Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb ab 01. April 2021

Die Seite wird erstellt Ulrich Noack
 
WEITER LESEN
Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb ab 01. April 2021
Postfach 256   4512 Bellach

Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb
                ab 01. April 2021

Version:     V2021_01 - 31.03.2021

Ersteller:   Flavio Gugelmann - Corona-Beauftragter FCB

                                             Flavio Gugelmann
                                             T +41 79 328 43 29
                                             sekretariat@fcbellach.ch
                                             www.fcbellach.ch
Postfach 256   4512 Bellach

                           Neue Rahmenbedingungen
Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 1. März 2021 folgende Bestimmungen:

   -   Fussballtrainings und -wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bis zum 20.
       Lebensjahr (Jahrgang 2001 und jünger) im Innen- und Aussenraum dürfen
       durchgeführt werden.
   -   Trainings ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) mit Körperkontakt sind
       verboten.
   -   Ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) können im Fussball Konditions-
       oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 15 Personen
       (inkl. Trainer/in) im Freien durchgeführt werden.
   -   Wettkämpfe sind für alle ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter)
       untersagt..

Folgende sieben Grundsätze müssen im Trainings- und im Spielbetrieb zwingend
eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen.
Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das
weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen,
beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und
ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten und auf das traditionelle
Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten.

3. Gesichtsmaske tragen
In Innenräumen gilt für Alle, eine Gesichtsmaskenpflicht. Kann der Abstand von 1.5m im
Freien nicht eingehalten werden, gilt auch dann eine Gesichtsmaskenpflicht für Alle.
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Team-
Besprechungen, beim Umziehen, auf der Spielerbank, nach dem Training/Spiel, bei der
Rückreise etc. gilt Maskenpflicht und die 1.5 Meter Abstand zwischen den Personen muss
wenn immer möglich, trotzdem eingehalten werden.

4. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor
und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
Postfach 256   4512 Bellach

5. Kondition- oder Techniktrainings im Freien
Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind in Gruppen bis zu 15
Personen (inkl. Trainer/in) ab 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) erlaubt, sofern die
Anlagen geöffnet sind (es sind unterschiedliche kantonale Regelungen möglich). Der
Abstand von 1,5 Metern ist stets einzuhalten. Ist dies nicht möglich, müssen Masken
getragen werden

6. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde
während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu
vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten aller
anwesenden Personen (Spieler, Trainer, etc.).
Jeder Trainer ist für jedes Training und Spiel für die Vollständigkeit und die Korrektheit der
Liste verantwortlich und sorgt dafür, dass diese Liste dem/der Corona-Beauftragten des
Vereins in vereinbarter Form jederzeit zur Verfügung steht. In welcher Form die Liste
geführt wird (clubcorner.ch, Doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.
Die Listen müssen nicht an einem zentralen Ort abgelegt werden.

7. Empfehlungen bzgl. Trainingsinhalte und Trainingsorganisation
In Anlehnung an die SFV Spiel- und Ausbildungsphilosophie bietet die SFV-Plattform
clubcorner.ch jedem Trainer und jeder Trainerin die Möglichkeit, geeignete
Trainingsinhalte und eine passende Trainingsorganisation zu finden. Dabei sind sämtliche
Übungen und Spielformen, welche in Gruppen von bis zu max. 15 Personen (inkl.
Trainer/in) und ohne Körperkontakt (Mindestabstand 1.5 Meter!) ausgeführt werden
können, denkbar. Generell empfehlen wir Übungen im Bereich Technik (Ballführen,
Dribbling, Finten, Ballkontrolle/Pass und Torschuss). Ergänzend können auch geeignete
Formen in den Bereichen Taktik, Kondition oder Mental eingesetzt werden. Für eine
optimale Trainingsgestaltung können zudem die verschiedenen Leitfäden (Footeco,
Junioren-Spitzenfussball) und das Kinderfussballkonzept beigezogen werden.

8. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche Trainings durchführt, muss eine/n Corona-Beauftragte/n
bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen
eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Flavio Gugelmann.
Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden.
(Tel.+41 79 328 43 29 oder sekretariat@fcbellach.ch).

