Hygieneplan - DRK Nordrhein

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Hygieneplan - DRK Nordrhein
DRK Landesverband
Nordrhein e. V.

                                                              © Romolo Tavani/stock.adobe.com

Sanitätsdienst in Bereitschaften, Bergwacht und Wasserwacht

Hygieneplan
Hygieneplan - DRK Nordrhein
Impressum                                                                                                                                                                                                                                                            Gliederung / Vorwort

                                                                                                                                              Gliederung Hygieneplan
Der vorliegende Hygieneplan für den Fachdienst Sani-                    Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts und der
tätsdienst der Bereitschaften sowie für sanitätsdienst-                 BG-Vorschriften/Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-
liche Belange in den Gemeinschaften Bergwacht und                       Vorschriften) erarbeitet. Er enthält in seiner jeweils
Wasserwacht wurde auf der Grundlage des Infektions-                     aktuellsten Fassung, die zum Zeitpunkt der Erstellung
schutzgesetzes (IfSG), des Medizinproduktegesetzes                      aktuell geltenden infektionspräventiven Maßnahmen/                    des DRK Landesverband Nordrhein e. V.
(MPG), der Biostoffverordnung (BioStoffV), der Techni-                  Vorgaben für die Bereitschaften, Fachdienst Sanitäts-
schen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250),                  dienst, die Bergwacht sowie die Wasserwacht und ist
den verbindlichen Hinweisen (GUVs) der Berufsgenos-                     für alle im DRK Mitwirkenden verbindlich einzuhalten.                 A.   Allgemeiner Teil
senschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege,                   Die Inhalte werden durch den Arbeitskreis Hygiene                          • gültig für den gesamten DRK Landesverband Nordrhein e. V.
der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall)                       des DRK Landesverband Nordrhein e.V. dem aktuellen
Richtlinie, der Richtlinie für Krankenhaushygiene und                   Stand der Wissenschaft angepasst.                                     B.   Spezieller Teil
                                                                                                                                                   • gültig für den jeweiligen DRK-Kreisverband
                                                                                                                                                   • gültig für den jeweiligen DRK-Ortsverein
                                                                                                                                                   • Sonderregelungen

Impressum                                                                                                                                     C.   Literaturverzeichnis

                                                                                                                                              D. Anlagen
Gemäß der Beschlüsse der Landesversammlung                             Leitung                                                                   • Anlage 1) Liste der Desinfektions- und Reinigungsmittel
vom 02.12.2020, des Präsidiums vom 04.11.2020,                         Dr. med. Raoul Groß                                                       • Anlage 2) Desinfektions- und Reinigungsplan
der Kreisverbandsärztetagung vom 08.05.2020,                                                                                                     • Anlage 3) Ergänzung für die Wasserwacht zu Anlage 2 Desinfektions- und Reinigungsplan
des Landesausschusses der Bereitschaften vom                           Mitglieder                                                                • Anlage 4) Tabelle zu ausgewählten Infektionskrankheiten und -erregern
26.03.2020, des Landesausschusses der Berg-                            Benjamin Mameghani                                                        • Anlage 5) Checkliste Desinfektion von Sanitätsmaterial
wacht vom 16.02.2020 und des Landesausschus-                           Tobias Odendahl                                                           • Anlage 6) Merkblatt Nadelstichverletzung
ses der Wasserwacht vom 08.02.2020.                                    Dr. med. Patrick Braß                                                     • Anlage 7) Bekleidungszettel für Mitglieder
                                                                       Dr. rer. nat. Jens Wippich                                                • Anlage 8) Zuständigkeiten im Kreisverband
Erstellt durch den Arbeitskreis Hygiene des DRK                        Dr. med. Thomas Baltus                                                    • Anlage 9) An- und Ablegen von persönlicher Schutzausrüstung
Landesverband Nordrhein e. V.                                          Holger Croonenbroeck                                                      • Anlage 10) Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen (SARS-CoV-2)
                                                                       Armin Hoeren
                                                                       Carsten Kohnen
                                                                                                                                              Hinweis:
                                                                       Dr. med. Evagelos Karassimos
                                                                                                                                              Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbar-                     ständlich sind aber trotz der Vereinfachung beiderlei
                                                                       Sabine Ruß
                                                                                                                                              keit wird im vorliegenden Hygieneplan darauf verzich-                  Geschlechter ausdrücklich gemeint. Die mitgeltenden
                                                                       Andreas Knickmann
                                                                                                                                              tet, bei jedem personenbezogenen Begriff jeweils die                   Gesetze und Vorschriften gelten in der jeweils aktuel-
                                                                       Dr. Dr. med. Gerd Steiner
                                                                                                                                              weibliche und männliche Form zu nennen. Selbstver-                     len Form.

                                                                       Kontakt
                                                                       Arbeitskreis.hygiene@drk-nordrhein.net

                                                                       Für die Bergwacht
                                                                       Christoph Thomaßen                                                     Vorwort
                                                                       Für die Wasserwacht
                                                                                                                                              Hygiene ist im Sanitätsdienst sowohl für den Infek-                     situationsbedingt ggf. hohen Exposition des Perso-
                                                                       Prof. Dr. Hagen Bachmann
                                                                                                                                              tionsschutz des Patienten als auch der Einsatzkräfte                    nals mit Krankheitserregern und in der Unkenntnis
                                                                                                                                              aus Haupt- und Ehrenamt von grundlegender Be-                           des infektiösen Potenzials des Patienten. Selbstver-
                                                                       Herausgeber
                                                                                                                                              deutung. Es treten im Wesentlichen die gleichen                         ständlich gebührt dem Wiederherstellen und Erhalten
                                                                       DRK Landesverband Nordrhein e. V.
                                                                                                                                              Übertragungsmöglichkeiten für Infektionskrankhei-                       vitaler Funktionen im Sanitäts- und Rettungsdienst
                                                                                                                                              ten und nosokomiale Infektionen wie im Kranken-                         gegenüber der Ausschaltung von Infektionsgefah-
                                                                       Gestaltung
                                                                                                                                              haus auf, jedoch sind die Bedingungen am Notfall-                       ren Priorität. Hierbei ist immer der Eigenschutz zu
                                                                       Grafik und Kampagnen, DRK Nordrhein gGmbH
                                                                                                                                              ort beziehungsweise beim Transport des Patienten                        beachten.
                                                                                                                                              oft erheblich ungünstiger. Das Besondere liegt in der

                                                                                                                                 Seite 2/75                                                                                                                                    Seite 3/75

Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.                Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Hygieneplan - DRK Nordrhein
Inhaltsverzeichnis                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis
Teil A — D

