Spannende Immobilienthemen Jahrgang 2019 - Marcus Lasar Martin Goege, LL.M. Rechtsanwalt - ETL-Rechtsanwälte

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Spannende Immobilienthemen Jahrgang 2019

                             Marcus Lasar                   Martin Goege, LL.M.
                            Rechtsanwalt                        Rechtsanwalt
               Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
          Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

© RA Lasar | 06. März 2019
                                                                                  1
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ETL Rechtsanwälte GmbH

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Teil eines Ganzen

ETL Rechtsanwälte sind Teil des ETL Netzwerks

Erfahrung und Vertrauen als Grundlage ganzheitlicher Beratung

Wir stellen uns den Herausforderungen im Wandel der anwaltlichen
Dienstleistung

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Auszug aus unseren Standorten der ETL Rechtsanwälte

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Für Sie da – Ihr Team Bau- und Immobilienrecht!

                             ETL Rechtsanwälte GmbH
                             Rechtsanwaltsgesellschaft
                             Niederlassung Dortmund
                             Ruhrallee 9
                             44139 Dortmund

                             Tel.: (0231) 5869010
                             Fax: (0231) 58690199
                             E-Mail: dortmund@etl-rechtsanwaelte.de

                             IHRE ANSPRECHPARTNER:
                             Martin Goege, LL.M., Rechtsanwalt

                             Marcus Lasar, Rechtsanwalt
                             Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
                             Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Ganzheitliche Beratung unserer Mandanten

 Effektive und persönliche Beratung durch Fachanwälte

 Spezialisiert auf zahlreiche Rechtsgebiete, beraten wir kompetent
  erfolgsorientiert und persönlich bei 100 % Kostentransparenz

 Vorausschauend und durchsetzungsstark – gestaltend und streitvermeidend

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Mandanten

 Unternehmen und Unternehmer “KMUs”

 Private Bauherren, Vermieter und Bestandshalter

 Architekten, Ingenieure, Fachplaner und Sachverständige

 Handwerker und Freiberufler sowie Makler und WEG Verwaltungen

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Ein erstes Fazit zur DSGVO!

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DSGVO – Sind alle Unternehmen fit?

  „Deutsche Unternehmen noch immer mit großen Defiziten bei DSGVO“
   (FAZ online)

  “Unternehmen kommen bei DSGVO-Umsetzung kaum voran“
    (Wirtschaftswoche online)

  “Erst ein Viertel der Unternehmen in Deutschland hat laut einer
   Umfrage die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bis heute
   vollständig umgesetzt.“
   (Digitalverband Bitkom)

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Die Basics

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DSGVO - Anwendungsbereich

                                       Wofür gilt die DSGVO?

                  Art. 3 DSGVO                                    Art. 4 DSGVO
                   Räumlicher                                      Sachlicher
               Anwendungsbereich                               Anwendungsbereich

               EU weit – es gilt das                            Verarbeitung
                 Standortprinzip                          Personenbezogener Daten

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Verarbeitung

         • Jeder

         • mit oder ohne automatisierte Hilfe

         • ausgeführte Vorgang

         • im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten.

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Art. 4 DSGVO
 Was sind personenbezogene Daten?

 Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer
 bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, z.B.

 • Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum

 • Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse, IP-Adresse

 • Konto-, Kreditkartennummer, Kraftfahrzeugnummer, Kfz-Kennzeichen

 • Zeugnisse, Vorstrafen

 • Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer, Krankendaten

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Anforderungen an die Datenverarbeitung

Rechtmäßigkeit                   z.B. zur Vertragserfüllung

Transparenz                      die Betroffenen sind informiert

Sicherheit                       die Technik ist auf dem aktuellen Stand
                                 - im Unternehmen
                                 - bei Auftragsverarbeitern
                                 - Übermittlung in Drittstaaten?

