Hygienemaßnahmen der Hochschule Merseburg zur Corona-Bewältigung
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Hygienemaßnahmen der Hochschule Merseburg zur Corona-Bewältigung Stand: 04.05.2020 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines ................................................................................................................ 1 2. Was kann jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin jeweils für sich tun? ..................... 2 3. Was ist im Umgang mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. sonstigen Personen zu beachten? ...................................................................... 3 a) Prävention ............................................................................................................... 3 b) Reinigung- und Desinfektion ................................................................................... 4 c) Maßnahmen bei Symptomen ...................................................................................... 4 4. Infrastrukturbezogene Regelungen und unterstützende Ressourcen .......................... 4 5. Umsetzung der Hygienemaßnahmen.......................................................................... 5 6. Ansprechpartner ......................................................................................................... 6 7. Anlagen ...................................................................................................................... 6 1. Allgemeines Die nachfolgenden Ausführungen und Hinweise bilden die Hygienemaßnahmen der Hoch- schule Merseburg im Sinne der Allgemeinverfügung und Verordnung des Landes Sachsen- Anhalts zur Corona-Bewältigung. Das Konzept ersetzt nicht bereits bestehende, spezielle gesetzlich vorgeschriebene Hygie- neanforderungen, wie Technische Regeln, die aktuell gültige Dienstanweisung der Hoch- schule Merseburg oder Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt bzw. des Landkreises. Bitte informieren Sie sich auch weiterhin über die aktuelle gesetzgeberische Lage und die sonstigen behördlichen Anweisungen! Diese Hygienemaßnahmen und Hinweise wurden in Zusammenarbeit der Betriebsärztin der Hochschule Merseburg, Frau Dr. Annekatrin Bergmann, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Herrn Späte, und des Rektorates erstellt. Wie wird das Virus übertragen? Der Hauptübertragungsweg ist eine Tröpfcheninfektion. Die bzw. der Infizierte gibt beim Nie- sen, Husten und auch beim Sprechen Tröpfen an die Umgebungsluft ab. Diese Tröpfchen beinhalten Viren aus den Atemwegen des Infizierten. In diesen Tröpfchen kann das Virus bis zu 3 Stunden überleben. Die Infektion bei der Kontaktperson erfolgt, wenn Viren aus diesen Tröpfchen auf die Schleimhäute der Atemwege oder der Augen der Kontaktperson gelangen. Das ist der Fall, wenn man im „Auswurfbereich“ der Atemwege steht (Abstandsempfehlung) oder wenn man sich längere Zeit in einem Raum aufhält (über 15 min), in dem infektiöse Tröpfchen in der Luft schweben (Räume lüften). Über die sonstige Haut (z.B. Hände) wird das Virus nicht aufgenommen. Auch wenn die Datenlage noch etwas unklar ist, gibt es eine Reihe von Studien, die zeigen, dass die Übertragungsrate durch das Tragen eines Mund-Na- sen-Schutzes verringert werden kann. Wahrscheinlich wird das Virus in wenigen Fällen auch durch eine Schmierinfektion übertra- gen. Erreger werden dabei von den Händen auf die Schleimhäute der Atemwege oder der 1
