Informationen - Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich

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Informationen - Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich
Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich

Informationen
                       für junge Eltern

Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich
Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin
Koblenzer Str. 91 • 54516 Wittlich
www.verbund-krankenhaus.de
Informationen - Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich
Inhalt                                                                                                               Seite
Anmeldung des Kindes .................................................................................... 3
• Neugeborenen - Anmeldung
• Erklärung zur Namensführung des Kindes
• Erhalt von Geburtsurkunden etc.

Informationen an den Arbeitgeber .................................................................. 4
• Geburtsbeihilfe / Elternzeit
• Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
• Sonderurlaub

Informationen an das Einwohnermeldeamt .................................................... 5
• Kinderreisepass

Informationen an die Kreisverwaltung ............................................................ 6
• Änderung der Personenzahl im Haushalt

Krankenversicherung ....................................................................................... 6

Familienkasse der Agentur für Arbeit ............................................................. 7
• Kindergeld

Jugendamt Ihres Wohnortes ............................................................................ 7
• Elterngeld

Geburtsanzeigen in regionalen Medien .......................................................... 8
• Trierischer Volksfreund / Wochenspiegel

Taufe ................................................................................................................... 9

Kindergarten ...................................................................................................... 9

Privathaftpflichtversicherung .......................................................................... 9

Private Zusatz - Krankenversicherung ........................................................... 10

Termine der Vorsorgeuntersuchungen ........................................................... 10

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Liebe Eltern,

wir freuen uns mit Ihnen über die Geburt Ihres Kindes
und gratulieren Ihnen sehr herzlich.

Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen hilfreiche Hinweise für
die nun notwendigen Behördengänge und Anträge geben.

1. Bereits bei der Aufnahme und            der Heirats- oder Eheurkunde im
   Anmeldung der werdenden Mutter          Original sowie die Originale der Ge-
   in der Patientenaufnahme bzw. am        burtsurkunden (bei Eheschließungen
   Informationsschalter (beides im EG),    ab 2009) beider Elternteile ab.
   wird der Personalausweis (bzw. der
   Reisepass bei ausländischer Staats-     Eltern, die bisher noch nicht ver-
   angehörigkeit) beider Elternteile fo-   heirateten waren, geben anstelle
   tokopiert.                              des Stammbuchs bitte eine aktuel-
                                           le Geburtsurkunde ab und ggf. eine
   Die Anmeldung Ihres Kindes im           beglaubigte Abschrift der vorgeburt-
   Standesamt muss schnellstmög-           lichen Vaterschaftsanerkennung und
   lich erfolgen. Diesen ersten Weg        Sorgerechtserklärung.
   zum Standesamt übernehmen wir
   für Sie. Im Neugeborenenzimmer          Geschiedene Eltern reichen bitte
   erhalten Sie die dazu notwendigen       eine aktuelle beglaubigte Abschrift
   Anmeldepapiere.                         des Familienbuches oder eine aktu-
   Bitte füllen Sie diese sorgfältig und   elle Eheurkunde ein, erhältlich beim
   deutlich aus, unterschreiben Sie sie    Eheschließungs-Standesamt. Wird
   (beide Eltern). Bitte geben Sie beide   das Familienstammbuch oder eine
   Blätter im Neugeborenenzimmer           ältere Heirats- bzw. Eheurkunde vor-
   bei der Kinderkrankenschwester zu-      gelegt, so ist zusätzlich das rechts-
   sammen mit folgenden Unterlagen         kräftige Scheidungsurteil erforderlich.
   ab:
                                           Bei eventuellen Rückfragen steht
   Verheiratete Eltern geben bitte         Ihnen die Verwaltung gerne tele-
   auch das Familien-Stammbuch mit         fonisch zur Verfügung unter der
                                                                                3
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Telefonnummer: 06571 / 15-30 425.            Die Ver­wal­tungsgebühr für die 1. Ge­
    Öffnungszeiten: Mo. - Do. 7.30 -           ­­burts­urkunde des Kindes beträgt
    15.30 Uhr, Mittagspause: 12.30 -              12,00 € (jede weitere je 6,00 €). Zah­
    13.00 Uhr, Fr. 7.30 - 12.00 Uhr.              ­lung bei Abholung Ihrer Unter­lagen.

