Wirtschaftsförderer NEWS - Ausgabe, Januar 2021 - rlp.de

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Wirtschaftsförderer NEWS - Ausgabe, Januar 2021 - rlp.de
46. Ausgabe, Januar 2021
Wirtschaftsförderer NEWS

Sehr geehrte Damen und Herren,

noch immer bestimmt Corona den Alltag der Unternehmen. Aus den Erfahrungen mit verschiedenen
Anrufen und Rückfragen aus der Wirtschaft wird deutlich, dass es für die Betriebe nicht leicht ist, den
Überblick über das Förderangebot zu erhalten und zu erkennen, welche Hilfen sie nutzen können.
Wir ermuntern deshalb dazu, sich an den jeweiligen Steuerberater zu wenden, um nichts zu
versäumen und um Missverständnisse bei der Auslegung von Förderprogrammen zu vermeiden.
Ein Dank an dieser Stelle deshalb auch an die Steuerberaterfirmen, die derzeit sehr eingespannt sind,
um ihre Unternehmen gut durch die kritische Zeit zu begleiten!
In die Zukunft richten sich zwei neue Tourismusprogramme des Landes, Veranstaltungen zum
Umgang mit dem neuen Medzinprodukterecht und auch die Informationen zum neuen
Kompetenzzentrum für 3 D-Druck Keramik am Forschungsinstitut Glas/Keramik, das neue
Technologien in den Mittelstand tragen will, um dessen Wettbewerbsfähigkeit auch langfristig zu
sichern.
Gerade jetzt ist es wichtig, auch an die unternehmerische Zukunft zu denken. Bitte geben Sie auch
diese Informationen an die Unternehmen in Ihrer Region weiter, die davon profitieren können! Bitte
lassen Sie es mich auch wissen, wenn es von Ihrer Seite Informationsbedarf zu Themen gibt, die im
Newsletter bisher nicht berücksichtigt wurden. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Kern
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AKTUELLES
     Corona: Fortsetzung der Wirtschaftshilfen
     Zwei Tourismusförderprogramme starten
     Neustart nach Insolvenz wird erleichtert
     Rückvermeisterung im Handwerk
     Brexit – Aufenthaltsrechtliche Folgen für die Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und
        ihrer Familienangehöriger ab dem 01. Januar 2021
     Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld
     Forschungsinstitut für Glas/Keramik (FGK) implementiert den 3D-Druck von Keramik

TERMINE DER AUßENWIRTSCHAFT
     16. bis 20. März: South by Southwest: A Digital Experience
VERANSTALTUNGEN
    15.,16. und 17.02.2021 – WebSeminare zum Konjunkturpaket 35c - Zukunftsinvestitionen
       für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
    18.02.2021 und 18.03.2021 - Medical Device Regulation-Sprints
    04.03.2021 - Online Seminar Themenblock: Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
    11.03.2021 - 4. MDR-Forum „Countdown für die MDR der EU: Wo stehen MDR und IVDR
       heute?

WETTBEWERBE UND PREISE
    „startup innovativ 2021“
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AKTUELLES

Corona: Fortsetzung der Wirtschaftshilfen – Erweiterung der Überbrückungshilfe III
Auf der Internetseite des BMWi sind die aktuellen Corona-Hilfen des Bundes gebündelt und mit
Frage- und Antwortbeispielen erläutert.
Aktuell wurde die Überbrückungshilfe III erweitert und aufgestockt. Die maximale monatliche
Fördersumme der Überbrückungshilfe III wurde auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht.
Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und
Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 %
Umsatzeinbruch    können    die   gestaffelte   Fixkostenerstattung   erhalten.   Das   heißt:   Keine
Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen,
Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.
Erweiterung der monatlichen Förderhöhe: Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen
Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des
europäischen Beihilferechts. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.
Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben,
nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von
100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.
Anerkennung weiterer Kostenpositionen:
o Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige
Fixkosten anerkannt;
o Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie
Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht
werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

