Infomappe Landeskonferenzen 2020 - Teilnehmer

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Infomappe Landeskonferenzen 2020 - Teilnehmer
Infomappe Landeskonferenzen 2020

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Infomappe Landeskonferenzen 2020 - Teilnehmer
Inhalt
Mitgliedschaft Cluster Kulinarik 						33

Leistungsangebote Cluster Kulinarik 				                 		6
                                                         		6

       Zukunftswerkstatt							7

       Fotodatenbank								8

       Präsentations- und Werbematerialien					9

       Teilnahme an Kulinarik-Highlight-Events				10

       Veranstaltungsunsterstützung						11

       “Wirt trifft Bauer”							21

Arbeitsprogramm 2020 des Netzwerk Kulinarik		        			22
                                                     			22

Ansprechstellen für Förderungen im Bereich Kulinarik		   		28
                                                         		28

Kontaktdaten Netzwerk Kulinarik						31
                      Kulinarik      31

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1        Mitgliedschaft
    Cluster Kulinarik 2019-2022
                            3
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Verein Regionale Kulinarik Initiativen

                           Informationsblatt zum Beitrittsverfahren
                              in den Verein Regionale Kulinarik Initiativen

Schritt 1: Erfüllung der Voraussetzung als ordentliches Mitglied

Laut Vereinsstatuten handelt es sich bei ordentlichen Mitgliedern um folgende Personen bzw. Organisationen:
    -    Produzierende juristische Personen und direkte Zusammenschlüsse von mind. drei produzierenden
         physischen Personen aus          den    Bereichen Tourismus, Landwirtschaft,     Direktvermarktung,
         Manufakturen, Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung, die sich mit regionaler
         Kulinarik befassen
    -    Gesetzliche Interessenvertretungen, die sich mit regionaler Kulinarik beschäftigen
    -    Nicht gewinnorientierte Organisationen auf Bundeslandebene, die sich überwiegend mit regionaler
         Kulinarik beschäftigen

Schritt 2: Erstellung des Antrags auf Mitgliedschaft

Das Beitrittsverfahren beginnt mit der formellen Beantragung der Mitgliedschaft. Dies erfordert die
ordnungsgemäße und vollständige Erfassung der Mitgliedsdaten im Antragsformular, sowie die Zielsetzung der
Initiative zur Umsetzung eines anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherungssystems (kurz: QHS-
System) innerhalb eines Kalenderjahres und der zu leistenden Mitgliedsgebühren.

Die Übersendung der Antragsunterlagen kann sowohl postalisch (an den Verein Regionale Kulinarik Initiativen,
Handelskai 92/ Gate 1/ 3.OG/ Top CF, 1200 Wien) als auch elektronisch (an office@kulinarik.or.at) erfolgen.
Nach erfolgreicher Übermittlung der Antragsunterlagen behält sich der Verein Regionale Kulinarik Initiativen –
entsprechend den vereinbarten Vereinsstatuten – vor, den erhaltenen Antrag auf Mitgliedschaft formell und
inhaltlich zu prüfen und dem Vereinsvorstand bei der darauffolgenden Sitzung zur Abstimmung der möglichen
Aufnahme vorzulegen.

Schritt 3: Entscheidung auf Mitgliedschaft durch Vereinsvorstand

Stimmt der Vorstand des Vereins Regionale Kulinarik Initiativen für die Aufnahme der antragsstellenden
Gemeinschaft, wird diese umgehend elektronisch über die positive Entscheidung informiert.

Stimmt der Vorstand gegen die Aufnahme der antragstellenden Gemeinschaft, erhält diese ebenfalls
elektronisch die Absage.

Wir freuen uns sehr, Sie als Mitglied im Verein Regionale Kulinarik Initiativen begrüßen zu dürfen!

Verein Regionale Kulinarik Initiativen                                                            Seite 1 von 1
Handelskai 92/ Gate 1/ 3.OG/ Top CF, 1200 Wien                                                                    4
ZVR: 156430326, office@kulinarik.or.at
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Regionale Kulinarik Initiativen

                                   Antrag auf Mitgliedschaft
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Verein Regionale Kulinarik Initiativen.

Mitgliedsdaten
Name der Gemeinschaft oder des Betriebes: ______________________________________________

 ___________________________________________________________________________________

Anzahl der produzierenden Mitglieder bzw. Partnerbetriebe: ________________________________

Adresse: ____________________________________________________________________________

PLZ, Ort: ___________________________________________________________________________

Bundesland: _________________________________________________________________________

Telefon: ___________________________________________________________________________

E-Mail: ____________________________________________________________________________

Ansprechperson bzw. stimmberechtigte Person bei ordentlicher Mitgliedschaft: ________________

 ___________________________________________________________________________________

Ich bestätige, dass oben genannte/ r Gemeinschaft/ Betrieb (und dessen Mitglieder bzw.
Partnerbetriebe) Teil eines gesetzlich anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherungssystems
(QHS-Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem, Bio, AMA-Gütesiegel, EU geschützte
Herkunftsbezeichnungen g.U., g.g.A., g.t.S.) ist beziehungsweise dass dessen landwirtschaftliche
Produkte und Lebensmittel nach gesetzlich anerkannten QHS-Richtlinien erzeugt werden. Sofern die
Teilnahme an einem anerkannten QHS-System mit Vereinsbeitritt der oben genannten
Gemeinschaft/ Firma noch nicht besteht, erfolgt die verbindliche Zusage, die interne
Implementierung der QHS-Richtlinien so bald als möglich, längstens aber 1 Jahr nach Antragstellung
der Mitgliedschaft im Verein Regionale Kulinarik Initiativen, umzusetzen. Wird die Einführung eines
gesetzlich anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherungssystems nicht durchgeführt, verpflichtet
sich oben genannte/ r Gemeinschaft/ Betrieb alle erhaltenen Förderleistungen umgehend und in
voller Höhe an den Verein Regionale Kulinarik Initiativen zurückzuzahlen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt € 20,00 (zwanzig Euro). Für
Gründungsmitglieder bzw. Mitgliedschaften, beantragt in 2019 und 2020, entfallen etwaige
Aufnahmegebühren. Für Mitgliedschaften ab 2021 wird zusätzlich zum regulären, jährlichen
Mitgliedsbeitrag eine einmalige Aufnahmegebühr von € 100,00 (hundert Euro) verrechnet.

