Hygieneplan - Paul-Schneider-Grundschule

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Paul-Schneider-Grundschule
                          Hygieneplan

Die Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprophylaxe. Unter Hygiene
versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen, mit dem Ziel,
Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt
zu dienen.

Gemäß den §§ 33, 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen verpflichtet, in
Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der
Infektionshygiene festzulegen. Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt,
Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren und die
Gesunderhaltung der Schüler und der Schulbediensteten zu befördern. Alle Beteiligten
tragen hierzu bei. Aus diesem Grunde sollte den Schülern Hygiene als „Werkzeug fürs
Leben“ nahegebracht werden. Hierbei ist die Händehygiene von besonderer
Bedeutung.

Die vorliegende Aktualisierung erfolgte auf der Basis der „Vierten Verordnung zur
Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 21. April 2020“
sowie dem „Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen“ vom 23.6.2020 sowie
der Senatsbeschlüsse der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom
30.7.2020.

Dieser Plan hat eine Gültigkeit von einem Jahr und wird zu Beginn eines jeden
Schuljahres, erstmalig zum Schuljahr 2021/2022, neu überprüft. Er verlängert sich
automatisch, wenn keine Änderungen erforderlich sind. Den Mitarbeitern,
Schüler/innen und Eltern wird er in geeigneter Form zur Kenntnis gegeben und ist
in Teilen als Dienstanweisung zu verstehen.

Beschlossen:
28.06.2021 von Stefanie Winde (Schulleiterin)
Paul-Schneider-Grundschule
Inhalt des Hygieneplanes
I.     Hygiene im Infektionsfall (insbes. COVID-19)
        1. Schulpflicht und Unterricht
        2. Hygieneregeln
        3. Pausen und Toilettengänge
        4. Reinigung

II.   Hygiene in allen anderen Zeiten
      1. Hygiene in Räumen
      1.1. Lufthygiene
      1.2. Bodenreinigung und Abfallentsorgung
      1.3. Kleiderablage

      2. Schulreinigung

      2.1    Schulreinigung durch Fremdfirma
      2.2    Unfallgefahren

      3. Hygiene im Sanitärbereich
      3.1. Sanitärausstattung
      3.2. Wartung und Pflege
      3.3. Be- und Entlüftung

      4. Turnhalle

      5. Trinkwasserhygiene
      5.1. Legionellenprophylaxe
      5.2. Trinkwasser

      6. Erste Hilfe, Schutz des Erstelfers
      6.1. Versorgung von Bagatellwunden
      6.2. Händedesinfektion
      6.3. Behandlung konterminierter Flächen
      6.4. Überprüfung des Erste-Hilfe-Inventars
      6.5. Notrufnummern

      7. Küche

      Anhänge
      • Lüftungsplan
      • Putzpläne
Paul-Schneider-Grundschule

I.   Hygiene im Infektionsfall (insbes. während der COVID-19-Pandemie)

1. Schulpflicht und Unterricht

Es gilt die Schulpflicht. Die Schülerinnen und Schüler, in deren Jahrgangsstufe Schule
in Präsenzunterricht erteilt wird, sind zum Erscheinen in der Schule verpflichtet. Sport-
und Musikunterricht findet bei Einhaltung besonderer Hygienebedingungen (s.u. I.2.)
statt.

Nicht in der Schule erscheinen darf, wer
   • in den letzten 14 Tagen aus Gebieten im Ausland zurückgekehrt ist, die vom
       Robert-Koch-Institut als Risikogebiete ausgewiesen werden, oder
   • in Kontakt zu Menschen hat, die unter offizieller Quarantäne stehen oder
   • Kontakt zu infizierten Personen hatte (Hinweis: Personen, die Kontakt zu einer
       mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, sollen sich vor dem nächsten
       Schulbesuch bei dem zuständigen Gesundheitsamt zur Abklärung einer ggfs.
       notwendigen Quarantäne melden.) oder
   • aktuell (Erkältungs-)Symptome aufweist.
   • Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h., eine Temperatur höher als 38,0 Grad,
       ohne weitere Symptome ist ein Grund, nicht in der Schule zum Unterricht zu
       erscheinen. Die Unterrichtsinhalte werden über die Klassenleitung weiterhin zur
       Verfügung gestellt.
   • Falls ein Kind Kontaktperson zu einer infizierten Person ist, übermitteln die
       Eltern/Erziehungsberechtigten eine entsprechende Bescheinigung des
       Gesundheitsamtes und belassen das Kind entsprechend der Anweisungen des
       Gesundheitsamtes zu Hause.

