Leitfaden für Studenten der Berufsschule Schuljahr 2020/2021

Die Seite wird erstellt Monika Wieland
 
WEITER LESEN
Leitfaden für Studenten der Berufsschule
                      Schuljahr 2020/2021

Name der Institution: Talitha Kumi Community College
Das Programm: Ein Bereich der postsekundären Bildung mit einer
Mindestdauer von vier Semestern. Es enthält einen oder mehrere
Studienzweige.
Studienzweig / Spezialisierung: Ein Set von Studienfächern und/oder
Kursen in einem Programmbereich, der zur Gewährung einer beglaubigten
Urkund führt.
Das Studienfach: Ein Kurs, der während eines Semesters angeboten wird
und dem eine bestimmte Anzahl von „Credit hours“ zugewiesen wird.
Die „Credit hour“: besteht aus sechzehn theoretischen Vorlesungen, die
jeweils 50 Minuten dauern, oder eine wöchentliche Arbeitssitzung von 2-3
Stunden Fachausbildung für 16 Wochen.
Das Studiensemester: besteht aus sechzehn akademischen Wochen,
einschließlich der Prüfungszeit und Bewertungssitzungen.
Das Sommersemester: besteht aus acht effektiven akademischen
Wochen, inklusiv die Prüfungszeit. Für Zwecke der Studienzeitberechnung
gleichen zwei Sommersemester einem regulären Studiensemester an
Talitha Kumi Community College.
Das Studienjahr: besteht aus zwei Studiensemestern (das akademische
Jahr).
Die Kolleganforderungen:           sind bestimmte Kurse, die alle
Kollegstudierende mit Erfolg absolvieren müssen, ungeachtet ihrer
Fachbereiche oder Spezialisierungen.
Die Studienfachanforderungen:       sind bestimmte Kurse, die alle
Fachstudierende in einem bestimmten Berufszweig oder Spezialisierung mit
Erfolg absolvieren müssen.
                                   1
Aufnahme und Zulassung
1- Jeder erfolgreicher Schüler mit einem Abschlusszeugnis der
Sekundarschule (Tawjihi), oder einem gleichwertigen Abschluss, der einen
Notendurchschnitt von mindestens 50% aufweist, kann sich für die
Zulassung zu einem der am College angebotenen Diplomkurse bewerben.
2 - Studenten werden zu den Colleges gemäß den Anweisungen und
Verordnungen des Ministeriums zugelassen.
3 – Die Zulassung des Studenten wird in den folgenden Fällen annulliert:
  a. Wenn die Registrierungsmaßnahmen während des für diesen Zweck
     festgelegten Zeitraums nicht abgeschlossen sind.
  b. Wenn er während des für die Zulassung angegebenen Zeitraums nicht
     an dem Programm teilnimmt.
  c. Wenn sich die eingereichten Unterlagen als falsch erweisen.
  d. Wenn die Zulassung den diesbezüglich erteilten Anweisungen
     widerspricht.

Studiendauer    und       die    vorgeschriebene       Mindestzahl         an
Studiensemestern
1. Die Studiendauer in einem Berufszweig oder Spezialisierung beträgt
   mindestens vier Semester, und maximal sieben Semester.
2 – Grenzen der „credit hours“ pro Studiensemester sind (18) als Maximum
und (12) als      Minimum. Im Sommersemester sind maximal 10 „credit
hours“ zugelassen.
3- Die vorgeschriebene Mindestzahl an „credit hours“ kann nach dem 4.
Semester
   unter (12) fallen.

4- Die zugelassene Höchstzahl an „credit hours“ kann in einem Semester
(21) Stunden
                                    2
für Diszipline betragen, die (70) „credit hours“ überschreiten.

5 – Die Sportaktivität wird nicht zur oberen Grenze der für ein Semester
zugelassenen
   „credit hours“ gezählt.

