Ihr Dienstleister rund um Privat-, Gewerbe- und Industrieversicherungen
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Es wird unverändert unser Bestreben bleiben, durch Kompetenz, Qualität, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und intensiven Einsatz das uns erwiesene Vertrauen auszubauen. Die überwiegend langjährigen Geschäftsverbindungen sind für uns eine Verpflichtung.
Nutzen Sie unsere Dienstleistung für Ihren Vorteil ● Vereinbarungen mit über 70 Versicherungsgesellschaften Inhaltsverzeichnis ● Eigendokumentierung, Konzepte mit eigenen Bedingun- gen, Tarifierung und Schadenregulierung per Vollmacht für mehrere Versicherer Ansprechpartner 4 ● Eigener Spezial-Tarif für das Privat- und Gewerbekun- Gewerbe- und Industrieversicherung 5 dengeschäft mit einem Prämienniveau unter Marktdurch- Hinweise und Erläuterungen für Privatversicherungen 6 schnitt Hausratversicherung 7–8 ● Zugang zum internationalen Markt Wohngebäudeversicherung 9 – 10 ● Übernahme von Fremdverträgen durch Bestandsübertra- Glasversicherung 11 gungen Privathaftpflichtversicherung 12 ● Angebote erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen Tierhalterhaftpflichtversicherung 13 ● Dokumente erhalten Sie innerhalb von fünf Werktagen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 14 ● Individuelle Beratung ohne Call-Center Private Gewässerschadenhaftpflichtversicherung 15 ● Sie erhalten marktübliche Courtage Unfallversicherung 16 – 19 ● Keine Mindestumsatz-Erwartung Bauleistungsversicherung 20 ● Eigene Sachverständige (Risikobesichtigung, Schadenma- nagement) Bauherrenhaftpflichtversicherung 20 Mietnomaden-Versicherung 21 Notizen 22
4 Verzeichnis Ihrer Ansprechpartner Carl Rieck Assecuradeur Hamburg GmbH Postfach 105340, 20036 Hamburg Stiftstr. 46,20099 Hamburg Telefon 040-28442-0 Telefax 040-28442-173 E-Mail info@carl-rieck.de Telefon Telefax E-Mail-Anschrift Geschäftsleitung / Geschäftsführung Bernd Kobarg 040-28442-160 040-28442-28-160 b.kobarg@carl-rieck.de Andreas Gevert 040-28442-155 040-28442-28-155 a.gevert@carl-rieck.de Vertragsbearbeitung Gewerbe- und Privat-Policen Aufteilung nach Kundennamen Angela Sievers A-G 040-28442-145 040-28442-28-145 a.sievers@carl-rieck.de Claudia Lies H + K-M 040-28442-102 040-28442-28-102 c.lies@carl-rieck.de Manuela Speer I + N-S + ST 040-28442-158 040-28442-28-158 m.speer@carl-rieck.de Bianca Schinkel J + SCH-Z 040-28442-144 040-28442-28-144 b.schinkel@carl-rieck.de Gewerbe- und Industrietarifierung Andreas Gevert 040-28442-155 040-28442-28-155 a.gevert@carl-rieck.de Mobil 0170-2356616 Bernd Kobarg 040-28442-160 040-28442-28-160 b.kobarg@carl-rieck.de Mobil 0170-5504364 Christian Hempen 040-28442-104 040-28442-28-104 c.hempen@carl-rieck.de Mobil Mathias Knobloch 040-28442-153 040-28442-28-153 m.knobloch@carl-rieck.de Mobil 0175-5744665 Karsten Krüger 040-28442-156 040-28442-28-156 k.krueger@carl-rieck.de Mobil 0151-11763854 Schadenbearbeitung Regine Jahn A-H 040-28442-127 040-28442-28-127 r.jahn@carl-rieck.de Wiebke Lundbeck /Leitung I-Q 040-28442-159 040-28442-28-159 w.lundbeck@carl-rieck.de Nicole Anders R-Z 040-28442-154 040-28442-28-154 n.anders@carl-rieck.de Inkasso/Administration Olga Schimpf 040-28442-164 040-28442-28-164 o.schimpf@carl-rieck.de Britta Höfs 040-28442-140 040-28442-28-140 b.hoefs@carl-rieck.de Leben-/ Krankenversicherungen Björn Gülck 040-28442-163 040-28442-28-163 b.guelck@carl-rieck.de Zentralfax Carl Rieck Assecuradeur Hamburg GmbH 040-2842-173 Internetauftritt www.carl-rieck.de Kennwort Maklerbereich exclusiv
5 Gewerbe- und Industrieversicherungen Über das Standardgeschäft hinaus bieten wir Ihnen im Gewerbe- und Industriebereich leistungsstarke Sonderkonzepte u. a. für: ● Recycling /Entsorgungsfachbetriebe ● Gastronomie / Spielhallen ● Diskotheken ● Bewachungsunternehmen ● Möbelindustrie ● Kunststoffverarbeitende Betriebe ● Lagerrisiken ● Holzverarbeitende Betriebe ● Auslandsrisiken ● Beteiligungen an Industrieverträgen ● Mineralölhandel ● Hausverwaltung ● Sonderkonzepte können in Zusammenarbeit entwickelt werden. Wir bieten Ihnen flexible und individuelle Lösungen an. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
6 Hinweise und Erläuterungen für Privatversicherungen Bei den genannten Prämien handelt es sich um Nettoprämien. Die Versicherungssteuer und ggf. Ratenzahlungszuschläge sind hinzu- zufügen. Vorschadenbelastete Risiken sind anzufragen. Die Beträge sind in EURO ausgewiesen. Den Baupreisindex / Prämienfaktor können Sie unserer Internetseite entnehmen. Versicherungssteuer Die derzeitigen Steuersätze betragen für die Hausratversicherung 16,15 % Die verbundene Wohngebäudeversicherung ● Feuer inkl. LW und / oder Sturm 16,34 % ● Feuer als einzige Gefahr 13,20 % ● LW und / oder Sturm 19,00 % ● weitere Elementarschäden 19,00 % sonstige Versicherungen 19,00 % Ratenzahlungszuschlag halbjährliche Zahlungsweise 3,00 % vierteljährliche Zahlungsweise 5,00 % monatliche Zahlungsweise (nicht für Privatversicherungen) 7,00 % Mindestbeitrag je Rate 30,00 € Lastschriftverfahren ist erwünscht Nachlässe Nachlass auf die Jahres-Nettoprämie bei einer Laufzeit von 3 Jahren 10,00 % Anmerkung Sollten Sie einmal weitergehende Informationen benötigen, so rufen Sie uns bitte gern an. Verwenden Sie bitte auch unseren online-Tarifrechner im Internet. Sie finden hier einfach und schnell die Beiträge und sämtliche Vordrucke und Bedingungswerke. Zugang unter www.carl-rieck.de im Maklerbereich; Kennwort: exclusiv.