A. Allgemeiner Teil................................................................................................................................................ 7       7. Bergwacht....................................................................................................................................................... 29
1. Einleitung.......................................................................................................................................................... 7      7.1 Allgemeine Informationen........................................................................................................................... 29
   1.1 Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen zur Infektionsprävention im Sanitätsdienst............................ 7                                                     7.2 Reinigung von Einsatzmaterialien.............................................................................................................. 29
   1.2 Personal im Sanitätsdienst......................................................................................................................... 10                      7.2.1 Gurte, Bänder, Seile, Aufhängesystem (z.B. am Schleifkorb)........................................................... 29
   1.3 Fahrzeuge................................................................................................................................................... 10             7.2.2 Karabiner, Sicherungsgeräte, Umlenkrollen und weitere Hardware.................................................. 29
       1.3.1 Fachdienst Sanitätsdienst in den Bereitschaften.............................................................................. 10                                  7.3 Desinfektion von Einsatzmaterialien........................................................................................................... 30
   1.4 Einrichtungen............................................................................................................................................. 11               7.3.1 Gurte, Bänder, Seile, Aufhängesystem (z.B. am Schleifkorb)........................................................... 30
2. Risikobewertung, Hygienemanagement und Verantwortlichkeit.............................................................. 11                                                      7.3.2 Karabiner, Sicherungsgeräte, Umlenkrollen und weitere Hardware.................................................. 30
   2.1 Übertragungswege..................................................................................................................................... 11                7.4 Wäschehygiene und Dienstbekleidung...................................................................................................... 30
   2.2 Risikobewertung......................................................................................................................................... 12                 7.4.1 (Potentiell) kontaminierte Dienstbekleidung...................................................................................... 30
   2.3 Hygienemanagement und Verantwortlichkeiten......................................................................................... 12                                      7.4.2 Nicht-kontaminierte Dienstbekleidung.............................................................................................. 30
   2.4 Organisation von Patiententransporten...................................................................................................... 13                          7.5 Sicherheitsrelevante Verhaltensweisen nach Reinigung und Desinfektion................................................ 30
3. Personalschutz............................................................................................................................................... 13                7.5.1 Trocknung.......................................................................................................................................... 30
   3.1 Organisation und Schulung der Hygiene................................................................................................... 13                                 7.5.2 Funktionskontrollen........................................................................................................................... 30
   3.2 Schutzimpfungen....................................................................................................................................... 13               7.6 Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Sanitätsmaterial........................................................... 30
   3.3 Händehygiene............................................................................................................................................ 14             7.7 Patientenversorgung.................................................................................................................................. 31
       3.3.1 Hygienische Händedesinfektion........................................................................................................ 14                          7.8 Entsorgung................................................................................................................................................. 31
		 3.3.2 Einmalhandschuhe............................................................................................................................ 16                       7.9 Vorgehen bei Einsätzen mit Infektionsgefahr............................................................................................. 31
   3.4 Postexpositionsprophylaxe (PEP).............................................................................................................. 16                            7.9.1 Vor dem Einsatz................................................................................................................................ 31
       3.4.1 Bei Schnitt- und Stichverletzungen sowie weiteren Expositionen.................................................... 16                                                 7.9.2 Während des Einsatzes..................................................................................................................... 31
       3.4.2 Exposition von Meningokokken / HIV............................................................................................... 17                                  7.9.3 Nach dem Einsatz............................................................................................................................. 31
4. Standard-/Basishygiene................................................................................................................................ 18                8. Wasserwacht.................................................................................................................................................. 32
   4.1 Hygieneanforderungen an die sanitätsdienstliche Ausstattung................................................................. 18                                         8.1 Einleitung.................................................................................................................................................... 32
   4.2 Punktionen und Injektionen........................................................................................................................ 19                       8.1.1 Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen zur Infektionsprävention in der Wasserwacht bei
   4.3 Reinigung, Desinfektion und Sterilisation................................................................................................... 19                             sanitätsdienstlichen Einsätzen................................................................................................................... 32
       4.3.1 Allgemeine Anforderungen an Desinfektionsmittel........................................................................... 19                                         8.1.2 Personal in der Wasserwacht............................................................................................................ 32
       4.3.2 Hautdesinfektion (Hautantiseptik) beim Patienten............................................................................ 19                                       8.1.3 Fahrzeuge der Wasserwacht............................................................................................................. 32
       4.3.3 Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Sanitätsmaterial................................................. 20                                                    8.1.4 Spezielle Einrichtungen der Wasserwacht........................................................................................ 32
       4.3.4 Vorgaben für Sterilgut und Medizinprodukte (MP)............................................................................ 22                                    8.2 Risikobewertung bzw. Gefährdungsbeurteilung der Gewässer................................................................. 32
       4.3.5 Lagerung von Sanitätsmaterial und Sterilgut.................................................................................... 24                                8.3 Standard-/Basishygiene............................................................................................................................. 33
   4.4 Wäschehygiene und Bekleidung................................................................................................................ 25                             8.3.1 Reinigung und Desinfektion.............................................................................................................. 33
       4.4.1 Dienstbekleidung.............................................................................................................................. 25              B. Spezieller Teil — Musterlösung KV Köln...................................................................................................... 34
       4.4.2 Schutzkleidung.................................................................................................................................. 26            C. Literaturverzeichnis....................................................................................................................................... 38
       4.4.3 Patientenwäsche............................................................................................................................... 26              D. Anlagen........................................................................................................................................................... 41
   4.5 Abfallbeseitigung........................................................................................................................................ 27            Anlage 1) Liste der Desinfektions- und Reinigungsmittel................................................................................. 42
       4.5.1 Benutzte Schutzkleidung und Einwegmaterialien............................................................................. 27                                     Anlage 2) Desinfektions- und Reinigungsplan................................................................................................. 44
       4.5.2 Abgelaufene Medikamente............................................................................................................... 27                         Anlage 3) Ergänzung für die Wasserwacht zu Anlage 2 Desinfektions- und Reinigungsplan.......................... 50
       4.5.3 Spitze oder scharfe Gegenstände..................................................................................................... 27                           Anlage 4) Tabelle zu ausgewählten Infektionskrankheiten und -erregern........................................................ 54
       4.5.4 Abfälle, die mit meldepflichtigen Erregern behaftet sind und dadurch eine Verbreitung der Krank- .                                                                Anlage 5) Checkliste Desinfektion von Sanitätsmaterial.................................................................................. 64
             heit zu befürchten ist......................................................................................................................... 27                Anlage 6) Merkblatt Nadelstichverletzung........................................................................................................ 66
       4.5.5 Weitere Abfälle.................................................................................................................................. 28              Anlage 7) Bekleidungszettel für Mitglieder....................................................................................................... 67
       4.5.6 Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abfällen............................................................................... 28                                     Anlage 8) Zuständigkeiten im Kreisverband..................................................................................................... 68
5. Hinweise zu Sanitätsstellen........................................................................................................................... 28                   Anlage 9) An- und Ablegen von persönlicher Schutzausrüstung..................................................................... 69
6. Ausstattung der Unterkünfte......................................................................................................................... 29                     Anlage 10) Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen (SARS-CoV-2).................................................................. 74

                                                                                                                                                            Seite 4/75                                                                                                                                                                 Seite 5/75

Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.                                              Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Hygieneplan - DRK Nordrhein
Abkürzungsverzeichnis                                                                                                                                                                                                                                                           Einleitung

