Infomappe Landeskonferenzen 2020 - Teilnehmer
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Inhalt Mitgliedschaft Cluster Kulinarik 33 Leistungsangebote Cluster Kulinarik 6 6 Zukunftswerkstatt 7 Fotodatenbank 8 Präsentations- und Werbematerialien 9 Teilnahme an Kulinarik-Highlight-Events 10 Veranstaltungsunsterstützung 11 “Wirt trifft Bauer” 21 Arbeitsprogramm 2020 des Netzwerk Kulinarik 22 22 Ansprechstellen für Förderungen im Bereich Kulinarik 28 28 Kontaktdaten Netzwerk Kulinarik 31 Kulinarik 31 2
Verein Regionale Kulinarik Initiativen Informationsblatt zum Beitrittsverfahren in den Verein Regionale Kulinarik Initiativen Schritt 1: Erfüllung der Voraussetzung als ordentliches Mitglied Laut Vereinsstatuten handelt es sich bei ordentlichen Mitgliedern um folgende Personen bzw. Organisationen: - Produzierende juristische Personen und direkte Zusammenschlüsse von mind. drei produzierenden physischen Personen aus den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft, Direktvermarktung, Manufakturen, Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung, die sich mit regionaler Kulinarik befassen - Gesetzliche Interessenvertretungen, die sich mit regionaler Kulinarik beschäftigen - Nicht gewinnorientierte Organisationen auf Bundeslandebene, die sich überwiegend mit regionaler Kulinarik beschäftigen Schritt 2: Erstellung des Antrags auf Mitgliedschaft Das Beitrittsverfahren beginnt mit der formellen Beantragung der Mitgliedschaft. Dies erfordert die ordnungsgemäße und vollständige Erfassung der Mitgliedsdaten im Antragsformular, sowie die Zielsetzung der Initiative zur Umsetzung eines anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherungssystems (kurz: QHS- System) innerhalb eines Kalenderjahres und der zu leistenden Mitgliedsgebühren. Die Übersendung der Antragsunterlagen kann sowohl postalisch (an den Verein Regionale Kulinarik Initiativen, Handelskai 92/ Gate 1/ 3.OG/ Top CF, 1200 Wien) als auch elektronisch (an office@kulinarik.or.at) erfolgen. Nach erfolgreicher Übermittlung der Antragsunterlagen behält sich der Verein Regionale Kulinarik Initiativen – entsprechend den vereinbarten Vereinsstatuten – vor, den erhaltenen Antrag auf Mitgliedschaft formell und inhaltlich zu prüfen und dem Vereinsvorstand bei der darauffolgenden Sitzung zur Abstimmung der möglichen Aufnahme vorzulegen. Schritt 3: Entscheidung auf Mitgliedschaft durch Vereinsvorstand Stimmt der Vorstand des Vereins Regionale Kulinarik Initiativen für die Aufnahme der antragsstellenden Gemeinschaft, wird diese umgehend elektronisch über die positive Entscheidung informiert. Stimmt der Vorstand gegen die Aufnahme der antragstellenden Gemeinschaft, erhält diese ebenfalls elektronisch die Absage. Wir freuen uns sehr, Sie als Mitglied im Verein Regionale Kulinarik Initiativen begrüßen zu dürfen! Verein Regionale Kulinarik Initiativen Seite 1 von 1 Handelskai 92/ Gate 1/ 3.OG/ Top CF, 1200 Wien 4 ZVR: 156430326, office@kulinarik.or.at
Regionale Kulinarik Initiativen Antrag auf Mitgliedschaft Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Verein Regionale Kulinarik Initiativen. Mitgliedsdaten Name der Gemeinschaft oder des Betriebes: ______________________________________________ ___________________________________________________________________________________ Anzahl der produzierenden Mitglieder bzw. Partnerbetriebe: ________________________________ Adresse: ____________________________________________________________________________ PLZ, Ort: ___________________________________________________________________________ Bundesland: _________________________________________________________________________ Telefon: ___________________________________________________________________________ E-Mail: ____________________________________________________________________________ Ansprechperson bzw. stimmberechtigte Person bei ordentlicher Mitgliedschaft: ________________ ___________________________________________________________________________________ Ich bestätige, dass oben genannte/ r Gemeinschaft/ Betrieb (und dessen Mitglieder bzw. Partnerbetriebe) Teil eines gesetzlich anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherungssystems (QHS-Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem, Bio, AMA-Gütesiegel, EU geschützte Herkunftsbezeichnungen g.U., g.g.A., g.t.S.) ist beziehungsweise dass dessen landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel nach gesetzlich anerkannten QHS-Richtlinien erzeugt werden. Sofern die Teilnahme an einem anerkannten QHS-System mit Vereinsbeitritt der