Leitfaden für Studenten der Berufsschule Schuljahr 2020/2021
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Leitfaden für Studenten der Berufsschule Schuljahr 2020/2021 Name der Institution: Talitha Kumi Community College Das Programm: Ein Bereich der postsekundären Bildung mit einer Mindestdauer von vier Semestern. Es enthält einen oder mehrere Studienzweige. Studienzweig / Spezialisierung: Ein Set von Studienfächern und/oder Kursen in einem Programmbereich, der zur Gewährung einer beglaubigten Urkund führt. Das Studienfach: Ein Kurs, der während eines Semesters angeboten wird und dem eine bestimmte Anzahl von „Credit hours“ zugewiesen wird. Die „Credit hour“: besteht aus sechzehn theoretischen Vorlesungen, die jeweils 50 Minuten dauern, oder eine wöchentliche Arbeitssitzung von 2-3 Stunden Fachausbildung für 16 Wochen. Das Studiensemester: besteht aus sechzehn akademischen Wochen, einschließlich der Prüfungszeit und Bewertungssitzungen. Das Sommersemester: besteht aus acht effektiven akademischen Wochen, inklusiv die Prüfungszeit. Für Zwecke der Studienzeitberechnung gleichen zwei Sommersemester einem regulären Studiensemester an Talitha Kumi Community College. Das Studienjahr: besteht aus zwei Studiensemestern (das akademische Jahr). Die Kolleganforderungen: sind bestimmte Kurse, die alle Kollegstudierende mit Erfolg absolvieren müssen, ungeachtet ihrer Fachbereiche oder Spezialisierungen. Die Studienfachanforderungen: sind bestimmte Kurse, die alle Fachstudierende in einem bestimmten Berufszweig oder Spezialisierung mit Erfolg absolvieren müssen. 1
Aufnahme und Zulassung 1- Jeder erfolgreicher Schüler mit einem Abschlusszeugnis der Sekundarschule (Tawjihi), oder einem gleichwertigen Abschluss, der einen Notendurchschnitt von mindestens 50% aufweist, kann sich für die Zulassung zu einem der am College angebotenen Diplomkurse bewerben. 2 - Studenten werden zu den Colleges gemäß den Anweisungen und Verordnungen des Ministeriums zugelassen. 3 – Die Zulassung des Studenten wird in den folgenden Fällen annulliert: a. Wenn die Registrierungsmaßnahmen während des für diesen Zweck festgelegten Zeitraums nicht abgeschlossen sind. b. Wenn er während des für die Zulassung angegebenen Zeitraums nicht an dem Programm teilnimmt. c. Wenn sich die eingereichten Unterlagen als falsch erweisen. d. Wenn die Zulassung den diesbezüglich erteilten Anweisungen widerspricht. Studiendauer und die vorgeschriebene Mindestzahl an Studiensemestern 1. Die Studiendauer in einem Berufszweig oder Spezialisierung beträgt mindestens vier Semester, und maximal sieben Semester. 2 – Grenzen der „credit hours“ pro Studiensemester sind (18) als Maximum und (12) als Minimum. Im Sommersemester sind maximal 10 „credit hours“ zugelassen. 3- Die vorgeschriebene Mindestzahl an „credit hours“ kann nach dem 4. Semester unter (12) fallen. 4- Die zugelassene Höchstzahl an „credit hours“ kann in einem Semester (21) Stunden 2
für Diszipline betragen, die (70) „credit hours“ überschreiten. 5 – Die Sportaktivität wird nicht zur oberen Grenze der für ein Semester zugelassenen „credit hours“ gezählt. Prüfungen, Noten und Notendurchschnitte Die volle Punktzahl eines Unterrichtsfaches beträgt 100% und besteht aus: 1 – Prüfungsnote des Semesterabschlusses: 40% 2- Summe der Testnoten im Laufe des Semesters: 40 %, vorausgesetzt, es handelt sich um mindestens zwei Tests, die jeweils mindestens eine Woche vorher gemeldet sind. 3- Forschung, Berichterstattung und Beteiligung: 20%. 4. Die Mindestnote zum Bestehen eines Fachs beträgt: (50 %) 5 . Die endgültige Note in einem Fach darf nicht unter (35 %) liegen (akademische Null) 6 - Die Endnote eines Unterrichtsfaches mit praktischen und theoretischen Teilen setzt sich aus der Summe der prozentualen Anteile der jeweils zugeordneten Unterrichtsstunden. 7. Die Note eines Studienfachs setzt sich wie folgt zusammen (ohne theoretischen Teil): a. Höchstens 60 % für die Arbeiten des Studiensemesters b. Höchstens 40 % als Prüfungsnote des Semesterabschlusses. Berechnung des Semester- bzw. kumulativen Durchschnitts 3
