Ihr Dienstleister rund um Privat-, Gewerbe- und Industrieversicherungen

 
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Ihr Dienstleister rund um Privat-, Gewerbe- und Industrieversicherungen
Ihr Dienstleister rund um
  Privat-, Gewerbe- und
 Industrieversicherungen
Es wird unverändert unser Bestreben bleiben,
durch Kompetenz, Qualität, Zuverlässigkeit,
Verantwortungsbewusstsein und intensiven Einsatz
das uns erwiesene Vertrauen auszubauen.
Die überwiegend langjährigen Geschäftsverbindungen
sind für uns eine Verpflichtung.
Nutzen Sie
unsere Dienstleistung
für Ihren Vorteil
●   Vereinbarungen mit über 70 Versicherungsgesellschaften   Inhaltsverzeichnis
●   Eigendokumentierung, Konzepte mit eigenen Bedingun-
    gen, Tarifierung und Schadenregulierung per Vollmacht
    für mehrere Versicherer                                  Ansprechpartner                                        4
●   Eigener Spezial-Tarif für das Privat- und Gewerbekun-    Gewerbe- und Industrieversicherung                     5
    dengeschäft mit einem Prämienniveau unter Marktdurch-    Hinweise und Erläuterungen für Privatversicherungen 6
    schnitt
                                                             Hausratversicherung                                7–8
●   Zugang zum internationalen Markt
                                                             Wohngebäudeversicherung                           9 – 10
●   Übernahme von Fremdverträgen durch Bestandsübertra-
                                                             Glasversicherung                                      11
    gungen
                                                             Privathaftpflichtversicherung                          12
●   Angebote erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen
                                                             Tierhalterhaftpflichtversicherung                      13
●   Dokumente erhalten Sie innerhalb von fünf Werktagen
                                                             Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung         14
●   Individuelle Beratung ohne Call-Center
                                                             Private Gewässerschadenhaftpflichtversicherung         15
●   Sie erhalten marktübliche Courtage
                                                             Unfallversicherung                               16 – 19
●   Keine Mindestumsatz-Erwartung
                                                             Bauleistungsversicherung                              20
●   Eigene Sachverständige (Risikobesichtigung, Schadenma-
    nagement)                                                Bauherrenhaftpflichtversicherung                       20
                                                             Mietnomaden-Versicherung                              21
                                                             Notizen                                              22
4

Verzeichnis Ihrer Ansprechpartner
Carl Rieck Assecuradeur Hamburg GmbH
Postfach 105340, 20036 Hamburg
Stiftstr. 46,20099 Hamburg
Telefon 040-28442-0
Telefax 040-28442-173
E-Mail info@carl-rieck.de

                                                  Telefon         Telefax             E-Mail-Anschrift

Geschäftsleitung / Geschäftsführung

Bernd Kobarg                                      040-28442-160   040-28442-28-160    b.kobarg@carl-rieck.de
Andreas Gevert                                    040-28442-155   040-28442-28-155    a.gevert@carl-rieck.de
Vertragsbearbeitung Gewerbe- und Privat-Policen
Aufteilung nach Kundennamen

Angela Sievers                   A-G              040-28442-145   040-28442-28-145    a.sievers@carl-rieck.de
Claudia Lies                     H + K-M          040-28442-102   040-28442-28-102    c.lies@carl-rieck.de
Manuela Speer                    I + N-S + ST     040-28442-158   040-28442-28-158    m.speer@carl-rieck.de
Bianca Schinkel                  J + SCH-Z        040-28442-144   040-28442-28-144    b.schinkel@carl-rieck.de
Gewerbe- und Industrietarifierung

Andreas Gevert                                    040-28442-155   040-28442-28-155    a.gevert@carl-rieck.de
Mobil                                             0170-2356616
Bernd Kobarg                                      040-28442-160   040-28442-28-160    b.kobarg@carl-rieck.de
Mobil                                             0170-5504364
Christian Hempen                                  040-28442-104   040-28442-28-104    c.hempen@carl-rieck.de
Mobil
Mathias Knobloch                                  040-28442-153   040-28442-28-153    m.knobloch@carl-rieck.de
Mobil                                             0175-5744665
Karsten Krüger                                    040-28442-156   040-28442-28-156    k.krueger@carl-rieck.de
Mobil                                             0151-11763854
Schadenbearbeitung

Regine Jahn                      A-H              040-28442-127   040-28442-28-127    r.jahn@carl-rieck.de
Wiebke Lundbeck /Leitung         I-Q              040-28442-159   040-28442-28-159    w.lundbeck@carl-rieck.de
Nicole Anders                    R-Z              040-28442-154   040-28442-28-154    n.anders@carl-rieck.de
Inkasso/Administration

Olga Schimpf                                      040-28442-164   040-28442-28-164    o.schimpf@carl-rieck.de
Britta Höfs                                       040-28442-140   040-28442-28-140    b.hoefs@carl-rieck.de
Leben-/ Krankenversicherungen

Björn Gülck                                       040-28442-163   040-28442-28-163    b.guelck@carl-rieck.de
Zentralfax Carl Rieck Assecuradeur Hamburg GmbH                   040-2842-173
Internetauftritt                                                  www.carl-rieck.de
Kennwort Maklerbereich                                            exclusiv
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Gewerbe- und Industrieversicherungen
Über das Standardgeschäft hinaus bieten wir Ihnen im Gewerbe- und Industriebereich leistungsstarke Sonderkonzepte u. a. für:
 ● Recycling /Entsorgungsfachbetriebe

 ● Gastronomie / Spielhallen

 ● Diskotheken

 ● Bewachungsunternehmen

 ● Möbelindustrie

 ● Kunststoffverarbeitende Betriebe

 ● Lagerrisiken

 ● Holzverarbeitende Betriebe

 ● Auslandsrisiken

 ● Beteiligungen an Industrieverträgen

 ● Mineralölhandel

 ● Hausverwaltung

 ● Sonderkonzepte können in Zusammenarbeit entwickelt werden.

Wir bieten Ihnen flexible und individuelle Lösungen an. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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Hinweise und Erläuterungen für Privatversicherungen
Bei den genannten Prämien handelt es sich um Nettoprämien. Die Versicherungssteuer und ggf. Ratenzahlungszuschläge sind hinzu-
zufügen. Vorschadenbelastete Risiken sind anzufragen. Die Beträge sind in EURO ausgewiesen. Den Baupreisindex / Prämienfaktor
können Sie unserer Internetseite entnehmen.

