Hygienemaßnahmen der Hochschule Merseburg zur Corona-Bewältigung

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Hygienemaßnahmen der Hochschule Merseburg zur Corona-Bewältigung
                                 Stand: 04.05.2020

Inhaltsverzeichnis
1.     Allgemeines ................................................................................................................ 1
2.        Was kann jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin jeweils für sich tun? ..................... 2
3.        Was ist im Umgang mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
          bzw. sonstigen Personen zu beachten? ...................................................................... 3
     a)      Prävention ............................................................................................................... 3
     b)      Reinigung- und Desinfektion ................................................................................... 4
     c)   Maßnahmen bei Symptomen ...................................................................................... 4
4.        Infrastrukturbezogene Regelungen und unterstützende Ressourcen .......................... 4
5.        Umsetzung der Hygienemaßnahmen.......................................................................... 5
6.        Ansprechpartner ......................................................................................................... 6
7.        Anlagen ...................................................................................................................... 6

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Ausführungen und Hinweise bilden die Hygienemaßnahmen der Hoch-
schule Merseburg im Sinne der Allgemeinverfügung und Verordnung des Landes Sachsen-
Anhalts zur Corona-Bewältigung.
Das Konzept ersetzt nicht bereits bestehende, spezielle gesetzlich vorgeschriebene Hygie-
neanforderungen, wie Technische Regeln, die aktuell gültige Dienstanweisung der Hoch-
schule Merseburg oder Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt bzw. des Landkreises.
Bitte informieren Sie sich auch weiterhin über die aktuelle gesetzgeberische Lage und die
sonstigen behördlichen Anweisungen!
Diese Hygienemaßnahmen und Hinweise wurden in Zusammenarbeit der Betriebsärztin der
Hochschule Merseburg, Frau Dr. Annekatrin Bergmann, der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
Herrn Späte, und des Rektorates erstellt.

Wie wird das Virus übertragen?
Der Hauptübertragungsweg ist eine Tröpfcheninfektion. Die bzw. der Infizierte gibt beim Nie-
sen, Husten und auch beim Sprechen Tröpfen an die Umgebungsluft ab. Diese Tröpfchen
beinhalten Viren aus den Atemwegen des Infizierten. In diesen Tröpfchen kann das Virus bis
zu 3 Stunden überleben. Die Infektion bei der Kontaktperson erfolgt, wenn Viren aus diesen
Tröpfchen auf die Schleimhäute der Atemwege oder der Augen der Kontaktperson gelangen.
Das ist der Fall, wenn man im „Auswurfbereich“ der Atemwege steht (Abstandsempfehlung)
oder wenn man sich längere Zeit in einem Raum aufhält (über 15 min), in dem infektiöse
Tröpfchen in der Luft schweben (Räume lüften). Über die sonstige Haut (z.B. Hände) wird
das Virus nicht aufgenommen. Auch wenn die Datenlage noch etwas unklar ist, gibt es eine
Reihe von Studien, die zeigen, dass die Übertragungsrate durch das Tragen eines Mund-Na-
sen-Schutzes verringert werden kann.
Wahrscheinlich wird das Virus in wenigen Fällen auch durch eine Schmierinfektion übertra-
gen. Erreger werden dabei von den Händen auf die Schleimhäute der Atemwege oder der
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Augen übertragen (daraus ergibt sich die Empfehlung für regelmäßiges Händewaschen und
die Empfehlung, sich nicht mit den Händen ins Gesicht zu fassen). Das Virus ist jedoch au-
ßerhalb des Körpers und außerhalb der Tröpfchen sehr instabil. Auf Oberflächen trocknen
diese Tröpfchen schnell aus. Eine Übertragung über Gegenstände ist deshalb nur in einem
sehr kurzen Zeitraum (wahrscheinlich wenige Minuten) denkbar, nachdem der Infizierte den
Gegenstand angefasst hat.

Welche Symptome treten bei einer Covid-19-Infektion auf?
Die häufigsten Symptome sind Fieber und trockener Husten. Es folgen Abgeschlagenheit,
Unwohlsein und sonstige Symptome eines Infektes. Relativ häufig berichten die Patienten
über Geruchs- und Geschmacksverlust. In seltenen Fällen können auch Magen-Darm-Symp-
tome auftreten. Die Symptome können länger anhalten, aber auch nur kurz und vorüberge-
hend auftreten. Das Spektrum der Beschwerden ist also sehr breit.

