RSW-BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE, UNTERNEHMENSRECHNUNG UND FINANZEN (BSTUF) - STUDIENGANGSBROSCHÜRE
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RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen (BStUF) Studiengangsbroschüre Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach Lohrtalweg 10, 74821 Mosbach, Tel. : + 49 6261 939-461 www.dhbw-mosbach.de/bstuf
Inhalt 1 Vorwort .................................................................................................................................................... 2 2 Konzeption und Inhalt des Studiengangs ................................................................................................. 3 2.1 Konzeption und Inhalt des Studiengangs im Überblick (Kommentierte Präsentation) .......................................... 3 2.2 Studienplan nach dem Fünf-Säulen-Konzept ........................................................................................................ 11 3 Hinweise zum Studium an der DHBW Mosbach...................................................................................... 13 3.1 Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der DHBW Mosbach ................................................................. 13 3.2 Eignungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsbetrieb) ......................... 13 3.3 Ausbildungsvergütungen, Urlaub, Sozialversicherungspflicht ............................................................................... 13 3.4 Sonstige Kosten ...................................................................................................................................................... 14 3.5 Theorie- und Praxisphasen ..................................................................................................................................... 14 3.6 Bewerbersuche ....................................................................................................................................................... 14 4 Anhang Formulare / Merkblätter / Anfahrtskizze ................................................................................... 15 4.1 Anhang 1: Anfahrtskizze ......................................................................................................................................... 16 4.2 Anhang 2: Ausbildungsvertrag Wirtschaft.............................................................................................................. 17 4.3 Anhang 3: Blockplanung (Lage der Theorie- und Praxisphasen) ........................................................................... 20 4.4 Anhang 4: Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) 21 4.5 Anhang 5: Firmenliste (Antrag auf Aufnahme in die über das Internet angebotene Liste der Ausbildungsplatzangebote) ................................................................................................................. 26 4.6 Anhang 6: Firmenprofil (Formular für die Zulassung als Ausbildungsbetrieb) ..................................................... 27 4.7 Anhang 7: Hinweise zur Erstellung des Praxisplans............................................................................................... 28 4.8 Anhang 8: Schulische Zulassungsvoraussetzungen zum Studium ........................................................................ 32 Seite 1
1 Vorwort1 Die Studieninformationsbroschüre 2 wurde für Interessenten erstellt, die sich einen Überlick über das Studium an der DHBW Mosbach im Studiengang RSW 3-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen verschaffen möchten. Die Studienbroschüre richtet sich insbesondere an Personen, die direkt nach dem Schulab- schluss oder nach einer Lehre ein Studium beginnen möchten sowie an Firmen, die in Kooperation mit der DHBW Mosbach als Duale Partner ausbilden möchten. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Hompage (www.dhbw-mosbach.de) oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf. Prof. Dr. Elke Heizmann Diplom-Kaufmann • Steuerberater Studiengangsleitung RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen Tel.: 06261 939-424 Fax: 06261 939-414 heizmann@dhbw-mosbach.de Standort: Lohrtalweg 10 74821 Mosbach Raum: B/1.03 Prof. Dr. Stefan Leukel Diplom-Kaufmann • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Professor RSW- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen Tel.: 06261 939-462 Fax: 06261 939-414 leukel@dhbw-mosbach.de Standort: Lohrtalweg 10 74821 Mosbach Raum: B/1.04 Isolde Fichtner Sekretariat RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen Tel.: 06261 939-461 Fax: 06261 939-414 fichtner@dhbw-mosbach.de Standort: Lohrtalweg 10 74821 Mosbach Raum: B/2.02 1 Hinweis: Die in dieser Broschüre benutzten Bezeichnungen für Personen sowie für deren Tätigkeiten und Funktionen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Frauen führen alle Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in der entsprechenden weibli- chen Form. 2 Stand: Dezember 2012 3 RSW = Rechnungswesen Steuern Wirtschaftsrecht Seite 2
2 Konzeption und Inhalt des Studiengangs 2.1 Konzeption und Inhalt des Studiengangs im Überblick (Kommentierte Präsentation) Der Studiengang RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen wird nachfolgend im Rahmen einer kommentierten Präsentation mit seinen wesentlichen Inhalten dargestellt. Die Duale Hochschule Baden- Württemberg Standort Mos- bach (DHBW Mosbach) - ehemalige Berufsakademie Mosbach - erweiterte im Jahr 2005 das Studienangebot um den Studiengang Steuern und Prüfungswesen. Im Rahmen des sog. Akkredi- tierungsprozesses wurde der Studiengang weiterentwickelt und wird seit 2011 unter dem Namen „RSW-Betriebs- wirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen“ angeboten. Seite 3
