Ally-Kundentagung 2018 - Dornbirn | Klagenfurt

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Ally-Kundentagung 2018 - Dornbirn | Klagenfurt
Ally-Kundentagung 2018
Dornbirn | Klagenfurt
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Ally Personal
Vision
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Personalakt

Folie 19
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Beispiel Bewerber

                                                                                       Berufs-
    Stelle: Soll   Ausschreibung   Bewerbung   Wissen   Ausbildung   Zertifizierung               Gespräch   Vertrag
                                                                                      erfahrung

Folie 20
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Verträge

Folie 21
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Zeiterfassung

Folie 22
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internetlohn
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internetlohn

Folie 24
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internetlohn

Folie 25
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Ally-Lohn
Agenda

       Internes
       Familienbonus Plus
       Alleinverdiener / Alleinerzieher Absetzbetrag
       Altersteilzeit Änderungen Antrittsalter
       Personenkreispflege
       HGKV
       Jahresvorschauberechnung
       Voraussichtliche SV Werte 2019
       Sonstiges
       Clearing
       mBGM / Tarifsystem und Säumniszuschläge
       Vortrag Thomas Neuhauser
Folie 27
Internes

                      Verkauf          LSC Kunden      Software/ASP Kunden   Entwicklung

                         Dietmar              Ingrid            Fabian             Hannes
                         Schwarz          Kohlhaupt            Hilbrand         Bachmann

                                Gert          Heidi              Jutta               Josef
                      Guggenberger           Dreher            Deutsch           Burtscher

                          Dieter            Martina              Guido              Peter
                        Weiskopf          Salzmann             Kapeller           Wimmer

                                             Nicole             Dieter             Michael
                                             Mayer              Gruber               Matt

                                          Arnie Mae
                                              Duran

                                              Sonja
                                            Klocker

                                              Beate
                                          Kohlhaupt

Folie 28
Internes

       Standardlohnabrechnung innerhalb von 24 Stunden
             Zuschlag für taggleiche Auslieferung

       Umstellung Faktura
             Zustellung per Mail

       SEPA Lastschriftmandat
       Vollmacht GKK für Clearing
       ASP Kunden auf neuen Server umstellen

Folie 29
Familienbonus PLUS (§33 Abs. 3a EStG 1988)

       Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
             Familienbeihilfenbezug
             Ständiger Aufenthalt des Kindes, der Kinder in einem Mitgliedsstaat der
              EU des EWR oder in der Schweiz

       Wer ist Anspruchsberechtigt?
             Familienbeihilfenbezieher
             Partner des Familienbeihilfenbeziehers
             Unterhaltsplichtiger
       Wie wirkt sich der Absetzbetrag auf mein Einkommen aus?
             Der Absetzbetrag verringert direkt die Einkommenssteuer

Folie 30
Familienbonus PLUS (§33 Abs. 3a EStG 1988)

       Ich habe mehrere Dienstverhältnisse, wie muss ich vorgehen?
             Besteht der Familienbonus für mehrere Kinder, dann dürfen die Kinder
              auf die verschiedenen Arbeitsverhältnisse aufgeteilt werden.
              Grundsätzlich darf aber ein Kind nicht bei mehreren Arbeitgebern
              gemeldet werden.

       Kann Ich als Unterhaltszahler den Familienbonus geltend machen?
             Grundsätzlich kann der Familienbonus aufgeteilt werden, wie zwischen
              Partnern, Voraussetzung ist, dass auch Unterhalt bezahlt wird.

       Wie beantrage ich den Familienbonus Plus
             Der Familienbonus kann über die Arbeitnehmerveranlagung oder beim
              Arbeitgeber beantragt werden (Formular E30)

Folie 31
Familienbonus PLUS

       Wie kann der Absetzbetrag zwischen Partnern aufgeteilt werden

                                                          FBH Bezieher        FBH Bezieher
                              FBH Bezieher   Partner
                                                         Partner / Unterh.   Unterhaltsleister

Folie 32
Familienbonus PLUS

       Wie hoch ist der Absetzbetrag
             125,-- bis zum vollendeten 18 Lebensjahr
             41,68 ab dem 18. Lebensjahr, wenn FBH bezogen wird

            Der Betrag wird je nach Wohnort der Kinder indexiert

Folie 33
Familienbonus PLUS Indexierung

Folie 34
Alleinverdiener / Alleinerzieher

       Der Alleinverdiener / Alleinerzieherabsetzbetrag wird wie der
        Familienbonus ab 2019 für nicht in Österreichwohnende Kinder
        indexiert.
       Beispiel: Drei Kinder
             Kind A 8 Jahre lebt in Bulgarien
             Kind B 5 Jahre lebt in der Schweiz
             Kind C 3 Jahre lebt in Bulgarien

                Kind                    Voller         Faktor           Betrag
                                        Absetzbetrag
                A                       494,--         0,450            223,30
                B                       175,--         1,520            266,00
                C                       220,--         0,450            99,00
                Summe                   889,--                          588,30

Folie 35
Familienbonus PLUS / Alleinverdiener / Alleinerzieher Daten Pflege

       Die Daten können nur noch über die Kinderabsetzbetragtabelle
        gepflegt werden

Folie 36
Altersteilzeit

       Das Antrittsalter wird schrittweise angehoben. Ab 2020 kann die
        Altersteilzeit frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter
        angetreten werden.

