Informationen für Erstsemestrige 2018 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna

Die Seite wird erstellt Kjell Funk
 
WEITER LESEN
Informationen für Erstsemestrige 2018 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Informationen für
Erstsemestrige 2018

Veterinärmedizinische Universität Wien
Informationen für Erstsemestrige 2018 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Inhalt

Inhalt

Sie sind Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien! 3

Wichtige Termine 6

Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat 7

Informationen zum Studienbeitrag 

Versicherungsschutz für Studierende Unfallmeldungen                                                                       1

Die Universitätsbibliothek                                                                                                1

Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre 
Rechte und Pflichten der Studierenden 

IT-Services für Studierende 

Infoblatt zum Tollwutimpfschutz 
Nützliche Informationen, Links und Kontakte 

FAQ‘s für Erstsemestrige 

Anhang 

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 208                                                                  2
Informationen für Erstsemestrige 2018 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Sie sind Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien!

Sie sind Angehörige/r der
Veterinärmedizinischen Universität Wien!
Die Veterinärmedizinische Universität Wien steht für eine erstklassige Ausbildung mit hohem
Praxisbezug. Herausragende veterinärmedizinische, aber auch naturwissenschaftliche
Grundlagenforschung sowie angewandte und klinische Forschung sichern wissenschaftlichen
Fortschritt, der – gemäß dem One-Health-Ansatz – Tier und Mensch zugute kommt. Gesunde
Tiere und sichere tierische Lebensmittel sind eine zentrale Voraussetzung für die öffentliche
Gesundheit.
Die Vetmeduni Vienna strebt mit Verantwortung und Engagement nach Exzellenz in Lehre,
Forschung und Tierspitalsbetrieb. Um einen reibungslosen Betrieb und ein harmonisches
Miteinander gewährleisten zu können, ist es auch für die Studierenden der
Veterinärmedizinischen Universität Wien notwendig, bestimmte Regeln zu kennen, zu beachten
und einzuhalten.
Im Rahmen der Zulassung zum Studium wird Ihnen beiliegende Verschwiegenheitserklärung
zur Unterschrift vorgelegt und anschließend in Ihren Studierendenakt abgelegt.
Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf der Verschwiegenheitserklärung ausdrücklich die
folgenden Regeln und Informationen zu kennen, zu beachten und einzuhalten:
VERSCHWIEGENHEITSERKLÄRUNG
1. Ich verpflichte mich, alle Informationen, Daten und Mitteilungen , die ich während meiner
   Ausbildung an den Einrichtungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien erfahre und
   die mir im Rahmen meines Studiums über den Betrieb, die MitarbeiterInnen, die Patienten
   sowie TierbesitzerInnen zur Kenntnis gelangen, strengstens vertraulich zu behandeln. Das
   Anfertigen oder Veröffentlichen von Fotos ist nur für wissenschaftliche Zwecke unter der
   Beachtung der gesetzlichen Beschränkungen (z.B. Urheberrecht) zulässig. Weiters
                                                             1
   verpflichte ich mich zur Einhaltung des Code of Conduct zum Tierschutz der Vetmeduni
   Vienna.
2. Ich verpflichte mich, alle mir bekannt gewordenen Informationen, Daten und Mitteilungen
   ausschließlich im Rahmen meiner Ausbildung zu gebrauchen und nicht an Dritte
   weiterzugeben und/oder zugänglich zu machen. Jegliche Art der Offenlegung an Dritte ist
   unzulässig.
3. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung meines Studiums fort.
   Informationen, Daten und Mitteilungen müssen nicht mehr vertraulich behandelt werden
       a. sobald sie ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden
          oder
       b. sich vor Empfang während meiner Ausbildung bereits rechtmäßig in meinem Besitz
          befanden oder

1
    http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/sonstiges/Code_of_Conduct_Tierschutz_20120914.pdf

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                                                3
Informationen für Erstsemestrige 2018 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Sie sind Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien!

     c. mir von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung
        zugänglich gemacht werden.

4. Ich verpflichte mich, sämtliche Versuche und Labortätigkeiten, die ich an der
   Veterinärmedizinischen Universität Wien im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten
   durchführen werde, zu protokollieren (laut Good Scientific Practice, Ethik in Wissenschaft
                                                      2
   und Forschung, Richtlinien der Vetmeduni Vienna ). Alle Rohdaten (wie z.B.
   Aufzeichnungen, Ausdrucke, Diapositive und Fotonegative sowie Sicherungskopien
   digitalisierter Daten in Form eines aktuellen Speichermediums) müssen stets verfügbar sein
   und nach Beendigung meiner Tätigkeit der jeweils zuständigen Betreuungsperson
   übergeben werden.
5. Materialien und Geräte, die zur Durchführung meiner wissenschaftlichen Arbeit über die
   Veterinärmedizinische Universität Wien oder über Drittmittelfinanzierung angeschafft
   werden sind Eigentum der jeweiligen Organisationseinheit. Ich verpflichte mich, biologische
   Materialien z.B. Antikörper, Zelllinien, usw., sowie technische Entwicklungen (z.B.
   Erfindungen), die im Rahmen meiner Tätigkeit an der Veterinärmedizinischen Universität
   Wien entstehen, sofort und umfassend der jeweils zuständigen Betreuungsperson zu
   melden.
6. Ich verpflichte mich, die Interessen der Veterinärmedizinischen Universität Wien und ihrer
   Einrichtungen, deren MitarbeiterInnen, Patienten und der TierbesitzerInnen zu wahren und
                                                                                              3
   den Betrieb nicht zu stören. Weiters verpflichte ich mich zur Einhaltung der Hausordnung,
                       4                     5
   des Seuchenplans, der Anstaltsordnung für die klinischen Einrichtungen (Tierspital und
   Lehr- und Forschungsgut der Veterinärmedizinischen Universität Wien) und allfälliger
   Hygienevorschriften der Vetmeduni Vienna.
7. Ich nehme zur Kenntnis, dass das eigenmächtige Speichern, Kopieren etc. von (auch
   anonymisierten) Patientendaten (z.B. Krankengeschichte, Röntgenbilder und sonstige
   Unterlagen) oder von personenbezogenen Daten durch Studierende und deren
   Verwendung für andere Zwecke als jene der Lehrveranstaltung (zB. Weitergabe an bzw.
   Präsentation gegenüber Dritten, in Publikationen uä.) strengstens untersagt ist (ua. gemäß
   Urheberrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936 idgF und Datenschutzgesetz 2000, BGBl. I Nr.
   165120/20171999 idgF.). Personenbezogene Daten dürfen ausnahmslos nur für Zwecke
   der Lehre, insbesondere dem Verfassen schriftlicher Seminar- und Prüfungsarbeiten,
   Bachelorarbeiten sowie wissenschaftlichen Arbeiten verarbeitet werden. Eine Übermittlung
   an EmpfängerInnen zu anderen Zwecken als gem. Artikel 89 Absatz 1 DSGVO
   (Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679) ist untersagt.
TOLLWUTSCHUTZIMPFUNG
Ich nehme zur Kenntnis, dass aufgrund des Infektionsrisikos bei der Teilnahme an
Lehrveranstaltungen mit Tieren und bei dem Umgang mit Materialien oder Lehrbehelfen
tierischer Herkunft eine ordnungsgemäß durchgeführte Tollwutschutzimpfung erforderlich ist.
Für die Durchführung der Impfung habe ich selber Sorge zu tragen.

