Schutz für Alexander durch das Jugendamt der Stadt Münster

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Schutz für Alexander durch das
 Jugendamt der Stadt Münster
        Rekonstruktion und Einschätzung
        der fachlichen Arbeitsweisen des
         Jugendamtes der Stadt Münster
                im Fall Alexander
           vom 3.12.2014 bis 13.5.2020

       Prof. Dr. Christian Schrapper – ISA Münster
 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie: 4.2.2021
Auftrag
                          vom 12.8.2020

• Rekonstruktion der Arbeit des Jugendamtes in einem
  „problematischen Kinderschutzfall“
• unabhängig von strafrechtlicher Bewertung (Wer ist schuld?)
• nachvollziehend verstehen und einordnen, warum die
  Fachkräfte so gehandelt haben, wie sie es taten …
• … mit den Einschätzungen, Entscheidungen und
  Handlungsweisen im Kontext der zum damaligen Zeitpunkt
  bekannten Fakten und Einschätzungen
• Weichenstellungen und Alternativen erarbeiten, die zukünftig
  ähnlich „problematische Fallverläufe“ verhindern helfen.

                           AKJF 4.2.2021                         2
Material und Arbeitsweise
(1) Analyse der übergebenen Dokumentationen (Akten), die im Verlauf der
    Fallarbeit angelegt wurden:
      –   JH-Fall Akte für Alexander von 12/14 bis 11/16
      –   JH-Fall Akte zu Adrian V. von (1998) 2003 bis 2010   nicht für
      –   § 35a Akte zu Adrian V. 2012-2013                    Fallrekonstruktion
      –   JGH- Akten (2 Bände) zu Adrian V. 2010- 12.7.17      genutzt, nur zu
                                                               vertiefenden
      –   JH-Fall Akte zu Alexander ab 13.5.20
                                                               Analyse
      –   FGH-Akte ab 14.5.20
(2)   Chronologische Rekonstruktion des Fallverlaufs aus Akten
(3)   Fallwerkstatt mit dem KSD-Team Münster-Nord am 28.9.20 und 27.10.20
(4)   Fallanalyse
(5)   Hinweise für Arbeitsweisen, Konzeptionen und Struktur des KSD des
      Jugendamtes der Stadt Münster

                                         AKJF 4.2.2021                              3
Genogramm (Stand 30.11.2015)
               Alexanders Familien

               * 1989                   * 1993
                 26                       22

* 04.10.2009                                     Alter: 11/2015
                        AKJF 4.2.2021                      4
Der Fall im Überblick (1)

4.10.2009
               Okt. 2014                        Einschulung                           Umzug
 Geburt                         April 2015
              Umzug nach                         Alexander                        Alexander und
Alexander                       Renovie-
               Münster                          Grundschule                       Mutter ziehen
    in                            rung –
                                                Kinderhaus                           zurück in
Kempten                         leben bei
                                                                                      eigene
                                  „GM“
                                                                                    Wohnung
                                                                                                                 2017

2009        2014      2015                                                 2016                                         5/2020

         3.12.2014                                            01.12.2015                        06.06.2016
                          20.01.2015                                         19.01.2016       Hausbesuch der
        Eingang der                          28.09.2015         Gefähr-
                           Gespräch                                             Haus-         fallzust. FK bei
          Anklage                             Gespräch         dungsein-
                            Herr T.                                            besuch              Frau K.
           gegen                             mit Frau K       schätzung
                          (Leiter) mit
         A.V. beim                                              Im KSD
                                                                             bei Frau K.     „letztes“
                            Frau K.
            KSD:                                                                              Gespräch:

                               03.09.2015              28.10.2015
                             Familiengericht        Erörterungstermin
                                                      beim Familien-                          08.06.2016
                                bittet um
                                                                                            Stellungnahme
                             Stellungnahme                gericht
                                                                                               an FamG

                      1                                   2                3                      4
                                                                  AKJF 4.2.2021                                         5
Stationen des Fallverlauf – I
                                (3.12.14 – 6.6.16)

  1        Der Auftakt: 29 Seiten Anklage wg. Besitz von „Kinderpornographie“ -
           Gespräch mit Mutter: will keine Einmischung und Hilfe; Fazit: trotz
3.12.14
20.1.15    erheblicher Zweifel keine akute Gefährdung feststellbar;

