Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift - Stadt Dortmund
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Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Erstellt am: 31.03.2021 Gremium: Sitzungsdatum: Sitzungsart: Rat der Stadt 25.03.2021 öffentlich zu TOP 5.5 Teststrategie für Dortmund Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 20387-21-E1) Der Rat der Stadt hat sich bei Feststellung der Tagesordnung unter TOP 1.3 darauf verständigt, alle unter TOP 5.4 und 5.5 eingeordneten Angelegenheiten unter TOP 2.2 zu behandeln: Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.03.2021 (Drucksache Nr.: 20383-21) vor: „…Impfungen und Testungen sind die Schlüssel, im Kampf gegen die Corona-Pandemie die Oberhand zu gewinnen. Mit der Auslieferung größerer Mengen Impfdosen wird das Impfgeschehen deutlich an Fahrt aufnehmen können. Der Berichterstattung war zu entnehmen, dass andere Städte „schneller“ impfen als Dortmund und damit bereits eine höhere Impfquote erreicht haben. Testungen spielen eine zentrale Rolle bei den weiteren Öffnungsschritten aus dem Corona- Lockdown, bei der Wiederbelebung des öffentlichen Lebens. Es ist mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen. Vor diesem Hintergrund bitte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um einen aktuellen Bericht zur Impf- und Teststrategie der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung folgender Fragen: 1. Aktueller Stand im Corona-Impfzentrum in der Warsteiner Music Hall: a. Wie viele Impfungen sind pro Tag in den letzten 4 Wochen durchgeführt worden (Gesamtzahl pro Tag) und wie viel Personal war dafür (Gesamt: von der Security, über die Bringdienste, Impfärzte, MFAs, Personal Stadt, etc.) dafür vor Ort. b. Warum wurde nur eine so geringe Kapazität ausgeschöpft, obwohl steigender Impfstoff verfügbar ist, s. umliegende Impfzentren? Stimmt es, dass andere Städte größere Impfkontingente beim Land abrufen? c. Wie viele Prozent der Dortmunder Bevölkerung sind insgesamt mit Erst- und Zweit- Impfung versorgt? d. Wer trägt die Gesamtverantwortung und -aufsicht vor Ort? e. Bei Verzögerungen im Ablauf, wo liegen die Schwierigkeiten und wer koordiniert? f. Welche digitalen Medien wie Apps sind vor Ort im Einsatz zur Optimierung oder in kurzfristiger Planung zur Unterstützung und Reduktion der Bürokratie? 2. Wie bereitet die Stadt sich auf steigende Verfügbarkeit von Corona-Impfstoff vor? a. Wie wird sichergestellt, dass die Kapazitäten des bestehenden Impfzentrums auch komplett ausgeschöpft werden und wer trägt hierfür die Verantwortung? Gibt es organisatorische Maßnahmen, um die Effizienz des Impfzentrums zu steigern? b. Sind weitere (zeitlich befristete) Impfzentren kurzfristig in der Planung? c. Mit welcher kommunalen Strategie soll ein „Impfstau“ verhindert werden? Ist die Einrichtung weiterer kommunaler Impfzentren geplant und in Vorbereitung oder wird allein auf die bald mögliche Impfung in haus- und fachärztlichen Praxen gesetzt? d. Wenn auch in Haus- und Facharztpraxen geimpft werden soll, wie werden die Praxen durch Impfungen vorbereitet? e. Um größere Gruppen schnell impfen zu können, bietet sich der Einsatz „mobiler Impfteams“ an. Wird die Verwaltung in ihrer weiteren Impfstrategie verstärkt auf das sich anbietende Instrument dezentraler Impfungen durch mobile Impfteams setzen?