2
  http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/richtlinien/GoodScientificPractice_20140131.pdf
3
  http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/_migrated/content_uploads/hausordnung.pdf
4
  http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/organisation/20160615_Seuchenplan.pdf
5
  http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/organisation/20160615_Anstaltsordnung.pdf

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                                            4
Informationen für Erstsemestrige 2018 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Sie sind Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien!

BENÜTZUNGSORDNUNG DER UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK
                                                                                   6
Ich bestätige, dass ich die Benützungsordnung der Universitätsbibliothek zur Kenntnis nehme
und mich zu deren Einhaltung verpflichtet.

6
    http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/bibliothek/PDF/Bibliotheksordnung.pdf

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                            5
Informationen für Erstsemestrige 2018 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Wichtige Termine

Ab 0RQWDJ, . Oktober 2018
… starten für alle Studienrichtungen die Lehrveranstaltungen gemäß Stundenplan!
(http://www.vetmeduni.ac.at/studium/vorlesungsverzeichnis/)

Einteilung des Studienjahres 2018/19
Wintersemester 2018/19
Allgemeine Zulassungsfrist                         24.08.2018 - 07.10.2018
Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag)                08.10.2018 - 30.11.2018
Semester- und Vorlesungsbeginn                     01.10.2018
Weihnachtsferien                                   24.12.2018 - 06.01.2019
Semesterferien                                     01.02.2019 - 28.02.2019
Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit   01.02.2019 - 28.02.2019

Sommersemester 2019
Allgemeine Zulassungsfrist                         01.02.2019 - 10.03.2019
Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag)                11.03.2019 - 30.04.2019
Semester- und Vorlesungsbeginn                     01.03.2019
Osterferien                                        15.04.2019 - 22.04.2019
Semesterferien                                     01.07.2019 - 30.09.2019
Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit   01.07.2019 - 19.07.2019
Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit   29.07.2019 - 30.09.2019

Prüfungstermine
Es besteht kein Zusammenhang zwischen Anmeldetag (innerhalb der Anmeldefrist) und dem
Prüfungstag (innerhalb des Prüfungsblocks).
Abmeldungen haben innerhalb der jeweiligen Anmeldefristen zu erfolgen, spätere
Abmeldungen beziehungsweise nicht in Anspruch genommene Prüfungstermine führen zu einer
Sperre von 10 Wochen für den neuerlichen Antritt zu dieser Prüfung.

Wintersemester allgemeiner Termin       Prüfungsblock
1.                                      27.07.2018 - 28.09.2018
2.                                      19.11.2018 - 21.12.2018
3.                                      14.01.2019 - 01.02.2019

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                        6
Informationen für Erstsemestrige 2018 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat

Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im
Scheckkartenformat
Im Rahmen Ihrer Zulassung zum Studium erhalten Sie die VetmedCard, den Studierenden-
ausweis im Scheckkartenformat.
Die Vorderseite:                                      Die Rückseite:

Die VetmedCard dient primär als Studierendenausweis.
Sie ist erst dann gültig, wenn Sie…
8. den ÖH-Beitrag und einen allfälligen Studienbeitrag eingezahlt haben (Übermittlungsdauer
   von der Einzahlung bis zur Universität ca. 4 Werktage!) und
9. die Karte am Verlängerungsterminal validiert wurde (das Datum, bis wann die Karte gültig
   ist, wird aufgedruckt).
Der Verlängerungsterminal steht im Erdgeschoss des Festsaalgebäudes (Gebäude CA) rechts
vom Ampelsystem des Studienreferats bereit.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                            7
Informationen für Erstsemestrige 2018 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat

Bei der Erstzulassung erhalten Sie den Zahlschein für die Einzahlung des ÖH-Beitrages direkt
im Studienreferat. In den folgenden Semestern Sie können einfach und bequem von zu Hause
aus die Einzahlung vornehmen. Nach erfolgtem Login in VetmedOnline finden Sie auf Ihrer
Visitenkarte im Block „Studium“ den "Studienbeitragsstatus".

Dort finden Sie:
     Ihren aktuellen Studienbeitragsstatus sowie

     zu Semesterbeginn alle Daten für die Einzahlung: die Zahlungsfrist, den
      Einzahlungsbetrag, die Überweisungsdetails (BIC, IBAN und Ihre persönliche
      Zahlungsreferenz). Bitte beachten Sie, dass sich die Zahlungsreferenz jedes
      Semester ändert. Es wird daher von Daueraufträgen abgeraten!
Die VetmedCard ist auch für die Entlehnung in der Universitätsbibliothek zu verwenden.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                             8
Informationen für Erstsemestrige 2018 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Informationen zum Studienbeitrag

Informationen zum Studienbeitrag
Mit 11.01.2013 wurde die Novelle des Universitätsgesetzes 2002, in der die Studienbeiträge
neu geregelt wurden, verlautbart. Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Informationen rund
um das Thema Studienbeitragsregelung zusammenfassen.

Die Fortsetzungsmeldung
Gem. Universitätsgesetz 2002 § 59 (2) Z2 sind Sie verpflichtet, die Fortsetzung des Studiums
der Universität, an der die Zulassung zu einem Studium besteht, jedes Semester während der
allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist zu melden. Für die Fortsetzung Ihres Studiums
müssen Sie jedes Semester den vorgeschriebenen Beitrag innerhalb der Zulassungsfrist
einzahlen.
Sollten Sie den ÖH-Beitrag und einen allfälligen Studienbeitrag an einer anderen
österreichischen Universität eingezahlt haben, müssen Sie – sofern Sie Ihr Studium/Ihre
Studien an der Vetmeduni Vienna fortsetzen wollen – eine E-Mail an eine/n MitarbeiterIn des
Studienreferats schicken:
„Ich bitte um Fortsetzung meines Studiums „xy“. Ich habe den Studienbeitrag an einer anderen
Universität bereits bezahlt.“
Ihr Studium wird automatisch geschlossen, wenn Sie:
     Ihr Studium nicht innerhalb der Zulassungsfrist inkl. Nachfrist zur Fortsetzung melden,

     die falschen Zahlungsinformationen (IBAN, BIC sowie Zahlungsreferenz) verwenden –
      Achtung! Die Zahlungsreferenz besteht aus einer Zahlenkombination, die sich jedes
      Semester ändert (von Daueraufträgen wird abgeraten!),

     den Betrag nicht fristgerecht einzahlen oder

     den Betrag nicht ordnungsgemäß entrichten.
Die Zahlungsfristen, Informationen zur Zahlung (IBAN, BIC sowie Zahlungsreferenz) und die
Beitragshöhe finden Sie in VetmedOnline unter "Studienbeitragstatus". Dort können Sie den
Zahlungseingang mitverfolgen.

