Ich glaube; hilf meinem Unglauben ! - Evangelischer Kirchenbezirk ...

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Ich glaube; hilf meinem Unglauben ! - Evangelischer Kirchenbezirk ...
Jahreslosung 2020

Ich glaube; hilf meinem Unglauben !
                                              Markus 9,24

          MAV im Bezirk Freudenstadt Juni 2020
   MAV-Information für Mitarbeitende bei der Ev. Landeskirche

                        Redak on: v.i.S.d.P.: K. Fritsche , M. Gaiser
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Mitarbeiterversammlung am                     Trick und Herrn Rebhuhn zum Dienst-
12.11.2019                                    stellenleitergespräch, um sich gegensei-
                                              tig über anstehende Themen wie
                      Zur Einstimmung auf     „Pfarrpläne“ oder Kindergartenträger-
                      die Mitarbeiterver-     schaft“ auszutauschen, sowie Termine
                      sammlung spielte        für Veranstaltungen abzustimmen. Alle
                      Frau Bauer das Lied:    MAV- Mitglieder nehmen regelmäßig an
                      „Da wohnt ein Sehnen    Fortbildungsveranstaltungen und Semi-
                      tief in uns“, das von   naren der Landeskirchlichen Mitarbeiter-
                      allen Mitarbeitenden    vertretung Württemberg teil, um in Be-
                      mitgesungen werden      zug auf arbeitsrechtliche Themen und
                      konnte. Frau Bauer      Veränderungen auf dem aktuellen Stand
                      übernahm die musika-    zu sein. Des Weiteren nimmt die MAV
lische Begleitung während der gesamten        an Arbeitssicherungsbegehungen teil
Mitarbeiterversammlung. An dieser Stel-       und sie wird zu Vorstellungs- und Be-
le möchten wir uns bei Frau Bauer dafür       werbungsgesprächen eingeladen. Dem
recht herzlich bedanken. Die MAV- Vor-        Flyer der MAV können alle Mitarbeiten-
sitzende Frau Henning begrüßte nun            den entnehmen, wer für welchen Be-
alle Mitarbeitenden und Gäste und gab         reich als Ansprechpartner/In zuständig
den Ablauf dieser Mitarbeiterversamm-         ist. Im MAV- Büro ist Frau Gaiser zu den
lung bekannt. Nach einem Dank an alle         Sprechtagen präsent und nimmt gern
Mitarbeitenden, die Dienststellen und die     Anfragen entgegen. Alle Anfragen wer-
MAV für ihre geleistete Arbeit hielt De-      den dann in der MAV- Sitzung bespro-
kan Trick eine Andacht. Anschließend          chen. Frau Henning wies noch einmal
legte Frau Henning den Rechenschafts-         darauf hin, dass auch auf unserer
bericht ab. Zu Beginn ging sie kurz auf       Homepage interessante Infos zu finden
die Mitarbeiterausflüge ein, die dieses       sind. Frau Henning bedankte sich bei
Mal zur Bundesgartenschau nach Heil-          den Dienststellenleitung für die sehr
bronn geführt hatten. Sie bedankte sich       gute und vertrauensvolle Zusammenar-
bei den Dienststellen für die Unterstüt-      beit mit der MAV. In der Pause konnten
zung, die durch die Übernahme der Kos-        die Mitarbeitenden bei Kaffee und Ku-
ten und der Gewährung eines freien            chen miteinander ins Gespräch kom-
Tages ihre Wertschätzung für die Mitar-       men. Frau Gaiser gab anschließend
beitenden zum Ausdruck gebracht ha-           noch wichtige Informationen betreffend
ben. Frau Henning informierte die Mitar-      der Schwerbehindertenbeauftragten. Die
beitenden über die bevorstehenden             Schwerbehindertenbeauftragte ist An-
MAV- Wahlen 2020 und lud dazu ein, für        sprechperson für schwerbehinderte Mit-
die MAV zu kandidieren. Sie stellte dazu      arbeitende und vertritt deren Interessen,