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Zwei Tourismusförderprogramme starten
Mit zwei neugestalteten Förderprogrammen stärkt Rheinland-Pfalz Investitionen in die touristische
Infrastruktur und in Betriebe. 29 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen stehen dafür bereit.
Die Fördersätze wurden erhöht, der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Richtlinien
verschlankt. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismusbranche erhöht
werden. Dies hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bekannt gegeben. „Das Land Rheinland-
Pfalz investiert in den Tourismus. Wir lassen die Branche in der Pandemie nicht im Stich. Unsere
Betriebe und Regionen durchleben die schwierigste Zeit, die man sich vorstellen kann. Wir wollen,
dass die Betriebe die Krise gut überstehen und unterstützen sie dabei, in die eigene Zukunftsfähigkeit
zu investieren. Zu einer erfolgreichen Tourismusbranche gehören sowohl private als auch öffentliche
Akteure, deren Angebote sich ergänzen und aufeinander aufbauen. Deswegen unterstützen wir
sowohl private Investitionen als auch Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur – damit
wir bald wieder durchstarten können“, sagte Wissing.
Das Programm „Öffentliche Tourismusinfrastruktur“ wurde angepasst und richtet sich an kommunale
Träger touristischer Infrastruktur. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften,
Zweckverbände sowie juristische Personen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die nicht auf
Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Der Fördersatz wurde um zehn Prozentpunkte auf landesweit einheitlich 85 Prozent der förderfähigen
Kosten      erhöht.   Die   Antragstellung     erfolgt   über    das    Wirtschaftsministerium     unter
MWVLW Finanzierung und Förderung .
Das    „Förderprogramm      zur   Stärkung   der   Wettbewerbsfähigkeit     des   rheinland-pfälzischen
Gastgewerbes – Sonderprogramm Gastgewerbe“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der
gewerblichen Hotellerie, d.h. Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren, die nach
der Investition mindestens zehn Zimmer anbieten; neu hinzugekommen sind Restaurants mit
herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen dann mindestens zehn Tische
zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und in der Folge
zeitgemäßen sanitären Einrichtungen. Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in
die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe.
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) www.isb.rlp.de.
Infoblatt

Neustart nach Insolvenz wird erleichtert
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt. Das Gesetz sieht eine Verkürzung der Restschuldbefreiung
in Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre vor: Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch
Unternehmen sind damit unter bestimmten Voraussetzungen früher als bisher von nicht erfüllten

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Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit. Dies soll ihnen die Chance auf einen zügigen
wirtschaftlichen Neuanfang nach der Insolvenz geben.
Hilfe für Corona-bedingte Insolvenzen
Damit auch diejenigen profitieren, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten
sind, gilt das Gesetz rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren.
Für Anträge, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 gestellt wurden,
gibt es eine Übergangsregelung.
Teil des Konjunkturprogramms
Das Gesetz ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakts, um die wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Pandemie abzufedern. Es setzt zudem Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung
und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung um. Der Bundestag hat bei seinen Beratungen zudem
einige Regelungen an den ursprünglichen Regierungsentwurf der Bundesregierung angefügt, die
zwar in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Insolvenzrecht stehen, aber ebenfalls Bezug zur
Corona-Pandemie haben:
Hilfe für Gewerbemieter
Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind,
gilt eine gesetzliche Vermutung: Erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Pandemie
können dadurch eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen.
Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, werden durch eine begleitende
verfahrensrechtliche Regelung beschleunigt, damit die Parteien schneller Rechtssicherheit erhalten.
Aktionärsbeteiligung in Pandemie-Zeiten
Im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht gibt es neue
Regelungen zu Frage- und Antragsrechten der Aktionäre für das Jahr 2021, um auf die Auswirkungen
der Corona-Pandemie zu reagieren.
Das Gesetz wurde am 30. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum
1. Oktober 2020 in Kraft.
Quelle