Prüfungen, Noten und Notendurchschnitte
Die volle Punktzahl eines Unterrichtsfaches beträgt 100% und besteht
aus:
1 – Prüfungsnote des Semesterabschlusses: 40%

2- Summe der Testnoten im Laufe des Semesters: 40 %, vorausgesetzt, es
handelt sich
  um mindestens zwei Tests, die jeweils mindestens eine Woche vorher
gemeldet sind.
3- Forschung, Berichterstattung und Beteiligung: 20%.
4. Die Mindestnote zum Bestehen eines Fachs beträgt: (50 %)
5 . Die endgültige Note in einem Fach darf nicht unter (35 %) liegen
(akademische Null)
6 - Die Endnote eines Unterrichtsfaches mit praktischen und theoretischen
Teilen setzt sich aus der Summe der prozentualen Anteile der jeweils
zugeordneten Unterrichtsstunden.
7. Die Note eines Studienfachs setzt sich wie folgt zusammen         (ohne
theoretischen Teil):
a. Höchstens 60 % für die Arbeiten des Studiensemesters
b. Höchstens 40 % als Prüfungsnote des Semesterabschlusses.

Berechnung des Semester- bzw. kumulativen Durchschnitts

                                      3
1. Der Semesterdurchschnitt          wird so berechnet, dass man die
Gesamtsumme aus der Multiplikation der einzelnen Fachnoten mit ihren
„credit hours“ durch die Zahl der „credit hours“ dividiert, die der Studierende
im Laufe des Semesters absolviert hat.
(2) Der kumulierte Durchschnitt wird so berechnet, dass man die
Gesamtsumme aus der Multiplikation der einzelnen Fachnoten mit ihren
„credit hours“ durch die Zahl der „credit hours“ dividiert, die der Studierende
bisher absolviert hat. (die „credit hours“ des wiederholten Fachs werden nur
einmal mit der neuen Note berechnet.)
Abwesenheit:
   (1) Das Kollegium führt in den verschiedenen Unterrichtsfächern
       vollständige Eintragungen der Studentennoten, geordnet nach den
       absolvierten Semestern.
   (2) Fehlt ein Studierender in der Semesterabschlussprüfung ohne vom
       Dekan akzeptierten Grund, so erhält er für diese Prüfung die Note Null.
       Bei einem akzeptablen Grund, der innerhalb von drei Tagen ab dem
       Datum der Abwesenheit eingereicht wird, darf er / sie die Prüfung
       innerhalb einer Frist von maximal zwei Wochen ab dem Beginn des
       nächsten Semesters ablegen.
   (3) Fehlt ein Studierender in einer gewöhnlichen „Tagesprüfung“ ohne
       vom Dekan akzeptierten Grund, so erhält er für diese Prüfung die Note
       Null. Bei einem akzeptablen Grund, der innerhalb von drei Tagen ab
       dem Datum der Abwesenheit eingereicht wird, darf er / sie die Prüfung
       im Einvernehmen mit dem Fachlehrer ablegen.
   (4) Der Studierende kann sich an den Dekan des Talitha Qumi Colleges
       wenden mit der Bitte, seine Semesterabschlussnote in jedem
       beliebigen Studienfach innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe
       der Ergebnisse und gegen Zahlung der vorgesehenen Gebühren zu
       überprüfen.
   Wiederholung von Studienfächern / Kursen.

                                       4
1. Ist der Studierende in einem Studienfach oder Kurs nicht erfolgreich,
   so darf er / sie dieses Fach / diesen Kurs wiederholen und es wird ihm
   die neue Note anstelle der alten Note, was auch immer, angerechnet
   und mit „W“ (Wiederholung) versehen.
2. Studierende, deren kumulativer Durchschnitt unter (60 %) liegt, sind
   berechtigt, Unterrichtsfächer unter (60 %) kumulativen Durchschnitts
   zu wiederholen, um ihren gesamten kumulativen Durchschnitt zu
   erhöhen. Die neuen Noten werden anstelle der alten angerechnet,
   aber dann mit dem Buchstaben „W“ (Wiederholung) markiert.
  Registrierung und Rückzug
1. Der Studierende darf- während der ersten Woche vom Beginn des
   Studiensemesters oder innerhalb der ersten drei Tage vom Beginn des
   Sommersemesters- von ihm registrierte Fächer oder Kurse gegen
   andere austauschen. Die von ihm gezahlten Gebühren werden
   mitberechnet.
2. Unbeschadet der vorherigen Regelung unter 1., darf sich der
   Studierende durch einen schriftlichen Antrag und die Genehmigung des
   Kollegdekans, von der Annahme eines Kurses oder Studienfaches bis
   zum Ende der achten Woche eines regulären Semesters, oder der
   vierten Woche des Sommersemesters, zurückziehen. In diesem Fall
   verliert er seinen Anspruch auf eventuell gezahlte Gebühren. Es wird
   auch vorausgesetzt, dass die Mindestzahl der vorgeschriebenen
   „credit hours“ unberührt bleibt. Der Rückzug wird in die Personalakte
   vermerkt . Ist kein Rückzug innerhalb der obengenannten Fristen erfolgt,
   so bleibt der Studierende für das jeweilige Studienfach, bzw. Kurs,
   verpflichtet.
Abwesenheit:
1. Notiert wird die Abwesenheit des Studenten am Talitha Kumi
   Community College vom Beginn des Semesters und seine
   Abwesenheit wird nur in den folgenden zwei Fällen als legitim
   angesehen:

                                  5
a. Bei Erkrankung in Übereinstimmung mit einem ärztlichen Attest,
        das innerhalb von zwei Werktagen - ab dem Tag der Abwesenheit
        – eingereicht wird.
     b. Bei zwingenden Umständen, die vom Kolleg angenommen
        werden.
  2. Überschreitet die Abwesenheit eines Studenten in einem Studienfach
     ohne einen plausiblen Grund zwei theoretische Stunden oder ihre
     Äquivalenz für jede für sie vorgeschriebene Credit-Stunde, so wird es
     untersagt, an der Prüfung in diesem betroffenen Fach am Ende des
     Semesters teilzunehmen, und dem Studenten wird die akademische
     Null (35 %) vergeben.
  3. Überschreitet die Abwesenheit eines Studenten in einem Studienfach
     ohne einen plausiblen Grund drei theoretische Stunden oder ihre
     Äquivalenz für jede für sie vorgeschriebene Credit-Stunde, so wird er
     als von diesem Fach zurückgezogen gelten und muss einen plausiblen
     Grund für seine Abwesenheit innerhalb einer Woche vom Tag seiner
     Rückkehr zum Studium einreichen.
Aufschub des Studiums
1. Das Studium kann für einen Zeitraum von höchstens vier Semestern
aufgeschoben werden.
2. Der Dekan des Talitha Kumi Kollegs kann seine Zustimmung zum
Aufschub eines Studiums geben und das Ministerium innerhalb von zwei
Wochen über die Aufschubentscheidung informieren.
3. Der Aufschub wird auf schriftlichen Antrag des Studenten unter Angabe
der Gründe geprüft. Die Entscheidung darüber soll innerhalb von zwei
Wochen ab Datum der Antragseinreichung getroffen werden.
4- Die Aufschubszeit wird nicht zur zulässigen Studienzeit am Talitha Kumi
Kolleg berechnet.
5. Das Studium des neuen oder überstellten Studenten darf erst nach einem
Studiensemester am Talitha Kumi College verschoben werden.
Umzug von einem Kolleg zum anderen
                                    6
1. Ein Student kann zu Beginn eines Semesters von einem Kolleg zum
anderen umziehen (außer im ersten Semester der Einschreibung am
Kolleg), um das gleiche Spezialisierungsfach zu studieren.
2 – Alle Studienfächer und Kurse, die ein Studierender bereits am Kolleg
absolviert hat und in seinem Studienplan vorgeschrieben sind, werden ihm
am Kolleg angerechnet, zu dem er umgezogen ist.
3. Der Studierende muss die umfassende Diplomprüfung der Community
Colleges am College ablegen, wo er mehr als 50% der Kreditstunden für die
Fächer des Studienplans erfolgreich absolviert hat.
4. Kein Student darf umziehen aus einem College, an dem er alle Fächer
und    Kurse    seines    Studienplanes    absolviert  hat,    aber  die
Graduierungsanforderungen wegen des Nichtbestehens einiger Fächern
oder aufgrund eines niedrigen kumulativen GPA nicht erfüllen konnte.
Ausschluß aus dem College
Der Studierende wird        in folgenden Fällen von seinem Studium
ausgeschlossen:
1- Wenn er einen Durchschnitt ( GPA) unter 50% im ersten Semester erhält.
2- Wenn er in einem regulären Semester nach dem ersten Semester einen
kumulativen Durchschnitt (GPA) unter 55% hat.
3 - Wenn der Studierende die ihm für sein Studium erlaubte Studienzeit
gänzlich ausschöpft.
Der Student wird in folgenden Fällen vom Kolleg ausgeschlossen:
1 - Wenn er ohne vom Dekan akzeptierten Grund länger als 20% der
Semesterzeit ununterbrochen vom Studium fernbleibt.
2 - Wenn er wiederholt in der Prüfung betrügt (mogelt).
3 - Wenn er ein schweres Vergehen begeht, das nach der vom Ministerium
beglaubigten Disziplinarordnung einen Ausschluß aus dem Kolleg
rechtfertigt.
Berechnung der Studienzeit beim Ausschluß