2. Hygieneregeln
   • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gebäude ist verpflichtend,
     insbesondere für schulfremde Personen, aber auch für Schülerinnen und
     Schüler, Lehrkräfte sowie Erzieher*innen in den Unterrichts- und Horträumen
     während des Unterrichts und der Hortbetreuung sowie in den Pausen. Der
     Sicherheitsabstand muss eingehalten werden.
   • Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 – 2 m zu allen anderen Personen ist
     jederzeit einzuhalten – dies gilt für den Weg zur Schule, den Aufenthalt auf dem
     Schulgelände und im Schulgebäude sowie für den Rückweg von der Schule.
   • Auch bei Begrüßungen gelten diese Regeln.
   • Schulpersonal trägt auch außerhalb der Unterrichts- und Horträume verpflichtend
     einen Mund-Nasen-Schutz.
   • Auch Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen tragen verpflichtend auf
     dem Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz.
   • Sollten bei einem Kind oder bei einem/einer Mitarbeiter*in während des
     Schulbesuchs plötzlich Erkältungssymptome auftreten, so wird die/der
     Mitarbeiter*in umgehend nach Hause geschickt bzw. das Kind wird von der
     Gruppe getrennt. Die Erziehungsberechtigten eines Kindes mit plötzlich
     auftretenden Krankheitssymptomen sind verpflichtet, es unverzüglich von
     der Schule abzuholen.
   • Die Schülerinnen und Schüler kommen entsprechend ihrer Lerngruppenpläne
     frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn am Schulgebäude an.
   • Die Schülerinnen Schüler betreten morgens auf folgende Weise das
     S h l bä d
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      o Die Schülerinnen und Schüler warten draußen vor der Schule im
          Mindestabstand von 1,50 m (ggfs. Markierungen beachten) bis zum Einlass
          (8:05 Uhr).
      o Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude individuell durch die
          zugewiesenen Eingänge.
      o Die Schülerinnen und Schüler gehen allein zum zugewiesenen
          Unterrichtsraum und waschen sich als erstes die Hände in der zugewiesenen
          Toilette.
  •    Alle Türen – mit Ausnahme der Brandschutztüren - stehen morgens offen und
       müssen somit nicht angefasst werden.
  •    Die Treppen und die Flure sind am Boden farblich markiert für je eine
       Laufrichtung, so dass in der einen Richtung hin und in der anderen Richtung
       zurückgelaufen wird (immer rechts halten).
  •    Treppengeländer werden möglichst nicht berührt.
  •    Die Schülerinnen und Schüler halten beim Gehen Abstand voneinander und
       gehen hintereinander.
  •    Die Schülerinnen und Schüler waschen sich nach dem Ankommen gründlich die
       Hände. Die Schülerinnen und Schüler gehen nach dem Händewaschen direkt
       auf vorgegebenen Wegen in den Raum, der ihnen zugewiesen wurde, und
       setzen sich auf ihren Platz.
  •    Die Jacken werden über die Stuhllehne gehängt.
  •    Jede/r Schüler/in hat einen fest zugewiesenen Platz, den er/sie immer nutzt.
  •    Jede/r Schüler/in hat seine/ihre eigenen Materialien (Federtasche,
       Schreibgerate, Bücher, Arbeitshefte usw.), welche er/sie nur allein nutzt. Es
       werden keine Arbeitsmaterialien untereinander verliehen oder ausgetauscht.
  •    Die Schülerinnen und Schüler stehen während des Unterrichts nicht
       unaufgefordert auf.
  •    Partnerarbeit und Gruppenarbeit ist im Unterricht erlaubt.
  •    Auf dem Schulhof darf Tischtennis mit kleinen Bällen gespielt werden, die Kellen
       dürfen allerdings nicht gewechselt werden; Buddelzeug darf genutzt werden. Auf
       dem Sportplatz ist die Benutzung von Bällen fürs Fußballspielen gestattet, der
       Ball darf aber nur mit den Füßen berührt werden.
  •    In der Schule besteht im Normalfall eine Testpflicht mit zweimaligen Tests pro
       Woche. In den Ferien und zwei Wochen danach besteht für alle Schüler*innen,
       Erzieher*innen und Lehrkräfte sowie für das sonstige Personal eine dreimalige
       Testpflicht pro Woche.
  •    Musikunterricht ist grundsätzlich gestattet, wenn der Mindestabstand von 1,5 m
       eingehalten werden kann, im Unterrichtsraum für eine ausreichende Lüftung
       (insbesondere Stoß- und Querlüftung) gesorgt wird, Materialien (auch
       Instrumente) immer nur von einer Person im Unterricht genutzt wird und danach
       gereinigt werden. Bei Gesangsunterricht muss der Abstand von 2 m eingehalten
       werden und alle 15 Minuten eine Lüftung des Raumes vorgenommen werden.
  •    Sportunterricht ist grundsätzlich gestattet, wenn der Mindestabstand von 1,5 m
       eingehalten werden kann, in der Sporthalle für eine ausreichende Lüftung von
       mindestens 10 Minuten pro Unterrichtsstunde (insbesondere Stoß- und
       Querlüftung) gesorgt wird, die Sporthalle bzw. ein Teilbereich der Sporthalle
       immer nur von einer Klasse genutzt wird. Die Umkleide- und Toilettenräume
       müssen ausreichend gelüftet werden, die Wasch- und Duschräume dürfen nur
       zum Händewaschen genutzt werden.
  •    Die Schulbibliothek kann während der Öffnungszeiten immer nur von acht
       Schülerinnen und Schülern gleichzeitig genutzt werden. Zur Abgabe von
       Büchern werden Kisten vor der Bibliothek aufgestellt. Auch hier sind die
       Abstandsregeln zu beachten und ein Mund Nase Schutz zu tragen
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3. Pausen und Toilettengänge

