Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste FAQ s (Stand: 16.06.2021)
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Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste FAQ´s (Stand: 16.06.2021) Frage, Maßnahme Ja / Nein / Erläuterungen, Bemerkungen: evtl. Vorbereitung, vor dem Gottesdienst Dürfen bei öffentlichen Gottes- Die Berechnung der zulässigen Höchstzahl an Be- diensten wieder so viele Personen suchern bestimmt sich nach der Anzahl der vor- kommen, wie in der Kirche Platz handenen Plätze, unter Wahrung des Mindestab- haben? stands von 1,5 m. Priester, Ministranten/-innen, Kommunionhel- fer/innen und Lektoren/innen sowie Organist/in werden nicht mitgerechnet. Können Sitzplätze auf der Empore Unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m belegt werden? zwischen den Teilnehmern/-innen dürfen auch auf der Empore Sitzplätze angeboten werden. Dürfen Menschen, die in häuslicher Das Mindestabstandsgebot gilt nicht für die Ange- Gemeinschaft miteinander leben hörigen des eigenen Hausstands. ohne Mindestabstand am Gottes- Auch Behinderte mit ihren Begleitpersonen, dürfen dienst teilnehmen? ohne Mindestabstand zusammensitzen. Beachte: Diese Möglichkeit erhöht jedoch nicht die zuläs- sige Höchstzahl an Besuchern! Dürfen Menschen, die vollständig- Das Mindestabstandsgebot gilt nicht für vollstän- geimpft bzw. genesen sind, ohne dig-Geimpfte bzw. Genesene; diese dürfen sich Mindestabstand am Gottesdienst ohne Abstand zu einem anderen Hausstand dazu- teilnehmen? setzen. Beachte: Diese Möglichkeit erhöht jedoch nicht die zulässige Höchstzahl an Besuchern! Erhöht sich die zulässige Höchst- Nein, durch Vollständig-Geimpfte bzw. Genesene zahl an Besuchern durch die Mög- darf die zulässige Höchstzahl an Besuchern nicht lichkeit, dass sich vollständig-Ge- überschritten werden! impfte bzw. Genesene ohne Ab- Grund: Ein Gottesdienst ist lt. Gesetzgeber eine stand zu einem anderen Hausstand „öffentliche Veranstaltung“ und damit gilt gemäß § ohne Abstand setzen dürfen? 7 der 13. bayer. IFSMV die Höchstanzahl inklusive Geimpfter/Genesener Dürfen Stehplätze belegt werden? Stehplätze dürfen je nach räumlicher Möglichkeit der Kirche und unter Wahrung des Mindestab- stands von 1,5 m in der Kirche zugewiesen wer- den. Briefanschrift: Postfach 11 03 49, 86028 Augsburg Haus-/Paketanschrift Fronhof 4 86152 Augsburg LIGA Bank Augsburg (BLZ 750 903 00) 100 064 IBAN DE63 7509 0300 0000 1000 64 BIC GENODEF1MO5 HypoVereinsbank Augsburg (BLZ 720 200 70) 8 101 442 IBAN DE98 7202 0070 0008 1014 42 BIC HYVEDEMM408 Tel.: (Vermittlung) 0821 3166-0 Sprechzeiten: nach Vereinbarung www.bistum-augsburg.de
Seite 2 16. Juni 2021 Kann auf das aufwändige Anmel- Ein Anmeldeverfahren ist nur noch für besondere deverfahren mit Erfassung der Be- Gottesdienste empfohlen, bei denen eine Auslas- sucher und Eingangskontrolle ver- tung der zulässigen Höchstteilnehmerzahl zu er- zichtet werden? warten steht. Wird ein Anmeldeverfahren durchgeführt dann muss eine Kontaktmöglichkeit (Name, Vorname, postalische Anschrift oder Tel. Nummer oder Mail- Adresse) mit Angaben zum Anwesenheitszeitraum erfasst werden, damit im Falle einer COVID-19 In- fektion eine lückenlose Nachverfolgung von Kon- taktpersonen möglich ist. Listen bzw. bei Nutzung einer App entsprechende Daten sind für 4 Wochen nach dem Tag der Gottesdienst-Teilnahme gesi- chert (im Pfarrbüro) aufzubewahren und anschlie- ßend datenschutzgerecht zu vernichten/zu lö- schen Darf bei „Gottesdiensten ohne An- Ja, auf die Erfassung der Kontaktdaten bei „Got- meldeverfahren“ auf die Erfassung tesdiensten ohne Anmeldeverfahren“ kann ver- von „Kontaktdaten“ verzichtet wer- zichtet werden. den? Dürfen die Kirchenbesucher über Sofern eine Kirche über mehrere Eingänge verfügt, alle ggf. bestehenden Eingänge die ist für den Zugang eine Eingangspforte festzule- Kirche betreten und verlassen? gen. Die weiteren Eingänge dürfen aus Sicherheits- gründen allerdings nicht verschlossen werden. Ge- eignete Maßnahmen zur Vermeidung eines Zutritts an den weiteren Eingängen kann Ordnerdienst, Plakatierung etc. sein. Müssen Gottesdienstteilnehmer in- Die Teilnehmer/innen müssen bei der Anmeldung, formiert werden, dass sie bei be- per Aushang, Veröffentlichung auf der Website stimmten Erkrankungssymptomen o.