Informationen - Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich
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Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich Informationen für junge Eltern Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin Koblenzer Str. 91 • 54516 Wittlich www.verbund-krankenhaus.de
Inhalt Seite Anmeldung des Kindes .................................................................................... 3 • Neugeborenen - Anmeldung • Erklärung zur Namensführung des Kindes • Erhalt von Geburtsurkunden etc. Informationen an den Arbeitgeber .................................................................. 4 • Geburtsbeihilfe / Elternzeit • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld • Sonderurlaub Informationen an das Einwohnermeldeamt .................................................... 5 • Kinderreisepass Informationen an die Kreisverwaltung ............................................................ 6 • Änderung der Personenzahl im Haushalt Krankenversicherung ....................................................................................... 6 Familienkasse der Agentur für Arbeit ............................................................. 7 • Kindergeld Jugendamt Ihres Wohnortes ............................................................................ 7 • Elterngeld Geburtsanzeigen in regionalen Medien .......................................................... 8 • Trierischer Volksfreund / Wochenspiegel Taufe ................................................................................................................... 9 Kindergarten ...................................................................................................... 9 Privathaftpflichtversicherung .......................................................................... 9 Private Zusatz - Krankenversicherung ........................................................... 10 Termine der Vorsorgeuntersuchungen ........................................................... 10 2
Liebe Eltern, wir freuen uns mit Ihnen über die Geburt Ihres Kindes und gratulieren Ihnen sehr herzlich. Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen hilfreiche Hinweise für die nun notwendigen Behördengänge und Anträge geben. 1. Bereits bei der Aufnahme und der Heirats- oder Eheurkunde im Anmeldung der werdenden Mutter Original sowie die Originale der Ge- in der Patientenaufnahme bzw. am burtsurkunden (bei Eheschließungen Informationsschalter (beides im EG), ab 2009) beider Elternteile ab. wird der Personalausweis (bzw. der Reisepass bei ausländischer Staats- Eltern, die bisher noch nicht ver- angehörigkeit) beider Elternteile fo- heirateten waren, geben anstelle tokopiert. des Stammbuchs bitte eine aktuel- le Geburtsurkunde ab und ggf. eine Die Anmeldung Ihres Kindes im beglaubigte Abschrift der vorgeburt- Standesamt muss schnellstmög- lichen Vaterschaftsanerkennung und lich erfolgen. Diesen ersten Weg Sorgerechtserklärung. zum Standesamt übernehmen wir für Sie. Im Neugeborenenzimmer Geschiedene Eltern reichen bitte erhalten Sie die dazu notwendigen eine aktuelle beglaubigte Abschrift Anmeldepapiere. des Familienbuches oder eine aktu- Bitte füllen Sie diese sorgfältig und elle Eheurkunde ein, erhältlich beim deutlich aus, unterschreiben Sie sie Eheschließungs-Standesamt. Wird (beide Eltern). Bitte geben Sie beide das Familienstammbuch oder eine Blätter im Neugeborenenzimmer ältere Heirats- bzw. Eheurkunde vor- bei der Kinderkrankenschwester zu- gelegt, so ist zusätzlich das rechts- sammen mit folgenden Unterlagen kräftige Scheidungsurteil erforderlich. ab: Bei eventuellen Rückfragen steht Verheiratete Eltern geben bitte Ihnen die Verwaltung gerne tele- auch das Familien-Stammbuch mit fonisch zur Verfügung unter der 3
