STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN

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STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
STEUERLICHE
GRUNDREGELN FÜR
GRENZÜBERSCHREITENDE
IMMOBILIENINVESTITIONEN
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INHALT

Deutschland                                          1    4. Aspekte zur Vermeidung der Doppelbesteuerung        13
 1. Erwerb einer Immobilie in Deutschland            1        4 .1 Einkommensteuer                               13
    1 .1 Rechtliche Rahmenbedingungen                1        4.2 Erbschaft- und Schenkungsteuer                 13
    1.2 Grunderwerbsteuer / Sonstige Erwerbskosten   1    Italien                                                14
    1.3 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)                1
                                                           1. Erwerb einer Immobilie in Italien                  14
    1.4 Erwerb von Grundstücksgesellschaften         1
                                                              1 .1 Rechtliche Rahmenbedingungen                  14
2. Laufende Besteuerung                              1
                                                              1.2 Erwerbskosten                                  14
    2 .1 Einkommensteuer                             1        1.3 Umsatzsteuer                                   15
    2.2 Besitzsteuern                                3        1.4 Erwerb von Immobiliengesellschaften            15
    2.3 Umsatzsteuer                                 3
                                                          2. Laufende Besteuerung                                15
   2.4 Sonstige Steuern                              3
                                                              2 .1 Einkommensteuer                               15
3. Übertragung von Immobilien                        4
                                                              2.2 Besitzsteuern                                  16
    3 .1 Veräußerung von Immobilien                  4        2.3 Umsatzsteuer                                   16
    3.2 Veräußerung von Anteilen an                  4        2.4 Sonstige Steuern                               16
         Immobiliengesellschaften
                                                          3. Übertragung von Immobilien                          16
    3.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer               4
                                                              3 .1 Veräußerung von Immobilien                    16
4. Aspekte zur Vermeidung der Doppelbesteuerung      5
                                                              3.2 Veräußerung von Immobiliengesellschaften       17
   4 .1 Einkommensteuer                              5
                                                              3.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer                 17
   4.2 Erbschaft- und Schenkungsteuer                5
                                                          4. Aspekte zur Vermeidung der Doppelbesteuerung        18
Österreich                                           6        4 .1 Einkommensteuer                               18
 1. Erwerb einer Immobilie in Österreich             6        4.2 Erbschaft- und Schenkungsteuer .               18
    1 .1 Rechtliche Rahmenbedingungen                6    Frankreich                                             19
    1.2 Grunderwerbsteuer / Sonstige Erwerbskosten   6
                                                           1. Erwerb einer Immobilie in Frankreich               19
    1.3 Umsatzsteuer                                 7
                                                              1 .1 Einleitung                                    19
    1.4 Erwerb einer Immobiliengesellschaft          7
                                                              1.2 Grunderwerbsteuer / Sonstige Erwerbskosten     19
2. Laufende Besteuerung                              7
                                                              1.3 Umsatzsteuer                                   19
    2 .1 Abgrenzung der Besteuerungsrechte           7
                                                              1.4 Erwerb von Immobiliengesellschaften            19
    2.2 Einkommensteuer                              7
                                                          2. Laufende Besteuerung                                19
    2.3 Besitzsteuern                                8
                                                              2 .1 Einkommensteuer                               19
   2.4 Umsatzsteuer                                  8
                                                              2.2 Umsatzsteuer                                   20
3. Übertragung von Immobilien                        8
                                                              2.3 Immobilienvermögensteuer (Impôt de             20
    3 .1 Privates Veräußerungsgeschäft               8            Solidarité sur la Fortune Immobilière – IFI)
    3.2 Gewerblicher Grundstückshandel               9        2.4 Abgabe auf den Immobilienbesitz                21
    3.3 Gewerbliche Veräußerung                      9            juristischer Personen
   3.4 Im Ausland ansässige Immobilieneigentümer     9        2.5 Sonstige Steuern                               21

4. Aspekte zur Vermeidung der Doppelbesteuerung      9    3. Übertragung von Immobilien                          21
                                                              3 .1 Veräußerung von Immobilien                    21
Schweiz                                              10       3.2 Erbschaft- und Schenkungsteuer                 22
 1. Erwerb einer Immobilie in der Schweiz            10   4. Aspekte zur Vermeidung der Doppelbesteuerung        23
    1 .1 Rechtliche Rahmenbedingungen                10       4 .1 Einkommensteuer                               23
    1.2 Grunderwerbsteuer / Sonstige Erwerbskosten   10       4.2 Erbschaftsteuer                                23
    1.3 Umsatzsteuer                                 10
                                                          Kontaktdaten                                           24
    1.4 Erwerb einer Immobiliengesellschaft          10
2. Laufende Besteuerung                              11
    2 .1 Einkommensteuer / Gewinnsteuer              11
    2.2 Besitzsteuern                                12
    2.3 Umsatzsteuer                                 12
3. Übertragung von Immobilien                        12
    3 .1 Veräußerung von Immobilien                  12
    3.2 Veräußerung einer Immobiliengesellschaft     13
    3.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer               13
STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
DEUTSCHLAND

1. ERWERB EINER IMMOBILIE 		                             Sachsen-Anhalt 5 %, in Berlin und Hessen 6 % und in
IN DEUTSCHLAND                                           den übrigen Bundesländern 6,5 %.

                                                         Neben der Grunderwerbsteuer fallen in Deutschland
1.1. Rechtliche Rahmenbedingungen
                                                         noch Kosten für den Notar und Kosten für die Grund-
Der Erwerb einer in Deutschland belegenen Immo-          bucheintragung in Höhe von ca. 1,5 bis 2 % des Kauf-
bilie kann nur nach den Vorschriften des deutschen       preises an. Falls ein Makler beauftragt wurde, kommt
Rechts erfolgen. Die häufigste Form des Immobilien-      auch das Honorar für den Makler hinzu.
geschäfts ist der Grundstückskauf. Der Kaufvertrag
muss notariell beurkundet werden.                        1.3. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
                                                         Der Verkauf eines Grundstücks ist in Deutschland in
Für den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb
                                                         der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Der Verkäufer
ist zwingend die Eintragung des Erwerbers in das
                                                         hat jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die
Grundbuch erforderlich. Grundbuchfähig sind in
                                                         Möglichkeit, zur Umsatzsteuer zu optieren und auf die
Deutschland natürliche Personen sowie rechtsfähige
                                                         Steuerbefreiung zu verzichten. Dies kann etwa dann
und teilrechtsfähige Gesellschaften (GbR, OHG, KG,
                                                         sinnvoll sein, wenn der Käufer zum Vorsteuerabzug
GmbH, AG). Auch Kapitalgesellschaften, die nach
                                                         berechtigt ist. Der bei Grundstücksveräußerungen im
ausländischem Recht gegründet wurden, können in
                                                         Falle einer Option zur Umsatzsteuer anzuwendende
Deutschland Immobilien erwerben und im Grund-
                                                         Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 %.
buch als Eigentümer eingetragen werden.
                                                         1.4. Erwerb von Grundstücksgesellschaften
1.2. Grunderwerbsteuer / Sonstige
Erwerbskosten                                            Um sich im Veräußerungsfall die Wahl zwischen der
                                                         Veräußerung des Grundstücks und der Veräußerung
In Deutschland unterliegt der Erwerb eines bebauten
                                                         von Gesellschaftsanteilen offenzuhalten, erwerben
und unbebauten Grundstücks der Grunderwerb-
                                                         viele Investoren Grundstücke durch eine Kapital- oder
steuer. Die grunderwerbsteuerlichen Regeln für
                                                         Personengesellschaft (Grundstücksgesellschaft).
Grundstücke gelten im Wesentlichen auch für Eigen-
                                                         Kommt es später im Zuge der Anteilserwerbe zu einer
tumswohnungen (z.B. vermietete oder selbstgenutzte
                                                         Vereinigung von mindestens 95 % (künftig wohl
Ferienwohnungen). Diese Wohnungen werden im
                                                         90 %) der Anteile an der Gesellschaft in der Hand
Folgenden daher nicht einzeln erwähnt.
                                                         eines Erwerbers, unterliegt dies der Grunderwerb-
Soweit zum Vermögen einer Personen- oder Kapital-        steuer mit den oben genannten Steuersätzen. Die
gesellschaft inländische Immobilien gehören, unter-      Grunderwerbsteuer wird jedoch nur auf den Wert des
liegen auch unmittelbare und mittelbare Übertra-         Grundstücks erhoben.
gungen von mindestens 95 % (künftig wohl 90 %) der       Bemessungsgrundlage ist dabei nicht der Kaufpreis
Gesellschaftsanteile sowie – unter Erfüllung bestimm-    der Anteile, sondern ein nach dem Bewertungsgesetz
ter Voraussetzungen – die Vereinigung von mindes-        zu ermittelnder Wert, der dem Verkehrswert der Im-
tens 95 % (künftig wohl 90 %) der Gesellschaftsanteile   mobilie regelmäßig sehr nahe kommt.
in der Hand eines Erwerbers der Grunderwerbsteuer.
                                                         Vorsicht: Auch die Übertragung von Anteilen an
Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht be-           ausländischen Muttergesellschaften deutscher
stehen insbesondere bei einem Grundstückserwerb          Grundstücksgesellschaften ist unter Umständen
von Todes wegen oder einer Grundstücksschenkung          in Deutschland grunderwerbsteuerpflichtig, selbst
unter Lebenden, beim Erwerb vom Ehegatten und bei        wenn der Vorgang der Übertragung ertragsteuerlich
Umstrukturierungen im Konzern. In solchen Fällen         neutral ist.
kann allerdings Erbschaft- oder Schenkungsteuer an-
fallen.
                                                         2. LAUFENDE BESTEUERUNG
Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem
Wert der Gegenleistung, also grundsätzlich nach          2.1. Einkommensteuer
dem Kaufpreis für das Grundstück. Der Steuersatz         Natürliche Personen, die ihre Immobilie nur privat
beträgt in Bayern und Sachsen 3,5 %, in Hamburg          nutzen oder unentgeltlich Dritten überlassen, erzielen
4,5 %, in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-        in Deutschland keine Einkünfte aus Vermietung und
Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und

