RSW-BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE, UNTERNEHMENSRECHNUNG UND FINANZEN (BSTUF) - STUDIENGANGSBROSCHÜRE

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RSW-BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE, UNTERNEHMENSRECHNUNG UND FINANZEN (BSTUF) - STUDIENGANGSBROSCHÜRE
RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre,
        Unternehmensrechnung und Finanzen (BStUF)

        Studiengangsbroschüre

Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach
Lohrtalweg 10, 74821 Mosbach, Tel. : + 49 6261 939-461
www.dhbw-mosbach.de/bstuf
RSW-BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE, UNTERNEHMENSRECHNUNG UND FINANZEN (BSTUF) - STUDIENGANGSBROSCHÜRE
Inhalt
1 Vorwort .................................................................................................................................................... 2

2 Konzeption und Inhalt des Studiengangs ................................................................................................. 3
  2.1 Konzeption und Inhalt des Studiengangs im Überblick (Kommentierte Präsentation) .......................................... 3
  2.2 Studienplan nach dem Fünf-Säulen-Konzept ........................................................................................................ 11

3 Hinweise zum Studium an der DHBW Mosbach...................................................................................... 13
  3.1 Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der DHBW Mosbach ................................................................. 13
  3.2 Eignungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsbetrieb) ......................... 13
  3.3 Ausbildungsvergütungen, Urlaub, Sozialversicherungspflicht ............................................................................... 13
  3.4 Sonstige Kosten ...................................................................................................................................................... 14
  3.5 Theorie- und Praxisphasen ..................................................................................................................................... 14
  3.6 Bewerbersuche ....................................................................................................................................................... 14

4 Anhang Formulare / Merkblätter / Anfahrtskizze ................................................................................... 15
  4.1 Anhang 1: Anfahrtskizze ......................................................................................................................................... 16
  4.2 Anhang 2: Ausbildungsvertrag Wirtschaft.............................................................................................................. 17
  4.3 Anhang 3: Blockplanung (Lage der Theorie- und Praxisphasen) ........................................................................... 20
  4.4 Anhang 4: Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) 21
  4.5 Anhang 5: Firmenliste (Antrag auf Aufnahme in die über das Internet angebotene Liste der
                Ausbildungsplatzangebote) ................................................................................................................. 26
  4.6 Anhang 6: Firmenprofil (Formular für die Zulassung als Ausbildungsbetrieb) ..................................................... 27
  4.7 Anhang 7: Hinweise zur Erstellung des Praxisplans............................................................................................... 28
  4.8 Anhang 8: Schulische Zulassungsvoraussetzungen zum Studium ........................................................................ 32

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RSW-BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE, UNTERNEHMENSRECHNUNG UND FINANZEN (BSTUF) - STUDIENGANGSBROSCHÜRE
1 Vorwort1
Die Studieninformationsbroschüre 2 wurde für Interessenten erstellt, die sich einen Überlick über das Studium an der
DHBW Mosbach im Studiengang RSW 3-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen
verschaffen möchten. Die Studienbroschüre richtet sich insbesondere an Personen, die direkt nach dem Schulab-
schluss oder nach einer Lehre ein Studium beginnen möchten sowie an Firmen, die in Kooperation mit der DHBW
Mosbach als Duale Partner ausbilden möchten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Hompage (www.dhbw-mosbach.de) oder in einem persönlichen
Beratungsgespräch. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf.

Prof. Dr. Elke Heizmann
Diplom-Kaufmann • Steuerberater
Studiengangsleitung RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen
Tel.: 06261 939-424
Fax: 06261 939-414
heizmann@dhbw-mosbach.de
Standort:
Lohrtalweg 10
74821 Mosbach
Raum: B/1.03
Prof. Dr. Stefan Leukel
Diplom-Kaufmann • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
Professor RSW- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen
Tel.: 06261 939-462
Fax: 06261 939-414
leukel@dhbw-mosbach.de
Standort:
Lohrtalweg 10
74821 Mosbach
Raum: B/1.04
Isolde Fichtner
Sekretariat RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen
Tel.: 06261 939-461
Fax: 06261 939-414
fichtner@dhbw-mosbach.de
Standort:
Lohrtalweg 10
74821 Mosbach
Raum: B/2.02

1
  Hinweis: Die in dieser Broschüre benutzten Bezeichnungen für Personen sowie für deren Tätigkeiten und Funktionen sind
geschlechtsneutral zu verstehen. Frauen führen alle Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in der entsprechenden weibli-
chen Form.
2
  Stand: Dezember 2012
3
  RSW = Rechnungswesen Steuern Wirtschaftsrecht

                                                                                                                  Seite 2
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2 Konzeption und Inhalt des Studiengangs
2.1 Konzeption und Inhalt des Studiengangs im Überblick
    (Kommentierte Präsentation)
Der Studiengang RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen wird nachfolgend
im Rahmen einer kommentierten Präsentation mit seinen wesentlichen Inhalten dargestellt.

Die Duale Hochschule Baden-
Württemberg Standort Mos-
bach (DHBW Mosbach) -
ehemalige Berufsakademie
Mosbach - erweiterte im Jahr
2005 das Studienangebot um
den Studiengang Steuern und
Prüfungswesen.
Im Rahmen des sog. Akkredi-
tierungsprozesses wurde der
Studiengang weiterentwickelt
und wird seit 2011 unter dem
Namen „RSW-Betriebs-
wirtschaftliche Steuerlehre,
Unternehmensrechnung und
Finanzen“ angeboten.

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Ziele:

Ziel der Studienrichtung ist es,
Studierenden nach einem
dreijährigen dualen Studium
fundierte Kenntnisse aus dem
Bereich der Unternehmens-
steuern, Unternehmensrech-
nung und Finanzen zu vermit-
teln.

Nach einem dreijährigen Stu-
dium sollen die Absolventen
der Studienrichtung über
bestimmte Fertigkeiten verfü-
gen, die ihnen einen sicheren
Umgang mit typischen Frage-
stellungen aus dem Finanz-,
Steuer- und Rechnungswesen
ermöglichen.

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Konzept:

Der Studiengang basiert auf
einem Fünf-Säulen-Konzept.
Dabei stehen die einzelnen
Säulen gleichwertig neben-
einander. Sie bilden in ihrer
Gesamtheit die Grundlage für
ein qualifiziertes Studium, das
die Erreichung oben definier-
ter Ziele gewährleisten soll.

Beteiligte Partner des dualen
Studiums sind die Studieren-
den, die Ausbildungsbetriebe
(sog. Duale Partner) und die
DHBW Mosbach.

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Inhalt:
Auf Basis des Rahmenstudienplans werden schwerpunktmäßig die nachfolgend dargestellten Inhalte vermittelt. Die ein-
zelnen Kernbereiche sind hier, losgelöst von formalen Rahmenstudienplänen, entsprechend dem Fünf–Säulen–Konzept,
in ihren Grundzügen aufbereitet.

Im Bereich der betriebswirt-
schaftlichen Steuerlehre
werden in den ersten Semes-
tern zunächst die Grundlagen
der einzelnen Steuerarten
vermittelt. Mit zunehmender
Semesterzahl werden die
Verknüpfungen zwischen den
Steuerarten aus verschiede-
nen Perspektiven aufgezeigt
und komplexe Themenberei-
che problemorientiert bear-
beitet.

Ausgehend von der Finanz-
buchhaltung wird schrittweise
das Rechnungswesen gelehrt.
Im Anschluss hieran stehen
die Grundzüge des internatio-
nalen Rechnungswesens im
Fokus. In höheren Semestern
werden einzelne Themenbe-
reiche intensiver und häufig
im Rahmen von sog. Fallstu-
dien behandelt. Der Bereich
operatives Prüfungswesen
umfasst z.B. die Grundlagen
der Wirtschaftsprüfung, der
Betriebsprüfung sowie die
Kreditwürdigkeitsprüfung.
Einen weiteren Schwerpunkt
setzt die Studienrichtung auf
die Thematik der Investitions-
rechnung sowie den Bereich
der Finanzen.