	Sobald Stammbuch bzw. Ge­burts­          2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber
  urkunde fertiggestellt sind, müssen          von der Geburt des Kindes (bzw. bei­­
  diese dann von Ihnen persönlich –            de Arbeitgeber, falls beide Eltern­teile
  unabhängig davon, wo Ihr eigener            berufstätig sind). Im Regel­fall macht
  Wohn­ort ist – beim Standesamt               sich der Arbeitgeber eine Foto­kopie
  der Stadt Wittlich im Stadthaus,             der Geburts­ur­kun­de Ihres Kin­des aus
  Schloßstraße 11, abgeholt werden            dem Familien­stamm­buch. Viel­fach
  (Mo. - Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr, Mo.          wird auch Son­der­urlaub anlässlich
  zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr, Do.           der Geburt gewährt.
  zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr).
	Sie werden vom Standesamt tele-               leichzeitig sollten Sie beim Ar­beit­
                                               G
  fonisch informiert, wenn die Un­             geber Geburts­beihilfe und – wenn
  ter­lagen fertig sind, daher bitte auf       ge­­­wünscht – Elternzeit beantra-
  der Neugeborenen-Anmeldung un­               gen. Beim Arbeit­      geber (bzw. bei-
  bedingt Ihre Telefonnummer ange-             den Ar­beit­­gebern) lassen Sie sich
  ben. Von telefonischen Nach­fra­gen          auch eine Verdienstbescheinigung
  bittet das Standesamt abzusehen.             und eine Be­schei­nigung über den
                                               Arbeit­geber­zu­schuss zum Mutter­
                                               schafts­geld ausstellen (oder Sie
                                               benutzen die Vor­drucke, die Sie mit
                                               den El­tern­­­geld­un­ter­lagen erhielten
                                               – s. Pkt. 8). Falls Sie das erste
                                               Mal Eltern werden: weisen Sie zur
                                               Sicherheit Ihren Arbeitgeber darauf
                                               hin, dass er nun den „Zu­schuss zur
                                               Pflege­ver­siche­rung für Kinderlose“
                                               nicht mehr über­­weist. Wenn nö­tig,
                                               lassen Sie sich auch die Lohn­steuer­
                                               kar­te aushändigen.
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Im Falle einer Früh­­ge­
  burt oder eines Ge­
  burts­gewichtes unter
  2500g verlängert sich
  der Mutter­schutz auf
  12 Wochen.
	Eine entsprechende
  Be­schei­ni­gung er­­hal­ten                   Wenn Sie dieses For­­    mu­lar samt
  Sie ggf. im Se­kre­­ta­riat der gy­­näko­      Foto wieder im Ein­woh­­ner­melde­
  lo­gisch-geburts­­hilf­lichen Ab­tei­l­ung     amt ab­gegeben ha­ben, können sie
  un­seres Kran­­­ken­hau­­ses (3. Stock,        den Ausweis i.d.R. am Folge­     tag
  links vor der Wo­chen­station, Tel.            beim Bürger­ser­vice (in Wittlich: in
  06571/15-32 515). Diese Be­schei­ni­           der Ein­gangshalle des Stadthauses)
  gung reichen Sie bei Ihrer Kran­ken­           abholen.
  kasse mit ein (siehe Pkt. 5).                	Zu bedenken ist, dass Ihr Kind sich
                                                 im 1. Lebensjahr rasch verändert und
3.	Im Einwohnermeldeamt Ihres                   dann bald schon das Foto im
    Wohn­­ortes (in Wittlich ist dies im         Reisepass erneuert werden muss.
    Stadthaus, 3. Etage; Tel. 06571/17-          Die dann erforderliche Verlängerung
    1145 oder -1144, Öffnungszeiten              ist mit 6,- € gebührenpflichtig.
    wie Standesamt – siehe Pkt.1)              	Wenn Sie nicht kurzfristig ins Aus­
    kann ab Geburt auch ein Kinder­              land verreisen, ist es also durchaus
    reise­pass (früher: „Kinderaus­weis“)        sinnvoll, den Pass erst später zu
    beantragt werden. Dieser ist trotz           be­antragen.
    feh­lender Grenz­kontrollen im euro-
    päischen Aus­­land mitzuführen (z.B.
    wenn Sie nach Luxem­burg fahren).