Die Höhe des Studienbeitrages
Studierende, die entweder die beitragsfreie Zeit überschritten haben oder auf Grund ihrer
Staatszugehörigkeit, oder auf Grund eines außerordentlichen Studiums beitragspflichtig sind,
müssen jedes Semester den Studienbeitrag einzahlen.
Der Studienbeitrag beträgt 363,36 Euro pro Semester bzw. für Drittstaatenangehörige 726,72
Euro pro Semester. Neben dem Studienbeitrag ist auch der ÖH-Beitrag (inkl. Versicherung) zu
zahlen (im Studienjahr 2018/19: 19,70 Euro pro Semester). Daraus resultiert für das Semester
ein Gesamtbeitrag von 383,06 Euro bzw. 746,42 Euro pro Semester.
Der ÖH-Beitrag bleibt auch in der Nachfrist gleich. Der Studienbeitrag erhöht sich um 10%.
Dadurch ergibt sich eine Summe von 419,40 Euro pro Semester für Studierende, die erst in der
Nachfrist (im Wintersemester 2018 vom 08. Oktober bis 30. November 2018; im

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                              9
Informationen für Erstsemestrige 2018 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Informationen zum Studienbeitrag

Sommersemester 2019 vom 11. März bis 30. April 2019) bezahlen. Der Beitrag erhöht sich
nicht für:
     außerordentliche Studierende bzw.

     für Studierende, die in der allgemeinen Zulassungsfrist den Beitrag von 746,42 Euro
      zahlen müssen.

Studienbeitragspflichtig sind Studierende, die …
     die beitragsfreie Zeit (Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester) überschritten
      haben

     auf Grund Ihrer Staatszugehörigkeit beitragspflichtig sind oder

     ein außerordentliches Studium betreiben.

Studienbeitragsbefreiung aufgrund von Gleichstellung mit
EU-/EWR-BürgerInnen
EU-/EWR-BürgerInnen, die ein Bachelor- oder Masterstudium betreiben, sind innerhalb der
Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit. Wenn Sie ein
Diplomstudium studieren, sind Sie für die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester pro
Abschnitt vom Studienbeitrag befreit.
Damit Sie als Nicht-EU-/EWR-BürgerIn dieser Gruppe von Studierenden gleichgestellt werden
können, müssen Sie einen Nachweis zur Befreiung vom Studienbeitrag erbringen. Folgende
Studierende können den Nachweis einbringen:
     Studierende, denen in Österreich aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben
      Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind, wie InländerInnen (z.B.
      Konventionsflüchtlinge)

     Studierende mit Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU"
     Nicht-EU/EWR-BürgerInnen mit anderen Aufenthaltstiteln (Achtung: bei
      Aufenthaltsbewilligung Studierende ist die Gleichstellung und damit eine Befreiung nicht
      möglich!)
     Studierende, die in die Personengruppenverordnung fallen
      (Achtung: bei Selbstversicherung in Österreich ist eine Gleichstellung und damit eine
      Befreiung nicht möglich!)
Fragen zum Studienbeitrag richten Sie bitte an studieninfo@vetmeduni.ac.at.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                               10
Versicherungsschutz für Studierende
Unfallmeldungen

Versicherungsschutz für Studierende
Unfallmeldungen
Unfallschutz bei der Ausbildung
Studierende sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft
haben. Angehörige eines EWR-Vertragsstaates sind ebenso versichert wie Staatsangehörige
eines anderen Landes, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen über die Unfallversicherung
besteht (Andere Studierende sind versichert, wenn sie längere Zeit in Österreich gelebt haben -
Genaueres finden Sie in der ausführlichen Versicherteninformation Schüler/Schülerinnen und
Studierende). Unfallversichert sind auch Personen, die sich auf die Studienberechtigungs-
prüfung vorbereiten. Von den Versicherten werden keine Beiträge eingehoben; die
Finanzierung erfolgt durch die AUVA und durch einen Beitrag aus dem
Familienlastenausgleichsfonds.
Geschützt sind Unfälle, die mit der Ausbildung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen.
Beispiele: Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, Exkursionen, sowie bei der individuellen
Berufs(bildungs)orientierung.
(Quelle: AUVA)

Ebenfalls versichert sind Volontäre.
Volontäre und Volontärinnen sind zu Ausbildungszwecken in einem Betrieb vorübergehend
tätige Personen.
Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
      Beschäftigungszweck: Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von
        Fertigkeiten in der Praxis, die für die Ausbildung maßgeblich sind. Das
        Ausbildungsverhältnis soll überwiegend den Auszubildenden zugute kommen.

       keine Arbeitspflicht

       kein Entgeltanspruch

Wann liegt ein Volontariat nicht vor?
   1. Durch die ausgeübte Tätigkeit wird ein Dienstverhältnis begründet - Anmeldung bei der
        zuständigen Krankenkasse durch den Dienstgeber erforderlich.
   2. Es besteht bereits eine Teilversicherung in der Unfallversicherung als Schüler/in und
        Student/in und bei der ausgeübten praktischen Tätigkeit handelt es sich um eine
        solche, die durch Lehrplan oder Studienordnung vorgesehen oder üblich ist.
        In diesem Fall erstreckt sich die bereits bestehende Teilversicherung in der
        Unfallversicherung auch auf die ausgeübte Tätigkeit.
(Quelle: AUVA)

Da die Universität und ihre Einrichtungen (insb. Tierspital und klinisch tätige Einrichtung)
originär dem Zweck der Ausbildung dienen, und die selbstorganisierte praktische Tätigkeit von
Studierenden von der Universität begrüßt und wo möglich gefördert wird, gelten Studierende,
die in ihrer Freizeit die Einrichtungen der Universität zu Übungs- und Trainingszwecken nutzen,
generell als Volontäre iSd obiger Definition.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                                11
Versicherungsschutz für Studierende
Unfallmeldungen

Zusätzlich zur gesetzlichen AUVA-Unfallversicherung besteht – durch den ÖH-Beitrag
gedeckt – eine Haftpflichtversicherung sowie eine subsidiäre Unfallversicherung im engeren
Rahmen bei der Generali.

ÖH Unfall- und Haftpflichtversicherung
Prinzipiell sind alle Unfälle und Schäden gedeckt, die im Rahmen des Studiums entstehen
können.
Unfälle und Schäden, die im Zuge von Veranstaltungen mit direktem Bezug zum Studium, wie
z.B. Exkursionen, Ausflüge, USI-Kurse, ÖH-Veranstaltungen oder Praktika bzw. Famulaturen
werden ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst. Auch freiwillige Famulaturen fallen
darunter. Darüber hinaus sind auch die Wege zu bzw. von den Universität, am Gelände bzw.
Tätigkeiten inkludiert. Auch der Weg von der Universität Orten zum nächstgelegenen
Supermarkt ist versichert, solange es zur Befriedigung eines Bedürfnisses des täglichen Lebens
dient, wie z.B. der Kauf eines Snacks. Der Versicherungsschutz gilt übrigens auch bei
Auslandssemestern und erstreckt sich fast auf die ganze Welt.
Achtung: Es besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflicht-Schäden in den USA und
Kanada.
Alle ÖH-Mitglieder sowie deren minderjährige Kinder sind über die ÖH-
Studierendenversicherung bei der Generali Versicherung AG versichert. Als Nachweis deiner
ÖH-Mitgliedschaft gilt eine gültige Fortsetzungmeldung bzw. ein gültiger
Studierendenausweis.

Meldung eines Unfalls
Unfälle am Weg zur Universität, am Gelände der Universität oder während des Unterrichts
(Lehrveranstaltungen, Praktika) sind umgehend zu melden. Bei körperlicher Schädigung hat die
Meldung an die AUVA innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen.
       Unfall während des Unterrichts:
        Wenn es im Rahmen des Unterrichts zu einem Unfall kommt, erfolgt die Meldung an die
        AUVA von der Organisationseinheit, an der sich der Unfall ereignete. Wenden Sie sich
        bitte umgehend an das Sekretariat.