Die hier formulierten Maßnahmen dienen mithin:
    • der Vermeidung und Minderung des Infektionsrisikos,
    • der Absicherung des jeweils möglichen Hochschulbetriebes sowie
    • der Minderung von Risiken für den Hochschulbetrieb durch behördliche Schutzmaß-
        nahmen.
Dazu können erstens jeder einzelne Mitarbeiter bzw. jede einzelne Mitarbeiterin für sich bei-
tragen, zweitens jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin im Umgang mit Kollegen, Studie-
renden bzw. sonstigen Personen sowie die Hochschule als Ganzes und ihre Verantwor-
tungsbereiche durch organisatorische Regelungen.

2. Was kann jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin jeweils für sich tun?

Betreten Sie den Hochschulcampus bzw. das Hochschulgebäude nicht, wenn Sie Krank-
heitssymptome an sich feststellen!

Zur Vorbeugung gegen eine Infektion mit dem Corona-Virus oder andere Infektionserkran-
kungen ist wichtig:
• regelmäßiges gründliches Händewaschen (mind. 20 s mit Handseife),
• Händewaschen oder Händedesinfektion beim Betreten des Hochschulgebäudes, zum
   Dienstschluss, nach direktem oder indirektem Körperkontakt,
• nicht ins Gesicht fassen (Auge, Nase, Mund),
• Husten und Niesetikette beachten,
• regelmäßiges Lüften der genutzten Räume (mindestens alle 2 h ca. für 15 min Stoßlüf-
   ten).
Die Nutzung von Einweghandschuhen trägt gemäß aktuellen medizinischen Erkenntnissen
nicht zur Corona-Prävention bei. Einweghandschuhe sind im Rahmen des auch sonst Übli-
chen dann zu nutzen, wenn dies aus sonstigen Schutzgründen heraus nützlich bzw. vorge-
schrieben ist, bspw. beim Umgang mit Chemikalien.
Die Mund-Nase-Bedeckung ist außerhalb des individuell genutzten eigenen Büros/Werk-
statt (Ein-Personen-Nutzung) innerhalb von Hochschulgebäuden immer dann zu tragen,
wenn der Mindestabstand von 1,50 m unterschritten ist bzw. nicht sicher gewährleistet wer-
den kann.

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Hinweise zur Nutzung der Mund-Nase-Abdeckung finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/schutz-gegenueber-1742272

Arbeitskleidung und Schutzausrüstungen, wie bspw. Mund-Nase-Bedeckungen, sind aus-
schließlich individuell zu nutzen und regelmäßig zu reinigen (möglichst 60 Grad Celsius).

Wenn möglich, sollten für den Arbeitsweg keine oder in möglichst geringem Umfang öffentli-
che Verkehrsmittel genutzt werden.

3. Was ist im Umgang mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. sonstigen
   Personen zu beachten?

a) Prävention

Folgende grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen sind im Umgang zwingend einzuhalten:
• Abstand zu anderen Personen von > 1,50 m (ggf. Fußbodenmarkierung und Hinweisschil-
   der beachten) für alle relativ kurzen Kontakte (max. 15 min.).
• größtmögliche Vermeidung des Austauschs und der Mehrpersonennutzung von Artefak-
   ten jeglicher Art, bspw. Instrumenten, Papieren, Räume, Fahrzeuge, Geschirr, Lebensmit-
   tel, Mobiltelefone, Schreibutensilien etc.
• bei Nutzung gemeinschaftlich genutzter Objekte und Geräte (z.B. Mikroskop, Tastaturen,
   Maus, Kopierer, Displays, Messgeräte, Tische etc.): Reinigung der Hände vorab und da-
   nach. Vor und nach Benutzung sind die Objekte/Geräte - wenn möglich – zu desinfizieren.
• Team-Meetings/Besprechungen sind möglichst telefonisch oder über Videokonferenzen
   durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, sind Treffen nur in gut belüfteten Räumen
   möglich. Treffen sollten möglichst kurz gehalten werden, auf den nötigen Sicherheitsab-
   stand ist zu achten. Treffen sollten nur in kleinen Gruppen stattfinden. Die Teilnehmer
   sind zu dokumentieren (siehe Anlage 2). Dabei ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Bestuhlung in Sitzgruppen so anordnen, dass mindestens 1,50 m Abstand gewährleistet
   wird.
• Versetzte Pausenregelungen insbesondere für Präsenzlehre, Pausenräume der -berei-
   che.
• Zahlungsverkehr: möglichst bargeldlos.
• Zutrittsregulierung bei Räumen (bspw. Labore, Werkstätten, Büroräume) und Arbeitsplät-
   zen mit Publikumsverkehr (Studenten, Lieferanten, Gäste, Besucher, Alumni).
• In Laboren und Werkstätten: Mindestens 1,50 m Abstand halten und weiterhin auf die Ar-
   beitssicherheit achten und die vorgegebene Mindestanzahl an Mitarbeitern in Laboren mit
   Gefahrstoffen einhalten. Die Corona-spezifische Regelung ersetzt bzw. ergänzt vorüber-
   gehend das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung in Laboren und Werkstätten.
• Lüftung gemeinschaftlich genutzter Räume, wie Lehrräume, Flure, Toiletten, Umkleide-
   und Waschräume, Posträume, Besprechungsräume etc.
• Auf Sauberkeit an gemeinsam genutzten Orten, z.B. in Teeküchen achten. Zum Putzen
   und Abwaschen sind idealerweise Einwegputzmittel, z.B. Papiertücher, zu nutzen. Regel-
   mäßige Reinigung bzw. Desinfektion von Orten, die von vielen Personen genutzt werden,

