Informationen - Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich
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Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich
Informationen
für junge Eltern
Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich
Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin
Koblenzer Str. 91 • 54516 Wittlich
www.verbund-krankenhaus.deInhalt Seite Anmeldung des Kindes .................................................................................... 3 • Neugeborenen - Anmeldung • Erklärung zur Namensführung des Kindes • Erhalt von Geburtsurkunden etc. Informationen an den Arbeitgeber .................................................................. 4 • Geburtsbeihilfe / Elternzeit • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld • Sonderurlaub Informationen an das Einwohnermeldeamt .................................................... 5 • Kinderreisepass Informationen an die Kreisverwaltung ............................................................ 6 • Änderung der Personenzahl im Haushalt Krankenversicherung ....................................................................................... 6 Familienkasse der Agentur für Arbeit ............................................................. 7 • Kindergeld Jugendamt Ihres Wohnortes ............................................................................ 7 • Elterngeld Geburtsanzeigen in regionalen Medien .......................................................... 8 • Trierischer Volksfreund / Wochenspiegel Taufe ................................................................................................................... 9 Kindergarten ...................................................................................................... 9 Privathaftpflichtversicherung .......................................................................... 9 Private Zusatz - Krankenversicherung ........................................................... 10 Termine der Vorsorgeuntersuchungen ........................................................... 10 2
Liebe Eltern,
wir freuen uns mit Ihnen über die Geburt Ihres Kindes
und gratulieren Ihnen sehr herzlich.
Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen hilfreiche Hinweise für
die nun notwendigen Behördengänge und Anträge geben.
1. Bereits bei der Aufnahme und der Heirats- oder Eheurkunde im
Anmeldung der werdenden Mutter Original sowie die Originale der Ge-
in der Patientenaufnahme bzw. am burtsurkunden (bei Eheschließungen
Informationsschalter (beides im EG), ab 2009) beider Elternteile ab.
wird der Personalausweis (bzw. der
Reisepass bei ausländischer Staats- Eltern, die bisher noch nicht ver-
angehörigkeit) beider Elternteile fo- heirateten waren, geben anstelle
tokopiert. des Stammbuchs bitte eine aktuel-
le Geburtsurkunde ab und ggf. eine
Die Anmeldung Ihres Kindes im beglaubigte Abschrift der vorgeburt-
Standesamt muss schnellstmög- lichen Vaterschaftsanerkennung und
lich erfolgen. Diesen ersten Weg Sorgerechtserklärung.
zum Standesamt übernehmen wir
für Sie. Im Neugeborenenzimmer Geschiedene Eltern reichen bitte
erhalten Sie die dazu notwendigen eine aktuelle beglaubigte Abschrift
Anmeldepapiere. des Familienbuches oder eine aktu-
Bitte füllen Sie diese sorgfältig und elle Eheurkunde ein, erhältlich beim
deutlich aus, unterschreiben Sie sie Eheschließungs-Standesamt. Wird
(beide Eltern). Bitte geben Sie beide das Familienstammbuch oder eine
Blätter im Neugeborenenzimmer ältere Heirats- bzw. Eheurkunde vor-
bei der Kinderkrankenschwester zu- gelegt, so ist zusätzlich das rechts-
sammen mit folgenden Unterlagen kräftige Scheidungsurteil erforderlich.
ab:
Bei eventuellen Rückfragen steht
Verheiratete Eltern geben bitte Ihnen die Verwaltung gerne tele-
auch das Familien-Stammbuch mit fonisch zur Verfügung unter der
3Telefonnummer: 06571 / 15-30 425. Die Verwaltungsgebühr für die 1. Ge
Öffnungszeiten: Mo. - Do. 7.30 - burtsurkunde des Kindes beträgt
15.30 Uhr, Mittagspause: 12.30 - 12,00 € (jede weitere je 6,00 €). Zah
13.00 Uhr, Fr. 7.30 - 12.00 Uhr. lung bei Abholung Ihrer Unterlagen.
Sobald Stammbuch bzw. Geburts 2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber
urkunde fertiggestellt sind, müssen von der Geburt des Kindes (bzw. bei
diese dann von Ihnen persönlich – de Arbeitgeber, falls beide Elternteile
unabhängig davon, wo Ihr eigener berufstätig sind). Im Regelfall macht
Wohnort ist – beim Standesamt sich der Arbeitgeber eine Fotokopie
der Stadt Wittlich im Stadthaus, der Geburtsurkunde Ihres Kindes aus
Schloßstraße 11, abgeholt werden dem Familienstammbuch. Vielfach
(Mo. - Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr, Mo. wird auch Sonderurlaub anlässlich
zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr, Do. der Geburt gewährt.
zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr).
