PFLICHTENHEFT BMX 2020 - PFLICHTENHEFT BMX 2020 ORGANISATION UND ABLAUF SWISS CUP MEISTERSCHAFTEN CHALLENGE SUISSE SCHWEIZERMEISTERSCHAFTEN BMX ...

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PFLICHTENHEFT BMX 2020

       PFLICHTENHEFT BMX
              2020

      ORGANISATION UND ABLAUF

           SWISS CUP

MEISTERSCHAFTEN CHALLENGE SUISSE

 SCHWEIZERMEISTERSCHAFTEN BMX

      SWISS CYCLING BMX FAKO
PFLICHTENHEFT BMX 2020 - PFLICHTENHEFT BMX 2020 ORGANISATION UND ABLAUF SWISS CUP MEISTERSCHAFTEN CHALLENGE SUISSE SCHWEIZERMEISTERSCHAFTEN BMX ...
PFLICHTENHEFT BMX 2020

Das vorliegende Pflichtenheft regelt die Bedingungen für die Veranstalter eines Swiss Cup
Laufs, der Meisterschaft Challenge Suisse und die der BMX Schweizermeisterschaften
2020.

1.    ALLGEMEINES

1.1   Die Unterverbände und Clubs von SWISS CYCLING können die Funktion des
      ORGANISATORS von BMX-Rennen ausüben. Die BMX FAKO kann auch externe
      Gremien mit der Durchführung eines solchen Rennens beauftragen, wenn diese
      eine einwandfreie Organisation garantieren können.

      Der VERANSTALTER befolgt die verbindlichen UCI/SWISS CYCLING Reglemente
      und verpflichtet sich zudem, alle aus den gültigen Reglementen ergehenden
      Verpflichtungen, welche die VERANSTALTER von Radsportwettbewerben in der
      Schweiz betreffen, zu befolgen.

      Der VERANSTALTER ist personell sowie finanziell unabhängig und alleine für seine
      gegenüber Dritten eingegangenen Verpflichtungen verantwortlich. Der
      VERANSTALTER darf sich nicht auf die vorliegende Vereinbarung berufen, um
      SWISS CYCLING gegenüber Dritten juristisch und finanziell zu verpflichten.

1.2   Ankündigung der Veranstaltungen:
      SWISS CYCLING, durch die BMX FAKO, schreibt die einzelnen Läufe des Swiss
      Cups und der Schweizer Meisterschaft aus.
      Kann eine angekündigte Veranstaltung nicht zum vorgesehenen Termin organisiert
      werden, muss dies mindestens acht Wochen vorher der BMX-KOMMISSION FAKO
      von SWISS CYCLING mitgeteilt werden.

1.3   Versicherungen:
      Die ORGANISATOREN müssen für ihre Veranstaltung als Organisator eine
      Haftpflichtversicherung abschliessen. Diese Versicherung muss eventuelle Schäden
      an Eigentum Dritter sowie Personenschäden abdecken, nicht jedoch Schäden an
      Fahrzeugen der Teilnehmer.
      SWISS CYCLING bietet für Organisatoren eine spezielle Versicherung an.

      Falls die von SWISS CYCLING vorgeschlagene Versicherung nicht berücksichtigt
      wurde, muss die anderweitig abgeschlossene Vertragspolice
      SWISS CYCLING durch die BMX FAKO spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung
      zugesandt werden.

1.4   Kalendergebühr:
      Alle ORGANISATOREN verpflichten sich zur Zahlung einer Kalendergebühr von
      CHF 600.00. Der ORGANISATOR der Schweizer Meisterschaften verpflichtet sich
      zur Zahlung einer Kalendergebühr von CHF 800.00. Dieser Betrag wird dem
      Organisator nach Bestätigung seines Termins durch SWISS CYCLING verrechnet
      und muss 30 Tage vor der Veranstaltung bezahlt werden.
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2.     PERSONAL
2.1    Der PCP und sein Assistent, das Rennbüropersonal und der Zielverantwortliche
       werden von der BMX FAKO ernannt.
2.2    Die Organisation des Zielfilms liegt in der Verantwortung des VERANSTALTERS,
       der Zielfilm besteht aus 1-2 Personen.
2.2a   Für die Organisation des Rennbüros macht der Veranstalter eine Anfrage an
       Andrea Langhart, sie organisiert das Rennbüro für alle Swiss Cup-Veranstaltungen.
2.3    Der Organisator ist für die Suche des Personals für den Pistenunterhalt, die
       Umgebung, die Sicherheit und die Gastronomie zuständig. Er muss für die
       Verköstigung (Essen und Trinken) sämtlicher aufgebotener Personen sorgen,
       Rennbüropersonal und Kommissäre.
2.4    Spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn ist eine Liste aller zuständigen
       Personen an die BMX FAKO zu übermitteln. « Siehe Anhang 1 –
       Wettbewerbspersonal ».