Telefonnummer: 06571 / 15-30 425. Die Verwaltungsgebühr für die 1. Ge Öffnungszeiten: Mo. - Do. 7.30 - burtsurkunde des Kindes beträgt 15.30 Uhr, Mittagspause: 12.30 - 12,00 € (jede weitere je 6,00 €). Zah 13.00 Uhr, Fr. 7.30 - 12.00 Uhr. lung bei Abholung Ihrer Unterlagen. Sobald Stammbuch bzw. Geburts 2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber urkunde fertiggestellt sind, müssen von der Geburt des Kindes (bzw. bei diese dann von Ihnen persönlich – de Arbeitgeber, falls beide Elternteile unabhängig davon, wo Ihr eigener berufstätig sind). Im Regelfall macht Wohnort ist – beim Standesamt sich der Arbeitgeber eine Fotokopie der Stadt Wittlich im Stadthaus, der Geburtsurkunde Ihres Kindes aus Schloßstraße 11, abgeholt werden dem Familienstammbuch. Vielfach (Mo. - Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr, Mo. wird auch Sonderurlaub anlässlich zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr, Do. der Geburt gewährt. zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr). Sie werden vom Standesamt tele- leichzeitig sollten Sie beim Arbeit G fonisch informiert, wenn die Un geber Geburtsbeihilfe und – wenn terlagen fertig sind, daher bitte auf gewünscht – Elternzeit beantra- der Neugeborenen-Anmeldung un gen. Beim Arbeit geber (bzw. bei- bedingt Ihre Telefonnummer ange- den Arbeitgebern) lassen Sie sich ben. Von telefonischen Nachfragen auch eine Verdienstbescheinigung bittet das Standesamt abzusehen. und eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutter schaftsgeld ausstellen (oder Sie benutzen die Vordrucke, die Sie mit den Elterngeldunterlagen erhielten – s. Pkt. 8). Falls Sie das erste Mal Eltern werden: weisen Sie zur Sicherheit Ihren Arbeitgeber darauf hin, dass er nun den „Zuschuss zur Pflegeversicherung für Kinderlose“ nicht mehr überweist. Wenn nötig, lassen Sie sich auch die Lohnsteuer karte aushändigen. 4
Im Falle einer Frühge burt oder eines Ge burtsgewichtes unter 2500g verlängert sich der Mutterschutz auf 12 Wochen. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Wenn Sie dieses For mular samt Sie ggf. im Sekretariat der gynäko Foto wieder im Einwohnermelde logisch-geburtshilflichen Abteilung amt abgegeben haben, können sie unseres Krankenhauses (3. Stock, den Ausweis i.d.R. am Folge tag links vor der Wochenstation, Tel. beim Bürgerservice (in Wittlich: in 06571/15-32 515). Diese Bescheini der Eingangshalle des Stadthauses) gung reichen Sie bei Ihrer Kranken abholen. kasse mit ein (siehe Pkt. 5). Zu bedenken ist, dass Ihr Kind sich im 1. Lebensjahr rasch verändert und 3. Im Einwohnermeldeamt Ihres dann bald schon das Foto im Wohnortes (in Wittlich ist dies im Reisepass erneuert werden muss. Stadthaus, 3. Etage; Tel. 06571/17- Die dann erforderliche Verlängerung 1145 oder -1144, Öffnungszeiten ist mit 6,- € gebührenpflichtig. wie Standesamt – siehe Pkt.1) Wenn Sie nicht kurzfristig ins Aus kann ab Geburt auch ein Kinder land verreisen, ist es also durchaus reisepass (früher: „Kinderausweis“) sinnvoll, den Pass erst später zu beantragt werden. Dieser ist trotz beantragen. fehlender Grenzkontrollen im euro- päischen Ausland mitzuführen (z.B. wenn Sie nach Luxemburg fahren). Der Kinderreisepass muss ein aktu elles, den Vorschriften entsprechen des Foto enthalten. Der Aus weis kostet z. Zt. 13,- €. Auf dem Antragsformular haben beide Elternteile zu unterschreiben. 5