       Unfall am Weg zur Universität oder am Gelände der Vetmeduni Vienna:
        Hat sich der Unfall am Weg zur Universität oder zwischen den Organisationseinheiten
        (z. B. im Hörsaal, auf der Straße), füllen Sie bitte die Unfallmeldung aus und übermitteln
        diese an StudUnfall@vetmeduni.ac.at. Das Studienreferat leitet die Meldung an die
        AUVA weiter.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                                   12
Versicherungsschutz für Studierende
Unfallmeldungen

Die Universitätsbibliothek
Für Ihr Studium bietet die Universitätsbibliothek der Veterinärmedizinischen Universität Wien
vielerlei Serviceleistungen an. Zum Einstieg werden für Sie vor allem die angebotenen
Lehrbücher wichtig sein, später für Ihre Haus-, Seminar- oder Abschlussarbeit zunehmend
spezielle wissenschaftliche Literatur in physischer und elektronischer Form. Der Großteil
unserer Medien ist elektronisch erfasst und online über unsere Suchmaschine vetmed:seeker
auffindbar. Über unsere Homepage (http://www.vetmeduni.ac.at/bibliothek) können Sie
problemlos auf den vetmed:seeker und viele andere elektronische Ressourcen zugreifen.
Neben Büchern, Zeitschriften und Zeitungen finden Sie bei uns auch Platz zum Lernen und
Schmökern, Gruppenarbeitsräume, PCs mit Internetzugang, WLAN, Kopierer, Scanner und
vieles mehr.

Einführung in die Bibliotheksbenutzung
Um unsere Serviceleistungen optimal nutzen zu können empfehlen wir Ihnen den Besuch
unserer Veranstaltung “Einführung in die Bibliotheksnutzung”. In einer Stunde führen wir Sie
durch die Universitätsbibliothek und zeigen Ihnen, wie Sie sich in unseren Freihandbereich
zurecht finden können. Darüber hinaus erfahren Sie wo Sie die Medien finden, wie Sie diese
ausleihen und die Ausleihfrist verlängern können.
Termine:         Täglich im Oktober um 14 Uhr
Anmeldung:       Persönlich in der Bibliothek oder telefonisch unter +43 1 25077-1414 oder
                 per E-Mail unter bibliothekinfo@vetmeduni.ac.at.
Treffpunkt:      Im Eingangsbereich (Ausleihe) der Bibliothek

Öffnungszeiten der Bibliothek
Die Universitätsbibliothek ist während des Semesterbetriebes Montag bis Freitag von 8:30 bis
22:00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von Büchern aus den
Magazinen, die Durchführung von Fernleihwünschen und die Bezahlung fälliger Gebühren
ausschließlich bis 17 Uhr bzw. Freitag bis 16 Uhr möglich ist. Für Ausleihen in den
Abendstunden steht Ihnen ein Selbstverbucher zur Verfügung und unsere Studentischen
Hilfskräfte beantworten gerne Ihre Fragen. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den
Webseiten der Bibliothek unter http://www.vetmeduni.ac.at/bibliothek/ und mehr Details im
Quick Info Menü unter „FAQs“.

Entlehnausweis
Ihre VetmedCard, der Studierendenausweis im Scheckkartenformat, dient als Ausleihausweis.
Für eine Aktivierung bzw. Intitialisierung der Karte legen Sie diese einmalig an der Ausleihe vor
und bereits ab dem Folgetag können Sie Medien entlehnen.
Das Bibliotheksteam wünscht Ihnen einen guten Start ins Studium!

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                                  13
Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre

Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre
Für alle Ihre studienbezogenen Fragen und Angelegenheiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Vizerektorats für Lehre (VRL) zur Verfügung. Dazu gehören:
Vizerektorat für Lehre
     Vizerektorin für Lehre

     Studienreferat

     Abteilung für Prüfungswesen und Qualitätssicherung
     Student Point

Vizerektorat für Forschung

     Büro für Internationale Beziehungen

     Büro für Postgraduale Studien

Das Studienreferat
Das Studienreferat ist für die Koordination des Lehrbetriebs und die Verwaltung der
Studienleistungen (Datenevidenz) zuständig. Im Speziellen für die folgenden Belange:
     Stundenpläne

     Verwaltung der Anmeldung zu Pflicht-Lehrveranstaltungen

     Verwaltung von Lehrveranstaltungen

     Formale Zulassung von Studierenden

     Anerkennung und Wiederholung von Prüfungen

     Ausstellung von Bestätigungen (Zeugnis etc.)

     Organisation von Diplomprüfungen, Bachelor- und Masterprüfungen

     Administration von eingereichten Abschlussarbeiten

     Administration von Leistungs- und Förderungsstipendien

MitarbeiterInnen in alphabetischer Reihenfolge [inkl. Zuständigkeiten]
David Braunecker
[Ansprechpartner für Bachelor Pferdewissenschaften; Bachelor Biomedizin und Biotechnologie,
Master Vergleichende Biomedizin]
david.braunecker@vetmeduni.ac.at
Ute Fink
[Leiterin Studienreferat, Ansprechpartnerin für Master Wildtierökologie und
Wildtiermanagement]
ute.fink@vetmeduni.ac.at

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                            14
Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre

Bianca Jakits
[Abwicklung der Mitbelegung, Ansprechpartnerin für Studienbeitragsbefreiung und –erlass,
Diplomstudium Veterinärmedizin, Prüfungsorganisation, SAP-Beauftragte VRL]
bianca.jakits@vetmeduni.ac.at
Dr. Elfriede Kalusch
[Anerkennung von Prüfungen nach § 78 UG, Ansprechpartnerin für die
Studienberechtigungsprüfung, Koordination Evaluierungszirkel, Lehrveranstaltungsevaluierung,
Koordination InstruktorInnen]
elfriede.kalusch@vetmeduni.ac.at
Birgit Locsmandy
[Ansprechpartnerin für Diplomstudium Veterinärmedizin, Organisation der akademischen
Feiern, Prüfungsorganisation]
birgit.locsmandy@vetmeduni.ac.at
Regine Major
[Ansprechpartnerin für Doktoratsstudium und PhD-Studium (Zulassung und
Zeugnisausstellung); Masterstudien Human-Animal Interactions (Mensch-Tier-Beziehung) und
Comparative Morphology (Komparative Morphologie, EUCOMOR), Vergabe der Leistungs- und
Förderstipendien, Universitätslehrgänge]
regine.major@vetmeduni.ac.at

Julia Strohmayer, MSc.
[Externe Lehraufträge, Lehrbeauftragung und Abhaltemeldung, Lehrorganisation, inkl.
Stundenpläne Diplomstudium Veterinärmedizin]
julia.strohmayer@vetmeduni.ac.at

Prüfungswesen und Qualitätssicherung (ehemals Zentrum für
Studienangelegenheiten)
     Qualitätsmanagement in der Lehre

     Koordination im Prüfungswesen (z.B. Online-Prüfungen, OSPE, KLIPP-VET)
Dr. rer.nat. Ingrid Preusche
[Leiterin der Abteilung für Prüfungswesen und Qualitätssicherung, Ansprechpartnerin für
Qualitätssicherung im Prüfungswesen, Ansprechpartnerin für die Prüfungsplattform Q-Exam]
ingrid.preusche@vetmeduni.ac.at

Eva Flechl, MSc.
[Prüfungswesen Assistenz, Hausapotheke]
eva.flechl@vetmeduni.ac.at