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift 3. Wie sieht das Konzept der Stadt zum Aufbau einer bedarfsgerechten Schnelltestinfrastruktur aus? a. Sind kommunale Testzentren geplant? b. Ist gewährleistet, dass ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen?“ Dem Rat der Stadt liegt zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.03.2021 (Drucksache Nr.: 20383-21) folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20383-21-E1) vom 24.03.2021 vor: „…bevor die einzelnen Fragen beantwortet werden, möchte ich darauf hinweisen, dass in keiner kreisfreien Stadt oder keinem Landkreis Nordrhein-Westfalens eine kommunale Impfstrategie existiert. Die Kommunen und Landkreise sind rechtlich verpflichtet, die verbindliche Corona-Impfverordnung des Bundes und die ausführenden Erlasse des Landes NRW umzusetzen. Eigene Strategien bezüglich des Impfens zu entwickeln und umzusetzen ist den Kommunen und Landkreisen nicht gestattet. Aufgrund des bekannten Impfstoffmangels können in Deutschland aktuell leider nicht alle impfbereiten Menschen geimpft werden. Dieser Mangel an Impfstoff ist der grundlegende Faktor, der zurzeit alle weiteren Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen bestimmt. So sind die derzeit gültigen Regelungen der Corona-Impfverordnung, und daraus folgend die entsprechenden ausführenden Erlasse des Landes NRW, zu verstehen und begründet. In diesen Regelungen wiederum sind die für die Impfung verbindlichen Handlungsanweisungen an die kommunal betriebenen Impfzentren und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen- Lippe (KVWL) enthalten. Wegen dieses Impfstoffmangels kann momentan kein breit angelegtes Impfen der Bevölkerung stattfinden, sondern nur ein Impfen von priorisierten Personengruppen. Dieses Impfgeschehen bildet sich in den jeweiligen Impfquoten der Kommunen und Landkreise in NRW ab. Auch deshalb und aus weiteren Gründen ist ein Vergleich der Impfquoten, zu deren Berechnung die Anzahl der geimpften Personen und die Bevölkerungszahl herangezogen werden, nicht aussagekräftig. Vom 27.12.2020 bis zum 07.02.2021 wurden ausschließlich Impfungen mit mobilen Impfteams in Krankenhäusern und vollstationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Die Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen wurden über die Einrichtungen selbst organisiert und die Anzahl der geimpften Personen war davon abhängig, wie viele impfberechtigte und impfbereite Menschen dort leben oder beschäftigt sind. Die Einrichtungen haben die Zahl dieser Menschen dem Land gemeldet und für diese Zahl wurde den Impfteams entsprechender Impfstoff zugeteilt. In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen prozentual zur Gesamtbevölkerung mehr dieser impfberechtigten Personen (hier Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen) leben, konnten dort somit auch mehr Impfungen durchgeführt werden. Zum anderen werden seit dem 08.02.2021 in den Impfzentren ausschließlich durch Impferlasse des Landes NRW berechtigte (z. B. über 80 jährige) Menschen geimpft. Auch hier ist die entscheidende prozentuale Größe, wie viele impfberechtigte Menschen, gemessen an der Gesamtbevölkerung, in der Stadt oder dem Landkreis leben und wie viel Impfstoff durch das Land NRW hierfür zur Verfügung gestellt wird. Weiterhin sollte betrachtet werden, dass die Impfstoffzuweisungen des Landes NRW für Dortmund auf einer Bevölkerungszahl von ca. 588.000 Menschen basiert. Bei den Berechnungen in den Presseveröffentlichungen wurde jedoch von der aktuellen und korrekten Bevölkerungszahl von ca. 603.000 Menschen ausgegangen. Sofern in anderen Städten die zur Verteilung des Impfstoffs herangezogene Bevölkerungszahl des Landes NRW näher an der zur Berechnung der Impfquote genutzten Bevölkerungszahl in den Presseveröffentlichungen liegt, haben diese Kreise und Städte proportional mehr Impfstoff erhalten als die Stadt Dortmund. Zur Beurteilung des Impffortschrittes heißt die wesentliche Frage- unter den dargelegten Bedingungen, ob der vom Land zur Verfügung gestellte Impfstoff verimpft wird. Das ist der Fall. Im Weiteren beantworte ich die Fragen wie folgt: Frage 1a): In der Zeit vom 08.02. bis 23.03.2021 wurden 36.979 Personen im Impfzentrum geimpft. Die Stadt Dortmund ist Betreiberin des Impfzentrums und benötigt für die Abläufe während der Öffnungszeiten an 7 Tagen in der Woche von 8.00 Uhr bis 18.45 Uhr (letzter Termin) insgesamt - 22 Mitarbeiter*innen im Security Dienst ( Einlasskontrolle, Check in , Zuweisung Impfstraßen, Auslasskontrolle.)