Ort

Datum                                                       Unterschrift des/der Vertretungsbefugten

Regionale Kulinarik Initiativen                                                              Seite 1 von 1
Handelskai 92/ Gate 1/ 3.OG/ Top CF, 1200 Wien
ZVR: 156430326, office@kulinarik.or.at                                                                       5
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2   Leistungsangebote
    Cluster Kulinarik 2019-2022

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Cluster Kulinarik 2019-2022

                                Anmeldung Zukunftswerkstatt

             „Neue Medien effektiv in der Kommunikation nutzen“
Durch die Nutzung neuer Medien wie Smartphones oder Internetdienste wurden dem Menschen
Kommunikationswege eröffnet, die es ihm ermöglichen, online über geografische Grenzen hinweg mit
anderen Menschen Kontakt aufzunehmen. Diese Vorteile heißt es für sich im Außenauftritt zu nutzen. Der
Aufbau einer effektiven Online-Kommunikation kann wesentlich zum Erfolg eines Betriebes bzw. einer
regionalen Initiative beitragen und diese fit für die Zukunft machen.

Als Mitglied des Vereins Regionale Kulinarik Initiativen haben Sie die Möglichkeit eine Zukunftswerkstatt
– ein Coaching für Ihre Kulinarik-Initiative – zum Thema „Neue Medien“ zu buchen. Gemeinsam mit
einem professionellen Coach entwickeln Sie Ideen und Konzepte für den gezielten und abgestimmten
Einsatz neuer Kommunikationsmittel.

Für Sie, als Mitglied des Vereins Regionale Kulinarik Initiativen, fällt lediglich eine Servicegebühr in Höhe
von 5 % an (bezogen auf die entstandenen Nettoprojektkosten pro gebuchter Zukunftswerkstatt).

Voraussetzung für die Buchung einer Zukunftswerkstatt ist, dass die Mitglieder der Kulinarik-Initiative Teil
einer gesetzlich anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherung (kurz QHS) sind bzw. zugesagt haben,
einem QHS-System beizutreten.

Da die Anzahl an Zukunftswerkstätten aus budgetären Gründen begrenzt ist, ersuchen wir Sie um rasche
Anmeldung.      Bitte    übersenden     Sie   das    Anmeldungsformular       vollständig    ausgefüllt   an
office@kulinarik.or.at

Anmeldung zur Zukunftswerkstatt „Neue Medien“
 Kontaktdaten
 Name Ihrer kulinarischen
 Initiative

 Adresse

 Name der Ansprechperson

 E-Mail

 Telefon

                                                                                                                7
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Cluster Kulinarik 2019-2022

Gemeinsame Fotoshootings und Nutzung von Imagebildern

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Werbefotografie und deren gekonnter Einsatz in der
Außenkommunikation gibt Ihnen die großartige Chance sich und Ihre Qualitätsprodukte
sympathisch    und    einzigartig   in    Szene   zu   setzen.   Eine   attraktive   visuelle
Informationsbereitstellung ist dabei nicht nur eine sehr gute Möglichkeit sich von
KonkurrentInnen abzuheben, sie vermittelt KonsumentInnen und Gästen ein authentisches
Erlebnis und einen nachhaltigen Eindruck von Produkten, den Betrieben und den Menschen
dahinter.

Neben einem bereits bestehenden großen Pool von mehr als 1.000 tollen Produktfotos sind
laufend weitere Fotoshootings entlang der gesamten Wertschöpfungskette geplant. Wir
möchten Ihnen – als kulinarische Initiative – ein möglichst breites Spektrum an Imagebildern
bieten. Interessierte QHS-Betriebe, die abgelichtet werden wollen, und dann selbst die Fotos
verwenden dürfen, können sich bei Ihrer Landesvernetzungsstelle melden. Gerne nehmen
wir auch Vorschläge für unsere Motivliste für zukünftige Fotoshootings auf.

Die entstandenen Produkt- und Imagebilder werden zentral in einer Online-Fotodatenbank
erfasst. Als Clustermitglied erhalten Sie per Anfrage bei office@kulinarik.or.at einen
exklusiven Zugang zur Datenbank und können somit auf das gesamte Fotomaterial zugreifen
und für sich in Ihrer Bewerbung nutzen.

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Cluster Kulinarik 2019-2022

Präsentieren & Werben
… der Schlüssel zum Erfolg

Werbeartikel erzielen einen nachhaltigen Werbeeffekt. Besonders durch das haptische
Erlebnis bleiben Erinnerungen an Situationen oft länger im Gedächtnis als vergleichbare
Botschaften via Radio und TV. Das richtige Präsentieren seiner einzigartigen Produkte kann
wesentlich zum betrieblichen Erfolg beitragen und langfristig zur Absatzsteigerung führen.

Wir unterstützen Clustermitglieder und Ihre Betriebe dabei und stellen Ihnen
Präsentationsmaterialien      mit   Wiedererkennungswert   zur   Verfügung.   Nutzen    Sie
hochwertige Werbematerialien, wie Tragetaschen, Servietten, usw. für z.B. Präsentations-
und Informationsveranstaltungen. Die Angebotspalette ist weit und reicht von nützlich bis
kreativ.

Damit möglichst viele Clustermitglieder von diesen Werbevorteilen profitieren, können je
teilnehmender Kulinarik-Initiative eine bestimmte Anzahl an Werbematerialien abgerufen
werden.

Alle Infos zu den vorhandenen Werbematerialien und deren Bestellung erhalten Sie laufend
über den Newsletter des Netzwerk Kulinarik bzw. unter www.netzwerk-kulinarik.at.