Augen übertragen (daraus ergibt sich die Empfehlung für regelmäßiges Händewaschen und die Empfehlung, sich nicht mit den Händen ins Gesicht zu fassen). Das Virus ist jedoch au- ßerhalb des Körpers und außerhalb der Tröpfchen sehr instabil. Auf Oberflächen trocknen diese Tröpfchen schnell aus. Eine Übertragung über Gegenstände ist deshalb nur in einem sehr kurzen Zeitraum (wahrscheinlich wenige Minuten) denkbar, nachdem der Infizierte den Gegenstand angefasst hat. Welche Symptome treten bei einer Covid-19-Infektion auf? Die häufigsten Symptome sind Fieber und trockener Husten. Es folgen Abgeschlagenheit, Unwohlsein und sonstige Symptome eines Infektes. Relativ häufig berichten die Patienten über Geruchs- und Geschmacksverlust. In seltenen Fällen können auch Magen-Darm-Symp- tome auftreten. Die Symptome können länger anhalten, aber auch nur kurz und vorüberge- hend auftreten. Das Spektrum der Beschwerden ist also sehr breit. Die hier formulierten Maßnahmen dienen mithin: • der Vermeidung und Minderung des Infektionsrisikos, • der Absicherung des jeweils möglichen Hochschulbetriebes sowie • der Minderung von Risiken für den Hochschulbetrieb durch behördliche Schutzmaß- nahmen. Dazu können erstens jeder einzelne Mitarbeiter bzw. jede einzelne Mitarbeiterin für sich bei- tragen, zweitens jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin im Umgang mit Kollegen, Studie- renden bzw. sonstigen Personen sowie die Hochschule als Ganzes und ihre Verantwor- tungsbereiche durch organisatorische Regelungen. 2. Was kann jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin jeweils für sich tun? Betreten Sie den Hochschulcampus bzw. das Hochschulgebäude nicht, wenn Sie Krank- heitssymptome an sich feststellen! Zur Vorbeugung gegen eine Infektion mit dem Corona-Virus oder andere Infektionserkran- kungen ist wichtig: • regelmäßiges gründliches Händewaschen (mind. 20 s mit Handseife), • Händewaschen oder Händedesinfektion beim Betreten des Hochschulgebäudes, zum Dienstschluss, nach direktem oder indirektem Körperkontakt, • nicht ins Gesicht fassen (Auge, Nase, Mund), • Husten und Niesetikette beachten, • regelmäßiges Lüften der genutzten Räume (mindestens alle 2 h ca. für 15 min Stoßlüf- ten). Die Nutzung von Einweghandschuhen trägt gemäß aktuellen medizinischen Erkenntnissen nicht zur Corona-Prävention bei. Einweghandschuhe sind im Rahmen des auch sonst Übli- chen dann zu nutzen, wenn dies aus sonstigen Schutzgründen heraus nützlich bzw. vorge- schrieben ist, bspw. beim Umgang mit Chemikalien. Die Mund-Nase-Bedeckung ist außerhalb des individuell genutzten eigenen Büros/Werk- statt (Ein-Personen-Nutzung) innerhalb von Hochschulgebäuden immer dann zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m unterschritten ist bzw. nicht sicher gewährleistet wer- den kann. 2
Hinweise zur Nutzung der Mund-Nase-Abdeckung finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/schutz-gegenueber-1742272 Arbeitskleidung und Schutzausrüstungen, wie bspw. Mund-Nase-Bedeckungen, sind aus- schließlich individuell zu nutzen und regelmäßig zu reinigen (möglichst 60 Grad Celsius). Wenn möglich, sollten für den Arbeitsweg keine oder in möglichst geringem Umfang öffentli- che Verkehrsmittel genutzt werden. 