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Das betriebswirtschaftliche
Studium in der Studienrich-
tung Betriebswirtschaftliche
Steuerlehre, Unternehmens-
rechnung und Finanzen um-
fasst die für Betriebswirte
unumgänglichen betriebswirt-
schaftlichen Kernfächer.

Die für den Bereich des Fi-
nanz-, Steuer- und Rech-
nungswesens relevanten
Rechtsgebiete deckt die Säule
Recht mit den dort vorgese-
henen Grundlagenveranstal-
tungen ab.

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Unter Ergänzungsfächern
werden hier Fächer verstan-
den, die das betriebswirt-
schaftliche Studium abrun-
den. Diese Fächer fördern
neben der fachlichen Kompe-
tenz insbesondere die Metho-
den- und Sozialkompetenz
der Studierenden.

Abschluss:

Nach dem erfolgreichen Ab-
schluss des Studiums an der
DHBW Mosbach sind die Ab-
solventen der Studienrichtung
Betriebswirtschaftliche Steu-
erlehre, Unternehmensrech-
nung und Finanzen qualifizier-
te Mitarbeiter.

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Die Absolventen verfügen
über ein hohes Maß an Fach-,
Methoden- und Sozialkompe-
tenz.

Studierende führen nach er-
folgreichem Studium die Ab-
schlussbezeichnung „Bachelor
of Arts“.

Perspektiven:

Bachelor of Arts können in
allen Bereichen des kaufmän-
nischen Finanz- und Rech-
nungswesens eingesetzt wer-
den. Im Anschluss an das
Studium haben sie insbeson-
dere nebenstehende Entwick-
lungsmöglichkeiten. Ferner
können sie sich auch für wei-
terführende Masterstudien-
gänge bewerben.

                                Seite 9
Profile:

Interessenten, die sich für ein
Studium in der Studienrich-
tung Betriebswirtschaftliche
Steuerlehre, Unternehmens-
rechnung und Finanzen ent-
scheiden, sollten vor dem
Studium Spaß im Umgang mit
Zahlen und Textanalysen
haben. Während des Studi-
ums wird ein hohes Maß an
Leistungsbereitschaft erwar-
tet. Nach dem Studium verfü-
gen Bachelor of Arts über ein
solides Fundament im Bereich
der Steuern, der Unterneh-
mensrechnung / -bilanzierung
und der Finanzen.

Ausbildungsfirmen / Duale
Partner können Unternehmen
aus dem Bereich der freien
Berufe (Steuerberater, Wirt-
schaftsprüfer) sein oder Un-
ternehmen sämtlicher Bran-
chen, die über eine Steuerab-
teilung und / oder Finanz- und
Rechnungswesenabteilung
verfügen.

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2.2 Studienplan nach dem Fünf-Säulen-Konzept
Säule                                 1. Sem.             2. Sem.          3. Sem.             4. Sem.              5. Sem.                6. Sem.
                                      Betriebswirt-       Betriebswirt-    Betriebswirt-       Betriebswirt-
                                      schaftliche         schaftliche      schaftliche         schaftliche            Betriebswirtschaftliche Steuerlehre V
                                      Steuerlehre I       Steuerlehre II   Steuerlehre III     Steuerlehre IV
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

                                      Besteuerung         Besteuerung      Besteuerung         Ausgewählte          Grundlagen des         Ausgewählte
                                      natürlicher und     natürlicher      natürlicher und     Themen der           internationalen        Themen des Un-
                                      juristischer Per-   und juristi-     juristischer Per-   Besteuerung          Steuerrechts           ternehmenssteue-
                                      sonen I             scher Personen   sonen III           natürlicher und                             rechts
                                                          II                                   juristischer Per-
                                                                                               sonen
                                      Besteuerung des     Besteuerung      Besteuerung des                                                  Umwandlungs-
                                      Leistungsver-       des Leistungs-   Vermögens-                                                      steuerrecht
                                      kehrs und Ver-      verkehrs und     übergang
                                      fahrensrecht I      Verfahrens-
                                                          recht II
                                      Rechnungs-          Rechnungs-       Rechnungs-          Rechnungs-
                                                                                                                               Rechnungswesen V
                                      wesen I             wesen II         wesen III           wesen IV
                                      Technik der         Technik der      Bilanzierung        Nationale Rech-      Nationale Rech-        Nationale Rech-
                                      Finanzbuchfüh-      Finanzbuch-      nach HGB            nungslegung /        nungslegung /          nungslegung /
                                      rung I              führung II                           Fallstudien HGB      Fallstudien HGB        Fallstudien HGB
                                      Kosten-             Kosten-          Investition und     Internationale       Internationale         Internationale
Unternehmensrechnung & Finanzen

                                      Leistungs-          Leistungs-       Finanzierung        Rechnungs-           Rechnungslegung        Rechnungslegung
                                      rechnung I          rechnung II                          legung (IFRS)        (IFRS) / Fallstudien   (IFRS) / Fallstudien
                                                                                                                    Konzernrechnungs-      Jahresabschluss-
                                                                                                                    legung                 analyse
                                                                               Unternehmensrechnung und
                                                                                                                     Unternehmensrechnung und Finanzen II
                                                                                       Finanzen I
                                                                           Controlling         Vertiefung           Kreditwürdigkeits-     Unternehmens-
                                                                                               Investition          analyse                bewertung
                                                                                               Vertiefung           Ausgewählte As-        Mergers & Aquisi-
                                                                                               Finanzierung         pekte der Finanz-      tion
                                                                                                                    berichterstattung
                                                                                                                    Prüfungswesen          Prüfungswesen
                                                                                                                    Wirtschaftsprüfung     Steuerliche Au-
                                                                                                                                           ßenprüfung
                                       BWL I: Grund-                                                                         BWL II:
                                       lagen der Be-                                                               Integriertes Management
Betriebswirtschaftslehre

                                         triebswirt-
                                        schaftslehre
                                      Grundlagen der                                           Grundzüge der         Unternehmens-         Personalführung
                                      Betriebswirt-                                            Unternehmens-         führung
                                      schaftslehre                                             organisation
                                      Marketing

                                                                                                                                                 Seite 11
Säule              1. Sem.              2. Sem.               3. Sem.               4. Sem.              5. Sem.                  6. Sem.
                       Recht I:               Recht I:        Recht II: Unter-       Recht II: Unter-     Recht III: Unter-        Recht III: Unter-
                      Privatrecht            Privatrecht      nehmensrecht I         nehmensrecht I       nehmensrecht II          nehmensrecht II
                   Bürgerliches         Bürgerliches          Handels- und          Gesellschafts-       Gesellschaftsrecht       Insolvenzrecht
Recht

                   Recht I              Recht II              Erbrecht              recht I              II                       und ausgewählte
                                                                                                                                  Probleme des
                                                                                                                                  Gesellschafts-
                                                                                                                                  rechts
                                    VWL I                                       VWL II
                   Volkswirtschaftli-   Makroökono-           Geld und Wäh-         Wirtschaftspolitik
                   che Grundlagen       mik und               rung
                   Mikroökonomik        Finanzwissen-
                                        schaft
                       Wirtschaftsmathematik und
                                 Statistik
                   Wirtschaftsma-
                                        Statistik
                   thematik
                                                                      Wissenschaftliches Arbeiten

                   Einführung in        Einführung in         Juristische Me-                            Projektskizze
                   das wissen-          das wissen-           thodenlehre /                              Bachelorarbeit
Ergänzungsfächer

                   schaftliche Arbei-   schaftliche           empirische
                   ten / Juristische    Arbeiten              Forschungs-
                   Methodenlehre                              methodik
                     Methoden-/ Sozialkompetenz I                Methoden-/ Sozialkompetenz II                         Integrationsseminar