oben genannten Gemeinschaft/ Firma noch nicht besteht, erfolgt die verbindliche Zusage, die interne Implementierung der QHS-Richtlinien so bald als möglich, längstens aber 1 Jahr nach Antragstellung der Mitgliedschaft im Verein Regionale Kulinarik Initiativen, umzusetzen. Wird die Einführung eines gesetzlich anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherungssystems nicht durchgeführt, verpflichtet sich oben genannte/ r Gemeinschaft/ Betrieb alle erhaltenen Förderleistungen umgehend und in voller Höhe an den Verein Regionale Kulinarik Initiativen zurückzuzahlen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt € 20,00 (zwanzig Euro). Für Gründungsmitglieder bzw. Mitgliedschaften, beantragt in 2019 und 2020, entfallen etwaige Aufnahmegebühren. Für Mitgliedschaften ab 2021 wird zusätzlich zum regulären, jährlichen Mitgliedsbeitrag eine einmalige Aufnahmegebühr von € 100,00 (hundert Euro) verrechnet. Ort Datum Unterschrift des/der Vertretungsbefugten Regionale Kulinarik Initiativen Seite 1 von 1 Handelskai 92/ Gate 1/ 3.OG/ Top CF, 1200 Wien ZVR: 156430326, office@kulinarik.or.at 5
Cluster Kulinarik 2019-2022 Anmeldung Zukunftswerkstatt „Neue Medien effektiv in der Kommunikation nutzen“ Durch die Nutzung neuer Medien wie Smartphones oder Internetdienste wurden dem Menschen Kommunikationswege eröffnet, die es ihm ermöglichen, online über geografische Grenzen hinweg mit anderen Menschen Kontakt aufzunehmen. Diese Vorteile heißt es für sich im Außenauftritt zu nutzen. Der Aufbau einer effektiven Online-Kommunikation kann wesentlich zum Erfolg eines Betriebes bzw. einer regionalen Initiative beitragen und diese fit für die Zukunft machen. Als Mitglied des Vereins Regionale Kulinarik Initiativen haben Sie die Möglichkeit eine Zukunftswerkstatt – ein Coaching für Ihre Kulinarik-Initiative – zum Thema „Neue Medien“ zu buchen. Gemeinsam mit einem professionellen Coach entwickeln Sie Ideen und Konzepte für den gezielten und abgestimmten Einsatz neuer Kommunikationsmittel. Für Sie, als Mitglied des Vereins Regionale Kulinarik Initiativen, fällt lediglich eine Servicegebühr in Höhe von 5 % an (bezogen auf die entstandenen Nettoprojektkosten pro gebuchter Zukunftswerkstatt). Voraussetzung für die Buchung einer Zukunftswerkstatt ist, dass die Mitglieder der Kulinarik-Initiative Teil einer gesetzlich anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherung (kurz QHS) sind bzw. zugesagt haben, einem QHS-System beizutreten. Da die Anzahl an Zukunftswerkstätten aus budgetären Gründen begrenzt ist, ersuchen wir Sie um rasche Anmeldung. Bitte übersenden Sie das Anmeldungsformular vollständig ausgefüllt an office@kulinarik.or.at Anmeldung zur Zukunftswerkstatt „Neue Medien“ Kontaktdaten Name Ihrer kulinarischen Initiative Adresse Name der Ansprechperson E-Mail Telefon 7
Cluster Kulinarik 2019-2022 Gemeinsame Fotoshootings und Nutzung von Imagebildern Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Werbefotografie und deren gekonnter Einsatz in der Außenkommunikation gibt Ihnen die großartige Chance sich und Ihre Qualitätsprodukte sympathisch und einzigartig in Szene zu setzen. Eine attraktive visuelle Informationsbereitstellung ist dabei nicht nur eine sehr gute Möglichkeit sich von KonkurrentInnen abzuheben, sie vermittelt KonsumentInnen und Gästen ein authentisches Erlebnis und einen nachhaltigen Eindruck von Produkten, den Betrieben und den Menschen dahinter. Neben einem bereits bestehenden großen Pool von mehr als 1.000 tollen Produktfotos sind laufend weitere Fotoshootings entlang der gesamten Wertschöpfungskette geplant. Wir möchten Ihnen – als kulinarische Initiative – ein möglichst breites Spektrum an Imagebildern bieten. Interessierte QHS-Betriebe, die abgelichtet werden wollen, und dann selbst die Fotos verwenden dürfen, können sich bei Ihrer Landesvernetzungsstelle melden. Gerne nehmen wir auch Vorschläge für unsere Motivliste für zukünftige Fotoshootings auf. Die entstandenen Produkt- und Imagebilder werden zentral in einer Online-Fotodatenbank erfasst. Als Clustermitglied erhalten Sie per Anfrage bei office@kulinarik.or.at einen exklusiven Zugang zur Datenbank und können somit auf das gesamte Fotomaterial zugreifen und für sich in Ihrer Bewerbung nutzen. 8
