Info Blättle 2022/2023 - LAUINGEN (DONAU) Albertus-Magnus-Stadt - Stadt Lauingen (Donau)

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Info Blättle 2022/2023 - LAUINGEN (DONAU) Albertus-Magnus-Stadt - Stadt Lauingen (Donau)
Albertus-Magnus-Stadt
                LAUINGEN (DONAU)

             Info Blättle
                    Mit Kindertagesstättenordnung

                            der städtischen
              Kindertageseinrichtungen Lauingen (Donau)

             2022/2023
01.12.2021

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Liebe Eltern,

Sie haben Ihr Kind in unserer städtischen Einrichtung angemeldet. Darüber freuen wir uns
und begrüßen Sie recht herzlich.
In einer Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens sollen dem Kind vielfältige Mög-
lichkeiten zur Auseinandersetzung mit sich selbst und seiner Umwelt angeboten werden. Zur
frühkindlichen Erziehung und Bildung im Kindergarten und Kinderkrippe gehören auch die
Hinführung zur Selbstständigkeit, Gemeinschaftsfähigkeit und Lernfreude. Ganzheitliche
Förderung geschieht vorwiegend in der Gruppe in Form gezielter Angebote, besonders
durch freies Spiel, musische Betätigung, Sprachpflege, Bewegungserziehung, Einübung in
die tägliche Lebenssituation, Verkehrs- und Gesundheitserziehung und Erfahrenserweite-
rung im Lebensumfeld des Kindes.
Die anerkannte Kindertagesstätte hat nach dem Gesetz eine ganzheitliche elementare Bil-
dung anzubieten. Die Methodik und Didaktik der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Kin-
dertagesstätte sind nicht allein ausschlaggebend für den erfolgreichen Entwicklungsverlauf
des Kindes, sondern was sozial-emotional im Kind durch die Familie grundgelegt wird. Vor
diesem Hintergrund ist die Funktion als familienunterstützende und ergänzende Erziehungs-
und Bildungseinrichtung zu sehen. Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan nennt die
Aufgaben, die Angebote und die Ziele des Kindergartens und der Kinderkrippe. Er gibt Er-
ziehungs- und Bildungshilfen durch kindgemäße Bildungsmöglichkeiten, durch allgemeine
individuelle erzieherischen Hilfen, Persönlichkeitsentfaltung, Förderung sozialer Verhaltens-
weisen und Ausgleich von Entwicklungsverzögerungen.
Das Angebot der kindgemäßen Bildungsmöglichkeiten und erzieherischen Hilfen zählt ge-
nauso zum Aufgabengebiet des Kindergartens und der Kinderkrippe, wie auch die Vorberei-
tung und Hinführung auf die Grundschule und die Beratung der Eltern in Erziehungsfragen.
Voraussetzung für eine sich gegenseitig ergänzende Erziehung Ihres Kindes ist eine enge
Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Kindertagesstätte. Wir bitten Sie deshalb, an El-
ternabenden und sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen, die Sprechzeiten der Erzieher zu
nützen, um mit ihnen Fragen rund um die Krippe bzw. Kindergarten zu besprechen.
Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich Ihr Kind in unserer Einrichtung wohlfühlt und hoffen
auf eine gute Zusammenarbeit.

                              Katja Müller, 1. Bürgermeisterin

                    Martin Rehm, Leiter des Kinderhauses am Bahnhof

                   Marion Joekel, Leiterin des Kinderhauses St. Martin

                   Anne Bärthe, Leiterin des Kindergartens Kurlandstraße

                   Marion Breskott, Leiterin des Kindergartens St. Georg

                                              2
Kindertagesstättenordnung:

1.    Besuch der Kindertagesstätte, Ferien

1.1   Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feier-
      tage, Einrichtungsferien und der in dieser Ordnung vorgesehenen Schließungszeiten,
      geöffnet.

1.2   Kommt ein Kind mal nicht in die Kindertageseinrichtung, ist die Gruppen- oder Einrich-
      tungsleitung umgehend zu benachrichtigen. Wenn ein Kind unentschuldigt länger als
      drei Tage fehlt, wird von der Gruppenleitung telefonisch nachgefragt, bei Nichterreichen
      erfolgt eine schriftliche Nachfrage durch den Träger.