7 Hausratversicherung · Grundlage: VHB 2008 Hausrat / Hauptwohnsitz Voraussetzung: ständig bewohnt, keine Gefahrerhöhungen (z. B. durch Gewerbebetrieb). Ab einer Versicherungssumme von 250.000,00 Euro bzw. einem Wertsachenanteil ab 50 % benötigen wir eine detaillierte Sicherungsbeschreibung. Versicherte Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl / Vandalismus, Leitungswasser, Sturm / Hagel Carl Rieck Sonderkonzept / prämienfreie Einschlüsse Kein Abzug wegen Unterversicherung bei 650,00 Euro je qm Wohn- Diebstahl von Wäsche auf der Leine; SB je Schadenfall 50,00 Euro fläche Diebstahl aus Zugabteilen und Schiffskabinen bis 500,00 Euro Wertsachen bis 35 % der Versicherungssumme Transportmittelunfall bis 1.500,00 Euro Fahrraddiebstahl bis 1.500,00 Euro (keine Nachtzeitklausel) Diebstahl aus Kfz bis 1.500,00 Euro; SB je Schadenfall 50,00 Euro Überspannungsschäden durch Blitz bis zur Versicherungssumme Sengschäden bis 500,00 Euro Aquarien / Wasserbetten Inhalte von Kundenschließfächern bis 10 % der Versicherungssumme In das Gebäude eingefügte Sachen sowie Alarmanlagen und Marki- sen Gefahrerhöhung durch Gerüst (keine Einzelmeldungen mehr) Implosion von technischen Geräten zum Neuwert Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit Erweiterte Hotelkosten inkl. Frühstück bis 50,00 Euro pro Tag zu- Bargeld und auf Geldkarten geladenen Beträge bis 1.000,00 Euro sätzlich, höchstens 2.600,00 Euro Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis 2.500,00 Euro Erweiterte Vorsorgeversicherung bis 20 % der Versicherungssumme Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten- Erweiterte Außenversicherung bis 20 % der Versicherungssumme für sammlung, Münzen und Medaillen sowie Sachen aus Gold oder die Dauer von 6 Monaten Platin bis 20.000,00 Euro einfacher Diebstahl aus dem Krankenhaus bis 300,00 Euro Erweiterung der Außenversicherung für Ausrüstungsgegenstände, Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 1.500,00 Euro die sich für eine sportliche Tätigkeit ständig außerhalb des Versiche- rungsortes befinden bis 5.000,00 Euro; SB 250,00 Euro Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl bis 500,00 Euro Schäden am Gefriergut bis 250,00 Euro Diebstahl von Gartenmöbeln, Kinderwagen, Rollstühlen bis 1.500,00 Euro; zum Zeitwert; SB je Schadenfall 50,00 Euro Sachen im beruflich genutzten Arbeitszimmer bis 10.000,00 Euro Gegen Zuschlag versicherbar Elementarschäden (SB Elementar je Schadenereignis: 10 % vom Schaden, mind. 500,00 Euro, max. 5.000,00 Euro) Zone I Zone II Zone III Zone IV Prämiensätze 0,90 ‰ 1,20 ‰ 1,50 ‰ 2,00 ‰ Inkl. Elementar 1,10 ‰ 1,40 ‰ 1,70 ‰ 2,20 ‰ Mindestprämie je Vertrag 40,00 Euro Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen ist eine Überflutung wegen Kapazitätsüberschreitung oder Verstopfung der Ka- nalisation oder von Wasserdurchlässen. Vers.-Schutz gegen Rückstauschäden kann mit einer Höchstentschädigung von 5.000,00 Euro je Schadenfall gegen Mehrbeitrag auch ohne die Vereinbarung der Elementargefahrversicherung eingeschlossen werden. Es wird kein Selbstbehalt angerechnet. Prämie: 60,00 Euro netto
8 Tarifzonen Hausrat Zone I 01445 – 02999 06729 35576 – 36469 56288 – 56291 66482 – 66509 82256 – 85469 03103 – 03139 06886 – 07429 37115 – 37699 56410 – 56479 66606 – 66649 86150 – 92729 03205 – 03253 07806 – 08648 38154 – 38388 56727 – 57648 66849 – 66999 93073 – 98749 04600 – 04639 09128 38458 – 38899 58762 – 58849 67677 – 67829 99706 – 99998 04703 – 04749 09212 – 09669 39164 – 39179 59846 – 59969 69412 – 69518 04895 – 04938 29378 – 29499 39288 – 39649 63607 – 63639 70734 – 75449 06268 – 06348 31061 – 31099 53925 – 53949 63762 – 63785 76275 – 76709 06449 – 06578 33014 – 33039 54298 – 54689 63801 – 63939 76829 – 78739 06712 – 06725 34212 – 35329 55411 – 55779 64625 – 64759 79183 – 79879 Zone II 01067 – 01326 09130 – 09131 24103 – 24409 39218 – 39279 56564 – 56659 68159 – 69259 03042 – 03099 14476 24768 – 24999 41812 – 42929 58089 – 58739 70173 – 70629 03149 – 03197 14513 – 14959 25524 – 27729 45525 – 45549 59063 – 59823 76131 – 76229 04509 – 04579 15306 – 15328 29221 – 29369 46325 – 46459 61118 – 61279 76726 – 76779 04643 – 04688 15907 – 16307 29525 – 29699 47533 – 47669 63571 – 63599 79098 – 79117 04758 – 04889 16775 – 16949 31008 – 31039 48143 – 49849 63654 – 63755 80331 – 82239 06179 – 06259 17109 – 17379 31134 – 32839 51545 – 51789 63791 – 63796 85521 – 85778 06366 – 06429 18246 – 18609 33098 – 34134 52134 – 53639 64283 – 64589 93047 – 93059 06618 – 06688 19205 – 19399 35390 – 35519 53879 – 53919 64807 – 65629 99084 – 99638 06727 21244 – 21449 37073 – 37085 54290 – 54296 66111 – 66459 06749 – 06869 21614 – 21789 38100 – 38126 55116 – 55299 66538 – 66589 07545 – 07778 23701 – 23829 38440 – 38448 56068 – 56283 66663 – 66839 09111 – 09127 23879 – 23948 39104 – 39130 56294 – 56379 67059 – 67663 Zone III 04103 – 04469 16321 – 16767 23843 – 23869 30159 – 30989 50126 – 50389 63477 – 63549 06108 – 06132 17033 – 17099 23966 – 23999 40210 – 41751 51371 – 51519 65719 – 65936 14467 – 14473 17389 – 18239 24534 – 24649 44135 – 45481 52062 – 52080 14478 – 14482 19053 – 19089 25335 – 25499 45657 – 46286 53721 – 53859 14974 – 15299 19406 – 19417 27749 – 27809 46483 – 47529 61348 – 61479 15344 – 15898 23552 – 23689 28816 – 28879 47798 – 47929 63110 – 63329 Zone IV 10115 – 10439 13347 – 14199 22041 – 22969 60311 – 60599 10551 – 12359 20095 – 21228 28195 – 28790 63065 – 63075 12435 – 13189 21465 – 21529 50667 – 51149 63450 – 63457
