Wirtschaftsförderer NEWS - Ausgabe, Januar 2021 - rlp.de
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46. Ausgabe, Januar 2021 Wirtschaftsförderer NEWS Sehr geehrte Damen und Herren, noch immer bestimmt Corona den Alltag der Unternehmen. Aus den Erfahrungen mit verschiedenen Anrufen und Rückfragen aus der Wirtschaft wird deutlich, dass es für die Betriebe nicht leicht ist, den Überblick über das Förderangebot zu erhalten und zu erkennen, welche Hilfen sie nutzen können. Wir ermuntern deshalb dazu, sich an den jeweiligen Steuerberater zu wenden, um nichts zu versäumen und um Missverständnisse bei der Auslegung von Förderprogrammen zu vermeiden. Ein Dank an dieser Stelle deshalb auch an die Steuerberaterfirmen, die derzeit sehr eingespannt sind, um ihre Unternehmen gut durch die kritische Zeit zu begleiten! In die Zukunft richten sich zwei neue Tourismusprogramme des Landes, Veranstaltungen zum Umgang mit dem neuen Medzinprodukterecht und auch die Informationen zum neuen Kompetenzzentrum für 3 D-Druck Keramik am Forschungsinstitut Glas/Keramik, das neue Technologien in den Mittelstand tragen will, um dessen Wettbewerbsfähigkeit auch langfristig zu sichern. Gerade jetzt ist es wichtig, auch an die unternehmerische Zukunft zu denken. Bitte geben Sie auch diese Informationen an die Unternehmen in Ihrer Region weiter, die davon profitieren können! Bitte lassen Sie es mich auch wissen, wenn es von Ihrer Seite Informationsbedarf zu Themen gibt, die im Newsletter bisher nicht berücksichtigt wurden. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören! Mit freundlichen Grüßen Mechthild Kern _______________________________________________________________________________ AKTUELLES Corona: Fortsetzung der Wirtschaftshilfen Zwei Tourismusförderprogramme starten Neustart nach Insolvenz wird erleichtert Rückvermeisterung im Handwerk Brexit – Aufenthaltsrechtliche Folgen für die Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehöriger ab dem 01. Januar 2021 Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld Forschungsinstitut für Glas/Keramik (FGK) implementiert den 3D-Druck von Keramik TERMINE DER AUßENWIRTSCHAFT 16. bis 20. März: South by Southwest: A Digital Experience
VERANSTALTUNGEN 15.,16. und 17.02.2021 – WebSeminare zum Konjunkturpaket 35c - Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie 18.02.2021 und 18.03.2021 - Medical Device Regulation-Sprints 04.03.2021 - Online Seminar Themenblock: Alternative Finanzierungsmöglichkeiten 11.03.2021 - 4. MDR-Forum „Countdown für die MDR der EU: Wo stehen MDR und IVDR heute? WETTBEWERBE UND PREISE „startup innovativ 2021“ _____________________________________________________________________________ AKTUELLES Corona: Fortsetzung der Wirtschaftshilfen – Erweiterung der Überbrückungshilfe III Auf der Internetseite des BMWi sind die aktuellen Corona-Hilfen des Bundes gebündelt und mit Frage- und Antwortbeispielen erläutert. Aktuell wurde die Überbrückungshilfe III erweitert und aufgestockt. Die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III wurde auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Die wichtigsten Punkte im Überblick: Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit. Erweiterung der monatlichen Förderhöhe: Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021. Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich. Anerkennung weiterer Kostenpositionen: o Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt; o Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops. 2
Zwei Tourismusförderprogramme starten Mit zwei neugestalteten Förderprogrammen stärkt Rheinland-Pfalz Investitionen in die touristische Infrastruktur und in Betriebe. 29 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen stehen dafür bereit. Die Fördersätze wurden erhöht, der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Richtlinien verschlankt. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismusbranche erhöht werden. Dies hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bekannt gegeben. „Das Land Rheinland- Pfalz investiert in den Tourismus. Wir lassen die Branche in der Pandemie nicht im Stich. Unsere Betriebe und Regionen durchleben die schwierigste Zeit, die man sich vorstellen kann. Wir wollen, dass die Betriebe die Krise gut überstehen und unterstützen sie dabei, in die eigene Zukunftsfähigkeit zu investieren. Zu einer erfolgreichen Tourismusbranche gehören sowohl private als auch öffentliche Akteure, deren Angebote sich ergänzen und aufeinander aufbauen. Deswegen unterstützen wir sowohl private Investitionen als auch Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur – damit wir bald wieder durchstarten können“, sagte Wissing. Das Programm „Öffentliche Tourismusinfrastruktur“ wurde angepasst und richtet sich an kommunale Träger touristischer Infrastruktur. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände sowie juristische Personen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Der Fördersatz wurde um zehn Prozentpunkte auf landesweit einheitlich 85 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht. Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschaftsministerium unter MWVLW Finanzierung und Förderung . Das „Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes – Sonderprogramm Gastgewerbe“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, d.h. Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren, die nach der Investition mindestens zehn Zimmer anbieten; neu hinzugekommen sind Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen dann mindestens zehn Tische zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und in der Folge zeitgemäßen sanitären Einrichtungen. Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) www.isb.rlp.de. Infoblatt Neustart nach Insolvenz wird erleichtert Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt. Das Gesetz sieht eine Verkürzung der Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre vor: Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen sind damit unter bestimmten Voraussetzungen früher als bisher von nicht erfüllten 3
Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit. Dies soll ihnen die Chance auf einen zügigen wirtschaftlichen Neuanfang nach der Insolvenz geben. Hilfe für Corona-bedingte Insolvenzen Damit auch diejenigen profitieren, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, gilt das Gesetz rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren. Für Anträge, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 gestellt wurden, gibt es eine Übergangsregelung. Teil des Konjunkturprogramms Das Gesetz ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakts, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Es setzt zudem Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung um. Der Bundestag hat bei seinen Beratungen zudem einige Regelungen an den ursprünglichen Regierungsentwurf der Bundesregierung angefügt, die zwar in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Insolvenzrecht stehen, aber ebenfalls Bezug zur Corona-Pandemie haben: Hilfe für Gewerbemieter Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, gilt eine gesetzliche Vermutung: Erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Pandemie können dadurch eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen. Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, werden durch eine begleitende verfahrensrechtliche Regelung beschleunigt, damit die Parteien schneller Rechtssicherheit erhalten. Aktionärsbeteiligung in Pandemie-Zeiten Im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht gibt es neue Regelungen zu Frage- und Antragsrechten der Aktionäre für das Jahr 2021, um auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu reagieren. Das Gesetz wurde am 30. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in Kraft. Quelle Rückvermeisterung im Handwerk – Die Frist zur Eintragung in die Handwerksrolle läuft Seit der am 14. Februar 2020 in Kraft getretenen Gesetzesänderung der Handwerksordnung (HwO) sind folgende Berufe wieder meisterpflichtig: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Betonstein- und Terazzohersteller Estrichleger Behälter- und Apparatebauer Parkettleger Rollladen- und Sonnenschutztechniker Drechsler und Holzspielzeugmacher 4
