InfoForum Studium und Lehre - Neufassung der Promotionsordnung - was ändert sich? - TUM
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
18. InfoForum Studium und Lehre Neufassung der Promotionsordnung – was ändert sich? Dr. Katrin Offe (TUM Graduate School) Petra Burdach, Katja Frick (TUM CST- Studium und Lehre Recht)
TUM Graduate School Technische Universität München Hintergrund • TUM Agenda 2030; Umstrukturierung von Fakultäten in Schools ⇒ größere Interdisziplinarität, Notwendigkeit der Anpassung der Promotionsordnung (PromO) • Letzte große Änderung PromO und TUM-GS Statut in 2013: viele Erfahrungen, Rückmeldungen und Änderungsanliegen aus den letzten Jahren Neufassung der PromO und des Statuts der TUM-GS notwendig Info-Forum PromO | TUM-GS | 24.11.2021 2
TUM Graduate School Technische Universität München Transformationsprozesse mit Promotionsbezug Für den Themenbereich Promotionen momentan aktive relevante Gremien und Prozesse an der TUM: Prozess zur Neukonzeption TUM-GS Novellierung der Promotionsordnung HSP und Graduate Dean Bungartz Leitung: SVP Müller TUM Auswirkungen z.B.: Neufassung des Statuts Art, Anzahl, Struktur Promotionsrecht, TUM-GS & Einbindung der GZ, Beendigung, … Budget Doktorgrade, Umlauf, … GZ-Ordnung, BV, … School-Gründung/ Roundtables, z.B. „Research & Promotion of Young Academics“ Schools Leitung: SVP Kramer AG „Graduiertenzentren und Promotion“ Abstimmung auf Arbeitsebene Geschäftsführende der beteiligten GZ 3
TUM Graduate School Technische Universität München Prozess der Neufassung Das Hochschulpräsidium hat eine AG (bestehend aus SVP Studium und Lehre Prof. Gerhard Müller, SVP Forschung und Innovation Prof. Gerhard Kramer, TUM Center for Study and Teaching, TUM Graduate School, Sprecher der Promovierenden) beauftragt, die Promotionsordnung der TUM zu überarbeiten mit dem Ziel, die Anforderungen aus der TUM AGENDA 2030 umzusetzen sowie das Statut der TUM GS dahingehend anzupassen. In diesen Prozess wurden die über zahlreiche Kanäle eingesammelten Rückmeldungen der letzten Jahre über die TUM GS unmittelbar mit eingebracht Sommer 2020 AG-Gründung März 2021 HSP: inhaltliche Abstimmung Erste Fassung April 2021 EHP: Vorstellung inhaltlicher Punkte und Diskussion Anschließend Beteiligungsschleife pfE/GZ für PromO und Statut und entsprechende Überarbeitung auf Basis der Rückmeldungen Juni 2021 HSP und EHP: Beschlussfassung Juli 2021 Senat: Beschlussfassung August 2021 Bekanntmachung 01.10.2021 In-Kraft-Treten Info-Forum PromO | TUM-GS | 24.11.2021 4
TUM Graduate School Technische Universität München Übergeordnete Themen • Promotionsrecht (Schools/IRIs), Doktorgrade, Mitwirkung, Umlauf • Ausgestaltungsspielraum für pfE hervorheben und klarer definieren • Effiziente Verfahrensgestaltung (Zulassungsvoraussetzungen, hochschulseitige Beendigung, Prüfungskommission, …) • Änderung der Bewertungsstufen • Digitalisierung des Promotionsprozesses (generelle rechtliche Grundlagen, (teil-)virtuelle Prüfungen, Plagiatsprüfsoftware, Papierexemplare) • Besondere Promotionsverfahren (Abbildung von Verfahren z.B. mit Universitäten im Ausland) • Anpassung der Urkunden • Weitere Anpassungen auf Basis der Erfahrungen und Rückmeldungen der letzten Jahre, redaktionelle Änderungen, Übersetzungskorrekturen, gendergerechter Sprache Info-Forum PromO | TUM-GS | 24.11.2021 5
Agenda - Promotionsordnung 1. Promotionsführende Einrichtungen ab 01.10.2021 2. Umstellung auf Schoolkonzept (Doktorgrade und Umlaufverfahren) - Datenschutz 3. Dissertationsformen 4. Publikationsbasierte Dissertation 5. Mediendissertation als neue Dissertationsform (Veröffentlichung) 6. Änderung der Bewertungsstufen (neue Promotionsurkunde) – Bestimmung der Gesamtbewertung 7. Mündliche Prüfung – Datenschutzrechtliche Anforderungen 8. Schlussvorschriften 9. Anpassungen in DocGS TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick 6
1. Promotionsführende Einrichtungen ab 01.10.21 Schools Fakultäten IRI − TUM School of - Physik TUM Engineering and - Chemie Campus Design Straubing - Elektro- und − TUM School of Life Informationstechnik Sciences - Informatik − TUM School of - Mathematik Management - Medizin − TUM School of Social Sciences and - Sport- und Technology Gesundheit
