Bei niedrigen Einkommen wird eine höhere Erstattungsquote als angemessen erachtet - Doku.iab .
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IAB-KURZBERICHT Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 17|2020 In aller Kürze Befragung zum Kurzarbeitergeld in Corona-Zeiten yy Kurzarbeitergeld soll Betrieben in Krisenzeiten helfen, Entlassungen zu vermeiden, und den Lohn von Bei niedrigen Einkommen wird Beschäftigten vorübergehend si- chern. Anlässlich der Covid-19-Pan- eine höhere Erstattungsquote demie wurden in Deutschland die Konditionen beim Bezug von Kurz- arbeitergeld vorübergehend groß- als angemessen erachtet zügiger ausgestaltet. von Christopher Osiander, Monika Senghaas, Gesine Stephan, yy Das IAB hat Menschen, die zum Olaf Struck und Richard Wolff Befragungszeitpunkt überwiegend sozialversicherungspflichtig be- schäftigt waren, danach gefragt, welche Höhe des Kurzarbeitergel- des sie in bestimmten Situationen als angemessen erachten. Das arbeitsmarktpolitische Instrument Nettoentgelts der betroffenen Beschäf- der Kurzarbeit soll Betrieben in konjunk- tigten aus Mitteln der Arbeitslosenver- yy Die als adäquat eingeschätzte Lohnersatzquote hängt vom Ein- turellen Krisenzeiten eine Alternative sicherung. Durch diese Entlastung bei kommen ab und ist für Geringver- zu Entlassungen bieten, Beschäftigung den Personalkosten sollen Entlassungen dienende höher als für Personen sichern, soziale Folgen der Krise abmil- vermieden werden. mit einem höheren Verdienst. dern und die Binnennachfrage stützen. Bereits während der Finanzkrise yy Bei längerem Arbeitsausfall wür- In der aktuellen Wirtschaftskrise kön- 2008/2009 war Kurzarbeit ein wichtiges den die Befragten kein höheres Kurzarbeitergeld gewähren als in nen Beschäftigte unter bestimmten Be- arbeitsmarktpolitisches Instrument in den ersten drei Monaten. dingungen ein höheres Kurzarbeitergeld Deutschland (Crimmann/Wießner 2009; yy Wenn dagegen die Betroffenen als üblich beziehen. Im Folgenden wird Weber/Gehrke 2020). In der Spitze be- hohe Lebenshaltungskosten ha- untersucht, wie hoch ein angemessenes fanden sich im Mai 2009 1,44 Millionen ben oder vom Unternehmen kei- Kurzarbeitergeld aus Sicht der Befragten Personen in konjunktureller Kurzarbeit, nen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld bekommen, sehen die Befragten sein sollte. was damals 5 Prozent der sozialversiche- eine höhere Lohnersatzquote als rungspflichtig Beschäftigten entsprach angemessen an. Die Unterneh- Wenn alle oder ein Teil der Beschäftig- (Statistik der BA 2020). Hochgerechne- mensgröße und das Geschlecht der ten eines Betriebs ihre Arbeitszeit vorü- ten Daten zufolge bezogen im April 2020 von Kurzarbeit betroffenen Person haben keinen Einfluss auf das Urteil. bergehend reduzieren müssen oder gar rund 6,1 und im Mai 2020 rund 6,7 Milli- yy Werden den Befragten Hinweise nicht mehr arbeiten, kann der Betrieb onen Personen Kurzarbeitergeld aus kon- zur gesetzlich vorgesehenen Höhe unter bestimmten Voraussetzungen bei junkturellen Gründen. Zum Zeitpunkt des Kurzarbeitergeldes gegeben, der Bundesagentur für Arbeit (BA) Kurz- der hier ausgewerteten Befragung im fallen die Einschätzungen weniger arbeit beantragen. Die BA erstattet den Mai 2020 befand sich damit jeder fünfte großzügig aus. Betrieben in diesem Fall einen Teil des sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
in konjunktureller Kurzarbeit (Statistik der BA Ebene entschiedenen Maßnahmen und Regelun- 2020). Daten der monatlich durchgeführten IAB- gen akzeptieren. Dabei spielen Vorstellungen zur Befragung „Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten gerechten Verteilung finanzieller Mittel eine wich- von Corona“ weisen ebenfalls darauf hin, dass im tige Rolle. Ausgehend von diesen Überlegungen Mai 2020 etwa 20 Prozent der sozialversicherungs- zeigt der vorliegende Kurzbericht, welche Höhe pflichtig Beschäftigten Kurzarbeitergeld erhielten des Kurzarbeitergeldes die Befragten unter be- (Kruppe/Osiander 2020). stimmten Bedingungen als angemessen einschät- Die Höhe des Kurzarbeitergeldes wirkt sich da- zen und welche Gerechtigkeitsvorstellungen die- rauf aus, wie die Mittel der Arbeitslosenversiche- sen Einschätzungen zugrunde liegen. rung (und ggf. des Bundes) verteilt werden. Für die Legitimität des Sozialstaats ist es von Bedeutung, Temporäre Neuregelungen dass Bürgerinnen und Bürger die auf politischer des Kurzarbeitergeldes in der 1 Covid-19-Pandemie Regelungen zum Kurzarbeitergeld vor der Covid-19-Pandemie Infobox 1 stellt die üblicherweise geltenden Rege- Grundsätzlich setzt der Bezug von Kurzarbeitergeld (KuG) einen erheblichen vorüberge- lungen zum Kurzarbeitergeld dar. Bedingt durch henden Arbeitsausfall mit Entgeltausfall voraus, der auf wirtschaftlichen