Hygieneplan - DRK Nordrhein
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DRK Landesverband Nordrhein e. V. © Romolo Tavani/stock.adobe.com Sanitätsdienst in Bereitschaften, Bergwacht und Wasserwacht Hygieneplan
Impressum Gliederung / Vorwort Gliederung Hygieneplan Der vorliegende Hygieneplan für den Fachdienst Sani- Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts und der tätsdienst der Bereitschaften sowie für sanitätsdienst- BG-Vorschriften/Unfallverhütungsvorschriften (DGUV- liche Belange in den Gemeinschaften Bergwacht und Vorschriften) erarbeitet. Er enthält in seiner jeweils Wasserwacht wurde auf der Grundlage des Infektions- aktuellsten Fassung, die zum Zeitpunkt der Erstellung schutzgesetzes (IfSG), des Medizinproduktegesetzes aktuell geltenden infektionspräventiven Maßnahmen/ des DRK Landesverband Nordrhein e. V. (MPG), der Biostoffverordnung (BioStoffV), der Techni- Vorgaben für die Bereitschaften, Fachdienst Sanitäts- schen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250), dienst, die Bergwacht sowie die Wasserwacht und ist den verbindlichen Hinweisen (GUVs) der Berufsgenos- für alle im DRK Mitwirkenden verbindlich einzuhalten. A. Allgemeiner Teil senschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Die Inhalte werden durch den Arbeitskreis Hygiene • gültig für den gesamten DRK Landesverband Nordrhein e. V. der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) des DRK Landesverband Nordrhein e.V. dem aktuellen Richtlinie, der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Stand der Wissenschaft angepasst. B. Spezieller Teil • gültig für den jeweiligen DRK-Kreisverband • gültig für den jeweiligen DRK-Ortsverein • Sonderregelungen Impressum C. Literaturverzeichnis D. Anlagen Gemäß der Beschlüsse der Landesversammlung Leitung • Anlage 1) Liste der Desinfektions- und Reinigungsmittel vom 02.12.2020, des Präsidiums vom 04.11.2020, Dr. med. Raoul Groß • Anlage 2) Desinfektions- und Reinigungsplan der Kreisverbandsärztetagung vom 08.05.2020, • Anlage 3) Ergänzung für die Wasserwacht zu Anlage 2 Desinfektions- und Reinigungsplan des Landesausschusses der Bereitschaften vom Mitglieder • Anlage 4) Tabelle zu ausgewählten Infektionskrankheiten und -erregern 26.03.2020, des Landesausschusses der Berg- Benjamin Mameghani • Anlage 5) Checkliste Desinfektion von Sanitätsmaterial wacht vom 16.02.2020 und des Landesausschus- Tobias Odendahl • Anlage 6) Merkblatt Nadelstichverletzung ses der Wasserwacht vom 08.02.2020. Dr. med. Patrick Braß • Anlage 7) Bekleidungszettel für Mitglieder Dr. rer. nat. Jens Wippich • Anlage 8) Zuständigkeiten im Kreisverband Erstellt durch den Arbeitskreis Hygiene des DRK Dr. med. Thomas Baltus • Anlage 9) An- und Ablegen von persönlicher Schutzausrüstung Landesverband Nordrhein e. V. Holger Croonenbroeck • Anlage 10) Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen (SARS-CoV-2) Armin Hoeren Carsten Kohnen Hinweis: Dr. med. Evagelos Karassimos Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbar- ständlich sind aber trotz der Vereinfachung beiderlei Sabine Ruß keit wird im vorliegenden Hygieneplan darauf verzich- Geschlechter ausdrücklich gemeint. Die mitgeltenden Andreas Knickmann tet, bei jedem personenbezogenen Begriff jeweils die Gesetze und Vorschriften gelten in der jeweils aktuel- Dr. Dr. med. Gerd Steiner weibliche und männliche Form zu nennen. Selbstver- len Form. Kontakt Arbeitskreis.hygiene@drk-nordrhein.net Für die Bergwacht Christoph Thomaßen Vorwort Für die Wasserwacht Hygiene ist im Sanitätsdienst sowohl für den Infek- situationsbedingt ggf. hohen Exposition des Perso- Prof. Dr. Hagen Bachmann tionsschutz des Patienten als auch der Einsatzkräfte nals mit Krankheitserregern und in der Unkenntnis aus Haupt- und Ehrenamt von grundlegender Be- des infektiösen Potenzials des Patienten. Selbstver- Herausgeber deutung. Es treten im Wesentlichen die gleichen ständlich gebührt dem Wiederherstellen und Erhalten DRK Landesverband Nordrhein e. V. Übertragungsmöglichkeiten für Infektionskrankhei- vitaler Funktionen im Sanitäts- und Rettungsdienst ten und nosokomiale Infektionen wie im Kranken- gegenüber der Ausschaltung von Infektionsgefah- Gestaltung haus auf, jedoch sind die Bedingungen am Notfall- ren Priorität. Hierbei ist immer der Eigenschutz zu Grafik und Kampagnen, DRK Nordrhein gGmbH ort beziehungsweise beim Transport des Patienten beachten. oft erheblich ungünstiger. Das Besondere liegt in der Seite 2/75 Seite 3/75 Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V. Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Teil A — D A. Allgemeiner Teil................................................................................................................................................ 7 7. Bergwacht....................................................................................................................................................... 29 1. Einleitung.......................................................................................................................................................... 7 7.1 Allgemeine Informationen........................................................................................................................... 29 1.1 Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen zur Infektionsprävention im Sanitätsdienst............................ 7 7.2 Reinigung von Einsatzmaterialien.............................................................................................................. 29 1.2 Personal im Sanitätsdienst......................................................................................................................... 10 7.2.1 Gurte, Bänder, Seile, Aufhängesystem (z.B. am Schleifkorb)........................................................... 29 1.3 Fahrzeuge................................................................................................................................................... 10 7.2.2 Karabiner, Sicherungsgeräte, Umlenkrollen und weitere Hardware.................................................. 29 1.3.1 Fachdienst Sanitätsdienst in den Bereitschaften.............................................................................. 10 7.3 Desinfektion von Einsatzmaterialien........................................................................................................... 30 1.4 Einrichtungen............................................................................................................................................. 