  •   Es dürfen in der Pause nur selbst mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt
      werden. Der Austausch ist ausdrücklich untersagt.
  •   Es wird regelmäßig Stoßlüftung entsprechend dem Lüftungsplan zum Austausch
      der Innenraumluft vorgenommen. Die Aufsichten sorgen morgens und in den
      großen Pausen für die ausreichende Belüftung der Gänge.
  •   Toilettengänge können mit bis zu drei Kindern gleichzeitig erfolgen, wenn es ums
      Händewaschen geht.
  •   Jede Lerngruppe bekommt bestimmte feste Toiletten zur Benutzung zugewiesen.
  •   Die Schülerinnen und Schüler gehen vom Unterrichtsraum auf direktem Weg zur
      zugewiesenen Toilette und nach dem Toilettengang auf direktem Wege wieder
      zurück in den Klassenraum.
  •   In allen Toilettenräumen stehen ausreichend Seife und Papierhandtücher zur
      Verfügung.
  •   Informationen zum richtigen Händewaschen sind allen Schülerinnen und Schüler
      bekannt.

4. Reinigung

  •   Die Arbeitszeiten der Reinigungskräfte werden so gestaltet, dass
      Zwischenreinigungen vorgenommen werden können, eine Zwischenreinigung
      von Flächen (Tischflächen etc.) erfolgt nicht.
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II Hygiene in allen anderen Zeiten

1. Hygiene in Unterrichts- und Horträumen

1.1. Lufthygiene

Für die Lüftung im Schulgebäude gilt der im Anhang abgedruckte Lüftungsplan

1.2. Bodenreinigung und Abfallentsorgung
Der Klassenraum wird von Schüler/innen und Lehrkräften in einem ordentlichen
Zustand verlassen. In jedem Raum gilt das Prinzip der Mülltrennung. Es gibt einen
gelben Eimer für den Verpackungsmüll, einen blauen für den Papiermüll und einen
grauen/schwarzen für den Restmüll. Mindestens einmal im Jahr erfolgt eine sehr
gründliche Reinigung des Bodens, bei der das gesamte Mobiliar vorher aus dem Raum
geräumt wird (meistens in den Sommerfeien).