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Cluster Kulinarik 2019-2022

                              Kulinarik Highlight Events

Kulinarik Highlight Events, wie das GenussFestival im Wiener Stadtpark, das Erntedankfest
im Wiener Augarten, die Festspiele der Alpinen Kulinarik in Salzburg und viele mehr,
ermöglichen es Betrieben und Kulinarik-Initiativen, Ihre einzigartigen regionalen
Qualitätserzeugnisse einem brancheneinschlägigen Publikum, und/oder aber auch einer
breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Nutzen Sie die Möglichkeit und motivieren Sie – als Kulinarik-Initiative – Ihre qualitäts- und
herkunftsgesicherten Betriebe mit Ihren einzigartigen Produkten sich im Rahmen eines
Kulinarik Highlight Events zu präsentieren.

    Profitieren Sie gemeinsam mit Ihren Betrieben von dieser Art der Vermarktung!

Alle Infos zu einer möglichen Teilnahme an einem Kulinarik Highlight Event erhalten Sie
laufend über den Newsletter des Netzwerk Kulinarik bzw. unter www.netzwerk-kulinarik.at.

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Cluster Kulinarik 2019-2022

Vereinfachte Kostenoption für Veranstaltungen
Informationsblatt für Clustermitglieder

Um den ProjektträgerInnen eine leichtere Förderabwicklung zu ermöglichen, wurde eine
vereinfachte Abrechnung von Kosten für Veranstaltungen entwickelt. Diese Vereinfachung läuft
fördertechnisch unter dem Titel „vereinfachte Kostenoption“. Anstelle der Vorlage von Rechnungs-
und Zahlungsbelegen für die tatsächlich angefallenen Kosten müssen bei vereinfachten
Kostenoptionen nur mehr Nachweise vorgelegt werden, dass die beantragte Leistung tatsächlich
umgesetzt wurde. Eine Abrechnung nach tatsächlichen Kosten ist dann nicht mehr möglich.

Auf Basis von Erfahrungen und Projektabrechnungen aus der Vergangenheit wurden für drei
Kategorien von Veranstaltungen Durchschnittswerte für anfallende Kosten festgelegt.
Die Kategorien sind:

    1) Kleine Informations- oder Präsentationsveranstaltung auf kleinräumiger Ebene
       (Region, Gemeinde) für EndkonsumentInnen zur Information und Präsentation
       regionaler, landwirtschaftlicher Spezialitäten und Qualitätsprodukte, sowie Darstellung der
       regionalen Wertschöpfungskette

    2) Mittelgroße Informations- oder Präsentationsveranstaltung auf Bezirksebene für
       EndkonsumentInnen zur Information und Präsentation regionaler, landwirtschaftlicher
       Spezialitäten und Qualitätsprodukte, sowie Darstellung der regionalen
       Wertschöpfungskette

    3) Große Informations- oder Präsentationsveranstaltung auf Bundeslandebene für
       EndkonsumentInnen zur Information und Präsentation regionaler, landwirtschaftlicher
       Spezialitäten und Qualitätsprodukte, sowie Darstellung der regionalen
       Wertschöpfungskette

 Alle Veranstaltungen beziehen sich auf landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel, die nach
 gesetzlich anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherungssystemen (QHS, Bio + Herkunft
 Österreich, AMA-Gütesiegel, Geschützte Herkunftsangaben g.g.A./g.U. sowie garantiert
 traditionelle Lebensmittel g.t.S.) erzeugt und verwendet werden.

Für Sie, als Mitglied des Vereins Regionale Kulinarik Initiativen, fällt eine Servicegebühr von 5 % an.
Ausgangswert der Berechnung stellt der bezogene Zuschuss dar.

Pro Bundesland stehen begrenzte Budgetmittel zur Verfügung. Die Auswahl der unterstützten
Veranstaltungen hängt von deren Qualität ab.

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Beschreibung der Kriterien und der erforderlichen Nachweise für
die Abrechnung:

Veranstaltungen – Kategorie 1

 Mindestkriterien                                                Kategorie 1

 Größe/ TeilnehmerInnenzahl                                      unter 500 BesucherInnen

 Ebene/ Einzugsgebiet                                            Gemeinde, Region

 Dauer                                                           mind. 2 Stunden
 Anzahl der vor Ort beteiligten AusstellerInnen/ Betriebe        mind. 3 AusstellerInnen/ Betriebe mit qualitäts-
                                                                 und herkunftsgesicherten Produkten
 Vortrag/ inhaltlicher Input                                     optional
 Auslobung/ Sichtbarmachung von regionalen Spezialitäten vor
                                                                 ja
 Ort
 Darstellung der Mitglieder der regionalen Wertschöpfungskette   ja
 Informationsmaterial/ Infostand über landwirtschaftliche
                                                                 Infomaterial aufgelegt
 Qualitätsprodukte
 Präsentation einheitlicher Bewusstseinsbildungs- bzw.
 Marketingprodukte zur Wiedererkennung (z.B. Servietten,         ja
 Tragtaschen vom Netzwerk Kulinarik, ...)
 Verwendung von Einweggeschirr                                   wenn möglich kein Einweggeschirr

Folgende Nachweise sind im Zuge der Abrechnung zu erbringen:

        Informationsmaterial inkl. Förderlogo (z.B. Flyer, Plakat, …) – jeweils drei Belegexemplare pro
         Druckwerk (dient u.a. als Nachweis der Veranstaltungsdauer von mind. 2 Stunden)
        Fotos, sichtbar sein muss:
             o Auslobung/ Sichtbarmachung regionaler Spezialitäten vor Ort,
             o Präsentation einheitlicher Marketingprodukte des Netzwerk Kulinarik vor Ort,
             o aufgelegtes Infomaterial über landwirtschaftliche Qualitätsprodukte vor Ort,
             o gut sichtbar angebrachte einheitliche Tafel mit Förderhinweis – Sichtbarmachung nach
                   Publizitätsvorschriften
        AusstellerInnenliste (mind. 3 AusstellerInnen) mit Unterschriften inkl. der Angabe, welcher
         Qualitäts- und Herkunftssicherung die ausgestellten Produkte bzw. Betriebe unterliegen
        Schriftlicher Bericht inkl. Unterschrift
        Pressetext (Nachweis der BesucherInnenzahl: bis 500 BesucherInnen)

    Für eine Veranstaltung der Kategorie 1 erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von € 2.300,-.