Gründen oder die Covid-19-Pandemie traten in Deutschland Neu- auf einem unabwendbaren Ereignis beruht und nicht vermeidbar ist (§§ 95 ff. SGB III). Damit ein Betrieb Kurzarbeit beantragen kann, muss mindestens ein Drittel der Beschäf- regelungen in Kraft, die die Nutzung des Kurzarbei- tigten von einem Entgeltausfall infolge des Arbeitsausfalls betroffen sein. Dies ist etwa tergeldes für Betriebe vereinfacht und großzügiger der Fall, wenn Aufträge verschoben oder storniert werden oder eine Beschäftigung auf- ausgestaltet haben. Unter bestimmten Bedingun- grund von staatlich verordneten Betriebsschließungen oder Lieferengpässen nicht mög- lich ist. Ein rein finanzieller Schaden, beispielweise durch Umsatzeinbußen aufgrund gen ist zudem eine längere Bezugsdauer möglich, innerbetrieblicher Fehleinschätzungen oder ein saisonal bedingter, betriebs- oder bran- und das Kurzarbeitergeld kann bei längerem Ar- chenüblicher Arbeitsausfall, führt nicht zu einem Anspruch auf Kurzarbeit. Vermeidbar beitsausfall stufenweise steigen. Diese Regelungen ist ein Arbeitsausfall auch, wenn er durch im Betrieb zulässige Arbeitszeitschwankungen aufgefangen werden kann – dabei kann auch die Möglichkeit genutzt werden, negative sind zunächst bis zum Jahresende 2020 befristet Arbeitszeitsalden aufzubauen. und sollen unter anderem die Auswirkungen der Betriebe, in denen mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person beschäftigt Covid-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt abfedern. ist, können bei der BA Kurzarbeit anmelden, wenn die obigen Voraussetzungen gege- Von besonderem Interesse für diese Studie ben sind. Kurzarbeitergeld können alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen des Betriebs beziehen. Geringfügig Beschäftige sind vom Bezug ausgeschlossen. Gleiches ist, dass – abweichend von bisherigen Regelun- gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde, gen – das Kurzarbeitergeld nun unter bestimmten die Krankengeld beziehen oder Geldleistungen der BA erhalten sowie für Beschäftigte Bedingungen mit der Bezugsdauer steigt: Wenn in Leiharbeit. Für Auszubildende gilt: Betriebe müssen versuchen, die Ausbildung fort- zusetzen. Ist ein Arbeitsausfall unvermeidbar, haben Auszubildende in den ersten sechs Beschäftigte im jeweiligen Bezugsmonat einen Wochen Anspruch auf die volle Ausbildungsvergütung. Danach können Betriebe unter Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent haben, bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld für Auszubildende beantragen. steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat Das Kurzarbeitergeld orientiert sich am Nettoeinkommen. Die BA erstattet Betrieben von 60 auf 70 Prozent des entgangenen Nettolohns, 60 Prozent des Nettolohns bzw. 67 Prozent bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, bzw. mit minde- ab dem siebten Monat auf 80 Prozent. Beschäftig- stens einem Kind beim Ehegatten im Sinne des § 32 Abs. 1, 4 und 5 des Einkommen- te mit mindestens einem Kind erhalten entspre- steuergesetzes, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind chend 67, später 77 und 87 Prozent des entgange- und nicht dauernd getrennt leben. Bei der Berechnung wird das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen, also der Teil, für den Beiträge zur Arbeitslo- nen Nettolohns. Diese Regelung gilt rückwirkend senversicherung entrichtet wurden (im Jahr 2020: 6.900 Euro in Westdeutschland und ab 1. März 2020 und bis Ende des Jahres 2020; der 6.450 Euro in Ostdeutschland). Die Höhe des Kurzarbeitergeldes entspricht damit im erhöhte Leistungsanspruch kommt damit frühes- Wesentlichen der Höhe des Arbeitslosengeldes. Der Arbeitgeber kann das Kurzarbeiter- geld aufstocken, um die Verluste der Beschäftigten auszugleichen. Diese haben jedoch tens ab Juni 2020 zum Tragen. keinen Rechtsanspruch auf einen betrieblichen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Tarif- In Deutschland bemisst sich die Höhe des Kurz- verträge oder Betriebsvereinbarungen enthalten teilweise Regelungen zur Aufstockung. arbeitergeldes also an der Höhe des entgangenen In der Systemgastronomie oder der chemischen Industrie etwa wird bei Kurzarbeit ein Gehalt von 90 Prozent des üblichen Nettolohns erreicht. Auch für andere Branchen wie Nettoeinkommens. Im Unterschied dazu haben die Metall- und Elektroindustrie oder die Filmindustrie sowie für Kommunen existieren einige europäische Länder absolute Untergren- tarifvertragliche Kurzarbeitsregelungen (Schulten/Müller 2020). Zudem wird davon aus- zen für den Bezug von Kurzarbeitergeld festgelegt gegangen, dass in vielen Betrieben aufgrund einzelvertraglicher Regelungen ein höheres Kurzarbeitergeld gezahlt wird (ebd.). oder gewähren Geringverdienenden einen pro- zentual höheren Einkommensersatz (Konle-Seidl 2 IAB-Kurzbericht 17|2020