Sie werden vom Standesamt tele- leichzeitig sollten Sie beim Arbeit
G
fonisch informiert, wenn die Un geber Geburtsbeihilfe und – wenn
terlagen fertig sind, daher bitte auf gewünscht – Elternzeit beantra-
der Neugeborenen-Anmeldung un gen. Beim Arbeit geber (bzw. bei-
bedingt Ihre Telefonnummer ange- den Arbeitgebern) lassen Sie sich
ben. Von telefonischen Nachfragen auch eine Verdienstbescheinigung
bittet das Standesamt abzusehen. und eine Bescheinigung über den
Arbeitgeberzuschuss zum Mutter
schaftsgeld ausstellen (oder Sie
benutzen die Vordrucke, die Sie mit
den Elterngeldunterlagen erhielten
– s. Pkt. 8). Falls Sie das erste
Mal Eltern werden: weisen Sie zur
Sicherheit Ihren Arbeitgeber darauf
hin, dass er nun den „Zuschuss zur
Pflegeversicherung für Kinderlose“
nicht mehr überweist. Wenn nötig,
lassen Sie sich auch die Lohnsteuer
karte aushändigen.
4Im Falle einer Frühge
burt oder eines Ge
burtsgewichtes unter
2500g verlängert sich
der Mutterschutz auf
12 Wochen.
Eine entsprechende
Bescheinigung erhalten Wenn Sie dieses For mular samt
Sie ggf. im Sekretariat der gynäko Foto wieder im Einwohnermelde
logisch-geburtshilflichen Abteilung amt abgegeben haben, können sie
unseres Krankenhauses (3. Stock, den Ausweis i.d.R. am Folge tag
links vor der Wochenstation, Tel. beim Bürgerservice (in Wittlich: in
06571/15-32 515). Diese Bescheini der Eingangshalle des Stadthauses)
gung reichen Sie bei Ihrer Kranken abholen.
kasse mit ein (siehe Pkt. 5). Zu bedenken ist, dass Ihr Kind sich
im 1. Lebensjahr rasch verändert und
3. Im Einwohnermeldeamt Ihres dann bald schon das Foto im
Wohnortes (in Wittlich ist dies im Reisepass erneuert werden muss.
Stadthaus, 3. Etage; Tel. 06571/17- Die dann erforderliche Verlängerung
1145 oder -1144, Öffnungszeiten ist mit 6,- € gebührenpflichtig.
wie Standesamt – siehe Pkt.1) Wenn Sie nicht kurzfristig ins Aus
kann ab Geburt auch ein Kinder land verreisen, ist es also durchaus
reisepass (früher: „Kinderausweis“) sinnvoll, den Pass erst später zu
beantragt werden. Dieser ist trotz beantragen.
fehlender Grenzkontrollen im euro-
päischen Ausland mitzuführen (z.B.
wenn Sie nach Luxemburg fahren).
Der Kinderreisepass muss ein aktu
elles, den Vorschriften entsprechen
des Foto enthalten. Der Aus weis
kostet z. Zt. 13,- €.
Auf dem Antragsformular haben
beide Elternteile zu unterschreiben.
54. Die Abfallwirtschaftssatzung im Land gedruckt und können im Internet
kreis Bernkastel-Wittlich sieht, ab- abgerufen werden unter:
hängig von der Anzahl der Perso
h ttp://www.bernkastel-wittlich.de/
nen auf einem bewohnten Grund abfallratgeber.html .
stück, ein Mindestbehältervolumen
für die Restmülltonne vor. Deshalb elden Sie Ihr Kind bei der Kran
5. M
sind Sie verpflichtet, den Betrieb kenkasse an. Das dazu nötige For
Abfallwirtschaft der Kreisverwal mular (Antrag auf Familienver sich
tung Bernkastel-Wittlich (Telefon- erung) fordern Sie bei Ihrer Kran
Nr. 06571/14-2308 oder /14-2492 kenkasse telefonisch an, wenn Sie
oder /14-2335) über die Änderung es nicht schon zugeschickt bekom
der Personenzahl zu informieren. men haben. Fügen Sie die Geburts
urkunde bei, die den Vermerk trägt
Benötigen Sie aufgrund der Per „nur gültig für Mutterschaftshilfe“.
sonenzahl oder auch, weil nun-
mehr vermehrt Abfälle anfallen,
eine größere Mülltonne (Sie wer-
den wahrscheinlich noch über die
„Müllberge“ staunen, die vor allem
die Windeln verursachen), so wird
der Termin für den Austausch des
Behälters mit Ihnen abgesprochen.