11 7.3.1 Gurte, Bänder, Seile, Aufhängesystem (z.B. am Schleifkorb)........................................................... 30 2. Risikobewertung, Hygienemanagement und Verantwortlichkeit.............................................................. 11 7.3.2 Karabiner, Sicherungsgeräte, Umlenkrollen und weitere Hardware.................................................. 30 2.1 Übertragungswege..................................................................................................................................... 11 7.4 Wäschehygiene und Dienstbekleidung...................................................................................................... 30 2.2 Risikobewertung......................................................................................................................................... 12 7.4.1 (Potentiell) kontaminierte Dienstbekleidung...................................................................................... 30 2.3 Hygienemanagement und Verantwortlichkeiten......................................................................................... 12 7.4.2 Nicht-kontaminierte Dienstbekleidung.............................................................................................. 30 2.4 Organisation von Patiententransporten...................................................................................................... 13 7.5 Sicherheitsrelevante Verhaltensweisen nach Reinigung und Desinfektion................................................ 30 3. Personalschutz............................................................................................................................................... 13 7.5.1 Trocknung.......................................................................................................................................... 30 3.1 Organisation und Schulung der Hygiene................................................................................................... 13 7.5.2 Funktionskontrollen........................................................................................................................... 30 3.2 Schutzimpfungen....................................................................................................................................... 13 7.6 Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Sanitätsmaterial........................................................... 30 3.3 Händehygiene............................................................................................................................................ 14 7.7 Patientenversorgung.................................................................................................................................. 31 3.3.1 Hygienische Händedesinfektion........................................................................................................ 14 7.8 Entsorgung................................................................................................................................................. 31 3.3.2 Einmalhandschuhe............................................................................................................................ 16 7.9 Vorgehen bei Einsätzen mit Infektionsgefahr............................................................................................. 31 3.4 Postexpositionsprophylaxe (PEP).............................................................................................................. 16 7.9.1 Vor dem Einsatz................................................................................................................................ 31 3.4.1 Bei Schnitt- und Stichverletzungen sowie weiteren Expositionen.................................................... 16 7.9.2 Während des Einsatzes..................................................................................................................... 31 3.4.2 Exposition von Meningokokken / HIV............................................................................................... 17 7.9.3 Nach dem Einsatz............................................................................................................................. 31 4. Standard-/Basishygiene................................................................................................................................ 18 8. Wasserwacht.................................................................................................................................................. 32 4.1 Hygieneanforderungen an die sanitätsdienstliche Ausstattung................................................................. 18 8.1 Einleitung.................................................................................................................................................... 32 4.2 Punktionen und Injektionen........................................................................................................................ 19 8.1.1 Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen zur Infektionsprävention in der Wasserwacht bei 4.3 Reinigung, Desinfektion und Sterilisation................................................................................................... 19 sanitätsdienstlichen Einsätzen................................................................................................................... 32 4.3.1 Allgemeine Anforderungen an Desinfektionsmittel........................................................................... 19 8.1.2 Personal in der Wasserwacht............................................................................................................ 32 4.3.2 Hautdesinfektion (Hautantiseptik) beim Patienten............................................................................ 19 8.1.3 Fahrzeuge der Wasserwacht............................................................................................................. 32 4.3.3 Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Sanitätsmaterial................................................. 20 8.1.4 Spezielle Einrichtungen der Wasserwacht........................................................................................ 32 4.3.4 Vorgaben für Sterilgut und Medizinprodukte (MP)............................................................................ 22 8.2 Risikobewertung bzw. Gefährdungsbeurteilung der Gewässer................................................................. 32 4.3.5 Lagerung von Sanitätsmaterial und Sterilgut.................................................................................... 