Cluster Kulinarik 2019-2022 Präsentieren & Werben … der Schlüssel zum Erfolg Werbeartikel erzielen einen nachhaltigen Werbeeffekt. Besonders durch das haptische Erlebnis bleiben Erinnerungen an Situationen oft länger im Gedächtnis als vergleichbare Botschaften via Radio und TV. Das richtige Präsentieren seiner einzigartigen Produkte kann wesentlich zum betrieblichen Erfolg beitragen und langfristig zur Absatzsteigerung führen. Wir unterstützen Clustermitglieder und Ihre Betriebe dabei und stellen Ihnen Präsentationsmaterialien mit Wiedererkennungswert zur Verfügung. Nutzen Sie hochwertige Werbematerialien, wie Tragetaschen, Servietten, usw. für z.B. Präsentations- und Informationsveranstaltungen. Die Angebotspalette ist weit und reicht von nützlich bis kreativ. Damit möglichst viele Clustermitglieder von diesen Werbevorteilen profitieren, können je teilnehmender Kulinarik-Initiative eine bestimmte Anzahl an Werbematerialien abgerufen werden. Alle Infos zu den vorhandenen Werbematerialien und deren Bestellung erhalten Sie laufend über den Newsletter des Netzwerk Kulinarik bzw. unter www.netzwerk-kulinarik.at. 9
Cluster Kulinarik 2019-2022 Kulinarik Highlight Events Kulinarik Highlight Events, wie das GenussFestival im Wiener Stadtpark, das Erntedankfest im Wiener Augarten, die Festspiele der Alpinen Kulinarik in Salzburg und viele mehr, ermöglichen es Betrieben und Kulinarik-Initiativen, Ihre einzigartigen regionalen Qualitätserzeugnisse einem brancheneinschlägigen Publikum, und/oder aber auch einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Nutzen Sie die Möglichkeit und motivieren Sie – als Kulinarik-Initiative – Ihre qualitäts- und herkunftsgesicherten Betriebe mit Ihren einzigartigen Produkten sich im Rahmen eines Kulinarik Highlight Events zu präsentieren. Profitieren Sie gemeinsam mit Ihren Betrieben von dieser Art der Vermarktung! Alle Infos zu einer möglichen Teilnahme an einem Kulinarik Highlight Event erhalten Sie laufend über den Newsletter des Netzwerk Kulinarik bzw. unter www.netzwerk-kulinarik.at. 10
Cluster Kulinarik 2019-2022 Vereinfachte Kostenoption für Veranstaltungen Informationsblatt für Clustermitglieder Um den ProjektträgerInnen eine leichtere Förderabwicklung zu ermöglichen, wurde eine vereinfachte Abrechnung von Kosten für Veranstaltungen entwickelt. Diese Vereinfachung läuft fördertechnisch unter dem Titel „vereinfachte Kostenoption“. Anstelle der Vorlage von Rechnungs- und Zahlungsbelegen für die tatsächlich angefallenen Kosten müssen bei vereinfachten Kostenoptionen nur mehr Nachweise vorgelegt werden, dass die beantragte Leistung tatsächlich umgesetzt wurde. Eine Abrechnung nach tatsächlichen Kosten ist dann nicht mehr möglich. Auf Basis von Erfahrungen und Projektabrechnungen aus der Vergangenheit wurden für drei Kategorien von Veranstaltungen Durchschnittswerte für anfallende Kosten festgelegt. Die Kategorien sind: 1) Kleine Informations- oder Präsentationsveranstaltung auf kleinräumiger Ebene (Region, Gemeinde) für EndkonsumentInnen zur Information und Präsentation regionaler, landwirtschaftlicher Spezialitäten und Qualitätsprodukte, sowie Darstellung der regionalen Wertschöpfungskette 2) Mittelgroße Informations- oder Präsentationsveranstaltung auf Bezirksebene für EndkonsumentInnen zur Information und Präsentation regionaler, landwirtschaftlicher Spezialitäten und Qualitätsprodukte, sowie Darstellung der regionalen Wertschöpfungskette 3) Große Informations- oder Präsentationsveranstaltung auf Bundeslandebene für EndkonsumentInnen zur Information und Präsentation regionaler, landwirtschaftlicher Spezialitäten und Qualitätsprodukte, sowie Darstellung der regionalen Wertschöpfungskette Alle Veranstaltungen beziehen sich auf landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel, die nach gesetzlich anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherungssystemen (QHS, Bio + Herkunft Österreich, AMA-Gütesiegel, Geschützte Herkunftsangaben g.g.A./g.U. sowie garantiert traditionelle Lebensmittel g.t.S.) erzeugt und verwendet werden. Für Sie, als Mitglied des Vereins Regionale Kulinarik Initiativen, fällt eine Servicegebühr von 5 % an. Ausgangswert der Berechnung stellt der bezogene Zuschuss dar. Pro Bundesland stehen begrenzte Budgetmittel zur Verfügung. Die Auswahl der unterstützten Veranstaltungen hängt von deren Qualität ab. 11