                                                                                                                    2
Stand: März 2020
                                                                                                                        12
Veranstaltungen – Kategorie 2

 Mindestkriterien                                                             Kategorie 2

 Größe/ TeilnehmerInnenzahl                                                   ca. 500 bis 1000 BesucherInnen

 Ebene/ Einzugsgebiet                                                         Bezirk

 Dauer                                                                        mind. 4 Stunden
                                                                              mind. 5 AusstellerInnen/ Betriebe mit
 Anzahl der vor Ort beteiligten AusstellerInnen/ Betriebe                     qualitäts- und herkunftsgesicherten
                                                                              Produkten
 Vortrag/ inhaltlicher Input                                                  optional

 Auslobung/ Sichtbarmachung von regionalen Spezialitäten vor Ort              ja

 Darstellung der Mitglieder der regionalen Wertschöpfungskette                ja

 Informationsmaterial/ Infostand über landwirtschaftliche Qualitätsprodukte   Infomaterial aufgelegt
 Präsentation einheitlicher Bewusstseinsbildungs- bzw. Marketingprodukte
 zur Wiedererkennung (z.B. Servietten, Tragtaschen vom Netzwerk               ja
 Kulinarik,...)
 Verwendung von Einweggeschirr                                                wenn möglich kein Einweggeschirr

Folgende Nachweise sind im Zuge der Abrechnung zu erbringen:

        Informationsmaterial inkl. Förderlogo (z.B. Flyer, Plakat, …) – jeweils drei Belegexemplare pro
         Druckwerk (dient u.a. als Nachweis der Veranstaltungsdauer von mind. 4 Stunden)
        Fotos, sichtbar sein muss:
             o Auslobung/ Sichtbarmachung regionaler Spezialitäten vor Ort,
             o Präsentation einheitlicher Marketingprodukte des Netzwerk Kulinarik vor Ort,
             o aufgelegtes Infomaterial über landwirtschaftliche Qualitätsprodukte vor Ort,
             o gut sichtbar angebrachte einheitliche Tafel mit Förderhinweis– Sichtbarmachung nach
                   Publizitätsvorschriften
        AusstellerInnenliste (mind. 5 AusstellerInnen) mit Unterschriften inkl. der Angabe, welcher
         Qualitäts- und Herkunftssicherung die ausgestellten Produkte bzw. Betriebe unterliegen
        Schriftlicher Bericht inkl. Unterschrift
        Pressetext (Nachweis der BesucherInnenzahl: 500 bis 1000 BesucherInnen)

    Für eine Veranstaltung der Kategorie 2 erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von € 4.700,-.

                                                                                                                      3
Stand: März 2020
                                                                                                                          13
Veranstaltungen – Kategorie 3

 Mindestkriterien                                                      Kategorie 3

 Größe/ TeilnehmerInnenzahl                                            ca. 1000 bis 5000 BesucherInnen

 Ebene/ Einzugsgebiet                                                  Bundesland

 Dauer                                                                 mind. ein Tag
                                                                       mind. 8 AusstellerInnen/ Betriebe mit
 Anzahl der vor Ort beteiligten AusstellerInnen/ Betriebe              qualitäts- und herkunftsgesicherten
                                                                       Produkten
 Vortrag/ inhaltlicher Input                                           optional
 Wissensvermittlung für Kinder zum Thema regionale
 landwirtschaftliche Qualitätsprodukte (z.B. Workshop von den          ja
 Seminarbäuerinnen)
 Auslobung/ Sichtbarmachung von regionalen Spezialitäten vor Ort       ja

 Verkostung von regionalen Spezialitäten vor Ort                       bei mind. 8 AusstellerInnen/Betriebe

 Darstellung der Mitglieder der regionalen Wertschöpfungskette         ja
 Informationsmaterial/ Infostand über landwirtschaftliche
                                                                       Infomaterial aufgelegt
 Qualitätsprodukte
 Präsentation einheitlicher Bewusstseinsbildungs- bzw.
 Marketingprodukte zur Wiedererkennung (z.B. Servietten, Tragtaschen   ja
 vom Netzwerk Kulinarik,...)
 Verwendung von Einweggeschirr                                         wenn möglich kein Einweggeschirr

Folgende Nachweise sind im Zuge der Abrechnung zu erbringen:

        Informationsmaterial inkl. Förderlogo (z.B. Flyer, Plakat, …) – jeweils drei Belegexemplare pro
         Druckwerk (dient u.a. als Nachweis der Veranstaltungsdauer von mind. 8 Stunden/einem Tag)
        Fotos, sichtbar sein muss:
             o Wissensvermittlung für Kinder,
             o Auslobung/ Sichtbarmachung und Verkostung regionaler Spezialitäten vor Ort,
             o Präsentation einheitlicher Marketingprodukte des Netzwerk Kulinarik vor Ort,
             o aufgelegtes Infomaterial über landwirtschaftliche Qualitätsprodukte vor Ort,
             o gut sichtbar angebrachte einheitliche Tafel mit Förderhinweis – Sichtbarmachung nach
                   Publizitätsvorschriften
        AusstellerInnenliste (mind. 8 AusstellerInnen) mit Unterschriften inkl. der Angabe, welcher
         Qualitäts- und Herkunftssicherung die ausgestellten Produkte bzw. Betriebe unterliegen
        Schriftlicher Bericht inkl. Unterschrift
        Pressetext (Nachweis der BesucherInnen: 1000 BesucherInnen oder mehr)

   Für eine Veranstaltung der Kategorie 3 erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von € 12.300,-.

                                                                                                               4
Stand: März 2020
                                                                                                                   14
Bonus für Abhaltung eines Fachvortrages

Wird im Rahmen einer Veranstaltung ein inhaltlicher ExpertInnen-Fachvortrag (mit Fokus auf regionaler
Kulinarik) abgehalten, können diese Kosten zusätzlich mit einem pauschalen Betrag gefördert werden. Ziel ist
es, die VeranstalterInnen zu motivieren, über die bestehenden Produktpräsentationen und Informationen
durch Folder, Verkostungen und Einzelgespräche hinaus, einen fachlich fundierten Vortrag und Auskunft durch
eine/n ExpertIn anzubieten.