Ziele: Ziel der Studienrichtung ist es, Studierenden nach einem dreijährigen dualen Studium fundierte Kenntnisse aus dem Bereich der Unternehmens- steuern, Unternehmensrech- nung und Finanzen zu vermit- teln. Nach einem dreijährigen Stu- dium sollen die Absolventen der Studienrichtung über bestimmte Fertigkeiten verfü- gen, die ihnen einen sicheren Umgang mit typischen Frage- stellungen aus dem Finanz-, Steuer- und Rechnungswesen ermöglichen. Seite 4
Konzept: Der Studiengang basiert auf einem Fünf-Säulen-Konzept. Dabei stehen die einzelnen Säulen gleichwertig neben- einander. Sie bilden in ihrer Gesamtheit die Grundlage für ein qualifiziertes Studium, das die Erreichung oben definier- ter Ziele gewährleisten soll. Beteiligte Partner des dualen Studiums sind die Studieren- den, die Ausbildungsbetriebe (sog. Duale Partner) und die DHBW Mosbach. Seite 5
Inhalt: Auf Basis des Rahmenstudienplans werden schwerpunktmäßig die nachfolgend dargestellten Inhalte vermittelt. Die ein- zelnen Kernbereiche sind hier, losgelöst von formalen Rahmenstudienplänen, entsprechend dem Fünf–Säulen–Konzept, in ihren Grundzügen aufbereitet. Im Bereich der betriebswirt- schaftlichen Steuerlehre werden in den ersten Semes- tern zunächst die Grundlagen der einzelnen Steuerarten vermittelt. Mit zunehmender Semesterzahl werden die Verknüpfungen zwischen den Steuerarten aus verschiede- nen Perspektiven aufgezeigt und komplexe Themenberei- che problemorientiert bear- beitet. Ausgehend von der Finanz- buchhaltung wird schrittweise das Rechnungswesen gelehrt. Im Anschluss hieran stehen die Grundzüge des internatio- nalen Rechnungswesens im Fokus. In höheren Semestern werden einzelne Themenbe- reiche intensiver und häufig im Rahmen von sog. Fallstu- dien behandelt. Der Bereich operatives Prüfungswesen umfasst z.B. die Grundlagen der Wirtschaftsprüfung, der Betriebsprüfung sowie die Kreditwürdigkeitsprüfung. Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Studienrichtung auf die Thematik der Investitions- rechnung sowie den Bereich der Finanzen. Seite 6
Das betriebswirtschaftliche Studium in der Studienrich- tung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmens- rechnung und Finanzen um- fasst die für Betriebswirte unumgänglichen betriebswirt- schaftlichen Kernfächer. Die für den Bereich des Fi- nanz-, Steuer- und Rech- nungswesens relevanten Rechtsgebiete deckt die Säule Recht mit den dort vorgese- henen Grundlagenveranstal- tungen ab. Seite 7
Unter Ergänzungsfächern werden hier Fächer verstan- den, die das betriebswirt- schaftliche Studium abrun- den. Diese Fächer fördern neben der fachlichen Kompe- tenz insbesondere die Metho- den- und Sozialkompetenz der Studierenden. Abschluss: Nach dem erfolgreichen Ab- schluss des Studiums an der DHBW Mosbach sind die Ab- solventen der Studienrichtung Betriebswirtschaftliche Steu- erlehre, Unternehmensrech- nung und Finanzen qualifizier- te Mitarbeiter. Seite 8
Die Absolventen verfügen über ein hohes Maß an Fach-, Methoden- und Sozialkompe- tenz. Studierende führen nach er- folgreichem Studium die Ab- schlussbezeichnung „Bachelor of Arts“. Perspektiven: Bachelor of Arts können in allen Bereichen des kaufmän- nischen Finanz- und Rech- nungswesens eingesetzt wer- den. Im Anschluss an das Studium haben sie insbeson- dere nebenstehende Entwick- lungsmöglichkeiten. Ferner können sie sich auch für wei- terführende Masterstudien- gänge bewerben. Seite 9
Profile: Interessenten, die sich für ein Studium in der Studienrich- tung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmens- rechnung und Finanzen ent- scheiden, sollten vor dem Studium Spaß im Umgang mit Zahlen und Textanalysen haben. Während des Studi- ums wird ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft erwar- tet. Nach dem Studium verfü- gen Bachelor of Arts über ein solides Fundament im Bereich der Steuern, der Unterneh- mensrechnung / -bilanzierung und der Finanzen. Ausbildungsfirmen / Duale Partner können Unternehmen aus dem Bereich der freien Berufe (Steuerberater, Wirt- schaftsprüfer) sein oder Un- ternehmen sämtlicher Bran- chen, die über eine Steuerab- teilung und / oder Finanz- und Rechnungswesenabteilung verfügen. Seite 10
2.2 Studienplan nach dem Fünf-Säulen-Konzept Säule 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Betriebswirt- Betriebswirt- Betriebswirt- Betriebswirt- schaftliche schaftliche schaftliche schaftliche Betriebswirtschaftliche Steuerlehre V Steuerlehre I Steuerlehre II Steuerlehre III Steuerlehre IV Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Besteuerung Besteuerung Besteuerung Ausgewählte Grundlagen des Ausgewählte natürlicher und natürlicher natürlicher und Themen der internationalen Themen des Un- juristischer Per- und juristi- juristischer Per- Besteuerung Steuerrechts ternehmenssteue- sonen I scher Personen sonen III natürlicher und rechts II juristischer Per- sonen Besteuerung des Besteuerung Besteuerung des Umwandlungs- Leistungsver- des Leistungs- Vermögens- steuerrecht kehrs und Ver- verkehrs und übergang fahrensrecht I Verfahrens- recht II Rechnungs- Rechnungs- Rechnungs- Rechnungs- Rechnungswesen V wesen I wesen II wesen III wesen IV Technik der Technik der Bilanzierung Nationale Rech- Nationale Rech- Nationale Rech- Finanzbuchfüh- Finanzbuch- nach HGB nungslegung / nungslegung / nungslegung / rung I führung II Fallstudien HGB Fallstudien HGB Fallstudien HGB Kosten- Kosten- Investition und Internationale Internationale Internationale Unternehmensrechnung & Finanzen Leistungs- Leistungs- Finanzierung Rechnungs- Rechnungslegung Rechnungslegung rechnung I rechnung II legung (IFRS) (IFRS) / Fallstudien (IFRS) / Fallstudien Konzernrechnungs- Jahresabschluss- legung analyse Unternehmensrechnung und Unternehmensrechnung und Finanzen II Finanzen I Controlling Vertiefung Kreditwürdigkeits- Unternehmens- Investition analyse bewertung Vertiefung Ausgewählte As- Mergers & Aquisi- Finanzierung pekte der Finanz- tion berichterstattung Prüfungswesen Prüfungswesen Wirtschaftsprüfung Steuerliche Au- ßenprüfung BWL I: Grund- BWL II: lagen der Be- Integriertes Management Betriebswirtschaftslehre triebswirt- schaftslehre Grundlagen der Grundzüge der Unternehmens- Personalführung Betriebswirt- Unternehmens- führung schaftslehre organisation Marketing Seite 11