24 8.3 Standard-/Basishygiene............................................................................................................................. 33 4.4 Wäschehygiene und Bekleidung................................................................................................................ 25 8.3.1 Reinigung und Desinfektion.............................................................................................................. 33 4.4.1 Dienstbekleidung.............................................................................................................................. 25 B. Spezieller Teil — Musterlösung KV Köln...................................................................................................... 34 4.4.2 Schutzkleidung.................................................................................................................................. 26 C. Literaturverzeichnis....................................................................................................................................... 38 4.4.3 Patientenwäsche............................................................................................................................... 26 D. Anlagen........................................................................................................................................................... 41 4.5 Abfallbeseitigung........................................................................................................................................ 27 Anlage 1) Liste der Desinfektions- und Reinigungsmittel................................................................................. 42 4.5.1 Benutzte Schutzkleidung und Einwegmaterialien............................................................................. 27 Anlage 2) Desinfektions- und Reinigungsplan................................................................................................. 44 4.5.2 Abgelaufene Medikamente............................................................................................................... 27 Anlage 3) Ergänzung für die Wasserwacht zu Anlage 2 Desinfektions- und Reinigungsplan.......................... 50 4.5.3 Spitze oder scharfe Gegenstände..................................................................................................... 27 Anlage 4) Tabelle zu ausgewählten Infektionskrankheiten und -erregern........................................................ 54 4.5.4 Abfälle, die mit meldepflichtigen Erregern behaftet sind und dadurch eine Verbreitung der Krank- . Anlage 5) Checkliste Desinfektion von Sanitätsmaterial.................................................................................. 64 heit zu befürchten ist......................................................................................................................... 27 Anlage 6) Merkblatt Nadelstichverletzung........................................................................................................ 66 4.5.5 Weitere Abfälle.................................................................................................................................. 28 Anlage 7) Bekleidungszettel für Mitglieder....................................................................................................... 67 4.5.6 Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abfällen............................................................................... 28 Anlage 8) Zuständigkeiten im Kreisverband..................................................................................................... 68 5. Hinweise zu Sanitätsstellen........................................................................................................................... 28 Anlage 9) An- und Ablegen von persönlicher Schutzausrüstung..................................................................... 69 6. Ausstattung der Unterkünfte......................................................................................................................... 29 Anlage 10) Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen (SARS-CoV-2).................................................................. 74 Seite 4/75 Seite 5/75 Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V. Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Abkürzungsverzeichnis Einleitung Abkürzungsverzeichnis 1. Einleitung ArztTrKW Arzttrupp-Kraftwagen Der Fachdienst Sanitätsdienst der Bereitschaften (im Folgenden als AS Abfallschlüssel Sanitätsdienst bezeichnet), die Bergwacht und die Wasserwacht des BioStoffV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen DRK Landesverband Nordrhein e.V. wirken in verschiedenen Berei- Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) chen in der Versorgung von verletzten und erkrankten Personen mit. BtLKW Betreuungslastkraftwagen DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung EDV Elektronische Datenverarbeitung EE NRW Einsatzeinheit NRW EG Europäische Gemeinschaft Im Rahmen von Sanitätswachdiensten (SWD) werden Im Folgenden sind Auszüge der für sanitätsdienstliche EWZ Einwirkzeit Verletzte und Erkrankte während einer Veranstaltung Belange in den Bereitschaften, der Bergwacht und der GW San Gerätewagen Sanität versorgt. Im Rahmen von örtlichen Konzepten können Wasserwacht relevanten Abschnitte abgedruckt: Komponenten des Sanitätsdienstes in verschiedenen HIV Human Immunodeficiency Virus Einsatzformationen zur Eigenabsicherung der Einsatz- Infektionsschutzgesetz HPV Humane Papillomviren kräfte, zur medizinischen Versorgung unverletzt Be- (IfSG 2000, zuletzt geändert 18. November 2020) I.E Internationale Einheit troffener, und / oder verletzter bzw. erkrankter Patien- IfSG Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen ten oder ggf. zum Transport der Patienten zum Einsatz §1 Zweck des Gesetzes (Infektionsschutzgesetz) kommen. Weiterhin können im Rahmen der Einsatz- (1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krank- einheit Nordrhein-Westfalen (EE NRW) Komponenten heiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen früh- KRINKO Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Sanitätsdienstes bzw. im Rahmen des Wasserret- zeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu ver- KTW Krankentransportwagen tungszuges Nordrhein-Westfalen (WR-Z NRW) Teilein- hindern. LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall heiten bei Großeinsatzlagen eingesetzt