Ich glaube; hilf meinem Unglauben ! - Evangelischer Kirchenbezirk ...
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Jahreslosung 2020 Ich glaube; hilf meinem Unglauben ! Markus 9,24 MAV im Bezirk Freudenstadt Juni 2020 MAV-Information für Mitarbeitende bei der Ev. Landeskirche Redak on: v.i.S.d.P.: K. Fritsche , M. Gaiser
Mitarbeiterversammlung am Trick und Herrn Rebhuhn zum Dienst- 12.11.2019 stellenleitergespräch, um sich gegensei- tig über anstehende Themen wie Zur Einstimmung auf „Pfarrpläne“ oder Kindergartenträger- die Mitarbeiterver- schaft“ auszutauschen, sowie Termine sammlung spielte für Veranstaltungen abzustimmen. Alle Frau Bauer das Lied: MAV- Mitglieder nehmen regelmäßig an „Da wohnt ein Sehnen Fortbildungsveranstaltungen und Semi- tief in uns“, das von naren der Landeskirchlichen Mitarbeiter- allen Mitarbeitenden vertretung Württemberg teil, um in Be- mitgesungen werden zug auf arbeitsrechtliche Themen und konnte. Frau Bauer Veränderungen auf dem aktuellen Stand übernahm die musika- zu sein. Des Weiteren nimmt die MAV lische Begleitung während der gesamten an Arbeitssicherungsbegehungen teil Mitarbeiterversammlung. An dieser Stel- und sie wird zu Vorstellungs- und Be- le möchten wir uns bei Frau Bauer dafür werbungsgesprächen eingeladen. Dem recht herzlich bedanken. Die MAV- Vor- Flyer der MAV können alle Mitarbeiten- sitzende Frau Henning begrüßte nun den entnehmen, wer für welchen Be- alle Mitarbeitenden und Gäste und gab reich als Ansprechpartner/In zuständig den Ablauf dieser Mitarbeiterversamm- ist. Im MAV- Büro ist Frau Gaiser zu den lung bekannt. Nach einem Dank an alle Sprechtagen präsent und nimmt gern Mitarbeitenden, die Dienststellen und die Anfragen entgegen. Alle Anfragen wer- MAV für ihre geleistete Arbeit hielt De- den dann in der MAV- Sitzung bespro- kan Trick eine Andacht. Anschließend chen. Frau Henning wies noch einmal legte Frau Henning den Rechenschafts- darauf hin, dass auch auf unserer bericht ab. Zu Beginn ging sie kurz auf Homepage interessante Infos zu finden die Mitarbeiterausflüge ein, die dieses sind. Frau Henning bedankte sich bei Mal zur Bundesgartenschau nach Heil- den Dienststellenleitung für die sehr bronn geführt hatten. Sie bedankte sich gute und vertrauensvolle Zusammenar- bei den Dienststellen für die Unterstüt- beit mit der MAV. In der Pause konnten zung, die durch die Übernahme der Kos- die Mitarbeitenden bei Kaffee und Ku- ten und der Gewährung eines freien chen miteinander ins Gespräch kom- Tages ihre Wertschätzung für die Mitar- men. Frau Gaiser gab anschließend beitenden zum Ausdruck gebracht ha- noch wichtige Informationen betreffend ben. Frau Henning informierte die Mitar- der Schwerbehindertenbeauftragten. Die beitenden über die bevorstehenden Schwerbehindertenbeauftragte ist An- MAV- Wahlen 2020 und lud dazu ein, für sprechperson für schwerbehinderte Mit- die MAV zu kandidieren. Sie stellte dazu arbeitende und vertritt deren Interessen, die Gremiumsarbeit vor, um einen Ein- sowie der gleichgestellten behinderten druck zu gewinnen, was sie beinhaltet. Menschen. Bei Bedarf vereinbaren Sie Die Arbeit in der MAV ist sehr vielfältig: doch einen Termin, sie berät Sie gern es finden 14-tägig Sitzungen statt, die und vertrauensvoll. vom Geschäftsführenden Ausschuss Auch in diesem Jahr wurden dann wie- vorbereitet werden. In diesen Sitzungen, der langjährige Mitarbeitende mit einer an denen das gesamte Gremium teil- Rose für ihre geleistete Arbeit geehrt. nimmt, werden u. a. die Meldungen der Dienststellen über Personalangelegen- heiten beschlossen, da die MAV in die- sen Angelegenheiten Mitbestimmungs- und Mitberatungsrechte hat. Einmal jähr- lich trifft sich die MAV mit Herrn Dekan