9 Wohngebäudeversicherung · Grundlage: VGB 2008 Versichert werden zu den genannten Prämien Gebäude die ● mindestens zur Hälfte Wohnzwecken dienen (ggf. Zuschlag bei Gefahrerhöhung durch Betriebe) ● BAK I und II und Fertighausgruppen I und II ● ständig bewohnt sind Versicherte Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm / Hagel Voraussetzung: Einwandfreier baulicher und technischer Zustand Eine Tarifierung nach Wohnfläche (qm) ist möglich. Höchstentschädigung 2.500.000 Euro Carl Rieck Sonderkonzept / prämienfreie Einschlüsse Anprall / Absturz unbemannter Flugkörper Schadenabwendungs- und Minderungskosten Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur Überspannungsschäden durch Blitz bis zu der Versicherungssumme Versicherungssumme Wasseraustritt bzw. Austritt von sonstigen wärmetragenden Flüssig- Aufräumungskosten für Bäume nach einem Sturm bis 6.000,00 Euro keiten aus Fußbodenheizungen, Aquarien, Schwimmbecken, Wasser- betten, Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen Dekontaminationsschäden bis 10 % der Versicherungssumme Bruchschäden an Wasch- und Spülmaschinenschläuchen bis 500,00 Erdsenkung und Erdrutsch durch Leitungswasser Euro Feuer-, Nutzwärmeschäden Beseitigung von Rohrverstopfungen bis 500,00 Euro Seng- und Schmorschäden Weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile bis Feuer-Rohbauversicherung bis 24 Monate 10.000,00 Euro Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren Innen liegende Regenfallrohre sowie Ableitungsrohren innerhalb und außerhalb des Versicherungs- Korrosionsschäden an Heizkörpern bis 1.000,00 Euro grundstücks bis 1 % der Versicherungssumme Gebäudebeschädigung infolge Einbruch durch unbefugte Dritte Medienverlust bis 1.000,00 Euro je Versicherungsfall Hotelkosten bis zu 100 Tage für die eigengenutzte Wohnung: 100,00 Fahrzeuganprall (außer Wasserfahrzeuge) bis zur Versicherungssum- Euro pro Tag me Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen bis 10 % der Versiche- Überschallknall rungssumme Blindgängerschäden Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen – für Restwerte – bis Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen bis 2.500,00 Euro 70.000,00 Euro Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit Mehrkosten infolge Preissteigerungen (Preisdifferenzversicherung) Mietverlust für gewerblich genutzte Räume bis 24 Monate Mietverlust von Wohnräumen bis 24 Monate Austausch von Armaturen bis 1.000,00 Euro Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 1.500,00 Euro Mitversichert sind Anlagen zur Regenwasseraufbereitung Sachverständigenkosten (ab Schadenfälle 25.000,00 Euro) bis zur Versicherungssumme Verkehrssicherungsmaßnahmen 1.000,00 Euro
10 Wohngebäudeprämien ohne Elementarschäden Bauartklasse Feuer Leitungswasser Sturm / Hagel gesamt 1 und 2 Gebäude unter 20 Jahre alt 0,15 ‰ 0,20 ‰ 0,15 ‰ 0,50 ‰ Gebäude älter als 20 Jahre 0,15 ‰ 0,25 ‰ 0,19 ‰ 0,59 ‰ 3 (Holz / harte Dachung) Gebäude unter 20 Jahre alt 0,30 ‰ 0,20 ‰ 0,30 ‰ 0,80 ‰ Gebäude älter als 20 Jahre 0,30 ‰ 0,25 ‰ 0,38 ‰ 0,93 ‰ 4 (massiv / Reetdach) Gebäude unter 20 Jahre alt 0,90 ‰ 0,20 ‰ 0,50 ‰ 1,60 ‰ Gebäude älter als 20 Jahre 0,90 ‰ 0,25 ‰ 0,58 ‰ 1,73 ‰ Mindestprämie je Vertrag 40,00 € Bei Zugrundelegung einer festen Versicherungssumme oder des Zeitwertes erhöhen sich die o. g. Prämiensätze um 25 %. Zuschläge Elementarschäden (separaten Fragebogen / Rieck ermittelt nach ZÜRS) Unabhängig vom Alter des Gebäudes gilt: ein Zuschlag von 0,20 ‰ Elementarschäden (SB Elementar je Schadenereignis: 10 % des Schadens, mind. 500,00 Euro, max. 5.000,00 Euro) Versicherungsschutz wird erst nach Einreichung eines Elementarfragebogens und der Prüfung nach ZÜRS gegeben. Zuschläge für besondere Risikoverhältnisse Schwimmbecken im Gebäude 0,05 ‰ Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren sowie Ableitungsrohren innerhalb und 0,05 ‰ außerhalb des Vers.-Grundstücks je zusätzliche 1 % der Versicherungssumme (max. 5 % zusätzlich) Graffitischäden bis 10.000,00 Euro 0,05 ‰ Nachlass für ökologische Bauweise Für Wohnhäuser mit folgenden Merkmalen kann auf den Wohngebäudetarif ein Rabatt von 5 % gewährt werden ● Passivhaus ● Drei-Liter-Haus ● Nutzung von Solar- und / oder Photovoltaikanlagen; Nutzung von Erdwärme; Nutzung von Regenwasser (Hauswasserwerk) Das Vorhandensein einer dieser Anlagen, bzw. die Zertifizierung des Gebäudes als Passiv- oder Drei-Liter-Haus hat der VN mit Einreichen der Deckungsaufgabe zu belegen. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischem (stehenden oder fließenden) Gewässer oder durch Witte- rungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt. Versicherungsschutz gegen Rückstauschäden kann mit einer Höchstentschädigung von 5.000,00 Euro je Schadenfall gegen Mehrbeitrag auch ohne die Vereinbarung der Elementargefahrversicherung eingeschlossen werden. Nicht versichert sind Überschwemmungen durch Sturmflut, Grundwasser oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau. Es wird kein Selbstbehalt angerechnet. Prämie: 60,00 Euro netto