2020; Schulten/Müller 2020). Ein anteilig höheres Bedarfsprinzip oder am Gleichheitsprinzip orien- Kurzarbeitergeld bei geringen und mittleren Ein- tieren: Nach dem Äquivalenzprinzip ist für eine kommen wurde im Zusammenhang mit der Neure- gerechte Verteilung die Gleichwertigkeit zwischen gelung auch in Deutschland diskutiert (z. B. Deut- den individuellen Leistungen und der individuel- scher Bundestag 2020; Bundesrat 2020). Sie fand len Güterzuteilung entscheidend. Für die Festset- jedoch keinen Eingang in das Gesetz. zung der Höhe des Kurzarbeitergeldes würde dies Darüber hinaus trat im Zuge der Reaktion auf die bedeuten, dass sich die Zuteilung in erster Linie an Krise eine Reihe weiterer Änderungen in Kraft, die der individuellen Beitragszahlung orientiert. Nach zunächst bis Ende 2020 gelten: dem Bedarfsprinzip wird eine Verteilung dann als yy Seit dem 1. März 2020 können Betriebe bereits gerecht wahrgenommen, wenn eine grundlegende, dann Kurzarbeit anzeigen, wenn mindestens 10 Pro- zent der Beschäftigten (davor ein Drittel) einen Ar- 2 beitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Die IAB-Befragung zum Kurzarbeitergeld in Zeiten von Corona yy Rückwirkend zum 1. März 2020 gilt, dass die BA Die Grundlage der Auswertungen bildet eine Befragung von Personen, für die zwischen den Betrieben bei Bezug von Kurzarbeitergeld die 2013 und 2017 mindestens eine Meldung über sozialversicherungspflichtige Beschäfti- gung in den Daten der BA vorliegt, und die in diesem Zeitraum weder arbeitslos gemel- Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitsausfall det waren noch Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezogen haben. Die Stichpro- pauschaliert erstattet. Unternehmen werden da- be wurde zufällig aus den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB gezogen. mit stärker als zuvor von Personalkosten entlastet. 634 Personen, die bereits an einer früheren Befragung des Forschungsprojekts teilge- nommen hatten (Osiander et al. 2020) wurden im Mai 2020 per Post zur Teilnahme ein- yy Die Bundesregierung wurde ermächtigt, die ma- geladen. 242 Personen beantworteten den Online-Fragebogen vollständig. Von diesen ximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes bei waren 31 Personen zum Befragungszeitpunkt nicht beschäftigt. Befragt wurden somit außergewöhnlichen Verhältnissen von 12 auf 24 überwiegend vergleichsweise stabil beschäftigte Personen, die im Rahmen sozialver- sicherungspflichtiger Beschäftigung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten Monate zu verlängern. Unternehmen, die bis zum und potenziell selbst Kurzarbeitergeldbeziehende sein können. Etwa 80 Prozent der Be- 31. Dezember 2019 Kurzarbeit eingeführt und bei fragten stimmten zu, dass ihre Befragungsergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes der BA angezeigt haben, können aktuell bis zu 21 mit den IEB verknüpft werden dürfen. Monate Kurzarbeitergeld beziehen. Die Befragten erhielten zunächst einige elementare Informationen zum Kurzarbeiter- geld, etwa, dass die BA Unternehmen einen Teil der Lohnkosten erstattet und die Bun- yy Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor desregierung zur Bewältigung der Wirtschaftskrise die Bedingungen für den Bezug des Zahlung des Kurzarbeitergeldes wird vorüberge- Kurzarbeitergeldes erleichtert hat. Ein Teil der Befragten erhielt nach dem Zufallsprinzip hend vollständig verzichtet. anschließend einen Hinweis zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und zum Anstieg des Kurz- arbeitergeldes während der Covid-19-Pandemie ab dem vierten Bezugsmonat. Auf diese yy Seit dem 1. März 2020 können vorübergehend Weise kann untersucht werden, inwiefern Informationen zur aktuellen Gesetzeslage den auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitneh- Befragten als „Anker“ dienen, an dem sie ihre Einschätzung ausrichten. mer Kurzarbeitergeld beziehen. Den einleitenden Informationen folgten mehrere kurze hypothetische Situationsbe- schreibungen, in denen Unternehmen für Beschäftigte Kurzarbeit anmelden – soge- yy Rückwirkend zum 1. Mai 2020 gilt, dass das nannte Vignetten. Die Befragten bewerteten jeweils vier unterschiedliche Szenarien, in Einkommen aus Nebenjobs, die während der denen die Eigenschaften des Unternehmens und der Beschäftigten zufällig kombiniert Kurzarbeit aufgenommen werden, bis zur Höhe waren. Sie wurden gebeten anzugeben, wie hoch das Kurzarbeitergeld in der dargestell- des bisherigen Monatseinkommens nicht auf das ten Situation aus ihrer Sicht jeweils sein solle. Die Tabelle T2 (im Anhang auf Seite 8) informiert über die Zusammensetzung der Befra- Kurzarbeitergeld angerechnet wird. gungsstichprobe. Es handelt sich nicht um eine repräsentative Bevölkerungsstichprobe. Der Fokus der Studie liegt aber auch nicht auf den deskriptiven Befunden, sondern auf den kausalen Einflüssen der Vignettenmerkmale und der Merkmale der Befragten auf Höhe des Kurzarbeitergeldes die Antworten. und Gerechtigkeitsempfinden: Die Befragung erfolgte im Rahmen des Forschungsprojekts „Akzeptanz sozial- und Der Untersuchungsansatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und Regelungen“ des IAB und der Universität Bamberg. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales über das Im Vorfeld der Neuregelungen wurde die Höhe „Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung“ (FIS) finanziell gefördert. des Kurzarbeitergeldes in Politik und Wirtschaft sehr kontrovers diskutiert. Damit verbunden sind Verteilungsfragen. Welches Kurzarbeiter- geld Menschen unter bestimmten Bedingungen als gerecht einschätzen, kann sich vor allem am Äquivalenz- beziehungsweise Beitragsprinzip, am IAB-Kurzbericht 17|2020 3
allgemein anerkannte Bedürftigkeit der betroffe- netto (also nach Abzug von Steuern und Sozialversi- nen Personen vorliegt und diese befriedigt wird. cherungsbeiträgen). Sie hat monatlich geringe feste Kosten (unter anderem für ihre Wohnung). Das Gleichheitsprinzip spricht allen beteiligten Das Unternehmen meldet für sie bei der Bundes Menschen, unabhängig von ihren Merkmalen, ei- agentur für Arbeit Kurzarbeit an und stellt sie nen einheitlichen Festbetrag zu. vollständig von der Arbeit frei. Sie erhält Kurzarbei- In der IAB-Befragung (vgl. Infobox 2 auf Seite 3) tergeld. Das Unternehmen zahlt ihr zum Kurzarbei- erhielten Beschäftigte jeweils vier Situationsbe- tergeld keinen Zuschuss. schreibungen (sogenannte Vignetten), für die sie Nach jedem Szenario gaben die Befragten an, wie angeben sollten, wie hoch das Kurzarbeitergeld hoch ihrer Ansicht nach das monatliche Kurzar- aus ihrer Sicht sein sollte. Bestimmte Merkmale beitergeld aus der Arbeitslosenversicherung für der Unternehmen und der betroffenen Beschäf- die beschriebene Person – die in jedem Szenario tigten, die aus theoretischer Sicht einen Einfluss zu 100 Prozent von der Arbeit freigestellt war – sein auf die Bewertungen haben könnten, wurden per sollte. Für die ersten drei Monate und für den Zeit- Zufallsmechanismus variiert. So lässt sich analy- raum ab dem vierten Monat konnte je ein maximal sieren, welche Eigenschaften der Beschäftigten vierstelliger Betrag (in Euro) eingegeben werden. und der Unternehmen das Urteil der Befragten Für die Auswertung wurde berechnet, welchem An- beeinflussen. Der Vorteil dieser Methode ist, dass teil am vorherigen Nettoeinkommen der beschrie- die Befragten nicht mittels einzelner – oft relativ benen Person dieser Betrag entspricht. Dies wird abstrakter – Items um ihre Einschätzung gebeten im Folgenden als Lohnersatzquote bezeichnet. werden, sondern anhand einer konkreten, leicht nachzuvollziehenden Situation. Merkmale der beschriebenen Ein Beispielszenario sah folgendermaßen aus, Situationen wobei die kursiven Teile des Textes variierten und für die Befragten optisch hervorgehoben waren: Um zu prüfen, welche Rolle das Äquivalenz-, Be- Ein Unternehmen mit 10 Beschäftigten muss auf- darfs- und Gleichheitsprinzip für die Einschätzun- grund der Corona-Krise vorübergehend schließen. gen der Befragten spielen, enthielten die Kurzsze- Eine alleinstehende Vollzeit-Beschäftigte des Unter- narien variierende Einkommenshöhen (1.000 bis nehmens verdient normalerweise monatlich 2.000 € 3.000 Euro monatliches Nettoeinkommen, vgl. Ta- belle T1) sowie unterschiedlich hohe monatliche T1 Lebenshaltungskosten (hoch vs. niedrig), bei denen Dimensionen der Vignettenanalyse explizit die Kosten für die Wohnung als Beispiel ge- nannt wurden. In der Hälfte der Szenarien stockte Merkmal Ausprägungen das Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf, in der 10 Beschäftigte Unternehmensgröße 200 Beschäftigte anderen Hälfte nicht. Dabei wurden stets 20 Prozent 10.000 Beschäftigte des vorher genannten Einkommens als Zuschuss Geschlecht der Mann gewährt, also z. B. bei 2.000 Euro 400 Euro Zuschuss. beschäftigten Person Frau Denkbar ist zudem, dass das Urteil der Befrag- 1.000 Euro pro Monat ten davon abhängt, welche Art von Unternehmen Monatlicher 1.500 Euro pro Monat Kurzarbeit anmeldet. Kleine Unternehmen, die Nettoverdienst 2.000 Euro pro Monat oft über geringere Rücklagen verfügen als grö- 3.000 Euro pro Monat ßere, stellt die Corona-Krise vor besondere Her- Kein Zuschuss Aufstockung des ausforderungen. Für Kleinstbetriebe mit bis zu Kurzarbeitergeldes Zuschuss in Höhe von 20 Prozent des Nettoverdienstes durch Unternehmen (z. B. 200 Euro bei 1.000 Euro Nettoeinkommen; 10 Beschäftigten legte der Bund deshalb ein zu- 600 Euro bei 3.000 Euro Nettoeinkommen) sätzliches Soforthilfeprogramm auf (Dummert et Monatlich geringe feste Kosten (u. a. für Wohnung) Monatliche Fixkosten al. 2020). Untersucht werden soll daher auch, ob Monatlich hohe feste Kosten (u. a. für Wohnung) Befragte für Beschäftigte kleinerer Unternehmen Anmerkung: 1.000 € Nettoverdienst liegen unter dem erwarteten Nettoeinkommen bei einer Vollzeitbeschäfti- gung zum Mindestlohn. Der Wert wurde gewählt, um die Beurteilungen zu vereinfachen. möglicherweise ein höheres Kurzarbeitergeld für Quelle: Eigene Darstellung. © IAB angemessen halten. 4 IAB-Kurzbericht 17|2020