Beschreibung der Kriterien und der erforderlichen Nachweise für die Abrechnung: Veranstaltungen – Kategorie 1 Mindestkriterien Kategorie 1 Größe/ TeilnehmerInnenzahl unter 500 BesucherInnen Ebene/ Einzugsgebiet Gemeinde, Region Dauer mind. 2 Stunden Anzahl der vor Ort beteiligten AusstellerInnen/ Betriebe mind. 3 AusstellerInnen/ Betriebe mit qualitäts- und herkunftsgesicherten Produkten Vortrag/ inhaltlicher Input optional Auslobung/ Sichtbarmachung von regionalen Spezialitäten vor ja Ort Darstellung der Mitglieder der regionalen Wertschöpfungskette ja Informationsmaterial/ Infostand über landwirtschaftliche Infomaterial aufgelegt Qualitätsprodukte Präsentation einheitlicher Bewusstseinsbildungs- bzw. Marketingprodukte zur Wiedererkennung (z.B. Servietten, ja Tragtaschen vom Netzwerk Kulinarik, ...) Verwendung von Einweggeschirr wenn möglich kein Einweggeschirr Folgende Nachweise sind im Zuge der Abrechnung zu erbringen: Informationsmaterial inkl. Förderlogo (z.B. Flyer, Plakat, …) – jeweils drei Belegexemplare pro Druckwerk (dient u.a. als Nachweis der Veranstaltungsdauer von mind. 2 Stunden) Fotos, sichtbar sein muss: o Auslobung/ Sichtbarmachung regionaler Spezialitäten vor Ort, o Präsentation einheitlicher Marketingprodukte des Netzwerk Kulinarik vor Ort, o aufgelegtes Infomaterial über landwirtschaftliche Qualitätsprodukte vor Ort, o gut sichtbar angebrachte einheitliche Tafel mit Förderhinweis – Sichtbarmachung nach Publizitätsvorschriften AusstellerInnenliste (mind. 3 AusstellerInnen) mit Unterschriften inkl. der Angabe, welcher Qualitäts- und Herkunftssicherung die ausgestellten Produkte bzw. Betriebe unterliegen Schriftlicher Bericht inkl. Unterschrift Pressetext (Nachweis der BesucherInnenzahl: bis 500 BesucherInnen) Für eine Veranstaltung der Kategorie 1 erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von € 2.300,-. 2 Stand: März 2020 12
Veranstaltungen – Kategorie 2 Mindestkriterien Kategorie 2 Größe/ TeilnehmerInnenzahl ca. 500 bis 1000 BesucherInnen Ebene/ Einzugsgebiet Bezirk Dauer mind. 4 Stunden mind. 5 AusstellerInnen/ Betriebe mit Anzahl der vor Ort beteiligten AusstellerInnen/ Betriebe qualitäts- und herkunftsgesicherten Produkten Vortrag/ inhaltlicher Input optional Auslobung/ Sichtbarmachung von regionalen Spezialitäten vor Ort ja Darstellung der Mitglieder der regionalen Wertschöpfungskette ja Informationsmaterial/ Infostand über landwirtschaftliche Qualitätsprodukte Infomaterial aufgelegt Präsentation einheitlicher Bewusstseinsbildungs- bzw. Marketingprodukte zur Wiedererkennung (z.B. Servietten, Tragtaschen vom Netzwerk ja Kulinarik,...) Verwendung von Einweggeschirr wenn möglich kein Einweggeschirr Folgende Nachweise sind im Zuge der Abrechnung zu erbringen: Informationsmaterial inkl. Förderlogo (z.B. Flyer, Plakat, …) – jeweils drei Belegexemplare pro Druckwerk (dient u.a. als Nachweis der Veranstaltungsdauer von mind. 4 Stunden) Fotos, sichtbar sein muss: o Auslobung/ Sichtbarmachung regionaler Spezialitäten vor Ort, o Präsentation einheitlicher Marketingprodukte des Netzwerk Kulinarik vor Ort, o aufgelegtes Infomaterial über landwirtschaftliche Qualitätsprodukte vor Ort, o gut sichtbar angebrachte einheitliche Tafel mit Förderhinweis– Sichtbarmachung nach Publizitätsvorschriften AusstellerInnenliste (mind. 5 AusstellerInnen) mit Unterschriften inkl. der Angabe, welcher Qualitäts- und Herkunftssicherung die ausgestellten Produkte bzw. Betriebe unterliegen Schriftlicher Bericht inkl. Unterschrift Pressetext (Nachweis der BesucherInnenzahl: 500 bis 1000 BesucherInnen) Für eine Veranstaltung der Kategorie 2 erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von € 4.700,-. 3 Stand: März 2020 13
Veranstaltungen – Kategorie 3 Mindestkriterien Kategorie 3 Größe/ TeilnehmerInnenzahl ca. 1000 bis 5000 BesucherInnen Ebene/ Einzugsgebiet Bundesland Dauer mind. ein Tag mind. 8 AusstellerInnen/ Betriebe mit Anzahl der vor Ort beteiligten AusstellerInnen/ Betriebe qualitäts- und herkunftsgesicherten Produkten Vortrag/ inhaltlicher Input optional Wissensvermittlung für Kinder zum Thema regionale landwirtschaftliche Qualitätsprodukte (z.B. Workshop von den ja Seminarbäuerinnen) Auslobung/ Sichtbarmachung von regionalen Spezialitäten vor Ort ja Verkostung von regionalen Spezialitäten vor Ort bei mind. 8 AusstellerInnen/Betriebe Darstellung der Mitglieder der regionalen Wertschöpfungskette ja Informationsmaterial/ Infostand über landwirtschaftliche Infomaterial aufgelegt Qualitätsprodukte Präsentation einheitlicher Bewusstseinsbildungs- bzw. Marketingprodukte zur Wiedererkennung (z.B. Servietten, Tragtaschen ja vom Netzwerk Kulinarik,...) Verwendung von Einweggeschirr wenn möglich kein Einweggeschirr Folgende Nachweise sind im Zuge der Abrechnung zu erbringen: Informationsmaterial inkl. Förderlogo (z.B. Flyer, Plakat, …) – jeweils drei Belegexemplare pro Druckwerk (dient u.a. als Nachweis der Veranstaltungsdauer von mind. 8 Stunden/einem Tag) Fotos, sichtbar sein muss: o Wissensvermittlung für Kinder, o Auslobung/ Sichtbarmachung und Verkostung regionaler Spezialitäten vor Ort, o Präsentation einheitlicher Marketingprodukte des Netzwerk Kulinarik vor Ort, o aufgelegtes Infomaterial über landwirtschaftliche Qualitätsprodukte vor Ort, o gut sichtbar angebrachte einheitliche Tafel mit Förderhinweis – Sichtbarmachung nach Publizitätsvorschriften AusstellerInnenliste (mind. 8 AusstellerInnen) mit Unterschriften inkl. der Angabe, welcher Qualitäts- und Herkunftssicherung die ausgestellten Produkte bzw. Betriebe unterliegen Schriftlicher Bericht inkl. Unterschrift Pressetext (Nachweis der BesucherInnen: 1000 BesucherInnen oder mehr) Für eine Veranstaltung der Kategorie 3 erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von € 12.300,-. 4 Stand: März 2020 14