11 Glasversicherung · Grundlage: AGIB 2008 Gegenstand der Versicherung Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des Einfamilienhauses, jedoch ohne Beleuchtungskörper, optische Gläser, Hohlgläser, Handspiegel. Gebäudeverglasungen Glasscheiben, Mehrscheibenisolierverglasung und Sicherheitsgläser von Fenstern, Türen und Balkonen, Terrassen, Wänden, Decken, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren; Glassteine und Profilbaugläser. Mobiliarverglasungen Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Öfen, Elektro- und Gasgeräte; lose, abnehm- bare, aufliegende Glasplatten, Aquarien, Terrarien, Glaskeramikkochflächen. Pauschalprämien Einfamilienhaus 45,00 € Wohnung 35,00 € Gewächshaus 10,00 € je 500,00 € Entschädigungsgrenze max. Versicherungssumme 5.000,00 € Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser Anwendungsbereich Mehrfamilienhäuser, nicht jedoch Einfamilienhäuser und Wohnungen. Gegenstand der Versicherung Versichert sind Gebäudeverglasungen, und zwar die aus Glas und Kunststoff bestehenden Außen-, Innenscheiben, Lichtkuppeln und Scheiben von Sonnenkollektoren; Glasbausteine und Profilgläser, Verglasungen von gewerblich genutzten Räumen – ausge- nommen Laden- und Schaufensterscheiben und Werbeanlagen. Gesamtgebäudeverglasung Wert 1914 bis M 50.000,00 € 110,70 € Wert 1914 bis M 75.000,00 € 169,10 € Wert 1914 bis M 100.000,00 € 227,30 € Glas, das dem allgemeinen Gebrauch dient Wert 1914 bis M 50.000,00 € 40,80 € Wert 1914 bis M 75.000,00 € 70,00 € Wert 1914 bis M 100.000,00 € 99,10 €
12 Privathaftpflichtversicherung · Grundlage: AHB 2008 (nur jährlicheZahlungsweise) Deckungssumme 3.000.000,00 € 5.000.000,00 € 15.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden (2fach maximiert) 250.000,00 € Vermögensschäden (2fach maximiert) Familien-PHV 50,40 € 59,90 € 83,80 € Junioren-PHV bis zum 25. Lebensjahr 36,80 € 47,30 € 66,20 € Senioren-PHV ab dem 60. Lebensjahr 39,90 € 47,30 € 66,20 € Single-PHV 41,00 € 49,40 € 68,30 € prämienfreie Einschlüsse Ausfall von rechtskräftig ausgeurteilten und vollstreckbaren For- Volljährige unverheiratete Kinder mit Wohnung im Haus der derungen gegenüber Dritten, sofern diese Forderungen durch eine Eltern nach Beendigung der Ausbildung und Studium – auch mit bestehende Privathaftpflichtversicherung gedeckt gewesen wären. eigenem Einkommen – bis zu einem Jahr Selbstbeteiligung pro Schadenfall 2.500,00 Euro; maximale De- ckungssumme 1 Mio. Euro. Betriebspraktika von Schülern und eine Wartezeit bis zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes Allmählichkeitsschäden und Schäden durch häusliche Abwässer im Rahmen der Deckungssumme Die vereinbarten Deckungssummen gelten auch für die Vorsorgever- sicherung Der Gebrauch und das Vorhandensein von nicht zulassungspflichti- gen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Unterhalt von Surfbrettern und / oder Schlauch-, Ruder- oder Paddelbooten, sofern diese nicht Die gesetzliche Haftpflicht aufgrund von privaten Bauvorhaben bis einem Beruf oder Gewerbe dienen (auch Kitesurf-Geräte) 100.000,00 Euro; auch in Ländem der EU Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien sowohl im Inland als Die Haftung aus Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen im Wohn- auch in den Staaten der EU und der Schweiz (max. 2 Objekte) bereich Gewässerschadenrisiko für im Haushalt übliche gewässerschädliche Die nicht gewerbsmäßige Hütung fremder Hunde (nicht Kampfhun- Stoffe wie Farben, Heizöl, etc. in Kleingebinden bis 50 l/kg ist mit- de) und Pferde, sofern nicht eine andere Haftpflichtversicherung versichert, soweit das Gesamtfassungsvermögens der vorhandenen hierfür eintritt (Subsidiärdeckung) Behälter 250 l/kg nicht übersteigt Die Nutzung motorgetriebener Kinderfahrzeuge mit einer maxima- Verzicht auf den Nachweis der Aufsichtpflichtverletzung bei Verur- len Geschwindigkeit von 15 km/h sachung von Schäden durch Kinder vor Vollendung des 7. Lebens- jahres (Deliktsunfahigkeit) bis max. 20.000,00 Euro; der Selbstbehalt Mietsachschäden an gemieteten Räumen und Gebäuden bis je Schaden beträgt 150,00 Euro 500.000,00 Euro Benutzer fremder Pferde als Reiter Die gesetzliche Haftpflicht für Modellfahrzeuge mit einer Höchstge- schwindigkeit von 60 km/h, für Modellschiffe und für Modellflug- Segelboote bis 15 qm Segelfläche, Motoren max. 5 PS zeuge bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg sofern keine Versiche- Au-pairs und Hausangestellte rungspflicht besteht Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung bis 75.000,00 Euro Regressansprüche von Trägem der Sozial-, Pflegepflicht- und priva- ten Kranken- und Pflegepflicht-Versicherung gegenüber einem der Streu-und Reinigungspflicht (mit) versicherten Lebenspartner, solange eine eheähnliche Gemein- Photovoltaikanlagen zu den versicherten Objekten inkl. Stromein- schaft besteht. speisung Kranken- und Rollstühle, soweit diese nicht zulassungs- oder versi- Vermietung einer Einliegerwohnung im selbstbewohnten Wohnhaus cherungspflichtig sind Vermietung von Wohnungen auch im Ausland (Europa) Einschluss von Schlüsselschäden bis 25.000,00 Euro – privater und Zum Objekt gehören Garagen und Gärten gewerblicher Gebrauch; SB je Schadenfall 10 %, mind. 100,00 Euro (auch Hotel- und Vereinsschlüssel) Mitversicherter Tätigkeitsbereich: Betriebspraktikum und fachprak- tischer Unterricht Die gesetzliche Haftpflicht als Tagesmutter, Babysitter-Tätigkeit Ehrenamtliche Tätigkeiten Die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Einlieger- und Eigentumswohnungen Höchstdauer vorübergehender Auslandsaufenthalte 3 Jahre Gefälligkeitsschäden bis 5.000 Euro, der Selbstbehalt beträgt 100,00 Benutzer fremder Fuhrwerke als Fahrer Euro Tätigkeit als Betreuer / Vormund (nicht gewerblich)
13 Tierhalterhaftpflichtversicherung · Grundlage: AHB 2008 (nur jährliche Zahlungsweise) Deckungssumme 3.000.000,00 € 5.000.000,00 € 15.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden 250.000,00 € Vermögensschäden (2fach maximiert) Hundehaftpflicht inkl. Auslandsdeckung 52,50 € 63,00 € 89,30 € Pferdehaftpflicht inkl. Fremdreiterrisiko /Auslandsdeckung 73,50 € 84,00 € 117,60 € Achtung! Alle Arten von Kampfhunden werden nicht versichert. Hierzu zählen insbesondere American Staffordshire, Bandog, Bullmastiff, Bullter- rier, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Neapolitano, Pitbull, Rottweiler, Römischer Kampfhund, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu u. ä., auch zu diesem Kreis zählen Mischlinge aus Kreuzungen mit mindestens einer dieser Rassen. Da eine Liste der Kampfhunde nicht vollständig sein kann, wird in jedem Einzelfall durch Carl Rieck über die Annahme des Vertrages einzeln entschieden. Insofern kann der Versicherungsschutz nur zustande kommen, wenn die Hunderasse im Deckungsauftrag genannt wird. prämienfreie Einschlüsse für Hunde Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von 6 Monaten (im Besitz des VN) versichert Vorsorgeversicherung 50 % der Deckungssumme ● „Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hunden, die nach den Verordnun- gen oder Gesetze des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Hunde gehalten werden, als gefährlich oder als Kampfhunde einge- stuft sind oder für die das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen ist.“ für Pferde Flurschäden versichert Fohlen des versicherten Pferdes bis zu einem Alter von 12 Monaten (im Besitz des VN) versichert Fremdreiterrisiko (namentliche zu benennen) versichert (max. 2 Personen) Private Kutschfahrten (inkl. der gelegentlichen und unentgeltlichen Beförderung von Gästen) 30 % Zuschlag Teilnahmen an Spring-und Dressurturnieren (unentgeldliche Teilnahme) versichert (SB 2.500,00 €) Vorsorgeversicherung 50 % der Deckungssumme
14 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Grundlage: AHB 2008 Deckungssumme 3.000.000,00 € 5.000.000,00 € 15.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden ( 2fach maximiert) 100.000,00 € Vermögensschäden (2fach maximiert) Ein- und Zweifamilienhäuser 50,00 € 52,39 € 62,58 € bebaute Grundstücke / Wohnhäuser, gewerblich genutzte und sonstige Gebäude Bruttojahresmietwert bis 50.000,00 € Prämiensatz 2,50 ‰ 3,00 ‰ — Bruttojahresmietwert bis 100.000,00 € Prämiensatz 1,90 ‰ 2,30 ‰ — Bruttojahresmietwert bis 250.000,00 € Prämiensatz 1,50 ‰ 1,70 ‰ — Bruttojahresmietwert über 250.000,00 € Anfrage Eigentumsanlagen je Wohneinheit 5,80 € 6,80 € — Eigentumsanlagen je Gewerbeeinheit 7,90 € 9,50 € — Mindestprämie 30,00 € 50,00 € — Garagen / Einstellplätze prämienfrei unbebaute Grundstücke unbebaute Grundstücke 0,10 € 0,15 € — je 100 qm Grundstücksfläche Mindestprämie 30,00 € 35,00 € — unbebaute Grundstücke, Gärten, Parks, 0,20 € 0,25 € — die auch der Öffentlichkeit zugänglich sind je 100 qm Grundstücksfläche Mindestprämie 30,00 € 50,00 € —
15 Private Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Grundlage: AHB 2008 (nur jährliche Zahlungsweise) Deckungssumme 3.000.000,00 € 5.000.000,00 € 15.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden 500.000,00 € Vermögensschäden (2fach maximiert) Ein-und Zweifamilienhäuser 73,50 € 77,00 € 87,00 € Anmerkung: Bei oberirdischen Behältern, die älter als 20 Jahre sind und bei unterirdischen Behältern, die älter als 10 Jahre sind, bitte ein aktuelles (nicht älter als 5 Jahre) Tankprüfungszeugnis beifügen.