Ein/e ExpertIn ist eine Person, die über ein überdurchschnittlich umfangreiches Fachwissen oder über spezielle
Fähigkeiten auf einem Fachgebiet regionale Kulinarik verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann sich ein/e
ExpertIn über eine kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, auszeichnen.

Pro ExpertInnenvortrag kann ein Zuschuss von € 360,- beantragt werden.

Erforderlicher Nachweis
Als Nachweis müssen folgende Unterlagen erbracht werden:

        Original Einladung/ Plakat/ Flyer (inkl. Förderlogo): Ankündigung des Vortrages auf der
         Einladung/Plakat/Flyer
        Power Point/ Präsentationsfolien des Vortrages
        Pressetext: Erwähnung über erfolgten Vortrag im Pressetext
        Nachweis ExpertIn: Die Kosten für den Vortrag können nur gefördert werden, wenn es sich um eine/n
         FachexpertIn als Vortragenden handelt. Dies ist entsprechend darzulegen bzw. zu begründen.

                                                                                                            5
Stand: März 2020
                                                                                                                 15
Ablauf der Antragstellung und Abwicklung eines Zuschusses für eine Kulinarik-
Veranstaltung

                                       1. Beschreibung der geplanten Kulinarik-Veranstaltung

        Beschreiben Sie Ihre Kulinarik-Veranstaltung anhand des Formblattes "Beschreibung der geplanten Kulinarik-
    Veranstaltung". Senden Sie das ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllte Formblatt an Ihre Landesvernetzunstelle in
                Ihrem Bundesland. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Landesvernetzungsstelle gerne zur Verfügung.

                       2. Rückmeldung seitens Ihrer Landesvernetzungsstelle über einen möglichen Zuschuss

  Innerhalb von 10 Werktagen erhalten Sie von Ihrer Landesvernetzungsstelle eine Rückmeldung, ob die geplante Kulinarik-
           Veranstaltung durch einen Zuschuss seitens des Clusters Kulinarik 2019-2022 unterstützt werden kann.

                   3. Prüfung des Informationsmaterials auf die Einhaltung der Publizitätsvorschriften (Förderlogo)

 Gerne können Sie Ihre Infomaterialien (z.B. Flyer, ...) an veranstaltungen@kulinarik.or.at zur Überprüfung auf die Einhaltung
   der Publizitätsvorschriften senden, damit Sie sicher gehen können, dass die Infomaterialien den Publizitätsvorschriften
        entsprechen. Sie erhalten eine Rückmeldung spätestens 10 Werktage nach Übermittlung der Infomaterialien.

                                            4. Durchführung der Kulinarik-Veranstaltung

    Viel Erfolg bei der Durchführung Ihrer Kulinarik-Veranstaltung! Bitte denken Sie während der Veranstaltung auch an die
          erforderlichen Nachweise (z.B. Fotos, Ausstellerliste mit Unterschriften), die Sie zur Abrechnung benötigen.

                                    5. Übermittlung der Nachweise zur Abholung des Zuschusses

    Nach erfolgreicher Durchführung der Kulinarik-Veranstaltung senden Sie bitte alle Nachweise und den Abschlussbericht
  ordnungsgemäß und vollständig innerhalb von 20 Werktagen nach Ende der Veranstaltung an Ihre Landesvernetzungsstelle
                                                    in Ihrem Bundesland.

                                                    6. Anweisung des Zuschusses

    Drei Monate nach Übermittlung der ordnungsgemäßen und vollständigen Unterlagen und Bewilligung des Zuschusses
    seitens der Förderstelle erhalten Sie diesen auf Ihr im Formblatt "Beschreibung der geplanten Kulinarik-Veranstaltung"
                                                angegebenes Konto überwiesen.

                                                                                                                        6
Stand: März 2020
                                                                                                                                 16
Cluster Kulinarik 2019-2022

Beschreibung der geplanten Kulinarik-Veranstaltung
(dient zur Vorlage beim Clustermanagement)

Bitte beantworten Sie untenstehende Fragen:

 1. Projekttitel/ Veranstaltungstitel

 2. Kurzbeschreibung der Veranstaltung inkl. Zielsetzung und Mehrwert/Wirkung

 3. Ort/ Region – Was ist das Einzugsgebiet der Veranstaltung? (z.B. Gemeinde, Bezirk, Bundesland)

 4. Datum der Veranstaltung – Wann wird diese Veranstaltung stattfinden?

 5. Dauer der Veranstaltung – Wie lange dauert diese Veranstaltung (Uhrzeit von – bis)?

 6. Projektleitung – Wer hat die Projektleitung inne?

                                                                                                     17
7. Weitere Partner - Sind weitere Partner beteiligt? Wenn ja, welche?

 8. AusstellerInnen Listen – Nennen Sie alle AusstellerInnen auf und geben sie an, nach welchem
 gesetzlich anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem (QHS, Bio, AMA-Gütesiegel,
 Geschützte Herkunftsangaben g.g.A/ g.U. sowie garantierte traditionelle Lebensmittel g.t.S.) erzeugt
 und verwendet wird.

 9. Anzahl der TeilnehmerInnen – Wie viele BesucherInnen erwarten Sie?

 10. Bitte ordnen Sie Ihre Veranstaltung einer der nachfolgenden Kategorien zu (Beschreibung im
 Infoblatt). Bitte ankreuzen.

 ( ) Kategorie 1              ( ) Kategorie 2               ( ) Kategorie 3

 11. ExpertInnenvortrag – Wird ein Vortrag durch eine/n FachexpertIn im Rahmen der Veranstaltung
 stattfinden? Wenn ja, bitte nennen Sie Namen der/s ExpertIn und den Titel und Inhalt des Vortrages.