Schließlich wurde das in den Szenarien angege- nicht mit in die Berechnungen ein, liegt die mitt- bene Geschlecht der beschäftigten Person variiert. lere Lohnersatzrate geringfügig niedriger (68 %). Um die Szenarien möglichst einfach zu halten, Anders als es die Neuregelungen vorsehen, geben wurden ausschließlich vollzeitbeschäftigte und die Befragten ab dem vierten Bezugsmonat keine alleinstehende Frauen und Männer beschrieben. höheren Beträge an als zu Beginn der Kurzarbeit. Zudem wurde stets ein Arbeitsausfall von 100 Pro- Für die ersten drei Monate des Bezugs erachten sie zent („Kurzarbeit Null“) unterstellt. Dies ist in der durchschnittlich eine Lohnersatzquote von knapp Praxis nicht immer der Fall. So weisen Daten der über 71 Prozent als angemessen, ab dem vierten IAB-Befragung „Leben und Erwerbstätigkeit in Monat 70 Prozent. In über der Hälfte der Situati- Zeiten von Corona“ darauf hin, dass der durch- onen geben die Befragten für die ersten drei Mo- schnittliche Arbeitsausfall für Kurzarbeitende zum nate und die Zeit danach den gleichen Betrag an Befragungszeitpunkt im Mai 2020 knapp 60 Pro- – was möglicherweise auch damit zusammenhängt, zent betrug (Kruppe/Osiander 2020). Außerdem dass sie das Kurzarbeitergeld in diesen Situationen enthielten die Situationsbeschreibungen keinen schon ab Beginn höher festlegen würden als ge- Hinweis auf bedarfsgeprüfte Sozialleistungen wie setzlich vorgesehen. Arbeitslosengeld II oder Wohngeld, die Beziehen- Die Verteilung der klassierten Antworten ist in de eines geringen Kurzarbeitergeldes ergänzend Abbildung A1 dargestellt: Für mehr als ein Viertel beantragen können. der beschriebenen Szenarien wurden 71 bis 80 Pro- Die in Tabelle T1 dargestellten Merkmale und zent Kurzarbeitergeld als angemessen erachtet. ihre jeweiligen Ausprägungen ergeben insgesamt Auch Beträge, die Lohnersatzraten zwischen 51 96 mögliche Kombinationen. Jede befragte Person und 60 Prozent sowie zwischen 61 und 70 Prozent bewertete vier zufällig ausgewählte Kombinationen entsprechen, werden häufig genannt (für knapp und gab dabei je einen Wert für die ersten drei Mo- 25 % und rund 22 % der Szenarien). Hohe Lohn- nate und ab dem vierten Monat des Kurzarbeiter- ersatzquoten von 91 Prozent und mehr werden in geldbezugs an. Insgesamt gibt es somit von jeder knapp 10 Prozent der Fälle als akzeptabel erachtet; befragten Person bis zu acht Antworten. niedrige Kurzarbeitergeld-Sätze unter 50 Prozent werden hingegen nur relativ selten angegeben. Abbildung A2 (Seite 6) stellt die Ergebnisse der Ergebnisse der Befragung multivariaten Analyse dar (vgl. Infobox 3 auf Sei- In die Analysen gehen nur Personen ein, die einer te 6). Die Befunde zeigen den kausalen Einfluss der Verknüpfung ihrer Angaben mit Daten einer frühe- verschiedenen Merkmalsausprägungen der Szena- ren Befragung – in der zusätzlich soziodemografi- rien auf die als angemessen erachtete Lohnersatz- sche Informationen erhoben wurden – und mit ad- ministrativen Daten zugestimmt haben (vgl. auch A1 Infobox 2). Zudem wurden Fälle aus der Analyse Verteilung der als angemessen erachteten prozentualen Höhen des Kurzarbeitergeldes ausgeschlossen, in denen die Befragten keine abso- in Prozent der klassierten Anworten der berfragten Personen luten Werte in Euro angaben, sondern prozentuale 27,0 Lohnersatzquoten (z. B. „67“). Bei einer Hochrech- 24,8 nung dieser Werte in Eurobeträge ändern sich die 21,8 Befunde qualitativ nicht. Zurzeit erhalten Beschäftigte ohne Kinder zu Beginn der Kurzarbeit 60 Prozent des entgange- nen Nettolohns. Im Mittel erachten die Befragten 9,8 für diesen Personenkreis (über alle Szenarien und 7,2 5,0 beide erfragten Zeiträume) Kurzarbeitergeld in 1,9 2,5 Höhe von 70 Prozent des letzten Nettolohnes als bis 30 31 bis 40 41 bis 50 51 bis 60 61 bis 70 71 bis 80 81 bis 90 91 u. mehr angemessen. Bezieht man die unter dem Mindest- Höhe des Kurzarbeitergeldes in Prozent lohn liegende Einkommenskategorie von 1.000 € Quelle: Eigene Auswertungen (1.342 Antworten von 168 Personen). © IAB IAB-Kurzbericht 17|2020 5
