfte der gesetzlichen Erbquote; dessen potenziellen Erben zustande. nommen sind daher auch erbunfähige, –– bei Vorfahren ein Drittel der gesetz- Er bedarf zu seiner Gültigkeit eines erbunwürdige Personen und solche, die lichen Erbquote. Notariatsaktes oder eines gerichtli- auf das Erbrecht oder auf den Pflicht- chen Protokolles. teil verzichtet haben. Beispiele: 32 33 Ein Erbverzicht kann vom Verzichten- Die pflichtteilsberechtigten Personen A hinterlässt seine Gattin B und seine den nicht mehr einseitig, sondern nur sind: Kinder C und D. Wie hoch ist der Pflicht- im Einvernehmen mit dem Erblasser wi- teil von C und D? derrufen werden, der Erblasser jedoch –– die Nachkommen (sofern sie konkret Der Pflichtteil jedes Kindes beträgt ein kann den Verzichtenden dennoch zum gesetzlich erbberechtigt wären); Sechstel. Erben einsetzen. –– der Ehegatte; –– die Vorfahren (aber nur dann, wenn A verstirbt kinderlos und hinterlässt –– Der Erbverzicht wirkt sich im Zweifel keine Nachkommen des Erblassers seine Gattin B, seinen Vater V und sei- (wenn nichts anderes vereinbart) vorhanden sind). ne Mutter M. Wie hoch ist der Pflicht- auch zu Lasten der Nachkommen teil von V und M? der Verzichtenden aus. Wichtiger Hinweis: Der Pflichtteil beträgt je ein –– Der Erbverzicht schließt im Zweifel Geschwister des Erblassers und ihre Achtzehntel. (mangels gegenteiliger Vereinbarung) Nachkommen sind daher niemals nicht nur das gesetzliche Erbrecht, pflichtteilsberechtigt. A hinterlässt seine Eltern M und V. sondern auch das Pflichtteilsrecht Wie hoch ist der Pflichtteil? aus. Wird hingegen auf das Pflicht- Dem Pflichtteilsberechtigten steht kein Der Pflichtteil beträgt je ein Sechstel. teilsrecht verzichtet, so bleibt das Erbrecht, sondern nur ein Forderungs- gesetzliche Erbrecht gewahrt. recht gegen den Nachlass (später nach Wenn der Erblasser mit einem Eltern- der Einantwortung gegen die Erben) zu. teil oder einem Kind zu keiner Zeit ein Beispiel: Daher besteht grundsätzlich auch kein Naheverhältnis hatte, wie es in der Anspruch auf bestimmte Verlassen- Familie zwischen Eltern und Kindern Der Erblasser hat ein Haus und möch- schaftsgegenstände, sondern nur auf gewöhnlich besteht, so kann er den te, dass es nach seinem Tod aus- eine bestimmte Geldsumme.
11. Enterbung Pflichtteil auf die Hälfte mindern. Eine Bei der Ermittlung des Pflichtteiles ist Unter Enterbung versteht man die Ent- auch bei finanzieller oder psychi- solche Pflichtteilsminderung wird v. a. vom „reinen Nachlass“ auszugehen, ziehung des Pflichtteiles durch letztwil- scher Hilfsbedürftigkeit bestehen); zwischen dem unehelichen Kind und das ist das um die Schulden des Erb- lige Verfügung. –– wegen einer oder mehrerer mit seinem Vater in Betracht kommen. lassers und Begräbniskosten bereinig- Vorsatz begangenen strafbaren Das Recht auf Pflichtteilsminderung te Vermögen. Die Entziehung des gesetzlichen Handlung/en zu einer lebenslangen steht nicht zu, wenn der Erblasser die Erbteiles liegt in der Verfügungsfrei- oder zwanzigjährigen Freiheitsstrafe Ausübung des Rechts auf persönliche Wichtiger Hinweis: heit des Erblassers und bedarf keiner verurteilt worden ist; Kontakte mit dem Pflichtteilsberechtig- Für die Pflichtteilsberechnung wird bei Begründung. –– beharrlich eine gegen die öffentliche ten grundlos abgelehnt hat. Liegenschaften nicht der Einheitswert, Sittlichkeit verstoßende Lebensart sondern der Verkehrswert herangezogen. Die Entziehung des Pflichtteiles führt; Beispiel: („Enterbung“) ist jedoch nur aus einem –– hoch verschuldet und verschwen- der im Gesetz (§§ 768 ff. ABGB) an- derisch ist. Ein uneheliches Kind lebt ausschließ- lich bei der Mutter und in der von ihr Schenkungspflichtteil geführten Enterbungsgründe zulässig und