16 Unfallversicherung · Grundlage: AUB 2008 Unfallversicherung (bitte keine monatliche Zahlungsweise) Mindestprämie je Vertrag: 30,00 Euro Maximales Eintrittsalter: 70 Jahre Anwendungsbereich Bei den zu versichernden Personen wird vorausgesetzt, dass sie frei von schweren Krankheiten und Gebrechen sind. Nicht versi- cherungsfähig sind Geisteskranke und Personen, die dauernd pflegebedürftig sind. ● Personen mit folgenden Gesundheitsschäden werden nicht versichert: Aids/HIV Infektion · Alkohol-oder Rauschmittelabhängigkeit · Alzheimer-Krankheit · Bluterkrankheit (Hämophilie) · Demenz (Bez. für i. d. R. über Mon. bis Jahre chronisch progrediente degenerative Veränderungen des Gehirns mit Verlust von früher erworbenen kognitiven Fähigkeiten) · Multiple Sklerose · Personen, die mit Blutgerinnungshemmern behandelt werden. (es ge- nügt, die Fragen nach Vorerkrankungen korrekt und vollständig zu beantworten. Über diese Infos kommt man i. d. R. auf solche Medikamente) · Schwachsinn (= veraltete Bezeichnung für ,geistige Behinderung‘) Die Invaliditätsrente durch Unfall oder Krankheit kann nur für gesunde Personen vereinbart werden. Nicht versichert werden können Personen: ● bei denen aufgrund von Behinderungen eine Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) bzw. ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % besteht ● die z. B. an folgenden Gesundheitsstörungen (auch ausgeheilt) litten oder leiden: Erkrankungen innerer Organe · Erkrankungen des Nervensystems (z. B. Krampfanfalle, Depressionen, Multiple Sklerose) · Er- krankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (z. B. Bandscheiben, Arthrose) · schwerwiegende Infektionskrankheiten (z. B. Malaria, Hepatitis) · sonstige schwerwiegende bzw. chronische Gesundheitsstörungen Abstimmungspflichtige Risiken Nicht aufgenommen werden können – es sei denn es erfolgt eine entsprechende Abstimmung – nachstehende Personen: ● Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben ● Personen mit folgenden Berufstätigkeiten: Artisten und Akrobaten Dompteure Berufs- und Vertragssportler Berufstaucher Diplomaten / Berufspolitiker Feuerwerker / Pyrotechniker Rennfahrer Spreng-, Such- und Räumungspersonal für Munition / explosive Stoffe Stuntman Extrem unfallgefährdete Personen (z. B. Leibwächter, Höhlenforscher, Extrembergsteiger und -kletterer) ● Personen mit körperlichen Fehlern, Gebrechen oder Krankheiten, welche Rückfälle oder Verschlimmerungen durch einen Unfall befürchten lassen ● Personen mit folgenden Krankheiten: Angina pectoris · schwere Herzerkrankung · Diabetes · Epilepsie · Erkrankungen des Zentralnervensystems · Gehirntumor · Hirnatropie · Hochgradige beidseitige Schwerhörigkeit (Otosklerose) · Knochenmarkentzündung (Osteomyelitis) · Kopfverlet- zung mit Beteiligung des Gehirns · Krebsleiden · Lebercirrhose · Leberschrumpfung · Leukämie · Manisch-depressive Krank- heiten · Pemiciöse Anämie · Psychosen · Tuberkulose
17 prämienfreie Einschlüsse / Erweiterungen des Versicherungsschutzes Komfort-Plus-Schutz Unfälle durch Herzinfarkt, Schlaganfall oder Medikamente Ja Mit progressiver Inv.-Staffel 225 % Ja soweit vereinbart Mit progressiver Inv.-Staffel 350 % Ja soweit vereinbart Mit progressiver Inv.-Staffel 540 % Ja soweit vereinbart Geltendmachung der Invaliditätsleistung Ja Zahlung der Inv.-Leistung bei Diagnosestellung Ja Versicherung einer Unfallrente Ja soweit vereinbart Unfallrente bei Erweiterung auf einen Partner – und Waisenrente Ja soweit vereinbart Leistungsplus von 2 % zur Unfall- und ggf. Partner- / Waisen-Rente Ja soweit vereinbart Krankenhaustagegeld bei Heilbehandlung in gemischten Instituten Ja soweit vereinbart Sofortleistungen Oberschenkel- / Armbruch 6.000,00 € Versicherung des Haushaltshilfegeldes Ja 1.000,00 € (nur Erwachsene) Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen Ja soweit vereinbart Kombiniertes Rooming-In- und Schulausfallgeld Ja 40,00 € (nur Kinder) Unfallbedingte Fehlgeburt Ja 3.000,00 € Raubüberfall oder Geiselnahme ohne körperl. Verletzungen Ja 3.000,00 € Hilfeleistung bei Schwerverletzungen Ja 6.000,00 € Versicherung einer Reha-Beihilfe Ja 6.000,00 € Organverlust infolge frauentypischer Krebserkrankungen Ja 10.000,00 € Haushaltshilfegeld bei frauentyp. Krebsleiden Ja 1.000,00 € Verlängertes Krankenhaustagegeld Ja bis 5 Jahre soweit vereinbart Versicherung der Kosten für kosmetische Operationen Ja bis 11.000,00 € Plastische Brustoperation infolge Brustkrebs Ja bis 10.000,00 € Erweiterter Vers.-Schutz für kosmetische Operationen und Zahnbehandlung Ja bis 10.000,00 € Versicherung von Bergungskosten Ja bis 25.000,00 € Erweiterung des Vers.-Schutzes in der Freizeit Zuschlagspflichtig (40% auf Grundprämie) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe Ja Versicherung von Nahrungsmittelvergiftungen Ja Alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen Ja (bei KFZ bis 1,1 ‰) Unfälle durch epileptische Anfälle Ja Versicherung von Unfällen bei lizenzfreien Motorsportveranstaltungen Ja Mitversicherung von Druckkammerkosten Ja soweit vereinbart (Zuschlag 10,00 €) Unfälle bei inneren Unruhen / gewalttätige Auseinandersetzungen Ja Verbesserte Gliedertaxe Ja Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen Ja ab 45 % Infektionen durch Zeckenbiss Ja Für Chemiker, Desinfektoren, und Angehörige von Heilberufen Ja Versicherung von Infektionen bei geringf. Hautverletzungen Ja Verbesserte Übergangsleistung Ja soweit vereinbart Begründung des Leistungsanspruches Ja