Fällt trotzdem mehr Müll an, als die
abgesprochene Mülltonne fassen
kann, so können Sie die roten ge-
bührenpflichtigen Restabfallsäcke
zur Entsorgung dieser Abfälle nut-
zen oder eine größere Mülltonne
beantragen. Informationen über die
Verkaufs stellen für diese Säcke
und auch weitere Informationen zur
Abfallentsorgung sind im jährlich
erscheinenden Abfallratgeber ab-
6Ihre Krankenkasse wird Ihnen dann
nicht nur die Versichertenkarte Ihres
Kindes zukommen lassen, sondern
automatisch auch die Bescheini
gung über das Mutter schaftsgeld
(falls die Mutter in der Schwanger
schaft be rufs
tätig war und diese
Leistung bezogen hat), die Sie für
den Elterngeldantrag benötigen.
Gegebenenfalls reichen Sie auch die 7. Der Antrag auf Elterngeld ist spä
Frühgeburtsbescheinigung bei Ihrer testens drei Monate nach der Geburt
Krankenkasse ein (siehe Pkt. 2.). schriftlich bei der Elterngeldstelle
(Jugendamt Ihres Wohnortes; z.B.
6. Kindergeld beantragen Sie schrift- Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich,
lich bei der Familienkasse der für Jugendamt – Elterngeldstelle, Kur
Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur fürstenstr. 16, Tel. 06571 / 14-2318,
für Arbeit (für Landkreis Bernkastel- 14-2493 oder 14-2496) einzurei-
Wittlich: Agentur für Arbeit, Familien chen, damit Ihnen kein Geld verloren
kasse, Schönbornstr. 1, 54295 Trier). geht. Die Antragsunterlagen wer-
Wenden sie sich telefonisch an die den Ihnen automatisch zugeschickt
zentrale Servicestelle der Familien (i.d.R. 2 bis 3 Wochen nach Anmel
kassen unter Tel.: 01801 / 546 337. dung beim Einwohnermeldeamt).
Die Servicestelle sendet Ihnen auf
Wunsch die Antragsformulare zu.
Es ist sinnvoll, dies abzuwarten,
Sie können sie auch herunterla- da dem Antrag auch eine Meldebe
den unter: www.familienkasse.de scheinigung beigefügt ist. Sie können
unter der Rubrik: „Finanzielle Hilfen sich aber jetzt schon um folgende
/ Kindergeld, Kinderzuschlag“. Unterlagen kümmern, die dem An
Wenn Sie schon Kinder haben, ge- trag beigefügt werden müssen:
ben Sie auch Ihr Kindergeldakten
zeichen an. Legen Sie die Kopie - Geburtsbescheinigung des Kindes
der Abstammungsurkunde bei, die (erhielten Sie beim Bürgerservice
Sie für den Kindergeldantrag vom mit Ihrem Familienstammbuch)
Standesamt erhielten.
7-B
escheinigung der Krankenkasse Pflichtversicherten: 12 Monate
über das Mutterschaftsgeld vor Beginn des Mutterschutzes)
(erhalten Sie i.d.R. automatisch
nach Anmeldung Ihres Kindes bei ei weiteren Fragen können Sie
B
der Krankenkasse – siehe Pkt. 5) sich gerne an die Mitarbeiter der
Elterngeldstelle (Tel. s.o.) wenden.
-B
escheinigung des Arbeitgebers
über den Zuschuss zum Mutter 8. M
öchten Sie auch eine Geburtsan
schaftsgeld zeige in der Tageszeitung aufgeben?
Öffnungszeiten der Geschäfts stelle
-E
inkommensunterlagen (Lohn- des Trierischen Volksfreunds (TV)
abrechnungen oder Gehalts- in Wittlich (Tel. 0651 / 7199-998,
bescheinigungen), maßgeblich Klausener Weg 29), Mo. - Fr. 6.30 -
ist das Einkommen aus den 16.00 Uhr, Sa. 7.00 - 12.00 Uhr.
zwölf Kalendermonaten vor
der Geburt des Kindes (bei Sie können den Text (oder Ihre
komplett selbst gestaltete Datei)
auch per e-mail an: familienanzei-
gen@volksfreund.de oder per Fax
(0651 / 7199-978) an das Presse-
Center des TV.