Arbeitssicherheit dungsbeurteilung zum Thema Brand- schutz beinhaltet: Feuerlöscher müs- Herr Dölker hielt bei der Mitarbeiterver- sen ausreichend vorhanden und auch sammlung einen Vortrag zum Thema nicht zugestellt oder versteckt sein. Die „Arbeitssicherheit“. Er gab den Mitar- Mitarbeitenden müssen im Umgang mit beitenden dazu viele wichtige Informa- dem Feuerlöscher eingewiesen wer- tionen. Alle Mitarbeitenden sind bei den. Es ist wichtig, dass ausreichend einer Berufsgenossenschaft (BG) ge- Informationen zum Verhalten bei Brän- setzlich unfallversichert, d. h. nach § 2 den und Notfällen vorhanden sind. SGB VII sind das alle hauptamtlich Bei Elektrogeräten und – anlagen gilt: angestellten Mitarbeitenden, die ehren- regelmäßige Prüfung aller ortsverän- amtlichen Mitarbeitenden, unentgeltlich derbaren Elektrogeräte. Die Mitarbei- Tätige sowie Kinder und Jugendliche. tenden dürfen keine ungeprüften priva- Träger sind hierbei u.a. die Verwal- ten Geräte mitbringen, ungeprüfte Ge- tungsberufsgenossenschaft (VBG) und räte dürfen generell nicht benutzt wer- die Berufsgenossenschaft für Gesund- den. heitsdienst und Wohlfahrtspflege. Zum Thema 1. Hilfe: Was ist versichert? Der 1. Hilfe-Kasten muss für alle zu- Das sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle gänglich sein und regelmäßig auf Voll- und Berufskrankheiten. Für Mitarbei- ständigkeit kontrolliert werden, dabei tende, die mit Dienstfahrzeugen unter- auf das Verfallsdatum achten. Eine wegs sind, wird auch ein Fahrsicher- sogenannte „Rettungskette“ muss vor- heitstraining angeboten. Bei einem handen bzw. geregelt sein, Rufnum- Wege- oder Arbeitsunfall sollte man, mern müssen sofort auffindbar sein. wenn möglich, direkt zu einem D- Arzt Sobald zwei oder mehrere Personen gehen und den Arzt auch darauf hin- im Gebäude sind, muss eine Person weisen, dass es sich um einen Arbeits- zum Ersthelfer ausgebildet sein. unfall handelt. Auch bei kleineren Un- Infos zum Umgang mit Reinigungsmit- fällen unbedingt einen Vermerk ins teln, Gefahrenstoffen, sowie technische Verbandbuch machen und möglichst und organisatorische Schutzmaßnah- von einem Zeugen unterschreiben las- men müssen ausgehängt werden. Der sen. Dies sichert den Anspruch gegen- Arbeitgeber hat einmal jährlich eine über der BG. Die Verantwortung liegt Unterweisung im Umgang mit den Pro- immer beim Arbeitgeber. dukten und Stoffen durchführen. Aber auch Mitarbeitende können in Diese Unterweisungen müssen vom verantwortliche Haftung genommen Arbeitgeber auch dokumentiert werden. werden, wenn sie grob fahrlässig ge- handelt haben. Zuständigkeit: Staat > gesetzliche Unfallversicherung > Fachkraft für Arbeitssicherheit > Betriebsarzt > Sicherheitsbeauftragte/r > MAV Weiterhin gibt es eine Gefährdungsbe- urteilung zum Thema Stolpern, Stür- zen, Rutschen– 50 % aller Unfälle kommen aus diesem Bereich. Deshalb sollten alle Mitarbeitenden auf geeigne- tes Schuhwerk achten. Die Gefähr-
Ehrungen in der Mitarbeiterversammlung am 12.11.2019 Herzlichen Glückwunsch zum 10 –jährigen Dienstjubiläum Herzlichen Glückwunsch zum 20 –jährigen Dienstjubiläum Herzlichen Glückwunsch zum 25 –jährigen Dienstjubiläum
