Hygienerichtlinien bei Covid-19 - GGZ Graz
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© AntonioDiaz - AdobeStock Hygienerichtlinien bei Covid-19 Geriatrische Gesundheitszentren Albert-Schweitzer-Gasse 36 8020 Graz ggz.graz.at
Erstellt am/von: 31.03.2020/Hygienekernteam der GGZ © Geriatrische Gesundheitszentren der Stadt Graz Alle Rechte vorbehalten. Die gesamten Inhalte des hier vorliegenden Dokuments unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Geriatrische Gesundheitszentren der Stadt Graz, weder für private noch für berufliche Zwecke verwendet, kopiert oder verändert werden. Angaben ohne Gewähr.. Hygienerichtlinien bei Covid-19 Seite 2 von 7
1 Erreger Das neuartige Virus gehört wie das SARS-Virus zu den beta-Coronaviren. Coronaviren (CoV) bilden eine große Familie von Viren, die leichte Erkältungen bis hin zu schweren Lungenentzündungen verursachen können. Zu den Coronaviren gehören unter anderen das MERS-Coronavirus (MERS-CoV), das 2012 erstmals beim Menschen aufgetreten ist und das SARS-Coronavirus (SARS-CoV). Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde am 7. Jänner 2020 in China (Region Wuhan) ein neuartiges Coronavirus (Bezeichnung des Erregers: SARS-CoV-2) identifiziert, das zuvor noch nie beim Menschen nachgewiesen wurde. Die Bezeichnung der Erkrankung lautet COVID-19. 2 Falldefinition SARS-CoV-2 (vormals 2019-nCoV) lt. Bundesministerium Falldefinition 3 Diagnostik Rasche Durchführung einer Diagnostik bei Personen mit Symptomen eines akuten respiratorischen Infektes (Auftreten von Fieber UND mindestens einer der folgenden Beschwerden: Husten, Kurzatmigkeit). Eine Labordiagnostik sollte nur bei Krankheitszeichen zur Klärung der Ursache durchgeführt werden. Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet (kann bis zu 14 Tage betragen), sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man nicht doch noch krank werden kann. 4 Prävention Da eine Ansteckungsfähigkeit vor Beginn von Symptomen möglich ist, müssen alle Personen, die einen direkten Personenkontakt haben, zumindest einen Mund-Nasen-Schutz* tragen und alle MitarbeiterInnen müssen vor Dienstantritt Ihren Gesundheitszustand überprüfen. Die Einhaltung der Basishygiene ist von größter Wichtigkeit. Gravide Mitarbeiterinnen dürfen laut Arbeitsschutzgesetz keinen Mund-Nasen-Schutz* tragen. 5 Besuch Es gilt ein generelles Besuchsverbot. Besuche sind nur in Ausnahmesituationen (z.B. palliative Situation) für 10 bis 15 Minuten erlaubt. Beim Besuch ist eine Temperaturkontrolle durchzuführen und der Name und die Kontaktdaten sind zu dokumentieren. Der Besuch muss einen Mund-Nasen-Schutz*, ggf. FFP1-Maske ohne Ventil und ggf. einen Schutzmantel (nach Risikoabschätzung) tragen. Vor Betreten und Verlassen des Zimmers und der Station / Pflegewohnheim ist eine Händedesinfektion durchzuführen! Bei Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen gelten die identen Schutzmaßnahmen wie für das Personal. Hygienerichtlinien bei Covid-19 Seite 3 von 7
6 Maßnahmen bei Risikopersonen (mögliche Kontaktpersonen, Neuzugänge, Rückübernahmen, Personen mit häufigen Transfers in andere Gesundheitseinrichtungen) Strikte Einhaltung der Basishygiene! Die Personen sind zu vermehrter Händehygiene zu motivieren und anzuleiten! Gegebenenfalls Unterbringung im Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich nach Risikoabschätzung. Die Personen sollten sich nach Möglichkeit im Zimmer aufhalten. Bei direktem Kontakt zu anderen Personen (< 1,5 Meter) muss ein Mund-Nasen- Schutz*, ggf. eine FFP-Maske OHNE Ventil (nach Risikoabschätzung) getragen werden. Anmerkung: Für 14 Tage, Ausnahme: Personen mit häufigen Transfers in andere Gesundheitseinrichtungen. 7 Maßnahmen bei Personen mit hochgradigem Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 (z. B. Husten, Kurzatmigkeit, Fieber) bis zu einer Diagnose Verdachtsfälle mit COVID-19-Symptomen sind sofort mit Masken der Schutzstufe FFP2 OHNE Ausatemventil (ggf. FFP1 ohne Ausatemventil, zumindest mit einem Mund- Nasen-Schutz*) auszustatten und räumlich getrennt von anderen Personen unterzubringen. Schutzmaßnahmen für Personal: (bei Kontakt < 2 Meter) o Einmalschutzhandschuhe o Einmalschutzmantel o Schutzmaske (bevorzugt FFP2) – Verwendung siehe bestätigter Fall o Schutzbrille o Schutzhaube (optional) o Strikte Einhaltung der Basishygiene! 8 Maßnahmen bei bestätigten Fällen Räumliche Unterbringung/Isolierung Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich. Die KlientInnen werden gebeten in ihren Zimmern zu bleiben und diese nicht zu verlassen. Information an die zuständigen Leitungen. Meldung an das Gesundheitsamt bzw. an die zuständige Behörde per online Formular. Hygienerichtlinien bei Covid-19 Seite 4 von 7