Abkürzungsverzeichnis                                                                                                                         1. Einleitung
  ArztTrKW              Arzttrupp-Kraftwagen
                                                                                                                                              Der Fachdienst Sanitätsdienst der Bereitschaften (im Folgenden als
           AS           Abfallschlüssel
                                                                                                                                              Sanitätsdienst bezeichnet), die Bergwacht und die Wasserwacht des
  BioStoffV             Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen
                                                                                                                                              DRK Landesverband Nordrhein e.V. wirken in verschiedenen Berei-
                        Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung)
                                                                                                                                              chen in der Versorgung von verletzten und erkrankten Personen mit.
     BtLKW              Betreuungslastkraftwagen
       DGUV             Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
         EDV            Elektronische Datenverarbeitung
   EE NRW               Einsatzeinheit NRW
           EG           Europäische Gemeinschaft                                                                                              Im Rahmen von Sanitätswachdiensten (SWD) werden                        Im Folgenden sind Auszüge der für sanitätsdienstliche
        EWZ             Einwirkzeit                                                                                                           Verletzte und Erkrankte während einer Veranstaltung                    Belange in den Bereitschaften, der Bergwacht und der
    GW San              Gerätewagen Sanität                                                                                                   versorgt. Im Rahmen von örtlichen Konzepten können                     Wasserwacht relevanten Abschnitte abgedruckt:
                                                                                                                                              Komponenten des Sanitätsdienstes in verschiedenen
          HIV           Human Immunodeficiency Virus
                                                                                                                                              Einsatzformationen zur Eigenabsicherung der Einsatz-                   Infektionsschutzgesetz
         HPV            Humane Papillomviren
                                                                                                                                              kräfte, zur medizinischen Versorgung unverletzt Be-                    (IfSG 2000, zuletzt geändert 18. November 2020)
           I.E          Internationale Einheit                                                                                                troffener, und / oder verletzter bzw. erkrankter Patien-
         IfSG           Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen                                           ten oder ggf. zum Transport der Patienten zum Einsatz                  §1 Zweck des Gesetzes
                        (Infektionsschutzgesetz)                                                                                              kommen. Weiterhin können im Rahmen der Einsatz-                        (1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krank-
                                                                                                                                              einheit Nordrhein-Westfalen (EE NRW) Komponenten                       heiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen früh-
    KRINKO              Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
                                                                                                                                              des Sanitätsdienstes bzw. im Rahmen des Wasserret-                     zeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu ver-
        KTW             Krankentransportwagen                                                                                                 tungszuges Nordrhein-Westfalen (WR-Z NRW) Teilein-                     hindern.
       LAGA             Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall                                                                                heiten bei Großeinsatzlagen eingesetzt werden.
          MP            Medizinprodukte                                                                                                                                                                              (2) Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammen-
                        Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz)                                                                   Die Aufgaben umfassen regelmäßig Betreuungs- und                       arbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der
        MPG
                                                                                                                                              Hilfeleistungsmaßnahmen, insbesondere der erweiter-                    Kommunen, Ärzten, Krankenhäusern, wissenschaft-
      MRSA              Methicillin-resistente Staphylococcus aureus
                                                                                                                                              ten Ersten Hilfe bis zur Entlassung der Patienten oder                 lichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll
         MTA            Medizinische Technische Assistentin                                                                                   deren Übergabe an den Rettungsdienst. Bei Großver-                     entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen
         MTF            Mannschaftstransportfahrzeug                                                                                          anstaltungen werden Sanitätsstellen ggf. mit Unter-                    und epidemiologischen Wissenschaft und Technik ge-
         NEF            Notarzteinsatzfahrzeug                                                                                                stützung von Rettungsdienstpersonal und Ärzten be-                     staltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung
                                                                                                                                              trieben. In Abstimmung mit den örtlichen Trägern des                   der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtun-
            NI          Nosokomiale Infektion
                                                                                                                                              Rettungsdienstes können Rettungsmittel zur Unter-                      gen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen
         PEP            Postexpositionsprophylaxe
                                                                                                                                              stützung des Rettungsdienstes eingesetzt werden. Im                    sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer
        PKW             Personenkraftwagen                                                                                                    Rahmen der Einsatzeinheit ist der Transport von Pa-                    Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden.
         PSA            Persönliche Schutzausrüstung                                                                                          tienten im Fahrzeug möglich.
          RKI           Robert Koch-Institut                                                                                                                                                                         Inhaltlich wichtig für die DRK-Gemeinschaften ist,
                                                                                                                                              1.1 Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen zur                     dass der Nachweis bestimmter Krankheiten und Erre-
        RTW             Rettungstransportwagen
                                                                                                                                              Infektionsprävention im Sanitätsdienst                                 ger an das zuständige Gesundheitsamt meldepflichtig
      STIKO             Ständige Impfkommission                                                                                               Grundlegende Richtlinien für den deutschen Rettungs-                   ist. Bei Verdacht sollte immer ein Arzt konsultiert wer-
        SWD             Sanitätswachdienst                                                                                                    dienst und Krankentransport und den Sanitätsdienst                     den (s.u.).
       TRBA             Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe                                                                       sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das DGUV Vor-
                        Technische Regeln für Gefahrstoffe                                                                                    schriften- und Regelwerk, die Hygieneverordnungen                      § 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
       TRGS
                                                                                                                                              der einzelnen Bundesländer, die Empfehlungen der                       (2) Die Meldepflicht besteht nicht für Personen des
         UVV            Unfallverhütungsvorschriften
                                                                                                                                              Kommission für Krankenhaushygiene und Infektions-                      Not- und Rettungsdienstes [ebenso für Bergwacht,
         VAH            Verbund für Angewandte Hygiene e.V.                                                                                   prävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut, das                     Sanitätsdienst und Wasserwacht, Anmerkung der Au-
WR-Z NRW                Wasserrettungszug Nordrhein-Westfalen                                                                                 Arzneimittel- und das Medizinproduktegesetz sowie                      toren], wenn der Patient unverzüglich in eine ärztlich
                                                                                                                                              die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI).                       geleitete Einrichtung gebracht wurde. [...]

                                                                                                                                 Seite 6/75                                                                                                                                    Seite 7/75

Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.                Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Hygieneplan - DRK Nordrhein
Einleitung                                                                                                                                                                                                                                                                      Einleitung