Säule 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Recht I: Recht I: Recht II: Unter- Recht II: Unter- Recht III: Unter- Recht III: Unter- Privatrecht Privatrecht nehmensrecht I nehmensrecht I nehmensrecht II nehmensrecht II Bürgerliches Bürgerliches Handels- und Gesellschafts- Gesellschaftsrecht Insolvenzrecht Recht Recht I Recht II Erbrecht recht I II und ausgewählte Probleme des Gesellschafts- rechts VWL I VWL II Volkswirtschaftli- Makroökono- Geld und Wäh- Wirtschaftspolitik che Grundlagen mik und rung Mikroökonomik Finanzwissen- schaft Wirtschaftsmathematik und Statistik Wirtschaftsma- Statistik thematik Wissenschaftliches Arbeiten Einführung in Einführung in Juristische Me- Projektskizze das wissen- das wissen- thodenlehre / Bachelorarbeit Ergänzungsfächer schaftliche Arbei- schaftliche empirische ten / Juristische Arbeiten Forschungs- Methodenlehre methodik Methoden-/ Sozialkompetenz I Methoden-/ Sozialkompetenz II Integrationsseminar Präsentations- Projekt- Unternehmens- Integrationsseminar zu ausgewählten kompetenz management simulation Themenstellungen der Betriebswirt- schaftlichen Steuerlehre, der Unterneh- mensrechnung, des Prüfungswesens und der Finanzen Working Working Internationally Internationally / / Developing Developing English Skills English Skills Fachvorträge Fachvorträge Fachvorträge Fachvorträge Fachvorträge Fachvorträge Soft Skills Soft Skills Soft Skills Soft Skills Soft Skills Soft Skills Seite 12
3 Hinweise zum Studium an der DHBW Mosbach 3.1 Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der DHBW Mosbach Voraussetzung für ein Studium an der Dualen Hochschule Mosbach: o Der Bewerber muss als Schulabschluss grundsätzlich über die allgemeine Hochschulreife oder die dem gewählten Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife verfügen. Über einen zusätzlichen Nachweis können auch Bewerber mit Fachhochschulreife zum Studium an der DHBW zugelassen werden. Personen ohne Hochschulreife können bei entsprechender beruflicher Qualifi- kation gem. § 59 LHG iVm BerufsHZVO ebenfalls zum Studium an der DHBW zugelassen werden, wenn sie die gesetzlich verlangten Voraussetzungen erfüllen. Die konkreten rechtlichen Vorausset- zungen und weitere Informationen für den Hochschulzugang finden Sie auf der Homepage der DHBW Mosbach unter www.dhbw-mosbach.de Rubrik „Informationen für / Studieninteressenten / Entscheiden“ sowie dem Merkblatt „Schulische Zulassungsvoraussetzungen zum Studium“. o Es muss ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag zwischen einem von der DHBW Mosbach zuge- lassenen Ausbildungsbetrieb und dem Studierenden vorliegen. Der Vertrag regelt u. a. auch die Rechte und Pflichten der Beteiligten, z. B. Präsenzpflicht der Studierenden während der sog. Theo- riephase, Probezeit etc. (siehe Formular „Ausbildungsvertrag Wirtschaft“). o Ferner muss die Ausbildungsstätte einen Ausbildungsplan (sog. Praxisplan) erstellen und diesen bis zum Studienbeginn bei der DHBW Mosbach einreichen (vgl. Merkblatt Hinweis zur Erstellung eines Praxisplans). 3.2 Eignungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbil- dungsbetrieb) Möchte ein Ausbildungsbetrieb in Kooperation mit der DHBW Mosbach einen Studien-/Ausbildungsplatz an- bieten, muss der Ausbildungsbetrieb an der DHBW Mosbach zugelassen sein. Folgende Anforderungen wer- den an den Ausbildungsbetrieb gestellt: o Die Ausbildungsstätte muss in Art und Ausstattung gewährleisten können, dass die in den Studien- und Ausbildungsplänen vorgeschriebenen Inhalte des Studiengangs RSW-Betriebswirtschaftiche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen vermittelt werden können. Steuerberatungs- und/oder Wirtschaftsprüfungsunternehmen erfüllen i. d. R. sämtliche Voraussetzungen. Unterneh- men anderer Branchen müssen über entsprechende Fachabteilungen verfügen (vgl. Merkblatt Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium). o Der Ausbildungsbetrieb kann seinen Sitz auch außerhalb von Baden-Württemberg haben. Es exis- tiert keine regionale Bindung. Weder für den Betrieb noch für den Studierenden. o Der Ausbildungsbetrieb muss einen Zulassungsantrag an der DHBW Mosbach stellen (vgl. Formular „Firmenprofil“). 3.3 Ausbildungsvergütungen, Urlaub, Sozialversicherungspflicht Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die Ausbildungsvergütung, Urlaubsregelung und Sozialversiche- rungspflicht gegeben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangsleitung. o Der Ausbildungsbetrieb vereinbart mit dem Studierenden im Rahmen des Ausbildungsvertrages ei- ne monatliche Vergütung (siehe Formular „Ausbildungsvertrag“). o Die Vergütung orientiert sich i. d. R. an den geltenden Branchen-Tarifverträgen bzw. Vorgaben der jeweiligen Berufskammern für Auszubildende. Die Vergütung wird durchgehend, d. h. auch wäh- rend der Theoriephasen, in denen sich der Studierende an der DHBW befindet, bezahlt. o Mit der Ausbildungsvergütung fallen ggf. Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeits- losen-, Unfall-, Pflegeversicherung) sowie ggf. Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu- Seite 13