Rückvermeisterung im Handwerk – Die Frist zur Eintragung in die Handwerksrolle läuft
Seit der am 14. Februar 2020 in Kraft getretenen Gesetzesänderung der Handwerksordnung (HwO)
sind folgende Berufe wieder meisterpflichtig:
        Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
        Betonstein- und Terazzohersteller
        Estrichleger
        Behälter- und Apparatebauer
        Parkettleger
        Rollladen- und Sonnenschutztechniker
        Drechsler und Holzspielzeugmacher

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   Böttcher
      Glasveredler
      Schilder- und Lichtreklamehersteller
      Orgel- und Harmoniumbauer
      Raumausstatter

Das Gesetz sieht einen Bestandsschutz für die hiervon betroffenen Unternehmen vor. Doch müssen
sie innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes die Eintragung in die
Handwerksrolle beantragen.
Ausgenommen sind lediglich Unternehmen, bei denen diese handwerklichen Tätigkeiten nur einen
unerheblichen Anteil an der Unternehmensarbeit ausmachen.
Der Bestandschutz erlischt jedoch, wenn sich die Zusammensetzung der Unternehmensleitung oder
die Gesellschafter- bzw. Eigentümerstruktur ändert. Dann muss die Meisterqualifikation innerhalb von
sechs Monaten nachgewiesen und in der Handwerksrolle eingetragen werden.
Ausführliche Informationen dazu geben die Handwerkskammern sowie die Industrie- und
Handelskammern.

Brexit – Aufenthaltsrechtliche Folgen für britische Beschäftigte ab 01.01.2021
Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. In diesem
Zusammenhang wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich das sogenannte
Austrittsabkommen geschlossen, das seitdem wirksam und in Kraft getreten ist. Für die Zeit nach dem
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde ein Übergangszeitraum festgelegt, der am 31.
Dezember 2020 endete. Während dieses Übergangszeitraums blieb aufenthaltsrechtlich zunächst
alles beim Alten. Erst nach dem Ende des Übergangszeitraums ändert sich die Rechtslage. Wenn
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer unter das Austrittsabkommen fallen, sind sie auch ohne
entsprechendes Dokument berechtigt, in Deutschland zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss nichts
unternehmen.

Bis zum 30. Juni 2021 können die Unternehmen der Aussage britischer Staatsangehöriger, ein
Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen zu haben, vertrauen. Dies ist zumindest immer dann
der Fall, wenn die Betroffenen am 31. Dezember 2020 in Deutschland gewohnt haben. Danach sollten
die Unternehmen verlangen, dass diese Rechtsstellung nachgewiesen wird. Ebenso müssen Sie der
Ausländerbehörde keine Mitteilung über eine spätere Beendigung des Arbeitsverhältnisses machen.
Ein Vermerk in den Lohnunterlagen, dass ein Status nach dem Austrittsabkommen besteht, ist
sicherlich sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Britische Staatsangehörige, die erst ab dem 1. Januar 2021 nach Deutschland einreisen und nicht -
durch Dokumente nachgewiesen – ausnahmsweise unter das Freizügigkeitsgesetz/EU oder das
Austrittsabkommen fallen, sind wie andere Drittstaatsangehörige zu behandeln. Sie benötigen zur
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Ausübung einer Erwerbstätigkeit einen entsprechenden Aufenthaltstitel, ausgestellt von der
zuständigen Ausländerbehörde. Sind sie als Mehrfachstaatsangehörige zugleich Bürgerinnen oder
Bürger eines EU- oder EWR-Staates, gilt dies nicht.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde. Die zuständige
Ausländerbehörde ist über diese Suchfunktion zu finden mit Angabe der Wohnanschrift in
Deutschland.

