Informationen für Erstsemestrige 2017 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna

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Informationen für Erstsemestrige 2017 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Informationen für
Erstsemestrige 2017

Veterinärmedizinische Universität Wien
Informationen für Erstsemestrige 2017 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Inhalt

Inhalt
Willkommensbrief der Vizerektorin für Lehre und                        3
Willkommensbrief der HochschülerInnenschaft                            4

Sie sind Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien!     6

Wichtige Termine                                                       8
Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat         10

Informationen zum Studienbeitrag                                       12

Die Universitätsbibliothek                                             14
Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen                              15

Informationen für Erstsemestrige des Diplomstudiums Veterinärmedizin   19

Progresstest Tiermedizin (PTT)                                         21
Kompetenz-Check                                                        22

Ihre Ansprechpersonen im Vizerektorat für Lehre                        24

Rechte und Pflichten der Studierenden                                  27

IT-Services für Studierende                                            29

Infoblatt zum Tollwutimpfschutz                                        34

Nützliche Informationen, Links und Kontakte                            35

Studieren mit Kind                                                     40

Studieren mit Hund                                                     41

FAQ‘s für Erstsemestrige                                               43

Anhang                                                                 47

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017          2
Informationen für Erstsemestrige 2017 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Sie sind Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien!

Sie sind Angehörige/r der
Veterinärmedizinischen Universität Wien!
Die Veterinärmedizinische Universität Wien steht für eine erstklassige Ausbildung mit hohem
Praxisbezug. Herausragende veterinärmedizinische, aber auch naturwissenschaftliche
Grundlagenforschung sowie angewandte und klinische Forschung sichern wissenschaftlichen
Fortschritt, der – gemäß dem One-Health-Ansatz – Tier und Mensch zugute kommt. Gesunde
Tiere und sichere tierische Lebensmittel sind eine zentrale Voraussetzung für die öffentliche
Gesundheit.
Die Vetmeduni Vienna strebt mit Verantwortung und Engagement nach Exzellenz in Lehre,
Forschung und Tierspitalsbetrieb. Um einen reibungslosen Betrieb und ein harmonisches
Miteinander gewährleisten zu können, ist es auch für die Studierenden der
Veterinärmedizinischen Universität Wien notwendig, bestimmte Regeln zu kennen, zu beachten
und einzuhalten.
Im Rahmen der Zulassung zum Studium wird Ihnen beiliegende Verschwiegenheitserklärung
zur Unterschrift vorgelegt und anschließend in Ihren Studierendenakt abgelegt.
Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf der Verschwiegenheitserklärung ausdrücklich die
folgenden Regeln und Informationen zu kennen, zu beachten und einzuhalten:
VERSCHWIEGENHEITSERKLÄRUNG
1. Ich verpflichte mich, alle Informationen, Daten und Mitteilungen, die ich während meiner
   Ausbildung an den Einrichtungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien erfahre und
   die mir im Rahmen meines Studiums über den Betrieb, die MitarbeiterInnen, die Patienten
   sowie TierbesitzerInnen zur Kenntnis gelangen, strengstens vertraulich zu behandeln. Das
   Anfertigen oder Veröffentlichen von Fotos ist nur für wissenschaftliche Zwecke unter der
   Beachtung der gesetzlichen Beschränkungen (z.B. Urheberrecht) zulässig. Weiters
                                                             1
   verpflichte ich mich zur Einhaltung des Code of Conduct zum Tierschutz der Vetmeduni
   Vienna.
2. Ich verpflichte mich, alle mir bekannt gewordenen Informationen, Daten und Mitteilungen
   ausschließlich im Rahmen meiner Ausbildung zu gebrauchen. Jegliche Art der Offenlegung
   an Dritte ist unzulässig.
3. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung meines Studiums fort.
   Informationen, Daten und Mitteilungen müssen nicht mehr vertraulich behandelt werden

       a. sobald sie ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden
          oder

       b. sich vor Empfang während meiner Ausbildung bereits rechtmäßig in meinem Besitz
          befanden oder
       c. mir von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung
          zugänglich gemacht werden.

1
    http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/sonstiges/Code_of_Conduct_Tierschutz_20120914.pdf

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4. Ich verpflichte mich, sämtliche Versuche und Labortätigkeiten, die ich an der
   Veterinärmedizinischen Universität Wien im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten
   durchführen werde, zu protokollieren (laut Good Scientific Practice, Ethik in Wissenschaft
                                                      2
   und Forschung, Richtlinien der Vetmeduni Vienna ). Alle Rohdaten (wie z.B.
   Aufzeichnungen, Ausdrucke, Diapositive und Fotonegative sowie Sicherungskopien
   digitalisierter Daten in Form eines aktuellen Speichermediums) müssen stets verfügbar sein
   und nach Beendigung meiner Tätigkeit der jeweils zuständigen Betreuungsperson
   übergeben werden.
5. Materialien und Geräte, die zur Durchführung meiner wissenschaftlichen Arbeit über die
   Veterinärmedizinische Universität Wien oder über Drittmittelfinanzierung angeschafft
   werden sind Eigentum der jeweiligen Organisationseinheit. Ich verpflichte mich, biologische
   Materialien z.B. Antikörper, Zelllinien, usw., sowie technische Entwicklungen (z.B.
   Erfindungen), die im Rahmen meiner Tätigkeit an der Veterinärmedizinischen Universität
   Wien entstehen, sofort und umfassend der jeweils zuständigen Betreuungsperson zu
   melden.
6. Ich verpflichte mich, die Interessen der Veterinärmedizinischen Universität Wien und ihrer
   Einrichtungen, deren MitarbeiterInnen, Patienten und der TierbesitzerInnen zu wahren und
                                                                                            3
   den Betrieb nicht zu stören. Weiters verpflichte ich mich zur Einhaltung der Hausordnung ,
                      4                      5
   des Seuchenplans , der Anstaltsordnung für die klinischen Einrichtungen (Tierspital und
   Lehr- und Forschungsgut der Veterinärmedizinischen Universität Wien) und allfälliger
   Hygienevorschriften der Vetmeduni Vienna.
7. Ich nehme zur Kenntnis, dass das eigenmächtige Speichern, Kopieren etc. von (auch
   anonymisierten) Patientendaten (z.B. Krankengeschichte, Röntgenbilder und sonstige
   Unterlagen) oder von personenbezogenen Daten durch Studierende und deren
   Verwendung für andere Zwecke als jene der Lehrveranstaltung (zB. Weitergabe an bzw.
   Präsentation gegenüber Dritten, in Publikationen uä.) strengstens untersagt ist (ua. gemäß
   Urheberrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936 idgF und Datenschutzgesetz 2000, BGBl. I Nr.
   165/1999 idgF.).
TOLLWUTSCHUTZIMPFUNG
Ich nehme zur Kenntnis, dass aufgrund des Infektionsrisikos bei der Teilnahme an
Lehrveranstaltungen mit Tieren und bei dem Umgang mit Materialien oder Lehrbehelfen
tierischer Herkunft eine ordnungsgemäß durchgeführte Tollwutschutzimpfung erforderlich ist.
Für die Durchführung der Impfung habe ich selber Sorge zu tragen.
BENÜTZUNGSORDNUNG DER UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK
                                                                                             6
Ich bestätige, dass ich die Benützungsordnung der Universitätsbibliothek zur Kenntnis nehme
und mich zu deren Einhaltung verpflichtet.

