Hygieneplan - Paul-Schneider-Grundschule
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Paul-Schneider-Grundschule Hygieneplan Die Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprophylaxe. Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen, mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt zu dienen. Gemäß den §§ 33, 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren und die Gesunderhaltung der Schüler und der Schulbediensteten zu befördern. Alle Beteiligten tragen hierzu bei. Aus diesem Grunde sollte den Schülern Hygiene als „Werkzeug fürs Leben“ nahegebracht werden. Hierbei ist die Händehygiene von besonderer Bedeutung. Die vorliegende Aktualisierung erfolgte auf der Basis der „Vierten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 21. April 2020“ sowie dem „Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen“ vom 23.6.2020 sowie der Senatsbeschlüsse der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 30.7.2020. Dieser Plan hat eine Gültigkeit von einem Jahr und wird zu Beginn eines jeden Schuljahres, erstmalig zum Schuljahr 2021/2022, neu überprüft. Er verlängert sich automatisch, wenn keine Änderungen erforderlich sind. Den Mitarbeitern, Schüler/innen und Eltern wird er in geeigneter Form zur Kenntnis gegeben und ist in Teilen als Dienstanweisung zu verstehen. Beschlossen: 28.06.2021 von Stefanie Winde (Schulleiterin)
Paul-Schneider-Grundschule Inhalt des Hygieneplanes I. Hygiene im Infektionsfall (insbes. COVID-19) 1. Schulpflicht und Unterricht 2. Hygieneregeln 3. Pausen und Toilettengänge 4. Reinigung II. Hygiene in allen anderen Zeiten 1. Hygiene in Räumen 1.1. Lufthygiene 1.2. Bodenreinigung und Abfallentsorgung 1.3. Kleiderablage 2. Schulreinigung 2.1 Schulreinigung durch Fremdfirma 2.2 Unfallgefahren 3. Hygiene im Sanitärbereich 3.1. Sanitärausstattung 3.2. Wartung und Pflege 3.3. Be- und Entlüftung 4. Turnhalle 5. Trinkwasserhygiene 5.1. Legionellenprophylaxe 5.2. Trinkwasser 6. Erste Hilfe, Schutz des Erstelfers 6.1. Versorgung von Bagatellwunden 6.2. Händedesinfektion 6.3. Behandlung konterminierter Flächen 6.4. Überprüfung des Erste-Hilfe-Inventars 6.5. Notrufnummern 7. Küche Anhänge • Lüftungsplan • Putzpläne
Paul-Schneider-Grundschule I. Hygiene im Infektionsfall (insbes. während der COVID-19-Pandemie) 1. Schulpflicht und Unterricht Es gilt die Schulpflicht. Die Schülerinnen und Schüler, in deren Jahrgangsstufe Schule in Präsenzunterricht erteilt wird, sind zum Erscheinen in der Schule verpflichtet. Sport- und Musikunterricht findet bei Einhaltung besonderer Hygienebedingungen (s.u. I.2.) statt. Nicht in der Schule erscheinen darf, wer • in den letzten 14 Tagen aus Gebieten im Ausland zurückgekehrt ist, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete ausgewiesen werden, oder • in Kontakt zu Menschen hat, die unter offizieller Quarantäne stehen oder • Kontakt zu infizierten Personen hatte (Hinweis: Personen, die Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, sollen sich vor dem nächsten Schulbesuch bei dem zuständigen Gesundheitsamt zur Abklärung einer ggfs. notwendigen Quarantäne melden.) oder • aktuell (Erkältungs-)Symptome aufweist. • Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h., eine Temperatur höher als 38,0 Grad, ohne weitere Symptome ist ein Grund, nicht in der Schule zum Unterricht zu erscheinen. Die Unterrichtsinhalte werden über die Klassenleitung weiterhin zur Verfügung gestellt. • Falls ein Kind Kontaktperson zu einer infizierten Person ist, übermitteln die Eltern/Erziehungsberechtigten eine entsprechende Bescheinigung des Gesundheitsamtes und belassen das Kind entsprechend der Anweisungen des Gesundheitsamtes zu Hause. 2. Hygieneregeln • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gebäude ist verpflichtend, insbesondere für schulfremde Personen, aber auch für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Erzieher*innen in den Unterrichts- und Horträumen während des Unterrichts und der Hortbetreuung sowie in den Pausen. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. • Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 – 2 m zu allen anderen Personen ist jederzeit einzuhalten – dies gilt für den Weg zur Schule, den Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sowie für den Rückweg von der Schule. • Auch bei Begrüßungen gelten diese Regeln. • Schulpersonal trägt auch außerhalb der Unterrichts- und Horträume verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz. • Auch Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen tragen verpflichtend auf dem Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz. • Sollten bei einem Kind oder bei einem/einer Mitarbeiter*in während des Schulbesuchs plötzlich Erkältungssymptome auftreten, so wird die/der Mitarbeiter*in umgehend nach Hause geschickt bzw. das Kind wird von der Gruppe getrennt. Die Erziehungsberechtigten eines Kindes mit plötzlich auftretenden Krankheitssymptomen sind verpflichtet, es unverzüglich von der Schule abzuholen. • Die Schülerinnen und Schüler kommen entsprechend ihrer Lerngruppenpläne frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn am Schulgebäude an. • Die Schülerinnen Schüler betreten morgens auf folgende Weise das S h l bä d
Paul-Schneider-Grundschule o Die Schülerinnen und Schüler warten draußen vor der Schule im Mindestabstand von 1,50 m (ggfs. Markierungen beachten) bis zum Einlass (8:05 Uhr). o Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude individuell durch die zugewiesenen Eingänge. o Die Schülerinnen und Schüler gehen allein zum zugewiesenen Unterrichtsraum und waschen sich als erstes die Hände in der zugewiesenen Toilette. • Alle Türen – mit Ausnahme der Brandschutztüren - stehen morgens offen und müssen somit nicht angefasst werden. • Die Treppen und die Flure sind am Boden farblich markiert für je eine Laufrichtung, so dass in der einen Richtung hin und in der anderen Richtung zurückgelaufen wird (immer rechts halten). • Treppengeländer werden möglichst nicht berührt. • Die Schülerinnen und Schüler halten beim Gehen Abstand voneinander und gehen hintereinander. • Die Schülerinnen und Schüler waschen sich nach dem Ankommen gründlich die Hände. Die Schülerinnen und Schüler gehen nach dem Händewaschen direkt auf vorgegebenen Wegen in den Raum, der ihnen zugewiesen wurde, und setzen sich auf ihren Platz. • Die Jacken werden über die Stuhllehne gehängt. • Jede/r Schüler/in hat einen fest zugewiesenen Platz, den er/sie immer nutzt. • Jede/r Schüler/in hat seine/ihre eigenen Materialien (Federtasche, Schreibgerate, Bücher, Arbeitshefte usw.), welche er/sie nur allein nutzt. Es werden keine Arbeitsmaterialien untereinander verliehen oder ausgetauscht. • Die Schülerinnen und Schüler stehen während des Unterrichts nicht unaufgefordert auf. • Partnerarbeit und Gruppenarbeit ist im Unterricht erlaubt. • Auf dem Schulhof darf Tischtennis mit kleinen Bällen gespielt werden, die Kellen dürfen allerdings nicht gewechselt werden; Buddelzeug darf genutzt werden. Auf dem Sportplatz ist die Benutzung von Bällen fürs Fußballspielen gestattet, der Ball darf aber nur mit den Füßen berührt werden. • In der Schule besteht im Normalfall eine Testpflicht mit zweimaligen Tests pro Woche. In den Ferien und zwei Wochen danach besteht für alle Schüler*innen, Erzieher*innen und Lehrkräfte sowie für das sonstige Personal eine dreimalige Testpflicht pro Woche. • Musikunterricht ist grundsätzlich gestattet, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, im Unterrichtsraum für eine ausreichende Lüftung (insbesondere Stoß- und Querlüftung) gesorgt wird, Materialien (auch Instrumente) immer nur von einer Person im Unterricht genutzt wird und danach gereinigt werden. Bei Gesangsunterricht muss der Abstand von 2 m eingehalten werden und alle 15 Minuten eine Lüftung des Raumes vorgenommen