werden. MP Medizinprodukte (2) Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammen- Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz) Die Aufgaben umfassen regelmäßig Betreuungs- und arbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der MPG Hilfeleistungsmaßnahmen, insbesondere der erweiter- Kommunen, Ärzten, Krankenhäusern, wissenschaft- MRSA Methicillin-resistente Staphylococcus aureus ten Ersten Hilfe bis zur Entlassung der Patienten oder lichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll MTA Medizinische Technische Assistentin deren Übergabe an den Rettungsdienst. Bei Großver- entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen MTF Mannschaftstransportfahrzeug anstaltungen werden Sanitätsstellen ggf. mit Unter- und epidemiologischen Wissenschaft und Technik ge- NEF Notarzteinsatzfahrzeug stützung von Rettungsdienstpersonal und Ärzten be- staltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung trieben. In Abstimmung mit den örtlichen Trägern des der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtun- NI Nosokomiale Infektion Rettungsdienstes können Rettungsmittel zur Unter- gen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen PEP Postexpositionsprophylaxe stützung des Rettungsdienstes eingesetzt werden. Im sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer PKW Personenkraftwagen Rahmen der Einsatzeinheit ist der Transport von Pa- Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden. PSA Persönliche Schutzausrüstung tienten im Fahrzeug möglich. RKI Robert Koch-Institut Inhaltlich wichtig für die DRK-Gemeinschaften ist, 1.1 Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen zur dass der Nachweis bestimmter Krankheiten und Erre- RTW Rettungstransportwagen Infektionsprävention im Sanitätsdienst ger an das zuständige Gesundheitsamt meldepflichtig STIKO Ständige Impfkommission Grundlegende Richtlinien für den deutschen Rettungs- ist. Bei Verdacht sollte immer ein Arzt konsultiert wer- SWD Sanitätswachdienst dienst und Krankentransport und den Sanitätsdienst den (s.u.). TRBA Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das DGUV Vor- Technische Regeln für Gefahrstoffe schriften- und Regelwerk, die Hygieneverordnungen § 8 Zur Meldung verpflichtete Personen TRGS der einzelnen Bundesländer, die Empfehlungen der (2) Die Meldepflicht besteht nicht für Personen des UVV Unfallverhütungsvorschriften Kommission für Krankenhaushygiene und Infektions- Not- und Rettungsdienstes [ebenso für Bergwacht, VAH Verbund für Angewandte Hygiene e.V. prävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut, das Sanitätsdienst und Wasserwacht, Anmerkung der Au- WR-Z NRW Wasserrettungszug Nordrhein-Westfalen Arzneimittel- und das Medizinproduktegesetz sowie toren], wenn der Patient unverzüglich in eine ärztlich die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI). geleitete Einrichtung gebracht wurde. [...] Seite 6/75 Seite 7/75 Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V. Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Einleitung Einleitung Richtlinien des Robert Koch-Instituts / Empfehlun- Die Tätigkeiten der Einsatzkräfte können hauptsäch- 4.1.8 Umkleidemöglichkeiten und Arbeitskleidung Schutzkleidung darf von den Einsatzkräften nicht zur gen der Kommission für Krankenhaushygiene und lich der Schutzstufe 2 zugeordnet werden, z. B.: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Umkleide- Reinigung nach Hause mitgenommen werden. Infektionsprävention (KRINKO) möglichkeiten vorhanden sind. Diese sind von den Be- Sanitätsdienstspezifische Anweisungen sind in den • Punktionen schäftigten zu nutzen. Die Arbeitskleidung ist regelmä- 7.2 Unterweisung Empfehlungen nicht zu finden. Allerdings treffen vie- • Wundversorgung ßig und bei Bedarf zu reinigen. Beschäftigte, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeits- le der für Krankenhäuser vorgesehenen Empfehlun- • Umgang mit benutzten Instrumenten stoffen durchführen, müssen anhand der Betriebs- gen auch für die Bergwacht, den Sanitätsdienst und (Kanülen, Skalpelle usw.) Kapitel 4.1.10 anweisung und des Hygieneplans über auftretende die Wasserwacht zu, beispielsweise die Indikation zur • Legen von Gefäßzugängen Der Unternehmer darf Tätigkeiten im Anwendungsbe- Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen unter- Durchführung der Händedesinfektion. • Reinigung und Desinfektion von reich dieser TRBA nur Personen übertragen, die eine wiesen werden. Im Rahmen der Unterweisung hat Eine Auflistung ist unter www.rki.de, Stichwort KRIN- kontaminierten Flächen und Gegenständen abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesund- eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung der Be- KO zu finden. Bezüglich der Schutzimpfungen ist auf heitswesens haben oder die von einer fachlich ge- schäftigten zu erfolgen. Themenfelder sind u.a.: die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert In Ausnahmefällen fallen die Tätigkeiten auch in die eigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt Koch-Instituts zu verweisen, die gemäß § 20 Abs. 2 Schutzstufe 3, z. B.: werden. 1. mögliche tätigkeitsbedingte gesundheitliche Satz 3 des IfSG Empfehlungen zur Durchführung von Gefährdung Schutzimpfungen herausgibt (RKI 2018). Aktuell gel- • bei Auftreten biologischer Arbeitsstoffe der Die Forderung nach Aufsicht ist dann erfüllt, wenn 2. Verhaltensregeln ten folgende Empfehlungen: Diphtherie, Pertussis, Risikogruppe 3, die bereits in geringer Menge (z. B. zu Hygieneanforderung, Hautschutz) Tetanus, Haemophilus, Influenza, Hepatitis A, Hepa- eine Infektion bewirken können • der Aufsichtführende den zu Beaufsichtigenden 3. Notwendigkeit von persönlicher Schutzausrüs- titis B, humane Papilloma Viren (HPV), Poliomyelitis, • Tätigkeiten mit hoher Expositionsmöglichkeit so lange überwacht, bis er sich überzeugt hat, tung Pneumokokken, Meningokokken C, Masern, Mumps, (erheblicher Aerosolbildung oder besonderer dass dieser die übertragene Tätigkeit beherrscht 4. Maßnahmen der Postexpositionsprophylaxe Röteln, Varizellen, Rotaviren (RKI 2018). Verletzungsgefahr). arbeitsmedizinische Vorsorge (z. B. Impfungen) und Die Unterweisung ist mündlich, arbeitsplatz- und TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesund- Ein Beispiel ist der Transport oder die Erstversorgung tätigkeitsbezogen mindestens jährlich durchzu- • anschließend stichprobenweise die richtige heitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (2014) eines Patienten mit offener Lungentuberkulose, die führen sowie vor