Spannende Immobilienthemen Jahrgang 2019 - Marcus Lasar Martin Goege, LL.M. Rechtsanwalt - ETL-Rechtsanwälte
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Spannende Immobilienthemen Jahrgang 2019 Marcus Lasar Martin Goege, LL.M. Rechtsanwalt Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht © RA Lasar | 06. März 2019 1
Teil eines Ganzen ETL Rechtsanwälte sind Teil des ETL Netzwerks Erfahrung und Vertrauen als Grundlage ganzheitlicher Beratung Wir stellen uns den Herausforderungen im Wandel der anwaltlichen Dienstleistung © RA Lasar | 06. März 2019 3
Für Sie da – Ihr Team Bau- und Immobilienrecht! ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Niederlassung Dortmund Ruhrallee 9 44139 Dortmund Tel.: (0231) 5869010 Fax: (0231) 58690199 E-Mail: dortmund@etl-rechtsanwaelte.de IHRE ANSPRECHPARTNER: Martin Goege, LL.M., Rechtsanwalt Marcus Lasar, Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ganzheitliche Beratung unserer Mandanten Effektive und persönliche Beratung durch Fachanwälte Spezialisiert auf zahlreiche Rechtsgebiete, beraten wir kompetent erfolgsorientiert und persönlich bei 100 % Kostentransparenz Vorausschauend und durchsetzungsstark – gestaltend und streitvermeidend © RA Lasar | 06. März 2019 6
Mandanten Unternehmen und Unternehmer “KMUs” Private Bauherren, Vermieter und Bestandshalter Architekten, Ingenieure, Fachplaner und Sachverständige Handwerker und Freiberufler sowie Makler und WEG Verwaltungen © RA Lasar | 06. März 2019 7
DSGVO – Sind alle Unternehmen fit? „Deutsche Unternehmen noch immer mit großen Defiziten bei DSGVO“ (FAZ online) “Unternehmen kommen bei DSGVO-Umsetzung kaum voran“ (Wirtschaftswoche online) “Erst ein Viertel der Unternehmen in Deutschland hat laut einer Umfrage die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bis heute vollständig umgesetzt.“ (Digitalverband Bitkom) © RA Lasar | 06. März 2019 9
DSGVO - Anwendungsbereich Wofür gilt die DSGVO? Art. 3 DSGVO Art. 4 DSGVO Räumlicher Sachlicher Anwendungsbereich Anwendungsbereich EU weit – es gilt das Verarbeitung Standortprinzip Personenbezogener Daten © RA Lasar | 06. März 2019 11
Verarbeitung • Jeder • mit oder ohne automatisierte Hilfe • ausgeführte Vorgang • im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. © RA Lasar | 06. März 2019 12 12
Art. 4 DSGVO Was sind personenbezogene Daten? Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, z.B. • Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum • Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse, IP-Adresse • Konto-, Kreditkartennummer, Kraftfahrzeugnummer, Kfz-Kennzeichen • Zeugnisse, Vorstrafen • Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer, Krankendaten © RA Lasar | 06. März 2019 13
Anforderungen an die Datenverarbeitung Rechtmäßigkeit z.B. zur Vertragserfüllung Transparenz die Betroffenen sind informiert Sicherheit die Technik ist auf dem aktuellen Stand - im Unternehmen - bei Auftragsverarbeitern - Übermittlung in Drittstaaten? © RA Lasar | 06. März 2019 14
Wesentliche Pflichten Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 5/6/7 DSGVO) Informationspflicht bei Verarbeitung (Art. 13 DSGVO) Auskunftsrecht des Betroffenen (Art. 15 DSGVO) Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO) © RA Lasar | 06. März 2019 15
Wesentliche Pflichten Recht auf Datenlöschung (Art. 17 DSGVO) Datenschutz als übergeordneter Gedanke (Art. 25 DSGVO) Bestellung Datenschutzbeauftragten (Art. 37/38/39 DSGVO) Beachtung / Einhaltung von Sicherungsmaßnahmen (Art.32 DSGVO) © RA Lasar | 06. März 2019 16
Wesentliche Pflichten Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen (Art. 33 DSGVO) Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses (Art. 28 DSGVO) Datenschutzfolgeabschätzung (Art. 35 DSGVO) Datenschutzfreundliche Grundeinstellungen © RA Lasar | 06. März 2019 17
Umsetzung der DSGVO - Es brennt! © RA Lasar | 06. März 2019 18
Schritt 1: Sensibilisierung der Mitarbeiter Schaffen eines übergreifenden datenschutzrechtlichen Bewusstseins © RA Lasar | 06. März 2019 19 19
Schritt 2: Datenschutzrechtliche Risikoanalyse und Folgeabschätzung • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten • Dokumentation vorhandener technischer und organisatorischer Maßnahmen • Risikoanalyse und Abschätzung (analog ISO 27001) • Folgeabschätzung / Festlegung etwaiger Anpassungen © RA Lasar | 06. März 2019 20 20