1    STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
Verpachtung und unterliegen insoweit auch nicht der      Zinsaufwendungen abzüglich der Zinserträge im
deutschen Einkommensteuer.                               Wirtschaftsjahr weniger als Euro 3 Mio. betragen.
                                                         Das nicht ausgeschöpfte Abzugsvolumen (30 % des
Bei einer Vermietung müssen die Einkünfte aus der        EBITDA) wird vorgetragen und kann in den nächsten
Vermietung und Verpachtung in Deutschland ver-           fünf Jahren verbraucht werden. Gerade Immobilien-
steuert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ver-    investitionen, die traditionell in hohem Maße fremd-
mietungstätigkeit nicht dazu geeignet ist, auf Dauer     finanziert werden, sind von der Regelung betroffen.
gesehen Überschüsse zu erzielen (z. B. bei Eigennut-     Ob die Zinsschranke allerdings verfassungsgemäß ist,
zung von Ferienwohnungen).                               prüft derzeit das Bundesverfassungsgericht auf Vor-
                                                         lage des Bundesfinanzhofs.
Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung erfolgt bei natürlichen Personen und         Auf natürliche Personen und vermögensverwaltende
vermögensverwaltenden Personengesellschaften             Personengesellschaften findet die Zinsschranke
durch Ermittlung des Überschusses der Einnahmen          jedenfalls keine Anwendung, weil diese keinen Be-
über die Werbungskosten, bei gewerblich geprägten        trieb im steuerlichen Sinne unterhalten.
Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
durch Betriebsvermögensvergleich (Gewinn).               Ausländische Investoren, die keine Kapitalgesellschaf-
                                                         ten sind, haben für die Immobilieneinkünfte des ab-
Als Werbungskosten / Betriebsausgaben werden alle        gelaufenen Kalenderjahres eine Einkommensteuerer-
Aufwendungen berücksichtigt, die im Zusammen-            klärung für beschränkt Steuerpflichtige einzureichen.
hang mit der Immobilie stehen. Hierzu gehören auch
die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immo-       In Deutschland gilt ein progressiver Steuersatz.
bilie sowie die Fremdkapitalzinsen für die Finanzie-     Der Höchstsatz der Einkommensteuer beträgt der-
rung des Erwerbs. Bei einer verbilligten Vermietung      zeit 42 % auf die Einkommensteuer. Darüber hinaus
unterhalb von 66 % der ortsüblichen Marktmiete sind      gibt es eine sog. “Reichensteuer“. Dies bedeutet, der
die Aufwendungen allerdings nur anteilig abzugs-         Teil des zu versteuernden Einkommens, der über
fähig.                                                   Euro 270.500 bei Ledigen, bzw. über Euro 541.000 bei
                                                         Zusammenveranlagten liegt, unterliegt dem sog. Rei-
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten können          chensteuersatz von 45 %. Darüber hinaus gibt einen
zudem nicht sofort in vollem Umfang, sondern nur         sog. Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer
anteilig durch Abschreibungen abgezogen werden.          in Höhe von bis zu maximal 5,5 %. Ob und in welcher
Grundlage für die Ermittlung der Absetzungen für         Höhe der Solidaritätszuschlag anfällt, hängt –
Abnutzungen (AfA) sind nur die Anschaffungs- oder        seit 2021 – von der Höhe des zu versteuernden Ein-
Herstellungskosten des Gebäudeanteils. Der Grund         kommens ab.
und Boden wird nicht (planmäßig) abgeschrieben.
                                                         Verluste aus Vermietung und Verpachtung können
Abhängig von der Fertigstellung des Gebäudes, der        unbeschränkt vorgetragen, aber nicht vererbt wer-
Zugehörigkeit zum Privat- oder Betriebesvermögen         den. Ein beschränkter Verlustrücktrag auf das voran-
und dem Vermietungszweck beträgt die jährliche AfA       gegangene Kalenderjahr ist möglich.
zwischen 2 und 3 % der Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten des Gebäudes.                                Die Einkünfte einer Kapitalgesellschaft aus der
                                                         Vermietung und Verpachtung von Immobilien
Gerade bei größeren fremdfinanzierten Investitionen      unterliegen nicht der Einkommen-, sondern der
ist zu beachten, dass mit der Unternehmenssteuer-        Körperschaftsteuer. Die Gewinnermittlung erfolgt bei
reform 2008 in Deutschland die sog. Zinsschranke         inländischen Kapitalgesellschaften durch Betriebs-
eingeführt wurde, nach der Zinsaufwendungen eines        vermögensvergleich. Auch bei der Körperschaftsteuer
Betriebes steuerlich nur bis zur Höhe des Zinsertrags,   gilt die sog. Zinsschrankenregelung.
darüber hinaus nur bis zur Höhe von 30 % des EBITDA
(Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)          Die Gewinne einer Kapitalgesellschaft aus der Ver-
abziehbar sind. Zinsaufwendungen, die im Veranla-        mietung und Verpachtung von Immobilien unterlie-
gungszeitraum nicht abgezogen werden dürfen, sind        gen derzeit in Deutschland einer Körperschaftsteuer
in die folgenden Veranlagungszeiträume vorzutragen       von 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die
und erhöhen die Zinsaufwendungen dieser Veranla-         Körperschaftsteuer, insgesamt 15,825 %.
gungszeiträume. Ausnahmen von der Anwendung
der Zinsschranke sieht das Gesetz u. a. vor, wenn die