schlag) nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen an. Die Regelungen unterliegen stän- digen Änderungen. Bezüglich der Sozialversicherungspflicht können Sie die jeweils aktuellen Ent- wicklungen auf unserer Homepage verfolgen (www.dhbw-mosbach.de/bstuf unter „Downloads / In- formationen zur Anmeldung eines Studienplatzes“). o Als Urlaub ist mindestens der gesetzlich vorgesehene Mindesturlaub zu gewähren (Untergrenze). Der Urlaub ist in die Zeit der betrieblichen Praxisphasen zu legen. o Es besteht ggf. Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG), wenn die individuellen Voraussetzungen vorliegen. Anträge sind bei den örtlich zuständigen Äm- tern für Ausbildungsförderung zu stellen. 3.4 Sonstige Kosten Für das Studium an der DHBW Mosbach fallen i. d. R. nachfolgend Kosten an: o Gebühren: Die Studierenden haben jeweils zum 01.10. eines Jahres folgende Gebühren zu entrichten: Den sog. Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von jährlich 80,- € sowie den Studentenwerksbeitrag in Höhe von jährlich 56,- €.1 o Kosten der Unterbringung, Verpflegung, Fahrtkosten und Literaturaufwand während des Studiums haben die Studierenden selbst zu tragen. Nach eigenem Ermessen übernehmen die Ausbildungsbe- triebe freiwillig einen Teil der Kosten. Die Studierenden wohnen im allgemeinen während der Theo- riephase in Privatunterkünften in Mosbach und Umgebung. Im Internet kann unter www.dhbw- mosbach.de Rubrik „Informationen für / Studienanfänger / Organisieren / Zimmerbörse“ das Ange- bot abgerufen werden. o Für den Ausbildungsbetrieb fallen keine Gebühren an. 3.5 Theorie- und Praxisphasen Das Studium an der DHBW Mosbach ist in sogenannte Theorie- und Praxisphasen unterteilt. Während der Theorie- phasen befindet sich der Studierende an der DHBW Mosbach und nimmt an den Vorlesungen teil. Während der sogenannten Praxisphase befindet sich der Studierende im Ausbildungsbetrieb. Die Lage der einzelnen Phasen kön- nen dem Merkblatt „Blockplan“ entnommen werden. 3.6 Bewerbersuche Ausbildungsfirmen wird die Möglichkeit geboten über unsere Hompage kostenlos einen Ausbildungsplatz anzubie- ten. Hierzu wird das Ausbildungsunternehmen in die sog. Firmenliste der DHBW Mosbach aufgenommen (siehe Formular „Firmenliste“). Für Ausbildungs- / Studienplatzsuchende bieten wir eine persönliche Beratung an. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf. 1 Die Daten entsprechen dem Stand November 2012. Die aktuelle Höhe der Gebühren sowie die konkrete Zahlungsweise können dem Merkblatt „Kosten und Beiträge“ entnommen werden. Das Merkblatt ist verfügbar unter www.dhbw-mosbach.de/bstuf (Rubrik Download; Stichwort: Informationen zur Anmeldung eines Studienplatzes) Seite 14
4 Anhang Formulare / Merkblätter / Anfahrtskizze 4.1 Anhang 1: Anfahrtskizze 4.2 Anhang 2: Ausbildungsvertrag Wirtschaft 4.3 Anhang 3: Blockplanung (Lage der Theorie- und Praxisphasen) 4.4 Anhang 4: Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxis- partnern (Ausbildungsstätten) 4.5 Anhang 5: Firmenliste (Antrag auf Aufnahme in die über das Internet angebote- ne Liste der Ausbildungsplatzangebote) 4.6 Anhang 6: Firmenprofil (Formular für die Zulassung als Ausbildungsbetrieb) 4.7 Anhang 7: Hinweise zur Erstellung des Praxisplans 4.8 Anhang 8: Schulische Zulassungsvoraussetzungen zum Studium Seite 15
Lageplan DHBW Mosbach, Campus Mosbach Rtg. Buchen A Lohrtalweg 10, Gebäude A B27 er B Lohrtalweg 10, Gebäude B en rk ße bu ra ar DHBW Mosbach St eck CO Lohrtalweg 10, Container N F C Arnold-Janssen-Straße 9 - 13 D Oberer Mühlenweg 2 - 6, Gebäude D E Knopfweg 1, Gebäude E F Neckarburkener Str. 2 - 4, Gebäude F W as em we g Hauptstraße 27 Kn op fw E eg Ki DHBW Mosbach stn er Bahnhof Mosbach (Baden) str aße B Lo hr ta lw P eg CO aß - str usse Fußgängerzone e A B 27 zone P DH BW M Alte Bergsteige D Mühlenweg os ba ch Oberer Alte Bergsteige e aß str nz Re ße tra Fo -S e r rg aß sts tto C be str tra -O n rd eil g, on ald ße ße af Ha , H ber br gr tra W alz eim el Am -S sh eid Pf n Rt 27 se Sin g. H P ns B Ja l d- no Seite 16 Ar
STUDIEN- UND AUSBILDUNGSVERTRAG Studienbereich Wirtschaft zum Bachelor of Arts (B.A.) oder zum Bachelor of Science (B.Sc.)1 Zwischen dem von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und dem / der an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Studierenden (im folgenden zugelassenen Ausbildungspartner (im folgenden Vertrag Vertrag „Studierender / Studierende“ genannt) „Ausbildungsstätte“ genannt) Fr. / Hr. Name: ........................................................................................................................................................................... Vorname(n): ............................................................................................................ Nationalität: ................................................... Geboren am: ......................................................................................... in: ............................................................................................. Anschrift: ......................................................................................................................................................................................................... E-Mail: ......................................................................................................... Tel.Nr.: ............................................................................... Gesetzliche Vertreter bei Personen unter 18 Jahren1 Eltern Vater Mutter Vormund Namen, Vornamen der gesetzlichen Vertreter: ............................................................................................................................................................ Anschrift: .......................................................................................................................................................................................................... wird zum Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg RSW- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen im Studiengang / in der Studienrichtung: ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................... Folgendes vereinbart (Im Folgenden Nichtzutreffendes bitte streichen): 3 1. GEGENSTAND DES VERTRAGES Die Duale Hochschule Baden-Württemberg vermittelt durch die Verbindung des Studiums an der Studienakademie mit der praxisorientierten Ausbildung in den beteiligten Ausbildungsstätten (duales System) die Fähigkeit zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Berufspraxis. Gegenstand dieses Vertrages ist der Teil der Ausbildung, welcher nach dem Rahmenstudienplan des Studiengangs den Ausbildungsstätten4 obliegt. 