Hygienekonzept Waldschwimmbad (Freibad) Bad Wünnenberg
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Hygienekonzept Waldschwimmbad (Freibad) Bad Wünnenberg Allgemeines zum Modellprojekt auf dem Gebiet des Kreises Paderborn: Die Öffnung des Waldschwimmbades ist nur dann zulässig, wenn die 7-Tages-Inzidenz im Kreisgebiet ausweislich der täglichen Veröffentlichungen des LZG NRW konstant unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt, die Auslastung der Krankenhäuser im Kreisgebiet nach deren Einschätzung und Meldung an den Krisenstab des Kreises Paderborn an jedem Mittwoch hinreichend gering ist und das Gesundheitsamt des Kreises nach der aktuell bestehenden Gesamtinfektionslage eine zeitnahe Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen sicherstellen kann. Steigt die Inzidenz an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 Neuinfektionen je 100.00 Einwohnern, entfallen in der Regel die Öffnungen. In diesem Fall müsste das Waldschwimmbad voraussichtlich wieder geschlossen werden! Dieser Pandemieplan gilt nur für das Waldschwimmbad und wird regelmäßig aktualisiert! Das Freibad ist in fast allen für den Badegast zugänglichen Bereichen gefliest und wird regelmäßig mechanisch gereinigt sowie desinfiziert. Falls es gelingt, die persönlichen Abstands-und Hygieneregeln der Badegäste und Mitarbeiter durch Information, organisatorische Maßnahmen und vor allem aber auch durch die eigene Initiative der Betroffenen praktisch umzusetzen, liegen vergleichbar gute Voraussetzungen vor, um in Zeiten einer viralen Ansteckungswelle mit angepasstem Nutzerverhalten Sport-und Freizeitaktivitäten in Schwimmbädern zu ermöglichen. Alle vorliegenden Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Viren durch das Chlor im Wasser sicher abgetötet und nicht über das Badewasser übertragen werden können. Damit besteht in Schwimmbädern kein größeres Ansteckungsrisiko als in anderen Einrichtungen auch. Ebenso sind Bewegung an der frischen Luft und viel Sonne günstige Einflussfaktoren für das Immunsystem. Gleichwohl sind hier zusätzliche Maßnahmen der Begrenzung der Besucherzahl und Aufsicht erforderlich. Das Waldschwimmbad öffnet und wird betrieben unter den aktuell gegebenen rechtlichen Voraussetzungen, also Verfügungen und Verordnungen des Landes NRW und der Allgemeinverfügung des Kreises Paderborn über Ausnahmen von den Geboten und Verboten der §§ 2 bis 18 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung –CoronaSchVO) vom 5. März 2021 in der ab dem 19. April 2021 gültigen Fassung für Modellprojekte auf dem Gebiet des Kreises Paderborn . Großes Ziel ist es, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Hierauf stellt sich die Stadt Bad Wünnenberg als Betreiber des Freibades ein, es müssen dies aber auch die Besucher. Kein Badbetreiber kann den Besuchern die Ansteckungsfreiheit während des Aufenthalts im Bad garantieren. Jeder Badegast hat sich auf die in einem Badebetrieb unter Pandemiebedingungen typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. Dazu gehört auch die Einhaltung der allgemein geforderten Abstandsgebote während des Freibadbesuchs. Diese sind im Laufe dieser Pandemie bereits in vielen anderen Lebensbereichen eingeübt und können von den Badegästen auch während ihres Aufenthalts in unserem Freibad erwartet werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch die Aufsicht beobachtet, und wenn geboten, muss eingeschritten werden. Eine lückenlose Überwachung ist aber nicht möglich, hier sind der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers Grenzen gesetzt. Zur Verminderung des Ansteckungsrisikos sind eine Reihe von Maßnahmen erforderlich, die die Auf- und Umrüstung der Badausstattung und einzelner Funktionsbereiche beinhalten.