2
  http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/richtlinien/GoodScientificPractice_20140131.pdf
3
  http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/_migrated/content_uploads/hausordnung.pdf
4
  http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/organisation/20160615_Seuchenplan.pdf
5
  http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/organisation/20160615_Anstaltsordnung.pdf
6
  http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/bibliothek/PDF/Bibliotheksordnung.pdf

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017                                            7
Informationen für Erstsemestrige 2017 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Wichtige Termine

Ab Dienstag, 3. Oktober 2017…
… starten für alle Studienrichtungen die Lehrveranstaltungen gemäß Stundenplan!
(http://www.vetmeduni.ac.at/studium/vorlesungsverzeichnis/)

Einteilung des Studienjahres 2017/18
Wintersemester (WS)
Allgemeine Zulassungsfrist:                         24.08.2017 – 08.10.2017
Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag):                09.10.2017 – 30.11.2017
Semester- und Vorlesungsbeginn:                     01.10.2016
Weihnachtsferien:                                   23.12.2017 - 07.01.2018
Semesterferien:                                     01.02.2018 - 28.02.2018
Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit:   01.02.2018 - 28.02.2018

Sommersemester (SS)
Allgemeine Zulassungsfrist:                         01.02.2018 – 04.03.2018
Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag):                05.03.2018 – 30.04.2018
Semester- und Vorlesungsbeginn:                     01.03.2018
Osterferien:                                        26.03.2018 - 02.04.2018
Pfingstmontag (Vorlesungs- und Übungsfrei):         21.05.2018
Hauptferien:                                        01.07.2018 - 30.09.2018
Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit:   01.07.2018 - 20.07.2018
                                                    30.07.2018 - 30.09.2018

Prüfungstermine
Es besteht kein Zusammenhang zwischen Anmeldungstag (innerhalb der Anmeldefrist) und
dem Prüfungstag (innerhalb des Prüfungsblocks). Abmeldungen haben innerhalb der jeweiligen
Anmeldefristen zu erfolgen, spätere Abmeldungen beziehungsweise nicht in Anspruch
genommene Prüfungstermine führen zu einer Sperre von 10 Wochen für den neuerlichen Antritt
zu dieser Prüfung.

Wintersemester allgemeiner Termin       Prüfungsblock
1.                                      28.08.2017 - 29.09.2017
2.                                      20.11.2017 - 22.12.2017
3.                                      15.01.2018 - 02.02.2018

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Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat

Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im
Scheckkartenformat
Sehr geehrte Studierende!
Im Rahmen Ihrer Zulassung zum Studium erhalten Sie die VetmedCard, den Studierenden-
ausweis im Scheckkartenformat.
Die Vorderseite:                                       Die Rückseite:

Die VetmedCard dient primär als Studierendenausweis.
Sie ist erst dann gültig, wenn Sie…
1. den ÖH-Beitrag und einen allfälligen Studienbeitrag eingezahlt haben (Übermittlungsdauer
   von der Einzahlung bis zur Universität ca. 4 Werktage!) und
2. die Karte am Verlängerungsterminal validiert wurde (das Datum, bis wann die Karte gültig
   ist, wird aufgedruckt).
Der Verlängerungsterminal steht im Erdgeschoss des Festsaalgebäudes (Gebäude CA) rechts
vom Ampelsystem des Studienreferats bereit.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017                            10
Informationen für Erstsemestrige 2017 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat

Bei der Erstzulassung erhalten Sie den Zahlschein für die Einzahlung des ÖH-Beitrages direkt
im Studienreferat. In den folgenden Semestern Sie können einfach und bequem von zu Hause
aus die Einzahlung vornehmen. Nach erfolgtem Login in VetmedOnline finden Sie auf Ihrer
Visitenkarte im Block „Studium“ den "Studienbeitragsstatus".

Dort finden Sie:
 Ihren aktuellen Studienbeitragsstatus sowie

 zu Semesterbeginn alle Daten für die Einzahlung: die Zahlungsfrist, den Einzahlungsbetrag,
  die Überweisungsdetails (BIC, IBAN und Ihre persönliche Zahlungsreferenz). Bitte
  beachten Sie, dass sich die Zahlungsreferenz jedes Semester ändert. Es wird daher von
  Daueraufträgen abgeraten!
Die VetmedCard ist auch für die Entlehnung in der Universitätsbibliothek zu verwenden.
Weitere Features der Karte werden gemeinsam mit Studierenden und MitarbeiterInnen der
Universität entwickelt und in den folgenden Semestern ausgerollt. Informationen diesbezüglich
stellen wir Ihnen in der Studierendenzeitung „Rectum“ zur Verfügung.

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Informationen zum Studienbeitrag

Informationen zum Studienbeitrag
Sehr geehrte Studierende!
Mit 11.01.2013 wurde die Novelle des Universitätsgesetzes 2002, in der die Studienbeiträge
neu geregelt wurden, verlautbart. Im folgenden Artikel möchten wir die wichtigsten
Informationen rund um das Thema Studienbeitragsregelung zusammenfassen.

Die Fortsetzungsmeldung
Gem. Universitätsgesetz 2002 § 59 (2) Z2 sind Sie verpflichtet, die Fortsetzung des Studiums
der Universität, an der die Zulassung zu einem Studium besteht, jedes Semester während der
allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist zu melden. Für die Fortsetzung Ihres Studiums
müssen Sie jedes Semester den vorgeschriebenen Beitrag innerhalb der Zulassungsfrist
einzahlen.
Sollten Sie den ÖH-Beitrag und einen allfälligen Studienbeitrag an einer anderen
österreichischen Universität eingezahlt haben, müssen Sie – sofern Sie Ihr Studium/Ihre
Studien an der Vetmeduni Vienna fortsetzen wollen – eine E-Mail an eine/n MitarbeiterIn des
Studienreferats schicken:
„Ich bitte um Fortsetzung meines Studiums „xy“. Ich habe den Studienbeitrag an einer anderen
Universität bereits bezahlt.“
Ihr Studium wird automatisch geschlossen, wenn Sie:
 Ihr Studium nicht innerhalb der Zulassungsfrist inkl. Nachfrist zur Fortsetzung melden,

 die falschen Zahlungsinformationen (IBAN, BIC sowie Zahlungsreferenz) verwenden –
  Achtung! Die Zahlungsreferenz besteht aus einer Zahlenkombination, die sich jedes
  Semester ändert (von Daueraufträgen wird abgeraten!),

 den Betrag nicht fristgerecht einzahlen oder

 den Betrag nicht ordnungsgemäß entrichten.
Die Zahlungsfristen, Informationen zur Zahlung (IBAN, BIC sowie Zahlungsreferenz) und die
Beitragshöhe finden Sie in VetmedOnline unter "Studienbeitragstatus". Dort können Sie den
Zahlungseingang mitverfolgen.