quote. Dargestellt ist, wie sich die als angemessen kosten. Sie wird in Kurzarbeit geschickt und das erachtete Lohnersatzquote verändert, wenn sich Unternehmen zahlt keinen Zuschuss zum Kurzar- die Referenzsituation ändert. beitergeld. Die Referenzsituation ist die oben beschriebene Die Einschätzung der Situation verändert sich Beispielvignette einer alleinstehenden Vollzeit-Be- mit der Variation der Merkmale des beschriebenen schäftigten eines Unternehmens mit insgesamt 10 Szenarios: Im Vergleich zur Referenzsituation, in Beschäftigten, die monatlich 2.000 Euro netto ver- der die hypothetische Person 2.000 Euro verdient, dient. Sie hat monatlich geringe Lebenshaltungs- werden Personen mit niedrigerem Verdienst höhe- re Lohnersatzquoten zugestanden: Unter ansons- ten gleichen Bedingungen wird für Personen mit A2 einem Verdienst von 1.000 Euro durchschnittlich Effekt verschiedener Merkmalsausprägungen auf die als angemessen erachtete prozentuale Höhe des Kurzarbeitergeldes (KuG) im Vergleich ein um knapp elf Prozentpunkte höheres Kurz- zur Referenzsituation1) arbeitergeld als angemessen erachtet. Bei einem Quotient aus dem angegebenen KuG in Euro und dem angegebenen Einkommen in Euro Verdienst von 1.500 Euro sind es noch vier Pro- zentpunkte mehr, bei einem Verdienst von 3.000 Mann Euro knapp vier Prozentpunkte weniger als in der 200 Beschäftigte Referenzsituation. Alle genannten Effekte sind sta- 10.000 Beschäftigte tistisch signifikant. Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten einen Einkommen: 1.000 € Zuschuss in Höhe von 20 Prozent des Nettover- Einkommen: 1.500 € dienstes zum Kurzarbeitergeld gewähren, nehmen Einkommen: 3.000 € die Befragten einen Abschlag in Höhe von zehn Prozentpunkten vor (vgl. Abbildung A2). Hat die Betrieb zahlt dazu beschriebene Person hohe Lebenshaltungskosten, Hohe Lebenshaltungskosten wird hingegen ein um knapp vier Prozentpunkte KuG ab dem vierten Bezugsmonat höheres Kurzarbeitergeld als angemessen erachtet. Auch diese Effekte sind statistisch signifikant. -15 -10 -5 74 % +5 +10 +15 Effekt in Prozentpunkten Die Befragten machen keinen Unterschied zwi- 1) Für die Referenzsituation erachtet die Referenzperson eine durchschnittliche Lohnersatzquote von 74 Prozent schen männlichen und weiblichen Beschäftigten. als angemessen. Die befragte Referenzperson ist weiblich, 40 bis 49 Jahre alt, aus Westdeutschland, mit einem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 2.000 und 3.000 Euro, hat eine abgeschlossene Ausbildung/Lehre, war in Auch die Unternehmensgröße hat keinen statis- den letzten sechs Jahren nicht durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt und hat nie Arbeitslosen- tisch signifikanten Einfluss auf das Urteil der Be- geld oder Arbeitslosengeld II und keinen Hinweis auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen erhalten. Lesebeispiel: Im Vergleich zur Referenzsituation, in der die hypothetische Person in der Vignette 2.000 € verdient fragten: Sie würden Beschäftigten in Unternehmen hat, würden Befragte einer hypothetischen Person, die 1.000 € verdient, 74+11, also 85 Prozent KuG gewähren. Dieser Unterschied ist im Vergleich zur Referenzsituation signifikant, weil das Konfidenzintervall die vertikale mit insgesamt 10, 200 und 10.000 Beschäftigten fast 74 %-Linie nicht schneidet. Anmerkung: Ergebnisse einer Random-Effects-Schätzung (mit Kontrolle für die Merkmale der Befragten). Ausge- identische Lohnersatzquoten gewähren. Eine Va- wiesen sind der Punktschätzer (Kreis) sowie das Konfidenzintervall (horizontale Linie, α = 0,05). Das ausgewiesene riable mit zwei Ausprägungen, die zwischen den Konfidenzintervall überdeckt den wahren Wert des Punktschätzers mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent. Quelle: Eigene Auswertungen (1.342 Antworten von 168 Personen). © IAB Lohnersatzquoten in den ersten drei Monaten des Leistungsbezugs und den folgenden Monaten dif- 3 ferenziert, hat ein negatives Vorzeichen: Tenden- Schätzmethodik ziell senken die Befragten die Lohnersatzquote im Zeitverlauf geringfügig – um etwa einen Prozent- Abbildung A2 zeigt, um wie viel Prozentpunkte sich die genannte Höhe des Kurzarbei- tergeldes verändert, wenn gegenüber einer Referenzsituation und einer Referenzper- punkt. Der Effekt ist statistisch signifikant. son eine Veränderung erfolgt. In den Analysen wurden dabei pro Person Bewertungen Befragte, die einen Hinweis auf die aktuellen von vier variierten Szenarien einbezogen. Wir nutzen die Antworten von 168 Befragten. Regelungen erhalten haben, geben im Durch- Deren Bewertungen der vier Szenarien sind vermutlich nicht voneinander unabhängig. Hier werden daher Ergebnisse aus einem Random-Intercept-Modell präsentiert. Das schnitt eine um etwa fünf Prozentpunkte niedri- Bestimmtheitsmaß der ausgewiesenen Schätzung beträgt R² = 0,24. Insgesamt sind gere Lohnersatzquote an als Personen, die keinen die Ergebnisse zu den Punktschätzern sehr robust und ändern sich bei Anwendung an- Hinweis bekommen haben. Dieser Unterschied derer Schätzverfahren (Fixed-Effects-Modell, Fractional-Probit mit auf Personenebene geclusterten Standardfehlern) oder anderer Spezifikationen der Schätzgleichung kaum. ist ebenfalls statistisch signifikant. Informationen zur aktuellen Rechtslage führen also dazu, dass die 6 IAB-Kurzbericht 17|2020