                                 STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN        2
STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
2.2. Besitzsteuern                                        setzung ist eine entsprechende Regelung im Mietver-
                                                          trag.
Der Grundbesitz, d. h. das Grundstück und dessen Be-
bauung, unterliegt in Deutschland der Grundsteuer.        2.3. Umsatzsteuer
Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt durch die Ge-
                                                          Die Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist
meinden und Städte.
                                                          umsatzsteuerfrei. Eine Option zur Umsatzsteuer ist
Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich aktuell nach        zulässig, wenn der Mieter Unternehmer ist und das
dem Einheitswert des Grundstücks, der regelmäßig          Grundstück fast ausschließlich zur Erbringung zum
unter dem Verkehrswert liegt. Der zur Anwendung           Vorsteuerabzug berechtigender Leistungen nutzt.
kommende Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde
                                                          2.4. Sonstige Steuern
unterschiedlich.
                                                          Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen unter-
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die aktuelle         liegen ferner der Gewerbesteuer. Privatpersonen und
Berechnungsmethode als unvereinbar mit dem                (vermögensverwaltende) Personengesellschaften,
Grundgesetz erklärt hatte, wird die Grundsteuer ab        bei denen die Grundstücke nicht im Betriebsvermö-
01.01.2025 neu berechnet. In die Bemessungsgrund-         gen gehalten werden und deren Tätigkeit nicht als
lagen sollen dann insbesondere der tatsächliche           gewerblicher Grundstückshandel zu qualifizieren ist,
Wert des Bodens, die Höhe der statistischen Netto-        unterhalten keinen Gewerbebetrieb und unterliegen
kaltmiete, die Grundstücksfläche, die Immobilienart       somit mit ihren Einkünften nicht der Gewerbesteuer.
sowie das Gebäudealter einfließen. Allerdings werden
die einzelnen Bundesländer in Zukunft auch abwei-         Bei ausländischen Gesellschaften besteht die Beson-
chende Regelungen treffen können, sodass sich eine        derheit, dass sie so lange keine Gewerbesteuer zahlen
zutreffende Belastungsprognose zum jetzigen Zeit-         müssen, wie sie in Deutschland keine Betriebsstätte
punkt als schwierig erweist.                              unterhalten. Eine Betriebsstätte kann etwa durch
                                                          eine Photovoltaikanlage begründet werden.
Sollte der Eigentümer die Immobilie jedoch vermie-
ten, ist er berechtigt, die Grundsteuer vollständig als   Gesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbe-
Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Voraus-          sitz oder neben dem Grundbesitz eigenes Kapitalver-

3    STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
mögen verwalten und nutzen, können auf Antrag die       Grundstückshandel ist aber sehr differenziert, sodass
gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage um den           jeder Einzelfall geprüft werden muss.
auf die Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes
entfallenden Gewerbeertrag kürzen (sog. erweiterte      Im Falle eines gewerblichen Grundstückshandels ge-
Kürzung). Grundstücksgesellschaften, die ihren Im-      hören alle zur Veräußerung bestimmten Objekte zum
mobilienbestand langfristig halten, werden hierdurch    Umlaufvermögen, unabhängig von der Vermietung.
vollständig von der Gewerbesteuer befreit, auch wenn    Infolge der Qualifizierung als Umlaufvermögen kann
sie aufgrund ihrer Rechtsform (z. B. GmbH) eigentlich   keine Abschreibung geltend gemacht werden. Der
gewerbesteuerpflichtig wären.                           Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommen- und
                                                        möglicherweise auch der Gewerbesteuer. Gewerbe-
Vorsicht: Beinhaltet die Vermietung auch eine Ver-      steuer entsteht nur, soweit auch eine Betriebsstätte in
mietung von Betriebsvorrichtungen (z. B. Lagerein-      Deutschland unterhalten wird. Hierbei ist zu beachten,
richtung, Hotelausstattung, Photovoltaikanlage,         dass die Immobilie als solche in der Regel keine Be-
deren Strom in das allgemeine Stromnetz gespeist        triebsstätte darstellt.
wird), ist die Steuerfreiheit verloren.
                                                        3.2. Veräußerung von Anteilen an
Der maßgebende Gewerbeertrag ermittelt sich an-         Immobiliengesellschaften
hand des nach dem Einkommensteuergesetz oder
                                                        Ein Veräußerungsgewinn eines beschränkt steuer-
Körperschaftsteuergesetz ermittelten Gewinns mit
                                                        pflichtigen Verkäufers aus dem Verkauf von Anteilen
einigen gewerbesteuerlichen Abweichungen. Ausge-
                                                        an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäfts-
hend von einem durchschnittlichen Hebesatz von
                                                        leitung in Deutschland ist nach dem sog. Teileinkünf-
400 %, der aber von Gemeinde zu Gemeinde unter-
                                                        teverfahren nur zu 60 % mit dem persönlichen Ein-
schiedlich ist, ergibt sich eine Gewerbesteuerbe-
                                                        kommensteuersatz zu versteuern. Die Veräußerung
lastung von ca. 14 % des Unternehmensgewinns. Die
                                                        ausländischer Kapitalgesellschaften ist gleichermaßen
Gewerbesteuer kann nicht mehr von der Bemes-
                                                        zu 60 % zu versteuern, wenn deren Anteilswert zu
sungsgrundlage der Körperschaftsteuer abgezogen
                                                        irgendeinem Zeitpunkt während der 365 Tage vor Ver-
werden
                                                        äußerung unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 %
                                                        auf inländischem unbeweglichem Vermögen beruhte.
3. ÜBERTRAGUNG VON IMMOBILIEN                           Die verbleibenden 40 % sind steuerfrei. Dies gilt in den
                                                        Fällen, in denen die Anteile im Privatvermögen ge-
3.1. Veräußerung von Immobilien                         halten werden und der Steuerpflichtige in den letzten
Zu versteuern sind auch Gewinne aus der Veräuße-        fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar zu mindestens
rung von inländischen Immobilien, die zum Privatver-    1 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt war.
mögen des beschränkt steuerpflichtigen Verkäufers
                                                        Bei einer Beteiligung von weniger als 1 % gilt die sog.
zählen und innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach
                                                        Abgeltungsteuer, d. h., der Veräußerungsgewinn ist
Abschluss des notariellen Kaufvertrags verkauft wer-
                                                        pauschal mit 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidari-
den. Entsprechendes gilt auch für die Veräußerung
                                                        tätszuschlag (insgesamt 26,375 %) zu versteuern.
von Anteilen einer grundstücksverwaltenden Perso-
nengesellschaft.                                        Werden Anteile an einer vermögensverwaltenden Per-
                                                        sonengesellschaft mit Grundbesitz veräußert, gilt dies
Wird die Immobilie oder der Anteil an einer grund-
                                                        als anteilige Veräußerung der Immobilien. Bei einem
stücksverwaltenden Personengesellschaft nach Ablauf
                                                        Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist
der zehn Jahre verkauft, so bleibt der Veräußerungs-
                                                        muss der Veräußerungsgewinn versteuert werden
gewinn in Deutschland steuerfrei.
                                                        (siehe oben 3.1.).
Soweit die Veräußerung von Grundstücken über die
                                                        3.3. Erbschaft- und Schenkungsteuer
private Vermögensverwaltung hinausgeht, also ein
sog. gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, sind      Gegenstand der Erbschaft- und Schenkungsteuer
die daraus erzielten Gewinne als beschränkt steuer-     ist der Erwerb von Todes wegen (in der Regel
pflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteu-     durch Erbfall) sowie die Schenkung unter Lebenden,
ern.                                                    also u. a. auch die Vermögensübergabe ohne Gegen-
                                                        leistung bei der vorweggenommenen Erbfolge.
Ein gewerblicher Grundstückshandel wird von der
Rechtsprechung im Allgemeinen dann angenommen,          Auch bei Ansässigkeit aller Beteiligten im Ausland
wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr     unterliegt die Übertragung von Inlandsvermögen
als drei Objekte verkauft werden, wobei zwischen An-    durch Schenkung oder Erbfall der beschränkten
schaffung und Veräußerung nicht mehr als fünf Jahre     Erbschaft- / Schenkungsteuerpflicht in Deutschland.
liegen dürfen. Die Rechtsprechung zum gewerblichen      Zum Inlandsvermögen gehören neben den Immobi-