Die Höhe des Studienbeitrages
Studierende, die entweder die beitragsfreie Zeit überschritten haben oder auf Grund ihrer
Staatszugehörigkeit, oder auf Grund eines außerordentlichen Studiums beitragspflichtig sind,
müssen jedes Semester den Studienbeitrag einzahlen.
Der Studienbeitrag beträgt 363,36 Euro pro Semester bzw. für Drittstaatenangehörige 726,72
Euro pro Semester. Neben dem Studienbeitrag ist auch der ÖH-Beitrag (inkl. Versicherung) zu
zahlen (im Studienjahr 2017/18: 19,20 Euro pro Semester). Daraus resultiert für das Semester
ein Gesamtbeitrag von 382,56 Euro bzw. 745,92 Euro pro Semester.
Der ÖH-Beitrag bleibt auch in der Nachfrist gleich. Der Studienbeitrag erhöht sich um 10%.
Dadurch ergibt sich eine Summe von 418,90 Euro pro Semester für Studierende, die erst in der

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Informationen für Erstsemestrige 2017 - Veterinärmedizinische Universität Wien - Vetmeduni Vienna
Informationen zum Studienbeitrag

Nachfrist (im Wintersemester 2017 vom 09. Oktober bis 30. November 2017; im
Sommersemester 2018 vom 5. März bis 30. April 2018) bezahlen. Der Beitrag erhöht sich nicht
für:
 außerordentliche Studierende bzw.

 für Studierende, die in der allgemeinen Zulassungsfrist den Beitrag von 745,92 Euro zahlen
  müssen.

Studienbeitragspflichtig sind Studierende, die …
 die beitragsfreie Zeit (Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester) überschritten
  haben
 auf Grund Ihrer Staatszugehörigkeit beitragspflichtig sind oder

 ein außerordentliches Studium (d.h. Sie haben kein Reifezeugnis) betreiben.

Studienbeitragsbefreiung aufgrund von Gleichstellung mit
EU-/EWR-BürgerInnen
EU-/EWR-BürgerInnen, die ein Bachelor- oder Masterstudium betreiben, sind innerhalb der
Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit. Wenn Sie ein
Diplomstudium studieren, sind Sie für die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester pro
Abschnitt vom Studienbeitrag befreit.
Damit Sie als Nicht-EU-/EWR-BürgerIn dieser Gruppe von Studierenden gleichgestellt werden
können, müssen Sie einen Nachweis zur Befreiung vom Studienbeitrag erbringen. Folgende
Studierende können den Nachweis einbringen:
 Studierende, denen in Österreich aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben
  Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind, wie InländerInnen (z.B.
  Konventionsflüchtlinge)

 Studierende mit Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU"

 Nicht-EU/EWR-BürgerInnen mit anderen Aufenthaltstiteln (Achtung: bei
  Aufenthaltsbewilligung Studierende ist die Gleichstellung und damit eine Befreiung nicht
  möglich!)

 Studierende, die in die Personengruppenverordnung fallen
  (Achtung: bei Selbstversicherung in Österreich ist eine Gleichstellung und damit eine
  Befreiung nicht möglich!)
Fragen zum Studienbeitrag richten Sie bitte an studieninfo@vetmeduni.ac.at.
Einen erfolgreichen Start wünscht Ihnen
das Team des Studienreferats

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Die Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek
Für Ihr Studium bietet die Universitätsbibliothek der Veterinärmedizinischen Universität Wien
vielerlei Serviceleistungen an. Zum Einstieg werden für Sie vor allem die angebotenen
Lehrbücher wichtig sein, später für Ihre Haus-, Seminar- oder Abschlussarbeit zunehmend
spezielle wissenschaftliche Literatur in physischer und elektronischer Form. Der Großteil
unserer Medien ist elektronisch erfasst und online über unsere Suchmaschine vetmed:seeker
auffindbar. Über unsere Homepage (http://www.vetmeduni.ac.at/bibliothek) können Sie
problemlos auf den vetmed:seeker und viele andere elektronische Ressourcen zugreifen.
Neben Büchern, Zeitschriften und Zeitungen finden Sie bei uns auch Platz zum Lernen und
Schmökern, Gruppenarbeitsräume, PCs mit Internetzugang, WLAN, Kopierer, Scanner und
vieles mehr.

Einführung in die Bibliotheksbenutzung
Um unsere Serviceleistungen optimal nutzen zu können empfehlen wir Ihnen den Besuch
unserer Veranstaltung “Einführung in die Bibliotheksnutzung”. In einer Stunde führen wir Sie
durch die Universitätsbibliothek und zeigen Ihnen, wie Sie sich in unseren Freihandbereich
zurecht finden können. Darüber hinaus erfahren Sie wo Sie die Medien finden, wie Sie diese
ausleihen und die Ausleihfrist verlängern können.
Termine:          Täglich im Oktober um 14 Uhr
Anmeldung:        Persönlich in der Bibliothek oder telefonisch unter +43 1 25077-1414 oder
                  per E-Mail unter bibliothekinfo@vetmeduni.ac.at.
Treffpunkt:       Im Eingangsbereich (Ausleihe) der Bibliothek

Öffnungszeiten der Bibliothek
Die Universitätsbibliothek ist während des Semesterbetriebes Montag bis Freitag von 8:30 bis
22:00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von Büchern aus den
Magazinen, die Durchführung von Fernleihwünschen und die Bezahlung fälliger Gebühren
ausschließlich bis 17 Uhr bzw. Freitag bis 16 Uhr möglich ist. Für Ausleihen in den
Abendstunden steht Ihnen ein Selbstverbucher zur Verfügung und unsere Studentischen
Hilfskräfte beantworten gerne Ihre Fragen. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den
Webseiten der Bibliothek unter http://www.vetmeduni.ac.at/bibliothek/ und mehr Details im
Quick Info Menü unter „FAQs“.

Entlehnausweis
Ihre VetmedCard, der Studierendenausweis im Scheckkartenformat, dient als Ausleihausweis.
Für eine Aktivierung bzw. Intitialisierung der Karte legen Sie diese einmalig an der Ausleihe vor.
Das Bibliotheksteam wünscht Ihnen einen guten Start ins Studium!

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Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen

Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen
Anmeldung zu den Pflicht-Lehrveranstaltungen und den Kursen für die
Zusatzprüfung aus Latein im Diplomstudium Veterinärmedizin
 Anmeldung zu Pflichtlehrveranstaltung für alle Studienrichtungen:
  Die Anmeldung erfolgt über VetmedOnline.
  Eine Auflistung aller relevanten Lehrveranstaltungen, zu denen Sie sich selbständig
  anmelden müssen, finden Sie nach erfolgtem Login in VetmedOnline auf Ihrer persönlichen
  Visitenkarte im Block „Dienste“  Formulare, Stundenpläne, Infos  „Informationen zur
  Lehrveranstaltungsanmeldung“.
  Für die Anmeldung zu konkreten Lehrveranstaltungen müssen Sie nach erfolgtem Login in
  VetmedOnline auf Ihrer persönlichen Visitenkarte im Block „Studium“  LV-An/Abmeldung.
  Die genaue Anleitung finden Sie im Tutorial „LV-An/Abmeldung“.
  (http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/it/Schulungen_fuer_Erstsemestrige/LV_An_Abmeld
  ung/LV_An_Abmeldung.htm)
Sollten Sie die Zusatzprüfung Latein absolvieren müssen, bieten wir folgende
Lehrveranstaltungen an:
 Latein für VeterinärmedizinerInnen: Grammatik (LV-Nr. 971702): wird im
  Wintersemester angeboten [https://online.vu-
  wien.ac.at/VUWonline/wbLv.wbShowLVDetail?pStpSpNr=56892&pSpracheNr=1]