2.    Kündigung

2.1   Bitte beachten Sie, dass der Beitrag für 12 Monate zu zahlen ist und wir die Elternbei-
      träge monatlich per Lastschrift zum 1. des Monats einziehen. Der Beitrag ist auch dann
      zu zahlen, wenn das Kind die Einrichtung längere Zeit wegen Krankheit oder aus ande-
      ren Gründen z.B. in den Ferien nicht besucht.

      Grundsätzlich ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende einzuhalten.

2.2   Sollte ein bereits zugesagter Platz in der Einrichtung nicht benötigt werden, muss die-
      ses im städtischen Kindergarten umgehend schriftlich gemeldet werden, da sonst kein
      anderes Kind nachrücken kann. Die Elternbeiträge werden bei Nichtabmeldung be-
      rechnet.

3.    Ausflüge

      Ausflüge und Exkursionen mit den Erzieherinnen gehören selbstverständlich zum lau-
      fenden Programm des Kindergartenjahres.

4.    Datenschutz

      Nach Veranstaltungen des Kindergartens werden evtl. Fotos, auf denen die Kinder ab-
      gebildet sind im Kindergarten ausgehängt, in der örtlichen Zeitung veröffentlicht oder
      auch Videofilme von diesen Veranstaltungen im Kindergarten gezeigt. Sollten Sie Ein-
      wendungen hierzu haben, teilen Sie dies bitte dem Kindergarten schriftlich mit.

5.    Aufsicht

5.1   Auf dem Weg zum und vom Kindergarten sind die Eltern/Erziehungsberechtigten für
      Ihre Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen die Eltern/Erziehungsberechtigten Sor-
      ge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß vom Kindergarten abgeholt wird. Abholberech-
      tigt sind nur Personen, die mindestens 12 Jahre alt sind und dem jeweiligen Gruppen-
      personal der Einrichtung bekannt sind.

5.2   Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die erzieherisch täti-
      gen Mitarbeiter in den Räumen der Kindertagesstätte und endet mit der Übergabe des
      Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtigten bzw. einer von den Eltern/Erzie-
      hungsberechtigten mit der Abholung beauftragten Person. Grundsätzlich bedürfen alle
      Kinder auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung und auf dem Rückweg einer Beauf-
      sichtigung.

5.3   Bei Veranstaltungen liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten.
      Das pädagogische Personal ist nur aus organisatorischen Gründen anwesend.

                                              3
5.4   Nach den Sicherheitsvorschriften für Kindertagesstätten besteht die Verpflichtung, dass
      außerhalb der Bring- und Abholzeiten die Haustüre abgeschlossen sein muss. Wir bit-
      ten daher um Einhaltung dieser Zeiten. Sollte ausnahmsweise diese Bring- bzw. Abhol-
      zeit nicht eingehalten werden können, kann geklingelt werden, so dass für diesen Ein-
      zelfall geöffnet wird.

6.    Öffnungszeiten, Gruppenbelegung und Elternbeiträge (Stand 01.09.2022)

      Kinderhaus am Bahnhof

       Gruppenbelegung Kindergarten                Öffnungszeiten
       1 Gruppe mit Vormittags- und Ganz-          07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
       tagskindern
       1 Langzeitgruppe
       2 Vormittagsgruppen
       1 Nachmittagsgruppe

       Gruppenbelegung Kinderkrippe                Öffnungszeiten
       3 Gruppen mit Langzeit-, Vormittags-,       07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
       und Ganztagskindern                         Zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr Ru-
                                                   he/Schlafenszeit (keine Abholung möglich)

      Kinderhaus Kurlandstraße

       Gruppenbelegung Kindergarten                Öffnungszeiten
       1 Vormittagsgruppe                          07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
       1 Ganztagsgruppe mit zusätzlichen
       Vormittags- und Nachmittagskindern
       1 Ganztags-Integrativgruppe

       Gruppenbelegung Kinderkrippe                Öffnungszeiten
       1 Vormittagsgruppe                          07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
       2 Ganztagsgruppen

      Kindergarten St. Georg

       Gruppenbelegung                             Öffnungszeiten
       1 Langzeitgruppe                            07.30 Uhr bis 14.00 Uhr
                                                   (keine Wickelmöglichkeit!)

