Informationsbroschüre 2018 - Landes-Pflegeklinik Tirol - Tirol Kliniken

 
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Informationsbroschüre 2018 - Landes-Pflegeklinik Tirol - Tirol Kliniken
Informationsbroschüre

                2018

         Tirol Kliniken GmbH

    Landes-Pflegeklinik Tirol
          Milser Straße 10/5

           6060 Hall in Tirol

      Telefon: +43 50 504 88999

      Fax: +43 50 504 67 33405

E-Mail: hall.lpk.office@tirol-kliniken.at
Was zählt zum Einkommen?                                   Was hat mir im Falle einer Wohn- bzw.
                                                           Pflegeheimunterbringung von meinen
Zum Einkommen zählen z.B.:
                                                           Einkünften zu verbleiben?
Pensionen oder Renten, Rehagelder, Krankengelder,
                                                           Pensionen und Renten werden jeweils mit 80% des
Pflegegelder, Gnadengaben, sonstige regelmäßige
                                                           Nettobezuges zur Abdeckung der Heimkosten
Einkünfte wie z.B. Miet- und Pachteinnahmen, Ansprüche
                                                           herangezogen; 20% davon sowie der 13. und 14.
aus Übergabs-, Ausgedinge- und Schenkungsverträgen,
                                                           Monatsbezug verbleiben der/dem HeimbewohnerIn
Leibrenten, Steuergutschriften, Zinserträge und ähnliche
                                                           als sogenanntes Taschengeld. Das Pflegegeld wird
Leistungen.
                                                           bis auf einen – ebenfalls als Taschengeld zu
Bitte beachten Sie, dass                                   verbleibenden – Betrag in Höhe von € 45,20 (das
                                                           entspricht 10% des Pflegegeldes der Stufe 3) zur
Liegenschaften grundsätzlich zur Finanzierung der          Abdeckung der Heimkosten herangezogen.
Heimkosten seit 01.01.2018 nicht mehr herangezogen
werden dürfen, sehr wohl jedoch laufende Einnahmen         Sonstige Einkünfte (Miet- und Pachteinnahmen, etc. )
aus Haus-/Grundbesitz (Pacht- bzw. Mieteinnahmen).         werden zur Gänze angerechnet.

                                                           Bitte beachten Sie, dass
                                                           private Zahlungsverpflichtungen (z.B.
                                                           Krankenversicherungen) bei der Bemessung der
                                                           Beitragsleistung nicht anerkannt werden.
Was kostet mich ein Heimplatz?                                   Jede Vermögensübertragung (z.B. Schenkung),
                                                                  die in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang
                                                                  mit einer Heimaufnahme steht, zur Ablehnung
Grundsätzlich gelten in allen Tiroler Wohn- und                   Ihres Ansuchens führen kann.
Pflegeheimen unterschiedliche Tarife, die sich am jeweils        Besondere Belastungen (krankheitsbedingte
konkret erforderlichen Betreuungs- und Pflegebedarf               Mehraufwendungen, hohe Mieten,
                                                                  Darlehensrückzahlungen für Schaffung von
orientieren.
                                                                  Wohnraum) dann zu einer Herabsetzung des
Teilpflege 1   (Pflegegeldstufe 3)                                Unterhaltsbeitrags führen können, wenn
                                                                  entsprechende Nachweise (Belege) beigebracht
Teilpflege 2   (Pflegegeldstufe 4)
                                                                  werden.
Vollpflege     (Pflegegeldstufen 5,6 und 7)                      Für pflegebedürftige Personen erbrachte
                                                                  Unterhaltsleistungen bei der Steuerveranlagung
                                                                  als außergewöhnliche Belastungen geltend
Die konkreten Tarife entnehmend Sie dieser Broschüre              gemacht werden können. (Nähere Auskünfte
bzw. erfahren Sie im Sekretariat.                                 erteilt das zuständige Finanzamt).