die Gremiumsarbeit vor, um einen Ein-         sowie der gleichgestellten behinderten
druck zu gewinnen, was sie beinhaltet.        Menschen. Bei Bedarf vereinbaren Sie
Die Arbeit in der MAV ist sehr vielfältig:    doch einen Termin, sie berät Sie gern
es finden 14-tägig Sitzungen statt, die       und vertrauensvoll.
vom Geschäftsführenden Ausschuss              Auch in diesem Jahr wurden dann wie-
vorbereitet werden. In diesen Sitzungen,      der langjährige Mitarbeitende mit einer
an denen das gesamte Gremium teil-            Rose für ihre geleistete Arbeit geehrt.
nimmt, werden u. a. die Meldungen der
Dienststellen über Personalangelegen-
heiten beschlossen, da die MAV in die-
sen Angelegenheiten Mitbestimmungs-
und Mitberatungsrechte hat. Einmal jähr-
lich trifft sich die MAV mit Herrn Dekan
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Arbeitssicherheit                         dungsbeurteilung zum Thema Brand-
                                          schutz beinhaltet: Feuerlöscher müs-
Herr Dölker hielt bei der Mitarbeiterver- sen ausreichend vorhanden und auch
sammlung einen Vortrag zum Thema          nicht zugestellt oder versteckt sein. Die
„Arbeitssicherheit“. Er gab den Mitar-    Mitarbeitenden müssen im Umgang mit
beitenden dazu viele wichtige Informa- dem Feuerlöscher eingewiesen wer-
tionen. Alle Mitarbeitenden sind bei      den. Es ist wichtig, dass ausreichend
einer Berufsgenossenschaft (BG) ge-       Informationen zum Verhalten bei Brän-
setzlich unfallversichert, d. h. nach § 2 den und Notfällen vorhanden sind.
SGB VII sind das alle hauptamtlich        Bei Elektrogeräten und – anlagen gilt:
angestellten Mitarbeitenden, die ehren- regelmäßige Prüfung aller ortsverän-
amtlichen Mitarbeitenden, unentgeltlich derbaren Elektrogeräte. Die Mitarbei-
Tätige sowie Kinder und Jugendliche.      tenden dürfen keine ungeprüften priva-
Träger sind hierbei u.a. die Verwal-      ten Geräte mitbringen, ungeprüfte Ge-
tungsberufsgenossenschaft (VBG) und räte dürfen generell nicht benutzt wer-
die Berufsgenossenschaft für Gesund- den.
heitsdienst und Wohlfahrtspflege.
                                          Zum Thema 1. Hilfe:
Was ist versichert?                       Der 1. Hilfe-Kasten muss für alle zu-
Das sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle      gänglich sein und regelmäßig auf Voll-
und Berufskrankheiten. Für Mitarbei-      ständigkeit kontrolliert werden, dabei
tende, die mit Dienstfahrzeugen unter- auf das Verfallsdatum achten. Eine
wegs sind, wird auch ein Fahrsicher-      sogenannte „Rettungskette“ muss vor-
heitstraining angeboten. Bei einem        handen bzw. geregelt sein, Rufnum-
Wege- oder Arbeitsunfall sollte man,      mern müssen sofort auffindbar sein.
wenn möglich, direkt zu einem D- Arzt Sobald zwei oder mehrere Personen
gehen und den Arzt auch darauf hin-       im Gebäude sind, muss eine Person
weisen, dass es sich um einen Arbeits- zum Ersthelfer ausgebildet sein.
unfall handelt. Auch bei kleineren Un-    Infos zum Umgang mit Reinigungsmit-
fällen unbedingt einen Vermerk ins        teln, Gefahrenstoffen, sowie technische
Verbandbuch machen und möglichst          und organisatorische Schutzmaßnah-
von einem Zeugen unterschreiben las- men müssen ausgehängt werden. Der
sen. Dies sichert den Anspruch gegen- Arbeitgeber hat einmal jährlich eine
über der BG. Die Verantwortung liegt      Unterweisung im Umgang mit den Pro-
immer beim Arbeitgeber.                   dukten und Stoffen durchführen.
Aber auch Mitarbeitende können in         Diese Unterweisungen müssen vom
verantwortliche Haftung genommen          Arbeitgeber auch dokumentiert werden.
werden, wenn sie grob fahrlässig ge-
handelt haben.