                                     7
1 - Ein Student, der von seinem Fach unter dem vorherigen Abschnitt
ausgeschlossen ist, kann sich an seinem College als neuer Student in einem
anderen Studienfach nur einmal registrieren lassen.
2- Einem Studenten, der von seinem Studienfach ausgeschlossen ist und
sich in ein anderes neues Fach an seinem ursprünglichen Kolleg oder an
einem anderen Kolleg registrieren läßt, werden die zwischen dem alten und
dem neuen Studienplan gemeinsamen Kurse und Fächer angerechnet,
vorausgesetzt, daß seine Noten in jedem dieser Fächer und Kurse nicht
unter 60 % liegen, und dass seit seinem Ausschluss nicht länger als drei
Jahre vergangen sind.
3. Bei der Berechnung der Studienzeit entspricht ein Semester jeweils (15)
„credit hours“ . Studierende, die das nachweisen können, werden nicht mehr
als neue Studenten behandelt.

Studienfachwechsel
1- Der Studierende kann mit Zustimmung des Dekans sein Studienfach in
Übereinstimmung mit den für den Fachwechsel geltenden Regelungen
wechseln.
2. Der Fachwechsel wird auf schriftlichen Antrag des Studenten an den
Dekan des Kollegs vor dem Beginn des Studiums in einem Semester
geprüft. Die Entscheidung darüber soll innerhalb einer Woche vom
Semesteranfang getroffen werden..
3. Einem Studierenden, der sein Studienfach wechselt, werden alle von ihm
bereits absolvierten Fächer und Kurse angerechnet, falls diese unter die
Anforderungen seines neuen Studienfaches fallen.
4. Wenn ein Student ein bestimmtes Fachstudium abschließt und ein neues
Studium beginnen will, so werden ihm aus seinem bereits abgeschlossenen
Studium solche Fächer und Kurse angerechnet, bei denen er einen
Notendurchschnitt von (60 %)und mehr erzielt hat und solche Fächer und
Kurse in seinem neuen Studienplan enthalten sind, vorausgesetzt:

                                    8
a- Die Anzahl der berechneten Stunden darf 50% der Anzahl der neuen
Fachstunden nicht überschreiten.
b- Es dürfen nicht mehr als drei Jahre seit dem Abschluss seines vorherigen
Studiums vergangen sein.
Die Graduierung
1- Der Student hat sein Studium erfolgreich abgeschlossen und gilt als
graduiert, wenn er alle für das Studium vorgeschriebenen Fächer und Kurse
erfolgreich absolviert hat und sein kumulativer Durchschnitt nicht (GPA) nicht
unter 60% liegt.
2 - Talitha Qumi Community College verleiht dem Graduierten ein
beglaubigtes Zeugnis, dass er sein Fachstudium nach einer vom Minister für
Bildung und Hochschulwesen attestierten Musterform abgeschlossen hat.
3. Talitha Kumi Community College erteilt seinen Studierenden auf Anfrage
eine Fächer- und Noten-übersicht, die alle absolvierten „credit hours“ enthält
gemäß einer vom Minister für Bildung und Hochschulwesen attestierten
Musterform.
4- Der Graduierte hat das Recht, sich für die allgemeine Prüfung der
Colleges zu bewerben (umfassende, Anwendungsprüfung).
Allgemeine Bestimmungen
1. Ein Student darf sich nicht darauf berufen oder sich rechtfertigen, daß er
keine Kenntnis von diesen Informationen und/oder Anweisungen habe, oder
daß er über die Veröffentlichungen, die vom Kolleg herausgegeben oder auf
Plakaten bekannt gemacht würden,nicht informiert sei.
2 – Um die Abschlußverfahren seiner Graduierung zu vollenden, muß der
Student eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ (Clearance / Non-objection
Certificate) vom Talitha Kumi College vorlegen.
3 - Alle Bestimmungen dieser Anweisungen und Regelungen werden von
den Studenten und dem Talitha Kumi College strikt eingehalten.
______________________________________

                                      9
Sie können auch lesen