Kurzarbeitergeld
Die      Bundesagentur       für      Arbeit        hat     die     Weisung     202012024        veröffentlicht.
Ab 01.01.2021 werden nur einige Vereinfachungen teilweise befristet bis zum 31.12.2021
weitergeführt. Es wurden weitere Regelungen über das Jahresende 2020 hinaus getroffen, die bisher
bis    Ende     2020    befristet     sind.    In     der    Weisung      werden    einige    untergesetzliche
Verfahrensvereinfachungen           des   Jahres      2020        zum   Kurzarbeitergeld     (Kug)   bis   zum
31. Dezember 2021 verlängert und weitere Regelungen getroffen.

Wesentlicher Inhalt der Weisung:

     Anrechnung von Sonderzahlungen
     Erholungsurlaub
     Verfahrensvereinfachungen:
      Verfahrensvereinfachungen, die mit Weisung 202003015 vom 30. März 2020 getroffen wurden,
      werden ab dem 1. Januar 2021 teilweise aufgehoben. Der Kurzantrag kann bis zum 31. Dezember
      2021 weiter verwendet werden, außer bei Förderung nach § 106a SGB III (Qualifizierung während
      Kurzarbeit).
     Arbeitsausfälle an Sonn- und Feiertagen
     Nachträgliche Antragstellung Kurzarbeitergeld
     Bescheinigung höherer Leistungssatz
     Grenzgänger
     Erleichterungen bei Transfergesellschaften

Neues Kompetenzzentrum für 3 D-Druck Keramik am Forschungsinstitut Glas/Keramik
Um weiterhin Spitzenforschung am Standort in Höhr-Grenzhausen im nördlichen Rheinland-Pfalz
betreiben zu können und dem Ruf als kompetenter Partner insbesondere für den Mittelstand gerecht
zu werden, erweitert das FGK sein Portfolio um den 3D-Druck von Keramik. Additive
Fertigungsverfahren, wie der 3D-Druck eigentlich bezeichnet wird, sind zukunftsweisende
Querschnitts- und Schlüsseltechnologien für viele Branchen. Ein großer Vorteil dieser Verfahren ist,
dass die Herstellung individuell nach Kundenwunsch und zugleich wirtschaftlich erfolgen kann. Die

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Produkteigenschaften ermöglichen dabei eine fast uneingeschränkte Geometrie- und Designvielfalt
und bieten so unzählige Einsatzmöglichkeiten, zum Beispiel im Technik- & Design-Bereich oder auch
in der Medizin für Knochen- & Zahnersatz, Implantate und Prothesen.
Dank der beachtlichen Fördersumme von rund 5,3 Mio. Euro aus Mitteln des Wirtschaftsministeriums
Rheinland-Pfalz (MWVLW) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kann
die hierfür benötigte Infrastruktur aufgebaut und das Know-how zur Additiven Fertigung von
anorganisch-nichtmetallischen, also keramischen Werkstoffen erarbeitet werden. Als Resultat
entsteht das erste Kompetenzzentrum für die Additive Fertigung von Keramik in Rheinland-Pfalz. Es
befasst sich mit der gesamten Bandbreite keramischer Werkstoffe – von der Silikatkeramik, über die
Feuerfestkeramik, die technische Keramik und Transparentkeramik bis hin zum Multimaterialdruck.
Dies ist deutschlandweit einzigartig und ermöglicht somit den technologischen Vorsprung rheinland-
pfälzischer Unternehmen. Interessierte Unternehmen können sich direkt an das FGK wenden:
Kontakt: Dr. Marcus Emmel; Telefon: +49 2624 186 54, E-Mail: marcus.emmel@fgk-keramik.de,
Internet: www.3d-keramik.com