Aufspüren von Risikobereichen Tresen / Schreibtische Cloud-Computing, Auftragsdatenverarbeitung Geschäftskontakt Server, Workstations, mit Dritten Drucker, WLan, ... Web & Social Media Kundenkommunikation © RA Lasar | 06. März 2019 21
Schritt 3: Prozessoptimierungen / Installation neuer Prozesse Beispiel: Bonitätsprüfung Wohnungsunternehmen 1. Schritt Angaben von all den Personen, die sich für eine Wohnung interessieren 2. Schritt Weitere Angaben von den Personen, die sich nach einer Besichtigung für die Wohnung bewerben 3. Schritt Detaillierte Informationen wie zum Beispiel Gehaltsnachweis für die Personen, für die der Mietvertrag ausgefertigt wird © RA Lasar | 06. März 2019 22
DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis © RA Lasar | 06. März 2019 23
DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis Verarbeitungsverzeichnis Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen Sicherstellen, dass datenschutzrechtliche Belange bei Beginn oder Änderung eines jeden Prozesses im Unternehmen Berücksichtigung finden (Privacy by Design Art. 25 DSGVO) © RA Lasar | 06. März 2019 24
DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis Externe Dienstleister Sind Externe zur Erledigung Ihrer Arbeiten (Auftragsverarbeiter) eingebunden, sind mit allen Auftragsverarbeitern die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Mindestinhalt nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO abzuschließen Beispiele: Hosting-Anbieter, externe Datenspeicherung, externe Druckdienstleister, Cloud-Speicher, Newsletter-Dienste, Cloud Systeme zur Personal- und Kundenverwaltung © RA Lasar | 06. März 2019 25
DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis Annahme einer Auftragsverarbeitung, wenn Auftragnehmer keine Entscheidungsbefugnis über die Daten hat keinen eigenen Geschäftszweck verfolgt bezüglich der personenbezogenen Daten einem Nutzungsverbot der zu verarbeitenden Daten unterliegt © RA Lasar | 06. März 2019 26
DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis in keiner vertraglichen Beziehung zu den Betroffenen steht, die er verarbeitet und nach außen hin der Auftraggeber für die Datenverarbeitung verantwortlich ist © RA Lasar | 06. März 2019 27
DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis Transparenz, Informationspflichten, Sicherstellung der Betroffenenrechte Anpassen der Texte zur datenschutzrechtlichen Information der betroffenen Personen bei der Datenerhebung an die Anforderungen nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO Anpassen von Werbe-Einwilligungserklärungen für Kunden, Interessenten usw., an die Anforderungen von Art. 7 und 13 DSGVO (Achtung: erweiterte Informationspflichten, zu der jederzeitigen Widerrufbarkeit der Einwilligung) © RA Lasar | 06. März 2019 28
DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis Transparenz, Informationspflichten, Sicherstellung der Betroffenenrechte Installation von Prozessen, um Anträge von betroffenen Personen auf Auskunft zu den eigenen Daten nach Art. 15 DSGVO zeitnah und vollständig erfüllen zu können (Art. 12 Abs. 1 DSGVO) Installation von Prozessen, um Anträge auf Datenübertragbarkeit betroffener Personen erfüllen zu können (Art. 20 DSGVO) © RA Lasar | 06. März 2019 29
DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis Verantwortlichkeit, Umgang mit Risiken Gibt es für jede Verarbeitungstätigkeit Angaben, mit der die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nachgewiesen werden kann, z.B. bezüglich Zwecken, Kategorien personenbezogener Daten, Empfängern und/oder Löschfristen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)? Nachweis des Vorliegens von Einwilligungen im Sinne von Art. 7, 8 DSGVO © RA Lasar | 06. März 2019 30
DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis Verantwortlichkeit, Umgang mit Risiken Installation eines Datenschutzmanagementsystems, um sicherzustellen und den Nachweis erbringen zu können, dass Ihre Verarbeitung gemäß der DSGVO erfolgt (Art 24 Abs. 1 DSGVO) Anpassung bestehender Prozesse zur Überprüfung der Sicherheit der Verarbeitung auf die neuen Anforderungen des Art. 32 DSGVO Notwendigkeit der Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung © RA Lasar | 06. März 2019 31
DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis Datenschutzverletzungen Sicherstellen, dass gem. Art. 33 DSGVO die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde ermöglicht wird Installation von Prozessen, die Datenschutzverletzungen im Unternehmen erkennen und das entsprechende Risiko ermitteln Festlegen von Maßnahmen im Fall einer Datenschutzverletzung - (“Der Katastrophenplan”) © RA Lasar | 06. März 2019 32
und Praxishinweise nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung DATENPANNE Sachbezogene Daten Keine Meldepflicht. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Prozesse zu überprüfen Verletzungsarten nach DSGVO Personenbezogene Daten 33 Abs. 1 DSGVO, § 65 BDSG-neu • Verlust? • Veränderung? Beschreibung der Datenpanne • Vernichtung? Droht der/den betroffenen • Unbefugter Zugang? - Art der Verletzung des Schutzes Person/en voraussichtlich ein • Unbefugte Weitergabe? personenbezogener Daten, möglichst mit Schaden durch die Panne? • Unbefugte Veränderung? Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze. ja nein - Namen und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Information und Einbindung des Managements / der Geschäftsführung Anlaufstelle für weitere Informationen. Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Std. nach Bekanntwerden - Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Droht ein unmittelbarer Schaden *Aufwandsabhängig erfolgt die Daten. im Sinne von Art. 34 DSGVO? Benachrichtigung, individuell oder Ergriffene Maßnahmen durch öffentliche Bekanntmachung, z.B. in den Medien - Vom Verantwortlichen ergriffene oder ja vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung nein der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Sofortige Benachrichtigung der Unmittelbare Benachrichtigung Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen betroffenen Personen* der betroffenen Personen* nachteiligen Auswirkungen. © RA Lasar | 06. März 2019 33
DSGVO - Konsequenzen für die Immobilienwitschaft © RA Lasar | 06. März 2019 34
Die Immobilienbranche als Datenkrake Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? 1. Name, Vorname, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adresse 2. Alter, Geburtsdatum 3. Personalausweisdaten 4. Personenstand, Angaben zu Kindern, Alter der Kinder 5. Grundbuchdaten, Angaben zu Immobilieneigentum 6. Kontodaten, Gehaltsauskünfte und Angaben zu Finanzierungen 7. Angaben zu Mietern und Miteigentümern 8. Verbrauchsabrechnungen © RA Lasar | 06. März 2019 35
Die Immobilienbranche als Datenkrake Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? 9. Angaben zur Konfession 10. Steuer ID 11. Sozialversicherungsnummern 12. Gesundheitsdaten: Anfrage bei Spezialimmobilien: barrierefrei, barrierearm, Rollstuhl geeignet 13. Videoüberwachung im Büro – Flure, Tiefgarage, Stellplätze, Fahrradkeller 14. … © RA Lasar | 06. März 2019 36
Problem der Datenlöschung – Bsp.: Maklervertrag Ist das Vertragsverhältnis beendet, weil der Kaufinteressent das Objekt gekauft oder den Kauf abgelehnt hat, müssen dessen Daten gelöscht werden. Nach dem GwG sind die Daten über die Identität des Kaufinteressenten und des Verkäufers allerdings 5 Jahre aufzubewahren. Aus steuer- und handelsrechtlichen Gründen sind Daten möglicherweise 10 Jahre aufzubewahren. © RA Lasar | 06. März 2019 37
Problem der Datenlöschung – Bsp.: Betriebskosten Daten zu Betriebskosten sind mindestens bis zum Ablauf der Mieter - Einwendungsfrist aufzubewahren (gemäß §556 Abs. 3 S. 4 BGB zwölf Monate nach Zustellung der Abrechnung). Daten, die Vermieteransprüche betreffen, sind mindestens bis zum Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist gem. § 195 BGB (drei Jahre) aufzubewahren. © RA Lasar | 06. März 2019 38
Im Falle eines Rechtsstreits sind die Daten nicht vor rechtskräftigem Abschluss des Rechtsstreits zu löschen. Mietverträge und Betriebskostenabrechnungsunterlagen sind gemäß §147 AO zehn Jahre aufzubewahren © RA Lasar | 06. März 2019 39
Häufige Fragen – FAQ © RA Lasar | 06. März 2019 40
DSGVO – FAQ Müssen Sie eine Auftragsverarbeitung mit ImmobilienScout24 u.a. abschließen? Nein, da Portale wie z.B. ImmobilienScout24 den Kunden gegenüber weder weisungsgebunden sind, noch die sonstigen Voraussetzungen für eine Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG bzw. Art. 28 und 29 DSGVO vorliegen. © RA Lasar | 06. März 2019 41