4. Die Abfallwirtschaftssatzung im Land gedruckt und können im Internet kreis Bernkastel-Wittlich sieht, ab- abgerufen werden unter: hängig von der Anzahl der Perso h ttp://www.bernkastel-wittlich.de/ nen auf einem bewohnten Grund abfallratgeber.html . stück, ein Mindestbehältervolumen für die Restmülltonne vor. Deshalb elden Sie Ihr Kind bei der Kran 5. M sind Sie verpflichtet, den Betrieb kenkasse an. Das dazu nötige For Abfallwirtschaft der Kreisverwal mular (Antrag auf Familienver sich tung Bernkastel-Wittlich (Telefon- erung) fordern Sie bei Ihrer Kran Nr. 06571/14-2308 oder /14-2492 kenkasse telefonisch an, wenn Sie oder /14-2335) über die Änderung es nicht schon zugeschickt bekom der Personenzahl zu informieren. men haben. Fügen Sie die Geburts urkunde bei, die den Vermerk trägt Benötigen Sie aufgrund der Per „nur gültig für Mutterschaftshilfe“. sonenzahl oder auch, weil nun- mehr vermehrt Abfälle anfallen, eine größere Mülltonne (Sie wer- den wahrscheinlich noch über die „Müllberge“ staunen, die vor allem die Windeln verursachen), so wird der Termin für den Austausch des Behälters mit Ihnen abgesprochen. Fällt trotzdem mehr Müll an, als die abgesprochene Mülltonne fassen kann, so können Sie die roten ge- bührenpflichtigen Restabfallsäcke zur Entsorgung dieser Abfälle nut- zen oder eine größere Mülltonne beantragen. Informationen über die Verkaufs stellen für diese Säcke und auch weitere Informationen zur Abfallentsorgung sind im jährlich erscheinenden Abfallratgeber ab- 6
Ihre Krankenkasse wird Ihnen dann nicht nur die Versichertenkarte Ihres Kindes zukommen lassen, sondern automatisch auch die Bescheini gung über das Mutter schaftsgeld (falls die Mutter in der Schwanger schaft be rufs tätig war und diese Leistung bezogen hat), die Sie für den Elterngeldantrag benötigen. Gegebenenfalls reichen Sie auch die 7. Der Antrag auf Elterngeld ist spä Frühgeburtsbescheinigung bei Ihrer testens drei Monate nach der Geburt Krankenkasse ein (siehe Pkt. 2.). schriftlich bei der Elterngeldstelle (Jugendamt Ihres Wohnortes; z.B. 6. Kindergeld beantragen Sie schrift- Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, lich bei der Familienkasse der für Jugendamt – Elterngeldstelle, Kur Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur fürstenstr. 16, Tel. 06571 / 14-2318, für Arbeit (für Landkreis Bernkastel- 14-2493 oder 14-2496) einzurei- Wittlich: Agentur für Arbeit, Familien chen, damit Ihnen kein Geld verloren kasse, Schönbornstr. 1, 54295 Trier). geht. Die Antragsunterlagen wer- Wenden sie sich telefonisch an die den Ihnen automatisch zugeschickt zentrale Servicestelle der Familien (i.d.R. 2 bis 3 Wochen nach Anmel kassen unter Tel.: 01801 / 546 337. dung beim Einwohnermeldeamt). Die Servicestelle sendet Ihnen auf Wunsch die Antragsformulare zu. Es ist sinnvoll, dies abzuwarten, Sie können sie auch herunterla- da dem Antrag auch eine Meldebe den unter: www.familienkasse.de scheinigung beigefügt ist. Sie können unter der Rubrik: „Finanzielle Hilfen sich aber jetzt schon um folgende / Kindergeld, Kinderzuschlag“. Unterlagen kümmern, die dem An Wenn Sie schon Kinder haben, ge- trag beigefügt werden müssen: ben Sie auch Ihr Kindergeldakten zeichen an. Legen Sie die Kopie - Geburtsbescheinigung des Kindes der Abstammungsurkunde bei, die (erhielten Sie beim Bürgerservice Sie für den Kindergeldantrag vom mit Ihrem Familienstammbuch) Standesamt erhielten. 7