ä. darauf hingewiesen werden, dass eine Teil- nicht am Gottesdienst teilnehmen nahme am Gottesdienst nicht möglich ist bei un- dürfen? spezifischen Allgemeinsymptomen, Fieber oder Atemwegsproblemen sowie wenn sie infiziert oder unter Quarantäne gestellt sind bzw. in den letzten vierzehn Tagen vor dem Gottesdienst Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten gehabt haben. Kann auf den Ordnerdienst ver- Der Dienst ehrenamtlicher Ordner ist wichtig und zichtet werden? unverzichtbar, um den Teilnehmern/-innen die Plätze in der Kirche zuzuweisen, bei Anmeldever- fahren die Kontrolllisten zu führen, die Teilneh- mer/-innen auf den Mindestabstand und die Mas- kenpflicht hinzuweisen sowie Sicherzustellen, dass die zulässige Aufnahmekapazität der Kirche nicht überschritten wird u.a. Kann in der Sakristei auf die MNB Da in vielen Sakristeien der Mindestabstand von verzichtet werden? 1,5 m wegen der räumlichen Gegebenheiten nicht einhaltbar ist (z.B., wenn der Mesner beim Anlegen des Messgewandes behilflich ist, bei Absprachen mit Lektoren etc.), ist dort eine Mund-Nasen-Be- deckung zu tragen. Das Tragen von FFP2 Masken für alle Personen, die sich in der Sakristei aufhalten wird dringend empfohlen.
Seite 3 16. Juni 2021 Hygienevorgaben während des Gottesdienstes Muss die Mund-Nasenbedeckung Bei Gottesdiensten in Gebäuden besteht die sog. während des gesamten Gottes- „Maskenpflicht“ während der gesamten Dauer des dienstes getragen werden? Gottesdienstes. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die Masken- pflicht. Dürfen Ministranten zum Dienst Unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m am Altar zugelassen werden? und der Hygieneregeln, u.a. Maskenpflicht wäh- rend des gesamten Gottesdienstes, sind Ministran- ten zum Dienst zugelassen. Dürfen Kommunionhelfer und Lek- Wenn gewährleistet ist, dass im Altarraum der toren einen Sitzplatz im Altarraum Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden einnehmen? kann, dürfen Kommunionhelfer und Lektoren auch dort einen Platz einnehmen. Darf der liturgische Dienst auf den Die Einhaltung des Mindestabstands muss auch Mindestabstand verzichten? vom liturgischen Dienst gewährleistet werden, z.B. durch entsprechende Platzierung der Sedilien, ggf. Markierung der Laufwege für die Ministranten u.a. Darf ein Ministrant dem Priester Da beim Halten des Messbuchs der Mindestab- das Messbuch ohne Mund-Nasen- stand von 1,5 Metern in aller Regel nicht eingehal- Bedeckung halten? ten werden kann, ist vom Ministrant eine MNB zu tragen. Darf mit dem liturgischen Dienst Die Kelchkommunion empfängt ausschließlich der und/oder den Lektoren/Kommuni- Priester; bei Konzelebration muss jeder Konzele- onhelfern auch in beiderlei Gestal- brant einen eigenen Kelch benutzen. ten kommuniziert werden? Ist die Mundkommunion zulässig? Den Gläubigen wird weiterhin die Handkommunion eindringlich empfohlen; Mundkommunion ist möglich, allerdings nur in der Weise, dass nach je- der Kommunionspendung die Finger des Kommu- nionspenders desinfiziert werden (z.B. Desinfekti- onstuch). Darf bei der Kollekte der Klingel- Werden während des Gottesdienstes Gegenstände beutel/das Opferkörbchen durch von mehr als einer Person berührt, muss vor jeder die Bankreihen gereicht werden? Benutzung zwischendesinfiziert werden. Klingel- beutel oder Opferkörbchen dürfen daher nicht durchgereicht werden. Nach dem Gottesdienst können Ordner oder Ministranten mit dem Opfer- körbchen/Klingelbeutel am Ausgang zur Kollektie- rung stehen. Dürfen die Weihwasserbecken wie- Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygienevorga- der gefüllt werden? ben für Kirchenräume, bei der Befüllung der Weih- wasserbecken wird zur Verhinderung von Schmier- infektionen Zurückhaltung angeraten. Ist Gemeindegesang zulässig? Gemeindegesang ist zulässig; Bei Gottesdiensten in Räumen mit FFP2 Maske, bei Gottesdiensten im Freien ohne Maske.
