Einreisebedingungen: Puerto Rico - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                            Puerto Rico

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise
   Aktuelle medizinische Hinweise
   Luftverschmutzung durch Waldbrände
   Durch immer wieder auftretende langanhaltende Brände kommt es örtlich zu einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualität,
   die für ältere Personen mit Herz-/Kreislaufproblemen sowie für Kleinkinder besonders bei größerer Anstrengung die Gesundheit
   beeinträchtigen kann.

   Zika-Virus-Infektion
   Gemäß der Weltgesundheitsorganisation () werden Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln mit einer möglichen
   Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen -Einteilung, auch wenn aktuell keine neuen
   Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
   Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
   In Anlehnung an die derzeitigen -Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger
   werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. -Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher
   Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für
   Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. () sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus
   des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.

   Impfschutz
   Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten
   anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer
   Exposition (aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer
   Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.
   Bei Langzeitaufenthalten sollten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten und Universitäten beachtet werden
   (vor Einreise erfragen!). Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) einschließlich
   der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden.
   Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

   West-Nil-Fieber (West Nile Virus)
   ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus
   über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der ausgebreitet.
   Die Patienten leiden an grippeähnlichen Beschwerden mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Bindehautentzündung,
   Durchfall, Erbrechen und Appetitlosigkeit. Bei knapp der Hälfte der Patienten tritt gegen Ende der Fieberphase ein
   Hautausschlag auf, der etwa eine Woche anhält. Insgesamt dauert die Erkrankung meist etwa eine Woche und heilt ohne
   Therapie ab.In seltenen Fällen kann es zu schwerwiegenden Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) und der Gehirnhäute
   (Meningitis) sowie zu akuten Lähmungserscheinungen (Paralyse) kommen, die sich nur teilweise oder gar nicht mehr
   zurückbilden. Diese schwerwiegenden Komplikationen können zum Tod führen. Betroffen sind insbesondere alte Menschen,
   Kinder und Abwehrgeschwächte wie Krebs- oder HIV-Patienten. Je älter der Patient ist, umso höher ist die Gefahr für die
   Ausbreitung der Krankheit auf Gehirn und Nervensystem. Schwere Verläufe werden besonders ab dem 50. Lebensjahr
   beobachtet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering. Die Übertragung erfolgt durch
   infizierte Mücken. Sie kann auch nach einer Bluttransfusion mit Blut eines akut erkrankten Patienten oder in Einzelfällen auch
   nach Organtransplantationen auftreten. Infizierte Mütter können das Virus auf das ungeborene Kind oder später beim Stillen
   durch die Muttermilch übertragen.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken insbesondere auch in den subtropischen Teilen der wird allen Reisenden
   empfohlen,
       körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
       ganztägig (Zika, West Nil) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
       unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

   Hantavirus
   Die insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit (aktueller Schwerpunkt im Yosemite Nationalpark) durchschnittlich 2-4
   Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-
   Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.
   In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber
   mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS).
   Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt.

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Puerto Rico
Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.
   Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise, nicht nur zu diesen Erkrankungen, finden Reisende
   auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter www.cdc.gov

   Medizinische Versorgung
   In den sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der
   Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind.
   Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter
   Einschluss der ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch
   möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20678]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Reisen nach Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln
   Die Hurrikane "Irma" und "Maria" haben im Sommer 2017 in Puerto Rico, den US-amerikanischen Jungferninseln sowie in Teilen
   Floridas erhebliche Schäden verursacht. In Puerto Rico und den US-amerikanischen Jungferninseln ist die Kommunikation und
   Stromversorgung in einigen Regionen immer noch defizitär. Reisende nach Puerto Rico und US Virgin Islands sollten weiterhin
   die Anweisungen lokaler Behörden beachten und sich umsichtig verhalten, da die Aufräumarbeiten andauern. Ausführliche
   Informationen zu allen Katastrophen in den finden sich bei der Federal Emergency Management Agency, FEMA.