Dauer der Isolierung: Wird durch das Gesundheitsamt bzw. der zuständigen Behörde festgelegt. Die Isolierstation bzw. das Isolierzimmer darf nur vom diensthabenden Personal der betroffenen Station betreten werden, das heißt fixe Zuordnung des Personals nach Möglichkeit. Schutzkleidung (bei Kontakt < 2 Meter) Schutzmäntel (langärmlig und flüssigkeitsdicht): o Die Einschleusung der MitarbeiterInnen erfolgt vor den Vorräumen (Kojen) der Zimmer. o Die Ausschleusung (Abwurf des Schutzmantels) erfolgt im Zimmer. o Die Schutzmäntel sind immer personenbezogen zu verwenden (zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen). Schutzhauben (optional) Schutzmaske: o Bei Betreten des Zimmers verwenden. o Bevorzugt Atemschutzmasken der Klasse FFP2 (ggf. FFP1) verwenden. o Bei Hochrisikotätigkeiten (Aerosol generierenden Maßnahmen, z.B. Intubation, Absaugung) sind FFP3-Masken (zumindest FFP2-Masken) zu verwenden. Augenschutz (wischdesinfizierbare Schutzbrille): o Bei Betreten des Zimmers verwenden. Augenschutz (wischdesinfizierbares Schutzvisier): o Verwendung bei Hochrisikotätigkeiten (Aerosol generierenden Maßnahmen, z.B. Intubation, Absaugung). Einmalhandschuhe: o Erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen. Nach Ablegen und kontaminationsfreiem Entsorgen der Einmalhandschuhe ist eine Händedesinfektion durchzuführen. Händedesinfektion 5 Indikationen laut Basishygiene („Aktion Saubere Hände“) NACH Ablegen der Schutzkleidung VOR und NACH Kontakt mit Masken und Schutzbrille VOR Verlassen des Zimmers Hygienerichtlinien bei Covid-19 Seite 5 von 7
Entsorgung bzw. korrekte Aufbereitung diverser Utensilien Medizinprodukte: o Diese sind personenbezogen zu verwenden bzw. bei personenübergreifender Verwendung genauestens aufzubereiten. Die Verwendung zumindest eines begrenzt viruziden Desinfektionsmittels ist ausreichend. Abfall: o Kontaminierter Abfall (z. B. Taschentücher, Schutzkleidung) ist in einem geschlossenen Behältnis als nicht gefährlicher medizinischer Abfall laut ÖNORM S 2104 zu entsorgen (oranger Sack). o FFP-Masken werden für eine eventuelle spätere Dampfsterilisation in einem geschlossenen Abwurfbehälter gesammelt. Wäsche: o Direkte Entsorgung im Zimmer (gelber Wäschesack für Infektionswäsche) Geschirr: o Direkte Entsorgung; übliche Aufbereitung; ggf. Einmalgeschirr verwenden Erkrankte Personen Erkrankte Personen sind dazu anzuhalten in ein Einwegtuch zu husten bzw. niesen. Anschließend sind die Tücher sofort zu entsorgen und eine sorgfältige Händedesinfektion durchzuführen. Wenn sich gesunde Personen im Raum befinden, dann ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes* (besser wäre eine FFP-Maske OHNE Ausatemventil) durch die erkrankte Person sinnvoll und notwendig. Transport Der Zielbereich muss vorab informiert werden. Die/Der PatientIn muss hierfür eine Schutzkleidung bestehend aus Schutzmantel und Atemschutzmaske (FFP2 ohne Ausatemventil) tragen. Wenn die/der PatientIn die FFP2-Maske nicht toleriert, muss von ihr/ihm zumindest ein Mund-Nasen-Schutz* getragen werden. Alle am Transport beteiligten Personen müssen entsprechende Schutzausrüstung (siehe oben) tragen. Reinigungsdienst Information an Objektleitung und Reinigungsdienst vor Ort. Die eingesetzten Reinigungskräfte sollten nur auf der Isolierstation eingesetzt werden! Schutzkleidung ist bei der Reinigung zu verwenden (siehe oben)! Tägliche Wischdesinfektion der personennahen Flächen (z.B. Nachttische, Türgriffe, Handkontaktpunkte). Die Verwendung zumindest eines begrenzt viruziden Desinfektionsmittels ist ausreichend. Schlussdesinfektion durchführen nach Beendigung der Isolierung → Dokumentationsblatt Reinigung ausfüllen. Hygienerichtlinien bei Covid-19 Seite 6 von 7
Information ergeht an: Leitungen, interdisziplinäres Team, KlientInnen, An- und Zugehörige (Information durch MitarbeiterInnen vor Ort) Anbringung einer Informationstafel an der Tür. ___________________________________________________________________________ Legende: * Mund-Nasen-Schutz = chirurgische Maske bzw. „OP-Maske“ Ergänzende Information zu FFP-Masken: Personal: MIT und OHNE Ventil Risikoperson, Verdachtsperson bzw. erkrankte Person: OHNE Ventil weiterführende Literatur: Robert Koch-Institut Hygienerichtlinien bei Covid-19 Seite 7 von 7
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