                                STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN          4
STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
lien selbst auch Anteile an vermögensverwaltenden           kommen kann. Die Doppelbesteuerung wird zum Teil
Personengesellschaften, die inländische Immobilien          durch bilaterale Abkommen zwischen zwei Staaten
halten. Mit Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform         vermieden, zum Teil auch durch einseitige Regelun-
zum 01.01.2009 wurde die erbschaft- / schenkung-            gen im nationalen Recht der beteiligten Staaten. Eine
steuerliche Wertermittlung des Grundvermögens               Doppelbesteuerung lässt sich dennoch nicht in allen
geändert. Der für die Besteuerung maßgebliche Wert          Fällen vermeiden.
wurde nunmehr an den Verkehrswert der Immobilien
angenähert.                                                 4.1. Einkommensteuer
                                                            Für Einkünfte aus der laufenden Bewirtschaftung von
Es gilt ein progressiver Steuersatz. Abhängig von den
                                                            Immobilien gilt nach den deutschen Doppelbesteue-
persönlichen Verhältnissen des Erwerbers zum Erb-
                                                            rungsabkommen (DBA) das Belegenheitsprinzip,
lasser oder Schenker und der Höhe der steuerlichen
                                                            d. h., die Einkünfte sind in dem Land zu versteuern, in
Bemessungsgrundlage kann der Steuersatz bis zu
                                                            dem die Immobilie liegt. Für eine deutsche Immobilie
50 % betragen. Beim Erwerb durch Personen in der
                                                            hat somit Deutschland als Quellenstaat das Besteue-
Steuerklasse I (insbesondere Kinder, Ehegatten) ist
                                                            rungsrecht. Gleiches gilt für Einkünfte aus der Veräu-
der Steuersatz auf 30 % begrenzt. Dieser Höchst-
                                                            ßerung von deutschen Immobilien und Beteiligungen
steuersatz wird jedoch erst ab einem Vermögens-
                                                            an Gesellschaften, deren Vermögen hauptsächlich aus
übergang von Euro 26 Mio. erhoben. Für wertmäßig
                                                            deutschen Immobilien besteht.
geringere Vermögensübergänge finden niedrigere
Steuersätze Anwendung. Eigengenutzte Immobilien             Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen
(„Familienheime“) können unter bestimmten Voraus-           an Kapitalgesellschaften mit deutschem Immobilien-
setzungen steuerfrei übertragen werden. Auch für            vermögen dürfen aufgrund der deutschen DBA mit
fremdvermietete Wohnimmobilien können unter                 Italien und der Schweiz hingegen nur im Wohnsitz-
Umständen Steuervergünstigungen in Anspruch ge-             staat des Verkäufers besteuert werden.
nommen werden. Für Gewerbeimmobilien ist grund-
sätzlich keine Begünstigung vorgesehen. Allerdings          Soweit Deutschland als Quellenstaat das Besteue-
können Immobilien auch zum begünstigten Betriebs-           rungsrecht für die oben genannten Einkünfte hat,
vermögen gehören, wenn es sich um ein Wohnungs-             muss der Wohnsitzstaat die Doppelbesteuerung
unternehmen oder eine Betriebsimmobilie handelt.            vermeiden. Dies geschieht je nach der individuellen
                                                            Regelung im DBA durch Freistellung (Steuerfreiheit
Im Falle der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht          im Wohnsitzstaat) oder durch Anrechnung der in
unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deut-            Deutschland gezahlten Steuer auf die im Wohnsitz-
schen Erbschaftsteuer. Dies gilt unabhängig davon,          staat geschuldete Steuer.
in welchen Ländern sich die einzelnen Vermögens-
gegenstände befinden. Die unbeschränkte Erbschaft-          4.2. Erbschaft- und Schenkungsteuer
steuerpflicht tritt ein, wenn einer der Beteiligten zur
                                                            Deutschland hat bislang nur wenige DBA für die Erb-
Zeit der Entstehung der Steuer Inländer ist, d. h. im In-
                                                            schaft- und Schenkungsteuer abgeschlossen. DBA
land seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
                                                            existieren mit Frankreich, Dänemark, Griechenland,
hat. Schon die regelmäßige Nutzung von Ferienwoh-
                                                            Schweden, den USA und der Schweiz. Nach diesen
nungen über einen Zeitraum, der über einen üblichen
                                                            DBA gilt für Immobilienvermögen ebenfalls das Bele-
längeren Urlaub hinausgeht, kann zur Begründung
                                                            genheitsprinzip, d. h., für eine in Deutschland belege-
eines Wohnsitzes in Deutschland und damit zur un-
                                                            ne Immobilie eines Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im
beschränkten Steuerpflicht führen.
                                                            Ausland hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Der
Dies ist jedoch nicht in jedem Fall nachteilig, da bei      jeweilige Wohnsitzstaat des Erblassers / Schenkers
der unbeschränkten Erbschaft- / Schenkungsteuer-            muss hingegen die in Deutschland gezahlte Steuer
pflicht wesentlich höhere Freibeträge in Anspruch ge-       auf die Erbschaft- oder Schenkungsteuer dieses Staa-
nommen werden können. Gerade in Fällen, bei denen           tes anrechnen.
die Immobilie in Deutschland einen wesentlichen Teil
                                                            Falls für den konkreten Fall kein DBA besteht, muss
der Vermögenswerte ausmacht, kann es vorteilhaft
                                                            untersucht werden, ob das nationale Recht des
sein, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
                                                            Wohnsitzstaats möglicherweise eine Anrechnung der
Deutschland zu begründen.
                                                            deutschen Erbschaft- / Schenkungsteuer auf die im
                                                            Wohnsitzstaat zu zahlende Steuer vorsieht.
4. ASPEKTE ZUR VERMEIDUNG DER
DOPPELBESTEUERUNG
Bei der Besteuerung von grenzüberschreitenden In-
vestitionen knüpfen die steuerlichen Regelungen der
beteiligten Staaten oft an dieselben Punkte an, sodass
es zu Überschneidungen und Doppelbesteuerungen

5    STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
ÖSTERREICH

1. ERWERB EINER IMMOBILIE IN 		                          1.2. Grunderwerbsteuer / Sonstige
ÖSTERREICH                                               Erwerbskosten
                                                         In Österreich unterliegt der Erwerb einer Immobilie
1.1. Rechtliche Rahmenbedingungen                        der Grunderwerbsteuer. Soweit zum Vermögen einer
Der Erwerb einer österreichischen Immobilie kann nur     Personen- oder Kapitalgesellschaft inländische Immo-
nach den Vorschriften des österreichischen Rechts        bilien gehören, unterliegen qualifizierte Übertragun-
erfolgen. Es besteht keine Möglichkeit, den Erwerb       gen von Anteilen an den Gesellschaften, wie etwa die
nach den Vorschriften einer anderen Rechtsordnung        Vereinigung von 95 % aller Anteile am Gesellschafts-
durchzuführen. Die häufigste Form des Immobilien-        vermögen in einer Hand, der Grunderwerbsteuer.
geschäfts ist der Grundstückskauf. Der Erwerb einer
österreichischen Immobilie erfolgt quasi zweistufig.     Bei einer Personengesellschaft und bei einer Kapital-
Titel und Modus sind erforderlich:                       gesellschaft unterliegt beispielsweise ebenfalls die
                                                         unmittelbare Anteilsvereinigung von 95 % der Gesell-
1). Titel ist das Verpflichtungsgeschäft (z. B. 		       schaftsanteile in einer Hand der Grunderwerbsteuer.
    Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag)                  Auch die Übertragung von 100 % der Anteile auf einen
                                                         neuen Gesellschafter unterliegt der Grunderwerb-
2). Der Eigentumserwerb erfolgt erst mit dem Modus.      steuer.
    Dieser ist bei Immobilien die Eintragung im
    Grundbuch.                                           Neben Kaufverträgen über Grundstücke und Anteils-
                                                         übertragungen an Gesellschaften unterliegt auch die
Um als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu           Einbringung einer Immobilie in eine Kapitalgesell-
werden, benötigt man eine grundbuchfähige Urkun-         schaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten
de. Das ist eine Urkunde, auf der die Unterschriften     der Grunderwerbsteuer.
der Vertragsparteien von einem Gericht oder Notar
beglaubigt sind. Ein Kaufvertrag muss nicht immer        Sonderregelungen bestehen insbesondere bei Er-
von einem Notar errichtet werden, jedoch ist die         werben von land- und forstwirtschaftlichen Grund-
gerichtliche oder notariell beglaubigte Unterschrift     stücken. Bei einem Immobilienerwerb von Todes
sämtlicher Vertragsparteien erforderlich.                wegen oder bei einer Immobilienschenkung unter
                                                         Lebenden gibt es ebenfalls keine Befreiung von der
Notariatspflicht besteht bei Schenkung auf den To-       Grunderwerbsteuer.
desfall, Schenkung ohne Übergabe und Kaufvertrag
zwischen Ehegatten.                                      Der grunderwerbsteuerliche Grundstücksbegriff
                                                         weicht erheblich von der Definition im zivilrechtlichen
Grundbuchfähig sind in Österreich grundsätzlich          Sinne ab. Zu den Grundstücken im Sinne des Grund-
natürliche Personen sowie juristische Personen. Eine     erwerbsteuergesetzes gehören auch Erbbaurechte,
Sonderbehandlung erfährt die Gesellschaft bürger-        Wohnungs- und Miteigentum, Gebäude auf fremden
lichen Rechts. Sie kann nicht unter ihrem Namen ein-     Grund und Boden sowie Nutzungsrechte, sofern es
getragen werden. Nur die Namen der Gesellschafter        sich um Zugehör zum Grundstück handelt.
können im Grundbuch eingetragen werden. Auch
eine Kapitalgesellschaft, die nach ausländischem         Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist
Recht gegründet wurde, kann in Österreich Im-            grundsätzlich der Wert der Gegenleistung, mindes-
mobilien erwerben und im Grundbuch eingetragen           tens jedoch der Grundstückswert. Der Grundstücks-
werden.                                                  wert kommt etwa auch bei unentgeltlichen Grund-
                                                         stücksübertragungen zur Anwendung. Dieser kann
Bei ausländischen Staatsangehörigen und Gesell-          auf drei verschiedene Arten berechnet werden, wobei
schaften, an denen überwiegend Ausländer beteiligt       es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich freisteht auf
sind, benötigt man für eine Eintragung ins Grund-        welche Form der Berechnung er zurückgreifen möch-
buch eine Genehmigung nach dem Ausländergrund-           te.
erwerbsgesetz.
                                                         Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 3,5 % der Be-