Versicherungssteuer
Die derzeitigen Steuersätze betragen für
die Hausratversicherung                                                                                          16,15 %
Die verbundene Wohngebäudeversicherung
    ●   Feuer inkl. LW und / oder Sturm                                                                          16,34 %
    ●   Feuer als einzige Gefahr                                                                                 13,20 %
    ●   LW und / oder Sturm                                                                                      19,00 %
    ●   weitere Elementarschäden                                                                                 19,00 %
sonstige Versicherungen                                                                                          19,00 %

Ratenzahlungszuschlag
halbjährliche Zahlungsweise                                                                                      3,00 %
vierteljährliche Zahlungsweise                                                                                   5,00 %
monatliche Zahlungsweise (nicht für Privatversicherungen)                                                        7,00 %
Mindestbeitrag je Rate                                                                                           30,00 €
Lastschriftverfahren ist erwünscht

Nachlässe
Nachlass auf die Jahres-Nettoprämie bei einer Laufzeit von 3 Jahren                                              10,00 %

Anmerkung
Sollten Sie einmal weitergehende Informationen benötigen, so rufen Sie uns bitte gern an. Verwenden Sie bitte auch unseren
online-Tarifrechner im Internet. Sie finden hier einfach und schnell die Beiträge und sämtliche Vordrucke und Bedingungswerke.
Zugang unter www.carl-rieck.de im Maklerbereich; Kennwort: exclusiv.
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Hausratversicherung · Grundlage: VHB 2008
Hausrat / Hauptwohnsitz
Voraussetzung:               ständig bewohnt, keine Gefahrerhöhungen (z. B. durch Gewerbebetrieb).
                             Ab einer Versicherungssumme von 250.000,00 Euro bzw. einem Wertsachenanteil ab 50 %
                             benötigen wir eine detaillierte Sicherungsbeschreibung.
Versicherte Gefahren:        Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl / Vandalismus, Leitungswasser, Sturm / Hagel

Carl Rieck Sonderkonzept / prämienfreie Einschlüsse
Kein Abzug wegen Unterversicherung bei 650,00 Euro je qm Wohn-         Diebstahl von Wäsche auf der Leine; SB je Schadenfall 50,00 Euro
fläche
                                                                       Diebstahl aus Zugabteilen und Schiffskabinen bis 500,00 Euro
Wertsachen bis 35 % der Versicherungssumme
                                                                       Transportmittelunfall bis 1.500,00 Euro
Fahrraddiebstahl bis 1.500,00 Euro (keine Nachtzeitklausel)
                                                                       Diebstahl aus Kfz bis 1.500,00 Euro; SB je Schadenfall 50,00 Euro
Überspannungsschäden durch Blitz bis zur Versicherungssumme
                                                                       Sengschäden bis 500,00 Euro
Aquarien / Wasserbetten
                                                                       Inhalte von Kundenschließfächern bis 10 % der Versicherungssumme
In das Gebäude eingefügte Sachen sowie Alarmanlagen und Marki-
sen                                                                    Gefahrerhöhung durch Gerüst (keine Einzelmeldungen mehr)
Implosion von technischen Geräten zum Neuwert                          Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
Erweiterte Hotelkosten inkl. Frühstück bis 50,00 Euro pro Tag zu-      Bargeld und auf Geldkarten geladenen Beträge bis 1.000,00 Euro
sätzlich, höchstens 2.600,00 Euro
                                                                       Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis 2.500,00 Euro
Erweiterte Vorsorgeversicherung bis 20 % der Versicherungssumme
                                                                       Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten-
Erweiterte Außenversicherung bis 20 % der Versicherungssumme für       sammlung, Münzen und Medaillen sowie Sachen aus Gold oder
die Dauer von 6 Monaten                                                Platin bis 20.000,00 Euro
einfacher Diebstahl aus dem Krankenhaus bis 300,00 Euro                Erweiterung der Außenversicherung für Ausrüstungsgegenstände,
Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 1.500,00 Euro                       die sich für eine sportliche Tätigkeit ständig außerhalb des Versiche-
                                                                       rungsortes befinden bis 5.000,00 Euro; SB 250,00 Euro
Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl bis 500,00 Euro
                                                                       Schäden am Gefriergut bis 250,00 Euro
Diebstahl von Gartenmöbeln, Kinderwagen, Rollstühlen bis 1.500,00
Euro; zum Zeitwert; SB je Schadenfall 50,00 Euro                       Sachen im beruflich genutzten Arbeitszimmer bis 10.000,00 Euro

Gegen Zuschlag versicherbar
Elementarschäden (SB Elementar je Schadenereignis: 10 % vom Schaden, mind. 500,00 Euro, max. 5.000,00 Euro)
                                                              Zone I           Zone II                Zone III               Zone IV
Prämiensätze                                                  0,90 ‰            1,20 ‰                 1,50 ‰                 2,00 ‰
Inkl. Elementar                                               1,10 ‰            1,40 ‰                 1,70 ‰                 2,20 ‰
Mindestprämie je Vertrag 40,00 Euro
Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen ist eine Überflutung wegen Kapazitätsüberschreitung oder Verstopfung der Ka-
nalisation oder von Wasserdurchlässen.
Vers.-Schutz gegen Rückstauschäden kann mit einer Höchstentschädigung von 5.000,00 Euro je Schadenfall gegen Mehrbeitrag
auch ohne die Vereinbarung der Elementargefahrversicherung eingeschlossen werden. Es wird kein Selbstbehalt angerechnet.
Prämie: 60,00 Euro netto
8