1. Der Semesterdurchschnitt wird so berechnet, dass man die Gesamtsumme aus der Multiplikation der einzelnen Fachnoten mit ihren „credit hours“ durch die Zahl der „credit hours“ dividiert, die der Studierende im Laufe des Semesters absolviert hat. (2) Der kumulierte Durchschnitt wird so berechnet, dass man die Gesamtsumme aus der Multiplikation der einzelnen Fachnoten mit ihren „credit hours“ durch die Zahl der „credit hours“ dividiert, die der Studierende bisher absolviert hat. (die „credit hours“ des wiederholten Fachs werden nur einmal mit der neuen Note berechnet.) Abwesenheit: (1) Das Kollegium führt in den verschiedenen Unterrichtsfächern vollständige Eintragungen der Studentennoten, geordnet nach den absolvierten Semestern. (2) Fehlt ein Studierender in der Semesterabschlussprüfung ohne vom Dekan akzeptierten Grund, so erhält er für diese Prüfung die Note Null. Bei einem akzeptablen Grund, der innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Abwesenheit eingereicht wird, darf er / sie die Prüfung innerhalb einer Frist von maximal zwei Wochen ab dem Beginn des nächsten Semesters ablegen. (3) Fehlt ein Studierender in einer gewöhnlichen „Tagesprüfung“ ohne vom Dekan akzeptierten Grund, so erhält er für diese Prüfung die Note Null. Bei einem akzeptablen Grund, der innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Abwesenheit eingereicht wird, darf er / sie die Prüfung im Einvernehmen mit dem Fachlehrer ablegen. (4) Der Studierende kann sich an den Dekan des Talitha Qumi Colleges wenden mit der Bitte, seine Semesterabschlussnote in jedem beliebigen Studienfach innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse und gegen Zahlung der vorgesehenen Gebühren zu überprüfen. Wiederholung von Studienfächern / Kursen. 4
1. Ist der Studierende in einem Studienfach oder Kurs nicht erfolgreich, so darf er / sie dieses Fach / diesen Kurs wiederholen und es wird ihm die neue Note anstelle der alten Note, was auch immer, angerechnet und mit „W“ (Wiederholung) versehen. 2. Studierende, deren kumulativer Durchschnitt unter (60 %) liegt, sind berechtigt, Unterrichtsfächer unter (60 %) kumulativen Durchschnitts zu wiederholen, um ihren gesamten kumulativen Durchschnitt zu erhöhen. Die neuen Noten werden anstelle der alten angerechnet, aber dann mit dem Buchstaben „W“ (Wiederholung) markiert. Registrierung und Rückzug 1. Der Studierende darf- während der ersten Woche vom Beginn des Studiensemesters oder innerhalb der ersten drei Tage vom Beginn des Sommersemesters- von ihm registrierte Fächer oder Kurse gegen andere austauschen. Die von ihm gezahlten Gebühren werden mitberechnet. 2. Unbeschadet der vorherigen Regelung unter 1., darf sich der Studierende durch einen schriftlichen Antrag und die Genehmigung des Kollegdekans, von der Annahme eines Kurses oder Studienfaches bis zum Ende der achten Woche eines regulären Semesters, oder der vierten Woche des Sommersemesters, zurückziehen. In diesem Fall verliert er seinen Anspruch auf eventuell gezahlte Gebühren. Es wird auch vorausgesetzt, dass die Mindestzahl der vorgeschriebenen „credit hours“ unberührt bleibt. Der Rückzug wird in die Personalakte vermerkt . Ist kein Rückzug innerhalb der obengenannten Fristen erfolgt, so bleibt der Studierende für das jeweilige Studienfach, bzw. Kurs, verpflichtet. Abwesenheit: 1. Notiert wird die Abwesenheit des Studenten am Talitha Kumi Community College vom Beginn des Semesters und seine Abwesenheit wird nur in den folgenden zwei Fällen als legitim angesehen: 5