Richtlinien des Robert Koch-Instituts / Empfehlun-                     Die Tätigkeiten der Einsatzkräfte können hauptsäch-                    4.1.8 Umkleidemöglichkeiten und Arbeitskleidung                         Schutzkleidung darf von den Einsatzkräften nicht zur
gen der Kommission für Krankenhaushygiene und                          lich der Schutzstufe 2 zugeordnet werden, z. B.:                       Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Umkleide-                     Reinigung nach Hause mitgenommen werden.
Infektionsprävention (KRINKO)                                                                                                                 möglichkeiten vorhanden sind. Diese sind von den Be-
Sanitätsdienstspezifische Anweisungen sind in den                         • Punktionen                                                        schäftigten zu nutzen. Die Arbeitskleidung ist regelmä-                 7.2 Unterweisung
Empfehlungen nicht zu finden. Allerdings treffen vie-                     • Wundversorgung                                                    ßig und bei Bedarf zu reinigen.                                         Beschäftigte, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeits-
le der für Krankenhäuser vorgesehenen Empfehlun-                          • Umgang mit benutzten Instrumenten                                                                                                         stoffen durchführen, müssen anhand der Betriebs-
gen auch für die Bergwacht, den Sanitätsdienst und                          (Kanülen, Skalpelle usw.)                                         Kapitel 4.1.10                                                          anweisung und des Hygieneplans über auftretende
die Wasserwacht zu, beispielsweise die Indikation zur                     • Legen von Gefäßzugängen                                           Der Unternehmer darf Tätigkeiten im Anwendungsbe-                       Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen unter-
Durchführung der Händedesinfektion.                                       • Reinigung und Desinfektion von                                    reich dieser TRBA nur Personen übertragen, die eine                     wiesen werden. Im Rahmen der Unterweisung hat
Eine Auflistung ist unter www.rki.de, Stichwort KRIN-                       kontaminierten Flächen und Gegenständen                           abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesund-                        eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung der Be-
KO zu finden. Bezüglich der Schutzimpfungen ist auf                                                                                           heitswesens haben oder die von einer fachlich ge-                       schäftigten zu erfolgen. Themenfelder sind u.a.:
die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert                         In Ausnahmefällen fallen die Tätigkeiten auch in die                   eigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt
Koch-Instituts zu verweisen, die gemäß § 20 Abs. 2                     Schutzstufe 3, z. B.:                                                  werden.                                                                 1. mögliche tätigkeitsbedingte gesundheitliche
Satz 3 des IfSG Empfehlungen zur Durchführung von                                                                                                                                                                        Gefährdung
Schutzimpfungen herausgibt (RKI 2018). Aktuell gel-                       • bei Auftreten biologischer Arbeitsstoffe der                      Die Forderung nach Aufsicht ist dann erfüllt, wenn                      2. Verhaltensregeln
ten folgende Empfehlungen: Diphtherie, Pertussis,                           Risikogruppe 3, die bereits in geringer Menge                                                                                                (z. B. zu Hygieneanforderung, Hautschutz)
Tetanus, Haemophilus, Influenza, Hepatitis A, Hepa-                         eine Infektion bewirken können                                        • der Aufsichtführende den zu Beaufsichtigenden                     3. Notwendigkeit von persönlicher Schutzausrüs-
titis B, humane Papilloma Viren (HPV), Poliomyelitis,                     • Tätigkeiten mit hoher Expositionsmöglichkeit                            so lange überwacht, bis er sich überzeugt hat,                       tung
Pneumokokken, Meningokokken C, Masern, Mumps,                                (erheblicher Aerosolbildung oder besonderer                            dass dieser die übertragene Tätigkeit beherrscht                  4. Maßnahmen der Postexpositionsprophylaxe
Röteln, Varizellen, Rotaviren (RKI 2018).                                    Verletzungsgefahr).                                                                                                                         arbeitsmedizinische Vorsorge (z. B. Impfungen)
                                                                                                                                                    und
                                                                                                                                                                                                                         Die Unterweisung ist mündlich, arbeitsplatz- und
TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesund-                         Ein Beispiel ist der Transport oder die Erstversorgung                                                                                            tätigkeitsbezogen mindestens jährlich durchzu-
                                                                                                                                                  • anschließend stichprobenweise die richtige
heitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (2014)                         eines Patienten mit offener Lungentuberkulose, die                                                                                                führen sowie vor Aufnahme der Tätigkeiten und
                                                                                                                                                    Durchführung der übertragenen Tätigkeit
Die TRBA 250 findet auch Anwendung auf Tätigkei-                       aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr über Aerosole                                                                                                sollte auch das Thema Dokumentation umfassen.
                                                                                                                                                    überprüft.
ten mit biologischen Arbeitsstoffen im Sanitätsdienst                  weitergehende Schutzmaßnahmen für die Beschäftig-
bzw. in Bergwacht und Wasserwacht. Enthalten sind                      ten erfordert.
                                                                                                                                              Kapitel 4.2.6 bezieht sich auf die persönliche                          Für den ehrenamtlichen Sanitätsdienst bzw. in der
unter anderem Informationen für die Gefährdungsbe-                     In Kapitel 4.1. der TRBA 250 sind folgende organisato-
                                                                                                                                              Schutzausrüstung 1                                                      Bergwacht und der Wasserwacht sollten diese Unter-
urteilung nach § 5 der Biostoffverordnung, allgemeine                  rische und hygienische Maßnahmen festgeschrieben:
                                                                                                                                              Der Unternehmer hat erforderliche Schutzkleidung 2                      weisungen regelmäßg im Rahmen von Dienstabenden
Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsor-
                                                                                                                                              und sonstige persönliche Schutzausrüstungen (PSA),                      erfolgen. Neuhelfer sollten durch eine durch den Be-
geuntersuchungen.                                                      4.1 Mindestschutzmaßnahmen
                                                                                                                                              insbesondere dünnwandige, flüssigkeitsdichte, aller-                    reitschaftsleiter, den Leiter Bergwacht oder den Leiter
Hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung beschreibt                     4.1.1 Handwaschplatz
                                                                                                                                              genarme Handschuhe in ausreichender Stückzahl zur                       Wasserwacht dafür ernannte und vom Kreisverbands-
die TRBA in Kapitel 3.1, dass der Arbeitgeber vor                      Den Beschäftigten sind leicht erreichbare Handwasch-
                                                                                                                                              Verfügung zu stellen. Er ist verantwortlich für die regel-              arzt bestätigte Person eine Einweisung erhalten. Die
Aufnahme einer Tätigkeit mit Biostoffen eine Gefähr-                   plätze mit fließendem warmem und kaltem Wasser,
                                                                                                                                              mäßige Desinfektion, Reinigung und gegebenenfalls                       Belehrungen sind schriftlich zu dokumentieren.
dungsbeurteilung durch eine fachlich geeignete Per-                    Spender für Hautreinigungsmittel und Einmalhandtü-
                                                                                                                                              Instandhaltung der Schutzausrüstungen. Falls Arbeits-
son durchführen lassen muss. Fachlich geeignet sind                    cher zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht für Ret-
                                                                                                                                              kleidung (hier: PSA) mit Krankheitserregern kontami-                    LAGA „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfäl-
laut TRBA Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung                      tungs- und Krankentransportfahrzeuge [sowie zeltge-
                                                                                                                                              niert ist, ist sie zu wechseln und vom Unternehmer,                     len aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“
und Erfahrung Infektionsgefahren erkennen und Maß-                     bundene Sanitätsstellen, Anm. der Autoren].
                                                                                                                                              wie Schutzkleidung, zu desinfizieren und zu reinigen.                   (2015)
nahmen zu ihrer Abwehr treffen können, z. B. Ärzte,
                                                                                                                                              Die Einsatzkräfte haben die zur Verfügung gestellten                    Ihr Geltungsbereich umfasst im weiteren Sinne auch
Gesundheits- und Krankenpfleger, MTA, Rettungs-                        4.1.2 Hygienische Händedesinfektion
                                                                                                                                              persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen. Die                        den Sanitätsdienst bzw. die Bergwacht und die Was-
dienstpersonal. Auch der Betriebsarzt sollte hierbei                   Wo eine hygienische Händedesinfektion erforderlich
beteiligt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist min-                  ist, sind Desinfektionsmittelspender bereitzustellen.
destens jedes zweite Jahr zu überprüfen und ggf. zu
aktualisieren. In Kapitel 3.4.2 der TRBA wird eine Ein-                4.1.3 Hautschutz und Pflege
teilung in Schutzstufen getroffen. „Nach der Biostoff-                 Der Arbeitgeber hat geeignete Hautschutz- und Pfle-
verordnung sind Tätigkeiten in Abhängigkeit der von                    gemittel zur Verfügung zu stellen.
ihnen ausgehenden Gefährdungen einer Schutzstufe
                                                                                                                                              1
                                                                                                                                                Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird in der Dienstbekleidungsvorschrift der Bereitschaften vom 16. März 2013 als persönliche
zuzuordnen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen                      4.1.5 Hygieneplan                                                      Schutzaustattung oder Einsatzschutzbekleidung bezeichnet und umfasst gem. Anlage „B.1 Einsatzkleidung der Bereitschaften“: Einsatz-
festzulegen. Dabei müssen neben den allgemein vor-                     Der Arbeitgeber hat für die einzelnen Arbeitsbereiche                  anzug, Schutzhelm, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, ggf. Warnweste, ggf. Gehörschutz, ggf. Augen-/ Gesichtsschutz, ggf. Sonder-
handenen Infektionsgefährdungen die in bestimmten                      entsprechend der Gefährdungsbeurteilung […] Maß-                       bekleidung.
                                                                                                                                              2
                                                                                                                                                Schutzkleidung wird in der TRBA 250 wie folgt definiert: Schutzkleidung ist jede Kleidung, die dazu bestimmt ist, Beschäftigte vor schä-
Bereichen vorhandenen spezifischen Gefährdungen                        nahmen zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung in                    digenden Einwirkungen bei der Arbeit zu schützen oder die Kontamination der Arbeits- oder Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe
berücksichtigt werden“.                                                Form eines Hygieneplans schriftlich festzulegen […].                   zu vermeiden.