3.     UMGEBUNG

3.1    Es ist eine klare Trennung zwischen Rennstrecke und Zuschauern umzusetzen.
       Die Rennstrecke muss so gesperrt werden, dass keine unbefugten Personen
       eindringen können.
3.2    Es ist ein eventuell überdachter Vorstartbereich (Regen, grosse Hitze - zum
       Komfort der Piloten) einzurichten. Zudem muss in den Bereichen Verpflegung,
       Vorstart und Ziel ein geordneter Ablauf vorgesehen werden.
3.3    Für die Anbringung der Rennblätter ist ein spezieller Ort mit ausreichender Grösse
       vorzusehen.

3.4    Sind keine festen Infrastrukturen vorhanden, ist für die Verpflegung ein Zelt
       vorzusehen.
3.5    Der ORGANISATOR kann für die Sponsoren ein VIP- Zelt einrichten.
3.6    Der ORGANISATOR ist für die Pflege des Umfelds zuständig (Rasenmähen,
       Abfallbeseitigung...).
3.7    Im Veranstaltungsgelände sind Toiletten in ausreichender Zahl vorgesehen.

4.     RENNBÜRO
4.1    Der Zeitplan für die Veranstaltung und offizielles Training wird von der BMX FAKO
       erstellt. Er muss durch den Veranstalter sichtbar angeschlagen werden.
4.2    Die Anmeldung erfolgt immer im Rennbüro. Dieses muss während des
       Einschreibens jeweils mit 2 Personen vom Club besetzt werden. Anmeldegebühr:
       Im Reglement Swiss Cup / Schweizer Meisterschaft nachzulesen auf der Webseite
       von SWISS CYCLING.
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4.3   Es ist ein als Rennbüro geeigneter Raum vorzusehen, zu dem nur befugte
      Personen Zutritt haben.
4.4   Das Rennbüro erstellt die Ranglisten. (Spätestens) Montag nach dem jeweiligen
      Rennen schickt der Chef Rennbüro die Tages- und Gesamtrangliste per Mail an
      den Disziplinenverantwortlichen BMX von Swiss Cycling. Dieser sorgt dafür, dass
      die Resultate schnellstmöglich auf der Homepage veröffentlicht werden.
4.5   Für die Zeiterfassung mittels Transponder, muss eine intakte Start- und Zielschlaufe
      vorhanden und montiert sein. Die Coax-Kabel von beiden Schlaufen müssen bis ins
      Rennbüro gezogen sein. Eine geeignete Schnittstelle zur Abnahme des Gate
      Startimpulses muss vorhanden und bis ins Rennbüro gezogen sein. Folgende
      Ausrüstung muss für das Büro ebenfalls zur Verfügung gestellt werden: - 500 Blatt
      Papier, Bostitch, Locher - Hilfspersonal für das Aushängen der Resultate. – 1
      Parkplatz in der Nähe des Büros "siehe Anhang 2 - Wettbewerbsmaterial".

5.    SICHERHEIT
5.1   Dem Rettungswagen muss die Zufahrt zur Rennstrecke möglich sein. Bei den
      offiziellen Trainings und den Rennen muss 1 Arzt und 1 Rettungssanitäter, plus 2
      bis 4 Samariter oder 2 Rettungssanitäter und 2 bis 4 Samariter auf Platz sein. (Nur
      Samariter genügen nicht!).
5.2   Die Veranstaltung muss mindestens zwei Wochen vor dem Rennen beim
      zuständigen Krankenhaus angemeldet werden.
5.3   Der PCP überprüft die Rennstrecke auf einwandfreien Zustand und Sicherheit,
      damit die Fahrer möglichst wenigen Risiken ausgesetzt sind.
5.4   Ein Ambulanzfahrzeug auf Platz ist wünschenswert und wird empfohlen, doch falls
      ein Rettungswagen in weniger als 8 Minuten auf dem Renngelände einsatzbereit ist,
      kann dieser auf Abruf eingesetzt werden.

6.    BAHN BMX

      Die Strecke muss dem Reglement « UCI CYCLING REGULATIONS – PART VI
      BMX » entsprechen.

