Informationsveranstaltung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
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Grusswort
Landesstatthalter Petra Steimen-Rickenbacher
Vorsteherin Departement des Innern
2 18./25. November 2019Ablauf
Digitalisierung bei der Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
Internationale Geschäftstätigkeit: A1
AHVeasy
Instrumente der Invalidenversicherung
Blick in die Zukunft: Änderungen, aktuelle Revisionen
Fragen und Diskussionen
Apéro
4 18./25. November 2019Digitalisierung bei der
Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
Dominic Metthez, Bereichsleiter Beiträge & Zulagen
5 18./25. November 2019Elektronische Dossierführung
Seit 2000 elektronische Dossierführung
Scanning: 285'000 Fälle 910'000 Seiten (2018)
Online: 43'000 Fälle 75'000 Seiten (2018)
Vollständige Nachvollziehbarkeit dank guter Dokumentation
Platzsparend => wir können Archivräume umnutzen
Sehr schnelle Suche => schnelle Auskunft für Kundschaft
Automatische und schnellere Fallzuteilung
Nachvollziehbare Berechtigungen
7 18./25. November 2019In letzter Zeit umgesetzt / 2016-2019
August 2016 Austausch Betreibungsämter (eSchKG)
Oktober 2017 Austausch Arbeitgeber (AHVeasy)
November 2017 Austausch Versicherungsunterstellung
Dezember 2018 Neues Abrechnungs-System
Januar 2019 intern: Elektronische Personaldossiers (eHR)
Mai 2019 Anmeldung für Studierende
Juli 2019 intern: IP-Telefonie
8 18./25. November 2019Die nächsten Themen
eBill
Elektronische Anmeldung für die Prämienverbilligung
Datenaustausch Familienzulagen international
Datenübermittlung an die Revisionsstellen und SUVA
Nutzererweiterung AHVeasy
Interaktive Formulare
Datenaustausch Formular A1 mit anderen Staaten
9 18./25. November 2019Internationale Geschäftstätigkeit: A1
Manfred Simmen, Abteilungsleiter Ausgleichskasse
10 18./25. November 2019Wann ist ein Formular A1 notwendig?
Beschäftigen Sie Arbeitnehmende, die in mehreren Staaten arbeiten
oder vorübergehend in einen anderen Staat entsendet werden?
A1 ist ein Antrag/eine Bescheinigung zur Weitergeltung des
schweizerischen Sozialversicherungsrecht während einer
vorübergehenden Tätigkeit im Ausland.
Schweizer und EU Staatsangehörige im Rahmen
der Beziehungen CH EU-Mitgliedstaaten
ebenso CH EFTA (ISL, LIE, NOR)
11 18./25. November 2019A1 in welchen Situationen? 1/2
Kurzfristige / einmalige Geschäftsreisen (ein-/mehrtägig)
A1 ist nicht erforderlich für Seminare/Konferenzen/Geschäftsreisen
hingegen bei spezifischen Arbeitsbereichen (Stichworte: Schwarz-
arbeit, Vermeidung von Lohndumping) vor allem Baustellen /
Transportgewerbe / Gastronomie
Frankreich und Österreich haben seit 2017 verschärfte nationale
Vorschriften
12 18./25. November 2019A1 in welchen Situationen? 2/2
Mehrfachtätigkeit: A1 erforderlich
Wiederholende kurzfristige Auslandeinsätze
(Regelmässigkeit und Vorhersehbarkeit)
Versicherungsunterstellung nach Regeln der Mehrfachtätigkeit ist zu
prüfen und mit A1 zu dokumentieren.
A1 bei Mehrfachtätigkeit wird von Anfang an für einen bestimmten
längeren Zeitraum ausgestellt.
13 18./25. November 2019Mehrfachtätigkeit
gem. Art. 14 Abs. 5 VO 987/2009 1/2
Eine Person die gleichzeitig oder abwechselnd für dasselbe
Unternehmen oder denselben Arbeitgeber oder für verschiedene
Unternehmen oder Arbeitgeber eine oder mehrere gesonderte
Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausübt.
Wesentlicher Teil d.h. ein quantitativ erheblicher Teil aller Tätigkeiten
eines Arbeitnehmers wird in einem Mitgliedstaat ausgeübt
14 18./25. November 2019Mehrfachtätigkeit
gem. Art. 14 Abs. 5 VO 987/2009 2/2
Kriterien der Wesentlichkeit sind Arbeitszeit u/o Arbeitsentgelt
mindestens 25 % der Arbeitszeit im Wohnmitgliedstaat geleistet oder
mindestens 25 % des Arbeitsentgelt der Person im Wohnmitgliedstaat
bezogen
Indikator, dass ein wesentlicher Teil aller Tätigkeiten der
betreffenden Person in diesem Mitgliedstaat ausgeübt wird.