Böttcher Glasveredler Schilder- und Lichtreklamehersteller Orgel- und Harmoniumbauer Raumausstatter Das Gesetz sieht einen Bestandsschutz für die hiervon betroffenen Unternehmen vor. Doch müssen sie innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen. Ausgenommen sind lediglich Unternehmen, bei denen diese handwerklichen Tätigkeiten nur einen unerheblichen Anteil an der Unternehmensarbeit ausmachen. Der Bestandschutz erlischt jedoch, wenn sich die Zusammensetzung der Unternehmensleitung oder die Gesellschafter- bzw. Eigentümerstruktur ändert. Dann muss die Meisterqualifikation innerhalb von sechs Monaten nachgewiesen und in der Handwerksrolle eingetragen werden. Ausführliche Informationen dazu geben die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern. Brexit – Aufenthaltsrechtliche Folgen für britische Beschäftigte ab 01.01.2021 Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. In diesem Zusammenhang wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich das sogenannte Austrittsabkommen geschlossen, das seitdem wirksam und in Kraft getreten ist. Für die Zeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde ein Übergangszeitraum festgelegt, der am 31. Dezember 2020 endete. Während dieses Übergangszeitraums blieb aufenthaltsrechtlich zunächst alles beim Alten. Erst nach dem Ende des Übergangszeitraums ändert sich die Rechtslage. Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer unter das Austrittsabkommen fallen, sind sie auch ohne entsprechendes Dokument berechtigt, in Deutschland zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss nichts unternehmen. Bis zum 30. Juni 2021 können die Unternehmen der Aussage britischer Staatsangehöriger, ein Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen zu haben, vertrauen. Dies ist zumindest immer dann der Fall, wenn die Betroffenen am 31. Dezember 2020 in Deutschland gewohnt haben. Danach sollten die Unternehmen verlangen, dass diese Rechtsstellung nachgewiesen wird. Ebenso müssen Sie der Ausländerbehörde keine Mitteilung über eine spätere Beendigung des Arbeitsverhältnisses machen. Ein Vermerk in den Lohnunterlagen, dass ein Status nach dem Austrittsabkommen besteht, ist sicherlich sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Britische Staatsangehörige, die erst ab dem 1. Januar 2021 nach Deutschland einreisen und nicht - durch Dokumente nachgewiesen – ausnahmsweise unter das Freizügigkeitsgesetz/EU oder das Austrittsabkommen fallen, sind wie andere Drittstaatsangehörige zu behandeln. Sie benötigen zur 5
Ausübung einer Erwerbstätigkeit einen entsprechenden Aufenthaltstitel, ausgestellt von der zuständigen Ausländerbehörde. Sind sie als Mehrfachstaatsangehörige zugleich Bürgerinnen oder Bürger eines EU- oder EWR-Staates, gilt dies nicht. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde. Die zuständige Ausländerbehörde ist über diese Suchfunktion zu finden mit Angabe der Wohnanschrift in Deutschland. Kurzarbeitergeld Die Bundesagentur für Arbeit hat die Weisung 202012024 veröffentlicht. Ab 01.01.2021 werden nur einige Vereinfachungen teilweise befristet bis zum 31.12.2021 weitergeführt. Es wurden weitere Regelungen über das Jahresende 2020 hinaus getroffen, die bisher bis Ende 2020 befristet sind. In der Weisung werden einige untergesetzliche Verfahrensvereinfachungen des Jahres 2020 zum Kurzarbeitergeld (Kug) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und weitere Regelungen getroffen. Wesentlicher Inhalt der Weisung: Anrechnung von Sonderzahlungen Erholungsurlaub Verfahrensvereinfachungen: Verfahrensvereinfachungen, die mit Weisung 202003015 vom 30. März 2020 getroffen wurden, werden ab dem 1. Januar 2021 teilweise aufgehoben. Der Kurzantrag kann bis zum 31. Dezember 2021 weiter verwendet werden, außer bei Förderung nach § 106a SGB III (Qualifizierung während Kurzarbeit). Arbeitsausfälle an Sonn- und Feiertagen Nachträgliche Antragstellung Kurzarbeitergeld Bescheinigung höherer Leistungssatz Grenzgänger Erleichterungen bei Transfergesellschaften Neues Kompetenzzentrum für 3 D-Druck Keramik am Forschungsinstitut Glas/Keramik Um weiterhin Spitzenforschung am Standort in Höhr-Grenzhausen im nördlichen Rheinland-Pfalz betreiben zu können und dem Ruf als kompetenter Partner insbesondere für den Mittelstand gerecht zu werden, erweitert das FGK sein Portfolio um den 3D-Druck von Keramik. Additive Fertigungsverfahren, wie der 3D-Druck eigentlich bezeichnet wird, sind zukunftsweisende Querschnitts- und Schlüsseltechnologien für viele Branchen. Ein großer Vorteil dieser Verfahren ist, dass die Herstellung individuell nach Kundenwunsch und zugleich wirtschaftlich erfolgen kann. Die 6