 Latein für VeterinärmedizinerInnen: Texte (LV-Nr. 971703): wird im Sommersemester
  angeboten [https://online.vu-
  wien.ac.at/VUWonline/wbLv.wbShowLVDetail?pStpSpNr=56706&pSpracheNr=1]
Genaue Informationen bezüglich Ort und Zeit entnehmen Sie bitte den
Lehrveranstaltungsdetails (Links s.o.) bzw. für 17W unter dem Link [https://online.vu-
wien.ac.at/VUWonline/wbTermin_list.wbLehrveranstaltung?pStpSpNr=56892&pHighlightDate=
&pSort=&pFilter=&pMaskAction=] bzw. 18S [https://online.vu-
wien.ac.at/VUWonline/wbTermin_list.wbLehrveranstaltung?pStpSpNr=56706&pHighlightDate=
&pSort=&pFilter=&pMaskAction=].
Die Anmeldung erfolgt im Laufe der ersten Semesterwochen ebenfalls über VetmedOnline.
Die Lateinprüfungstermine (schriftlich und mündlich) werden im Rahmen der
Lehrveranstaltungen bekanntgegeben und festgelegt. Die Unterrichtsmaterialien werden zur
Verfügung gestellt. Ein positiver Abschluss ist notwendig, um die Lehrveranstaltungen des 3.
Studienjahres absolvieren zu können.
Da Latein eine Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist, können die entsprechenden
Lehrveranstaltungen aus Latein nicht als Wahlfächer berücksichtigt werden.

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Ihre Ansprechpersonen im Vizerektorat
für Lehre

Ihre Ansprechpersonen im Vizerektorat
für Lehre
Für alle Ihre studienbezogenen Fragen und Angelegenheiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Vizerektorats für Lehre (VRL) zur Verfügung. Dazu gehören:
 Vizerektorin für Lehre

 Studienreferat

 Internationale Studienangelegenheiten
 Zentrum für Studienangelegenheiten mit dem Student Point

Das Studienreferat
Das Studienreferat ist für die Koordination des Lehrbetriebs und die Verwaltung der
Studienleistungen (Datenevidenz) zuständig. Im Speziellen für die folgenden Belange:
 Stundenpläne

 Verwaltung der Anmeldung zu Pflicht-Lehrveranstaltungen

 Formale Zulassung von Studierenden

 Verwaltung von Lehrveranstaltungen

 Anerkennung und Wiederholung von Prüfungen

 Ausstellung von Bestätigungen (Zeugnis, Studienerfolgsnachweis, etc.)

 Organisation von Diplomprüfungen, Rigorosen, Bachelor- und Masterprüfungen

 Administration von eingereichten Abschlussarbeiten

 Administration von Leistungs- und Förderungsstipendien

MitarbeiterInnen in alphabetischer Reihenfolge [inkl. Zuständigkeiten]
David Braunecker
[Ansprechpartner für Bachelor Pferdewissenschaften; Bachelor Biomedizin und Biotechnologie,
Master Vergleichende Biomedizin, Prüfungsorganisation ]
david.braunecker@vetmeduni.ac.at
Bianca Jakits
[Abwicklung der Mitbelegung, Ansprechpartnerin für Diplomstudium Veterinärmedizin,
Prüfungsorganisation, SAP-Beauftragte VRL, Studienbeitragsbefreiung und -erlass;
Mitbelegung]
bianca.jakits@vetmeduni.ac.at

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017                            24
Ihre Ansprechpersonen im Vizerektorat
für Lehre

Dr. Elfriede Kalusch
[Anerkennung von Prüfungen nach § 78 UG, Ansprechpartnerin für die
Studienberechtigungsprüfung, Lehrveranstaltungsevaluierung, Koordination InstruktorInnen ]
elfriede.kalusch@vetmeduni.ac.at
Birgit Locsmandy
[Ansprechpartnerin für Diplomstudium Veterinärmedizin, Organisation der akademischen
Feiern, Prüfungsorganisation]
birgit.locsmandy@vetmeduni.ac.at
Regine Major
[Ansprechpartnerin für Doktoratsstudium, PhD-Studium; Masterstudien Human-Animal
Interactions (Mensch-Tier-Beziehung und Comparative Morphology (Komparative Morphologie,
EUCOMOR)]
regine.major@vetmeduni.ac.at
Mag. Michaela Pirker
[Stellvertretende Leiterin Studienreferat, Ansprechpartnerin für Master Wildtierökologie und
Wildtiermanagement, Master Evolutionäre Systembiologie, Behindertenbeauftragte, Erasmus
Departmental Coordinator – Anerkennungen Ausland, Koordination Evaluierungszirkel, Vergabe
der Leistungs- und Förderstipendien]
michaela.pirker@vetmeduni.ac.at

Julia Strohmayer, MSc.
[Kollegiengeld, externe Lehraufträge, Lehrbeauftragung und Abhaltemeldung, Lehrorganisation,
inkl. Stundenpläne Diplomstudium Veterinärmedizin]
julia.strohmayer@vetmeduni.ac.at

Das Zentrum für Studienangelegenheiten
 Qualitätsmanagement in der Lehre

 Aufnahmeverfahren für Diplom-, Bachelor- und Masterstudien

 Koordination im Prüfungswesen (z.B. Online-Prüfungen, OSPE, OSLER)

Dr. rer.nat. Ingrid Preusche
[Leiterin des Zentrum für Studienangelegenheiten, Ansprechpartnerin für Qualitätssicherung im
Prüfungswesen, Ansprechpartnerin für die Prüfungsplattform Q-Exam]
ingrid.preusche@vetmeduni.ac.at

Der Student Point
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Ihr Anliegen rund ums Studium zuständig ist, dann ist
der Student Point Ihre Anlaufstelle. Der Student Point wird vom Zentrum für
Studienangelegenheiten betreut.
Mitarbeiterin
Mag. Miranda Dirnhofer
T +43 1 25077-1024
miranda.dirnhofer@vetmeduni.ac.at

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017                               25
Ihre Ansprechpersonen im Vizerektorat
für Lehre

Internationale Studienangelegenheiten
Wir helfen gerne bei der Kontaktaufnahme, Antragstellung und Bearbeitung, um einen
Auslandsstudienaufenthalt erfolgreich zu gestalten.
Mitarbeiterin
Mag. Miranda Dirnhofer
T +43 1 25077-1024
miranda.dirnhofer@vetmeduni.ac.at
http://www.vetmeduni.ac.at/international

Öffnungszeiten und Sprechstunden
Studienreferat
 In der Vorlesungszeit:
  Montag, Mittwoch bis Freitag von 11:00-12:15 Uhr

 In der vorlesungsfreien Zeit:
  Montag & Mittwoch von 11:00-12:15 Uhr

 Dienstags nur nach telefonischer Terminvereinbarung

 Telefonische Erreichbarkeit: werktags von ca. 08:00-11:00 und 13:00-16:00 Uhr

Student Point
 Immer montags von 11:00-12:15 Uhr
  (direkt im Vizerektorat für Lehre, gegenüber dem Studienreferat)

 Für Termine außerhalb der Sprechstunden ist eine Terminvereinbarung per E-Mail unter
  miranda.dirnhofer@vetmeduni.ac.at möglich.
  Aktuelle Termininformationen finden Sie auch in VetmedOnline auf der Visitenkarte von
  Mag. Miranda Dirnhofer.