3. Was ist im Umgang mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. sonstigen Personen zu beachten? a) Prävention Folgende grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen sind im Umgang zwingend einzuhalten: • Abstand zu anderen Personen von > 1,50 m (ggf. Fußbodenmarkierung und Hinweisschil- der beachten) für alle relativ kurzen Kontakte (max. 15 min.). • größtmögliche Vermeidung des Austauschs und der Mehrpersonennutzung von Artefak- ten jeglicher Art, bspw. Instrumenten, Papieren, Räume, Fahrzeuge, Geschirr, Lebensmit- tel, Mobiltelefone, Schreibutensilien etc. • bei Nutzung gemeinschaftlich genutzter Objekte und Geräte (z.B. Mikroskop, Tastaturen, Maus, Kopierer, Displays, Messgeräte, Tische etc.): Reinigung der Hände vorab und da- nach. Vor und nach Benutzung sind die Objekte/Geräte - wenn möglich – zu desinfizieren. • Team-Meetings/Besprechungen sind möglichst telefonisch oder über Videokonferenzen durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, sind Treffen nur in gut belüfteten Räumen möglich. Treffen sollten möglichst kurz gehalten werden, auf den nötigen Sicherheitsab- stand ist zu achten. Treffen sollten nur in kleinen Gruppen stattfinden. Die Teilnehmer sind zu dokumentieren (siehe Anlage 2). Dabei ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Bestuhlung in Sitzgruppen so anordnen, dass mindestens 1,50 m Abstand gewährleistet wird. • Versetzte Pausenregelungen insbesondere für Präsenzlehre, Pausenräume der -berei- che. • Zahlungsverkehr: möglichst bargeldlos. • Zutrittsregulierung bei Räumen (bspw. Labore, Werkstätten, Büroräume) und Arbeitsplät- zen mit Publikumsverkehr (Studenten, Lieferanten, Gäste, Besucher, Alumni). • In Laboren und Werkstätten: Mindestens 1,50 m Abstand halten und weiterhin auf die Ar- beitssicherheit achten und die vorgegebene Mindestanzahl an Mitarbeitern in Laboren mit Gefahrstoffen einhalten. Die Corona-spezifische Regelung ersetzt bzw. ergänzt vorüber- gehend das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung in Laboren und Werkstätten. • Lüftung gemeinschaftlich genutzter Räume, wie Lehrräume, Flure, Toiletten, Umkleide- und Waschräume, Posträume, Besprechungsräume etc. • Auf Sauberkeit an gemeinsam genutzten Orten, z.B. in Teeküchen achten. Zum Putzen und Abwaschen sind idealerweise Einwegputzmittel, z.B. Papiertücher, zu nutzen. Regel- mäßige Reinigung bzw. Desinfektion von Orten, die von vielen Personen genutzt werden, 3
wie Türgriffe, Türknaufe, Tasten in Fahrstühlen u. ä., und Betätigung dieser nach Möglich- keit mit dem Unterarm oder Ellenbogen. • Falls möglich, in getrennten Büros arbeiten. Bei Mehrfachbelegung der Büroräume (> 2 Personen) sind Einzelbelegungen durchzuführen. • Dienstliche Fahrten mit PKW/Transporter sind einzeln durchzuführen. b) Reinigung- und Desinfektion Die in Seifen und Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside zerstören die Fetthülle von Corona- Viren und reichen im Alltag aus, um Hände und andere Oberflächen weitgehend von Krank- heitserregern zu befreien. Eine routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentli- chen Bereichen wird vom Robert-Koch-Institut nicht empfohlen. Desinfektion kann im Einzel- fall sinnvoll sein. Es sollte dann immer eine Wischdesinfektion erfolgen, da durch Sprühinfek- tion möglicherweise Viren aufgewirbelt werden. Stark frequentierte Flächen, Tische, Böden (wie Toiletten und Flure) und Handläufe/Türgriffe werden in kürzeren Intervallen (mindestens 1 x täglich) mit unterschiedlichen Reinigungstü- chern/Reinigungslappen für Tische und Böden durch den Reinigungsdienst im eigenen Ver- antwortungsbereich gereinigt. Bitte beachten Sie auch die Regelungen zur individuellen Reinigung und Desinfektion in den weiteren Abschnitten dieses Maßnahmeplanes. c) Maßnahmen bei Symptomen Mitglieder und Angehörige der Hochschule mit COVID-19-Symptomatik und respiratorischer Symptomatik, d.h. Erkältungszeichen, Grippesymptomen, akutem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn dürfen die Liegenschaften der Hochschule nicht betreten. Betroffene mel- den sich bitte bei der für ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsbehörde des Landkreises (Telefon: 03461 - 40 2727). Studierende und Mitarbeitende zeigen eine Infektion oder Qua- rantäneanordnung des Gesundheitsamts zusätzlich per E-Mail unter krisenstab@hs-merseburg.de schriftlich an. Im Übrigen wird auf die entsprechenden Rege- lungen der Dienstanweisung der Hochschule Merseburg zur Corona-Bewältigung verwiesen. 