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift - 2 Mitarbeiter*innen in der Nachtschicht, zur Bewachung des Gebäudes - 3 Mitarbeiter*innen im Reinigungsdienst - 2 Mitarbeiter*innen im Rettungsdienst - 1 Mitarbeiter*innen der Haustechnik - 16 Mitarbeiter*innen des U-Turms, aus Schwimmbädern, der Friedhöfe für Fahrdienste, Rollstuhlbegleitung, Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen - 13 Mitarbeiter*innen in der Koordinierungseinheit für die Planung und Bestellung des Impfstoffs sowohl für die Krankenhäuser, mobilen Impfteams als auch für das Impfzentrum. Sie sind Ansprechpartner*innen für alle Rückfragen während des Impfbetriebes, zur Priorisierung von Impflingen und dienen als Schnittstelle zum Krisenstab und in die Verwaltung. Zwei dieser Mitarbeiter*innen wurden durch einen externen Personaldienstleister rekrutiert. Die Anzahl der Impfärzte und der Medizinischen Fachangestellten bestimmt die medizinische Leitung in Zusammenarbeit mit der KVWL. Ebenso ist der pharmazeutische Leiter im Impfzentrum für die Bereitstellung des Personals in der Apotheke zuständig. Frage 1b): Die Kapazität des Impfzentrums wurde immer an die zur Verfügung gestellte Menge des Impfstoffs laut Erlasslage angepasst. Es wurde die Personengruppe geimpft, die nach Coronaimpfverordnung zur höchsten Priorisierungsgruppe gehört. Die Impfstoffkontingente werden über einen Webshop freigegeben. Ein Überbuchen ist nicht möglich, da das MAGS dann die Bestellung nicht freigibt. Die Impfungen entsprechen der zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge. Frage 1c): Der prozentuale Anteil an der Dortmunder Bevölkerung, der mit Erst- und Zweitimpfungen versorgt wurde, wird im Impfbericht der KVWL nicht angegeben. Ansonsten verweise ich auf die Ausführungen weiter oben. Frage 1d): Die Gesamtverantwortung ist durch den Erlass des Landes vom 04.12.2020 und dem Vertrag mit der KVWL auf die organisatorische Leitung und die medizinische Leitung übertragen worden. Zusätzlich wurde die pharmazeutische Leitung mit eingebunden. In Abstimmung aller Verantwortlichkeiten wird das Impfzentrum betrieben. Frage 1e): Der Impfablauf ist in unterschiedliche Stationen eingeteilt. Für jede Station ist eine Durchlaufzeit von ca. 3 Minuten geplant, sodass ein Impfling in der Regel vom Einlass bis zum Ausgang 45 Min. im Impfzentrum verweilt. Personelle und technische Ausfälle könnten das Impfgeschehen verzögern. Die benannten Leitungen tragen die Verantwortung für die Koordination und die Einleitung sofortiger Gegenmaßnahmen. Frage 1f): Keine. Frage 2a): Die Kapazitäten des Impfzentrums können nur in dem Umfang ausgeschöpft werden, in dem von der Landesregierung NRW Impfstoff zur Verfügung gestellt wird. Die Stadt Dortmund nutzt die bereitgestellten Kontingente in vollem Umfang und hat beim MAGS NRW darum gebeten, über die bisherigen Zuteilungen weitere Impfdosen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Kapazität des Impfzentrums wurde mit der telefonischen Ankündigung des MAGS, dass Dortmund weiterer Impfstoff zur Verfügung gestellt wird, auf 2.000 Impfungen pro Tag hochgefahren. Frage 2b): Nein. Weitere Impfzentren sind nicht in der Planung. Bei temporären Engpässsen wurde auf kurzfristig zu realisierende Lösungen ausgewichen (Sporthallen). Frage 2c): Sollte mehr Impfstoff zur Verfügung stehen, als im Impfzentrum verarbeitet werden kann und die Hausärzte noch nicht ins System eingebunden sein, werden die Impfungen mit mobilen Impfteams ausgeweitet. Frage 2d): Beschäftigte in Arztpraxen wurden durch die NRW-Landesregierung mit Erlass vom 01.03.2021 in der Priorisierung vorgezogen. Die Impfungen der Beschäftigten haben bereits begonnen. Frage 2e): Siehe Antwort zu 2c. Die Stadt Dortmund hat zum Beispiel einen Teil der Impfungen der Beschäftigten der Grund- und Förderschulen und der Kindertageseinrichtungen mit mobilen Impfteams organisiert. So