18 Unfallversicherungs Prämien Gefahrengruppe A Gefahrengruppe B Kinder Tod 0,40 € 0,60 € 0,24 € Invalidität ohne Progression je 1.000,00 € 0,56 € 0,90 € 0,30 € Invalidität mit 225 % Progression je 1.000,00 € 0,73 € 1,12 € 0,38 € Invalidität mit 350 % Progression je 1.000,00 € 0,79 € 1,46 € 0,47 € Invalidität mit 540 % Progression je 1.000,00 € 1,00 € 1,51 € 0,54 € KHT/G (max. € 150,00) je 1,00 € 0,60 € 0,90 € 0,39 € Übergangsleistung je 1.000,00 € 1,30 € 2,00 € 0,54 € Tagegeld ab 8. Tag 5,10 € 8,93 € Tagegeld ab 15. Tag 4,53 € 7,94 € Tagegeld ab 43. Tag 2,00 € 3,50 € Unfall-Rente je 1 TEuro 54,88 € 84,00 € 39,37 € (Unfall Rente ab 50 % Invalidität) Höchstversicherungssummen Leistungsarten Erwachsene Erwachsene Kinder ab dem 66. Lebensjahr Tod 250.000,00 € 125.000,00 € 50.000,00 € Invalidität ohne Prog. 1.000.000,00 € 250.000,00 € 1.000.000,00 € plus Freizeitverdopplung 500.000,00 € — — Invalidtät mit 225 % Progression 400.000,00 € 100.000,00 € 400.000,00 € mit Freizeitverdopplung 200.000,00 € — — Invalidtät mit 350 % Progression 300.000,00 € 75.000,00 € 300.000,00 € mit Freizeitverdopplung 150.000,00 € — — Invalidität mit 540 % Progression 200.000,00 € 50.000,00 € 200.000,00 € mit Freizeitverdopplung 100.000,00 € — — Übergangsleistung 20.000,00 € 5.000,00 € 20.000,00 € Unfallrente 1.500,00 € — 1.500,00 € plus Partner- und Waisenrente 1.500,00 € — — Krankenhaustagegeld 150,00 € 50,00 € 50,00 € Genesungsgeld 150,00 € 50,00 € 50,00 € Tagegeld ab dem 43. Tag 150,00 € — — Hilfe bei Schwerverletzung 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € Gestaffeltes Schmerzensgeld 3.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € Kosmetische Operationen 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € Bergungskosten 25.000,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € Rehabeihilfe 3.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € Haushaltshilfe 1.000,00 € 1.000,00 € — Druckkammerkosten 10.000,00 € — 10.000,00 € Raubüberfall oder Geiselnahme ohne Körperverletzung 3.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € Rooming-In und Schulausfallgeld — — 40,00 €
19 Gefahrengruppeneinteilung in der Unfallversicherung Gefahrengruppe A Gefahrengruppe B Kaufmännische oder verwaltende Tätigkeiten Körperliche und handwerkliche Berufsarbeit im Innen- und Außendienst Tätigkeiten mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosi- Leitende oder aufsichtsführende Tätigkeiten ven Stoffen im Betrieb oder auf Baustellen Angehörige der Bundeswehr Ladentätigkeit Angehörige des Bundesgrenzschutzes Labortätigkeit Im Außendienst tätige Angehöriger der Polizei, der Forst-, Steuer- Tätigkeit im Gesundheitswesen und in der Schönheitspflege und Zollverwaltung Fotografen Berufskraftfahrer Künstler In der Landwirtschaft tätige Personen Optiker Tierärzte Rechtsanwälte Tänzer Reporter Turn-, Sport- und Tanzlehrer Diese besonderen Bedingungen sind Besondere Vereinbarungen und gehen den gedruckten Allgemeinen Unfall-Vers.-Bedingun- gen (AUB 2008) sowie den eventuellen Zusatzbediungungen vor. ● Ertrinken, Erfrieren oder Ersticken unter Wasser Teilweise abweichend von den AUB 2008 gilt auch das Ertrinken, Erfrieren oder Ersticken unter Wasser als Unfallereignis. ● Röntgen-, Laser- und ultraviolette Strahlen Abweichend von Ziffer 5.2.2 AUB 2008 sind Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen mitversichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regel- mässigen Umgangs mit strahlungserzeugenden Apparaten eintreten. ● Psychische Störungen Abweichend von Ziffer 5.2.6 AUB 2008 gelten krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen dann versichert, wenn sie nachweislich auf ein Unfallereignis im Sinne der Ziffer 1.3 AUB 2008 zurückzuführen sind. ● Verspätete Hinzuziehung des Arztes In Ergänzung zu Ziffer 7.1. AUB 2008 liegt bei zunächst geringfügig erscheinenden oder nicht erkennbaren Unfallfolgen keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn der Versicherte einen Arzt erst dann hinzuzieht, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird. ● Anzeigepflicht Hat der Unfall den Tod zur Folge, beginnt die Meldefrist erst, wenn die Erben der versicherten Person oder bezugsberechtigten Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und von