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Wesentliche Pflichten

  Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 5/6/7 DSGVO)

  Informationspflicht bei Verarbeitung (Art. 13 DSGVO)

  Auskunftsrecht des Betroffenen (Art. 15 DSGVO)

  Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO)

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Wesentliche Pflichten

  Recht auf Datenlöschung (Art. 17 DSGVO)

  Datenschutz als übergeordneter Gedanke (Art. 25 DSGVO)

  Bestellung Datenschutzbeauftragten (Art. 37/38/39 DSGVO)

  Beachtung / Einhaltung von Sicherungsmaßnahmen (Art.32 DSGVO)

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Wesentliche Pflichten

  Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen (Art. 33 DSGVO)

  Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses (Art. 28 DSGVO)

  Datenschutzfolgeabschätzung (Art. 35 DSGVO)

  Datenschutzfreundliche Grundeinstellungen

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Umsetzung der DSGVO - Es brennt!

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Schritt 1:

Sensibilisierung der Mitarbeiter

Schaffen eines übergreifenden
datenschutzrechtlichen Bewusstseins

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Schritt 2:

Datenschutzrechtliche Risikoanalyse und Folgeabschätzung

 • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

 • Dokumentation vorhandener technischer und
   organisatorischer Maßnahmen

 • Risikoanalyse und Abschätzung (analog ISO 27001)

 • Folgeabschätzung / Festlegung etwaiger Anpassungen

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Aufspüren von Risikobereichen

                             Tresen / Schreibtische   Cloud-Computing,
                                                      Auftragsdatenverarbeitung

                             Geschäftskontakt         Server, Workstations,
                             mit Dritten              Drucker, WLan, ...

                             Web & Social Media       Kundenkommunikation

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Schritt 3:
Prozessoptimierungen / Installation neuer Prozesse

                  Beispiel: Bonitätsprüfung Wohnungsunternehmen
     1. Schritt                          Angaben von all den Personen, die
                                         sich für eine Wohnung
                                         interessieren
     2. Schritt                          Weitere Angaben von den
                                         Personen, die sich nach einer
                                         Besichtigung für die Wohnung
                                         bewerben
    3. Schritt                           Detaillierte Informationen wie zum
                                         Beispiel Gehaltsnachweis für die
                                         Personen, für die der Mietvertrag
                                         ausgefertigt wird
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DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis

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DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis

Verarbeitungsverzeichnis

 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen

 Sicherstellen, dass datenschutzrechtliche Belange bei Beginn oder
  Änderung eines jeden Prozesses im Unternehmen Berücksichtigung
  finden (Privacy by Design Art. 25 DSGVO)

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DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis

Externe Dienstleister

 Sind Externe zur Erledigung Ihrer Arbeiten (Auftragsverarbeiter)
  eingebunden, sind mit allen Auftragsverarbeitern die erforderlichen
  Vereinbarungen mit dem Mindestinhalt nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
  abzuschließen

 Beispiele: Hosting-Anbieter, externe Datenspeicherung, externe
  Druckdienstleister, Cloud-Speicher, Newsletter-Dienste, Cloud Systeme
  zur Personal- und Kundenverwaltung

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DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis

Annahme einer Auftragsverarbeitung, wenn Auftragnehmer

 keine Entscheidungsbefugnis über die Daten hat

 keinen   eigenen   Geschäftszweck       verfolgt   bezüglich   der
  personenbezogenen Daten

 einem Nutzungsverbot der zu verarbeitenden Daten unterliegt

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DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis

 in keiner vertraglichen Beziehung zu den Betroffenen steht, die er
  verarbeitet

 und nach außen hin der Auftraggeber für die Datenverarbeitung
  verantwortlich ist

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DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis

Transparenz, Informationspflichten, Sicherstellung der Betroffenenrechte

 Anpassen der Texte zur datenschutzrechtlichen Information der
  betroffenen Personen bei der Datenerhebung an die Anforderungen
  nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO

 Anpassen von Werbe-Einwilligungserklärungen für Kunden,
  Interessenten usw., an die Anforderungen von Art. 7 und 13 DSGVO
  (Achtung: erweiterte Informationspflichten, zu der jederzeitigen
  Widerrufbarkeit der Einwilligung)

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DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis

Transparenz, Informationspflichten, Sicherstellung der Betroffenenrechte

 Installation von Prozessen, um Anträge von betroffenen Personen auf
  Auskunft zu den eigenen Daten nach Art. 15 DSGVO zeitnah und
  vollständig erfüllen zu können (Art. 12 Abs. 1 DSGVO)

 Installation von Prozessen, um Anträge auf Datenübertragbarkeit
  betroffener Personen erfüllen zu können (Art. 20 DSGVO)

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DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis

Verantwortlichkeit, Umgang mit Risiken

 Gibt es für jede Verarbeitungstätigkeit Angaben, mit der die
  Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nachgewiesen werden kann, z.B.
  bezüglich Zwecken, Kategorien personenbezogener Daten, Empfängern
  und/oder Löschfristen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)?

 Nachweis des Vorliegens von Einwilligungen im Sinne von Art. 7, 8
  DSGVO

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DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis

Verantwortlichkeit, Umgang mit Risiken

 Installation eines Datenschutzmanagementsystems, um sicherzustellen
  und den Nachweis erbringen zu können, dass Ihre Verarbeitung gemäß
  der DSGVO erfolgt (Art 24 Abs. 1 DSGVO)

 Anpassung bestehender Prozesse zur Überprüfung der Sicherheit der
  Verarbeitung auf die neuen Anforderungen des Art. 32 DSGVO

 Notwendigkeit der Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung

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DSGVO – Handlungsempfehlungen für die Praxis

Datenschutzverletzungen

 Sicherstellen, dass gem. Art. 33 DSGVO die Meldung von Verletzungen
  des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von 72 Stunden an
  die Aufsichtsbehörde ermöglicht wird

 Installation von Prozessen, die Datenschutzverletzungen         im
  Unternehmen erkennen und das entsprechende Risiko ermitteln

 Festlegen von Maßnahmen im Fall einer Datenschutzverletzung - (“Der
  Katastrophenplan”)

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und Praxishinweise nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung
            DATENPANNE                       Sachbezogene Daten                           Keine Meldepflicht.
                                                                            Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Prozesse zu
                                                                                              überprüfen

                                    Verletzungsarten nach DSGVO
      Personenbezogene Daten                                                   33 Abs. 1 DSGVO, § 65 BDSG-neu
                                    • Verlust?
                                    • Veränderung?                             Beschreibung der Datenpanne
                                    • Vernichtung?
    Droht der/den betroffenen       • Unbefugter Zugang?                    - Art der Verletzung des Schutzes
   Person/en voraussichtlich ein    • Unbefugte Weitergabe?                   personenbezogener Daten, möglichst mit
    Schaden durch die Panne?        • Unbefugte Veränderung?                  Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl
                                                                              der betroffenen Personen, der betroffenen
                                                                              Kategorien und der ungefähren Zahl der
                                                                              betroffenen personenbezogenen Datensätze.
               ja            nein
                                                                            - Namen und Kontaktdaten des
                                                                              Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen
 Information und Einbindung des Managements / der Geschäftsführung            Anlaufstelle für weitere Informationen.
 Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Std. nach Bekanntwerden
                                                                            - Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der
                                                                              Verletzung des Schutzes personenbezogener
 Droht ein unmittelbarer Schaden
                                    *Aufwandsabhängig erfolgt die             Daten.
 im Sinne von Art. 34 DSGVO?
                                     Benachrichtigung, individuell oder        Ergriffene Maßnahmen
                                     durch öffentliche Bekanntmachung,
                                     z.B. in den Medien                     - Vom Verantwortlichen ergriffene oder
              ja                                                              vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung
                             nein                                             der Verletzung des Schutzes
                                                                              personenbezogener Daten und gegebenenfalls
 Sofortige Benachrichtigung der            Unmittelbare Benachrichtigung      Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen
 betroffenen Personen*                     der betroffenen Personen*          nachteiligen Auswirkungen.