Ehrungen in der Mitarbeiterversammlung am 12.11.2019 Herzlichen Glückwunsch zum 30 –jährigen Dienstjubiläum Dekan Trick gratulierte den Jubilaren Herzlichen Glückwunsch zum 40 –jährigen Dienstjubiläum
Mitarbeiterausflüge am 03.06. gemacht haben! Alle sind, wenn und 04.06.19 zur BUGA auch etwas später, wohlbehalten nach Hause gekommen und werden Heilbronn: sich, getreu dem Motto: „ wenn eine/r Die diesjährigen eine Reise tut, dann kann sie/er was Mitarbeiterausflüge erzählen“ sicherlich noch lange an am 03.06. und diese „etwas andere Heimfahrt“ erin- 04.06. wurden von nern… der MAV organsiert und führten die je- weils 69 Teilneh- mer/Innen zur BUGA nach Heil- bronn. Bei sommer- lich heißem Wetter konnten sich die Ausflügler/Innen auf dem 40 Hektar umfassenden Gartenschaugelände an der Blumen- und Pflanzenpracht erfreuen, und das dort entstandene Wohnquartier Neckarbogen besichti- gen und bestaunen. Während uns am 1. Ausflugstag ein aufkommen- der Sturm kurz vor der Heimfahrt regelrecht vom Gartenschaugelände „wegwehte“, versagte am 2. Aus- flugstag der moderne Doppeldecker- bus des Busunternehmens Hochstät- ter seinen Dienst. Trotz aller Repara- turversuche des Busfahrers und sei- ner hinzugerufenen Helfer war der Bus nicht dazu zu bewegen, mit uns die Heimfahrt anzutreten! Schließ- lich wurden wir von der Deutschen Bundesbahn nach Hause gebracht, was reibungslos und pünktlich klapp- te. An dieser Stelle ein „großes Dan- keschön“ an Frau Lubkowski und die Herren Dölker und Rebhuhn, die sich um die Zugverbindungen und den Kauf der Fahrkarten kümmerten, und an alle Mitreisenden, die diszipliniert und “ohne zu Murren“ den kurzfristi- gen Wechsel von Bus auf Bahn mit-
Leitungszeitregelung (Auszug Landesverband Stand vom 19.12.2019) Ab dem 01.01.2020 wird für alle Kitas in Baden-Württemberg die Lei- tungszeitregelung, wie sie mit dem Gute-Kita-Gesetz und den Gesetzes- änderungen auf Landesebene auf den Weg gebracht wurde. Die Lei- tungszeitregelung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in Baden- Württemberg ab dem 01.01.2020 verbindlich. Sie umfasst 6 Std. pro Ein- richtung zzgl. 2 Std. je weitere Gruppe, ab der zweiten Gruppe. D. h. in einem viergruppigen Kindergarten erhält die Leitung 6 Std. für die Ein- richtung und 3 x 2 Std. für die Gruppen, also 12 Std.=30%. Die Leitungs- zeit ist für die Umsetzung von folgenden pädagogischen Kernaufgaben der Leitungstätigkeit vorgesehen: ♦ Konzeptions(weiter)entwicklung und Umsetzung in der Einrichtung ♦ Team(weiter)entwicklung innerhalb der Einrichtung ♦ Interaktions(weiter)entwicklung > mit den Kindern > mit den Eltern und Familien der Kinder > im Sozialraum Weitere Leitungsaufgaben, z.B. aus den Bereichen Betriebsführung, Or- ganisation und Verwaltung werden mit dieser Regelung nicht abgedeckt und müssen entsprechenden den bisherigen Regelungen individuell vor Ort abgedeckt werden. Die Zuwendungen des Bundes werden über das Land an die Kommunen mit den FAG- (Finanzausgleich)-Mitteln weiter- geleitet. D.h. die Kommunen bekommen ab 2020 automatisch die Lei- tungszeitregelung über die FAG- Zuweisungen. Kitas, die bereits eine Leitungszeit haben, können/müssen ggf. die vorhandene Leitungszeit erweitern, Träger können/müssen die entstehenden Personalkosten mit den Kommunen verrechnen. Kitas ohne Leitungszeit müssen diese ab 01.01.2020 einführen und erhöhen den Personalschlüssel entsprechend. Der entstehende Mehraufwand für Personalausgaben wird mit den Kom- munen abgerechnet. Dem Träger entstehen durch die Leitungszeit keine zusätzlichen Kosten.