Zuständigkeit:
 Staat > gesetzliche Unfallversicherung
> Fachkraft für Arbeitssicherheit
> Betriebsarzt
> Sicherheitsbeauftragte/r > MAV
Weiterhin gibt es eine Gefährdungsbe-
urteilung zum Thema Stolpern, Stür-
zen, Rutschen– 50 % aller Unfälle
kommen aus diesem Bereich. Deshalb
sollten alle Mitarbeitenden auf geeigne-
tes Schuhwerk achten. Die Gefähr-
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Ehrungen in der Mitarbeiterversammlung am 12.11.2019
     Herzlichen Glückwunsch zum 10 –jährigen Dienstjubiläum

Herzlichen Glückwunsch zum
20 –jährigen Dienstjubiläum

                                  Herzlichen Glückwunsch zum
                                   25 –jährigen Dienstjubiläum
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Ehrungen in der Mitarbeiterversammlung am 12.11.2019

               Herzlichen Glückwunsch zum
                30 –jährigen Dienstjubiläum

            Dekan Trick gratulierte den Jubilaren

                                  Herzlichen Glückwunsch zum
                                           40 –jährigen
                                          Dienstjubiläum
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Mitarbeiterausflüge am 03.06.           gemacht haben! Alle sind, wenn
und 04.06.19 zur BUGA                   auch etwas später, wohlbehalten
                                        nach Hause gekommen und werden
Heilbronn:                              sich, getreu dem Motto: „ wenn eine/r
                   Die diesjährigen     eine Reise tut, dann kann sie/er was
                   Mitarbeiterausflüge erzählen“ sicherlich noch lange an
                   am 03.06. und        diese „etwas andere Heimfahrt“ erin-
                   04.06. wurden von nern…
                   der MAV organsiert
                   und führten die je-
                   weils 69 Teilneh-
                   mer/Innen zur
                   BUGA nach Heil-
                   bronn. Bei sommer-
lich heißem Wetter konnten sich die
Ausflügler/Innen auf dem 40 Hektar
umfassenden Gartenschaugelände
an der Blumen- und Pflanzenpracht
erfreuen, und das dort entstandene
Wohnquartier Neckarbogen besichti-
gen und bestaunen. Während uns
am 1. Ausflugstag ein aufkommen-
der Sturm kurz vor der Heimfahrt
regelrecht vom Gartenschaugelände
„wegwehte“, versagte am 2. Aus-
flugstag der moderne Doppeldecker-
bus des Busunternehmens Hochstät-
ter seinen Dienst. Trotz aller Repara-
turversuche des Busfahrers und sei-
ner hinzugerufenen Helfer war der
Bus nicht dazu zu bewegen, mit uns
die Heimfahrt anzutreten! Schließ-
lich wurden wir von der Deutschen
Bundesbahn nach Hause gebracht,
was reibungslos und pünktlich klapp-
te. An dieser Stelle ein „großes Dan-
keschön“ an Frau Lubkowski und die
Herren Dölker und Rebhuhn, die sich
um die Zugverbindungen und den
Kauf der Fahrkarten kümmerten, und
an alle Mitreisenden, die diszipliniert
und “ohne zu Murren“ den kurzfristi-
gen Wechsel von Bus auf Bahn mit-
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Leitungszeitregelung
(Auszug Landesverband Stand vom 19.12.2019)

Ab dem 01.01.2020 wird für alle Kitas in Baden-Württemberg die Lei-
tungszeitregelung, wie sie mit dem Gute-Kita-Gesetz und den Gesetzes-
änderungen auf Landesebene auf den Weg gebracht wurde. Die Lei-
tungszeitregelung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in Baden-
Württemberg ab dem 01.01.2020 verbindlich. Sie umfasst 6 Std. pro Ein-
richtung zzgl. 2 Std. je weitere Gruppe, ab der zweiten Gruppe. D. h. in
einem viergruppigen Kindergarten erhält die Leitung 6 Std. für die Ein-
richtung und 3 x 2 Std. für die Gruppen, also 12 Std.=30%. Die Leitungs-
zeit ist für die Umsetzung von folgenden pädagogischen Kernaufgaben
der Leitungstätigkeit vorgesehen:

♦       Konzeptions(weiter)entwicklung und Umsetzung in der Einrichtung

♦       Team(weiter)entwicklung innerhalb der Einrichtung

♦       Interaktions(weiter)entwicklung
         > mit den Kindern
          > mit den Eltern und Familien der Kinder
          > im Sozialraum
Weitere Leitungsaufgaben, z.B. aus den Bereichen Betriebsführung, Or-
ganisation und Verwaltung werden mit dieser Regelung nicht abgedeckt
und müssen entsprechenden den bisherigen Regelungen individuell vor
Ort abgedeckt werden. Die Zuwendungen des Bundes werden über das
Land an die Kommunen mit den FAG- (Finanzausgleich)-Mitteln weiter-
geleitet. D.h. die Kommunen bekommen ab 2020 automatisch die Lei-
tungszeitregelung über die FAG- Zuweisungen. Kitas, die bereits eine
Leitungszeit haben, können/müssen ggf. die vorhandene Leitungszeit
erweitern, Träger können/müssen die entstehenden Personalkosten mit
den Kommunen verrechnen. Kitas ohne Leitungszeit müssen diese ab
01.01.2020 einführen und erhöhen den Personalschlüssel entsprechend.
Der entstehende Mehraufwand für Personalausgaben wird mit den Kom-
munen abgerechnet. Dem Träger entstehen durch die Leitungszeit keine
zusätzlichen Kosten.
Wahl der Mitarbeitervertretung am
                        31.03.2020
Nach einer Amtszeit von 4 Jahren stand 2020 die Wahl
der Mitarbeitervertretung an. Zur Wahl stellten sich alle
bisherigen Mitglieder der MAV. Da durch Ausscheiden ein Mitglied für das
vollständige Gremium fehlte, hofften wir, dass sich noch weitere Kandida-
tinnen oder Kandidaten für die Wahl aufstellen lassen würden. Leider war
das nicht der Fall. Die Wahl sollte im Rahmen der Mitarbeiterversammlung
am Dienstag, 31. März 2020 stattfinden. Da aufgrund von CORONA die
Mitarbeiterversammlung abgesagt werden musste, gab es in diesem Jahr
für alle Mitarbeitenden nur die Möglichkeit der Briefwahl. Die Wahlbeteili-
gung lag bei 42,95 %
Das neue Gremium der Mitarbeitervertretung setzt sich wie folgt zusammen:

♦     Margret Gaiser       =    1. Vorsitzende und Vertrauensperson für
                                   schwerbehinderte Menschen
♦     Susanne Henning       =   2. Vorsitzende

♦     Dörte Bestmann       =    3. Vorsitzende

♦     Ralf Hornberger      =    Ansprechpartner zum Thema Arbeitssicherheit

♦     Ursula Kimmig        =    Gleichstellungsbeauftragte

♦     Karola Fritsche      =    BEM und Schriftführerin

♦     Gaby Müller-Gauß = stellv. Schriftführerin und Stellvertretende zu
                         Thema Arbeitssicherheit
♦     Gisa Götz

♦     Wolfgang Nübel

♦     Claus Ziegler

Wir möchten uns auf diesem Weg auch noch recht herzlich beim Wahlvorstand,
dem Wahlausschuss und den Wahlhelferinnen für ihre Arbeit bedanken.

Da auch nach der MAV-Wahl unser Gremium mit 10 Mitgliedern nicht vollständig
ist, muss es Nachwahlen geben, bis unser Gremium die erforderliche Anzahl von
11 Mitgliedern hat. Deshalb möchten wir Sie heute schon bitten, sich zu überlegen
selbst für die MAV zu kandidieren oder auch einen Vorschlag für eine Kandidatin /
einen Kandidaten zu machen. Wenn Sie dazu noch Fragen haben oder noch Infor-
mationen benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere MAV Mitglie-
der.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Termine 2020
Mitarbeiterversammlung am Dienstag, 10. November 2020 ab 14.00 Uhr
Dienstfreie Tage 2020
Reformationstag am Samstag, 31. Oktober 2020 – ab 12.00 Uhr dienstfrei
24. Dezember und 31. Dezember sind jeweils ganztägig dienstfrei
Kontaktzeiten im MAV Büro
Im MAV Büro ist Margret Gaiser für Sie zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und / oder nach tel. Vereinbarung
Tel.: 07441 91569-54 Fax: 07441 91569-94      Mail: mav-fds@gmx.de
Adresse:                                  Homepage:
Haus der Evangelischen Kirche              www.kirchenbezirk-freudenstadt.de
Justinus-Kerner-Str.10                     Link> Kirchenbezirk
72250 Freudenstadt                         Link > Mitarbeitervertretung (MAV)