                                 STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN      6
messungsgrundlage. Jedoch bestehen diverse Aus-           ben (Bemessungsgrundlage: Grundstückswert) und
nahmen von diesem festen Steuersatz: Kommt es             nicht auf den Wert des gesamten Kaufpreises der
etwa zu einem unentgeltlichen Grundstückserwerb,          Gesellschaftsanteile.
wie es etwa das österreichische Grunderwerbsteuer-
gesetz stets im Familienband unterstellt, ist auf einen
                                                          2. LAUFENDE BESTEUERUNG
Stufentarif zurückzugreifen: Die ersten Euro 250.000
der Bemessungsgrundlage (dem Grundstückswert)             2.1. Abgrenzung der Besteuerungsrechte
unterliegen dann einer Steuer in Höhe von 0,5 %.
Die nächsten Euro 150.000 der Bemessungsgrund-            Einkünfte, die aus einer in Österreich befindlichen
lage unterliegen einem Steuersatz in Höhe von 2 %.        Immobilie erzielt werden, sind in Österreich steuer-
Geht die Bemessungsgrundlage über Euro 400.000            pflichtig.
hinaus, ist der darüberhinausgehende Anteil der
Bemessungsgrundlage dem Steuersatz von 3,5 % zu           Diesbezüglich macht es auch keinen Unterschied,
unterwerfen.                                              ob ein Investor die Immobilie in eigener Person oder
                                                          über eine Immobiliengesellschaft hält. Ungeachtet
Weitere geringere Steuersätze sind etwa auch im           dessen gilt für den Investor in den meisten Ländern
land- und forstwirtschaftlichen Bereich, oder bei Vor-    das sog. „Welteinkommensprinzip“, wonach auch im
gängen nach dem Umgründungssteuergesetz im                Ausland erzielte Einkünfte im jeweiligen Ansässig-
Grunderwerbsteuergesetz vorgesehen.                       keitsstaat steuerpflichtig sind.

Steuerschuldner sind regelmäßig die am Erwerbs-           2.2. Einkommensteuer
vorgang beteiligten Personen, wobei die Wirksamkeit
der Steuerschuld erst entsteht, wenn die Übertragung      Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von
verwirklicht ist und die Eintragung ins Grundbuch         Immobilien, die eine natürliche Person selbst oder
vorgenommen wurde.                                        als Gesellschafter einer Personengesellschaft erzielt,
                                                          unterliegen in Österreich der Einkommensteuer. Die
Bei den grunderwerbsteuerbaren Vorgängen im               Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Ver-
Wege der Anteilsübertragung von Gesellschafts- und        pachtung erfolgt bei natürlichen Personen und ver-
Geschäftsteilen ist die Gesellschaft Steuerschuldner.     mögensverwaltenden Personengesellschaften durch
                                                          Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über
1.3. Umsatzsteuer                                         die Werbungskosten.
Der Verkauf einer Immobilie, auch bei einem Verkauf
durch einen Unternehmer, ist in Österreich in der         Ist die Personengesellschaft gewerblich, gehören die
Regel von der Umsatzsteuer befreit.                       Einkünfte zu den gewerblichen Einkünften; die Form
                                                          der Gewinnermittlung ist abhängig von der konkreten
Der Verkäufer hat jedoch unter bestimmten Voraus-         Rechtsform und der Höhe der Umsatzerlöse. Unab-
setzungen die Möglichkeit, zur Umsatzsteuer zu op-        hängig von der Gewinnermittlungsmethode sind von
tieren und auf die Steuerbefreiung zu verzichten. Dies    den Brutto-Mieteinnahmen (Miete zuzüglich Betriebs-
wird der Verkäufer regelmäßig dann in Erwägung zie-       kosten) alle laufenden Ausgaben, wie Fremdkapital-
hen, wenn er innerhalb der letzten zwanzig Jahre vor      zinsen, abzuziehen.
dem Verkauf Anschaffungs- und Herstellungskosten,
die mit Umsatzsteuer belastet waren, getragen und         Auch die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) min-
hieraus den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, da        dern die laufenden Einkünfte. Da nur der Gebäude-
er anderenfalls zur teilweisen Rückerstattung der er-     anteil Grundlage für die Ermittlung der AfA ist, sind
haltenen Vorsteuer verpflichtet wäre.                     die Anschaffungs- und Herstellungskosten in einen
Der bei Immobilienveräußerungen anzuwendende              Gebäudeanteil und einen Grundstücksanteil auf-
Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 20 %.                    zuteilen. Für die Aufteilung zwischen Gebäude und
                                                          Grund und Boden sieht das Einkommensteuergesetz
1.4. Erwerb einer Immobiliengesellschaft                  grundsätzlich ein Aufteilungsverhältnis von 60 %
                                                          (Gebäudeanteil) zu 40 % (Anteil des Grund und Bo-
Um im Veräußerungsfall die Wahl zwischen der Ver-
                                                          dens) vor, sofern die tatsächlichen Verhältnisse nicht
äußerung der Immobilien oder der Veräußerung der
                                                          offenkundig erheblich hiervon abweichen. Davon
Anteile der Gesellschaft, die die Immobilien hält, zu
                                                          abweichend kann auch ein Verhältnis von 70:30 oder
haben, schalten viele Investoren eine Kapitalgesell-
                                                          von 80:20 zur Anwendung kommen, wobei dieser Auf-
schaft (Immobiliengesellschaft) oder Personengesell-
                                                          teilungsschlüssel vom Ort der Liegenschaft und von
schaft zwischen sich und den Grundbesitz. Kommt es
                                                          der Anzahl der Wohneinheiten abhängt.
im Zuge der Anteilserwerbe zu einer Vereinigung von
mindestens 95 % der Anteile in einer Hand, unterliegt
                                                          Für Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen ge-
dies der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer
                                                          hören und unmittelbar der Betriebsausübung dienen,
wird jedoch nur auf den Wert der Immobilien erho-
                                                          beträgt die jährliche AfA grundsätzlich 2,5 %, wobei