Aufnahme der Tätigkeiten und Durchführung der übertragenen Tätigkeit Die TRBA 250 findet auch Anwendung auf Tätigkei- aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr über Aerosole sollte auch das Thema Dokumentation umfassen. überprüft. ten mit biologischen Arbeitsstoffen im Sanitätsdienst weitergehende Schutzmaßnahmen für die Beschäftig- bzw. in Bergwacht und Wasserwacht. Enthalten sind ten erfordert. Kapitel 4.2.6 bezieht sich auf die persönliche Für den ehrenamtlichen Sanitätsdienst bzw. in der unter anderem Informationen für die Gefährdungsbe- In Kapitel 4.1. der TRBA 250 sind folgende organisato- Schutzausrüstung 1 Bergwacht und der Wasserwacht sollten diese Unter- urteilung nach § 5 der Biostoffverordnung, allgemeine rische und hygienische Maßnahmen festgeschrieben: Der Unternehmer hat erforderliche Schutzkleidung 2 weisungen regelmäßg im Rahmen von Dienstabenden Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsor- und sonstige persönliche Schutzausrüstungen (PSA), erfolgen. Neuhelfer sollten durch eine durch den Be- geuntersuchungen. 4.1 Mindestschutzmaßnahmen insbesondere dünnwandige, flüssigkeitsdichte, aller- reitschaftsleiter, den Leiter Bergwacht oder den Leiter Hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung beschreibt 4.1.1 Handwaschplatz genarme Handschuhe in ausreichender Stückzahl zur Wasserwacht dafür ernannte und vom Kreisverbands- die TRBA in Kapitel 3.1, dass der Arbeitgeber vor Den Beschäftigten sind leicht erreichbare Handwasch- Verfügung zu stellen. Er ist verantwortlich für die regel- arzt bestätigte Person eine Einweisung erhalten. Die Aufnahme einer Tätigkeit mit Biostoffen eine Gefähr- plätze mit fließendem warmem und kaltem Wasser, mäßige Desinfektion, Reinigung und gegebenenfalls Belehrungen sind schriftlich zu dokumentieren. dungsbeurteilung durch eine fachlich geeignete Per- Spender für Hautreinigungsmittel und Einmalhandtü- Instandhaltung der Schutzausrüstungen. Falls Arbeits- son durchführen lassen muss. Fachlich geeignet sind cher zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht für Ret- kleidung (hier: PSA) mit Krankheitserregern kontami- LAGA „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfäl- laut TRBA Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung tungs- und Krankentransportfahrzeuge [sowie zeltge- niert ist, ist sie zu wechseln und vom Unternehmer, len aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ und Erfahrung Infektionsgefahren erkennen und Maß- bundene Sanitätsstellen, Anm. der Autoren]. wie Schutzkleidung, zu desinfizieren und zu reinigen. (2015) nahmen zu ihrer Abwehr treffen können, z. B. Ärzte, Die Einsatzkräfte haben die zur Verfügung gestellten Ihr Geltungsbereich umfasst im weiteren Sinne auch Gesundheits- und Krankenpfleger, MTA, Rettungs- 4.1.2 Hygienische Händedesinfektion persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen. Die den Sanitätsdienst bzw. die Bergwacht und die Was- dienstpersonal. Auch der Betriebsarzt sollte hierbei Wo eine hygienische Händedesinfektion erforderlich beteiligt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist min- ist, sind Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. destens jedes zweite Jahr zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. In Kapitel 3.4.2 der TRBA wird eine Ein- 4.1.3 Hautschutz und Pflege teilung in Schutzstufen getroffen. „Nach der Biostoff- Der Arbeitgeber hat geeignete Hautschutz- und Pfle- verordnung sind Tätigkeiten in Abhängigkeit der von gemittel zur Verfügung zu stellen. ihnen ausgehenden Gefährdungen einer Schutzstufe 1 Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird in der Dienstbekleidungsvorschrift der Bereitschaften vom 16. März 2013 als persönliche zuzuordnen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen 4.1.5 Hygieneplan Schutzaustattung oder Einsatzschutzbekleidung bezeichnet und umfasst gem. Anlage „B.1 Einsatzkleidung der Bereitschaften“: Einsatz- festzulegen. Dabei müssen neben den allgemein vor- Der Arbeitgeber hat für die einzelnen Arbeitsbereiche anzug, Schutzhelm, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, ggf. Warnweste, ggf. Gehörschutz, ggf. Augen-/ Gesichtsschutz, ggf. Sonder- handenen Infektionsgefährdungen die in bestimmten entsprechend der Gefährdungsbeurteilung […] Maß- bekleidung. 2 Schutzkleidung wird in der TRBA 250 wie folgt definiert: Schutzkleidung ist jede Kleidung, die dazu bestimmt ist, Beschäftigte vor schä- Bereichen vorhandenen spezifischen Gefährdungen nahmen zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung in digenden Einwirkungen bei der Arbeit zu schützen oder die Kontamination der Arbeits- oder Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe berücksichtigt werden“. Form eines Hygieneplans schriftlich festzulegen […]. zu vermeiden. Seite 8/75 Seite 9/75 Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V. Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Einleitung Risikobewertung, Hygienemanagement und Verantwortlichkeit serwacht. Wichtig dabei ist der Abfallschlüssel (AS) • Berufsgenossenschaftliche Vorgaben: Für den Patiententransport werden ausschließlich Definitionen aller Einrichtungen sind durch die jeweils 18 01 04, der Abfälle beinhaltet, an deren Sammlung • BGR 208 KTW und RTW verwendet. Darüber hinaus werden gültige Fassung der „Rahmenrichtlinie zur Durchfüh- und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine (Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in ggf. Fahrzeuge anderer Fachdienste / Gemeinschaften rung von Sanitätswachdiensten bei Veranstaltungen besonderen Anforderungen gestellt werden müssen, med. Bereichen) eingesetzt, die den Fachdienst Sanitätsdienst unter- im DRK Landesverband Nordrhein e. V.