                                                                                                                                 Seite 8/75                                                                                                                                    Seite 9/75

Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.                Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Hygieneplan - DRK Nordrhein
Einleitung                                                                                                                                                                                                                  Risikobewertung, Hygienemanagement und Verantwortlichkeit

serwacht. Wichtig dabei ist der Abfallschlüssel (AS)                   • Berufsgenossenschaftliche Vorgaben:                                   Für den Patiententransport werden ausschließlich                       Definitionen aller Einrichtungen sind durch die jeweils
18 01 04, der Abfälle beinhaltet, an deren Sammlung                        • BGR 208                                                           KTW und RTW verwendet. Darüber hinaus werden                           gültige Fassung der „Rahmenrichtlinie zur Durchfüh-
und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine                   		 (Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in                          ggf. Fahrzeuge anderer Fachdienste / Gemeinschaften                    rung von Sanitätswachdiensten bei Veranstaltungen
besonderen Anforderungen gestellt werden müssen,                       		 med. Bereichen)                                                      eingesetzt, die den Fachdienst Sanitätsdienst unter-                   im DRK Landesverband Nordrhein e. V.“ (kurz: Rah-
z. B. Einwegkleidung oder Handschuhe. Unter diese                          • BGR 189                                                           stützen.                                                               menrichtlinie Sanitätsdienst) geregelt.
Abfälle fällt auch mit MRSA kontaminierte Schutzklei-                  		 (Einsatz von Schutzkleidung)
dung.                                                                      • GUV-I 8620                                                        1.4 Einrichtungen
                                                                       		 (Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz)                         Die Patientenversorgung findet am Einsatzort und in
Die Abfälle AS 18 01 04 sind unmittelbar am Ort ihres                      • GUV-R 206                                                         Sanitätsstellen statt. Aus hygienischen Aspekten wer-
Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und                  		 (Desinfektionsarbeit im Gesundheitsdienst)                           den folgende Sanitätsstellenarten unterschieden:
dichten Behältnissen zu sammeln und ohne umfüllen
oder sortieren in sicher verschlossenen Behältnissen,                  1.2 Personal im Sanitätsdienst                                            • Sanitätsstelle im Fahrzeug (M0/1)
gegebenenfalls in Kombination mit Rücklaufbehältern,                   An der Patientenversorgung sind beteiligt:                                • Sanitätsstelle im Zelt (A0/1, B0/1, C0/1)
zur zentralen Sammelstelle zu befördern. Die Behält-                                                                                             • Sanitätsstelle im Gebäude (A0/1, B0/1, C0/1)
nisse sollen nicht zu groß sein, um eine sichere Hand-                    •   Arzt / Notarzt
habung zu gewährleisten.                                                  •   Notfallsanitäter
Abfälle nach AS 18 01 04 sind getrennt von gemischten                     •   Rettungsassistent
Siedlungsabfällen zu halten und in dafür zugelassenen                     •   Rettungssanitäter
Anlagen zu beseitigen. Aus Gründen des Arbeitsschut-                      •   Rettungshelfer                                                   2. Risikobewertung, Hygienemanagement
zes sind diese Abfälle ohne jegliche außerbetriebliche                    •   Sanitäter
Vorbehandlung (Sortierung, Siebung, Zerkleinerung                         •   Sanitätshelfer                                                   und Verantwortlichkeit
usw.) der Verbrennung oder, solange die Deponierung                       •   Ersthelfer
noch zulässig ist, der Deponie zuzuführen.
                                                                       Im Hygieneplan werden die Personengruppen wie                           2.1 Übertragungswege                                                   und beispielsweise während des Transports reflexartig
Sonstige Regelwerke und Empfehlungen                                   folgt zusammengefasst:                                                  Für die Infektionsübertragung gibt es verschiede-                      häufig an die Haltegriffe an der Decke gegriffen wird,
Des Weiteren sei noch auf folgende Regelwerke und                                                                                              ne Möglichkeiten: Im Sanitätsdienst und bei sani-                      ohne sich in diesem Moment des Kontaminationsrisi-
Empfehlungen hingewiesen:                                                 • Ärzte			                                                           tätsdienstlichen Tätigkeiten in Bergwacht und Was-                     kos bewusst zu sein.
                                                                            Arzt, Notarzt                                                      serwacht stehen auf Grund der teilweise beengten
• Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien                             • Rettungsdienstpersonal                                             Platzverhältnisse und anderer spezifischer Faktoren                    Aerosolinfektion
  über Schutz der Beschäftigten gegen Gefähr-                               Notfallsanitäter, Rettungsassistent,                               folgende Übertragungswege im Vordergrund:                              Als Aerosole werden Partikel mit einem Durchmesser
  dung durch biologische Arbeitsstoffe bei der                              Rettungssanitäter, Rettungshelfer                                                                                                         < 5 μm bezeichnet, die über längere Zeit in der Luft
  Arbeit. Technische Regeln für biologische 		                            • Sanitätsdienstpersonal                                             Blutkontaktinfektion                                                   schweben und damit über mehrere Meter transportiert
  Arbeitsstoffe                                                             Sanitäter, Sanitätshelfer                                          Neben den im Gesundheitsdienst typischen Verletzun-                    werden können, z. B. Varizellen-, Masern-, Grippeviren
• Bundesgesundheitsblätter                                                • Ersthelfer		                                                       gen durch Kanülen oder Skalpelle kommt es bei sani-                    und Tuberkuloseerreger.
• Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbrau-                              Ersthelfer                                                         tätsdienstlichen Tätigkeiten zusätzlich die Möglichkeit
  cherschutz und Veterinärmedizin                                         • Einsatzkräfte                                                      der Verletzung durch blutkontaminiertes Glas, Metall,                  Tröpfcheninfektion
• Bundesverband Deutscher Hygieniker                                        Alle genannten Personengruppen                                     Kunststoff oder sonstige Gegenstände hinzu (Kober et                   Tröpfchen, definiert als Partikel > 5 μm Durchmesser,
• Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften                                                                                                 al. 2001).                                                             werden auch über die Luft übertragen, jedoch fehlt ih-
  und anerkannten Desinfektionsmittel und -ver-                        1.3 Fahrzeuge                                                                                                                                  nen die Möglichkeit, längere Zeit in der Luft zu schwe-
  fahren (angeordnete Desinfektion gemäß § 18                          1.3.1 Fachdienst Sanitätsdienst in den                                  Fäkal-orale Schmierinfektion                                           ben. Deshalb ist in der Regel ein naher Kontakt (bis zu
  IfSG durch das Gesundheitsamt)                                       Bereitschaften                                                          Bei infektiösen Magen- und Darmerkrankungen und                        1 m) notwendig, um eine Infektion auszulösen. Kleine-
• Desinfektionsmittel-Liste des VAH                                    Es können folgende Fahrzeuge eingesetzt werden:                         bestimmten virusbedingten Krankheiten, z. B. Hepati-                   re und leichtere Tröpfchen reichen auch über 1 m hin-
  (Verbund für angewandte Hygiene)                                       • Krankentransportwagen / Krankentransportwa-                         tis A und E sowie insbesondere virusbedingte Durch-                    aus, so dass eine gewisse Überschneidung zwischen
• Infektionsprävention beim Transport von                                   gen-2 / Krankentransportwagen-4 (KTW)                              fallerkrankungen (Noro-, Rota-, Astro-, Adenoviren),                   Aerosol und Tröpfchen besteht (Widmer u. Tietz 2005).
  Patienten mit offener Lungentuberkulose (RKI-                          • Rettungstransportwagen (RTW)                                        besteht neben der direkten fäkal-oralen Übertragung
  Empfehlung Epidemiologisches Bulletin 38 / 98)                         • Gerätewagen Sanitätsdienst (GW San)                                 die Gefahr der fäkal-oralen „Schmierinfektion“ über                    Beispiele hierfür sind die Virusinfluenza, Meningokok-
• Gefahrstoffverordnungen:                                               • Sanitätsstellenanhänger (San-Anhänger)                              kontaminierte Flächen oder Ausstattungsgegenstände                     ken-Meningitis, Streptokokken-Angina, Keuchhusten
     • Technische Regeln Gefahrstoffe                                    • Arzttruppkraftwagen (ArztTrKW)                                      (Kober et al. 2001). Gerade im Rettungswagen bzw. in                   (Pertussis), Mumps und offene Tuberkulose.
		 TRGS 522 (Umgang mit Formaldehyd)                                     • Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF)                                 Einsatzfahrzeugen ist es schwierig, eine großflächige
     • Technische Regeln Gefahrstoffe                                    • Personenkraftwagen (PKW)                                            Kontamination des Innenraums zu vermeiden, da auf                      Krankheitserreger können sowohl direkt als auch in-
		 TRGS 523 (Schädlingsbekämpfung)                                       • Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)                                       engem Raum viele Handgriffe getätigt werden müssen                     direkt übertragen werden.