7    STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
bei Gebäuden die im betrieblichen Bereich zu Wohn-         2.3. Besitzsteuern
zwecken vermietet werden eine jährliche AfA in Höhe
                                                           Der Grundbesitz, d. h. das Grundstück und Gebäude,
von 1,5 % zur Anwendung kommt.
                                                           unterliegt in Österreich der Grundsteuer. Die Erhe-
                                                           bung der Grundsteuer erfolgt durch die Gemeinden
Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus
                                                           und Städte.
Vermietung und Verpachtung dienen, können ohne
Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer jährlich          Die Höhe der Grundsteuer wird auf Grundlage des
1,5 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend ge-          Einheitswertes des Grundstücks, der regelmäßig
macht werden. Für vor 1915 errichtete Gebäude ist          unter dem Verkehrswert liegt, festgestellt. Der zur An-
auch ohne Gutachten ein AfA-Satz von 2 % zulässig.         wendung kommende Hebesatz ist von Gemeinde zu
                                                           Gemeinde unterschiedlich.
Bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, muss beim
Erhaltungsaufwand zwischen Instandhaltung und              Der Eigentümer einer Immobilie ist jedoch berech-
Instandsetzung unterschieden werden. Jährlich regel-       tigt, die Grundsteuer vollständig als Betriebskosten
mäßig anfallende Instandhaltungsaufwendungen               im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die
sind sofort abzusetzen. Nicht regelmäßig jährlich          Mieter umzulegen, wenn im Mietvertrag eine entspre-
anfallender Instandhaltungsaufwand kann auf Antrag         chende Regelung getroffen wurde.
auf fünfzehn Jahre verteilt werden. Instandsetzungs-
                                                           2.4. Umsatzsteuer
aufwendungen sind zwingend auf fünfzehn Jahre zu
verteilen.                                                 Die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke
                                                           unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Die
Ausländische Investoren haben für die Immobilien-          Vermietung für andere Zwecke ist grundsätzlich
einkünfte für das abgelaufene Kalenderjahr eine Ein-       steuerbefreit, es kann aber auf die Steuerpflicht mit
kommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflich-         einem Satz von 20 % optiert werden, um den Vor-
tige einzureichen, wenn die inländischen Einkünfte         steuerabzug in Anspruch nehmen zu können.
mehr als Euro 2.000 betragen haben.
                                                           Umsätze aus der Veräußerung von Grundstücken
                                                           sind steuerfrei. Eine Option zur Steuerpflicht ist mög-
Die Steuersätze sind für unbeschränkt und be-
                                                           lich.
schränkt Steuerpflichtige grundsätzlich gleich, wobei
bei beschränkt Steuerpflichtigen das steuerpflichtige      Die Option zur Umsatzsteuer ist dann von Interesse,
Einkommen um Euro 9.000 erhöht wird. Das öster-            wenn bei Neubauten oder umfangreichen Moderni-
reichische Einkommensteuergesetz sieht einen pro-          sierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Vor-
gressiven Einkommensteuertarif mit derzeit sieben          steuerabzug in Anspruch genommen wurde. Ohne
Stufen vor:                                                Option käme es zu einer anteiligen Berichtigung der
                                                           abgezogenen Vorsteuer aus einem zwanzigjährigen
Die Grenzsteuersätze lauten wie folgt:                     Beobachtungszeitraum.

 Einkommen von      Einkommen bis        Grenzsteuersatz   3. ÜBERTRAGUNG VON IMMOBILIEN
 0                      11.000                0%
                                                           3.1. Privates Veräußerungsgeschäft
 >11.000                18.000                25%
                                                           Gewinne aus der Veräußerung von inländischen
 >18.000                31.000                35%          Grundstücken, die dem Privatvermögen des Verkäu-
 >31.000                60.000                42%          fers zuzurechnen sind, sind als Einkünfte aus privater
                                                           Grundstücksveräußerung zu klassifizieren und seit
 >60.000                90.000                48%
                                                           01.04.2012 unabhängig vom Zeitpunkt ihres Erwerbs
 >90.000               1.000.000              50%          steuerpflichtig.
 >1.000.000                                   55%
                                                           Der Steuersatz für die Einkünfte aus privaten Grund-
                                                           stücksveräußerungen beträgt 30 % („Immobiliener-
Verluste aus Vermietung und Verpachtung können
                                                           tragsteuer”).
nicht vorgetragen werden. Einen Verlustrücktrag ist
in Österreich derzeit nicht möglich.                       Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der
                                                           Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös
Die Einkünfte einer Kapitalgesellschaft aus Vermie-
                                                           und den Anschaffungskosten, wobei Investitionen die
tung von Immobilien unterliegen in Österreich der
                                                           Anschaffungskosten erhöhen und die bereits geltend
Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz liegt
                                                           gemachte Absetzungen für Abnutzung die Anschaf-
derzeit in Österreich bei 25 %. Die Gewinnermittlung
                                                           fungskosten vermindern. Wurde das Grundstück vor
erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich. Eine Ge-
                                                           dem 31.03.2002 angeschafft, können die Anschaf-
werbesteuer existiert in Österreich nicht.
                                                           fungskosten grundsätzlich pauschal in Höhe von 86 %

                                   STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN          8
des Veräußerungserlöses angesetzt werden, wobei in          30 %, sofern kein gewerblicher Grundstückshandel
diesem Fall einige Besonderheiten zu beachten sind.         betrieben wird.

Von der Besteuerung ausgenommen sind – unter                Österreich kennt bei der Ermittlung des Einkommens
gewissen Voraussetzungen – die Veräußerung von              von natürlichen Personen eine Übertragung stiller Re-
Eigenheimen, die als Hauptwohnsitz gedient haben,           serven auf eine Übertragungsrücklage. Das veräußer-
der Gebäudeanteil von selbst hergestellten Gebäuden         te Grundstück oder Gebäude muss aber sieben Jahre
und Übertragungen infolge behördlichen Eingriffs            zum Anlagevermögen des Betriebs gehört haben. In
oder infolge von Flurbereinigungsverfahren.                 Sonderfällen gibt es eine Frist von 15 Jahren.

Die Berechnung und Einhebung der Steuer erfolgt             3.4. Im Ausland ansässige
in aller Regel durch einen Parteienvertreter (Notar,        Immobilieneigentümer
Rechtsanwalt), wobei die Steuer auf die Einkünfte
aus der privaten Grundstücksveräußerung als ab-             Sofern eine im Ausland ansässige Person über Grund-
gegolten gelten und nicht bei der Berechnung der            besitz in Österreich verfügt, ist diese Person mit
Einkommensteuer nach dem Einkommensteuertarif               ihren Einkünften aus der laufenden Vermietung und
berücksichtigt werden müssen. Eine Möglichkeit von          Verpachtung des Grundstücks, aber auch mit einem
der 30 %-Immobilienertragsteuer in die progressive          entstehenden Veräußerungsgewinn in Österreich ein-
Einkommensteuer zu optieren besteht im Wege der             kommensteuerpflichtig.
Veranlagung, wobei die Vorteilhaftigkeit im Einzelfall
                                                            Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen,
zu untersuchen ist.
                                                            die Österreich geschlossen hat, können die Veräuße-
3.2. Gewerblicher Grundstückshandel                         rungsgewinne aus der Veräußerung der Anteile von
                                                            immobilienhaltenden Gesellschaften in Österreich
Soweit die Veräußerung von Grundstücken über die            besteuert werden.
private Vermögensverwaltung hinausgeht, sind die
daraus erzielten Gewinne als steuerpflichtige Einkünf-
te aus Gewerbebetrieb zu versteuern.
                                                            4. ASPEKTE ZUR VERMEIDUNG DER
                                                            DOPPELBESTEUERUNG
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt dann vor,
wenn die Kriterien des § 23 EStG erfüllt sind. Die öster-   Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat
reichische Rechtslage hat sich nicht der deutschen          Österreich mit zahlreichen Ländern bilaterale Dop-
„3-Objekt-Grenze“ des BFH hinsichtlich des Umfangs          pelbesteuerungsabkommen geschlossen, wonach
angeschlossen. Vielmehr kommt es in Österreich              das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweg-
auf das Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalles        lichem Vermögen, einschließlich der Einkünfte aus
an. Generelle Aussagen bezüglich des notwendigen            Vermietung und Verpachtung, dem Staat zusteht, in
Umfangs für das Vorliegen eines gewerblichen                dem sich die Immobilie befindet (Belegenheitsstaat).
Grundstückshandels sind schwer zu treffen. Sogar der        Der Wohnsitzstaat behält sich in der Regel vor, diese
Verkauf von nur zwei Grundstücken kann unter Um-            ausländischen Einkünfte bei der Einkommensteuer-
ständen zur Gewerblichkeit führen.                          berechnung zu berücksichtigen. Diese Regelung ent-
                                                            spricht dem OECD-Musterabkommen und wird von
Ist ein gewerblicher Grundstückshandel begründet,           den meisten Staaten angewendet.
sind alle zur Veräußerung bestimmten Objekte, un-
abhängig davon ob die Objekte vermietet sind oder
nicht, dem Umlaufvermögen zuzurechnen. Infolge
der Qualifizierung als Umlaufvermögen kann keine
AfA geltend gemacht werden.