Bonus für Abhaltung eines Fachvortrages Wird im Rahmen einer Veranstaltung ein inhaltlicher ExpertInnen-Fachvortrag (mit Fokus auf regionaler Kulinarik) abgehalten, können diese Kosten zusätzlich mit einem pauschalen Betrag gefördert werden. Ziel ist es, die VeranstalterInnen zu motivieren, über die bestehenden Produktpräsentationen und Informationen durch Folder, Verkostungen und Einzelgespräche hinaus, einen fachlich fundierten Vortrag und Auskunft durch eine/n ExpertIn anzubieten. Ein/e ExpertIn ist eine Person, die über ein überdurchschnittlich umfangreiches Fachwissen oder über spezielle Fähigkeiten auf einem Fachgebiet regionale Kulinarik verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann sich ein/e ExpertIn über eine kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, auszeichnen. Pro ExpertInnenvortrag kann ein Zuschuss von € 360,- beantragt werden. Erforderlicher Nachweis Als Nachweis müssen folgende Unterlagen erbracht werden: Original Einladung/ Plakat/ Flyer (inkl. Förderlogo): Ankündigung des Vortrages auf der Einladung/Plakat/Flyer Power Point/ Präsentationsfolien des Vortrages Pressetext: Erwähnung über erfolgten Vortrag im Pressetext Nachweis ExpertIn: Die Kosten für den Vortrag können nur gefördert werden, wenn es sich um eine/n FachexpertIn als Vortragenden handelt. Dies ist entsprechend darzulegen bzw. zu begründen. 5 Stand: März 2020 15
Ablauf der Antragstellung und Abwicklung eines Zuschusses für eine Kulinarik- Veranstaltung 1. Beschreibung der geplanten Kulinarik-Veranstaltung Beschreiben Sie Ihre Kulinarik-Veranstaltung anhand des Formblattes "Beschreibung der geplanten Kulinarik- Veranstaltung". Senden Sie das ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllte Formblatt an Ihre Landesvernetzunstelle in Ihrem Bundesland. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Landesvernetzungsstelle gerne zur Verfügung. 2. Rückmeldung seitens Ihrer Landesvernetzungsstelle über einen möglichen Zuschuss Innerhalb von 10 Werktagen erhalten Sie von Ihrer Landesvernetzungsstelle eine Rückmeldung, ob die geplante Kulinarik- Veranstaltung durch einen Zuschuss seitens des Clusters Kulinarik 2019-2022 unterstützt werden kann. 3. Prüfung des Informationsmaterials auf die Einhaltung der Publizitätsvorschriften (Förderlogo) Gerne können Sie Ihre Infomaterialien (z.B. Flyer, ...) an veranstaltungen@kulinarik.or.at zur Überprüfung auf die Einhaltung der Publizitätsvorschriften senden, damit Sie sicher gehen können, dass die Infomaterialien den Publizitätsvorschriften entsprechen. Sie erhalten eine Rückmeldung spätestens 10 Werktage nach Übermittlung der Infomaterialien. 4. Durchführung der Kulinarik-Veranstaltung Viel Erfolg bei der Durchführung Ihrer Kulinarik-Veranstaltung! Bitte denken Sie während der Veranstaltung auch an die erforderlichen Nachweise (z.B. Fotos, Ausstellerliste mit Unterschriften), die Sie zur Abrechnung benötigen. 5. Übermittlung der Nachweise zur Abholung des Zuschusses Nach erfolgreicher Durchführung der Kulinarik-Veranstaltung senden Sie bitte alle Nachweise und den Abschlussbericht ordnungsgemäß und vollständig innerhalb von 20 Werktagen nach Ende der Veranstaltung an Ihre Landesvernetzungsstelle in Ihrem Bundesland. 6. Anweisung des Zuschusses Drei Monate nach Übermittlung der ordnungsgemäßen und vollständigen Unterlagen und Bewilligung des Zuschusses seitens der Förderstelle erhalten Sie diesen auf Ihr im Formblatt "Beschreibung der geplanten Kulinarik-Veranstaltung" angegebenes Konto überwiesen. 6 Stand: März 2020 16
Cluster Kulinarik 2019-2022 Beschreibung der geplanten Kulinarik-Veranstaltung (dient zur Vorlage beim Clustermanagement) Bitte beantworten Sie untenstehende Fragen: 1. Projekttitel/ Veranstaltungstitel 2. Kurzbeschreibung der Veranstaltung inkl. Zielsetzung und Mehrwert/Wirkung 3. Ort/ Region – Was ist das Einzugsgebiet der Veranstaltung? (z.B. Gemeinde, Bezirk, Bundesland) 4. Datum der Veranstaltung – Wann wird diese Veranstaltung stattfinden? 5. Dauer der Veranstaltung – Wie lange dauert diese Veranstaltung (Uhrzeit von – bis)? 6. Projektleitung – Wer hat die Projektleitung inne? 17