Sprechstunden Internationale Studienangelegenheiten

 Mittwoch und Donnerstag: 11:00-12:15 Uhr im Studienreferat

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017                        26
Rechte und Pflichten der Studierenden

Rechte und Pflichten der Studierenden
Sehr geehrte Studierende,
Die Rechte und Pflichten der Studierenden sind im Universitätsgesetz 2002 im § 59 wie folgt
festgehalten:
(1) Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu.
Sie umfasst insbesondere das Recht,
1. sowohl an der Universität, an der sie zum Studium zugelassen wurden, als auch an
   anderen Universitäten die Zulassung für andere Studien zu erlangen;
2. nach Maßgabe des Lehrangebotes und nach Maßgabe der Curricula zwischen dem
   Lehrpersonal auszuwählen;
3. neben einem ordentlichen Studium an der Universität der Zulassung oder anderen
   Universitäten das Lehrangebot zu nutzen, für welches die Studierenden die in den Curricula
   festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen;
4. die facheinschlägigen Lehr- und Forschungseinrichtungen und die Bibliothek an der
   Universität, an der sie zum Studium zugelassen wurden, nach Maßgabe der
   Benützungsordnungen zu benützen;
5. als ordentliche Studierende eines Diplom- oder Masterstudiums das Thema ihrer Diplom-
   oder Masterarbeit oder das Thema ihrer künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit nach
   Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von
   Vorschlägen auszuwählen;
6. als ordentliche Studierende eines Doktoratsstudiums das Thema ihrer Dissertation nach
   Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von
   Vorschlägen auszuwählen;
7. wissenschaftliche Arbeiten in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreuerin oder
   der Betreuer zustimmt;
8. als ordentliche Studierende nach Maßgabe der universitären Vorschriften Prüfungen
   abzulegen;
9. nach Erbringung der in den Curricula vorgeschriebenen Leistungen akademische Grade
   verliehen zu erhalten;
10. als außerordentliche Studierende an den betreffenden Universitätslehrgängen teilzunehmen
    und die darin vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen;
11. als außerordentliche Studierende, die nur zum Besuch von Lehrveranstaltungen
    zugelassen sind, Lehrveranstaltungen zu besuchen, für welche sie die in den Curricula
    festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen, sowie nach Maßgabe der universitären
    Vorschriften Prüfungen abzulegen;
12. auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger
    andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der
    vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der
    Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden;

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017                              27
Rechte und Pflichten der Studierenden

13. auf Anträge hinsichtlich der Person der Prüferinnen oder Prüfer. Diese Anträge sind nach
    Möglichkeit zu berücksichtigen. Bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung ist dem Antrag
    auf eine bestimmte Prüferin oder einen bestimmten Prüfer der Universität der Zulassung
    zum Studium, in dem die Prüfung abzulegen ist, jedenfalls zu entsprechen; und
14. nach Maßgabe des § 78 auf Anerkennung erbrachter, den Universitätsstudien
    gleichwertiger Vorleistungen zur Verkürzung der Studienzeit.
(2) Die Studierenden haben
1. der Universität, an der eine Zulassung zum Studium besteht, Namens- und
   Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben;
2. die Fortsetzung des Studiums der Universität, an der die Zulassung zu einem Studium
   besteht, jed
3. es Semester während der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist zu melden;
4. sich bei vorhersehbarer Studieninaktivität zeitgerecht vom Studium abzumelden;
5. sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden und
6. anlässlich der Verleihung des akademischen Grades je ein Exemplar ihrer Diplom- oder
   Masterarbeit oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit oder Dissertation oder eine
   Dokumentation ihrer künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit an die Universitätsbibliothek
   und je ein Exemplar der Dissertation an die Österreichische Nationalbibliothek abzuliefern.
(3) Prüfungstermine sind jedenfalls für den Anfang, für die Mitte und für das Ende jeden
Semesters anzusetzen.
(4) Die berufstätigen Studierenden und die Studierenden mit Kinderbetreuungspflichten oder
anderen gleichartigen Betreuungspflichten, die somit nicht Vollzeit studieren, sondern nur einen
Teil ihrer Zeit dem Studium widmen können, sind berechtigt zu melden, zu welchen
Tageszeiten sie einen besonderen Bedarf nach Lehr- und Prüfungsangeboten haben. Die
Universitäten haben diesen besonderen Bedarf auf Grund der Meldeergebnisse bei der
Gestaltung ihres Lehr- und Prüfungsangebotes nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Bereits
anlässlich der Zulassung zu einem Studium hat die Antragstellerin oder der Antragsteller das
Recht, diesen Bedarf zu melden.
(5) Als Information über den Titel, die Art, die Zeit und den Ort der Abhaltung der
Lehrveranstaltungen jedes Semesters ist ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen mindestens
einmal im Studienjahr zu veröffentlichen.
(6) Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen haben vor Beginn jedes Semesters die
Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer
Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und die
Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren.
(7) Den Studierenden sollen nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ausreichend
zusätzliche Studienangebote oder Lehrveranstaltungen im selben oder spätestens im
nächstfolgenden Semester angeboten werden, wenn der oder dem Studierenden eine
Verlängerung der Studienzeit zu erwachsen droht, deren Ursache alleine oder überwiegend der
Universität zuzurechnen ist, insbesondere im Zusammenhang mit zu geringen
Lehrveranstaltungsangeboten der Universität. Der Universität zurechenbar ist eine
Verlängerung der Studienzeit insbesondere dann, wenn diese durch Rückstellung bei der
Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung erfolgt.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017                                 28
IT-Services für Studierende

IT-Services für Studierende
Alle Studierenden der Veterinärmedizinischen Universität Wien erhalten automatisch einen
Vetmed-Account, der Ihnen die Nutzung der verschiedenen IT-Services an der Universität
ermöglicht.

Ihr Vetmed-Account
Der Vetmed-Account steht Ihnen frühestens ab dem 28. August 2017 bzw. ab dem der
Zulassung folgenden Werktag zur Verfügung; Sie erhalten damit Zugang zu allen IT-Services
für Studierende:
 Ihre persönliche Mailbox

 Login im Students Computer Center der Abteilung IT-Services

 Zugang zum WLAN am Campus

 VetmedOnline: die zentrale Verwaltungsanwendung der Universität
                ®
 Vetucation : die E-Learning-Plattform der Universität
                     ®
 Vetmediathek : die zentrale Multimediadatenbank der Universität

Ihre Zugangsdaten:
Benutzername = Matrikelnummer
Standard-Passwort = Initialen und Geburtsdatum im Format XxJJJJMMTT (10-stellig)
Domäne: vmudomain
Das Passwort setzt sich wie folgt zusammen:
    1. Stelle: erster Buchstabe des Nachnamens großgeschrieben
    2. Stelle: erster Buchstabe des Vornamens kleingeschrieben
    dann
    4 Stellen       das GeburtsJahr
    2 Stellen       das GeburtsMonat
    2 Stellen       der GeburtsTag
Sonderzeichen werden auf das deutsche Alphabet abgebildet.
Um ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen dringend, dieses
Passwort so rasch wie möglich zu ändern!
Sie können Ihr Passwort entweder direkt an einem Computer am Universitätscampus
(Tastenkombination Strg + Alt + Entf) oder in Ihrer Mailbox (Outlook Web Access) ändern.