Der Student Point
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Ihr Anliegen rund ums Studium zuständig ist, dann ist
der Student Point Ihre Anlaufstelle. Der Student Point wird vom Vizerektorat für Lehre betreut.
studentpoint@vetmeduni.ac.at

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                                15
Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre

Büro für Internationale Beziehungen
Wir helfen gerne bei der Kontaktaufnahme, Antragstellung und Bearbeitung, um einen
Auslandsstudienaufenthalt erfolgreich zu gestalten.
international@vetmeduni.ac.at
http://www.vetmeduni.ac.at/international

Büro für postgraduale Studien
Mag. Michaela Pirker
[Ansprechstelle für Doktoratsstudien und PhD-Studien. Für die Zulassung, Weitermeldung und
Zeugnisausstellung wenden Sie sich bitte an das Studienreferat (Fr. Major)]
michaela.pirker@vetmeduni.ac.at

Öffnungszeiten und Sprechstunden
Studienreferat

     In der Vorlesungszeit:
      Montag, Mittwoch bis Freitag von 11:00-12:15 Uhr

     In der vorlesungsfreien Zeit:
      Montag & Mittwoch von 11:00-12:15 Uhr

     Dienstags nur nach telefonischer Terminvereinbarung

     Telefonische Erreichbarkeit: werktags von ca. 08:00-11:00 und 13:00-16:00 Uhr

Student Point
     persönliche Terminvereinbarung
      (direkt im Vizerektorat für Lehre, gegenüber dem Studienreferat)

Sprechstunden Büro für Internationale Beziehungen

     Dienstag, Donnerstag 13:00 bis 15:00 Uhr
      Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr

     sowie nach persönlicher Vereinbarung

Sprechstunden Büro für postgraduale Studien

     Dienstag, Donnerstag 13:00 bis 15:00 Uhr
      Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr

     sowie nach persönlicher Vereinbarung

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                           16
Rechte und Pflichten der Studierenden

Rechte und Pflichten der Studierenden

Die Rechte und Pflichten der Studierenden sind im Universitätsgesetz 2002 im § 59 wie folgt
festgehalten:
(1) Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu.
Sie umfasst insbesondere das Recht,
1. sowohl an der Universität, an der sie zum Studium zugelassen wurden, als auch an
   anderen Universitäten die Zulassung für andere Studien zu erlangen;
2. nach Maßgabe des Lehrangebotes und nach Maßgabe der Curricula zwischen dem
   Lehrpersonal auszuwählen;
3. neben einem ordentlichen Studium an der Universität der Zulassung oder anderen
   Universitäten das Lehrangebot zu nutzen, für welches die Studierenden die in den Curricula
   festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen;
4. die facheinschlägigen Lehr- und Forschungseinrichtungen und die Bibliothek an der
   Universität, an der sie zum Studium zugelassen wurden, nach Maßgabe der
   Benützungsordnungen zu benützen;
5. als ordentliche Studierende eines Diplom- oder Masterstudiums das Thema ihrer Diplom-
   oder Masterarbeit oder das Thema ihrer künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit nach
   Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von
   Vorschlägen auszuwählen;
6. als ordentliche Studierende eines Doktoratsstudiums das Thema ihrer Dissertation nach
   Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von
   Vorschlägen auszuwählen;
7. wissenschaftliche Arbeiten in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreuerin oder
   der Betreuer zustimmt;
8. als ordentliche Studierende nach Maßgabe der universitären Vorschriften Prüfungen
   abzulegen;
9. nach Erbringung der in den Curricula vorgeschriebenen Leistungen akademische Grade
   verliehen zu erhalten;
10. als außerordentliche Studierende an den betreffenden Universitätslehrgängen teilzunehmen
    und die darin vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen;
11. als außerordentliche Studierende, die nur zum Besuch von Lehrveranstaltungen
    zugelassen sind, Lehrveranstaltungen zu besuchen, für welche sie die in den Curricula
    festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen, sowie nach Maßgabe der universitären
    Vorschriften Prüfungen abzulegen;
12. auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger
    andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der
    vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der
    Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden;

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                              17
Rechte und Pflichten der Studierenden

13. auf Anträge hinsichtlich der Person der Prüferinnen oder Prüfer. Diese Anträge sind nach
    Möglichkeit zu berücksichtigen. Bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung ist dem Antrag
    auf eine bestimmte Prüferin oder einen bestimmten Prüfer der Universität der Zulassung
    zum Studium, in dem die Prüfung abzulegen ist, jedenfalls zu entsprechen; und
(2) Die Studierenden haben
1. der Universität, an der eine Zulassung zum Studium besteht, Namens- und
   Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben;
2. die Fortsetzung des Studiums der Universität, an der die Zulassung zu einem Studium
   besteht, jedes Semester während der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist zu
   melden;
3. sich bei vorhersehbarer Studieninaktivität zeitgerecht vom Studium abzumelden;
4. sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden und
5. anlässlich der Verleihung des akademischen Grades je ein Exemplar ihrer Diplom- oder
   Masterarbeit oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit oder Dissertation oder eine
   Dokumentation ihrer künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit an die Universitätsbibliothek
   und je ein Exemplar der Dissertation an die Österreichische Nationalbibliothek abzuliefern.
(3) Die berufstätigen Studierenden und die Studierenden mit Kinderbetreuungspflichten oder
anderen gleichartigen Betreuungspflichten, die somit nicht Vollzeit studieren, sondern nur einen
Teil ihrer Zeit dem Studium widmen können, sind berechtigt zu melden, zu welchen
Tageszeiten sie einen besonderen Bedarf nach Lehr- und Prüfungsangeboten haben. Die
Universitäten haben diesen besonderen Bedarf auf Grund der Meldeergebnisse bei der
Gestaltung ihres Lehr- und Prüfungsangebotes nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Bereits
anlässlich der Zulassung zu einem Studium hat die Antragstellerin oder der Antragsteller das
Recht, diesen Bedarf zu melden.
(4) Den Studierenden sollen nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ausreichend
zusätzliche Studienangebote oder Lehrveranstaltungen im selben oder spätestens im
nächstfolgenden Semester angeboten werden, wenn der oder dem Studierenden eine
Verlängerung der Studienzeit zu erwachsen droht, deren Ursache alleine oder überwiegend der
Universität zuzurechnen ist, insbesondere im Zusammenhang mit zu geringen
Lehrveranstaltungsangeboten der Universität. Der Universität zurechenbar ist eine
Verlängerung der Studienzeit insbesondere dann, wenn diese durch Rückstellung bei der
Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung erfolgt.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                                 18
IT-Services für Studierende

IT-Services für Studierende
Alle Studierenden der Veterinärmedizinischen Universität Wien erhalten automatisch einen
Vetmed-Account, der Ihnen die Nutzung der verschiedenen IT-Services an der Universität
ermöglicht.