einem möglichen Zusammenhang mit dem Unfall haben. ● Maniküre (Hühneraugen, Hornhaut) Maniküre, Pediküre sowie das Entfernen von Hühneraugen oder Hornhaut gelten nicht als Eingriff oder Heilmaßnahme. ● Änderung der Berufstätigkeit Unterbleibt die Anzeige über die Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung versehentlich, tritt eine Änderung der vereinbarten Versicherungssumme in Abänderung von 6.2. AUB 2008 nicht ein, sofern der Versicherer für die neue Berufs- tätigkeit oder Beschäftigung überhaupt Versicherungsschutz gewährt. Die Beitragsberichtigung bzw. Verrechnung erfolgt nachträglich, und zwar von dem Zeitpunkt der Veränderung an. Ergibt sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten ein niedrigerer Beitrag, so ist vom Zeitpunkt der Änderung an nur der niedrigere Beitrag zu zahlen, sofern die Änderungsanzeige dem Versicherer innerhalb von zwei Monaten zugeht. Andernfalls ermäßigt sich der Beitrag erst ab dem Zugang der Änderungsanzeige. ● Leistenbruch Der durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursachte Leistenbruch ist im Rahmen dieses Vertrages mitversichert. Sofern ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart ist, werden in der entsprechenden Höhe 3 Tagessätze hierfür erbracht. ● Anzeigepflichten und / oder Obliegenheiten (Versehensklausel) Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. die Erfüllung einer vertraglichen oder vorvertraglichen Obliegenheit, so beein- trächtigt das die Leistungspflicht des Versicherers nicht, wenn der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte nachweist, dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelt und er nach Erkennen die Anzeige unverzüglich nachgeholt hat bzw. die Obliegenheit unverzüglich erfüllt hat.
20 Bauleistungs-Versicherung · Grundlage: ABN 2008 Prämienberechnung Bauleistungs-Versicherung ohne Feuer 0,95 ‰ Zuschlag Einschluss Feuerrisiko p. a. 0,40 ‰ Besondere Gründungsmaßnahmen anfragepflichtig (Versicherungssummen ab 2.500.000,00 € auf Anfrage) Mindestprämie 100,00 € Es gilt ein genereller Selbstbehalt in Höhe von 250,00 je Versicherungsfall prämienfreie Einschlüsse Mitversicherung von Schäden durch Diebstahl mit dem Ge- Zusätzliche Aufräumungskosten bis 10.000,00 Euro bäude fest verbundener Bestandteile Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe bis 10.000,00 Euro Baugrund und Bodenmassen bis 10.000,00 Euro Glas bis zum festen Einbau Schadensuchkosten bis 10.000,00 Euro Bauherrenhaftpflicht · Grundlage: AHB 2008 Deckungssumme 3.000.000,00 € 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden (2fach maximiert) Grundprämie bis € 150.000 Bausumme Prämiensatz 0,42 ‰ 0,50 ‰ Mindestbeitrag 30,00 € 32,00 € bis € 250.000 Bausumme Prämiensatz 0,38 ‰ 0,45 ‰ Mindestbeitrag 60,00 € 75,00 € bis € 500.000 Bausumme Prämiensatz 0,28 ‰ 0,34 ‰ Mindestbeitrag 75,00 € 85,00 € bis € 1.500.000 Bausumme Prämiensatz 0,25 ‰ 0,29 ‰ Mindestbeitrag 130,00 € 150,00 € bis € 2.500.000 Bausumme Prämiensatz 0,23 ‰ 0,27 ‰ Mindestbeitrag 350,00 € 420,00 € über € 2.500.000 Bausumme Prämiensatz auf Anfrage Mindestbeitrag auf Anfrage Zuschlag für Mitversicherung von Eigenleistungen Prämiensatz 0,74 ‰ 1,05 ‰ (auf den 10.000,00 € übersteigenden Anteil)
21 Mietnomaden-Versicherung · Grundlage: ABEM 2008 Gegenstand der Versicherung Versichert sind die vom Vermieter und Mieter eingebrachten Gebäudebestandteile innerhalb der im Versicherungsvertrag bezeich- neten Wohnungen. Der Beitrag berechnet sich je vermietete Wohneinheit. Prämienberechnung Versicherungssumme Jahresbeitrag 15.000,00 € 72,00 € 25.000,00 € 84,00 € 35.000,00 € 96,00 € Selbstbeteiligung Der Versicherungsnehmer hat von jedem Schaden eine Selbstbeteiligung in Höhe von drei Monats-Kaltmieten, max. 1.000 Euro zu tragen. Bei Schadenfreiheit sinkt die Selbstbeteiligung wie folgt: Nach einem schadenfreien Jahr auf zwei Monatskaltmieten, nach dem zweiten schadenfreien Jahr auf eine Monatskaltmiete Für bei Abschluss des Vertrages bereits vermietete Wohnungen besteht erst nach Ablauf von sechs Monaten – gerechnet ab Antragsannahme– Versicherungsschutz für neu eingetretene Versicherungsfälle (Wartezeit).
Notizen
Assecuradeur / Assekuradeur Dem ursprünglichen Sinn nach wurde der Begriff Asseku- radeur für einen speziellen, selbständigen Mehrfachagenten verwendet, der schwerpunktmässig in der Transportversiche- rung tätig war. Er arbeitete ausschließlich an den Seeplätzen Hamburg und Bremen und war selbst der Risikoträger. Heute hat sich die Tätigkeit des Assekuradeurs erweitert, Schwerpunkt bilden die Sachversicherungen. Er ist mit weitreichenden Zeichnungsvollmachten für die vom ihm vertretenen Versicherungsunternehmen ausgestattet, die es ihm erlauben im Namen der jeweiligen Gesellschaft Prä- mien zu finden, Risiken in Deckung zu nehmen und Schäden zu regulieren.
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