Ally-Kundentagung 2018 - Dornbirn | Klagenfurt
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Beispiel Bewerber Berufs- Stelle: Soll Ausschreibung Bewerbung Wissen Ausbildung Zertifizierung Gespräch Vertrag erfahrung Folie 20
Agenda Internes Familienbonus Plus Alleinverdiener / Alleinerzieher Absetzbetrag Altersteilzeit Änderungen Antrittsalter Personenkreispflege HGKV Jahresvorschauberechnung Voraussichtliche SV Werte 2019 Sonstiges Clearing mBGM / Tarifsystem und Säumniszuschläge Vortrag Thomas Neuhauser Folie 27
Internes Verkauf LSC Kunden Software/ASP Kunden Entwicklung Dietmar Ingrid Fabian Hannes Schwarz Kohlhaupt Hilbrand Bachmann Gert Heidi Jutta Josef Guggenberger Dreher Deutsch Burtscher Dieter Martina Guido Peter Weiskopf Salzmann Kapeller Wimmer Nicole Dieter Michael Mayer Gruber Matt Arnie Mae Duran Sonja Klocker Beate Kohlhaupt Folie 28
Internes Standardlohnabrechnung innerhalb von 24 Stunden Zuschlag für taggleiche Auslieferung Umstellung Faktura Zustellung per Mail SEPA Lastschriftmandat Vollmacht GKK für Clearing ASP Kunden auf neuen Server umstellen Folie 29
Familienbonus PLUS (§33 Abs. 3a EStG 1988) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Familienbeihilfenbezug Ständiger Aufenthalt des Kindes, der Kinder in einem Mitgliedsstaat der EU des EWR oder in der Schweiz Wer ist Anspruchsberechtigt? Familienbeihilfenbezieher Partner des Familienbeihilfenbeziehers Unterhaltsplichtiger Wie wirkt sich der Absetzbetrag auf mein Einkommen aus? Der Absetzbetrag verringert direkt die Einkommenssteuer Folie 30
Familienbonus PLUS (§33 Abs. 3a EStG 1988) Ich habe mehrere Dienstverhältnisse, wie muss ich vorgehen? Besteht der Familienbonus für mehrere Kinder, dann dürfen die Kinder auf die verschiedenen Arbeitsverhältnisse aufgeteilt werden. Grundsätzlich darf aber ein Kind nicht bei mehreren Arbeitgebern gemeldet werden. Kann Ich als Unterhaltszahler den Familienbonus geltend machen? Grundsätzlich kann der Familienbonus aufgeteilt werden, wie zwischen Partnern, Voraussetzung ist, dass auch Unterhalt bezahlt wird. Wie beantrage ich den Familienbonus Plus Der Familienbonus kann über die Arbeitnehmerveranlagung oder beim Arbeitgeber beantragt werden (Formular E30) Folie 31
Familienbonus PLUS Wie kann der Absetzbetrag zwischen Partnern aufgeteilt werden FBH Bezieher FBH Bezieher FBH Bezieher Partner Partner / Unterh. Unterhaltsleister Folie 32
Familienbonus PLUS Wie hoch ist der Absetzbetrag 125,-- bis zum vollendeten 18 Lebensjahr 41,68 ab dem 18. Lebensjahr, wenn FBH bezogen wird Der Betrag wird je nach Wohnort der Kinder indexiert Folie 33
Familienbonus PLUS Indexierung Folie 34
Alleinverdiener / Alleinerzieher Der Alleinverdiener / Alleinerzieherabsetzbetrag wird wie der Familienbonus ab 2019 für nicht in Österreichwohnende Kinder indexiert. Beispiel: Drei Kinder Kind A 8 Jahre lebt in Bulgarien Kind B 5 Jahre lebt in der Schweiz Kind C 3 Jahre lebt in Bulgarien Kind Voller Faktor Betrag Absetzbetrag A 494,-- 0,450 223,30 B 175,-- 1,520 266,00 C 220,-- 0,450 99,00 Summe 889,-- 588,30 Folie 35
Familienbonus PLUS / Alleinverdiener / Alleinerzieher Daten Pflege Die Daten können nur noch über die Kinderabsetzbetragtabelle gepflegt werden Folie 36
Altersteilzeit Das Antrittsalter wird schrittweise angehoben. Ab 2020 kann die Altersteilzeit frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten werden. 61 60 59 58 57 56 55 54 Frauen Männer Folie 37
Personenkreispflege Folie 38
Automatische Schemaabrechnung über HGKV Folie 39
Automatische Schemaabrechnung über HGKV Folie 40
Automatische Schemaabrechnung über HGKV Folie 41
Automatische Schemaabrechnung über HGKV Folie 42