muss, außer in den Fällen, bei Der Ehegatte kann überdies enterbt 34 35 neu gegründeten Familie (Mutter und denen es sich um allgemeine Erbun- werden, wenn er seine Beistandspflicht Der Erblasser soll die Pflichtteils- Stiefvater), unterhält keinerlei Kontakt würdigkeitsgründe handelt, im Tes- gröblich vernachlässigt hat. ansprüche nicht dadurch vereiteln, zum leiblichen Vater, und es bestand tament ausdrücklich ausgesprochen dass er vor seinem Tod sein Vermögen auch zu keiner Zeit (das ist wichtig) ein und begründet werden. Im Falle von Alle Erbunwürdigkeitsgründe sind zu- „familiäres“ Naheverhältnis. verschenkt. Diese Ansprüche gingen Streitigkeiten muss der Erbe die Enter- gleich Enterbungsgründe. ins Leere, wenn kein Nachlass mehr bung der Pflichtteilsberechtigten und vorhanden ist. Das soll durch die so- Eine Pflichtteilsminderung auf die Hälf- das Vorliegen eines Enterbungsgrun- Wenn bei einem „sehr verschuldeten te tritt nicht automatisch (von Geset- genannte Schenkungsanrechnung ver- des (Rechtmäßigkeit der Enterbung) oder verschwenderischen“ Noterben zes wegen) ein, sie muss sich vielmehr hindert werden. Im Einzelfall sind diese beweisen. die Gefahr besteht, dass der ihm aus einer vom Erblasser errichteten Anrechnungen recht kompliziert. Da die gebührende Pflichtteil seinen Kindern letztwilligen Verfügung ergeben. hierbei zu beachtenden (Verjährungs-) Achtung: Die Nachkommen eines ganz oder zum größten Teil entgehen Fristen zwischen Schenkung und rechtmäßig enterbten Kindes haben würde, so kann der Erblasser veran- Pflichtteilsberechtigte Personen haben Todesfall gegebenenfalls unterschied- Anspruch auf den Pflichtteil. lassen, dass der Pflichtteil direkt den das Recht, die Schätzung und Inventa- lich zu bemessen sind, wobei u. a. auf Kindern des Noterben zugewendet risierung (Aufnahme eines Bestands- den Zweck der Schenkung, die Person Ein Pflichtteilsberechtigter kann wird. Man spricht in diesem Fall von verzeichnisses) des Nachlasses zu des Beschenkten, die Höhe der Schen- enterbt werden, wenn er „Enterbung in guter Absicht“. verlangen sowie dass unter Umstän- kung (Relation zum Gesamtvermögen) den zu Lebzeiten erfolgte Schenkungen Bedacht zu nehmen ist, erscheint die –– den Erblasser im Notstand hilflos des Erblassers (vor allem an andere Kontaktierung eines Rechtsanwalts gelassen hat (dies wurde von der oder Notars für die Behandlung dieser pflichtteilsberechtigte Personen) bei Rechtsprechung bei der Vernachläs- der Berechnung ihres Pflichtteiles auf den konkreten Einzelfall bezogenen sigung eines kranken Vaters und bei berücksichtigt werden („Schenkungs- Frage zweckmäßig und ratsam. grob schuldhafter Verletzung der Un- anrechnung“). terhaltspflicht bejaht. Notstand kann
12. Erbschaftserwerb Die Vermögens- Außerstreitgesetzes (BGBl. I 2003/111): Verlassenschaftsvermögen bedürfen der Genehmigung des Verlassen- wurde (sogenannte „Überlassung an Zahlungs statt“); sind mehre- übernahme durch schaftsgerichts, wenn sie nicht zum or- re Gläubiger vorhanden, so ist im den Erben Demnach kann der Gerichtskommissär die zur Berichtigung der Kosten eines dentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören. Auf Verlangen hat der Gerichtskommis- Wesentlichen nach den Vorschriften der Insolvenzordnung zu verteilen einfachen Begräbnisses erforderlichen sär den Berechtigten eine Amtsbestä- („kridamäßige Verteilung“), wobei Zunächst kommt es zum sogenannten Beträge (ohne erforderliche Geneh- tigung über ihre Vertretungsbefugnis vorrangig die Massekosten (Verfah- Erbanfall (Tod des Erblassers oder migung des Gerichts) ausfolgen oder auszustellen (§ 172 AußStrG nF), die renskosten, Kosten des Verlassen- Todeserklärung), wobei der zuständige entsprechende (betraglich