Vetmed-E-Mail
E-Mail-Adresse
Die E-Mailadressen für Studierende werden nach folgendem Schema erstellt:
Matrikelnummer@students.vetmeduni.ac.at

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017                          29
IT-Services für Studierende

Ihre Mailbox
Das Login zur Mailbox erfolgt mit Ihrem Vetmed-Account und Sie können hier auch Ihr
Passwort ändern. Eine Weiterleitung der Nachrichten auf Ihre private Mailadresse ist möglich.
Sie erreichen Ihre Mailbox unter http://owa.vetmeduni.ac.at.
Ausführliche Informationen bezüglich Outlook Web Access und Passwort-Änderungen finden
Sie auf der Website der Abteilung IT-Services in der Rubrik „Dienstleistungen  Zugang zur
Mailbox“. Sie erreichen den Webauftritt der Abteilung IT-Services unter
http://www.vetmeduni.ac.at/it.
Sie erhalten alle relevanten Informationen zu Ihrem Studium ausschließlich über diese Email-
Adresse. Die regelmäßige Überprüfung Ihrer Mailbox wird daher stark empfohlen.

VetmedOnline
VetmedOnline ist die zentrale Verwaltungsanwendung der Vetmeduni Vienna. Sie finden dort
unter anderem die folgenden Informationen und Funktionen:
 Beschreibungen der verschiedenen Lehrveranstaltungen

 Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Übungen

 Prüfungsanmeldung und –abfrage

 Zeugnisdruck

 Studienbestätigung

 Beitragsstatus
Sie erreichen VetmedOnline unter http://online.vetmeduni.ac.at.
Zum Tutorial VetmedOnline Login:
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/it/Schulungen_fuer_Erstsemestrige/login/login.htm
Sämtliche/weitere Tutorials zu VetmedOnline finden Sie unter
http://www.vetmeduni.ac.at/it/infoservice/fuer-studierende.

Vetucation®
            ®
Vetucation ist die Lernplattform für Studierende der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
Hier finden Sie die Lernunterlagen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen.
                              ®
Sie erreichen Vetucation unter https://vetucation.vetmeduni.ac.at.
Nähere Informationen finden Sie auch unter http://www.vetmeduni.ac.at/elearning und im
                                              ®
beiliegendem Informationsblatt zu Vetucation .
              ®
Im Vetucation -Kurs „Vetucation für Studierende“ finden Sie aktuelle Informationen zu den
Services der AG-E-Learning und AV-Medien. Sie werden für den Kurs automatisch angemeldet
                                                               ®
und finden diesen in Ihrer persönlichen Kursliste in Vetucation .

                              ®
Zum Tutorial Vetucation Login:
http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/elearning/Tutorials-Allgemein/login/login_logout.htm
                                         ®
Sämtliche/weitere Tutorials zu Vetucation finden Sie unter
http://www.vetmeduni.ac.at/elearning/studierende.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017                              30
IT-Services für Studierende

VeTime – Der Studierendendienstkalender

Studierende sind im Rahmen ihrer Ausbildung verpflichtet, an verschiedenen Einrichtungen der
Universität „Dienste“ (Tag- und/oder Nachtdienste) zu absolvieren.
Um Dienste in VeTime verwalten zu können, müssen Sie zur jeweiligen Lehrveranstaltung in
VetmedOnline angemeldet sein. Spätestens einen Tag bevor der Kalender zur Eintragung der
Dienste freigeschaltet wird, erhalten Sie eine Info-E-mail. Erst dann können Sie direkt über Ihre
Visitenkarte in VeTime einsteigen. Der genaue Ablauf, wie man einen Dienst einträgt bzw.
löscht, Berichte druckt oder den Kalender exportiert, wurde in 3 Online-Tutorials
zusammengestellt: http://www.vetmeduni.ac.at/vetime-tutorial
VeTime ermöglicht die Synchronisierung aller Dienste an einer Organisationseinheit. Mittels
Kalender-Abonnement können Sie alle Dienste in Ihren persönlichen, digitalen Kalender
importieren. Weiters bietet VeTime auch die Option, dass Sie alle Dienste von Studierenden,
die mit Ihnen gemeinsam in einer Lehrveranstaltung an derselben Organisationseinheit
angemeldet sind, im Kalender sehen können.
Sie finden das Icon „VeTime“ auf Ihrer persönlichen Visitenkarte in VetmedOnline (gleich nach
dem Login) im Block „Studium“.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017                                  31
IT-Services für Studierende

VetMediathek®
                    ®
Die VetMediathek ist die zentrale Multimediadatenbank der Vetmeduni Vienna. Sie dient den
Einrichtungen zur Verwaltung ihrer Bilder, Videos, Audio- und PDF-Dateien. Ein Auszug aus
dieser Datenbank steht auch den Studierenden zur Verfügung. Erreichbar ist der
                                       ®
Studierendenzugang der VetMediathek über http://vetmediathek-students.vetmeduni.ac.at,
zum Einloggen benutzen Sie bitte Ihren Vetmed-Account.
Welche Dateien in den dort vorhandenen Archiven „Bilder“, „Videos“ und „PDF“ sichtbar sind,
wird von den Einrichtungen über spezielle Freigaben definiert. Um unabsichtliche
Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, lesen Sie bitte auch die über den linken Frame
aufrufbaren Nutzungsbestimmungen genau durch.
Fragen zum System richten Sie bitte an den
IT-Services Helpdesk:
T +43 1 25077-1611
it.helpdesk@vetmeduni.ac.at
http://www.vetmeduni.ac.at/it

WLAN am Campus
In einigen Bereichen am Campus erhalten Sie mit Ihrem privaten Laptop Zugang zum WLAN
der Vetmeduni Vienna. Somit können Sie alle webbasierten Informationen der Vetmeduni
Vienna und Internet Connectivity nutzen.
Ausführliche Informationen bezüglich Konfiguration und Netzabdeckung finden Sie auf der
Website der Abteilung IT-Services in der Rubrik "Dienstleistungen  WLAN".
Sie erreichen den Webauftritt der Abteilung IT-Services unter http://www.vetmeduni.ac.at/it.

Tutorials zu unseren Informationssystemen
Nach Ihrer Zulassung zum Studium haben Sie mit Ihrem Vetmed-Account Zugang zu den
Informationssystemen unserer Universität. Damit Sie diese Systeme (VetmedOnline,
            ®
Vetucation , VeTime, E-Mail) und deren Einsatz während des Studiums kennen lernen können,
bieten wir Ihnen Tutorials an:
 Tutorial VetmedOnline Login:
  http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/it/Schulungen_fuer_Erstsemestrige/login/login.htm
                          ®
 Tutorial Vetucation Login:
  http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/elearning/Tutorials-Allgemein/login/login_logout.htm

 Tutorial VeTime:
  http://www.vetmeduni.ac.at/vetime-tutorial
Sämtliche/weitere Tutorials finden Sie unter
http://www.vetmeduni.ac.at/it/infoservice/fuer-studierende
sowie unter http://www.vetmeduni.ac.at/elearning/studierende.
                                                   ®
Weitere Informationen zu den Themen „Vetucation “ und „Studieren und Organisieren“ finden
Sie auch im Kapitel „FAQ‘s für Erstsemestrige“.