7. Weitere Partner - Sind weitere Partner beteiligt? Wenn ja, welche? 8. AusstellerInnen Listen – Nennen Sie alle AusstellerInnen auf und geben sie an, nach welchem gesetzlich anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem (QHS, Bio, AMA-Gütesiegel, Geschützte Herkunftsangaben g.g.A/ g.U. sowie garantierte traditionelle Lebensmittel g.t.S.) erzeugt und verwendet wird. 9. Anzahl der TeilnehmerInnen – Wie viele BesucherInnen erwarten Sie? 10. Bitte ordnen Sie Ihre Veranstaltung einer der nachfolgenden Kategorien zu (Beschreibung im Infoblatt). Bitte ankreuzen. ( ) Kategorie 1 ( ) Kategorie 2 ( ) Kategorie 3 11. ExpertInnenvortrag – Wird ein Vortrag durch eine/n FachexpertIn im Rahmen der Veranstaltung stattfinden? Wenn ja, bitte nennen Sie Namen der/s ExpertIn und den Titel und Inhalt des Vortrages. 12. Wurden für die Durchführung dieser Veranstaltung noch weitere Förderungen beantragt oder ist beabsichtigt, eine solche zu beantragen? Wenn ja, geben Sie bitte die beantragte Fördersumme und die Stelle bei der diese Förderung beantragt wurde bzw. wird an. 13. Im Falle eines Zuschusses benötigen wir Ihre Kontonummer. Bitte um Angabe Ihres IBAN und BIC. IBAN: BIC: Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. Ort, Datum: Unterschrift Clustermitglied: 18
Abschlussbericht zu durchgeführter Kulinarik-Veranstaltung 1. Allgemeine Veranstaltungsdaten Projekt- [Veranstaltungstitel anführen] /Veranstaltungstitel Datum der Veranstaltung [Datum anführen] Dauer der Veranstaltung [Wie lange hat die Veranstaltung gedauert (Uhrzeit von – bis) ?] Projektleitung [Wer hatte die Projektleitung inne?] 2. Kurzbeschreibung der Veranstaltung Kurzdarstellung der Veranstaltung inkl. Zielsetzung und Mehrwert/Wirkung 3. Weitere Partner Sind weitere Partner an der Veranstaltung beteiligt? Wenn ja, welche - Auflistung. 4. Ort/betroffene Region – Was war das Einzugsgebiet der Veranstaltung? Was war das Einzugsgebiet der Veranstaltung (z.B. Gemeinde, Bezirk, Bundesland) 5. Liste der Aussteller Listen Sie alle Aussteller auf, die tatsächlich teilgenommen haben. 6. Anzahl der TeilnehmerInnen/BesucherInnen Wieviele BesucherInnen waren anwesend? 7. Welcher Kategorie entspricht die durchgeführte Veranstaltung? Beschreibung der Kategorien befindet sich im Infoblatt. Kategorie 1: Kategorie 2: Kategorie 3: V01/Juli 2019 19
-2- 8. Hat ein Vortrag durch einen Fachexperten/Fachexpertin stattgefunden? Wenn ja, Namen des Experten/der Expertin und den Titel und Inhalt des Vortrages anführen. 9. Wurde für diese Veranstaltung eine weitere Förderung beantragt bzw. erhalten? Wenn ja, Auflistung der Förderungen und der Förderstellen 9. Erforderliche Beilagen zum Abschlussbericht Beilagen für die Dokumentation der Veranstaltung Liegt bei Original Informationsmaterial inkl. Förderlogo (z.B. Flyer, Plakat,…) (jeweils drei Belegexemplare pro Druckwerk) Fotos von der Veranstaltung, sichtbar sein muss: Auslobung/Sichtbarmachung regionaler Spezialitäten vor Ort, Präsentation einheitlicher Marketingprodukte des Netzwerk Kulinarik vor Ort, Aufgelegtes Infomaterial über lw. Qualitätsprodukte vor Ort, gut sichtbar angebrachte einheitliche Tafel – Sichtbarmachung nach Publizitätsvorschriften (Förderhinweis) Ausstellerliste inkl. Unterschriften (Nachweis Anzahl der Aussteller) Pressetext (Nachweis TN Zahl) Beilagen für die Dokumentation des ExpertInnenvortrags Liegt bei Original Einladung, Plakat oder Flyer mit Ankündigung des Vortrages Power Point, Folien des Vortrages Pressetext: Erwähnung über erfolgten Vortrag im Pressetext Nachweis/Begründung über die Qualifikation des Vortragenden als Experte/Expertin: Ort, Datum Unterschrift Clustermitglied 20 V01/Juli 2019
Cluster Kulinarik 2019-2022 „Wirt trifft Bauer“ Themen wie Regionalität und Saisonalität sind nicht nur mehr Trendbegriffe, sondern werden zunehmend von Gästen gesucht. Das Interesse für regionale Qualtitästerzeugnissee steigt. Das Format „Wirt trifft Bauer“ soll in erster Linie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Gast- und den LandwirtInnen stärken und somit regionale Lebensmittel in der heimischen Gastronomie kräftigen. Die direkte Zusammenarbeit von GastronomInnen und BäuerInnen bietet einen hervorragenden Absatzmarkt von frischen und hoch qualitativen Lebensmitteln. Durch diese enge Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette wird der wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Nutzen für Betriebe, Gäste und für KonsumentInnen erhöht. Als Mitglied des Vereins Regionale Kulinarik Initiativen, haben Sie die tolle Möglichkeit bei der Vernetzungsveranstaltung „Wirt trifft Bauer“ in Ihrem Bundesland mitzuwirken. Zu der Veranstaltung werden alle qualitäts- und herkunftsgesicherten Betriebe Ihres Bundeslandes eingeladen. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Ihrer Landesvernetzungsstelle in Ihrem Bundesland. Wir freuen uns über viele spannende Ideen und eine tatkräftige Unterstützung! 21
