Projektbeschrieb - Gemeinde Hirschthal 21105 Erschliessung Neumatt Vorprojekt - Bericht Nr. 21105-101

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Projektbeschrieb - Gemeinde Hirschthal 21105 Erschliessung Neumatt Vorprojekt - Bericht Nr. 21105-101
Gemeinde Hirschthal

21105 Erschliessung Neumatt

Projektbeschrieb

Vorprojekt

Bericht Nr. 21105-101                                                                                          07. Mai 2021

suisseplan Ingenieure AG
Entfelderstrasse 2  5001 Aarau  Telefon +41 (0)58 310 56 00  www.suisseplan.ch  aarau.5000@suisseplan.ch
Projektbeschrieb - Gemeinde Hirschthal 21105 Erschliessung Neumatt Vorprojekt - Bericht Nr. 21105-101
21105 Erschliessung Neumatt                                                                   Seite 1
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Impressum

Verfasser:                    Monika Brawand

Auftraggeber:                 Einwohnergemeinde Hirschthal
                              Trottengasse 2
                              5042 Hirschthal

Auftragnehmer:                suisseplan Ingenieure AG
                              Entfelderstrasse 2
                              5001 Aarau
                              www.suisseplan.ch

Datei:                        P:\2021\21105 Erschliessung Neumatte, Hirschthal\21105 05
                              Berichte\21105 Projektbeschrieb Vorprojekt.docx

Erstfassung:                  07. Mai 2021

Änderungsverzeichnis

 Rev.      Projektverfasser                        Bauherr                           Bemerkungen
           Datum       Name           Visum        Datum      Name        Visum
 A
 B
 C
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Inhaltsverzeichnis
1            Ausgangslage ............................................................................................................... 3

2            Grundlagen und Randbedingungen ................................................................................ 4

2.1          Normen und andere Vorgaben....................................................................................... 4

2.2          Altlasten und Abfälle ..................................................................................................... 4

2.3          Grundwasser ................................................................................................................ 5

2.4          Gewässerschutz............................................................................................................ 6

2.5          GEP Hirschthal.............................................................................................................. 6

2.6          Weitere Grundlagen ...................................................................................................... 6

3            Projektbeschrieb ........................................................................................................... 7

3.1          Allgemein ..................................................................................................................... 7

3.2          Pläne ........................................................................................................................... 8

3.3          Spezifische Vorgaben der Gemeinde .............................................................................. 8

3.4          Termine ....................................................................................................................... 9

3.5          Verkehrsregelung/Etappierung .................................................................................... 10

3.6          Baustelleninstallation .................................................................................................. 10

3.7          Werkleitungen ............................................................................................................ 12

4            Kostenschätzung ........................................................................................................ 13

Anhang
A          Situation Schleppkurve Knoten Holzikerstrasse

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Kataster belastete Standorte [Agis, 08.10.2020]....................................................... 4

Abbildung 2 Grundwasserkarte [Agis, 04.04.2021] ...................................................................... 5

Abbildung 3 Gewässerschutzkarte [Agis, 04.04.2021].................................................................. 6

Abbildung 4 Projektperimeter .................................................................................................... 7

Abbildung 5 Normalprofil ......................................................................................................... 11
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1            Ausgangslage
             Im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung wurde die Einzonung von Gewerbeland in
             der Neumatte beschlossen. Es wurden Bedarfsnachweise und Betriebskonzepte sowie ein
             Grobkonzept zur Optimierung der Flächennutzung und der betrieblichen Abläufe erarbeitet.
             Die Gemeinde Hirschthal hat die suisseplan Ingenieure AG mit der Ausarbeitung eines
             Vorprojekts für den Ausbau der «Alten Strasse» an die neuen Bedürfnisse, sowie die
             Erschliessung des neuen Gewerbelandes in der Neumatte, beauftragt.

             Die A. Meier Gartenbau AG wird mit der Betriebsverlagerung in das neue Gewerbegebiet,
             westlich der «alten Strasse» einen mehrstöckigen Werkhof mit UG und Tiefgarage realisieren
             und so alle Standorte zusammenfassen, wodurch die betrieblichen Abläufe optimiert werden.

             Die Pfiffner Messwandler AG wird die Gewerbebauten östlich der «alten Strasse» erweitern,
             welche mit Sattelschlepper angefahren werden.