werden. • Sportunterricht ist grundsätzlich gestattet, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, in der Sporthalle für eine ausreichende Lüftung von mindestens 10 Minuten pro Unterrichtsstunde (insbesondere Stoß- und Querlüftung) gesorgt wird, die Sporthalle bzw. ein Teilbereich der Sporthalle immer nur von einer Klasse genutzt wird. Die Umkleide- und Toilettenräume müssen ausreichend gelüftet werden, die Wasch- und Duschräume dürfen nur zum Händewaschen genutzt werden. • Die Schulbibliothek kann während der Öffnungszeiten immer nur von acht Schülerinnen und Schülern gleichzeitig genutzt werden. Zur Abgabe von Büchern werden Kisten vor der Bibliothek aufgestellt. Auch hier sind die Abstandsregeln zu beachten und ein Mund Nase Schutz zu tragen
Paul-Schneider-Grundschule 3. Pausen und Toilettengänge • Es dürfen in der Pause nur selbst mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt werden. Der Austausch ist ausdrücklich untersagt. • Es wird regelmäßig Stoßlüftung entsprechend dem Lüftungsplan zum Austausch der Innenraumluft vorgenommen. Die Aufsichten sorgen morgens und in den großen Pausen für die ausreichende Belüftung der Gänge. • Toilettengänge können mit bis zu drei Kindern gleichzeitig erfolgen, wenn es ums Händewaschen geht. • Jede Lerngruppe bekommt bestimmte feste Toiletten zur Benutzung zugewiesen. • Die Schülerinnen und Schüler gehen vom Unterrichtsraum auf direktem Weg zur zugewiesenen Toilette und nach dem Toilettengang auf direktem Wege wieder zurück in den Klassenraum. • In allen Toilettenräumen stehen ausreichend Seife und Papierhandtücher zur Verfügung. • Informationen zum richtigen Händewaschen sind allen Schülerinnen und Schüler bekannt. 4. Reinigung • Die Arbeitszeiten der Reinigungskräfte werden so gestaltet, dass Zwischenreinigungen vorgenommen werden können, eine Zwischenreinigung von Flächen (Tischflächen etc.) erfolgt nicht.
Paul-Schneider-Grundschule II Hygiene in allen anderen Zeiten 1. Hygiene in Unterrichts- und Horträumen 1.1. Lufthygiene Für die Lüftung im Schulgebäude gilt der im Anhang abgedruckte Lüftungsplan 1.2. Bodenreinigung und Abfallentsorgung Der Klassenraum wird von Schüler/innen und Lehrkräften in einem ordentlichen Zustand verlassen. In jedem Raum gilt das Prinzip der Mülltrennung. Es gibt einen gelben Eimer für den Verpackungsmüll, einen blauen für den Papiermüll und einen grauen/schwarzen für den Restmüll. Mindestens einmal im Jahr erfolgt eine sehr gründliche Reinigung des Bodens, bei der das gesamte Mobiliar vorher aus dem Raum geräumt wird (meistens in den Sommerfeien). 1.3. Kleiderablage Oberbekleidung und Sportbeutel sind an den vorhandenen Garderobenhaken aufzuhängen. Zu jedem Klassenraum gehören Garderobenhaken. Sportsachen sind jede Woche zum Waschen nach Hause mitzunehmen. Im Schuljahr 2020/21 werden Garderobenschränke für die Flure angeschafft. 2. Schulreinigung 2.1 Schulreinigung durch Fremdfirma Die im Leistungsverzeichnis der Reinigungsfirma enthaltenen Reinigungsprogramme/- intervalle werden vom Hausmeister regelmäßig kontrolliert. Mindestens einmal im Jahr werden im gesamten Schulgebäude sämtliche Fenster durch eine Reinigungsfirma gereinigt. 2.2 Unfallgefahren Bei Nassreinigung ist darauf zu achten, dass keine Pfützen nach der Reinigung auf dem Fußboden zurückbleiben, um die Rutschgefahr zu minimieren. 3. Hygiene im Sanitärbereich 3.1 Sanitärausstattung Die Sanitärbereiche werden mit Einmalhandtüchern sowie mit Spendevorrichtungen für Flüssigseife ausgestattet. Ein Abfallbehälter wird bereitgestellt. Bei dem Abfallbehälter muss es sich um eine stabile Vorrichtung mit einer leicht zu reinigenden Oberfläche handeln. 3.2 Wartung und Pflege Die Toilettenanlagen und deren Ausstattung sind regelmäßig zu warten. Eine zeitnahe Reparatur von Defekten und sorgfältige Pflege muss durch den Hausmeister sichergestellt sein. Die Wartungsvorgaben der Hersteller sind zu beachten.
