Hygienerichtlinien bei Covid-19 - GGZ Graz

 
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Hygienerichtlinien bei Covid-19 - GGZ Graz
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Hygienerichtlinien bei Covid-19

          Geriatrische Gesundheitszentren
                Albert-Schweitzer-Gasse 36
                                 8020 Graz
                                ggz.graz.at
Erstellt am/von:                 31.03.2020/Hygienekernteam der GGZ

© Geriatrische Gesundheitszentren der Stadt Graz

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Hygienerichtlinien bei Covid-19                                                                                          Seite 2 von 7
1 Erreger
Das neuartige Virus gehört wie das SARS-Virus zu den beta-Coronaviren. Coronaviren (CoV)
bilden eine große Familie von Viren, die leichte Erkältungen bis hin zu schweren
Lungenentzündungen verursachen können. Zu den Coronaviren gehören unter anderen das
MERS-Coronavirus (MERS-CoV), das 2012 erstmals beim Menschen aufgetreten ist und das
SARS-Coronavirus (SARS-CoV). Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde
am 7. Jänner 2020 in China (Region Wuhan) ein neuartiges Coronavirus (Bezeichnung des
Erregers: SARS-CoV-2) identifiziert, das zuvor noch nie beim Menschen nachgewiesen wurde.
Die Bezeichnung der Erkrankung lautet COVID-19.

2 Falldefinition SARS-CoV-2 (vormals 2019-nCoV) lt.
  Bundesministerium
Falldefinition

3 Diagnostik
Rasche Durchführung einer Diagnostik bei Personen mit Symptomen eines akuten
respiratorischen Infektes (Auftreten von Fieber UND mindestens einer der folgenden
Beschwerden: Husten, Kurzatmigkeit). Eine Labordiagnostik sollte nur bei Krankheitszeichen
zur Klärung der Ursache durchgeführt werden. Wenn man gesund ist, sich aber noch in der
Inkubationszeit befindet (kann bis zu 14 Tage betragen), sagt ein negativer Test auf COVID-19
nichts darüber aus, ob man nicht doch noch krank werden kann.

4 Prävention
Da eine Ansteckungsfähigkeit vor Beginn von Symptomen möglich ist, müssen alle Personen,
die einen direkten Personenkontakt haben, zumindest einen Mund-Nasen-Schutz* tragen und
alle MitarbeiterInnen müssen vor Dienstantritt Ihren Gesundheitszustand überprüfen. Die
Einhaltung der Basishygiene ist von größter Wichtigkeit.
Gravide Mitarbeiterinnen dürfen laut Arbeitsschutzgesetz keinen Mund-Nasen-Schutz*
tragen.

5 Besuch
Es gilt ein generelles Besuchsverbot. Besuche sind nur in Ausnahmesituationen (z.B. palliative
Situation) für 10 bis 15 Minuten erlaubt. Beim Besuch ist eine Temperaturkontrolle
durchzuführen und der Name und die Kontaktdaten sind zu dokumentieren.
Der Besuch muss einen Mund-Nasen-Schutz*, ggf. FFP1-Maske ohne Ventil und ggf. einen
Schutzmantel (nach Risikoabschätzung) tragen. Vor Betreten und Verlassen des Zimmers und
der Station / Pflegewohnheim ist eine Händedesinfektion durchzuführen!
Bei Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen gelten die identen Schutzmaßnahmen wie für das
Personal.

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6 Maßnahmen bei Risikopersonen (mögliche Kontaktpersonen,
  Neuzugänge, Rückübernahmen, Personen mit häufigen Transfers
  in andere Gesundheitseinrichtungen)
         Strikte Einhaltung der Basishygiene!
         Die Personen sind zu vermehrter Händehygiene zu motivieren und anzuleiten!
         Gegebenenfalls Unterbringung im Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich nach
          Risikoabschätzung.
         Die Personen sollten sich nach Möglichkeit im Zimmer aufhalten.
         Bei direktem Kontakt zu anderen Personen (< 1,5 Meter) muss ein Mund-Nasen-
          Schutz*, ggf. eine FFP-Maske OHNE Ventil (nach Risikoabschätzung) getragen werden.
         Anmerkung: Für 14 Tage, Ausnahme: Personen mit häufigen Transfers in andere
          Gesundheitseinrichtungen.

7 Maßnahmen bei Personen mit hochgradigem Verdacht auf eine
  Infektion mit SARS-CoV-2 (z. B. Husten, Kurzatmigkeit, Fieber)
  bis zu einer Diagnose
         Verdachtsfälle mit COVID-19-Symptomen sind sofort mit Masken der Schutzstufe FFP2
          OHNE Ausatemventil (ggf. FFP1 ohne Ausatemventil, zumindest mit einem Mund-
          Nasen-Schutz*) auszustatten und räumlich getrennt von anderen Personen
          unterzubringen.
         Schutzmaßnahmen für Personal:
          (bei Kontakt < 2 Meter)
                o Einmalschutzhandschuhe
                o Einmalschutzmantel
                o Schutzmaske (bevorzugt FFP2) – Verwendung siehe bestätigter Fall
                o Schutzbrille
                o Schutzhaube (optional)
                o Strikte Einhaltung der Basishygiene!

8 Maßnahmen bei bestätigten Fällen
Räumliche Unterbringung/Isolierung
         Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich. Die KlientInnen werden gebeten in ihren
          Zimmern zu bleiben und diese nicht zu verlassen.
         Information an die zuständigen Leitungen.
         Meldung an das Gesundheitsamt bzw. an die zuständige Behörde per online Formular.