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017                              32
IT-Services für Studierende

Probleme?
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an:
 IT-Services Helpdesk:
  T +43 1 25077-1611
  it.helpdesk@vetmeduni.ac.at
  http://www.vetmeduni.ac.at/it
                ®
 Vetucation Helpdesk:
  T +43 1 25077-4241
  elearning@vetmeduni.ac.at
  http://www.vetmeduni.ac.at/elearning

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017   33
HochschülerInnenschaft
der Veterinärmedizinischen Universität Wien (HVU)
1210 Wien, Veterinärplatz 1, T +43 1 25077-1700
www.hvu.vetmeduni.ac.at, verwaltung@hvu.vetmeduni.ac.at

Infoblatt zum Tollwutimpfschutz
Voraussetzung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Tieren und Materialien/Lehrunter-
lagen tierischer Herkunft ist eine ordnungsgemäß durchgeführte Tollwutschutzimpfung.
Jedes Jahr im Wintersemester veranstaltet die HVU eine Tollwut Impfaktion, bei der sich alle
Studierenden der Vetmeduni Vienna kostenlos impfen lassen können.
Finanziert werden die Impfstoffe und die Dienstleistung des durchführenden Arztes von der
“Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt” (www.auva.at).
Die jeweiligen Impftermine werden auf der Homepage der HVU bekanntgegeben
(www.hvu.vetmeduni.ac.at). Pro Impfaktion werden drei Tage angeboten, die für eine
Auffrischung frei gewählt werden können.
Für die Grundimmunisierung müssen alle drei Termine wahrgenommen werden.
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich und bereits jeweils vier Wochen vor dem ersten
Termin online möglich.
Die Anmeldung erfolgt über den Webauftritt der HVU:
https://hvu.vetmeduni.ac.at/leistungen/tollwutimpfung.php
Nach der Grundimmunisierung bietet die AUVA nach drei Jahren die erste
Auffrischungsimpfung an. Danach ist ebenfalls alle drei Jahre eine kostenlose Auffrischung
möglich.
Allgemeine Informationen der AUVA zur Tollwutimpfung finden Sie unter
http://www.auva.at/portal27/portal/auvaportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menui
d=59052&p_tabid=3
Bei Fragen wenden sie sich bitte das HVU-Büro
T +43 1 25077-1700
verwaltung@hvu.vetmeduni.ac.at

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017                             34
Nützliche Informationen, Links und Kontakte

Nützliche Informationen, Links und Kontakte
Allgemeines
Offizielle Kanäle der Vetmeduni Vienna
Website:
http://www.vetmeduni.ac.at

        http://www.facebook.com/vetmeduni.vienna
        http://www.twitter.com/vetmedunivienna (@VetmeduniVienna)
        http://www.youtube.com/user/vetmedvienna

Studienpläne
http://www.vetmeduni.ac.at/de/studium/studienangebot
oder im Mitteilungsblatt, Bereich „Curricula“
http://www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/mitteilungsblatt/curricula
Universitätsbibliothek der Veterinärmedizinischen Universität Wien
http://www.vetmeduni.ac.at/bibliothek
HochschülerInnenschaft der Veterinärmedizinischen Universität Wien
http://www.hvu.vetmeduni.ac.at

Intranet am Campus
https://veteasy.vetmeduni.ac.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Ermäßigungen für Studierende bei den „Wiener Linien“:
http://www.wienerlinien.at
https://www.wienerlinien.at/eportal3/ep/channelView.do/pageTypeId/66526/channelId/-47241
Meldeservice
http://www.wien.gv.at/verwaltung/meldeservice/

Anmeldebescheinigung für Studierende mit EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/ewr/bescheinigungen/studierender.htm
l

Zuständiges Referat in Wien:
       Magistratsabteilung 35
       Referat „EWR“
       Arndtstraße 65-67, Stiege 1, 1. Stock
       1120 Wien
       T +43 1 4000 35338
       F +43 1 4000 99 35310
       Email: 50-ref@ma35.wien.gv.at

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Nützliche Informationen, Links und Kontakte

IT-Services der Vetmeduni Vienna
VetmedOnline (inkl. VeTime)
http://online.vetmeduni.ac.at
            ®
Vetucation
http://vetucation.vetmeduni.ac.at
Outlook Web Access (E-Mail)
http://owa.vetmeduni.ac.at
IT-Services
http://www.vetmeduni.ac.at/it
                           ®
E-Learning (Vetucation )
http://www.vetmeduni.ac.at/elearning
                ®
VetMediathek
http://vetmediathek-students.vetmeduni.ac.at

Veterinärmedizinische Universität Wien I Erstsemestrigenmappe 2017   36
Nützliche Informationen, Links und Kontakte

Essen und Trinken am Campus
Mensa mit Cafeteria
Die Mensa für warme Speisen befindet sich im Gebäude DA, gleich beim Portier, im 1. Stock.
Öffnungszeiten: 11:00-14:00 Uhr
Im Erdgeschoß des Mensa-Gebäudes befindet sich die Cafeteria.
http://www.mensen.at
Kaffee- und Snackautomaten
In den Hörsaal-Gebäuden sowie in den Aulen im Mensa- und Festsaalgebäude stehen Ihnen
rund um die Uhr Kaffee-, Getränke- und teilweise auch Snackautomaten zur Verfügung.

Bankfilialen in der Nähe des Campus
Bankinstitute Kagraner Platz
                                      Wegbeschreibung            Öffnungszeiten
bzw. Wagramer Straße
Raiffeisenbank
                                                                 Mo-Fr: 08:00-18:00 Uhr
Filiale Donaufelder Straße 252
                                      Straßenbahn 26
Unicredit Bank Austria                                           Mo-Mi, Fr: 08:00-15:00 Uhr
                                      Richtung Hausfeldstraße
Filiale Kagraner Platz 4              Station: Kagraner Platz    Do: 08:00-17:30 Uhr

Volksbank                                                        Mo-Mi, Fr: 8:00-12:30, 13:30-15:00 Uhr
Filiale Wagramer Straße 135                                      Do: 8:00-12:30, 13:30-17:30 Uhr

Bankinstitute
                                      Wegbeschreibung            Öffnungszeiten
im Donauzentrum
BAWAG PSK                             Straßenbahn 25
                                      Richtung Oberdorfstraße
Erste Bank
                                      Station: Donauzentrum
                                                                 Alle Institute: Mo-Fr: 9:00-18:00
                                      Genaue Lokalisation der
Unicredit Bank Austria                Filialen: siehe Lageplan
                                      Donauzentrum vor Ort

Rechtzeitige Einzahlung des Studienbeitrags
Die Einzahlung des Studienbeitrages können Sie mittels Online-Banking durchführen oder in
einer Bankfiliale veranlassen. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung in jedem Fall bis zu
4 Werktage dauern kann. Bei Anweisungen von ausländischen Bankinstituten erkundigen Sie
sich bitte, ob Spesen, etc. anfallen. Der Studienbeitrag muss in der Höhe gemäß Erlagschein
entrichtet werden.
Wird der den Betrag nicht ordnungsgemäß entrichtet, wird Ihr Studium automatisch nach
Ablauf der Zulassungsfrist (Wintersemester: 30.11., Sommersemester: 30.04.) geschlossen.