1.3. Kleiderablage
Oberbekleidung und Sportbeutel sind an den vorhandenen Garderobenhaken
aufzuhängen. Zu jedem Klassenraum gehören Garderobenhaken. Sportsachen sind
jede Woche zum Waschen nach Hause mitzunehmen. Im Schuljahr 2020/21 werden
Garderobenschränke für die Flure angeschafft.

2. Schulreinigung

2.1 Schulreinigung durch Fremdfirma
Die im Leistungsverzeichnis der Reinigungsfirma enthaltenen Reinigungsprogramme/-
intervalle werden vom Hausmeister regelmäßig kontrolliert. Mindestens einmal im Jahr
werden im gesamten Schulgebäude sämtliche Fenster durch eine Reinigungsfirma
gereinigt.

2.2 Unfallgefahren
Bei Nassreinigung ist darauf zu achten, dass keine Pfützen nach der Reinigung auf dem
Fußboden zurückbleiben, um die Rutschgefahr zu minimieren.

3. Hygiene im Sanitärbereich

3.1 Sanitärausstattung
Die Sanitärbereiche werden mit Einmalhandtüchern sowie mit Spendevorrichtungen für
Flüssigseife ausgestattet. Ein Abfallbehälter wird bereitgestellt. Bei dem Abfallbehälter
muss es sich um eine stabile Vorrichtung mit einer leicht zu reinigenden Oberfläche
handeln.

3.2 Wartung und Pflege
Die Toilettenanlagen und deren Ausstattung sind regelmäßig zu warten. Eine zeitnahe
Reparatur von Defekten und sorgfältige Pflege muss durch den Hausmeister
sichergestellt sein. Die Wartungsvorgaben der Hersteller sind zu beachten.
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3.3.Be- und Entlüftung
Die Reinigung und Instandhaltung der Entlüftungseinrichtungen in den Sanitärbereichen
müssen regelmäßig erfolgen. Die Kontrolle obliegt dem Hausmeister.

4. Turnhalle
Die Reinigung der Turnhalle sowie der dazugehörigen Sanitäreinrichtungen erfolgt
ebenfalls durch eine Fremdfirma. Die Räumlichkeiten werden ordentlich durch die
Klassen, bzw. die Hortgruppen verlassen. Durch Lehrkräfte, bzw. Erzieher/innen erfolgt
vor und nach Beendigung eine entsprechende Kontrolle.

5. Trinkwasserhygiene

5.1 Legionellenprophylaxe
Zur Legionellenprophylaxe sind Duschen, die nicht täglich genutzt werden, durch ca. 5-
minütiges Ablaufen lassen von Warmwasser – bei Einstellung der maximalen
Erwärmungsstufe – zu spülen. Die Kontrolle obliegt dem Hausmeister.
Kalkablagerungen an den Duschköpfen sind in den erforderlichen Zeitabständen zu
entfernen.

6. Erste Hilfe, Schutz der Ersthelfer*innen

6.1 Versorgung von Bagatellwunden
Bei der Behandlung von Bagatellwunden hat der/die Ersthelfer*in bei der Versorgung
infektionsdichte Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfestellung
die Hände zu desinfizieren.