DSGVO – FAQ Datenerhebung auf der Website? Ja, aber: Auf der Website muss … ein SSL-Zertifikat (Datenverschlüsselungsprogramm für Daten zwischen Server und Computer) integriert sein bzw. schnellstmöglich integriert werden. eine Datenschutzerklärung vorhanden sein. © RA Lasar | 06. März 2019 42
DSGVO – FAQ Verwendung von Kontaktformularen auf der Website – Praxistipp: Nur notwendige Angaben abfragen (Grundsatz der Datenminimierung) und bei der Abfrage optionaler Angaben diese dann als freiwillig kennzeichnen. Übermittlung der Daten möglichst über eine verschlüsselte Datenleitung („https“). Hinweis zu Kontaktformular in der Datenschutzerklärung. © RA Lasar | 06. März 2019 43
DSGVO – FAQ Verwendung von Facebook oder WhatsApp – Praxistipp: Da beide Dienste Daten sammeln, müssen Kunden erst darüber in Kenntnis gesetzt werden und einwilligen. In den Datenschutzbestimmungen und im Impressum ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass über WhatsApp oder ähnliche Dienste Kundendaten automatisch übermittelt und gespeichert werden. © RA Lasar | 06. März 2019 44
DSGVO – FAQ Verwendung von Social Media Plugins – Praxistipp: Shariff-Lösung Zwei-Klick Lösung Totaler Verzicht © RA Lasar | 06. März 2019 45
DSGVO – FAQ Einbindung von Videos – Praxistipp: Videos mit erweiterter Datenschutzeinstellung einbetten Die Zwei-Klick-Lösung © RA Lasar | 06. März 2019 46
DSGVO – Und was kommt noch? ePrivacy Verordnung Regelungsgehalt rund um die elektronische Kommunikation also Cookies, Tracking, Adblocker, E-Mail-Werbung, Browsereinstellung Voraussichtliches Inkrafttreten Ende 2019 mit Übergangsfrist (voraussichtlich 1 Jahr) © RA Lasar | 06. März 2019 47
Das Geldwäschegesetz 2018 © RA Lasar | 06. März 2019 48
Geldwäschegesetz 2018 Neue Verfahren zur Identifizierung der Vertragspartner Erleichterung der Geschäftspartneranalyse – Transparenzregister Neuer Schwellenwert © RA Lasar | 06. März 2019 49
Geldwäschegesetz 2018 Geschäfte mit Drittstaaten Zentrale Meldestelle für Verdachtsmeldungen Höhere Sanktionen und Prangervorschrift © RA Lasar | 06. März 2019 50
Geldwäschegesetz 2018 Was hat der Immobilienmakler damit zu tun? Immobilienmakler sind Verpflichtete im Sinne von § 2 Absatz 1 Ziffer 10 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG). © RA Lasar | 06. März 2019 51
Geldwäschegesetz 2018 Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden (Käufer und Verkäufer) feststellen. Der Makler muss Verkäufer und Käufer jedoch erst identifizieren, wenn ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht. Dies ist der Fall, wenn 1. eine der Kaufvertragsparteien von der anderen den Kaufvertrag erhalten hat 2. der (voraussichtliche) Käufer mit dem (möglichen) Verkäufer oder dem Makler eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag abgeschlossen hat oder 3. dem Makler eine Reservierungsgebühr gezahlt wurde © RA Lasar | 06. März 2019 52
Geldwäschegesetz 2018 - Identitätsfeststellung Bei natürlichen Personen: Personalausweis: Name, Anschrift, Ausweisnummer, Geburtsname und -datum, Nationalität sowie die ausstellende Behörde. Ausweiskopie fertigen und zur Akten nehmen Beachte: Kopie des neuen Personalausweises: sechsstellige Nummer, Unterschrift (Vorderseite) sowie Augenfarbe und Körpergröße (Rückseite) sind zu schwärzen Prüfen, ob Kunden im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln. Letztgenannter Fall: Ermittlung und Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten © RA Lasar | 06. März 2019 53
Geldwäschegesetz 2018 – Identitätsfeststellung der Kunden Bei juristischen Personen Sitz und Anschrift der Gesellschaft, die Namen der Mitglieder der gesetzlichen Vertreter Kopie des Handelsregisterauszugs, ggf. eine Gesellschafterliste (unübersichtliche Gesellschafterstruktur) 25% Anteil am Stammkapital („Sperrminorität“): Erfassung und Identifikation auch dieser wirtschaftlichen Berechtigten © RA Lasar | 06. März 2019 54
Geldwäschegesetz 2018: Was tun im Ernstfall? Im Verdachtsfall - Immobilienmakler muss von sich aus tätig werden Geldwäscheverdacht muss bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) der zuständigen Generalzolldirektion gemeldet werden Die Verdachtsmeldung erfolgt elektronisch über das Portal der FIU: goAML (Registrierung erforderlich) © RA Lasar | 06. März 2019 55
Fragen? © RA Lasar | 06. März 2019 56
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! © RA Lasar | 06. März 2019 57
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