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift wurden an einem Wochenenden im März insgesamt 3.433 Angehörige dieser priorisierten Personengruppe geimpft. Frage 3 und Frage 3a): Die Stadt Dortmund hat das Ziel, die notwendige Testinfrastruktur vorrangig über nichtkommunale Teststellen abzubilden. Hier stehen gewerbliche Testcenter, mobile Teststellen sowie Apotheken und Ärzte im Fokus. Gleichwohl ist die Stadt Dortmund in Vorbereitung, sofern erforderlich, die bestehenden nichtkommunalen Strukturen um die vorhandenen eigenen Teststrukturen zu ergänzen. Frage 3b): Durch das Gesundheitsamt wurden inzwischen über 100 Teststellen (Auflistung: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/gesundheit/informationen_zum_coronavirus /corona_schnelltests/index.html , dort bis zum Feld „Teststellen“ scrollen und auf Übersicht Teststellen für Corona-Schnelltests in Dortmund klicken) zur Durchführung von Schnelltests beauftragt. Die Nachfrage nach Schnelltests ist jedoch, mangels verfügbarer Tests, zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass die Nachfrage gedeckt werden kann. Sofern das Testangebot die Nachfrage jedoch nicht abdeckt, wird die Stadt Dortmund aktiv nachsteuern. Ziel ist dann, vorrangig weitere, nicht kommunale Teststrukturen aufzubauen. Sofern dies ebenfalls nicht ausreichen sollte um die Nachfrage zu decken, werden kommunale Strukturen aktiviert. Weiterhin liegt dem Rat der Stadt hierzu ein Schreiben der Verwaltung an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2021 vor, dass dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist. Zudem liegt dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei (Drucksache Nr.: 20383-21-E2) vom 24.03.2021 vor: „…Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beantwortung der folgenden Fragen: 1) Kam und/oder kommt es in Dortmund vor, dass Impfdosen nicht in Anspruch genommen werden oder dass Reste von Impfdosen übrig bleiben? 2) Was geschah und geschieht mit diesen Impfdosen? Des Weiteren bitten wir um Abstimmung des folgenden Prüfauftrags: Beschlussvorschlag Die Verwaltung prüft, ob eine Teilnahme am Projekt „Die Impfbrücke für Impfzentren“ für die Stadt Dortmund möglich und sinnvoll wäre. Begründung Da z.B. der Impfstoff des Herstellers AstraZeneca maximal schlecht in der Öffentlichkeit beworben wurde, ist davon auszugehen, dass nicht alle Bezugsberechtigten, welche ein Impfangebot mit diesem Vakzin erhielten, dieses auch wahrgenommen haben. So weit, so schlecht. Damit nicht wie geplant genutzte Impfdosen nicht im Abfall landen, greift z.B. die Stadt Duisburg auf „Die Impfbrücke für Impfzentren“ zurück. Hierbei handelt es sich um eine Softwarelösung des Anbieters „ LIT labs“ (wir sind noch keine Anteilseigner, Ehrenwort! ;) ), welche kurzfristig hilft, Impfwillige der jeweiligen Prioritätsstufe zu einem unverhofft durchführbaren Impftermin zu verhelfen. Dazu werden impfwillige KandidatX per Zufallsprinzip via SMS über einen spontan (noch am selben Tag) möglichen Impftermin unterrichtet. Die impfwillige Person, welche sich zuerst zurückmeldet, erhält den Pieks in den Oberarm.