Tarifzonen Hausrat
                                                    Zone I
    01445 – 02999      06729        35576 – 36469            56288 – 56291   66482 – 66509   82256 – 85469
    03103 – 03139   06886 – 07429   37115 – 37699            56410 – 56479   66606 – 66649   86150 – 92729
    03205 – 03253   07806 – 08648   38154 – 38388            56727 – 57648   66849 – 66999   93073 – 98749
    04600 – 04639      09128        38458 – 38899            58762 – 58849   67677 – 67829   99706 – 99998
    04703 – 04749   09212 – 09669   39164 – 39179            59846 – 59969   69412 – 69518
    04895 – 04938   29378 – 29499   39288 – 39649            63607 – 63639   70734 – 75449
    06268 – 06348   31061 – 31099   53925 – 53949            63762 – 63785   76275 – 76709
    06449 – 06578   33014 – 33039   54298 – 54689            63801 – 63939   76829 – 78739
    06712 – 06725   34212 – 35329   55411 – 55779            64625 – 64759   79183 – 79879
                                                Zone II
    01067 – 01326   09130 – 09131   24103 – 24409            39218 – 39279   56564 – 56659   68159 – 69259
    03042 – 03099      14476        24768 – 24999            41812 – 42929   58089 – 58739   70173 – 70629
    03149 – 03197   14513 – 14959   25524 – 27729            45525 – 45549   59063 – 59823   76131 – 76229
    04509 – 04579   15306 – 15328   29221 – 29369            46325 – 46459   61118 – 61279   76726 – 76779
    04643 – 04688   15907 – 16307   29525 – 29699            47533 – 47669   63571 – 63599   79098 – 79117
    04758 – 04889   16775 – 16949   31008 – 31039            48143 – 49849   63654 – 63755   80331 – 82239
    06179 – 06259   17109 – 17379   31134 – 32839            51545 – 51789   63791 – 63796   85521 – 85778
    06366 – 06429   18246 – 18609   33098 – 34134            52134 – 53639   64283 – 64589   93047 – 93059
    06618 – 06688   19205 – 19399   35390 – 35519            53879 – 53919   64807 – 65629   99084 – 99638
       06727        21244 – 21449   37073 – 37085            54290 – 54296   66111 – 66459
    06749 – 06869   21614 – 21789   38100 – 38126            55116 – 55299   66538 – 66589
    07545 – 07778   23701 – 23829   38440 – 38448            56068 – 56283   66663 – 66839
    09111 – 09127   23879 – 23948   39104 – 39130            56294 – 56379   67059 – 67663
                                                Zone III
    04103 – 04469   16321 – 16767   23843 – 23869            30159 – 30989   50126 – 50389   63477 – 63549
    06108 – 06132   17033 – 17099   23966 – 23999            40210 – 41751   51371 – 51519   65719 – 65936
    14467 – 14473   17389 – 18239   24534 – 24649            44135 – 45481   52062 – 52080
    14478 – 14482   19053 – 19089   25335 – 25499            45657 – 46286   53721 – 53859
    14974 – 15299   19406 – 19417   27749 – 27809            46483 – 47529   61348 – 61479
    15344 – 15898   23552 – 23689   28816 – 28879            47798 – 47929   63110 – 63329
                                                Zone IV
    10115 – 10439   13347 – 14199   22041 – 22969            60311 – 60599
    10551 – 12359   20095 – 21228   28195 – 28790            63065 – 63075
    12435 – 13189   21465 – 21529   50667 – 51149            63450 – 63457
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Wohngebäudeversicherung · Grundlage: VGB 2008
Versichert werden zu den genannten Prämien Gebäude die
 ● mindestens zur Hälfte Wohnzwecken dienen (ggf. Zuschlag bei Gefahrerhöhung durch Betriebe)
 ● BAK I und II und Fertighausgruppen I und II

 ● ständig bewohnt sind

Versicherte Gefahren:     Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm / Hagel
Voraussetzung:            Einwandfreier baulicher und technischer Zustand
Eine Tarifierung nach Wohnfläche (qm) ist möglich. Höchstentschädigung 2.500.000 Euro

Carl Rieck Sonderkonzept / prämienfreie Einschlüsse
Anprall / Absturz unbemannter Flugkörper                            Schadenabwendungs- und Minderungskosten
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur         Überspannungsschäden durch Blitz bis zu der Versicherungssumme
Versicherungssumme
                                                                    Wasseraustritt bzw. Austritt von sonstigen wärmetragenden Flüssig-
Aufräumungskosten für Bäume nach einem Sturm bis 6.000,00 Euro      keiten aus Fußbodenheizungen, Aquarien, Schwimmbecken, Wasser-
                                                                    betten, Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen
Dekontaminationsschäden bis 10 % der Versicherungssumme
                                                                    Bruchschäden an Wasch- und Spülmaschinenschläuchen bis 500,00
Erdsenkung und Erdrutsch durch Leitungswasser                       Euro
Feuer-, Nutzwärmeschäden
                                                                    Beseitigung von Rohrverstopfungen bis 500,00 Euro
Seng- und Schmorschäden
                                                                    Weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile bis
Feuer-Rohbauversicherung bis 24 Monate                              10.000,00 Euro
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren    Innen liegende Regenfallrohre
sowie Ableitungsrohren innerhalb und außerhalb des Versicherungs-
                                                                    Korrosionsschäden an Heizkörpern bis 1.000,00 Euro
grundstücks bis 1 % der Versicherungssumme
Gebäudebeschädigung infolge Einbruch durch unbefugte Dritte         Medienverlust bis 1.000,00 Euro je Versicherungsfall

Hotelkosten bis zu 100 Tage für die eigengenutzte Wohnung: 100,00   Fahrzeuganprall (außer Wasserfahrzeuge) bis zur Versicherungssum-
Euro pro Tag                                                        me

Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen bis 10 % der Versiche-      Überschallknall
rungssumme                                                          Blindgängerschäden
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen – für Restwerte – bis       Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen bis 2.500,00 Euro
70.000,00 Euro
                                                                    Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
Mehrkosten infolge Preissteigerungen (Preisdifferenzversicherung)
                                                                    Mietverlust für gewerblich genutzte Räume bis 24 Monate
Mietverlust von Wohnräumen bis 24 Monate
                                                                    Austausch von Armaturen bis 1.000,00 Euro
Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 1.500,00 Euro
                                                                    Mitversichert sind Anlagen zur Regenwasseraufbereitung
Sachverständigenkosten (ab Schadenfälle 25.000,00 Euro) bis zur
Versicherungssumme                                                  Verkehrssicherungsmaßnahmen 1.000,00 Euro
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Wohngebäudeprämien ohne Elementarschäden
Bauartklasse                                         Feuer          Leitungswasser       Sturm / Hagel          gesamt
1 und 2
Gebäude unter 20 Jahre alt                           0,15 ‰              0,20 ‰              0,15 ‰             0,50 ‰
Gebäude älter als 20 Jahre                           0,15 ‰              0,25 ‰              0,19 ‰             0,59 ‰
3 (Holz / harte Dachung)
Gebäude unter 20 Jahre alt                           0,30 ‰              0,20 ‰              0,30 ‰             0,80 ‰
Gebäude älter als 20 Jahre                           0,30 ‰              0,25 ‰              0,38 ‰             0,93 ‰
4 (massiv / Reetdach)
Gebäude unter 20 Jahre alt                           0,90 ‰              0,20 ‰              0,50 ‰             1,60 ‰
Gebäude älter als 20 Jahre                           0,90 ‰              0,25 ‰              0,58 ‰              1,73 ‰
Mindestprämie je Vertrag                                                                                        40,00 €
Bei Zugrundelegung einer festen Versicherungssumme oder des Zeitwertes erhöhen sich die o. g. Prämiensätze um 25 %.

Zuschläge Elementarschäden (separaten Fragebogen / Rieck ermittelt nach ZÜRS)
Unabhängig vom Alter des Gebäudes gilt:
ein Zuschlag von                                                                                                0,20 ‰
Elementarschäden (SB Elementar je Schadenereignis: 10 % des Schadens,
mind. 500,00 Euro, max. 5.000,00 Euro)
Versicherungsschutz wird erst nach Einreichung eines Elementarfragebogens und
der Prüfung nach ZÜRS gegeben.

