InfoForum Studium und Lehre - Neufassung der Promotionsordnung - was ändert sich? - TUM

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InfoForum Studium und Lehre - Neufassung der Promotionsordnung - was ändert sich? - TUM
18. InfoForum Studium und Lehre

Neufassung der Promotionsordnung – was ändert sich?
Dr. Katrin Offe (TUM Graduate School)
Petra Burdach, Katja Frick (TUM CST- Studium und Lehre Recht)
InfoForum Studium und Lehre - Neufassung der Promotionsordnung - was ändert sich? - TUM
TUM Graduate School
Technische Universität München

Hintergrund
•    TUM Agenda 2030; Umstrukturierung von Fakultäten in Schools ⇒ größere
     Interdisziplinarität, Notwendigkeit der Anpassung der Promotionsordnung (PromO)

•    Letzte große Änderung PromO und TUM-GS Statut in 2013: viele Erfahrungen,
     Rückmeldungen und Änderungsanliegen aus den letzten Jahren

 Neufassung der PromO und des Statuts der TUM-GS notwendig

Info-Forum PromO | TUM-GS | 24.11.2021                                                 2
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TUM Graduate School
Technische Universität München

Transformationsprozesse mit Promotionsbezug
Für den Themenbereich Promotionen momentan aktive relevante Gremien und Prozesse an
der TUM:

           Prozess zur Neukonzeption TUM-GS                       Novellierung der Promotionsordnung
           HSP und Graduate Dean Bungartz                         Leitung: SVP Müller
TUM

                      Auswirkungen z.B.:
                                                                             Neufassung des Statuts
                      Art, Anzahl, Struktur
                                                    Promotionsrecht,         TUM-GS
                      & Einbindung der GZ,
                                                    Beendigung, …
                      Budget

                                              Doktorgrade, Umlauf, …           GZ-Ordnung, BV, …

           School-Gründung/ Roundtables, z.B. „Research &
           Promotion of Young Academics“
Schools

           Leitung: SVP Kramer
                                   AG „Graduiertenzentren und Promotion“
                                                               Abstimmung auf Arbeitsebene
                                                                Geschäftsführende der beteiligten GZ

                                                                                                        3
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TUM Graduate School
Technische Universität München

Prozess der Neufassung
Das Hochschulpräsidium hat eine AG (bestehend aus SVP Studium und Lehre Prof. Gerhard
Müller, SVP Forschung und Innovation Prof. Gerhard Kramer, TUM Center for Study and
Teaching, TUM Graduate School, Sprecher der Promovierenden) beauftragt, die
Promotionsordnung der TUM zu überarbeiten mit dem Ziel, die Anforderungen
aus der TUM AGENDA 2030 umzusetzen sowie das Statut der TUM GS dahingehend
anzupassen. In diesen Prozess wurden die über zahlreiche Kanäle eingesammelten
Rückmeldungen der letzten Jahre über die TUM GS unmittelbar mit eingebracht

Sommer 2020                      AG-Gründung
März 2021                        HSP: inhaltliche Abstimmung Erste Fassung
April 2021                       EHP: Vorstellung inhaltlicher Punkte und Diskussion
Anschließend                     Beteiligungsschleife pfE/GZ für PromO und Statut und entsprechende
                                 Überarbeitung auf Basis der Rückmeldungen
Juni 2021                        HSP und EHP: Beschlussfassung
Juli 2021                        Senat: Beschlussfassung
August 2021                      Bekanntmachung
01.10.2021                       In-Kraft-Treten
Info-Forum PromO | TUM-GS | 24.11.2021                                                                4
TUM Graduate School
Technische Universität München