-B escheinigung der Krankenkasse Pflichtversicherten: 12 Monate über das Mutterschaftsgeld vor Beginn des Mutterschutzes) (erhalten Sie i.d.R. automatisch nach Anmeldung Ihres Kindes bei ei weiteren Fragen können Sie B der Krankenkasse – siehe Pkt. 5) sich gerne an die Mitarbeiter der Elterngeldstelle (Tel. s.o.) wenden. -B escheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutter 8. M öchten Sie auch eine Geburtsan schaftsgeld zeige in der Tageszeitung aufgeben? Öffnungszeiten der Geschäfts stelle -E inkommensunterlagen (Lohn- des Trierischen Volksfreunds (TV) abrechnungen oder Gehalts- in Wittlich (Tel. 0651 / 7199-998, bescheinigungen), maßgeblich Klausener Weg 29), Mo. - Fr. 6.30 - ist das Einkommen aus den 16.00 Uhr, Sa. 7.00 - 12.00 Uhr. zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes (bei Sie können den Text (oder Ihre komplett selbst gestaltete Datei) auch per e-mail an: familienanzei- gen@volksfreund.de oder per Fax (0651 / 7199-978) an das Presse- Center des TV. Der TV setzt die Anzeige und über- mittelt Ihnen einen Gestaltungsvor schlag („Korrekturabzug“). Beispie le können Sie auch in un- serem Neu geborenenzimmer ein- sehen. Bei Abgabe bis 15.00 Uhr kann die Anzeige noch am nächsten Werktag im TV veröffentlicht werden. 8
Wochenspiegel: (Friedrichstr. 37a, 54516 Wittlich, Tel. 06571 / 97 52 10; Mo. - Fr. 8.30 bis 18.00 Uhr) auch hier können Sie eine Geburtsanzeige aufgeben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf der Familienseite zum Thema „Babys der Woche“ kostenlos ein Foto zu veröffent lichen. Dazu darf das Kind maximal 3 Monate alt sein und es muss eine Begleitperson (Vater, Mutter, Ge schwister, Großeltern) mit auf das Bild. Optimalerweise senden Sie das Bild in digitaler Form (*.jpg, Mindest auflösung 300 KB, Querformat) an Red-Wittlich@tw-verlag.de. Die Veröffentlichungen erfolgen in der Reihenfolge des Posteingangs Kindergarten Ihr Kind später einmal sowie unter Berücksichtigung der gehen soll, fragen Sie demnächst jeweiligen Platzierungsmöglichkeit. dort schon nach, wann Sie Ihr Kind anmelden sollen. In manchen Kinder 9. Einen Termin zur Taufe Ihres Kindes gärten ist bei zu vielen angemeldeten können Sie mit Ihrem örtlichen Kindern eines Jahrgangs das Datum Pfarrer besprechen. Die notwendige des Aufnahmeantrags wichtig, vor al „Abstammungsurkunde für religiöse lem Tagesplätze sind zurzeit noch rar. Zwecke“ erhielten Sie beim Bürger service zusammen mit Ihrem Famili 11. W enn Sie noch keine Privathaft enstammbuch. pflichtversicherung abgeschlossen haben, so wird dieses jetzt unerläss- 10. Mittlerweile haben Kinder in Rhein lich, denn irgendwann fängt es an, land-Pfalz ab dem vollendeten 1. dass Ihr Kind in der Lage ist, „Unsinn“ Lebensjahr einen Rechtsanspruch zu machen. Für den entstandenen auf einen Kindergartenplatz. Wenn Schaden haften Sie als Eltern mit Sie jetzt schon wissen, in welchen Ihrem ganzen Vermögen. Soweit Sie 9
eine solche Versicherung schon ab Lassen Sie sich also vor dem Ab geschlossen haben, prüfen Sie, ob schluss neuer Verträge unbedingt Kinder in der Police mit enthalten beraten. sind. Single-Tarife müssen Sie zwar eigentlich erst mit der nächsten Rech Unter www.vz-rlp.de finden Sie die nung umstellen lassen, wenn Sie aber Adressen und Öffnungs zei ten der auf Num mer sicher gehen wol len, Beratungsstellen der Ver braucher sollten Sie die Geburt sofort melden. zentrale (Cochem Tel.: 02671 / 605 (Privathaftpflichttarife zurzeit von 784, Trier Tel.: 0651 / 488 02). Hier 47,60 € bis 186,31 €Jahresbeitrag) sind auch Fra gebögen für kosten- Fragebögen der Verbraucherzentrale pflichtige Preis-Leistungs/Vergleiche RLP e.V. zur Berechnung kann man erhältlich. herunterladen unter: www.vz-rlp.de/ versicherungs-check. 13. In der 4. - 6. Lebenswoche steht schon die nächste Vorsorgeunter 12. W enn Sie für Ihr Kind eine private suchung (U3) für Ihr Kind an. Zusatz-Krankenversicherung ab Machen Sie mind. 2 Wochen im schließen möchten, prüfen Sie Leis Voraus einen Termin dafür aus – tung und Tarife verschiedener Ge bei einem Kinderarzt Ihrer Wahl. sellschaften. Grundsätzlich gilt, dass auch für Kin der eine „Gesundheitsprüfung“ nötig ist, aber dies ist bei gesunden Kin dern natürlich unproblematisch, be sonders in den ersten Monaten; die Tarife sind zum Teil sehr günstig. Dennoch: Die Verbraucherzentrale RLP e.V. teilt mit, dass einige Ver sicherer das „freudige Er eignis“ gern dazu ausnutzen, den jungen Eltern unnötige oder zu teure Ver sicherungen aufzuschwatzen. 10
