Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb ab 01. April 2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Postfach 256 4512 Bellach Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb ab 01. April 2021 Version: V2021_01 - 31.03.2021 Ersteller: Flavio Gugelmann - Corona-Beauftragter FCB Flavio Gugelmann T +41 79 328 43 29 sekretariat@fcbellach.ch www.fcbellach.ch
Postfach 256 4512 Bellach Neue Rahmenbedingungen Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 1. März 2021 folgende Bestimmungen: - Fussballtrainings und -wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr (Jahrgang 2001 und jünger) im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden. - Trainings ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) mit Körperkontakt sind verboten. - Ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) können im Fussball Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainer/in) im Freien durchgeführt werden. - Wettkämpfe sind für alle ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) untersagt.. Folgende sieben Grundsätze müssen im Trainings- und im Spielbetrieb zwingend eingehalten werden: 1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. 2. Abstand halten Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. 3. Gesichtsmaske tragen In Innenräumen gilt für Alle, eine Gesichtsmaskenpflicht. Kann der Abstand von 1.5m im Freien nicht eingehalten werden, gilt auch dann eine Gesichtsmaskenpflicht für Alle. Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Team- Besprechungen, beim Umziehen, auf der Spielerbank, nach dem Training/Spiel, bei der Rückreise etc. gilt Maskenpflicht und die 1.5 Meter Abstand zwischen den Personen muss wenn immer möglich, trotzdem eingehalten werden. 4. Gründlich Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
Postfach 256 4512 Bellach 5. Kondition- oder Techniktrainings im Freien Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind in Gruppen bis zu 15 Personen (inkl. Trainer/in) ab 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) erlaubt, sofern die Anlagen geöffnet sind (es sind unterschiedliche kantonale Regelungen möglich). Der Abstand von 1,5 Metern ist stets einzuhalten. Ist dies nicht möglich, müssen Masken getragen werden 6. Präsenzlisten führen Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, etc.). Jeder Trainer ist für jedes Training und Spiel für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich und sorgt dafür, dass diese Liste dem/der Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form jederzeit zur Verfügung steht. In welcher Form die Liste geführt wird (clubcorner.ch, Doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt. Die Listen müssen nicht an einem zentralen Ort abgelegt werden. 7. Empfehlungen bzgl. Trainingsinhalte und Trainingsorganisation In Anlehnung an die SFV Spiel- und Ausbildungsphilosophie bietet die SFV-Plattform clubcorner.ch jedem Trainer und jeder Trainerin die Möglichkeit, geeignete Trainingsinhalte und eine passende Trainingsorganisation zu finden. Dabei sind sämtliche Übungen und Spielformen, welche in Gruppen von bis zu max. 15 Personen (inkl. Trainer/in) und ohne Körperkontakt (Mindestabstand 1.5 Meter!) ausgeführt werden können, denkbar. Generell empfehlen wir Übungen im Bereich Technik (Ballführen, Dribbling, Finten, Ballkontrolle/Pass und Torschuss). Ergänzend können auch geeignete Formen in den Bereichen Taktik, Kondition oder Mental eingesetzt werden. Für eine optimale Trainingsgestaltung können zudem die verschiedenen Leitfäden (Footeco, Junioren-Spitzenfussball) und das Kinderfussballkonzept beigezogen werden. 8. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins Jede Organisation, welche Trainings durchführt, muss eine/n Corona-Beauftragte/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Flavio Gugelmann. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden. (Tel.+41 79 328 43 29 oder sekretariat@fcbellach.ch). 9. Besondere Bestimmungen für den Trainings- und Spielbetrieb SOFV Der FC Bellach verweist auf das „Rahmen-Schutzkonzept Spielbetrieb“ des SOFV:https://www.sofv.ch/PortalData/9/Resources/dokumente/sofv/Schutzkonzept_SOFV _COVID_25022021.pdf
