GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

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Europäisches Parlament
     2014-2019

                                    Plenarsitzungsdokument

                                                                        B8-0107/2019 }
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     13.2.2019

                 GEMEINSAMER
                 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
                 eingereicht gemäß Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 der
                 Geschäftsordnung

                 anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
                 B8-0107/2019 (Verts/ALE)
                 B8-0108/2019 (PPE)
                 B8-0109/2019 (S&D)
                 B8-0114/2019 (ALDE)
                 B8-0117/2019 (ECR)

                 zur Lage in Tschetschenien und zum Fall Ojub Titijew
                 (2019/2562(RSP))

                 Cristian Dan Preda, Jaromír Štětina, David McAllister, Elmar Brok,
                 Marijana Petir, Eduard Kukan, Patricija Šulin, Jarosław Wałęsa,
                 Tunne Kelam, Roberta Metsola, Csaba Sógor, Milan Zver,
                 Bogusław Sonik, Adam Szejnfeld, Michaela Šojdrová, Pavel Svoboda,
                 Lorenzo Cesa, Giovanni La Via, Antonio López-Istúriz White,
                 Tomáš Zdechovský, Krzysztof Hetman, Ivo Belet, Dubravka Šuica,
                 Sandra Kalniete, Anders Sellström, Seán Kelly, Francis Zammit Dimech,
                 Deirdre Clune, Ivana Maletić, Romana Tomc, Andrey Kovatchev,
                 Laima Liucija Andrikienė, László Tőkés, Anna Maria Corazza Bildt,
                 Jiří Pospíšil, Stanislav Polčák, Inese Vaidere
                 im Namen der PPE-Fraktion
                 Elena Valenciano, Victor Boştinaru, Soraya Post

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DE                                      In Vielfalt geeint                                   DE
im Namen der S&D-Fraktion
                 Charles Tannock, Jana Žitňanská, Ryszard Czarnecki,
                 Jadwiga Wiśniewska, Ruža Tomašić, Jan Zahradil, Branislav Škripek,
                 Roberts Zīle, Monica Macovei
                 im Namen der ECR-Fraktion
                 Marietje Schaake, Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea,
                 Izaskun Bilbao Barandica, Dita Charanzová, Gérard Deprez,
                 Marian Harkin, Nadja Hirsch, Ivan Jakovčić, Petr Ježek,
                 Ilhan Kyuchyuk, Valentinas Mazuronis, Louis Michel, Javier Nart,
                 Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Carolina Punset,
                 Frédérique Ries, Robert Rochefort, Jasenko Selimovic, Pavel Telička,
                 Ramon Tremosa i Balcells, Johannes Cornelis van Baalen,
                 Hilde Vautmans, Cecilia Wikström
                 im Namen der ALDE-Fraktion
                 Rebecca Harms
                 im Namen der Verts/ALE-Fraktion

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DE
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Tschetschenien und zum Fall
Ojub Titijew
(2019/2562(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Tschetschenien,
        insbesondere die Entschließungen vom 8. Februar 2018 zu Russland, der Rechtssache
        Ojub Titijew und dem Menschenrechtszentrum Memorial1 und vom 23. Oktober 2014
        zur Schließung der nichtstaatlichen Organisation Memorial (Träger des Sacharow-
        Preises 2009) in Russland2,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzenden seines Ausschusses für auswärtige
        Angelegenheiten und des Vorsitzenden seines Unterausschusses Menschenrechte vom
        12. Januar 2018, in der die sofortige Freilassung des Menschenrechtsverfechters Ojub
        Titijew gefordert wird,

–       unter Hinweis auf die Erklärung der EU vom 19. Januar 2018 zu
        Menschenrechtsverletzungen in Bezug auf das Menschenrechtszentrum Memorial in
        Russland und auf die Erklärungen der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen
        Dienstes (EAD) vom 11. Januar 2018 zu der Inhaftierung des Direktors des
        Menschenrechtszentrums Memorial in der Republik Tschetschenien und vom 27. Juni
        2018 zu den Fällen der russischen Menschenrechtsverfechter Ojub Titijew und Juri
        Dmitrijew,

–       unter Hinweis auf Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und
        Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, wonach
        niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
        oder Strafe unterworfen werden darf und denen die Russische Föderation beigetreten
        ist,