   Besonderheiten bei der Einreise
   Für alle Flüge in die gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit dem 26. Oktober 2017 kann es zu zusätzlichen
   Befragungen am Abflugort kommen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit, mindestens. 3 Stunden, einplanen, um
   die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Außerdem wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der
   Fluggesellschaft zu erkundigen, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.Weitere Informationen finden
   sich auf der Webseite des und bei der nachgeordneten.
   Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht
   werden. Gepäckstücke werden grundsätzlich auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist
   Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das
   Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte
   Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.
   Weitere Informationen erteilt die US-Transportsicherheitsbehörde (TSA).
   Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der Flug- und Reservierungsangaben ihrer
   Passagiere zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird bei Einreise die Angabe der Adresse
   verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in den aufhalten wird. (Bei Rundreisen gilt die erste Adresse).
   Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden.
   Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und es wird ein digitales
   Porträtphoto erstellt. Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die US-Grenzbehörden können auf der
   Internetseite des Department of Homeland Security eingesehen werden.
   Auch am Einreiseflug-/Seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen, in Ausnahmefällen
   können auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen. Ob die Einreise erlaubt wird, steht im Ermessen des jeweiligen US-
   Grenzbeamten.
   Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer von den US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine
   spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung - wenn sich Ihre Ausreise etwa durch unvorhersehbare Umstände verzögert -
   ist nicht möglich. Ist die Einreise mit Visum erfolgt, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des
   Aufenthalts genehmigen. Der Tag, an dem spätestens die Ausreise erfolgen muss, wird bei Einreise in den Pass eingestempelt:
   "admitted until xx-xx-xx". Zu beachten ist das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10'
   ist der 10. März, nicht der 3. Oktober).

   Reisen nach oder von Kuba
   Touristische Reisen direkt von den nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt. Dies gilt auch für deutsche
   Reisende. Direkte Reisen von den nach Kuba sind nur erlaubt unter einer der 12 von den US-Behörden festgelegten
   Kategorien, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten, aber auch Reisen, um das kubanische
   Volk zu unterstützen sowie private Besuchsreisen. Zur Umsetzung dieser Regelungen in die Praxis und die Kontrolle des von
   den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor.
   Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner genau Buch zu führen und entsprechende
   Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um
   diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen.
   Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 2 von 11
Puerto Rico
Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen.
   US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Restriktionen auch bei Reisen von Kuba in die an.
   Nähere Informationen können nur die zuständigen US-amerikanischen Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der
   zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury - Office of
   Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen:
   CBP-United-States-Cuba-Travel
   Treasury-Sanctions-Programs-Cuba-Travel
   US-Embassy-Traveling-to-Cuba
   Einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen
   Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist der US-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den werden fast alle Kreditkarten
   akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
   Bankkarten mit V-Pay-Logo können in den nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist damit nicht mehr möglich.
   Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist - gegen Gebühr - auf Wechselstuben
   beschränkt, die sich nicht überall finden lassen. Banküberweisungen von Deutschland in die können mehrere Tage in Anspruch
   nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.

   Straßenverkehr/Mietwagen
   Autofahrer sollten sich über die amerikanischen Verkehrsregeln informieren. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger
   als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hohe Geldbußen
   oder sogar Gefängnis drohen.
   Auch in den wird die Nutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren, sofern keine Freisprechanlage vorhanden ist, in immer mehr
   Bundesstaaten oder auch einzelnen Bezirken, verboten und inzwischen mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.
   Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und etwa Stadtpläne und Broschüren zu
   Verhaltensweisen, die zu beachten sind, zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten
   Schadenssumme eine Haftpflichtversicherung. Nicht versicherbar ist der in den mögliche Strafschadensersatz (punitive
   damages), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu Strafschadensersatz können sehr
   hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt, in den sind jedoch
   Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil, auch bei eventuellen zukünftigen -Aufenthalten, stets
   möglich.

   Führerschein
   Ein internationaler Führerschein wird - in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein - grundsätzlich
   empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-
   Bundestaaten sind auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation verfügbar.
   [20678]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Die Krankenversorgung ist gut, aber teuer.

   Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.

   Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

   Impfungen

     Titel                      Besondere Vorsichtsmaßnahmen                      Gesundheitszeugnis erforderlich

       Gelbfieber                Nein                                              -

       Cholera                   Nein                                              -

       Typhus & Polio            1                                                 -

       Malaria                   Nein                                              -

       Essen & Trinken           2                                                 -

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 3 von 11
Puerto Rico
Anmerkungen Impfungen
   [1] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

   [2] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten.
   Leitungswasser ist normalerweise gechlort und weitgehend keimfrei, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten.
   Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von
   abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Vor dem Verzehr von
   Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher
   Algenvergiftung Vorsicht geboten.