Wahl der Mitarbeitervertretung am 31.03.2020 Nach einer Amtszeit von 4 Jahren stand 2020 die Wahl der Mitarbeitervertretung an. Zur Wahl stellten sich alle bisherigen Mitglieder der MAV. Da durch Ausscheiden ein Mitglied für das vollständige Gremium fehlte, hofften wir, dass sich noch weitere Kandida- tinnen oder Kandidaten für die Wahl aufstellen lassen würden. Leider war das nicht der Fall. Die Wahl sollte im Rahmen der Mitarbeiterversammlung am Dienstag, 31. März 2020 stattfinden. Da aufgrund von CORONA die Mitarbeiterversammlung abgesagt werden musste, gab es in diesem Jahr für alle Mitarbeitenden nur die Möglichkeit der Briefwahl. Die Wahlbeteili- gung lag bei 42,95 % Das neue Gremium der Mitarbeitervertretung setzt sich wie folgt zusammen: ♦ Margret Gaiser = 1. Vorsitzende und Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen ♦ Susanne Henning = 2. Vorsitzende ♦ Dörte Bestmann = 3. Vorsitzende ♦ Ralf Hornberger = Ansprechpartner zum Thema Arbeitssicherheit ♦ Ursula Kimmig = Gleichstellungsbeauftragte ♦ Karola Fritsche = BEM und Schriftführerin ♦ Gaby Müller-Gauß = stellv. Schriftführerin und Stellvertretende zu Thema Arbeitssicherheit ♦ Gisa Götz ♦ Wolfgang Nübel ♦ Claus Ziegler Wir möchten uns auf diesem Weg auch noch recht herzlich beim Wahlvorstand, dem Wahlausschuss und den Wahlhelferinnen für ihre Arbeit bedanken. Da auch nach der MAV-Wahl unser Gremium mit 10 Mitgliedern nicht vollständig ist, muss es Nachwahlen geben, bis unser Gremium die erforderliche Anzahl von 11 Mitgliedern hat. Deshalb möchten wir Sie heute schon bitten, sich zu überlegen selbst für die MAV zu kandidieren oder auch einen Vorschlag für eine Kandidatin / einen Kandidaten zu machen. Wenn Sie dazu noch Fragen haben oder noch Infor- mationen benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere MAV Mitglie- der.
WICHTIGE INFORMATIONEN Termine 2020 Mitarbeiterversammlung am Dienstag, 10. November 2020 ab 14.00 Uhr Dienstfreie Tage 2020 Reformationstag am Samstag, 31. Oktober 2020 – ab 12.00 Uhr dienstfrei 24. Dezember und 31. Dezember sind jeweils ganztägig dienstfrei Kontaktzeiten im MAV Büro Im MAV Büro ist Margret Gaiser für Sie zu folgenden Zeiten zu erreichen: Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und / oder nach tel. Vereinbarung Tel.: 07441 91569-54 Fax: 07441 91569-94 Mail: mav-fds@gmx.de Adresse: Homepage: Haus der Evangelischen Kirche www.kirchenbezirk-freudenstadt.de Justinus-Kerner-Str.10 Link> Kirchenbezirk 72250 Freudenstadt Link > Mitarbeitervertretung (MAV) In eigener Sache Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unser Info- Heft erscheint leider etwas später als sonst. In diesem Jahr war die Wahl der neuen MAV im März und aus diesem Anlass war eine Mitarbeiterversammlung gemeinsam mit der Wahl am 30. März geplant. Über diese Mitarbeiterversammlung wollten wir dann auch in diesem Info- Heft berichten und Ihnen gleich das Ergebnis der MAV- Wahl bekanntgeben. Durch die CORONA – Pandemie musste leider die Mitarbeiterversammlung ausfallen und die MAV- Wahl wurde komplett über Briefwahl durchgeführt. Durch die mit der CORONA- Pandemie verbundenen Kontaktbeschrän- kungen konnte das neue MAV- Gremium auch keine Sitzungen durchführen. Dies war uns erst vor kurzem wieder möglich. Wir haben nun das neue Info- Heft fertig gestellt und können es Ihnen jetzt zukommen lassen. Das Info-Heft wird zukünftig nicht mehr an alle Mitarbeitenden verschickt, sondern zur Mitarbeiterversammlung ausgelegt. Es kann auch im MAV Büro abgeholt werden. Bitte schauen Sie auch auf unsere Homepage, dort wird es ebenfalls für Sie einge- stellt.