                                                                                                                                 Seite 10/75                                                                                                                                    Seite 11/75

Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.                 Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Hygieneplan - DRK Nordrhein
Risikobewertung, Hygienemanagement und Verantwortlichkeit                                                                                                                                                                                                                  Personalschutz

Direkte Übertragung                                                    werden müssen. Die Aufbereitung ist Schutzstufe 2                       Aktualität zu überprüfen und ggf. zu ändern. Bei er-                    führt, teilweise im Rahmen einer geplanten Evakuie-
Bei der direkten Infektion werden die Erreger unmittel-                zuzuordnen.                                                             forderlichen Änderungen des allgemeinen Teils ist der                   rung. In letzterem Fall sind die zu transportierenden
bar vom Infizierten auf den Gesunden übertragen. Dies                                                                                          Arbeitskreis Hygiene des DRK Landesverband Nord-                        Patienten dem Auftraggeber regelmäßig im Vorhinein
kann durch eine Berührung kontaminierter Hautstellen,                  2.3 Hygienemanagement und Verantwortlichkeiten                          rhein e. V. zu informieren.                                             bekannt. Erkrankungen mit erhöhtem Infektionsrisiko
Schleimhäute oder Wunden (z.B. Schmierinfektion)                       Der Kreisverbandsarzt trägt die Verantwortung für die                   Der Hygieneplan ist für alle Einsatzkräfte jederzeit ein-               sind den Einsatzkräften vor dem Transport vom Auf-
oder das Einatmen von Tröpfchen und Aerosolen er-                      Sicherung der hygienischen Erfordernisse und nimmt                      sehbar zu hinterlegen. Neben Hygieneordnern in den                      traggeber mitzuteilen. Nach Möglichkeit sollen Trans-
folgen.                                                                diese durch Anleitung und Kontrolle im Einvernehmen                     jeweiligen Unterkünften und in jeder Hygienekiste bie-                  porte (potentiell) infektiöser Patienten in Absprache
                                                                       mit dem Betriebsarzt und dem Fachdienstbeauftrag-                       ten sich zusätzlich EDV-gestützte Lösungen an.                          mit der Ordnungsbehörde in Fahrzeugen des öffentli-
Indirekte Übertragung                                                  ten Sanitätsdienst wahr. Zu seiner Unterstützung kann                                                                                           chen Rettungsdienstes oder Krankentransportes (hier:
Bei der indirekten Übertragung werden die Erreger                      er einen Hygienebeauftragten ernennen. Dieser sollte                    2.4 Organisation von Patiententransporten                               gem. RettG NRW) erfolgen. Ist dies nicht möglich,
über kontaminierte Materialien wie z.B. Instrumente,                   optimaler Weise über die Qualifikation als Desinfektor,                 Die Häufigkeit von durch den Sanitätsdienst, die Berg-                  sind Schutzmaßnahmen mit dem Desinfektor der Ord-
Lagerungshilfen und Flächen, vermittelt. Die Kontami-                  Hygienefachkraft oder eine vergleichbare Ausbildung                     wacht oder die Wasserwacht durchgeführten Patien-                       nungsbehörde (z.B. Berufsfeuerwehr) abzusprechen.
nation der Materialien kann durch direkten Kontakt mit                 verfügen.                                                               tentransporten kann je nach DRK Kreisverband oder                       Im Falle überregionaler Hilfe ist die jeweilige Ord-
dem Patienten (fäkal-orale Schmierdesinfektion, Blut-                                                                                          Ortsverein sehr unterschiedlich sein. Teilweise werden                  nungsbehörde oder die Einsatzleitung der dortigen
kontakt) und durch Tröpfchen und Aerosole erfolgen.                    Die Einsatzkräfte werden obligat vor Aufnahme der                       diese regelmäßig bei Sanitätswachdiensten durchge-                      Feuerwehr zu informieren.
Die Übertragung auf den Gesunden erfolgt dann über                     Tätigkeit und durch jährliche Nachschulungen zu
die Berührung der kontaminierten Materialien.                          Grundfragen der Infektionsprophylaxe nach aktuellen
                                                                       fachlichen Gesichtspunkten geschult (TRBA 250). Op-
2.2 Risikobewertung                                                    timaler Weise werden diese Belehrungen im Rahmen
Vielerorts finden die meisten Sanitätswachdienste bei
kleinen Veranstaltungen mit geringem Gefährdungs-
                                                                       von Fortbildungsveranstaltungen auf dem Dienst-
                                                                       abend von einer durch den Bereitschaftsleiter, den Lei-
                                                                                                                                               3. Personalschutz
potential mit < 500 Besuchern statt; beispielsweise bei                ter Bergwacht oder den Leiter Wasserwacht dafür er-
Konzerten, Straßenfesten und Sportveranstaltungen.                     nannte und vom Kreisverbandsarzt bestätigte Person                      3.1 Organisation und Schulung der Hygiene                              zubieten, sofern geeignete Impfstoffe zur Verfügung
Zu den größeren Veranstaltungen zählen Sanitäts-                       durchgeführt, eine entsprechende einheitliche Präsen-                   1. Es hat eine Einweisung in die hygienischen Ver-                     stehen. Es obliegt dem Kreisverbandsarzt bzw. dem
wachdienste in Fußballstadien, bei Karnevalsumzügen                    tation als PowerPoint / PDF ist über den DRK Landes-                        fahrensweisen bei Beginn der Tätigkeit in der Ge-                  Betriebsarzt, eine Beurteilung darüber zu treffen, ob
und Schützen- oder Stadtfesten.                                        verband Nordrhein e.V. zu beziehen. Die Belehrungen                         meinschaft zu erfolgen. Dazu gehören explizit die                  eine Gefährdung vorliegt, ob ggf. eine Immunität der