“ (kurz: Rah- z. B. Einwegkleidung oder Handschuhe. Unter diese • BGR 189 stützen. menrichtlinie Sanitätsdienst) geregelt. Abfälle fällt auch mit MRSA kontaminierte Schutzklei- (Einsatz von Schutzkleidung) dung. • GUV-I 8620 1.4 Einrichtungen (Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz) Die Patientenversorgung findet am Einsatzort und in Die Abfälle AS 18 01 04 sind unmittelbar am Ort ihres • GUV-R 206 Sanitätsstellen statt. Aus hygienischen Aspekten wer- Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und (Desinfektionsarbeit im Gesundheitsdienst) den folgende Sanitätsstellenarten unterschieden: dichten Behältnissen zu sammeln und ohne umfüllen oder sortieren in sicher verschlossenen Behältnissen, 1.2 Personal im Sanitätsdienst • Sanitätsstelle im Fahrzeug (M0/1) gegebenenfalls in Kombination mit Rücklaufbehältern, An der Patientenversorgung sind beteiligt: • Sanitätsstelle im Zelt (A0/1, B0/1, C0/1) zur zentralen Sammelstelle zu befördern. Die Behält- • Sanitätsstelle im Gebäude (A0/1, B0/1, C0/1) nisse sollen nicht zu groß sein, um eine sichere Hand- • Arzt / Notarzt habung zu gewährleisten. • Notfallsanitäter Abfälle nach AS 18 01 04 sind getrennt von gemischten • Rettungsassistent Siedlungsabfällen zu halten und in dafür zugelassenen • Rettungssanitäter Anlagen zu beseitigen. Aus Gründen des Arbeitsschut- • Rettungshelfer 2. Risikobewertung, Hygienemanagement zes sind diese Abfälle ohne jegliche außerbetriebliche • Sanitäter Vorbehandlung (Sortierung, Siebung, Zerkleinerung • Sanitätshelfer und Verantwortlichkeit usw.) der Verbrennung oder, solange die Deponierung • Ersthelfer noch zulässig ist, der Deponie zuzuführen. Im Hygieneplan werden die Personengruppen wie 2.1 Übertragungswege und beispielsweise während des Transports reflexartig Sonstige Regelwerke und Empfehlungen folgt zusammengefasst: Für die Infektionsübertragung gibt es verschiede- häufig an die Haltegriffe an der Decke gegriffen wird, Des Weiteren sei noch auf folgende Regelwerke und ne Möglichkeiten: Im Sanitätsdienst und bei sani- ohne sich in diesem Moment des Kontaminationsrisi- Empfehlungen hingewiesen: • Ärzte tätsdienstlichen Tätigkeiten in Bergwacht und Was- kos bewusst zu sein. Arzt, Notarzt serwacht stehen auf Grund der teilweise beengten • Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien • Rettungsdienstpersonal Platzverhältnisse und anderer spezifischer Faktoren Aerosolinfektion über Schutz der Beschäftigten gegen Gefähr- Notfallsanitäter, Rettungsassistent, folgende Übertragungswege im Vordergrund: Als Aerosole werden Partikel mit einem Durchmesser dung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Rettungssanitäter, Rettungshelfer < 5 μm bezeichnet, die über längere Zeit in der Luft Arbeit. Technische Regeln für biologische • Sanitätsdienstpersonal Blutkontaktinfektion schweben und damit über mehrere Meter transportiert Arbeitsstoffe Sanitäter, Sanitätshelfer Neben den im Gesundheitsdienst typischen Verletzun- werden können, z. B. Varizellen-, Masern-, Grippeviren • Bundesgesundheitsblätter • Ersthelfer gen durch Kanülen oder Skalpelle kommt es bei sani- und Tuberkuloseerreger. • Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbrau- Ersthelfer tätsdienstlichen Tätigkeiten zusätzlich die Möglichkeit cherschutz und Veterinärmedizin • Einsatzkräfte der Verletzung durch blutkontaminiertes Glas, Metall, Tröpfcheninfektion • Bundesverband Deutscher Hygieniker Alle genannten Personengruppen Kunststoff oder sonstige Gegenstände hinzu (Kober et Tröpfchen, definiert als Partikel > 5 μm Durchmesser, • Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften al. 2001). werden auch über die Luft übertragen, jedoch fehlt ih- und anerkannten Desinfektionsmittel und -ver- 1.3 Fahrzeuge nen die Möglichkeit, längere Zeit in der Luft zu schwe- fahren (angeordnete Desinfektion gemäß § 18 1.3.1 Fachdienst Sanitätsdienst in den Fäkal-orale Schmierinfektion ben. Deshalb ist in der Regel ein naher Kontakt (bis zu IfSG durch das Gesundheitsamt) Bereitschaften Bei infektiösen Magen- und Darmerkrankungen und 1 m) notwendig, um eine Infektion auszulösen. Kleine- • Desinfektionsmittel-Liste des VAH Es können folgende Fahrzeuge eingesetzt werden: bestimmten virusbedingten Krankheiten, z. B. Hepati- re und leichtere Tröpfchen reichen auch über 1 m hin- (Verbund für angewandte Hygiene) • Krankentransportwagen / Krankentransportwa- tis A und E sowie insbesondere virusbedingte Durch- aus, so dass eine gewisse Überschneidung zwischen • Infektionsprävention beim Transport von gen-2 / Krankentransportwagen-4 (KTW) fallerkrankungen (Noro-, Rota-, Astro-, Adenoviren), Aerosol und Tröpfchen besteht (Widmer u. Tietz 2005). Patienten mit offener Lungentuberkulose (RKI- • Rettungstransportwagen (RTW) besteht neben der direkten fäkal-oralen Übertragung Empfehlung Epidemiologisches Bulletin 38 / 98) • Gerätewagen Sanitätsdienst (GW San) die Gefahr der fäkal-oralen „Schmierinfektion“ über Beispiele hierfür sind die Virusinfluenza, Meningokok- • Gefahrstoffverordnungen: • Sanitätsstellenanhänger (San-Anhänger) kontaminierte Flächen oder Ausstattungsgegenstände ken-Meningitis, Streptokokken-Angina, Keuchhusten • Technische Regeln Gefahrstoffe • Arzttruppkraftwagen (ArztTrKW) (Kober et al. 2001). Gerade im Rettungswagen bzw. in (Pertussis), Mumps und offene Tuberkulose. TRGS 522 (Umgang mit Formaldehyd) • Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) Einsatzfahrzeugen ist es schwierig, eine großflächige • Technische Regeln Gefahrstoffe • Personenkraftwagen (PKW) Kontamination des Innenraums zu vermeiden, da auf Krankheitserreger können sowohl direkt als auch in- TRGS 523 (Schädlingsbekämpfung) • Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) engem Raum viele Handgriffe getätigt werden müssen direkt übertragen werden. Seite 10/75 Seite 11/75 Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V. Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Risikobewertung, Hygienemanagement und Verantwortlichkeit Personalschutz Direkte Übertragung werden müssen. Die Aufbereitung ist Schutzstufe 2 Aktualität zu überprüfen und ggf. zu ändern. Bei er- führt, teilweise im Rahmen einer geplanten Evakuie- Bei der direkten Infektion werden die Erreger unmittel- zuzuordnen. forderlichen Änderungen des allgemeinen Teils ist der rung. In letzterem Fall sind die zu transportierenden bar vom Infizierten auf den Gesunden übertragen. Dies Arbeitskreis Hygiene des DRK Landesverband Nord- Patienten dem Auftraggeber regelmäßig im Vorhinein kann durch eine Berührung kontaminierter Hautstellen, 2.3 Hygienemanagement und Verantwortlichkeiten rhein e. V. zu informieren. bekannt. Erkrankungen mit erhöhtem Infektionsrisiko Schleimhäute oder Wunden (z.B. Schmierinfektion) Der Kreisverbandsarzt trägt die Verantwortung für die Der Hygieneplan ist für alle Einsatzkräfte jederzeit ein- sind den Einsatzkräften vor dem Transport vom Auf- oder das Einatmen von Tröpfchen und Aerosolen er- Sicherung der hygienischen Erfordernisse und nimmt sehbar zu hinterlegen. Neben Hygieneordnern in den traggeber mitzuteilen. Nach Möglichkeit sollen Trans- folgen. diese durch Anleitung und Kontrolle im Einvernehmen jeweiligen Unterkünften und in jeder Hygienekiste bie- porte (potentiell) infektiöser Patienten in Absprache mit dem Betriebsarzt und dem Fachdienstbeauftrag- ten sich zusätzlich EDV-gestützte Lösungen