                   Präsentations-                             Projekt-              Unternehmens-        Integrationsseminar zu ausgewählten
                   kompetenz                                  management            simulation           Themenstellungen der Betriebswirt-
                                                                                                         schaftlichen Steuerlehre, der Unterneh-
                                                                                                         mensrechnung, des Prüfungswesens und
                                                                                                         der Finanzen
                                                Working       Working
                                            Internationally   Internationally /
                                             / Developing     Developing
                                             English Skills   English Skills
                   Fachvorträge         Fachvorträge          Fachvorträge          Fachvorträge         Fachvorträge            Fachvorträge
                   Soft Skills          Soft Skills           Soft Skills           Soft Skills          Soft Skills             Soft Skills

                                                                                                                                        Seite 12
3 Hinweise zum Studium an der DHBW Mosbach
3.1 Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der DHBW Mosbach
    Voraussetzung für ein Studium an der Dualen Hochschule Mosbach:
         o Der Bewerber muss als Schulabschluss grundsätzlich über die allgemeine Hochschulreife oder die
              dem gewählten Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife verfügen. Über einen
              zusätzlichen Nachweis können auch Bewerber mit Fachhochschulreife zum Studium an der DHBW
              zugelassen werden. Personen ohne Hochschulreife können bei entsprechender beruflicher Qualifi-
              kation gem. § 59 LHG iVm BerufsHZVO ebenfalls zum Studium an der DHBW zugelassen werden,
              wenn sie die gesetzlich verlangten Voraussetzungen erfüllen. Die konkreten rechtlichen Vorausset-
              zungen und weitere Informationen für den Hochschulzugang finden Sie auf der Homepage der
              DHBW Mosbach unter www.dhbw-mosbach.de Rubrik „Informationen für / Studieninteressenten /
              Entscheiden“ sowie dem Merkblatt „Schulische Zulassungsvoraussetzungen zum Studium“.
         o Es muss ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag zwischen einem von der DHBW Mosbach zuge-
              lassenen Ausbildungsbetrieb und dem Studierenden vorliegen. Der Vertrag regelt u. a. auch die
              Rechte und Pflichten der Beteiligten, z. B. Präsenzpflicht der Studierenden während der sog. Theo-
              riephase, Probezeit etc. (siehe Formular „Ausbildungsvertrag Wirtschaft“).
         o Ferner muss die Ausbildungsstätte einen Ausbildungsplan (sog. Praxisplan) erstellen und diesen bis
              zum Studienbeginn bei der DHBW Mosbach einreichen (vgl. Merkblatt Hinweis zur Erstellung eines
              Praxisplans).

3.2 Eignungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbil-
    dungsbetrieb)
    Möchte ein Ausbildungsbetrieb in Kooperation mit der DHBW Mosbach einen Studien-/Ausbildungsplatz an-
    bieten, muss der Ausbildungsbetrieb an der DHBW Mosbach zugelassen sein. Folgende Anforderungen wer-
    den an den Ausbildungsbetrieb gestellt:
          o Die Ausbildungsstätte muss in Art und Ausstattung gewährleisten können, dass die in den Studien-
              und Ausbildungsplänen vorgeschriebenen Inhalte des Studiengangs RSW-Betriebswirtschaftiche
              Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen vermittelt werden können. Steuerberatungs-
              und/oder Wirtschaftsprüfungsunternehmen erfüllen i. d. R. sämtliche Voraussetzungen. Unterneh-
              men anderer Branchen müssen über entsprechende Fachabteilungen verfügen (vgl. Merkblatt
              Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern
              (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium).
          o Der Ausbildungsbetrieb kann seinen Sitz auch außerhalb von Baden-Württemberg haben. Es exis-
              tiert keine regionale Bindung. Weder für den Betrieb noch für den Studierenden.
          o Der Ausbildungsbetrieb muss einen Zulassungsantrag an der DHBW Mosbach stellen (vgl. Formular
              „Firmenprofil“).

3.3 Ausbildungsvergütungen, Urlaub, Sozialversicherungspflicht
    Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die Ausbildungsvergütung, Urlaubsregelung und Sozialversiche-
    rungspflicht gegeben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangsleitung.
         o Der Ausbildungsbetrieb vereinbart mit dem Studierenden im Rahmen des Ausbildungsvertrages ei-
              ne monatliche Vergütung (siehe Formular „Ausbildungsvertrag“).
         o Die Vergütung orientiert sich i. d. R. an den geltenden Branchen-Tarifverträgen bzw. Vorgaben der
              jeweiligen Berufskammern für Auszubildende. Die Vergütung wird durchgehend, d. h. auch wäh-
              rend der Theoriephasen, in denen sich der Studierende an der DHBW befindet, bezahlt.
         o Mit der Ausbildungsvergütung fallen ggf. Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeits-
              losen-, Unfall-, Pflegeversicherung) sowie ggf. Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu-

                                                                                                     Seite 13
schlag) nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen an. Die Regelungen unterliegen stän-
                 digen Änderungen. Bezüglich der Sozialversicherungspflicht können Sie die jeweils aktuellen Ent-
                 wicklungen auf unserer Homepage verfolgen (www.dhbw-mosbach.de/bstuf unter „Downloads / In-
                 formationen zur Anmeldung eines Studienplatzes“).
             o   Als Urlaub ist mindestens der gesetzlich vorgesehene Mindesturlaub zu gewähren (Untergrenze).
                 Der Urlaub ist in die Zeit der betrieblichen Praxisphasen zu legen.
             o   Es besteht ggf. Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG),
                 wenn die individuellen Voraussetzungen vorliegen. Anträge sind bei den örtlich zuständigen Äm-
                 tern für Ausbildungsförderung zu stellen.

3.4 Sonstige Kosten
      Für das Studium an der DHBW Mosbach fallen i. d. R. nachfolgend Kosten an:
            o Gebühren:
                Die Studierenden haben jeweils zum 01.10. eines Jahres folgende Gebühren zu entrichten: Den sog.
                Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von jährlich 80,- € sowie den Studentenwerksbeitrag in Höhe
                von jährlich 56,- €.1
            o Kosten der Unterbringung, Verpflegung, Fahrtkosten und Literaturaufwand während des Studiums
                haben die Studierenden selbst zu tragen. Nach eigenem Ermessen übernehmen die Ausbildungsbe-
                triebe freiwillig einen Teil der Kosten. Die Studierenden wohnen im allgemeinen während der Theo-
                riephase in Privatunterkünften in Mosbach und Umgebung. Im Internet kann unter www.dhbw-
                mosbach.de Rubrik „Informationen für / Studienanfänger / Organisieren / Zimmerbörse“ das Ange-
                bot abgerufen werden.
            o Für den Ausbildungsbetrieb fallen keine Gebühren an.

3.5 Theorie- und Praxisphasen
Das Studium an der DHBW Mosbach ist in sogenannte Theorie- und Praxisphasen unterteilt. Während der Theorie-
phasen befindet sich der Studierende an der DHBW Mosbach und nimmt an den Vorlesungen teil. Während der
sogenannten Praxisphase befindet sich der Studierende im Ausbildungsbetrieb. Die Lage der einzelnen Phasen kön-
nen dem Merkblatt „Blockplan“ entnommen werden.

3.6 Bewerbersuche
Ausbildungsfirmen wird die Möglichkeit geboten über unsere Hompage kostenlos einen Ausbildungsplatz anzubie-
ten. Hierzu wird das Ausbildungsunternehmen in die sog. Firmenliste der DHBW Mosbach aufgenommen (siehe
Formular „Firmenliste“).
Für Ausbildungs- / Studienplatzsuchende bieten wir eine persönliche Beratung an. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns
Kontakt auf.