                                                                       sind schriftlich zu dokumentieren. Es sollten zudem                         Verfahrensanweisung bei Nadelstichverletzungen,                    Einsatzkräfte gegen bestimmte Infektionserreger vor-
Bei den meisten Veranstaltungen ist keine Patienten-                   regelmäßig Rettungsdienst- und Sanitätsdienstfort-                          die Händehygiene, der Wechsel der Schutzbeklei-                    liegt und ob ein Impfschutz erforderlich ist. Der Kreis-
behandlung notwendig. Werden Patienten behandelt,                      bildungen bzw. Fortbildungen in den Gemeinschaften                          dung, die Durchführung von Desinfektionsmaß-                       verbandsarzt bzw. der Betriebsarzt orientiert sich an
sind diese überwiegend leicht verletzt oder leicht er-                 Bergwacht und Wasserwacht zu Themen der Hygiene                             nahmen und die Nennung eines Ansprechpart-                         den Vorgaben der Berufsgenossenschaften, der Bio-
krankt. Die häufigsten Behandlungsgründe sind all-                     angeboten werden.                                                           ners für Fragen der Hygiene.                                       stoffverordnung und den Empfehlungen der Ständigen
gemeines Unwohlsein (Kreislaufprobleme), Alkoholin-                    Die Einsatzkräfte sind für alle medizinischen Fragen                                                                                           Impfkommission des RKI (STIKO), hat aber dennoch
toxikation, Kopfschmerzen und kleinere Verletzungen.                   einschließlich der Einhaltung der Hygiene verantwort-                   2. Die Einweisung ist jährlich im Rahmen der ret-                      einen gewissen Entscheidungsspielraum.
Selten sind über die erweiterte Erste Hilfe bzw. über                  lich. Für den hygienischen Zustand der eingesetzten                        tungs- und sanitätsdienstlichen Fortbildungsver-
sanitätsdienstliche Maßnahmen hinausgehende Maß-                       Fahrzeuge und des eingesetzten Materials sind die zu-                      anstaltungen bzw. Fortbildungen in der Berg-                        Alle aktiven Mitglieder der Gemeinschaften erhalten
nahmen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu ergreifen                      ständigen Leitungs- und Führungskräfte verantwort-                         wacht und Wasserwacht zu wiederholen. Die                           vom DRK Kreisverband / Ortsverein eine ausreichende
(Punktion, Intubation, Absaugen etc.), diese werden                    lich.                                                                      Einweisung ist zu dokumentieren, z. B. im DRK-                      Immunisierung gegen Hepatitis A und B (z.B. Kom-
überwiegend von Rettungsdienstpersonal durchge-                        Zu den Aufgaben des Hygienebeauftragten gehören:                           Server.                                                             binationsimpfstoff Twinrix®). Es handelt sich dabei
führt. Eine erhöhte Infektionsgefahr ist allerdings bei                                                                                                                                                               entweder um den Neubeginn einer aktiven Hepati-
Kontakt mit Erbrochenem gegeben.                                          • Aktualisierung des speziellen Teils des Hygie-                     Bei einer im Jahr 2010 durchgeführten Umfrage zeig-                    tis-B-Impfung nach dem Schema 0, 1 und 6 Monate
Wie auch sonst in der Medizin kann hygienisch nicht                         neplanes, Rückmeldung an den Arbeitskreis                          te sich, dass deutschlandweit in 25 % der Rettungs-                    (Erstimpfung), bei der anschließend eine Kontrolle des
korrektes Verhalten, insbesondere bei invasiven Maß-                        Hygiene des DRK Landesverbandes Nordrhein                          wachen keine Unterweisung in Hygienerichtlinien                        Impferfolges 4-8 Wochen nach der dritten Impfung
nahmen vor Ort, in Sanitätsstellen und in KTW / RTW                         e.V., Kontaktinformationen siehe oben                              durchgeführt wurde (Groß 2010). Dies offenbart den                     stattfindet, oder um eine Überprüfung des Impfschut-
bzw. in Einsatzfahrzeugen die Grundlage für das spä-                      • Hygieneschulung /-fortbildung                                      großen Verbesserungs- und Handlungsbedarf in der                       zes 10 Jahre nach einer Erstimpfung (Titer-Kontrolle).
tere Entstehen einer nosokomialen Infektion (NI, Kran-                    • Überwachung der Einhaltung festgelegter                            Ausbildung und Schulung der haupt-und ehrenamt-                        Liegt bei der Kontrolle des Impferfolges ein Anti-HBs-
kenhausinfektion) bilden. Allen Hygienemaßnahmen                            Maßnahmen                                                          lichen Mitarbeitenden.                                                 Titer < 100 IE/l vor, erfolgt umgehend eine 4. Impfung.
kommt prinzipiell die gleiche Bedeutung zur Verhin-                       • Durchführung hygienischer Untersuchungen                                                                                                  Analog erfolgt eine Auffrischungsimpfung, wenn bei
derung nosokomialer Infektionen wie im Krankenhaus                          (ggf. in Absprache mit dem Gesundheitsamt)                         3.2 Schutzimpfungen                                                    der Titer-Kontrolle ein Titer < 100 IE/l gemessen wird.
oder in ambulanten medizinischen Einrichtungen zu.                                                                                             Der DRK Kreisverband / Ortsverein ist verpflichtet,
Sehr selten werden mehrfach verwendbare Medizin-                       Der Hygieneplan ist durch den Hygienebeauftragten                       seinen Beschäftigten bzw. Helfern bei gegebener In-                    Die Gemeinschaftsleiter sollen die Mitglieder zwecks
produkte verwendet, welche anschließend aufbereitet                    und Kreisverbandsarzt jährlich hinsichtlich seiner                      fektionsgefährdung kostenlos eine Immunisierung an-                    Kostenreduktion für den DRK Kreisverband / Ortsver-

                                                                                                                                 Seite 12/75                                                                                                                                    Seite 13/75

Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.                 Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Hygieneplan - DRK Nordrhein
Personalschutz                                                                                                                                                                                                                                                             Personalschutz

ein auf folgende Alternativen hinweisen:                                    • Vor Anlegen der Einmalhandschuhe:                                    reiben, bis zur vollständigen Abtrocknung                           In jedem Sanitätsrucksack und in den Modulen Erst-
                                                                              Hier ist auf eine ausreichende Trocknungszeit                      • dabei wird die gesamte Oberfläche der Hand                          versorgung, Intensiv, Ruheplatz und Sondermodule
     • Hepatitis-B-Impfung oder Kombinations-                                 zu achten, um die Einmalhandschuhe anziehen                          (Innen- und Außenflächen sowie Fingerzwi-                           sind Händedesinfektionsmittel vorzuhalten. Die ge-
       impfung A und B durch den Arbeitgeber bei                              zu können. Im Zweifel haben lebensrettende                           schenräume), insbesondere der Fingerspitzen,                        naue Ausstattung ist in der Rahmenrichtlinie Sanitäts-
       hauptamtlichen Mitarbeitern im Rettungsdienst                          Maßnahmen Priorität gegenüber der Hände-                             Nagelfalzen und Daumen eingerieben                                  dienst geregelt und stellt sicher, dass in jedem SWD
       oder bei z. B. Beschäftigten im Krankenhaus                            desinfektion!                                                      • Dauer der Einwirkzeit beträgt üblicherweise                         Händedesinfektionsmittel verfügbar sind. Jede Ein-
     • Impfung durch den Hausarzt unter Kostenüber-                                                                                                30 sek (jedoch Herstellerangaben beachten)                          satzkraft hat zusätzlich die Möglichkeit, Händedesin-
       nahme durch die gesetzliche Krankenkasse                        2.     Vor aseptischen Tätigkeiten                                        • Darauf achten, dass die Hände die gesamte                           fektionsmittel in ihrer persönlichen Schutzausrüstung
       bei allen Minderjährigen (gemäß WHO-Pro-                             • Vor Manipulation an einem invasiven Device                           Einreibezeit feucht bleiben. Im Bedarfsfall er-                     mitzuführen.
       gramm)                                                                 (z.B. Katheter, Tubus) unabhängig vom Ge-                            neut Händedesinfektionsmittel entnehmen.
     • Kostenübernahme durch die private Kranken-                             brauch von Einmalhandschuhen                                                                                                             Entsprechende Desinfektionsmittel werden von den
       kasse bei privatversicherten aktiven Mitgliedern                                                                                        Die sechs Schritte der Händedesinfektion nach                           Sanitätsmittelbeauftragten in den Einheiten ausgege-
       der Gemeinschaften                                              3.     Nach Kontakt mit potentiell infektiösen                          EN 1500. Jeder Schritt sollte etwa 5 sek dauern.                        ben. Die Händedesinfektion hat gemäß den Vorgaben
     • viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen                             Materialien                                                                                                                              in Teil D) Anlage 2 zu erfolgen. Eine Auflistung der im
       die Kosten für die Impfung freiwillig; einige zu-                    • Körperflüssigkeiten und Exkreten, Schleimhaut,                   Schritt 1                                                               jeweiligen DRK Kreisverband oder Ortsverein einge-
       mindest nach Angabe einer geplanten Fernrei-                           nicht intakter Haut oder gebrauchten Wundver-                    Desinfektionsmittel in die hohle, trockende Hand ge-                    setzten Desinfektionsmittel ist Teil D) Anlage 1 zu ent-
       se, für die die Impfung erforderlich wäre                              bänden                                                           ben, danach beide Handflächen übereinander reiben.                      nehmen. Das Anbruch- oder das Ablaufdatum muss
                                                                            • Wechsel zwischen kontaminierten und saube-                       Schritt 2                                                               auf dem Desinfektionsmittelbehältnis oder separat do-
Die aktiven Mitglieder sollen von ihren Leitungskräf-                         ren Körperstellen während der Patientenver-                      Eine Handfläche über den anderen Handrücken und                         kumentiert werden.
ten darauf hingewiesen werden, die üblichen, von der                          sorgung                                                          umgekehrt reiben
STIKO empfohlenen Impfungen zu haben und ihren
                                                                                                                                               Schritt 3
Impfstatus regelmäßig zu kontrollieren.                                4.     Direkt nach Patientenkontakt
                                                                                                                                               Händfläche auf Handfläche und mit verschränkten
                                                                            • Nach jedem Patientenkontakt
                                                                                                                                               und gespreitzten Fingern gegeneinander reiben
Hinweis: Die Empfehlungen der STIKO unterlie-
gen einem ständigen Wandel. Die jeweils aktuel-                        5.     Nach Kontakt mit Oberflächen in unmittel-                        Schritt 4
len Informationen werden vom RKI im Internet unter                            barer Umgebung des Patienten                                     Hände im Hakengriff gegeneinander reiben
der Internetadresse https://www.rki.de/DE/Content/                          • Nach Kontakt mit Oberflächen und medizini-                       Schritt 5
Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfemp-                                      schen Geräten in unmittelbarer Umgebung des                      Mit einer Hand den anderen Daumen umfassen
fehlungen_node.html veröffentlicht.                                           Patienten                                                        und kreisend einreiben, danach die Hände wechseln
                                                                                                                                               Schritt 6
3.3 Händehygiene                                                       6.     Nach Ablegen der Einmalhandschuhe
                                                                                                                                               Fingerkuppen der einen Hand in der anderen Hand-
3.3.1 Hygienische Händedesinfektion                                         • Unmittelbar nach Ablegen der Einmalhand-
                                                                                                                                               fläche kreisen, dann die Hände wechseln.
Händehygiene umfasst sowohl Maßnahmen (Desin-                                 schuhe, da diese aufgrund möglicher Perfora-
fektion, Waschen) zur Verhütung von Infektionen, die                          tionen und Kontaminationen beim Ausziehen
von den Händen ausgehen bzw. übertragen werden                                keinen absolut sicheren Schutz vor einer
können, als auch die Handpflege als ebenso wichti-                            Kontamination gewährleisten.
gen Bestandteil. Da die meisten Erreger nosokomialer
Infektionen durch die Hände übertragen werden, ist                          • Bei Verdacht auf eine virale Erkrankung (ins
Händehygiene als eine der wichtigsten Hygienemaß-                             besonders bei Noro- und Rotaviren) ist eine
nahmen anzusehen. Grundsätzlich gilt es, Kontamina-                           Desinfektion mit einem viruziden Hände-
tionen zu vermeiden!                                                          desinfektionsmittel (z. B. Sterilium Virugard®)
                                                                              durchzuführen.
Bei Patientenkontakt dürfen an Händen und Unterar-
men keine Schmuckstücke und Uhren getragen wer-                        Zur Vermeidung von Mikroläsionen der Haut sind die
den. Fingernägel sind kurz zu halten, keine künstlichen                Hände regelmäßig mit einer Hautpflegecreme einzu-
Fingernägel, kein Nagellack! (TRBA 250).                               cremen.

Indikationen für die Händedesinfektion:                                Durchführung der hygienischen Händedesinfektion
                                                                        • ausreichend (etwa 3 - 5 ml (2 x Pumpen = 3 ml))
1.     Direkt vor Patientenkontakt                                         alkoholisches Händedesinfektionsmittel in beide                        Hygienische Händedesinfektion                                                                    Beispiel Desinfektionsmittelspender
     • Vor jedem Patientenkontakt                                          (trockene) Hände geben – 30 sek gründlich ein-                      © Dr. Groß                                                                                       © Dr. Groß, Dr. Wippich

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Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.                 Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
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