2. Umstellung auf Schoolkonzept, § 1 Mitwirkung a) Wegfall der bisherigen Mitwirkung − Bisherige Mitwirkungsregelung fragwürdig stellt ein spät hinzugenommener einzelner Vertreter einer anderen pfE tatsächlich eine ausreichende QS dar? − Interdisziplinarität durch Schoolgründungen neu angelegt b) Neugestaltung Großzügige Erlass von Richtlinien durch jede Zuordnung der pfE im Benehmen mit EHP, mit Doktorgrade zu den i.V.m. Kriterien zur Bestimmung des pfEen Doktorgrades und Maßnahmen zur Qualitätssicherung TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick 8
2. Erlass von Richtlinien Handlungsbedarf der pfEen: Erlass von Richtlinien zur Bestimmung der Doktorgrade und Maßnahmen zur Qualitätssicherung, welche im Benehmen mit dem EHP zu beschließen sind. Übergangszeit bis zum Erlass dieser Richtlinien: − Entscheidungen hinsichtlich der Festlegung der Doktorgrade, die bis dato originär den pfE bzw. ihren Vorgängerinstitutionen zugeordnet waren, werden durch die*den Leiter*in der pfE vorgenommen. − Die Festlegung der Doktorgrade, die den pfE bzw. ihren Vorgängerinstitutionen nur unter Mitwirkung einer anderen pfE zugeordnet waren, werden durch die*den Leiter*in der pfE im Benehmen mit dem Hochschulpräsidium beschlossen. TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick 9
2. §§ 12, 13 Umlaufverfahren Am Umlauf berechtigte Hochschulmitglieder: Hauptberufliche Hauptberuflich Professor*innen tätige PDs in der Lehre aktive Honorarprofessor*innen Hauptberuflich tätige Neu: TUM Junior Apl-Professor*innen Fellows hauptberufliche Tätigkeit, wenn ≥ 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit oder der Hälfte des durchschnittlichen Umfangs der Dienstaufgaben des entsprechenden vollbeschäftigten Personals TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick 10
2. Umlaufgremium Schools/TUM CS ≥ 20 Personen aus einem Department ≥ 20 Personen aus mehreren Departments einer School/ TUM CS ≥ 20 Personen aus mehreren Departments mehrerer Schools/ TUM CS ≥ 20 Personen aus mehreren Departments Ausnahme Beachtung mehrerer Schools/ TUM CS der TUM (vorsorglich Datenschutz/ + Personen aus anderen Fakultät(en) anderer integriert) Verfahrensbe- inländischer Universität(en) schreibung TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick 11
2. Umlaufverfahren - Größe/ Anzahl Umlauf- Umlauf- Umlauf- gremium gremium gremium ≥ 20 < 40 ≥ 40 (Fakultät) < 20
3. Dissertationsformen Monografie Publikationsbasierte Mediendissertation Dissertation Legaldefinition von Dissertation, vgl. Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG: „selbständige wissenschaftliche Arbeit“ TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick 13
4. Publikationsbasierte Dissertation a. Definition: Die Dissertation kann aus in wissenschaftlichen Kontext gesetzten Publikationen bestehen (publikationsbasierte Dissertation) Publikationen sowie Einleitungs- und (angenommen und peer reviewed) Methodenteil b. Handlungsbedarf der pfEen: Verpflichtung der pfEen zur Verabschiedung von Richtlinien gem. § 7 Abs. 3 Sätze 2 und 3 c. Muster zur Erklärung der Mit-Autorenschaft TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick 14
5. Mediendissertation, § 7 Abs. 4 a) Definition: Die Dissertation kann aus einer Kombination einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit mit einem anderen Medium, insbesondere einer dauerhaft dokumentierten gestalterischen Leistung, bestehen (Mediendissertation). sowie b) Handlungsbedarf der pfEen: Ggf. Beschluss durch School Council bzw. Fakultätsrat bzw. Institutsrat, durch den die Mediendissertation ermöglicht wird Richtlinien werden durch pfE vorgeschlagen und vom HSP verabschiedet (Umfang und Gewichtung der schriftlichen Arbeit; Art, Anforderungen und Gewichtung der gestalterischen Leistung…) TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick 15