                                                            Bitte beachten Sie weiters, dass
                                                            die Unterhaltspflicht grundsätzlich eine
                                                            Primärverpflichtung darstellt und vor allfälligen
                                                            Rückzahlungsverpflichtungen und Schulden zu reihen
                                                            ist.
Heimkosten pro Tag / Monat (30 Tage)                              Was soll bzw. kann ich bei einer
                                                                  Heimaufnahme mitbringen?
          01.01.2018 bis 31.12.2018
                                                                        Bequeme Leibwäsche
                                                                        Toilettenartikel
 Pflegegeld                                 Heimkosten                  Name und Telefonnummer einer
     Stufe             Bereich                   pro                     Vertrauensperson (Kontaktperson)
                                           Tag / Monat *
    Stufe 3          Teilpflege 1             € 119,80
                                             € 3.594,00
    Stufe 4          Teilpflege 2             € 150,60            Bitte beachten Sie,
                                             € 4.518,00
    Stufe 5           Vollpflege              € 179,10            dass unsere Zimmer möbliert sind. Die Mitnahme von
                                             € 5.373,00           eigenen Möbelstücken, z.B. kleine Couch, Sessel,
    Stufe 6           Vollpflege              € 179,10            kleine Vitrine, Bildern, etc. jedoch möglich ist.
                                             € 5.373,00
    Stufe 7           Vollpflege              € 179,10
                                             € 5.373,00
                                                                  Ärztliche Versorgung:
                                                                  Die ärztliche Versorgung übernehmen tagsüber von
                                                                  Montag bis Freitag FachärztInnen für Psychiatrie und
*die angegebenen Tarife verstehen sich ohne allfällige
Umsatzsteuer
                                                                  Neurologie / Geriatrie bzw. ÄrztInnen für
Zu den oben angeführten Tarifen wird keine Mehrwertsteuer         Allgemeinmedizin, die alle über weitere
hinzugerechnet, da die Leistungen der Landes-Pflegeklinik Tirol   Zusatzqualifikationen verfügen.
gemäß § 6 Abs. 1 Z. 18 UStG 1994 steuerfrei sind.
Abzug vom Tarif bei Krankenhausaufenthalt pro Tag € 7,00
Für weitere Auskünfte und Informationen        Diese Informationsbroschüre soll im Falle einer
wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat:    Aufnahme an der Landes-Pflegeklinik Tirol ein
                                                   Leitfaden sein und helfen, Fragen zur
                                                      Heimaufnahme zu beantworten.

Frau Gabriele Singer

Telefon +43 50504 33401
                                              „Jeder Mensch ist einzigartig
Email gabriele.singer@tirol-kliniken.at
                                                     und muss seiner
Frau Manuela Michäler
                                              Einzigartigkeit entsprechend
Telefon +43 50504 33400                           behandelt werden.“
Email manuela.michaeler@tirol-kliniken.at
Was bedeutet Unterhaltspflicht?                          Bitte beachten Sie, dass
In Anlehnung an das Allgemeine Bürgerliche               Sie aufgrund der Nachrangigkeit der
Gesetzbuch (ABGB) sieht das Tiroler                      Mindestsicherung – vor allfälliger Inanspruchnahme –
Mindestsicherungsgesetz vor, dass Ehegatten              alle Ihnen zustehenden öffentlichen und
untereinander zu Unterhaltsleistungen (Kostenersatz)     privatrechtlichen Ansprüche zur Abdeckung
herangezogen werden. (Kinder sind seit 1.1. 2009         aushaftender Heimkosten abzuschöpfen haben.
von der Verpflichtung zur Unterhaltsleistung befreit.)

Die hierfür notwendigen Erhebungen werden, so
eine entsprechende Abklärung nicht bereits bei der       Zu den öffentlich-rechtlichen Ansprüchen
Antragstellung erfolgt ist, vom Amt der Tiroler          zählen z.B.:
Landesregierung, Abteilung Soziales, durchgeführt.
                                                         Pensionen, Renten, Ausgleichszulagen, Pflegegeld.

Bitte beachten Sie, dass
                                                         Zu den privatrechtlichen Ansprüchen zählen
es zur Feststellung des konkreten Ausmaßes der           z.B.:
Unterhaltsverpflichtung der Vorlage entsprechender
Unterlagen bedarf, aus denen die wirtschaftlichen        Unterhaltsansprüche gegenüber Ehegatten,
(finanziellen) und familiären Verhältnisse               eingetragenen Ehepartnern und Eltern, vertragliche
hervorgehen.                                             Ansprüche aus Übergabs- oder
                                                         Schenkungsverträgen, erbrechtliche oder andere
                                                         vermögensrechtliche Ansprüche.
Was muss ich bei einer Heimaufnahme dem                Was muss ich vor einer Heimaufnahme
Sekretariat vorlegen:                                  abklären?

           Aktuelle Pensionsnachweise                 Es ist unbedingt erforderlich, sich an der Landes-
           Pflegegeldbescheid                         Pflegeklinik Tirol mittels Aufnahmeantrag (online
           Kontoauszüge der letzten 6 Monate          ausdruckbar auf www.tirol-kliniken.at oder einfach
           Sparbücher                                 Antrag im Sekretariat holen) vormerken zu lassen.
           Übergabs- oder Schenkungsverträge
                                                       Sollte der zukünftige Heimbewohner nicht mehr
           Grundbuchsauszug
                                                       alleine geschäftsfähig sein, muss entweder eine
           Nachweise über Miet- oder Pachteinnahmen
                                                       Sachwalterschaft angeregt werden (beim
           Lebensversicherungen
                                                       zuständigen Bezirksgericht) oder aber ein
           Bausparverträge
                                                       Angehöriger übernimmt die Regelung der finanziellen
           Geburtsurkunde oder Reisepass
                                                       Angelegenheiten (z.B. Kontovollmacht, Einbringen
           Sachwalterschaftsurkunde
                                                       der nötigen Unterlagen, Heimvertrag
                                                       unterschreiben).

(Diese Unterlagen werden im Sekretariat kopiert. Die
Originalunterlagen können sofort wieder mitgenommen
werden.)
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