–       unter Hinweis auf die am 9. Dezember 1998 von der Generalversammlung der
        Vereinten Nationen verabschiedete Erklärung zu Menschenrechtsverteidigern,

–       unter Hinweis auf die Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte
        und Grundfreiheiten,

–       unter Hinweis auf die Verfassung der Russischen Föderation, insbesondere deren
        Kapitel 2 über die Menschen- und Bürgerrechte sowie die bürgerlichen Freiheiten,

–       unter Hinweis auf den siebten periodischen Bericht der Russischen Föderation, der vom
        Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf seiner 3136. und 3137. Tagung am
        16. bzw. 17. März 2015 behandelt wurde,

–       unter Hinweis auf den Bericht des OSZE-Berichterstatters im Rahmen des Moskauer
        Mechanismus über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen und Straflosigkeit in der
        Tschetschenischen Republik der Russischen Föderation vom 21. Dezember 2018,
1   Angenommene Texte, P8_TA(2018)0034.
2   ABl. C 274 vom 27.7.2016, S. 21.
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–    unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von
          Menschenrechtsverteidigern,

     –    gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

     A.   in der Erwägung, dass sich die Russische Föderation als Unterzeichnerstaat der
          Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Europäischen
          Menschenrechtskonvention und des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen
          Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
          dazu verpflichtet hat, die Grundsätze der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit sowie die
          Grundfreiheiten und die Menschenrechte zu achten;

     B.   in der Erwägung, dass die internationalen Verpflichtungen der Russischen Föderation
          die Verpflichtung umfassen, Menschenrechtsverfechter zu schützen; in der Erwägung,
          dass das Gesetz über „ausländische Agenten“ aus dem Jahre 2012 die Fähigkeit
          nichtstaatlicher Organisationen, unabhängig und wirkungsvoll tätig zu sein, stark
          einschränkt; in der Erwägung, dass das Menschenrechtszentrum Memorial aufgrund
          dieses Gesetzes vom Justizministerium der Russischen Föderation als „ausländischer
          Agent“ eingestuft wurde;

     C.   in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in Tschetschenien in den letzten
          Jahren dramatisch verschlechtert hat, was unabhängige Journalisten und
          Menschenrechtsaktivisten faktisch daran hindert, ihrer Arbeit wie bisher nachzugehen,
          da sie andernfalls ihr eigenes Leben und das ihrer Familienangehörigen, Freunde und
          Kollegen aufs Spiel setzen; in der Erwägung, dass die zahlreichen Berichte über
          systematische und schwere Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien ein Beleg
          dafür sind, dass die tschetschenischen und russischen Stellen die Rechtsstaatlichkeit
          nicht wahren;

     D.   in der Erwägung, dass Ojub Titijew, Leiter des Büros von Memorial in Tschetschenien,
          am 9. Januar 2018 festgenommen und anschließend unter dem frei erfundenen Vorwurf
          des rechtswidrigen Erwerbs und Besitzes von Drogen angeklagt und in
          Untersuchungshaft genommen wurde; in der Erwägung, dass Ojub Titijew diese
          Vorwürfe zurückweist, die von nichtstaatlichen Organisationen und weiteren
          Menschenrechtsverfechtern als fingiert und als Versuch bezeichnet werden, seine Arbeit
          und die Arbeit seiner Organisation im Menschenrechtsbereich zu behindern;

     E.   in der Erwägung, dass die Gerichte die Inhaftierung von Ojub Titijew mehrmals
          verlängert hatten, bevor das Verfahren vor dem Stadtgericht Schali in Tschetschenien
          am 19. Juli 2018 eingeleitet wurde; in der Erwägung, dass das Urteil unmittelbar
          bevorsteht und Mitte Februar 2019 erwartet wird; in der Erwägung, dass Ojub Titijew
          Gefahr läuft, wegen einer Straftat, die er nicht begangen hat, für schuldig befunden zu
          werden, und dass ihm bis zu zehn Jahre Haft drohen;

