GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
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Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument B8-0107/2019 } B8-0108/2019 } B8-0109/2019 } B8-0114/2019 } B8-0117/2019 } RC1 13.2.2019 GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht gemäß Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 der Geschäftsordnung anstelle der folgenden Entschließungsanträge: B8-0107/2019 (Verts/ALE) B8-0108/2019 (PPE) B8-0109/2019 (S&D) B8-0114/2019 (ALDE) B8-0117/2019 (ECR) zur Lage in Tschetschenien und zum Fall Ojub Titijew (2019/2562(RSP)) Cristian Dan Preda, Jaromír Štětina, David McAllister, Elmar Brok, Marijana Petir, Eduard Kukan, Patricija Šulin, Jarosław Wałęsa, Tunne Kelam, Roberta Metsola, Csaba Sógor, Milan Zver, Bogusław Sonik, Adam Szejnfeld, Michaela Šojdrová, Pavel Svoboda, Lorenzo Cesa, Giovanni La Via, Antonio López-Istúriz White, Tomáš Zdechovský, Krzysztof Hetman, Ivo Belet, Dubravka Šuica, Sandra Kalniete, Anders Sellström, Seán Kelly, Francis Zammit Dimech, Deirdre Clune, Ivana Maletić, Romana Tomc, Andrey Kovatchev, Laima Liucija Andrikienė, László Tőkés, Anna Maria Corazza Bildt, Jiří Pospíšil, Stanislav Polčák, Inese Vaidere im Namen der PPE-Fraktion Elena Valenciano, Victor Boştinaru, Soraya Post RC\1177063DE.docx PE635.332v01-00 } PE635.333v01-00 } PE635.334v01-00 } PE635.339v01-00 } PE635.342v01-00 } RC1 DE In Vielfalt geeint DE
im Namen der S&D-Fraktion Charles Tannock, Jana Žitňanská, Ryszard Czarnecki, Jadwiga Wiśniewska, Ruža Tomašić, Jan Zahradil, Branislav Škripek, Roberts Zīle, Monica Macovei im Namen der ECR-Fraktion Marietje Schaake, Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea, Izaskun Bilbao Barandica, Dita Charanzová, Gérard Deprez, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Ivan Jakovčić, Petr Ježek, Ilhan Kyuchyuk, Valentinas Mazuronis, Louis Michel, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Carolina Punset, Frédérique Ries, Robert Rochefort, Jasenko Selimovic, Pavel Telička, Ramon Tremosa i Balcells, Johannes Cornelis van Baalen, Hilde Vautmans, Cecilia Wikström im Namen der ALDE-Fraktion Rebecca Harms im Namen der Verts/ALE-Fraktion RC\1177063DE.docx 2/7 PE635.332v01-00 } PE635.333v01-00 } PE635.334v01-00 } PE635.339v01-00 } PE635.342v01-00 } RC1 DE
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Tschetschenien und zum Fall Ojub Titijew (2019/2562(RSP)) Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Tschetschenien, insbesondere die Entschließungen vom 8. Februar 2018 zu Russland, der Rechtssache Ojub Titijew und dem Menschenrechtszentrum Memorial1 und vom 23. Oktober 2014 zur Schließung der nichtstaatlichen Organisation Memorial (Träger des Sacharow- Preises 2009) in Russland2, – unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzenden seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Vorsitzenden seines Unterausschusses Menschenrechte vom 12. Januar 2018, in der die sofortige Freilassung des Menschenrechtsverfechters Ojub Titijew gefordert wird, – unter Hinweis auf die Erklärung der EU vom 19. Januar 2018 zu Menschenrechtsverletzungen in Bezug auf das Menschenrechtszentrum Memorial in Russland und auf die Erklärungen der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 11. Januar 2018 zu der Inhaftierung des Direktors des Menschenrechtszentrums Memorial in der Republik Tschetschenien und vom 27. Juni 2018 zu den Fällen der russischen Menschenrechtsverfechter Ojub Titijew und Juri Dmitrijew, – unter Hinweis auf Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, wonach niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf und denen die Russische Föderation beigetreten ist, – unter Hinweis auf die am 9. Dezember 1998 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Erklärung zu