4. Infrastrukturbezogene Regelungen und unterstützende Ressourcen Den Hochschulangehörigen werden bei Nicht-Vorhandensein eigener Mund-Nasen-Bede- ckungen bei Bedarf entsprechende Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung gestellt. An den Eingängen zum Gebäude befinden sich Desinfektionsspender. Zudem kommen je nach örtlichen und arbeitsmäßigen Gegebenheiten in Betracht: • Markierung des Fußbodens mit entsprechendem Warnband zur Wegekanalisation und damit Wahrung des Mindestabstands bei Publikums- und Personenverkehr (bspw. Deka- nate, Bibliothek, Poststelle), • Installation von transparenten Schutzscheiben (Spuckschutz) an definierten Arbeitsplät- zen mit Publikums- und Personenverkehr (bspw. Dekanate, Studienberatung, Bibliothek, Poststelle, Pforte). 4
5. Umsetzung der Hygienemaßnahmen Die Umsetzung der Hygienemaßnahmen obliegt nicht allein der Hochschulleitung und den internen und externen Dienstleistern, sondern ist Sache jeder und jedes einzelnen Mitarbei- ters und Studierenden. Eine besondere Verantwortung kommt dabei den Organisationsein- heiten der Hochschule und ihren Leitungsorganen zu. Um eine möglichst passgenaue Um- setzung und Spezifikation der Hygienemaßnahmen zu gewährleisten, sind in den Organisati- onsbereichen spezifische Regelungen zu planen, zu treffen, umzusetzen, deren Wirksamkeit soweit möglich zu kontrollieren und Informationen zu dokumentieren. Verantwortlich für diese Maßnahmen der Organisationsbereiche sind die Leiter der jeweiligen Organisationseinhei- ten. Zur Umsetzung in den Organisations- und Lehrbereichen kommt neben den bereits ge- nannten allgemeinen Regelungen, eine ganze Reihe von Maßnahmen in Betracht: • Transparente Schutzscheiben am Schreibtisch, Empfangsbereichen o.ä., • Abstandsmarkierungen, bspw. vor Schreibtischen, • Kanalisierung von Wartebereichen (Abstandsmarkierungen), • Planung der Einzelbüronutzung bei Mehrfachbelegungen, bspw. durch Schichtplan und/o- der Homeoffice, • Besuchersteuerung, Zutrittsbeschränkungen und -regularien in bestimmten Bereichen, bspw. für andere Beschäftigten der Hochschule, Studierende, Gästen, Kunden etc. • Geh- Wegeregularien, bspw. in engen Treppenbereichen o.ä., • Sperrung bestimmter Bereiche, bspw. Chill-Out-Bereiche, • Gruppenbildung zur Teilnehmersteuerung von Lehrveranstaltungen und Praktika, • individualisierte Nutzung von Maschinen und sonstigen Instrumenten, • Aushang von Verhaltenshinweisen (Eingangstür/Kundenstopper), • Beschränkungen von gleichzeitigen Anwesenheiten in bestimmten Bereichen, • Desinfektionsregelungen und entsprechende Ausstattung in bestimmten Bereichen, bspw. beim Zutritt zur Hochschulbibliothek. Zur Orientierung finden Sie ein entsprechendes Muster für bereichsspezifische Maßnahme- planungen im Anhang der Hygienemaßnahmen (Anlage 1). Organisationsbereiche werden für Studierende und die zugelassene Öffentlichkeit erst dann wieder geöffnet, wenn entsprechende mit dem Rektorat abgestimmte spezifische Hygienepläne vorliegen. Präsenzlehrveranstaltungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Rektor und sind nur dann möglich, wenn sie unabdingbar sind und die notwendigen Hygienevoraus- setzungen im Sinne der gesetzgeberischen und behördlichen