	Der Kinder­reise­pass muss ein aktu­
   elles, den Vorschriften entsprechen­
   des Foto enthalten. Der Aus­      weis
   kostet z. Zt. 13,- €.
  Auf dem An­trags­for­mular haben
   beide Eltern­teile zu unter­schreiben.
                                                                                    5
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4.	Die Abfallwirtschaftssatzung im Land­­­    gedruckt und können im Internet
    kreis Bernkastel-Wittlich sieht, ab-       abgerufen werden unter:
    hängig von der Anzahl der Per­so­         	
                                               h ttp://www.bernkastel-wittlich.de/
    nen auf einem bewohnten Grund­             abfallratgeber.html .
    stück, ein Mindestbehälter­volumen
    für die Restmülltonne vor. Deshalb            elden Sie Ihr Kind bei der Kran­
                                              5. M
    sind Sie verpflichtet, den Betrieb           ken­kasse an. Das dazu nötige For­
    Abfallwirtschaft der Kreisverwal­            mular (Antrag auf Familienver­    sich­
    tung Bernkastel-Wittlich (Telefon-           erung) fordern Sie bei Ihrer Kran­
    Nr. 06571/14-2308 oder /14-2492               kenkasse te­­lefonisch an, wenn Sie
    oder /14-2335) über die Änderung              es nicht schon zugeschickt be­kom­
    der Personenzahl zu informieren.             men haben. Fügen Sie die Ge­burts­
                                                 ­urkunde bei, die den Vermerk trägt
	
 Benötigen Sie aufgrund der Per­                 „nur gültig für Mutterschaftshilfe“.
 so­nenzahl oder auch, weil nun-
 mehr vermehrt Abfälle anfallen,
 eine größere Mülltonne (Sie wer-
 den wahrscheinlich noch über die
 „Müllberge“ staunen, die vor allem
 die Windeln verursachen), so wird
 der Termin für den Austausch des
 Behälters mit Ihnen abgesprochen.