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wie Türgriffe, Türknaufe, Tasten in Fahrstühlen u. ä., und Betätigung dieser nach Möglich-
  keit mit dem Unterarm oder Ellenbogen.
• Falls möglich, in getrennten Büros arbeiten. Bei Mehrfachbelegung der Büroräume (> 2
  Personen) sind Einzelbelegungen durchzuführen.
• Dienstliche Fahrten mit PKW/Transporter sind einzeln durchzuführen.

b) Reinigung- und Desinfektion

Die in Seifen und Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside zerstören die Fetthülle von Corona-
Viren und reichen im Alltag aus, um Hände und andere Oberflächen weitgehend von Krank-
heitserregern zu befreien. Eine routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentli-
chen Bereichen wird vom Robert-Koch-Institut nicht empfohlen. Desinfektion kann im Einzel-
fall sinnvoll sein. Es sollte dann immer eine Wischdesinfektion erfolgen, da durch Sprühinfek-
tion möglicherweise Viren aufgewirbelt werden.
Stark frequentierte Flächen, Tische, Böden (wie Toiletten und Flure) und Handläufe/Türgriffe
werden in kürzeren Intervallen (mindestens 1 x täglich) mit unterschiedlichen Reinigungstü-
chern/Reinigungslappen für Tische und Böden durch den Reinigungsdienst im eigenen Ver-
antwortungsbereich gereinigt.

Bitte beachten Sie auch die Regelungen zur individuellen Reinigung und Desinfektion in den
weiteren Abschnitten dieses Maßnahmeplanes.

c) Maßnahmen bei Symptomen

Mitglieder und Angehörige der Hochschule mit COVID-19-Symptomatik und respiratorischer
Symptomatik, d.h. Erkältungszeichen, Grippesymptomen, akutem Verlust von Geruchs- und
Geschmackssinn dürfen die Liegenschaften der Hochschule nicht betreten. Betroffene mel-
den sich bitte bei der für ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsbehörde des Landkreises
(Telefon: 03461 - 40 2727). Studierende und Mitarbeitende zeigen eine Infektion oder Qua-
rantäneanordnung des Gesundheitsamts zusätzlich per E-Mail unter
krisenstab@hs-merseburg.de schriftlich an. Im Übrigen wird auf die entsprechenden Rege-
lungen der Dienstanweisung der Hochschule Merseburg zur Corona-Bewältigung verwiesen.

4. Infrastrukturbezogene Regelungen und unterstützende Ressourcen

Den Hochschulangehörigen werden bei Nicht-Vorhandensein eigener Mund-Nasen-Bede-
ckungen bei Bedarf entsprechende Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung gestellt.
An den Eingängen zum Gebäude befinden sich Desinfektionsspender.
Zudem kommen je nach örtlichen und arbeitsmäßigen Gegebenheiten in Betracht:
• Markierung des Fußbodens mit entsprechendem Warnband zur Wegekanalisation und
  damit Wahrung des Mindestabstands bei Publikums- und Personenverkehr (bspw. Deka-
  nate, Bibliothek, Poststelle),
• Installation von transparenten Schutzscheiben (Spuckschutz) an definierten Arbeitsplät-
  zen mit Publikums- und Personenverkehr (bspw. Dekanate, Studienberatung, Bibliothek,
  Poststelle, Pforte).