Übergeordnete Themen
•    Promotionsrecht (Schools/IRIs), Doktorgrade, Mitwirkung, Umlauf
•    Ausgestaltungsspielraum für pfE hervorheben und klarer definieren
•    Effiziente Verfahrensgestaltung (Zulassungsvoraussetzungen, hochschulseitige
     Beendigung, Prüfungskommission, …)
•    Änderung der Bewertungsstufen
•    Digitalisierung des Promotionsprozesses (generelle rechtliche Grundlagen, (teil-)virtuelle
     Prüfungen, Plagiatsprüfsoftware, Papierexemplare)
•    Besondere Promotionsverfahren (Abbildung von Verfahren z.B. mit Universitäten im
     Ausland)
•    Anpassung der Urkunden
•    Weitere Anpassungen auf Basis der Erfahrungen und Rückmeldungen der letzten Jahre,
     redaktionelle Änderungen, Übersetzungskorrekturen, gendergerechter Sprache

Info-Forum PromO | TUM-GS | 24.11.2021                                                            5
Agenda - Promotionsordnung

1. Promotionsführende Einrichtungen ab 01.10.2021
2. Umstellung auf Schoolkonzept (Doktorgrade und Umlaufverfahren) -
   Datenschutz
3. Dissertationsformen
4. Publikationsbasierte Dissertation
5. Mediendissertation als neue Dissertationsform (Veröffentlichung)
6. Änderung der Bewertungsstufen (neue Promotionsurkunde) – Bestimmung der
   Gesamtbewertung
7. Mündliche Prüfung – Datenschutzrechtliche Anforderungen
8. Schlussvorschriften
9. Anpassungen in DocGS

TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick                       6
1. Promotionsführende Einrichtungen ab 01.10.21

          Schools                Fakultäten             IRI

  − TUM School of          -   Physik                  TUM
    Engineering and        -   Chemie                Campus
    Design                                           Straubing
                           -    Elektro- und
  − TUM School of Life         Informationstechnik
    Sciences
                           -   Informatik
  − TUM School of
                           -   Mathematik
    Management
                           -   Medizin
  − TUM School of Social
    Sciences and           -   Sport- und
    Technology                 Gesundheit
2. Umstellung auf Schoolkonzept, § 1 Mitwirkung
a) Wegfall der bisherigen Mitwirkung

  − Bisherige Mitwirkungsregelung fragwürdig  stellt ein spät hinzugenommener
    einzelner Vertreter einer anderen pfE tatsächlich eine ausreichende QS dar?
  − Interdisziplinarität durch Schoolgründungen neu angelegt

b) Neugestaltung

            Großzügige                                   Erlass von Richtlinien durch jede
           Zuordnung der                                  pfE im Benehmen mit EHP, mit
         Doktorgrade zu den                i.V.m.         Kriterien zur Bestimmung des
               pfEen                                      Doktorgrades und Maßnahmen
                                                              zur Qualitätssicherung

TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick                                       8
2. Erlass von Richtlinien

Handlungsbedarf der pfEen:

    Erlass von Richtlinien zur Bestimmung der Doktorgrade und Maßnahmen zur
    Qualitätssicherung, welche im Benehmen mit dem EHP zu beschließen sind.

Übergangszeit bis zum Erlass dieser Richtlinien:

− Entscheidungen hinsichtlich der Festlegung der Doktorgrade, die bis dato
  originär den pfE bzw. ihren Vorgängerinstitutionen zugeordnet waren, werden
  durch die*den Leiter*in der pfE vorgenommen.

− Die Festlegung der Doktorgrade, die den pfE bzw. ihren Vorgängerinstitutionen
  nur unter Mitwirkung einer anderen pfE zugeordnet waren, werden durch die*den
  Leiter*in der pfE im Benehmen mit dem Hochschulpräsidium beschlossen.

TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick                          9
2. §§ 12, 13 Umlaufverfahren
                           Am Umlauf berechtigte Hochschulmitglieder:

                                                                  Hauptberufliche
     Hauptberuflich                                               Professor*innen
      tätige PDs
                                                                 in der Lehre aktive
                                                               Honorarprofessor*innen
   Hauptberuflich
        tätige                                                    Neu: TUM Junior
 Apl-Professor*innen                                                  Fellows

   hauptberufliche Tätigkeit, wenn ≥ 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit oder der
  Hälfte des durchschnittlichen Umfangs der Dienstaufgaben des entsprechenden
                             vollbeschäftigten Personals

TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick                                  10
2. Umlaufgremium
Schools/TUM CS                                      ≥ 20 Personen aus einem Department

                                                       ≥ 20 Personen aus mehreren
                                                     Departments einer School/ TUM CS

                                                       ≥ 20 Personen aus mehreren
                                                  Departments mehrerer Schools/ TUM CS

                                                    ≥ 20 Personen aus mehreren Departments      Ausnahme
      Beachtung                                        mehrerer Schools/ TUM CS der TUM        (vorsorglich
     Datenschutz/                                  + Personen aus anderen Fakultät(en) anderer   integriert)
     Verfahrensbe-                                         inländischer Universität(en)
      schreibung

TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick                                                     11
2. Umlaufverfahren - Größe/ Anzahl

                                                   Umlauf-
                                                                                        Umlauf-
              Umlauf-                              gremium                              gremium
              gremium                              ≥ 20 < 40                              ≥ 40
             (Fakultät)
                < 20
3. Dissertationsformen

     Monografie               Publikationsbasierte         Mediendissertation
                                 Dissertation

          Legaldefinition von Dissertation, vgl. Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG:
                          „selbständige wissenschaftliche Arbeit“

TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick                             13
4. Publikationsbasierte Dissertation
a. Definition: Die Dissertation kann aus in wissenschaftlichen Kontext gesetzten
   Publikationen bestehen (publikationsbasierte Dissertation)

          Publikationen
                                                 sowie   Einleitungs- und
         (angenommen und peer
         reviewed)
                                                          Methodenteil

b. Handlungsbedarf der pfEen:
   Verpflichtung der pfEen zur Verabschiedung von Richtlinien gem. § 7 Abs. 3 Sätze 2 und 3

c. Muster zur Erklärung der Mit-Autorenschaft

TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick                                   14
5. Mediendissertation, § 7 Abs. 4
a) Definition: Die Dissertation kann aus einer Kombination einer schriftlichen
   wissenschaftlichen Arbeit mit einem anderen Medium, insbesondere einer dauerhaft
   dokumentierten gestalterischen Leistung, bestehen (Mediendissertation).

                                     sowie

b) Handlungsbedarf der pfEen:
 Ggf. Beschluss durch School Council bzw. Fakultätsrat bzw. Institutsrat, durch den die
  Mediendissertation ermöglicht wird
 Richtlinien werden durch pfE vorgeschlagen und vom HSP verabschiedet (Umfang
  und Gewichtung der schriftlichen Arbeit; Art, Anforderungen und Gewichtung der
  gestalterischen Leistung…)

TUM CST- Studium und Lehre Recht, P. Burdach, K. Frick                                     15
5. Veröffentlichung, § 21

         Alternative Varianten zur Erfüllung der Veröffentlichungspflicht

                                                            Mögliche Einbindung einer Audio- oder
      Neu: Rein elektronische                               Videodatei; Veröffentlichung der elektr.
   Veröffentlichung ohne Abgabe                                 Version durch TUM, Deutsche
          einer Printversion                               Nationalbibliothek (DNB) und Bayerische
                                                                        Staatsbibliothek
                   oder
                                                         Archivierung von 2 Exemplaren an der TUM,
     Verlagsveröffentlichung: 5                                   2 Exemplaren an der DNB,
       Printversionen mit ISBN                                  1 Exemplar an der Technischen
                                                               Informationsbibliothek Hannover

            6 Printversionen                             Keine vertragliche Verpflichtung seitens TUM
                  sowie                                  zur Abgabe von Printexemplaren an andere
        1 elektronische Version                                           Institutionen

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6. Einfügung des Prädikats „magna cum laude“
   a. Bewertungssystem:             Bestanden              oder        Nicht bestanden

            Ggf. Prädikat                       Ggf. Prädikat
           magna cum laude                    summa cum laude

         = eine besonders                  = eine im internationalen
         anzuerkennende                    Vergleich herausragende
         wissenschaftliche                     wissenschaftliche
              Leistung                             Leistung

  Übereinstimmende Bewertung                  Übereinstimmende
      der Dissertation und                Bewertung der Dissertation
  mündlicher Prüfung mit magna            und mündlicher Prüfung mit
     cum laude oder besser                    summa cum laude

   b. Urkunde: Auf der Urkunde werden ausschließlich die Prädikate „magna cum laude“ und „summa
               cum laude“ vermerkt, nicht jedoch die Bewertung „Bestanden“.