Vorgaben sowie dieser Hygie- nemaßnahmen erfüllt sind bzw. geeignete Maßnahmen zur Absicherung getroffen wurden. Entsprechende Anträge sind vom Dekan des jeweiligen Fachbereiches formlos im Rektorat einzureichen. In jedem Fall sind für Zwecke der Aufklärung eventueller Infektionswege und Verbreitungsri- siken, alle Anwesenheiten zu dokumentieren (Präsenzveranstaltungen, Prüfungen, Be- sprechungen etc.). Ziel ist das Nachverfolgen von ggf. aufgetretenen Infektionswegen. Die Anwesenheitslisten (gemäß Anlage 2) sind im Fachbereich dem jeweiligen Dekan zuzuleiten 5
und für die Verwaltung der Kanzlerin. Die Anwesenheitslisten sind nach 4 Wochen zu ver- nichten. Im Bedarfsfall sind die Listen dem Rektorat zuzuleiten. 6. Ansprechpartner 1. Zur Unterstützung und Beratung bei spezifischen Hygienemaßnahmen bzw. entsprechen- den Planungen, bspw. der Hochschulbereiche die Fachkraft für Arbeitssicherheit: arbeits- sicherheit@hs-merseburg.de, 2. Für spezifische medizinische Fragen, bspw. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die selbst Risikogruppen angehören die Betriebsärztin der Hochschule Merseburg Fr. Dr. An- nekatrin Bergmann: annekatrin.bergmann@uk-halle.de sowie 3. Für Rückmeldungen zu diesen Hygienemaßnahmen Dr. Peter Richter: peter.richter@hs- merseburg.de. 7. Anlagen 1. Muster Hygieneplan in den Organisationseinheiten 2. Formblatt zur Erfassung von Teilnehmern bei Veranstaltungen/Meetings 3. Informationsplakat: Belehrungen und Aushang von Verhaltenshinweisen https://www.hs-merseburg.de/corona/#c23233 6
Anlage 1: Muster Hygieneplan in den Organisationseinheiten Muster Hygieneplan Dieses Muster dient als Handreichung und Checkliste für die Erstellung von individualisierten Hygieneplänen durch die Organisationseinheiten der Hochschule Merseburg. Dabei sind zwingend die nachfolgenden Hygienemaßnahmen unter Berücksichtigung der hier festgeleg- ten Rahmenbedingungen zu regeln. Zuständig für die Erstellung der Hygienepläne sind die jeweiligen Leiter und Leiterinnen der Organisationseinheiten der Hochschule, die diese Aufgabe z.B. an Raumverantwortliche de- legieren können. Vor der Öffnung der Hochschule und deren Räumlichkeiten für die Hochschulöffentlichkeit (insbes. Studierende) sind entsprechende Hygienepläne zu erstellen und gegenüber den Lei- terinnen und Leitern der Organisationseinheit anzuzeigen und vom Rektorat frei zu geben. Räume gleicher Art (z. B. Büros können auf einem Hygieneplan zusammengefasst werden. Für Räume mit speziellen Anforderungen oder grundsätzlich unterschiedlicher Ausstattung sollte je Raum ein Hygieneplan festgelegt werden. Hygienepläne sind damit für alle Räumlichkeiten z.B. für Büroräume, Werkstätten, Labore, Gemeinschaftsräume wie z.B. Besprechungsräume oder Lehrveranstaltungsräume, die Bibli- othek, Sporträume/-flächen, Foyer/Cafeteria, das Gartenhaus, das Eltern-Kind-Zimmer, das Haus der Studierenden/Clubs und das Haus der Studentischen Vertreter aufzustellen. Keine Hygienepläne sind für Technik- oder Lagerräume zu erstellen. 7
Muster-Hygieneplan der Hochschule Merseburg Organisationseinheit: Raumbezeichnung: Raumnummer/n: Verantwortliche Person: Version: Datum: 1. Allgemeine Hygienemaßnahmen Hausverbot Personen mit Corona-Krankheitssymptomen ist das Betreten der Hochschule untersagt. Abstandsregeln Es ist grundsätzlich ein Abstand von > 1,50 m zu anderen Per- sonen einzuhalten. Mund-Nasen-Schutz Die Mund-Nase-Bedeckung ist außerhalb des individuell genutz- ten eigenen Büros (Ein-Personen-Nutzung) innerhalb von Hoch- schulgebäuden immer dann zu tragen, wenn der Mindestab- stand von 1,50 m unterschritten ist