Menschenrechtsverteidigern, – unter Hinweis auf die Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, – unter Hinweis auf die Verfassung der Russischen Föderation, insbesondere deren Kapitel 2 über die Menschen- und Bürgerrechte sowie die bürgerlichen Freiheiten, – unter Hinweis auf den siebten periodischen Bericht der Russischen Föderation, der vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf seiner 3136. und 3137. Tagung am 16. bzw. 17. März 2015 behandelt wurde, – unter Hinweis auf den Bericht des OSZE-Berichterstatters im Rahmen des Moskauer Mechanismus über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen und Straflosigkeit in der Tschetschenischen Republik der Russischen Föderation vom 21. Dezember 2018, 1 Angenommene Texte, P8_TA(2018)0034. 2 ABl. C 274 vom 27.7.2016, S. 21. RC\1177063DE.docx 3/7 PE635.332v01-00 } PE635.333v01-00 } PE635.334v01-00 } PE635.339v01-00 } PE635.342v01-00 } RC1 DE
– unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, – gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass sich die Russische Föderation als Unterzeichnerstaat der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe dazu verpflichtet hat, die Grundsätze der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Grundfreiheiten und die Menschenrechte zu achten; B. in der Erwägung, dass die internationalen Verpflichtungen der Russischen Föderation die Verpflichtung umfassen, Menschenrechtsverfechter zu schützen; in der Erwägung, dass das Gesetz über „ausländische Agenten“ aus dem Jahre 2012 die Fähigkeit nichtstaatlicher Organisationen, unabhängig und wirkungsvoll tätig zu sein, stark einschränkt; in der Erwägung, dass das Menschenrechtszentrum Memorial aufgrund dieses Gesetzes vom Justizministerium der Russischen Föderation als „ausländischer Agent“ eingestuft wurde; C. in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in Tschetschenien in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert hat, was unabhängige Journalisten und Menschenrechtsaktivisten faktisch daran hindert, ihrer Arbeit wie bisher nachzugehen, da sie andernfalls ihr eigenes Leben und das ihrer Familienangehörigen, Freunde und Kollegen aufs Spiel setzen; in der Erwägung, dass die zahlreichen Berichte über systematische und schwere Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien ein Beleg dafür sind, dass die tschetschenischen und russischen Stellen die Rechtsstaatlichkeit nicht wahren; D. in der Erwägung, dass Ojub Titijew, Leiter des Büros von Memorial in Tschetschenien, am 9. Januar 2018 festgenommen und anschließend unter dem frei erfundenen Vorwurf des rechtswidrigen Erwerbs und Besitzes von Drogen angeklagt und in Untersuchungshaft genommen wurde; in der Erwägung, dass Ojub Titijew diese Vorwürfe zurückweist, die von nichtstaatlichen Organisationen und weiteren Menschenrechtsverfechtern als fingiert und als Versuch bezeichnet werden, seine Arbeit und die Arbeit seiner Organisation im Menschenrechtsbereich zu behindern; E. in der Erwägung, dass die Gerichte die Inhaftierung von Ojub Titijew mehrmals verlängert hatten, bevor das Verfahren vor dem Stadtgericht Schali in Tschetschenien am 19. Juli 2018 eingeleitet wurde; in der Erwägung, dass das Urteil unmittelbar bevorsteht und Mitte Februar 2019 erwartet wird; in der Erwägung, dass Ojub Titijew Gefahr läuft, wegen einer Straftat, die er nicht begangen hat, für schuldig befunden zu werden, und dass ihm bis zu zehn Jahre Haft drohen; F. in der Erwägung, dass die Familie von Ojub Titijew derart schikaniert und bedroht wurde, dass sie gezwungen war, Tschetschenien zu verlassen; in der Erwägung, dass Memorial im Jahr 2018 Ziel weiterer Angriffe war, darunter ein Brandanschlag auf sein Büro in Inguschetien am 17. Januar 2018, ein Anschlag auf das Fahrzeug des Rechtsanwalts von Ojub Titijew in Dagestan am 22. Januar 2018 und ein Anschlag auf das Büro des Leiters von Memorial in Dagestan am 28. März 2018; in der Erwägung, RC\1177063DE.docx 4/7 PE635.332v01-00 } PE635.333v01-00 } PE635.334v01-00 } PE635.339v01-00 } PE635.342v01-00 } RC1 DE