7.    SPRECHER

7.1   Wichtige Informationen müssen in zwei Sprachen - Französisch und Deutsch -
      erfolgen.
      Kommentare können in der jeweils bevorzugten Sprache erfolgen.
7.2   Während der Veranstaltung ist für musikalische Untermalung zu sorgen.

8.    CAMPING

8.1   Bei der Ausschreibung muss ersichtlich sein, ob es Elektrizität hat oder nicht.
8.2   Es ist ausreichend Platz für Wohnmobile, Wohnwagen und Zelte vorzusehen.
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8.3    Es sind ausreichende elektrische Anschlüsse und Frischwasser-Bezugsorte im
       Campinggelände und im Umkreis der Rennstrecke, vorzusehen.
       Für Campinggebühren kann eine Gebühr erhoben werden.
8.4    Es empfiehlt sich die Installation von Duschen in der Nähe des Campinggeländes.
8.5    Es ist darauf zu achten, dass im Falle einer Evakuierung stets ein Notausgang für
       alle erreichbar ist.

9.     VERPFLEGUNG

9.1    Die Restauration der Veranstaltung muss reibungslos und ohne lange Wartezeiten
       ablaufen. Die angebotenen Speisen müssen im Interesse der Sportler und des
       Clubs hochwertig sein.

10.    MITTEILUNGEN UND AUNKÜNDIGUNGEN

       Alle BMX-Rennen müssen ordnungsgemäss angekündigt werden. Für die
       Veröffentlichung ist der ORGANISATOR zuständig. Der ORGANISATOR muss die
       lokalen und regionalen Medien zum Rennen einladen und ihnen Ankündigungen,
       Plakate und Flugblätter bereitstellen.

       Zu diesem Zweck werden von SWISS CYCLING folgende Elemente zur Verfügung
       gestellt:
       - Ein Verzeichnis der Adressen der BMX-Clubs
       - Offizielle Verbandspublikationen (Zeitschrift und Website) von SWISS CYCLING

       Auf sämtlichen Veröffentlichungen (etwa Plakate und Programmbroschüren) muss
       das Logo von SWISS CYCLING sichtbar aufgedruckt sein. Bei der Kommunikations
       -Abteilung von SWISS CYCLING können Muster angefordert werden.
       Die Ankündigung des Rennens muss in französischer und deutscher Sprache
       verfasst sein. Die Informationen müssen, zur Veröffentlichung auf der Webseite,
       mindestens 8 Wochen vor dem Rennen an SWISS CYCLING BMX FAKO
       übermittelt werden.

11.    BESONDERHEITEN UND PREISVERLEIHUNG

11.1   Der Organisator ist für die Übergabe der Preise an die Rennfahrer zuständig:
       gemäss Reglementen Swiss Cup und Schweizer Meisterschaft.
11.2   Die ersten drei jeder Kategorie -12 Jahre erhalten einen Pokal. Der Organisator
       muss dem vierten bis achten Rang einen Preis in Form einer Medaille oder eines
       Pokals verleihen. Jeder Club, der eine Veranstaltung des Swiss Cup organisiert,
       kann diese Prämien erhöhen. Für Nicht -Finalisten ist keine Prämie vorgesehen.

11.3   Die Pokale für die Gesamtwertung des Swiss Cup werden von SWISS CYCLING
       finanziert.
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SCHWEIZERMEISTERSCHAFT:

11.4   SWISS CYCLING überreicht dem VERANSTALTER das Trikot des Schweizer
       Meisters und Medaillen (Gold, Silber, Bronze) für alle berechtigten
       Athletenkategorien.

11.5   Der VERANSTALTER organisiert eine Siegerehrung, die auf einem Podest
       stattfinden muss. Ein Blumenstrauss wird den 3 ersten Athleten jeder Kategorie
       übergeben und nach der Übergabe des Trikots an den Schweizer Meister wird die
       Nationalhymne gespielt. Der VERANSTALTER ist dafür besorgt, dass er über einen
       entsprechenden Tonträger in guter Qualität verfügt. Alternativ kann er diesen bis
       zwei Wochen vor dem Wettkampf bei SWISS CYCLING in CD-
       Form bestellen. Auch ist es ihm überlassen, die Nationalhymne in einer anderen
       Form (live gesungen, gespielt usw.) darzubieten.

       Die Medaillen- und Trikotübergabe erfolgt in Absprache mit SWISS CYCLING.
       Diese werden übergeben durch einen Vertreter von SWISS CYCLING (offizieller
       SWISS CYCLING, SWISS CYCLING FAKO BMX-Mitglied oder Nationaltrainer).