a. Bei Erkrankung in Übereinstimmung mit einem ärztlichen Attest, das innerhalb von zwei Werktagen - ab dem Tag der Abwesenheit – eingereicht wird. b. Bei zwingenden Umständen, die vom Kolleg angenommen werden. 2. Überschreitet die Abwesenheit eines Studenten in einem Studienfach ohne einen plausiblen Grund zwei theoretische Stunden oder ihre Äquivalenz für jede für sie vorgeschriebene Credit-Stunde, so wird es untersagt, an der Prüfung in diesem betroffenen Fach am Ende des Semesters teilzunehmen, und dem Studenten wird die akademische Null (35 %) vergeben. 3. Überschreitet die Abwesenheit eines Studenten in einem Studienfach ohne einen plausiblen Grund drei theoretische Stunden oder ihre Äquivalenz für jede für sie vorgeschriebene Credit-Stunde, so wird er als von diesem Fach zurückgezogen gelten und muss einen plausiblen Grund für seine Abwesenheit innerhalb einer Woche vom Tag seiner Rückkehr zum Studium einreichen. Aufschub des Studiums 1. Das Studium kann für einen Zeitraum von höchstens vier Semestern aufgeschoben werden. 2. Der Dekan des Talitha Kumi Kollegs kann seine Zustimmung zum Aufschub eines Studiums geben und das Ministerium innerhalb von zwei Wochen über die Aufschubentscheidung informieren. 3. Der Aufschub wird auf schriftlichen Antrag des Studenten unter Angabe der Gründe geprüft. Die Entscheidung darüber soll innerhalb von zwei Wochen ab Datum der Antragseinreichung getroffen werden. 4- Die Aufschubszeit wird nicht zur zulässigen Studienzeit am Talitha Kumi Kolleg berechnet. 5. Das Studium des neuen oder überstellten Studenten darf erst nach einem Studiensemester am Talitha Kumi College verschoben werden. Umzug von einem Kolleg zum anderen 6
1. Ein Student kann zu Beginn eines Semesters von einem Kolleg zum anderen umziehen (außer im ersten Semester der Einschreibung am Kolleg), um das gleiche Spezialisierungsfach zu studieren. 2 – Alle Studienfächer und Kurse, die ein Studierender bereits am Kolleg absolviert hat und in seinem Studienplan vorgeschrieben sind, werden ihm am Kolleg angerechnet, zu dem er umgezogen ist. 3. Der Studierende muss die umfassende Diplomprüfung der Community Colleges am College ablegen, wo er mehr als 50% der Kreditstunden für die Fächer des Studienplans erfolgreich absolviert hat. 4. Kein Student darf umziehen aus einem College, an dem er alle Fächer und Kurse seines Studienplanes absolviert hat, aber die Graduierungsanforderungen wegen des Nichtbestehens einiger Fächern oder aufgrund eines niedrigen kumulativen GPA nicht erfüllen konnte. Ausschluß aus dem College Der Studierende wird in folgenden Fällen von seinem Studium ausgeschlossen: 1- Wenn er einen Durchschnitt ( GPA) unter 50% im ersten Semester erhält. 2- Wenn er in einem regulären Semester nach dem ersten Semester einen kumulativen Durchschnitt (GPA) unter 55% hat. 3 - Wenn der Studierende die ihm für sein Studium erlaubte Studienzeit gänzlich ausschöpft. Der Student wird in folgenden Fällen vom Kolleg ausgeschlossen: 1 - Wenn er ohne vom Dekan akzeptierten Grund länger als 20% der Semesterzeit ununterbrochen vom Studium fernbleibt. 2 - Wenn er wiederholt in der Prüfung betrügt (mogelt). 3 - Wenn er ein schweres Vergehen begeht, das nach der vom Ministerium beglaubigten Disziplinarordnung einen Ausschluß aus dem Kolleg rechtfertigt. Berechnung der Studienzeit beim Ausschluß 7