                                In eigener Sache
                         Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
unser Info- Heft erscheint leider etwas später als sonst. In diesem Jahr war die Wahl
der neuen MAV im März und aus diesem Anlass war eine Mitarbeiterversammlung
gemeinsam mit der Wahl am 30. März geplant. Über diese Mitarbeiterversammlung
wollten wir dann auch in diesem Info- Heft berichten und Ihnen gleich das Ergebnis
der MAV- Wahl bekanntgeben. Durch die CORONA – Pandemie musste leider die
Mitarbeiterversammlung ausfallen und die MAV- Wahl wurde komplett über Briefwahl
durchgeführt. Durch die mit der CORONA- Pandemie verbundenen Kontaktbeschrän-
kungen konnte das neue MAV- Gremium auch keine Sitzungen durchführen. Dies
war uns erst vor kurzem wieder möglich. Wir haben nun das neue Info- Heft fertig
gestellt und können es Ihnen jetzt zukommen lassen.

Das Info-Heft wird zukünftig nicht mehr an alle Mitarbeitenden verschickt, sondern zur
Mitarbeiterversammlung ausgelegt. Es kann auch im MAV Büro abgeholt werden.
Bitte schauen Sie auch auf unsere Homepage, dort wird es ebenfalls für Sie einge-
stellt.
Kontakte zu MAV-Mitgliedern

Margret Gaiser, Altenpflegerin, tätig im MAV-Büro Tel. 07441-91569-54,
Fax 07441 –91569-94 Mail: mav-fds@gmx.de Vorsitzende der MAV-Bezirk Freu-
denstadt, Schwerbehindertenbeauftragte, Kontaktperson für den Kirchenbezirk
FDS, der Gesamtkirchengemeinde FDS und den Diakoniestationen FDS, Schopf-
loch und Baiersbronn sowie KG Dietersweiler
Susanne Henning, Sozialarbeiterin in Freudenstadt und Horb, Tel. 07451-4059
Kontaktperson für Diakonische Bezirksstelle FDS, KG Alpirsbach, KG Schömberg,
KG Reinerzau, KG Loßburg, KG Lombach, KG Wittendorf (ohne Kiga)
Dörte Bestmann, Erzieherin in Klosterreichenbach, Tel. 07442-3566,
Kontaktperson für Kindergartenträgerschaft KG Baiersbronn, KG Baiersbronn, KG
Mitteltal, KG Obertal, KG Klosterreichenbach, KG Schwarzenberg und Verbundkir-
chengemeinde Seewald
Karola Fritsche, Erzieherin in Wittlensweiler Tel. 07441-4405,
Ansprechpartnerin für BEM, Kontaktperson für Kindergartenträgerschaft Kirchenbe-
zirk FDS (FDS, Dietersweiler, Wittendorf, Glatten), KG Dornstetten, KG Aach, KG
Hallwangen, KG Grüntal
Gisa Götz, Erzieherin in Dornstetten, Ev. Kinderarche Tel. 07443-8376,
Kontaktperson für KG Schopfloch/Oberiflingen, KG Pfalzgrafenweiler, KG Fürnsal,
KG Glatten (ohne Kiga)
Ralf Hornberger, Gemeindediakon in Waldachtal Tel. 07443– 170202,
Ansprechpartner für Arbeitssicherheit, Kontaktperson für KG Pfalzgrafenweiler, KG
Waldachtal, Diakone und Jugendreferenten, Schuldekanat FDS
Ursula Kimmig, Erzieherin in Mitteltal Tel. 07442-3048, Gleichstellungsbeauftrag-
te, Kontaktperson für Kindergartenträgerschaft KG Baiersbronn, KG Baiersbronn,
KG Mitteltal, KG Obertal, KG Klosterreichenbach, KG Schwarzenberg und Verbund-
kirchengemeinde Seewald
Gaby Müller–Gauß, Erzieherin in Seewald-Göttelfingen Tel. 07448-311,
Kontaktperson für KG Alpirsbach, KG Pfalzgrafenweiler, KG Waldachtal, KG Glatten
(ohne Kiga)
Wolfgang Nübel, Hausmeister in Baiersbronn Tel. 07442-3536 ,
Kontaktperson für KG Mitteltal, KG Obertal, KG Klosterreichenbach, KG Schwarzen-
berg
Claus Ziegler, Krankenpfleger in Freudenstadt, Tel. 07441-91750,
Kontaktperson für Diakoniestationen Baiersbronn und Schopfloch
Bezirks MAV– Freudenstadt

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