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Nützliche Informationen, Links und Kontakte

Wohnen in Campus-Nähe
Studenten-Apartmenthaus Vetmed
Josef-Baumann-Gasse 8a, 1220 Wien
T +43 1 2581145, F +43 1 2581145-12
office@vetheim.at, http://www.vetheim.at
ÖJAB-Haus Donaufeld Studentinnen- und Studentenwohnheim
Donaufelder Straße 54, 1210 Wien
T +43 1 25078, F +43 1 25078-55
donaufeld@oejab.at, http://www.oejab.at/donaufeld
Studentenheim Haus Donaufeld
Dückegasse 3, 1220 Wien
T +43 1 2314700
donaufeld@stuwo.at, http://www.stuwo.at/studentenheime/wien/studentenheim-wien-
dueckegasse/
Offizielle ÖH-Job- und Wohnbörse
http://www.jobwohnen.at

Finanzielle Unterstützung
Stipendienstelle Wien
1100 Wien, Gudrunstraße 179a
T +43 1 60173-0
http://www.stipendium.at/stbh/stipendienstellen/wien

Für deutsche StaatsbürgerInnen und EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Deutschland
Amt für Ausbildungsförderung
Neuhauser Straße 39, 80331 München, Deutschland
T +49 233 96266, F +49 233 83388
afa.rbs@muenchen.de

Leistungs- und Förderungsstipendien der Vetmeduni Vienna
Den jeweils aktuellen Ausschreibungstext finden Sie auf der Website der Vetmeduni Vienna
(http://www.vetmeduni.ac.at) im Bereich „Lehre“  „Stipendien, Preise & Förderungen“:
http://www.vetmeduni.ac.at/de/studium/stipendien-preise-foerderungen/
Beihilfen und Unterstützungen für Studierende
Auf der Website des österreichischen Amtshelfers help.gv.at finden Sie im Bereich „Finanzen“
 „Beihilfen“  „für Studierende“ zahlreiche Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten.
http://www.help.gv.at
Sonstige Förderungen
Im Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Bereich „Stipendien und
Förderungen“):
http://www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/mitteilungsblatt/stipendien-und-foerderungen

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Nützliche Informationen, Links und Kontakte

Hilfe bei Studienproblemen
Für organisatorische und administrative Belange sind Ihre AnsprechpartnerInnen die
MitarbeiterInnen des Vizerektorats für Lehre (siehe Infoblatt „Ansprechpersonen im Vizerektorat
für Lehre“). Für Fälle, in denen Ihnen hier nicht weitergeholfen werden kann, stehen Ihnen weitere
Informations- und Beratungsstellen offen:
Personenorientierte Studienberatung der Vetmeduni Vienna
Bei der personenorientierten Studienberatung bekommen Sie Hilfestellung in akuten
Stresssituationen oder beim Studienmanagement (Lern- und Konzentrationsprobleme) sowie
Unterstützung bei der Bearbeitung und Lösung von Konflikten.
Ihre Ansprechperson ist Dr. Angelika Url (angelika.url@vetmeduni.ac.at).
Behindertenbeauftragte an der Vetmeduni Vienna
Falls Sie eine (länger andauernde) Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben, die
Ihnen Schwierigkeiten beim Studieren bereitet, steht Ihnen für individuelle Lösungen der
Behindertenbeauftragte für Studierende der Universität, Mag. Michaela Pirker
(michaela.pirker@vetmeduni.ac.at) zur Verfügung.
Ombudsstelle für Studierende
Montag bis Freitag, 9:00-16:00 Uhr
T +43 800/311 650 (gebührenfrei aus ganz Österreich)
info@hochschulombudsmann.at
http://www.hochschulombudsmann.at
Psychologische Beratungsstelle Wien des Bundesministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft (bmwfw)
1080 Wien, Lederergasse 35/4
T +43 1 4023091
http://www.studentenberatung.at

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FAQ‘s für Erstsemestrige

FAQ‘s für Erstsemestrige
Vetucation®
                      ®
Was ist Vetucation ?
           ®
Vetucation ist die Lernplattform der Veterinärmedizinischen Universität Wien und dient zur
Ergänzung der Präsenzlehre (Lehrende und Lernende zur gleichen Zeit am selben Ort). Hier
finden Sie die Lernunterlagen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen.
Die verbindliche Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung erfolgt aber über VetmedOnline
(http://online.vetmeduni.ac.at).
                                ®
Was kann man mit Vetucation alles machen?
                               ®
In der Lernplattform Vetucation können die Lehrenden den Studierenden Lernmaterialien zur
Verfügung stellen. Das können Skripten oder PowerPoint-Folien sein, aber auch multimediale
                                                                          ®
Inhalte wie z.B. Videos oder Animationen. Darüber hinaus bietet Vetucation Möglichkeiten der
asynchronen (E-Mail, Diskussionsforum) und synchronen (Chat, Webkonferenzen)
Kommunikation. Auch eine Reihe von interaktiven und kollaborativen Tools wie z.B. Weblogs
und Wikis stehen zur Verfügung.
                                                   ®
Wie funktioniert die Suchfunktion in Vetucation ?
Sie können die Liste aller Kurse, die online verfügbar sind, ansehen und sich für die relevanten
Kurse anmelden:
                           ®
1. Login in Vetucation
2. Registerkarte „Kurse“
3. Kurskatalog durchsuchen (Filtern nach Studium und Semester sind auch möglich)
4. Suchkriterien eingeben
5. START klicken
Geben Sie zum Beispiel bei der Kurssuche den Lehrveranstaltungsnamen oder Teile davon
(z.B. „Gewebe“ für die Lehrveranstaltung „Vom Gewebe zur Zelle“) ein.

Wie meldet man sich für Kurse an?
Nach einer Kurssuche bekommen Sie eine Liste mit allen gefundenen Kursen angezeigt. In der
Spalte „Kurs-ID“ finden Sie neben der Kurs-ID ein Kästchen mit einem Pfeil nach unten. Klicken
Sie auf diese Schaltfläche und Sie erhalten die Möglichkeit, sich anzumelden. Sollte die
Schaltfläche

nicht vorhanden sein, ist eine persönliche Anmeldung zu diesem Kurs nicht möglich.
                                                  ®
Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung in Vetucation hat keinen Einfluss auf die Anmeldung in
VetmedOnline und dient lediglich dem Zugang zu den Lernmaterialien.
                                                               ®
Die LV-Anmeldungen von VetmedOnline können in Vetucation übernommen werden, wenn
diese Option von den Lehrenden aktiviert ist.

Welchen Kategorien sind die Kurse bei der Kurssuche zugeordnet?
Grundsätzlich sind alle Kurse einer Studienrichtung und dem Semester, in dem sie stattfinden,
zugeordnet. Die Studienrichtung Veterinärmedizin ist zusätzlich in Lehrmodule eingeteilt.

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