Befragten ihre Einschätzung an der Gesetzeslage Die Stichprobe der Befragten ist nicht repräsentativ orientieren und damit weniger großzügig sind. für die Erwerbsbevölkerung. Die Befunde zu einer Männer und Frauen bewerten die Szenarien als gerecht angesehenen Lohnersatzquote können nicht unterschiedlich. Befragte, die in Ostdeutsch- daher nicht ohne Einschränkungen auf die Ge- land leben, erachten im Durchschnitt knapp neun samtbevölkerung übertragen werden. Im Fokus der Prozentpunkte weniger Kurzarbeitergeld als ge- Auswertung stand aus diesem Grund, wie sich die recht als Westdeutsche. Personen, die in der Ver- Bewertungen unterscheiden, wenn die Merkmale gangenheit bereits einmal auf Arbeitslosengeld II einer Person, die Kurzarbeitergeld bezieht, und angewiesen waren, sehen zehn Prozentpunkte eines Betriebs, der Kurzarbeit anmeldet, sowie der mehr Kurzarbeitergeld als adäquat an. Andere un- antwortenden Person selbst variiert werden. tersuchte Befragtenmerkmale haben keinen statis- Ein zentrales Ergebnis ist, dass die Befragten die tisch signifikanten Einfluss auf das Urteil. Höhe des Kurzarbeitergeldes am vorherigen Ein- kommen bemessen. Die Einschätzungen reflektie- ren also insgesamt das Äquivalenzprinzip. Dabei Fazit spielen aber auch Bedarfsaspekte eine wichtige In der aktuellen Wirtschaftskrise sind deutlich Rolle: So wird Geringverdienern eine signifikant mehr Menschen von Kurzarbeit betroffen als höhere Lohnersatzquote zugesprochen als Perso- auf dem Höhepunkt der Finanzkrise in den Jah- nen mit höherem Einkommen. Ein Zuschuss des ren 2008/2009 oder in den Nachwendejahren. Im Unternehmens zum Kurzarbeitergeld sowie die Jahresdurchschnitt 2009 bezogen 1,1 Millionen Lebenshaltungskosten der Person in Kurzarbeit Menschen Kurzarbeitergeld aus konjunkturel- beeinflussen das Urteil ebenfalls. Abweichend len Gründen, wohingegen Hochrechnungen der von den Neuregelungen, die ein erhöhtes Kurzar- BA für den Befragungszeitraum im Mai 2020 von beitergeld ab dem vierten Bezugsmonat vorsehen, Dr. Christopher Osiander 6,7 Millionen Kurzarbeitergeldbeziehenden ausge- differenzieren die Befragten nicht stark zwischen ist Mitarbeiter in der Stabsstelle „Forschungs hen, was ungefähr 20 Prozent der sozialversiche- den ersten drei Bezugsmonaten und dem anschlie- koordination“ im IAB. rungspflichtig Beschäftigten entspricht (Statistik ßenden Zeitraum. christopher.osiander@iab.de der BA 2020). Während der Covid-19-Pandemie Aus den Ergebnissen lassen sich Rückschlüsse wurden die Möglichkeiten zum Bezug des Kurzar- auf die Akzeptanz politischer Ausgestaltungsmög- beitergeldes ausgeweitet und die Bedingungen für lichkeiten ziehen. Während die Ergebnisse keine die Nutzung der Kurzarbeit für die Unternehmen Präferenz für zeitliche Staffelungen widerspiegeln, vereinfacht. Zudem wurde eine stufenweise Erhö- deuten sie darauf hin, dass eine stärkere Unterstüt- hung des Kurzarbeitergeldes beschlossen, sodass zung unterer Einkommensgruppen in Krisenzeiten unter bestimmten Bedingungen ab dem vierten als angemessen empfunden wird. Welche Instru- Bezugsmonat eine höhere Lohnersatzquote als mente (z. B. auch steuerlicher Art) zu deren Um- Dr. Monika Senghaas üblich gezahlt wird. setzung dann allerdings effektiv und effizient sind, ist Mitarbeiterin in der Stabsstelle „Forschungs Dieser Kurzbericht zeigt anhand einer Befra- wurde in der vorliegenden Studie nicht analysiert. koordination“ im IAB. gung, welche Höhe des Kurzarbeitergeldes bei monika.senghaas@iab.de 100 Prozent Arbeitsausfall unter bestimmten Rah- menbedingungen als gerecht angesehen wird: Per- sonen, die in den Jahren 2013 bis 2017 mindestens zeitweise sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und kein Arbeitslosengeld oder Arbeitslo- sengeld II erhielten, bewerteten kurze Szenarien, in denen fiktive Personen bei variierenden Rah- menbedingungen Kurzarbeitergeld beziehen. Die Richard Wolff Prof. Dr. Olaf Struck Prof. Dr. Gesine Stephan Befragten gaben an, wie viel Kurzarbeitergeld die- ist Mitarbeiter an der Professur ist Professor für Arbeits leitet den Forschungsbe- für Arbeitswissenschaft wissenschaft an der reich „Arbeitsförderung und se Personen in den ersten drei Bezugsmonaten und der Universität Bamberg. Universität Bamberg. Erwerbstätigkeit“ im IAB. ab dem vierten Bezugsmonat erhalten sollen. richard.wolff@uni-bamberg.de olaf.struck@uni-bamberg.de gesine.stephan@iab.de IAB-Kurzbericht 17|2020 7