Zuschläge für besondere Risikoverhältnisse
Schwimmbecken im Gebäude                                                                                          0,05 ‰
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren sowie Ableitungsrohren innerhalb und             0,05 ‰
außerhalb des Vers.-Grundstücks je zusätzliche 1 % der Versicherungssumme (max. 5 % zusätzlich)
Graffitischäden bis 10.000,00 Euro                                                                                 0,05 ‰

Nachlass für ökologische Bauweise
Für Wohnhäuser mit folgenden Merkmalen kann auf den Wohngebäudetarif ein Rabatt von 5 % gewährt werden
 ● Passivhaus

 ● Drei-Liter-Haus

 ● Nutzung von Solar- und / oder Photovoltaikanlagen; Nutzung von Erdwärme; Nutzung von Regenwasser (Hauswasserwerk)

Das Vorhandensein einer dieser Anlagen, bzw. die Zertifizierung des Gebäudes als Passiv- oder Drei-Liter-Haus hat der VN mit
Einreichen der Deckungsaufgabe zu belegen.

Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischem (stehenden oder fließenden) Gewässer oder durch Witte-
rungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen
austritt. Versicherungsschutz gegen Rückstauschäden kann mit einer Höchstentschädigung von 5.000,00 Euro je Schadenfall
gegen Mehrbeitrag auch ohne die Vereinbarung der Elementargefahrversicherung eingeschlossen werden. Nicht versichert sind
Überschwemmungen durch Sturmflut, Grundwasser oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau.
Es wird kein Selbstbehalt angerechnet.
Prämie: 60,00 Euro netto
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Glasversicherung · Grundlage: AGIB 2008
Gegenstand der Versicherung
Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des Einfamilienhauses, jedoch ohne Beleuchtungskörper, optische Gläser,
Hohlgläser, Handspiegel.

Gebäudeverglasungen
Glasscheiben, Mehrscheibenisolierverglasung und Sicherheitsgläser von Fenstern, Türen und Balkonen, Terrassen, Wänden,
Decken, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren;
Glassteine und Profilbaugläser.

Mobiliarverglasungen
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Öfen, Elektro- und Gasgeräte; lose, abnehm-
bare, aufliegende Glasplatten, Aquarien, Terrarien, Glaskeramikkochflächen.

Pauschalprämien
Einfamilienhaus                                                                                                 45,00 €
Wohnung                                                                                                         35,00 €
Gewächshaus                                                                         10,00 € je 500,00 € Entschädigungsgrenze
                                                                                      max. Versicherungssumme 5.000,00 €

Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser
Anwendungsbereich
Mehrfamilienhäuser, nicht jedoch Einfamilienhäuser und Wohnungen.

Gegenstand der Versicherung
Versichert sind Gebäudeverglasungen, und zwar die aus Glas und Kunststoff bestehenden Außen-, Innenscheiben, Lichtkuppeln
und Scheiben von Sonnenkollektoren; Glasbausteine und Profilgläser, Verglasungen von gewerblich genutzten Räumen – ausge-
nommen Laden- und Schaufensterscheiben und Werbeanlagen.

Gesamtgebäudeverglasung
Wert 1914 bis M 50.000,00 €                                                                                     110,70 €
Wert 1914 bis M 75.000,00 €                                                                                     169,10 €
Wert 1914 bis M 100.000,00 €                                                                                   227,30 €

Glas, das dem allgemeinen Gebrauch dient
Wert 1914 bis M 50.000,00 €                                                                                     40,80 €
Wert 1914 bis M 75.000,00 €                                                                                     70,00 €
Wert 1914 bis M 100.000,00 €                                                                                    99,10 €
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Privathaftpflichtversicherung · Grundlage: AHB 2008
(nur jährlicheZahlungsweise)
Deckungssumme                                                              3.000.000,00 €          5.000.000,00 €        15.000.000,00 €
pauschal für Personen- und Sachschäden (2fach maximiert)
250.000,00 € Vermögensschäden (2fach maximiert)
Familien-PHV                                                                    50,40 €                59,90 €                83,80 €
Junioren-PHV bis zum 25. Lebensjahr                                            36,80 €                 47,30 €                66,20 €
Senioren-PHV ab dem 60. Lebensjahr                                             39,90 €                 47,30 €                66,20 €
Single-PHV                                                                      41,00 €                49,40 €                68,30 €