1 - Ein Student, der von seinem Fach unter dem vorherigen Abschnitt ausgeschlossen ist, kann sich an seinem College als neuer Student in einem anderen Studienfach nur einmal registrieren lassen. 2- Einem Studenten, der von seinem Studienfach ausgeschlossen ist und sich in ein anderes neues Fach an seinem ursprünglichen Kolleg oder an einem anderen Kolleg registrieren läßt, werden die zwischen dem alten und dem neuen Studienplan gemeinsamen Kurse und Fächer angerechnet, vorausgesetzt, daß seine Noten in jedem dieser Fächer und Kurse nicht unter 60 % liegen, und dass seit seinem Ausschluss nicht länger als drei Jahre vergangen sind. 3. Bei der Berechnung der Studienzeit entspricht ein Semester jeweils (15) „credit hours“ . Studierende, die das nachweisen können, werden nicht mehr als neue Studenten behandelt. Studienfachwechsel 1- Der Studierende kann mit Zustimmung des Dekans sein Studienfach in Übereinstimmung mit den für den Fachwechsel geltenden Regelungen wechseln. 2. Der Fachwechsel wird auf schriftlichen Antrag des Studenten an den Dekan des Kollegs vor dem Beginn des Studiums in einem Semester geprüft. Die Entscheidung darüber soll innerhalb einer Woche vom Semesteranfang getroffen werden.. 3. Einem Studierenden, der sein Studienfach wechselt, werden alle von ihm bereits absolvierten Fächer und Kurse angerechnet, falls diese unter die Anforderungen seines neuen Studienfaches fallen. 4. Wenn ein Student ein bestimmtes Fachstudium abschließt und ein neues Studium beginnen will, so werden ihm aus seinem bereits abgeschlossenen Studium solche Fächer und Kurse angerechnet, bei denen er einen Notendurchschnitt von (60 %)und mehr erzielt hat und solche Fächer und Kurse in seinem neuen Studienplan enthalten sind, vorausgesetzt: 8
a- Die Anzahl der berechneten Stunden darf 50% der Anzahl der neuen Fachstunden nicht überschreiten. b- Es dürfen nicht mehr als drei Jahre seit dem Abschluss seines vorherigen Studiums vergangen sein. Die Graduierung 1- Der Student hat sein Studium erfolgreich abgeschlossen und gilt als graduiert, wenn er alle für das Studium vorgeschriebenen Fächer und Kurse erfolgreich absolviert hat und sein kumulativer Durchschnitt nicht (GPA) nicht unter 60% liegt. 2 - Talitha Qumi Community College verleiht dem Graduierten ein beglaubigtes Zeugnis, dass er sein Fachstudium nach einer vom Minister für Bildung und Hochschulwesen attestierten Musterform abgeschlossen hat. 3. Talitha Kumi Community College erteilt seinen Studierenden auf Anfrage eine Fächer- und Noten-übersicht, die alle absolvierten „credit hours“ enthält gemäß einer vom Minister für Bildung und Hochschulwesen attestierten Musterform. 4- Der Graduierte hat das Recht, sich für die allgemeine Prüfung der Colleges zu bewerben (umfassende, Anwendungsprüfung). Allgemeine Bestimmungen 1. Ein Student darf sich nicht darauf berufen oder sich rechtfertigen, daß er keine Kenntnis von diesen Informationen und/oder Anweisungen habe, oder daß er über die Veröffentlichungen, die vom Kolleg herausgegeben oder auf Plakaten bekannt gemacht würden,nicht informiert sei. 2 – Um die Abschlußverfahren seiner Graduierung zu vollenden, muß der Student eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ (Clearance / Non-objection Certificate) vom Talitha Kumi College vorlegen. 3 - Alle Bestimmungen dieser Anweisungen und Regelungen werden von den Studenten und dem Talitha Kumi College strikt eingehalten. ______________________________________ 9
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