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TERMINE DER AUßENWIRTSCHAFT

South by Southwest: A Digital Experience vom 16. bis 20. März 2021

                  Aufgrund der Corona-Pandemie sind Messen und Konferenzen in gewohnter Form
                  nicht möglich. So haben auch die Veranstalter der South by Southwest zusätzlich
                  ein digitales Format des Festivals aufgelegt. Das digitale Erlebnis umfasst
                  Konferenz-Keynotes und -Sitzungen, Filmvorführungen, Musik Showcases,
Networking und Ausstellungen.
Für Rheinland-Pfalz ist der Bereich der Digitalisierung von großer Bedeutung. Die SXSW bietet eine
hervorragende Möglichkeit, sich in Fachveranstaltungen über die neuesten zukunftsträchtigen
Strategien zu informieren, sich mit den maßgeblichen Branchenvertretern der nationalen und
internationalen Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft auszutauschen und Geschäftsanbahnungen mit
internationalen Partnern zu eruieren.
Das SXSW-Festival hat sich seit 1987 zu einem der international wichtigsten Termine für die Bereiche
Digitale Wirtschaft, Musik, Film, Games und die Kultur und Kreativwirtschaft insgesamt entwickelt. Die
SXSW Konferenz und Messe ist mit über 70.000 akkreditierten Fachgästen die internationale
Leitmesse für digitale und kulturelle Zukunftstrends.

Auskunft erteilt: Daniela Heimstadt, Tel. 06131/16 2653, mailto: daniela.heimstadt@mwvlw.rlp.de

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VERANSTALTUNGEN

„Konjunkturpaket Fahrzeugindustrie (35c)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWi) – Vorstellung des Förderprogramms und der Forschungskompetenzen RLP
Das Bundeswirtschaftsministerium wird für die Bewältigung dieses Strukturwandels in den Jahren
2020 bis 2024 zwei Milliarden Euro für die Fahrzeugindustrie zur Verfügung zu stellen. Mit diesen
Mitteln soll eine nachhaltige, schnelle und technologieoffene Transformation der Fahrzeugbranche in
Gang gesetzt werden.
Die Web-Seminare geben einen Überblick über die Fördermöglichkeiten sowie die Kompetenzen
potenzieller Kooperationspartner aus dem Bereich der Forschung. Dazu werden ausgewählte
Vertreter rheinland-pfälzischer Forschungseinrichtungen ihre Forschungs- und Kompetenzbereiche
vorstellen, auf die Unternehmen im Rahmen von Förderanträgen zugreifen können.
„We Move it“, die Initiative der Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des
Landes Rheinland-Pfalz zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen
Fahrzeugindustrie, stellt in Zusammenarbeit mit dem BMWi, und der Transferinitiative RLP an drei
Nachmittagen (15. bis 17. Februar 2020) die Förderschwerpunkte des Programms vor LINK .

Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen:
• „Neue Antriebstechnologien“ am 15.02.2021 – Information und Anmeldung
•„Digitalisierung/ Automatisiertes Fahren“ am 16.02.2021 – Information und Anmeldung

•„Produktion von Fahrzeugen, Industrie 4.0“ am 17.02.2021 – Information und Anmeldung

Medical Device Regulation-Sprints
Die MDR-Sprints sind ein monatlich stattfindender Informations- und Erfahrungsaustausch rund um
die MDR. Jedes (virtuelle) Treffen stellt eine klar definierte Fragestellung in den Mittelpunkt.

Die nächsten Termine finden statt am:
18. Februar 2021 von 9:00 – 10:00 Uhr und am
18. März 2021 von 9:00 -10:00 Uhr

Programm folgt in Kürze auf InnoNet Health-Economy .

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Am Anfang steht die Idee - wie funktionierte Crowdfunding?
Online-Workshop Crowdfunding am 04.03.2021 17:00 – 19:00h
Crowdfunding als alternatives Finanzierungsinstrument für Projekte, Geschäftsvorhaben, die
Vermarktung von Prototypen oder um die regionale Sichtbarkeit zu erhöhen und einen neuen
Kundenstamm digital aufzubauen, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Crowdfunding ist nicht nur
ein Finanzierungs- sondern auch ein starkes Marketinginstrument, gerade in Corona-Krisenzeiten. In
unserem Webinar am 4.03.2021 von 17:00 – 19:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit das Konzept
Crowdfunding näher kennenzulernen, Fragen direkt im Anschluss zu stellen und das rheinland -
pfälzische Crowdfunding-Netzwerk kennen zu lernen. Die Anmeldung und Moderation erfolgt durch
den Crowdfunding Campus in Leipzig. Den Zoom-Link zur Veranstaltung finden Sie über
crowdfunding.rlp und hier .