Der TV setzt die Anzeige und über-
mittelt Ihnen einen Gestaltungsvor
schlag („Korrekturabzug“).
Beispie le können Sie auch in un-
serem Neu geborenenzimmer ein-
sehen. Bei Abgabe bis 15.00 Uhr
kann die Anzeige noch am nächsten
Werktag im TV veröffentlicht werden.
8Wochenspiegel: (Friedrichstr. 37a,
54516 Wittlich, Tel. 06571 / 97 52 10;
Mo. - Fr. 8.30 bis 18.00 Uhr) auch hier
können Sie eine Geburtsanzeige
aufgeben. Zusätzlich besteht die
Möglichkeit, auf der Familienseite
zum Thema „Babys der Woche“
kostenlos ein Foto zu veröffent
lichen. Dazu darf das Kind maximal
3 Monate alt sein und es muss eine
Begleitperson (Vater, Mutter, Ge
schwister, Großeltern) mit auf das
Bild. Optimalerweise senden Sie das
Bild in digitaler Form (*.jpg, Mindest
auflösung 300 KB, Querformat) an
Red-Wittlich@tw-verlag.de.
Die Veröffentlichungen erfolgen in
der Reihenfolge des Posteingangs Kindergarten Ihr Kind später einmal
sowie unter Berücksichtigung der gehen soll, fragen Sie demnächst
jeweiligen Platzierungsmöglichkeit. dort schon nach, wann Sie Ihr Kind
anmelden sollen. In manchen Kinder
9. Einen Termin zur Taufe Ihres Kindes gärten ist bei zu vielen angemeldeten
können Sie mit Ihrem örtlichen Kindern eines Jahrgangs das Datum
Pfarrer besprechen. Die notwendige des Aufnahmeantrags wichtig, vor al
„Abstammungsurkunde für religiöse lem Tagesplätze sind zurzeit noch rar.
Zwecke“ erhielten Sie beim Bürger
service zusammen mit Ihrem Famili 11. W
enn Sie noch keine Privathaft
enstammbuch. pflichtversicherung abgeschlossen
haben, so wird dieses jetzt unerläss-
10. Mittlerweile haben Kinder in Rhein lich, denn irgendwann fängt es an,
land-Pfalz ab dem vollendeten 1. dass Ihr Kind in der Lage ist, „Unsinn“
Lebensjahr einen Rechtsanspruch zu machen. Für den entstandenen
auf einen Kindergartenplatz. Wenn Schaden haften Sie als Eltern mit
Sie jetzt schon wissen, in welchen Ihrem ganzen Vermögen. Soweit Sie
9eine solche Versicherung schon ab Lassen Sie sich also vor dem Ab
geschlossen haben, prüfen Sie, ob schluss neuer Verträge unbedingt
Kinder in der Police mit enthalten beraten.
sind. Single-Tarife müssen Sie zwar
eigentlich erst mit der nächsten Rech Unter www.vz-rlp.de finden Sie die
nung umstellen lassen, wenn Sie aber Adressen und Öffnungs zei
ten der
auf Num mer sicher gehen wol len, Beratungsstellen der Ver braucher
sollten Sie die Geburt sofort melden. zentrale (Cochem Tel.: 02671 / 605
(Privathaftpflichttarife zurzeit von 784, Trier Tel.: 0651 / 488 02). Hier
47,60 € bis 186,31 €Jahresbeitrag) sind auch Fra gebögen für kosten-
Fragebögen der Verbraucherzentrale pflichtige Preis-Leistungs/Vergleiche
RLP e.V. zur Berechnung kann man erhältlich.
herunterladen unter: www.vz-rlp.de/
versicherungs-check. 13. In der 4. - 6. Lebenswoche steht
schon die nächste Vorsorgeunter
12. W enn Sie für Ihr Kind eine private suchung (U3) für Ihr Kind an.
Zusatz-Krankenversicherung ab Machen Sie mind. 2 Wochen im
schließen möchten, prüfen Sie Leis Voraus einen Termin dafür aus –
tung und Tarife verschiedener Ge bei einem Kinderarzt Ihrer Wahl.
sellschaften.
Grundsätzlich gilt, dass auch für Kin
der eine „Gesundheitsprüfung“ nötig
ist, aber dies ist bei gesunden Kin
dern natürlich unproblematisch, be
sonders in den ersten Monaten; die
Tarife sind zum Teil sehr günstig.
Dennoch: Die Verbraucherzentrale
RLP e.V. teilt mit, dass einige Ver
sicherer das „freudige Er eignis“
gern dazu ausnutzen, den jungen
Eltern unnötige oder zu teure Ver
sicherungen aufzuschwatzen.