3 Arbeitsprogramm 2020 Netzwerk Kulinarik 22
Februar 2020 Arbeitsprogramm 2020 Basis für das Jahresarbeitsprogramm: Ideen und Anforderungen aus den Landeskonferenzen 2019 Ergebnisse der Zukunftswerkstätten 2019 Vorschläge von den Landesvernetzungsstellen Kulinarik Strategie Österreich 23 Netzwerk Kulinarik 1
Februar 2020 Qualitäts- und Herkunftssicherung Innovationen für den Markt Verfügbarkeit von qualitäts- und herkunftsgesicherten Produkten Wahrnehmung als Kulinarik-Destination Wertschätzung für Betriebe und Lebensmittel Gemeinsames Engagement Qualitäts- und Herkunftssicherung (QHS) • Etablierung des durchgängigen Qualitäts- und Herkunftssicherungssystems o Unterstützung der Initiativen und Genuss Regionen beim Einstieg in das QHS o Informationsveranstaltungen und Einstiegsberatungen für Betriebe zur Umsetzung des QHS o Bekanntheitssteigerungsmaßnahmen sowie Werbemittel o Präsentationsmöglichkeit für Leitbetriebe o Zuschuss für qualitäts- und herkunftsgesicherte Betriebe bei Prämierungen • Optimierung EU-Herkunftsschutzverfahren und kostenlose Beratungspackages für Abänderungs- und Neuanträge 4 24 Netzwerk Kulinarik 2
Februar 2020 Innovationen für den Markt • Regionalität trifft Urbanität – Durchführung Potentialanalyse „Haus der Regionen“ • Produktentwicklungen mit der FH Wiener Neustadt Campus Wieselburg • Innovations-Speed-Datings und Präsentations-Training für Betriebe • Masterarbeiten – Bearbeitung von Problemstellungen aus den Regionen • Kulinarik-Symposium “Über den Tellerrand schauen” – internationales Partnertreffen • Zukunftswerkstätten zum Thema „Neue Medien“, „Vermarktungskooperationen“, „Wie schaffe ich GenussErlebnis“ und „Storytelling“ 5 Verfügbarkeit von qualitäts- und herkunftsgesicherten Produkten • Aufbau zentrale Datenbank und Zugangsportal für Direktvermarkter, Manufakturen, Gastronomie • Prozessanalyse Zusammenarbeit Landwirtschaft – Gastrohandel – Gastronomie • Fokusgruppen für Digitalisierung, Logistik, Vermarktungsgemeinschaften, etc. • Aufzeigen von Marktlücken für regionale Convenience-Produkte • Schaffung von Vernetzungsmöglichkeiten entlang der Wertschöpfungskette (z.B. Wirt trifft Bauer) • Erstellung Überblick Unterstützungs- (Förder)möglichkeiten für regionale Projekte 6 25 Netzwerk Kulinarik 3
Februar 2020 Wahrnehmung als Kulinarik-Destination • Erarbeitung gemeinsamer Positionierungs- und Kommunikationslinie • Durchführung Kommunikationsmaßnahmen (Medienarbeit, Storytelling, Filmdrehs, etc.) • Zurverfügungstellung von Imagebildern • Aufbau der digitalen Kulinarik Landkarte • Unterstützung von regionalen Informations- und Präsentationsveranstaltungen • Gemeinsame, bundesländerübergreifende Auftritte (B2B, B2C) 7 Wertschätzung für Betriebe und Lebensmittel • QHS-Betriebe als Botschafter vor den Vorhang holen • Studie zur Steigerung der Wertschätzung für Lebensmittel mit der BOKU • Öffentliche Organisationen und Institutionen nehmen Vorbildrolle ein • Kulinarik-Strategie außerhalb der Landwirtschaft (Kultur, Sport, Wissenschaft, etc.) positionieren • Vertiefung Zusammenarbeit mit Nachbarländern (Deutschland, Slowenien, Italien, etc.) 8 26 Netzwerk Kulinarik 4
Februar 2020 Gemeinsames Engagement • Drehscheibe – Bündler der Kräfte – Schrittmacher – Zusammenarbeit auf Augenhöhe • Regelmäßiges Informationsupdate durch monatlichen Newsletter und Website • Zentrale Projektdatenbank zum Wissensaustausch • Neun Landeskonferenzen von Februar bis März und Bundeskonferenz im Herbst • Regionale Betreuung und Vernetzung durch Landesvernetzungsstellen • Young Generation Gehör verschaffen – Involvierung und Motivation 9 Gemeinsam für TRANSPARENZ KLARE STRUKTUREN LEISTUNGEN FÜR DIE BASIS MUT ZUR LÜCKE 27 Netzwerk Kulinarik 5
4 Ansprechstellen für Förderungen Bereich Kulinarik 28