	Fällt trotzdem mehr Müll an, als die
  abgesprochene Mülltonne fassen
  kann, so können Sie die roten ge-
  bührenpflichtigen Restabfallsäcke
  zur Ent­sorgung dieser Abfälle nut-
  zen oder eine größere Mülltonne
  beantragen. Informationen über die
  Ver­kaufs­ stellen für diese Säcke
  und auch weitere Informationen zur
  Abfallentsorgung sind im jährlich
  erscheinenden Abfallratgeber ab-
6
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Ihre Krankenkasse wird Ihnen dann
  nicht nur die Versichertenkarte Ihres
  Kin­des zukommen lassen, sondern
  au­­tomatisch auch die Bescheini­
  gung über das Mutter­     schaftsgeld
  (falls die Mutter in der Schwanger­
  schaft be­ rufs­
                 tätig war und diese
  Leistung be­zo­gen hat), die Sie für
  den Eltern­geld­antrag be­nötigen.
	Gegebenen­falls reichen Sie auch die        7. Der Antrag auf Elterngeld ist spä­
  Früh­ge­burts­bescheini­gung bei Ihrer          tes­­­­tens drei Monate nach der Geburt
  Krankenkasse ein (siehe Pkt. 2.).               schriftlich bei der Elterngeldstelle
                                                  (Ju­gendamt Ihres Wohnortes; z.B.
6.	Kindergeld beantragen Sie schrift-            Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich,
    lich bei der Familienkasse der für           Ju­gendamt – Elterngeldstelle, Kur­
    Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur           fürs­­­te­n­str. 16, Tel. 06571 / 14-2318,
    für Arbeit (für Landkreis Bernkastel-         14-2493 oder 14-2496) einzurei-
    Wittlich: Agentur für Arbeit, Familien­       chen, damit Ihnen kein Geld verloren
    kasse, Schönbornstr. 1, 54295 Trier).         geht. Die An­trags­unterlagen wer-
    Wenden sie sich telefonisch an die            den Ihnen automatisch zugeschickt
    zentrale Servicestelle der Familien­          (i.d.R. 2 bis 3 Wochen nach Anmel­
    kassen unter Tel.: 01801 / 546 337.           dung beim Einwohnerme­l­deamt).
    Die Servicestelle sendet Ihnen auf
    Wunsch die Antragsformulare zu.           	
                                               Es ist sinnvoll, dies abzuwarten,
    Sie können sie auch herunterla-            da dem Antrag auch eine Melde­be­
    den unter: www.familienkasse.de            scheinigung beigefügt ist. Sie können
    unter der Rubrik: „Finanzielle Hilfen      sich aber jetzt schon um folgen­de
    / Kindergeld, Kin­der­zuschlag“.           Unterlagen kümmern, die dem An­
	  Wenn Sie schon Kinder haben, ge-           trag beigefügt werden müssen:
    ben Sie auch Ihr Kinder­geld­akten­
    zeichen an. Legen Sie die Kopie               - Geburtsbescheinigung des Kin­des
    der Abstammungs­urkunde bei, die                 (erhielten Sie beim Bürger­service
    Sie für den Kindergeldantrag vom                 mit Ihrem Familien­stammbuch)
    Stan­des­­amt erhielten.
                                                                                         7
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-B
      escheinigung der Krankenkasse         Pflichtversicherten: 12 Monate
     über das Mutterschaftsgeld              vor Beginn des Mutterschutzes)
     (erhalten Sie i.d.R. automatisch
     nach Anmeldung Ihres Kindes bei         ei weiteren Fragen können Sie
                                            B
     der Krankenkasse – siehe Pkt. 5)       sich gerne an die Mitarbeiter der
                                            Eltern­geld­stelle (Tel. s.o.) wenden.
    -B
      escheinigung des Arbeitgebers
     über den Zuschuss zum Mutter­      8. M
                                            öchten Sie auch eine Geburts­an­
     schaftsgeld                           zeige in der Tageszeitung auf­ge­ben?
                                           Öffnungszeiten der Geschäfts­   ­­stelle
    -E
      inkommensunterlagen (Lohn-­         des Trierischen Volks­freunds (TV)
     ab­rechnungen oder Gehalts-           in Wit­tlich (Tel. 0651 / 7199-998,
     be­schei­­nigungen), maßgeblich       Klausener Weg 29), Mo. - Fr. 6.30 -
     ist das Ein­kommen aus den            16.00 Uhr, Sa. 7.00 - 12.00 Uhr.
     zwölf Kalen­dermonaten vor
     der Geburt des Kindes (bei         	Sie können den Text (oder Ihre
                                          komplett selbst gestaltete Datei)
                                          auch per e-mail an: familienanzei-
                                          gen@volksfreund.de oder per Fax
                                          (0651 / 7199-978) an das Presse-
                                          Center des TV.
                                        	Der TV setzt die Anzeige und über-
                                          mittelt Ihnen einen Gestaltungs­vor­
                                          schlag („Korrekturab­zug“).
                                        	Beispie­ le können Sie auch in un-
                                          serem Neu­    geborenenzimmer ein-
                                          sehen. Bei Abgabe bis 15.00 Uhr
                                          kann die Anzeige noch am nächsten
                                          Werk­­tag im TV veröffentlicht werden.