dass Natalja Estemirowa, die vor Ojub Titijew das Büro von Memorial in Tschetschenien leitete, im Jahr 2009 ermordet wurde und dass die Täter immer noch nicht vor Gericht gestellt wurden; G. in der Erwägung, dass Memorial eine der letzten Organisationen ist, die in Tschetschenien noch Menschenrechtsarbeit leistet – mithin Menschenrechtsverletzungen dokumentiert und aufdeckt, Opfer unterstützt und ihnen dabei hilft, ihre Rechte geltend zu machen –, und dass Memorial vermutlich angegriffen wurde, weil es Menschenrechtsverletzungen aufdeckt und gerichtlich gegen sie vorgeht; in der Erwägung, dass Memorial im Jahre 2009 den Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments erhielt und dass Ojub Titijew 2018 im Dezember mit dem Deutsch-Französischen Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, im Oktober mit dem Václav-Havel-Menschenrechtspreis und im Mai mit dem Menschenrechtspreis der Moskauer Helsinki-Gruppe ausgezeichnet wurde; H. in der Erwägung, dass tschetschenische Beamte wiederholt Menschenrechtsverfechter bedroht, ihre Arbeit angeprangert und ihnen angedrohte Gewalt nicht öffentlich verurteilt haben, wodurch der Straflosigkeit für diejenigen, die Menschenrechtsverfechtern Gewalt antun, der Boden bereitet und dieser Zustand zementiert wurde; in der Erwägung, dass die Opfer daher zumeist davon absehen, gerichtlich gegen die Täter vorzugehen, da sie Vergeltungsmaßnahmen der örtlichen Behörden befürchten; 1. bekräftigt seine Forderung nach der unverzügliche Freilassung Ojub Titijews, Direktor des Büros des Menschenrechtszentrums Memorial in Tschetschenien, der am 9. Januar 2018 festgenommen und wegen illegalen Erwerbs und Besitzes von Drogen angeklagt wurde und dessen Urteil Mitte Februar 2019 erwartet wird; fordert die tschetschenischen Stellen nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Menschenrechte und gesetzlich verbrieften Rechte Ojub Titijews, einschließlich seines Rechts auf ein faires Verfahren, auf ungehinderten Zugang zu seinem Rechtsbeistand und auf medizinische Versorgung sowie auf Schutz vor gerichtlichen Schikanen und Kriminalisierung, in vollem Umfang geachtet werden; 2. verurteilt aufs Schärfste die wiederholten öffentlichen Erklärungen tschetschenischer Beamter, in denen die Arbeit von Menschenrechtsverfechtern und -organisationen oder von bestimmten Personen angeprangert wird, sowie ihr Versäumnis, Bedrohungen und Gewalttaten gegen diese Gruppen und Einzelpersonen öffentlich zu verurteilen und zu untersuchen; 3. äußert seine tiefe Besorgnis über die besorgniserregende Tendenz, unabhängige Journalisten, Menschenrechtsverfechter und ihre Anhänger sowie gewöhnliche Bürger offenbar im Rahmen koordinierter Kampagnen festzunehmen, anzugreifen und einzuschüchtern; ist der Ansicht, dass der Fall Ojub Titijew ein prägnantes Beispiel für zahlreiche andere Fälle von Strafverfolgung ist, die auf gefälschten Beweisen fußen, was die Unzulänglichkeit des Justizsystems in der Tschetschenischen Republik und in der Russischen Föderation verdeutlicht; weist darauf hin, dass ähnliche Anklagen im Zusammenhang mit Drogenbesitz auch gegen den Journalisten Schaladi Gerijew, der für das Nachrichtenportal „Kawkaski Usel“ arbeitet, und den Menschenrechtsaktivisten Ruslan Kutajew erhoben wurden, und fordert außerdem, dass diese Personen RC\1177063DE.docx 5/7 PE635.332v01-00 } PE635.333v01-00 } PE635.334v01-00 } PE635.339v01-00 } PE635.342v01-00 } RC1 DE