     F.   in der Erwägung, dass die Familie von Ojub Titijew derart schikaniert und bedroht
          wurde, dass sie gezwungen war, Tschetschenien zu verlassen; in der Erwägung, dass
          Memorial im Jahr 2018 Ziel weiterer Angriffe war, darunter ein Brandanschlag auf sein
          Büro in Inguschetien am 17. Januar 2018, ein Anschlag auf das Fahrzeug des
          Rechtsanwalts von Ojub Titijew in Dagestan am 22. Januar 2018 und ein Anschlag auf
          das Büro des Leiters von Memorial in Dagestan am 28. März 2018; in der Erwägung,
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DE
dass Natalja Estemirowa, die vor Ojub Titijew das Büro von Memorial in
     Tschetschenien leitete, im Jahr 2009 ermordet wurde und dass die Täter immer noch
     nicht vor Gericht gestellt wurden;

G.   in der Erwägung, dass Memorial eine der letzten Organisationen ist, die in
     Tschetschenien noch Menschenrechtsarbeit leistet – mithin
     Menschenrechtsverletzungen dokumentiert und aufdeckt, Opfer unterstützt und ihnen
     dabei hilft, ihre Rechte geltend zu machen –, und dass Memorial vermutlich angegriffen
     wurde, weil es Menschenrechtsverletzungen aufdeckt und gerichtlich gegen sie vorgeht;
     in der Erwägung, dass Memorial im Jahre 2009 den Sacharow-Preis für geistige Freiheit
     des Europäischen Parlaments erhielt und dass Ojub Titijew 2018 im Dezember mit dem
     Deutsch-Französischen Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, im Oktober
     mit dem Václav-Havel-Menschenrechtspreis und im Mai mit dem Menschenrechtspreis
     der Moskauer Helsinki-Gruppe ausgezeichnet wurde;

H.   in der Erwägung, dass tschetschenische Beamte wiederholt Menschenrechtsverfechter
     bedroht, ihre Arbeit angeprangert und ihnen angedrohte Gewalt nicht öffentlich
     verurteilt haben, wodurch der Straflosigkeit für diejenigen, die
     Menschenrechtsverfechtern Gewalt antun, der Boden bereitet und dieser Zustand
     zementiert wurde; in der Erwägung, dass die Opfer daher zumeist davon absehen,
     gerichtlich gegen die Täter vorzugehen, da sie Vergeltungsmaßnahmen der örtlichen
     Behörden befürchten;

1.   bekräftigt seine Forderung nach der unverzügliche Freilassung Ojub Titijews, Direktor
     des Büros des Menschenrechtszentrums Memorial in Tschetschenien, der am 9. Januar
     2018 festgenommen und wegen illegalen Erwerbs und Besitzes von Drogen angeklagt
     wurde und dessen Urteil Mitte Februar 2019 erwartet wird; fordert die
     tschetschenischen Stellen nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die
     Menschenrechte und gesetzlich verbrieften Rechte Ojub Titijews, einschließlich seines
     Rechts auf ein faires Verfahren, auf ungehinderten Zugang zu seinem Rechtsbeistand
     und auf medizinische Versorgung sowie auf Schutz vor gerichtlichen Schikanen und
     Kriminalisierung, in vollem Umfang geachtet werden;

2.   verurteilt aufs Schärfste die wiederholten öffentlichen Erklärungen tschetschenischer
     Beamter, in denen die Arbeit von Menschenrechtsverfechtern und -organisationen oder
     von bestimmten Personen angeprangert wird, sowie ihr Versäumnis, Bedrohungen und
     Gewalttaten gegen diese Gruppen und Einzelpersonen öffentlich zu verurteilen und zu
     untersuchen;

3.   äußert seine tiefe Besorgnis über die besorgniserregende Tendenz, unabhängige
     Journalisten, Menschenrechtsverfechter und ihre Anhänger sowie gewöhnliche Bürger
     offenbar im Rahmen koordinierter Kampagnen festzunehmen, anzugreifen und
     einzuschüchtern; ist der Ansicht, dass der Fall Ojub Titijew ein prägnantes Beispiel für
     zahlreiche andere Fälle von Strafverfolgung ist, die auf gefälschten Beweisen fußen,
     was die Unzulänglichkeit des Justizsystems in der Tschetschenischen Republik und in
     der Russischen Föderation verdeutlicht; weist darauf hin, dass ähnliche Anklagen im
     Zusammenhang mit Drogenbesitz auch gegen den Journalisten Schaladi Gerijew, der
     für das Nachrichtenportal „Kawkaski Usel“ arbeitet, und den Menschenrechtsaktivisten
     Ruslan Kutajew erhoben wurden, und fordert außerdem, dass diese Personen