2. VERTRAGSDAUER 2.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. Oktober ....................... und endet am 30. September ............................ 2.2. Kann das Prüfungsverfahren aus Gründen, die der / die Studierende nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden, so verlängert sich der Vertrag entsprechend, längstens um 2 Monate. 2.3. Besteht der / die Studierende die Bachelorprüfung in dem oben bezeichneten Studiengang nicht, so verlängert sich der Vertrag auf sein / ihr Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung. Besteht der / die Studierende die zulässige(n) Wiederholungsprüfung(en) nicht, so endet der Vertrag mit dem Nichtbestehen der zulässigen Wiederholungsprüfung(en). 3. PROBEZEIT 3.1. Die Probezeit beträgt 3 Monate. 3.2. Die Zeiten des Studiums an der Studienakademie zählen nicht zur Probezeit, so dass diese Zeiten bei der Berechnung der Probezeit nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung, sofern die Ausbildung in der Ausbildungsstätte während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen wird. 4. DURCHFÜHRUNG DES STUDIUMS 4.1. Die Studienphasen werden an der Studienakademie ..................................................................................................................... durchgeführt. 4.2. Die Ausbildungsphasen werden in ..................................................................................................................... durchgeführt. Die Ausbildungsstätte behält sich einen Einsatz in anderen Ausbildungsstätten und -orten vor, soweit dies zur Erreichung des Studien- und Ausbildungs- ziels erforderlich ist. Bei den internationalen Studiengängen sind bis zu sechs Monate Ausbildung im Ausland zu absolvieren (umfasst sowohl das Studium als auch die Ausbildung). Auch bei den deutschsprachigen Studiengängen kann es im Einzelfall zu einem Auslandseinsatz kommen, auf den jedoch kein Anspruch besteht. Die Ausbildungsphasen werden entsprechend der Rahmenvorgaben der Dualen Hochschule Baden-Württemberg absolviert und sind dem Studierenden durch die Ausbildungsstätte rechtzeitig mitzuteilen. Für die gesamte Dauer der Ausbildung wird ein individueller Ausbildungsplan erstellt. 4.3. Die Verknüpfung von Studien- und Ausbildungsphasen wird durch den Rahmenstudienplan des Studiengangs und durch die Studien- und Prüfungsord- nung sichergestellt. 1 Die Abschlussbezeichnung richtet sich nach dem Studiengang. 2 Vertretungsberechtigt sind beide Eltern gemeinsam, soweit nicht die Vertretungsberechtigung nur einem Elternteil zusteht. Ist ein Vormund bestellt, so bedarf dieser zum Abschluss des Ausbildungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. 3 Der Vertrag entfaltet nur Rechtwirkungen, wenn der / die Studierende von der Hochschule gemäß § 60 des Landeshochschulgesetzes (LHG) immatrikuliert ist. DHBW - 03/11 4 Nach § 9 Abs. 1 Satz 6 LHG sind die Ausbildungsstätten Mitglieder der Dualen Hochschule nach Maßgabe des § 65b LHG. Studien- und Ausbildungsvertrag des / der Studierenden: Seite 1 von 3 Seite 17
5. PFLICHTEN DER AUSBILDUNGSSTÄTTE 'LH$XVELOGXQJVVWlWWHYHUSÀLFKWHWVLFK 5.1. Eignung GDIU]XVRUJHQGDVVGLH$XVELOGXQJVVWlWWHGLHYRQGHU'XDOHQ+RFKVFKXOH%DGHQ:UWWHPEHUJIHVWJHOHJWHQ(LJQXQJVYRUDXVVHW]XQJHQHUIOOW GDIU]XVRUJHQGDVVGLH)HVWVWHOOXQJGHU(LJQXQJGHU$XVELOGXQJVVWlWWHGXUFKGHQ+RFKVFKXOUDWXQGGLHhEHUZDFKXQJGHU(LJQXQJGXUFKGLHIUGLH 4XDOLWlWVVLFKHUXQJ]XVWlQGLJHQ*UHPLHQXQG3HUVRQHQHUP|JOLFKWZLUGXQGGLHKLHUIUQRWZHQGLJHQ$XVNQIWHHUWHLOWXQG8QWHUODJHQYRUJHOHJWZHUGHQ VRZLHGLH%HVLFKWLJXQJGHU$XVELOGXQJVVWlWWHQJHVWDWWHWZLUG 5.2. Ausbildungsziel; Ausbildungsplan GDIU]XVRUJHQGDVVGHUGHP6WXGLHUHQGHQGLH.HQQWQLVVH)HUWLJNHLWHQXQGEHUXÀLFKHQ(UIDKUXQJHQYHUPLWWHOWZHUGHQGLH]XP(UUHLFKHQGHV$XVELO- GXQJV]LHOVQDFKGHP5DKPHQVWXGLHQSODQGHV6WXGLHQJDQJVHUIRUGHUOLFKVLQG GLH$XVELOGXQJQDFKGHUGLHVHP9HUWUDJEHLJHIJWHQVDFKOLFKHQXQG]HLWOLFKHQ*OLHGHUXQJGHV$XVELOGXQJVDEODXIHV $XVELOGXQJVSODQ VRGXUFK]XIKUHQ GDVVGDV$XVELOGXQJV]LHOLQGHUYRUJHVHKHQHQ$XVELOGXQJV]HLWHUUHLFKWZHUGHQNDQQ 5.3. Ausbilder / Ausbilderin; Anleiter / Anleiterin JHHLJQHWH0LWDUEHLWHU0LWDUEHLWHULQQHQPLWGHU$XVELOGXQJ]XEHDXIWUDJHQXQGGHU6WXGLHQDNDGHPLHHLQHQ$XVELOGXQJVYHUDQWZRUWOLFKHQQDFKE $EV/+*]XEHQHQQHQ 5.4. Rahmenstudienplan des Studiengangs GHPGHU6WXGLHUHQGHQYRU%HJLQQGHU$XVELOGXQJGHQ5DKPHQVWXGLHQSODQGHV6WXGLHQJDQJV]XU9HUIJXQJ]XVWHOOHQ 5.5. Ausbildungsmittel GHPGHU6WXGLHUHQGH Q OHLKZHLVHGLH$XVELOGXQJVPLWWHOLQVEHVRQGHUH:HUN]HXJH:HUNVWRIIHXQG)DFKOLWHUDWXU]XU9HUIJXQJ]XVWHOOHQGLHIUGLH $XVELOGXQJLQGHQEHWULHEOLFKHQXQGEHUEHWULHEOLFKHQ$XVELOGXQJVVWlWWHQHUIRUGHUOLFKVLQG'LHVEHWULIIWQLFKW/HUQPLWWHOGLHIUGDV6WXGLXPDQGHU6WXGL- HQDNDGHPLHHUIRUGHUOLFKVLQG 5.6. Freistellung; Studium GHQ6WXGLHUHQGHQGLH6WXGLHUHQGHIUGLH6WXGLHQSKDVHQDQGHU6WXGLHQDNDGHPLHVRZLHIUGLH7HLOQDKPHDQGHQ3UIXQJHQGLHDXHUKDOEGHU6WXGL- HQSKDVHQVWDWW¿QGHQIUHL]XVWHOOHQVRZLH]XP6WXGLXPDQGHU6WXGLHQDNDGHPLHDQ]XKDOWHQ'DV*OHLFKHJLOWZHQQ$XVELOGXQJVPDQDKPHQDXHUKDOE GHU$XVELOGXQJVVWlWWHVWDWW¿QGHQ 5.7. Ausbildungsbezogene Tätigkeiten GHPGHU6WXGLHUHQGHQQXU7lWLJNHLWHQ]XEHUWUDJHQGLHGHP$XVELOGXQJV]ZHFNGLHQHQXQGGHP$XVELOGXQJVVWDQGDQJHPHVVHQVLQG 5.8. Anmeldung zur Zulassung und Immatrikulation GHQ6WXGLHUHQGHQGLH6WXGLHUHQGH]XU=XODVVXQJXQG]XU,PPDWULNXODWLRQDQGHUMHZHLOLJHQ6WXGLHQDNDGHPLHDQ]XPHOGHQ 6. VERGÜTUNG UND SONSTIGE LEISTUNGEN 6.1. 'LHPRQDWOLFKH9HUJWXQJGHVGHU6WXGLHUHQGHQEHWUlJW LP6WXGLHQMDKU……………………………….................................. (XUR LP6WXGLHQMDKU……………………………….................................. (XUR LP6WXGLHQMDKU……………………………….................................(XUR 6.2. 'LH9HUJWXQJZLUGVSlWHVWHQVDPOHW]WHQ$UEHLWVWDJGHV0RQDWVJH]DKOW 6.3. Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte 'LH$XVELOGXQJVVWlWWHWUlJWGLH.RVWHQIUGLHLKUQDFKGHP9HUWUDJREOLHJHQGHQ$XVELOGXQJVPDQDKPHQDXHUKDOEGHU$XVELOGXQJVVWlWWHJHPl=LIIHU VRZHLWVLHQLFKWDQGHUZHLWLJJHGHFNWVLQG'HU8PIDQJGHU.RVWHQHUVWDWWXQJULFKWHWVLFKQDFKGHQHLQVFKOlJLJHQ5HJHOXQJHQ 6.4. Berufskleidung :LUGYRQGHU$XVELOGXQJVVWlWWHEHVRQGHUH%HUXIVNOHLGXQJYRUJHVFKULHEHQVRZLUGVLHYRQLKU]X9HUIJXQJJHVWHOOW 6.5. Fortzahlung der Vergütung 'HPGHU6WXGLHUHQGHQZLUGGLH9HUJWXQJDXFKJH]DKOW IUGLH=HLWGHU)UHLVWHOOXQJJHPl=LIIHU ELV]XU'DXHUYRQ:RFKHQZHQQHUVLH D VLFKIUGLH$XVELOGXQJEHUHLWKlOWGLHVHDEHUDXVIlOOW E LQIROJHXQYHUVFKXOGHWHU.UDQNKHLWQLFKWDQGHU$XVELOGXQJWHLOQHKPHQNDQQ F DXVHLQHPVRQVWLJHQLQVHLQHULKUHU3HUVRQOLHJHQGHQ*UXQGXQYHUVFKXOGHWYHUKLQGHUWLVWVHLQHLKUH3ÀLFKWHQDXVGHP$XVELOGXQJVYHUKlOWQLV]X HUIOOHQ 7. PFLICHTEN DES / DER STUDIERENDEN 'HUGLH6WXGLHUHQGHKDWVLFK]XEHPKHQGLH.HQQWQLVVH)HUWLJNHLWHQXQGEHUXÀLFKHQ(UIDKUXQJHQ]XHUZHUEHQGLHHUIRUGHUOLFKVLQGXPGDV$XVELO- GXQJV]LHOLQGHUYRUJHVHKHQHQ$XVELOGXQJV]HLW]XHUUHLFKHQ(UVLHYHUSÀLFKWHWVLFKLQVEHVRQGHUH 7.1. /HUQSÀLFKW GLHLKPLKULP5DKPHQVHLQHULKUHU$XVELOGXQJEHUWUDJHQHQ$XIJDEHQVRUJIlOWLJXQGJHZLVVHQKDIWDXV]XIKUHQ 7.2. Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studienakademie, sonstige Ausbildungsmaßnahmen DQGHQ/HKUYHUDQVWDOWXQJHQXQG3UIXQJHQGHU6WXGLHQDNDGHPLHVRZLHDQVRQVWLJHQ$XVELOGXQJVPDQDKPHQWHLO]XQHKPHQ 7.3. Weisungsgebundenheit GHQ:HLVXQJHQ]XIROJHQGLHLKPLKULP5DKPHQGHU$XVELOGXQJYRP$XVELOGHU$QOHLWHUE]ZYRQGHU$XVELOGHULQGHU$QOHLWHULQXQGYRQDQGHUHQ ZHLVXQJVEHUHFKWLJWHQ3HUVRQHQHUWHLOWZHUGHQ 7.4. %HWULHEOLFKH2UGQXQJ'LHQVWRUGQXQJ GLHIUGLHMHZHLOLJH$XVELOGXQJVVWlWWHJHOWHQGH2UGQXQJ]XEHDFKWHQ 7.5. 6RUJIDOWVSÀLFKW $XVELOGXQJVPLWWHO:HUN]HXJH0DVFKLQHQXQGVRQVWLJH(LQULFKWXQJHQSÀHJOLFK]XEHKDQGHOQXQGVLHQXU]XGHQLKPLKUEHUWUDJHQHQ$UEHLWHQ]X YHUZHQGHQ 7.6. Betriebsgeheimnisse EHU%HWULHEVXQG*HVFKlIWVJHKHLPQLVVHDXFKQDFKVHLQHPLKUHP$XVVFKHLGHQ6WLOOVFKZHLJHQ]XZDKUHQ 7.7. %HQDFKULFKWLJXQJ EHL)HUQEOHLEHQYRQGHU$XVELOGXQJYRQ/HKUYHUDQVWDOWXQJHQXQG3UIXQJHQGHU6WXGLHQDNDGHPLHRGHUYRQVRQVWLJHQ$XVELOGXQJVYHUDQVWDOWXQJHQ XQWHU$QJDEHYRQ*UQGHQXQYHU]JOLFKGLH$XVELOGXQJVVWlWWH]XEHQDFKULFKWLJHQXQGLKUEHL.UDQNKHLWRGHU8QIDOOGLH$UEHLWVXQIlKLJNHLWXQGGHUHQ YRUDXVVLFKWOLFKH'DXHUXQYHU]JOLFKPLW]XWHLOHQ'DXHUWGLH$UEHLWVXQIlKLJNHLWOlQJHUDOV.DOHQGHUWDJHKDEHQ6WXGLHUHQGHHLQHlU]WOLFKH%HVFKHLQLJXQJ EHUGLHEHVWHKHQGH$UEHLWVXQIlKLJNHLWVRZLHGHUHQYRUDXVVLFKWOLFKH'DXHUVSlWHVWHQVDQGHPGDUDXIIROJHQGHQ$UEHLWVWDJYRU]XOHJHQ'LH$XVELOGXQJV- VWlWWHLVWEHUHFKWLJWGLH9RUODJHGHUlU]WOLFKHQ%HVFKHLQLJXQJIUKHU]XYHUODQJHQ '+%: 6WXGLHQXQG$XVELOGXQJVYHUWUDJGHVGHU6WXGLHUHQGHQ 6HLWHYRQ Seite 18
7.8. Mitteilung über Noten - die Ausbildungsstätte über die von ihm / ihr erzielten Noten jedes Semester unverzüglich zu informieren. 7.9. Beurlaubung - einen Antrag auf Beurlaubung (§ 61 LHG) bei der Studienakademie für ein Auslandsstudium und ein Auslandspraktikum nur dann zu stellen, wenn sich die Ausbildungsstätte damit einverstanden erklärt hat. 8. WÖCHENTLICHE AUSBILDUNGSZEIT 8.1. Die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit in der Ausbildungsstätte beträgt ………………………..……… Stunden. 8.2 Über die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit hinausgehende Stunden werden mit 1 / 100 der monatlichen Vergütung bezahlt oder durch entspre- chende Freizeit ausgeglichen; dies gilt nur, soweit sie von der Ausbildungsstätte veranlasst wurden. 9. URLAUB 9.1. Der / Die Studierende hat Anspruch im Jahr 20.......... im Jahr 20.......... im Jahr 20.......... im Jahr 20.......... auf Urlaub in Höhe von Werktagen ....................................... ....................................... ....................................... ....................................... Arbeitstagen ....................................... ....................................... ....................................... ....................................... 9.2. Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der betrieblichen Ausbildung gewährt und genommen werden. Während des Urlaubs darf der / die Studierende keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben. 10. KÜNDIGUNG 10.1. Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 10.2. Kündigungsgründe Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur gekündigt werden, (1) wenn die Exmatrikulation auf Antrag (§ 62 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 LHG), nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2, Nr. 3 und Nr. 5 LHG oder nach § 62 Abs. 3 LHG ausgesprochen worden ist, (2) aus einem anderen wichtigen Grund. 10.3. Form der Kündigung Die Kündigung muss schriftlich, im Fall der Ziffer 10.2. unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 10.4. Unwirksamkeit einer Kündigung Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem / der zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. 10.5. 6FKDGHQVHUVDW]EHLYRU]HLWLJHU$XÀ|VXQJGXUFKGLH$XVELOGXQJVVWlWWHRGHUGHQ6WXGLHUHQGHQGLH6WXGLHUHQGH Wird das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann die Ausbildungsstätte oder der / die Studierende Schadensersatz YHUODQJHQZHQQGHUDQGHUHGHQ*UXQGIUGLH$XÀ|VXQJ]XYHUWUHWHQKDW'DVJLOWQLFKWEHLGHU.QGLJXQJZHJHQHLQHU([PDWULNXODWLRQDXI$QWUDJQDFK Ziffer 10.2.(1). 10.6. Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung %HL.QGLJXQJGHV$XVELOGXQJVYHUKlOWQLVVHVZHJHQ%HWULHEVDXIJDEHRGHUZHJHQ:HJIDOOVGHU$XVELOGXQJVHLJQXQJYHUSÀLFKWHWVLFKGLH$XVELOGXQJVVWlW- te, mit Hilfe der Studienakademie sich rechtzeitig um eine weitere Ausbildung in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. 11. ZEUGNIS Die Ausbildungsstätte stellt dem / der Studierenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über Art, 'DXHUXQG=LHOGHU$XVELOGXQJVRZLHEHUGLHHUZRUEHQHQ.HQQWQLVVH)HUWLJNHLWHQXQGEHUXÀLFKHQ(UIDKUXQJHQGHVGHU6WXGLHUHQGHQDXI9HUODQJHQ des / der Studierenden auch Angaben über Führung und Leistung. 12. AUSSCHLUSSFRISTEN Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis sind innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der / die Studierende durch unverschuldete Umstände nicht in der Lage war, diese Frist einzuhalten. 13. SONSTIGE VEREINBARUNGEN 13.1. Ergänzende Nebenabreden5 bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen zusammen mit dem Ausbildungsvertrag zur Zulassung zum Studium bei der Studienakademie vorgelegt werden. 