             Das Vorprojekt umfasst den Strassenbau inkl. Einmündung sowie der Anschluss an die
             Kanalisation, eine Trinkwasserringleitung sowie die elektrische Erschliessung inkl. der
             öffentlichen Beleuchtung.
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2            Grundlagen und Randbedingungen

2.1          Normen und andere Vorgaben
             ● Normenwerk SIA, SN, BVU, ATB, AfU, VSS, VSA

             ● Altlastenkataster Kanton Aargau

             ● Gewässerschutzkarte Kanton Aargau

             ● Gewässerkataster Kanton Aargau

2.2          Altlasten und Abfälle
             Im Projektperimeter ist kein belastetes Bodenmaterial zu erwarten.

Abbildung 1 Kataster belastete Standorte [Agis, 08.10.2020]
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2.3          Grundwasser
             Der Projektperimeter liegt in einem Bereich mit sehr grosser Grundwassermächtigkeit. Das
             nachgewiesene Mittelwasser ist auf einer Höhe von 422müM., die Strasse auf rund 441müM.
             Der Flurabstand beträgt somit 19m und ist nicht kritisch.

Abbildung 2 Grundwasserkarte [Agis, 04.04.2021]
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2.4          Gewässerschutz
             Der Projektperimeter befindet sich im Gewässerschutzbereich Au.

Abbildung 3 Gewässerschutzkarte [Agis, 04.04.2021]

2.5          GEP Hirschthal
             Gemäss GEP ist das Einzugsgebiet des Pumpwerkes Holzikerstrasse ohne die zusätzliche
             Einzonung rund 1.50 ha gross (Stand 2009), prognostizierter Ausbau ohne neue Einzonung
             3.1 ha. Aufgrund der neuen Fläche (ca. 2 ha) wird das Einzugsgebiet des Pumpwerks auf
             rund 3.5 ha (ausgehend von 2009), resp. 5.1 ha (ausgehend von Prognose) vergrössert.
             Damit die maximale Wassermenge von 348 l/s nicht überschritten wird, muss der
             Abflusskoeffizient einem Wert von 0.3 (ausgehend von 2009) resp. 023 (ausgehend
             Prognose) entsprechen. Im bestehenden GEP wurde in der Gewerbezone (Auenweg) mit
             einem Abflussbeiwert von 0.6 gerechnet.

             Es wird empfohlen, die Kapazität des Pumpwerks mit dem Ausbau der Parzellen zu
             überprüfen. Die Entwässerung der Plätze muss über eine Versickerungsanlage oder (nach
             Prüfung) über die Einleitung in die Suhre erfolgen.

2.6          Weitere Grundlagen
             ● Katasterplan des Bezirksgeometers

             ● Orts- und Strassenplan der Gemeinde Hirschthal

             ● Zonenplan der Gemeinde Hirschthal

             ● Werkleitungspläne Abwasser, Wasser, EW, TV und Swisscom

             ● Spezifische Vorgaben der Gemeinde (siehe Punkt 4.2)
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3            Projektbeschrieb

3.1          Allgemein

Abbildung 4 Projektperimeter

             Die «alte Strasse» verläuft parallel zur Hauptverkehrsstrasse zwischen Aarau und Sursee in
             bisherigem   Landwirtschaftsgebiet    und   wird   vorwiegend    von    Fussgängern       und
             Fahrradfahrern sowie landwirtschaftlichen Fahrzeugen frequentiert. Sie ist heute ca. 4.5m
             breit, asphaltiert und weist beschädigte Stellen sowie Flicke auf. Das Trottoir der
             Holzikerstrasse ist im Knotenbereich unterbrochen. Aufgrund der Umzonung wird die «alte
             Strasse» zu einer rund 100 m langen Erschliessungsstrasse für das neue Gewerbegebiet
             «Neumatte» und wird vorwiegend von Kleinbussen und Sattelschleppern benutzt.

             Die «alten Strasse» wird mit einem Dachgefälle ausgebildet, die Entwässerung erfolgt über
             einen parallel verlaufenden Sickergraben auf beiden Seiten. Die Entwässerung der
             angrenzenden Plätze ist nicht Bestandteil des Projekts. Es wird davon ausgegangen, dass
             die Flächen örtlich versickert oder dem Vorfluter zugeführt werden.

             Die Kanalisation für die Erschliessung des Schmutzwassers wird über eine Strecke von 20m
             in der «alten Strasse» geführt.

             Die Erschliessung des neuen Gewerbegebietes mit Trinkwasser erfolgt mit einer Ringleitung
             ab Holzikerstrasse, alte Strasse, über die Suhre (neue Brücke) in die Lindengasse.