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Wochenspiegel: (Friedrichstr. 37a,
   54516 Wittlich, Tel. 06571 / 97 52 10;
   Mo. - Fr. 8.30 bis 18.00 Uhr) auch hier
   können Sie eine Geburtsanzeige
   aufgeben. Zusätzlich besteht die
   Möglichkeit, auf der Familienseite
   zum Thema „Babys der Woche“
   kostenlos ein Foto zu veröffent­
   lichen. Dazu darf das Kind maximal
   3 Monate alt sein und es muss eine
   Begleitperson (Vater, Mutter, Ge­
   schwis­ter, Großeltern) mit auf das
  Bild. Optimalerweise senden Sie das
  Bild in digitaler Form (*.jpg, Mindest­­
  auf­lösung 300 KB, Querformat) an
  Red-Wittlich@tw-verlag.de.
	Die Ver­öffent­lichungen erfolgen in
  der Rei­hen­folge des Posteingangs             Kindergarten Ihr Kind später einmal
  sowie unter Berücksichtigung der               gehen soll, fragen Sie demnächst
  jeweiligen Platzierungsmöglichkeit.            dort schon nach, wann Sie Ihr Kind
                                                 anmelden sollen. In manchen Kinder­
9.	Einen Termin zur Taufe Ihres Kindes          ­gärten ist bei zu vielen angemeldeten
    können Sie mit Ihrem örtlichen               Kindern eines Jahrgangs das Datum
    Pfar­rer besprechen. Die notwendige           des Auf­nah­me­antrags wichtig, vor al­
    „Abstam­mungsurkunde für religiöse            lem Tages­plätze sind zurzeit noch rar.
    Zwecke“ erhielten Sie beim Bürger­
    service zusammen mit Ihrem Fa­mi­li­     11. W
                                                  enn Sie noch keine Privathaft­
    en­­­stammbuch.                              pflichtversicherung abgeschlossen
                                                 haben, so wird dieses jetzt unerläss-
10.	Mittlerweile haben Kinder in Rhein­         lich, denn irgendwann fängt es an,
     land-Pfalz ab dem vollendeten 1.            dass Ihr Kind in der Lage ist, „Unsinn“
     Lebensjahr einen Rechts­anspruch            zu machen. Für den entstandenen
     auf einen Kindergarten­platz. Wenn          Scha­­den haften Sie als Eltern mit
     Sie jetzt schon wissen, in welchen          Ihrem ganzen Vermögen. Soweit Sie
                                                                                       9
Informationen - Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich
eine solche Versicherung schon ab­          	Lassen Sie sich also vor dem Ab­
     ge­schlossen haben, prüfen Sie, ob            schluss neuer Verträge unbedingt
     Kinder in der Police mit enthalten            beraten.
     sind. Single-Tarife müssen Sie zwar
     eigentlich erst mit der nächsten Rech­­­­   	Unter www.vz-rlp.de finden Sie die
     nung umstellen lassen, wenn Sie aber          Adressen und Öffnungs­        zei­
                                                                                    ten der
     auf Num­  mer sicher gehen wol­    len,       Beratungsstellen der Ver­      brau­­cher­
     sollten Sie die Geburt sofort melden.         zentrale (Cochem Tel.: 02671 / 605
     (Privathaftpflichttarife zurzeit von          784, Trier Tel.: 0651 / 488 02). Hier
     47,60 € bis 186,31 €Jahresbeitrag)            sind auch Fra­  ­­ge­­­bögen für kosten-
     Frage­bö­gen der Verbraucherzentrale          pflichtige Preis­-Leistungs/Vergleiche
     RLP e.V. zur Berechnung kann man              erhältlich.
     herunterladen unter: www.vz-rlp.de/
     versicherungs-check.                        13.	In der 4. - 6. Lebenswoche steht
                                                     schon die nächste Vorsorgeunter­
12. W enn Sie für Ihr Kind eine private             su­chung (U3) für Ihr Kind an.
     Zusatz-Krankenversicherung ab­              	  Machen Sie mind. 2 Wochen im
    schließen möchten, prüfen Sie Leis­              Voraus einen Termin dafür aus –
    ­tung und Tarife verschiedener Ge­               bei einem Kinderarzt Ihrer Wahl.
     sell­­­­schaften.

	Grundsätzlich gilt, dass auch für Kin­
  ­der eine „Ge­sund­heits­prüfung“ nötig
   ist, aber dies ist bei gesunden Kin­
   dern natürlich unproblematisch, be­
   son­ders in den ersten Monaten; die
   Tarife sind zum Teil sehr günstig.

	Dennoch: Die Verbraucherzentrale
   RLP e.V. teilt mit, dass einige Ver­
   sicherer das „freudige Er­    eignis“
   gern dazu ausnutzen, den jungen
   Eltern unnötige oder zu teure Ver­
   siche­rung­en aufzuschwatzen.
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Vorsorgeuntersuchungen                     	Dem Vorsorgeheft Ihres Kindes ha-
                                                  ben wir eine Liste aller Kinderärzte
	