11.6 Hat SWISS CYCLING für eine Kategorie einen Hauptsponsor, so darf ein Vertreter
     dieses Hauptsponsors dem Schweizer Meister einen Preis übergeben.

12.    DOPINGKONTROLLEN

12.1   SWISS CYCLING verpflichtet sich, Antidoping Schweiz die Durchführung der
       Veranstaltung anzukündigen, damit sie allenfalls Dopingkontrollen durchführen
       kann. SWISS CYCLING kann die Entscheidungen von Antidoping Schweiz
       in diesem Bereich weder im Voraus kennen, noch beeinflussen.

12.2 Unabhängig davon, ob eine Dopingkontrolle tatsächlich stattfindet oder nicht, muss
     der VERANSTALTER ein Lokal zur Durchführung der Kontrollen vorbereiten.
     Dieses Lokal muss den im UCI und WADA-Reglement gestellten Anforderungen
     entsprechen. Ferner müssen Wegweiser den Zugang kennzeichnen. Der
     VERANSTALTER hat den medizinischen Inspekteuren von
     Antidoping Schweiz, die anlässlich der Veranstaltung zugegen sind, beizustehen.

12.3   Die mit den Dopingkontrollen anfallenden Kosten sind für den VERANSTALTER
       bereits mit der Kalendergebühr beglichen. Zusätzliche Kosten fallen für den
       VERANSTALTER keine an.

12.4   Eine Ansprechperson (Präsident oder OK Mitglied) ist von Seiten des Organisators
       zu benennen und kümmert sich um die Anliegen der medizinischen Inspektoren von
       Antidoping Schweiz.
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KAPAZITÄT als GASTGEBER

VERANSTALTUNGSORT: …………………………………….
Möglichkeit eines Campinplatzes vor Ort: JA / NEIN
       Kapazität des Campingplatzes: ………………………………………………
       Strom: JA / NEIN        Sanitäre Anlagen: JA / NEIN
Parkplatz-Kapazität «Parkplatz» vorhanden: ……………………………………….

RESSOURCEN, CLUB

Frühere bereits organisierte Grossveranstaltungen: ……………………………………….
…………………………………………………………………………………………………....
……………………………………………………………………………………………………

BMX BAHN
Länge: ………………..                              Anzahl der Kurven: ………………..
Höhe des Starthügels: ....................
Breite der Startgerade: ……………….                   Breite der 2. Gerade: …………………
Breite der 3. Gerade: ……………….                     Breite der 4. Gerade: …………………
Oberfläche (Bodenbelag) der BMX Bahn: ………………………………….
Bodenbelag des Starthügels: …………………………………....................
Bodenbelag der Kurven: ………………………............………...............….
Art des Startgatters: ………………………................................………..…
System des Startsignals: …………………………………...........................
PRO SECTION: JA / NEIN

INFRASTRUKTUR
Elektrischer Anschluss am Start:       O / JA O / NEIN
Elektrischer Anschluss im Ziel:        O / JA O / NEIN
Kabelschlaufen im Start- und Zielgelände vorhanden: O / JA O / NEIN
Coax-Kabel bis ins Rennbüro Verlegt: O / JA O / NEIN
Pistenbeleuchtung:                     O / JA O / NEIN
Piste ist eingezäunt:                  O / JA O / NEIN
Wasser auf der BMX-Bahn:               O / JA O / NEIN
Entwässerungseinrichtung:              O / JA O / NEIN
Gedeckter Startplatz:                  O / JA O / NEIN
Wifi im Rennbüro vorhanden:            O / JA O / NEIN
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Das vorliegende Pflichtenheft ist durch den ORGANISATOR ordnungsgemäss zu
unterschreiben und innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt, an die FAKO zurück zu senden.
Unterschrift:
Das Organisations komitee des Clubs BMX……………………………………………………