Postfach 256 4512 Bellach 10. Besondere Bestimmungen für den Trainingsbetrieb FC Bellach Für den Trainingsbetrieb bleiben die Garderoben bis auf Weiteres geschlossen. Die Spieler kommen bereits mit den Trainingskleidern zum Training. Zuschauer sind auf dem Areal des Fussballplatz Brunnmatt während dem Trainingsbetrieb nicht zugelassen. 11. Besondere Bestimmungen für den Spielbetrieb FC Bellach Spielbetrieb Es wird empfohlen nach dem Warm Up nicht mehr in die Garderobe zu gehen. Die visuelle Kontrolle der Spieler durch den Schiedsrichter wird im Freien und nicht in der Garderobe durchgeführt. Gestaffelter Einlauf der Teams und Schiedsrichter. Wenn möglich separate Zugänge für die Teams und Schiedsrichter. Teams bleiben in ihrer Spielhälfte. Begrüssung ohne Shake-Hands. Captains und Schiedsrichter führen ohne Shake-Hands die Platzwahl durch. Auf den Fist-Bump ist ebenfalls in jeder Situation zu verzichten. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit bedeutet: keine Zuschauer => Nulltoleranz! Menschenansammlungen auf der Sportanlage von 15 Personen, sind während dem Spiel ebenfalls nicht erlaubt => gilt als Zuschauer. Garderoben Max. 15 Personen gleichzeitig, so dass alle Personen untereinander bekannt sind und keine Durchmischung verschiedener Gruppen stattfindet. Durchmischung von beständigen Gruppen müssen vermieden werden. Die gleichzeitige Verwendung einer Garderobe durch zwei Teams ist deshalb zu unterlassen. Maskenpflicht, Distanz- (1.5m) und Hygienevorschriften haben 1. Priorität. Streng limitierter Zugang: Es sind nur Spieler und definierter Staff und Schiedsrichter zugelassen, keine Besuche (gilt auch für Vereinsmitglieder). Die Aufenthaltszeit in der Garderobe ist auf ein Minimum zu reduzieren. Nasszellen / Duschen Es gilt das Gleiche wie für die Benützung der Garderoben. Duschen sollten möglichst gestaffelt benutzt und schnell wieder verlassen werden. Distanzregeln (1.5m) einhalten. Staffelung, deshalb genügend Zeit einberechnen zwischen den Spielen. Die Aufenthaltsdauer ist zu minimieren: z.B. Definition von Gruppen von 5 – 10 Spielern, die nacheinander maximal während 10 Minuten duschen. Die Nutzung von Haar- / Händetrocknern und Föns ist verboten
Postfach 256 4512 Bellach Testspiele Bei Testspielen, ist der jeweilige Heimclub dafür verantwortlich, dass für die Anlage ein Schutzkonzept des Eigentümers vorliegt und dass das Schutzkonzept spätestens drei Tage vor dem Spiel der gegnerischen Mannschaft und Schiedsrichter zugestellt wird. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit bedeutet: keine Zuschauer => Nulltoleranz! Menschenansammlungen auf der Sportanlage von 15 Personen, sind während dem Spiel ebenfalls nicht erlaubt => gilt als Zuschauer. Spielerbank Keine Maskenpflicht für Coaches - für Spieler und Staff jedoch zwingend. Abstands-und Hygieneregeln müssen jederzeit gewährleistet sein bzw. durchgesetzt werden.personalisierte Trinkflaschen zwingend. Für medizinisches Personal gilt eine Masken-& Handschuhpflicht. Masken müssen vor Ort verfügbar sein. Entsorgungspflicht der gebrauchten Getränkeflaschen und Masken. An- / Abreise Kollektive Transporte sind möglich, vorausgesetzt die Personen in einem Fahrzeug sind untereinander bekannt. Weil der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Schutzmaske Pflicht (wie im ÖV). Gleiches gilt für Fahrgemeinschaften, wenn in einem Fahrzeug Personen aus verschiedenen Haushalten sitzen. 12. Restauration / Gastro Das Clubhaus bleibt vorerst geschlossen, es wird gibt aktuell keinen Takeaway. Bellach 31.03.2021 Vorstand FC Bellach
Sie können auch lesen