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    Dauer der Isolierung: Wird durch das Gesundheitsamt bzw. der zuständigen Behörde
          festgelegt.
         Die Isolierstation bzw. das Isolierzimmer darf nur vom diensthabenden Personal der
          betroffenen Station betreten werden, das heißt fixe Zuordnung des Personals nach
          Möglichkeit.

Schutzkleidung
(bei Kontakt < 2 Meter)
         Schutzmäntel (langärmlig und flüssigkeitsdicht):
                o Die Einschleusung der MitarbeiterInnen erfolgt vor den Vorräumen (Kojen) der
                  Zimmer.
                o Die Ausschleusung (Abwurf des Schutzmantels) erfolgt im Zimmer.
                o Die Schutzmäntel sind immer personenbezogen zu verwenden (zur
                  Vermeidung von Kreuzkontaminationen).
         Schutzhauben (optional)
         Schutzmaske:
                o Bei Betreten des Zimmers verwenden.
                o Bevorzugt Atemschutzmasken der Klasse FFP2 (ggf. FFP1) verwenden.
                o Bei Hochrisikotätigkeiten (Aerosol generierenden Maßnahmen, z.B. Intubation,
                  Absaugung) sind FFP3-Masken (zumindest FFP2-Masken) zu verwenden.
         Augenschutz (wischdesinfizierbare Schutzbrille):
                o Bei Betreten des Zimmers verwenden.
         Augenschutz (wischdesinfizierbares Schutzvisier):
                o Verwendung bei Hochrisikotätigkeiten (Aerosol generierenden Maßnahmen,
                  z.B. Intubation, Absaugung).
         Einmalhandschuhe:
                o Erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material, Körperflüssigkeiten
                  oder Ausscheidungen. Nach Ablegen und kontaminationsfreiem Entsorgen der
                  Einmalhandschuhe ist eine Händedesinfektion durchzuführen.

Händedesinfektion
         5 Indikationen laut Basishygiene („Aktion Saubere Hände“)
         NACH Ablegen der Schutzkleidung
         VOR und NACH Kontakt mit Masken und Schutzbrille
         VOR Verlassen des Zimmers

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Entsorgung bzw. korrekte Aufbereitung diverser Utensilien
         Medizinprodukte:
                o Diese sind personenbezogen zu verwenden bzw. bei personenübergreifender
                  Verwendung genauestens aufzubereiten. Die Verwendung zumindest eines
                  begrenzt viruziden Desinfektionsmittels ist ausreichend.
         Abfall:
                o Kontaminierter Abfall (z. B. Taschentücher, Schutzkleidung) ist in einem
                  geschlossenen Behältnis als nicht gefährlicher medizinischer Abfall laut
                  ÖNORM S 2104 zu entsorgen (oranger Sack).
                o FFP-Masken werden für eine eventuelle spätere Dampfsterilisation in einem
                  geschlossenen Abwurfbehälter gesammelt.
         Wäsche:
                o Direkte Entsorgung im Zimmer (gelber Wäschesack für Infektionswäsche)
         Geschirr:
                o Direkte Entsorgung; übliche Aufbereitung; ggf. Einmalgeschirr verwenden

Erkrankte Personen
Erkrankte Personen sind dazu anzuhalten in ein Einwegtuch zu husten bzw. niesen.
Anschließend sind die Tücher sofort zu entsorgen und eine sorgfältige Händedesinfektion
durchzuführen. Wenn sich gesunde Personen im Raum befinden, dann ist das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes* (besser wäre eine FFP-Maske OHNE Ausatemventil) durch die
erkrankte Person sinnvoll und notwendig.

Transport
Der Zielbereich muss vorab informiert werden. Die/Der PatientIn muss hierfür eine
Schutzkleidung bestehend aus Schutzmantel und Atemschutzmaske (FFP2 ohne
Ausatemventil) tragen. Wenn die/der PatientIn die FFP2-Maske nicht toleriert, muss von
ihr/ihm zumindest ein Mund-Nasen-Schutz* getragen werden. Alle am Transport beteiligten
Personen müssen entsprechende Schutzausrüstung (siehe oben) tragen.

Reinigungsdienst
         Information an Objektleitung und Reinigungsdienst vor Ort.
         Die eingesetzten Reinigungskräfte sollten nur auf der Isolierstation eingesetzt werden!
         Schutzkleidung ist bei der Reinigung zu verwenden (siehe oben)!
         Tägliche Wischdesinfektion der personennahen Flächen (z.B. Nachttische, Türgriffe,
          Handkontaktpunkte). Die Verwendung zumindest eines begrenzt viruziden
          Desinfektionsmittels ist ausreichend.
         Schlussdesinfektion durchführen nach            Beendigung      der    Isolierung      →
          Dokumentationsblatt Reinigung ausfüllen.
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Information ergeht an:
         Leitungen, interdisziplinäres Team, KlientInnen, An- und Zugehörige (Information
          durch MitarbeiterInnen vor Ort)
         Anbringung einer Informationstafel an der Tür.
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Legende:
* Mund-Nasen-Schutz = chirurgische Maske bzw. „OP-Maske“

Ergänzende Information zu FFP-Masken:
Personal: MIT und OHNE Ventil
Risikoperson, Verdachtsperson bzw. erkrankte Person: OHNE Ventil

weiterführende Literatur:
Robert Koch-Institut

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