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freigelassen werden;

     4.    fordert die Behörden der Tschetschenischen Republik und der Russischen Föderation
           auf, die Schikanierung und Verfolgung ihrer Bürger einzustellen und dem Klima der
           Straflosigkeit für die Verantwortlichen für Gewalttaten gegen
           Menschenrechtsverfechter und ihre Familienangehörigen, Kollegen, Unterstützer und
           Organisationen ein Ende zu setzen;

     5.    fordert die Russische Föderation auf, all ihre Bürger unter vollständiger Achtung ihrer
           Menschenrechte zu schützen, ihre eigene Verfassung und ihre Rechtsvorschriften
           einzuhalten und ihre internationalen Verpflichtungen zur Wahrung der
           Rechtsstaatlichkeit und zur Achtung der Grundfreiheiten und Menschenrechte all ihrer
           Bürger, einschließlich derer, die ihre Zeit, Ressourcen und Arbeit der Verteidigung der
           Rechte ihrer Mitbürger widmen, zu erfüllen;

     6.    fordert die russischen Behörden auf, das 2015 verabschiedete Gesetz über
           „unerwünschte Organisationen“, das 2012 verabschiedete Gesetz über „ausländische
           Agenten“ und sämtliche damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften aufzuheben,
           die systematisch genutzt werden, um Menschenrechtsverfechter und Organisationen der
           Zivilgesellschaft zu schikanieren und anzugreifen; ist besorgt darüber, dass einige
           russische nichtstaatliche Organisationen ihre Tätigkeit einstellen mussten, um der
           Stigmatisierung als „ausländische Agenten“ und der Verfolgung durch die Justiz zu
           entgehen;

     7.    fordert, dass die Schikanierung und Verhaftung von Menschenrechtsverfechtern in
           Tschetschenien auf der Grundlage fingierter Vorwürfe, die Angriffe auf ihre Kollegen
           und Familienangehörigen und die Einschüchterung ihrer Anhänger sofort beendet
           werden, mit denen offenbar das Ziel verfolgt wird, die rechtmäßige und nützliche Arbeit
           ihrer Organisationen zu behindern und ihr letztlich ein Ende zu bereiten;

     8.    wiederholt seine Forderung an die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten, die
           Menschenrechtslage in Tschetschenien und somit auch den Prozess gegen Ojub Titijew
           weiterhin genau zu beobachten, die umgehende Einstellung der genannten
           Menschenrechtsverletzungen zu fordern, sämtliche Fälle von Personen, die aus
           politischen Gründen verfolgt werden, bei einschlägigen Begegnungen mit Vertretern
           der russischen Seite zur Sprache zu bringen und den Opfern von Verfolgung und ihren
           Familienangehörigen weiterhin rasche und wirksame Unterstützung zukommen zu
           lassen, auch bei der Bearbeitung von Asylanträgen;

     9.    fordert die Kommission auf, ungeachtet des russischen Gesetzes über „ausländische
           Agenten“ mit internationalen Menschenrechtsorganisationen, die in der Russischen
           Föderation tätig sind, mit russischen Menschenrechtsorganisationen und mit der
           Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten und Memorial und ähnlichen Organisationen
           auch künftig Unterstützung anzubieten;

     10.   fordert international bekannte Sportler und Künstler auf, nicht an öffentlichen
           Veranstaltungen in Tschetschenien oder an Veranstaltungen, die von der Führung der
           Tschetschenischen Republik gefördert werden, teilzunehmen; bekräftigt seine
           Unterstützung für ein „Magnitski-Gesetz“ der Europäischen Union zur Verhängung von
           Sanktionen gegen die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen und
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DE
fordert den Rat auf, seine Arbeit an diesem Vorhaben umgehend fortzusetzen; betont in
      diesem Zusammenhang, dass Personen, die in der Tschetschenischen Republik der
      Russischen Föderation Menschenrechtsverletzungen begangen haben, weder EU-Visa
      erhalten noch Vermögenswerte in den EU-Mitgliedstaaten behalten dürfen sollten;

11.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission
      und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der
      Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem
      Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem
      Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation und den
      Organen Tschetscheniens zu übermitteln.

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