   Andere Risiken
   Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern
   sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

   Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

   Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen
   Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und
   Jugendlichen erfolgen.

   HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte,
   unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
   Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber,
   Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden
   Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in
   Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-
   Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
   Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher
   Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen. Die Zahl der Infektionen hat mit 10 Fällen seit April 2017 gegenüber 8000
   Infektionen im August 2016 stark abgenommen.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Mon, 17 Sep 2018 17:15:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Mon, 17 Sep 2018 17:26:27 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Aktuelle Hinweise (Überschwemmungen nach Hurrikan Florence)
   Medizinische Hinweise (Zika-Virus-Infektion)

    AKTUELLE HINWEISE

   Der Hurrikan „Florence" ist am Freitag, 14. September 2018 in Wrightsville Beach, North Carolina auf Land getroffen und hat zu
   extremen Regenfällen und weitreichenden Überschwemmungen insbesondere in North Carolina, aber auch benachbarten
   Bundesstaaten geführt. Weitere starke Regenfälle lassen Flusspegel weiter ansteigen. Viele vom Hochwasser betroffene
   Regionen wurden evakuiert. Die Anwohner befinden sich weiterhin in Notunterkünften, der Notstand gilt fort. Es kommt zu
   erheblichen Beeinträchtigungen der Infrastruktur und im Reiseverkehr, insbesondere auch Straßensperrungen (z.B. I-95 und I-
   40, siehe auch North Carolina Department of Transportation).
   Reisende werden gebeten, die betroffenen Gebiete in North Carolina weiträumig zu meiden und die Hinweise der lokalen
   Behörden einschließlich möglicher Evakuierungen weiterhin zu beachten, siehe auch Naturkatastrophen.
   Aktuelle Hinweise bieten Ready-NC, SC-EMD und VA-Emergency.
   Waldbrände insbesondere im Norden Kaliforniens konnten weitgehend unter Kontrolle gebracht werden. In den westlichen
   Bundesstaaten gibt es aber nach wie vor aktive Brände. Aktuelle Informationen und eine interaktive Karte bietet das
   kalifornische Governor's Office of Emergency Services.
   Reisenden in der Region wird empfohlen, die lokalen Nachrichten zu verfolgen und den Anweisungen lokaler Behörden Folge zu
   leisten, siehe auch Naturkatastrophen.
   Auf der größten Insel von Hawaii, Big Island, ist es seit Anfang Mai 2018 zu Erdbeben und Ausbrüchen des Vulkans Kilauea
   gekommen. Entlang des Vulkans ist an vielen Stellen Lava ausgetreten, vor allem im Südosten der Insel. Je nach Intensität
   werden Alarmstufen vom US Geological Survey (USGS) festgelegt.
   Reisende sollten die Entwicklung in den lokalen Medien verfolgen, Anweisungen der lokalen Behörden Folge leisten und
   Sperrzonen unbedingt beachten, siehe auch Naturkatastrophen. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind u.a. bei
   der Hawaii Emergency Management Agency und auf der Webseite des County of Hawaii abrufbar.
   Die an der Südwestküste Floridas in den Sommermonaten übliche Rotalgenplage ist in diesem Jahr besonders stark ausgeprägt.
   Aktuelle Informationen sind beim National Ocean Service abrufbar, der auch regelmäßig Lageberichte veröffentlicht.
   Bezüglich weiterhin geltender Einschränkungen bei der visumfreien Einreise in die USA (Visa Waiver Programm) im

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Puerto Rico
Zusammenhang mit früheren Reisen nach Irak, Iran, Syrien, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen wird auf die Ausführungen im
   Abschnitt „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige" hingewiesen.
   Verbindliche Auskünfte über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in den USA können in Deutschland nur die Botschaften
   und Konsulate der USA erteilen.