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Von dieser Software ist bereits ein Prototyp seit Mitte Februar beim Impfzentrum Duisburg erfolgreich im Einsatz. Weitere Informationen sind im sogenannten Internet unter dem sogenannten Link https://impfbruecke.de/ für interessierte BürgerX und KommunalpolitikerX jederzeit abrufbar. So lange der Strom noch aus der Steckdose kommt..;) zwinkersmiley…“ Weiter liegt dem Rat der Stadt hierzu folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20383-21-E3) vom 24.03.2021 vor: „…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags: 1. Der Rat teilt den Unmut und die Sorge vieler Bürger*innen über das Versäumnis der Bundesregierung, eine ausreichende Anzahl von Impfdosen zur Verfügung zu stellen. Sie trägt die Verantwortung für die daraus resultierende schleppende Impfung insbesondere auch der vulnerablen Gruppen. 2. Der Rat teilt die Ansicht, dass nur eine schnelle und umfassende Impfung der Bevölkerung der Weg aus der Pandemie und damit auch aus den Lockdown-Maßnahmen und Beschränkungen sein kann. 3. Der Rat fordert die Bundesregierung und die Landesregierung auf, alle Anstrengungen auf die schnelle und umfängliche Versorgung mit Impfstoff zu richten. 4. Der Rat stellt fest, dass NRW bundesweit auf den letzten Plätzen bei der Impfquote liegt. Noch immer fehlt es in NRW an den wichtigen Grundlagen: eine durchdachte Teststrategie, mehr Tempo bei den Impfungen, die Stärkung der Gesundheitsämter, um eine konsequente Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Das alles ist ebenso ein Zeichen für das Scheitern der Impfkampagne der Landesregierung wie die Tatsache, dass inzwischen die Polizei die Corona-Selbsttests zu den Schulen transportieren muss. 5. Der Rat fordert die Landesregierung auf, flexiblere Impfungen zu ermöglichen und bürokratische Hindernisse zu beseitigen, die eine schnellere Versorgung der Städte behindern. 6. Der Rat fordert die Verwaltung auf, sicherzustellen, dass bei einer Ausweitung der Menge des gelieferten Impfstoffes eine unverzügliche Verimpfung an möglichst viele Dortmunderinnen und Dortmunder erfolgen kann. Darauf ist das Impfzentrum organisatorisch und personell vorzubereiten. 7. Der Rat bittet die Verwaltung um Prüfung, inwieweit die Voraussetzungen zur Teilnahme an Modellprojekten des Landes vorliegen, um unter bestimmten Voraussetzungen zu einer teilweisen Öffnung von Handel, Gastronomie und Kulturveranstaltungen zu kommen. Bei einer positiven Prüfung wird die Verwaltung gebeten, in enger Abstimmung mit der Politik entsprechende Initiativen zu ergreifen, Konzepte zu entwickeln und vorzulegen.“ Außerdem liegt dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20387-21-E1) vom 23.03.2021 vor: „…neben beschleunigtem Impfen ist das Testen der Bevölkerung ein zentraler Baustein, um die dritte Welle der Pandemie einzudämmen und das Verharren in einer reinen Lockdown- Politik zu verkürzen. Der Rat fordert die Verwaltung daher zu folgenden Maßnahmen auf: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von Selbsttests ausschließlich auf der Grundlage der Angaben des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie des Paul-Ehrlich-Instituts evidenzbasiert aufzuklären. Als Teil einer Teststrategie sind dabei im Blick auf den Anwendungsbereich für Selbsttests besondere Expositionssituationen hervorzuheben, in denen in der Lebenswirklichkeit im privaten Raum oft weder Abstand noch Maskentragen umgesetzt werden (können) und bei denen daher, um Ansteckungen zu vermeiden, andere Abwägungen zu gelten haben als etwa bei der Testung zu Zwecken von Quarantäne oder Öffnungsschritten im öffentlichen Raum. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat bis zum Ende der Osterferien, also bis zum 12. April 2021 eine Vorlage zuzuleiten, in der die Umsetzbarkeit des Tübinger Modells zur