prämienfreie Einschlüsse
Ausfall von rechtskräftig ausgeurteilten und vollstreckbaren For-      Volljährige unverheiratete Kinder mit Wohnung im Haus der
derungen gegenüber Dritten, sofern diese Forderungen durch eine        Eltern nach Beendigung der Ausbildung und Studium – auch mit
bestehende Privathaftpflichtversicherung gedeckt gewesen wären.         eigenem Einkommen – bis zu einem Jahr
Selbstbeteiligung pro Schadenfall 2.500,00 Euro; maximale De-
ckungssumme 1 Mio. Euro.                                               Betriebspraktika von Schülern und eine Wartezeit bis zu einem Jahr
                                                                       bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes
Allmählichkeitsschäden und Schäden durch häusliche Abwässer im
Rahmen der Deckungssumme                                               Die vereinbarten Deckungssummen gelten auch für die Vorsorgever-
                                                                       sicherung
Der Gebrauch und das Vorhandensein von nicht zulassungspflichti-
gen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h                      Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Unterhalt von Surfbrettern
                                                                       und / oder Schlauch-, Ruder- oder Paddelbooten, sofern diese nicht
Die gesetzliche Haftpflicht aufgrund von privaten Bauvorhaben bis       einem Beruf oder Gewerbe dienen (auch Kitesurf-Geräte)
100.000,00 Euro; auch in Ländem der EU
                                                                       Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien sowohl im Inland als
Die Haftung aus Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen im Wohn-           auch in den Staaten der EU und der Schweiz (max. 2 Objekte)
bereich
                                                                       Gewässerschadenrisiko für im Haushalt übliche gewässerschädliche
Die nicht gewerbsmäßige Hütung fremder Hunde (nicht Kampfhun-          Stoffe wie Farben, Heizöl, etc. in Kleingebinden bis 50 l/kg ist mit-
de) und Pferde, sofern nicht eine andere Haftpflichtversicherung        versichert, soweit das Gesamtfassungsvermögens der vorhandenen
hierfür eintritt (Subsidiärdeckung)                                    Behälter 250 l/kg nicht übersteigt
Die Nutzung motorgetriebener Kinderfahrzeuge mit einer maxima-         Verzicht auf den Nachweis der Aufsichtpflichtverletzung bei Verur-
len Geschwindigkeit von 15 km/h                                        sachung von Schäden durch Kinder vor Vollendung des 7. Lebens-
                                                                       jahres (Deliktsunfahigkeit) bis max. 20.000,00 Euro; der Selbstbehalt
Mietsachschäden an gemieteten Räumen und Gebäuden bis                  je Schaden beträgt 150,00 Euro
500.000,00 Euro
                                                                       Benutzer fremder Pferde als Reiter
Die gesetzliche Haftpflicht für Modellfahrzeuge mit einer Höchstge-
schwindigkeit von 60 km/h, für Modellschiffe und für Modellflug-        Segelboote bis 15 qm Segelfläche, Motoren max. 5 PS
zeuge bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg sofern keine Versiche-        Au-pairs und Hausangestellte
rungspflicht besteht
                                                                       Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung bis 75.000,00 Euro
Regressansprüche von Trägem der Sozial-, Pflegepflicht- und priva-
ten Kranken- und Pflegepflicht-Versicherung gegenüber einem der          Streu-und Reinigungspflicht
(mit) versicherten Lebenspartner, solange eine eheähnliche Gemein-     Photovoltaikanlagen zu den versicherten Objekten inkl. Stromein-
schaft besteht.                                                        speisung
Kranken- und Rollstühle, soweit diese nicht zulassungs- oder versi-    Vermietung einer Einliegerwohnung im selbstbewohnten Wohnhaus
cherungspflichtig sind
                                                                       Vermietung von Wohnungen auch im Ausland (Europa)
Einschluss von Schlüsselschäden bis 25.000,00 Euro – privater und      Zum Objekt gehören Garagen und Gärten
gewerblicher Gebrauch; SB je Schadenfall 10 %, mind. 100,00 Euro
(auch Hotel- und Vereinsschlüssel)                                     Mitversicherter Tätigkeitsbereich: Betriebspraktikum und fachprak-
                                                                       tischer Unterricht
Die gesetzliche Haftpflicht als Tagesmutter, Babysitter-Tätigkeit
                                                                       Ehrenamtliche Tätigkeiten
Die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Einlieger- und
Eigentumswohnungen                                                     Höchstdauer vorübergehender Auslandsaufenthalte 3 Jahre

Gefälligkeitsschäden bis 5.000 Euro, der Selbstbehalt beträgt 100,00   Benutzer fremder Fuhrwerke als Fahrer
Euro                                                                   Tätigkeit als Betreuer / Vormund (nicht gewerblich)
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Tierhalterhaftpflichtversicherung · Grundlage: AHB 2008
(nur jährliche Zahlungsweise)
Deckungssumme                                                               3.000.000,00 €        5.000.000,00 €        15.000.000,00 €
pauschal für Personen- und Sachschäden
250.000,00 € Vermögensschäden (2fach maximiert)
Hundehaftpflicht inkl. Auslandsdeckung                                           52,50 €               63,00 €               89,30 €
Pferdehaftpflicht inkl. Fremdreiterrisiko /Auslandsdeckung                       73,50 €               84,00 €               117,60 €
Achtung!
Alle Arten von Kampfhunden werden nicht versichert. Hierzu zählen insbesondere American Staffordshire, Bandog, Bullmastiff, Bullter-
rier, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Neapolitano, Pitbull, Rottweiler,
Römischer Kampfhund, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu u. ä., auch zu diesem Kreis zählen Mischlinge aus Kreuzungen mit mindestens
einer dieser Rassen. Da eine Liste der Kampfhunde nicht vollständig sein kann, wird in jedem Einzelfall durch Carl Rieck über die Annahme
des Vertrages einzeln entschieden. Insofern kann der Versicherungsschutz nur zustande kommen, wenn die Hunderasse im Deckungsauftrag
genannt wird.

prämienfreie Einschlüsse
für Hunde
Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von 6 Monaten (im Besitz des VN)                                         versichert
Vorsorgeversicherung                                                                                                       50 % der
                                                                                                                       Deckungssumme
●   „Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hunden, die nach den Verordnun-
    gen oder Gesetze des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Hunde gehalten werden, als gefährlich oder als Kampfhunde einge-
    stuft sind oder für die das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen ist.“

für Pferde
Flurschäden                                                                                                                versichert
Fohlen des versicherten Pferdes bis zu einem Alter von 12 Monaten (im Besitz des VN)                                       versichert
Fremdreiterrisiko (namentliche zu benennen)                                                                              versichert
                                                                                                                      (max. 2 Personen)
Private Kutschfahrten (inkl. der gelegentlichen und unentgeltlichen Beförderung von Gästen)                             30 % Zuschlag
Teilnahmen an Spring-und Dressurturnieren (unentgeldliche Teilnahme)                                                      versichert
                                                                                                                        (SB 2.500,00 €)
Vorsorgeversicherung                                                                                                      50 % der
                                                                                                                       Deckungssumme
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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Grundlage: AHB 2008
Deckungssumme                                                  3.000.000,00 €   5.000.000,00 €   15.000.000,00 €
pauschal für Personen- und Sachschäden ( 2fach maximiert)
100.000,00 € Vermögensschäden (2fach maximiert)
Ein- und Zweifamilienhäuser                                       50,00 €          52,39 €           62,58 €
bebaute Grundstücke / Wohnhäuser,
gewerblich genutzte und sonstige Gebäude
Bruttojahresmietwert bis 50.000,00 €             Prämiensatz      2,50 ‰           3,00 ‰              —
Bruttojahresmietwert bis 100.000,00 €            Prämiensatz      1,90 ‰           2,30 ‰              —
Bruttojahresmietwert bis 250.000,00 €            Prämiensatz      1,50 ‰           1,70 ‰              —
Bruttojahresmietwert über 250.000,00 €             Anfrage
Eigentumsanlagen je Wohneinheit                                    5,80 €           6,80 €             —
Eigentumsanlagen je Gewerbeeinheit                                 7,90 €           9,50 €             —
Mindestprämie                                                     30,00 €          50,00 €             —
Garagen / Einstellplätze                         prämienfrei
unbebaute Grundstücke
unbebaute Grundstücke                                              0,10 €           0,15 €             —
je 100 qm Grundstücksfläche
Mindestprämie                                                     30,00 €          35,00 €             —
unbebaute Grundstücke, Gärten, Parks,                              0,20 €           0,25 €             —
die auch der Öffentlichkeit zugänglich sind
je 100 qm Grundstücksfläche
Mindestprämie                                                     30,00 €          50,00 €             —
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Private Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Grundlage: AHB 2008
(nur jährliche Zahlungsweise)
Deckungssumme                                                           3.000.000,00 €      5.000.000,00 €       15.000.000,00 €
pauschal für Personen- und Sachschäden
500.000,00 € Vermögensschäden (2fach maximiert)
Ein-und Zweifamilienhäuser                                                 73,50 €              77,00 €              87,00 €
Anmerkung: Bei oberirdischen Behältern, die älter als 20 Jahre sind und bei unterirdischen Behältern, die älter als 10 Jahre sind,
bitte ein aktuelles (nicht älter als 5 Jahre) Tankprüfungszeugnis beifügen.
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Unfallversicherung · Grundlage: AUB 2008
Unfallversicherung
(bitte keine monatliche Zahlungsweise)
Mindestprämie je Vertrag: 30,00 Euro
Maximales Eintrittsalter: 70 Jahre