13.2. Die Vereinbarungen in den Ziffern 1 bis 13 sind unabdingbar. , den ………......................................….. ……….....................................………….........................................................………….. ……………………………………………………………………………............................... Der Studierende / Die Studierende (Unterschrift) ………………………………………………………………………….......................................................................................................... ………………………………………………………………………………........................... Die Ausbildungsstätte (Stempel, Unterschrift) ggf. gesetzliche Vertreter (Unterschrift) Der Vertrag ist in drei gleich lautenden Ausfertigungen ausgestellt und von den Vertragsschließenden eigenhändig unterschrieben. 5 Unzulässige Nebenabreden sind u. a. Abreden über eine Bindung nach Beendigung der Ausbildung oder über einen Kostenersatz bei einem Wechsel des Arbeitgebers nach Beendigung der Ausbildung; dies gilt nicht für Rückzahlungsvereinbarungen über von der Ausbildungsstätte gegebenenfalls freiwillig bezahlte Studiengebühren. DHBW - 03/11 Studien- und Ausbildungsvertrag des / der Studierenden: Seite 3 von 3 Seite 19
Muster - Blockplanung Studienjahr 20 …. // DHBW Mosbach / Fakultät Wirtschaft Blockplanung Fakultät Wirtschaft 20.… Semester Phasen datumsgenaue Lage 1 Anzahl der Wochen 01.10. Jahr des Studienbeginns – Theorie 12 Wochen Ende Dezember 1. Semester Ende Dezember – Anfang März des Praxis 10 Wochen Folgejahres Theorie …. 12 Wochen 2. Semester Praxis 14 Wochen Theorie 12 Wochen 3. Semester Praxis 8 Wochen Theorie 12 Wochen 4. Semester Praxis 24 Wochen Praxis 8 Wochen 5. Semester Theorie 12 Wochen Praxis 8 Wochen Theorie 12 Wochen 6. Semester Anfang Juli (3. Studienjahr) – Praxis 12 Wochen 30.09. (3. Studienjahr) Abgabe Anfang Prüfungsleistung 1. Praxismodul 1. Projektarbeit 2. Studienjahr Abgabe Anfang Prüfungsleistung 2. Praxismodul 2. Projektarbeit 3. Studienjahr Prüfungsleistung 3. Praxismodul Mündliche Prüfung 3. Studienjahr Bachelorarbeit 3. Studienjahr 1 Die datumsgenaue Lage des jeweiligen Studienjahrs ist als Download verfügbar unter: www.dhbw-mosbach.de/bstuf (Rubrik Download; Stichwort: Information zur Lage der Theorie- und Praxisphase) Seite 20
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg · Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 14/2011 (22.09.2011) __________________________________________________________________________ Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium Vom 22. September 2011 Aufgrund § 65 b Abs. 2 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in seiner Sitzung am 13. Juli 2011 nachfolgende Zulassungs- und Ausbildungsrichtlinien beschlossen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. September 2011 diesen Richtlinien zugestimmt. Die in diesen Richtlinien benutzten Bezeichnungen für die Mitglieder der Dualen Hochschule sowie für deren Ämter, Tätigkeiten und Funktionen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Frauen führen alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in der entsprechenden weiblichen Form. Dies gilt auch für die Führung von Hochschulgraden, akademischen Bezeichnungen und Titeln. § 1 Ausbildungsstätten (1) Ausbildungsstätten sind Betriebe der Wirtschaft, vergleichbare Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere solche der freien Berufe, sowie Einrichtungen von Trägern sozialer Aufgaben. Sie können sich im Rahmen des dualen Systems an der Dualen Hochschule beteiligen und mit einer Studienakademie zusammenwirken, wenn sie geeignet sind, die für die Praxisphase des Studiums vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Das Nähere zu den Eignungsvoraussetzungen und zum Zulassungsverfahren von Ausbildungsstätten richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. (2) Die bei einer Studienakademie zugelassene Ausbildungsstätte ist Mitglied der Dualen Hochschule. Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 14(2011 vom 22.09.2011 1/5 Seite 21
(3) Als Mitglied der Dualen Hochschule wirkt die Ausbildungsstätte mit an der Selbstverwaltung und der Erfüllung der Aufgaben der Dualen Hochschule in Organen, Gremien und beratenden Ausschüssen mit besonderen Aufgaben und übernimmt Ämter, Funktionen sowie sonstige Pflichten in der Selbstverwaltung, es sei denn, dass wichtige Gründe entgegenstehen (§ 9 Abs. 2 Satz 1 LHG). § 2 Eignung der Ausbildungsstätte (1) Die personelle und sachliche Ausstattung muss geeignet sein, die in der Praxisphase des Studiums vorgesehenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln. (2) Eine Ausbildungsstätte, an welcher die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte oder Ausbildungsmittel nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn eine Ergänzung durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgenommen wird (z.B. Verbundausbildung). Wird die Ausbildung an mehreren Ausbildungsstätten durchgeführt, so müssen in der Gesamtheit der Ausbildungsstätten die Grundsätze zur Eignung erfüllt sein. (3) Die Ausbildungsstätte ist verpflichtet, die Studierenden während der praxisorientierten Ausbildung in der Ausbildungsstätte entsprechend den Anforderungen nach den Studien- und Prüfungsordnungen zu betreuen und zu unterstützen. (4) Die Ausbildungsstätte gewährt dem Studierenden eine angemessene Vergütung, die dem Profil des Bildungswegs entspricht und einen fühlbaren Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts der Studierenden leistet. (5) In den Studienbereichen Technik und Wirtschaft ist die Vergütung angemessen, wenn sie mindestens die Höhe der Vergütung für Auszubildende in entsprechenden anerkannten Berufen erreicht; die von der Rechtsprechung zu § 17 BBiG entwickelten Grundsätze gelten entsprechend. (6) Im Studienbereich Sozialwesen sind die tariflichen Vergütungsregelungen angemessen. Soweit tarifliche Regelungen nicht bestehen, ist die monatliche Vergütung in Höhe des Vergütungssatzes für Auszubildende nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) angemessen. Im begründeten Einzelfall ist eine Ausbildungsvergütung von mindestens 70% des Vergütungssatzes für Auszubildende nach dem TVAöD angemessen; die Begründung ist schriftlich beim Studiengangsleiter zu hinterlegen; der Studierende erhält Einblick in die Begründung. § 3 Ausbildungsverantwortung (1) An jeder Ausbildungsstätte gibt es eine für die Ausbildung verantwortliche geeignete Person, die über eine Hochschulausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation und über ausreichende Berufserfahrung verfügt (Ausbildungsleiter). Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 14/2011 vom 22.09.2011 2/5 Seite 22