Ihr Vetmed-Account
Der Vetmed-Account steht Ihnen ca. 2 Werktage ab der Zulassung zur Verfügung; Sie erhalten
damit Zugang zu allen IT-Services für Studierende:
     Ihre persönliche Mailbox

     Login im Students Computer Center der Abteilung IT-Services

     Zugang zum WLAN am Campus

     VetmedOnline: die zentrale Verwaltungsanwendung der Universität
                     ®
     Vetucation : die E-Learning-Plattform der Universität
                         ®
     Vetmediathek : die zentrale Multimediadatenbank der Universität

Ihre Zugangsdaten:
Benutzername = Matrikelnummer
Standard-Passwort = Initialen und Geburtsdatum im Format XxJJJJMMTT (10-stellig)
Domäne: vmudomain
Das Passwort setzt sich wie folgt zusammen:
    1. Stelle: erster Buchstabe des Nachnamens großgeschrieben
    2. Stelle: erster Buchstabe des Vornamens kleingeschrieben
    dann
    4 Stellen     das GeburtsJahr
    2 Stellen     das GeburtsMonat
    2 Stellen     der GeburtsTag
Sonderzeichen werden auf das deutsche Alphabet abgebildet.
Um ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen dringend, dieses
Passwort so rasch wie möglich zu ändern!
Sie können Ihr Passwort entweder direkt an einem Computer am Universitätscampus
(Tastenkombination Strg + Alt + Entf) oder in Ihrer Mailbox (Outlook Web Access) ändern.

Vetmed-E-Mail
E-Mail-Adresse
Die E-Mailadressen für Studierende werden nach folgendem Schema erstellt:
Matrikelnummer@students.vetmeduni.ac.at

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                           19
IT-Services für Studierende

Ihre Mailbox
Das Login zur Mailbox erfolgt mit Ihrem Vetmed-Account und Sie können hier auch Ihr
Passwort ändern. Eine Weiterleitung der Nachrichten auf Ihre private Mailadresse ist möglich.
Sie erreichen Ihre Mailbox unter http://owa.vetmeduni.ac.at.
Ausführliche Informationen bezüglich Outlook Web Access und Passwort-Änderungen finden
Sie auf der Website der Abteilung IT-Services in der Rubrik „Dienstleistungen  Zugang zur
Mailbox“. Sie erreichen den Webauftritt der Abteilung IT-Services unter
http://www.vetmeduni.ac.at/it.
Sie erhalten alle relevanten Informationen zu Ihrem Studium ausschließlich über diese
Email-Adresse. Die regelmäßige Überprüfung Ihrer Mailbox wird daher stark empfohlen.

IT-Richtlinien
Die Richtlinien für die Benutzung der IT-Einrichtungen und Dienste der Abteilung von IT-
Services und die IT-Sicherheitsrichtlinie finden Sie im Anhang.
Als Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien verpflichten Sie sich zur
Einhaltung der dieser Richtlinien.

VetmedOnline
VetmedOnline ist die zentrale Verwaltungsanwendung der Vetmeduni Vienna. Sie finden dort
unter anderem die folgenden Informationen und Funktionen:
     Beschreibungen der verschiedenen Lehrveranstaltungen

     Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Übungen

     Prüfungsanmeldung und –abfrage

     Zeugnisdruck

     Studienbestätigung

     Beitragsstatus
Sie erreichen VetmedOnline unter http://online.vetmeduni.ac.at.
Zum Tutorial VetmedOnline Login:
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/it/Schulungen_fuer_Erstsemestrige/login/login.htm
Sämtliche/weitere Tutorials zu VetmedOnline finden Sie unter
http://www.vetmeduni.ac.at/it/infoservice/fuer-studierende.

Vetucation®
            ®
Vetucation ist die Lernplattform für Studierende der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
Hier finden Sie die Lernunterlagen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen.
                              ®
Sie erreichen Vetucation unter https://vetucation.vetmeduni.ac.at.
Nähere Informationen finden Sie auch unter http://www.vetmeduni.ac.at/elearning und im
                                             ®
beiliegendem Informationsblatt zu Vetucation .
              ®
Im Vetucation -Kurs „Vetucation für Studierende“ finden Sie aktuelle Informationen zu den

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                              20
IT-Services für Studierende

Services der Abteilung E-Learning und Neue Medien. Sie werden für den Kurs automatisch
angemeldet und finden diesen in Ihrer persönlichen Kursliste in Vetucation®.

                              ®
Zum Tutorial Vetucation Login:
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/elearning/Tutorials-Allgemein/login/login_logout.htm
                                         ®
Sämtliche/weitere Tutorials zu Vetucation finden Sie unter
http://www.vetmeduni.ac.at/elearning/studierende.

VeTime – Der Studierendendienstkalender

Studierende sind im Rahmen ihrer Ausbildung verpflichtet, an verschiedenen Einrichtungen der
Universität „Dienste“ (Tag- und/oder Nachtdienste) zu absolvieren.
Um Dienste in VeTime verwalten zu können, müssen Sie zur jeweiligen Lehrveranstaltung in
VetmedOnline angemeldet sein. Spätestens einen Tag bevor der Kalender zur Eintragung der
Dienste freigeschaltet wird, erhalten Sie eine Info-E-mail. Erst dann können Sie direkt über Ihre
Visitenkarte in VeTime einsteigen. Der genaue Ablauf, wie man einen Dienst einträgt bzw.
löscht, Berichte druckt oder den Kalender exportiert, wurde in 3 Online-Tutorials
zusammengestellt: http://www.vetmeduni.ac.at/vetime-tutorial
VeTime ermöglicht die Synchronisierung aller Dienste an einer Organisationseinheit. Mittels
Kalender-Abonnement können Sie alle Dienste in Ihren persönlichen, digitalen Kalender
importieren. Weiters bietet VeTime auch die Option, dass Sie alle Dienste von Studierenden,
die mit Ihnen gemeinsam in einer Lehrveranstaltung an derselben Organisationseinheit
angemeldet sind, im Kalender sehen können.
Sie finden das Icon „VeTime“ auf Ihrer persönlichen Visitenkarte in VetmedOnline (gleich nach
dem Login) im Block „Studium“.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                                  21
IT-Services für Studierende

VetMediathek®
                    ®
Die VetMediathek ist die zentrale Multimediadatenbank der Vetmeduni Vienna. Sie dient den
Einrichtungen zur Verwaltung ihrer Bilder, Videos, Audio- und PDF-Dateien. Ein Auszug aus
dieser Datenbank steht auch den Studierenden zur Verfügung. Erreichbar ist der
                                       ®
Studierendenzugang der VetMediathek über http://vetmediathek-students.vetmeduni.ac.at,
zum Einloggen benutzen Sie bitte Ihren Vetmed-Account.
Welche Dateien in den dort vorhandenen Archiven „Bilder“, „Videos“ und „PDF“ sichtbar sind,
wird von den Einrichtungen über spezielle Freigaben definiert. Um unabsichtliche
Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, lesen Sie bitte auch die über den linken Frame
aufrufbaren Nutzungsbestimmungen genau durch.
Fragen zum System richten Sie bitte an den
IT-Services Helpdesk:
T +43 1 25077-1611
it.helpdesk@vetmeduni.ac.at
http://www.vetmeduni.ac.at/it

WLAN am Campus
In einigen Bereichen am Campus erhalten Sie mit Ihrem privaten Laptop Zugang zum WLAN
der Vetmeduni Vienna. Somit können Sie alle webbasierten Informationen der Vetmeduni
Vienna und Internet Connectivity nutzen.
Ausführliche Informationen bezüglich Konfiguration und Netzabdeckung finden Sie auf der
Website der Abteilung IT-Services in der Rubrik "Dienstleistungen  WLAN".
Sie erreichen den Webauftritt der Abteilung IT-Services unter http://www.vetmeduni.ac.at/it.