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE
   Terrorismus
   Die US-Regierung warnt vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Zuletzt wurden am 31. Oktober 2017 und am 11.
   Dezember 2017 in Manhattan/New York Anschläge verübt, bei denen es mehrere Todesopfer bzw. Verletzte gab.
   Kriminalität/Waffen
   Reisende sollten stets auf Ihre Wertgegenstände achten. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren
   Ort, z. B. im Hotel Safe, aufbewahrt und auch nicht in einem geparkten Wagen zurückgelassen werden. Vor allem an
   Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen ist Vorsicht vor Taschendieben geboten. Von allen wichtigen Dokumenten,
   einschließlich Flugticket, sollten Kopien angefertigt und getrennt aufzubewahrt werden.
   In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Bewaffnete Überfälle oder Amokläufe kommen
   vereinzelt vor. Im Falle eines bewaffneten Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
   Demonstrationen
   In den gesamten USA kann es aktuell häufiger zu politischen Demonstrationen kommen. Dabei besteht auch eine erhöhte
   Gefahr politisch motivierter Gewalt. Es wird daher empfohlen, insbesondere in städtischen Ballungszentren die Nachrichtenlage
   aufmerksam zu verfolgen und Demonstrationen weiträumig zu meiden.
   Naturkatastrophen
   In der Karibik, den südlichen Bundesstaaten der USA sowie Hawaii ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
   Im Mittleren Westen der USA besteht zwischen März und Juli die Gefahr von Tornados.
   Die US-amerikanischen Außengebiete im Pazifik Guam und die Nördlichen Marianen können von Taifunen betroffen sein.
   Reisende in diese Regionen werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
   Im Winter können insbesondere an der Ostküste Schneestürme auftreten, die teilweise zu Einschränkungen des Flugverkehrs
   führen.
   Vor allem in den Monaten Juni bis Dezember kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen
   immer wieder zu Busch- und Waldbränden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden können. Vor allem in den
   Monaten Juni bis Dezember kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu
   Busch- und Waldbränden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden können. Stets aktuelle Informationen bietet das
   Department of Forestry and Fire Protection.
   Auch in anderen Bundesstaaten, insbesondere im Süden und Südwesten der USA, können Busch- und Waldbrände auftreten.
   Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.
   Teile der USA liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann. Das Risiko ist in Alaska, Hawaii
   und im Westen der USA am höchsten. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des
   Geoforschungszentrums Potsdam, speziell für die USA das USGS Earthquake Hazards Program.
   Im Westen der USA, in Alaska sowie im Bundesstaat Hawaii befinden sich zudem zahlreiche Vulkane. Bei Ausflügen auf
   Vulkanen sollten Reisende besonders vorsichtig sein, sich von ortskundigen Führern begleiten lassen und Anweisungen von
   Sicherheitskräften wie auch Sperrzonen unbedingt beachten. Aktuelle Informationen zu Warnstufen finden sich unter U.S.
   Volcanoes and Current Activity Alerts.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die
   Sicherheitslage im Reiseland informiert.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Reisen nach Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln
   Die Hurrikane „Irma" und „Maria" haben im Sommer 2017 in Puerto Rico, den US-amerikanischen Jungferninseln sowie in Teilen
   Floridas erhebliche Schäden verursacht. In Puerto Rico und den US-amerikanischen Jungferninseln ist die Kommunikation und
   Stromversorgung in einigen Regionen immer noch defizitär. Reisende nach Puerto Rico und US Virgin Islands sollten weiterhin
   die Anweisungen lokaler Behörden beachten und sich umsichtig verhalten, da die Aufräumarbeiten andauern. Ausführliche
   Informationen zu allen Katastrophen in den USA finden sich bei der Federal Emergency Management Agency, FEMA.
   Besonderheiten bei der Einreise
   Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit dem 26. Oktober 2017 kann es zu zusätzlichen
   Befragungen am Abflugort kommen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit, mindestens. 3 Stunden, einplanen, um
   die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Außerdem wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der
   Fluggesellschaft zu erkundigen, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.Weitere Informationen finden
   sich auf der Webseite des und bei der nachgeordneten .
   Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht
   werden. Gepäckstücke werden grundsätzlich auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist
   Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das
   Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte
   Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 5 von 11
Puerto Rico
Weitere Informationen erteilt die US-Transportsicherheitsbehörde (TSA).
   Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben
   ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird bei Einreise die Angabe der Adresse
   verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in den USA aufhalten wird. (Bei Rundreisen gilt die erste Adresse).
   Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden.
   Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und es wird ein digitales
   Porträtphoto erstellt. Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die US-Grenzbehörden können auf der
   Internetseite des Department of Homeland Security eingesehen werden.
   Auch am Einreiseflug-/Seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen, in Ausnahmefällen
   können auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen. Ob die Einreise erlaubt wird, steht im Ermessen des jeweiligen US-
   Grenzbeamten.
   Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer von den US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine
   spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich Ihre Ausreise etwa durch unvorhersehbare Umstände verzögert
   – ist nicht möglich. Ist die Einreise mit Visum erfolgt, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des
   Aufenthalts genehmigen. Der Tag, an dem spätestens die Ausreise erfolgen muss, wird bei Einreise in den Pass eingestempelt:
   "admitted until xx-xx-xx". Zu beachten ist das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10'
   ist der 10. März, nicht der 3. Oktober).
   Reisen nach oder von Kuba
   Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt. Dies gilt auch für
   deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt unter einer der 12 von den US-Behörden
   festgelegten Kategorien, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten, aber auch Reisen, um
   das kubanische Volk zu unterstützen sowie private Besuchsreisen. Zur Umsetzung dieser Regelungen in die Praxis und die
   Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor.
   Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und
   entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen
   vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen.
   Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen
   Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen.
   US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Restriktionen auch bei Reisen von Kuba in die USA an.
   Nähere Informationen können nur die zuständigen US-amerikanischen Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der
   zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of
   Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen:
   CBP-United-States-Cuba-Travel
   Treasury-Sanctions-Programs-Cuba-Travel
   US-Embassy-Traveling-to-Cuba
   Einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines.
   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen
   Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist der US-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten
   akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
   Bankkarten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist damit nicht mehr möglich.
   Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben
   beschränkt, die sich nicht überall finden lassen. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in
   Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.
   Straßenverkehr/Mietwagen
   Autofahrer sollten sich über die amerikanischen Verkehrsregeln informieren. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger
   als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hohe Geldbußen
   oder sogar Gefängnis drohen.
   Auch in den USA wird die Nutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren, sofern keine Freisprechanlage vorhanden ist, in immer
   mehr Bundesstaaten oder auch einzelnen Bezirken, verboten und inzwischen mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.
   Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und etwa Stadtpläne und Broschüren zu
   Verhaltensweisen, die zu beachten sind, zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten
   Schadenssumme eine Haftpflichtversicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA mögliche Strafschadensersatz (punitive
   damages), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu Strafschadensersatz können sehr
   hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt, in den USA sind jedoch
   Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil, auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten, stets
   möglich.
   Führerschein
   Ein internationaler Führerschein wird - in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein - grundsätzlich
   empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-
   Bundestaaten sind auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation verfügbar.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 6 von 11
Puerto Rico
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.
Visumfreie Einreise (US Visa Waiver Programm/ESTA)/Visum
Da Deutschland am US-Visa Waiver Programm teilnimmt, können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, bei
Geschäftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen, sofern sie im Besitz eines elektronischen Reisepasses (e-
Pass mit Chip), einer gültigen elektronischen Einreisegenehmigung (ESTA) sowie eines gültigen Rück- oder Weiterflugtickets
sind. Minderjährige können nur dann visumfrei einreisen, wenn sie im Besitz eines eigenen e-Passes und einer gültigen ESTA
sind.
Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (derzeit 14,- US-$). Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele
Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden
empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Umfassende
Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über die ESTA-Startseite oder folgenden Links:
ESTA-Informationen der US-Botschaft Berlin
US State Department Visa Waiver Program
ESTA-Häufig gestellte Fragen
Die Einreise auf dem Landweg, von Kanada oder Mexiko, ist ohne ESTA möglich.
Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den o.a. Besuchszwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte,
Austauschprogramme, Sprach -/ Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschl. Niederlassung / Einwanderung in die USA
etc) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.
Deutsche Staatsangehörige, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch die Staatangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien
oder Sudan besitzen oder sich seit dem 01.03.2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder bzw. in Libyen, Jemen oder
Somalia aufgehalten haben, sind vom US-Visa Waiver Programm ausgeschlossen und müssen ebenfalls (unabhängig vom
Zweck der Reise) ein Visum für die USA beantragen. Ausnahmen gelten lediglich für Regierungsbedienstete und Angehörige
des Militärs.
Das jeweilige Visum ist bei der zuständigen US-Auslandsvertretung zu beantragen. Ausführliche Hinweise zu den US-
Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren erteilen die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland.
Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die
endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsbehelf
zugelassen und es ist den deutschen Auslandsvertretungen nicht möglich, auf die Grenzbeamten einzuwirken, eine
Einreiseverweigerung rückgängig zu machen.
Weitere Hinweise
Sollten bei Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, kann auch nach Rückkehr das Department of Homeland Security
(DHS) kontaktiert werden. Das DHS hat ein „Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)" eingerichtet, welches die zentrale
Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen, im Zusammenhang mit Einreisen in die USA, ist. Nutzer von TRIP
müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der
sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.
 Reisenden wird empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA
hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Louisiana, ist dies
Pflicht.
 Weitergehende Fragen betreffend die Einreise sollten rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen
Auslandsvertretung geklärt werden
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

 BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter International Visitors.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
oder dort telefonisch erfragen.

 BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der
Bundesrepublik Deutschland.
Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:
Rauschmittel
Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz
in einigen US-Bundesstaaten bzw. Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt wird, eine lebenslange Einreisesperre nach sich
ziehen und zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, die mehrere Hunderttausende US-$
betragen können. Bereits bei der Einreise in die USA werden auch im Transit handelt strenge Kontrollen durchgeführt.
Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
   Arbeitsaufnahme ohne Arbeitserlaubnis, auch in geringem Umfang, ist untersagt. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu
   Gefängnisstrafen und Ausweisung führen.
   Alkoholgenuss
   in der Öffentlichkeit ist fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies
   gilt auch für Nationalparks o. ä. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Gegebenenfalls muss das Alter per
   Ausweis nachgewiesen werden.
   Rauchverbote
   werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten,
   da auch hier Ordnungsstrafen drohen können.
   Nacktbaden
   Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten, die Nacktheit generell unter Strafe stellen, rar geworden sind, sollte
   unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses
   aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten führen kann. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig
   oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden - am besten auch von Kleinkindern - unterlassen
   werden. Gleiches gilt für das Baden ohne Oberteil, - nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.
   Kinderpornographie und -missbrauch
   Kinderpornographie und –missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe
   Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das
   Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder, (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne), unterlassen
   werden. Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten
   fließend. Eine Anzeige, bspw. durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft,- kann langwierige
   Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
   Sexuelle Handlungen an Minderjährigen
   Sexuelle Handlungen an Minderjährigen – auch in gegenseitigem Einvernehmen – werden in vielen Fällen mit langer Haft
   bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen
   erklärt werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin oder ein 16-Jähriger mit
   15-jähriger Freundin als Sexualstraftäter verurteilt wird.
   Öffentliches Stillen
   Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den Strafvorschriften
   ausgenommen, sollte jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger -liberalen- Gegenden unterlassen werden.
   Verletzung der Aufsichtspflicht
   In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und geahndet werden. Dies
   sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar
   setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (-z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter
   8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für "unangemessen lange" Zeit allein gelassen
   werden dürfen-). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter
   unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt.
   Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt
   gelassen werden sollten.
   Prostitution
   In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer
   Prostituierten kann strafbar sein.
   Stalking
   Das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person ist strafbar.
   Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches erhalten haben und
   diesen nicht bezahlen, kann es bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben. Für Auskünfte, auch
   nach dem Verlassen der USA, ist die Stelle zuständig, die das Ticket ausgestellt hat. Die deutschen Auslandsvertretungen in
   den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein.
   Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster
   herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren
   gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Aktuelle medizinische Hinweise
   Luftverschmutzung durch Waldbrände
   Durch immer wieder auftretende langanhaltende Brände kommt es örtlich zu einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualität,
   die für ältere Personen mit Herz-/Kreislaufproblemen sowie für Kleinkinder besonders bei größerer Anstrengung die Gesundheit
   beeinträchtigen kann.
   Zika-Virus-Infektion
   Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln mit einer
   möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U.
   aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
   Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
   In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die
   schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko
   frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 8 von 11
Puerto Rico
Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-
   Virus des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.
   Impfschutz
   Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten
   anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer
   Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender
   medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.
   Bei Langzeitaufenthalten sollten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten und Universitäten beachtet werden
   (ggf. vor Einreise erfragen!). Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de)
   einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert
   werden.
   Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
   West-Nil-Fieber (West Nile Virus)
   ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile
   Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet.
   Die Patienten leiden an grippeähnlichen Beschwerden mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Bindehautentzündung,
   Durchfall, Erbrechen und Appetitlosigkeit. Bei knapp der Hälfte der Patienten tritt gegen Ende der Fieberphase ein
   Hautausschlag auf, der etwa eine Woche anhält. Insgesamt dauert die Erkrankung meist etwa eine Woche und heilt ohne
   Therapie ab.In seltenen Fällen kann es zu schwerwiegenden Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) und der Gehirnhäute
   (Meningitis) sowie zu akuten Lähmungserscheinungen (Paralyse) kommen, die sich nur teilweise oder gar nicht mehr
   zurückbilden. Diese schwerwiegenden Komplikationen können zum Tod führen. Betroffen sind insbesondere alte Menschen,
   Kinder und Abwehrgeschwächte wie Krebs- oder HIV-Patienten. Je älter der Patient ist, umso höher ist die Gefahr für die
   Ausbreitung der Krankheit auf Gehirn und Nervensystem. Schwere Verläufe werden besonders ab dem 50. Lebensjahr
   beobachtet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering. Die Übertragung erfolgt
   durch infizierte Mücken. Sie kann auch nach einer Bluttransfusion mit Blut eines akut erkrankten Patienten oder in Einzelfällen
   auch nach Organtransplantationen auftreten. Infizierte Mütter können das Virus auf das ungeborene Kind oder später beim
   Stillen durch die Muttermilch übertragen.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken insbesondere auch in den subtropischen Teilen der USA wird allen
   Reisenden empfohlen,
        körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
        ganztägig (Zika, West Nil) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
        ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