6.2 Händedesinfektion
Durchführung: Alle Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenke,
Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen müssen mit einbezogen
und die 30 Sekunden Einwirkzeit eingehalten werden. Die benötigte
Desinfektionsmittelmenge beträgt pro Händedesinfektion etwa 3 – 5 ml. Es dürfen nur
geprüfte und für wirksam befundene Präparate eingesetzt werden. Dies ist
gewährleistet, wenn das betreffende Präparat in einer Liste enthalten ist, in die nur
hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüfte Desinfektionsmittel aufgenommen werden. Bei
Händedesinfektionsmittel auch im Küchenbereich handelt es sich um eine Liste der
DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie)

6.3 Überprüfungen
Überprüfungen erfolgen regelmäßig durch den Schulhausmeister und werden im
austauschbaren Deckblatt des Hygieneplan-Ordners durch das Schulsekretariat geführt
und regelmäßig überprüft

7. Hygiene in Küchen
Das Personal im Küchenbereich wird gemäß den Vorgaben durch die entsprechende
Fremdfirma informiert und kontrolliert.
Durchführung und Umsetzung: Das Flächendesinfektionsmittel wird gebrauchsfertig
geliefert oder ist vor Verwendung gemäß Herstellerangaben mittels geeigneter
Dosierhilfen, z.B. Messbechern, zuzubereiten. Ein Hautkontakt mit Reinigungs- oder
Flächendesinfektionsmitteln muss auf jeden Fall vermieden werden.
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            Reinigungs- und Desinfektionsplan für Küchen

Was              Wann                  Wie                       Womit (Produkt,         Wer
                                                                 Einwirkzeit + Konz.
                                                                 einfügen)

Hände            • Vor Dienst-         Hände waschen             Flüssigseife,           Reinigungspersonal,
                   beginn,                                       Trocknung mit           Lehrkräfte bzw.
                • nach Pausen,                                   Papierhandtüchern       SchülerInnen
                • bei Arbeitsplatz-
                   wechsel
Hände           • Nach Arbeiten        Mindestens 3 ml           Alkoholisches           Lehrkräfte bzw.
                   mit kritischen      alkoholisches             Händedesinfektions-     SchülerInnen
                   Rohwaren z.B.       Händedesinfektion auf     mittel nach
                   rohes Fleisch,      beiden Händen verreiben   Desinfektions-
                   Geflügel;
                                                                 mittelliste der DGHM
                • nach Toiletten-
                   besuch;
                • nach Husten
                   oder Niesen
Arbeitsflächen, Nach Gebrauch,         Desinfizierende           Desinfektionsmittel     Reinigungspersonal,
Gerätschaften täglich nach             Reinigung im              nach Desinfektions-     Lehrkräfte bzw.
                Arbeitsende, bei       Wischverfahren            mittelliste der DVG /   SchülerInnen
                Bedarf                                           DGHM

Lagerräume,      1 x wöchentlich       Desinfizierende           Desinfektionsmittel     Lehrkräfte bzw.
Kühlschränke                           Reinigung im              nach Desinfektions-     SchülerInnen
                                       Wischverfahren            mittelliste der DVG /
                                                                 DGHM

Grill- und       Nach Benutzung        Desinfizierende           Desinfektionsmittel     Lehrkräfte bzw.
Backgeräte,                            Reinigung im              nach Desinfektions-     SchülerInnen
Dunstabzugs-                           Wischverfahren            mittelliste der DVG /
hauben                                                           DGHM

Töpfe,           Nach Benutzung        Verkrustungen abbürsten, Spülmaschine bzw.        Lehrkräfte bzw.
Geschirr,                              abspülen, nachspülen     manuelle                 SchülerInnen
Besteck                                                         Aufbereitung,
                                                                handelsübliches
                                                                Geschirrspülmittel

Fußboden         Täglich nach          Reinigung Feuchtwischen Reinigungslösung          Reinigungspersonal,
                 Arbeitsende und bei   mit Fahreimer,                                    Lehrkräfte bzw.
                 Bedarf                Räumlichkeiten lüften                             SchülerInnen

WC               Täglich               Wischen und Nachspülen    Reinigungslösung        Reinigungspersonal
                                       mit gesonderten
                                       Reinigungstüchern für
                                       Kontaktflächen und
                                       Aufnehmern für
                                       Fußboden