             Über dem Gewerbegebiet befindet sich eine Freileitung der Eniwa.
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3.2          Pläne
             21105-001        Situation Strassenbau 1:500

             21105-002        Situation Werkleitungen 1:500

3.3          Spezifische Vorgaben der Gemeinde

               Vorgaben / Annahmen           Normvorgaben                   Offene Abklärung

               Fahrbahnbreite 6.0 m          Bmin = 6.0m bei
                                             Begegnungsfall LKW/PW bei
                                             40 km/h

               Entwässerung der Strasse      Das Bankett hat gemäss         Dimensionierung Fahrbahn/
               über die Schulter in einen    Norm 401.002 eine              Bankett/Sickergraben
               Sickergraben, parallel zur    Mindestbreite von 1.0 m.
                                                                            Der Sickergraben verhindert
               Strasse mit einer Breite
                                             Die Mindestfläche für die      ein unbeschränktes
               von 1.0 m
                                             Entwässerung muss 1/5 der      Befahren der Plätze. Die
                                             zu entwässernden Fläche        Bedürfnisse der Firmen
                                             entsprechen                    Meier und Pfiffner sind
                                                                            abzuklären.

               Kanalisation auf einer        Die SIA-Norm 190 gibt für      Die Kanalisation im
               Länge von 20m                 Hauptleitungen eine            Anschlusspunkt liegt rund
                                             Mindestüberdeckung von 80      1.8m unter Terrain. Daher
                                             cm und eine                    ist das Weiterführen der
                                             Mindestfliessgeschwindigkeit   Kanalisation entgegen dem
                                             von 6m/s und minimale          Gefälle des Terrains
                                             Nennweite von DN300 vor.       schwierig.

                                                                            Die Schachtsohle liegt
                                                                            1.64m uT, die Überdeckung
                                             Für Hausanschlüsse beträgt
                                                                            beträgt an dieser Stelle
                                             das minimale Gefälle 2%.
                                                                            somit 1.34 m. Die
                                                                            Mindestgeschwindigkeit ist
                                                                            abhängig von den
                                                                            Anschlusswerten und muss
                                                                            noch überprüft werden.

                                                                            Um die
                                                                            Mindestüberdeckung zu
                                                                            gewährleisten, muss der
                                                                            Hausanschluss innerhalb
                                                                            27m von KS 2 erfolgen (bei
                                                                            ebenem Gelände)
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               Ringleitung Trinkwasser     Die Trinkwasserleitung muss
                                           gemäss Norm über einer
                                           benachbarten Kanalisation
                                           und min. 80cm uT liegen.
                                           Andernfalls müssen
                                           besondere
                                           Schutzmassnahmen
                                           vorgekehrt werden.

               Umlegung der                                              Die bestehende Leitung
               bestehenden Druckleitung                                  liegt vermutlich ca. 3.6m
                                                                         unter Terrain. Es ist
                                                                         vorgesehen, diese im Zuge
                                                                         der Aushubarbeiten Projekt
                                                                         Pfiffner zu verlegen

               Entwässerung des                                          Es sind nur wenige
               Schmutzwassers von                                        Anschlüsse vorgesehen,
               Pfiffner direkt über die                                  Einleitung über die
               Pumpstation                                               Pumpstation prüfen

               Entwässerung der Plätze     Eine Versickerung auf der     Verpflichtung der Firmen
               über eine                   eigenen Parzelle ist          Meier und Pfiffner zum Bau
               Versickerungsanlage         anzustreben. Gemäss           einer Versickerungsgrube
               (Mulde oder Galerie)        Vorgaben des Kantons ist
                                           eine Versickerung über eine
                                           Bodenpassage zulässig

               Rückbau Freileitung,                                      Ein Vorprojekt für die
               öffentliche Beleuchtung                                   elektrische Erschliessung
                                                                         sowie die öffentliche
                                                                         Beleuchtung liegt vor. Die
                                                                         Freileitung wird durch die
                                                                         Eniwa zurückgebaut.
                                                                         Entsprechende Abklärungen
                                                                         sind bereits erfolgt.

3.4          Termine
             Vorprojekt                                                   Ende April 2021

             Bauprojekt (in Koord. mit Projekten Pfiffner/Meier)          Sommer 2021

             Ausschreibung                                                Herbst 2021

             Realisierung                                                 Winter 2022
21105 Erschliessung Neumatt                                                                           Seite 10
Projektbeschrieb                                                                                   12.05.2021

3.5          Verkehrsregelung/Etappierung
             Die «alte Strasse» wird vor Baubeginn der Erweiterungsbauten der A. Meier Gartenbau AG
             und Pfiffner Messwandler AG in einer Etappe erstellt. Die Strasse wird für den Verkehr in
             dieser Zeit gesperrt.