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DSGVO - Konsequenzen für die Immobilienwitschaft

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Die Immobilienbranche als Datenkrake
 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

 1.        Name, Vorname, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adresse
 2.        Alter, Geburtsdatum
 3.        Personalausweisdaten
 4.        Personenstand, Angaben zu Kindern, Alter der Kinder
 5.        Grundbuchdaten, Angaben zu Immobilieneigentum
 6.        Kontodaten, Gehaltsauskünfte und Angaben zu Finanzierungen
 7.        Angaben zu Mietern und Miteigentümern
 8.        Verbrauchsabrechnungen

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Die Immobilienbranche als Datenkrake
 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

 9.  Angaben zur Konfession
 10. Steuer ID
 11. Sozialversicherungsnummern
 12. Gesundheitsdaten: Anfrage bei Spezialimmobilien: barrierefrei,
     barrierearm, Rollstuhl geeignet
 13. Videoüberwachung im Büro – Flure, Tiefgarage, Stellplätze,
     Fahrradkeller
 14. …

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Problem der Datenlöschung – Bsp.: Maklervertrag

 Ist das Vertragsverhältnis beendet, weil der Kaufinteressent das Objekt
  gekauft oder den Kauf abgelehnt hat, müssen dessen Daten gelöscht
  werden.

 Nach dem GwG sind die              Daten über die Identität des
  Kaufinteressenten und des          Verkäufers allerdings 5 Jahre
  aufzubewahren.

 Aus steuer- und handelsrechtlichen            Gründen     sind   Daten
  möglicherweise 10 Jahre aufzubewahren.

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Problem der Datenlöschung – Bsp.: Betriebskosten

 Daten zu Betriebskosten sind mindestens bis zum Ablauf der Mieter -
  Einwendungsfrist aufzubewahren (gemäß §556 Abs. 3 S. 4 BGB zwölf
  Monate nach Zustellung der Abrechnung).

 Daten, die Vermieteransprüche betreffen, sind mindestens bis zum
  Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist gem. § 195 BGB (drei Jahre)
  aufzubewahren.

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 Im Falle eines Rechtsstreits sind die Daten nicht vor rechtskräftigem
  Abschluss des Rechtsstreits zu löschen.

 Mietverträge und Betriebskostenabrechnungsunterlagen sind gemäß
  §147 AO zehn Jahre aufzubewahren

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Häufige Fragen – FAQ

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DSGVO – FAQ

Müssen Sie eine Auftragsverarbeitung mit ImmobilienScout24 u.a.
abschließen?

Nein, da Portale wie z.B. ImmobilienScout24 den Kunden gegenüber
weder weisungsgebunden sind, noch die sonstigen Voraussetzungen für
eine Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG bzw. Art. 28 und 29
DSGVO vorliegen.

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DSGVO – FAQ

Datenerhebung auf der Website?

Ja, aber: Auf der Website muss …

 ein SSL-Zertifikat (Datenverschlüsselungsprogramm für Daten
  zwischen Server und Computer) integriert sein bzw. schnellstmöglich
  integriert werden.

 eine Datenschutzerklärung vorhanden sein.

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DSGVO – FAQ

Verwendung von Kontaktformularen auf der Website – Praxistipp:

 Nur     notwendige        Angaben abfragen   (Grundsatz    der
  Datenminimierung) und bei der Abfrage optionaler Angaben diese
  dann als freiwillig kennzeichnen.

 Übermittlung der Daten        möglichst über eine      verschlüsselte
  Datenleitung („https“).

 Hinweis zu Kontaktformular in der Datenschutzerklärung.

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DSGVO – FAQ

Verwendung von Facebook oder WhatsApp – Praxistipp:
 Da beide Dienste Daten sammeln, müssen Kunden erst darüber in
   Kenntnis gesetzt werden und einwilligen.