           Mutter und Alex. leben in Wohnung der Fam. V; nach 9 Monaten Pause
 2         Nachfrage und Erörterung durch Familien Gericht: keine Gefährdung
3.9.15     belegbar! Forensisches Gutachten attestiert A.V. Therapiefähigkeit
28.10.15

           auch nach Gefährdungseinschätzung im KSD: keine Gefährdung, nur
  3        Leistung – die Mutter aber nicht will; Mutter und Adrian V. präsentieren
1.12.15    frisch renovierte Wohnung;
19.1.16

           nach 5 Monaten fordert FamG erneut Bericht: Mutter und Sohn wieder
  4        in eigener Wohnung, Gespräch in der Schule: Alex. Unauffällig; „letztes
6.6.16     Gespräch“: Mutter sei sensibilisiert und sichert zu, A lexander zu
8.6.16     schützen … und sie melde sich bei Bedarf.
                                     AKJF 4.2.2021                              6
Der Fall im Überblick (2)
                               April 2015                                                                   08.08.2016
                               Renovie-                                                                      erneute
4.10.2009                        rung –                                            Umzug                                              13.5.2020
 Geburt        Okt. 2014                       Einschulung
                                                                                  Alexander
                                                                                                           Anklageschrift
                               leben bei        Alexander                                                                             Meldung
Alexander     Umzug nach         „GM“                                            und Mutter                gegen Adrian
                                               Grundschule                                                                               der
    in         Münster                                                              ziehen                       V.
Kempten                                        Kinderhaus                                                                              Polizei:
                                                                                  zurück in
                                                                                   eigene
                                                                                  Wohnung
                                                                                                                                 2017

2009        2014      2015                                                2016                                                          5/2020

         3.12.2014                                           01.12.2015                          06.06.2016          08.09.
                          20.01.2015                                                                                             21.11.16
        Eingang der                         28.09.2015                      19.01.2016         Hausbesuch der         2016
                           Gespräch                            Gefähr-                                                          Abschließen
          Anklage                            Gespräch                          Haus-           fallzust. FK bei        Ein
                            Herr T.                           dungsein-                                                             des
           gegen                            mit Frau K                        besuch                Frau K.         bringung
                          (Leiter) mit                       schätzung                                                           Gespräch
         A.V. beim                                             Im KSD
                                                                            bei Frau K.       „letztes“            des Falls     Frau K.
                            Frau K.
            KSD:                                                                               Gespräch:             in der       im KSD
                                                                                                                    Clearing-
                               03.09.2015             28.10.2015                                                      stelle
                             Familiengericht       Erörterungstermin
                                                     beim Familien-                             08.06.2016
                                bittet um
                                                                                              Stellungnahme
                             Stellungnahme               gericht
                                                                                                 an FamG

                      1                                  2                3                     4                     5              6
                                                                 AKJF 4.2.2021                                                           7
Stationen des Fallverlauf – II
                               8.8.16 – 21.11.16

         neue Anklageschrift gegen A drian V. ermittelnder Polizist hält ihn „für
  5      sehr gefährlich“, auf kinderpornografischen Bildern A lex. nicht zu
         sehen, aber nicht sicher; Fall wird in Clearingstelle vorgestellt: Berater
8.8.16
8.9.16   der KSA ist Therapeut von Adrian V. und schlägt vor, Frau K. und
         Alexander in Therapie einzubeziehen; für „juristische Interventionen“
         fehlen Fakten

   6     Abschlussgespräch: Mutter kenne die Vorwürfe und hält diese für nicht
21.11.16 neu; sie stehe zu Adrian V.; Alexander sei nicht mit Adrian V. alleine und
         werde von ihr geschützt; Mutter benötigt keine Hilfe, keine belegbaren
         Hinweise auf Kindeswohlgefährdung

         seit November 2016 keine weiteren Kontakte oder Informationen zu
         Alexander dokumentiert
                                    AKJF 4.2.2021                               8
Der Fall im Überblick (3) 2 Jahre                                                                                              3,5 Jahre

                                                                                                           08.08.2016
                                                                                                            erneute
4.10.2009                                                                                                                            13.5.2020
 Geburt        Okt. 2014                        Einschulung                           Umzug               Anklageschrift
                                April 2015                                                                                           Meldung
              Umzug nach                         Alexander                          Alexander             gegen Adrian
Alexander                       Renovie-                                                                                                der
               Münster                          Grundschule                        und Mutter                   V.
    in                            rung –
Kempten                                         Kinderhaus                        ziehen zurück                                       Polizei:
                                leben bei
                                                                                     in eigene
                                  „GM“
                                                                                    Wohnung
                                                                                                                                2017