Kontakte zu MAV-Mitgliedern Margret Gaiser, Altenpflegerin, tätig im MAV-Büro Tel. 07441-91569-54, Fax 07441 –91569-94 Mail: mav-fds@gmx.de Vorsitzende der MAV-Bezirk Freu- denstadt, Schwerbehindertenbeauftragte, Kontaktperson für den Kirchenbezirk FDS, der Gesamtkirchengemeinde FDS und den Diakoniestationen FDS, Schopf- loch und Baiersbronn sowie KG Dietersweiler Susanne Henning, Sozialarbeiterin in Freudenstadt und Horb, Tel. 07451-4059 Kontaktperson für Diakonische Bezirksstelle FDS, KG Alpirsbach, KG Schömberg, KG Reinerzau, KG Loßburg, KG Lombach, KG Wittendorf (ohne Kiga) Dörte Bestmann, Erzieherin in Klosterreichenbach, Tel. 07442-3566, Kontaktperson für Kindergartenträgerschaft KG Baiersbronn, KG Baiersbronn, KG Mitteltal, KG Obertal, KG Klosterreichenbach, KG Schwarzenberg und Verbundkir- chengemeinde Seewald Karola Fritsche, Erzieherin in Wittlensweiler Tel. 07441-4405, Ansprechpartnerin für BEM, Kontaktperson für Kindergartenträgerschaft Kirchenbe- zirk FDS (FDS, Dietersweiler, Wittendorf, Glatten), KG Dornstetten, KG Aach, KG Hallwangen, KG Grüntal Gisa Götz, Erzieherin in Dornstetten, Ev. Kinderarche Tel. 07443-8376, Kontaktperson für KG Schopfloch/Oberiflingen, KG Pfalzgrafenweiler, KG Fürnsal, KG Glatten (ohne Kiga) Ralf Hornberger, Gemeindediakon in Waldachtal Tel. 07443– 170202, Ansprechpartner für Arbeitssicherheit, Kontaktperson für KG Pfalzgrafenweiler, KG Waldachtal, Diakone und Jugendreferenten, Schuldekanat FDS Ursula Kimmig, Erzieherin in Mitteltal Tel. 07442-3048, Gleichstellungsbeauftrag- te, Kontaktperson für Kindergartenträgerschaft KG Baiersbronn, KG Baiersbronn, KG Mitteltal, KG Obertal, KG Klosterreichenbach, KG Schwarzenberg und Verbund- kirchengemeinde Seewald Gaby Müller–Gauß, Erzieherin in Seewald-Göttelfingen Tel. 07448-311, Kontaktperson für KG Alpirsbach, KG Pfalzgrafenweiler, KG Waldachtal, KG Glatten (ohne Kiga) Wolfgang Nübel, Hausmeister in Baiersbronn Tel. 07442-3536 , Kontaktperson für KG Mitteltal, KG Obertal, KG Klosterreichenbach, KG Schwarzen- berg Claus Ziegler, Krankenpfleger in Freudenstadt, Tel. 07441-91750, Kontaktperson für Diakoniestationen Baiersbronn und Schopfloch
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