Das Freibad der Stadt Bad Wünnenberg ist ab dem 22.05.2021 geöffnet. Das Hallenbad bleibt vorläufig geschlossen! Aufgrund der Corona-Pandemie bestehen besondere Auflagen/Beschränkungen nach den Vorgaben der Coronaschutzverordnung(CoronaSchVO NRW), die beim Betreten und dem Aufenthalt im Freibad von jedem Besucher zwingend einzuhalten sind. Jeder Badegast muss sich wie gewohnt an die Haus- und Badeordnung halten und diese zusätzlichen Regeln sorgfältig beachten, insbesondere die Abstandsregelung (1,5m) und Mundschutzpflicht (mind. FFP2 oder medizinische Maske). Einlassvoraussetzungen: Der Einlass zu der jeweiligen Sportstätte wird kontrolliert. Die Mitarbeiter werden vorab entsprechend der Anforderungen geschult. Die Zugangsvoraussetzungen sind: Vorlage von Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 Negativer Antigen-Schnelltest oder Antigen Selbsttest, der von Dritten beaufsichtigt wurde (Arbeitgeberbescheinigung). Die Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Testbescheinigungen sind mit einem gültigen Ausweisdokument vorzuzeigen. Dies gilt für Kinder ab 6 Jahren. Für vollständig geimpfte und genesene Personen entfällt die Testpflicht. Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch: den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID- 19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis(PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff. Digitaler Check-In zur Kontaktnachverfolgung, vorausgesetzt wird zunächst die Anwendung der LUCA- App. Eine analoge Datenerfassung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Bei Verweigerung der Gäste diese Anforderungen zu erfüllen, wird der Zugang verwehrt. Warteschlangen sollen grundsätzlich vermieden werden. Soweit es dennoch zur Bildung von Warteschlangen kommen sollte, haben Wartende die Abstände von 1,5 Metern zu anderen Personen vor dem Eingang einzuhalten. Testung: Im gesamten Kreisgebiet besteht ein flächendeckendes, gut etabliertes, stationäres Testnetzwerk, an welchem sich Testzentren, Apotheken, Hilfsorganisationen und niedergelassene Ärzte engagiert beteiligen. Zurzeit erstreckt sich das Testnetzwerk im Kreisgebiet auf 64 stationäre Teststellen. Dies entspricht 4814 Einwohner je Teststelle (Stand: 15.04.2021). Aktuelle Informationen zum Testnetzwerk finden Sie auf der Website des Kreis Paderborn unter www.kreis- paderborn.de/kreis_paderborn/themen/53-gesundheitsamt/corona-testung.php . Ergänzend zu den stationären Teststationen werden sogenannte Test-Busse eingesetzt. Die Unterbringung der Teststationen in umgebauten autarken Linienbussen, bietet Vorteile gegenüber festinstallierten
Stationen. Durch die Mobilität ist eine hohe Flexibilität gegeben und ein Einsatz je nach Bedarfslage an unterschiedlichen Orten möglich. Testungsmöglichkeiten sind grundsätzlich in jeder Kommune ausreichend vorhanden und befinden sich überwiegend in der Nähe der jeweiligen Modelleinrichtung. Phase 1: In den ersten zwei Wochen des mindestens vierwöchigen Modellprojektes werden Antigen- Schnelltest als Zugangsvoraussetzung verlangt. Diese Tests sind durch geschultes Personal in Testzentren durchzuführen. Positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests sind meldepflichtig (§11 Corona Test- und Quarantäneverordnung) und lösen Quarantäne aus. Phase 2: In den darauffolgenden Wochen werden auch beaufsichtigte Antigen-Selbsttests mit entsprechender Bescheinigung des Arbeitgebers als Zugangsvoraussetzung anerkannt. Dieses Testergebnis ist nicht meldepflichtig. Personen, die ein positives Testergebnis haben, sollen sich absondern, den Hausarzt informieren und einen PCR Test durchführen lassen (§ 13 Corona Test- und Quarantäneverordnung). §14 Corona Test- und Quarantäneverordnung weist darauf hin, dass Personen, die ein positives Ergebnis eines Selbst-oder Schnelltests haben, verpflichtet sind, sich bis zum Ergebnis des PCR Tests in Quarantäne zu begeben. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Betreiber/die Betreiberin gewährleistet eine Rückverfolgbarkeit i. S. d. § 4a der CoronaSchVO in der aktuell geltenden Fassung durch die Luca-App. Diese erfolgt digital und verfügt über eine datensichere und medienbruchfreie Verknüpfung zu dem Programm SORMAS Da der Badebetrieb unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen nicht wie gewohnt stattfinden kann, ist die Anzahl der Badegäste, die sich gleichzeitig im Freibad aufhalten dürfen, auf 240 Personen begrenzt; davon dürfen sich max. 80 Personen gleichzeitig im Wasser aufhalten. Nach Erreichen der maximalen Besucheranzahl wird kein Einlass mehr gewährt. SaisonkarteninhaberInnen haben kein Anrecht auf Einlass bei Erreichen der zulässigen maximalen Besucherzahl. Aktuelle Besucherzahlen werden im Eingangsbereich angezeigt. Im Eingangs-, Ausgangs- und Kassenbereich besteht Maskenpflicht! Die Ein- und Ausgangsbereiche werden durch Zäune getrennt, bitte beachten sie diese Regelung! Jeder Gast muss sich an dem bereitgestellten Desinfektionsspender die Hände desinfizieren. Die Anweisungen des Personals sind zu beachten und der Kassenbereich ist nur nach Aufforderung zu betreten. Personen mit erkältungsähnlichen Symptomen haben keinen Zutritt. Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt. Das Freibad Bad Wünnenberg ist ab dem 25.05.2021 täglich in zwei Schwimmblöcken von 10:00 Uhr – 14:00 Uhr und 15:00 Uhr – 19:00 Uhr geöffnet. Zusätzlich besteht dienstags und donnerstags von 06:00 Uhr – 08:00 Uhr die Möglichkeit zum Frühschwimmen. Unmittelbar nach dem Schwimmblock ist jeder Gast verpflichtet, das Bad zu verlassen. Zwischen den Schwimmblöcken wird eine Desinfektionsreinigung durchgeführt. Die noch gültigen Jahreskarten, werden bis das ein „normaler“ Schwimmbetrieb möglich ist, „ausgesetzt“. Das heißt, dass sie weiterhin gültig bleiben, aber während der eingeschränkten Öffnung des Freibades nicht zum Eintritt berechtigen. Für den Eintritt ist jeweils eine Einzelkarte zu lösen oder eine Saisonkarte zu kaufen. Die Eintrittspreise richten sich nach der bisherigen Gebührenordnung der Stadt Bad Wünnenberg. Der gelöste Eintritt ist nur für den jeweiligen Schwimmblock gültig.
Da das Hallenbad geschlossen bleibt, wird es auch keine Möglichkeit geben, die Warmwasserduschen oder die dortigen Räumlichkeiten/Umkleidekabinen zu nutzen. Der Kiosk bleibt bis auf weiteres geschlossen. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist unter Einhaltung der Abstandsregeln nur im Außenbereich (Liegewiese) gestattet. Die Liegewiese ist nur begrenzt nutzbar. Das Kinderplanschbecken, die Spielplätze und das Beach- Volleyballfeld bleiben vorläufig gesperrt. Der Verleih von Tauchringen usw. ist nicht möglich. Die Rutsche und sämtliche Sprunganlagen sind grundsätzlich gesperrt, ggf. erfolgt eine Öffnung im Ermessen des Schwimmmeisters. Das Tragen einer Mund- Nasenbedeckung in geschlossenen Räumen (Umkleide/WC`s) ist Pflicht. In den Toilettenbereichen sind maximal 2 Personen erlaubt. In sämtlichen Bereichen, Zugang zum Becken, beim Schwimmen und beim Verlassen des Beckens, gilt eine Einbahnstraßenregelung. Bitte folgen sie der Beschilderung und halten den Sicherheitsabstand (1,5m) ein. Von den zulässigen 80 Badegästen dürfen 40 Personen gleichzeitig im Schwimmerbereich, aufgeteilt auf zwei