 U2: 3. - 10. Lebenstag                           unserer Region beigelegt – nach
      U3:    4. -   6. Lebenswoche                Orten sortiert. Außer­halb von deren
                                                  Praxis­öff­nungszeiten wenden Sie
      U4:    3. -   4. Lebensmonat
                                                  sich bitte an die Bereitschaftsdienst-
      U5:    6. -   7. Lebensmonat                Zentrale (BDZ) der niedergelas-
      U6:   10. - 12. Lebensmonat                 senen Haus- und Fachärzte unter
      U7:   21. - 24. Lebensmonat                 Tel: 116 117 (bundesweit ohne
                                                  Vorwahl zu wählen).
      U7a: 34. - 36. Lebensmonat
      U8:   43. - 48. Lebensmonat               	Bereitschaftsdienstzentrale
      U9:   60. - 64. Lebensmonat                 im St. Elisabeth Krankenhaus
                                                  Koblenzer Str. 91
    Termine für alle Vorsorgeunter­
   Die                                            54516 Wittlich
   suchungen finden Sie vorne auf dem
                                                	Öffnungszeiten:
   „gelben Heft“, dem „Vorsorgeheft“
                                                   Mo. 19.00 - Di. 7.00      Uhr
   Ihres Kindes, das Sie bei Entlassung
                                                    Di. 19.00 - Mi. 7.00      Uhr
   aus dem Kranken­haus von der Kin­
                                                    Mi. 14.00 - Do. 7.00      Uhr
   derkranken­schwes­ter erhalten.
                                                    Do. 19.00 - Fr. 7.00      Uhr
	Ab der Vorsorgeuntersuchung U4                    Fr. 16.00 - Mo. 7.00      Uhr
  werden die Eltern in Rheinland-Pfalz
                                                	An gesetzlichen Feiertagen:
  angeschrieben und über anstehen-
                                                  vom Vorabend des Feiertages
  de Untersuchungsangebote infor-
                                                  18.00 Uhr bis zum nächsten
  miert. Dies geschieht seitens der:
                                                  Werktag 07.00 Uhr.
	
 Universitätskliniken des Saarlandes
 Zentrum für Kindervorsorge RLP
 Gebäude 27-5.OG
 66421 Homburg
 Telefonnummer: 06841 / 16-46100
 Faxnummer:        06841 / 16-46110

         Stand: 2021 / Alle Angaben ohne Gewähr, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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St. Elisabeth Krankenhaus

Angebote der Klinik für Geburtshilfe
■ Frauenärztliche Überweisungssprechstunde sowie Hebammensprechstunden
  Gyn.-Abteilung Tel.: 06571 / 15-32 500, Kreißsaal / Hebammenteam Tel.: 06571 / 15-32 501
■ 24h pflegerische und medizinische Bereitschaft
  Die Abteilungen für Frauenheilkunde / Geburtshilfe, Anästhesie und Pädiatrie
  sowie das Hebammen-Team stehen Ihnen 24h täglich zur Verügung.
■ Umfassende Kursangebote: Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage,
  Stillberatung, Gymnastik, Ernährungsberatung, Babytreff u.v.a.
■ Perinataler Schwerpunkt: Betreuung von Frühgeburten ab der 32. SSW und
  von Risikoschwangerschaften (z.B. Zwillingsgeburten, Schwangerschaftsdiabetes)

Die enge Zusammenarbeit der Geburtshilfe und der Kinder- und Jugendmedizin des Wittlicher
St. Elisabeth Krankenhauses bietet schwangeren Frauen, Müttern und Kindern Sicherheit und
Geborgenheit. Im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen für uns immer die Bedürfnisse der
werdenden Mutter und ihres Kindes.

Angebote der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin
■ Umfassende kinderärztliche Betreuung für Ihr Neugeborenes:
  Vorsorgeuntersuchungen, u.a. Hörtest, Ultraschall der Nieren und Hüften
■ Neugeborenen Intensiv Einheit:
  Ein eingespieltes Team von Spezialisten gewährleistet rund um die Uhr eine optimale
  Versorgung von früh- und neugeborenen Kindern.
■ Kinderambulanz mit Spezialsprechstunden für:
  Anfallsleiden und Nervenerkrankungen, Herz-Erkrankungen, Allergien und Neurodermitis,
  Lungen-Probleme (z. B. Asthma bronchiale), Nierenerkrankungen und Fehlbildungen der
  Harnwege, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Craniosacral-, Vojta- und Manual-
  therapie bei Störungen von Bewegung und Haltung.
  Terminvereinbarung unter Tel.: 06571 / 15-35 700
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