beschränk- jedoch bei Änderung der Vertretungs- schaftskurators, dann die Kosten Notar als Gerichtskommissär die Ver- te, mit seinem Amtssiegel versehene) verhältnisse vom Gerichtskommissär für ein einfaches Begräbnis) berich- lassenschaftsabhandlung durchführt. Kontofreigaben erteilen, welche keiner wieder abzufordern ist. tigt werden, Die Zuständigkeit ergibt sich aus der gerichtlichen Genehmigung bedürfen. –– oder der Nachlasskonkurs (nach der Verteilungsordnung, die am Ende eines Ist unbestritten oder durch unbedenk- Schließlich erfolgt die eigentliche IO) eröffnet wird, ferner jeden Kalenderjahres für das folgende liche Urkunden nachgewiesen, dass Vermögensübernahme durch einen Be- –– bei einem sogenannten Ausfolgungs- 36 Kalenderjahr vom Landesgericht aufge- einem Dritten an Gegenständen, die schluss des Gerichtes (Einantwortung), verfahren, bei dem das im Inland 37 stellt wird. anscheinend zur Verlassenschaft der den Übergang des Nachlasses in befindliche Vermögen den Erben zählen (vom Verstorbenen lediglich das Eigentum des Erben bewirkt. von ausländischen Staatsbürgern Den ersten Schritt im Verlassen- verwahrte Sachen), ein Recht zusteht, in einem vereinfachten Verfahren schaftsverfahren stellt die Todesfall- so kann er dieses auch während des Eine Verlassenschaftsabhandlung überlassen wird, wenn der/die Ver- aufnahme dar, die der Gerichtskommis- Verlassenschaftsverfahrens ausüben. unterbleibt, storbene ihren letzten gewöhnlichen sär vornimmt. Sie hat im Wesentlichen Der Erbe eines nach dem 31.12.2004 Wohnsitz im Ausland hatte und die Informations- und Sicherungszweck, Verstorbenen, der bei Antritt der –– wenn kein oder ein den Betrag von Rechtsdurchsetzung im Ausland für dient zur Feststellung der persönlichen Erbschaft sein Erbrecht hinreichend EUR 4.000,– nicht übersteigendes die Erben möglich ist. und wirtschaftlichen Verhältnisse des ausweist, hat nach dem ebenfalls neu Nachlassvermögen (ohne Abzug von Erblassers und zur Vorprüfung der gefassten § 810 ABGB das Recht, Schulden) vorhanden ist, keine Lie- Für Todesfälle ab dem 1.1.2005 wurde Zuständigkeiten und der Frage, ob das das Verlassenschaftsvermögen zu genschaften zum Nachlass gehören ein besonders wichtiges Reformziel Verfahren fortgesetzt werden soll. benützen, zu verwalten und die Verlas- und somit kein Antrag auf Durchfüh- des neuen Außerstreitgesetzes ver- senschaft zu vertreten, solange das rung eines Verlassenschaftsverfah- wirklicht, nämlich die Umgestaltung Der Erbe darf sich allerdings nicht ein- Verlassenschaftsgericht nichts ande- rens gestellt wird, des Verlassenschaftsverfahrens zur fach der Verlassenschaft bemächtigen, res anordnet. Trifft dies auf mehrere –– wenn das Gericht die Aktiva einer Feststellung des Erbrechtes; musste sondern er muss seine Rechtsposition Personen zu, so üben sie dieses Recht überschuldeten Verlassenschaft auf nach dem alten Außerstreitgesetz das im Verlassenschaftsverfahren durch Ab- gemeinsam aus, soweit sie nichts Antrag den Gläubigern überlässt, Verlassenschaftsverfahren unterbro- gabe einer bedingten oder unbedingten anderes vereinbaren. Verwaltungs- und weil nicht schon eine unbedingte chen werden, bis über die Erbrechts- Erbantrittserklärung geltend machen. Vertretungshandlungen vor Abgabe von Erbantrittserklärung abgegeben klage im Zivilprozess entschieden Erbantrittserklärungen zur gesamten oder ein Antrag auf Überlassung als worden ist, wird nunmehr darüber Für Todesfälle nach dem 31.12.2004 Verlassenschaft sowie alle Veräuße- erblos gestellt und kein Verlassen- im Verlassenschaftsverfahren selbst gelten die Bestimmungen des neuen rungen von Gegenständen aus dem schaftsinsolvenzverfahren eröffnet entschieden.
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