Vorsorgeuntersuchungen Dem Vorsorgeheft Ihres Kindes ha- ben wir eine Liste aller Kinderärzte U2: 3. - 10. Lebenstag unserer Region beigelegt – nach U3: 4. - 6. Lebenswoche Orten sortiert. Außerhalb von deren Praxisöffnungszeiten wenden Sie U4: 3. - 4. Lebensmonat sich bitte an die Bereitschaftsdienst- U5: 6. - 7. Lebensmonat Zentrale (BDZ) der niedergelas- U6: 10. - 12. Lebensmonat senen Haus- und Fachärzte unter U7: 21. - 24. Lebensmonat Tel: 116 117 (bundesweit ohne Vorwahl zu wählen). U7a: 34. - 36. Lebensmonat U8: 43. - 48. Lebensmonat Bereitschaftsdienstzentrale U9: 60. - 64. Lebensmonat im St. Elisabeth Krankenhaus Koblenzer Str. 91 Termine für alle Vorsorgeunter Die 54516 Wittlich suchungen finden Sie vorne auf dem Öffnungszeiten: „gelben Heft“, dem „Vorsorgeheft“ Mo. 19.00 - Di. 7.00 Uhr Ihres Kindes, das Sie bei Entlassung Di. 19.00 - Mi. 7.00 Uhr aus dem Krankenhaus von der Kin Mi. 14.00 - Do. 7.00 Uhr derkrankenschwester erhalten. Do. 19.00 - Fr. 7.00 Uhr Ab der Vorsorgeuntersuchung U4 Fr. 16.00 - Mo. 7.00 Uhr werden die Eltern in Rheinland-Pfalz An gesetzlichen Feiertagen: angeschrieben und über anstehen- vom Vorabend des Feiertages de Untersuchungsangebote infor- 18.00 Uhr bis zum nächsten miert. Dies geschieht seitens der: Werktag 07.00 Uhr. Universitätskliniken des Saarlandes Zentrum für Kindervorsorge RLP Gebäude 27-5.OG 66421 Homburg Telefonnummer: 06841 / 16-46100 Faxnummer: 06841 / 16-46110 Stand: 2021 / Alle Angaben ohne Gewähr, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. 11
St. Elisabeth Krankenhaus Angebote der Klinik für Geburtshilfe ■ Frauenärztliche Überweisungssprechstunde sowie Hebammensprechstunden Gyn.-Abteilung Tel.: 06571 / 15-32 500, Kreißsaal / Hebammenteam Tel.: 06571 / 15-32 501 ■ 24h pflegerische und medizinische Bereitschaft Die Abteilungen für Frauenheilkunde / Geburtshilfe, Anästhesie und Pädiatrie sowie das Hebammen-Team stehen Ihnen 24h täglich zur Verügung. ■ Umfassende Kursangebote: Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage, Stillberatung, Gymnastik, Ernährungsberatung, Babytreff u.v.a. ■ Perinataler Schwerpunkt: Betreuung von Frühgeburten ab der 32. SSW und von Risikoschwangerschaften (z.B. Zwillingsgeburten, Schwangerschaftsdiabetes) Die enge Zusammenarbeit der Geburtshilfe und der Kinder- und Jugendmedizin des Wittlicher St. Elisabeth Krankenhauses bietet schwangeren Frauen, Müttern und Kindern Sicherheit und Geborgenheit. Im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen für uns immer die Bedürfnisse der werdenden Mutter und ihres Kindes. Angebote der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin ■ Umfassende kinderärztliche Betreuung für Ihr Neugeborenes: Vorsorgeuntersuchungen, u.a. Hörtest, Ultraschall der Nieren und Hüften ■ Neugeborenen Intensiv Einheit: Ein eingespieltes Team von Spezialisten gewährleistet rund um die Uhr eine optimale Versorgung von früh- und neugeborenen Kindern. ■ Kinderambulanz mit Spezialsprechstunden für: Anfallsleiden und Nervenerkrankungen, Herz-Erkrankungen, Allergien und Neurodermitis, Lungen-Probleme (z. B. Asthma bronchiale), Nierenerkrankungen und Fehlbildungen der Harnwege, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Craniosacral-, Vojta- und Manual- therapie bei Störungen von Bewegung und Haltung. Terminvereinbarung unter Tel.: 06571 / 15-35 700
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