bzw. nicht sicher gewährleis- tet werden kann. Lüften Es ist regelmäßig, mind. jedoch nach 2 h zu lüften. Hände waschen Hände sind unmittelbar nach Betreten der Hochschule zu wa- schen oder zu desinfizieren und regelmäßig zu waschen. Arbeitsplatz- und Sitz- Die Einhaltung der Abstandsregeln kann durch Hilfsmittel wie bereichsgestaltung Fußbodenmarkierung, Hinweisschilder, physische Barrie- ren/Sperrungen, Anordnung von Sitzgruppen, Zutrittsmanage- ment und Wegekennzeichnung unterstützt werden. Die konkrete Umsetzung ist kurz darzustellen. Anwesenheitsdoku- Bei Teammeetings/Besprechungen/Veranstaltungen an denen mentation > 3 Personen teilnehmen und die > 15 Minuten dauern ist eine Anwesenheitsliste durch den oder die Verantwortlichen der Ver- anstaltung zu führen (Muster gem. Anlage 2). Diese ist im Fach- bereich dem jeweiligen Dekan zuzuleiten und für die Verwaltung der Kanzlerin. Die Anwesenheitslisten sind nach 4 Wochen zu vernichten. Vermeidung der Nut- Soweit als möglich ist die Nutzung von gemeinsam genutzten zung von Gegenstän- Gegenständen zu vermeiden oder entsprechende Reinigungs- den durch mehrere festlegungen zu treffen. Dies gilt z. B. für Instrumenten, Papie- ren, Räume, Fahrzeuge, Geschirr, Lebensmittel, Telefone, Personen Schreibutensilien etc.. Reinigung bei Mehrper- Soweit die gemeinschaftliche Nutzung nicht vermieden werden sonennutzung von Ge- kann, ist vor und nach der Nutzung gemeinschaftlich genutzter genständen Infrastruktur oder Gegenständen insbes. Spuckschutzwand, Lichtschalter, gemeinsam genutzte Gegenstände z.B. Mikro- skop, Tastaturen, Maus, Kopierer, Displays, Messgeräte, Ti- sche, Laborgeräte) festzulegen, wie diese gereinigt werden sol- len. Dabei soll dies vorranging in Eigenregie durch Nutzer*innen oder das in der Organisationseinheit beschäftigte Personal (z.B. Bibliothek, Dekanat) erfolgen. Soweit eine Reinigung durch den 8
Dienstleister erfolgen soll bedarf dies der Zustimmung der Kanz- lerin. Reinigungsmittel werden soweit verfügbar und verhältnis- mäßig bereitgestellt. Belehrungen und Aus- Das Informationsplakat der Hochschule Merseburg ist als Kurz- hang von Verhaltens- belehrung in jedem genutzten Gemeinschaftsraum oder Räu- hinweisen men mit erhöhten Kundenverkehr auszuhängen. Durch den Lei- ter oder die Leiterin der Organisationseinheit sind die zugeord- neten Hochschulangehörigen über die Hygienemaßnahmen zu belehren. Die Belehrung kann auch auf die Veranstalterin oder den Veranstalter eines Teammeetings/Besprechung oder Veran- staltung delegiert werden. Personen in Risiko- Personen aus Risikogruppen oder mit Kindern oder zu betreuen- gruppen und Kindern den Angehörigen sind gebeten individuelle Absprachen mit Ihren oder zu betreuenden Führungskräften zu treffen. Angehörigen Für die nachfolgenden Raumkategorien gelten folgende spezielle Rahmenfestlegungen: 2. Büroräume Allgemeine Hygiene- Es sind sämtliche unter Pkt. 1 festgelegten Hygienemaßnahmen maßnahmen gem. Pkt. umzusetzen. 1 Einzelzimmernutzung In jedem Büroraum ist nur ein (1) Mitarbeiter oder eine Mitarbei- terin zu beschäftigen. Arbeitsplatz- und Sitz- Büroarbeitsplätze mit sehr häufigem Kunden- und Studierenden- bereichsgestaltung kontakt sind mit Spuckschutzwänden auszustatten. Arbeitsorganisation Soweit als möglich soll durch eine Einsatzplanung bzw. ein rol- lierendes System oder Teambildung der persönliche wech- selnde physische Kontakt eingeschränkt werden. Die Verantwor- tung trägt die Leiterin oder der Leiter der Organisationseinheit. Pausengestaltung Soweit als möglich sind Abstimmungen der anwesenden Kolle- ginnen und Kollegen zu versetzte Arbeitszeiten und Pausenge- staltung zu treffen. Kunden/Besucher Soweit als möglich sind die direkten Kontakte einzuschränken und die Abläufe zu entzerren. Dabei ist primär Telefon, Email oder die online-Kommunikation zu nutzen und sekundär können Bodenmarkierungen oder Barrieren zur Abstandshaltung ange- bracht werden. Soweit als möglich ist zu organisieren, dass je- weils nur eine Person (Besucher) Zutritt zum Büroraum erhält und die Gespräche möglichst kurz gehalten werden. 