Anwendungsbereich
Bei den zu versichernden Personen wird vorausgesetzt, dass sie frei von schweren Krankheiten und Gebrechen sind. Nicht versi-
cherungsfähig sind Geisteskranke und Personen, die dauernd pflegebedürftig sind.
 ● Personen mit folgenden Gesundheitsschäden werden nicht versichert:
   Aids/HIV Infektion · Alkohol-oder Rauschmittelabhängigkeit · Alzheimer-Krankheit · Bluterkrankheit (Hämophilie) · Demenz
   (Bez. für i. d. R. über Mon. bis Jahre chronisch progrediente degenerative Veränderungen des Gehirns mit Verlust von früher
   erworbenen kognitiven Fähigkeiten) · Multiple Sklerose · Personen, die mit Blutgerinnungshemmern behandelt werden. (es ge-
   nügt, die Fragen nach Vorerkrankungen korrekt und vollständig zu beantworten. Über diese Infos kommt man i. d. R. auf solche
   Medikamente) · Schwachsinn (= veraltete Bezeichnung für ,geistige Behinderung‘)
Die Invaliditätsrente durch Unfall oder Krankheit kann nur für gesunde Personen vereinbart werden.
Nicht versichert werden können Personen:
 ● bei denen aufgrund von Behinderungen eine Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) bzw. ein Grad der Behinderung (GdB) von
   mindestens 50 % besteht
 ● die z. B. an folgenden Gesundheitsstörungen (auch ausgeheilt) litten oder leiden:
   Erkrankungen innerer Organe · Erkrankungen des Nervensystems (z. B. Krampfanfalle, Depressionen, Multiple Sklerose) · Er-
   krankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (z. B. Bandscheiben, Arthrose) · schwerwiegende Infektionskrankheiten (z. B.
   Malaria, Hepatitis) · sonstige schwerwiegende bzw. chronische Gesundheitsstörungen

Abstimmungspflichtige Risiken
Nicht aufgenommen werden können – es sei denn es erfolgt eine entsprechende Abstimmung – nachstehende Personen:
 ● Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben

 ● Personen mit folgenden Berufstätigkeiten:
   Artisten und Akrobaten
   Dompteure
   Berufs- und Vertragssportler
   Berufstaucher
   Diplomaten / Berufspolitiker
   Feuerwerker / Pyrotechniker
   Rennfahrer
   Spreng-, Such- und Räumungspersonal für Munition / explosive Stoffe
   Stuntman
   Extrem unfallgefährdete Personen (z. B. Leibwächter, Höhlenforscher, Extrembergsteiger und -kletterer)
 ● Personen mit körperlichen Fehlern, Gebrechen oder Krankheiten, welche Rückfälle oder Verschlimmerungen durch einen
   Unfall befürchten lassen
 ● Personen mit folgenden Krankheiten:
   Angina pectoris · schwere Herzerkrankung · Diabetes · Epilepsie · Erkrankungen des Zentralnervensystems · Gehirntumor ·
   Hirnatropie · Hochgradige beidseitige Schwerhörigkeit (Otosklerose) · Knochenmarkentzündung (Osteomyelitis) · Kopfverlet-
   zung mit Beteiligung des Gehirns · Krebsleiden · Lebercirrhose · Leberschrumpfung · Leukämie · Manisch-depressive Krank-
   heiten · Pemiciöse Anämie · Psychosen · Tuberkulose
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prämienfreie Einschlüsse / Erweiterungen des Versicherungsschutzes Komfort-Plus-Schutz
Unfälle durch Herzinfarkt, Schlaganfall oder Medikamente                                    Ja
Mit progressiver Inv.-Staffel 225 %                                                Ja soweit vereinbart
Mit progressiver Inv.-Staffel 350 %                                                Ja soweit vereinbart
Mit progressiver Inv.-Staffel 540 %                                                Ja soweit vereinbart
Geltendmachung der Invaliditätsleistung                                                     Ja
Zahlung der Inv.-Leistung bei Diagnosestellung                                              Ja
Versicherung einer Unfallrente                                                     Ja soweit vereinbart
Unfallrente bei Erweiterung auf einen Partner – und Waisenrente                    Ja soweit vereinbart
Leistungsplus von 2 % zur Unfall- und ggf. Partner- / Waisen-Rente                 Ja soweit vereinbart
Krankenhaustagegeld bei Heilbehandlung in gemischten Instituten                    Ja soweit vereinbart
Sofortleistungen Oberschenkel- / Armbruch                                               6.000,00 €
Versicherung des Haushaltshilfegeldes                                        Ja 1.000,00 € (nur Erwachsene)
Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen                                     Ja soweit vereinbart
Kombiniertes Rooming-In- und Schulausfallgeld                                     Ja 40,00 € (nur Kinder)
Unfallbedingte Fehlgeburt                                                              Ja 3.000,00 €
Raubüberfall oder Geiselnahme ohne körperl. Verletzungen                               Ja 3.000,00 €
Hilfeleistung bei Schwerverletzungen                                                   Ja 6.000,00 €
Versicherung einer Reha-Beihilfe                                                       Ja 6.000,00 €
Organverlust infolge frauentypischer Krebserkrankungen                                Ja 10.000,00 €
Haushaltshilfegeld bei frauentyp. Krebsleiden                                          Ja 1.000,00 €
Verlängertes Krankenhaustagegeld                                             Ja bis 5 Jahre soweit vereinbart
Versicherung der Kosten für kosmetische Operationen                                 Ja bis 11.000,00 €
Plastische Brustoperation infolge Brustkrebs                                        Ja bis 10.000,00 €
Erweiterter Vers.-Schutz für kosmetische Operationen und Zahnbehandlung             Ja bis 10.000,00 €
Versicherung von Bergungskosten                                                     Ja bis 25.000,00 €
Erweiterung des Vers.-Schutzes in der Freizeit                            Zuschlagspflichtig (40% auf Grundprämie)
Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe                                   Ja
Versicherung von Nahrungsmittelvergiftungen                                                 Ja
Alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen                                             Ja (bei KFZ bis 1,1 ‰)
Unfälle durch epileptische Anfälle                                                          Ja
Versicherung von Unfällen bei lizenzfreien Motorsportveranstaltungen                        Ja
Mitversicherung von Druckkammerkosten                                     Ja soweit vereinbart (Zuschlag 10,00 €)
Unfälle bei inneren Unruhen / gewalttätige Auseinandersetzungen                             Ja
Verbesserte Gliedertaxe                                                                     Ja
Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen                                               Ja ab 45 %
Infektionen durch Zeckenbiss                                                                Ja
Für Chemiker, Desinfektoren, und Angehörige von Heilberufen                                 Ja
Versicherung von Infektionen bei geringf. Hautverletzungen                                  Ja
Verbesserte Übergangsleistung                                                      Ja soweit vereinbart
Begründung des Leistungsanspruches                                                          Ja
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Unfallversicherungs Prämien
                                                            Gefahrengruppe A Gefahrengruppe B      Kinder
Tod                                                              0,40 €            0,60 €           0,24 €
Invalidität ohne Progression                je 1.000,00 €        0,56 €            0,90 €           0,30 €
Invalidität mit 225 % Progression           je 1.000,00 €        0,73 €            1,12 €           0,38 €
Invalidität mit 350 % Progression           je 1.000,00 €        0,79 €            1,46 €           0,47 €
Invalidität mit 540 % Progression           je 1.000,00 €        1,00 €            1,51 €           0,54 €
KHT/G (max. € 150,00)                       je 1,00 €            0,60 €            0,90 €           0,39 €
Übergangsleistung                           je 1.000,00 €        1,30 €            2,00 €           0,54 €
Tagegeld                                    ab 8. Tag            5,10 €            8,93 €
Tagegeld                                    ab 15. Tag           4,53 €            7,94 €
Tagegeld                                    ab 43. Tag           2,00 €            3,50 €
Unfall-Rente                                je 1 TEuro           54,88 €          84,00 €           39,37 €
(Unfall Rente ab 50 % Invalidität)