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5. Umsetzung der Hygienemaßnahmen

Die Umsetzung der Hygienemaßnahmen obliegt nicht allein der Hochschulleitung und den
internen und externen Dienstleistern, sondern ist Sache jeder und jedes einzelnen Mitarbei-
ters und Studierenden. Eine besondere Verantwortung kommt dabei den Organisationsein-
heiten der Hochschule und ihren Leitungsorganen zu. Um eine möglichst passgenaue Um-
setzung und Spezifikation der Hygienemaßnahmen zu gewährleisten, sind in den Organisati-
onsbereichen spezifische Regelungen zu planen, zu treffen, umzusetzen, deren Wirksamkeit
soweit möglich zu kontrollieren und Informationen zu dokumentieren. Verantwortlich für diese
Maßnahmen der Organisationsbereiche sind die Leiter der jeweiligen Organisationseinhei-
ten.
Zur Umsetzung in den Organisations- und Lehrbereichen kommt neben den bereits ge-
nannten allgemeinen Regelungen, eine ganze Reihe von Maßnahmen in Betracht:
• Transparente Schutzscheiben am Schreibtisch, Empfangsbereichen o.ä.,
• Abstandsmarkierungen, bspw. vor Schreibtischen,
• Kanalisierung von Wartebereichen (Abstandsmarkierungen),
• Planung der Einzelbüronutzung bei Mehrfachbelegungen, bspw. durch Schichtplan und/o-
   der Homeoffice,
• Besuchersteuerung, Zutrittsbeschränkungen und -regularien in bestimmten Bereichen,
   bspw. für andere Beschäftigten der Hochschule, Studierende, Gästen, Kunden etc.
• Geh- Wegeregularien, bspw. in engen Treppenbereichen o.ä.,
• Sperrung bestimmter Bereiche, bspw. Chill-Out-Bereiche,
• Gruppenbildung zur Teilnehmersteuerung von Lehrveranstaltungen und Praktika,
• individualisierte Nutzung von Maschinen und sonstigen Instrumenten,
• Aushang von Verhaltenshinweisen (Eingangstür/Kundenstopper),
• Beschränkungen von gleichzeitigen Anwesenheiten in bestimmten Bereichen,
• Desinfektionsregelungen und entsprechende Ausstattung in bestimmten Bereichen, bspw.
   beim Zutritt zur Hochschulbibliothek.
Zur Orientierung finden Sie ein entsprechendes Muster für bereichsspezifische Maßnahme-
planungen im Anhang der Hygienemaßnahmen (Anlage 1).

Organisationsbereiche werden für Studierende und die zugelassene Öffentlichkeit erst
dann wieder geöffnet, wenn entsprechende mit dem Rektorat abgestimmte spezifische
Hygienepläne vorliegen.

Präsenzlehrveranstaltungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Rektor
und sind nur dann möglich, wenn sie unabdingbar sind und die notwendigen Hygienevoraus-
setzungen im Sinne der gesetzgeberischen und behördlichen Vorgaben sowie dieser Hygie-
nemaßnahmen erfüllt sind bzw. geeignete Maßnahmen zur Absicherung getroffen wurden.
Entsprechende Anträge sind vom Dekan des jeweiligen Fachbereiches formlos im Rektorat
einzureichen.

In jedem Fall sind für Zwecke der Aufklärung eventueller Infektionswege und Verbreitungsri-
siken, alle Anwesenheiten zu dokumentieren (Präsenzveranstaltungen, Prüfungen, Be-
sprechungen etc.). Ziel ist das Nachverfolgen von ggf. aufgetretenen Infektionswegen. Die
Anwesenheitslisten (gemäß Anlage 2) sind im Fachbereich dem jeweiligen Dekan zuzuleiten
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und für die Verwaltung der Kanzlerin. Die Anwesenheitslisten sind nach 4 Wochen zu ver-
nichten. Im Bedarfsfall sind die Listen dem Rektorat zuzuleiten.