3. Gemeinschaftsräume (Besprechungsräume/Sanitärräume/Teeküche/Foyer/Bib- liothek) Allgemeine Hygiene- Es sind sämtliche unter Pkt. 1 festgelegten Hygienemaßnahmen maßnahmen gem. Pkt. umzusetzen. 1 Zutrittsregulierung Soweit als möglich sind für Gemeinschaftsräume Zutrittsregeln (Aus- und Eingänge) zu treffen und eine maximale Anzahl an Personen, die sich zeit- glich in den Räumen aufhalten dürfen festzulegen. Unterstützt werden kann dies durch eine organisierte Pausengestaltung. 9
Wenn möglich sind bei getrennten Zugängen Aus- und Eingang zu kennzeichnen. Teeküchen/WC-Räume In den Teeküchen sind unter Wahrung des Abstands max. 2 Personen zulässig. In den WC-Räumen sind Bodenmarkierun- gen für die Wartebereiche anzubringen, so dass die Abstandsre- geln eingehalten werden. 4. Lehrveranstaltungsräume (z. B. Seminarräume/Vorlesungssäle/Labore/ Werk- stätten) Allgemeine Hygiene- Es sind sämtliche unter Pkt. 1 festgelegten Hygienemaßnahmen maßnahmen gem. Pkt. umzusetzen. 1 erforderliche Präsenz- Erforderliche Präsenzveranstaltungen sind durch den Fachbe- veranstaltungen reich zu planen (Angabe des Titels der Veranstaltung, der zu- ständigen Lehrperson, kurze Begründung zur Erforderlichkeit der Präsenz und Veranstaltungsort) und vom Rektorat zu ge- nehmigen. Ziel ist, die Verdichtung von Veranstaltungen an der Hochschule einzudämmen und die Erforderlichkeit zu prüfen. Organisation von Prä- Es sind möglichst Blockseminare durchzuführen. Die maximale senzveranstaltungen Gruppengröße ist festzulegen und ggf. mehrere Durchgänge zu planen. Auf die Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern oder mit weiter Anreise soll besondere Rücksicht genommen werden. Verantwortlichkeiten Grds. ist jede Veranstalterin oder jeder Veranstalter bzw. Lehr- kraft für die Einhaltung der festgelegten Hygienemaßnahmen verantwortlich. Dieses Muster beansprucht keine Vollständigkeit und kann individuell ergänzt und erweitert werden. 10
Anlage 2: Formblatt zur Erfassung von Teilnehmern bei Veranstaltungen/Meetings Erfassung von Teilnehmern bei Veranstaltungen/Meetings/Besprechungen Organisationseinheit: Verantwortliche Person: Datum: Uhrzeit (von – bis): Raumbezeichnung: Bezeichnung/Titel der Veranstaltung/Meetings/Besprechung Teilnehmer (Name, Vorname) 11
INF E K T I ON S S C HU T Z Bitte beachten Sie an der Hochschule: Zutrittsverbot bei Kein Händeschütteln Krankheitssymptomen Mund-Nasen-Schutz 1,5 m Abstand einhalten Niesen oder Husten tragen in die Armbeuge Sorgfältig und regelmäßig Hände desinfizieren Hände vom Gesicht Hände waschen fernhalten Weitere Informationen: www.hs-merseburg.de/corona
INF EC T I ON P R O T EC T I ON Please follow these instructions on the campus: Access is prohibited if you Do not shake hands exhibit symptoms of the Corona virus Cover your mouth Keep at least 1.5 metres Sneeze or cough into and nose away from other people the crook of your arm Wash your hands Disinfect your hands Keep your hands away thoroughly and regularly from your face For further information, please go to www.hs-merseburg.de/corona
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