Höchstversicherungssummen
Leistungsarten                                                Erwachsene        Erwachsene         Kinder
                                                                                   ab dem
                                                                               66. Lebensjahr
Tod                                                            250.000,00 €      125.000,00 €     50.000,00 €
Invalidität ohne Prog.                                       1.000.000,00 €     250.000,00 €    1.000.000,00 €
plus Freizeitverdopplung                                       500.000,00 €              —                 —
Invalidtät mit 225 % Progression                               400.000,00 €     100.000,00 €     400.000,00 €
mit Freizeitverdopplung                                        200.000,00 €              —                —
Invalidtät mit 350 % Progression                               300.000,00 €       75.000,00 €    300.000,00 €
mit Freizeitverdopplung                                        150.000,00 €               —               —
Invalidität mit 540 % Progression                              200.000,00 €       50.000,00 €    200.000,00 €
mit Freizeitverdopplung                                        100.000,00 €               —               —
Übergangsleistung                                               20.000,00 €        5.000,00 €     20.000,00 €
Unfallrente                                                      1.500,00 €                 —       1.500,00 €
plus Partner- und Waisenrente                                    1.500,00 €                 —              —
Krankenhaustagegeld                                                150,00 €           50,00 €          50,00 €
Genesungsgeld                                                      150,00 €           50,00 €          50,00 €
Tagegeld ab dem 43. Tag                                            150,00 €                 —                 —
Hilfe bei Schwerverletzung                                       5.000,00 €        5.000,00 €       5.000,00 €
Gestaffeltes Schmerzensgeld                                      3.000,00 €        3.000,00 €       3.000,00 €
Kosmetische Operationen                                         10.000,00 €       10.000,00 €      10.000,00 €
Bergungskosten                                                  25.000,00 €       25.000,00 €     25.000,00 €
Rehabeihilfe                                                     3.000,00 €        3.000,00 €       3.000,00 €
Haushaltshilfe                                                   1.000,00 €        1.000,00 €                 —
Druckkammerkosten                                               10.000,00 €                 —      10.000,00 €
Raubüberfall oder Geiselnahme ohne Körperverletzung              3.000,00 €        3.000,00 €       3.000,00 €
Rooming-In und Schulausfallgeld                                            —                —          40,00 €
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Gefahrengruppeneinteilung in der Unfallversicherung
Gefahrengruppe A                                                  Gefahrengruppe B
Kaufmännische oder verwaltende Tätigkeiten                        Körperliche und handwerkliche Berufsarbeit
im Innen- und Außendienst
                                                                  Tätigkeiten mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosi-
Leitende oder aufsichtsführende Tätigkeiten                       ven Stoffen
im Betrieb oder auf Baustellen
                                                                  Angehörige der Bundeswehr
Ladentätigkeit
                                                                  Angehörige des Bundesgrenzschutzes
Labortätigkeit
                                                                  Im Außendienst tätige Angehöriger der Polizei, der Forst-, Steuer-
Tätigkeit im Gesundheitswesen und in der Schönheitspflege          und Zollverwaltung
Fotografen                                                        Berufskraftfahrer
Künstler                                                          In der Landwirtschaft tätige Personen
Optiker                                                           Tierärzte
Rechtsanwälte                                                     Tänzer
Reporter                                                          Turn-, Sport- und Tanzlehrer