Bei Vorliegen eines gewerblichen Grundstücks-
handels sind die Gewinne aus der Veräußerung der
Grundstücke nicht der Immobilienertragsteuer, son-
dern der progressiven Einkommensteuer zu unter-
werfen.

3.3. Gewerbliche Veräußerung
Ein durch die Veräußerung einer zum Betriebsver-
mögen gehörenden Immobilie erzielter Gewinn ist
der zugrundeliegenden (betrieblichen) Einkunftsart
zuzuordnen. Es kommt bei natürlichen Personen
auch in diesem Fall zur Besteuerung des Veräuße-
rungsgewinns mit dem besonderen Steuersatz von

9    STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
SCHWEIZ

1. ERWERB EINER IMMOBILIE IN DER                          stätte), gleichgestellt. Der Erwerb von Zweit- und
SCHWEIZ                                                   Ferienwohnungen ist bewilligungspflichtig. Solche
                                                          Bewilligungen werden in der Regel nur äußerst re-
1.1. Rechtliche Rahmenbedingungen                         striktiv erteilt.

1.1.1. Allgemein                                          Für Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit
                                                          eines EU-Mitgliedstaats besitzen, bestehen weitere
Der direkte Erwerb einer in der Schweiz belegenen         Restriktionen – teilweise auch für den Erwerb von
Immobilie kann nur nach den Vorschriften des              Anteilen an Immobiliengesellschaften –, die vom Auf-
Schweizer Rechts erfolgen. Die häufigste Form des         enthaltsstatus der Person, Zweck der Immobilie und
Immobiliengeschäfts ist der Grundstückskauf. Der          Motivation des Erwerbs abhängig sind. In allen Fällen
Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden.             ist die Rechtslage vor dem Erwerb einer Immobilie in
Für den Eigentumserwerb ist zwingend die Eintra-          der Schweiz genau zu prüfen
gung des Erwerbers in das Grundbuch erforderlich.
                                                          1.2. Grunderwerbsteuer / Sonstige
Grundbuchfähig sind in der Schweiz grundsätzlich
                                                          Erwerbskosten
natürliche Personen, Personengesellschaften (Kol-
lektiv-, Kommanditgesellschaft) sowie juristische         In der Schweiz unterliegt der Erwerb von Grund-
Personen (AG, GmbH, Genossenschaft). Auch eine            eigentum der Handänderungssteuer. Mit der Hand-
Kapitalgesellschaft, die nach ausländischem Recht         änderungssteuer wird nicht der Grundstückgewinn,
gegründet wurde, kann in der Schweiz Immobilien           sondern die Handänderung als solche besteuert. Die
erwerben und im Grundbuch eingetragen werden.             Handänderungssteuer wird in der Schweiz von den
                                                          Kantonen und / oder den Gemeinden, nicht aber vom
Der mittelbare Immobilienerwerb, d. h. der Anteils-       Bund erhoben. Sie wird je nach kantonalem Steuer-
erwerb einer Gesellschaft, die ihrerseits Eigentümerin    gesetz als „Steuer“, „Abgabe“ oder „Gebühr“ bezeich-
von Schweizer Immobilien ist, kann auch nach den          net. Dennoch besteht sie in den meisten Kantonen
Vorschriften einer anderen Rechtsordnung erfolgen.        neben einer Grundbuchgebühr (in der Regel wenige
Dies gilt auch für den Fall, dass diese Gesellschaft      Promille des Kaufpreises). Im Kanton Zürich ist die
ihren Sitz in der Schweiz hat. Der Käufer erwirbt somit   Handänderungssteuer gänzlich abgeschafft worden.
die Immobilie nur mittelbar, der formelle Eigentümer
ändert sich mit diesem Vorgang nicht.                     Besteuert wird der Kaufpreis einschließlich aller wei-
                                                          teren Leistungen des Erwerbers. Die Handänderungs-
1.1.2. Erwerb von Immobilien in der Schweiz durch         steuer ist in der Regel vom Erwerber zu tragen. Im
Personen im Ausland                                       Steuertarif bestehen in den Kantonen teilweise große
                                                          Unterschiede; er beträgt zwischen 0,2 und 3,3 % des
Der Erwerb von Immobilien in der Schweiz durch Per-
                                                          Kaufpreises.
sonen im Ausland ist unter bestimmten Umständen
bewilligungspflichtig.                                    1.3. Umsatzsteuer
Staatsangehörige der EU-Staaten, die ihren recht-         Der Kauf oder Verkauf von Immobilien erfolgt in der
mäßigen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz         Schweiz grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Der Veräu-
haben, gelten nicht als Personen im Ausland und           ßerer hat jedoch unter bestimmten Voraussetzungen
dürfen Immobilien jeglicher Art zum Eigen- und            die Möglichkeit, zur Umsatzsteuer zu optieren und
Drittgebrauch erwerben. Ihnen stehen die gleichen         damit auf die Steuerbefreiung zu verzichten. Der hier-
Rechte wie Schweizer Bürgern zu.                          bei anzuwendende Umsatzsteuersatz beträgt derzeit
                                                          7,7 % des Kaufpreises.
Staatsangehörige von EU-Staaten ohne Hauptwohn-
sitz in der Schweiz (inkl. Grenzgängern, aber nur in-     1.4. Erwerb einer Immobiliengesellschaft
nerhalb ihres Rayons), sind – sofern sie in der Schweiz
                                                          Der Erwerb von Anteilen einer Kapitalgesellschaft,
aufenthaltsberechtigt sind – Schweizer Bürgerinnen
                                                          deren Aktivvermögen überwiegend aus Immobilien
und Bürgern nur hinsichtlich des Erwerbs von Im-
                                                          besteht (sog. Immobiliengesellschaft), unterliegt in
mobilien, die der Berufsausübung dienen (Betriebs-
                                                          den meisten Kantonen nur dann einer Grunderwerb-

                                 STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN      10
steuer (Handänderungssteuer, siehe oben) wenn eine
Mehrheitsbeteiligung erworben wird (sog. wirtschaft-
liche Handänderung). Der Erwerb einer Minderheits-
beteiligung unterliegt in den meisten Kantonen nicht
der Handänderungssteuer, und zwar auch dann nicht,
wenn der Erwerber der Minderheitsbeteiligung nach
dem Erwerb eine Mehrheit erhält.

2. LAUFENDE BESTEUERUNG
2.1. Einkommensteuer / Gewinnsteuer
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von
Immobilien unterliegen in der Schweiz der Einkom-
mensteuer (natürliche Personen) oder der Gewinn-
steuer (juristische Personen). Bund und Kantone
wenden dabei die gleichen Richtlinien an. Immobi-
lieneinkünfte von Personen oder Gesellschaften mit
(Wohn-)Sitz in der Schweiz werden gemeinsam mit
dem übrigen Einkommen oder Gewinn besteuert. Im
Ausland wohnhafte Immobilieneigentümer haben für
ihre Immobilieneinkünfte für das abgelaufene Kalen-
derjahr eine Steuererklärung für beschränkt Steuer-
pflichtige einzureichen.

Nach dem schweizerischen Steuerrecht ist der Miet-
wert von Immobilien, die eine natürliche Person selbst
bewohnt (inkl. Ferienwohnungen), als steuerbarer
Einkommensbestandteil zu berücksichtigen. Dieser
Eigenmietwert berechnet sich in der Regel nach dem
Mietzins, der bei einer Vermietung an Dritte vom
Vermieter verlangt und vom Mieter bezahlt werden
würde (Vergleichsmiete).