an. mit der Ordnungsbehörde in Fahrzeugen des öffentli- Indirekte Übertragung ten Sanitätsdienst wahr. Zu seiner Unterstützung kann chen Rettungsdienstes oder Krankentransportes (hier: Bei der indirekten Übertragung werden die Erreger er einen Hygienebeauftragten ernennen. Dieser sollte 2.4 Organisation von Patiententransporten gem. RettG NRW) erfolgen. Ist dies nicht möglich, über kontaminierte Materialien wie z.B. Instrumente, optimaler Weise über die Qualifikation als Desinfektor, Die Häufigkeit von durch den Sanitätsdienst, die Berg- sind Schutzmaßnahmen mit dem Desinfektor der Ord- Lagerungshilfen und Flächen, vermittelt. Die Kontami- Hygienefachkraft oder eine vergleichbare Ausbildung wacht oder die Wasserwacht durchgeführten Patien- nungsbehörde (z.B. Berufsfeuerwehr) abzusprechen. nation der Materialien kann durch direkten Kontakt mit verfügen. tentransporten kann je nach DRK Kreisverband oder Im Falle überregionaler Hilfe ist die jeweilige Ord- dem Patienten (fäkal-orale Schmierdesinfektion, Blut- Ortsverein sehr unterschiedlich sein. Teilweise werden nungsbehörde oder die Einsatzleitung der dortigen kontakt) und durch Tröpfchen und Aerosole erfolgen. Die Einsatzkräfte werden obligat vor Aufnahme der diese regelmäßig bei Sanitätswachdiensten durchge- Feuerwehr zu informieren. Die Übertragung auf den Gesunden erfolgt dann über Tätigkeit und durch jährliche Nachschulungen zu die Berührung der kontaminierten Materialien. Grundfragen der Infektionsprophylaxe nach aktuellen fachlichen Gesichtspunkten geschult (TRBA 250). Op- 2.2 Risikobewertung timaler Weise werden diese Belehrungen im Rahmen Vielerorts finden die meisten Sanitätswachdienste bei kleinen Veranstaltungen mit geringem Gefährdungs- von Fortbildungsveranstaltungen auf dem Dienst- abend von einer durch den Bereitschaftsleiter, den Lei- 3. Personalschutz potential mit < 500 Besuchern statt; beispielsweise bei ter Bergwacht oder den Leiter Wasserwacht dafür er- Konzerten, Straßenfesten und Sportveranstaltungen. nannte und vom Kreisverbandsarzt bestätigte Person 3.1 Organisation und Schulung der Hygiene zubieten, sofern geeignete Impfstoffe zur Verfügung Zu den größeren Veranstaltungen zählen Sanitäts- durchgeführt, eine entsprechende einheitliche Präsen- 1. Es hat eine Einweisung in die hygienischen Ver- stehen. Es obliegt dem Kreisverbandsarzt bzw. dem wachdienste in Fußballstadien, bei Karnevalsumzügen tation als PowerPoint / PDF ist über den DRK Landes- fahrensweisen bei Beginn der Tätigkeit in der Ge- Betriebsarzt, eine Beurteilung darüber zu treffen, ob und Schützen- oder Stadtfesten. verband Nordrhein e.V. zu beziehen. Die Belehrungen meinschaft zu erfolgen. Dazu gehören explizit die eine Gefährdung vorliegt, ob ggf. eine Immunität der sind schriftlich zu dokumentieren. Es sollten zudem Verfahrensanweisung bei Nadelstichverletzungen, Einsatzkräfte gegen bestimmte Infektionserreger vor- Bei den meisten Veranstaltungen ist keine Patienten- regelmäßig Rettungsdienst- und Sanitätsdienstfort- die Händehygiene, der Wechsel der Schutzbeklei- liegt und ob ein Impfschutz erforderlich ist. Der Kreis- behandlung notwendig. Werden Patienten behandelt, bildungen bzw. Fortbildungen in den Gemeinschaften dung, die Durchführung von Desinfektionsmaß- verbandsarzt bzw. der Betriebsarzt orientiert sich an sind diese überwiegend leicht verletzt oder leicht er- Bergwacht und Wasserwacht zu Themen der Hygiene nahmen und die Nennung eines Ansprechpart- den Vorgaben der Berufsgenossenschaften, der Bio- krankt. Die häufigsten Behandlungsgründe sind all- angeboten werden. ners für Fragen der Hygiene. stoffverordnung und den Empfehlungen der Ständigen gemeines Unwohlsein (Kreislaufprobleme), Alkoholin- Die Einsatzkräfte sind für alle medizinischen Fragen Impfkommission des RKI (STIKO), hat aber dennoch toxikation, Kopfschmerzen und kleinere Verletzungen. einschließlich der Einhaltung der Hygiene verantwort- 2. Die Einweisung ist jährlich im Rahmen der ret- einen gewissen Entscheidungsspielraum. Selten sind über die erweiterte Erste Hilfe bzw. über lich. Für den hygienischen Zustand der eingesetzten tungs- und sanitätsdienstlichen Fortbildungsver- sanitätsdienstliche Maßnahmen hinausgehende Maß- Fahrzeuge und des eingesetzten Materials sind die zu- anstaltungen bzw. Fortbildungen in der Berg- Alle aktiven Mitglieder der Gemeinschaften erhalten nahmen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu ergreifen ständigen Leitungs- und Führungskräfte verantwort- wacht und Wasserwacht zu wiederholen. Die vom DRK Kreisverband / Ortsverein eine ausreichende (Punktion, Intubation, Absaugen etc.), diese werden lich. Einweisung ist zu dokumentieren, z. B. im DRK- Immunisierung gegen Hepatitis A und B (z.B. Kom- überwiegend von Rettungsdienstpersonal durchge- Zu den Aufgaben des Hygienebeauftragten gehören: Server. binationsimpfstoff Twinrix®). Es handelt sich dabei führt. Eine erhöhte Infektionsgefahr ist allerdings bei entweder um den Neubeginn einer aktiven Hepati- Kontakt mit Erbrochenem gegeben. • Aktualisierung des speziellen Teils des Hygie- Bei einer im Jahr 2010 durchgeführten Umfrage zeig- tis-B-Impfung nach dem Schema 0, 1 und 6 Monate Wie auch sonst in der Medizin kann hygienisch nicht neplanes, Rückmeldung an den Arbeitskreis te sich, dass deutschlandweit in 25 % der Rettungs- (Erstimpfung), bei der anschließend eine Kontrolle des korrektes Verhalten, insbesondere bei invasiven Maß- Hygiene des DRK Landesverbandes Nordrhein wachen keine Unterweisung in Hygienerichtlinien Impferfolges 4-8 Wochen nach der dritten Impfung nahmen vor Ort, in Sanitätsstellen und in KTW / RTW e.V., Kontaktinformationen siehe oben durchgeführt wurde (Groß 2010). Dies offenbart den stattfindet, oder um eine Überprüfung des Impfschut- bzw. in Einsatzfahrzeugen die Grundlage für das spä- • Hygieneschulung /-fortbildung großen Verbesserungs- und Handlungsbedarf in der zes 10 Jahre nach einer Erstimpfung (Titer-Kontrolle). tere Entstehen einer nosokomialen Infektion (NI, Kran- • Überwachung der Einhaltung festgelegter Ausbildung und Schulung der haupt-und ehrenamt- Liegt bei der Kontrolle des Impferfolges ein Anti-HBs- kenhausinfektion) bilden. Allen Hygienemaßnahmen Maßnahmen lichen Mitarbeitenden. Titer < 100 IE/l vor, erfolgt umgehend eine 4. Impfung. kommt prinzipiell die gleiche Bedeutung zur Verhin- • Durchführung hygienischer Untersuchungen Analog erfolgt eine Auffrischungsimpfung, wenn bei derung nosokomialer Infektionen wie im Krankenhaus (ggf. in Absprache mit dem Gesundheitsamt) 3.2 Schutzimpfungen der Titer-Kontrolle ein Titer < 100 IE/l gemessen wird. oder in ambulanten medizinischen Einrichtungen zu. Der DRK Kreisverband / Ortsverein ist verpflichtet, Sehr selten werden mehrfach verwendbare Medizin- Der Hygieneplan ist durch den Hygienebeauftragten seinen Beschäftigten bzw. Helfern bei gegebener In- Die Gemeinschaftsleiter sollen die Mitglieder zwecks produkte verwendet, welche anschließend aufbereitet und Kreisverbandsarzt jährlich hinsichtlich seiner fektionsgefährdung kostenlos eine Immunisierung an- Kostenreduktion für den DRK Kreisverband / Ortsver- Seite 12/75 Seite 13/75 Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V. Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Personalschutz Personalschutz ein auf folgende Alternativen hinweisen: • Vor Anlegen der Einmalhandschuhe: reiben, bis zur vollständigen Abtrocknung In jedem Sanitätsrucksack und in den Modulen Erst- Hier ist auf eine ausreichende Trocknungszeit • dabei wird die gesamte Oberfläche der Hand versorgung, Intensiv, Ruheplatz und Sondermodule • Hepatitis-B-Impfung oder Kombinations- zu achten, um die Einmalhandschuhe anziehen (Innen- und Außenflächen sowie Fingerzwi- sind Händedesinfektionsmittel vorzuhalten. Die ge- impfung A und B durch den Arbeitgeber bei zu können. Im Zweifel haben lebensrettende schenräume), insbesondere der Fingerspitzen, naue Ausstattung ist in der Rahmenrichtlinie Sanitäts- hauptamtlichen Mitarbeitern im Rettungsdienst Maßnahmen Priorität gegenüber der Hände- Nagelfalzen und Daumen eingerieben dienst geregelt und stellt sicher, dass in jedem SWD oder bei z. B. Beschäftigten im Krankenhaus desinfektion! • Dauer der Einwirkzeit beträgt üblicherweise Händedesinfektionsmittel verfügbar sind. Jede Ein- • Impfung durch den Hausarzt unter Kostenüber- 30 sek (jedoch Herstellerangaben beachten) satzkraft hat zusätzlich die Möglichkeit, Händedesin- nahme durch die gesetzliche Krankenkasse 2. Vor aseptischen Tätigkeiten • Darauf achten, dass die Hände die gesamte fektionsmittel in ihrer persönlichen Schutzausrüstung bei allen Minderjährigen (gemäß WHO-Pro- • Vor Manipulation an einem invasiven Device Einreibezeit feucht bleiben. Im Bedarfsfall er- mitzuführen. gramm) (z.B. Katheter, Tubus) unabhängig vom Ge- neut Händedesinfektionsmittel entnehmen. • Kostenübernahme durch die private Kranken- brauch von Einmalhandschuhen Entsprechende Desinfektionsmittel werden von den kasse bei privatversicherten aktiven Mitgliedern Die sechs Schritte der Händedesinfektion nach Sanitätsmittelbeauftragten in den Einheiten ausgege- der Gemeinschaften 3. Nach Kontakt mit potentiell infektiösen EN 1500. Jeder Schritt sollte etwa 5 sek dauern. ben. Die Händedesinfektion hat gemäß den Vorgaben • viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen Materialien in Teil D) Anlage 2 zu erfolgen. Eine Auflistung der im die Kosten für die Impfung freiwillig; einige zu- • Körperflüssigkeiten und Exkreten, Schleimhaut, Schritt 1 jeweiligen DRK Kreisverband oder Ortsverein einge- mindest nach Angabe einer geplanten Fernrei- nicht intakter Haut oder gebrauchten Wundver- Desinfektionsmittel in die hohle, trockende Hand ge- setzten Desinfektionsmittel ist Teil D) Anlage 1 zu ent- se, für die die Impfung erforderlich wäre bänden ben, danach beide Handflächen übereinander reiben. nehmen. Das Anbruch- oder das Ablaufdatum muss • Wechsel zwischen kontaminierten und saube- Schritt 2 auf dem Desinfektionsmittelbehältnis oder separat do- Die aktiven Mitglieder sollen von ihren Leitungskräf- ren Körperstellen während der Patientenver- Eine Handfläche über den anderen Handrücken und kumentiert werden. ten darauf hingewiesen werden, die üblichen, von der sorgung umgekehrt reiben STIKO empfohlenen Impfungen zu haben und ihren Schritt 3 Impfstatus regelmäßig zu kontrollieren. 4. Direkt nach Patientenkontakt Händfläche auf Handfläche und mit verschränkten • Nach jedem Patientenkontakt und gespreitzten Fingern gegeneinander reiben Hinweis: Die Empfehlungen der STIKO unterlie- gen einem ständigen Wandel. Die jeweils aktuel- 5. Nach Kontakt mit Oberflächen in unmittel- Schritt 4 len Informationen werden vom RKI im Internet unter barer Umgebung des Patienten Hände im Hakengriff gegeneinander reiben der Internetadresse https://www.rki.de/DE/Content/ • Nach Kontakt mit Oberflächen und medizini- Schritt 5 Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfemp- schen Geräten in unmittelbarer Umgebung des Mit einer Hand den anderen Daumen umfassen fehlungen_node.html veröffentlicht. Patienten und kreisend einreiben, danach die Hände wechseln Schritt 6 3.3 Händehygiene 6. Nach Ablegen der Einmalhandschuhe Fingerkuppen der einen Hand in der anderen Hand- 3.3.1 Hygienische Händedesinfektion • Unmittelbar nach Ablegen der Einmalhand- fläche kreisen, dann die Hände wechseln. Händehygiene umfasst sowohl Maßnahmen (Desin- schuhe, da diese aufgrund möglicher Perfora- fektion, Waschen) zur Verhütung von Infektionen, die tionen und Kontaminationen beim Ausziehen von den Händen ausgehen bzw. übertragen werden keinen absolut sicheren Schutz vor einer können, als auch die Handpflege als ebenso wichti- Kontamination gewährleisten. gen Bestandteil. Da die meisten Erreger nosokomialer Infektionen durch die Hände übertragen werden, ist • Bei Verdacht auf eine virale Erkrankung (ins Händehygiene als eine der wichtigsten Hygienemaß- besonders bei Noro- und Rotaviren) ist eine nahmen anzusehen. Grundsätzlich gilt es, Kontamina- Desinfektion mit einem viruziden Hände- tionen zu vermeiden! desinfektionsmittel (z. B. Sterilium Virugard®) durchzuführen. Bei Patientenkontakt dürfen an Händen und Unterar- men keine Schmuckstücke und Uhren getragen wer- Zur Vermeidung von Mikroläsionen der Haut sind die den. Fingernägel sind kurz zu halten, keine künstlichen Hände regelmäßig mit einer Hautpflegecreme einzu- Fingernägel, kein Nagellack! (TRBA 250). cremen. Indikationen für die Händedesinfektion: Durchführung der hygienischen Händedesinfektion • ausreichend (etwa 3 - 5 ml (2 x Pumpen = 3 ml)) 1. Direkt vor Patientenkontakt alkoholisches Händedesinfektionsmittel in beide Hygienische Händedesinfektion Beispiel Desinfektionsmittelspender • Vor jedem Patientenkontakt (trockene) Hände geben – 30 sek gründlich ein- © Dr. Groß © Dr. Groß, Dr. Wippich Seite 14/75 Seite 15/75 Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V. Version: 1 | Stand: 02.12.2020 | Erstellt: Dr. R. Groß | Überarbeitung: Arbeitskreis Hygiene DRK Landesverband Nordrhein e. V.
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