   Hantavirus
   Die insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit (aktueller Schwerpunkt im Yosemite Nationalpark) durchschnittlich 2-4
   Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-
   Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.
   In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber
   mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS).
   Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt.
   Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.
   Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise, nicht nur zu diesen Erkrankungen, finden Reisende
   auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter www.cdc.gov
   Medizinische Versorgung
   In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der
   Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind.
   Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter
   Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch
   möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
   Beziehungen mit Deutschland.
   Mehr

    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 9 von 11
Puerto Rico
Akkordeon

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Anmerkung zum Reisepass
   Die Einreisebestimmungen entsprechen denen der USA.

   Einreise mit Kindern
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Einreise mit Haustieren
   Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das maximal 30 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde. Das
   Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Tier in einem Gebiet lebt, das frei von ansteckenden Tierkrankheiten ist. Wenn
   das Tier über 4 Monate alt ist, wird außerdem ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das maximal 6 Monate vor der Einreise ausgestellt
   wurde.

   Für Vögel muss direkt vor der Abreise ein Gesundheitszeugnis ausgestellt werden, das bescheinigt, dass das Tier frei von der
   Papageienkrankheit und Ornithose ist.

   Weitere Informationen sind von den amerikanischen Botschaften erhältlich (s. Kontaktadressen USA).

   [col]

   Geld
   Geldwechsel
   In Wechselstuben und Banken möglich.

   Währung
   1 US-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: US$, USD (ISO-Code). Näheres unter Geld im Kapitel USA.

   Devisenbestimmungen
   S. USA.

   Kreditkarten
   Alle internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

   Reiseschecks
   Reiseschecks in US-Dollar werden bevorzugt.

   Öffnungszeiten der Bank
   Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr.

   [col]

   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   S. USA.

   [col]

    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 10 von 11
Puerto Rico
für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

   [col]

    QUELLENANGABEN
   [20678] Puerto Rico - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 19.09.2018 (Unverändert gültig seit:
   17.09.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 19.09.2018 (Unverändert gültig seit: 17.09.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                 Seite 11 von 11
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