Sowohl von den effektiv erzielten Einkünften als auch
vom Eigenmietwert können Fremdkapitalzinsen
(grundsätzlich vollumfänglich) und Immobilienkosten
(teilweise) abgezogen werden. Bezüglich Immobilien-
kosten wird unterschieden zwischen Immobilienun-
terhaltskosten und wertvermehrenden Kosten. Wäh-         gebäuden Abschreibungen bis 8 % vom Buchwert
rend werterhaltende Unterhaltskosten vollumfänglich      zulässig.
abzugsfähig sind, dürfen wertvermehrende Kosten          Einkommensteuersätze sind in allen Kantonen pro-
nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen wer-           gressiv ansteigend ausgestaltet und unterscheiden
den. Die wertvermehrenden Kosten können jedoch           sich in der Höhe von Kanton zu Kanton teilweise
bei der Veräußerung der Immobilie berücksichtigt         massiv. Zur Bestimmung des Steuersatzes wird das
werden. Die Abgrenzung zwischen werterhaltenden          weltweite Einkommen der betreffenden Person he-
und wertvermehrenden Kosten ist in der Praxis nicht      rangezogen, d. h., die Immobilieneinkünfte werden
immer einfach und führt oft zu „Diskussionen“ zwi-       zum Satz des gesamten Einkommens besteuert.
schen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen.
                                                         Die Einkommensteuersätze variieren zwischen 10 und
Abschreibungen dürfen nur auf Immobilien im Ge-          40 %.
schäftsvermögen vom steuerbaren Einkommen (bei
selbstständig erwerbstätigen natürlichen Personen)       Die Steuersätze für die Gewinnsteuer für juristische
oder vom steuerbaren Gewinn (bei juristischen Per-       Personen sowie für die Vermögen- (natürliche Perso-
sonen) abgesetzt werden. Die Höhe der steuerlich         nen) und Kapitalsteuer (juristische Personen) sind in
anerkannten Abschreibung hängt von der Art und           den meisten Kantonen linear. Sind sie es nicht, wird
von der Nutzung der Immobilie ab. Während z. B. bei      wie bei der Einkommensteuer der weltweite Gewinn,
Wohnhäusern (im Geschäftsvermögen) jährlich nur          das weltweite Vermögen oder das weltweite Kapital
2 % abgeschrieben werden dürfen, sind bei Fabrik-        zur Satzbestimmung herangezogen.

11   STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN
Die Gewinnsteuersätze variieren zwischen 12 und 20 %.    steuer erfasst. Das Gleiche gilt für Immobiliengewinne
                                                         des Privatvermögens in sämtlichen Kantonen. Besteu-
Die Vermögenssteuersätze bewegen sich zwischen           ert werden die Immobiliengewinne in der Gemeinde
0,15 und 0,85 %; die Kapitalsteuersätze zwischen 0,001   oder im Kanton, in der bzw. in dem das betreffende
und 0,5 %.                                               Grundstück liegt.
2.2. Besitzsteuern                                       Steuerpflichtig ist immer der Veräußerer der Immo-
In etwa der Hälfte der Kantone wird zusätzlich zur       bilie, im Falle einer wirtschaftlichen Handänderung
Vermögen- und / oder Kapitalsteuer eine sog. Liegen-     diejenige Person, die eine Verfügungsgewalt über ein
schaftssteuer erhoben. Der Bund erhebt keine Liegen-     Grundstück entgeltlich überträgt. Die Besteuerung
schaftssteuern.                                          eines Immobiliengewinns kann in bestimmten Fällen
                                                         aufgeschoben werden (z. B. im Falle eines Grund-
Der Liegenschaftssteuer beruht auf dem Steuerwert        stückserwerbs durch Erbschaft oder Schenkung).
der Immobilie und beträgt je nach Kanton zwischen
0,05 % und 0,3 %.                                        Gegenstand der Besteuerung ist jeder Gewinn aus der
                                                         Veräußerung der Immobilie. Besteuert wird der Rein-
Einige Kantone kennen eine Minimal- bzw. Mindest-        gewinn, der bei einer Handänderung der Immobilie
steuer für das Grundeigentum juristischer Personen.      realisiert wird. Er berechnet sich aus der Differenz
Diese Steuer wird nur erhoben, wenn sie die ordent-      zwischen den Anschaffungskosten (Kaufpreis zuzüg-
liche Gewinn- und Kapitalsteuer übersteigt, und tritt    lich der wertvermehrenden Aufwendungen) und dem
in diesem Fall an die Stelle der ordentlichen Steuern.   Verkaufspreis.
Davon betroffen sind in der Regel nur Unternehmen,
die keinen oder einen geringen Unternehmensge-           Soweit Immobiliengewinne der Besteuerung unterlie-
winn erzielen.                                           gen, können diese Gewinne mit Immobilienverlusten
                                                         verrechnet werden. Werden die Immobiliengewinne
Die Minimalsteuer beträgt je nach Kanton maximal         mit einer separaten Steuer erfasst, ist eine Verlustver-
0,2 % des Liegenschaftswerts.                            rechnung in der Regel nicht möglich, da die Grund-
                                                         stückgewinnsteuer in diesem Fall eine Objektsteuer
2.3. Umsatzsteuer                                        ist. Einige Kantone lassen den Abzug von Grund-
Die Vermietung und Verpachtung von Immobilien            stücksverlusten dennoch zu.
ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Eine
Option zur Umsatzsteuer ist zulässig, wenn der Mieter    Der Steuertarif hängt in den meisten Kantonen von
Unternehmer ist und selbst fast ausschließlich um-       zwei Faktoren ab, nämlich von der Höhe des Gewinns
satzsteuerpflichtige Leistungen erbringt.                und der Besitzdauer. Der Tarif von bis zu 40 % ist je
                                                         nach Kanton entweder linear oder progressiv ausge-
                                                         staltet. Meist werden Zuschläge für kurzfristig erzielte
3. ÜBERTRAGUNG VON IMMOBILIEN                            Gewinne erhoben; Gewinne, die nach langer Besitz-
                                                         dauer anfallen, sind in der Regel privilegiert.
3.1. Veräußerung von Immobilien
3.1.1. Grundstückgewinnsteuer                            3.1.2. Gewerbsmäßiger Grundstückshandel (Liegen-
                                                         schaftenhandel)
In der Schweiz unterliegt die Veräußerung einer Im-
mobilie der Grundstückgewinnsteuer.                      Soweit die Veräußerung von Grundstücken über die
                                                         private Vermögensverwaltung hinausgeht, sind die
Die Besteuerung des Immobiliengewinns erfolgt im         daraus erzielten Gewinne als steuerpflichtige Einkünf-
Bund und in den 26 Kantonen sehr unterschiedlich.        te aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zu versteuern.
Der Bund erhebt keine separate Steuer auf den Im-
mobiliengewinn und erfasst nur Immobiliengewinne         Gewerbsmäßigkeit wird angenommen, wenn fort-
im Geschäftsvermögen mit der Einkommen- oder             dauernd, planmäßig und im Streben nach Gewinn
Gewinnsteuer. Gewinne auf Immobilien im Privatver-       mit Immobilien gehandelt wird. Sie kann sich aus
mögen sind bei der direkten Bundessteuer ausdrück-       der Häufung von Grundstückskäufen und -verkäufen
lich steuerfrei.                                         sowie durch erneute Investition des Veräußerungs-
                                                         erlöses in Immobilien ergeben. Auf ein professionelles
Auch die Kantone unterscheiden zwischen Immo-            Vorgehen deutet auch die Tatsache, wenn die gekauf-
bilien im Geschäftsvermögen und Immobilien im            ten Immobilien vor der Weiterveräußerung umgebaut
Privatvermögen. Immobiliengewinne des Geschäfts-         oder renoviert werden.
vermögens werden in den meisten Kantonen von der
ordentlichen Einkommen- oder Gewinnsteuer erfasst.       Die Qualifikation von Immobilienverkäufen als ge-
In einigen Kantonen werden Gewinne auf Geschäfts-        werbsmäßiger Grundstückshandel hat zur Folge, dass
immobilien mit einer separaten Grundstückgewinn-         der Immobiliengewinn auch vom Bund besteuert
                                                         sowie von der Sozialversicherungsabgabe erfasst wird.

                                 STEUERLICHE GRUNDREGELN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE IMMOBILIENINVESTITIONEN       12
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