 12. Wurden für die Durchführung dieser Veranstaltung noch weitere Förderungen beantragt oder ist
 beabsichtigt, eine solche zu beantragen?
 Wenn ja, geben Sie bitte die beantragte Fördersumme und die Stelle bei der diese Förderung
 beantragt wurde bzw. wird an.

 13. Im Falle eines Zuschusses benötigen wir Ihre Kontonummer. Bitte um Angabe Ihres IBAN und BIC.

 IBAN:
 BIC:

Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.

Ort, Datum:                                                                   Unterschrift Clustermitglied:

                                                                                                              18
Abschlussbericht zu durchgeführter Kulinarik-Veranstaltung

1. Allgemeine Veranstaltungsdaten
     Projekt-                            [Veranstaltungstitel anführen]
     /Veranstaltungstitel
     Datum der Veranstaltung             [Datum anführen]
     Dauer der Veranstaltung             [Wie lange hat die Veranstaltung gedauert (Uhrzeit von – bis) ?]
     Projektleitung                      [Wer hatte die Projektleitung inne?]

2. Kurzbeschreibung der Veranstaltung
Kurzdarstellung der Veranstaltung inkl. Zielsetzung und Mehrwert/Wirkung

3. Weitere Partner
Sind weitere Partner an der Veranstaltung beteiligt? Wenn ja, welche - Auflistung.

4. Ort/betroffene Region – Was war das Einzugsgebiet der Veranstaltung?
Was war das Einzugsgebiet der Veranstaltung (z.B. Gemeinde, Bezirk, Bundesland)

5. Liste der Aussteller
Listen Sie alle Aussteller auf, die tatsächlich teilgenommen haben.

6. Anzahl der TeilnehmerInnen/BesucherInnen
Wieviele BesucherInnen waren anwesend?

7.    Welcher Kategorie entspricht die durchgeführte Veranstaltung?
Beschreibung der Kategorien befindet sich im Infoblatt.

     Kategorie 1:
     Kategorie 2:
     Kategorie 3:

V01/Juli 2019                                                                                         19
-2-

8. Hat ein Vortrag durch einen Fachexperten/Fachexpertin stattgefunden?
Wenn ja, Namen des Experten/der Expertin und den Titel und Inhalt des Vortrages anführen.

9.    Wurde für diese Veranstaltung eine weitere Förderung beantragt bzw. erhalten?
Wenn ja, Auflistung der Förderungen und der Förderstellen

9.        Erforderliche Beilagen zum Abschlussbericht
Beilagen für die Dokumentation der Veranstaltung                                                  Liegt bei
       Original Informationsmaterial inkl. Förderlogo (z.B. Flyer, Plakat,…) (jeweils drei
       Belegexemplare pro Druckwerk)

        Fotos von der Veranstaltung, sichtbar sein muss:
          Auslobung/Sichtbarmachung regionaler Spezialitäten vor Ort,
          Präsentation einheitlicher Marketingprodukte des Netzwerk Kulinarik vor Ort,
          Aufgelegtes Infomaterial über lw. Qualitätsprodukte vor Ort,
          gut sichtbar angebrachte einheitliche Tafel – Sichtbarmachung nach
          Publizitätsvorschriften (Förderhinweis)

        Ausstellerliste inkl. Unterschriften (Nachweis Anzahl der Aussteller)

        Pressetext (Nachweis TN Zahl)

Beilagen für die Dokumentation des ExpertInnenvortrags                                            Liegt bei
        Original Einladung, Plakat oder Flyer mit Ankündigung des Vortrages

       Power Point, Folien des Vortrages

        Pressetext: Erwähnung über erfolgten Vortrag im Pressetext

       Nachweis/Begründung über die Qualifikation des Vortragenden als
       Experte/Expertin:

Ort, Datum                                                         Unterschrift Clustermitglied

                                                                                                              20
V01/Juli 2019
Cluster Kulinarik 2019-2022

                                  „Wirt trifft Bauer“
Themen wie Regionalität und Saisonalität sind nicht nur mehr Trendbegriffe, sondern werden
zunehmend von Gästen gesucht. Das Interesse für regionale Qualtitästerzeugnissee steigt.

Das Format „Wirt trifft Bauer“ soll in erster Linie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Gast- und
den LandwirtInnen stärken und somit regionale Lebensmittel in der heimischen Gastronomie
kräftigen. Die direkte Zusammenarbeit von GastronomInnen und BäuerInnen bietet einen
hervorragenden Absatzmarkt von frischen und hoch qualitativen Lebensmitteln.

Durch diese enge Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette wird der wirtschaftliche,
gesellschaftliche und ökologische Nutzen für Betriebe, Gäste und für KonsumentInnen erhöht.

Als Mitglied des Vereins Regionale Kulinarik Initiativen, haben Sie die tolle Möglichkeit bei der
Vernetzungsveranstaltung „Wirt trifft Bauer“ in Ihrem Bundesland mitzuwirken.

Zu der Veranstaltung werden alle qualitäts- und herkunftsgesicherten Betriebe Ihres Bundeslandes
eingeladen.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Ihrer Landesvernetzungsstelle in Ihrem Bundesland.

     Wir freuen uns über viele spannende Ideen und eine tatkräftige Unterstützung!

                                                                                                      21
3   Arbeitsprogramm 2020
             Netzwerk Kulinarik

                            22
Februar 2020

                     Arbeitsprogramm
                           2020

                       Basis für das Jahresarbeitsprogramm:

                      Ideen und Anforderungen aus den Landeskonferenzen 2019

                              Ergebnisse der Zukunftswerkstätten 2019

                            Vorschläge von den Landesvernetzungsstellen

                                   Kulinarik Strategie Österreich

                                                                                   23

Netzwerk Kulinarik                                                                       1
Februar 2020

         Qualitäts- und
         Herkunftssicherung

                                                                                       Innovationen für den Markt

         Verfügbarkeit von qualitäts- und
         herkunftsgesicherten Produkten

                                                                                                  Wahrnehmung als
                                                                                               Kulinarik-Destination

         Wertschätzung für Betriebe
         und Lebensmittel

                                                                                          Gemeinsames Engagement

               Qualitäts- und
               Herkunftssicherung (QHS)