Paul-Schneider-Grundschule 3.3.Be- und Entlüftung Die Reinigung und Instandhaltung der Entlüftungseinrichtungen in den Sanitärbereichen müssen regelmäßig erfolgen. Die Kontrolle obliegt dem Hausmeister. 4. Turnhalle Die Reinigung der Turnhalle sowie der dazugehörigen Sanitäreinrichtungen erfolgt ebenfalls durch eine Fremdfirma. Die Räumlichkeiten werden ordentlich durch die Klassen, bzw. die Hortgruppen verlassen. Durch Lehrkräfte, bzw. Erzieher/innen erfolgt vor und nach Beendigung eine entsprechende Kontrolle. 5. Trinkwasserhygiene 5.1 Legionellenprophylaxe Zur Legionellenprophylaxe sind Duschen, die nicht täglich genutzt werden, durch ca. 5- minütiges Ablaufen lassen von Warmwasser – bei Einstellung der maximalen Erwärmungsstufe – zu spülen. Die Kontrolle obliegt dem Hausmeister. Kalkablagerungen an den Duschköpfen sind in den erforderlichen Zeitabständen zu entfernen. 6. Erste Hilfe, Schutz der Ersthelfer*innen 6.1 Versorgung von Bagatellwunden Bei der Behandlung von Bagatellwunden hat der/die Ersthelfer*in bei der Versorgung infektionsdichte Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfestellung die Hände zu desinfizieren. 6.2 Händedesinfektion Durchführung: Alle Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenke, Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen müssen mit einbezogen und die 30 Sekunden Einwirkzeit eingehalten werden. Die benötigte Desinfektionsmittelmenge beträgt pro Händedesinfektion etwa 3 – 5 ml. Es dürfen nur geprüfte und für wirksam befundene Präparate eingesetzt werden. Dies ist gewährleistet, wenn das betreffende Präparat in einer Liste enthalten ist, in die nur hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüfte Desinfektionsmittel aufgenommen werden. Bei Händedesinfektionsmittel auch im Küchenbereich handelt es sich um eine Liste der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) 6.3 Überprüfungen Überprüfungen erfolgen regelmäßig durch den Schulhausmeister und werden im austauschbaren Deckblatt des Hygieneplan-Ordners durch das Schulsekretariat geführt und regelmäßig überprüft 7. Hygiene in Küchen Das Personal im Küchenbereich wird gemäß den Vorgaben durch die entsprechende Fremdfirma informiert und kontrolliert. Durchführung und Umsetzung: Das Flächendesinfektionsmittel wird gebrauchsfertig geliefert oder ist vor Verwendung gemäß Herstellerangaben mittels geeigneter Dosierhilfen, z.B. Messbechern, zuzubereiten. Ein Hautkontakt mit Reinigungs- oder Flächendesinfektionsmitteln muss auf jeden Fall vermieden werden.
Paul-Schneider-Grundschule Reinigungs- und Desinfektionsplan für Küchen Was Wann Wie Womit (Produkt, Wer Einwirkzeit + Konz. einfügen) Hände • Vor Dienst- Hände waschen Flüssigseife, Reinigungspersonal, beginn, Trocknung mit Lehrkräfte bzw. • nach Pausen, Papierhandtüchern SchülerInnen • bei Arbeitsplatz- wechsel Hände • Nach Arbeiten Mindestens 3 ml Alkoholisches Lehrkräfte bzw. mit kritischen alkoholisches Händedesinfektions- SchülerInnen Rohwaren z.B. Händedesinfektion auf mittel nach rohes Fleisch, beiden Händen verreiben Desinfektions- Geflügel; mittelliste der DGHM • nach Toiletten- besuch; • nach Husten oder Niesen Arbeitsflächen, Nach Gebrauch, Desinfizierende Desinfektionsmittel Reinigungspersonal, Gerätschaften täglich nach Reinigung im nach Desinfektions- Lehrkräfte bzw. Arbeitsende, bei Wischverfahren mittelliste der DVG / SchülerInnen Bedarf DGHM Lagerräume, 1 x wöchentlich Desinfizierende Desinfektionsmittel Lehrkräfte bzw. Kühlschränke Reinigung im nach Desinfektions- SchülerInnen Wischverfahren mittelliste der DVG / DGHM Grill- und Nach Benutzung Desinfizierende Desinfektionsmittel