Gewöhnliche Ausübung von unselbständigen Tätigkeiten in mehreren
Staaten – Ausübung eines wesentlichen Teils der Tätigkeit im
Wohnstaat: Unterstellung im Wohnstaat (Art. 13 Abs. 1 Bst. a VO 883/2004)
15 18./25. November 2019Keine Ausübung eines wesentlichen Teils der
Tätigkeit im Wohnstaat: (Art. 13 Abs. 1 Bst. b VO 883/2004)
1. Ein Arbeitgeber (AG) oder mehrere AG mit Sitz im selben Staat
Unterstellung im Sitzstaat des Unternehmens (i/ii)
2. Mehrere AG, mindestens zwei haben den Sitz in verschiedenen
Staaten ausserhalb des Wohnstaates
Unterstellung im Wohnstaat (iv)
3. Mehrere AG, Sitze in zwei Staaten, wovon einer im Wohnstaat
Unterstellung im Sitzstaat des Unternehmens aber
nicht im Wohnstaat (iii)
16 18./25. November 2019Internationale Geschäftstätigkeit: A1 17 18./25. November 2019
AHVeasy ALPS
AHVeasy Online Portal für Arbeitgebende Direktzugriff auf ALPS
Formulare werden automatisch generiert / im Portal zur Verfügung
Antworten auf "die 10 häufigsten Fragen zum Formular A1"
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen-
fuer/versicherte/int.html
Fragen zu internationalen Einsätzen:
an unsere Fachpersonen
Wir beraten Sie gerne persönlich – konkret – verbindlich
18 18./25. November 2019Internationale Geschäftstätigkeit 19 18./25. November 2019
Brexit
(Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU)
Konsequenz für die Schweiz
FZA und VO (EG) 883/2004 und 987/2009 betr. Koordinierung der
Sozialversicherungs-Systeme sind nicht mehr anwendbar zwischen der
CH und UK
Massnahme
Bundesrat definiert "mind the gap-Strategie": Bestehende gegenseitige
Rechte und Pflichten werden über den Austritt von UK aus EU hinaus
erhalten
Zwei bilaterale Abkommen: 19.12.2018 und 30.10.2019
20 18./25. November 2019Brexit
(Abkommen CH UK vom 19.12.2018)
Grundsatz: die erworbenen Rechte sollen geschützt werden
Derselbe Staat ist weiterhin zuständig für die Sozialversicherung
(Beiträge erheben, Leistungen gewähren)
A1 Bescheinigungen gelten weiterhin
Familienleistungen werden ohne Einschränkung an Kinder
gezahlt, die nicht im zuständigen Staat wohnhaft sind.
Ausrichtung von Renten (AHV/IV/Hinterlassenenrente) auch bei
Wohnsitz im anderen Staat.
21 18./25. November 2019Brexit ohne Austrittsvereinbarung
(Abkommen CH UK vom 30.10.2019)
Fall: hard Brexit
Damit werden die Regeln im Freizügigkeitsabkommen betr.
Koordinierung soziale Sicherheit zwischen CH und UK vorübergehend
aufrecht erhalten.
befristet bis 31.12.2020
22 18./25. November 2019Brexit mit Austrittsvereinbarung
Übergangszeit bis 31.12.2020:
EU und UK haben vereinbart, dass für die Übergangszeit Abkommen
mit Drittstaaten (CH) weiterhin gelten.
Ab 01.01.2021:
Abkommen CH-UK vom 19.12.2018 tritt in Kraft sofern bis zu diesem
Zeitpunkt keine künftige Regelung betr. Koordinierung der
Sozialversicherung vereinbart wurde.