1
 Die Daten entsprechen dem Stand November 2012. Die aktuelle Höhe der Gebühren sowie die konkrete Zahlungsweise können
dem Merkblatt „Kosten und Beiträge“ entnommen werden. Das Merkblatt ist verfügbar unter www.dhbw-mosbach.de/bstuf
(Rubrik Download; Stichwort: Informationen zur Anmeldung eines Studienplatzes)

                                                                                                          Seite 14
4 Anhang Formulare / Merkblätter / Anfahrtskizze
4.1 Anhang 1: Anfahrtskizze

4.2 Anhang 2: Ausbildungsvertrag Wirtschaft

4.3 Anhang 3: Blockplanung (Lage der Theorie- und Praxisphasen)

4.4 Anhang 4: Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxis-
    partnern (Ausbildungsstätten)

4.5 Anhang 5: Firmenliste (Antrag auf Aufnahme in die über das Internet angebote-
    ne Liste der Ausbildungsplatzangebote)

4.6 Anhang 6: Firmenprofil (Formular für die Zulassung als Ausbildungsbetrieb)

4.7 Anhang 7: Hinweise zur Erstellung des Praxisplans

4.8 Anhang 8: Schulische Zulassungsvoraussetzungen zum Studium

                                                                           Seite 15
Lageplan
   DHBW Mosbach, Campus Mosbach

                                                                     Rtg. Buchen
                                                                                                                                            A    Lohrtalweg 10, Gebäude A

                                                                     B27

                                                                                                                              er
                                                                                                                                            B    Lohrtalweg 10, Gebäude B

                                                                                                                           en
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                                                                                                                     ße bu
                                                                                                                   ra ar
                                                            DHBW Mosbach

                                                                                                                 St eck
                                                                                                                                            CO   Lohrtalweg 10, Container

                                                                                                                    N
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                                                                                                                                            C    Arnold-Janssen-Straße 9 - 13

                                                                                                                                            D    Oberer Mühlenweg 2 - 6, Gebäude D

                                                                                                                                            E    Knopfweg 1, Gebäude E

                                                                                                                                            F    Neckarburkener Str. 2 - 4, Gebäude F
                                                               W
                                                                as
                                                                  em
                                                                     we
                                                                        g

                                                                                        Hauptstraße
                                                                               27

                                                                                                                   Kn
                                                                                                                      op
                                                                                                                         fw

                                                                                                                                   E
                                                                                                                          eg
                                                                                                       Ki

                                                            DHBW Mosbach
                                                                                                           stn
                                                                                                             er
                                  Bahnhof Mosbach (Baden)

                                                                                                               str
                                                                                                                  aße

                                                                                                                         B
                                                                                                                               Lo
                                                                                                                                 hr
                                                                                                                                   ta
                                                                                                                                       lw

                                                                                                                                   P
                                                                                                                                       eg

                                                                                                                    CO
                                                                                                                                  aß -
                                                                                                                               str usse

                                                                      Fußgängerzone
                                                                                                                                    e

                                                                                                                         A
                                                                                                                                  B
                                                                27

                                                                          zone                               P
                  DH
                    BW
                         M
                                                                                                                    Alte Bergsteige
                                                                                                               D
                                                                                           Mühlenweg

                          os
                             ba
                               ch
                                                                                           Oberer

                                                                                                                                                   Alte Bergsteige
                                                 e
                                              aß
                                           str
                                        nz
                                     Re

                                  ße
                              tra

                                                                                                                      Fo
                            -S

                                                                                                 e

                                                                                                                         r
                          rg

                                                                                          aß

                                                                                                                         sts
                        tto

                                                                                                           C
                      be

                                                                                       str

                                                                                                                            tra
                     -O
                      n

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             eil g,
                   on

                                                                                ald

                                                                                                               ße

                                                                                                                              ße
                  af

                Ha
        , H ber
                br

                gr

                                                                                                             tra
                                                                               W
            alz
     eim el

          Am

                                                                                                           -S
   sh eid

         Pf

                                                                                                         n
   Rt 27

                                                                                                      se
Sin g. H

                                                                                   P
                                                                                                      ns
      B

                                                                                          Ja
                                                                                      l d-
                                                                                   no

                                                                                                                                                                     Seite 16
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STUDIEN- UND AUSBILDUNGSVERTRAG
               Studienbereich Wirtschaft
               zum Bachelor of Arts (B.A.) oder
               zum Bachelor of Science (B.Sc.)1

               Zwischen

               dem von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg                                                                                                             und dem / der an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Studierenden (im folgenden
               zugelassenen Ausbildungspartner (im folgenden Vertrag                                                                                                       Vertrag „Studierender / Studierende“ genannt)
               „Ausbildungsstätte“ genannt)

                                                                                                                                                                                        Fr. /             Hr. Name: ...........................................................................................................................................................................

                                                                                                                                                                                  Vorname(n): ............................................................................................................ Nationalität: ...................................................

                                                                                                                                                                                  Geboren am: ......................................................................................... in: .............................................................................................

                                                                                                                                                                                  Anschrift: .........................................................................................................................................................................................................

                                                                                                                                                                                  E-Mail: ......................................................................................................... Tel.Nr.: ...............................................................................

                                                                                                                                                                                  Gesetzliche Vertreter bei Personen unter 18 Jahren1
                                                                                                                                                                                    Eltern               Vater                 Mutter                                                                                                                      Vormund

                                                                                                                                                                                  Namen, Vornamen
                                                                                                                                                                                  der gesetzlichen Vertreter: ............................................................................................................................................................

                                                                                                                                                                                  Anschrift: ..........................................................................................................................................................................................................

               wird zum Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

                                                               RSW- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen
                    im Studiengang / in der Studienrichtung: .....................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

               Folgendes vereinbart (Im Folgenden Nichtzutreffendes bitte streichen): 3

               1.         GEGENSTAND DES VERTRAGES
                          Die Duale Hochschule Baden-Württemberg vermittelt durch die Verbindung des Studiums an der Studienakademie mit der praxisorientierten Ausbildung
                          in den beteiligten Ausbildungsstätten (duales System) die Fähigkeit zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der
                          Berufspraxis. Gegenstand dieses Vertrages ist der Teil der Ausbildung, welcher nach dem Rahmenstudienplan des Studiengangs den Ausbildungsstätten4
                          obliegt.

               2.         VERTRAGSDAUER
               2.1.              Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. Oktober ....................... und endet am 30. September ............................
               2.2. Kann das Prüfungsverfahren aus Gründen, die der / die Studierende nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden, so
                    verlängert sich der Vertrag entsprechend, längstens um 2 Monate.
               2.3. Besteht der / die Studierende die Bachelorprüfung in dem oben bezeichneten Studiengang nicht, so verlängert sich der Vertrag auf sein / ihr Verlangen
                    bis zur nächsten Wiederholungsprüfung. Besteht der / die Studierende die zulässige(n) Wiederholungsprüfung(en) nicht, so endet der Vertrag mit dem
                    Nichtbestehen der zulässigen Wiederholungsprüfung(en).

               3.         PROBEZEIT

               3.1. Die Probezeit beträgt 3 Monate.
               3.2. Die Zeiten des Studiums an der Studienakademie zählen nicht zur Probezeit, so dass diese Zeiten bei der Berechnung der Probezeit nicht berücksichtigt
                    werden. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung, sofern die Ausbildung in der Ausbildungsstätte während der
                    Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen wird.

               4.         DURCHFÜHRUNG DES STUDIUMS
               4.1.              Die Studienphasen werden an der Studienakademie ..................................................................................................................... durchgeführt.

               4.2.              Die Ausbildungsphasen werden in ..................................................................................................................... durchgeführt.