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7. Einladung zur mündlichen Prüfung

§ 14 Abs. 2:

„1Die*der Vorsitzende lädt die*den Promovierende*n und die Prüfungskommission sowie die
übrigen prüfungsberechtigten Mitglieder der promotionsführenden Einrichtung mindestens
eine Woche vorher zur mündlichen Prüfung ein. 2Die Einladung der übrigen
prüfungsberechtigten Mitglieder der promotionsführenden Einrichtung kann auch durch
Mitteilung auf der Homepage, im Intranet oder durch elektronische Mitteilung erfolgen.“

Für den Fall der Mitteilung auf der Homepage:

 Beachtung des Grundsatzes der Datensparsamkeit (beispielsweise Beschränkung auf
  Thema der Dissertation sowie Zeitpunkt und Verlinkung auf Intranet für nähre Infos)

 Verpflichtung zur Löschung der Daten nach der mündlichen Prüfung

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8. Schlussvorschriften, § 29
 Antrag auf Eintragung in die Promotionsliste wurde ab dem 01.10.2021 gestellt
   neue Promotionsordnung ohne Einschränkung

 Antrag auf Eintragung in die Promotionsliste wurde bis zum 30.09.2021 gestellt
   Anwendbare Fassung der Promotionsordnung ab dem 01.10.201:
       •    Mit Wechselantrag: neue Promotionsordnung gilt ohne Einschränkung
       •    Ohne Wechselantrag: grundsätzlich gilt neue Promotionsordnung mit Ausnahme der
            Vorschriften in § 29 Abs. 1 Satz 3 (statt der neuen Promotionsordnung sind bei
            diesen Vorschriften weiterhin die Regelungen der bisher für die*den
            Promovierenden geltende Fassung der Promotionsordnung anzuwenden):
            −   § 6 Abs. 2 – Wechsel des Graduiertenzentrums/ Austragung aus der Promotionsliste
            −   § 7 Abs. 3 – publikationsbasierte Dissertation
            −   § 8 S.3 Nr. 1e – Feedbackgespräch
            −   § 11 Abs. 2 S. 4/ § 15 Abs. 3 HS 2/ § 16 Abs. 1 S. 1/ § 17 Abs. 2 – Bewertung der
                Dissertation/ mündliche Prüfung/ Gesamtbewertung

Hinweis: Ein Wechselantrag ist nur bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation möglich!

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Technische Universität München

Anpassungen DocGS
In DocGS finden zurzeit vielfältige Änderungen und Anpassungen statt, die die Funktionalität
des Systems vorübergehend beeinträchtigen können:

 Strukturelle Anpassungen
                                  Inhaltliche Anpassung
  Anpassung an neue
  Schoolstruktur, u.a.:                                    Anpassung Digitalisierung
  Schools als                     Umsetzung von
  promotionsführende              Regelungen und
  Einrichtungen                   Prozessen gemäß der      Umsetzung
  Anpassung Zugehörigkeit         neuen PromO, u.a.:       Digitalisierungsprozesse
  Promovierende zu                Anpassung Auswahl der    u.a.:
  promotionsführende              Doktorgrade              Elektronische Einreichung der
  Einrichtungen                   Abschaffung Mitwirkung   Dissertation
  Anpassung Mitgliedschaft        Umsetzung Formulare,     Abbildung digitale Abgabe
  Promovierende in den            Vordrucke, Antrag auf    von Gutachten
  Graduiertenzentren              Wechsel PromO            Umsetzung digitaler Umlauf
  Anpassung Zugehörigkeit der
  Betreuenden zu Schools

Info-Forum PromO | TUM-GS | 24.11.2021                                                         20
Technische Universität München

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