      Kinderhaus St. Martin

       Gruppenbelegung Kindergarten                Öffnungszeiten
       1 Ganztagsgruppe mit zusätzlichen           07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
       Vormittags- und Nachmittagskindern
       2 Langzeitgruppen

       Gruppenbelegung Kinderkrippe                Öffnungszeiten
       1 Ganztagsgruppe                            07.00 Uhr bis 17.00 Uhr

      Die von Ihnen gewählte Buchungszeit soll für das ganze Kindergarten- bzw. Krippen-
      jahr gelten und kann nur in Ausnahmefällen korrigiert werden (sh. Punkt 9).
                                               4
Beiträge Stand 01.09.2022 (Änderungen der Beiträge erfolgen jährlich zum 01.09.)

    Buchungszeit         Grundbeitrag Kindergarten      Grundbeitrag Kinderkrippe
                                                                   U3

 Über 3 bis 4 Stunden              110,00 €                      172,00 €
 Über 4 bis 5 Stunden              137,50 €                      200,00 €
 Über 5 bis 6 Stunden              165,00 €                      228,00 €
 Über 6 bis 7 Stunden              192,50 €                      256,00 €
 Über 7 bis 8 Stunden              220,00 €                      284,00 €
 Über 8 bis 9 Stunden              247,50 €                      312,00 €
 Über 9 bis 10 Stunden             275,00 €                      340,00 €

     Kinderanzahl                                      Gebühr
                              davon in der KiTa
       je Familie                                      (in % der regulären Gebühr)

                                                       1. Kind 100 %
           2                          2
                                                       2. Kind 85 %
           3                          1                85 %
                                                       1. Kind 85 %
           3                          2
                                                       2. Kind 70 %
                                                       1. Kind 85 %
           3                          3                2. Kind 70 %
                                                       3. Kind 0 %
           4                          1                85 %
                                                       1. Kind 85 %
           4                          2
                                                       2. Kind 70 %
                                                       1. Kind 85 %
           4                          3                2. Kind 70 %
                                                       3. Kind 0 %

Bei fünf und mehr Kindern je Familie setzt sich die oben beschriebene Regelung fort.
Wenn der Beitrag Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten übersteigt, übernimmt evtl. das
Amt für Jugend und Familie Dillingen auf Antrag bei bestimmten Voraussetzungen die
Entgelte für den Besuch einer Kindertagesstätte. Die Elternbeiträge sind aber grund-
sätzlich vorab zu bezahlen. Bei Bewilligung des Antrages durch das Amt für Jugend
und Familie werden die Elternbeiträge umgehend zurückbezahlt. Näheres können Sie
bei den Einrichtungsleitungen, bei der Stadtverwaltung bzw. dem Amt für Jugend und
Familie Tel. 0 90 71 / 51-465 erfahren.

Die Elternbeiträge reduzieren sich um den Elternbeitragszuschuss von 100 €, der seit
dem 01.04.2019 für alle Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung
gewährt wird. Eltern von Krippenkindern können das Bayerische Krippengeld von
100 € beantragen. Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 € pro Monat
erstattet, die tatsächlich von den Eltern getragen werden. Dieses Krippengeld wird vom
Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Eltern ausbezahlt.

In den Einrichtungen Kinderhaus am Bahnhof, Kinderhaus St. Martin und Kinderhaus
Kurlandstraße besteht die Möglichkeit der Einnahme eines Mittagessens. Die Kosten
hierzu belaufen sich auf 2,80 €/Mittagessen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben muss
das Mittagessen trotzdem bezahlt werden. Weitere Informationen und die Vorausset-
zungen für die Buchung des Mittagessens müssen mit der Einrichtungsleitung abge-
sprochen werden.

                                       5
7.    Versicherungen

      Die Kinder sind nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches gegen Unfall versi-
      chert:
      - auf dem direkten Weg zum und vom Kindergarten,
      - während des Aufenthaltes im Kindergarten,
      - während aller Veranstaltungen des Kindergartens außerhalb seines Grundstückes
        (Spaziergänge, Ausflüge, Feste und dergleichen).