6. Ansprechpartner

1. Zur Unterstützung und Beratung bei spezifischen Hygienemaßnahmen bzw. entsprechen-
   den Planungen, bspw. der Hochschulbereiche die Fachkraft für Arbeitssicherheit: arbeits-
   sicherheit@hs-merseburg.de,
2. Für spezifische medizinische Fragen, bspw. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
   selbst Risikogruppen angehören die Betriebsärztin der Hochschule Merseburg Fr. Dr. An-
   nekatrin Bergmann: annekatrin.bergmann@uk-halle.de sowie
3. Für Rückmeldungen zu diesen Hygienemaßnahmen Dr. Peter Richter: peter.richter@hs-
   merseburg.de.

7. Anlagen

   1. Muster Hygieneplan in den Organisationseinheiten
   2. Formblatt zur Erfassung von Teilnehmern bei Veranstaltungen/Meetings
   3. Informationsplakat: Belehrungen und Aushang von Verhaltenshinweisen
      https://www.hs-merseburg.de/corona/#c23233

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Anlage 1: Muster Hygieneplan in den Organisationseinheiten

Muster Hygieneplan
Dieses Muster dient als Handreichung und Checkliste für die Erstellung von individualisierten
Hygieneplänen durch die Organisationseinheiten der Hochschule Merseburg. Dabei sind
zwingend die nachfolgenden Hygienemaßnahmen unter Berücksichtigung der hier festgeleg-
ten Rahmenbedingungen zu regeln.
Zuständig für die Erstellung der Hygienepläne sind die jeweiligen Leiter und Leiterinnen der
Organisationseinheiten der Hochschule, die diese Aufgabe z.B. an Raumverantwortliche de-
legieren können.
Vor der Öffnung der Hochschule und deren Räumlichkeiten für die Hochschulöffentlichkeit
(insbes. Studierende) sind entsprechende Hygienepläne zu erstellen und gegenüber den Lei-
terinnen und Leitern der Organisationseinheit anzuzeigen und vom Rektorat frei zu geben.
Räume gleicher Art (z. B. Büros können auf einem Hygieneplan zusammengefasst werden.
Für Räume mit speziellen Anforderungen oder grundsätzlich unterschiedlicher Ausstattung
sollte je Raum ein Hygieneplan festgelegt werden.
Hygienepläne sind damit für alle Räumlichkeiten z.B. für Büroräume, Werkstätten, Labore,
Gemeinschaftsräume wie z.B. Besprechungsräume oder Lehrveranstaltungsräume, die Bibli-
othek, Sporträume/-flächen, Foyer/Cafeteria, das Gartenhaus, das Eltern-Kind-Zimmer, das
Haus der Studierenden/Clubs und das Haus der Studentischen Vertreter aufzustellen. Keine
Hygienepläne sind für Technik- oder Lagerräume zu erstellen.

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Muster-Hygieneplan der Hochschule Merseburg

Organisationseinheit:     Raumbezeichnung:       Raumnummer/n:       Verantwortliche
                                                                     Person:

Version:                  Datum:

1.    Allgemeine Hygienemaßnahmen

Hausverbot                Personen mit Corona-Krankheitssymptomen ist das Betreten der
                          Hochschule untersagt.
Abstandsregeln            Es ist grundsätzlich ein Abstand von > 1,50 m zu anderen Per-
                          sonen einzuhalten.
Mund-Nasen-Schutz         Die Mund-Nase-Bedeckung ist außerhalb des individuell genutz-
                          ten eigenen Büros (Ein-Personen-Nutzung) innerhalb von Hoch-
                          schulgebäuden immer dann zu tragen, wenn der Mindestab-
                          stand von 1,50 m unterschritten ist bzw. nicht sicher gewährleis-
                          tet werden kann.
Lüften                    Es ist regelmäßig, mind. jedoch nach 2 h zu lüften.
Hände waschen             Hände sind unmittelbar nach Betreten der Hochschule zu wa-
                          schen oder zu desinfizieren und regelmäßig zu waschen.
Arbeitsplatz- und Sitz-   Die Einhaltung der Abstandsregeln kann durch Hilfsmittel wie
bereichsgestaltung        Fußbodenmarkierung, Hinweisschilder, physische Barrie-
                          ren/Sperrungen, Anordnung von Sitzgruppen, Zutrittsmanage-
                          ment und Wegekennzeichnung unterstützt werden. Die konkrete
                          Umsetzung ist kurz darzustellen.
Anwesenheitsdoku-         Bei Teammeetings/Besprechungen/Veranstaltungen an denen
mentation                 > 3 Personen teilnehmen und die > 15 Minuten dauern ist eine
                          Anwesenheitsliste durch den oder die Verantwortlichen der Ver-
                          anstaltung zu führen (Muster gem. Anlage 2). Diese ist im Fach-
                          bereich dem jeweiligen Dekan zuzuleiten und für die Verwaltung
                          der Kanzlerin. Die Anwesenheitslisten sind nach 4 Wochen zu
                          vernichten.
Vermeidung der Nut-       Soweit als möglich ist die Nutzung von gemeinsam genutzten
zung von Gegenstän-       Gegenständen zu vermeiden oder entsprechende Reinigungs-
den durch mehrere         festlegungen zu treffen. Dies gilt z. B. für Instrumenten, Papie-
                          ren, Räume, Fahrzeuge, Geschirr, Lebensmittel, Telefone,
Personen                  Schreibutensilien etc..
Reinigung bei Mehrper-    Soweit die gemeinschaftliche Nutzung nicht vermieden werden
sonennutzung von Ge-      kann, ist vor und nach der Nutzung gemeinschaftlich genutzter
genständen                Infrastruktur oder Gegenständen insbes. Spuckschutzwand,
                          Lichtschalter, gemeinsam genutzte Gegenstände z.B. Mikro-
                          skop, Tastaturen, Maus, Kopierer, Displays, Messgeräte, Ti-
                          sche, Laborgeräte) festzulegen, wie diese gereinigt werden sol-
                          len. Dabei soll dies vorranging in Eigenregie durch Nutzer*innen
                          oder das in der Organisationseinheit beschäftigte Personal (z.B.
                          Bibliothek, Dekanat) erfolgen. Soweit eine Reinigung durch den

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Dienstleister erfolgen soll bedarf dies der Zustimmung der Kanz-
                           lerin. Reinigungsmittel werden soweit verfügbar und verhältnis-
                           mäßig bereitgestellt.
 Belehrungen und Aus-      Das Informationsplakat der Hochschule Merseburg ist als Kurz-
 hang von Verhaltens-      belehrung in jedem genutzten Gemeinschaftsraum oder Räu-
 hinweisen                 men mit erhöhten Kundenverkehr auszuhängen. Durch den Lei-
                           ter oder die Leiterin der Organisationseinheit sind die zugeord-
                           neten Hochschulangehörigen über die Hygienemaßnahmen zu
                           belehren. Die Belehrung kann auch auf die Veranstalterin oder
                           den Veranstalter eines Teammeetings/Besprechung oder Veran-
                           staltung delegiert werden.
 Personen in Risiko-       Personen aus Risikogruppen oder mit Kindern oder zu betreuen-
 gruppen und Kindern       den Angehörigen sind gebeten individuelle Absprachen mit Ihren
 oder zu betreuenden       Führungskräften zu treffen.
 Angehörigen

Für die nachfolgenden Raumkategorien gelten folgende spezielle Rahmenfestlegungen:

 2.    Büroräume

 Allgemeine Hygiene-       Es sind sämtliche unter Pkt. 1 festgelegten Hygienemaßnahmen
 maßnahmen gem. Pkt.       umzusetzen.
 1
 Einzelzimmernutzung       In jedem Büroraum ist nur ein (1) Mitarbeiter oder eine Mitarbei-
                           terin zu beschäftigen.
 Arbeitsplatz- und Sitz-   Büroarbeitsplätze mit sehr häufigem Kunden- und Studierenden-
 bereichsgestaltung        kontakt sind mit Spuckschutzwänden auszustatten.
 Arbeitsorganisation       Soweit als möglich soll durch eine Einsatzplanung bzw. ein rol-
                           lierendes System oder Teambildung der persönliche wech-
                           selnde physische Kontakt eingeschränkt werden. Die Verantwor-
                           tung trägt die Leiterin oder der Leiter der Organisationseinheit.
 Pausengestaltung          Soweit als möglich sind Abstimmungen der anwesenden Kolle-
                           ginnen und Kollegen zu versetzte Arbeitszeiten und Pausenge-
                           staltung zu treffen.
 Kunden/Besucher           Soweit als möglich sind die direkten Kontakte einzuschränken
                           und die Abläufe zu entzerren. Dabei ist primär Telefon, Email
                           oder die online-Kommunikation zu nutzen und sekundär können
                           Bodenmarkierungen oder Barrieren zur Abstandshaltung ange-
                           bracht werden. Soweit als möglich ist zu organisieren, dass je-
                           weils nur eine Person (Besucher) Zutritt zum Büroraum erhält
                           und die Gespräche möglichst kurz gehalten werden.