23 18./25. November 2019Brexit: Weitere Informationen
Homepage des Bundes:
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/int/bre
xit-sozialversicherungen.html
24 18./25. November 2019AHVeasy
Dominic Metthez, Bereichsleiter Beiträge & Zulagen
25 18./25. November 2019AHVeasy: unsere eBusiness Lösung
Nutzerzuwachs 2017 – 2019 ca. 40 % pro Jahr
55 % Zuwachs an Übermittlungen 2017 zu 2018
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
2017 2018 2019
26 Nutzer Übermittlungen 18./25. November 2019AHVeasy lohnt sich für Arbeitgeber
Dauernde Reduktion der Verwaltungskostenbeiträge der Arbeitgeber
2017 Fr. 362'000.00
2018 Fr. 480'000.00
Jährliche Reduktion um 20 % auf die ordentlichen
Verwaltungskostenbeiträge
Beispiel: Firma mit Lohnsumme von 700'000.00/Jahr im 2020
Verwaltungskosten Fr. 3'692.50
Netto bei Anwendung AHVeasy Fr. 2'954.00
Reduktion von Fr. 738.50
27 18./25. November 2019AHVeasy
Anpassungen auf die Lohnperiode 2019
Kleinere Anpassung beim Layout
Verbesserungen beim Datenabgleich
BVG/UVG-Prüfung
Erweiterung für folgende Nutzer
Treuhänder
Selbständigerwerbende
Hausdienstarbeitgebende BGSA
Nichterwerbstätige
Heime
EL/KK-Rechnungen
28 18./25. November 2019DANKE
für die rechtzeige Zustellung der Lohnbescheinigungen bis 30.01.2020
für die Zusammenarbeit
Und vor allem: Danke für Ihre rechtzeitige und korrekte Bezahlung der
Sozialversicherungsbeiträge!
29 18./25. November 2019Instrumente der Invalidenversicherung
für die frühe Intervention
Sibylle Renggli, Fachperson Berufliche Integration
30 18./25. November 2019Früherfassung / Frühintervention
Ablauf innerhalb der IV-Stelle Schwyz
Text
Fachperson Berufliche Integration
Text
Text
Sachbearbeiter/in Regional ärztlicher Dienst
31 18./25. November 2019Meldung zur Früherfassung
Nach 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit oder nach wiederholten
Kurzabsenzen infolge Krankheit oder Unfall, wenn dadurch der
Arbeitsplatz gefährdet ist.
Durch die versicherte Person selbst, Familienangehörige, Ärzte und
Chiropraktoren, Sozialversicherungen (KV, UV, BV, Arbeitgebende,
ALV etc.), Sozialhilfe und Privatversicherungen
Wenn Dritte die Meldung machen, ist die versicherte Person vorgängig
zu informieren.
Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Meldung wird das Gespräch
mit der versicherten Person gesucht und entschieden, ob eine IV-
Anmeldung zu empfehlen ist oder noch abgewartet werden kann.
32 18./25. November 2019Meldeinstanz Früherfassung
Übrige 82
Arbeitgeber Übrige
234 VVG 32
FAM 12
Versicherte SOZ 12
244 KTVG 10
Arzt 84 BVG 8
UVG 5
DIV 2
ALV 1
33 * Zahlen kumuliert 01.07.2015 – 31.12.2018 18./25. November 2019Frühintervention
Ziel: Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes oder Integration an einen
anderen Arbeitsplatz oder in einem anderen Betrieb
Arbeitsplatzanpassung / Hilfsmittel
Umplatzierung im Betrieb
Qualifizierung / Training für ein anderes Aufgabengebiet
Eingliederung in einem anderen Betrieb
Begleitung / Job-Coaching durch die IV-Stelle
34 18./25. November 2019Blick in die Zukunft
Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter
35 18./25. November 2019Neu auf 01.01.2020: Höhere AHV-Beiträge 36 18./25. November 2019
19. Mai 2019: Ja zur Steuerreform und
AHV-Finanzierung (STAF)
37 18./25. November 2019Massnahmen der STAF
zugunsten der AHV
Erhöhung der Beitragssätze um 0,3 %
0,15 % Arbeitgeber / 0,15 % Arbeitnehmende
2020: 1,2 Milliarden Franken
100 % des Demografieprozents der MwSt an die AHV
Heute geht ein Teil davon (17 %) an den Bund
2020: 520 Millionen Franken
Erhöhung des Bundesbeitrags an die AHV
von 19,55 % auf 20,2 % der jährlichen Ausgaben
2020: 300 Millionen Franken
Zusatzfinanzierung Total: 2 Mrd. Franken / Jahr ab 2020
38 18./25. November 2019Änderungen AHV 1. Januar 2020 1/2
Per 1. Januar 2020 wird der Beitragssatz für die AHV von 8,4 auf 8,7 %
erhöht
Seit dem 1. Juli 1975 und damit seit 44 Jahren (!) unverändert
Was passiert mit Löhnen, die für 2019 bestimmt sind, aber nachträglich
im 2020 ausbezahlt werden?
Es kann sich z.B. um Gewinnanteile, Provisionen, Gratifikationen,
Verwaltungsratshonorare oder Tantiemen handeln
39 18./25. November 2019Änderungen AHV 1. Januar 2020 2/2
Welcher Beitragssatz muss nun angewandt werden, wenn eine
Zahlung für 2019 bestimmt war, aber erst im 2020 ausgerichtet wird?