2009        2014      2015                                                 2016                                                        5/2020

         3.12.2014                                            01.12.2015                        06.06.2016          08.09.
                          20.01.2015                                                                                            21.11.16
        Eingang der                          28.09.2015                      19.01.2016       Hausbesuch der         2016
                           Gespräch                             Gefähr-                                                        Abschließen
          Anklage                             Gespräch                          Haus-         fallzust. FK bei        Ein
                            Herr T.                            dungsein-                                                           des
           gegen                             mit Frau K                        besuch              Frau K.         bringung
                          (Leiter) mit                        schätzung                                                         Gespräch
         A.V. beim                                              Im KSD
                                                                             bei Frau K.     „letztes“            des Falls     Frau K.
                            Frau K.
            KSD:                                                                              Gespräch:             in der       im KSD
                                                                                                                   Clearing-
                               03.09.2015              28.10.2015                                                    stelle
                             Familiengericht        Erörterungstermin
                                                      beim Familien-                           08.06.2016
                                bittet um
                                                                                             Stellungnahme
                             Stellungnahme                gericht
                                                                                                an FamG

                      1                                   2                3                      4                  5              6
                                                                  AKJF 4.2.2021                                                         9
(3) Fallwerkstatt mit KSD Team
       (28.9.20 und 27.10.20)
Mit diesen Themen
a) Fragen zur Perspektive auf die
   Lebenssituation von Alexander K.
b) Fragen zu Arbeitsweisen
c) Umgang mit Zweifel – das zentrale Thema
d) Hinweise und Themen für zukünftige Arbeit

                    AKJF 4.2.2021              10
(4) Fallanalyse – 1. Befund
• geltende Regeln wurden eingehalten
    – familienrechtlich:
        • Prüfungen und Anhörung vor dem Familien Gericht
    – Sozial- und Jugendhilferechtlich:
        • Hilfebedarfe geprüft und Beratungsleistungen angeboten
    – Kinderschutz/KKG:
        • Hausbesuche
        • Fallvorstellung in der interdisziplinär besetzten Clearingstelle
    – Regeln der Stadt Münster, des Jugendamtes
        • Einbeziehung des Fachdienst Kinderschutz
        • gemeinsame Gefährdungseinschätzung nach Konzept
    – Sozialpädagogisch-fachlich
        • Respektvolle und zugleich konfrontierende Gespräche mit der sorgeberechtigten
           Mutter
        • Nachfrage zum Jungen in der Schule
• trotzdem konnte der Junge vor der sexuellen Gewalt durch den Freund
  seiner Mutter nicht geschützt werden, warum?
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(4) Untersuchungsfrage:
    Warum konnte die Bedrohung für Alexander
    durch Adrian V. nicht wahrgenommen und
               bewertet werden?

1. zentrale Momente sind schon im ersten Kontakt wirkungsvoll
•   umfangreiche Anklageschrift zu sexueller Gewalt in Ausmaß und Bedeutung nur
    schwer zu erfassen und einzuordnen: Welche Gefährdung geht konkret von Besitz
    und Verbreitung kinderpornografischen Materials aus?
•   Kinderschutzfrage wird sofort zugespitzt: Kann die Mutter ihren Sohn schützen?
    Mutter als Mit-Täterin ausgeschlossen
•   Mutter tritt von Anfang an sehr entschieden auf (kenne alle Vorwürfe, schütze
    ihren Sohn, benötige keine Hilfe und wolle keine Einmischung)
•   keine ausdrückliche Kontextualisierung, obwohl Kenntnisse vorhanden (insbes. zur
    Lebens- und Hilfegeschichte des potentiellen Bedrohers Adrian V., Hinweise auch
    zur belasteten Lebensgeschichte der Mutter)