10Vorsorgeuntersuchungen Dem Vorsorgeheft Ihres Kindes ha-
ben wir eine Liste aller Kinderärzte
U2: 3. - 10. Lebenstag unserer Region beigelegt – nach
U3: 4. - 6. Lebenswoche Orten sortiert. Außerhalb von deren
Praxisöffnungszeiten wenden Sie
U4: 3. - 4. Lebensmonat
sich bitte an die Bereitschaftsdienst-
U5: 6. - 7. Lebensmonat Zentrale (BDZ) der niedergelas-
U6: 10. - 12. Lebensmonat senen Haus- und Fachärzte unter
U7: 21. - 24. Lebensmonat Tel: 116 117 (bundesweit ohne
Vorwahl zu wählen).
U7a: 34. - 36. Lebensmonat
U8: 43. - 48. Lebensmonat Bereitschaftsdienstzentrale
U9: 60. - 64. Lebensmonat im St. Elisabeth Krankenhaus
Koblenzer Str. 91
Termine für alle Vorsorgeunter
Die 54516 Wittlich
suchungen finden Sie vorne auf dem
Öffnungszeiten:
„gelben Heft“, dem „Vorsorgeheft“
Mo. 19.00 - Di. 7.00 Uhr
Ihres Kindes, das Sie bei Entlassung
Di. 19.00 - Mi. 7.00 Uhr
aus dem Krankenhaus von der Kin
Mi. 14.00 - Do. 7.00 Uhr
derkrankenschwester erhalten.
Do. 19.00 - Fr. 7.00 Uhr
Ab der Vorsorgeuntersuchung U4 Fr. 16.00 - Mo. 7.00 Uhr
werden die Eltern in Rheinland-Pfalz
An gesetzlichen Feiertagen:
angeschrieben und über anstehen-
vom Vorabend des Feiertages
de Untersuchungsangebote infor-
18.00 Uhr bis zum nächsten
miert. Dies geschieht seitens der:
Werktag 07.00 Uhr.
Universitätskliniken des Saarlandes
Zentrum für Kindervorsorge RLP
Gebäude 27-5.OG
66421 Homburg
Telefonnummer: 06841 / 16-46100
Faxnummer: 06841 / 16-46110
Stand: 2021 / Alle Angaben ohne Gewähr, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
11St. Elisabeth Krankenhaus Angebote der Klinik für Geburtshilfe ■ Frauenärztliche Überweisungssprechstunde sowie Hebammensprechstunden Gyn.-Abteilung Tel.: 06571 / 15-32 500, Kreißsaal / Hebammenteam Tel.: 06571 / 15-32 501 ■ 24h pflegerische und medizinische Bereitschaft Die Abteilungen für Frauenheilkunde / Geburtshilfe, Anästhesie und Pädiatrie sowie das Hebammen-Team stehen Ihnen 24h täglich zur Verügung. ■ Umfassende Kursangebote: Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage, Stillberatung, Gymnastik, Ernährungsberatung, Babytreff u.v.a. ■ Perinataler Schwerpunkt: Betreuung von Frühgeburten ab der 32. SSW und von Risikoschwangerschaften (z.B. Zwillingsgeburten, Schwangerschaftsdiabetes) Die enge Zusammenarbeit der Geburtshilfe und der Kinder- und Jugendmedizin des Wittlicher St. Elisabeth Krankenhauses bietet schwangeren Frauen, Müttern und Kindern Sicherheit und Geborgenheit. Im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen für uns immer die Bedürfnisse der werdenden Mutter und ihres Kindes. Angebote der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin ■ Umfassende kinderärztliche Betreuung für Ihr Neugeborenes: Vorsorgeuntersuchungen, u.a. Hörtest, Ultraschall der Nieren und Hüften ■ Neugeborenen Intensiv Einheit: Ein eingespieltes Team von Spezialisten gewährleistet rund um die Uhr eine optimale Versorgung von früh- und neugeborenen Kindern. ■ Kinderambulanz mit Spezialsprechstunden für: Anfallsleiden und Nervenerkrankungen, Herz-Erkrankungen, Allergien und Neurodermitis, Lungen-Probleme (z. B. Asthma bronchiale), Nierenerkrankungen und Fehlbildungen der Harnwege, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Craniosacral-, Vojta- und Manual- therapie bei Störungen von Bewegung und Haltung. Terminvereinbarung unter Tel.: 06571 / 15-35 700
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