 3.    Gemeinschaftsräume (Besprechungsräume/Sanitärräume/Teeküche/Foyer/Bib-
       liothek)

 Allgemeine Hygiene-       Es sind sämtliche unter Pkt. 1 festgelegten Hygienemaßnahmen
 maßnahmen gem. Pkt.       umzusetzen.
 1
 Zutrittsregulierung       Soweit als möglich sind für Gemeinschaftsräume Zutrittsregeln
 (Aus- und Eingänge)       zu treffen und eine maximale Anzahl an Personen, die sich zeit-
                           glich in den Räumen aufhalten dürfen festzulegen. Unterstützt
                           werden kann dies durch eine organisierte Pausengestaltung.
                                                                                             9
Wenn möglich sind bei getrennten Zugängen Aus- und Eingang
                           zu kennzeichnen.
 Teeküchen/WC-Räume        In den Teeküchen sind unter Wahrung des Abstands max. 2
                           Personen zulässig. In den WC-Räumen sind Bodenmarkierun-
                           gen für die Wartebereiche anzubringen, so dass die Abstandsre-
                           geln eingehalten werden.

 4.   Lehrveranstaltungsräume (z. B. Seminarräume/Vorlesungssäle/Labore/ Werk-
      stätten)

 Allgemeine Hygiene-       Es sind sämtliche unter Pkt. 1 festgelegten Hygienemaßnahmen
 maßnahmen gem. Pkt.       umzusetzen.
 1
 erforderliche Präsenz-    Erforderliche Präsenzveranstaltungen sind durch den Fachbe-
 veranstaltungen           reich zu planen (Angabe des Titels der Veranstaltung, der zu-
                           ständigen Lehrperson, kurze Begründung zur Erforderlichkeit
                           der Präsenz und Veranstaltungsort) und vom Rektorat zu ge-
                           nehmigen.
                           Ziel ist, die Verdichtung von Veranstaltungen an der Hochschule
                           einzudämmen und die Erforderlichkeit zu prüfen.
 Organisation von Prä-     Es sind möglichst Blockseminare durchzuführen. Die maximale
 senzveranstaltungen       Gruppengröße ist festzulegen und ggf. mehrere Durchgänge zu
                           planen. Auf die Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern oder
                           mit weiter Anreise soll besondere Rücksicht genommen werden.
 Verantwortlichkeiten      Grds. ist jede Veranstalterin oder jeder Veranstalter bzw. Lehr-
                           kraft für die Einhaltung der festgelegten Hygienemaßnahmen
                           verantwortlich.

Dieses Muster beansprucht keine Vollständigkeit und kann individuell ergänzt und erweitert
werden.

                                                                                         10
Anlage 2: Formblatt zur Erfassung von Teilnehmern bei Veranstaltungen/Meetings

 Erfassung von Teilnehmern bei Veranstaltungen/Meetings/Besprechungen

 Organisationseinheit:                    Verantwortliche Person:

 Datum:                                   Uhrzeit (von – bis):

 Raumbezeichnung:

 Bezeichnung/Titel der Veranstaltung/Meetings/Besprechung

 Teilnehmer (Name, Vorname)

                                                                                 11
INF E K T I ON S S C HU T Z

Bitte beachten Sie an der Hochschule:

    Zutrittsverbot bei         Kein Händeschütteln
  Krankheitssymptomen

   Mund-Nasen-Schutz          1,5 m Abstand einhalten   Niesen oder Husten
        tragen                                           in die Armbeuge

Sorgfältig und regelmäßig      Hände desinfizieren      Hände vom Gesicht
     Hände waschen                                         fernhalten

    Weitere Informationen:
    www.hs-merseburg.de/corona
INF EC T I ON P R O T EC T I ON

Please follow these instructions on the campus:

 Access is prohibited if you      Do not shake hands
  exhibit symptoms of the
        Corona virus

     Cover your mouth          Keep at least 1.5 metres    Sneeze or cough into
         and nose              away from other people     the crook of your arm

      Wash your hands             Disinfect your hands    Keep your hands away
  thoroughly and regularly                                   from your face

    For further information, please go to
    www.hs-merseburg.de/corona
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