3.6          Baustelleninstallation
             Es wird davon ausgegangen, dass die Strasse vor den Neubauten der Firmen Meier und
             Pfiffner erstellt wird und die Baustelleninstallation in diesen angrenzenden Parzellen erfolgen
             kann.

3.6.1        Strassentyp
             Strassentyp gemäss SN 640 040:

             Die Strasse hat im Strassennetz den Charakter einer Erschliessungsstrasse (ES).

             Die Dimensionierung des Oberbaus erfolgt nach SN 640 320 und Bedarf Informationen der
             Firma Pfiffner Messwandler AG bezüglich Anzahl und Art der zu erwartenden schweren
             Lastfahrzeugen. Diese Daten werden im Zuge des Bauprojekts erhoben.

             Die Befahrbarkeit des Knotens Alte Strasse / Holzikerstrasse wurde mittels Schleppkurven
             eines Sattelschleppers überprüfte. Die Situation ist im Anhang beigefügt.

3.6.2        Fundationsschicht
             Die Fundationsschicht wird über den gesamten Strassenbereich neu erstellt und
             voraussichtlich folgendermassen aufgebaut:

             Fundationsschicht:        500 mm        ungebundenes Kiesgemisch 0/45

3.6.3        Belag
             Es wird von einem 2-schichtiger Belagsaufbau für die Verkehrsklasse T3 ausgegangen:

             Tragschicht:            100 mm          AC T 22 S

             Deckschicht:              30 mm         AC 8 N

3.6.4        Normalprofil
             Die «alte Strasse» wird mit einem Dachgefälle von je 3% konzipiert.

             Für das Lichtraumprofil ist der massgebende Begegnungsfall LW/PW. Er setzt sich
             folgendermassen zusammen:
21105 Erschliessung Neumatt                                                                      Seite 11
Projektbeschrieb                                                                               12.05.2021

                        Abbildung 5 Normalprofil

             Sicherheitszuschlag; Bewegungsspielraum; Grundabmessung; Gegenverkehrszuschlag

             PW/LW bei 40 km/h = 5.50 m (6.00m)

             (0.20) + 0.10 + 1.80 + 0.10 + 0.20 + 0.30 + 0.30 + 0.10 + 2.50 + 0.10 + (0.30)

3.6.5        Randabschlüsse
             Bei einer Entwässerung über die Schulter wird in der Regel auf Randabschlüsse verzichtet.
             Da die projektierte Strasse vorwiegend mit schweren Fahrzeugen befahren wird, ist auf
             beiden Seiten ein 1-reihiger, abgesenkter Randabschluss mit einem Bundstein und
             angrenzendem Bankett vorgesehen.

3.6.6        Plätze
             Die Plätze der Projekte Pfiffner und Meier werden in Koordination mit der «alten Strasse»
             geplant.

3.6.7        Entwässerung
             Strassenentwässerung
             Die Strasse wird über die Schulter in einen Versickerungsgraben (belebter Oberboden)
             entwässert, wozu eine Fläche von mindestens 60m2 benötigt wird. Sie weist ein Längsgefälle
             Richtung Muhen von 0.5% und ein Quergefälle von 3.0% auf.

             Platz- und Dachentwässerungen
             Die neuen Plätze sowie das Dachwasser muss vor Ort versickert oder in den Vorfluter
             abgeleitet werden und sind nicht Teil dieses Projekts. Entsprechende Hinweise bzw.
             Vorschriften sind in den Baubewilligungen zu formulieren.
21105 Erschliessung Neumatt                                                                        Seite 12
Projektbeschrieb                                                                                 12.05.2021

3.7          Werkleitungen

3.7.1        Wasserversorgung
             Die Erschliessung des neuen Gewerbegebietes mit Trinkwasser erfolgt mit einer Ringleitung
             ab Holzikerstrasse, alte Strasse, über das Gewerbegebiet der Pfiffner Messwandler AG und
             die Suhre (neue Brücke) in die Lindengasse. Es ist 1 neuer Hydrant und 1 Streckenschieber
             geplant sowie je ein Streckenschieber bei den Anschlüssen.

             Es kommt das Fabrikat von Buderus, Steckmuffenrohre FZM K9, mit Schubsicherung BLS
             und voraussichtlich einem Innendurchmesser von 200 mm zur Anwendung. Die
             Druckverhältnisse in der neuen Wasserleitung müssen auf der Basis des Generellen
             Wasserprojektes GWP ermittelt werden. Die Leitung muss über der Kanalisation und mit
             einer Mindestüberdeckung von 80 cm angeordnet und in Leitungskies gebettet werden.