                          Die Ausbildungsstätte behält sich einen Einsatz in anderen Ausbildungsstätten und -orten vor, soweit dies zur Erreichung des Studien- und Ausbildungs-
                          ziels erforderlich ist. Bei den internationalen Studiengängen sind bis zu sechs Monate Ausbildung im Ausland zu absolvieren (umfasst sowohl das Studium
                          als auch die Ausbildung). Auch bei den deutschsprachigen Studiengängen kann es im Einzelfall zu einem Auslandseinsatz kommen, auf den jedoch
                          kein Anspruch besteht. Die Ausbildungsphasen werden entsprechend der Rahmenvorgaben der Dualen Hochschule Baden-Württemberg absolviert und
                          sind dem Studierenden durch die Ausbildungsstätte rechtzeitig mitzuteilen. Für die gesamte Dauer der Ausbildung wird ein individueller Ausbildungsplan
                          erstellt.

               4.3. Die Verknüpfung von Studien- und Ausbildungsphasen wird durch den Rahmenstudienplan des Studiengangs und durch die Studien- und Prüfungsord-
                    nung sichergestellt.

               1
                   Die Abschlussbezeichnung richtet sich nach dem Studiengang.
               2
                   Vertretungsberechtigt sind beide Eltern gemeinsam, soweit nicht die Vertretungsberechtigung nur einem Elternteil zusteht. Ist ein Vormund bestellt, so bedarf dieser zum Abschluss des
                   Ausbildungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.
               3
                   Der Vertrag entfaltet nur Rechtwirkungen, wenn der / die Studierende von der Hochschule gemäß § 60 des Landeshochschulgesetzes (LHG) immatrikuliert ist.
DHBW - 03/11

               4
                   Nach § 9 Abs. 1 Satz 6 LHG sind die Ausbildungsstätten Mitglieder der Dualen Hochschule nach Maßgabe des § 65b LHG.

               Studien- und Ausbildungsvertrag des / der Studierenden:                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Seite 1 von 3
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5.     PFLICHTEN DER AUSBILDUNGSSTÄTTE
                      'LH$XVELOGXQJVVWlWWHYHUSÀLFKWHWVLFK

               5.1. Eignung
                    GDIU]XVRUJHQGDVVGLH$XVELOGXQJVVWlWWHGLHYRQGHU'XDOHQ+RFKVFKXOH%DGHQ:UWWHPEHUJIHVWJHOHJWHQ(LJQXQJVYRUDXVVHW]XQJHQHUIOOW
                    GDIU]XVRUJHQGDVVGLH)HVWVWHOOXQJGHU(LJQXQJGHU$XVELOGXQJVVWlWWHGXUFKGHQ+RFKVFKXOUDWXQGGLHhEHUZDFKXQJGHU(LJQXQJGXUFKGLHIUGLH
                    4XDOLWlWVVLFKHUXQJ]XVWlQGLJHQ*UHPLHQXQG3HUVRQHQHUP|JOLFKWZLUGXQGGLHKLHUIUQRWZHQGLJHQ$XVNQIWHHUWHLOWXQG8QWHUODJHQYRUJHOHJWZHUGHQ
                    VRZLHGLH%HVLFKWLJXQJGHU$XVELOGXQJVVWlWWHQJHVWDWWHWZLUG
               5.2. Ausbildungsziel; Ausbildungsplan
                    GDIU]XVRUJHQGDVVGHUGHP6WXGLHUHQGHQGLH.HQQWQLVVH)HUWLJNHLWHQXQGEHUXÀLFKHQ(UIDKUXQJHQYHUPLWWHOWZHUGHQGLH]XP(UUHLFKHQGHV$XVELO-
                    GXQJV]LHOVQDFKGHP5DKPHQVWXGLHQSODQGHV6WXGLHQJDQJVHUIRUGHUOLFKVLQG
                    GLH$XVELOGXQJQDFKGHUGLHVHP9HUWUDJEHLJHIJWHQVDFKOLFKHQXQG]HLWOLFKHQ*OLHGHUXQJGHV$XVELOGXQJVDEODXIHV $XVELOGXQJVSODQ VRGXUFK]XIKUHQ
                    GDVVGDV$XVELOGXQJV]LHOLQGHUYRUJHVHKHQHQ$XVELOGXQJV]HLWHUUHLFKWZHUGHQNDQQ
               5.3. Ausbilder / Ausbilderin; Anleiter / Anleiterin
                    JHHLJQHWH0LWDUEHLWHU0LWDUEHLWHULQQHQPLWGHU$XVELOGXQJ]XEHDXIWUDJHQXQGGHU6WXGLHQDNDGHPLHHLQHQ$XVELOGXQJVYHUDQWZRUWOLFKHQQDFK†E
                    $EV/+*]XEHQHQQHQ
               5.4. Rahmenstudienplan des Studiengangs
                    GHPGHU6WXGLHUHQGHQYRU%HJLQQGHU$XVELOGXQJGHQ5DKPHQVWXGLHQSODQGHV6WXGLHQJDQJV]XU9HUIJXQJ]XVWHOOHQ

               5.5. Ausbildungsmittel
                    GHPGHU6WXGLHUHQGH Q OHLKZHLVHGLH$XVELOGXQJVPLWWHOLQVEHVRQGHUH:HUN]HXJH:HUNVWRIIHXQG)DFKOLWHUDWXU]XU9HUIJXQJ]XVWHOOHQGLHIUGLH
                    $XVELOGXQJLQGHQEHWULHEOLFKHQXQGEHUEHWULHEOLFKHQ$XVELOGXQJVVWlWWHQHUIRUGHUOLFKVLQG'LHVEHWULIIWQLFKW/HUQPLWWHOGLHIUGDV6WXGLXPDQGHU6WXGL-
                    HQDNDGHPLHHUIRUGHUOLFKVLQG
               5.6. Freistellung; Studium
                    GHQ6WXGLHUHQGHQGLH6WXGLHUHQGHIUGLH6WXGLHQSKDVHQDQGHU6WXGLHQDNDGHPLHVRZLHIUGLH7HLOQDKPHDQGHQ3UIXQJHQGLHDX‰HUKDOEGHU6WXGL-
                    HQSKDVHQVWDWW¿QGHQIUHL]XVWHOOHQVRZLH]XP6WXGLXPDQGHU6WXGLHQDNDGHPLHDQ]XKDOWHQ'DV*OHLFKHJLOWZHQQ$XVELOGXQJVPD‰QDKPHQDX‰HUKDOE
                    GHU$XVELOGXQJVVWlWWHVWDWW¿QGHQ
               5.7. Ausbildungsbezogene Tätigkeiten
                    GHPGHU6WXGLHUHQGHQQXU7lWLJNHLWHQ]XEHUWUDJHQGLHGHP$XVELOGXQJV]ZHFNGLHQHQXQGGHP$XVELOGXQJVVWDQGDQJHPHVVHQVLQG
               5.8. Anmeldung zur Zulassung und Immatrikulation
                    GHQ6WXGLHUHQGHQGLH6WXGLHUHQGH]XU=XODVVXQJXQG]XU,PPDWULNXODWLRQDQGHUMHZHLOLJHQ6WXGLHQDNDGHPLHDQ]XPHOGHQ

               6.     VERGÜTUNG UND SONSTIGE LEISTUNGEN
               6.1.      'LHPRQDWOLFKH9HUJWXQJGHVGHU6WXGLHUHQGHQEHWUlJW                      LP6WXGLHQMDKU……………………………….................................. (XUR
                                                                                                       LP6WXGLHQMDKU……………………………….................................. (XUR
                                                                                                       LP6WXGLHQMDKU……………………………….................................(XUR

               6.2. 'LH9HUJWXQJZLUGVSlWHVWHQVDPOHW]WHQ$UEHLWVWDJGHV0RQDWVJH]DKOW

               6.3. Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
                    'LH$XVELOGXQJVVWlWWHWUlJWGLH.RVWHQIUGLHLKUQDFKGHP9HUWUDJREOLHJHQGHQ$XVELOGXQJVPD‰QDKPHQDX‰HUKDOEGHU$XVELOGXQJVVWlWWHJHPl‰=LIIHU
                    VRZHLWVLHQLFKWDQGHUZHLWLJJHGHFNWVLQG'HU8PIDQJGHU.RVWHQHUVWDWWXQJULFKWHWVLFKQDFKGHQHLQVFKOlJLJHQ5HJHOXQJHQ