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Öffnung der Außengastronomie und des Einzelhandels durch tagesgültige Schnelltests geprüft und bewertet wird - ggf. auch zunächst für Teile der Stadt. Dabei ist zu prüfen, welche Zahl an Schnelltest-Kits je nach Szenario pro Woche zu beschaffen wären, welche Kosten angesichts der aktuellen Marktpreise dafür zu erwarten wären, wie die Einweisung der in Tübingen angelernten Personengruppen zur Testdurchführung erfolgen kann und welcher zeitliche Vorlauf dafür erforderlich wäre. Die Prüfung hat unter der Annahme zu erfolgen, dass die nach dem 18. April 2021 geltende Coronaschutzverordnung der Landesregierung die Umsetzung solcher Modelle ermöglicht. 3. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Rat bis zum 12. April 2021 eine Vorlage zuzuleiten, die darlegt, wieviele Testungen vor den Osterferien an welchen Schulen mittels der von der Landesregierung kostenlos gelieferten Schnelltests tatsächlich durchgeführt wurden, wieviele Test-Kits noch vorhanden sind und nach welcher Vorgabe seitens der Verwaltung die Nutzung der gelieferten Test-Kits erfolgte. Die Vorlage soll zudem darlegen, wieviele Selbsttest-Kits für die Dortmunder Schulen (differenziert nach Primarstufe und weiterführenden Schulen) pro Woche im Wechselunterricht erforderlich wären, um zwei Tests pro Präsenzwoche pro Schüler/in (wie von der Ministerpräsidentenkonferenz am 23.3.2021 beschlossen) zu ermöglichen und welche Kosten pro Test-Kit bei einer Selbstbeschaffung durch die Stadt als zuständiger Schulträgerin pro Test am Markt anfallen. 4. Unverzüglich nach Zuleitung der Verwaltungsvorlagen gemäß der Punkte 2 und 3 sind die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen zu konsultieren, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Gleiches gilt vor der Beantragung beim Land NRW hinsichtlich sonstiger Abweichungen von der Coronaschutzverordnung NRW, z.B. hinsichtlich Modellprojekten oder zusätzlicher Lockdown-Maßnahmen. 5. Den Ratsmitgliedern ist künftig einmal pro Woche ein detaillierter Bericht zum Infektionsgeschehen in der Stadt zuzuleiten, der das Infektionsgeschehen nach Altersgruppen in Intervallen von 10 Altersjahren, einrichtungsscharfe Zahlen zu Neuinfektionen an Schulen und Kitas, die Zahl der Erst- und Zweitgeimpften in Prozent der Bevölkerung, die Belegung der Intensivbetten, die Zahl der durch oder mit Corona gestorbenen Personen sowie - soweit erfasst - die Zahl der durchgeführten Antigen-Schnelltests und PCR-Tests ausweist. Weiter liegt dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20387- 21-E2) vom 23.03.2021 vor: „…ergänzend zum Antrag "Teststrategie für Dortmund" bitten wir unter dem Tagesordnungspunkt "Testen und Impfen in Dortmund" um einen mündlichen Sachstandsbericht zum Impffortschritt in Dortmund, auch im Vergleich zum Landesdurchschnitt.“ OB Westphal weist auf die Beantwortung der Fragen aus der Bitte um Stellungnahme der CDU- Fraktion sowie auf das Schreiben der Verwaltung an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 18.03.2021 hin, beides liege den Mitgliedern des Rates als Tischvorlage vor. Daraus könnten Informationen entnommen werden, die wichtig seien, um die Vorgehensweise der vergangenen Woche nachzuvollziehen. Er erläutert, dass hieraus auch der Aspekt deutlich würde, dass man sich in einer komplett neuen Lage der Pandemie-Entwicklung befinde. OB Westphal geht hierzu auf das augenblickliche Pandemiegeschehen ein und erläutert dies unter Betrachtung der Lage insgesamt sowie der speziellen Lage NRW‘s und Dortmunds. Er erklärt die Abwägungen der Stadt und ordnet diese in das Geschehen ein. Die Lage sei weiterhin dynamisch und man warte nun auch auf den neuen Erlass des Ministeriums. OB Westphal teilt den Mitgliedern des Rates mit, dass Dortmund beantragt habe, eine der sogenannten Modellstädte in NRW zu werden, um modellhaft die Frage nach Teststrategien in Städten zu erproben. Man sei des Weiteren im Austausch und in Abstimmung mit der Technischen Universität Dortmund, die selbstständig eine Test-Strategie entwickelt habe, um auch hier in bewährter Art und Weise zu kooperieren und Kräfte zu bündeln. Eine Begleitung des Landes NRW sei hierfür unerlässlich und man werde die Osterferien dazu nutzen eine entsprechende Struktur zu diskutieren und aufzustellen. StR’in Zoerner geht auf die aktuellen Zahlen der Pandemie für die Stadt Dortmund ein und ordnet diese für die Mitglieder des Rates ein. Die britische Variante der Corona-Mutation bestimme mittlerweile das Infektionsgeschehen. Frau Zoerner verweist bei ihren Ausführungen auch inhaltlich auf das Schreiben an das Ministerium. Die Stadt Dortmund habe sich in diesem Zusammenhang dazu entschlossen, bei allen positiven Tests durchgängig eine Vor-Sequenzierung zu erstellen. Positiv im Infektionsgeschehen machten sich die Impfungen der über 80-jährigen, vor allem in den