4. Medizinprodukte-Forum „Countdown für die MDR der EU: Wo stehen MDR und IVDR heute?“
4. Forum zur Umsetzung der MDR der EU für Entwickler, Hersteller und Vertreiber von
Medizinprodukten. Anwender von Medizinprodukten in Klinik, Praxis oder Apotheke sind
gleichermaßen angesprochen.
Mit dem 4. MDR-Forum setzen wir die erfolgreiche Veranstaltungsreihe zur Medical Device
Regulation der Gesundheitswirtschaft Rheinland-Pfalz fort. Unser Anliegen ist es, Sie bedarfsgerecht
bei der Umsetzung der MDR in die Praxis zu begleiten. Der Countdown läuft! Gut zwei Monate vor
dem Start der Umsetzung der MDR bieten wir Ihnen aktuelle Informationen und eine Reihe von
Praxistipps bis hin zum „MDR-Notfallkoffer“. Erfahren Sie, was es mit den MDR-Sprints auf sich hat,
und diskutieren Sie mit Experten im Chat über Risikomanagement, Vigilanz und EUDAMED.
IVDR: In diesem MDR-Forum schauen wir ebenso auf die neue EU-Verordnung für In-vitro-
Diagnostika IVDR, Geltungsbeginn 26. Mai 2022. Hersteller müssen sich auf einige Änderungen bei
der Zulassung von IVDs einstellen, z.B. die Erweiterung des Geltungsbereichs. Welche Änderungen
dies genau sind und was diese mit sich bringen, diskutieren wir mit Ihnen im letzten Themenblock.
Seien Sie live dabei! Diskutieren Sie mit Teilnehmern und Experten.
Und: Packen Sie mit uns Ihren „MDR-Notfallkoffer“

Termin: 11. März 2021
Programm erfolgt in Kürze auf MWVLW/Gesundheitswirtschaft .

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WETTBEWERBE UND PREISE

Neue Runde startup innovativ 2021 – mit der Sonderedition Digital Interactive Media & Games
Der   Startschuss   für   die   Bewerbungsphase     des   rheinland-pfälzischen        Förderprogramms
„startup innovativ“ ist gefallen – die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2021.
Bewerben können sich ab sofort interessierte Gründerinnen und Gründer mit einem innovativen, nicht-
technologieorientierten Gründungsvorhaben.
NEU: Der Wettbewerb wird in diesem Jahr um den Sonderbereich „Digital Interactive Media/ Games“
erweitert und fördert damit ganz gezielt auch die digitale Medienwirtschaft. Unterstützt werden
innovative, digitale Entwicklungen (Prototypen oder Produktion) von Gründenden oder jungen
Unternehmen, insbesondere qualitativ hochwertige, kulturell oder pädagogisch bedeutsame digitale
Spiele oder App-zentrierte Geschäftsmodelle.
Wir würden uns freuen, wenn Sie den Wettbewerb in Ihrem Veranstaltungskalender bzw. auf Ihrer
Homepage veröffentlichen. Informationen zum Wettbewerb sowie auch das Antragsformular finden
Sie auf unserer Website gruenden.rlp.de .
Fragen     und      Rückmeldungen        können     Sie    gerne      über       die      eMail-Adresse
startupinnovativ@mwvlw.rlp.de stellen.

                                                                                     Verantwortlich (i.S.d.P.)
                                                                                  Mechthild Kern / Nina Schmitt
                                                                                       Telefon 06131 16-2525
                                                                                           oder 06131 16-2558
                                                                                  mechthild.kern@mwvlw.rlp.de

                                                                                                      10
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