9. Besondere Bestimmungen für den Trainings- und Spielbetrieb SOFV
Der FC Bellach verweist auf das „Rahmen-Schutzkonzept Spielbetrieb“ des
SOFV:https://www.sofv.ch/PortalData/9/Resources/dokumente/sofv/Schutzkonzept_SOFV
_COVID_25022021.pdf
Postfach 256   4512 Bellach

10. Besondere Bestimmungen für den Trainingsbetrieb FC Bellach
Für den Trainingsbetrieb bleiben die Garderoben bis auf Weiteres geschlossen. Die
Spieler kommen bereits mit den Trainingskleidern zum Training. Zuschauer sind auf dem
Areal des Fussballplatz Brunnmatt während dem Trainingsbetrieb nicht zugelassen.

11. Besondere Bestimmungen für den Spielbetrieb FC Bellach

Spielbetrieb
Es wird empfohlen nach dem Warm Up nicht mehr in die Garderobe zu gehen.
Die visuelle Kontrolle der Spieler durch den Schiedsrichter wird im Freien und nicht in der
Garderobe durchgeführt. Gestaffelter Einlauf der Teams und Schiedsrichter. Wenn
möglich separate Zugänge für die Teams und Schiedsrichter. Teams bleiben in ihrer
Spielhälfte. Begrüssung ohne Shake-Hands. Captains und Schiedsrichter führen ohne
Shake-Hands die Platzwahl durch. Auf den Fist-Bump ist ebenfalls in jeder Situation zu
verzichten.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit bedeutet:
keine Zuschauer => Nulltoleranz!
Menschenansammlungen auf der Sportanlage von 15 Personen, sind während dem Spiel
ebenfalls nicht erlaubt => gilt als Zuschauer.

Garderoben
Max. 15 Personen gleichzeitig, so dass alle Personen untereinander bekannt sind und
keine Durchmischung verschiedener Gruppen stattfindet. Durchmischung von beständigen
Gruppen müssen vermieden werden. Die gleichzeitige Verwendung einer Garderobe
durch zwei Teams ist deshalb zu unterlassen.
Maskenpflicht, Distanz- (1.5m) und Hygienevorschriften haben 1. Priorität. Streng
limitierter Zugang: Es sind nur Spieler und definierter Staff und Schiedsrichter zugelassen,
keine Besuche (gilt auch für Vereinsmitglieder). Die Aufenthaltszeit in der Garderobe ist
auf ein Minimum zu reduzieren.

Nasszellen / Duschen
Es gilt das Gleiche wie für die Benützung der Garderoben. Duschen sollten möglichst
gestaffelt benutzt und schnell wieder verlassen werden. Distanzregeln (1.5m) einhalten.
Staffelung, deshalb genügend Zeit einberechnen zwischen den Spielen. Die
Aufenthaltsdauer ist zu minimieren: z.B. Definition von Gruppen von 5 – 10 Spielern, die
nacheinander maximal während 10 Minuten duschen. Die Nutzung von Haar- /
Händetrocknern und Föns ist verboten
Postfach 256   4512 Bellach

Testspiele
Bei Testspielen, ist der jeweilige Heimclub dafür verantwortlich, dass für die Anlage ein
Schutzkonzept des Eigentümers vorliegt und dass das Schutzkonzept spätestens drei
Tage vor dem Spiel der gegnerischen Mannschaft und Schiedsrichter zugestellt wird.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit bedeutet:
keine Zuschauer => Nulltoleranz!
Menschenansammlungen auf der Sportanlage von 15 Personen, sind während dem Spiel
ebenfalls nicht erlaubt => gilt als Zuschauer.

Spielerbank
Keine Maskenpflicht für Coaches - für Spieler und Staff jedoch zwingend. Abstands-und
Hygieneregeln müssen jederzeit gewährleistet sein bzw. durchgesetzt
werden.personalisierte Trinkflaschen zwingend. Für medizinisches Personal gilt eine
Masken-& Handschuhpflicht. Masken müssen vor Ort verfügbar sein. Entsorgungspflicht
der gebrauchten Getränkeflaschen und Masken.

An- / Abreise
Kollektive Transporte sind möglich, vorausgesetzt die Personen in einem Fahrzeug sind
untereinander bekannt. Weil der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden
kann, wird das Tragen einer Schutzmaske Pflicht (wie im ÖV). Gleiches gilt für
Fahrgemeinschaften, wenn in einem Fahrzeug Personen aus verschiedenen Haushalten
sitzen.

12. Restauration / Gastro
Das Clubhaus bleibt vorerst geschlossen, es wird gibt aktuell keinen Takeaway.

Bellach 31.03.2021                                Vorstand FC Bellach
Sie können auch lesen