freigelassen werden; 4. fordert die Behörden der Tschetschenischen Republik und der Russischen Föderation auf, die Schikanierung und Verfolgung ihrer Bürger einzustellen und dem Klima der Straflosigkeit für die Verantwortlichen für Gewalttaten gegen Menschenrechtsverfechter und ihre Familienangehörigen, Kollegen, Unterstützer und Organisationen ein Ende zu setzen; 5. fordert die Russische Föderation auf, all ihre Bürger unter vollständiger Achtung ihrer Menschenrechte zu schützen, ihre eigene Verfassung und ihre Rechtsvorschriften einzuhalten und ihre internationalen Verpflichtungen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und zur Achtung der Grundfreiheiten und Menschenrechte all ihrer Bürger, einschließlich derer, die ihre Zeit, Ressourcen und Arbeit der Verteidigung der Rechte ihrer Mitbürger widmen, zu erfüllen; 6. fordert die russischen Behörden auf, das 2015 verabschiedete Gesetz über „unerwünschte Organisationen“, das 2012 verabschiedete Gesetz über „ausländische Agenten“ und sämtliche damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften aufzuheben, die systematisch genutzt werden, um Menschenrechtsverfechter und Organisationen der Zivilgesellschaft zu schikanieren und anzugreifen; ist besorgt darüber, dass einige russische nichtstaatliche Organisationen ihre Tätigkeit einstellen mussten, um der Stigmatisierung als „ausländische Agenten“ und der Verfolgung durch die Justiz zu entgehen; 7. fordert, dass die Schikanierung und Verhaftung von Menschenrechtsverfechtern in Tschetschenien auf der Grundlage fingierter Vorwürfe, die Angriffe auf ihre Kollegen und Familienangehörigen und die Einschüchterung ihrer Anhänger sofort beendet werden, mit denen offenbar das Ziel verfolgt wird, die rechtmäßige und nützliche Arbeit ihrer Organisationen zu behindern und ihr letztlich ein Ende zu bereiten; 8. wiederholt seine Forderung an die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten, die Menschenrechtslage in Tschetschenien und somit auch den Prozess gegen Ojub Titijew weiterhin genau zu beobachten, die umgehende Einstellung der genannten Menschenrechtsverletzungen zu fordern, sämtliche Fälle von Personen, die aus politischen Gründen verfolgt werden, bei einschlägigen Begegnungen mit Vertretern der russischen Seite zur Sprache zu bringen und den Opfern von Verfolgung und ihren Familienangehörigen weiterhin rasche und wirksame Unterstützung zukommen zu lassen, auch bei der Bearbeitung von Asylanträgen; 9. fordert die Kommission auf, ungeachtet des russischen Gesetzes über „ausländische Agenten“ mit internationalen Menschenrechtsorganisationen, die in der Russischen Föderation tätig sind, mit russischen Menschenrechtsorganisationen und mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten und Memorial und ähnlichen Organisationen auch künftig Unterstützung anzubieten; 10. fordert international bekannte Sportler und Künstler auf, nicht an öffentlichen Veranstaltungen in Tschetschenien oder an Veranstaltungen, die von der Führung der Tschetschenischen Republik gefördert werden, teilzunehmen; bekräftigt seine Unterstützung für ein „Magnitski-Gesetz“ der Europäischen Union zur Verhängung von Sanktionen gegen die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen und RC\1177063DE.docx 6/7 PE635.332v01-00 } PE635.333v01-00 } PE635.334v01-00 } PE635.339v01-00 } PE635.342v01-00 } RC1 DE
fordert den Rat auf, seine Arbeit an diesem Vorhaben umgehend fortzusetzen; betont in diesem Zusammenhang, dass Personen, die in der Tschetschenischen Republik der Russischen Föderation Menschenrechtsverletzungen begangen haben, weder EU-Visa erhalten noch Vermögenswerte in den EU-Mitgliedstaaten behalten dürfen sollten; 11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation und den Organen Tschetscheniens zu übermitteln. RC\1177063DE.docx 7/7 PE635.332v01-00 } PE635.333v01-00 } PE635.334v01-00 } PE635.339v01-00 } PE635.342v01-00 } RC1 DE
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