 In den Datenschutzbestimmungen und im Impressum ist ausdrücklich
  darauf hinzuweisen, dass über WhatsApp oder ähnliche Dienste
  Kundendaten automatisch übermittelt und gespeichert werden.

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DSGVO – FAQ

Verwendung von Social Media Plugins – Praxistipp:

 Shariff-Lösung

 Zwei-Klick Lösung

 Totaler Verzicht

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DSGVO – FAQ

Einbindung von Videos – Praxistipp:

 Videos mit erweiterter Datenschutzeinstellung einbetten

 Die Zwei-Klick-Lösung

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DSGVO – Und was kommt noch?

  ePrivacy Verordnung

  Regelungsgehalt rund um die elektronische Kommunikation also
   Cookies, Tracking, Adblocker, E-Mail-Werbung, Browsereinstellung

  Voraussichtliches Inkrafttreten Ende 2019 mit Übergangsfrist
   (voraussichtlich 1 Jahr)

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Das Geldwäschegesetz 2018

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Geldwäschegesetz 2018

  Neue Verfahren zur Identifizierung der Vertragspartner

  Erleichterung der Geschäftspartneranalyse – Transparenzregister

  Neuer Schwellenwert

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Geldwäschegesetz 2018

  Geschäfte mit Drittstaaten

  Zentrale Meldestelle für Verdachtsmeldungen

  Höhere Sanktionen und Prangervorschrift

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Geldwäschegesetz 2018

 Was hat der Immobilienmakler damit zu tun?

 Immobilienmakler sind Verpflichtete im Sinne von § 2 Absatz 1 Ziffer 10
 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
 (GwG).

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Geldwäschegesetz 2018

 Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die
 Identität ihrer Kunden (Käufer und Verkäufer) feststellen.

 Der Makler muss Verkäufer und Käufer jedoch erst identifizieren, wenn
 ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht. Dies ist der Fall, wenn

 1.        eine der Kaufvertragsparteien von der anderen den Kaufvertrag
           erhalten hat
 2.        der (voraussichtliche) Käufer mit dem (möglichen) Verkäufer oder
           dem Makler eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag
           abgeschlossen hat oder
 3.        dem Makler eine Reservierungsgebühr gezahlt wurde
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Geldwäschegesetz 2018 - Identitätsfeststellung

Bei natürlichen Personen:
 Personalausweis: Name, Anschrift, Ausweisnummer, Geburtsname
  und -datum, Nationalität sowie die ausstellende Behörde.
  Ausweiskopie fertigen und zur Akten nehmen

        Beachte: Kopie des neuen Personalausweises: sechsstellige Nummer,
        Unterschrift (Vorderseite) sowie Augenfarbe und Körpergröße
        (Rückseite) sind zu schwärzen

 Prüfen, ob Kunden im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für
  einen Dritten handeln. Letztgenannter Fall: Ermittlung und
  Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten

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Geldwäschegesetz 2018 – Identitätsfeststellung der
     Kunden

Bei juristischen Personen

 Sitz und Anschrift der Gesellschaft, die Namen der Mitglieder der
  gesetzlichen Vertreter

 Kopie des Handelsregisterauszugs, ggf. eine Gesellschafterliste
  (unübersichtliche Gesellschafterstruktur)

        25% Anteil am Stammkapital („Sperrminorität“): Erfassung und
         Identifikation auch dieser wirtschaftlichen Berechtigten

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Geldwäschegesetz 2018: Was tun im Ernstfall?

  Im Verdachtsfall - Immobilienmakler muss von sich aus tätig werden

  Geldwäscheverdacht      muss     bei   der     Zentralstelle    für
   Finanztransaktionsuntersuchungen     (FIU)     der     zuständigen
   Generalzolldirektion gemeldet werden

  Die Verdachtsmeldung erfolgt elektronisch über das Portal der FIU:
   goAML (Registrierung erforderlich)

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Fragen?

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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