Ansprechstellen für Förderungen Bereich Kulinarik Ansprechstelle Landwirtschaft Tourismus Gewerbe Bundesministerium für Landwirtschaft, Bundesministerium für Landwirtschaft, Bundesministerium für Digitalisierung und Regionen und Tourismus Regionen und Tourismus Wirtschaftsstandort Mag. Katharina Maierhofer Mag. Martina Titlbach-Supper Mag. Dr. Stefan Buchinger katharina.maierhofer@bmlrt.gv.at martina.titlbach-supper@bmlrt.gv.at stefan.buchinger@bmdw.gv.at +43 1 71100 606882 +43 1 71100 605633 +43 1 71100 805810 Bund DI Karl Wurm ÖHT Österreichische Hotel- und Wirtschaftskammer Österreich karl.wurm@bmlrt.gv.at Tourismusbank GmbH office@wko.at +43 1 71100 606750 Mag. Gerhard Schiefer +43 590 900 schiefer@oeht.at +43 1 515 3025 Landwirtschaftskammer Wien - Stabstelle Wirtschaftsservice & Förderservice Förderungen Wirtschaftskammer Wien Wien DI Klaus Zambra +43 1 514 50 1010 klaus.zambra@lk-wien.at +43 1 5879528 22 Wirtschaft Burgenland GmbH (WiBuG) Wirtschaftskammer Burgenland Land Burgenland - Abt. 4 Angelika Schwentenwein, BA Mag. (FH) Sonja Kaiser DI Christian Wutschitz angelika.schwentenwein@wibag.at sonja.kaiser@wkbgld.at Burgenland +43 57 600 2423 +43 590 102 159 +43 590 907 2220 Prof. Mag. (FH) Ingrid Schwab-Matkovits +43 57 600 2826 post.a4-foerderwesen@bgld.gv.at Land Kärnten - Abt. 10 Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds Wirtschaftskammer Kärnten Mag. Michael Eichhübl (KWF) Mag. Alfred Puff Kärnten michael.eichhuebl@ktn.gv.at Klaus Friessnig alfred.puff@wkk.or.at +43 50 536 11008 friessnig@kwf.at +43 590 904 741 +43 463 55800 25
Land Niederösterreich - Abt. LF3 Land Niederösterreich - Abt. WST 3 Wirtschaftskammer Niederösterreich DI Gottfried Angerler Ing. Johann Gneihs Mag. Manuela Krendl Niederösterreich gottfried.angerler@noel.gv.at hans.gneihs@noel.gv.at foerderservice@wknoe.at +43 2742 9005 12869 +43 2252 9025 11435 +43 2742 851 16800 Land Oberösterreich - Abt. LFW Land Oberösterreich - Abt. Wirtschaft Wirtschaftskammer Oberösterreich DI Hermann Wahlmueller Andreas Seeger Mag. Alexander Stockinger Oberösterreich hermann.wahlmüller@ooe.gv.at andreas.seeger@ooe.gv.at sc.gruender@wkooe.at +43 732 7720 11503 +43 732 7720 15611 +43 590 909 Land Salzburg - Referat 20408 Land Salzburg - Abt.1 Wirtschaftskammer Salzburg Ing. Christian Effenberger Mag. Astrid Mayr Kerstin Santner Salzburg christian.effenberger@salzburg.gv.at astrid.mayr@salzburg.gv.at ksantner@wks.at +43 662 804 223 68 +43 662 804 238 03 +43 662 888 83 12 Land Steiermark - Abt. 10 Land Steiermark - Abt. 12A Wirtschaftskammer Steiermark DI Anita Mogg HR DI Michael Schweighofer Mag. Doris Url Steiermark anita.mogg@stmk.gv.at michael.schweighofer@stmk.gv.at doris.url@wkstmk.at +43 316 877 69 32 +43 316 877 49 39 +43 316 601 626 Land Triol - Gruppe Agrar Land Tirol - Abt. Wirtschaftsförderung Wirtschaftskammer Tirol DI Gottfried Moosmann Ernst Messner Michaela Güttler Tirol gottfried.mossmann@tirol.gv.at ernst.messner@tirol.gv.at michaela.guettler@wktirol.at +43 512 508 39 07 +43 512 508 32 19 +43 590 905 513 83 Land Vorarlberg - Abteilung Va Land Vorarlberg - Wirtschaftskammer Vorarlberg DI Walter Vögel Abt. Allgemeine Angelegenheiten Dr. Heike Böhler-Thurnher Vorarlberg walter.voegel@vorarlberg.at Mag. Astrid Keckeis boehler.heike@wkv.at +43 5574 511 251 20 astrid.keckeis@vorarlberg.gv.at +43 5522 305 312 +43 5574 511 261 15 Weitere Informationen: www.bmlrt.gv.at/land/laendl_entwicklung/foerderinfo/bewilligende_stellen.html www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/start.html
5 Kontaktdaten Netzwerk Kulinarik 31
Ansprechstellen für die Regionen Bundesland Ansprechperson und Kontaktdaten DI Andrea Nenning (in Karenz ab April 2020) Tirol Mobil: +43 676 84 221 44 31 E-Mail: andrea.nenning@amtirol.at DI Caroline Goldsteiner Niederösterreich Mobil: +43 676 836 88 300 E-Mail: caroline.goldsteiner@enu.at DI Margit Steinmetz-Tomala Oberösterreich Mobil: +43 664 96 83 743 E-Mail: margit.steinmetz-tomala@ooe.gv.at Ing. Michaela Burgstaller Kärnten Mobil: +43 676 83 555 237 E-Mail: michaela.burgstaller@lk-kaernten.at DI Theresa Steiner Salzburg Mobil: +43 664 43 32 005 E-Mail: theresa.steiner@salzburgerlandwirtschaft.at Mag. Maria Busch Burgenland Tel.: +43 2683 30 19 713 E-Mail: busch@genussburgenland.at Mag. Andrea Vaz-König Wien Mobil: +43 664 19 75 327 E-Mail: avazkoenig@icloud.com Ansprechstellen auf Bundesebene AMA Marketing GmbH z.H. Netzwerk Kulinarik Dresdner Straße 68a Vernetzungsstelle 1200 Wien Tel.: +43 50 3151 4852 E-Mail: kulinarik@amainfo.at NWK Kulinarik GmbH z.H. Cluster Kulinarik 2019-2022 Cluster Kulinarik Handelskai 92/Gate 1/3.OG/Top CF 1200 Wien 2019-2022 Mobil: +43 664 916 31 07 E-Mail: office@kulinarik.or.at 32
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