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Pflegeeinrichtungen bemerkbar. Die Impfungen der 1. Priorität habe man soweit abgeschlossen, dass man Anfang der Woche bereits beim Land beantragt habe in die 2. Priorität einzusteigen, um eine volle Auslastung des Impfzentrums zu erreichen. Weitere aktuelle Abläufe im Zusammenhang mit Impfungen und dem Impffortschritt erläutert sie ausführlich. StR’in Schneckenburger fügt weitere Informationen zu den beiden pädagogischen Feldern Schule und Kindertageseinrichtungen hinzu. In der letzten Woche habe man mit den Impfungen der Lehrer*innen sowie aller weiteren am Schulbetrieb beteiligten Menschen im Bereich der Primar- und Förderstufen begonnen, die vom Land NRW in die Prioritätenliste 2 mit aufgenommen worden seien. Es gab eine hohe Impfbereitschaft und die Impfungen verliefen unproblematisch. Das Land NRW habe den Schulen landesweit 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt. Sie erläutert das damit zusammenhängende Verfahren und die Erfahrungen, soweit diese vorliegen. Bei den Kindertageseinrichtungen befinde man sich seit dem 21. Februar im sogenannten eingeschränkten Regel-Betrieb und habe seither einen signifikanten Anstieg der Betreuungsquote von 30 % auf 60 %. Zugleich habe man seit dem 24. Februar einen signifikanten Anstieg der Infektionszahlen in den Kindertageseinrichtungen. Dies mache deutlich, dass es eine Umkehrung bei den infizierten Personengruppen durch die britische Variante gebe. Zum Abschluss nennt sie zur Verdeutlichung der Lage weitere Zahlen im aktuellen Infektionsgeschehen – auch im Vergleich zu 2020. Es erfolgt eine ausführliche Debatte, in der weitere Fragen der Mitglieder des Rates durch Herrn Oberbürgermeister Westphal, Frau Stadträtin Zoerner und Frau Stadträtin Schneckenburger beantwortet werden. Am Ende der Debatte stellt die AfD-Fraktion folgenden Ergänzungsantrag zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20383-21-E3): „Der Rat lehnt jede Form eines direkten oder indirekten Impfzwangs ab.“ Zur Begründung gibt Rm Bohnhof (AfD) an, dass es selbstbestimmt bleiben sollte, ob man sich impfen lassen wolle oder nicht. Zu einem indirekten Impfzwang käme es, wenn man nur durch eine Impfung Zugang zu bestimmten Institutionen erhalte. Dies ginge nicht, da die Freiheit im Vordergrund stehe. Der Rat der Stadt stimmt über die Punkte des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20383-21-E3) einzeln wie folgt ab: Punkt 1: Der Rat der Stadt stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu. Punkt 2: Der Rat der Stadt stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+, 2 Stimmen der AfD-Fraktion sowie des Rm Deyda (Die Rechte), bei 2 Stimmenthaltungen der AfD- Fraktion zu. Punkt 3: Der Rat der Stadt stimmt einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu. Punkt 4: Der Rat der Stadt stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP/Bürgerliste und 3 Stimmen der AfD-Fraktion sowie 2 Stimmenthaltungen aus der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte). Punkt 5: Der Rat der Stadt stimmt einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu. Punkt 6: Der Rat der Stadt stimmt einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu. Punkt 7: Der Rat der Stadt stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei zu. Den hierzu gestellten Erweiterungsantrag der AfD-Fraktion (s.o.) lehnt der Rat gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda ab. Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion Die Fraktion-Die Partei (Drucksache Nr.: 20383-21- E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) zu. Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20387-21-E1) in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu schieben. Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20387-21-E2) ist durch die Darstellungen der Verwaltung erledigt.
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