Bahnen schwimmen. Es darf nicht überholt werden; man muss sich der Geschwindigkeit des voran schwimmenden anpassen. Auch der Einstieg und der Ausstieg zu den Bahnen ist durch Schilder markiert. Auch im Nichtschwimmerbereich dürfen sich unter Beachtung der Abstandsregelung max. 40 Personen gleichzeitig aufhalten. Dieses Hygiene Konzept kann durch neue Anforderungen, Erkenntnisse oder Erfahrungen geändert oder verbessert werden. Eigenverantwortung der Badbenutzer: Die in diesem Pandemieplan vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen der Stadt Bad Wünnenberg als Betreiber des Freibades sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung –gegenüber sich selbst und anderen- durch Einhaltung der Regelungen der Badeordnung sowie der weiteren Anordnung der Stadt Bad Wünnenberg, wie sie insbesondere in der Information für unsere Badegäste niedergelegt sind, gerecht werden, auch ohne dass das Personal des Badbetreibers darauf ständig hinweisen müsste. Verkehrssicherungsmaßnahmen der Stadt Bad Wünnenberg, die jedes Risiko der Badbenutzung ausschließen, sind nichtmöglich und deshalb rechtlich auch nicht geschuldet. Insbesondere ist auch eine lückenlose Aufsicht in Schwimmbädern nicht üblich und auch nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich. Der Besucher eines Schwimmbades kann eine Badeaufsicht, aber keine lückenlose „Rundum-Kontrolle“ erwarten (BGH, Urteil vom 3. Feb. 2004 –VI ZR95/03, Rdnr. 16).“ Dieser Pandemieplan gilt ab dem 21. Mai 2021. Die vorgenannten Regelungen sind verbindlich, werden aber täglich einer Prüfung unterzogen und ggf. aktualisiert. Verstöße gegen die Regelungen des Pandemieplan können mit einem Verweis aus dem Freibad und einem Bußgeld geahndet werden. Bitte beachten sie die Verhaltensregeln. Wir hoffen das die Corona Pandemie bald beendet ist, und wir zu den gewohnten Bedingungen unser Waldschwimmbad öffnen können. Danke für ihr Verständnis und ihre Mitarbeit. Bleiben sie gesund! Ihr Waldschwimmbad – Team
Maßnahmen und Tätigkeiten im Waldschwimmbad Bad Wünnenberg während der Corona-Pandemie Absperrungen im Brückenbereich Markierungen in den Wartezonen Beschilderung für Verhaltensregeln/Mundschutzpflicht/Niesetikette Desinfektionsspender (kontaktlos) vor der Kasse Spuckschutz im Kassen Fenster Mund- Nasenschutz und Einmal Handschuhe für Kassiererinnen Listen für Kontaktdaten und Schwimmzeiten Beschilderung Mundschutz und Verhaltensregeln in geschlossenen Räumen Desinfektionsspender (kontaktlos) vor den Umkleiden Markierungen Einbahnstraßen Regelung Liegewiese mit Absperrband absperren Becken mit Absperrband absperren (nur 1 Eingang und 1 Ausgang) Markierungen Einbahnstraßensystem Beckenumgang und Becken Absperrungen Sprunganlagen und Rutsche Ausgangsbereich markieren Hallenbad sperren Sämtliche Sitzmöbel, Liegen, Schachfiguren entfernen Desinfektionsspender an jedem Waschbecken anbringen Für Durchlüftung in sämtlichen Räumen sorgen Markierungen im gesamten Freibadbereich Fachkraft: Überwachung der Techn. Anlagen Aufsicht Besucher managen Desinfektion sämtlicher Kontaktflächen Ein- und Ausgang überwachen Kassenpersonal : Kassendienst Besucherlisten verwalten Kassenbereich zwischendurch desinfizieren Kassenbereich zum Feierabend Reinigen und desinfizieren Reinigungspersonal: Unterstützung der Aufsicht (Besucher managen) Dauerhafte Kontrollen der Sauberkeit (zwischen Desinfektion Kontaktflächen) Tägliche Endreinigung mit fettlösenden Reinigern Abschluss Desinfektion DLRG-Aushilfen: Aufsicht Besucher im gesamten Bad managen Desinfektion der Kontaktflächen am Becken
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