           •    Etablierung des durchgängigen Qualitäts- und Herkunftssicherungssystems
                 o Unterstützung der Initiativen und Genuss Regionen beim Einstieg in das QHS
                 o Informationsveranstaltungen und Einstiegsberatungen für Betriebe zur Umsetzung des QHS
                 o Bekanntheitssteigerungsmaßnahmen sowie Werbemittel
                 o Präsentationsmöglichkeit für Leitbetriebe
                 o Zuschuss für qualitäts- und herkunftsgesicherte Betriebe bei Prämierungen
           •    Optimierung EU-Herkunftsschutzverfahren und kostenlose Beratungspackages für
                Abänderungs- und Neuanträge

                                                       4

                                                                                                                       24

Netzwerk Kulinarik                                                                                                          2
Februar 2020

                         Innovationen
                         für den Markt

           •   Regionalität trifft Urbanität – Durchführung Potentialanalyse „Haus der Regionen“
           •   Produktentwicklungen mit der FH Wiener Neustadt Campus Wieselburg
           •   Innovations-Speed-Datings und Präsentations-Training für Betriebe
           •   Masterarbeiten – Bearbeitung von Problemstellungen aus den Regionen
           •   Kulinarik-Symposium “Über den Tellerrand schauen” – internationales Partnertreffen
           •   Zukunftswerkstätten zum Thema „Neue Medien“, „Vermarktungskooperationen“, „Wie
               schaffe ich GenussErlebnis“ und „Storytelling“

                                                        5

                                    Verfügbarkeit von qualitäts-
                                    und herkunftsgesicherten
                                    Produkten

           •   Aufbau zentrale Datenbank und Zugangsportal für Direktvermarkter, Manufakturen, Gastronomie
           •   Prozessanalyse Zusammenarbeit Landwirtschaft – Gastrohandel – Gastronomie
           •   Fokusgruppen für Digitalisierung, Logistik, Vermarktungsgemeinschaften, etc.
           •   Aufzeigen von Marktlücken für regionale Convenience-Produkte
           •   Schaffung von Vernetzungsmöglichkeiten entlang der Wertschöpfungskette (z.B. Wirt trifft Bauer)
           •   Erstellung Überblick Unterstützungs- (Förder)möglichkeiten für regionale Projekte

                                                        6

                                                                                                                 25

Netzwerk Kulinarik                                                                                                    3
Februar 2020

                                                  Wahrnehmung als
                                                  Kulinarik-Destination

           •   Erarbeitung gemeinsamer Positionierungs- und Kommunikationslinie
           •   Durchführung Kommunikationsmaßnahmen (Medienarbeit, Storytelling, Filmdrehs, etc.)
           •   Zurverfügungstellung von Imagebildern
           •   Aufbau der digitalen Kulinarik Landkarte
           •   Unterstützung von regionalen Informations- und Präsentationsveranstaltungen
           •   Gemeinsame, bundesländerübergreifende Auftritte (B2B, B2C)

                                                          7

                                                              Wertschätzung für Betriebe
                                                              und Lebensmittel

           •   QHS-Betriebe als Botschafter vor den Vorhang holen
           •   Studie zur Steigerung der Wertschätzung für Lebensmittel mit der BOKU
           •   Öffentliche Organisationen und Institutionen nehmen Vorbildrolle ein
           •   Kulinarik-Strategie außerhalb der Landwirtschaft (Kultur, Sport, Wissenschaft, etc.) positionieren
           •   Vertiefung Zusammenarbeit mit Nachbarländern (Deutschland, Slowenien, Italien, etc.)

                                                          8

                                                                                                                    26

Netzwerk Kulinarik                                                                                                        4
Februar 2020

                                                                       Gemeinsames
                                                                       Engagement

           •   Drehscheibe – Bündler der Kräfte – Schrittmacher – Zusammenarbeit auf Augenhöhe
           •   Regelmäßiges Informationsupdate durch monatlichen Newsletter und Website
           •   Zentrale Projektdatenbank zum Wissensaustausch
           •   Neun Landeskonferenzen von Februar bis März und Bundeskonferenz im Herbst
           •   Regionale Betreuung und Vernetzung durch Landesvernetzungsstellen
           •   Young Generation Gehör verschaffen – Involvierung und Motivation

                                                       9

                       Gemeinsam für
                       TRANSPARENZ
                     KLARE STRUKTUREN
                 LEISTUNGEN FÜR DIE BASIS
                       MUT ZUR LÜCKE

                                                                                                     27

Netzwerk Kulinarik                                                                                         5
4   Ansprechstellen für
         Förderungen
           Bereich Kulinarik
                         28
Ansprechstellen für Förderungen Bereich Kulinarik
Ansprechstelle    Landwirtschaft                            Tourismus                               Gewerbe
                  Bundesministerium für Landwirtschaft,     Bundesministerium für Landwirtschaft,   Bundesministerium für Digitalisierung und
                  Regionen und Tourismus                    Regionen und Tourismus                  Wirtschaftsstandort

                  Mag. Katharina Maierhofer                 Mag. Martina Titlbach-Supper            Mag. Dr. Stefan Buchinger
                  katharina.maierhofer@bmlrt.gv.at          martina.titlbach-supper@bmlrt.gv.at     stefan.buchinger@bmdw.gv.at
                  +43 1 71100 606882                        +43 1 71100 605633                      +43 1 71100 805810
Bund
                  DI Karl Wurm                              ÖHT Österreichische Hotel- und          Wirtschaftskammer Österreich
                  karl.wurm@bmlrt.gv.at                     Tourismusbank GmbH                      office@wko.at
                  +43 1 71100 606750                        Mag. Gerhard Schiefer                   +43 590 900
                                                            schiefer@oeht.at
                                                            +43 1 515 3025