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2.         Stärken (+) und Schwächen (-) in der
                       Fallbearbeitung durch KSD
+   Anfragen und Aufträge zügig und sorgfältig bearbeitet
+   respektvoller Umgang mit der sorgeberechtigten und sorgenden Mutter,
+   mehrfach externe Unterstützung und Klärung eingefordert
+   Zweifel dokumentiert
-    wichtige Gespräche mit Mutter und Hausbesuche alleine geführt
-    kein direkter Kontakt zu Alexander
-    Irritationen und Zweifel, aber auch Misstrauen und Verdacht nicht
     ausdrücklich begründet, dokumentiert, geprüft und erneut beraten
-    wenn „Leistungsbereich“, dann werden Kontexte nicht erkundet und
     bewertet:
       - Geschichte und Lebenssituation der Mutter;
       - Geschichte und Lebenssituation des Angeklagten, insbes. die seit Kindheit entwickelten
         Strategien zur Durchsetzung seiner Interessen „gelernter Klient“;
      -  Bedeutung der Beziehung von Mutter und Adrian V.;
      -  Widerstand der Mutter in der Kontaktgestaltung)
-    wenig Wissen um Bedeutung sex. Gewalt und Täter*innenschaft (vor Stauffen
     und Lügde!)                AKJF 4.2.2021                            13
3. Kaum methodische und strukturelle
       Unterstützung in der Bearbeitung von
  Irritationen und Zweifel: „nur Belege zählen“

• Gefährdungseinschätzung mit Fachdienst Kinderschutz im JA:
  Teambeschluss 8 x Leistungsbereich
• Was geschieht, wenn Leistungen, die schützen sollen, nicht
  angenommen werden?
• Erörterung im Familien Gericht: wenn keine Belege für
  Gefährdung, dann nur unverbindliche Angebote möglich?
• Fallvorstellung in Clearingstelle – Befangenheit und ebenfalls
  keine Idee zum Umgang mit Widerstand und Verweigerung
• keine direkten Informationen aus JGH zu Adrian V. an KSD

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(4) Hypothese:
Die Wahrnehmung und Bewertung der Bedrohung
für Alexander K. durch Adrian V. war „dreifach“
verstellt:
                         durch die                                durch Arbeits-
                          Mutter                                 weisen im Team
                                            durch

                                                                 Gefährdungseinschätzung
                                                                  Arbeitsweisen (insbes.):
                          Widerstand der

                                                                  Wissen um sex. Gewalt
                                            Externe

                                                                    und Täterstrategien
Bedrohung                    Mutter
durch sex.

                                                                        Einzelarbeit
                                                                                               KSD-
             Alexander
                                           Kinderschutz des JA
Gewalt von                                                                                   Fachkräfte

                                              Clearingstelle
Adrian V.
                                               Fachdienst

                                                 FamG.

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(4) Fallanalyse – 2. Befund
wenn geltende Regeln erforderlichen Schutz
nicht ausreichend ermöglicht haben, da der
„Blick verstellt“ war,
• sind die geltenden Regeln nicht ausreichend
  und müssen überprüft/weiterentwickelt
  werden;
• müssen die Regelauslegung und
  Regelanwendung geprüft und weiterentwickelt
  werden!
                   AKJF 4.2.2021           16
(5)     Hinweise für Arbeitsweisen, Konzeptionen und
        Struktur des KSD des JA der Stadt Münster (1)
• zu Arbeitsweisen und Konzeptionen:
   – Wissen um Erscheinungsformen und Folgen sexueller Gewalt und
     Täter*innen-Strategien
   – Kontakte und Gespräche mit Kindern auch/besonders im Kinderschutz
   – Grundsätze für mehr-Augen-Prinzip und Tandemfallführung
   – Auftritt und ggf. Beschwerde des KSD/JA im familiengerichtlichen
     Verfahren
   – Methodik der Gefährdungseinschätzung, der Risikoabwägung und der
     Entwicklung von Schutz durch Hilfe-Konzepte (3 Aufgaben!)
   – Verstehen von und Umgang mit Widerstand und Verweigerung
   – Methodik für Fallverstehen und sozialpäd. Diagnostik (kontextualisieren
     und Hypothesen formulieren und prüfen; auch zur Bearbeitung von
     Irritation, Zweifel und Verdacht)
   – insges. entwickelte Kultur und Orte für „fachliche Reflexivität“
                                AKJF 4.2.2021                            17
(5)    Hinweise für Arbeitsweisen, Konzeptionen und
       Struktur des KSD des JA der Stadt Münster (2)

• zu Strukturen
   – Aufgabe und Arbeitsweise des Fachdienst Kinderschutz des
     Jugendamtes
   – Rechtsberatung/Vertretung vor Familien Gericht
   – Aufbau und Arbeitsweise der Clearingstelle
   – Information und Austausch mit Jugendhilfe im
     Strafverfahren (JGH) des Caritas Verbandes
   – Informationen zu anderen Dienststellen im Jugendamt
     (hier Unterhaltsstelle)

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit
… und gerne Fragen

             AKJF 4.2.2021      19
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