T2 Die Einführung eines erhöhten Kurzarbeitergel- Mittelwerte der Vignettenmerkmale und der Befragtenmerkmale des für niedrige Einkommen würde auf jeden Fall Einheit Mittelwert – wie schon die zeitliche Staffelung – erheblichen Vignettenmerkmale bürokratischen Zusatzaufwand mit sich bringen Höhe des Kurzarbeitergeldes (KuG) im Vergleich zum % 70,36 (ggf. auch im Zusammenspiel mit Leistungen der letzten Nettolohn 1 = Mann; Grundsicherung). Letztlich ist dies eine politische Mann 0,495 0 = Frau Entscheidung. 1 = ja; Unternehmensgröße: 10 Beschäftigte 0,326 0 = nein 1 = ja; 200 Beschäftigte 0,319 0 = nein Literatur 1 = ja; 10.000 Beschäftigte 0,355 0 = nein Bundesrat (2020): Stenografischer Bericht, 989. Sitzung am 1 = ja; 15. Mai 2020. Nettoeinkommen: 1.000 Euro im Monat 0,244 0 = nein 1 = ja; Crimmann, Andreas; Wießner, Frank (2009): Wirtschafts- 1.500 Euro im Monat 0,240 und Finanzkrise: Verschnaufpause dank Kurzarbeit. 0 = nein 1 = ja; IAB-Kurzbericht 14/2009. 2.000 Euro im Monat 0,264 0 = nein Deutscher Bundestag (2020): Antrag der Fraktion BÜND- 1 = ja; 3.000 Euro im Monat 0,252 NIS 90/DIE GRÜNEN: Kurzarbeitergeld Plus einführen. 0 = nein 1 = ja; Drucksache 19/18704. Aufstockung KuG durch Arbeitgeber 0,505 0 = nein Dummert, Sandra; Grunau, Philipp; Müller, Dana; vom 1 = hohe; Berge, Philipp (2020): Wirtschaftsförderung in Zeiten Hohe Lebenshaltungskosten 0,501 0 = niedrige von Corona: Potenzielle Nutzung und Nutzen der staat- 1 = ja; KuG-Höhe ab dem vierten Monat 0,500 lichen Soforthilfe. In: IAB-Forum, 20. Mai 2020 (https:// 0 = nein www.iab-forum.de/wirtschaftsfoerderung-in-zeiten-von- Befragtenmerkmale corona-potenzielle-nutzung-und-nutzen-der-staatlichen- 1 = Hinweis; Hinweis: Aktuelle Rechtslage 0,447 soforthilfe/). 0 = Kein Hinweis 1 = Mann; Konle-Seidl, Regina (2020): Kurzarbeit in Europa: Die Ret- Mann 0,654 0 = Frau tung in der aktuellen Corona-Krise? IAB-Forschungsbe- 1 = ja; richt 4/2020. Alter: Unter 30 Jahren 0,095 0 = nein 1 = ja; Kruppe, Thomas; Osiander, Christopher (2020): Kurzarbeit 30 bis 39 Jahre 0,143 in der Corona-Krise: Wer ist wie stark betroffen? In: IAB- 0 = nein 1 = ja; Forum, 30. Juni 2020 (https://www.iab-forum.de/kurzar- 40 bis 49 Jahre 0,207 0 = nein beit-in-der-corona-krise-wer-ist-wie-stark-betroffen/). 1 = ja; 50 bis 59 Jahre 0,346 Osiander, Christopher; Senghaas, Monika; Stephan, Ge- 0 = nein 1 = ja; sine; Struck, Olaf; Wolff, Richard (2020): “Acceptance 60 Jahre oder älter 0,209 of social- and labor market programs and regulations”: 0 = nein 1 = ja; Methodological report on the first survey wave. IAB-For- Kinder 0,636 0 = nein schungsbericht 7/2020. 1 = Ost; Ostdeutschland 0,125 Schulten, Thorsten; Müller, Torsten (2020): Kurzarbei- 0 = West Keine abgeschlossene 1 = ja; tergeld in der Corona-Krise. Aktuelle Regelungen in Ausbildung: 0,066 Deutschland und Europa. WSI Policy Brief Nr. 38 (https:// Berufsausbildung 0 = nein 1 = ja; www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_38_2020.pdf). Lehre/Ausbildung (Referenz) 0,499 0 = nein Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2020): Berichte: 1 = ja; FH-/Universitätsabschluss 0,435 Blickpunkt Arbeitsmarkt – Monatsbericht zum Arbeits- 0 = nein In den letzten sechs Jahren durchgehend 1 = ja; und Ausbildungsmarkt. Nürnberg, Juli 2020. 0,613 sozialversicherungspflichtig beschäftigt 0 = nein Weber, Enzo; Gehrke, Britta (2020): Kurzarbeit, Entlas- 1 = ja; sungen, Neueinstellungen: Wie sich die Corona-Krise Jemals Arbeitslosengeld/-hilfe erhalten 0,410 0 = nein von der Finanzkrise 2009 unterscheidet. In: IAB-Forum, 1 = ja; Jemals Arbeitslosengeld II erhalten 0,066 28. Mai 2020 (https://www.iab-forum.de/kurzarbeit-ent- 0 = nein lassungen-neueinstellungen-wie-sich-die-corona-krise- N (Antworten / Personen) 1.342 / 168 von-der-finanzkrise-2009-unterscheidet/). Quelle: Eigene Berechnungen. © IAB Impressum | IAB-Kurzbericht Nr. 17, 20.8.2020 | Herausgeber: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, 90327 Nürnberg | Redaktion: Elfriede Sonntag | Graphik & Gestaltung: Nicola Brendel | Foto: Wolfram Murr, Fotofabrik Nürnberg, Jutta Palm-Nowak und privat | Druck: MKL Druck GmbH & Co. KG, Ostbevern | Rechte: Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmi- gung des IAB | Bezug: IAB-Bestellservice, c/o wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld; Tel. 0911-179-9229 (es gelten die regulären Festnetzpreise, Mobilfunkpreise können abweichen); Fax: 0911-179-9227; E-Mail: iab-bestellservice@wbv.de | IAB im Internet: www.iab.de. Dort finden Sie unter anderem diesen Kurzbericht zum kostenlosen Download | Anfragen: iab.anfragen@iab.de oder Tel. 0911-179-5942 | ISSN 0942-167X 8 IAB-Kurzbericht 17|2020
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