INFORMATIONSBLATT ZUM FACHVERFAHREN "NAB-ABWICKLUNGS-PLANUNG" - VERSION 2.7 - BAFIN
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Informationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungs- planung“ Version 2.7 Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung Stand: März 2019
Fachinformationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ V 2.7 Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil 5 1. Einleitung 5 2. Registrieren im MVP-Portal 6 3. Anmelden zum Fachverfahren NAB-Abwicklungsplanung 6 4. Einreichung von Dateien für Fachverfahren „NAB – Abwicklungsplanung“ 7 4.1 Allgemeine unstrukturierte Daten 8 4.2 Liability Data Report (XBRL-Format) 9 4.2.1 Namenskonvention 10 4.2.2 Komprimierung der einzureichenden LDR-XBRL-Dateien 10 4.2.3 LEI-Regel und Meldeverantwortung 11 4.3 Eingangsbestätigung und Feedback 11 4.4 Korrektur oder Aktualisierung einer Nachricht 12 5. Fachsupport 13 Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung - Seite 2 von 13
Fachinformationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ V 2.7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Überblick Ablauf von der Registrierung bis zur tatsächlichen Dateneinreichung ............................... 5 Abbildung 2: Meldung einreichen (Screenshot)............................................................................................................................ 7 Abbildung 3: Einreichung auswählen (Screenshot)...................................................................................................................... 8 Abbildung 4: Dateien hochladen (Screenshot) .............................................................................................................................. 9 Abbildung 5: Status der Einreichung überprüfen (Screenshot) ........................................................................................... 12 Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung - Seite 3 von 13
Fachinformationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ V 2.7 Abkürzungsverzeichnis AP Abteilung Abwicklungsplanung AP x Jeweils zuständiges Referat (1 – 5) für die Abwicklungsplanung GB A Geschäftsbereich Abwicklung der BaFin ggf. gegebenenfalls i.d.R. in der Regel IKS Internes Kontrollsystem IMAS Information Management System (im SSM), künftig Resolution IMAS IRT Internal Resolution Team ITS Implementing Technical Standard/Technische Durchführungsstandards i.V.m. in Verbindung mit i.W. Im Wesentlichen i.S.v. Im Sinne von LEI Legal Entity Identifier NAB Nationale Abwicklungsbehörde / GB A der BaFin SAG Sanierungs- und Abwicklungsgesetz SRB Single Resolution Board, Brüssel u. a. und anderem WP Written Procedure (Schriftliches Verfahren) (EZB, SRB) XBRL eXtensible Business Reporting Language in text-basiertem Format zum Austausch von Informationen im Rahmen der elektronischen, nationalen und internationalen Finanzbericht- erstattung Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung - Seite 4 von 13
Fachinformationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ V 2.7 Allgemeiner Teil 1. Einleitung Mit dem Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) bietet die BaFin externen Partnern die Möglichkeit, Meldungen (bzw. Dateien) zu verschiedenen Fachverfahren der BaFin auf elektronischem Wege schnell, sicher und nachweisbar einzureichen. Sie haben als berechtigtes Institut die Möglichkeit, Meldungen zur Abwicklungsplanung über das Fachverfahren "NAB-Abwicklungsplanung" einzureichen. Dieses Fachverfahren gliedert sich in Teil- fachverfahren, die sogenannten "Einreichungen". Für die Nutzung des Fachverfahrens „NAB – Abwicklungsplanung“ zur Einreichung ist 1. eine erfolgreiche Registrierung im MVP-Portal und 2. eine Anmeldung zum Fachverfahren „NAB – Abwicklungsplanung“ notwendig. Die nachfolgende Abbildung gibt Ihnen einen Überblick über den Ablauf von der Registrierung bis zur tatsächlichen Dateneinreichung. Abbildung 1: Überblick Ablauf von der Registrierung bis zur tatsächlichen Dateneinreichung In den folgenden Abschnitten 2 bis 4 werden die einzelnen Schritte näher erläutert. Der Abschnitt 5 enthält die Kontaktdaten der Stellen, an die Sie sich bei Fragen und Problemen wenden können. Falls Ihr Institut bereits auf dem MVP-Portal registriert ist, entfällt Schritt 1 und Sie können mit Schritt 2 fortfahren (Abschnitt 3). Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung - Seite 5 von 13
Fachinformationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ V 2.7 2. Registrieren im MVP-Portal Zum MVP-Portal gelangen Sie über die BaFin-Webseite (Link https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/ Service/MVPportal/MVPportal_artikel.html). Das dort hinterlegte Benutzerhandbuch beschreibt in Abschnitt 1.2.1, wie Sie sich für die Nutzung des MVP-Portals registrieren können. Bitte beachten Sie, dass sich für das Fachverfahren „NAB – Abwicklungsplanung“ keine natürlichen Personen als Eigenmelder anmelden können. Wählen Sie daher bitte bei der Auswahl „Typ des Melders“ immer „Ansprechpartner eines Unternehmens“ (siehe unten). Abbildung 2: Selbstregistrierung (Screenshot) 3. Anmelden zum Fachverfahren NAB-Abwicklungsplanung Nach erfolgreicher Registrierung im MVP-Portal melden Sie sich im MVP-Portal an (Benutzerhandbuch, Abschnitt 1.2.2) und beantragen dort über den Menüpunkt „Fachverfahren beantragen“ die Nutzung des Fachverfahrens „NAB – Abwicklungsplanung“. Details hierzu sind in Abschnitt 1.2.3 des Benutzerhandbuchs beschrieben. Den ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Antrag senden Sie bitte per Post mit ggf. zusätzlich einzureichenden Unterlagen an die BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Geschäftsbereich A – Koordination Abwicklungsplanung (AM 1) Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main Deutschland / Germany Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung - Seite 6 von 13
Fachinformationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ V 2.7 Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zum Fachverfahren einige Tage in Anspruch nehmen kann. Den Status Ihrer Anmeldung können Sie im Menüpunkt „Antragsliste abrufen“ (Benutzerhandbuch, Abschnitt 1.2.4) nachverfolgen. 4. Einreichung von Dateien für Fachverfahren „NAB – Abwicklungsplanung“ Nach erfolgter Freischaltung zum Fachverfahren “ NAB – Abwicklungsplanung“ können Sie Dateien per Dateiupload über das MVP-Portal einreichen. Dazu melden Sie sich bitte zunächst unter Angabe Ihrer Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) im MVP-Portal an (Benutzerhandbuch, Abschnitt 1.2.2). Wählen Sie anschließend unter der Rubrik „Fachverfahren“ den Punkt „Meldung einreichen“ aus. Wählen Sie hier bitte aus: das Fachverfahren „NAB – Abwicklungsplanung“ und als Meldepflichtigen das Kreditinstitut / Unternehmen, in dessen Auftrag Sie die Dateien einreichen. Abbildung 2: Meldung einreichen (Screenshot) Ihre Eingaben bestätigen Sie bitte durch Betätigen des Feldes „Formular ausfüllen“. (Anm.: Lassen Sie sich von dem Text dieses Feldes bitte nicht irritieren.) Wählen Sie im Anschluss die gewünschte Einreichung aus, für die Sie Dateien hochladen (melden) möchten. Derzeit sind zwei unterschiedliche Einreichungen im Fachverfahren „NAB – Abwicklungs- planung“ möglich: 1. „Allgemeine unstrukturierte Daten“ und 2. „Liability Data Report (XBRL)“ Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung - Seite 7 von 13
Fachinformationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ V 2.7 Abbildung 3: Einreichung auswählen (Screenshot) Bitte beachten Sie, dass die Dateien, die Sie einreichen möchten, in Abhängigkeit von der von Ihnen ausgewählten Einreichung bestimmte Anforderungen erfüllen müssen (z. B. Datentyp, Format und Namenskonvention). Dabei darf die Einreichung eines einzelnen Uploads eine Größe von 200 MB nicht überschreiten! Die Spezifikationen der einzelnen Einreichung sind in den folgenden Abschnitten erläutert. 4.1 Allgemeine unstrukturierte Daten Für unstrukturierte Daten sind verschiedene Dateitypen möglich. Bei größeren Dateien empfehlen wir, diese zu komprimieren. Bei Einreichung mehrerer Dateien ist das Einreichen einer ZIP-Containerdatei verpflichtend. Für den Dateinamen gelten nachfolgende Vorgaben: Erlaubt sind Buchstaben (a-z, A-Z), Ziffern (0-9), Punkte, Binde- und Unterstriche. Nicht erlaubt sind Umlaute (ä, ö, ü), Leerzeichen, Steuer- und Sonderzeichen. Nur das Einhalten dieser Vorgaben ermöglicht uns eine automatisierte Weiterleitung an die verschiedenen Fachreferate innerhalb der BaFin – GB A. Dateien, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden systemseitig abgewiesen. Die Dateinamen müssen mit einem Präfix versehen werden, der eindeutig für das Fachverfahren ist. Als Präfix ist „ADA_ “ zu verwenden. Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung - Seite 8 von 13
Fachinformationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ V 2.7 Die Dateinamenslänge inkl. Präfix darf max. 90 Zeichen lang sein und muss die vorgenannte Dateiein- schränkungen enthalten. Abbildung 4: Dateien hochladen (Screenshot) 4.2 Liability Data Report (XBRL-Format) Die Einreichung „Liability Data Report (XBRL)“ dient zur Einreichung des Meldebogens des SRB mit den Angaben zu den Haftungsverhältnissen für das jeweilige CRR-Kreditinstitut / für die jeweilige Institutsgruppe und ist im XBRL-Format einzureichen (https://srb.europa.eu/en/content/liability-data- report). Um zu gewährleisten, dass die maximale Dateigröße von 200 MB nicht überschritten wird, muss die Datei vorher mit GZIP komprimiert werden. Insbesondere müssen die betreffenden meldepflichtigen CRR-Kreditinstitute bei der Einreichung auf die folgenden Punkte achten: 1. Die von dem SRB vorgegebenen Namenskonventionen müssen eingehalten werden, 2. Nur mit GZIP komprimierte XBRL-Dateien werden angenommen, 3. Ein einzelner Upload darf eine Dateigröße von mehr als 200 MB nicht überschreiten, 4. Dubletten (d. h. zwei Dateien mit dem identischen Namen) sind nicht zulässig, 5. LEI (Legal Entity Identifier) im Dateinamen muss zur LEI des meldepflichtigen Kreditinstituts passen. Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung - Seite 9 von 13
Fachinformationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ V 2.7 4.2.1 Namenskonvention Bezüglich der Namenskonvention ist zu beachten, dass die Dateinamen die vom SRB vorgegebene, folgende Struktur besitzen: LEI_Land_TaxonomyVersion_Typ_ReferenzDatum_Timestamp.gz LEI Legal Entity Identifier des Kreditinstituts, für das die Meldung erfolgt Land DE Typ Typ der angeforderten Meldung (LDTCON, LDTRES, LDTINDPOE oder LDTINDOTH) Referenzdatum Im Format YYYY-MM-DD (z. B. 2018-12-31) Timestamp Im Format YYYYMMDDhhmmssfff. (z. B. 20190315123456789) Eine detaillierte Erklärung der durch das SRB definierten Taxonomie und Namenskonvention für die LDR- Dateien ist unter dem folgenden Link zu finden https://srb.europa.eu/en/content/liability-data-report Die Namenskonvention ist in dem Dokument „SRB LDR filing rules v2.0“ erläutert. 4.2.2 Komprimierung der einzureichenden LDR-XBRL-Dateien Zur Komprimierung der Dateigröße im XBRL-Format muss eine vorher mit GZIP (nicht ZIP!) komprimierte Version in dem Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ hochgeladen werden. Die Namenskonvention bleibt gleich, mit Ausnahme der Dateiendung, hier steht statt „.xbrl“ dann „.gz“. Bitte gehen Sie wie folgt vor: 1. Die Originaldatei „.xbrl“ komprimieren mit GZIP. 2. Es entsteht eine Datei „.gz“. Unter Umständen muss die im Namen enthaltene Endung „xbrl“ gelöscht werden. In dem neuen Dateinamen darf die Bezeichnung „xbrl“ nicht vorkommen. Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung - Seite 10 von 13
Fachinformationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ V 2.7 4.2.3 LEI-Regel und Meldeverantwortung Die Meldeverantwortung obliegt auch bei der Einreichung der LDR-Templates der Tochtergesellschaften bei dem meldepflichtigen CRR-Kreditinstitut (in der Regel dem Mutterinstitut). Die LEI (Legal Entity Identifier) der Institute, die aufgefordert sind, LDR-Templates auszufüllen, sind in dem MVP-Portal mit dem meldepflichtigen Institut verknüpft, so dass der jeweilige Melder ausschließlich Dateien übermitteln kann, für die er meldepflichtig ist und die die Namenskonvention erfüllen. Wenn die Meldung von einem anderen als dem meldepflichtigen Kreditinstitut erfolgen soll, muss das im Vorfeld mitgeteilt werden. Die Mitteilung ist an folgende E-Mail zu senden: Fachsupport-MVP-Abwicklungsplanung@BaFin.de 4.3 Eingangsbestätigung und Feedback Nach dem Hochladen der Datei erhalten Sie zunächst eine Bestätigungsmeldung. Beim Einreichen einer komprimierten Datei bestätigt diese Meldung nur die korrekte Übermittlung der Containerdatei (.zip oder .gz). Erst im Anschluss erfolgt die Prüfung der in der Containerdatei enthaltenen Dateien. Diese Prüfung kann einige Minuten dauern. Entsprechen die Inhalte nicht den unter 4.1 und 4.2 genannten Vorgaben, wird die Containerdatei abgelehnt. Überprüfen Sie bitte unbedingt im Menüpunkt „Protokoll einsehen“, ob Ihre Meldung von dem System akzeptiert wurde. Erst wenn der Status „Meldung akzeptiert“ erscheint, haben Sie die Meldung erfolgreich an die BaFin übermittelt. Andernfalls erscheint die Anzeige „Meldung fehlerhaft“. Ihre Meldung gilt dann als nicht eingereicht und muss mit korrigiertem Dateinamen erneut hochgeladen werden. „Liability Data Report (XBRL)“- Einreichungen, die die in Punkt 4.2.1 und Punkt 4.2.3 erläuterten Vorgaben erfüllen, werden an den SRB weitergeleitet und dort weiteren Validierungen unterzogen. Die Ergebnisse der Validierungen werden als Feedback-Datei an das MVP-System übermittelt und dem meldepflichtigen Kreditinstitut über das MVP-Protokoll zur Verfügung gestellt. Auch hierfür sollten Sie unbedingt im Protokoll überprüfen, ob die Meldung von dem SRB akzeptiert wurde oder ob Fehler in den Daten bzw. der eingereichten Datei aufgetreten sind. In diesem Fall ist eine Korrektur notwendig und die Datei muss erneut hochgeladen werden. Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung - Seite 11 von 13
Fachinformationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ V 2.7 Abbildung 5: Status der Einreichung überprüfen (Screenshot) 4.4 Korrektur oder Aktualisierung einer Nachricht Sollten Sie nach erfolgreichem Einreichen / Hochladen feststellen, dass Sie versehentlich eine falsche Datei (oder korrekte Datei mit fehlerhafter Syntax) eingereicht haben, reicht es aus, danach die korrekte (bzw. korrekt bezeichnete) Datei hochzuladen. Sollte die Feedback-Datei bei „Liability Data Report (XBRL)“- Einreichungen eine Zurückweisung der Datei durch das SRB aufzeigen, muss die Datei unter Verwendung eines neuen Timestamp (bei Beachtung der Namenskonventionen) erneut eingereicht werden. Ein Zurückziehen der fehlerhaften Datei ist nicht möglich. Eine Information des Fachsupports (siehe Punkt 5.) ist nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn Sie eine korrekte Datei versehentlich doppelt hochgeladen haben sollten. Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung - Seite 12 von 13
Fachinformationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ V 2.7 5. Fachsupport Fachliche Fragen zum Fachverfahren „NAB – Abwicklungsplanung“ richten Sie bitte an: E-Mail: Fachsupport-MVP-Abwicklungsplanung@BaFin.de Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support der BaFin: E-Mail: MVP-Support@BaFin.de. Vielen Dank. Impressum Herausgeber Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Gruppe AM – Abwicklungsmaßnahmen & Methodik Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main www.bafin.de Nationale Abwicklungsbehörde / GB A – AM 1 Referat Koordination Abwicklungsplanung - Seite 13 von 13
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