Lehrkräfte bzw. Backgeräte, Reinigung im nach Desinfektions- SchülerInnen Dunstabzugs- Wischverfahren mittelliste der DVG / hauben DGHM Töpfe, Nach Benutzung Verkrustungen abbürsten, Spülmaschine bzw. Lehrkräfte bzw. Geschirr, abspülen, nachspülen manuelle SchülerInnen Besteck Aufbereitung, handelsübliches Geschirrspülmittel Fußboden Täglich nach Reinigung Feuchtwischen Reinigungslösung Reinigungspersonal, Arbeitsende und bei mit Fahreimer, Lehrkräfte bzw. Bedarf Räumlichkeiten lüften SchülerInnen WC Täglich Wischen und Nachspülen Reinigungslösung Reinigungspersonal mit gesonderten Reinigungstüchern für Kontaktflächen und Aufnehmern für Fußboden Fenster und Bei Bedarf Feucht abwischen mit Reinigungslösung Reinigungspersonal, Rahmen, Reinigungstüchern, ggf. Insektengitter nachtrocknen
Paul-Schneider-Grundschule Handlauf, Täglich nach Feucht abwischen Reinigungslösung Reinigungspersonal, Türklinken, Arbeitsende und bei Lehrkräfte bzw. Kontaktflächen Bedarf SchülerInnen Reinigungs- 1 x wöchentlich Abwischen Reinigungslösung Reinigungspersonal geräte Reinigungs- Täglich nach Waschen und trocknen in separater Reinigungspersonal tücher Gebrauch Waschmaschine bei und mindestens 60°C mit Wischbezüge Vollwaschmittel und anschließender Trocknung in Wäschetrockner Flächen aller bei • Einmalhandschuhe Desinfektionsmittel geschultes Art Verunreinigungen tragen nach Desinfektions- Reinigungspersonal mit Blut, Stuhl (Kot), • Wischen mit mittelliste der DGHM oder Hausmeister Erbrochenem Desinfektionsmittel- getränktem Einmalwischtuch • Nachreinigen • gesonderte Entsorgung von Reinigungstüchern und Handschuhen im verschlossenen Plastiksack Objekt: Paul-Schneider-GS Erstellt am: 28.6.2021 verantwortlich: Schulleitung / Hausmeister*in
Paul-Schneider-Grundschule Anlage Lüftungsplan der Paul- Schneider- Grundschule Dieser Lüftungsplan soll die Frischluftzufuhr in der Schule sicherstellen und – in Abhängigkeit von der Außenluftqualität- die Feinstaubbelastung reduzieren. Jeder, der längere Zeit an unserer Schule arbeitet, muss diesen Plan zur Kenntnis nehmen und ihn entsprechend umsetzen. - Jede Lehrkraft hat morgens vor Beginn des Unterrichts den Raum, in dem sie danach zu unterrichten hat, gründlich durch geöffnete Fenster und Türen zu lüften (Stoß- und Querlüftung). - In jedem Unterrichts- oder Hortraum muss ca. alle 20 Minuten für ca. der Minuten gelüftet werden (auf Querbelüftung ist zu achten). - Die Aufsichten sorgen morgens und in den großen Pausen für die ausreichende Belüftung der Gänge. - Verlassen Schüler*innen während des Vormittags den Raum, so ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster verschlossen sind. Verantwortlich ist entweder (nach großen Pausen) die zuletzt im Raum unterrichtende Lehrkraft oder die aufsichtsführende Lehrkraft. - Um eine zu große Belastung mit Kreidestaub in den Unterrichtsräumen zu vermeiden, sind die Tafeln grundsätzlich feucht zu reinigen und trocken nachzuwischen. Da zunehmend im Haus Smartboards installiert werden, dürfte sich mittelfristig dieser Lüftungsgrund erübrigen. - In der Küche/Mensa ist dafür zu sorgen, dass während der Essenszubereitung, des Essens selbst und danach ein ständiger Luftaustausch zwischen der Innen- und Außenluft stattfindet. Je nach Situation sind die Fenster weit oder spaltweise zu öffnen, auch hier muss die altersgemäße Aufsicht der Schüler*innen gemäß § 51 Schulgesetz sichergestellt sein. S. Winde, Schulleiterin, 28.06.2021 Aushändigung: 2 x Hort - Juni 2021 1 x Hausmeister - Juni 2021 1 x Küche - Juni 2021 1 x Reinigungsfirma - Juni 2021
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