(2) Der Ausbildungsleiter kann die Vermittlung der in der Praxisphase des Studiums vorgesehenen Inhalte funktional oder zeitlich begrenzt auf eine in der Ausbildungsstätte tätige Person (Ausbilder, Anleiter) übertragen, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen muss. § 4 Planmäßigkeit und Vollständigkeit der Praxisphasen des Studiums (1) Die Ausbildungsstätte hat eine Übersicht über die Praxisphasen des Studiums vorzulegen, aus der hervorgeht, inwieweit diese in der Ausbildungsstätte nach den geltenden Richtlinien planmäßig und vollständig durchgeführt wird. Die Übersicht ist zeitlich und sachlich zu gliedern, sie soll Angaben über die Ausbildungs- oder Tätigkeitsschwerpunkte sowie die jeweils zugeordneten Ausbildungsinhalte, Ausbildungsorte/Abteilungen beinhalten, betriebliche Seminare aufzeigen und, soweit vorhanden, Kooperationen mit anderen Ausbildungsstätten dokumentieren. (2) Die Ausbildungsstätte ermöglicht den Studierenden in den verschiedenen Bereichen bzw. Themen den Erwerb fachlicher, sozialer und methodischer Kompetenzen. Zielsetzung ist, die Selbstständigkeit der Studierenden zu fördern durch z.B. Übertragung von Projektarbeiten, Mitarbeit am Tagesgeschäft sowie unterschiedliche Praxiseinsätze. (3) Die Ausbildungsstätte vereinbart vor jeder Praxisphase mit dem Studierenden Lernziele. In dem Beurteilungsgespräch am Ende der Praxisphase erhalten die Studierenden unmittelbare Rückmeldung auf ihr Lern- und Arbeitsverhalten sowie Anregungen für ihre weitere Entwicklung. (4) Die Ausbildungsstätte ist verpflichtet, den Studierenden die für die Bearbeitung der Bachelorarbeit und anderer Prüfungsleistungen, die außerhalb der Studienphasen stattfinden, notwendige Zeit einzuräumen. Näheres regelt die Studien- und Prüfungsordnung des Studienbereichs. (5) In der Ausbildungsstätte im Studienbereich Sozialwesen sollte sichergestellt sein, dass dem Studierenden Gelegenheit zu wöchentlichen Gesprächen mit der Person geboten wird, der nach § 3 Abs. 2 die Vermittlung der vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte übertragen ist. § 5 Mitwirkung (1) Die Mitwirkung der Ausbildungsstätten in der Dualen Hochschule findet nach Maßgabe des Landeshochschulgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften im jeweiligen Hochschulrat, im Aufsichtsrat, im Senat, in der Kommission für Qualitätssicherung und den Fachkommissionen statt. (2) Die Ausbildungsstätten beteiligen sich an der Gremienarbeit. Dies gilt insbesondere für die Ausbildungsleiterkonferenz bzw. Praxisanleiterkonferenz der Studiengänge. Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 14/2011 vom 22.09.2011 3/5 Seite 23
(3) Die Ausbildungsstätten erklären sich bereit, ihren Mitarbeitern die Tätigkeit als Lehrbeauftragte sowie als Prüfer und Betreuer von Prüfungsleistungen zu ermöglichen. Die Tätigkeit als Prüfer und Betreuer umfasst insbesondere die Mitwirkung in Prüfungskommissionen, die die praxisbezogenen Prüfungsteile betreffen. § 6 Beteiligung am Evaluationsverfahren Die Ausbildungsstätten beteiligen sich am Evaluationsverfahren der Dualen Hochschule nach Maßgabe der Evaluationssatzung in der jeweils gültigen Fassung. § 7 Sonstige Eignungsvoraussetzungen Studierende dürfen nicht eingestellt werden, wenn über die Ausbildungsstätte ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn eine Gewerbeuntersagung rechtskräftig ausgesprochen oder für vorläufig vollziehbar erklärt worden ist. § 8 Zulassungsverfahren und Überwachung der Eignung (1) Um als Ausbildungsstätte der Dualen Hochschule zugelassen zu werden, stellt die Ausbildungsstätte einen Antrag an der jeweiligen Studienakademie. Im Antrag sollen folgende Angaben gemacht werden: a) die Bezeichnung des Studiengangs oder der Studiengänge, für den die Zulassung angestrebt wird, b) die Angabe, für welchen Studiengang gegebenenfalls bereits eine Zulassung erfolgt ist, c) die Angabe, ob die Ausbildungsinhalte vollständig oder nur teilweise intern vermittelt werden, d) Name und Kontaktdaten sowie Eignungsnachweis des Ausbildungsleiters, e) eine Darstellung der Ausbildungsstätte einschließlich der Branchenzugehörigkeit, f) die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Anzahl der kaufmännischen, technischen und sonstigen Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz g) die Angabe über die Höhe der Ausbildungsvergütung nach § 2 Abs. 4 bis 6. Dem Antrag ist eine Ausbildungsübersicht nach § 4 Abs. 1 beizufügen. Der Studiengangsleiter überprüft im Rahmen des Zulassungsverfahrens in der Regel vor Ort die Ausbildungseignung der Ausbildungsstätte und berichtet hierüber an den jeweiligen Hochschulrat. (2) Die Ausbildungsstätte hat die für die Eignungsfeststellung relevanten Änderungen von Tatsachen der Studienakademie unverzüglich mitzuteilen. (3) Zuständig für die Feststellung und Aberkennung der Eignung der Ausbildungsstätte ist der jeweilige Hochschulrat der jeweiligen Studienakademie. (4) Der Studiengangsleiter berät und betreut die Ausbildungsstätten; darüber hinaus überprüft er fortlaufend die Ausbildungseignung der Ausbildungsstätte und gibt Empfehlungen Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 14/2011 vom 22.09.2011 4/5 Seite 24
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