Diese besonderen Bedingungen sind Besondere Vereinbarungen und gehen den gedruckten Allgemeinen Unfall-Vers.-Bedingun-
gen (AUB 2008) sowie den eventuellen Zusatzbediungungen vor.
 ● Ertrinken, Erfrieren oder Ersticken unter Wasser
   Teilweise abweichend von den AUB 2008 gilt auch das Ertrinken, Erfrieren oder Ersticken unter Wasser als Unfallereignis.
 ● Röntgen-, Laser- und ultraviolette Strahlen
   Abweichend von Ziffer 5.2.2 AUB 2008 sind Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte
   ultraviolette Strahlen mitversichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regel-
   mässigen Umgangs mit strahlungserzeugenden Apparaten eintreten.
 ● Psychische Störungen
   Abweichend von Ziffer 5.2.6 AUB 2008 gelten krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen dann versichert, wenn sie
   nachweislich auf ein Unfallereignis im Sinne der Ziffer 1.3 AUB 2008 zurückzuführen sind.
 ● Verspätete Hinzuziehung des Arztes
   In Ergänzung zu Ziffer 7.1. AUB 2008 liegt bei zunächst geringfügig erscheinenden oder nicht erkennbaren Unfallfolgen keine
   Obliegenheitsverletzung vor, wenn der Versicherte einen Arzt erst dann hinzuzieht, wenn der wirkliche Umfang erkennbar
   wird.
 ● Anzeigepflicht
   Hat der Unfall den Tod zur Folge, beginnt die Meldefrist erst, wenn die Erben der versicherten Person oder bezugsberechtigten
   Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und von einem möglichen Zusammenhang mit dem Unfall haben.
 ● Maniküre (Hühneraugen, Hornhaut)
   Maniküre, Pediküre sowie das Entfernen von Hühneraugen oder Hornhaut gelten nicht als Eingriff oder Heilmaßnahme.
 ● Änderung der Berufstätigkeit
   Unterbleibt die Anzeige über die Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung versehentlich, tritt eine Änderung der
   vereinbarten Versicherungssumme in Abänderung von 6.2. AUB 2008 nicht ein, sofern der Versicherer für die neue Berufs-
   tätigkeit oder Beschäftigung überhaupt Versicherungsschutz gewährt. Die Beitragsberichtigung bzw. Verrechnung erfolgt
   nachträglich, und zwar von dem Zeitpunkt der Veränderung an. Ergibt sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung
   des Versicherten ein niedrigerer Beitrag, so ist vom Zeitpunkt der Änderung an nur der niedrigere Beitrag zu zahlen, sofern
   die Änderungsanzeige dem Versicherer innerhalb von zwei Monaten zugeht. Andernfalls ermäßigt sich der Beitrag erst ab dem
   Zugang der Änderungsanzeige.
 ● Leistenbruch
   Der durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursachte Leistenbruch ist im Rahmen dieses Vertrages mitversichert. Sofern ein
   Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart ist, werden in der entsprechenden Höhe 3 Tagessätze hierfür erbracht.
 ● Anzeigepflichten und / oder Obliegenheiten (Versehensklausel)
   Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. die Erfüllung einer vertraglichen oder vorvertraglichen Obliegenheit, so beein-
   trächtigt das die Leistungspflicht des Versicherers nicht, wenn der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte nachweist, dass es
   sich hierbei nur um ein Versehen handelt und er nach Erkennen die Anzeige unverzüglich nachgeholt hat bzw. die Obliegenheit
   unverzüglich erfüllt hat.
20

Bauleistungs-Versicherung · Grundlage: ABN 2008
Prämienberechnung
Bauleistungs-Versicherung ohne Feuer                                                                            0,95 ‰
Zuschlag Einschluss Feuerrisiko p. a.                                                                           0,40 ‰
Besondere Gründungsmaßnahmen                                                                                anfragepflichtig
(Versicherungssummen ab 2.500.000,00 € auf Anfrage)
Mindestprämie                                                                                                  100,00 €
Es gilt ein genereller Selbstbehalt in Höhe von 250,00 je Versicherungsfall

prämienfreie Einschlüsse
Mitversicherung von Schäden durch Diebstahl mit dem Ge-         Zusätzliche Aufräumungskosten bis 10.000,00 Euro
bäude fest verbundener Bestandteile                             Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe bis 10.000,00 Euro
Baugrund und Bodenmassen bis 10.000,00 Euro                     Glas bis zum festen Einbau
 Schadensuchkosten bis 10.000,00 Euro

Bauherrenhaftpflicht · Grundlage: AHB 2008
Deckungssumme                                                                         3.000.000,00 €      5.000.000,00 €
pauschal für Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden (2fach maximiert)
Grundprämie
bis €   150.000 Bausumme                                          Prämiensatz                0,42 ‰             0,50 ‰
                                                                  Mindestbeitrag             30,00 €            32,00 €
bis €   250.000 Bausumme                                          Prämiensatz                0,38 ‰             0,45 ‰
                                                                  Mindestbeitrag             60,00 €            75,00 €
bis €   500.000 Bausumme                                          Prämiensatz                0,28 ‰             0,34 ‰
                                                                  Mindestbeitrag             75,00 €            85,00 €
bis € 1.500.000 Bausumme                                          Prämiensatz                0,25 ‰            0,29 ‰
                                                                  Mindestbeitrag             130,00 €          150,00 €
bis € 2.500.000 Bausumme                                          Prämiensatz                0,23 ‰             0,27 ‰
                                                                  Mindestbeitrag             350,00 €          420,00 €
über € 2.500.000 Bausumme                                         Prämiensatz            auf Anfrage
                                                                  Mindestbeitrag         auf Anfrage
Zuschlag für Mitversicherung von Eigenleistungen                  Prämiensatz                0,74 ‰             1,05 ‰
(auf den 10.000,00 € übersteigenden Anteil)
21

Mietnomaden-Versicherung · Grundlage: ABEM 2008
Gegenstand der Versicherung
Versichert sind die vom Vermieter und Mieter eingebrachten Gebäudebestandteile innerhalb der im Versicherungsvertrag bezeich-
neten Wohnungen.
Der Beitrag berechnet sich je vermietete Wohneinheit.

Prämienberechnung
Versicherungssumme                                                                                           Jahresbeitrag
15.000,00 €                                                                                                     72,00 €
25.000,00 €                                                                                                     84,00 €
35.000,00 €                                                                                                     96,00 €

Selbstbeteiligung
Der Versicherungsnehmer hat von jedem Schaden eine Selbstbeteiligung in Höhe von drei Monats-Kaltmieten, max. 1.000 Euro
zu tragen.
Bei Schadenfreiheit sinkt die Selbstbeteiligung wie folgt:
Nach einem schadenfreien Jahr auf zwei Monatskaltmieten,
nach dem zweiten schadenfreien Jahr auf eine Monatskaltmiete

Für bei Abschluss des Vertrages bereits vermietete Wohnungen besteht erst nach Ablauf von sechs Monaten – gerechnet ab
Antragsannahme– Versicherungsschutz für neu eingetretene Versicherungsfälle (Wartezeit).
Notizen
Assecuradeur / Assekuradeur
Dem ursprünglichen Sinn nach wurde der Begriff Asseku-
radeur für einen speziellen, selbständigen Mehrfachagenten
verwendet, der schwerpunktmässig in der Transportversiche-
rung tätig war. Er arbeitete ausschließlich an den Seeplätzen
Hamburg und Bremen und war selbst der Risikoträger.
Heute hat sich die Tätigkeit des Assekuradeurs erweitert,
Schwerpunkt bilden die Sachversicherungen.
Er ist mit weitreichenden Zeichnungsvollmachten für die vom
ihm vertretenen Versicherungsunternehmen ausgestattet, die
es ihm erlauben im Namen der jeweiligen Gesellschaft Prä-
mien zu finden, Risiken in Deckung zu nehmen und Schäden
zu regulieren.
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