Nach dem Realisierungsprinzip gilt der Beitragssatz im Zeitpunkt der
Auszahlung. Somit: Auf alle Löhne, welche im 2020 ausgerichtet
werden, muss der Beitrag von 8,7 % angewandt werden.
Ob allerdings generell eine Beitragspflicht besteht, muss anhand des
Bestimmungsprinzips geprüft werden. War die betreffende Person im
Jahr, für welches der Lohn bestimmt ist, auch versichert und
beitragspflichtig?
40 18./25. November 2019Trotz STAF ist eine AHV-Reform dringend 41 18./25. November 2019
Der Bundesrat schlägt AHV 21 vor 42 18./25. November 2019
AHV 21: Die Massnahmen im Überblick
Vereinheitlichung des Referenzalters bei 65 für Frau und Mann
auch in der beruflichen Vorsorge
Ausgleichsmassnahmen für die Frauen
Flexibilisierung des Rentenbezuges zwischen 62 und 70 Jahren
In dieser Zeit neu auch Bezug von Teilrenten zwischen 20 und 80 %
Anreize für Arbeit über 65 Jahre hinaus
Zusatzfinanzierung der AHV
Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7%-Punkte
43 18./25. November 2019AHV 21 stabilisiert die AHV für das
nächste Jahrzehnt
44 18./25. November 2019Vom Bundesparlament entschieden
STAF Höhere Beitragsätze an die AHV
Voraussichtlich in Kraft am 01.01.2020
Familienzulagengesetz
Voraussichtlich in Kraft am 01.08.2020
EOG – Vaterschaftsurlaub
Voraussichtlich in Kraft am 01.01.2021
EL-Reform
Voraussichtlich in Kraft am 01.01.2021 (100 % steuerfinanziert)
45 18./25. November 2019Familienzulagen
Zwei Änderungen sind beschlossen:
Anspruch auf Ausbildungszulagen (statt nur tiefere Kinderzulage)
besteht ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung (z.B. Lehre),
frühestens aber ab dem 15. Altersjahr.
Wenn für ein Kind nicht von Seiten des Kindsvaters Anspruch auf
Familienzulagen besteht, haben Frauen, welche arbeitslos sind, in den
98 Tagen, während sie Mutterschaftsentschädigung beziehen, keinen
eigenständigen Anspruch auf Familienzulagen. Diese Lücke wird nun
geschlossen.
Inkrafttreten voraussichtlich 1. Januar 2021
46 18./25. November 2019Vaterschaftsurlaub
Initiative wurde eingereicht für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub.
Parlament beschloss einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub.
Initiative wurde in der Zwischenzeit bedingt zurückgezogen.
Gesetz wurde nun ausgearbeitet und durch die Räte entschieden.
Das Referendum wird ergriffen – die Frist läuft bis zum 23. Januar 2020
Folgende Eckwerte sind vorgesehen:
Die 14 Tage können einzeln innerhalb der ersten sechs Monaten nach
der Geburt bezogen werden. Arbeitgeber rechnet mit der
Ausgleichskasse ab (wie bei EO). Einmalige Auszahlung, wenn alle
Tage bezogen worden sind, spätestens nach sechs Monaten.
Durchführung via EO, Finanzierung wie EO.
Ziel: Inkrafttreten spätestens 1. Januar 2021
47 18./25. November 2019Im Bundesparlament in Beratung
ELG: Gewährleistung der EL an ehemalige Verdingkinder
Voraussichtlich im Frühling 2020
Neues Gesetz: Überbrückungsleistung für ausgesteuerte Arbeitslose
Allenfalls auf den 01.01.2021
EOG: Adoptionsentschädigung
Allenfalls auf den 01.01.2021
EOG: Betreuungsentschädigung für pflegende Angehörige
Allenfalls in Kraft am 01.01.2021
48 18./25. November 2019Blick in die Zukunft
Das Taggeldsystem der EO als Allzweckmittel
Das Taggeldsystem der EO hat sich als sehr flexibel erwiesen
Die paritätische Finanzierung durch Arbeitnehmende und Arbeitgeber
aller Branchen verteilt die Finanzierungslast
Vaterschaftsurlaub, Adoptionsurlaub und Betreuungsentschädigung
werden den EO-Topf belasten: Beitragserhöhung von heute 0.45 % auf
maximal 0.5 % kann durch den Bundesrat entschieden werden. Höhere
Beiträge nur durch das Bundesparlament.
Unsere Prognose: Beitragserhöhung auf 01.01.2021
49 18./25. November 2019Fragen und Diskussionen 50 18./25. November 2019
VIELEN DANK
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