Vertreten durch den Präsidenten.…………………………………………………………….
verpflichtet sich:
  -    Das vorliegende Pflichtenheft mit Anhang zu respektieren und Folge zu leisten.
  -    Nach Erhalt der Rechnung, die ausstehenden Kalendergebühren umgehend zu
       bezahlen.
  -    Spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung, eine Vertragskopie der
       abgeschlossenen Haftpflichtversicherung an die FAKO zu schicken.
  -    Im Minimum 2 Monate vor dem Wettkampf, eine unterschriebene Vertragskopie der
       Sanitätsleistung an die FAKO zu senden.
  -    Im Minimum 2 Monate vor dem Wettkampf alle Informationen zur Ausschreibung in
       deutscher und französischer Sprache der FAKO zu senden.
  -    Spätestens 1 Woche vor Rennbeginn eine Liste der verantwortlichen Helfer an die
       FAKO weiter zu leiten.
  -    Ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. Gemäss Anhang 1.
  -    Genügend Material bereit zu stellen. Gemäss Anhang 2.
Der unterzeichnende Club bestätigt und anerkennt dieses Pflichtenheft und die darin
enthaltenen Vorgaben hinsichtlich der Organisation der Veranstaltung des Swiss Cups
und der Schweizer Meisterschaften. Der ORGANISATOR verpflichtet sich zur
Organisation seiner Veranstaltung gemäss diesen Vorgaben.

Nur die FAKO BMX Swiss Cycling ist befugt, etwaige Änderungen oder
Anpassungen aus irgendwelchen Gründen am bestehenden Pflichtenheft vor zu
nehmen.
Bei Nichteinhaltung des Pflichtenheftes kann die FAKO BMX eine Busse, bemessen an
der Schwere des Verstosses, aussprechen.
Die Entscheidung ob das Rennen trotzdem durchgeführt wird obliegt dem PCP.

Ort: ………………………………….. Datum: ……../……../………

Unterschrift des Clubpräsidenten:

Wird durch die FAKO ausgefüllt
Meinung der SWISS CYCLING BMX FAKO
Eingangsdatum: ………/………./……….

Bitte innerhalb von 10 Tagen an die FAKO zurück senden.
Adresse : fakobmxswisscycling@gmail.com

Im Falle einer Diskrepanz zwischen dem französischen und dem deutschen Text hat der Text in seiner
Originalsprache Vorrang. Die Originalsprache ist Französisch
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                                       ANHANG 1

              Zur Verfügung gestelltes Personal für die Rennveranstaltung.

Das Team der Rennveranstaltung konstituiert sich wie folgt:

   1. Kommissäre, welche durch die FAKO nominiert werden (Liste A) : z.B. 4 Personen
   2. Personal, welches durch den organisierenden Club ernannt wird (Liste B) z.B. 11-
      12 Personen
   3. Weitere, vom organisierenden Club bestimmte, verantwortliche Helfer (Liste
      C) : z.B. 11 Personen

LISTE A

   1. PCP                                      2. PCP - Assistent
   3. Kommissär - Ziel                         4. Kommissär - Start

LISTE B

   1. Verantwortlicher –Vorstart              2. Personal – Vorstart
   3. Personal – Vorstart                     4. Starter
   5. Assistent Rennbüro für Einschrieben     6. Assistent Rennbüro für Einschrieben
   7.Aushängen der Raceblätter
   8. Verbindung Ziel – Sekretariat (Wenn Rennbüro und Zielfilm nicht im selben Raum)
   9. 1 Person pro Kurven der BMX bahn. Diese Personen müssen "erzogen" werden
   muss aber nicht offiziellen Kommissare Swiss Cycling sein

LISTE C

   1. Verantwortlicher - Organisation             2. Verantwortlicher - Personal
   3. Verantwortlicher - Infrastrukturen          4. Verantwortlicher - Sicherheit
   5. Verantwortlicher - BMX-Bahn                 6. Verantwortlicher - Camping
   7. Verantwortlicher – Animationen (fakultativ)
   8. Sprecher (2)                                9. Verantwortlicher - Auszeichnungen
   10. Verantwortlicher – Dopingkontrollen
   11. Verantwortlicher - Verpflegung / Restauration
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                                        ANHANG 2

                        Von Club zur Verfügung gestelltes Material

Rennbüro / Zielfilm:

Ein geschlossener Raum für 6 Personen mit direktem Zugang zur Piste muss als Büro
bereitgestellt werden.

2 separate Steckdosen (Zielfilm und Computer Auswertung) und eine Parkmöglichkeit in
der Nähe muss vorhanden sein.

Material für das Rennbüro:

   -   500 Blatt Papier
   -   Kugelschreiber für Kommissäre
   -   Bostitch / Locher

Sportmaterial:

   -   Kabelschlaufen an Start und Ziel korrekt montiert, funktionsfähig
   -   Coax-Kabel bis ins Rennbüro verlegt
   -   Voice Box

Sonstiges Material:

   -   Eine Steckdose in der Nähe der Ziellinie (für Video)
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