Tutorials zu unseren Informationssystemen
Nach Ihrer Zulassung zum Studium haben Sie mit Ihrem Vetmed-Account Zugang zu den
Informationssystemen unserer Universität. Damit Sie diese Systeme (VetmedOnline,
            ®
Vetucation , VeTime, E-Mail) und deren Einsatz während des Studiums kennen lernen können,
bieten wir Ihnen Tutorials an:
     Tutorial VetmedOnline Login:
         http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/it/Schulungen_fuer_Erstsemestrige/login/login.htm
                              ®
     Tutorial Vetucation Login:
      http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/elearning/Tutorials-
      Allgemein/login/login_logout.htm
     Tutorial VeTime:
      http://www.vetmeduni.ac.at/vetime-tutorial
Sämtliche/weitere Tutorials finden Sie unter
http://www.vetmeduni.ac.at/it/infoservice/fuer-studierende
sowie unter http://www.vetmeduni.ac.at/elearning/studierende.
                                                       ®
Weitere Informationen zu den Themen „Vetucation “ und „Studieren und Organisieren“ finden
Sie auch im Kapitel „FAQ‘s für Erstsemestrige“.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                                  22
IT-Services für Studierende

Probleme?
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an:
     IT-Services Helpdesk:
      T +43 1 25077-1611
      it.helpdesk@vetmeduni.ac.at
      http://www.vetmeduni.ac.at/it
                     ®
     Vetucation Helpdesk:
      T +43 1 25077-4241
      elearning@vetmeduni.ac.at
      http://www.vetmeduni.ac.at/elearning

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018   23
HochschülerInnenschaft
der Veterinärmedizinischen Universität Wien (HVU)
1210 Wien, Veterinärplatz 1, T +43 1 25077-1700
www.hvu.vetmeduni.ac.at, verwaltung@hvu.vetmeduni.ac.at

Infoblatt zum Tollwutimpfschutz
Voraussetzung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Tieren und Materialien/Lehrunter-
lagen tierischer Herkunft ist eine ordnungsgemäß durchgeführte Tollwutschutzimpfung.
Jedes Jahr im Wintersemester veranstaltet die HVU eine Tollwut Impfaktion, bei der sich alle
Studierenden der Vetmeduni Vienna kostenlos impfen lassen können.
Finanziert werden die Impfstoffe und die Dienstleistung des durchführenden Arztes von der
“Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt” (www.auva.at).
Die jeweiligen Impftermine werden auf der Homepage der HVU bekanntgegeben
(www.hvu.vetmeduni.ac.at). Pro Impfaktion werden drei Tage angeboten, die für eine
Auffrischung frei gewählt werden können.
Für die Grundimmunisierung müssen alle drei Termine wahrgenommen werden.
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich und bereits jeweils vier Wochen vor dem ersten
Termin online möglich.
Die Anmeldung erfolgt über den Webauftritt der HVU:
https://hvu.vetmeduni.ac.at/leistungen/tollwutimpfung.php
Nach der Grundimmunisierung bietet die AUVA nach drei Jahren die erste
Auffrischungsimpfung an. Danach ist ebenfalls alle drei Jahre eine kostenlose Auffrischung
möglich.
Allgemeine Informationen der AUVA zur Tollwutimpfung finden Sie unter
http://www.auva.at/portal27/portal/auvaportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menui
d=59052&p_tabid=3
Bei Fragen wenden sie sich bitte das HVU-Büro
T +43 1 25077-1700
verwaltung@hvu.vetmeduni.ac.at

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                             24
Nützliche Informationen, Links und Kontakte

Nützliche Informationen, Links und Kontakte
Allgemeines
Offizielle Kanäle der Vetmeduni Vienna
Website:
http://www.vetmeduni.ac.at

        http://www.facebook.com/vetmeduni.vienna
        http://www.twitter.com/vetmedunivienna (@VetmeduniVienna)
        http://www.youtube.com/user/vetmedvienna

Studienpläne
http://www.vetmeduni.ac.at/de/studium/studienangebot
oder im Mitteilungsblatt, Bereich „Curricula“
http://www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/mitteilungsblatt/curricula
Universitätsbibliothek der Veterinärmedizinischen Universität Wien
http://www.vetmeduni.ac.at/bibliothek
HochschülerInnenschaft der Veterinärmedizinischen Universität Wien
http://www.hvu.vetmeduni.ac.at
Intranet am Campus
https://veteasy.vetmeduni.ac.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Ermäßigungen für Studierende bei den „Wiener Linien“:
http://www.wienerlinien.at
https://www.wienerlinien.at/eportal3/ep/channelView.do/pageTypeId/66526/channelId/-47241
Meldeservice
http://www.wien.gv.at/verwaltung/meldeservice/

Anmeldebescheinigung für Studierende mit EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/ewr/bescheinigungen/studierender.html

Zuständiges Referat in Wien:
       Magistratsabteilung 35
       Referat „Einwanderungsbehörde“
       Arndtstraße 65-67, Stiege 1, 1. Stock
       1120 Wien
       T +43 1 4000 35338
       F +43 1 4000 99 35310
       Email: 50-ref@ma35.wien.gv.at

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                             25
Nützliche Informationen, Links und Kontakte

IT-Services der Vetmeduni Vienna
VetmedOnline (inkl. VeTime)
http://online.vetmeduni.ac.at
            ®
Vetucation
http://vetucation.vetmeduni.ac.at
Outlook Web Access (E-Mail)
http://owa.vetmeduni.ac.at
IT-Services
http://www.vetmeduni.ac.at/it
                           ®
E-Learning (Vetucation )
http://www.vetmeduni.ac.at/elearning
                ®
VetMediathek
http://vetmediathek-students.vetmeduni.ac.at

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018   26
Nützliche Informationen, Links und Kontakte

Essen und Trinken am Campus
Mensa mit Cafeteria
Die Mensa für warme Speisen befindet sich im Gebäude DA, gleich beim Portier, im 1. Stock.
Öffnungszeiten: 11:00-14:00 Uhr
Im Erdgeschoß des Mensa-Gebäudes befindet sich die Cafeteria.
http://www.mensen.at
Kaffee- und Snackautomaten
In den Hörsaal-Gebäuden sowie in den Aulen im Mensa- und Festsaalgebäude stehen Ihnen
rund um die Uhr Kaffee-, Getränke- und teilweise auch Snackautomaten zur Verfügung.