Produkteigenschaften ermöglichen dabei eine fast uneingeschränkte Geometrie- und Designvielfalt und bieten so unzählige Einsatzmöglichkeiten, zum Beispiel im Technik- & Design-Bereich oder auch in der Medizin für Knochen- & Zahnersatz, Implantate und Prothesen. Dank der beachtlichen Fördersumme von rund 5,3 Mio. Euro aus Mitteln des Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz (MWVLW) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kann die hierfür benötigte Infrastruktur aufgebaut und das Know-how zur Additiven Fertigung von anorganisch-nichtmetallischen, also keramischen Werkstoffen erarbeitet werden. Als Resultat entsteht das erste Kompetenzzentrum für die Additive Fertigung von Keramik in Rheinland-Pfalz. Es befasst sich mit der gesamten Bandbreite keramischer Werkstoffe – von der Silikatkeramik, über die Feuerfestkeramik, die technische Keramik und Transparentkeramik bis hin zum Multimaterialdruck. Dies ist deutschlandweit einzigartig und ermöglicht somit den technologischen Vorsprung rheinland- pfälzischer Unternehmen. Interessierte Unternehmen können sich direkt an das FGK wenden: Kontakt: Dr. Marcus Emmel; Telefon: +49 2624 186 54, E-Mail: marcus.emmel@fgk-keramik.de, Internet: www.3d-keramik.com ______________________________________________________________________________ TERMINE DER AUßENWIRTSCHAFT South by Southwest: A Digital Experience vom 16. bis 20. März 2021 Aufgrund der Corona-Pandemie sind Messen und Konferenzen in gewohnter Form nicht möglich. So haben auch die Veranstalter der South by Southwest zusätzlich ein digitales Format des Festivals aufgelegt. Das digitale Erlebnis umfasst Konferenz-Keynotes und -Sitzungen, Filmvorführungen, Musik Showcases, Networking und Ausstellungen. Für Rheinland-Pfalz ist der Bereich der Digitalisierung von großer Bedeutung. Die SXSW bietet eine hervorragende Möglichkeit, sich in Fachveranstaltungen über die neuesten zukunftsträchtigen Strategien zu informieren, sich mit den maßgeblichen Branchenvertretern der nationalen und internationalen Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft auszutauschen und Geschäftsanbahnungen mit internationalen Partnern zu eruieren. Das SXSW-Festival hat sich seit 1987 zu einem der international wichtigsten Termine für die Bereiche Digitale Wirtschaft, Musik, Film, Games und die Kultur und Kreativwirtschaft insgesamt entwickelt. Die SXSW Konferenz und Messe ist mit über 70.000 akkreditierten Fachgästen die internationale Leitmesse für digitale und kulturelle Zukunftstrends. Auskunft erteilt: Daniela Heimstadt, Tel. 06131/16 2653, mailto: daniela.heimstadt@mwvlw.rlp.de 7
_______________________________________________________________________________ VERANSTALTUNGEN „Konjunkturpaket Fahrzeugindustrie (35c)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) – Vorstellung des Förderprogramms und der Forschungskompetenzen RLP Das Bundeswirtschaftsministerium wird für die Bewältigung dieses Strukturwandels in den Jahren 2020 bis 2024 zwei Milliarden Euro für die Fahrzeugindustrie zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Mitteln soll eine nachhaltige, schnelle und technologieoffene Transformation der Fahrzeugbranche in Gang gesetzt werden. Die Web-Seminare geben einen Überblick über die Fördermöglichkeiten sowie die Kompetenzen potenzieller Kooperationspartner aus dem Bereich der Forschung. Dazu werden ausgewählte Vertreter rheinland-pfälzischer Forschungseinrichtungen ihre Forschungs- und Kompetenzbereiche vorstellen, auf die Unternehmen im Rahmen von Förderanträgen zugreifen können. „We Move it“, die Initiative der Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Fahrzeugindustrie, stellt in Zusammenarbeit mit dem BMWi, und der Transferinitiative RLP an drei Nachmittagen (15. bis 17. Februar 2020) die Förderschwerpunkte des Programms vor LINK . Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen: • „Neue Antriebstechnologien“ am 15.02.2021 – Information und Anmeldung •„Digitalisierung/ Automatisiertes Fahren“ am 16.02.2021 – Information und Anmeldung •„Produktion von Fahrzeugen, Industrie 4.0“ am 17.02.2021 – Information und Anmeldung Medical Device Regulation-Sprints Die MDR-Sprints sind ein monatlich stattfindender Informations- und Erfahrungsaustausch rund um die MDR. Jedes (virtuelle) Treffen stellt eine klar definierte Fragestellung in den Mittelpunkt. Die nächsten Termine finden statt am: 18. Februar 2021 von 9:00 – 10:00 Uhr und am 18. März 2021 von 9:00 -10:00 Uhr Programm folgt in Kürze auf InnoNet Health-Economy . 8
Am Anfang steht die Idee - wie funktionierte Crowdfunding? Online-Workshop Crowdfunding am 04.03.2021 17:00 – 19:00h Crowdfunding als alternatives Finanzierungsinstrument für Projekte, Geschäftsvorhaben, die Vermarktung von Prototypen oder um die regionale Sichtbarkeit zu erhöhen und einen neuen Kundenstamm digital aufzubauen, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Crowdfunding ist nicht nur ein Finanzierungs- sondern auch ein starkes Marketinginstrument, gerade in Corona-Krisenzeiten. In unserem Webinar am 4.03.2021 von 17:00 – 19:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit das Konzept Crowdfunding näher kennenzulernen, Fragen direkt im Anschluss zu stellen und das rheinland - pfälzische Crowdfunding-Netzwerk kennen zu lernen. Die Anmeldung und Moderation erfolgt durch den Crowdfunding Campus in Leipzig. Den Zoom-Link zur Veranstaltung finden Sie über crowdfunding.rlp und hier . 4. Medizinprodukte-Forum „Countdown für die MDR der EU: Wo stehen MDR und IVDR heute?“ 4. Forum zur Umsetzung der MDR der EU für Entwickler, Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten. Anwender von Medizinprodukten in Klinik, Praxis oder Apotheke sind gleichermaßen angesprochen. Mit dem 4. MDR-Forum setzen wir die erfolgreiche Veranstaltungsreihe zur Medical Device Regulation der Gesundheitswirtschaft Rheinland-Pfalz fort. Unser Anliegen ist es, Sie bedarfsgerecht bei der Umsetzung der MDR in die Praxis zu begleiten. Der Countdown läuft! Gut zwei Monate vor dem Start der Umsetzung der MDR bieten wir Ihnen aktuelle Informationen und eine Reihe von Praxistipps bis hin zum „MDR-Notfallkoffer“. Erfahren Sie, was es mit den MDR-Sprints auf sich hat, und diskutieren Sie mit Experten im Chat über Risikomanagement, Vigilanz und EUDAMED. IVDR: In diesem MDR-Forum schauen wir ebenso auf die neue EU-Verordnung für In-vitro- Diagnostika IVDR, Geltungsbeginn 26. Mai 2022. Hersteller müssen sich auf einige Änderungen bei der Zulassung von IVDs einstellen, z.B. die Erweiterung des Geltungsbereichs. Welche Änderungen dies genau sind und was diese mit sich bringen, diskutieren wir mit Ihnen im letzten Themenblock. Seien Sie live dabei! Diskutieren Sie mit Teilnehmern und Experten. Und: Packen Sie mit uns Ihren „MDR-Notfallkoffer“ Termin: 11. März 2021 Programm erfolgt in Kürze auf MWVLW/Gesundheitswirtschaft . 9
_____________________________________________________________________________ WETTBEWERBE UND PREISE Neue Runde startup innovativ 2021 – mit der Sonderedition Digital Interactive Media & Games Der Startschuss für die Bewerbungsphase des rheinland-pfälzischen Förderprogramms „startup innovativ“ ist gefallen – die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2021. Bewerben können sich ab sofort interessierte Gründerinnen und Gründer mit einem innovativen, nicht- technologieorientierten Gründungsvorhaben. NEU: Der Wettbewerb wird in diesem Jahr um den Sonderbereich „Digital Interactive Media/ Games“ erweitert und fördert damit ganz gezielt auch die digitale Medienwirtschaft. Unterstützt werden innovative, digitale Entwicklungen (Prototypen oder Produktion) von Gründenden oder jungen Unternehmen, insbesondere qualitativ hochwertige, kulturell oder pädagogisch bedeutsame digitale Spiele oder App-zentrierte Geschäftsmodelle. Wir würden uns freuen, wenn Sie den Wettbewerb in Ihrem Veranstaltungskalender bzw. auf Ihrer Homepage veröffentlichen. Informationen zum Wettbewerb sowie auch das Antragsformular finden Sie auf unserer Website gruenden.rlp.de . Fragen und Rückmeldungen können Sie gerne über die eMail-Adresse startupinnovativ@mwvlw.rlp.de stellen. Verantwortlich (i.S.d.P.) Mechthild Kern / Nina Schmitt Telefon 06131 16-2525 oder 06131 16-2558 mechthild.kern@mwvlw.rlp.de 10
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