8.    Regelung in Krankheitsfällen

      Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer übertragbaren
      Krankheit nach §34 Infektionsschutzgesetz (z.B. Diphtherie, Keuchhusten, Masern,
      Hirnhautentzündung, Mumps, Röteln, Scharlach, Windpocken, ansteckende Binde-
      hautentzündung, Verlausung, Krätze, infektiöse Gastroenteritis, Durchfall, Erbre-
      chen....) ist die Kindergartenleitung unverzüglich zu unterrichten. Nach Erkrankung
      darf das Kind den Kindergarten erst dann wieder besuchen, wenn keine Ansteckungs-
      gefahr mehr besteht.
      Bei sonstigen, nicht unter §34 Infektionsschutzgesetz fallenden Krankheiten, ist das
      Kind zu Hause zu behalten.
      Bei Auftreten von so genannten „Magen- und Darminfektionen“ (Erbrechen und / oder
      Durchfall) darf das Kind erst 48 Stunden nach Abklingen der letzten Symptome die
      Einrichtung wieder besuchen.
      Bei Fieber muss das Kind 24 Stunden fieberfrei sein, bevor es wieder die Einrichtung
      besucht (Fieber ab 38°C). Wenn ein Kind sich unwohl fühlt, geschafft / müde wirkt und
      anhänglich ist oder eine sehr verschnupfte Nase hat, empfehlen wir, die Kinder ein
      bzw. mehrere Tage zu Hause zu lassen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich rich-
      tig zu erholen. Zudem können Sie im Aushang an der Informationswand ersehen, wel-
      che Krankheiten gerade akut sind.
      Dem Gesundheitsamt sind Kinder, die an bestimmten Krankheiten erkrankt sind, von
      unserer Seite zu melden.

      Aktuell gelten zusätzlich die aktuellen Richtlinien zu Corona sowie der dazugehörige
      Rahmenhygieneplan des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozia-
      les.

      Medikamente werden im Kindergarten nicht verabreicht. In Ausnahmefällen (chro-
      nischen Erkrankungen) ist dies nach Absprache mit dem Träger und der Leitung sowie
      auf schriftliche Anweisung des Arztes und schriftliche Einwilligung möglich. Spritzen
      sind davon generell ausgeschlossen.

9.    Änderung der Buchungszeiten

      Änderungen der Buchungszeiten können nur zum Kindergartenjahres-Beginn (01.09.)
      und zu den Terminen 01.01. und 01.05. erfolgen und müssen spätestens 2 Wochen
      vor diesem jeweiligen Termin erfolgen.

10.   Terminplanung

      Jedes Jahr im Juni ist die Kindertageseinrichtung an einem Tag für einen Betriebsaus-
      flug geschlossen. Dieser Termin wird rechtzeitig von der jeweiligen Einrichtung be-
      kanntgegeben.

                                             6
7
8
Kontaktdaten des Trägers:

Stadtverwaltung Lauingen (Donau)
Herzog-Georg-Straße 17         Corinna Nowka
89415 Lauingen (Donau)         Sonja Lehle

Tel. 09072 998-134                 nowka@lauingen.de
Tel. 09072 998-137                 lehle@lauingen.de

Kontaktdaten der städtischen Kindertageseinrichtungen:

Kinderhaus am Bahnhof
Bahnhofstraße 8                    Martin Rehm (Gesamtleitung)
89415 Lauingen (Donau)             Karin Thomas (Krippenleitung)

Tel. 09072 922599-0 Büro           Kinderhaus-Bahnhof@lauingen.de
Tel. 09072 922599–15 Krippe        Kinderkrippe-Bahnhof@lauingen.de

Kinderhaus St. Martin
St.-Martin-Straße 1
89415 Lauingen (Donau)             Marion Joekel (Gesamtleitung)

Tel. 09072 99265–0 Büro            Kinderhaus-St-Martin@lauingen.de
Tel. 09072 99265-14 Krippe         Kinderkrippe-St-Martin@lauingen.de

Kinderhaus Kurlandstraße
Kurlandstraße 2                    Anne Bärthe (Gesamtleitung)
89415 Lauingen (Donau)             Luca Fiorini (stellv. Gesamtleitung)

Tel. 09072 701853                  kindergarten-kurland@lauingen.de

Kindergarten St. Georg
An der Zwerch 2 a
89415 Lauingen (Donau)             Marion Breskott (Gesamtleitung)

Tel. 09072 91253                   kindergarten-st-georg@lauingen.de

Weitere Kindertageseinrichtungen in der Stadt Lauingen (Donau):

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen für nachfolgende Einrichtungen direkt beim jewei-
ligen Träger erfolgen muss:

Montessori Kinderhaus e.V.
Brüderstraße 10
89415 Lauingen (Donau)
Tel. 09072 6609                    verwaltung@montessori-kinderhaus-lauingen.de

Kinderhaus am Radgarten
(Trägerschaft ASB)
Herzog-Georg-Straße 53
89415 Lauingen (Donau)
Tel. folgt                         radgarten@asb-wertingen.de
                                             9
Notizen:

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