               6.4. Berufskleidung
                    :LUGYRQGHU$XVELOGXQJVVWlWWHEHVRQGHUH%HUXIVNOHLGXQJYRUJHVFKULHEHQVRZLUGVLHYRQLKU]X9HUIJXQJJHVWHOOW
               6.5. Fortzahlung der Vergütung
                    'HPGHU6WXGLHUHQGHQZLUGGLH9HUJWXQJDXFKJH]DKOW
                      IUGLH=HLWGHU)UHLVWHOOXQJJHPl‰=LIIHU
                      ELV]XU'DXHUYRQ:RFKHQZHQQHUVLH
                    D VLFKIUGLH$XVELOGXQJEHUHLWKlOWGLHVHDEHUDXVIlOOW
                    E LQIROJHXQYHUVFKXOGHWHU.UDQNKHLWQLFKWDQGHU$XVELOGXQJWHLOQHKPHQNDQQ
                    F DXVHLQHPVRQVWLJHQLQVHLQHULKUHU3HUVRQOLHJHQGHQ*UXQGXQYHUVFKXOGHWYHUKLQGHUWLVWVHLQHLKUH3ÀLFKWHQDXVGHP$XVELOGXQJVYHUKlOWQLV]X
                    HUIOOHQ
               7.     PFLICHTEN DES / DER STUDIERENDEN
                      'HUGLH6WXGLHUHQGHKDWVLFK]XEHPKHQGLH.HQQWQLVVH)HUWLJNHLWHQXQGEHUXÀLFKHQ(UIDKUXQJHQ]XHUZHUEHQGLHHUIRUGHUOLFKVLQGXPGDV$XVELO-
                      GXQJV]LHOLQGHUYRUJHVHKHQHQ$XVELOGXQJV]HLW]XHUUHLFKHQ(UVLHYHUSÀLFKWHWVLFKLQVEHVRQGHUH
               7.1. /HUQSÀLFKW
                    GLHLKPLKULP5DKPHQVHLQHULKUHU$XVELOGXQJEHUWUDJHQHQ$XIJDEHQVRUJIlOWLJXQGJHZLVVHQKDIWDXV]XIKUHQ
               7.2. Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studienakademie, sonstige Ausbildungsmaßnahmen
                    DQGHQ/HKUYHUDQVWDOWXQJHQXQG3UIXQJHQGHU6WXGLHQDNDGHPLHVRZLHDQVRQVWLJHQ$XVELOGXQJVPD‰QDKPHQWHLO]XQHKPHQ
               7.3. Weisungsgebundenheit
                    GHQ:HLVXQJHQ]XIROJHQGLHLKPLKULP5DKPHQGHU$XVELOGXQJYRP$XVELOGHU$QOHLWHUE]ZYRQGHU$XVELOGHULQGHU$QOHLWHULQXQGYRQDQGHUHQ
                    ZHLVXQJVEHUHFKWLJWHQ3HUVRQHQHUWHLOWZHUGHQ
               7.4. %HWULHEOLFKH2UGQXQJ'LHQVWRUGQXQJ
                    GLHIUGLHMHZHLOLJH$XVELOGXQJVVWlWWHJHOWHQGH2UGQXQJ]XEHDFKWHQ

               7.5. 6RUJIDOWVSÀLFKW
                    $XVELOGXQJVPLWWHO:HUN]HXJH0DVFKLQHQXQGVRQVWLJH(LQULFKWXQJHQSÀHJOLFK]XEHKDQGHOQXQGVLHQXU]XGHQLKPLKUEHUWUDJHQHQ$UEHLWHQ]X
                    YHUZHQGHQ
               7.6. Betriebsgeheimnisse
                    EHU%HWULHEVXQG*HVFKlIWVJHKHLPQLVVHDXFKQDFKVHLQHPLKUHP$XVVFKHLGHQ6WLOOVFKZHLJHQ]XZDKUHQ

               7.7. %HQDFKULFKWLJXQJ
                    EHL)HUQEOHLEHQYRQGHU$XVELOGXQJYRQ/HKUYHUDQVWDOWXQJHQXQG3UIXQJHQGHU6WXGLHQDNDGHPLHRGHUYRQVRQVWLJHQ$XVELOGXQJVYHUDQVWDOWXQJHQ
                    XQWHU$QJDEHYRQ*UQGHQXQYHU]JOLFKGLH$XVELOGXQJVVWlWWH]XEHQDFKULFKWLJHQXQGLKUEHL.UDQNKHLWRGHU8QIDOOGLH$UEHLWVXQIlKLJNHLWXQGGHUHQ
                    YRUDXVVLFKWOLFKH'DXHUXQYHU]JOLFKPLW]XWHLOHQ'DXHUWGLH$UEHLWVXQIlKLJNHLWOlQJHUDOV.DOHQGHUWDJHKDEHQ6WXGLHUHQGHHLQHlU]WOLFKH%HVFKHLQLJXQJ
                    EHUGLHEHVWHKHQGH$UEHLWVXQIlKLJNHLWVRZLHGHUHQYRUDXVVLFKWOLFKH'DXHUVSlWHVWHQVDQGHPGDUDXIIROJHQGHQ$UEHLWVWDJYRU]XOHJHQ'LH$XVELOGXQJV-
                    VWlWWHLVWEHUHFKWLJWGLH9RUODJHGHUlU]WOLFKHQ%HVFKHLQLJXQJIUKHU]XYHUODQJHQ
'+%:

               6WXGLHQXQG$XVELOGXQJVYHUWUDJGHVGHU6WXGLHUHQGHQ                                                                                                                    6HLWHYRQ
                                                                                                                                                                               Seite 18
7.8. Mitteilung über Noten
                    - die Ausbildungsstätte über die von ihm / ihr erzielten Noten jedes Semester unverzüglich zu informieren.
               7.9. Beurlaubung
                    - einen Antrag auf Beurlaubung (§ 61 LHG) bei der Studienakademie für ein Auslandsstudium und ein Auslandspraktikum nur dann zu stellen, wenn sich
                    die Ausbildungsstätte damit einverstanden erklärt hat.

               8.         WÖCHENTLICHE AUSBILDUNGSZEIT
               8.1.              Die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit in der Ausbildungsstätte beträgt ………………………..……… Stunden.

               8.2        Über die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit hinausgehende Stunden werden mit 1 / 100 der monatlichen Vergütung bezahlt oder durch entspre-
                          chende Freizeit ausgeglichen; dies gilt nur, soweit sie von der Ausbildungsstätte veranlasst wurden.

               9.         URLAUB
               9.1.              Der / Die Studierende hat Anspruch
                                                                                                                                                          im Jahr 20..........                      im Jahr 20..........                      im Jahr 20..........                      im Jahr 20..........
                                 auf Urlaub in Höhe von                                                                       Werktagen                   .......................................   .......................................   .......................................   .......................................

                                                                                                                             Arbeitstagen                 .......................................   .......................................   .......................................   .......................................

               9.2. Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der betrieblichen Ausbildung gewährt und genommen werden. Während des Urlaubs darf der / die
                    Studierende keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben.
               10.        KÜNDIGUNG
               10.1. Kündigung während der Probezeit
                     Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von
                     Gründen gekündigt werden.
               10.2. Kündigungsgründe
                     Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur gekündigt werden,
                     (1) wenn die Exmatrikulation auf Antrag (§ 62 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 LHG), nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2, Nr. 3 und Nr. 5 LHG oder nach § 62 Abs. 3 LHG
                     ausgesprochen worden ist,
                     (2) aus einem anderen wichtigen Grund.

               10.3. Form der Kündigung
                     Die Kündigung muss schriftlich, im Fall der Ziffer 10.2. unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

               10.4. Unwirksamkeit einer Kündigung
                     Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem / der zur Kündigung Berechtigten länger als
                     zwei Wochen bekannt sind.