             Der Löschwasserschutz für das Gewerbegebiet wird mit Hinni-Hydrant (Oberteil
             Fig. 6006, Typ Spazierstock) sichergestellt. Der Löschschutz erfolgt in Absprache
             mit der Feuerwehr. Die für das neue Gewerbegebiet erforderliche Lösch-
             wassermenge muss noch ermittelt werden.

3.7.2        Stromversorgung / Strassenbeleuchtung
             Die Freileitung, welche die westliche Parzelle von der Suhrentalstrasse bis Knoten alte
             Strasse/Holzikerstrasse überquert, wird zurück gebaut.

             Für die westliche Parzelle wird das bestehende Rohr, welches heute zum Betonmasten führt,
             verwendet und in die Liegenschaft verlängert werden. Für die Erschliessung der östlichen
             Parzelle wird das vom bestehenden Schacht 2 x 1 PE 150 in die Parzelle hineingeführt. Die
             Wahrscheinlichkeit ist gross, dass die Strom-Erschliessung Pfiffner über die neue
             Suhrenbrücke direkt von der bestehenden Kundenstation erfolgt.

             Die öffentliche Beleuchtung wird mit vier neuen Leuchtstellen gemäss Vorprojekt Eniwa auf
             der westlichen Parzelle ergänzt.

3.7.3        Hauszuleitungen Kanalisation
             Die Erschliessungen der Gewerbebauten sind durch die Bauherren zu erstellen und nicht
             berücksichtigt.
21105 Erschliessung Neumatt                                                                                                Seite 13
Projektbeschrieb                                                                                                     12.05.2021

4            Kostenschätzung
             Die Kostenschätzung basiert auf derzeit bekannte Ausmasse und Einheitspreisen aus
             vergleichbaren Projekten.

             Die Kostengenauigkeit beträgt +/- 25%. Kostenstand ist April 2021

             Kostenzusammenstellung

                                                                                                            Betrag (CHF)

               Baukosten                                                                                        469'000

                   Strasse                                                                                       220'000

                   Kanalisation                                                                                  100'000

                   Wasserversorgung                                                                              210'000

                   Öffentliche Beleuchtung                                                                        20'000

               Honorare und Nebenkosten (Beitragsplan, GWP, etc.)                                               100’000

               Übrige Kosten (Rekonstruktion, Markierung etc.)                                                   60’000

               Unvorhergesehenes                                                                                 40’000

               Total                                                                                            750’000

               Mehrwertsteuer 7.7%                                                                               57’750

               Total Kostenvoranschlag inkl. MwSt.                                                              807’750

               Kostenvoranschlag gerundet                                                                      810’000

             Der Kostenvoranschlag enthält sämtliche Auslagen. Die Erstellungskosten inkl. MWST
             betragen für die Erschliessung der Neumatte Fr. 810'000. Sie umfassen sämtliche Bau-
             und Nebenarbeiten.

             In den aufgeführten Erstellungskosten nicht enthalten sind die Auslagen für Auflagen im
             Zusammenhang mit der Baubewilligung sowie die Erweiterungen von Werkleitungen wie
             Elektro-, Telefon-, Kabelfernsehleitungen und deren Hausanschlüsse.

suisseplan Ingenieure AG | mbr
P:\2021\21105 Erschliessung Neumatte, Hirschthal\21105 05 Berichte\21105 Projektbeschrieb Vorprojekt.docx
21105 Erschliessung Neumatt                       Seite 14
    Projektbeschrieb                                12.05.2021

A   Situation Schleppkurve Knoten Holzikerstrasse
Gemeinde Hirschthal
                                                                                                                     21105 Erschliessung Neumatte

                                                                                                                     Anhang A

39.013 R=∞
       R=∞                                                                                                           Situation Schleppkurve
                                                                                                                     Knoten Holzikerstrasse

                                                                                                                     suisseplan Ingenieure AG / 7. Mai 2021
                                 1.00                                         6.00           1.00

                                            3%                                          3%
                                        Camion avec remorque / Lastwagen mit Anhanger

                              R27.50

                                                                                             R36.00
                      R1
                         1
                        .00
              44.00

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0.000 R=∞
      0.000

                                                                                                                                      Camion avec remorque / Lastwagen mit
                                                                                                                                                                             Anhanger
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