Bankfilialen in der Nähe des Campus
Bankinstitute Kagraner Platz
                                      Wegbeschreibung            Öffnungszeiten
bzw. Wagramer Straße
Raiffeisenbank                                                   Mo-Mi, Fr: 08:00-15:00 Uhr
Filiale Donaufelder Straße 252                                   Do: 08:00-17:30 Uhr
                                      Straßenbahn 26
Unicredit Bank Austria                                           Mo-Mi, Fr: 08:00-15:00 Uhr
                                      Richtung Hausfeldstraße
Filiale Kagraner Platz 4              Station: Kagraner Platz    Do: 08:00-17:30 Uhr

Volksbank                                                        Mo-Mi, Fr: 8:00-12:30, 13:30-15:00 Uhr
Filiale Wagramer Straße 135                                      Do: 8:00-12:30, 13:30-17:30 Uhr

Bankinstitute
                                      Wegbeschreibung            Öffnungszeiten
im Donauzentrum
BAWAG PSK                             Straßenbahn 25
                                      Richtung Oberdorfstraße
Erste Bank
                                      Station: Donauzentrum
                                                                 Alle Institute: Mo-Fr: 9:00-18:00
                                      Genaue Lokalisation der
Unicredit Bank Austria                Filialen: siehe Lageplan
                                      Donauzentrum vor Ort

Rechtzeitige Einzahlung des Studienbeitrags
Die Einzahlung des Studienbeitrages können Sie mittels Online-Banking durchführen oder in
einer Bankfiliale veranlassen. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung in jedem Fall bis zu 4
Werktage dauern kann. Bei Anweisungen von ausländischen Bankinstituten erkundigen Sie sich
bitte, ob Spesen, etc. anfallen. Der Studienbeitrag muss in der Höhe gemäß Erlagschein
entrichtet werden.
Wird der den Betrag nicht ordnungsgemäß entrichtet, wird Ihr Studium automatisch nach
Ablauf der Zulassungsfrist (Wintersemester: 30.11., Sommersemester: 30.04.) geschlossen.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                                   27
FAQ‘s für Erstsemestrige

FAQ‘s für Erstsemestrige
Vetucation®
                      ®
Was ist Vetucation ?
           ®
Vetucation ist die Lernplattform der Veterinärmedizinischen Universität Wien und dient zur
Ergänzung der Präsenzlehre (Lehrende und Lernende zur gleichen Zeit am selben Ort). Hier
finden Sie die Lernunterlagen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen.
Die verbindliche Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung erfolgt aber über VetmedOnline
(http://online.vetmeduni.ac.at).
                                ®
Was kann man mit Vetucation alles machen?
                               ®
In der Lernplattform Vetucation können die Lehrenden den Studierenden Lernmaterialien zur
Verfügung stellen. Das können Skripten oder PowerPoint-Folien sein, aber auch multimediale
                                                                          ®
Inhalte wie z.B. Videos oder Animationen. Darüber hinaus bietet Vetucation Möglichkeiten der
asynchronen (E-Mail, Diskussionsforum) und synchronen (Chat, Webkonferenzen)
Kommunikation. Auch eine Reihe von interaktiven und kollaborativen Tools wie z.B. Weblogs
und Wikis stehen zur Verfügung.
                                                   ®
Wie funktioniert die Suchfunktion in Vetucation ?
Sie können die Liste aller Kurse, die online verfügbar sind, ansehen und sich für die relevanten
Kurse anmelden:
                           ®
1. Login in Vetucation
2. Registerkarte „Kurse“
3. Kurskatalog durchsuchen (Filtern nach Studium und Semester sind auch möglich)
4. Suchkriterien eingeben
5. START klicken
Geben Sie zum Beispiel bei der Kurssuche den Lehrveranstaltungsnamen oder Teile davon
(z.B. „Gewebe“ für die Lehrveranstaltung „Vom Gewebe zur Zelle“) ein.

Wie meldet man sich für Kurse an?
Nach einer Kurssuche bekommen Sie eine Liste mit allen gefundenen Kursen angezeigt. In der
Spalte „Kurs-ID“ finden Sie neben der Kurs-ID ein Kästchen mit einem Pfeil nach unten. Klicken
Sie auf diese Schaltfläche und Sie erhalten die Möglichkeit, sich anzumelden. Sollte die
Schaltfläche nicht vorhanden sein, ist eine persönliche Anmeldung zu diesem Kurs nicht
möglich.
                                                  ®
Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung in Vetucation hat keinen Einfluss auf die Anmeldung in
VetmedOnline und dient lediglich dem Zugang zu den Lernmaterialien.
                                                               ®
Die LV-Anmeldungen von VetmedOnline können in Vetucation übernommen werden, wenn
diese Option von den Lehrenden aktiviert ist.

Welchen Kategorien sind die Kurse bei der Kurssuche zugeordnet?
Grundsätzlich sind alle Kurse einer Studienrichtung und dem Semester, in dem sie stattfinden,
zugeordnet. Die Studienrichtung Veterinärmedizin ist zusätzlich in Lehrmodule eingeteilt.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                                 28
FAQ‘s für Erstsemestrige

                                                                       ®
Sind alle Lehrveranstaltungen von VetmedOnline auch in Vetucation zu finden?
                    ®
Nein, in Vetucation finden Sie nur jene Kurse, für die von den Vortragenden Lernunterlagen
bereitgestellt werden.
Sollten Sie einen Kurs nicht finden, fragen Sie bei den Vortragenden nach, ob es einen
                                    ®
entsprechenden Kurs in Vetucation gibt. Sollte ein Kurs vorhanden sein, aber Sie ihn trotzdem
nicht finden, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter elearning@vetmeduni.ac.at.
                           ®
Kann man in Vetucation sehen, wann eine Lehrveranstaltung stattfindet?
Die Termine einer Lehrveranstaltung finden Sie (sofern diese von den Vortragenden
eingetragen wurden) in VetmedOnline. Bei manchen KursleiterInnen ist es üblich, dass Termine
                                              ®
bzw. Terminverschiebungen auch in Vetucation bekanntgegeben werden.

Studieren & Organisieren
Lehrveranstaltungen
Was ist der Unterschied zwischen Wahlfächern und Wahlpflichtfächern?
Als freie Wahlfächer können alle Lehrveranstaltungen, die nicht als Pflicht- oder
Wahlpflichtlehrveranstaltungen gekennzeichnet sind, belegt werden. Außerdem können auch
Lehrveranstaltungen anderer in- und ausländischer Universitäten als freie Wahlfächer
angerechnet werden.
Wahlpflichtfächer müssen aus einem definierten Pool aus Lehrveranstaltungen in einem
bestimmten Stundenausmaß ausgewählt werden.
Wo sieht man, zu welchen Wahlfächern man zugelassen wäre bzw. sich anmelden darf?
Die Zulassungsvoraussetzungen für eine Lehrveranstaltung sind zum Großteil in VetmedOnline
bei der Lehrveranstaltungs-Beschreibung (man klickt auf den Titel der Lehrveranstaltung)
angeführt. In Zweifelsfällen, kontaktieren Sie den/die Vortragende(n).
Dürfen Veterinärmedizin-StudentInnen auch Wahlfächer aus dem Studium
Pferdewissenschaften belegen?
Studierenden der Veterinärmedizin und der Biomedizin & Biotechnologie werden auch
Wahlfächer anderer Studienrichtungen angerechnet. Studierenden der Pferdewissenschaften
werden nur jene Wahlfächer angerechnet, die im Studienplan angeführt sind.
In welchem Semester sind Wahlfächer belegbar?
Wahlfächer sind ab dem ersten Semester belegbar.
Wo kann man herausfinden, welche Lehrveranstaltungen wie viele ECTS-Punkte
bringen?
Die ECTS-Punkte sind bei den Lehrveranstaltungen in VetmedOnline angeführt. Man klickt auf
den Titel der Lehrveranstaltung und dann auf den Link bei „Stellung im Studienplan/ECTS
Credits“.
Prüfungen
Ab wann kann man sich jeweils für Prüfungen anmelden?
Sobald man die Voraussetzungen laut Studienplan erfüllt hat, kann man sich zu Fachprüfungen
anmelden. Alle Fachprüfungen werden in Prüfungsblöcken zu Beginn, in der Mitte und am Ende
eines Semesters angeboten. Die Anmeldung wird geöffnet, sobald der vorangegangene

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2018                              29
Sie können auch lesen