               10.5. 6FKDGHQVHUVDW]EHLYRU]HLWLJHU$XÀ|VXQJGXUFKGLH$XVELOGXQJVVWlWWHRGHUGHQ6WXGLHUHQGHQGLH6WXGLHUHQGH
                     Wird das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann die Ausbildungsstätte oder der / die Studierende Schadensersatz
                     YHUODQJHQZHQQGHUDQGHUHGHQ*UXQGIUGLH$XÀ|VXQJ]XYHUWUHWHQKDW'DVJLOWQLFKWEHLGHU.QGLJXQJZHJHQHLQHU([PDWULNXODWLRQDXI$QWUDJQDFK
                     Ziffer 10.2.(1).

               10.6. Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung
                     %HL.QGLJXQJGHV$XVELOGXQJVYHUKlOWQLVVHVZHJHQ%HWULHEVDXIJDEHRGHUZHJHQ:HJIDOOVGHU$XVELOGXQJVHLJQXQJYHUSÀLFKWHWVLFKGLH$XVELOGXQJVVWlW-
                     te, mit Hilfe der Studienakademie sich rechtzeitig um eine weitere Ausbildung in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen.

               11.        ZEUGNIS
                          Die Ausbildungsstätte stellt dem / der Studierenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über Art,
                          'DXHUXQG=LHOGHU$XVELOGXQJVRZLHEHUGLHHUZRUEHQHQ.HQQWQLVVH)HUWLJNHLWHQXQGEHUXÀLFKHQ(UIDKUXQJHQGHVGHU6WXGLHUHQGHQDXI9HUODQJHQ
                          des / der Studierenden auch Angaben über Führung und Leistung.

               12.        AUSSCHLUSSFRISTEN
                          Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis sind innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist
                          geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der / die Studierende durch unverschuldete Umstände nicht in der Lage war, diese Frist
                          einzuhalten.
               13.        SONSTIGE VEREINBARUNGEN
               13.1. Ergänzende Nebenabreden5 bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen zusammen mit dem Ausbildungsvertrag zur Zulassung zum
                     Studium bei der Studienakademie vorgelegt werden.
               13.2. Die Vereinbarungen in den Ziffern 1 bis 13 sind unabdingbar.

                                                                                                                               , den ………......................................…..
                     ……….....................................………….........................................................…………..                                                                                   ……………………………………………………………………………...............................
                                                                                                                                                                                                                   Der Studierende / Die Studierende (Unterschrift)

                    …………………………………………………………………………..........................................................................................................                                                         ………………………………………………………………………………...........................
                    Die Ausbildungsstätte (Stempel, Unterschrift)                                                                                                                                                  ggf. gesetzliche Vertreter (Unterschrift)

               Der Vertrag ist in drei gleich lautenden Ausfertigungen ausgestellt und von den Vertragsschließenden eigenhändig unterschrieben.

               5
                   Unzulässige Nebenabreden sind u. a. Abreden über eine Bindung nach Beendigung der Ausbildung oder über einen Kostenersatz bei einem Wechsel des Arbeitgebers nach Beendigung
                   der Ausbildung; dies gilt nicht für Rückzahlungsvereinbarungen über von der Ausbildungsstätte gegebenenfalls freiwillig bezahlte Studiengebühren.
DHBW - 03/11

               Studien- und Ausbildungsvertrag des / der Studierenden:                                                                                                                                                                                                                                                  Seite 3 von 3
                                                                                                                                                                                                                                                                                           Seite 19
Muster - Blockplanung Studienjahr 20 ….
    // DHBW Mosbach / Fakultät Wirtschaft

     Blockplanung Fakultät Wirtschaft 20.…

             Semester               Phasen              datumsgenaue Lage 1               Anzahl der Wochen
                                                    01.10. Jahr des Studienbeginns –
                                    Theorie                                                   12 Wochen
                                                             Ende Dezember
           1. Semester
                                                   Ende Dezember – Anfang März des
                                     Praxis                                                   10 Wochen
                                                               Folgejahres
                                    Theorie                        ….                         12 Wochen
           2. Semester
                                     Praxis                                                   14 Wochen

                                    Theorie                                                   12 Wochen
           3. Semester
                                     Praxis                                                    8 Wochen

                                    Theorie                                                   12 Wochen
            4. Semester
                                     Praxis                                                   24 Wochen

                                     Praxis                                                    8 Wochen

             5. Semester            Theorie                                                   12 Wochen

                                     Praxis                                                    8 Wochen

                                    Theorie                                                   12 Wochen
             6. Semester
                                                      Anfang Juli (3. Studienjahr) –
                                     Praxis                                                   12 Wochen
                                                         30.09. (3. Studienjahr)
                                                                                            Abgabe Anfang
          Prüfungsleistung 1. Praxismodul                  1. Projektarbeit
                                                                                            2. Studienjahr

                                                                                            Abgabe Anfang
          Prüfungsleistung 2. Praxismodul                   2. Projektarbeit
                                                                                            3. Studienjahr

          Prüfungsleistung 3. Praxismodul                 Mündliche Prüfung                  3. Studienjahr

                   Bachelorarbeit                                                            3. Studienjahr

1
    Die datumsgenaue Lage des jeweiligen Studienjahrs ist als Download verfügbar unter: www.dhbw-mosbach.de/bstuf
    (Rubrik Download; Stichwort: Information zur Lage der Theorie- und Praxisphase)
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Herausgeber:
Duale Hochschule Baden-Württemberg · Präsidium
Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart

      Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
                                  Nr. 14/2011
                                 (22.09.2011)
 __________________________________________________________________________

     Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von
     Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
                                 für ein Bachelor-Studium

                                                      Vom 22. September 2011

Aufgrund § 65 b Abs. 2 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der
Dualen Hochschule Baden-Württemberg in seiner Sitzung am 13. Juli 2011 nachfolgende
Zulassungs- und Ausbildungsrichtlinien beschlossen.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. September 2011 diesen Richtlinien zugestimmt.

Die in diesen Richtlinien benutzten Bezeichnungen für die Mitglieder der Dualen Hochschule
sowie für deren Ämter, Tätigkeiten und Funktionen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Frauen führen alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in der
entsprechenden weiblichen Form. Dies gilt auch für die Führung von Hochschulgraden,
akademischen Bezeichnungen und Titeln.

§ 1 Ausbildungsstätten
(1) Ausbildungsstätten sind Betriebe der Wirtschaft, vergleichbare Einrichtungen außerhalb
der Wirtschaft, insbesondere solche der freien Berufe, sowie Einrichtungen von Trägern
sozialer Aufgaben. Sie können sich im Rahmen des dualen Systems an der Dualen
Hochschule beteiligen und mit einer Studienakademie zusammenwirken, wenn sie geeignet
sind, die für die Praxisphase des Studiums vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu
vermitteln. Das Nähere zu den Eignungsvoraussetzungen und zum Zulassungsverfahren von
Ausbildungsstätten richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Die bei einer Studienakademie zugelassene Ausbildungsstätte ist Mitglied der Dualen
Hochschule.

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(3) Als Mitglied der Dualen Hochschule wirkt die Ausbildungsstätte mit an der
Selbstverwaltung und der Erfüllung der Aufgaben der Dualen Hochschule in Organen,
Gremien und beratenden Ausschüssen mit besonderen Aufgaben und übernimmt Ämter,
Funktionen sowie sonstige Pflichten in der Selbstverwaltung, es sei denn, dass wichtige
Gründe entgegenstehen (§ 9 Abs. 2 Satz 1 LHG).

§ 2 Eignung der Ausbildungsstätte
(1) Die personelle und sachliche Ausstattung muss geeignet sein, die in der Praxisphase des
Studiums vorgesehenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln.