                  Landwirtschaftskammer Wien - Stabstelle                                           Wirtschaftsservice & Förderservice
                  Förderungen                                                                       Wirtschaftskammer Wien
Wien              DI Klaus Zambra                                                                   +43 1 514 50 1010
                  klaus.zambra@lk-wien.at
                  +43 1 5879528 22
                                                            Wirtschaft Burgenland GmbH (WiBuG)      Wirtschaftskammer Burgenland
                  Land Burgenland - Abt. 4                  Angelika Schwentenwein, BA              Mag. (FH) Sonja Kaiser
                  DI Christian Wutschitz                    angelika.schwentenwein@wibag.at         sonja.kaiser@wkbgld.at
Burgenland        +43 57 600 2423                           +43 590 102 159                         +43 590 907 2220
                  Prof. Mag. (FH) Ingrid Schwab-Matkovits
                  +43 57 600 2826
                  post.a4-foerderwesen@bgld.gv.at
                  Land Kärnten - Abt. 10                    Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds     Wirtschaftskammer Kärnten
                  Mag. Michael Eichhübl                     (KWF)                                   Mag. Alfred Puff
Kärnten           michael.eichhuebl@ktn.gv.at               Klaus Friessnig                         alfred.puff@wkk.or.at
                  +43 50 536 11008                          friessnig@kwf.at                        +43 590 904 741
                                                            +43 463 55800 25
Land Niederösterreich - Abt. LF3       Land Niederösterreich - Abt. WST 3       Wirtschaftskammer Niederösterreich
                       DI Gottfried Angerler                  Ing. Johann Gneihs                       Mag. Manuela Krendl
Niederösterreich
                       gottfried.angerler@noel.gv.at          hans.gneihs@noel.gv.at                   foerderservice@wknoe.at
                       +43 2742 9005 12869                    +43 2252 9025 11435                      +43 2742 851 16800
                       Land Oberösterreich - Abt. LFW         Land Oberösterreich - Abt. Wirtschaft    Wirtschaftskammer Oberösterreich
                       DI Hermann Wahlmueller                 Andreas Seeger                           Mag. Alexander Stockinger
Oberösterreich
                       hermann.wahlmüller@ooe.gv.at           andreas.seeger@ooe.gv.at                 sc.gruender@wkooe.at
                       +43 732 7720 11503                     +43 732 7720 15611                       +43 590 909
                       Land Salzburg - Referat 20408          Land Salzburg - Abt.1                    Wirtschaftskammer Salzburg
                       Ing. Christian Effenberger             Mag. Astrid Mayr                         Kerstin Santner
Salzburg
                       christian.effenberger@salzburg.gv.at   astrid.mayr@salzburg.gv.at               ksantner@wks.at
                       +43 662 804 223 68                     +43 662 804 238 03                       +43 662 888 83 12
                       Land Steiermark - Abt. 10              Land Steiermark - Abt. 12A               Wirtschaftskammer Steiermark
                       DI Anita Mogg                          HR DI Michael Schweighofer               Mag. Doris Url
Steiermark
                       anita.mogg@stmk.gv.at                  michael.schweighofer@stmk.gv.at          doris.url@wkstmk.at
                       +43 316 877 69 32                      +43 316 877 49 39                        +43 316 601 626
                       Land Triol - Gruppe Agrar              Land Tirol - Abt. Wirtschaftsförderung   Wirtschaftskammer Tirol
                       DI Gottfried Moosmann                  Ernst Messner                            Michaela Güttler
Tirol
                       gottfried.mossmann@tirol.gv.at         ernst.messner@tirol.gv.at                michaela.guettler@wktirol.at
                       +43 512 508 39 07                      +43 512 508 32 19                        +43 590 905 513 83
                       Land Vorarlberg - Abteilung Va         Land Vorarlberg -                        Wirtschaftskammer Vorarlberg
                       DI Walter Vögel                        Abt. Allgemeine Angelegenheiten          Dr. Heike Böhler-Thurnher
Vorarlberg             walter.voegel@vorarlberg.at            Mag. Astrid Keckeis                      boehler.heike@wkv.at
                       +43 5574 511 251 20                    astrid.keckeis@vorarlberg.gv.at          +43 5522 305 312
                                                              +43 5574 511 261 15

Weitere Informationen:
www.bmlrt.gv.at/land/laendl_entwicklung/foerderinfo/bewilligende_stellen.html
www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/start.html
5   Kontaktdaten
    Netzwerk Kulinarik
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Ansprechstellen für die Regionen

Bundesland          Ansprechperson und Kontaktdaten
                    DI Andrea Nenning
                    (in Karenz ab April 2020)
Tirol
                    Mobil: +43 676 84 221 44 31
                    E-Mail: andrea.nenning@amtirol.at

                    DI Caroline Goldsteiner
Niederösterreich    Mobil: +43 676 836 88 300
                    E-Mail: caroline.goldsteiner@enu.at

                    DI Margit Steinmetz-Tomala
Oberösterreich      Mobil: +43 664 96 83 743
                    E-Mail: margit.steinmetz-tomala@ooe.gv.at

                    Ing. Michaela Burgstaller
Kärnten             Mobil: +43 676 83 555 237
                    E-Mail: michaela.burgstaller@lk-kaernten.at

                    DI Theresa Steiner
Salzburg            Mobil: +43 664 43 32 005
                    E-Mail: theresa.steiner@salzburgerlandwirtschaft.at

                    Mag. Maria Busch
Burgenland          Tel.: +43 2683 30 19 713
                    E-Mail: busch@genussburgenland.at

                    Mag. Andrea Vaz-König
Wien                Mobil: +43 664 19 75 327
                    E-Mail: avazkoenig@icloud.com

Ansprechstellen auf Bundesebene
                     AMA Marketing GmbH
                     z.H. Netzwerk Kulinarik
                     Dresdner Straße 68a
Vernetzungsstelle    1200 Wien
                     Tel.: +43 50 3151 4852
                     E-Mail: kulinarik@amainfo.at

                     NWK Kulinarik GmbH
                     z.H. Cluster Kulinarik 2019-2022
Cluster Kulinarik    Handelskai 92/Gate 1/3.OG/Top CF
                     1200 Wien
2019-2022
                     Mobil: +43 664 916 31 07
                     E-Mail: office@kulinarik.or.at
                                                                          32
Sie können auch lesen