Fenster und      Bei Bedarf            Feucht abwischen mit      Reinigungslösung        Reinigungspersonal,
Rahmen,                                Reinigungstüchern, ggf.
Insektengitter                         nachtrocknen
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Handlauf,      Täglich nach              Feucht abwischen           Reinigungslösung       Reinigungspersonal,
Türklinken,    Arbeitsende und bei                                                         Lehrkräfte bzw.
Kontaktflächen Bedarf                                                                      SchülerInnen

Reinigungs-     1 x wöchentlich          Abwischen                  Reinigungslösung       Reinigungspersonal
geräte

Reinigungs-     Täglich nach             Waschen und trocknen       in separater           Reinigungspersonal
tücher          Gebrauch                                            Waschmaschine bei
und                                                                 mindestens 60°C mit
Wischbezüge                                                         Vollwaschmittel und
                                                                    anschließender
                                                                    Trocknung in
                                                                    Wäschetrockner

Flächen aller   bei                      •   Einmalhandschuhe       Desinfektionsmittel    geschultes
Art             Verunreinigungen             tragen                 nach Desinfektions-    Reinigungspersonal
                mit Blut, Stuhl (Kot),   •   Wischen mit            mittelliste der DGHM   oder Hausmeister
                Erbrochenem                  Desinfektionsmittel-
                                             getränktem
                                             Einmalwischtuch
                                         •   Nachreinigen
                                         •   gesonderte
                                             Entsorgung von
                                             Reinigungstüchern
                                             und Handschuhen im
                                             verschlossenen
                                             Plastiksack
Objekt: Paul-Schneider-GS           Erstellt am: 28.6.2021           verantwortlich: Schulleitung / Hausmeister*in
Paul-Schneider-Grundschule
    Anlage

             Lüftungsplan der Paul- Schneider- Grundschule

    Dieser Lüftungsplan soll die Frischluftzufuhr in der Schule sicherstellen und – in
    Abhängigkeit von der Außenluftqualität- die Feinstaubbelastung reduzieren. Jeder, der
    längere Zeit an unserer Schule arbeitet, muss diesen Plan zur Kenntnis nehmen und
    ihn entsprechend umsetzen.

-   Jede Lehrkraft hat morgens vor Beginn des Unterrichts den Raum, in dem sie danach
    zu unterrichten hat, gründlich durch geöffnete Fenster und Türen zu lüften (Stoß- und
    Querlüftung).

-   In jedem Unterrichts- oder Hortraum muss ca. alle 20 Minuten für ca. der Minuten
    gelüftet werden (auf Querbelüftung ist zu achten).

-   Die Aufsichten sorgen morgens und in den großen Pausen für die ausreichende
    Belüftung der Gänge.

-   Verlassen Schüler*innen während des Vormittags den Raum, so ist darauf zu achten,
    dass Türen und Fenster verschlossen sind. Verantwortlich ist entweder (nach großen
    Pausen) die zuletzt im Raum unterrichtende Lehrkraft oder die aufsichtsführende
    Lehrkraft.

-   Um eine zu große Belastung mit Kreidestaub in den Unterrichtsräumen zu vermeiden,
    sind die Tafeln grundsätzlich feucht zu reinigen und trocken nachzuwischen. Da
    zunehmend im Haus Smartboards installiert werden, dürfte sich mittelfristig dieser
    Lüftungsgrund erübrigen.

-   In der Küche/Mensa ist dafür zu sorgen, dass während der Essenszubereitung, des
    Essens selbst und danach ein ständiger Luftaustausch zwischen der Innen- und
    Außenluft stattfindet. Je nach Situation sind die Fenster weit oder spaltweise zu öffnen,
    auch hier muss die altersgemäße Aufsicht der Schüler*innen gemäß § 51 Schulgesetz
    sichergestellt sein.

    S. Winde, Schulleiterin, 28.06.2021

    Aushändigung:
    2 x Hort              - Juni 2021
    1 x Hausmeister       - Juni 2021
    1 x Küche             - Juni 2021
    1 x Reinigungsfirma   - Juni 2021
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