5. Veröffentlichung, § 21 Alternative Varianten zur Erfüllung der Veröffentlichungspflicht Mögliche Einbindung einer Audio- oder Neu: Rein elektronische Videodatei; Veröffentlichung der elektr. Veröffentlichung ohne Abgabe Version durch TUM, Deutsche einer Printversion Nationalbibliothek (DNB) und Bayerische Staatsbibliothek oder Archivierung von 2 Exemplaren an der TUM, Verlagsveröffentlichung: 5 2 Exemplaren an der DNB, Printversionen mit ISBN 1 Exemplar an der Technischen Informationsbibliothek Hannover 6 Printversionen Keine vertragliche Verpflichtung seitens TUM sowie zur Abgabe von Printexemplaren an andere 1 elektronische Version Institutionen TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick 16
6. Einfügung des Prädikats „magna cum laude“ a. Bewertungssystem: Bestanden oder Nicht bestanden Ggf. Prädikat Ggf. Prädikat magna cum laude summa cum laude = eine besonders = eine im internationalen anzuerkennende Vergleich herausragende wissenschaftliche wissenschaftliche Leistung Leistung Übereinstimmende Bewertung Übereinstimmende der Dissertation und Bewertung der Dissertation mündlicher Prüfung mit magna und mündlicher Prüfung mit cum laude oder besser summa cum laude b. Urkunde: Auf der Urkunde werden ausschließlich die Prädikate „magna cum laude“ und „summa cum laude“ vermerkt, nicht jedoch die Bewertung „Bestanden“. TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick 17
7. Einladung zur mündlichen Prüfung § 14 Abs. 2: „1Die*der Vorsitzende lädt die*den Promovierende*n und die Prüfungskommission sowie die übrigen prüfungsberechtigten Mitglieder der promotionsführenden Einrichtung mindestens eine Woche vorher zur mündlichen Prüfung ein. 2Die Einladung der übrigen prüfungsberechtigten Mitglieder der promotionsführenden Einrichtung kann auch durch Mitteilung auf der Homepage, im Intranet oder durch elektronische Mitteilung erfolgen.“ Für den Fall der Mitteilung auf der Homepage: Beachtung des Grundsatzes der Datensparsamkeit (beispielsweise Beschränkung auf Thema der Dissertation sowie Zeitpunkt und Verlinkung auf Intranet für nähre Infos) Verpflichtung zur Löschung der Daten nach der mündlichen Prüfung TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick 18
8. Schlussvorschriften, § 29 Antrag auf Eintragung in die Promotionsliste wurde ab dem 01.10.2021 gestellt neue Promotionsordnung ohne Einschränkung Antrag auf Eintragung in die Promotionsliste wurde bis zum 30.09.2021 gestellt Anwendbare Fassung der Promotionsordnung ab dem 01.10.201: • Mit Wechselantrag: neue Promotionsordnung gilt ohne Einschränkung • Ohne Wechselantrag: grundsätzlich gilt neue Promotionsordnung mit Ausnahme der Vorschriften in § 29 Abs. 1 Satz 3 (statt der neuen Promotionsordnung sind bei diesen Vorschriften weiterhin die Regelungen der bisher für die*den Promovierenden geltende Fassung der Promotionsordnung anzuwenden): − § 6 Abs. 2 – Wechsel des Graduiertenzentrums/ Austragung aus der Promotionsliste − § 7 Abs. 3 – publikationsbasierte Dissertation − § 8 S.3 Nr. 1e – Feedbackgespräch − § 11 Abs. 2 S. 4/ § 15 Abs. 3 HS 2/ § 16 Abs. 1 S. 1/ § 17 Abs. 2 – Bewertung der Dissertation/ mündliche Prüfung/ Gesamtbewertung Hinweis: Ein Wechselantrag ist nur bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation möglich! TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick 19
TUM Graduate School Technische Universität München Anpassungen DocGS In DocGS finden zurzeit vielfältige Änderungen und Anpassungen statt, die die Funktionalität des Systems vorübergehend beeinträchtigen können: Strukturelle Anpassungen Inhaltliche Anpassung Anpassung an neue Schoolstruktur, u.a.: Anpassung Digitalisierung Schools als Umsetzung von promotionsführende Regelungen und Einrichtungen Prozessen gemäß der Umsetzung Anpassung Zugehörigkeit neuen PromO, u.a.: Digitalisierungsprozesse Promovierende zu Anpassung Auswahl der u.a.: promotionsführende Doktorgrade Elektronische Einreichung der Einrichtungen Abschaffung Mitwirkung Dissertation Anpassung Mitgliedschaft Umsetzung Formulare, Abbildung digitale Abgabe Promovierende in den Vordrucke, Antrag auf von Gutachten Graduiertenzentren Wechsel PromO Umsetzung digitaler Umlauf Anpassung Zugehörigkeit der Betreuenden zu Schools Info-Forum PromO | TUM-GS | 24.11.2021 20
Technische Universität München Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Sie können auch lesen