                      61
                      60
                      59
                       58
                       57
                       56
                        55
                        54

                       Frauen   Männer

Folie 37
Personenkreispflege

Folie 38
Automatische Schemaabrechnung über HGKV

Folie 39
Automatische Schemaabrechnung über HGKV

Folie 40
Automatische Schemaabrechnung über HGKV

Folie 41
Automatische Schemaabrechnung über HGKV

Folie 42
Jahresvorschauberechnung

Folie 43
Jahresvorschauberechnung

Folie 44
Voraussichtliche Werte 2019

                      Voraussichtliche Werte 2019                                  2018        2019
                      HBG täglich                                                 171,00      174,00
                      HBG monatlich                                              5.130,00    5.220,00
                      HBG für SZ (Jahr)                                         10.260,00   10.440,00
                      Geringfügigkeitsgrenze monatlich                            438,05      446,81
                      Grenzwert für Dienstgeberabgabe                             657,08      670,22
                      Auflösungsabgabe                                            128,00      131,00
                      E-Card (voraussichtlich)                                     11,70       11,95
                      AlV Reduzierung                                                 bis         bis
                      3% (1,2% für neue Lehrlinge)                               1.381,00    1.648,00
                      2% (0,2% für neue Lehrlinge)                               1.506,00    1.798,00
                      1%                                                         1.696,00    1.948,00
                      *Erhöhung zu 01.07.2018 wurde hier nicht berücksichtigt

Folie 45
Sonstiges

            Krankenstand – Auflösung des Dienstverhältnisses
                Wird mit einem Mitarbeiter die einvernehmliche Lösung des
                 Dienstverhältnisses während eines Krankenstandes vereinbart, muss der
                 Dienstgeber die Bezüge bis zum Ende des Krankenstandes
                 weiterbezahlen. So als ob das Dienstverhältnis noch aufrecht wäre.
                Ist dem Dienstgeber bekannt, dass der Dienstnehmer einen längeren
                 Krankenstand geplant hat – z.B. eine Operation oder ein Kuraufenthalt –
                 und wird das Dienstverhältnis im Hinblick auf diesen Krankenstand
                 einvernehmlich gelöst (bis zu 7 Tage vor dem Krankenstand), muss der
                 Dienstgeber die Bezüge ebenfalls weiter bezahlen. In diesem Fall liegt
                 aber keine Versicherung mehr vor, da der Mitarbeiter bereits ausgetreten
                 ist, daher müssen die Bezüge SV – Frei ausbezahlt werden.

Folie 46
Sonstiges

            Sachbezug PKW
                Bisher wurde der CO2 Ausstoß bei PKW mittels des NEFZ (Neuer
                 Europäischer Fahrzyklus) Verfahrens ermittelt. Nach den Abgasskandalen
                 mussten die Autohersteller auf das WLTP Verfahren (Worlwide
                 harmonized Light vehicles Test Procedure) umstellen. Die ausgewiesenen
                 CO2 Emissionen stiegen durch die Umstellung des Verfahrens teilweise
                 drastisch an. Für Neuanschaffungen darf bis Ende 2019 der WLTP Wert
                 auf den NEFZ Wert rückgerechnet werden. Die Rückrechnung erfolgt
                 mithilfe eines Kalkulators (https://co2mpas.io/). Die Rückgerechneten
                 Werte können trotzdem höher sein, als die ursprünglichen vom Hersteller
                 angegebenen.
                Der Rückgerechnete Wert ist maßgeblich, ob 1,5% oder 2% Sachbezug
                 anzusetzen sind.
                Wie die Regelung ab 2020 aussehen wird, steht noch in den Sternen

Folie 47
Sonstiges

            Senkung Unfallversicherungsbeitrag
                Der UV Beitrag soll ab 01.01.2019 auf 1,2% gesenkt werden. Es ist davon
                 auszugehen, dass diese Senkung noch vor Jahresende beschlossen wird.
                 Im Tarifsystem des Hauptverbandes sind die Werte bereits enthalten.

            Wiedereingliederungsteilzeit
                Bisher musste eine Wiedereingliederungsteilzeit unmittelbar an den
                 Krankenstand erfolgen.
                Die neue Regelung sieht vor, dass diese bis zu einem Monat nach
                 Ende der Arbeitsunfähigkeit angetreten werden kann.

Folie 48
Sonstiges

            Elektronische Zurverfügungstellung
                Im §78 Abs. 5 EStG 1988 wurde die bisherige Praxis ergänzt.
                 Lohnabrechnungen gelten auch bei elektronischer Zurverfügungstellung
                 als ausgehändigt.

            Unterjährige Lohnzettelübermittlung (L16)
                Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses muss ab 2019 kein Lohnzettel
                 mehr an die Finanz übermittelt werden.
                Die Übermittlung erfolgt, wie vor der Einführung des SV-Lohnzettels, bis
                 Ende Februar des Folgejahres.

Folie 49
Clearing

Folie 50
Clearing

                                   Meldungsersteller

                                                                          WEBEKU
                                          Ally Lohn
                                Meldung erstellen und an ELDA Übergeben

                                              ELDA
                                           Formale Prüfung
                Rückmeldung

                                      Krankenkasse
                                           Fachliche Prüfung
                                                                          Clearing

                              Verarbeitung der Meldung
Folie 51
mBGM - Aufbau

Folie 52
mBGM – Zuordnung Krankenkasse

Folie 53
mBGM – Zuordnung Dienstnehmer

Folie 54
mBGM – Mapping

Folie 55
Tarifsystem – Abrechnung

Folie 56
Tarifsystem – Abrechnung

Folie 57
Sie können auch lesen