Seite 4 16. Juni 2021 Ist Chorgesang möglich? Der Einsatz von Chören, Solosängern/-innen, Vo- kalensembles sowie Instrumentalmusikern ist un- ter Wahrung des Mindestabstands von 2 m zwi- schen den Musikern und Sängern und sonstigen Personen möglich. Bitte beachten: Auch Chorsänger und Musiker zäh- len zu den Gottesdienstbesuchern, sie sind bei der Teilnehmerhöchstzahl mitzurechnen. Dürfen Gotteslobbücher zur Verfü- Gotteslobbücher oder Liedzettel können zur Verfü- gung gestellt werden? gung gestellt werden. Es ist sicherzustellen, dass die Bücher bzw. Liedzettel wenigstens alle 24- Stunden durchgewechselt werden. Die Bücher sol- len nur zu den Gottesdienstzeiten ausgelegt wer- den, z.B. auf Bücherwägen oder unmittelbar am Platz, um das Risiko von Kontaminationen mög- lichst zu minimieren. Dürfen die Gläubigen Weihwasser Unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln aus dem Weihwasserkessel selbst (z.B. Bedienung des Hahns am Weihwasserkessel abfüllen, um dies mit nach Hause mit Einmalhandschuhen, Zwischendesinfizierung zu nehmen? des Hahns am Weihwasserkessel nach der Benut- zung o.ä.) können die Gläubigen Weihwasser selbst entnehmen. Der Weihwasserkessel sollte oben abgedeckt sein. Sollen im Frühjahr/Sommer die Damit ein Luftaustausch stattfindet, sollten die Tü- Kirchentüren während des Gottes- ren während des Gottesdienstes geöffnet bleiben. dienstes geöffnet bleiben. Muss das Mikrophon am Ambo Nur Mikrophone, die berührt werden, müssen bei nach jedem Sprecher desinfiziert Verwendung durch mehrere Nutzer zwischendes- werden? infiziert werden. Es empfiehlt sich, wo immer möglich, für die Lektoren zusätzlich zum Ambo ein eigenes Lesepult für Lesung, Fürbitten, Vermel- dungen usw. zur Verfügung zu stellen. Auf trag- bare Mikrophone sollte verzichtet werden.
Seite 5 16. Juni 2021 Nach dem Gottesdienst Müssen die Ordner dafür sorgen, dass Nach der 13. BayIfSMV besteht eine Kontakt- die Menschen nach dem Gottesdienst beschränkung dahingehend, dass sich bei auf dem Kirchplatz nicht zusammen- einem Inzidenzwert unter 50 höchstens 10 stehen? Personen im öffentlichen Raum treffen dür- fen. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzel- nen, dies zu beachten; der Ordnerdienst ist für Geschehen vor der Kirchentür/nach dem Gottesdienst nicht verantwortlich. Genügt es, die Bänke nach dem Got- Das Corona Virus zählt zu den sog. „behüll- tesdienst mit klarem Wasser oder tro- ten“ Viren, es wird von einer Fettschicht um- cken abzuwischen? geben. Zur vorgeschriebenen Reinigung der Bänke und der weiteren benutzten Gegen- stände (z.B. Geländer, Türgriff etc.) muss daher ein fettlösendes Mittel (Seifenlauge, Desinfektionsmittel o.ä.) verwendet werden. Kann auf das sofortige Waschen der Ein Waschen der Ministrantenkleidung nach Ministrantenkleidung nach jedem Got- jedem Gottesdienst ist nicht erforderlich. tesdienst verzichtet werden? Die Kleidung sollte aber nach dem Gottes- dienst nicht sofort in den Schrank gehängt, sondern gelüftet werden. Darf nach „besonderen“ Gottesdiens- Unter Beachtung der Vorgaben des § 7 der ten (Firmung, Kommunion, Verab- 13. bayer. IFSMV: „Öffentliche und private schiedung Pfarrer, o.ä.) ein Stehemp- Veranstaltungen“ kann ein Stehempfang „aus fang stattfinden? besonderem Anlass und mit einem von An- fang an klar begrenzten und geladenen Per- sonenkreis“ stattfinden. Es muss sicherge- stellt werden, dass nur diejenigen teilneh- men, die dem geladenen Personenkreis an- gehören und die Höchstanzahl an Teilneh- mern gemäß §7 eingehalten wird. Beim Empfang gelten zudem die Vorgaben „Bewirtung Außengastronomie“ Bei Inzidenz unter 50, nur jeweils 10 Perso- nen ohne Abstand und ohne Maske (z. B. an Stehtischen) zusammenstehen; Bei Inzidenz zwsichen 50 und 100 muss jeder Gast einen aktuellen Testnachweis bzw. Geimpften- oder Genesenennachweis erbringen. An der Getränkeausgabe und auf den Bewe- gungsflächen in geschlossenen Gebäuden besteht Maskenpflicht.
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