(2) Eine Ausbildungsstätte, an welcher die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte oder
Ausbildungsmittel nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn
eine Ergänzung durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
vorgenommen wird (z.B. Verbundausbildung). Wird die Ausbildung an mehreren
Ausbildungsstätten durchgeführt, so müssen in der Gesamtheit der Ausbildungsstätten die
Grundsätze zur Eignung erfüllt sein.

(3) Die Ausbildungsstätte ist verpflichtet, die Studierenden während der praxisorientierten
Ausbildung in der Ausbildungsstätte entsprechend den Anforderungen nach den Studien- und
Prüfungsordnungen zu betreuen und zu unterstützen.

(4) Die Ausbildungsstätte gewährt dem Studierenden eine angemessene Vergütung, die dem
Profil des Bildungswegs entspricht und einen fühlbaren Beitrag zur Sicherung des
Lebensunterhalts der Studierenden leistet.

(5) In den Studienbereichen Technik und Wirtschaft ist die Vergütung angemessen, wenn sie
mindestens die Höhe der Vergütung für Auszubildende in entsprechenden anerkannten
Berufen erreicht; die von der Rechtsprechung zu § 17 BBiG entwickelten Grundsätze gelten
entsprechend.

(6) Im Studienbereich Sozialwesen sind die tariflichen Vergütungsregelungen angemessen.
Soweit tarifliche Regelungen nicht bestehen, ist die monatliche Vergütung in Höhe des
Vergütungssatzes für Auszubildende nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen
Dienstes (TVAöD) angemessen. Im begründeten Einzelfall ist eine Ausbildungsvergütung von
mindestens 70% des Vergütungssatzes für Auszubildende nach dem TVAöD angemessen; die
Begründung ist schriftlich beim Studiengangsleiter zu hinterlegen; der Studierende erhält
Einblick in die Begründung.

§ 3 Ausbildungsverantwortung
(1) An jeder Ausbildungsstätte gibt es eine für die Ausbildung verantwortliche geeignete
Person, die über eine Hochschulausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation und über
ausreichende Berufserfahrung verfügt (Ausbildungsleiter).

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(2) Der Ausbildungsleiter kann die Vermittlung der in der Praxisphase des Studiums
vorgesehenen Inhalte funktional oder zeitlich begrenzt auf eine in der Ausbildungsstätte tätige
Person (Ausbilder, Anleiter) übertragen, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen
muss.

§ 4 Planmäßigkeit und Vollständigkeit der Praxisphasen des Studiums
(1) Die Ausbildungsstätte hat eine Übersicht über die Praxisphasen des Studiums vorzulegen,
aus der hervorgeht, inwieweit diese in der Ausbildungsstätte nach den geltenden Richtlinien
planmäßig und vollständig durchgeführt wird. Die Übersicht ist zeitlich und sachlich zu
gliedern, sie soll Angaben über die Ausbildungs- oder Tätigkeitsschwerpunkte sowie die
jeweils    zugeordneten    Ausbildungsinhalte,     Ausbildungsorte/Abteilungen   beinhalten,
betriebliche Seminare aufzeigen und, soweit vorhanden, Kooperationen mit anderen
Ausbildungsstätten dokumentieren.

(2) Die Ausbildungsstätte ermöglicht den Studierenden in den verschiedenen Bereichen bzw.
Themen den Erwerb fachlicher, sozialer und methodischer Kompetenzen. Zielsetzung ist, die
Selbstständigkeit der Studierenden zu fördern durch z.B. Übertragung von Projektarbeiten,
Mitarbeit am Tagesgeschäft sowie unterschiedliche Praxiseinsätze.

(3) Die Ausbildungsstätte vereinbart vor jeder Praxisphase mit dem Studierenden Lernziele. In
dem Beurteilungsgespräch am Ende der Praxisphase erhalten die Studierenden unmittelbare
Rückmeldung auf ihr Lern- und Arbeitsverhalten sowie Anregungen für ihre weitere
Entwicklung.

(4) Die Ausbildungsstätte ist verpflichtet, den Studierenden die für die Bearbeitung der
Bachelorarbeit und anderer Prüfungsleistungen, die außerhalb der Studienphasen stattfinden,
notwendige Zeit einzuräumen. Näheres regelt die Studien- und Prüfungsordnung des
Studienbereichs.

(5) In der Ausbildungsstätte im Studienbereich Sozialwesen sollte sichergestellt sein, dass
dem Studierenden Gelegenheit zu wöchentlichen Gesprächen mit der Person geboten wird,
der nach § 3 Abs. 2 die Vermittlung der vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte übertragen ist.

§ 5 Mitwirkung
(1) Die Mitwirkung der Ausbildungsstätten in der Dualen Hochschule findet nach Maßgabe
des Landeshochschulgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Rechtsvorschriften im jeweiligen Hochschulrat, im Aufsichtsrat, im Senat, in der Kommission
für Qualitätssicherung und den Fachkommissionen statt.

(2) Die Ausbildungsstätten beteiligen sich an der Gremienarbeit. Dies gilt insbesondere für
die Ausbildungsleiterkonferenz bzw. Praxisanleiterkonferenz der Studiengänge.

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(3) Die Ausbildungsstätten erklären sich bereit, ihren Mitarbeitern die Tätigkeit als
Lehrbeauftragte sowie als Prüfer und Betreuer von Prüfungsleistungen zu ermöglichen. Die
Tätigkeit als Prüfer und Betreuer umfasst insbesondere die Mitwirkung in
Prüfungskommissionen, die die praxisbezogenen Prüfungsteile betreffen.

§ 6 Beteiligung am Evaluationsverfahren
Die Ausbildungsstätten beteiligen sich am Evaluationsverfahren der Dualen Hochschule nach
Maßgabe der Evaluationssatzung in der jeweils gültigen Fassung.

§ 7 Sonstige Eignungsvoraussetzungen
Studierende dürfen nicht eingestellt werden, wenn über die Ausbildungsstätte ein
Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn eine Gewerbeuntersagung rechtskräftig
ausgesprochen oder für vorläufig vollziehbar erklärt worden ist.

§ 8 Zulassungsverfahren und Überwachung der Eignung
(1) Um als Ausbildungsstätte der Dualen Hochschule zugelassen zu werden, stellt die
Ausbildungsstätte einen Antrag an der jeweiligen Studienakademie. Im Antrag sollen folgende
Angaben gemacht werden:

a) die Bezeichnung des Studiengangs oder der Studiengänge, für den die Zulassung
angestrebt wird,
b) die Angabe, für welchen Studiengang gegebenenfalls bereits eine Zulassung erfolgt ist,
c) die Angabe, ob die Ausbildungsinhalte vollständig oder nur teilweise intern vermittelt
werden,
d) Name und Kontaktdaten sowie Eignungsnachweis des Ausbildungsleiters,
e) eine Darstellung der Ausbildungsstätte einschließlich der Branchenzugehörigkeit,
f) die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Anzahl der kaufmännischen, technischen und
sonstigen Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz
g) die Angabe über die Höhe der Ausbildungsvergütung nach § 2 Abs. 4 bis 6.
Dem Antrag ist eine Ausbildungsübersicht nach § 4 Abs. 1 beizufügen. Der Studiengangsleiter
überprüft im Rahmen des Zulassungsverfahrens in der Regel vor Ort die Ausbildungseignung
der Ausbildungsstätte und berichtet hierüber an den jeweiligen Hochschulrat.

(2) Die Ausbildungsstätte hat die für die Eignungsfeststellung relevanten Änderungen von
Tatsachen der Studienakademie unverzüglich mitzuteilen.

(3) Zuständig für die Feststellung und Aberkennung der Eignung der Ausbildungsstätte ist der
jeweilige Hochschulrat der jeweiligen Studienakademie.

(4) Der Studiengangsleiter berät und betreut die Ausbildungsstätten; darüber hinaus überprüft
er fortlaufend die Ausbildungseignung der Ausbildungsstätte und gibt Empfehlungen

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