Jahresvorschauberechnung Folie 43
Jahresvorschauberechnung Folie 44
Voraussichtliche Werte 2019 Voraussichtliche Werte 2019 2018 2019 HBG täglich 171,00 174,00 HBG monatlich 5.130,00 5.220,00 HBG für SZ (Jahr) 10.260,00 10.440,00 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 438,05 446,81 Grenzwert für Dienstgeberabgabe 657,08 670,22 Auflösungsabgabe 128,00 131,00 E-Card (voraussichtlich) 11,70 11,95 AlV Reduzierung bis bis 3% (1,2% für neue Lehrlinge) 1.381,00 1.648,00 2% (0,2% für neue Lehrlinge) 1.506,00 1.798,00 1% 1.696,00 1.948,00 *Erhöhung zu 01.07.2018 wurde hier nicht berücksichtigt Folie 45
Sonstiges Krankenstand – Auflösung des Dienstverhältnisses Wird mit einem Mitarbeiter die einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses während eines Krankenstandes vereinbart, muss der Dienstgeber die Bezüge bis zum Ende des Krankenstandes weiterbezahlen. So als ob das Dienstverhältnis noch aufrecht wäre. Ist dem Dienstgeber bekannt, dass der Dienstnehmer einen längeren Krankenstand geplant hat – z.B. eine Operation oder ein Kuraufenthalt – und wird das Dienstverhältnis im Hinblick auf diesen Krankenstand einvernehmlich gelöst (bis zu 7 Tage vor dem Krankenstand), muss der Dienstgeber die Bezüge ebenfalls weiter bezahlen. In diesem Fall liegt aber keine Versicherung mehr vor, da der Mitarbeiter bereits ausgetreten ist, daher müssen die Bezüge SV – Frei ausbezahlt werden. Folie 46
Sonstiges Sachbezug PKW Bisher wurde der CO2 Ausstoß bei PKW mittels des NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) Verfahrens ermittelt. Nach den Abgasskandalen mussten die Autohersteller auf das WLTP Verfahren (Worlwide harmonized Light vehicles Test Procedure) umstellen. Die ausgewiesenen CO2 Emissionen stiegen durch die Umstellung des Verfahrens teilweise drastisch an. Für Neuanschaffungen darf bis Ende 2019 der WLTP Wert auf den NEFZ Wert rückgerechnet werden. Die Rückrechnung erfolgt mithilfe eines Kalkulators (https://co2mpas.io/). Die Rückgerechneten Werte können trotzdem höher sein, als die ursprünglichen vom Hersteller angegebenen. Der Rückgerechnete Wert ist maßgeblich, ob 1,5% oder 2% Sachbezug anzusetzen sind. Wie die Regelung ab 2020 aussehen wird, steht noch in den Sternen Folie 47
Sonstiges Senkung Unfallversicherungsbeitrag Der UV Beitrag soll ab 01.01.2019 auf 1,2% gesenkt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Senkung noch vor Jahresende beschlossen wird. Im Tarifsystem des Hauptverbandes sind die Werte bereits enthalten. Wiedereingliederungsteilzeit Bisher musste eine Wiedereingliederungsteilzeit unmittelbar an den Krankenstand erfolgen. Die neue Regelung sieht vor, dass diese bis zu einem Monat nach Ende der Arbeitsunfähigkeit angetreten werden kann. Folie 48
Sonstiges Elektronische Zurverfügungstellung Im §78 Abs. 5 EStG 1988 wurde die bisherige Praxis ergänzt. Lohnabrechnungen gelten auch bei elektronischer Zurverfügungstellung als ausgehändigt. Unterjährige Lohnzettelübermittlung (L16) Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses muss ab 2019 kein Lohnzettel mehr an die Finanz übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt, wie vor der Einführung des SV-Lohnzettels, bis Ende Februar des Folgejahres. Folie 49
Clearing Folie 50
Clearing Meldungsersteller WEBEKU Ally Lohn Meldung erstellen und an ELDA Übergeben ELDA Formale Prüfung Rückmeldung Krankenkasse Fachliche Prüfung Clearing Verarbeitung der Meldung Folie 51
mBGM - Aufbau Folie 52
mBGM – Zuordnung Krankenkasse Folie 53
mBGM – Zuordnung Dienstnehmer Folie 54
mBGM – Mapping Folie 55
Tarifsystem – Abrechnung Folie 56
Tarifsystem – Abrechnung Folie 57
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